<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0020</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Drohnen und neue Systeme der Kriegsführung sowie die notwendige Anpassung der EU an die heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0270/2025 - Berichterstatter: Reinis Pozņaks)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Januar 2026 zu Drohnen und neue Systeme der Kriegsführung sowie über die notwendige Anpassung der EU an die heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen (2025/2088(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 222  AEUV,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 (COM(2025)0571),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF), einschließlich des spezifischen Programms für Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Verteidigungsbereich, zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/522, (EU) 2021/694, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/783, zur Aufhebung von Bestimmungen der Verordnungen (EU) 2021/696, (EU) 2023/588 sowie zur Änderung der Verordnung (EU) (COM(2025)0555), der eine Verteidigungs- und Weltraumkomponente zur Stärkung der industriellen Basis der Verteidigung, einschließlich Drohnen, umfasst,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den NATO-Gipfel 2025 in Den Haag und die Vertiefung der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und der NATO, insbesondere in Bezug auf die Integration von Drohnen, auf Innovation und auf Fähigkeiten zur Abwehr unbemannter Luftfahrzeugsysteme (C-UAS-Fähigkeiten), sowie auf den NATO-Aktionsplan zur raschen Übernahme neuer Technologien und den Fahrplan für die Zusammenarbeit zwischen der NATO und der Ukraine im Bereich Innovation, mit dem die Ukraine unterstützt und der Schutz des NATO-Luftraums und der kritischen Infrastruktur der NATO-Mitgliedstaaten verbessert werden soll,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Readiness Action Plan (Aktionsplan für Verteidigungsbereitschaft), der auf dem NATO-Gipfel 2014 in Wales als Reaktion auf die unrechtmäßige Annexion der Krim durch Russland angenommen und zu einer grundlegenden Rahmenregelung für die Ausrichtung der NATO auf Abschreckung und Verteidigung weiterentwickelt wurde, woraus unlängst das NATO-Truppenmodell 2022 entstanden ist,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die maßgeschneiderten Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften der EU mit Norwegen, Moldau, Japan, Südkorea, Albanien, Nordmazedonien und dem Vereinigten Königreich, die jeweils darauf ausgerichtet sind, die Zusammenarbeit in Bereichen wie Krisenmanagement, maritime Sicherheit und Cybersicherheit, militärische Mobilität und Zusammenarbeit in der Rüstungsindustrie zu stärken,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Juni 2025 zu den Themen Ukraine, Naher Osten, europäische Sicherheit und Verteidigung, die EU in der Welt, Wettbewerbsfähigkeit, Migration, Republik Moldau, Westbalkan, innere Sicherheit, Krisenvorsorge, hybride Aktivitäten und Sonstiges sowie auf die industrielle Bereitschaft und die Ziele des Plans „ReArm Europe“/Bereitschaft 2030, den Zwischenbericht über den Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) und das Programm für die Europäische Verteidigungsindustrie (EDIP),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Oktober 2025 zu einer geeinten Reaktion auf die jüngsten Verletzungen des Luftraums und die jüngsten Bedrohungen der kritischen Infrastruktur der EU-Mitgliedstaaten durch Russland<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0230.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 21. Februar 2025 mit dem Titel „EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit“ (JOIN(2025)0009),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2025 zu dem Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung (2025/2565(RSP))<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0034.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. November 2022 mit dem Titel „Eine Drohnenstrategie 2.0 für ein intelligentes, nachhaltiges Ökosystem für unbemannte Luftfahrzeuge in Europa“ (COM(2022)0652),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 5. März 2024 mit dem Titel „Eine neue europäische Industriestrategie für den Verteidigungsbereich: Erreichen der Verteidigungsbereitschaft der EU durch eine reaktionsfähige und resiliente europäische Verteidigungsindustrie“ (JOIN(2024)0010),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die informelle Tagung der Staats- und Regierungschefs der EU vom 1. Oktober 2025 in Kopenhagen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die integrierte Luft- und Raketenabwehr (NATO IAMD), die darauf zugeschnitten ist, alle Arten von Luft- und Raketenbedrohungen aus allen strategischen Richtungen abzuwehren,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 164, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2557/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das von der Generaldirektion Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments 2025 veröffentlichte Briefing mit dem Titel „Military drone systems in the EU and global context: Types, capabilities and regulatory frameworks“ (Militärische Drohnensysteme in der EU und im globalen Kontext: Typen, Fähigkeiten und Rechtsrahmen), in dem auf die finanzielle Unterstützung der EU für das Programm Europäisches MALE RPAS (Europäische Ferngesteuerte Flugsysteme für mittlere Flughöhen und große Flugdauer; Eurodrone) Bezug genommen wird, die unter anderem 98 Mio. EUR im Jahr 2020 und 100 Mio. EUR im Jahr 2024 umfasste,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den NATO-Standard STANAG 4748 (Digitale Unterwasserkommunikation),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht 04/2025 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Militärische Mobilität in der EU: Konzeptionsschwächen und Hindernisse stehen zügigeren Fortschritten im Weg“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 396 vom 18.12.2006, S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1907/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (REACH-Verordnung),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) vom 27. Juni 2025 mit dem Titel „Bericht über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – unsere Prioritäten 2025“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. September 2024 zu der anhaltenden finanziellen und militärischen Unterstützung für die Ukraine durch die Mitgliedstaaten der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/7214, 10.12.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/7214/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 19. März 2025 mit dem Titel „Gemeinsames Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030“, in dem auf die Europäische Friedensfazilität und die aus ihr finanzierte Unterstützung bei der Bereitstellung von Fähigkeiten im Zusammenhang mit Drohnen in der Ukraine Bezug genommen wird,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Plattform für strategische Technologien für Europa mit dem Instrument für Sicherheitsmaßnahmen für Europa und dem Europäischen Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage, zwei Instrumenten, die als strategische Enabler für die Aufskalierung von Innovationen mit doppeltem Verwendungszweck und die Widerstandsfähigkeit der Industrie gelten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/695/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von Horizont Europa und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, durch die der Rahmen für die Forschung zum Flugverkehrsmanagement für den einheitlichen europäischen Luftraum festgelegt wird, mit der die Integration militärischer Drohnen in den gemeinsamen Luftraum ermöglicht werden soll,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 über die Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit der EU und dessen Kapitel 4 über die Erhöhung der Sicherheit und die Verringerung von Abhängigkeiten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die politischen Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024-2029 der Kandidatin für das Amt der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, vom 18. Juli 2024 mit dem Titel „Europa hat die Wahl“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Juli 2024 zu der Notwendigkeit der anhaltenden Unterstützung der EU für die Ukraine<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6129, 22.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6129/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Durchführungsbeschluss der Kommission vom 15. März 2024 über die Finanzierung des mit der Verordnung (EU) 2023/2418 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Instruments zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA) und die Annahme des Arbeitsprogramms für 2024-2025 (C(2024)1702),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. Februar 2024 zu der Notwendigkeit unverbrüchlicher EU-Unterstützung für die Ukraine zwei Jahre nach dem Beginn von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6745, 26.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6745/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2023 zur Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik – Jahresbericht 2022<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 214 vom 16.6.2023, S. 5.</FIELD></FOOTNOTE>, in der hervorgehoben wird, dass im Rahmen von Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) dringend Kapazitäten für den Einsatz und die Abwehr von Drohnen entwickelt werden müssen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung von Versailles vom 10. und 11. März 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 24. Januar 2022 zur europäischen Sicherheitslage und vom 22. Januar 2018 zum integrierten Ansatz für externe Konflikte und Krisen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Strategischen Kompass für Sicherheit und Verteidigung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 11. Januar 2024 gebilligten Aktionsplan der Europäischen Verteidigungsagentur für autonome Systeme (APAS), mit dem ein abgestufter umfassender Rahmen geschaffen wird, um die Entwicklung, Interoperabilität, Regulierung, Normung, Zertifizierung und gattungsübergreifende Einführung autonomer Systeme für Land-, Luft-, See- und Hybridoperationen zu beschleunigen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den strukturierten Fahrplan des APAS für den Zeitraum 2024-2038, der auch Vorzeigeprojekte für gattungsübergreifende autonome Schwärme und das Teaming bemannter und unbemannter Systeme umfasst, die von der Interessengruppe für autonome Systeme und der Ad-hoc-Arbeitsgruppe unterstützt werden, um die Umsetzung und die Einbeziehung der Interessenträger zu koordinieren,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die einschlägigen NATO-Doktrinen und -Leitlinien zu unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS), darunter STANAG 4671 (Anforderungen an die Lufttüchtigkeit von unbemannten Luftfahrzeugsystemen) und STANAG 4703 (Führung; C2), und die gemeinsame NATO-Luftverkehrsstrategie,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die europäischen militärischen Lufttüchtigkeitsanforderungen (EMAR) der Europäischen Verteidigungsagentur vom 18. April 2024, in der annehmbare Nachweisverfahren (AMC) und Anleitungen (GM) zur Unterstützung und Auslegung der europäischen militärischen Lufttüchtigkeitsanforderungen an die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (EMAR M) bereitgestellt werden, und auf die Rahmenregelung EMAR M und ihre AMC und GM als wesentliche Instrumente für die Anpassung der Praxis der militärischen Lufttüchtigkeit an die neuesten Regulierungsstandards und für die Sicherstellung ihrer wirksamen Umsetzung im Bereich der militärischen Luftfahrt,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 10. November 2022 mit dem Titel „Aktionsplan zur militärischen Mobilität 2.0“ (JOIN(2022)0048), mit der die Infrastruktur für die militärische Mobilität und die Verwaltungsverfahren erweitert und digitalisiert werden, um grenzübergreifende Truppen- und Materialbewegungen zu vereinheitlichen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Durchführungsverordnung (EU) 2025/675 der Kommission vom 4. April 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1302/2014 über eine technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Fahrzeuge — Lokomotiven und Personenwagen“ des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union und zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/665/EU über das Europäische Register genehmigter Schienenfahrzeugtypen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/675, 7.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/675/oj.</FIELD></FOOTNOTE> und unter Hinweis darauf, dass die Generaldirektion Mobilität und Verkehr der Kommission als Teil ihrer breiter angelegten Bemühungen zur Modernisierung und Beschleunigung der Logistikverfahren im gesamten transeuropäischen Verkehrsnetz automatisierte Systeme für die Genehmigung von Truppentransporten in Militärgüterzügen eingeführt hat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss der Gemeinsamen Organisation für Rüstungskooperation und von Mitgliedstaaten (Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien), das Programm Europäisches MALE RPAS auf den Weg zu bringen, das durch den im Februar 2022 unterzeichneten und mit Mitteln in Höhe von 7,1 Mrd. EUR dotierten Vertrag über die Entwicklung und Herstellung von 60 Drohnen formalisiert wurde, und auf seine Weiterentwicklung im Zuge der vorläufigen Prüfung der Entwurfsqualität im Jahr 2024 und die anstehende kritische Planungsprüfung im Jahr 2025, die finanzielle Unterstützung der EU (in Höhe von 100 Mio. EUR im Jahr 2024) sowie auf den Beitritt Indiens als Beobachter Anfang 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlungen des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen zu tödlichen autonomen Waffensystemen und die Berichte der Vereinten Nationen über den Einsatz bewaffneter Drohnen im Rahmen des Völkerrechts,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Veröffentlichungen nationaler Rahmenregelungen und Doktrinen zu militärischen Drohnen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 149, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/697/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2015/1835 des Rates vom 12. Oktober 2015 über die Rechtsstellung, den Sitz und die Funktionsweise der Europäischen Verteidigungsagentur<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 266 vom 13.10.2015, S. 55, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/1835/2015-10-13.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1252, 3.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1252/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Verordnung zu kritischen Rohstoffen),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Sicherheit und Verteidigung (A10-0270/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Drohnenkriegsführung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich das moderne Gefechtsfeld, der Verteidigungsbedarf der EU und die Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit der Mitgliedstaaten durch die massive Verbreitung der Fähigkeit zu Präzisionsschlägen dauerhaft verändert haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die jüngsten feindseligen Drohnenvorfälle und -übergriffe gegen EU-Mitgliedstaaten, insbesondere an der Ostflanke der Union, gezeigt haben, dass dringend mehrschichtige Verteidigungsmaßnahmen unter Einbeziehung kinetischer und nicht kinetischer C-UAS eingesetzt werden müssen, um kritische Infrastrukturen zu schützen und die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen; in der Erwägung, dass Drohnen nun mehreren Zwecken dienen, darunter Aufklärung, Täuschung, Zielerfassung und Präzisionsschläge, während ihr weit verbreiteter, kriegserprobter Einsatz in der Ukraine und anderen aktiven Einsatzgebieten die Anforderungen an die Luftverteidigung und die Einsatzdoktrinen verändert hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass sie zu einem wichtigen Merkmal moderner Kriegsführung und hybrider Konflikte geworden sind und als Kräftemultiplikatoren fungieren, die in Echtzeit nachrichtendienstliche Erkenntnisse liefern und die Entscheidungsfindung beschleunigen; in der Erwägung, dass verwandte unbemannte Systeme (unbemannte Bodensysteme – UGS, unbemannte Überwasserfahrzeuge – USV und unbemannte Unterwasserfahrzeuge – UUV) zunehmen und sich in der künftigen Verteidigungsplanung widerspiegeln müssen; in der Erwägung, dass Europa seine Konzepte für Luftoperationen und gemeinsame Operationen anpassen und sicherstellen muss, dass der militärische Einsatz von Drohnen uneingeschränkt mit dem Völkerrecht, einschließlich der Menschenrechtsnormen, im Einklang steht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die rasche Entwicklung der Produktionskapazitäten für Drohnen durch die Gegner, unterstützt durch externe Partner, zusammen mit der Dominanz bestimmter Lieferanten von Schlüsselkomponenten wie Sensoren, Batterien, Halbleitern und Seltenerdmetall-Werkstoffen aus Drittländern die strategischen Abhängigkeiten erhöht und unterstreicht, dass die Innovationsbasis Europas im Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck und sichere Lieferketten dringend gestärkt werden müssen; in der Erwägung, dass Russland seine Drohnenproduktion weiter ausbaut und jährlich mehrere Millionen Stück produziert, womit es die Vereinigten Staaten und Europa zusammen übertrifft, und dass nun auch von Russland selbst entwickelte Streumunition und Prototypen von schwereren Systemen eingesetzt werden; in der Erwägung, dass die Fähigkeiten der russischen Drohnenindustrie von Iran und China unterstützt werden und zu einer massiven Verbreitung von immer tödlicheren und ausgefeilteren Drohnen mit der Fähigkeit zu Präzisionsschlägen geführt haben;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Auswirkungen der sich ständig weiterentwickelnden Drohnenkriegsführung auf die Streitkräfte der Mitgliedstaaten und auf den Sicherheits- und Verteidigungsrahmen der Europäischen Union</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass Drohnen zu einem wichtigen Merkmal der modernen Kriegsführung geworden sind, zum Beispiel in der Ukraine, wo sie mehr Todesopfer gefordert haben als jede andere Waffe; in der Erwägung, dass sie inzwischen in zahlreichen Konflikten auf der ganzen Welt eingesetzt werden, darunter im Gazastreifen, in Israel, in Libanon, in Iran, in Jemen, in Sudan, in Myanmar und im Krieg Aserbaidschans gegen Armenien sowie bei Angriffen auf internationale Schiffe im Roten Meer;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass das europäische Drohnen-Ökosystem weitgehend aus KMU und Start-up-Unternehmen besteht, die technologische Innovation, Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit vorantreiben, während der strategische Einsatz von UAS die Lageerfassung in abgelegenen, fragilen oder konfliktträchtigen Grenzgebieten, die Erhebung von Echtzeitdaten und die Erkennung und Abschreckung einer Reihe von Bedrohungen erheblich verbessern kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass der umfangreiche Einsatz von UAS in der Ukraine gezeigt hat, dass diese nicht nur als Aufklärungs- und Angriffsmittel, sondern auch als Mittel zur Aufrechterhaltung von Verteidigungslinien sowie für weitere Aufgaben, darunter medizinische Evakuierungen und Lieferungen, elektronische Kriegsführung und Signalaufklärung, Kommunikationsrelais, Aufspüren und Unschädlichmachen von Minen und unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen, Echtzeit-Kartierung, Such- und Rettungsaktionen, Schutz von Konvois, Kamikaze-Drohnen und Präzisionsschläge, Täuschungs- und Ablenkungsmissionen, CBRN-Detektion und die Dokumentation von Kriegsverbrechen, eine entscheidende Rolle spielen; in der Erwägung, dass sich UAS über Hilfsmittel hinaus zu wesentlichen Einsatzmitteln entwickeln, die unter intensiven Breitbandstörungen funktionieren können; in der Erwägung, dass Marinedrohnen ein neues Paradigma für die maritime Sicherheit geschaffen haben, das von der Minensuche bis hin zu Angriffen auf militärische Ziele reicht, wie im Schwarzen Meer und in der Ostsee demonstriert wurde, und dass sie eine neue Herausforderung für die Sicherheit der Europäischen Union in großen Seegebieten wie dem Mittelmeer darstellen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die Integration weltraumgestützter Ressourcen in die von Drohnen gesammelten Bilddaten eine kontinuierliche, gegengeprüfte und sichere Lageerfassung für die Frühwarnung, das Krisenmanagement und die Erkennung hybrider Bedrohungen liefern kann, indem terroristische Bewegungen, Schmuggelrouten und Grenzgebiete überwacht werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Schwachstellen in der Lieferkette</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass 60 % der Drohnenkomponenten aus den Vereinigten Staaten und China stammen, was eine kritische Schwachstelle in Bezug auf die Verteidigungsbereitschaft der EU bis 2030 darstellt; in der Erwägung, dass chinesische Unternehmen die meisten Komponenten herstellen, die für den Zusammenbau der Drohnen benötigt werden, z. B. Halbleiter, Leistungstransistoren, Magnete, Batterien und Navigationschips; in der Erwägung, dass die strategische Zusammenarbeit auch dem sich abzeichnenden technologischen Wettbewerb aus Russland und China Rechnung tragen und den Zugang Europas zu Innovationen und Materialien sichern sollte, die für nachhaltige Drohnen- und Drohnenabwehrfähigkeiten erforderlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass China im Bereich der Drohnen führend ist und eine breite Palette von Kampf- und Aufklärungssystemen herstellt, aber auch in Marinedrohnen und Schwärme von autonomen Minidrohnen investiert; in der Erwägung, dass seine bewaffneten Drohnen in großem Umfang ausgeführt und von Drittländern an verschiedenen Schauplätzen eingesetzt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass das chinesische Unternehmen DJI einen geschätzten Anteil von 74 % am kommerziellen Drohnenmarkt hat und dass chinesische Unternehmen die meisten Komponenten herstellen, die für den Zusammenbau der Drohnen benötigt werden, z. B. Halbleiter, Leistungstransistoren, Magnete, Batterien und Navigationschips; in der Erwägung, dass neun von zehn Sensoren oder optischen Systemen, die zur Identifizierung und Bekämpfung von Zielen benötigt werden, in China hergestellt werden; in der Erwägung, dass Peking 85 % der weltweiten Kapazitäten für Lithiumbatterien und 98 % der Raffination von Seltenerdmetallen kontrolliert, die das Rückgrat sowohl der Verbraucherelektronik als auch moderner Waffen bilden, was zu einer Abhängigkeit Europas von Chinas Lieferungen führt; in der Erwägung, dass China begonnen hat, die Ausfuhr von Drohnenkomponenten und -materialien für die Ukraine und westliche Käufer zu beschränken; in der Erwägung, dass China durch die wirksame Kontrolle des Zugangs zu den notwendigen Materialien – von Rohstoffen über Batterien bis hin zu Software – und die Erhöhung seiner Lieferungen an Russland entscheidenden Einfluss auf die Art der Drohnenkriegsführung nimmt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass China am 9. Oktober 2025 weitreichende Ausfuhrkontrollen für Seltenerdmetalle und damit zusammenhängende Verarbeitungstechnologien einführte und sich dabei auf nationale Sicherheitsbedenken berief;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass diese neuen Vorschriften praktisch alle Seltenerdmetalle abdecken, die für die Fertigung von Drohnen und die Drohnenabwehr unerlässlich sind, und dass chinesische Lieferanten Ausfuhrgenehmigungen beim MOFCOM einholen müssen, wodurch die gesamte EU-Drohnenindustrie faktisch der chinesischen Ausfuhrgenehmigung unterworfen wird, was zeigt, wie wichtig es ist, eine widerstandsfähige und autonome nachgelagerte Lieferkette für die Drohnenindustrie aufzubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die neuen chinesischen Ausfuhrbeschränkungen, die am 9. Oktober 2025 angekündigt und teilweise umgesetzt wurden, Ausfuhrlizenzen für Produkte vorsehen, die auch nur Spuren (über 0,1 %) von in China abgebauten oder verarbeiteten Seltenerdmetallen enthalten, wobei Peking ausdrücklich erklärt, dass ausländischen Unternehmen des Verteidigungssektors keine Lizenzen erteilt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU dringend alternative Quellen, Recyclingkapazitäten und souveräne Gewinnungsmöglichkeiten für kritische Rohstoffe entwickeln muss, um die Schwachstellen zu verringern, die durch chinesische Ausfuhrbeschränkungen und die Konzentration der globalen Lieferketten entstehen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Beschaffung und Finanzierung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die Produktion, die Beschaffung und Finanzierung von Drohnen und C-UAS-Fähigkeiten als Leistung betrachtet werden kann, deren Erbringung qualifiziertes Personal, intelligente Investitionen, vereinfachte Verfahren, den Zugang zu öffentlicher und privater Finanzierung, regionale Produktionszentren und eine enge Zusammenarbeit mit KMU, Technologieunternehmen und Hochschulen erfordert;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Abstimmung der Doktrinen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten müssen, ihre Doktrinen, Ausbildungseinrichtungen, Zertifizierungsverfahren und Fertigungslinien, die Koordinierung auf dem Gefechtsfeld, die Zielerfassung in Echtzeit, Übungen, die resiliente Führung und die vollständige Integration all dieser Elemente aufeinander abzustimmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass diese Abstimmung auch einschlägige Gesetze und Vorschriften über den Einsatz und die Herstellung von Drohnen umfassen, die vollständige Vereinbarkeit mit den NATO-Doktrinen und den STANAG-Standards sicherstellen und zur Beschleunigung der Einsatzbereitschaft eine gemeinsame Ausbildung mit der Ukraine fördern sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bestrebt sein sollten, eine Führungsrolle im Drohnenbereich zu übernehmen, indem sie die Zusammenarbeit in den Bereichen Ausbildung, Zertifizierung, industrielle Montage und operative Koordinierung vertiefen, wobei die nationale Souveränität, wie in Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 42 Absatz 2 EUV bekräftigt, uneingeschränkt zu achten ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Strategische Partnerschaften</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass strategische Partnerschaften unerlässlich sind, um die Masse und den Qualitätsvorsprung zu erlangen, die erforderlich sind, um operative Schwellenwerte zu erreichen und Zugang zu Fachwissen und Rohstoffen zu erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass solche Partnerschaften die europäischen Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeiten stärken, auf Gegenseitigkeit beruhen sowie transparent und kohärent bleiben müssen, wobei gleichzeitig kritische Abhängigkeiten von Drittländern bei Verteidigungstechnologien, -komponenten, -software und -rohstoffen zu verhindern sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern wie der Ukraine angesichts ihrer beispiellosen Kampferfahrungen, der raschen Innovations- und Anpassungszyklen, der Integration ziviler und militärischer Innovationsökosysteme und der groß angelegten Produktionskapazitäten für Drohnen, die einzigartige Erkenntnisse für die Stärkung der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) liefern, von besonderer Bedeutung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass der Austausch von Erkenntnissen mit Partnern, die Erfahrung mit C-UAS haben und fortschrittliche Drohnenabwehrsysteme entwickeln, für die Widerstandsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass Partnerschaften im Westbalkanraum und in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU auch für die regionale Stabilität und Resilienz von wesentlicher Bedeutung sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass der Westbalkanraum, der über 2 500 km Landgrenzen mit der Europäischen Union teilt und ihre engste Nachbarregion bildet, von unmittelbarer strategischer Bedeutung für die Sicherheit, die Stabilität und den Wohlstand der Union ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Drohnenkriege entlang der Peripherie</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU zahlreiche Konflikte mit Drohnen ausgetragen werden, wobei mehrere Mitgliedstaaten mit feindlichen Drohnenangriffen auf ihren Luftraum konfrontiert sind; in der Erwägung, dass bei den Überlegungen zu Drohnen der Schutz aller Flanken Europas berücksichtigt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass Regionen, die über Land oder zur See an Mitgliedstaaten grenzen, angesichts der besonderen Anforderungen, die sich aus ihrer geografischen und geopolitischen Lage innerhalb der europäischen Sicherheitslandschaft ergeben, eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung und Erprobung von Drohnen und Verteidigungstechnologien spielen; stellt fest, dass der Westbalkanraum, der Mittelmeerraum und der Schwarzmeerraum allesamt böswilliger Einflussnahme aus dem Ausland, hybriden Bedrohungen, Desinformation und politischer Einmischung ausgesetzt sind, die darauf abzielen, die europäische Sicherheit zu gefährden; in der Erwägung, dass diese Regionen anfällig für feindselige Drohnenaktivitäten sind und dass Partner in diesen Regionen als erste Verteidigungslinie für die Wahrung der kollektiven Sicherheit von wesentlicher Bedeutung sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass Drohnentechnologie von terroristischen Organisationen eingesetzt wird, um Anschläge gegen politische Persönlichkeiten zu verüben, um in Hafteinrichtungen in der EU einzudringen und um Sprengstoffe und Waffen zu transportieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass Marinedrohnen eine erhebliche Bedrohung sowohl für kommerzielle und militärische Schiffe als auch für wichtige Handelsrouten darstellen, sodass die Entwicklung von Verteidigungsfähigkeiten unerlässlich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ukraine jährlich mehr als 4,5 Mio. Drohnen produziert und dabei täglich von immer ausgefeilteren russischen Drohnenschwärmen angegriffen wird und seit Beginn der brutalen Aggression Russlands im Februar 2022 bewiesen hat, dass die Drohnenindustrie schnell aufgerüstet und modernisiert werden kann, wodurch der Zugang zu Schlüsseltechnologien demokratisiert und eine wirksame Selbstverteidigung ermöglicht wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Skalierung zur Bewältigung der von Russland ausgehenden Bedrohung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>AE.</NO.P>in der Erwägung, dass die militärischen Innovationen und die wachsende Produktionskapazität der Ukraine schrittweise in die EDTIB integriert werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>AF.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland und China bei der Massenentwicklung und Verbreitung von Drohnentechnologie führend sind und in einem Innovationszyklus von drei bis sechs Monaten arbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>AG.</NO.P>in der Erwägung, dass die Abhängigkeit der europäischen Staaten von Drittländern in diesem Sektor eine inakzeptable strategische Schwachstelle darstellt; in der Erwägung, dass es daher von entscheidender Bedeutung ist, dass alle europäischen Verteidigungsausgaben eingesetzt werden, um für eine vollständige Autonomie der europäischen Staaten im Verteidigungsbereich zu sorgen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kosteneffiziente Lösungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>AH.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten über verschiedene neue EU-Initiativen und -Instrumente für Verteidigungsausgaben kosteneffiziente Lösungen für die Drohnenkriegsführung entwickeln müssen; in der Erwägung, dass bei diesen Lösungen die Widerstandsfähigkeit der Industrie in Europa Vorrang haben, unsere Abhängigkeiten von Drittländern verringert, KMU im Verteidigungssektor unterstützt und sichergestellt werden sollte, dass Investitionen in konkrete Fähigkeiten umgesetzt werden, die schnell zur Unterstützung der Ukraine und der Verteidigung der EU eingesetzt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>AI.</NO.P>in der Erwägung, dass UAS ihrem Wesen nach einen doppelten Verwendungszweck haben und zu einem tiefgreifenden Wandel in den Bereichen Mobilität, Logistik und Notfallmanagement geführt haben, während die Wirksamkeit von Drohneneinsätzen und Drohnenabwehroperationen von einer widerstandsfähigen grenzüberschreitenden Infrastruktur abhängt, die eine rasche Verlegung von mobilen Startsystemen, Kommandofahrzeugen und Wartungseinheiten ermöglicht; in der Erwägung, dass harmonisierte Standards für die Verkehrsinfrastruktur erforderlich sind, damit Drohnen, die für Logistik, Überwachung und Aufklärung eingesetzt werden, sicher im gemeinsamen Luftraum und in gemeinsamen Verkehrskorridoren operieren können;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Güter mit doppeltem Verwendungszweck zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>AJ.</NO.P>in der Erwägung, dass das Potenzial des doppelten Verwendungszwecks von Drohnen für den Katastrophenschutz, die Katastrophenhilfe und die Grenzverwaltung in der gesamten EU von wachsender Bedeutung ist, wo anhaltende Sicherheits- und Migrationskrisen sowie hybride Bedrohungen zeigen, dass eine Lageerfassung und schnelle Reaktionsmöglichkeiten dringend erforderlich sind; in der Erwägung, dass viele kritische Drohnentechnologien für die Verteidigung aus dem zivilen Bereich stammen und kritische Komponenten mit doppeltem Verwendungszweck nutzen, und dass der Drohnensektor insgesamt einen wichtigen Beitrag zu den Einsatzfähigkeiten Europas leisten kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>AK.</NO.P>in der Erwägung, dass die Entwicklung von Drohnen und Drohnenabwehrsystemen mit wirksamen Garantien für den Schutz der Zivilbevölkerung, die soziale Widerstandsfähigkeit und die verantwortungsvolle doppelte Verwendung der Technologie einhergehen sollte, um sicherzustellen, dass durch Investitionen in die Verteidigung auch die Kapazitäten in den Bereichen Gesundheit, humanitäre Logistik und Katastrophenschutz gestärkt werden; in der Erwägung, dass bereichsübergreifende Innovationen und Innovationen mit doppeltem Verwendungszweck einen strategischen Wert haben, insbesondere bei der Integration von unbemannten Systemen in der Luft, auf See und an Land mit zivilen Technologien;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Drohnenkriegsführung auf dem modernen Gefechtsfeld</STRING></STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Anpassung der Einsätze an die Drohnenkriegsführung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>betont, dass UAS und C-UAS auf taktischer und operativer Ebene integriert werden müssen, da Streitkräfte, um auf dem sich rasch entwickelnden modernen Gefechtsfeld wirksam operieren zu können, in Echtzeit Drohnenwälle aus Radaranlagen, akustischen Sensoren, Radiofrequenzsensoren, Kameras, elektrooptischen Sensoren und Infrarot-Sensoren sowie lasergestützten Hard-Kill-Lösungen errichten können müssen, um so ihre Überlebensfähigkeit, Mobilität, Tötungsfähigkeit, Lageerfassung und kinetischen Einsatzfähigkeiten sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>unterstreicht, dass technologische Anpassungsfähigkeit, regelmäßige Modernisierungs- und Aufrüstungszyklen zur Vermeidung von Veralterung und die kontinuierliche Integration innovativer Systeme in allen Einsatzbereichen, einschließlich Land, Luft, See und Unterwasser, sichergestellt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass für die Entwicklung und den Einsatz solcher Technologien Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE), die Erleichterung von zivil-militärischen Forschungspartnerschaften und die Unterstützung von Start-up-Unternehmen und KMU, die im Hochtechnologiebereich der Verteidigungsindustrie tätig sind, erforderlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Mehrzweck- und Transportflugzeuge (wie A400M und AEW&amp;C-Plattformen) als luftgestütztes C3-Relais (Führung und Information), Gefechtsmanagement- und Drohnen-Trägerknoten zu integrieren, um die Konnektivität und operative Reichweite aufrechtzuerhalten; fördert die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) und der europäischen Industrie, um interoperable C3-Ökosysteme mit offener Architektur zu entwickeln, die hochfliegende und taktische unbemannte Systeme verbinden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>betont, dass eine robuste, souveräne militärische Lufttransportkette erforderlich ist, um modulare Drohnensysteme zu verlegen, einzusetzen und zu unterstützen, die eine schnelle Machtprojektion, eine robuste Logistik und eine vollständige europäische Kontrolle über Daten, Netzwerke und Einsatzautonomie gewährleistet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, die langfristigen Auswirkungen dieser Verschiebung auf die Struktur und Ausbildung der Streitkräfte sowie auf die ethischen Standards in der Kriegsführung zu bewerten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Herausforderungen an vorderster Front und Ausrüstungsbedarf</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass es für die Soldaten an der Front eine Herausforderung ist, Drohnen zu erkennen, und empfiehlt, die Infanterie mit Drohnengewehren, Raketen, Abfangdrohnen, Drohnenfängern, waffengestützten Nahbereichssystemen, Störgewehren zur Drohnenabwehr, Signalaufklärung und Fähigkeiten zur elektronischen Kriegsführung auszurüsten und mit resilienter Führung anzuleiten, entsprechend auszubilden und ihr Einheiten für elektronische Kriegsführung zuzuordnen, damit die Infanterie wirksam an der Front operieren kann, ihre Schutz- und Instandsetzungsfähigkeit maximiert wird und sie feindliche Drohnen korrekt erkennen und abfangen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>weist warnend darauf hin, dass durch den Mangel an UAS auf Einheitsebene eine zeitkritische Fähigkeitslücke in der Anfangsphase des Gefechts entsteht, die von Gegnern ausgenutzt werden könnte, was zu höheren Verlusten und eingeschränkter operativer Freiheit führen würde, und fordert dringende Maßnahmen zur Schließung dieser Lücke durch Ausbildung und Anpassung der Doktrin;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Bedarf an kostengünstigen C-UAS-Fähigkeiten</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>hebt die Herausforderung hervor, die sich aus den derzeit untragbar hohen Kosten des Abfangens von Drohnen ergibt, und fordert gemeinsame Programme und marktorientierte Initiativen, um die Entwicklung kosteneffizienter C-UAS-Fähigkeiten durch Mittel der elektronischen Kriegsführung, Laserwaffen, akustische Erkennungssysteme und KI-gesteuerte Abfangsysteme zu fördern, um die Kosten je abgefangene Drohne zu senken, und fordert die Kommission auf, die Durchführbarkeit des Einsatzes der derzeitigen Instrumente der Verteidigungsindustrie zu prüfen, um das Ziel der Senkung der Kosten je abgefangene Drohne zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert die verstärkte Produktion und technologische Weiterentwicklung bestehender Flugabwehrsysteme nach dem Beispiel der Ukraine, wo sie sich bisher als die effektivste, mobilste und kostengünstigste Maßnahme zur Bekämpfung von UAS erwiesen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>fordert, den Schwerpunkt auf die Entwicklung einfacher, kostengünstiger C-UAS zu legen, die schnell produziert und eingesetzt werden können, um sofortige Einsatzbereitschaft sicherzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Anpassung der Kampfdoktrin an Drohnen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>legt den Streitkräften nahe, Drohnen auf der Ebene der operativen Planung in alle Kampfdoktrinen zu integrieren und sich dabei untereinander abzustimmen, wobei der Schwerpunkt auf hybriden Kriegsszenarien liegt, und dabei die Interoperabilität mit den C2-Systemen der NATO, den zivilen Flugverkehrsmanagementsystemen und dem U-Space-Rahmen der EU für die Integration von Drohnen sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert, dass die Fähigkeitsziele und die Planung zwischen den Streitkräften der Mitgliedstaaten aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass die in der Ukraine gewonnenen Erkenntnisse in die Kampfdoktrinen integriert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>betont, dass Fähigkeiten zur Abwehr von Drohnen nicht nur in Infanterieeinheiten, sondern auch in alle größeren militärischen Plattformen integriert werden müssen, darunter Marineschiffe, Panzer, Schützenpanzer und Logistikfahrzeuge; fordert die Mitgliedstaaten und die EDA auf, dafür zu sorgen, dass in künftigen Beschaffungs- und Modernisierungsprogrammen systematisch C-UAS-Module enthalten sind, die an das Einsatzumfeld der jeweiligen Plattform angepasst sind; unterstreicht, dass durch diese Integration der Schutz der Streitkräfte verbessert wird, die Überlebensfähigkeit hochwertiger Güter erhöht und die Interoperabilität zwischen Land-, Luft- und Seegebieten gestärkt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>empfiehlt, dass alle von der EU kofinanzierten Drohnenkorridore und unterstützenden Infrastrukturen integrierte Cyberresilienz- und Redundanzschichten enthalten, im Einklang mit der Empfehlung des Europäischen Rechnungshofs zur Stärkung von Säule III („Resilienz und Bereitschaft“) des Aktionsplans Militärische Mobilität 2.0;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert eine nachhaltige Finanzierung im Rahmen der EU-Instrumente und der nationalen Programme, um bestehende Flotten nachzurüsten und die ständige Einsatzbereitschaft durch Schulungen und Wartungszyklen sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>spricht sich für die Einrichtung mobiler Drohnenwartungs- und Datenverbindungsrelaisstationen entlang der verbesserten militärischen Mobilitätskorridore aus, um die Aufrechterhaltung von Führungs- und Instandsetzungsfähigkeiten auch bei gestörter Kommunikation sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>befürwortet die Integration von Luftüberwachungsdrohnen in die bestehenden europäischen Systeme zur Überwachung der Verkehrsinfrastruktur (Brücken, Tunnel und Flugplätze), um sowohl den Katastrophenschutz als auch die schnelle Reaktion der Verteidigung zu verbessern; fordert die Priorisierung von Modellen zur Finanzierung von Drohnensystemen mit doppeltem Verwendungszweck, die mit den Zielen der Wettbewerbsfähigkeit in Einklang stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, rasch einen Stufenplan für interoperable UAS-Einheiten mit klaren Etappenzielen, Ergebnissen und Rechenschaftspflichten umzusetzen, und empfiehlt, dass alle von der EU kofinanzierten Drohnenkorridore und unterstützenden Infrastrukturen integrierte Cyberresilienz- und Redundanzschichten enthalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert die Einrichtung von Pilotkorridoren im Rahmen der EU-Initiative zur Verteidigung mit Drohnen, wobei der Schwerpunkt auf dem Schutz von Hafen- und Energieinfrastrukturen liegt, die zur Validierung von C-UAS-Einsatzplänen dienen und KMU reale Einsatzmöglichkeiten bieten würden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass die Regeln für den Umgang mit Drohnen unklar sind, und fordert die Mitgliedstaaten auf, in Abstimmung mit den NATO-Verbündeten die Regeln für den Umgang mit drohnenbezogenen Bedrohungen aller Art zu überprüfen, damit sichergestellt wird, dass sie angemessen sind, um selbst auf die innovativsten Bedrohungen reagieren zu können;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Ausbildung und Zertifizierung von Drohnenpiloten</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die Ukraine auf, Drohnenpiloten gemeinsam auszubilden und zu zertifizieren, und zwar nach Standards, die jenen für Artilleristen oder Bediener unbemannter Luftfahrzeuge gleichwertig sind, auf allen Ebenen in Hard-Kill- und Soft-Kill-Drohnenabwehrsysteme zu investieren, die Überlebensfähigkeit gepanzerter Fahrzeuge neu zu bewerten, Panzer und Schützenpanzer für die Abwehr unbemannter Luftfahrzeuge nachzurüsten, Einheiten der elektronischen Kriegsführung so zu erweitern, dass alle Bataillone über verstärkte Kapazitäten für elektronisches Stören verfügen, und in einem Umkreis um kritische Infrastruktur Drohnenabwehrzonen einzurichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>betont, dass Drohnensysteme iterativ entwickelt und getestet werden müssen, um ihre Anpassungsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit auf neue Bedrohungen sicherzustellen, da die technologischen Fortschritte in diesem Bereich rasant sind; betont, dass softwaredefinierten Systemen große Bedeutung zukommt, die schnell modifiziert und aktualisiert werden können, um den sich verändernden Anforderungen auf dem Gefechtsfeld gerecht zu werden, was den Streitkräften ermöglicht, potenziellen Gegnern voraus zu sein und einen Wettbewerbsvorteil in diesem Bereich zu behalten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Wachsende Bedrohung durch massive Drohnenschwärme mit weitreichenden Schlägen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>hebt hervor, dass bei hybriden und terroristischen Angriffen auf kritische Infrastruktur immer häufiger Drohnen zum Einsatz kommen, und betont die asymmetrischen Vorteile, die solche Angriffe mit sich bringen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>nennt in diesem Zusammenhang als Beispiele die Angriffe durch Drohnen unbekannter Herkunft, die kritische Infrastrukturen in Dänemark, Norwegen, Deutschland und Belgien, darunter internationale Flughäfen und Militärstützpunkte, gestört haben, die Operation Spinnennetz, den Sabotageversuch 2023 im Energienetz Moldaus und die wiederholten Drohnenangriffe der Huthi zur Beeinträchtigung der Schifffahrt im Roten Meer; betont, dass sich an diesen Fällen veranschaulichen lässt, wie mit kostengünstigen Systemen große Störungen verursacht werden können; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, spezielle Protokolle für die Reaktion auf Drohnen in die nationalen Resilienzpläne aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die jüngste Serie von russischen Drohnenangriffen und mutmaßlich feindlichen Überflügen in mehreren EU-Mitgliedstaaten, darunter Polen, Rumänien und die baltischen Staaten, die Grenzgebiete, Energieanlagen und Logistikzentren zum Ziel hatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>weist warnend darauf hin, dass diese Vorfälle zeigen, dass staatliche und nichtstaatliche Akteure zunehmend in der Lage sind, kostengünstige unbemannte Systeme einzusetzen, um die öffentliche Sicherheit zu gefährden, Lieferketten zu unterbrechen und die Verteidigungsbereitschaft der EU und der NATO zu testen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>betont, dass sich an diesen Fällen veranschaulichen lässt, wie mit kostengünstigen Systemen große Störungen verursacht werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betont, dass Drohnen nicht nur militärische, sondern auch umfassendere Risiken für die öffentliche Sicherheit darstellen können, einschließlich ihres potenziellen Missbrauchs in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Umweltschutz und zivile Infrastruktur; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, diese Aspekte in nationale und EU-weite Risikobewertungen und Vorsorgestrategien einzubeziehen und spezielle Protokolle für die Reaktion auf Drohnen in die nationalen Resilienzpläne aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>stellt fest, dass die Operationen Spinnennetz, „Rising Lion“ und der Einsatz der russischen Schattenflotte gezeigt haben, dass ein gegnerischer Staat die Fähigkeit besitzt, von innen heraus strategische Einrichtungen schwer zu treffen, und fordert die Katastrophenschutzplaner der Mitgliedstaaten auf, sich gegen solche Szenarien in der Katastrophenschutzdoktrin zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>stellt fest, dass Drohnen das strategische und operative Umfeld der modernen Kriegsführung umgestaltet haben, von der taktischen Aufklärung und der Zielerfassung auf dem Gefechtsfeld bis hin zu weitreichenden strategischen Schlägen und cybergestützten Operationen, und dass sie Asymmetrien mit sich bringen, die die Verteidigungsposition der EU sowohl stärken als auch destabilisieren können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>weist auf das Risiko von Sättigungsangriffen auf EU-Infrastrukturen in Grauzonen hin;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>betont, dass die europäischen Energienetze, Straßen, Eisenbahnen, Verkehrsknotenpunkte und die digitale Infrastruktur als vorrangige Ziele der hybriden Kriegsführung geschützt werden müssen und dass Synergieeffekte zwischen dem Militär, den Strafverfolgungsbehörden, den Ersthelfern, der Grenzkontrolle und der Zivilgesellschaft erforderlich sind, um die Katastrophenschutzdoktrin wirksam umzusetzen; empfiehlt die Einrichtung einer Plattform für den Austausch über bewährte Verfahren zwischen den Behörden, die strategische Infrastrukturen verwalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>betont, dass die Meeresüberwachung im Ostsee-, Nordsee- und Schwarzmeerraum, wo die Drohnenaktivitäten Russlands eine besondere Bedrohung darstellen, dringend verbessert werden muss; betont, dass es wichtig ist, die russische Schattenflotte zu bekämpfen, da der Verdacht besteht, dass sie an Drohnenangriffen auf den europäischen Luftraum beteiligt ist; ist der Ansicht, dass aufgrund der neuen operativen Dimension der hybriden Kriegsführung die Strategien für maritime Sicherheit und die UAV-Bekämpfung integriert werden müssen; begrüßt die Einleitung von Operationen unter der Führung der NATO, z. B. die Östliche Wache;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Widerstandsfähigkeit und Schutzräume</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>empfiehlt, dass umfassende nationale Strategien für die Zivilverteidigung zur Abwehr von Drohnenangriffen entwickelt werden, mit denen die Abwehrbereitschaft auf nationaler, regionaler, kommunaler und nachbarschaftlicher Ebene und der Ebene der einzelnen Haushalte sichergestellt wird, wobei Frühwarnsysteme für die örtliche Bevölkerung, klare Verhaltensanweisungen und für die Bevölkerung vorgesehene Schutzräume (Bunker) sowie Infrastruktur besonders wichtig sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>betont, dass gemeinsame Leitlinien für die Ausgestaltung der nationalen C-UAS-Strategien erforderlich sind, wobei die Souveränität der Mitgliedstaaten in vollem Umfang zu achten ist und die Besonderheiten der Bereiche, in denen diese C-UAS-Strategien zum Einsatz kommen sollen, berücksichtigt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>fordert die regelmäßige Aktualisierung der bestehenden Handbücher der Gemeinsamen Forschungsstelle zum Thema Schutz vor unbemannten Flugsystemen, um sicherzustellen, dass die Abwehrmaßnahmen gegen diese sich ständig weiterentwickelnde Bedrohung sowohl in technologischer als auch in doktrinärer und praktischer Hinsicht wirksam bleiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Schutz der kritischen Infrastrukturen und Einrichtungen der EU vor möglichen Drohnenangriffen im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2022/2557 zu gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, eine umfassende Prüfung und Bewertung der bestehenden Infrastruktur für Schutzräume durchzuführen und unterstützt die Einrichtung von ständigen Flugverbots- und C-UAS-Zonen um kritische EU-Infrastrukturen, die von nationalen Behörden und Frontex koordiniert und durch gemeinsame C2-Plattformen unterstützt werden; empfiehlt, diese Zonen mit mehrschichtigen Erkennungs- und Abwehrsystemen auszustatten, die aus dem Fonds für die innere Sicherheit, den Mitteln des EDF für die UAS-Abwehr und anderen einschlägigen EU-Instrumenten finanziert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>betont, dass dringend ein verbesserter Drohnenabwehrplan für kritische Energieinfrastrukturen erforderlich ist, und fordert die Mitgliedstaaten auf, zu prüfen, inwieweit freiwillige nationale Verteidigungsakteure aus den EU-Mitgliedstaaten in den Katastrophenschutz und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit einbezogen werden können; stellt fest, dass solche Akteure eine entscheidende Rolle bei der Verbesserung der Bereitschaft, des Bewusstseins und der Unterstützungsfähigkeit vor Ort in hybriden und Krisensituationen spielen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>legt den Mitgliedstaaten nahe, ihre nationalen Doktrinen und operativen Konzepte für das Notfallmanagement bei UAS-Angriffen zu überarbeiten, um Risikoanalysen und die Kartierung von Bedrohungen, die Entwicklung wirksamer Schutznormen und den Schutz strategischer Infrastrukturen, Schulungen für Rettungsdienste, lokale Behörden und Gemeinden, die technologische Integration einschließlich C4I-Aufklärungssystemen und KI-gestützter Bedrohungsanalysen sowie die Einrichtung eines nationalen Notfallmanagementzentrums zu berücksichtigen, das mehrjährige Schulungsprogramme aufstellt und durchführt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>empfiehlt ferner, die freiwilligen nationalen Verteidigungsressourcen der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Katastrophenschutzes stärker zu nutzen, insbesondere um die Bereitschaft der Gemeinschaften vor Ort und ihre Fähigkeiten zum Krisenmanagement zu verbessern, und hält es für unerlässlich, dass die Mitgliedstaaten für wirksame Frühwarnsysteme und klare Kommunikationsprotokolle sorgen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit aufrechtzuerhalten, Panik zu vermeiden und die Einhaltung der Vorschriften in Notfällen sicherzustellen; empfiehlt, dass diese Strategien Bestimmungen über psychologische und soziale Unterstützungsdienste für die betroffene Bevölkerung und Schulungen im Bereich des Katastrophenschutzes für lokale Gemeinschaften umfassen, um die allgemeine Widerstandsfähigkeit zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>fordert EU-finanzierte Programme zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Verteidigung, Weltraum, Katastrophenschutz und Verkehr, um die Entwicklung interoperabler unbemannter Systeme sowie unbemannter Abwehrsysteme zu beschleunigen, die mehrere Bereiche abdecken; ist der Ansicht, dass die Finanzierung der Forschung im Bereich Drohnen auch dazu beitragen sollte, die zivile Nutzung von Drohnen zu verbessern, beispielsweise bei der Bekämpfung von Waldbränden oder bei Such- und Rettungseinsätzen; spricht sich dafür aus, den Austausch zwischen dem zivilen und dem Verteidigungssektor zu erleichtern, was im Einklang mit der Drohnenstrategie 2.0 der Kommission zu einer angemessenen Forschung im Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck führen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>betont, dass umfassende öffentliche Informationskampagnen und Bildungsinitiativen wichtig sind, um die Gesellschaft für die Sicherheit von Drohnen zu sensibilisieren, ergänzt durch verstärkte Maßnahmen zur Überwachung und Bekämpfung von Desinformationsaktivitäten im Bereich unbemannter Systeme, insbesondere solcher, mit denen die Zivilbevölkerung psychologisch beeinflusst werden soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">hält eine umfassende Strategie für den Katastrophenschutz für unverzichtbar; empfiehlt, dass diese Folgendes umfasst:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a.</SYMBOL>Festlegung der Methodik zur Bewertung von Bedrohungen und Bedürfnissen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b.</SYMBOL>Entwicklung und Umsetzung eines operativen Konzepts, das eine klare Entscheidungsfindung, behördenübergreifende Koordination und einen Informationsfluss in Echtzeit auf allen Ebenen gewährleistet;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>c.</SYMBOL>Bereitschaft und Frühwarnung, um Mechanismen für eine frühzeitige Vorsorge, rechtzeitige Warnungen und klare Anweisungen an die Bevölkerung zu schaffen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>d.</SYMBOL>Erste Hilfe mit klar definierten Rollen und Koordination zwischen Ersthelfern, medizinischen Diensten, Zivilschutz, Streitkräften und Freiwilligen, unterstützt durch moderne Kommunikationssysteme;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>e.</SYMBOL>physischer Schutz &amp; Kontinuität mit festgelegten Schutzniveaus für die Bevölkerung und kritische Infrastruktur, um Verluste zu reduzieren und einen unterbrechungsfreien Betrieb zu gewährleisten;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>f.</SYMBOL>Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen, um die Überlebensfähigkeit und kontinuierliche Funktionalität wichtiger Dienste zu gewährleisten;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>g.</SYMBOL>Grenzverteidigung mit technischen Lösungen zur Verhinderung von Infiltrationen, unterstützt durch nachrichtendienstliche Erkenntnisse und schnelle Reaktionsmöglichkeiten;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>h.</SYMBOL>Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaft durch die Unterstützung nationaler und lokaler Führungspersonen, die Einbindung von Freiwilligen, die Unterstützung schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen und die Bereitstellung von Echtzeitberatung für die Gemeinschaft;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>i.</SYMBOL>Unterstützung von öffentlichen Informations- und Kommunikationskampagnen, bei denen glaubhafte Kommunikationsstrategien über offizielle Kanäle und soziale Medien empfohlen werden, um Vertrauen und Bewusstsein aufrechtzuerhalten;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>j.</SYMBOL>Entwicklung der wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit durch Unterstützung der Koordinierung von Reservebeständen und Ressourcen und der Aufrechterhaltung wesentlicher Dienste auf allen Ebenen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>k.</SYMBOL>Schulungen und Übungen, die gemeinsam mit Simulationen durchgeführt werden, um die Bereitschaft und ein wirksames Krisenmanagement zu gewährleisten;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>empfiehlt die gemeinsame Entwicklung und Beschaffung mehrschichtiger Verteidigungssysteme und eine solide Vorsorge im Innern, wobei der Schwerpunkt auf Warnsystemen für die Bevölkerung, Schutzräumen und öffentlichen Aufklärungskampagnen liegen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>betont, dass unbemannte Systeme besonders anfällig für Cyberangriffe und geheimdienstliche Infiltration sind; fordert die Mitgliedstaaten und die zuständigen EU-Agenturen auf, die allgemeine Sicherheit von Drohnentechnologien zu stärken, einschließlich der Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen, Verschlüsselungsstandards, Eigentumskontrolle und Schutz vor Spionage und feindlichen nachrichtendienstlichen Aktivitäten, um den Schutz über den gesamten Lebenszyklus solcher Systeme zu gewährleisten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Schnelle Einsatzfähigkeit</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>betont, dass UAS eine Herausforderung für die Mitgliedstaaten darstellen, da sie dynamische Ziele in städtischen und verborgenen Umgebungen erfassen, taktisch flexibel sind, eine chirurgische Präzision aufweisen, einen asymmetrischen Vorteil bieten und massenhaft eingesetzt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>nimmt die Herausforderungen zur Kenntnis, die sich dadurch ergeben, dass Russland mehrschichtige Drohnenoperationen durchführt, bei denen Drohnen zur Nachrichtengewinnung, Überwachung und Aufklärung (ISR-Drohnen) Echtzeitdaten liefern, auf die sofort Kampfdrohnen folgen, sodass den nationalen Verteidigungskräften nur wenig Zeit bleibt, um ihre Verteidigungsanlagen zu verstärken und Reaktionsmöglichkeiten zu organisieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die jüngste Serie von russischen Drohnenangriffen und mutmaßlich feindlichen Überflügen in mehreren EU-Mitgliedstaaten, die Grenzgebiete, Energieanlagen, Militärstandorte und Logistikzentren zum Ziel hatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>weist warnend darauf hin, dass diese Vorfälle zeigen, dass staatliche und nichtstaatliche Akteure zunehmend in der Lage sind, kostengünstige unbemannte Systeme einzusetzen, um die öffentliche Sicherheit zu gefährden, Lieferketten zu unterbrechen und die Verteidigungsbereitschaft der EU und der NATO zu testen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>ist ernsthaft besorgt über den Einsatz von Drohnen durch Russland, die von seinen Partnern geliefert und sowohl über ukrainischem Hoheitsgebiet als auch unter Verletzung des Luftraums der EU-Mitgliedstaaten eingesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>fordert verschärfte Sanktionen, die auf die russischen Lieferketten und Fertigungskomponenten sowie auf die Technologietransfers Russlands abzielen, die es anderen Ländern ermöglichen, Russland mit Drohnentechnologie zu beliefern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>fordert die Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um solche Handlungen zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>betont, dass wirksame nationale Katastrophenschutzstrategien gegen Drohnenangriffe durch eine modernisierte Transport- und Kommunikationsinfrastruktur mit doppeltem Verwendungszweck unterstützt werden müssen, die eine rasche Verlegung von C-UAS-Einheiten, mobilen Radaranlagen und Instandsetzungsteams ermöglicht, um sicherzustellen, dass die Pläne für die Widerstandsfähigkeit in operative Mobilität umgesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>erachtet die Einführung dezentraler Drohneneinheiten mit Kontrolle auf Zugstärke in der Ukraine als wertvolle Methode, die es nachzuahmen gilt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>legt nahe, dass Drohneneinsatzteams mit autonomen Entscheidungszyklen in die Brigaden der Streitkräfte der Mitgliedstaaten integriert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam mit der NATO ein sechsmonatiges Pilotprojekt der EU und der NATO zu starten, um erste Kampfflugdrohnen-Einheiten auf Kompanieebene für den Einsatz mit verbündeten Brigaden zu bilden, zu zertifizieren und zu validieren, wobei der Validierungsbericht des Pilotprojekts und empfohlene Folgemaßnahmen veröffentlicht werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>stellt fest, dass die Wirksamkeit von UAS in erster Linie von der Genauigkeit der Navigation beim Einsatz in intensiven Umgebungen der elektronischen Kriegsführung abhängt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>regt an, dass Drohnenbetreiber der Streitkräfte Antennen mit kontrolliertem Empfangsmuster (CRPA) und zuverlässige GNSS-Signale wie den öffentlichen regulierten Dienst von Galileo einsetzen, um eine präzise Zeitreferenz zu liefern und Navigationsfehler zu reduzieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>betont, dass offensive Investitionen in UAS durch C-UAS, elektronische Schutzmaßnahmen und GNSS-Widerstandsfähigkeit ergänzt werden müssen, um die Anfälligkeit für feindliches Stören und Interferenzen auf ein Mindestmaß zu reduzieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>fordert die sofortige Finanzierung und rasche Umsetzung von Kampfflugdrohnen-Einheiten, sowohl Panzerabwehr- als auch Anti-Personendrohnen, in den Streitkräften der NATO und der EU auf Kompanie-, Bataillons- und Brigadeebene, und dass diese europaweit organisch in die Kampfeinheiten eingebunden werden; fordert, dass die Ukraine als vollwertiger operativer und doktrinärer Partner in den Entwicklungs-, Ausbildungs- und Zertifizierungsprozess einbezogen wird; fordert die Kommission und die Hohe Vertreterin nachdrücklich auf, ein zweijähriges beschleunigtes Programm für Beschaffung, Ausbildung, Erhaltung und Zertifizierung auszuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>legt den Mitgliedstaaten nahe, auf der Grundlage ihrer nationalen Verteidigungsstrategien eine gemeinsame Reaktion auf UAS-Angriffe auszuarbeiten, einschließlich der gemeinsamen Entwicklung und Beschaffung technologischer Lösungen, die gemeinsam eingesetzt werden können, vollständig mit den Führungssystemen der NATO kompatibel sind und sich nahtlos in zivile Flugverkehrsmanagementsysteme und den U-Space-Rahmen der EU für die Integration von Drohnen integrieren lassen, um hybride Kriegsszenarien zu bewältigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>hebt das Potenzial und die Vorteile von zivilen Drohnen hervor, die große Veränderung, die sie unter anderem in den Bereichen Mobilität, Logistik, Katastrophenschutz und Kartographie bewirkt haben, und stellt fest, dass sie bereits einen bedeutenden Fortschritt bei der Bewältigung der sicherheits- und verteidigungspolitischen Herausforderungen in der EU darstellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Beschaffung, Finanzierung und Erwerb von Drohnen und C-UAS-Fähigkeiten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Vorab zugelassene Lieferanten</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>fordert die nationalen und internationalen Beschaffungs- und Vergabebehörden, darunter die Kommission und die EDA auf, offene und transparente, vorab genehmigte Lieferantenlisten und vorrangige Aufträge für kritische Drohnenkomponenten und ‑plattformen in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten festzulegen und dabei einen gleichberechtigten Zugang für KMU in der gesamten Union zu gewährleisten, damit in Krisenzeiten Verträge schneller abgeschlossen werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>betont, dass solche Listen auf transparenten und wettbewerbsorientierten Auswahlverfahren beruhen sollten, die regelmäßig aktualisiert werden, um den Rückmeldungen aus der Praxis (einschließlich der Ukraine) Rechnung zu tragen, und dass langfristige Marktvorteile, die den Wettbewerb verzerren könnten, vermieden werden sollten; fordert eine Ausweitung des Zugangs zu EU-Finanzinstrumenten und Vergabeverfahren, bei denen Start-ups und Forschungseinrichtungen zu gleichen Bedingungen berücksichtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>fordert die EU auf, eine von der EDA verwaltete Liste von vorab zugelassenen Lieferanten für kritische Drohnenbaugruppen zu erstellen, und weist darauf hin, dass es wichtig ist, KMU die Möglichkeit zu geben, sich durch Vor-Ort-Prüfungen zu qualifizieren, anstatt eine vollständige Leistung in der Vergangenheit nachzuweisen, um ihre Beteiligung an der industriellen Verteidigungsbasis der Union zu erleichtern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Unterstützung von KMU</STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Regionale Hubs und Finanzierungsinstrumente</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die EDA auf, die Zertifizierungs- und Lufttüchtigkeitsstandards zu harmonisieren, damit die Integration rascher vorangeht und weniger Doppelarbeit bei der Prüfung und Zertifizierung geleistet werden muss; fordert, dass im Rahmen des EDIP und anderer Finanzinstrumente vorrangig regionale Innovationszentren für die Herstellung von Drohnen und C-UAS mit gemeinsamer Infrastruktur und beschleunigten Genehmigungsverfahren gefördert werden, insbesondere in Frontstaaten; betont, dass es wichtig ist, faire Arbeitsbedingungen, Sozialschutz und die Entwicklung von Qualifikationen für hochqualifizierte Arbeitskräfte zu fördern, während gleichzeitig lokale Gemeinschaften und KMU unterstützt werden, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung nachhaltiger Beschäftigungsmöglichkeiten liegen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>fordert eine gezielte Unterstützung für KMU beim Zugang zu diesen Finanzinstrumenten, einschließlich vereinfachter Antragsverfahren und Vergabekriterien;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Zugang von KMU zu Finanzmitteln und zu öffentlichen Aufträgen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>stellt fest, dass KMU beim Zugang zu EU-Mitteln für den Verteidigungssektor auf erhebliche Hindernisse stoßen und häufig von großen Beschaffungsvorhaben ausgeschlossen sind, die von alten Auftragnehmern dominiert werden; unterstützt daher die Schaffung spezifischer Mechanismen zur Förderung des Einstiegs von KMU durch die Verringerung des Verwaltungsaufwands, die Einführung von Direktfinanzierungsinstrumenten mit Fehlertoleranz und die Bereitstellung von Möglichkeiten für Minizuschüsse und Schnellfinanzierungsinstrumente, die für KMU unerlässlich sind, während gleichzeitig faire Bedingungen durch angemessene Konsortialanforderungen, angemessene Garantien und flexible Zahlungsbedingungen gewährleistet werden; spricht sich für die Einbeziehung von Start-ups und Forschungseinrichtungen in die Vergabeverfahren aus;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>stellt fest, dass 80 % der europäischen Industrie, die an der Entwicklung, der Herstellung und dem Betrieb von Leichtdrohnen beteiligt ist, KMU sind, die für die FuE sowie die Innovation in der Drohnentechnologie und für eine schnelle Reaktion auf unerwartete Veränderungen in der Branche unerlässlich sind, wie sich in der Ukraine gezeigt hat, und dass diese Unternehmen Schwierigkeiten haben, eine Finanzierung für ihre Projekte zu erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>fordert die Kommission auf, eine einzige Anlaufstelle einzurichten, die die KMU in der EU, die Drohnen herstellen, informiert und ihnen bei der Beschaffung von und dem Zugang zu Finanzmitteln hilft, da es aufgrund ihrer Unternehmensstruktur schwierig für sie ist, den mit diesen Prozessen verbundenen bürokratischen Aufwand zu bewältigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>begrüßt die bestehenden Initiativen der Kommission, insbesondere durch das EU-Innovationsprogramm im Verteidigungsbereich (EUDIS) im Rahmen des EVF, zur Unterstützung von KMU und Start-ups im Bereich Verteidigung in der EU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>fordert die EDA und die Kommission auf, auf diesen Bemühungen aufzubauen, indem sie zusätzliche Maßnahmen prüfen, um den Einsatz hochwirksamer Verteidigungssysteme durch europäische KMU im Drohnensektor in einer Weise zu beschleunigen, die es diesen KMU ermöglicht, Exportmöglichkeiten außerhalb Europas zu nutzen, um ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit sicherzustellen, und gleichzeitig die europäischen Verteidigungsfähigkeiten zu entwickeln, die Integration mit den ukrainischen Streitkräften zu erleichtern und häufige gemeinsame Innovationsbemühungen zu fördern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Wachstum, Skalierung und industrielle Integration von KMU</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>stellt fest, dass es sich bei den meisten Unternehmen der Drohnenindustrie um KMU und Start-ups handelt, und dass es daher wichtig ist, die Verfahren und Unterstützungsmaßnahmen für KMU zu vereinfachen, z. B. durch Zuschüsse, regulatorische Unterstützung, Integration und Skalierung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>fordert die Einrichtung regionaler Drohnen-Innovationscluster, in denen KMU, Forschungszentren und größere Verteidigungsintegratoren zusammenarbeiten, um den Technologietransfer und industrielle Synergieeffekte zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>nimmt das Potenzial des EVF bei der Unterstützung der Entwicklung von KMU zu wichtigen Lieferanten zur Kenntnis und spricht sich für Programme aus, mit denen die Kapazitäten von KMU bei der Beschaffung von Komponenten, der Entwicklung von Fertigungstechniken und der Unterstützung eines hohen Automatisierungsgrades für den Produktionsanstieg gefördert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>fordert, dass die Programme des EVF eine schnellere Skalierung von KMU über eine Reihe von Finanzierungsrunden ermöglichen, die frühzeitiges Wachstum und Zugang zu Kapital, Produktentwicklung, Tests und Bewertungen unterstützen und auf der BraveTech-EU-Initiative aufbauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>fordert die Kommission auf, Anreize für Joint Ventures zwischen großen europäischen Verteidigungsunternehmen und innovativen KMU im Drohnenbereich zu schaffen, um die Produktion zu steigern; empfiehlt in diesem Zusammenhang die Einbeziehung der ukrainischen Industrie;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Erprobung, Zertifizierung und Vereinfachung von Rechtsvorschriften</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>weist auf den langen Zeitraum zwischen der Erprobung und Validierung von Drohnen hin und legt den Mitgliedstaaten nahe, Beschaffungsbeschränkungen aufzuheben, die KMU bei der Erprobung wichtiger Fähigkeiten behindern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB):</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>legt den Mitgliedstaaten und dem Rat nahe, Drohnentechnologien der nächsten Generation wie Edge-KI, Schwarmautonomie und gestärkte Steuerungs- und Kontrolllinks in die EDTIB zu integrieren und gleichzeitig eine schrittweise und für beide Seiten vorteilhafte Integration der technologischen und industriellen Basis der ukrainischen Verteidigung anzustreben sowie langfristige industrielle Fahrpläne, Leitcluster im Rahmen des EVF und beschleunigte EDIP-Instrumente zu nutzen, um eine zeitnahe Anpassung zu gewährleisten und den technologischen Vorsprung der Union zu bewahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>fordert, dass Drohnen von der EU als kritische Fähigkeiten betrachtet werden; betont, dass es dringend notwendig ist, in die EDTIB zu investieren, um die Massenproduktion erschwinglicher Drohnen zu ermöglichen, und unterstreicht, dass kosteneffiziente Systeme erforderlich sind, die in großem Maßstab eingesetzt werden können und künftig die Autonomie der EU in Bezug auf die Drohnenfähigkeit gewährleisten; ist der Ansicht, dass die Entwicklung solcher Fähigkeiten in enger Zusammenarbeit mit der Ukraine erfolgen muss, und betont, dass es wichtig ist, mit Unterstützung der EDA mehr EU-Verteidigungsinvestitionen in die gemeinsame Beschaffung zu lenken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, unverzüglich konkrete Projekte zur Schließung von Fähigkeitslücken im Bereich der integrierten Luft- und Raketenabwehr, insbesondere im Zusammenhang mit Drohnen und der Abwehr von Drohnen, voranzutreiben, um einen mehrschichtigen, tief gestaffelte Zone mit technologisch fortschrittlichen Systemen mit interoperablen Fähigkeiten zur Erkennung, Verfolgung und Neutralisierung von Drohnen zu schaffen; betont, dass die Luftüberlegenheit ebenso wichtig ist, und verweist etwas auf das Projekt Luftkampfsystem FCAS; fordert die Mitgliedstaaten auf, in Erwägung zu ziehen, für die Konzipierung solcher Vorhaben den Rahmen der europäischen Verteidigungsvorhaben von gemeinsamem Interesse zu nutzen; stellt fest, dass eine übergreifende Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Verteidigung, Cybersicherheit und Forschung erforderlich ist, um ganzheitliche Strategien zu entwickeln, in die die neuesten digitalen und Cyberabwehrtechnologien einbezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>betont, dass diese Fähigkeiten auf alle Mitgliedstaaten ausgeweitet werden müssen, insbesondere auf die Gebiete rund um kritische Infrastruktur und besiedelte Gebiete;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>betont jedoch, dass diese gemeinsamen Programme auch so strukturiert sein müssen, dass sie schnelle Entwicklungszyklen gewährleisten und die aktive Beteiligung innovativer KMU ermöglichen; unterstreicht, dass diese Unternehmen oft wesentlich flexibler und einfallsreicher sind als traditionelle Hauptauftragnehmer und dass ihre Kreativität und Schnelligkeit unerlässlich sind, um mit der sich entwickelnden Bedrohungslage Schritt zu halten und schnell kosteneffiziente Lösungen bereitzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>stellt fest, dass das Tempo der technologischen Entwicklung im Bereich unbemannter Systeme und Abwehrsysteme für unbemannte Flugsysteme beispiellos ist, und fordert die Kommission, die EDA und die Mitgliedstaaten auf, schnellere Innovations- und Beschaffungszyklen zu übernehmen, damit neue Drohnen- und C-UAS-Technologien rasch eingesetzt werden können; betont, dass langwierige Zertifizierungs-, Beschaffungs- und Testverfahren dazu führen können, dass die EU-Fähigkeiten veraltet sind, wenn sie zum Einsatz kommen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Drohnenwall</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>unterstützt ein von der Kommissionspräsidentin vorgeschlagenes Drohnenüberwachungs- und -abwehrsystem („Drohnenwall“) mit einem robusten, durchgängigen System, das fortschrittliche Detektions-, belastbare C2- und kosteneffiziente Abfangfähigkeiten umfasst, und fordert die Entwicklung eines technischen Fahrplans in enger Zusammenarbeit mit der Ukraine; betont, dass die Vorschläge der Kommission in hohem Maße auf den Erfahrungen der ukrainischen Front beruhen müssen, die zeigen, dass die Wirksamkeit nicht nur von der Plattformtechnologie abhängt, sondern auch von einer integrierten Führungsstruktur, geschultem Personal und einem widerstandsfähigen Ökosystem der Kriegsführung, einschließlich lokaler Hersteller, Betreiber, Innovatoren und Daten-/Analysedienstleister;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Harmonisierung von Zertifizierungen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten, die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) und die EDA auf, die Zertifizierungs- und Lufttüchtigkeitsstandards zu harmonisieren, damit die Integration rascher vorangeht und weniger Doppelarbeit bei der Prüfung und Zertifizierung geleistet werden muss; weist darauf hin, dass die Annahme von EMAR und die gegenseitige Zertifizierung ein Muss sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>fordert die EASA auf, die Bearbeitung von Anträgen auf Fluggenehmigungen zu beschleunigen und in Zusammenarbeit mit der NATO klare Zertifizierungskriterien für Systeme der HALE/MALE-Klasse festzulegen; unterstreicht, dass es dringend notwendig ist, genügend Prüfer zu benennen und die Verfahren zu straffen, um unnötige Verzögerungen bei Innovationen zu vermeiden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>fordert die Verabschiedung eines europäischen Rahmens für die rasche Genehmigung des Grenzübertritts und des Transits von UAS/Drohnenausrüstung zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen der militärischen Mobilität;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>fordert die Kommission auf, die verteidigungsbezogenen Vorschriften für Drohnen zu harmonisieren, um einen verbindlichen EU-Rechtsrahmen für militärische Drohneneinsätze zu schaffen (parallel zu den zivilen EASA-Vorschriften); betont, dass die Kommission die Regeln für den Einsatz, die Zertifizierung, die militärische Luftraumnutzung und die ethischen Garantien für GSVP-Missionen und die nationale Verteidigungsplanung klären sollte, um die Interoperabilität zu erleichtern und gemeinsame Operationen im Rahmen von GSVP- oder NATO-Missionen zu beschleunigen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Verbringung innerhalb der EU</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Vorschriften für die Verbringung von Drohnen- und Drohnenabwehrtechnologie innerhalb der EU zu vereinfachen und Synergieeffekte zwischen der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 146 vom 10.6.2009, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE> und der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 206 vom 11.6.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/821/oj.</FIELD></FOOTNOTE> herzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>fordert die Beseitigung unnötiger bürokratiebedingter Hindernisse und Formalitäten, die die Einsatzbereitschaft verzögern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>94.</NO.P>betont, dass offensive Investitionen in UAS durch C-UAS, elektronische Schutzmaßnahmen und GNSS-Widerstandsfähigkeit ergänzt werden müssen, um die Anfälligkeit für feindliches Stören und Interferenzen auf ein Mindestmaß zu reduzieren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Einhaltung der Kriterien für den Ursprung in der EU</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>95.</NO.P>fordert die Verlagerung der Fertigung, um eine unverhältnismäßige Abhängigkeit von Drittländern, insbesondere von China, bei der Herstellung von Drohnensystemen zu vermeiden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>96.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten, die Kommission und die EDA auf, sich dringend mit der kritischen Abhängigkeit der EU von chinesischen Seltenerdmetallen zu befassen, die für die Verteidigungsindustrie, einschließlich bei der Fertigung von Drohnen und Drohnenabwehrsystemen, unerlässlich sind; betont, dass es notwendig ist, alternative und nachhaltige Quellen für die Gewinnung und Verarbeitung von Seltenerdmetallen zu erschließen, in die Forschung und Entwicklung von Recycling- und Ersatztechnologien zu investieren und diese Prioritäten in künftige Programme im Rahmen des EVF und des EDIP zur Stärkung der strategischen Widerstandsfähigkeit der europäischen Industrie aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>97.</NO.P>fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass alle aus Europäischen Programmen und/oder Finanzierungsinstrumenten finanzierten Drohnenplattformen die entsprechenden Kriterien für wichtige Teilkomponenten mit Ursprung in der EU erfüllen, und dafür zu sorgen, dass die Lieferung solcher Teilkomponenten zuverlässig und garantiert ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>98.</NO.P>fordert außerdem, dass für Unterauftragnehmer die gleichen Kriterien gelten; betont, dass es wichtig ist, eine vollständige und direkte europäische Kontrolle über Mensch-Maschine-Schnittstellen und andere drohnenbezogene Software zu gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>99.</NO.P>fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass alle aus dem EU-Haushalt finanzierten Drohnenplattformen die Kriterien für den Ursprung in der EU erfüllen und frei von Beschränkungen durch Drittländer hinsichtlich der Definition, Anpassung und Weiterentwicklung des Produktdesigns sind, einschließlich der rechtlichen Befugnis, die solchen Beschränkungen unterliegenden Komponenten zu ersetzen oder zu zerlegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>100.</NO.P>fordert, dass Anreize geschaffen werden, um sicherzustellen, dass durch die EDA finanzierte Drohnenplattformen die Kriterien für den Ursprung in der EU erfüllen oder ihren Ursprung in Partnerländern wie der Ukraine, Norwegen und dem Vereinigten Königreich haben, insbesondere in Bezug auf wichtige Komponenten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Struktur und Vergabekriterien der EVF-Zuschüsse</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>101.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="ARAB"><INT.LI LEVEL="0">legt nahe, Anreize für Zuschüsse aus dem EVF zu schaffen, um Folgendes zu gewährleisten:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>1)</SYMBOL>dass bei Wettbewerben Unternehmen, die Komponenten in der EU beschaffen, zusätzliche Punkte erhalten;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>2)</SYMBOL>dass die Ausschreibungen offen für ausgewählte Drittländer wie die Ukraine und solche Drittländer sind, die mit der EU ein Abkommen über eine strategische Partnerschaft geschlossen haben;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>3)</SYMBOL>dass für einen Austausch zwischen den Mitarbeitern bei der Beschaffung von Komponenten gesorgt wird;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>102.</NO.P>fordert die EDA auf, die Anbieter nach ihren operativen Auswirkungen und ihrer Kosteneffizienz bei der Erfüllung der Auftragsziele zu bewerten, anstatt sich nur auf den Stückpreis zu konzentrieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>103.</NO.P>legt den Mitgliedstaaten nahe, den bedingten Einsatz und die Erprobung von noch nicht vollständig zertifizierten Systemen für den dringenden operationellen Einsatz mit Echtzeit-Evaluierung in kontrollierten Umgebungen zuzulassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>104.</NO.P>fordert, dass im Rahmen des EDIP und anderer Finanzinstrumente vorrangig regionale Zentren für die Herstellung von Drohnen mit gemeinsamer Infrastruktur und beschleunigten Genehmigungsverfahren gefördert werden, insbesondere in Frontstaaten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Regionale Fertigungszentren</STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">C-UAS und regionale Fertigungszentren</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>105.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, den Ausbau der europäischen Fähigkeiten für die Entwicklung und Herstellung von Drohnen und Drohnenabwehrsystemen unter anderem durch das Instrument für Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) zu beschleunigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>106.</NO.P>fordert die Kommission auf, ein EU-Drohnenpaket mit Schwerpunkt auf Drohnen- und Drohnenabwehrsystemen und entsprechenden Hilfsfähigkeiten vorzuschlagen, das eine Strategie zur Nutzung bestehender Instrumente zur Förderung von Forschung und Entwicklung und der Lokalisierung kritischer Lieferketten sowie eine Verordnung über den Einsatz von Drohnen im zivilen und militärischen Kontext enthalten sollte, die für das derzeitige Bedrohungsszenario geeignet ist; fordert verstärkte Investitionen mit Schwerpunkt auf der Integration digitaler Technologien der nächsten Generation in Drohnen- und Drohnenabwehrsysteme, um deren Widerstandsfähigkeit, Skalierbarkeit und Effizienz zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>107.</NO.P>fordert die Einrichtung von nationalen Zentren für die Prüfung, Zertifizierung und Interoperabilität von Drohnen in der gesamten EU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>108.</NO.P>betont, dass solche Zentren die Prüfung und Zertifizierung von UAV und C-UAS in Übereinstimmung mit EU- und NATO-Standards erleichtern würden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>109.</NO.P>betont die Notwendigkeit von Tests, Fertigung und Schulungen im Bereich Drohnen und C-UAS mit dem Ziel, die Außengrenzen zu stärken und hybride Aggressionen abzuschrecken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>110.</NO.P>betont, dass regionale Zentren für die Herstellung von Drohnen an Logistikknotenpunkten für Güter mit doppeltem Verwendungszweck angesiedelt werden sollten, die an das TEN-T-Netz angeschlossen sind, um einen nahtlosen grenzüberschreitenden Verkehr von militärischen und zivilen Drohnen, Ersatzteilen und Betreibern in integrierter Weise in der gesamten EU und im Einklang mit einem künftigen Konzept eines „Drohnenwalls“ zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>111.</NO.P>unterstützt die Einrichtung von Wartungszentren, die in NATO-Einrichtungen untergebracht sind und über die entsprechende technische Ausrüstung verfügen, um eine schnelle Wartung von C-UAS-Anlagen zu ermöglichen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Qualifizierte Hersteller, fairer Wettbewerb und regionale Ökosysteme</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>112.</NO.P>betont, dass sich der europäische Drohnenmarkt nach den Grundsätzen des fairen Wettbewerbs, der Innovation und des offenen Zugangs für qualifizierte Hersteller entwickeln sollte; weist darauf hin, dass eine stabile Nachfrage und klare langfristige Perspektiven für die Nachhaltigkeit der europäischen Drohnenhersteller unerlässlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>113.</NO.P>unterstreicht, dass der Ausbau lokaler industrieller Kapazitäten wichtig ist, um die Wettbewerbsfähigkeit, die Widerstandsfähigkeit und die langfristige Lebensfähigkeit der europäischen Sektoren für unbemannte Systeme zu gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>114.</NO.P>betont, dass die Vorteile von Innovation und Produktion im Zusammenhang mit Drohnen geografisch ausgewogen sein sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>115.</NO.P>fordert die Schaffung von Innovationskorridoren und Testzentren in allen Regionen der Union, um den Zugang zu Finanzmitteln sicherzustellen und lokale Ökosysteme von Start-ups, KMU und Forschungsinstituten zu fördern, die zur technologischen Souveränität Europas beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>116.</NO.P>stellt fest, dass es für Maßnahmen im Zusammenhang mit Drohnen- und Drohnenabwehrfähigkeiten keine seit Langem etablierten Verfahren gibt, und fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, sich diese Tatsache zunutze zu machen, indem sie von Anfang an dafür sorgen, dass Planung, Forschung, Entwicklung, Beschaffung und Verwaltung solcher Fähigkeiten zunehmend durch eine europäische Brille betrachtet werden und dass es in der Union Zugang zu kritischen souveränen Technologien im Zusammenhang mit der Drohnenkriegsführung und der Drohnenabwehr gibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>117.</NO.P>fordert, dass die Kriterien für die Förderfähigkeit im Rahmen des EVF angepasst werden, um eine höhere Punktzahl für gemeinsame Auftragsvergabeverfahren mit einer ausgewogeneren geografischen Vertretung der Mitgliedstaaten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die gebildeten Konsortien in der Lage sind, ihre Rüstungsproduktion zu steigern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Innovation, FuE-Cluster und Herstellung kritischer Komponenten</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>118.</NO.P>fordert die Kommission auf, ihre verteidigungs- und industriepolitischen Instrumente anzupassen, um sicherzustellen, dass sie geeignet sind, die Entwicklung von Drohnen und Drohnenabwehrfähigkeiten zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>119.</NO.P>fordert die Bereitstellung von EU-Mitteln, um die Schaffung eines fortschrittlichen Zentrums für die Herstellung von Drohnenkomponenten zu unterstützen, insbesondere in Regionen mit einem starken Ingenieur- und IT-Sektor, um sowohl zur regionalen Entwicklung als auch zur strategischen Autonomie der Union beizutragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>120.</NO.P>fordert, dass aus dem EVF multinationale FuE-Cluster finanziert werden, die sich auf den Antrieb von Drohnen, autonome KI und gestärkte Steuerungs- und Kontrolllinks konzentrieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>121.</NO.P>betont, dass strategische Investitionen in einschlägige Industrie- und Technologiezentren in der gesamten EU geleitet werden müssen und die Rohstoffverarbeitung, die Halbleiterproduktion, die Batterieherstellung, die Drohnenmontage und die Integration der Führung unterstützt werden müssen, wobei gleichzeitig sicherzustellen ist, dass durch diese Investitionen auch die industrielle Basis der europäischen Verteidigung insgesamt gestärkt wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Schnellere Bereitstellung für das Gefechtsfeld</STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Erprobung und Beschleuniger für Innovation im Bereich Drohnen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>122.</NO.P>begrüßt die erste europäische Kampagne zur Einsatzerprobung von Verteidigungsinnovationen (OPEX) der EDA und fordert die EDA auf, sie zu einem ständigen Beschleuniger für Innovation im Bereich Drohnen und C-UAS weiterzuentwickeln, damit die Drohnen schneller für das Gefechtsfeld bereitgestellt, Erfahrungen aus der Praxis an der Front validiert, die Prototypenentwicklung beschleunigt und die Bereitstellung auf dem Gefechtsfeld durch kurze Ausschreibungen beschleunigt werden können;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Flexibilität bei der Auftragsvergabe und beschleunigte Beschaffung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>123.</NO.P>fordert die EDA auf, Verträge mit unbestimmter Lieferung/unbestimmter Menge zuzulassen, um eine Grundversorgung sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>124.</NO.P>fordert die EDA und andere ausschreibende Stellen auf, eine spezielle Beschaffungskette für UAS einzurichten, um fortschrittliche UAS ab Lager zu beschaffen und so die herkömmlichen mehrjährigen Beschaffungsprozesse und Dienstleistungsverträge zu umgehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>125.</NO.P>fordert, dass bei Projekten im Rahmen des EVF und anderen gemeinsamen Beschaffungsvorhaben der EU im Verteidigungsbereich vorrangige Bewertungen vorgenommen werden, die zu einer Beschleunigung der Beschaffungsprozesse beitragen und die Komplexität der Beschaffungen verringern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Einbeziehung von KMU und nicht-traditionellen Anbietern</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>126.</NO.P>fordert die Entwicklung nationaler Verteidigungsindustrien und die Unterstützung lokaler öffentlich-privater Partnerschaften, wobei die Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Gefahrenabwehr, die für die Technologie gelten, nicht beeinträchtigt werden dürfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>127.</NO.P>fordert die Beseitigung niedrigerer Eintrittsbarrieren für nicht-traditionelle Anbieter durch die Abschaffung unkritischer Sicherheitsanforderungen in frühen Phasen der Erprobung und Bereitstellung, um KMU und nicht-traditionelle Anbieter in die Lage zu versetzen, an Innovationen im Verteidigungsbereich teilzunehmen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Aktionsplan für die Herstellung kritischer Drohnenkomponenten</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>128.</NO.P>fordert die Kommission auf, zusammen mit der NATO einen Aktionsplan für die Herstellung kritischer Drohnenkomponenten auszuarbeiten, der gezielte Subventionen für kritische Komponenten, insbesondere für bürstenlose Gleichstrommotoren, Lithiumakkus, Sensoren und die additive Fertigung in der EU vorsieht; fordert die Entwicklung und Produktion wesentlicher und neuartiger Technologien und Materialien innerhalb der EU, darunter Optiken, Kommunikationsmodule und additive Fertigung; betont, dass die Widerstandsfähigkeit und Autarkie der EU bei der Drohnenproduktion mit strengen Förderkriterien sichergestellt werden muss, um die Widerstandsfähigkeit der Lieferkette sicherzustellen, und dass das längerfristige Ziel berücksichtigt werden muss, strategische Autonomie zu erreichen, indem einheimische europäische Drohnentechnologien entwickelt werden, die auf Komponenten basieren, die für die EU von grundlegender Bedeutung sind, und die von stabilen Lieferketten getragen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>129.</NO.P>betont, dass in einem solchen Aktionsplan die Zusammenarbeit mit europäischen KMU gewährleistet sein muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>130.</NO.P>betont, dass es notwendig ist, Mikrochips, fortschrittliche Software und Cyberresilienz einzubeziehen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Regelungsumfeld/ESG</STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Vereinfachung und Harmonisierung von Rechtsvorschriften</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>131.</NO.P>betont, dass unnötiger Regelungs- und Verwaltungsaufwand, insbesondere für KMU, für die Drohnenindustrie und ihre Zulieferer beseitigt werden muss und dass ein europäischer Index für Drohnensouveränität eingerichtet werden muss, der als EU-weites Prüfungsinstrument zur Bewertung des prozentualen Anteils der Abhängigkeiten jeder Plattform von Drittländern dient und genutzt werden kann, um die Finanzierung von Plattformen und Programmen mit dem höchsten Anteil an Komponenten aus den Mitgliedstaaten zu priorisieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>132.</NO.P>fordert beschleunigte Ausnahmeregelungen für EU-interne Lizenzen, um den Binnenhandel zu erleichtern und gleichzeitig die externen Ausfuhrkontrollen zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>133.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">fordert die Stärkung der Harmonisierung von Rechtsvorschriften und Ausfuhrkontrollen durch:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a.</SYMBOL>die Entwicklung EU-weiter Ausfuhrlizenzen und Komponentenpfade gemäß der Verordnung (EU) 2021/821 im Einklang stehen, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Drohnen im Ausland zu verbessern, wobei die Ausfuhrvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Drohnen im Ausland einzuhalten sind;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b.</SYMBOL>die Angleichung der zivilen Drohnenvorschriften (z. B. EASA-Standards) an den Bedarf der militärischen Beschaffung, um Innovationen mit doppeltem Verwendungszweck zu beschleunigen;</ITEM></LIST></P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Industrielle Autonomie, ESG-Konditionalität und operative Effizienz</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>134.</NO.P>betont, dass die Zuweisung von Finanzmitteln für die Entwicklung und Herstellung von Drohnen und C-UAS ausschließlich auf Kriterien der Effizienz, Sicherheit, Resilienz und operativen Leistung beruhen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>135.</NO.P>fordert, dass Ersatzteile, modulare Reparierbarkeit und die Fähigkeit zum schnellen Austausch von Triebwerken Vorrang haben, um die Einsatzfähigkeit der Einheiten unter Kampfbedingungen zu gewährleisten; betont, dass eine kohärente Industrie- und Lieferkettenpolitik erforderlich ist, mit der die europäische Industrie Anreize erhält, skalierbare und leicht instandzusetzende Systeme zu produzieren und gleichzeitig ausreichende Lagerbestände an kritischen Komponenten vorzuhalten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Beschaffungsengpässe zu beseitigen, die einer rechtzeitigen Produktion und Bereitstellung wichtiger Verteidigungsgüter im Wege stehen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Produktionssicherheit und übergreifende EU-Drohnenverordnung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>136.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, der Verstärkung und dem Schutz von Rüstungsunternehmen in der EU und von Einrichtungen der europäischen Verteidigungsindustrie Vorrang einzuräumen, um potenzielle hybride oder direkte Drohnenbedrohungen für ihre Produktionslinien zu entschärfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>137.</NO.P>fordert die Kommission auf, ein EU-Drohnenpaket mit Schwerpunkt auf Drohnen- und Drohnenabwehrsystemen und entsprechenden Hilfskapazitäten vorzuschlagen, das eine Strategie zur Nutzung bestehender Instrumente zur Förderung von FuE und der Lokalisierung kritischer Lieferketten sowie eine Verordnung über den Einsatz von Drohnen im zivilen und militärischen Kontext enthalten sollte, die für das derzeitige Bedrohungsszenario geeignet ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>138.</NO.P>fordert verstärkte Investitionen mit Schwerpunkt auf der Integration digitaler Technologien der nächsten Generation in Drohnen- und Drohnenabwehrsysteme, um deren Widerstandsfähigkeit, Skalierbarkeit und Effizienz zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>139.</NO.P>fordert die Harmonisierung der Einsatzregeln für offensive UAS-Einsätze in den Mitgliedstaaten, einschließlich der Ausfuhrkontrollen und des rechtlichen Rahmens, um die vollständige Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu gewährleisten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Arbeitsplan für wichtige Materialien</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>140.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen Arbeitsplan zum Aufbau strategischer Reserven und Lagerbestände an kritischen Komponenten, darunter Sprengstoffe, Treibmittel, Zünder, Karbonrahmen, Elektronik, Motoren, Mikrochips und andere wichtigen Materialien für die Entwicklung von UAS, USV und UUV auszuarbeiten, um die Abhängigkeit von Drittländern zu verringern und die Widerstandsfähigkeit der EDTIB zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>141.</NO.P>betont, dass diese Reserven in Abstimmung mit der NATO verwaltet werden sollten, um die Interoperabilität zu gewährleisten und doppelte Bestände zu vermeiden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>142.</NO.P>betont, wie wichtig die neue Drahtführungstechnologie für Drohnen ist, um Interferenzen und elektronische Kriegsführung abzuwehren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>143.</NO.P>fordert die europäischen Unternehmen auf, diese Glasfaserkabel innerhalb der EU oder in einem NATO-Mitgliedstaat herzustellen, um undurchsichtige Technologien zu vermeiden und die Sicherheit der Drohnentechnologie zu erhöhen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Finanzausstattung der EU – mehrjähriger Finanzrahmen (MFR), SAFE, ReArm usw.</STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Strategische Finanzierung und EU-Finanzausstattung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>144.</NO.P>betont, dass die nachhaltige Entwicklung von Innovationen im Bereich der Drohnenverteidigung, Fähigkeiten, Zertifizierungsstandards, Tests und Ausbildungsinfrastrukturen in der gesamten Union durch die derzeitigen Instrumente und den nächsten MFR sichergestellt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>145.</NO.P>fordert, dass der Zugang der Ukraine zum SAFE-Mechanismus genutzt wird, um Investitionen in die Entwicklung ihrer UAS-Fähigkeiten zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>146.</NO.P>fordert die rasche Verabschiedung des von der Kommission im Juni 2025 vorgelegten Omnibus-Pakets im Verteidigungsbereich, mit dem der administrative und bürokratische Aufwand (z. B. Genehmigungen) sowie Engpässe (z. B. Zugang zu Finanzmitteln) für Unternehmen, Organisationen und Mitgliedstaaten im Verteidigungsbereich verringert werden sollen, um so die Entwicklung innovativer Drohnenlösungen und die Produktion zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>147.</NO.P>fordert die Kommission auf, Finanzierungsprogramme wie SAFE zu nutzen, um deutlich zu machen, dass die Länder der EU ihre Drohnenindustrie entwickeln müssen, und empfiehlt den Mitgliedstaaten, diesem Bedarf die Aufmerksamkeit und Priorität zu geben, die er verdient;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Angleichung der Verteidigungsinstrumente und Investitionsrahmen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>148.</NO.P>unterstreicht die Dynamik der technologischen Fähigkeiten von C-UAS; fordert die Mitgliedstaaten auf, ordnungsgemäß in die Fähigkeiten von Drohnen und C-UAS zu investieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>149.</NO.P>weist darauf hin, dass Investitionen im Zusammenhang mit Drohnen mit den Instrumenten der Union zur Unterstützung der industriellen Verteidigungsbasis, einschließlich des Gesetzes über kritische Rohstoffe, des europäischen Chip-Gesetzes<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2023/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Chip-Gesetz) (ABl. L 229 vom 18.9.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1781/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, der Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) und anderer Rahmenwerke, in Einklang gebracht werden sollten, um sicherzustellen, dass Innovationen mit doppeltem Verwendungszweck sinnvoll zur Einsatzbereitschaft beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>150.</NO.P>fordert die EDA auf, spezifische Ziele für die Drohnenfähigkeiten in den kommenden Plan der EU zur Fähigkeitenentwicklung (CDP) aufzunehmen, die durch die Koordinierte Jährliche Überprüfung der Verteidigung überwacht und durch Projekte im Rahmen der der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) unterstützt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>151.</NO.P>begrüßt den Einsatz von SAFE und der Eigenkapitalfazilität im Verteidigungsbereich, um die Produktion zu skalieren, Lieferketten zu sichern und die Beteiligung von KMU im Bereich unbemannter Systeme zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>152.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Anreize für die Punktevergabe im Rahmen des EVF zu verstärken, die multinationale Konsortien, gemeinsame Plattformen und einen hohen Anteil an Ursprung in der EU begünstigen; betont, dass solche Maßnahmen unerlässlich sind, um die Nachfrage zu konsolidieren, die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen und Europas autonome Drohnenfähigkeiten auszubauen; unterstützt die Entwicklung eines Souveränitätsindexes, um die Verringerung der Abhängigkeiten von Quellen außerhalb der EU in der gesamten Wertschöpfungskette für Drohnen zu messen und Anreize dafür zu schaffen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Governance und Subsidiarität bei der Mittelverwaltung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>153.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip die lokalen und regionalen Verwaltungen in die Verwaltung der EU-Verteidigungsprojekte einzubeziehen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Stärkung der Lieferketten</STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Rückverlagerung und industrielle Lokalisierung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>154.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">legt den Mitgliedstaaten nahe, der Rückverlagerung kritischer Komponenten Vorrang einzuräumen, indem sie:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a.</SYMBOL>Produktionsanlagen in den Mitgliedstaaten für bürstenlose Gleichstrommotoren, Lithium-Ionen-Batterien, Halbleiter und elektro-optische Sensoren durch öffentlich-private Partnerschaften kofinanzieren;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b.</SYMBOL>von den Mitgliedstaaten unterstützte Subventionen und steuerliche Anreize für Unternehmen anbieten, die bereit sind, ihre Produktion in der EU anzusiedeln, und dafür sorgen, dass dies auf EU-Ebene koordiniert wird, um größtmögliche Effizienz zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu mindern;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>c.</SYMBOL>das Europäische Chip-Gesetz nutzen, um Verteidigungsanwendungen bei der Zuteilung strategischer Mittel für die Halbleiterindustrie Vorrang einzuräumen;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>155.</NO.P>unterstreicht, dass die gesamte EU Anstrengungen unternehmen muss, um den zuverlässigen Zugang zu kritischen Rohstoffen wie Lithium, Seltenerdmetallmagneten und Halbleitern zu sichern und in Hochleistungsbatterien, Sensoren und sichere Datenverbindungen zu investieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>156.</NO.P>fordert die Ausweitung gemeinsamer Sicherheitsabkommen mit strategischen Partnern, um die Widerstandsfähigkeit der Lieferkette und den gegenseitigen Zugang zu strategischen Technologien zu stärken;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Diversifizierung und strategische Redundanz</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>157.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">fordert, redundante und diversifizierte Lieferketten aufzubauen, die:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a.</SYMBOL>Strategien zur doppelten Beschaffung von wichtigen Drohnenkomponenten in mehreren EU-Mitgliedstaaten und gleichgesinnten Partnerländern fördern;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b.</SYMBOL>die heimische Förderung und Veredelung von Seltenerdmetallen im Rahmen der Verordnung über kritische Rohstoffe unterstützen und gleichzeitig Recyclingkapazitäten für Lithium, Kobalt und Neodym-Magnete aufbauen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>c.</SYMBOL>Notvorräte an kritischen Drohnenkomponenten anlegen, die bei geopolitischen Lieferunterbrechungen verwendet werden können;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>d.</SYMBOL>sicherstellen, dass die Produktion von Drohnen in der EU dezentralisiert wird, um die Risiken in der Lieferkette zu begrenzen und die Versorgungssicherheit für Drohnen zu verbessern;</ITEM></LIST></P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Arbeitskräfte, Standards und nachhaltige Partnerschaften </STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>158.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">betont, dass in Arbeitskräfte und die Produktionsinfrastruktur investiert werden muss, und zwar durch</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a.</SYMBOL>die Standardisierung von offenen Architekturen und Schnittstellen für Interoperabilität;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b.</SYMBOL>offene modulare Standards für alle von der EU finanzierten Drohnensysteme, um den Austausch von Komponenten (z. B. Sensoren, Funkgeräte) verschiedener Anbieter zu ermöglichen; die Koordinierung mit der NATO zur Angleichung der Standards und des Interoperabilitätsbedarfs;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>159.</NO.P>weist auf die Rede des grönländischen Premierministers Jens-Frederik Nielsen am 8. Oktober 2025 vor dem Parlament hin und unterstreicht, dass es wichtig ist, eine stärkere Zusammenarbeit zwischen der EU und Grönland aufzubauen, damit europäische Unternehmen in Partnerschaft mit der grönländischen Regierung auf der Grundlage nachhaltiger Verfahren Zugang zu Rohstoffen erhalten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Testeinrichtungen und Schulungen innerhalb der EU</STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Testinfrastruktur und Vereinfachung von Rechtsvorschriften</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>160.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Bedeutung der Erprobung von Drohnen und neuen technologischen Entwicklungen in großen offenen Räumen Rechnung zu tragen, um die Sicherheit, Effizienz und Wirksamkeit solcher Innovationen zu gewährleisten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unnötige Bürokratie und bürokratischen Aufwand abzubauen, die Testverfahren zu straffen und die rasche Einführung und Bewertung neuer Drohnentechnologien zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>161.</NO.P>regt gemeinsame Initiativen an, um einen schnellen Zugang zu Testinfrastrukturen zu gewährleisten, indem überholte regulatorische Hindernisse reformiert oder Tests ausgelagert werden, um Versuche unter Bedingungen zu ermöglichen, die der Betriebsumgebung entsprechen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>162.</NO.P>betrachtet die Vorschriften über die Anforderungen für Tests für UAS in den Bereichen elektronische Kriegsführung, Langstreckenflüge und Nicht-Standard-Frequenzen als ein besonderes Hindernis für den qualitativen militärischen Vorteil der Streitkräfte der Mitgliedstaaten und ermutigt dazu, den Zugang für bewährte Innovatoren im Bereich der Fähigkeiten für UAS zu verbessern, um einen häufigen und einfachen Zugang zu Testgebieten zu gewährleisten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Innovationseinheiten und KI-gestütztes Training</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>163.</NO.P>legt den Mitgliedstaaten nahe, ständige Innovationseinheiten und Schulungen in den nationalen Sicherheitsdiensten zu unterstützen, wo kommerzielle Technologien in realen Einsatzsituationen und durch Endnutzer getestet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>164.</NO.P>fordert den Militärstab der EU (EUMS) und die EDA auf, gemeinsame Schulungen für KI-fähige UAS in den Mitgliedstaaten durchzuführen und die Beschaffung von KI-gestützten UAS zu unterstützen, damit diese unter einsatzrelevanten Bedingungen trainiert und getestet werden können, um in realen Szenarien wirksam zu funktionieren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Gemeinsame Bereiche, Integration und Interoperabilität</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>165.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Einrichtung von NATO-Innovationsbereichen auf, in denen Streitkräfte und Hersteller das ganze Jahr über Tests durchführen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>166.</NO.P>schlägt die Einrichtung eines EU-Mechanismus für Integrations- und Interoperabilitätstests zwischen ausgewählten unbemannten Systemen und Systemen zu deren Abwehr vor, einschließlich Szenarien aus den Bereichen Cyber, elektronische Kriegsführung und Einsatzregeln, wobei verifizierte Integrationsprofile anstelle von technischen Demonstrationen erstellt werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>167.</NO.P>fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Abkommen zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (SIFA) die Notwendigkeit für die europäische Drohnenindustrie und die Mitgliedstaaten einzubeziehen, ausreichende Reserven an den für die Entwicklung von UAS wichtigen Materialien und Komponenten sicherzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Zertifizierung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>168.</NO.P>fordert die EDA auf, mehrsprachige, standardisierte Zertifizierungspfade für Betreiber in allen Mitgliedstaaten zu entwickeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>169.</NO.P>fördert eine modulare Systemarchitektur, sodass Komponenten (z. B. Nutzlast-Funkgeräte und -Kameras) unabhängig voneinander aufgerüstet werden können, ohne dass die gesamte Plattform neu zertifiziert werden muss;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Standardisierung</STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Technologische Standards, Modularität und digitale Integration</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>170.</NO.P>fordert, dass im EVF in den Forschungs- und Entwicklungsprozessen das Schnellprototyping, das modulare Design und auf Digital Natives ausgerichtete Führung als Standard für alle Entwicklungsmodelle institutionalisiert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>171.</NO.P>fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass durch künftige Vorschriften eine sichere und skalierbare Integration von Drohnen ermöglicht wird, bei der die Cybersicherheit, ausfallsichere Systeme und die Standardisierung im Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck im Mittelpunkt stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>172.</NO.P>fordert die Einführung eines Commercial-First-Ansatzes für UAS, bei dem der direkten Beschaffung bei kommerziellen Anbietern Vorrang eingeräumt wird, um neue Beschaffungsmodelle zu testen, die später über andere Fähigkeitsbereiche hinweg skaliert werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>173.</NO.P>fordert, dass eine gezielte Finanzierung von UAS von breit gefassten auftragsbezogenen Kategorien abhängig gemacht wird, um eine rasche Problemlösung zu ermöglichen und kommerzielle Innovationen zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>174.</NO.P>fordert die EDA auf, eine einheitliche digitale Plattform einzurichten, um eine durchgängige Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zu ermöglichen, indem die Kommunikation in Echtzeit, die Verfolgung von Vorschlägen und die Überwachung der Fortschritte ermöglicht werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Interoperabilitätsrahmen und operationeller Rahmen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>175.</NO.P>weist darauf hin, dass es entscheidend ist, unbemannte Systeme schnell erfassen, zuordnen und neutralisieren zu können, und fordert einen gemeinsamen EU-Rahmen für den grenzüberschreitenden Datenaustausch, ein interoperables Lagebewusstsein und gemeinsame Zielfestlegungsprotokolle, um Eindringvorfälle zu verhindern und darauf zu reagieren; betont, dass eine solche Zusammenarbeit gemeinsame Standards für Sensoren und Führung, eine koordinierte Beschaffung, falls dies angezeigt ist, und Mechanismen für einen sicheren Echtzeitaustausch von Telemetrie- und Vorfallsmeldungen umfassen sollte, um ein koordiniertes Vorgehen in allen Mitgliedstaaten und mit europäischen NATO-Mitgliedern zu ermöglichen; betont, dass ein EU-weiter Interoperabilitätsstandard festgelegt werden muss, indem im Rahmen von aus dem EVF finanzierten Programmen offene modulare Standards für C-UAS vorgegeben werden, um eine Plug-and-Play-Kompatibilität sicherzustellen und die Anbieterabhängigkeit zu verringern; stellt fest, dass die operationellen Anforderungen für Drohnen der Klassen I-III in der gesamten EU standardisiert werden müssen, um die gemeinsame Beschaffung und die Interoperabilität auf der Grundlage einer fähigkeitsorientierten Kategorisierung zu ermöglichen, bei der die operationellen Standards für Drohnen mit unterschiedlichen Einsatzzwecken berücksichtigt werden, bei denen die Integration der elektronischen Kampfführung und die KI-gestützte Erkennung von Bedrohungen zur Anwendung kommen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Modernisierung der Rechtsvorschriften und Flugsicherheit</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>176.</NO.P>fordert die Aktualisierung des Rechtsrahmens für die Luftfahrt, um die Flugsicherheit angesichts des zunehmenden Einsatzes von Drohnen und der Drohnenabwehr-Infrastruktur sicherzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Künstliche Intelligenz</STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Technologischer Fortschritt und strategische Bedeutung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>177.</NO.P>fordert die Kommission auf, die strategische Bedeutung der neuen Technologien für die europäische Drohnenindustrie, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, zur Kenntnis zu nehmen und weiter zu fördern; weist nochmals auf die Operation Spinnennetz und die bei ukrainischen Drohnen eingesetzte Technologie hin, die es diesen unbemannten Systemen ermöglichte, militärische Ziele autonom zu identifizieren und zu bekämpfen; regt an, dass Programme wie AIR-D-EPE weiterhin im Rahmen des EVF unterstützt und weiterentwickelt werden, um die Erforschung, Erprobung und den Einsatz von KI-basierten Lösungen für den autonomen Betrieb und die Navigation von Drohnen voranzutreiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>178.</NO.P>empfiehlt ferner die Entwicklung von skalierbaren Kontrollalgorithmen, mit denen Schwarmstrategien getestet und Umgebungen synthetisiert werden können;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Operationelle Entwicklung und neuartige Risiken</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>179.</NO.P>stellt fest, dass Drohnen im Hinblick auf die Integration von KI-Algorithmen für die Entscheidungsfindung in Echtzeit, die Ausweichung vor Hindernissen und die Auftragsoptimierung rasch weiterentwickelt werden und so mehr Autonomie, Präzision und Vielseitigkeit ermöglichen; nimmt ferner zur Kenntnis, dass der Einsatz vollständig autonomer Drohnen auf dem Gefechtsfeld die Lage für militärische und zivile Katastrophenplaner auf allen Ebenen erheblich erschweren wird und zu einer weiteren Verschärfung der Bedrohung durch UAS führen könnte, beispielsweise durch vollständig autonome Drohnenschwärme, Angriffe in die Tiefe und gezielte Tötungen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Governance, Ethik und Völkerrecht</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>180.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Entwicklung und der Einsatz neuer Systeme der Kriegsführung, einschließlich Drohnen mit autonomen Fähigkeiten, strikt dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts, und dem Human-in-the-Loop-Grundsatz unterliegen, um eine substanzielle menschliche Kontrolle über tödliche Gewalt sicherzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Strahlenwaffen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>181.</NO.P>fordert, dass der Entwicklung und Produktion von Feststoffbatterien als Schlüssel für die nächste Generation von Drohnen und Verteidigungstechnologien Priorität eingeräumt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>182.</NO.P>stellt fest, dass diese Batterien eine höhere Energiedichte, eine längere Lebensdauer und eine schnellere Ladegeschwindigkeit bieten; betont, dass ihre nicht entflammbaren Festelektrolyte die Sicherheit erheblich verbessern und das Risiko von Bränden oder Explosionen verringern, sodass Feststoffbatterien für die Stärkung der technologischen Autonomie und der operativen Widerstandsfähigkeit der EU von entscheidender Bedeutung sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>183.</NO.P>fordert die Kommission, die EDA und den EVF auf, der FuE im Bereich fortschrittlicher Systeme der elektronischen Kampfführung und Technologien im Bereich der Strahlenwaffen Vorrang einzuräumen, mit denen potenzielle hybride Bedrohungen und Drohnenangriffe auf die Mitgliedstaaten abgewehrt werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>184.</NO.P>fordert außerdem, dass die Entwicklung von Abwehrtechnologien und Schutzmaßnahmen gefördert wird, mit denen die Auswirkungen solcher Strahlenwaffen abgeschwächt werden können;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Additive Fertigung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>185.</NO.P>legt den Mitgliedstaaten nahe, weiter kostengünstige Optionen, einschließlich der additiven Fertigung, zu prüfen, und fordert eine FuE-Finanzierung von Fähigkeiten im Bereich der UAS-Gefechtsköpfe im Rahmen des EVF, um neue Gefechtsköpfe und neue chemische Ansätze für Gefechtsköpfe zu entwickeln, die auf die Erreichung der Zielgenauigkeit von Waffen ausgerichtet sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Kompetenzentwicklung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>186.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass dem Business Accelerator des EUDIS bei der Optimierung der Entwicklung und der Einführung von Drohnen- und C-UAS-Fähigkeiten in den Mitgliedstaaten durch Schnellprototyping, gemeinsame Erprobung und beschleunigte Zertifizierung neuer Technologien große Bedeutung zukommt, wenn es darum geht, mit den sich wandelnden Anforderungen auf dem Gefechtsfeld Schritt zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>187.</NO.P>fordert, dass im Rahmen des EUDIS der Betrieb von Reallaboren in mindestens drei Mitgliedstaaten mit der Ukraine als assoziiertem Partner ausgeweitet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>188.</NO.P>fordert die Kommission auf, eine öffentliche Aufklärungskampagne zu den Themen verantwortungsvolle Verwendung von Technologien im Verteidigungsbereich, Zivilschutz und Mechanismen der rechtlichen Verantwortlichkeit ins Leben zu rufen, um die Legitimität zu stärken und politische Unterstützung für den Drohnenausbau zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>189.</NO.P>fordert die Umsetzung von Ausbildungsprogrammen für Studierende in allen Mitgliedstaaten, die mit der NATO und der EDA koordiniert werden, um die Ausbildung im Bereich des Betriebs von Drohnen, einschließlich technischer Fähigkeiten und technischen Wissens, zu unterstützen und das öffentliche Interesse zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>190.</NO.P>legt den Mitgliedstaaten, der Ukraine und der Kommission nahe, Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, mit denen die Kompetenzen im Bereich der Entwicklung und des Betriebs von Drohnen, einschließlich der Software- und Hardwarekomponenten, verbessert und Talente aus anderen Deep-Tech-Branchen angezogen werden und die Bildung agiler Teams unterstützt wird, die in der Lage sind, entsprechende Software zu entwickeln, zu fertigen und zu programmieren; betont, dass dazu auch Bildungsinitiativen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik (MINT) gehören sollten, z. B. Workshops zum Bau von Drohnen, Webinare und Hackathons, um die Menschen in der Konstruktion und Bedienung von Drohnen zu schulen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiativen, die die Kommission bereits ergriffen hat, wie die EUDIS-Hackathons und BraveTechEU, deren Ziel es ist, die Entwicklung innovativer Verteidigungslösungen zu erleichtern und die Zusammenarbeit zwischen den Interessenträgern zu fördern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Bewährte Verfahren und die Doktrinen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Abschreckungs- und Verteidigungspotenzial und Artikel 42 Absatz 7</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>191.</NO.P>fordert die Frontstaaten der EU auf, strategische Entwicklungspläne und Investitionsrahmen zu verabschieden und strategische Programme und Projekte festzulegen, die darauf abzielen, im jeweiligen Hoheitsgebiet umfassende Fähigkeiten im Bereich Drohnen und C-UAS zu entwickeln und sicherzustellen, und die den gesamten Fähigkeitszyklus von Forschung und Entwicklung über Erprobung und Zertifizierung bis hin zu Produktion, Inbetriebnahme und Ausbildung abdecken; betont, dass solche Bemühungen gegebenenfalls durch EU-Instrumente wie den EVF, das Programm für die europäische Verteidigungsindustrie und die EU-Schnelleingreifkapazität unterstützt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>192.</NO.P>betont, dass diese Maßnahmen unerlässlich sind, um eine angemessene, koordinierte und zeitnahe Reaktion auf die sich wandelnden hybriden und konventionellen Sicherheitsherausforderungen sicherzustellen, denen sich Europa insbesondere an seiner Ost- und Südflanke gegenübersieht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>193.</NO.P>fordert einen maßgeschneiderten, risikobasierten Ansatz für Drohnenabwehrfähigkeiten in der gesamten EU, der den unterschiedlichen operativen Bedürfnissen Rechnung trägt; stellt fest, dass die Ostflanke zwar eine Kombination aus aktiver Drohnenabwehr und offensiven Präzisionsschlägen erfordert, um bei einem Invasionsversuch bodengestützte Bedrohungen abzuwehren und abzuschrecken, andere Staaten, darunter auch Mittelmeerstaaten, jedoch möglicherweise andere Prioritäten bei den Fähigkeiten benötigen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Lasten geteilt werden; fordert die Kommission auf, Fähigkeitspakete anhand regionaler Bedrohungsprofile zu bewerten, um sowohl die Wirksamkeit als auch die Liefergeschwindigkeit zu maximieren, ohne die gesamte europäische Interoperabilität zu gefährden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>194.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, bereit zu sein, Artikel 42 Absatz 7 EUV zu aktivieren, wenn aggressive Handlungen einem bewaffneten Angriff gleichkommen oder zur Vorbereitung eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>195.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, operative Verfahren und Mechanismen für den Fall festzulegen, dass ein Mitgliedstaat Artikel 42 Absatz 7 EUV auslöst;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>196.</NO.P>betont, dass in diesem Fall ein gemeinsamer EU-Reaktionsmechanismus in Gang gesetzt werden sollte, der koordinierte Verteidigungsmaßnahmen, einen raschen Austausch von Informationen, gegenseitige Unterstützung sowie eine einheitliche strategische Kommunikation umfasst, um Abschreckung, Solidarität und die Widerstandsfähigkeit der Öffentlichkeit in der gesamten EU sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>197.</NO.P>fordert die Vizepräsidentin der Kommission / Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, konkrete Pläne zur Umsetzung von Artikel 42 Absatz 7 EUV über die gegenseitige Unterstützung vorzulegen, auch im Zusammenhang mit der Reaktion auf die Bedrohung durch Drohnen, um die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen, insbesondere denjenigen, die aufgrund ihrer geografischen Lage drohenden Gefahren und Herausforderungen unmittelbar ausgesetzt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>198.</NO.P>befürwortet die Bemühungen der NATO, das Abschreckungs- und Verteidigungsdispositiv Europas entlang seiner Ostflanke zu stärken, und dass sie zu diesem Zweck unter anderem die Operation Östliche Wache eingeleitet und ein umfassendes Maßnahmenpaket im Rahmen dieser Operation entwickelt hat; legt nahe, Abschreckungsbemühungen in enger Zusammenarbeit mit der NATO und Partnerländern zu unternehmen, und fordert die EU auf, dafür zu sorgen, dass kein EU-Mitgliedstaat von der Ad-hoc-Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit ausgeschlossen wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Drohnenakademie</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>199.</NO.P>fordert die Kommission, die EDA und die Mitgliedstaaten auf, eine europäische Akademie für Verteidigungsdrohnen zu gründen, an der Ingenieure, Bediener und Techniker sowie Entscheidungsträger innerhalb der Befehlsstrukturen geschult werden; fordert, dass die Akademie in die Lage versetzt wird, in Zusammenarbeit mit der Industrie und führenden technischen Universitäten gemeinsame Abschlüsse, Ausbildungsgänge und Bedienerzertifizierungen anzubieten; betont, dass obligatorische Module zu KI, Robotik, elektronischer Kriegsführung, Schutz der Streitkräfte und Cyberresilienz aufgenommen werden müssen, um die operativen Standards zu erfüllen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>200.</NO.P>fordert, dass spezielle Schulungseinheiten in Forschungsinstituten, technischen Hochschulen und Militärakademien eingerichtet werden, um Schulungsprogramme im Bereich Drohnen untereinander, mit Universitäten und zwischen den EU- und NATO-Mitgliedstaaten zu koordinieren und so den Austausch bewährter Verfahren und die Interoperabilität der Lehrpläne sicherzustellen, wobei ein Schwerpunkt auf Modulen zum Zivilschutz und Anwendungen mit doppeltem Verwendungszweck liegen sollte;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Dezentralisierung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>201.</NO.P>legt nahe, im Rahmen der EDA einen „EU-Innovationsmechanismus für Drohnen und Drohnenabwehr“ einzurichten, um eine kontinuierliche gemeinsame Entwicklung von Angriffs- und Verteidigungskapazitäten sicherzustellen; betont, dass mit einem solchen Mechanismus die Widerstandsfähigkeit Europas gegen asymmetrische Bedrohungen gestärkt und gleichzeitig sichergestellt würde, dass Ethikstandards sowie rechtliche und operative Standards parallel zur technologischen Innovation weiterentwickelt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>202.</NO.P>betont, dass die Anfälligkeit für strategische Angriffe und Unterbrechungen der Versorgung zunimmt, wenn sich ausschließlich auf große, zentralisierte Produktionsanlagen verlassen wird; stellt fest, dass dezentralisierte Fertigungsmodelle, wie sie in der Ukraine entwickelt wurden, nachweislich dazu beitragen, die operative Widerstandsfähigkeit in Kriegszeiten zu erhöhen, indem sie einzelne Fehlerquellen reduzieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>203.</NO.P>legt nahe, nationale und unionsweite Strategien zu entwickeln, mit denen ein gemischter industrieller Ansatz gefördert wird, bei dem die strategischen Kapazitäten etablierter Hersteller von Verteidigungsgütern mit agilen, kleinen Produktionsclustern, KMU-Netzen und der zivil-militärischen Zusammenarbeit kombiniert werden, um eine schnelle lokale Produktion, modulare Lieferketten, eine geografisch verteilte Wartung und rasche Instandsetzungen vor Ort als Ergänzung zu groß angelegten Industrieprogrammen zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>204.</NO.P>betont, dass solche dezentralisierten und hybriden Modelle bei der Festlegung der Förderkriterien und der Projektförderung im Rahmen der Finanzinstrumente und verteidigungsbezogenen Finanzierungsmechanismen der EU, einschließlich des EVF und des EDIP, berücksichtigt werden sollten, um sicherzustellen, dass neben der industriellen Kapazität auch Flexibilität, Widerstandsfähigkeit und Skalierbarkeit belohnt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>205.</NO.P>weist auf die Schlussfolgerung des Rechnungshofs hin, wonach die Kommission vor der Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen keine fundierte Bedarfsermittlung oder Quantifizierung von Infrastrukturlücken vorgenommen hatte; fordert daher dringend, dass bei künftigen Lückenanalysen im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ ausdrücklich drohnenrelevante Verkehrsknotenpunkte sowie Energie- und Kommunikationsstandorte berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die Planung von Infrastrukturen mit doppeltem Verwendungszweck auf Fakten basiert und nicht nach spontan gefassten Kriterien erfolgt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Angleichung der Doktrinen und Bündelung der Nachfrage</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>206.</NO.P>fordert, dass die Doktrinen rasch aneinander angeglichen werden und die Nachfrage nach Drohnen gemeinsam mit der Ukraine gebündelt wird, um die Entwicklung und Integration von Drohnen zu rationalisieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>207.</NO.P>fordert, dass die Verteidigungszusammenarbeit mit der Ukraine erheblich intensiviert wird, insbesondere in Bezug auf Drohnentechnologie und entsprechende Gegenmaßnahmen, was auch eine bessere industrielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Ukraine einschließen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>208.</NO.P>betont, dass die Vergabeverfahren beschleunigt und vereinfacht werden müssen, um trotz extrem kurzer Technologiezyklen im Bereich unbemannter Systeme, die kontinuierliche Innovation und Anpassung erfordern, die zeitnahe Bereitstellung von Fähigkeiten sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>209.</NO.P>unterstreicht, dass die Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch mit der Ukraine unerlässlich sind, betont jedoch, dass bei der Angleichung der Doktrinen die unterschiedlichen operativen Gegebenheiten und Verteidigungsstrukturen der einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden sollten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ)</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>210.</NO.P>fordert, dass im Rahmen der SSZ ein EU-weiter Fahrplan für Drohnenfähigkeiten entwickelt wird, um die nationalen Haushalte anzugleichen und Doppelarbeit zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>211.</NO.P>begrüßt EU-Vorzeigeprojekte wie Eurodrone, INTERACT, die SSZ-Bemühungen im Rahmen der sechsten Welle, die Demonstrationssysteme der EDA für Schwarmrobotik und die Forschungsrahmen für den U-Space / den einheitlichen europäischen Luftraum als wesentliche Bausteine des europäischen Drohnen-Ökosystems; hebt hervor, dass ihnen eine wichtige Rolle dabei zukommt, den Weg für künftige Fähigkeiten zu ebnen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die gemeinsame Entwicklung voranzutreiben, ihre Anstrengungen zu bündeln und mit dem Tempo der aufkommenden Bedrohungen Schritt zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>212.</NO.P>stellt fest, dass im Rahmen des EVF (gemeinsames europäisches C-UAS und europäisches C-UAS) und der SSZ (C-UAS) bereits Programme zur Entwicklung gemeinsamer Fähigkeiten aufgelegt wurden, die darauf abzielen, effiziente und kosteneffektive C-UAS-Lösungen zu finden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>213.</NO.P>fordert, dass diese Programme überprüft werden, um sicherzustellen, dass ihre Ziele und erwarteten Ergebnisse mit der neuen Realität der Drohnenkriegsführung im Einklang stehen, insbesondere mit den Erkenntnissen, die aus dem Krieg in der Ukraine gewonnen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>214.</NO.P>unterstreicht, dass die Projekte, mit denen modernste C-UAS-Technologien entwickelt werden sollen, in allen Phasen – von der Forschung und Entwicklung bis hin zur Industrialisierung und Beschaffung – angemessen finanziert werden müssen, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>215.</NO.P>begrüßt, dass gemeinsame europäische UAS-Plattformen entwickelt werden, etwa das Eurodrone-System für ferngesteuerte Luftfahrzeuge mit mittlerer Flughöhe und großer Flugdauer sowie mögliche UAS-Abwehrausrüstung wie das Gerät für luftgestützte elektronische Angriffe, die zu den modernsten Projekten der europäischen Verteidigungszusammenarbeit im Rahmen der SSZ zählen; legt nahe, ähnliche Verteidigungsprojekte wie Marinedrohnen, tragbare Drohnenabwehrgeräte oder integrierte Module der elektronischen Kriegsführung zu prüfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>216.</NO.P>bedauert die besorgniserregende Verzögerung beim Eurodrone-Projekt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>217.</NO.P>fordert, dass zwischen der EDA und dem Programm „Horizont Europa“ enger zusammengearbeitet wird, um Innovationen mit doppeltem Nutzen und die Entwicklung von Programmen zu fördern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Aufbau von Lagerbeständen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>218.</NO.P>fordert, dass Vorräte von Drohnenkomponenten und kritischen Rohstoffen in allen Mitgliedstaaten angelegt werden, anstatt vollständige Systeme vorzuhalten, und dass Instandsetzungs- und Rekonstruktionszentren an vorgeschobenen Standorten mit NATO-Depots eingerichtet werden, damit die modernisierten Komponenten dauerhaft einsatzbereit sind und ihre rasche Rotation sichergestellt ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, diese Bemühungen in eine übergreifende Rohstoffstrategie einzubinden, mit der die Lieferketten gesichert werden, indem die strategische Abhängigkeit von China als wichtigem Lieferanten von Rohstoffen und Mineralen verringert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>219.</NO.P>betont, dass Unterbrechungen in der Lieferkette für kritische Komponenten wie Motoren, Batterien und Halbleiter es europäischen KMU erschwert haben, einen wirksamen Beitrag zur industriellen Verteidigungsbasis der Union zu leisten; fordert, dass ein Mechanismus für den Zugang zu Lagerbeständen von Komponenten eingerichtet wird, mit dem von der EDA und den Mitgliedstaaten zertifizierte KMU solche Komponenten zu ausgehandelten Preisen aus den strategischen Lagerbeständen der EU beziehen und nach Steigerung der Produktion in Form von Sachleistungen zurückzahlen können; fordert, dass diese Lagerbestände auch für die Ukraine zugänglich sein sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>220.</NO.P>stellt fest, dass dieser Ansatz voll und ganz mit den Zielen des Plans „ReArm Europe“ und dem europäischen Chip-Gesetz übereinstimmt und die industrielle Bereitschaft und Widerstandsfähigkeit in der gesamten EU stärkt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>221.</NO.P>stellt fest, dass der Krieg in der Ukraine gezeigt hat, dass die technologischen Zyklen im Bereich der unbemannten Systeme extrem kurz sind und ständige Innovation und Anpassung erfordern; unterstreicht, dass die Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch mit der Ukraine unerlässlich sind, dass aber bei der Angleichung der Doktrinen die unterschiedlichen operativen Gegebenheiten und Verteidigungsstrukturen der einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>222.</NO.P>fordert die Entwicklung modularer Systeme mit austauschbaren Komponenten, um mit den schnellen Innovationszyklen bei Drohnen aus der Massenproduktion Schritt zu halten und sich an die kontinuierliche Weiterentwicklung der Anforderungen an die Luftverteidigung bei hochintensiven Einsätzen anzupassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>223.</NO.P>betont jedoch, dass die Aufrechterhaltung einer solchen Bereitschaft und Vorratshaltung für die Industrie mit erheblichen Kosten verbunden ist und dass es unwahrscheinlich ist, dass die Unternehmen ihre Lagerbestände an kritischen Komponenten ohne klare öffentliche Vorgaben und finanzielle Unterstützung aufrechterhalten; empfiehlt, dass nationale Agenturen für Versorgungssicherheit als Einführer und Großhändler für wichtige Komponenten fungieren könnten, um so für angemessene Lagerbestände zu sorgen, einen regelmäßigen Lagerumschlag zu ermöglichen und die finanzielle Belastung der einzelnen Unternehmen zu verringern; unterstreicht, dass für dieses Modell koordinierte öffentlich-private Partnerschaften und spezielle Finanzierungsmechanismen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene erforderlich wären, um die Widerstandsfähigkeit und Versorgungssicherheit sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>224.</NO.P>fordert, dass ein „Bankability Kit“ (Vorlagenpaket zur Verbesserung der Finanzierbarkeit) eingerichtet wird, um mithilfe standardisierter Vorlagen – einschließlich Meilensteinplänen, Garantiebestimmungen und Klauseln zum Schutz des geistigen Eigentums – für von der Europäischen Investitionsbank bzw. im Rahmen des EVF vergebene Darlehenspakete die Wirksamkeit der Verteidigungsfinanzierung zu steigern und rechtliche Unstimmigkeiten mit den Banken der Mitgliedstaaten, die an der Vergabe verteidigungsbezogener Darlehen beteiligt sind, zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>225.</NO.P>fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Abkommen zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen Maßnahmen einzubeziehen, mit denen sichergestellt wird, dass die europäische Drohnenindustrie und die Mitgliedstaaten über ausreichende Reserven an den für die Entwicklung von UAS wesentlichen Materialien und Komponenten verfügen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>226.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, diese Bemühungen in eine übergreifende Rohstoffstrategie einzubinden, mit der die Lieferketten gesichert werden, indem die strategische Abhängigkeit von China verringert wird, und empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten die Versorgungssicherheit für Drohnen sicherstellen, indem sie kritische Komponenten und Kompetenzen identifizieren, die lokal beschafft werden müssen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Eigener Haushalt für die EDA</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>227.</NO.P>fordert den Rat auf, die EDA zu beauftragen, einen flexiblen Haushalt eigens für UAS einzurichten, der den gesamten Lebenszyklus der Fähigkeiten abdeckt, einschließlich FuE, Prototypenbau, Schulung, Einsatz und Wartung, wobei die Anforderungen und Mittel flexibel sein sollten, um die Beschaffung und die Einführung zu beschleunigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>228.</NO.P>ist der Ansicht, dass Strukturen für europäische Rüstungsprogramme (SEAP) ein nützliches Instrument für die Entwicklung von UAS sein könnten, da sie den gesamten Lebenszyklus der Fähigkeiten abdecken und die Beschaffung bzw. Produktion einschlägiger Fähigkeiten sowie deren Verfügbarkeit beschleunigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>229.</NO.P>fordert die Kommission, die Vizepräsidentin der Kommission / Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Mitgliedstaaten auf, in Absprache mit der NATO spezielle Finanzierungslinien der EU für die schnelle Beschaffung, Ausbildung, Instandhaltung und Ersatzteilversorgung von UAS-Kampfverbänden einzurichten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Frontstaaten und Erkennungssysteme</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>230.</NO.P>ist der Ansicht, dass die zahlreichen Übergriffe von Drohnen aus Russland auf den Luftraum vieler Mitgliedstaaten zeigen, dass die EU nicht mehr nur bedroht, sondern provoziert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>231.</NO.P>ist der Ansicht, dass mit Kampfjets oder militärische Drohnen, die den hoheitlichen Luftraum überfliegen, keine hybriden Maßnahmen durchgeführt werden, sondern eine bewusste Verletzung der Souveränität begangen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>232.</NO.P>fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die Fähigkeit zu entwickeln, derartige Angriffe zu verhindern, sie rasch zu erkennen, zuzuordnen, abzufangen und bei Bedarf zu neutralisieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>233.</NO.P>empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten und insbesondere die Frontstaaten Systeme erheblich modernisieren oder neu einführen, mit denen sich der Start von Flugkörpern und Drohnen erkennen lässt und Informationen in der gesamten EU verbreitet werden können, sodass diese Systeme als Schild für die mehrschichtigen Luftverteidigungsfähigkeiten Europas dienen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>234.</NO.P>fordert eine vollständige Integration in die Luft- und Weltraumverteidigungsstrukturen der NATO, um die Interoperabilität zu maximieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>235.</NO.P>fordert, dass die C-UAS-Fähigkeiten im Rahmen der Initiative „European Sky Shield“ in die breitere Architektur der integrierten europäischen Luft- und Raketenabwehr (IAMD) integriert werden, und unterstützt das EU-weite Frühwarn- und Datenaustauschnetz, in dem die Detektionstelemetrie und Abschussanzeigen in die Luftabwehrbefehlssysteme der EU und der Mitgliedstaaten integriert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>236.</NO.P>weist darauf hin, dass die EU ihre Grenzen nur mit einem allumfassenden Ansatz wirksam schützen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>237.</NO.P>fordert eine gezielte EU-Kofinanzierung der Drohnenabwehr zum Schutz kritischer Energie- und Verkehrsinfrastrukturen in den Frontstaaten der EU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>238.</NO.P>empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten einen grundlegenden, mehrschichtigen C-UAS-Schutz für kritische Infrastrukturen wie Energiesysteme, Verkehrsknotenpunkte, Telekommunikationsnetze und Raumfahrtsegmente auf der Grundlage interoperabler Schnittstellen und gemeinsamer technischer Spezifikationen implementieren und dass dies mit einer harmonisierten Berichterstattung über Zwischenfälle sowie einer klaren zivil-militärischen Koordinierung einhergeht, die durch rechtlich autorisierte und sicher entflochtene Schulungen und Tests der elektronischen Kriegsführung gestützt wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Kofinanzierung regelmäßiger Schulungen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>239.</NO.P>empfiehlt die Kofinanzierung regelmäßiger Schulungen und der Entwicklung technischen Fachwissens an Militärakademien und Militärhochschulen über die EDA in Abstimmung mit dem Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskolleg, das durch gemeinsame Schulungen den Aufbau technischer Fähigkeiten fördert, wobei Schwerpunktbereiche wie Schnittstellen zwischen Mensch und Schwarm, Algorithmen für Schwarmintelligenz, Edge-Computing, sichere Datenverbindungen, multikompatible Programme/Plattformen, die Simulation von Versuchsplattformen für die taktische Entwicklung von KI und Simulationen zur Optimierung der Bedrohungssequenzierung und Waffeneffizienz, wobei sichergestellt wird, dass diese Aktivitäten mit den Ausbildungsstandards der NATO in Einklang stehen und zu den gemeinsamen europäischen Zielen im Bereich des Kapazitätsaufbaus und der Interoperabilität beitragen, einschließlich der Einbeziehung von KI, Robotik und Luft- und Raumfahrttechnologien, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Gemeinsame C-UAS-Schulungen zur Planung des Zivilschutzes</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>240.</NO.P>empfiehlt, dass die C-UAS in gemeinsame Übungen und in die Planung des Zivilschutzes auf der Ebene der EU mit Schwerpunkt auf kritischer Infrastruktur aufgenommen wird, die der Polizei, den Flughafenbehörden und den Betreibern in der Energiewirtschaft den Zugang zu EU-weiten Schulungen und standardisierten C-UAS-Fähigkeiten ermöglicht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>241.</NO.P>fordert, dass die Erprobung in der Industrie und wiederholte Feldversuche ausgebaut werden, um neue Technologien und operative Konzepte zur Abwehr von Drohnen rasch zu validieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>242.</NO.P>legt den Mitgliedstaaten nahe, sich vorrangig um die Integration von Befehls- und Kontrollsystemen mit Ersthelfern, dem Zivilschutz und der Doktrin zur UAS-Abwehr zu bemühen, um sicherzustellen, dass die zivile Vorsorge, die Unterbringung, die Frühwarnung und die technologische Integration so weit wie möglich optimiert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>243.</NO.P>ist der Ansicht, dass bei der Umsetzung der Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 164, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2557/oj).</FIELD></FOOTNOTE> den Bedrohungen durch den rechtswidrigen Einsatz von Drohnen Rechnung getragen werden sollte, und fordert die Kommission auf, einen Rechtsrahmen zu schaffen, mit dem staatliche Sicherheitsbehörden – darunter Polizei, Grenzschutz und sonstige innere Sicherheitskräfte – dazu ermächtigt werden, C-UAS zu beschaffen und zu betreiben; betont, dass eine derartige Genehmigung strengen Aufsichts- und Rechenschaftsbestimmungen unterliegen sollte, die mit denen für tödliche Waffen vergleichbar sind, um einen wirksamen Schutz der zivilen Infrastruktur unter Wahrung der Sicherheitsstandards der EU sicherzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">EU-weite UAS-Standardisierung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>244.</NO.P>fordert, dass UAS europaweit standardisiert werden, die kontinuierliche Lufttüchtigkeit letztendlich für verbindlich erklärt wird sowie die offene Cyberinfrastruktur für die Erdbeobachtung und die EMAR für notwendig erklärt werden, wobei die Souveränität der Mitgliedstaaten uneingeschränkt zu achten ist und sichergestellt werden muss, dass diese Anforderungen keine unnötigen Verwaltungslasten verursachen oder Innovationen bzw. das Wachstum von KMU behindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>245.</NO.P>fordert die Kommission auf, mithilfe von EU-Handelsinstrumenten die zunehmende Verbreitung von Drohnenherstellern zu überwachen, die undurchsichtige Datenverarbeitungspraktiken anwenden; fordert, dass ein Rechtsrahmen geschaffen wird, damit die Hard- und Softwaretechnologien, die von den in der EU eingesetzten Drohnen genutzt werden, vollständig zurückverfolgt werden können;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Erweiterung von Testgeländen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>246.</NO.P>fordert, dass die zertifizierten Testgelände für die Schulung und Integration von Drohnenfähigkeiten erweitert werden, wenn die Industrie und die Streitkräfte Drohnenlösungen unter Einsatzbedingungen rasch gemeinsam entwickeln, erproben und wiederholt testen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>247.</NO.P>fordert die Kommission auf, angemessene Finanzmittel für den Aufbau von Kapazitäten und Infrastruktur dieser Standorte bereitzustellen, damit sie ihr Innovationspotenzial optimal ausschöpfen können; tritt dafür ein, dass KMU und Start-up-Unternehmen einbezogen werden, um die Forschung und Entwicklung zu beschleunigen und den technologischen Vorsprung Europas zu festigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>248.</NO.P>stellt fest, dass die schrittweise Integration von Drohnenkapazitäten in multinationale Einheiten, wie die kürzlich erfolgte Einbindung einer Drohnenabwehrkomponente in die Truppe der verstärkten Vornepräsenz der NATO in Lettland, als Vorbild für die künftige Streitkräfteentwicklung dienen kann; fordert, dass bestehende zertifizierte Testgelände stärker für Ausbildungs- und Integrationszwecke genutzt werden; betont, dass die Betreiber Zugang zu sicheren Übungsplätzen, Simulationsumgebungen und Übungen mit scharfer Munition benötigen, um Schwarmtaktiken, Maßnahmen zur Abwehr von UAS und autonome Zielerfassung zu üben; stellt fest, dass gemeinsame europäische Zentren, die sich auf die operativen Erfahrungen des von Kanada geführten Bataillons der verstärkten Vornepräsenz mit Drohnen an der Ostflanke stützen, die Ausbildungsmöglichkeiten, die Interoperabilität, die Angleichung der Doktrinen und die Effizienz in der gesamten EU verbessern würden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>249.</NO.P>fordert die Kommission auf, in Absprache mit den Mitgliedstaaten die Vorschriften für unbesiedelte Erprobungsgebiete zu vereinfachen, um Erprobungen im Einklang mit gemeinsamen Sicherheitsstandards zu ermöglichen; fordert dazu auf, KI-gestützte Simulationen und Übungen unter realistischen Bedingungen einzubeziehen, um die technologische Einsatzbereitschaft und die Einschlägigkeit für die Doktrin sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>250.</NO.P>fordert die Kommission auf, gegebenenfalls den Verwaltungsaufwand zu verringern, um die Verfahren im Einklang mit den Bestimmungen des Omnibus-Pakets für die Verteidigungsbereitschaft zu straffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>251.</NO.P>weist darauf hin, dass in Europa hergestellte Drohnen unter realen Kriegsbedingungen wie in der Ukraine getestet werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>252.</NO.P>ist der Auffassung, dass ein von der EDA verwaltetes „Verteidigungs-Metaversum“ für simulierte Drohnenkämpfe (zu Wasser und in der Luft) finanziert und aufgebaut werden sollte, wobei zunächst partikelbasierte Simulationen durchgeführt werden sollten, um dann zu hochauflösenden Umgebungen überzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>253.</NO.P>ist der Ansicht, dass intelligente Koordinationsstrategien für Drohnenschwärme mithilfe von Simulationsumgebungen, die durch Hochleistungsrechner unterstützt werden, entwickelt und regelmäßig evaluiert werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>254.</NO.P>stellt fest, dass für das Testen und Zusammenstellen von Drohnenschwärmen eine Hochleistungsrecheninfrastruktur mit Clustern von Grafikprozessoren und Parallelverarbeitung erforderlich ist und dass Skalierbarkeit entsprechende Rechenkapazitäten erfordert; empfiehlt daher, die Finanzierung der EDA so zu gestalten, dass Schulungen in diesem Bereich Vorrang haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>255.</NO.P>betont, dass eine stärkere zivil-militärische Koordinierung im Luftraum erforderlich ist, insbesondere durch die Integration von Drohnen in U-Space-Korridore im Rahmen der Initiative zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums; unterstützt die Ausweitung gemeinsamer Simulations- und Abfangübungen, an denen zivile und militärische Akteure sowie Strafverfolgungsbehörden beteiligt sind und mit denen die Abwehrbereitschaft gegenüber dimensionsübergreifenden Bedrohungen verbessert werden soll; betont, dass Übungen dieser Art jährlich verbindlich durchgeführt werden sollten, um eine dauerhafte Bereitschaft und Interoperabilität sicherzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Plattform zur Überwachung von Bedrohungen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>256.</NO.P>empfiehlt die Einrichtung einer europäischen Plattform zur Überwachung hybrider Bedrohungen für unbemannte Systeme, die von der EU-Analyseeinheit für hybride Bedrohungen betrieben und mit dem EUMS im Rahmen des Einheitlichen Analyseverfahrens der EU koordiniert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>257.</NO.P>betont, dass die Plattform strategische Warnmeldungen an das Politische und Sicherheitspolitische Komitee des Rates übermitteln sollte, wobei militärische Beiträge des Militärausschusses der EU und des militärischen Planungs- und Durchführungsstabs der EU einfließen sollten, und dass sie mit der NATO, ihrem Kompetenzzentrum für kooperativen Schutz vor Computerangriffen und den Frühwarnsystemen der Mitgliedstaaten interoperabel und mit deren Fachwissen gespeist sein sollte; betont, dass die Interessengruppen des Parlaments regelmäßig informiert werden müssen, um eine ordnungsgemäße Aufsicht sicherzustellen und eine auf Fakten basierende Politikgestaltung zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>258.</NO.P>betont, dass die Frontstaaten der EU ihr regionales Fachwissen und ihre strategische Lage nutzen sollten, um die Lageerfassung und die operative Effizienz zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>259.</NO.P>fordert, dass eine EU-weite Plattform zur Lageerfassung eingerichtet wird, indem eine integrierte Datenbank zur Verfolgung von UAS und zur Erfassung von Bedrohungen finanziert wird, die sich an den IAMD-Systemen der NATO orientiert, die entwickelt wurden, um die Erkennung, Koordinierung und den Schutz der Zivilbevölkerung über Grenzen hinweg zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>260.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, ein nationales C-UAS-Einsatzzentrum zu benennen, um eine rund um die Uhr verfügbare Koordinierung und einen interoperablen Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden, einschließlich Zivilluftfahrt- und Flugsicherungsdiensten, Strafverfolgungsbehörden, Verteidigung, Nachrichtendiensten, Grenz- und Küstenwache, Bevölkerungsschutzbehörden und Betreibern kritischer Infrastrukturen, sowie mit anderen Mitgliedstaaten auf der Grundlage gemeinsamer oder offener Schnittstellen, harmonisierter Berichtsformate und solider Rechts- und Datenschutzrahmen sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>261.</NO.P>nimmt das „dänische Modell“ als bewährte Vorgehensweise zur Kenntnis, die von den Mitgliedstaaten übernommen werden sollte, um die Anschaffung modernster Waffensysteme zu möglichst niedrigen Kosten zu fördern, gleichzeitig die Wirtschaft der Ukraine zu unterstützen und eine schnellere Forschungs- und Entwicklungsarbeit durch die Unternehmen anzuregen, die am besten in der Lage sind, innovative Lösungen für die Gegebenheiten auf dem Gefechtsfeld zu entwickeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>262.</NO.P>betont, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die Herstellung von Verteidigungsfähigkeiten in gemeinsamer Produktion und industrieller Zusammenarbeit mit ukrainischen Unternehmen zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>263.</NO.P>fordert gemeinsame Erprobungen zu UAS zwischen dem Militärstab der EU und den ukrainischen Streitkräften, wodurch ein strafferer Weg für die Integration auf europäischer Ebene ermöglicht wird, der Skalierbarkeit und Interoperabilität ermöglicht und die Stärken der Ukraine in Bezug auf modulare, kostengünstige Lösungen, digital-native Führung und feldgesteuerte Innovation nutzt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Gemeinsame Entwicklung von Fähigkeiten im Bereich elektronische Kriegsführung und von Fähigkeiten zur Verteidigung gegen elektronische Kriegsführung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>264.</NO.P>stellt fest, dass die Verschärfung der elektronischen Kriegsführung in der Ukraine zu einem Wettlauf um Fähigkeiten für das Breitbandstören geführt hat, was zeigt, dass die Streitkräfte diese Herausforderung bewältigen müssen, indem sie gemeinsam Fähigkeiten zur elektronischen Kriegsführung entwickeln, mit denen Drohnenabwehrgewehre, Frequenzsprungverfahren, Offline-Modi und andere Ausweichmanöver überwunden werden können;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">C2-Systeme</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>265.</NO.P>fordert Investitionen in die Entwicklung effektiver, effizienter und gegen elektronische Kriegsführung resistenter Matrix-Kommunikationsmethoden für die drahtlose Datenübertragung, um eine effektive Führung auf dem Gefechtsfeld zu ermöglichen, auf dem voraussichtlich eine Vielzahl unbemannter Fluggeräte und unbemannter Bodenfahrzeuge im Einsatz sein werden, deren Betrieb eine effektive drahtlose Datenübertragung erfordert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>266.</NO.P>fordert die Kommission und die EDA auf, der Integration der staatlichen Satellitenkommunikation (GOVSATCOM) und der Satellitenkonstellation für sichere Konnektivität (IRIS<STRING SUPERSCRIPT="on">2</STRING>) Vorrang einzuräumen, um eine zuverlässige, sichere und kosteneffiziente Satellitenkommunikation zu ermöglichen, auf die sich die EU bei Verteidigungsmissionen stützen kann und über die C2-Verbindungen bei Drohnen geführt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>267.</NO.P>fordert nachdrücklich, dass gezielte Investitionen aus dem EVF in Satellitenterminals und in resiliente Kommunikationsnutzlasten mit geringer Latenz und hoher Bandbreite getätigt werden, damit die Datenübertragung in Echtzeit erfolgen kann und unempfindlich gegenüber Interferenzsignalen, Abfang- und Störmaßnahmen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>268.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, interoperable C3-Standards einzuführen, mit denen bemannte und unbemannte Systeme im Rahmen der EU und der NATO zusammengeführt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>269.</NO.P>fordert die Unterstützung aus dem EVF und dem EDIP für einheitliche, sichere Architekturen unter Verwendung von KI und Cloud-basierter Datenfusion, um koordinierte, plattformübergreifende Echtzeit-Operationen zu ermöglichen und gleichzeitig menschliche Aufsicht und Cybersicherheit sicherzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO bei der Drohnenabwehr</STRING></STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">EU-NATO-Spitzenforschungszentrum für Drohnen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>270.</NO.P>fordert, dass ein gemeinsames EU-NATO-Spitzenforschungszentrum für Drohnen in einem Frontstaat eingerichtet wird, in dem Einheiten der verstärkten Vornepräsenz der NATO dauerhaft stationiert sind sowie Testanlagen und ein Drohnenfertigungszentrum betrieben werden, damit gemeinsame Manöver harmonisiert werden können und die Interoperabilität in allen Mitgliedstaaten verbessert werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>271.</NO.P>fordert, dass das EU-NATO-Spitzenforschungszentrum für Drohnen mit den am SSZ-Projekt zur militärischen Mobilität beteiligten Akteuren und dem Europäischen Lufttransportkommando zusammenarbeitet, um gemeinsame Standards für den Transport, die Betankung und den Einsatz unbemannter Systeme über militärische Mobilitätskorridore zu entwickeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>272.</NO.P>betont, dass ein solches Zentrum einen allumfassenden Ansatz verfolgen, Überschneidungen mit bestehenden NATO-Strukturen verhindern und den Schwerpunkt auf die rasche Weitergabe der in der Ukraine gewonnenen Erkenntnisse legen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>273.</NO.P>regt an, bis 2027 ein Netzwerk von EU-Spitzenforschungszentren für Drohnenoperationen zu schaffen, die jeweils auf einen bestimmten Bereich spezialisiert sind (z. B. Kamikaze-Drohnen, Schwärme, Mutterschiffe, taktische UAS, maritime Drohnen und UAS-Abwehr), nationales Fachwissen bündeln und sich an den NATO-Spitzenforschungszentren und dem harmonisierten Zertifizierungssystem der EDA orientieren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Programme für den Wissenstransfer zwischen der Ukraine, der NATO und der EU</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>274.</NO.P>fordert, dass die Programme für den Wissenstransfer zwischen der Ukraine, der NATO und der EU institutionalisiert werden, indem ein turnusmäßiger Austausch mit Angehörigen der ukrainischen Streitkräfte eingeführt wird und gemeinsame Ausbildungsprogramme im Rahmen des EUMS und der EU-Zelle bei SHAPE ausgeweitet werden; empfiehlt die Einrichtung eines ständigen, gemeinsam finanzierten Ausbildungs- und Logistikzentrums der EU, der NATO und der Ukraine in einem Frontstaat, um die operative Planung, Logistik und Wartung zu straffen, deren Schwerpunkt die Überlebensfähigkeit von Drohnen unter Realbedingungen sowie Möglichkeiten zur Verbesserung durch Innovation sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>275.</NO.P>fordert, dass die EU und die NATO zusammenarbeiten, um die aus den Erfahrungen auf dem Gefechtsfeld in der Ukraine gewonnenen Erkenntnisse zu institutionalisieren, indem sie in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskolleg und dem EUMS doktrinäre und technologische Innovationen in moderne Gefechtsbedingungen einbeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>276.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, die Teilnahme an Ausbildungsmissionen in der Ukraine in Erwägung zu ziehen, um das Fachwissen und die innovativen Techniken der ukrainischen Streitkräfte voll ausschöpfen zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>277.</NO.P>ist der Ansicht, dass diese Zusammenarbeit auch den Austausch operativer Erfahrungen mit der Integration von Drohneneinheiten als eigenständige Teilstreitkraft umfassen sollte, wie dies kürzlich durch die Einrichtung der unbemannten Streitkräfte der Ukraine demonstriert wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>278.</NO.P>fordert Synergieeffekte zwischen der Zusammenarbeit der EU mit der Ukraine und dem Fahrplan für die Zusammenarbeit zwischen der NATO und der Ukraine im Bereich Innovation, um so engere Beziehungen zwischen Forschungseinrichtungen und der Verteidigungsindustrie aufzubauen, Innovationsprozesse zu rationalisieren und das Schnellprototyping und den Einsatz von Drohnensystemen zu beschleunigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>279.</NO.P>fordert, dass jährliche gemeinsame Übungen zur Integration der Drohnendoktrin in alle GSVP-Operationen und den Gefechtsverband erforderlich sind, die vom militärischen Planungs- und Durchführungsstab koordiniert und in Zusammenarbeit mit dem streitkräftegemeinsamen Führungskommando und Gemeinsamen Analyse-, Ausbildungs- und Schulungszentrum der NATO bewertet werden, um die Kompatibilität der Doktrinen und den operativen Realitätsbezug sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>280.</NO.P>empfiehlt, dass gemeinsame Übungen der EU und der NATO zu den Themen Drohnenschwarmabwehr, Widerstandsfähigkeit gegenüber elektronischer Kriegsführung, kostengünstige kinetische Effektoren und Systeme mit gerichteter Energie auf multinationalen Testgeländen durchgeführt werden, wobei die EU einen strukturierten Beobachterstatus hat und ein gegenseitiger Zugang für EU-geführte Initiativen gewährt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>281.</NO.P>fordert die Einbindung von Technologien für UAS und C-UAS-Technologien in die Struktur des EUMS und die ständigen Militärübungen der Mitgliedstaaten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Koordinierungsgruppe der EU und der NATO in Bezug auf Drohnen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>282.</NO.P>fordert, dass im EUMS in Bezug auf Drohnen eine ständige Koordinierungsgruppe der EU und der NATO eingerichtet wird, deren Aufgabe es ist, die Unterschiede zwischen den Doktrinen und Operationen der EU und der NATO abzubauen und die Drohnendoktrinen aufeinander abzustimmen, sich vorrangig mit der Integration von Fähigkeiten zu befassen und den Echtzeit-Informationsaustausch zwischen GSVP-Missionen der EU und NATO-Operationen zu ermöglichen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Festlegung gemeinsamer Interoperabilitätsstandards</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>283.</NO.P>fordert einen in der EU und der NATO einheitlichen Interoperabilitätsstandard für UAS, der gemeinsame Kommunikationsprotokolle, die Klassifizierungssysteme für UAS/C-UAS und Formate für die gemeinsame Datennutzung betrifft, die für alle GSVP-Missionen verbindlich sind und mit der C-UAS-Doktrin der NATO in Einklang gebracht werden, damit bei gemeinsamen Operationen eine nahtlose Koordinierung sichergestellt ist; betont, dass eine immer engere Zusammenarbeit zwischen der NATO und der EU wichtig ist, damit die komplementäre Rolle beider Organisationen genutzt und dadurch die Verteidigung und Abschreckungsfähigkeiten Europas gestärkt werden; fordert insbesondere die Kommission auf, rechtsverbindliche Instrumente vorzuschlagen, um sicherzustellen, dass die NATO-Standards eingehalten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>284.</NO.P>betont, dass die Finanzierung im Rahmen des EVF, des EDIP und von ReArm Europe von der strikten Einhaltung dieser Standards abhängig gemacht werden sollte, um Anbieterabhängigkeit zu verhindern und die Plug-and-Play-Kompatibilität zu maximieren; legt nahe, die Ergebnisse des Projekts „Vorbereitende Maßnahme im Bereich Verteidigungsforschung 2019 INTERACT – Interoperabilitätsstandards für unbemannte bewaffnete Waffensysteme“ als bewährte Verfahren zu verfolgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>285.</NO.P>fordert, dass die Integration von Drohnen in GSVP-Missionen institutionalisiert wird, gemeinsame Interoperabilitätsstandards mit der NATO festgelegt werden und ein mehrschichtiger Verteidigungsansatz zur Abwehr von Bedrohungen durch UAS eingeführt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>286.</NO.P>befürwortet die Institutionalisierung gemeinsamer C-UAS-Tests in Einrichtungen und Innovationszentren der GSVP und der NATO;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>287.</NO.P>fordert, dass die C-UAS-Fähigkeiten im Rahmen der Initiative „EU Sky Shield“ in die breitere Architektur der IAMD integriert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>288.</NO.P>fordert die Einführung eines GSVP-Rahmens für den verantwortungsvollen Einsatz von Technologien im Verteidigungsbereich unter Einbeziehung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, wobei der Schwerpunkt auf der Minderung ziviler Schäden, dem Datenschutz und Mechanismen der Rechenschaftspflicht liegen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>289.</NO.P>fordert eine Zusammenarbeit der EU und der NATO bei der Umsetzung des NATO-Aktionsplans zur raschen Übernahme neuer Technologien, mit dem die nationalen Beschaffungsverfahren beschleunigt werden sollen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Akquisitionszyklen, Erprobungsprotokolle und Zertifizierungsrahmen zu reformieren sowie mögliche Modelle für die Beschaffung von UAV als Dienstleistung zu entwickeln, damit militärische Innovationen mit der Bedrohungslage Schritt halten können; begrüßt in diesem Zusammenhang den bevorstehenden Vorschlag für einen Fahrplan für die Transformation der EU-Verteidigungsindustrie;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>290.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung des NATO-Aktionsplans für die rasche Einführung mit den Projekten der EU zur militärischen Mobilitätsinfrastruktur zu verknüpfen, um sicherzustellen, dass neu entwickelte Drohnensysteme rasch transportiert und in gemeinsame Operationen integriert werden können;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Strategische Ad-hoc-Partnerschaften</STRING></STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Drohnenkoalition</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>291.</NO.P>befürwortet die Zusammenarbeit der EU mit der internationalen Drohnenkoalition, um die Beschaffung für das Gefechtsfeld an den Zielen des EVF auszurichten; fordert die Kommission auf, eine Kofinanzierung mit wichtigen Partnern in Betracht zu ziehen, um bei der raschen Ausweitung der Produktion im Zusammenhang mit Drohnen Synergieeffekte mit Industrie- und Technologieinitiativen der EU zu erzielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>292.</NO.P>stellt fest, dass die Drohnenkoalition bei der Normung von UAS gegenwärtig eine wichtige Rolle spielt, dass sie der Ukraine entscheidende Hilfe leistet und dass sie mit dazu beiträgt, dass die Mitgliedstaaten mit den sich rasch ändernden Erfordernissen auf dem Gefechtsfeld Schritt halten können; fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Partnerschaft zu nutzen, um langwierige Beschaffungs-, Freigabe-, Entwicklungs- und Testanforderungen abzubauen und so den raschen Erwerb von UAS zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>293.</NO.P>befürwortet die Zusammenarbeit der EU mit der internationalen Drohnenkoalition und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich der Koalition anzuschließen und aktiv daran mitzuwirken, da diese weiterhin Drohnen erwirbt und innovative Entwicklungen zur Verbesserung der Kampffähigkeiten der ukrainischen Streitkräfte unterstützt; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Beschaffungen für das Gefechtsfeld an den Zielen der Drohnenkoalition auszurichten; fordert die Kommission auf, Möglichkeiten der Kofinanzierung mit wichtigen Partnern in Betracht zu ziehen, um bei der raschen Ausweitung der Produktion im Zusammenhang mit Drohnen Synergieeffekte mit Industrie- und Technologieinitiativen der EU zu erzielen und die Zusammenarbeit mit der Industrie zu stärken;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Zusammenarbeit im Rahmen der Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>294.</NO.P>spricht sich dafür aus, neue strategische Partnerschaften der EU und Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften der EU zu nutzen, um ein Regelungsumfeld und Beschaffungsverfahren zu erreichen, die auf das derzeitige europäische Ökosystem abgestimmt und in dieses integriert sind, wobei strategische Partner die erforderlichen kritischen Fähigkeiten und Rohstoffe einbringen und in den Bereichen Antriebe, Fernmelde- und elektronische Aufklärung, elektronische Kriegsführung, Kinetik, Laserentwicklung und missionskritische Software die gemeinsame Entwicklung in den Vordergrund gestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>295.</NO.P>betont, dass die EU-Bewerberländer, die die GSVP der EU vollständig übernommen haben, in den Aufbau europäischer Drohnenfähigkeiten einbezogen werden müssen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Neue bilaterale Abkommen über Drohnen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>296.</NO.P>empfiehlt, bilaterale Abkommen mit strategischen Partnern außerhalb der EU über eine sichere gemeinsame Produktion und einen sicheren Technologietransfer zu schließen, die Modelle der gemeinsamen Entwicklung und Finanzierung vorsehen, um Zugang zu bewährten Systemen zu erhalten und gleichzeitig Produktionskapazitäten aufzubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>297.</NO.P>betont, dass diese Abkommen strenge Garantien für geistiges Eigentum enthalten, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und die technologische Souveränität schützen sowie die Interoperabilität mit NATO-Streitkräften außerhalb der EU, insbesondere mit westeuropäischen Staaten, die nicht der EU angehören, sicherstellen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>298.</NO.P>fordert die Kommission auf, die bereitwilligen Westbalkanländer in das Projekt „Drohnenwall“ einzubeziehen und gleichzeitig die Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung zu vertiefen, einschließlich Kapazitätsaufbau, Abwehr hybrider Bedrohungen und Schutz kritischer Infrastrukturen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>299.</NO.P>legt nahe, der drohnenspezifischen Unterstützung im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität und anderen einschlägigen Instrumenten des auswärtigen Handelns der EU Vorrang einzuräumen, damit die Partnerländer asymmetrische Bedrohungen wirksam abwehren können und besser für Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung gerüstet sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>300.</NO.P>würdigt die bedeutenden Fortschritte und das Fachwissen gleichgesinnter demokratischer Partner im indopazifischen Raum, insbesondere in den Bereichen Drohnen und aufkommende Technologien sowie Dual-Use-Forschung; fordert, dass die sicherheits- und verteidigungspolitische Zusammenarbeit und Partnerschaft mit den Partnern der EU im indopazifischen Raum, einschließlich Taiwan, insbesondere im Hinblick auf Drohnentechnologie und entsprechende Industriezweige, vertieft wird; betont, dass der Aufbau sicherer, unabhängiger Lieferketten, die auf demokratischen Werten beruhen, von großer Bedeutung ist, um die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>301.</NO.P>ist der Ansicht, dass Modelle der gemeinsamen Entwicklung und Kofinanzierung mit gleichgesinnten Partnern, die den Sicherheitsinteressen der EU und ihrer Mitgliedstaaten nicht zuwiderlaufen, genutzt werden sollten, um Zugang zu bewährten Systemen zu erhalten und gleichzeitig die Produktionskapazitäten der EU auszubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>302.</NO.P>fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der Zugang zu Schlüsseltechnologien für die Entwicklung von Drohnen nicht durch neue Handelsabkommen oder politische Abkommen der EU mit anderen Ländern oder durch mögliche Änderungen geltender Abkommen gefährdet wird und keine gefährlichen Abhängigkeiten entstehen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Zusammenarbeit mit der Ukraine</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>303.</NO.P>hebt hervor, dass Russland und die Ukraine derzeit die beiden Länder mit der größten Erfahrung in der Drohnenkriegsführung sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>304.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, mit der Ukraine bei all ihren Initiativen im Zusammenhang mit Drohnen zusammenzuarbeiten, um sowohl die Entwicklung von Drohnen in der EU zu beschleunigen als auch die Unterstützung für die Ukraine zu verstärken; fordert die Mitgliedstaaten insbesondere auf, die Teilnahme an Ausbildungsmissionen in der Ukraine zum Thema Drohnenkriegsführung und Drohnenabwehr in Erwägung zu ziehen, um das Fachwissen und die innovativen Verfahren der ukrainischen Streitkräfte voll ausschöpfen zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>305.</NO.P>ist der Ansicht, dass der Wissensaustausch mit der Ukraine institutionalisiert werden sollte, indem formelle Austauschprogramme zwischen ukrainischen Drohnenbetreibern und Ausbildern der EU/NATO entwickelt werden, die über das Gemeinsame Analyse-, Ausbildungs- und Schulungszentrum der NATO, das Zentrum für Sicherheitsunterstützung der NATO für die Ukraine und die EDA koordiniert werden, um sicherzustellen, dass Taktiken, die sich auf dem Gefechtsfeld bewährt haben, schnell verinnerlicht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>306.</NO.P>empfiehlt die Einrichtung eines nachhaltigen und systematischen Austauschs von bewährten Verfahren und Schulungen mit der Ukraine unter Einbeziehung ihrer operativen und taktischen militärischen Erfahrungen auf mehreren Ebenen, einschließlich der strategischen Kommandoebene;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>307.</NO.P>fordert die Einbeziehung ukrainischer Sachverständiger in Lenkungsausschüsse, Versuchsteams und in den Austausch von Pilotschulungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>308.</NO.P>fordert, dass eine Datenbank für Erfahrungswerte und Koordinierung unter Beteiligung der Ukraine eingerichtet wird, damit Daten vom Gefechtsfeld gesammelt, bewährte Taktiken zugänglich gemacht und Doktrinen rasch angepasst werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>309.</NO.P>fordert die EDA auf, ein Büro in der Ukraine einzurichten und dabei das bereits bestehende EU-Innovationsbüro für Verteidigung zu nutzen, mit einem Attaché der EDA, der beauftragt ist, an Arbeitsgruppen zwischen der Ukraine und den Mitgliedstaaten teilzunehmen, um den Austausch bewährter Verfahren zwischen der Ukraine und den Mitgliedstaaten zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>310.</NO.P>fordert die Ukraine auf, mehr Drohnenpiloten in die Ausbildungseinrichtungen und -programme der EU und der NATO zu entsenden, um die Zahl der Mitgliedstaaten, mit denen die Ukraine zusammenarbeiten kann, zu erhöhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>311.</NO.P>stellt fest, dass die Produktion von Drohnen in der Ukraine durch Kapitalinvestitionen stark behindert wird, und beharrt darauf, eingefrorene Vermögenswerte Russlands zur Unterstützung der Drohnenentwicklung in der Ukraine zu verwenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>312.</NO.P>fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und deren Verteidigungsindustrien auf, die Verteidigungsindustrie der Ukraine zu unterstützen, Investitionen in diese zu tätigen und Partnerschaften mit dieser einzugehen, damit das Potenzial der Produktionskapazitäten der Ukraine gemäß dem „dänischen Modell“ so effizient wie möglich und voll ausgeschöpft werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>313.</NO.P>legt nahe, die industrielle Zusammenarbeit mit ukrainischen Drohnenherstellern zu vertiefen, die kampferprobte, erschwingliche und leistungsfähige Drohnen herstellen; fordert die Mitgliedstaaten und ihre Verteidigungsindustrien auf, zusätzliche Investitionen zu tätigen, Gemeinschaftsunternehmen zu gründen und Partnerschaften mit der Ukraine für die gemeinsame Entwicklung von Verteidigungsgütern in der EU einzugehen, insbesondere in den Bereichen UAS und C-UAS;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>314.</NO.P>betont, dass eine langfristige Strategie entwickelt werden muss, um Innovationen und die Entwicklung von Drohnenfähigkeiten nach dem Ende des Krieges in der Ukraine voranzutreiben, da Drohnen auch weiterhin in anderen globalen Konflikten eingesetzt werden, und dass die laufenden globalen Entwicklungen und Fortschritte im Bereich der Drohnentechnologie aus dem Blick geraten könnten, wenn das Augenmerk ausschließlich auf den europäischen Raum gerichtet ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Koordinierung des Regelungsumfelds mit strategischen Partnern</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>315.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, auf einen Regelungsrahmen und Beschaffungsverfahren hinzuarbeiten, die es ermöglichen, das bestehende europäische Gefüge mit strategischen Partnern wie den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, Kanada, Australien und Japan zu koordinieren und zu integrieren, insbesondere wenn diese die benötigten kritischen Fähigkeiten und Rohstoffe einbringen, wobei der Schwerpunkt auf der gemeinsamen Entwicklung in den Bereichen Antrieb, elektronische Kampfführung, Lasertechnik und missionskritische Software liegen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>316.</NO.P>nimmt die Unterschiede in den Regelungsrahmen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern zur Kenntnis und fordert dazu auf, mit anderen wichtigen Drohnenherstellern zusammenzuarbeiten, um die Angleichung der Vorschriften voranzutreiben und eine sicherere globale Integration von UAS zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>317.</NO.P>betont, dass das durch das Chip-Gesetz geschaffene Halbleiter-Ökosystem auch das digitale Rückgrat der europäischen Drohnenkorridore und der militärischen Mobilitätsinfrastruktur unterstützen sollte, um einen sicheren Datenaustausch, Sensorfusion und KI-gesteuerte Verkehrskoordinierung für militärische und zivile unbemannte Systeme zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>318.</NO.P>fordert eine Analyse der Lieferkette und die Rückverlagerung der für langfristige Drohnenproduktionskapazitäten erforderlichen kritischen Komponenten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>319.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, die Zusammenarbeit und den Austausch technischer und operativer Erfahrungen bei der Entwicklung, der Herstellung und dem Betrieb unbemannter Systeme auch mit Partnern außerhalb der EU und der NATO aufrechtzuerhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>320.</NO.P>betont, dass im Rahmen einer solchen Zusammenarbeit unter anderem Ingenieure, Mechatroniker, IT-Sachverständige sowie Fachleute aus den Bereichen Elektronik und Optoelektronik einbezogen werden sollten, um Innovation, Interoperabilität und technologische Entwicklung im gesamten Verteidigungsökosystem zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>321.</NO.P>fordert mehr Synergieeffekte zwischen dem Chip-Gesetz und den EU-Initiativen zur Finanzierung der Verteidigung zu erzielen, indem über die Initiative „Chips für Europa“ und das Europäische Halbleitergremium, die in der Verordnung vorgesehen sind, die Weiterentwicklung der Halbleiterherstellung in den Mitgliedstaaten unterstützt wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Drohnen und Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung außerhalb der EU</STRING></STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Einbindung von C-UAS in EU-Übungen zur Terrorismusbekämpfung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>322.</NO.P>fordert, dass für Einheiten zur Terrorismusbekämpfung ein modulares C-UAS-Schulungsprogramm eingeführt wird, das die Erkennung von Drohnen, Abriegelungstechniken und Red-Team-Simulationen umfasst;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>323.</NO.P>fordert, dass die C-UAS-Doktrin in die gemeinsamen Übungen der EU zur Terrorismusbekämpfung im Rahmen der EDA und von Frontex aufgenommen wird; betont, dass es wichtig ist, Informationen mit der NATO und strategischen Partnern auszutauschen, um dem Einsatz von Drohnen durch Terroristen zuvorzukommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>324.</NO.P>fordert dazu auf, Drohnen bei EU-Missionen und Operationen von Frontex an den Grenzen einzusetzen, um mutmaßliche terroristische Bewegungen, Schmuggel- und Handelsrouten sowie Gebiete mit Migrationsdruck zu überwachen; stellt fest, dass UAS hochauflösende Bildgebung, thermische und multispektrale Sensoren sowie Radare mit synthetischer Bündelbreite bieten, die Wolken oder Dunkelheit durchdringen können und so die Erkennung verdächtiger Bewegungen oder Fahrzeuge ermöglichen; stellt fest, dass Drohnen in Konfliktgebieten oder abgelegenen Grenzgebieten dauerhafte, risikoarme Nachrichtengewinnung, Überwachung und Aufklärung bieten können, die weit über das hinausgehen, was derzeit mit bemannten oder bodengestützten Plattformen erreicht werden kann, wobei ihre Daten unmittelbar zur Zusammenführung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse, zur Grenzsicherung und -kontrolle sowie zur raschen Entschlussfassung beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>325.</NO.P>unterstreicht, dass Überwachungsdrohnen eine wichtige Rolle für die Sicherheit der EU-Grenzen spielen, weist jedoch warnend darauf hin, dass sie das Potenzial haben, zu einem zentralen und unersetzlichen Werkzeug für Schmuggeloperationen zu werden; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, spezielle Protokolle für die Reaktion auf Drohnen in die nationalen Resilienzpläne aufzunehmen; fordert, dass Grenzschutz- und Strafverfolgungsbeamte in Schulungen zum Betrieb und zum Abfangen von Drohnen einbezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>326.</NO.P>fordert, dass die gemeinsame Beschaffung sowie die Forschung und Entwicklung für C-UAS-Systeme über den EVF finanziert wird, vorrangig für rasch einsetzbare mobile Lösungen, die zu Terrorismusbekämpfungsoperationen eingesetzte Expeditionseinheiten auf Antrag erhalten können;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>327.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Präsidentin der Kommission und den zuständigen Mitgliedern der Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der NATO, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung der NATO, den EU-Einrichtungen in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>