<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0022</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Die technologische Souveränität Europas und die digitale Infrastruktur</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0107/2025 - Berichterstatterin: Sarah Knafo)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Januar 2026 zu der technologischen Souveränität Europas und die digitale Infrastruktur (2025/2007(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf die Artikel 173, 179 und 190,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ (COM(2025)0030),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Februar 2025 mit dem Titel „Arbeitsprogramm der Kommission 2025 – Gemeinsam voran: Eine mutigere, unkompliziertere und schnellere Union“ (COM(2025)0045),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2023/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Chip-Gesetz)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 229 vom 18.9.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1781/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-2-Richtlinie)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 80, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2555/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den im März 2024 veröffentlichten ausführlichen Bericht der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) mit dem Titel „Foresight Cybersecurity Threats For 2030 – Update 2024“ (Vorausschau für Cybersicherheitsbedrohungen bis 2030 – aktueller Stand 2024)<FOOTNOTE><FIELD> https://www.enisa.europa.eu/publications/foresight-cybersecurity-threats-for-2030-update-2024.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Cyberresilienz-Verordnung)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 2024/2847, 20.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2847/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 15, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/881/oj.</FIELD></FOOTNOTE> ,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2025/38 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung von, Vorsorge für und Bewältigung von Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfällen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Cybersolidaritätsgesetz)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/38, 15.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/38/oj.</FIELD></FOOTNOTE> ,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2025/37 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/881 im Hinblick auf verwaltete Sicherheitsdienste<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/37, 15.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/37/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission vom 21. Februar 2024 mit dem Titel „Wie kann der Bedarf an digitaler Infrastruktur in Europa gedeckt werden?“ (COM(2024)0081),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den von Mario Draghi vorgelegten Bericht vom 9. September 2024 mit dem Titel „The future of European competitiveness“ (Zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den von Enrico Letta am 17. April 2024 vorgelegten Bericht mit dem Titel „Much more than a market“ (Viel mehr als ein Markt),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2024 mit dem Titel „Stand der digitalen Dekade 2024“ (COM(2024)0260),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2022/2481 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Aufstellung des Politikprogramms 2030<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 323 vom 19.12.2022, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/2481/oj.</FIELD></FOOTNOTE> für die digitale Dekade,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/903 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union (Verordnung für ein interoperables Europa)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 2024/903, 22.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/903/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 172 vom 26.6.2019, S. 56, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2019/1024/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/795 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Plattform Strategische Technologien für Europa (STEP) und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG und der Verordnungen (EU) 2021/1058, (EU) 2021/1056, (EU) 2021/1057, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) 2021/1060, (EU) 2021/523, (EU) 2021/695, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/241<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 2024/795, 29.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/795/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Datenverordnung)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 2023/2854, 22.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1309 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Aufbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/61/EU (Gigabit-Infrastrukturverordnung)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1309, 8.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1309/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 249 vom 14.7.2021, S. 38, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1153/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 166 vom 11.5.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/694/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/695/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 69, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/696/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 2023/588 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2023 zur Einrichtung des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ für den Zeitraum 2023 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 79 vom 17.3.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/588/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1173 des Rates vom 13. Juli 2021 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 256 vom 19.7.2021, S. 3, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1173/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1732 des Rates vom 17. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1173 im Hinblick auf eine EuroHPC-Initiative für Start-up-Unternehmen zur Stärkung der europäischen Führungsrolle auf dem Gebiet der vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1732, 19.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1732/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 321 vom 17.12.2018, S. 36, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2018/1972/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1183 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1183, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1183/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 21. Februar 2025 an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit“ (JOIN(2025)0009),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2020 mit dem Titel „Sichere 5G-Einführung in der EU – Umsetzung des EU-Instrumentariums“ (COM(2020)0050),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Europäische Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade, in deren Rahmen die Verpflichtung eingegangen wurde, einen europäischen Weg für den digitalen Wandel anzustreben, bei dem die Menschen im Mittelpunkt stehen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 23 vom 23.1.2023, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Dezember 2021 mit dem Titel „Kriterien für die Würdigung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse mit dem Binnenmarkt“ (COM(2021)8481),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A10‑0107/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die technologische Souveränität in der gesamten Wertschöpfungskette berücksichtigt werden sollte, von der Exzellenz in der Forschung bis hin zur Schaffung eines besseren Wettbewerbs und einer größeren europäischen Souveränität;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU bei digitalen Produkten, Dienstleistungen, Infrastrukturen und geistigem Eigentum zu mehr als 80 Prozent von Drittländern abhängig ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass einige wenige Technologieunternehmen über eine konzentrierte Macht über wichtige digitale Märkte und die Kontrolle über die zugrunde liegende Internetinfrastruktur verfügen, darunter Betriebssysteme, Informatik, künstliche Intelligenz (KI), Suchmaschinen, Kapazitäten in den sozialen Medien, digitale Werbung und Zahlungsdienste;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die technologische Souveränität Europas in hohem Maße davon abhängt, ob Europa die Marktbedingungen schaffen kann, die erforderlich sind, damit europäische Unternehmen florieren und miteinander konkurrieren können, wodurch sie die Qualität ihrer jeweiligen Produkte steigern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU Gefahr läuft, ihre im Rahmen der digitalen Dekade gesetzten Ziele und Zielvorgaben zu verfehlen, etwa die Einführung von Cloud-Computing, Big Data und KI;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass ein geringer Teil der weltweiten Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in den Bereichen Software, Internettechnologien und Elektronik auf europäische Unternehmen entfällt, wohingegen die USA und China in diesen Bereichen führend sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass der Digitale Kompass der Kommission, das Politikprogramm für die digitale Dekade und der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Stärkung des digitalen Ökosystems Europas, die Sicherung der technologischen Führungsrolle und die Gewährleistung der langfristigen wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit enthalten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die digitale Infrastruktur aus Hardwareelementen im Zusammenhang mit der Konnektivität besteht, darunter Glasfaser, 5G und 6G, Unterseekabel, Satelliten und Frequenzen sowie Rechner, einschließlich Halbleitern, Rechenzentren, Hochleistungsrechner und Quantentechnologien sowie Softwareelemente, einschließlich Identitätslösungen, Internet der Dinge, Cloud- und KI-Systeme sowie aus der Vermittlungsebene, die Werbung, Suchmaschinen, Zahlungs- und Kommunikationssysteme umfasst;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Wettbewerbsfähigkeit der EU zunehmend von der Digitalisierung aller Sektoren abhängen wird, die durch eine widerstandsfähige, sichere und vertrauenswürdige digitale Infrastruktur unterstützt wird; in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang der digitale Binnenmarkt von entscheidender Bedeutung ist, da er Unternehmen in die Lage versetzen kann, zu wachsen und zu expandieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass das volle Potenzial des digitalen Binnenmarkts noch nicht ausgeschöpft ist, da der Handel mit digitalen Dienstleistungen innerhalb der EU nur 8 % des BIP ausmacht, was deutlich unter den 25 % beim Handel mit digitalen Gütern liegt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Verfügbarkeit von eID-Systemen und digitalen öffentlichen Diensten sowie der Zugang zu elektronischen Patientenakten zwar zunimmt, dass es jedoch nach wie vor erhebliche Lücken bei der Bereitstellung von datenschutzfreundlichen, vollständig nutzerorientierten, barrierefreien und souveränen digitalen öffentlichen Diensten zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten gibt, was auf Unterschiede bei der Annahme der eID zurückzuführen ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die eID derzeit für 93 % der EU-Bevölkerung verfügbar ist, es jedoch nach wie vor eine Herausforderung darstellt, dafür zu sorgen, dass bis 2030 100 % der digitalen öffentlichen Dienste für Bürger und Unternehmen bereitstehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass Interoperabilität und Vernetzung die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft verbessern würden und von Strategien wie „Erste Wahl: quelloffene Software“ und „Öffentliches Geld – öffentlicher Code“ und der Umsetzung gemeinsamer und offener Standards profitieren könnten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die digitale Infrastruktur für die EU-Industrie, einschließlich der Automobilindustrie, und die mögliche Entwicklung vernetzter und selbstfahrender Fahrzeuge von entscheidender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass eine robuste Daten- und Kommunikationsinfrastruktur erforderlich ist, um ein sicheres Ökosystem für vernetzte und autonome Fahrzeuge zu unterstützen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass Glasfasernetze einen der Grundpfeiler der digitalen Infrastruktur der EU bilden, da sie Hochgeschwindigkeitsinternet, 5G-Netze und künftige technologische Verbesserungen ermöglichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU bei der Einführung von 5G im Hinblick auf ihre Ziele für 2030 im Rückstand ist, da nur etwa 64 % der europäischen Haushalte ans Glasfasernetz angeschlossen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass in der EU ein enormer Bedarf an Investitionen in hochmoderne Konnektivität besteht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Grundstücken und Netzen für den erfolgreichen Aufbau der digitalen Infrastruktur von entscheidender Bedeutung ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass mit der EU-Initiative GOVSATCOM das Ziel verfolgt wird, öffentlichen Einrichtungen der EU und der Mitgliedstaaten, die mit kritischen Sicherheitsinfrastrukturen und ‑missionen betraut sind, langfristig sichere, zuverlässige und kostengünstige staatliche Satellitenkommunikationsdienste zur Verfügung zu stellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass Mikrochips eine entscheidende Rolle bei der Steigerung der technologischen Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz Europas spielen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass Halbleitertechnologien im Kompass der Kommission für Wettbewerbsfähigkeit, im Deal für eine saubere Industrie und im Arbeitsprogramm der Kommission für 2025 kaum bzw. gar nicht erwähnt werden, obwohl sie für die industriellen Bestrebungen der EU von entscheidender Bedeutung sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass das Chip-Gesetz ein Ad-hoc-Anpassungsmechanismus war, mit dem bestimmte Herausforderungen im Zusammenhang mit Engpässen bei Halbleitern angegangen werden sollten; in der Erwägung, dass sich sein Anwendungsbereich hauptsächlich auf fortschrittliche Halbleiter beschränkt; in der Erwägung, dass das Engagement der EU für alte Halbleiter unzureichend ist; in der Erwägung, dass für September 2026 eine Überarbeitung des Chip-Gesetzes erwartet wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass die bestehenden europäischen regionalen Cluster im Halbleitersektor eine Rolle spielen und dass diese Rolle weiter gestärkt werden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass Prozessoren, Speichertechnologien, Grafikverarbeitungseinheiten (GPU) und Quantenchips für die digitale Infrastruktur und die Sicherheit der Lieferketten in Europa von entscheidender Bedeutung sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass Cloud-Dienste für ein breites Spektrum von Rechenaktivitäten und Rechendiensten, die zu einem wesentlichen Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit geworden sind, von grundlegender Bedeutung sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass föderierte Modelle die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Marktes verbessern könnten, indem sie die Entwicklung bedeutender europäischer Alternativen auf der Grundlage des Fachwissens und der Präsenz des lokalen Marktes erleichtern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass große KI-Infrastrukturen wie KI-Gigafabriken von wesentlicher Bedeutung sind, um eine offene und kooperative Entwicklung hochkomplexer KI-Modelle zu ermöglichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die KI-Wertschöpfungskette noch in der Entwicklung befindet und die Entwicklung von KI-Modellen nur ein Teil davon ist; in der Erwägung, dass europäische KI-Lösungen unter Nutzung der öffentlichen und privaten Recheninfrastruktur Europas entwickelt werden können, wodurch Innovationen vorangetrieben werden und Start-up-Unternehmen und kleine Unternehmen insbesondere vom Zugang zur öffentlichen Recheninfrastruktur profitieren sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass KI-Modelle, die mit weithin verfügbarer Hardware betrieben werden können, zu moderaten Kosten mehr Akteure in die Lage versetzen, die Gestaltung und Nutzung von KI-Systemen zu gestalten, wodurch ein unmittelbarerer Nutzen für Anwendungen entsteht und eine demokratischere Nutzung von KI ermöglicht wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass die Einführung, die Vermarktung und der Einsatz von KI derzeit häufig von einer kleinen Zahl großer Technologieunternehmen geprägt ist; in der Erwägung, dass die Einführung einiger KI-Funktionen in der EU nicht zeitgleich mit der Einführung in Drittländern erfolgt, was zu einem Wettbewerbsnachteil für europäische Unternehmen und Verbraucher führt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AE.</NO.P>in der Erwägung, dass Rechenzentren ein wesentliches Element einer fortgeschrittenen digitalen Gesellschaft sind, da sie eine dezentrale Verarbeitung und eine effektive Datenspeicherung ermöglichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AF.</NO.P>in der Erwägung, dass vertrauenswürdige Kapazitäten und die Verfügbarkeit von Datenspeicherung für die Widerstandsfähigkeit und Entwicklung Europas von wesentlicher Bedeutung sind; in der Erwägung, dass sich die meisten Rechenzentren in Europa nicht im Eigentum europäischer Unternehmen befinden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AG.</NO.P>in der Erwägung, dass für den Bau und Betrieb großer Datenzentren erhebliche Investitionen erforderlich sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AH.</NO.P>in der Erwägung, dass etwa 9 % des weltweiten Stromverbrauchs von Rechenzentren, Cloud-Diensten und durch Konnektivität erzeugt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AI.</NO.P>in der Erwägung, dass es sich bei Tiefseekabeln um kritische Infrastruktur für globale Konnektivität, wirtschaftliche Stabilität und Sicherheit handelt, über die 99 % der internationalen Kommunikation abgewickelt werden und die nach wie vor anfällig für physische Schäden, Cyberbedrohungen und geopolitische Risiken sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AJ.</NO.P>in der Erwägung, dass eine sichere und widerstandsfähige digitale Infrastruktur von entscheidender Bedeutung ist, insbesondere angesichts der zunehmenden Zahl von Cyberangriffen gegen die EU, ihre Mitgliedstaaten sowie ihre Industrie und Gesellschaft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AK.</NO.P>in der Erwägung, dass das EU-Instrumentarium für 5G-Sicherheit wichtig ist, um Cyberspionage zu verhindern und die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten in der digitalen Infrastruktur der EU zu stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AL.</NO.P>in der Erwägung, dass 21 % der Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften sowie die Rechtsunsicherheit als Hindernisse für digitale Investitionen anführen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AM.</NO.P>in der Erwägung, dass durch den Ansatz „One-in-one-out“ sichergestellt wird, dass alle durch Initiativen der Kommission verursachten Belastungen berücksichtigt werden und dass der Verwaltungsaufwand durch die Beseitigung gleichwertiger Belastungen in demselben Politikbereich ausgeglichen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AN.</NO.P>in der Erwägung, dass die Herausforderungen beim Energieverbrauch in den Bereichen KI, Cloud und Quanteninformatik sowie Datenzentren die Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die Strategien für die digitale Infrastruktur erfordern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AO.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der Stromverbrauch der Rechenzentren in Europa bis Ende dieses Jahrzehnts voraussichtlich fast verdreifachen wird und damit von derzeit etwa 62 Terawattstunden (TWh) auf mehr als 150 TWh ansteigen wird, womit sich der Stromverbrauch von Rechenzentren in Europa von 2 % auf 5 % erhöhen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AP.</NO.P>in der Erwägung, dass die Lücke bei den digitalen Kompetenzen nach wie vor ein großes Problem darstellt, da nur 54 % der Unionsbürger zumindest über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen, was deutlich unter dem im politischen Programm für die digitale Dekade festgelegten Ziel von 80 % liegt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AQ.</NO.P>in der Erwägung, dass der Mangel an IKT-Fachkräften in der EU bis 2030 voraussichtlich 12 Millionen erreichen wird, was deutlich hinter dem EU-Ziel von 20 Millionen qualifizierten Arbeitskräften zurückbleibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AR.</NO.P>in der Erwägung, dass sowohl im Bericht über den Stand der digitalen Dekade von 2024 als auch im Draghi-Bericht betont wird, dass dringend in digitale Kompetenzen und Kompetenzen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) investiert werden muss, um die technologischen Fähigkeiten und die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas zu erhalten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AS.</NO.P>in der Erwägung, dass 60 % der Unternehmen in der EU Schwierigkeiten bei der Einstellung qualifizierter Arbeitskräfte in Bereichen wie KI, Cybersicherheit und saubere Technologien melden, was ein erhebliches Hindernis für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und den ökologischen und den digitalen Wandel darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AT.</NO.P>in der Erwägung, dass die derzeitigen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, einschließlich weltweiter Entlassungen und politischer Instabilität außerhalb der EU, eine Chance bieten, hochqualifizierte digitale Talente für die EU anzuziehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AU.</NO.P>in der Erwägung, dass die Steigerung der Wettbewerbs- und Widerstandsfähigkeit eine angemessene Finanzierung erfordert; in der Erwägung, dass öffentliche Mittel als Katalysator wirken können und private Investitionen und wettbewerbsfähige Marktkräfte für die langfristige Entwicklung der digitalen Infrastruktur von entscheidender Bedeutung sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AV.</NO.P>in der Erwägung, dass ein robustes, agiles und exzellenzorientiertes Ökosystem für Forschung und Innovation (FuI) von wesentlicher Bedeutung ist, um die weltweite Wettbewerbsfähigkeit und Führungsrolle der EU bei strategischen Technologien wie Quantentechnologie und KI sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AW.</NO.P>in der Erwägung, dass Standardisierung das Kernelement einer echten digitalen und technologischen Souveränität Europas bildet; in der Erwägung, dass Normen aufgrund des zunehmenden technologischen Wettbewerbs in der ganzen Welt, insbesondere mit den Vereinigten Staaten und China, an Bedeutung gewinnen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AX.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die EU verpflichtet hat, umfassende Abkommen über den digitalen Handel auszuhandeln, mit denen die Entwicklung einer sicheren, widerstandsfähigen und wettbewerbsfähigen digitalen Infrastruktur mit den Partnerländern gefördert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AY.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission wegweisende Abkommen über den digitalen Handel mit Südkorea und Singapur angekündigt hat, die einen wichtigen Präzedenzfall für künftige Abkommen darstellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AZ.</NO.P>in der Erwägung, dass sich das Parlament und der Rat auf die horizontalen EU-Bestimmungen über den grenzüberschreitenden Datenverkehr und den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre im Titel über digitalen Handel in Handelsabkommen der EU geeinigt haben, die von der Kommission gebilligt wurden und nach wie vor ein wichtiges Instrument im Zusammenhang mit dem digitalen Handel und der Einführung neuer Abkommen über den digitalen Handel sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Allgemeine Einleitung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>betont, dass die europäische Souveränität in der Fähigkeit besteht, Kapazitäten, Resilienz und Sicherheit aufzubauen, indem strategische Abhängigkeiten verringert werden, die Abhängigkeit von ausländischen Akteuren und einzigen Dienstleistern verhindert wird und kritische Technologien und Infrastrukturen geschützt werden; fordert die Entwicklung eines umfassenden Rahmens für die Risikobewertung, um Abhängigkeiten entlang der digitalen Wertschöpfungskette zu überwachen und anzugehen; betont, dass ein solcher Rahmen als Grundlage für die Gewährleistung der Vorsorge und Widerstandsfähigkeit der EU dienen sollte, indem die europäische Industriepolitik verbessert und die inländischen FuE- und Fertigungskapazitäten im Bereich strategischer Technologien gefördert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>ist der Ansicht, dass technologische Souveränität in der Fähigkeit besteht, digitale Technologien zu konzipieren, zu entwickeln und auszubauen, die für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, das Wohlergehen unserer Bürger und die offene strategische Autonomie der EU in einer globalisierten Welt erforderlich sind; ist der Ansicht, dass dazu auch gehört, dass die EU in der Lage ist, autonome Entscheidungen zu treffen, mit vertrauenswürdigen Drittländern und ‑einrichtungen zusammenzuarbeiten, die Lieferketten zu diversifizieren und zu stärken und das Konzept der Offenheit und Interoperabilität zu fördern, um sicherzustellen, dass Europa ein attraktives Investitionszentrum bleibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>nimmt die zunehmende Machtkonzentration in Unternehmen aus Drittländern zur Kenntnis, was die Fähigkeit Europas einschränkt, innovativ zu sein, im Wettbewerb zu bestehen und die Kontrolle über seine digitale Wirtschaft, Gesellschaft und Demokratie aufrechtzuerhalten; ist besorgt über übermäßige Abhängigkeiten von Akteuren außerhalb der EU in kritischen Bereichen wie Cloud-Infrastruktur, Halbleiter, KI und Cybersicherheit, in denen Marktkonzentration und ausländische Kontrolle die Wettbewerbsfähigkeit, die demokratische Resilienz und die Sicherheit Europas zu untergraben drohen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>bekräftigt, dass die EU bei der Durchsetzung ihrer Rechtsvorschriften, insbesondere im digitalen Bereich, souverän bleiben muss; verurteilt aufs Schärfste die von den Vereinigten Staaten verhängten Reiseverbote gegen die führenden Vertreter der Zivilgesellschaft Imran Ahmed, Clare Melford, Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon, die mit ihrer Arbeit zu einem sichereren digitalen Umfeld für alle beitragen und digitale Plattformen zur Rechenschaft ziehen, sowie das von den Vereinigten Staaten verhängte Reiseverbot gegen das ehemalige Mitglied der Kommission Thierry Breton, der eine Schlüsselrolle bei der Festlegung der EU-Digitalvorschriften gespielt hat, und fordert die Aufhebung dieser Verbote; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, entschlossen auf diese beispiellosen Angriffe zu reagieren; nimmt die jüngsten Durchsetzungsmaßnahmen zur Kenntnis, die im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) (ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj).</FIELD></FOOTNOTE> für Verstöße gegen Transparenz- und Risikominderungspflichten ergriffen wurden, etwa die Geldbuße in Höhe von 120 Mio. EUR gegen X; weist erneut darauf hin, dass die Durchsetzung der Rechtsvorschriften der EU im digitalen Bereich darauf abzielt, die Einhaltung des EU-Rechts und den Schutz der Grundrechte sicherzustellen, und nicht darauf, politische Meinungen zu regulieren; betont, dass die Einführung neuer Funktionen, einschließlich solcher, die auf generativer KI beruhen, durch sehr große Online-Plattformen mit angemessenen Schutzvorkehrungen und Risikominderungsmaßnahmen einhergehen muss, um die vollständige Einhaltung des EU-Rechts sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Verhinderung der Verbreitung illegaler oder manipulierter Inhalte; verurteilt die Unterstützung durch bestimmte politische Parteien – wie die AfD, Reconquête, Fidesz oder Konfederacja –, die Narrative von außerhalb der EU wiederholen und die EU-Rechtsvorschriften im digitalen Bereich und die demokratischen Werte der EU schwächen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>ist der Ansicht, dass sich die Ambitionen der EU im Bereich der industriellen Technologie auf strategische Schlüsseltechnologien der Zukunft wie Halbleitertechnologien oder Quantentechnologien konzentrieren sollten, die zur offenen strategischen Unabhängigkeit der EU beitragen und für den ökologischen, digitalen und verteidigungspolitischen Wandel Europas von wesentlicher Bedeutung sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>nimmt den Wandel in der geopolitischen Landschaft und die sich daraus ergebenden Chancen für die Marktnachfrage nach europäischen Produkten und Dienstleistungen zur Kenntnis; betrachtet dies als Chance, Europa bei vertrauenswürdigen und sicheren digitalen Lösungen in eine weltweit führende Position zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>betont, dass ein günstiges Regelungsumfeld gefördert werden muss, das Innovationen, Investitionen und die Entwicklung modernster Technologien in Europa fördert, wobei die Endnutzer in der EU vor den Folgen der Extraterritorialität zu schützen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass eine umfassende europäische Industriepolitik für das digitale Ökosystem erforderlich ist, die alle relevanten Politikbereiche wie Marktzugang, Normung, FuE, Investitionen, Handel und internationale Zusammenarbeit einbezieht; fordert die Kommission auf, diese umfassende Strategie mit dem Ziel weiterzuentwickeln, schädliche strategische Abhängigkeiten zu verringern, inländische Wertschöpfungsketten zu stärken und für ein sicheres, vertrauenswürdiges und innovationsorientiertes digitales Ökosystem zu sorgen, das den europäischen Werten entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>weist darauf hin, dass die Märkte für Hightech-Produkte und digitale Dienstleistungen in hohem Maße von externen Lieferketten abhängen, was Risiken für Souveränität und Resilienz birgt; betont, dass es wichtig ist, die industriellen Kapazitäten und das technologische Fachwissen im Bereich neu entstehender und disruptiver Technologien zu stärken, um die offene strategische Autonomie der EU zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>hebt hervor, dass die umfassende Steigerung der europäischen Souveränität in diesem Zeitalter einer rasanten technologischen Entwicklung eine Steigerung der Innovationskraft und der Vermarktung erfordert, damit die notwendigen Fähigkeiten aufgebaut werden können; betont, dass sich Europa zu einem weltweit attraktiven und agilen Unternehmensumfeld wandeln muss, indem Bürokratie abgebaut und die regulatorische Vorhersehbarkeit verbessert wird und Unternehmertum und Risikobereitschaft gefördert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass offene strategische Autonomie und demokratische Widerstandsfähigkeit im Mittelpunkt der Agenda der Kommission stehen müssen und dass ein umfassender Ansatz die Vergabe öffentlicher Aufträge, die Finanzierung und einen langfristigen institutionellen Rahmen umfassen muss, um souveräne digitale Infrastruktur in kritischen Bereichen aufzubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert die Kommission auf, entsprechende Analysen durchzuführen und eine umfassende Liste kritischer Abhängigkeiten bei digitalen Infrastrukturen und Technologien zu erstellen, wobei zumindest die Bereiche Speicherdienste, Identitäts- und Zahlungssysteme, Kommunikationsplattformen sowie die sie unterstützenden Softwareprogramme, Protokolle und Standards zu bewerten sind, sowie Maßnahmen zur Förderung des Marktzugangs für Produkte und Dienstleistungen vorzuschlagen, die sich äußerst positiv auf die technologische Souveränität, Resilienz und Nachhaltigkeit der EU auswirken; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass in Bereichen, in denen solche kritischen Abhängigkeiten bestehen, die Anwendung spezifischer Vergabekriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gefördert werden kann; ist der Ansicht, dass solche Kriterien dazu beitragen können, Anreize für den Wettbewerb zu schaffen und die technologische Souveränität Europas zu stärken, indem die Beschaffung europäischer digitaler Produkte und Dienstleistungen nach Möglichkeit erleichtert wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Digitale öffentliche Infrastruktur</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>ist der festen Überzeugung, dass die digitale Infrastruktur das Rückgrat der Wirtschaft der EU bildet und es daher eine Basisschicht der digitalen öffentlichen Infrastruktur geben sollte, in der die Souveränität und ein wettbewerbsfreundliches Marktumfeld gewahrt werden; stellt fest, dass der Markt diese Basisschicht in vielen wichtigen Bereichen nicht herausgebildet hat, was zu Monopolen und Abhängigkeit von Akteuren aus Drittländern geführt hat; betont, dass die EU, um diese Lücke zu schließen, eine Führungsrolle übernehmen sollte, wenn es gilt, eine solide Grundlage für die digitale öffentliche Infrastruktur zu schaffen, indem Schichten digitaler Technologien geschaffen werden, die aus Halbleitern, Konnektivitätslösungen, Cloud-Infrastruktur, Software, Daten und KI bestehen; ist der Ansicht, dass die digitale öffentliche Infrastruktur Europas auf fairen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsmodellen beruhen und auch auf Governance-Modelle zurückgreifen sollte, bei denen weder Privatunternehmen noch Regierungen eine zentrale Kontrolle ausüben; ist der Ansicht, dass die Infrastruktur auf gemeinsamen und offenen Standards aufbauen und Interoperabilität und Vernetzung umfassen sollte, um Nutzer- und Anbieterbindung zu verhindern, sowie Innovationen ankurbeln sollte, indem neuen Marktteilnehmern der Einstieg erleichtert wird, und dass dabei auch Datenschutz und Sicherheit durch entsprechende Voreinstellungen gewährleistet sein sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>ist der Ansicht, dass sich bei der Einführung der digitalen öffentlichen Infrastruktur auf Bereiche konzentriert werden sollte, in denen kritische Abhängigkeiten bestehen, die in der umfassenden Liste der Kommission aufgeführt sind; fordert die Kommission auf, einen detaillierten und umfassenden Plan für die Einrichtung einer digitalen öffentlichen Infrastruktur der EU auszuarbeiten, indem sie die Technologien ermittelt, die für das Handeln der EU am besten geeignet sind, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, angemessene Ressourcen für die Einführung der digitalen öffentlichen Infrastruktur der EU bereitzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont, dass die digitale öffentliche Infrastruktur der EU durch koordinierte Maßnahmen auf der Ebene der EU gefördert werden sollte, um die Präsenz und die Wettbewerbsfähigkeit von Anbietern aus der EU sicherzustellen und für ein wettbewerbsgeprägtes Marktumfeld zu sorgen; hebt hervor, dass sich diese Ziele nicht allein durch Rechtsvorschriften erreichen lassen, sondern hierfür erhebliche öffentliche Investitionen erforderlich sind; stellt fest, dass im künftigen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) daher zusätzliche Mittel für diesen Zweck vorgesehen werden sollten, wobei der Schwerpunkt auf dem EU-Mehrwert liegen und die Basisschicht der digitalen öffentlichen Infrastruktur der EU aus dem MFR finanziert werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>räumt ein, dass sich die Europäische Union im künftigen MFR zu höheren Ausgaben für die Verwirklichung ihrer technologischen Souveränität verpflichten muss; betont, dass hierzu ein spezieller Finanzrahmen für die Entwicklung und Einführung der in der umfassenden Liste der Kommission aufgeführten Ebenen der digitalen öffentlichen Infrastruktur benötigt wird und zusätzliche Mittel bereitgestellt werden müssen, um für ein wettbewerbsfreundliches Marktumfeld in anderen digitalen Bereichen zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Mittel des künftigen MFR vorrangig für den konkreten Aufbau von Kapazitäten auf den Schlüsselebenen Hardware, Software und Dienste eingesetzt werden sollten, etwa für Hochleistungsrechnen, Quanteninformatik, Verschlüsselung und Kommunikation, Konnektivität, Cloud-, Daten-, Web- und KI-Ökosysteme und digitale Bibliotheken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>ist der Ansicht, dass die digitale öffentliche Infrastruktur Europas auf den Werten der EU beruhen und gleichgesinnten Partnern außerhalb der EU offen bleiben sollte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen im Rahmen des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen für die digitale öffentliche Infrastruktur aufrechtzuerhalten und diesbezüglich für neue Impulse zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>erkennt elektronische Behördendienste als Schlüsselfaktor für eine effiziente, sichere und zugängliche Erbringung öffentlicher Dienstleistungen an, und ist der Ansicht, dass sie darauf ausgerichtet sein sollten, die elektronische Identifizierung, die gemeinsame Nutzung staatlicher Daten sowie Zahlungen im öffentlichen Sektor zu erleichtern, ohne die Märkte zu verzerren oder bestehende Lösungen des Privatsektors zu untergraben; betont, dass sich der Ansatz der EU bezüglich elektronischer Behördendienste auf die Stärkung der digitalen Interaktion zwischen Behörden und Bürgern sowie zwischen Behörden und Unternehmen konzentrieren und gleichzeitig Vertrauen, Interoperabilität und Zugänglichkeit gewährleisten sollte; ist daher der Ansicht, dass ein sicherer und nahtloser Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen einen vertrauenswürdigen Rahmen für die elektronische Identifizierung erfordert, und begrüßt die Ankündigung einer Europäischen Brieftasche für Unternehmen, mit der die Vernetzung zwischen Unternehmen und Behörden erheblich vereinfacht werden soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert die Kommission auf, Datenplattformen, die im öffentlichen Interesse betrieben werden, weiterzuentwickeln, die einen sicheren grenzüberschreitenden Datenaustausch zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen für Anwendungsfälle insbesondere in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Stadtplanung und Umweltüberwachung ermöglichen; fordert die Kommission darüber hinaus auf, die Interoperabilität zwischen Datenplattformen, die im öffentlichen Interesse betrieben werden, und branchenspezifischen Datenplattformen zu fördern, um einen nahtlosen Datenfluss sicherzustellen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand möglichst niedrig zu halten; stellt fest, dass dies durch die Nutzung bestehender marktorientierter Lösungen erreicht werden könnte, die Innovationen fördern, Vertrauen aufrechterhalten und Datenschutz- und Sicherheitsstandards wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass die Unionsbürger nach dem derzeitigen Rechtsrahmen ein Recht auf Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten haben und dass die in der EU generierte Daten im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften verarbeitet werden müssen; betont, dass der Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten von wesentlicher Bedeutung ist, um Vertrauen in die digitale Wirtschaft aufzubauen und dafür zu sorgen, dass die europäischen Verbraucher vertrauensvoll daran teilhaben können, unabhängig davon, wo ihre Daten verarbeitet werden; betont, dass europäische Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – in der Lage sein müssen, Daten auf rechtmäßige, ethische und sichere Weise zu nutzen, um nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Digitale Infrastruktur</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>betont, dass die digitale Infrastruktur das Rückgrat der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft bildet und dass ihre Bedeutung weiter zunehmen wird; fordert die Kommission auf, in die geforderte Liste kritischer Abhängigkeiten eine umfassende Bestandsaufnahme der digitalen Infrastruktur erforderlich ist, um den Sachstand angemessen zu analysieren, Risiken zu bewerten und Maßnahmen zu koordinieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>ist der Ansicht, dass es für die Stärkung der digitalen Infrastruktur entscheidend ist, auf EU-Ebene Initiativen zum Kapazitätsaufbau in kritischen Bereichen umzusetzen; ist der Auffassung, dass der Schwerpunkt bei diesen Initiativen auf der Entwicklung einer grundlegenden Ebene der öffentlichen Infrastruktur liegen sollte, beispielsweise eines Netzwerks von KI-Gigafabriken und eines europäischen Modells für die Web-Indexierung; ist der Ansicht, dass diese Ebene es den Unternehmen ermöglichen wird, ihre Geschäftsmodelle zu entwickeln und die technologische Souveränität voranzutreiben; weist auf die von der EU erarbeiteten digitalen Lösungen hin, etwa die europäische digitale Identität, in deren Rahmen der digitalen Wirtschaft der EU eine innovative Infrastruktur geboten werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>nimmt die strategische Bedeutung kritischer digitaler Infrastrukturen zur Kenntnis und weist darauf hin, dass ihre Sicherheit und Widerstandsfähigkeit gestärkt werden müssen; weist darauf hin, dass zu den kritischen digitalen Infrastrukturen unter anderem Kabel (terrestrisch und unterseeisch), zellulare Netzwerktürme, Satellitenkommunikationssysteme, Frequenzen und Funkanlagen, Cloud-Server mit sensiblen Informationen und Rechenzentren, die sensible Informationen verarbeiten, sowie bestimmte Softwareelemente, einschließlich Sicherheitssoftware zum Schutz kritischer Netze und Rechenzentren, gehören;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>betont, dass sichergestellt werden muss, dass diese Infrastruktur in die Zuständigkeit der EU fällt, was bedeutet, dass sie uneingeschränkt den EU-Rechtsvorschriften unterliegt; hebt hervor, dass Datenschutz und eingebauter Sicherheit eine große Bedeutung zukommt; fordert die Kommission daher auf, Rechtsvorschriften zur Minderung der Risiken einzuführen, die von Anbietern von hochriskanten Systemen aus Drittländern ausgehen, einschließlich der Risiken, die von aus dem Ausland kontrollierten Energieversorgern ausgehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen bei der Ausarbeitung künftiger Legislativvorschläge und des kommenden MFR im Einklang mit den Empfehlungen im Bericht von Enrico Letta mit dem Titel „Weit mehr als ein Markt“ und im Bericht von Mario Draghi mit dem Titel „Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“ auf die Vertiefung des Binnenmarkts zu konzentrieren, um das Potenzial des digitalen Binnenmarkts auszuschöpfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>nimmt die in den beiden Berichten ausgesprochenen Empfehlungen zur Kenntnis, wonach die EU einen Paradigmenwechsel von der Förderung der Konnektivität in der EU hin zur Schaffung eines Binnenmarkts für elektronische Kommunikation und Konnektivität benötigt; unterstützt einen vereinfachten, harmonisierten und innovationsfreundlichen Telekommunikationsrahmen, der einen fairen Wettbewerb und die Zugänglichkeit der Infrastruktur gewährleistet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>begrüßt das Weißbuch der Kommission mit dem Titel „Wie kann der Bedarf an digitaler Infrastruktur in Europa gedeckt werden?“, in dem drei Säulen dargelegt werden: Schaffung des „3C-Netzes“ – Connected Collaborative Computing (vernetztes kollaboratives Computing), Vollendung des digitalen Binnenmarkts und sichere und widerstandsfähige digitale Infrastrukturen für Europa;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betrachtet das Weißbuch und den anschließenden Konsultationsprozess als Teil der Vorbereitung der für diese Wahlperiode geplanten Gesetzgebungsinitiativen, einschließlich des Gesetzes über digitale Netze; fordert die Kommission auf, in diesem Prozess eine ganzheitlichere Betrachtung der digitalen Infrastruktur vorzunehmen und anzuerkennen, dass die digitale Infrastruktur zahlreiche Elemente umfasst, die über die reine Konnektivität hinausgehen; betont, dass jede neue Maßnahme der Digitalpolitik durch eine Folgenabschätzung flankiert werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Telekommunikationsvorschriften im Rahmen des künftigen Gesetzes über digitale Netze und des umfassenderen Digitalpakets zu vereinfachen und zu harmonisieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für einen EU-Rechtsakt über Cloud- und KI-Entwicklung vorzulegen, um die europäische Dateninfrastruktur und die Förderung europäischer Cloud-Anbieter zu stärken; betont, dass mit diesem Rechtsakt darauf abgezielt werden sollte, aktiv einen europäischen Binnenmarkt für die Cloud und KI zu schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der Aufbau modernster digitaler Infrastrukturen in der gesamten EU erhebliche Investitionen erfordert, und stellt fest, dass für die Verwirklichung dieses Ziels sowohl öffentliche als auch private Mittel von wesentlicher Bedeutung sind; ist besorgt über den anhaltenden Mangel an Risikokapital und Investitionsfinanzierung in Europa, der die technologische Souveränität beeinträchtigt; fordert die Kommission auf, Instrumente für öffentlich-private Investitionen erheblich auszuweiten, darunter Risikokapital, strategische Plattformen und gezielte Finanzierungsinstrumente für Start-ups und Scale-ups in kritischen Technologiebranchen; betont, dass es wichtig ist, die Vergabe öffentlicher Aufträge zu nutzen, um die Einführung und Ausweitung offener und interoperabler digitaler Lösungen zu unterstützen und sicherzustellen, dass privates Kapital, Wettbewerb und Innovation mittel- und langfristig zu den wichtigsten Triebkräften des digitalen Wandels in Europa werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Hochgeschwindigkeitsverbindungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>ist der Ansicht, dass mit dem anstehenden Rechtsakt über digitale Netze das Ziel gefördert werden muss, allen Verbrauchern in der EU bis 2030 eine hochwertige Internetverbindung zu bieten, insbesondere in abgelegenen und ländlichen Gebieten, und administrative Hindernisse für die Einführung von 5G, 6G und sicheren Hochgeschwindigkeitsbreitbandverbindungen zu beseitigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>erkennt die zunehmende Konvergenz der Telekommunikationsinfrastruktur in Bezug auf Cloud- und Edge-Technologien an und weist auf das Potenzial offener Funkzugangsnetze dahin gehend hin, fortschrittliche technologische Lösungen bereitzustellen, die Kosten zu senken und die Interoperabilität im Bereich der Konnektivität zu verbessern; ist der Ansicht, dass die Zukunft der Konnektivität in der Komplementarität verschiedener Technologien wie 5G/6G, WLAN und Satellit liegt, wo eine nahtlose Integration sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern zugutekommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass sich Konnektivitätsnetze rasch zu Innovationsplattformen entwickeln, da Cloud- und Edge-Dienste im Mittelpunkt ihres Wandels stehen, und zunehmend von Cloud-Computing, künstlicher Intelligenz, Virtualisierung und anderen Technologien abhängen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>fordert ambitionierte Ziele im Hinblick auf die Entwicklung von drahtlosen Kommunikationsnetzen und Innovationen in diesem Bereich, wobei die Notwendigkeit eines umfassenden Ansatzes anerkannt wird, der Cloud-Computing, künstliche Intelligenz, Edge-Computing und Quanteninformatik umfasst; hebt hervor, dass das Innovationsökosystem für die elektronische Kommunikation, insbesondere für die vertikal integrierte Telekommunikation, weiterhin marktbasiert sein sollte, und besteht darauf, dass künftige regulatorische Maßnahmen auf einer gründlichen, wissensbasierten Folgenabschätzung der geltenden Rechtsvorschriften basieren sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>stellt fest, dass Wettbewerb zwischen Betreibern aller Größen nach wie vor ein wichtiger Motor für Investitionen in Konnektivitätsnetze ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Kupferkabelnetze nach und nach zugunsten von Glasfaser oder 5G-Technologien abgeschaltet werden, insbesondere dann, wenn reguläre Wartungen oder Erneuerungen des Netzes erforderlich sind, und dadurch dafür Sorge zu tragen, dass der Übergang in einer realisierbaren Art und Weise erfolgt und Anbieter in logistischer und finanzieller Hinsicht vorausschauend planen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>betont, dass alle Verbraucher in der EU Zugang zu einer angemessenen, zuverlässigen und erschwinglichen Konnektivität haben sollten, wodurch zur Steigerung der Nachfrage nach Konnektivitätsdiensten beigetragen wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, digitale Netze insbesondere in ländlichen Gebieten auszubauen und zu modernisieren und öffentlich-private Investitionen in Breitband‑, 5G- bzw. 6G-Einführung zu unterstützen, wobei die Cybersicherheitsstandards und die Grundsätze der eingebauten Sicherheit aufrechtzuerhalten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>ist überzeugt, dass im nächsten MFR Mittel für die großflächige Bereitstellung von Netzinfrastruktur vorgesehen sein sollten, um die diesbezüglichen Lücken zu schließen, damit die Ziele der digitalen Dekade für 2030 erreicht werden, eine EU-weite 5G-Abdeckung für die Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger verwirklicht wird und die erfolgreiche Einführung von Industrie-4.0-Instrumenten sichergestellt wird, zumal die digitale Konnektivitätsinfrastruktur wie Glasfasernetze, 5G und 6G für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in der Zukunft von entscheidender Bedeutung ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Glasfaser</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, die Einführung von Glasfasernetzen und modernen drahtlosen Kommunikationssystemen zu beschleunigen, über die schnelle, sichere und zuverlässige digitale Dienste bereitgestellt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>stellt fest, dass der direkte Anschluss von Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen an das Glasfasernetz Vorrang haben muss, um ultraschnelle und zuverlässige Verbindungen zu gewährleisten, und spricht sich im Sinne eines optimalen Ressourceneinsatzes dafür aus, diesen Netzausbau zeitgleich mit anderen öffentlichen Arbeiten, etwa in den Bereichen Straße, Wasser und Elektrizität, durchzuführen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>begrüßt die Einführung der Gigabit-Infrastrukturverordnung, mit der dem zunehmenden Bedarf an schnellerer, zuverlässiger und datenintensiver Konnektivität entsprochen wird; hält die gemeinsame Nutzung von Leerrohren und Masten für den Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität für wichtig, um die Ressourcen zu optimieren und die Kosten zu senken; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Genehmigungsverfahren zu straffen und die Vorschriften zu harmonisieren, um finanzielle und administrative Hindernisse für den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur abzubauen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">5G und 6G</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>ist der Ansicht, dass private Investitionen für den Ausbau elektronischer Kommunikationsnetze, 5G und 6G, die in Bezug auf Übertragung, Geschwindigkeit, Speicherkapazität, Edge-Computing-Leistung und Interoperabilität ausreichend fortgeschritten sind, von wesentlicher Bedeutung sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>betont, dass die Gigabit-Infrastrukturverordnung weiter um- und durchgesetzt werden muss, um eine zentrale Anlaufstelle für Genehmigungen zu schaffen, ein zentralisiertes digitales Genehmigungsverfahren zu erreichen, um Verzögerungen beim Infrastrukturausbau zu verringern, und einheitliche Regeln für den Zugang zu Infrastrukturen, die Preisgestaltung und Umweltverträglichkeitsprüfungen zu gewährleisten; fordert daher, dass in diesem Bereich erhebliche Bemühungen unternommen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass die EU einen starken Schutz der Cybersicherheit in allen kritischen Infrastrukturbereichen benötigt, mit strengeren Maßnahmen, um das Risiko von Anbietern mit hohem Risiko in 5G- und 6G-Netzen zu reduzieren, dass dabei eine engmaschige Errichtung von Kleinzellen und Makrotürmen gewährleistet sein muss, insbesondere in städtischen und ländlichen Gebieten mit unzureichender Netzabdeckung, und sichergestellt werden muss, dass die Infrastruktur nachhaltig und energieeffizient ist, um die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas in der Digitalwirtschaft zu fördern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Frequenzen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf eine verstärkte Koordinierung der Frequenzzuweisungen hinzuarbeiten, insbesondere durch eine frühere Identifizierung und Harmonisierung der Freigabe neuer Frequenzen, beginnend mit Frequenzen von 6 GHz; fordert eine Frequenzpolitik, die Investitionen in Europa fördert, unter anderem durch die Harmonisierung der Frequenzzuteilungspolitik in den Mitgliedstaaten, um die 5G-Einführung auf der Grundlage bewährter Verfahren zu beschleunigen, die Förderung längerer Lizenzlaufzeiten und den Zugang zu neuen Frequenzen wie dem oberen 6-GHz-Band, um die künftige Nachfrage zu decken und 6G möglich zu machen; ist der Ansicht, dass gemeinsame Anstrengungen von öffentlichen und privaten Einrichtungen erforderlich sind, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern und nicht hinter den am schnellsten wachsenden Netzen der Welt, d. h. jenen in China und Südkorea, zurückzubleiben;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Satelliten und Satellitenkommunikationssysteme</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>unterstreicht, dass der satellitengestützten Kommunikation für die Entwicklung der digitalen Infrastruktur der EU, die Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit, die Stärkung der Fähigkeiten der EU-Akteure und die Verringerung der Abhängigkeit von Anbietern aus Drittstaaten, insbesondere im Verteidigungsbereich, große Bedeutung zukommt; betont, dass alternative Konnektivitätslösungen für Verbraucher in abgelegenen und ländlichen Gebieten bereitgestellt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>hebt die Rolle des EU-Weltraumprogramms als einer der Säulen der Souveränität der EU hervor, das modernste und sichere Ortungs‑, Navigations- und Zeitgebungsdienste von Galileo, EGNOS und kosteneffizienten Satellitenkommunikationsdiensten für GOVSATCOM bereitstellt; stellt fest, dass dies der EU und ihren Mitgliedstaaten ermöglicht, in ihren Satellitenkapazitäten, auch in den Bereichen Geopositionierung, Erdbeobachtung, Weltraumüberwachung und Konnektivität, souveräner zu sein; begrüßt insbesondere die EU-Programme GOVSATCOM und IRIS<STRING SUPERSCRIPT="on">2</STRING>, mit denen das Ziel verfolgt wird, öffentlichen Einrichtungen der EU und der Mitgliedstaaten, die mit sicherheitskritischen Infrastrukturen und Missionen betraut sind, kurzfristig und langfristig sichere, zuverlässige und kostengünstige staatliche Satellitenkommunikationsdienste zur Verfügung zu stellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>bedauert die starke Abhängigkeit von Nicht-EU-Daten bei der Verfolgung und Überwachung von Objekten im Weltraum; betont, dass Europa dringend seine eigenen Fähigkeiten und Infrastrukturen im Bereich Weltraumlageerfassung (Space Situational Awareness – SSA) stärken muss, um für offene strategische Autonomie und Sicherheit zu sorgen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Investitionen in EU-eigene Überwachungs- und Verfolgungsressourcen erheblich zu erhöhen und wirksame Mechanismen für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu entwickeln, die es Europa ermöglichen, seine kritische Weltrauminfrastruktur unabhängig zu überwachen und zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>betont, wie wichtig die Beteiligung des Privatsektors an Trägertechnologien ist, um die Einführung von IRIS<STRING SUPERSCRIPT="on">2</STRING> weiter zu beschleunigen; betont, wie wichtig es ist, einen robusten und wettbewerbsfähigen Sektor für europäische Weltraumstartsysteme durch eine stärkere Beteiligung des Privatsektors und die Unterstützung vor- und nachgelagerter Wirtschaftszweige zu fördern; fordert die Kommission auf, eine europäische Weltraumindustriepolitik zu fördern, die die Souveränität bei Weltraumtechnologien und ‑diensten stärkt, indem strategische Abhängigkeiten verringert und die operative Steuerung der europäischen Weltraumprogramme verbessert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>fordert zu diesem Zweck konkrete Maßnahmen zur Förderung der Bereitstellung von Satellitendiensten in ganz Europa, unter anderem durch die Festlegung gemeinsamer Verfahren und Bedingungen; fordert parallel dazu einen fairen Wettbewerb mit klaren und durchsetzbaren Regeln für alle Satellitenkonstellationen, die Zugang zum EU-Markt erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>stellt fest, dass es derzeit verschiedene Probleme mit Latenzzeiten in Satellitennetzen gibt, und erkennt an, dass die Integration von 5G-Satellitennetzen und künftig von 6G von entscheidender Bedeutung ist, um die Reichweite und Zuverlässigkeit terrestrischer Netze zu erweitern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Hochleistungsrechensysteme (HPC)</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>stellt fest, dass in den vergangenen Jahren beim Ausbau des Hochleistungsrechnens Fortschritte erzielt wurden; fordert die Kommission auf, in den Hochleistungsrechenzentren der EU kontinuierlich Rechenleistung zu integrieren und diese auszubauen, insbesondere um das Training von KI-Modellen zu verbessern und dafür zu sorgen, dass eine Vorbereitung auf künftige Fortschritte im Hochleistungsrechnen erfolgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>fordert die Kommission auf, eine koordinierte Strategie zu entwickeln, um die Kluft zwischen der Spitzentechnologie der EU im Bereich der Hochleistungsrechentechnik und ihrer praktischen, skalierbaren Einführung in allen Industriezweigen zu überbrücken, unter anderem durch die Schaffung eines öffentlichen Hochleistungsrechennetzes; stellt fest, dass im Rahmen dieser Strategie die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen und Partnern aus dem Privatsektor, einschließlich KMU, gefördert werden sollte, um sicherzustellen, dass die Fähigkeiten Europas im Bereich der Hochleistungsrechentechnik zu einem wichtigen Motor für wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>hebt hervor, dass Hochleistungsrechenzentren für Entwickler und Betreiber von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, generativer KI und angewandter KI zugänglich sein müssen; stellt fest, dass die Euro-HPC-Zentren für diese Anwendungsfälle und insbesondere KMU, Start-up-Unternehmen und expandierenden Jungunternehmen offenstehen sollten; betont, dass dies nahtlos durch Initiativen ergänzt werden muss, mit denen die Entwicklung und der Einsatz von KI in der EU ermöglicht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>begrüßt die Schaffung neuer KI-Fabriken; betont, dass die KI-Fabriken die EuroHPC-Supercomputer aufrüsten werden, um Rechenkapazitäten für KI bereitzustellen und Start-ups und expandierende Jungunternehmen beim Training und bei der groß angelegten Entwicklung von universellen und vertrauenswürdigen KI-Modellen zu unterstützen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Hardware für die Datenverarbeitung: Halbleiter, Chips und Quantenchips </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>ist der Ansicht, dass dringend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Halbleiterproduktion in der EU anzukurbeln, und zwar durch die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Lieferkette durch die Bildung strategischer globaler Partnerschaften, die Förderung von Start-ups und Innovationen, die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Entwicklung fortschrittlicher Halbleiter sowie durch finanzielle Anreize, regulatorische Unterstützung und eine Förderung des Marktzugangs;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>betont, dass Rechtssicherheit erforderlich ist, um die Halbleiterentwicklung zu unterstützen, wobei für sichere Lieferketten für kritische Rohstoffe gesorgt werden muss und Störungen aufgrund von Investitionsunsicherheiten verhindert werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>fordert nachdrücklich, der Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit KI-Chips in der EU höchste politische Bedeutung beizumessen und sie zu einem Schwerpunkt der Politik der EU im Bereich der digitalen Industrie zu machen; stellt fest, dass die Nachfrage nach KI-Chips aufgrund der Ausweitung der Anwendungen in den Bereichen Cloud-Computing, Edge-Geräte, autonome Systeme und generative KI steigt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>fordert die Kommission auf, auf die neuen geopolitischen Gegebenheiten und den Einsatz digitaler Lieferketten als Druckinstrumente zu reagieren; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Verhandlungslösung für das US-Verbot der Ausfuhr von KI-Chips in 16 EU-Mitgliedstaaten zu finden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>fordert die Kommission auf, fortgeschrittene KI-Chips, einschließlich ihrer Konzeption und Produktion, in den Mittelpunkt der Überarbeitung des Chip-Gesetzes zu stellen; fordert die Kommission auf, in diesem Jahr eine überarbeitete Fassung vorzulegen, in der eine langfristige, auf den aktuellen geopolitischen Gegebenheiten beruhende Strategie vorgesehen ist, die die strategische Unverzichtbarkeit Europas durch eine Führungsrolle im Technologiebereich, angemessene Produktionskapazitäten und ein starkes F&amp;E-Ökosystem stärkt, was für die Gewährleistung der Souveränität Europas in diesen zunehmend unruhigen Zeiten unerlässlich sein wird; hält es für entscheidend, die Interaktion zwischen Forschung, Ausbildung, Lieferanten und einer soliden öffentlichen Infrastruktur zu fördern, damit der Zeitraum zwischen Forschung, Entwicklung und Erprobung bis zur Volllastproduktion kürzer wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>ist der Ansicht, dass die EU ihre Bemühungen in Bezug auf die Entwicklung von Quantenchips verstärken sollte, wenn sie die Markteinführungszeit für industrielle Innovationen in der EU im Bereich der Quantentechnologie beschleunigen will;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Herstellung weit verbreiteter Chips, z. B. für elektronische Geräte und Fahrzeuge, in der EU zu unterstützen; fordert Unterstützung für die Entwicklung von Chips, die den Energieverbrauch des digitalen Sektors senken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>betont, dass die Leistung der Kreislaufwirtschaft unterstützt werden muss, und weist darauf hin, dass Produkte der Informations- und Kommunikationstechnologie und andere Elektronik zu den vorrangigen Produktgruppen des Arbeitsplans gehören, der gemäß der Verordnung (EU) 2024/1781<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG (ABl. L, 2024/1781, 28.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1781/oj).</FIELD></FOOTNOTE> bis April 2025 angenommen werden soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>ist der Ansicht, dass im künftigen MFR zusätzliche Mittel für die Entwicklung von Halbleiterproduktionskapazitäten und für andere Halbleitertechnologien und ‑prozesse der nächsten Generation (z. B. Photonikchips, Breitbandchips sowie Konzeption, Herstellung, Erprobung, Montage und fortschrittliche Verpackung) in der EU bereitgestellt werden müssen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Cloud-Dienste</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>stellt fest, dass auf dem Markt souveräne Lösungen benötigt werden, die ein höheres Maß an Kontrolle über Daten für bestimmte Kategorien sensibler Daten bieten, und erkennt die Risiken an, die mit der Abhängigkeit von einzelnen marktbeherrschenden Anbietern verbunden sind; fordert eine Strategie zur Verringerung der Abhängigkeit von ausländischen Cloud-Anbietern bei gleichzeitiger Förderung europäischer Alternativen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>stellt fest, dass die Diskussionen über das europäische System für die Cybersicherheitszertifizierung von Cloud-Diensten zu keinen Ergebnissen geführt haben; weist darauf hin, dass es Fragen hinsichtlich der Souveränität gibt, insbesondere im Zusammenhang mit der Extraterritorialität verbindlicher rechtlicher Regelungen, die nicht durch technische Diskussionen gelöst werden können; fordert die Kommission auf, im geplanten EU-Rechtsakt über Cloud- und KI-Entwicklung eine Definition der souveränen Cloud und ihres Anwendungsbereichs vorzuschlagen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>stellt fest, dass Datenspeicherung und Rechenleistung sowie verteilte Recheninfrastrukturen gesichert werden müssen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Cloud-Nutzer die Möglichkeit haben, Lösungen zu wählen, die ihren Bedürfnissen entsprechen, indem sie rasch Hindernisse für den Wechsel beseitigt und durch Multi-Cloud-Strategien für eine Diversifizierung der Anbieter sorgt und ferner einen wettbewerbsfähigen europäischen Cloud-Markt fördert, damit sich die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern verringert und die digitale Souveränität gestärkt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>fordert die Kommission auf, Initiativen wie 8ra und IPCEI-CIS zu nutzen, um dezentrale Cloud- und Edge-Infrastrukturen voranzubringen, die Souveränität ermöglichen und dazu beitragen, die Abhängigkeit von ausländischen Anbietern zu verringern und für Resilienz zu sorgen und gleichzeitig die operative Flexibilität innerhalb Europas zu erhöhen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">KI-Systeme</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>begrüßt die InvestAI-Initiative, einschließlich der KI-Gigafabriken; betont, dass Europa beim Training von KI-Modellen sowie bei der wissenschaftlichen Forschung und der Quanteninformatik weltweit führend werden muss; ist entschlossen, die KI-Entwicklung weiter zu unterstützen, indem Initiativen wie KI-Fabriken eingeleitet werden, um Start‑up- und Scale‑up-Unternehmen sowie Forschenden Rechenleistung zur Verfügung zu stellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Gestaltung und Entwicklung von europäischen KI-Lösungen weiter zu unterstützen und Strategien und Maßnahmen zu ergreifen, die es den europäischen Industriezweigen ermöglichen, von ihrem Einsatz von Daten und KI zu profitieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>betont, dass die verzögerte Einführung KI-gestützter Innovationen den technologischen Fortschritt, die Wettbewerbsfähigkeit des Marktes und den digitalen Wandel in der EU behindert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>erwartet, dass durch das Modell der öffentlich-privaten Finanzierung beispiellose private Investitionen in KI fließen werden, womit Start-ups und der Industrie der Zugang zu Supercomputern ermöglicht wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Quantentechnologie</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>weist darauf hin, dass dringend ein klarer Fahrplan für die Entwicklung der Quantentechnologie, einschließlich Quanteninformatik und Quantenverschlüsselung, festgelegt werden muss, um sicherzustellen, dass öffentliche und private Investitionen zu greifbaren kommerziellen Anwendungen führen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>fordert die Kommission auf, eine Bewertung der bestehenden nationalen Rahmen für regulatorische Sandkästen im Bereich Quantentechnologien vorzunehmen und zu prüfen, wie die bestehenden Rechtsvorschriften auf sie anwendbar sind, um eine Marktfragmentierung zu verhindern; begrüßt die Ankündigung einer Strategie für Quantentechnologie und eines Rechtsakts über Quantentechnologie im Rahmen des Kompasses der Kommission für Wettbewerbsfähigkeit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass der von einer Folgenabschätzung begleitete Rechtsakt über Quantentechnologie Europa als führende Region für Quantenexzellenz und Innovation positioniert, indem in Forschung, Entwicklung und Innovation investiert wird, Finanzmittel für den Ausbau des europäischen Quantenökosystems, der europäischen Kapazitäten und der europäischen Produktion mobilisiert werden und sichergestellt wird, dass die führende Quantenforschung Europas in Europa vermarktet wird; betont, dass der Rechtsakt konkrete technologische Anwendungen hervorbringen sollte, indem politische Maßnahmen gefördert werden, die die technologische Reife beschleunigen und dem Übergang von der Forschung zum kommerziellen Erfolg förderlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>fordert gezielte Investitionen, Zusammenarbeit in der Industrie sowie Regelungsrahmen, die der Entwicklung, der Skalierung und der Markteinführung von Quantentechnologien in Schlüsselsektoren förderlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>fordert eine koordinierte EU-Strategie für die Post-Quanten-Kryptografie, um Daten vor künftigen Cyberbedrohungen zu schützen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Rechenzentren</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>fordert die Kommission auf, Ökosysteme für den Austausch branchenspezifischer Daten innerhalb von Industriezweigen und damit die Zusammenarbeit zu fördern und Innovationen voranzutreiben, wobei die Datensouveränität gewahrt und die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften gewährleistet sein müssen, wie in der Datenverordnung dargelegt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, für eine konsequente Durchsetzung zu sorgen, um sicherzustellen, dass marktbeherrschende Akteure KMU und mittleren Unternehmen beim Zugang zu und beim Austausch von Daten keine unfairen Bedingungen auferlegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>ist der Ansicht, dass eine vernetzte Infrastruktur sichergestellt werden muss, die es den Rechenzentren ermöglichen würde, nach gemeinsamen Standards effizient mit Hochgeschwindigkeitsverbindungen zusammenzuarbeiten, während Flexibilität, Sicherheit und Skalierbarkeit aufrechterhalten würden; ist der Ansicht, dass mit einem solchen vernetzten System dazu beigetragen werden würde, eine verteilte Redundanz zu gewährleisten, damit Daten und Dienste auch beim Ausfall eines Rechenzentrums verfügbar bleiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>fordert die Kommission auf, der Interoperabilität zwischen Plattformen Vorrang einzuräumen, um eine nahtlose Integration von Daten über Unternehmen und Sektoren hinweg zu ermöglichen, im Einklang mit den Anforderungen der Datenverordnung, die in Bezug auf Cloud- und Edge-Dienste Datenübertragbarkeit und Interoperabilitätsverpflichtungen vorschreiben; betont, dass diese Bestimmungen konsequent durchgesetzt werden müssen, um eine Anbieterbindung zu verhindern und sicherzustellen, dass die europäischen industriellen Ökosysteme datengesteuerte Innovationen ohne technische oder vertragliche Hindernisse nutzen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>weist auf den Plan der Kommission hin, Rechenzentren bis 2030 klimaneutral und hochgradig energieeffizient zu machen; hält es für notwendig, die Integration von Rechenzentren in das Energiesystem zu verbessern, wobei der Schwerpunkt auf der Weiterverwendung von Wärme und der Bereitstellung von Flexibilitätsdiensten in Abhängigkeit von dem Bedarf in den Stromnetzen liegen sollte; stellt fest, dass Anreize für die Forschung im Bereich Kühlung und energieeffiziente Prozessoren geschaffen werden müssen, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Unterstützung von EU-Rechenzentren gelegt werden sollte; fordert die Kommission nachdrücklich auf, für eine klare und kohärente Umsetzung der bestehenden rechtlichen Anforderungen an die Betreiber von Rechenzentren in allen EU-Rechtsvorschriften und in den Mitgliedstaaten zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die öffentlichen Investitionen zu erhöhen und gezielt einzusetzen sowie Anreize für private Investitionen in die digitale Infrastruktur zu schaffen, um das Wachstum und die Modernisierung von Rechenzentren zu ermöglichen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Unterseekabel</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>fordert die Kommission auf, koordinierte Maßnahmen zu ergreifen, um Seekabel zu schützen und die Kabelsicherheit sowie Reparaturkapazitäten zu stärken; betont, dass auch künftig in die Verlegung neuer Unterseekabel investiert werden muss, damit für Redundanz gesorgt ist; begrüßt, dass die EU an der Kofinanzierung solcher Projekte zum Ausbau der digitalen Infrastruktur und Konnektivität in allen Mitgliedstaaten mitwirkt; fordert die Kommission auf, mögliche Synergieeffekte zwischen der Instandhaltung der digitalen sowie der Energie-Untersee-Infrastruktur zu prüfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, die Reparaturkapazitäten und Reaktionsmechanismen der EU und der Mitgliedstaaten bei Störungen von Unterseekabeln, die für die Aufrechterhaltung einer sicheren und ununterbrochenen Kommunikation von wesentlicher Bedeutung sind, zu verbessern; betont, wie wichtig internationale Zusammenarbeit ist, um Kabel nach Sabotagefällen zu reparieren und notwendige Investitionen zu fördern, und fordert, dass eine in der EU stationierte Flotte eingerichtet wird, die rasch Reparaturen durchführen kann, damit im Störungsfall rasch gehandelt wird und die Infrastruktur wieder in Betrieb genommen werden kann; fordert die Kommission auf, Regulierungsmaßnahmen zu prüfen, um einen fairen Zugang und Sicherheit zu gewährleisten, und zwar unabhängig davon, ob sich die entsprechenden Infrastrukturen in privatem oder öffentlichem Eigentum befinden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>begrüßt die Annahme des Aktionsplans für Kabelsicherheit, der auf vier Säulen beruhen wird: Prävention, Erkennung, Reaktion und Wiederherstellung sowie Abschreckung; betont, dass ihrer vollständigen und rechtzeitigen Umsetzung große Bedeutung zukommt; fordert im derzeitigen geopolitischen Kontext nachdrücklich, verstärkt Investitionen in Technologien zu tätigen, um die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit von Untersee- und Offshore-Infrastruktur zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>fordert die Kommission auf, Forschung und Innovation zu fördern, um fortgeschrittene technologische Innovationen im Bereich der Kabelsicherheit, einschließlich Frühwarnsystemen und KI-gestützter Bedrohungsanalysen, zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, die verfügbaren Instrumente zur besseren Mobilisierung privater Investitionen zur Unterstützung von Kabelvorhaben von europäischem Interesse (CPEI) zu überprüfen; fordert die Kommission auf, Unterseekabelprojekte in die Liste wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) aufzunehmen; weist darauf hin, dass das Antrags- und Verwaltungsverfahren für IPCEI gestrafft und vereinfacht werden muss;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Cybersicherheit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>weist auf die in der letzten Wahlperiode geleistete legislative Arbeit hin, die darauf abzielte, die Cybersicherheit in der EU erheblich zu verbessern; begrüßt insbesondere die Annahme der Cyberresilienz-Verordnung, des Cybersolidaritätsgesetzes und der NIS-2-Richtlinie; betont, dass diese Maßnahmen einheitlich und fristgerecht umgesetzt und durchgesetzt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen Bericht zur Bewertung des Rechtsakts zur Cybersicherheit vorzulegen und einen Vorschlag für einen Rechtsakt zur Überarbeitung dieses Rechtsakts vorzulegen, um den Rahmen für die europäische Cybersicherheit zu stärken, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Zusammenspiel zwischen Souveränität und Sicherheit liegen sollte; fordert die Kommission ferner auf, den Schutz strategischer und kritischer Infrastrukturen zu verbessern und Einflussnahme aus dem Ausland durch Akteure, die extraterritorialen Rechtsvorschriften unterliegen, zu verhindern sowie die Annahme europäischer Systeme für die Cybersicherheitszertifizierung zu beschleunigen; fordert, dass das Mandat der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) dahin gehend gestärkt wird, dass sie Krisenreaktionen koordiniert, die Cybersicherheitszertifizierung kritischer Infrastrukturen überwacht und für eine einheitliche Umsetzung von Cybersicherheitsstandards im gesamten Binnenmarkt sorgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>betont, wie wichtig die künftige Strategie der inneren Sicherheit der Europäischen Union für die Stärkung der Cybersicherheit und des Schutzes kritischer Infrastrukturen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass dem zweiten Bericht über die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des EU-Instrumentariums für 5G-Cybersicherheit zufolge 14 Mitgliedstaaten noch keine Beschränkungen für Anbieter mit hohem Risiko umgesetzt haben, was zu erheblichen Sicherheitslücken führt; fordert die vollständige Umsetzung des EU-Instrumentariums für 5G-Sicherheit, um die Abhängigkeit von Anbietern von hochriskanten Systemen zu verringern; fordert die Kommission auf, das Instrumentarium verbindlich zu machen, insbesondere im Hinblick auf Anbieter von hochriskanten Systemen im Rahmen kritischer Infrastrukturen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Vereinfachung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>stellt fest, dass die EU über tragfähige kommerzielle Alternativen verfügen muss, um echte technologische Souveränität zu erlangen; betont, dass die EU dringend eine umfassende Agenda für Vereinfachung und Bürokratieabbau verfolgen muss, um ein innovationsfreundliches Umfeld zu begünstigen, in dem wettbewerbsfähige, aus der EU stammende Alternativen zu den marktbeherrschenden digitalen Akteuren unterstützt werden; unterstreicht, dass sich ein übermäßiger Verwaltungsaufwand, fragmentierte Rechtsrahmen, ein unvollständiger digitaler Binnenmarkt und übermäßig komplexe Verfahren für die Einhaltung von Vorschriften unverhältnismäßig stark auf Start-up-Unternehmen, expandierende Jungunternehmen und KMU aus der EU auswirken, wodurch deren weltweite Wettbewerbsfähigkeit gemindert wird; stellt fest, dass die EU daher der Harmonisierung der Rechtsvorschriften und der Vertiefung des digitalen Binnenmarkts Vorrang einräumen sollte, damit die Rechtsvorschriften verhältnismäßig und innovationsorientiert sind und die Entwicklung technologischer Lösungen in der EU nicht behindert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>94.</NO.P>betont, dass neue Gesetzgebungsvorschläge mit den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung in Einklang gebracht werden müssen, damit jede neue Maßnahme in der Digitalpolitik, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirkt, von einer Folgenabschätzung begleitet wird, die auch eine Überprüfung der Wettbewerbsfähigkeit und der Auswirkungen auf KMU und kleine Midcap-Unternehmen umfasst und bei der evaluiert wird, ob ein bestimmtes Rechtsinstrument notwendig und verhältnismäßig ist und mit ihr keine unnötigen Belastungen für Unternehmen, insbesondere KMU, verursacht werden, und bei der somit auch die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit, die Investitionsaussichten und das Wohlergehen der Verbraucher bewertet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>95.</NO.P>betont, dass die Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften keines der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen und damit auch nicht die Rechtssicherheit gefährden darf; ist der Ansicht, dass Vorschläge für Vereinfachungen nicht übereilt oder ohne angemessene Prüfung, Konsultation und Folgenabschätzung vorgelegt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>96.</NO.P>begrüßt die Zusage der Kommission, den Grundsatz der Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen in den EU-Rechtsvorschriften vollständig umzusetzen; fordert die Kommission daher auf, ihre Bemühungen zu verstärken, indem sie darauf abzielt, den Kosten- und Verwaltungsaufwand für die Unternehmen im Vergleich zu den Vorteilen, die sich aus neuen regulatorischen Anforderungen ergeben würden, die auf EU-Ebene im selben Politikbereich eingeführt werden, stärker zu verringern, damit Hindernisse für den Markteintritt beseitigt werden, um europäischen Unternehmen dabei zu helfen, zu expandieren und zu wachsen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>97.</NO.P>fordert die Kommission auf, durch das Digitalpaket für eine Vereinfachung, einheitliche Umsetzung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich Digitales zu sorgen, indem mit diesem Paket Definitionen und Berichtsverfahren vereinheitlicht, Möglichkeiten zur Verringerung der Berichtspflichten geprüft und die Kluft zwischen Industrie und Regierung verringert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>98.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Förderung des Verbleibs von Unternehmen und Innovatoren durch die Entwicklung eines attraktiven und agilen Geschäftsumfelds in der EU ein Schlüssel zur Stärkung der technologischen Souveränität ist; betont in diesem Zusammenhang, dass Überregulierung und übermäßiger Verwaltungsaufwand verhindert werden sollten und dass die EU-Vorschriften klar, kohärent, vorhersehbar, verhältnismäßig und technologieneutral sein sollten, damit das regulatorische Umfeld im weltweiten Vergleich wettbewerbsfähig bleibt; ist der Ansicht, dass neue Methoden der öffentlichen Auftragsvergabe und die Entwicklung regulatorischer Sandkästen und Testfelder ebenfalls zu einem innovationsfreundlichen Rahmen beitragen dürften;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>99.</NO.P>begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine 28. rechtliche Regelung, in der anerkannt wird, dass ein einheitliches, harmonisiertes Paket EU-weiter Vorschriften einen Wendepunkt mit Blick auf digitale Investitionen und Innovationen darstellen wird; ist der Ansicht, dass durch die Verringerung der rechtlichen Fragmentierung in den 27 nationalen Rechtssystemen private Investitionen angekurbelt und die Befolgungskosten gesenkt werden und die Einführung von digitaler Infrastruktur, Produkten und Diensten der nächsten Generation beschleunigt wird; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass in diesem Rahmen speziell auf rechtliche Hindernisse im digitalen Sektor wie Genehmigungsverfahren und grenzübergreifende Datenströme eingegangen wird, um einen echten digitalen Binnenmarkt zu schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>100.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine zentrale Anlaufstelle zu schaffen, um das Antragsverfahren für den Zugang der Privatwirtschaft zu EU-Finanzierungsmechanismen zu vereinfachen und dafür zu sorgen, dass Privatunternehmen, KMU und Start-ups leichter an Programmen für digitale Investitionen teilnehmen können;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Energie</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>101.</NO.P>betont, dass es durch Rechenzentren zu zusätzlichem Druck auf die Stromnetze kommen wird, weshalb es unerlässlich ist, sie durch vorausschauende Investitionen zu stärken; betont, dass über Rechenzentren auch dazu beigetragen werden kann, das Netz zu stabilisieren, indem sie sich an nachfrageseitiger Flexibilität beteiligen; fordert Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für eine solche Beteiligung auf der Grundlage der Umsetzung der Überarbeitung der Reform des Strommarkts der EU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>102.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Instrumente vorzuschlagen und umzusetzen, die eine ordnungsgemäße Planung des eskalierenden Energiebedarfs von Rechenzentren gewährleisten und strategische Standorte in der Nähe verfügbarer Energiequellen fördern, sodass die Abhängigkeit von der allgemeinen Netzinfrastruktur möglichst gering ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>103.</NO.P>stellt fest, dass Glasfaser energieeffizienter ist als herkömmliche Kupfernetze; stellt fest, wie wichtig es ist, den Energieverbrauch bei der Datenübertragung zu senken und für langfristige Stabilität und Effizienz zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>104.</NO.P>fordert die Kommission auf, für eine zuverlässige und ausreichende Versorgung mit sauberer Energie und klimaneutraler Technologie zu sorgen, um die digitale Infrastruktur der Zukunft zu unterstützen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kompetenzen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>105.</NO.P>stellt fest, dass dringend mehr qualifizierte Fachkräfte im digitalen Bereich benötigt werden, um die strategischen Ziele der EU zu erreichen; fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Strategien und Anreize zu entwickeln, um Talente in der EU zu halten und die weltweit besten Fachkräfte im digitalen Bereich anzuziehen und dadurch die Innovationskapazität und die technologische Führungsrolle der EU zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>106.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, die Lücke bei digitalen Kompetenzen und MINT-Kompetenzen zu schließen, um die technologische Widerstandsfähigkeit, die Innovationskapazität und die offene strategische Autonomie zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Investitionen in digitale Bildung, Weiterbildung und Umschulung zu stärken, insbesondere in Bereichen, die für den grünen und den digitalen Wandel von wesentlicher Bedeutung sind; unterstützt die Priorisierung von Investitionen zur Behebung des Mangels an digitalen Kompetenzen, insbesondere in den Bereichen KI, Cybersicherheit, Datenanalyse und saubere Technologien, um Innovation und technologische Souveränität zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>107.</NO.P>fordert koordinierte Strategien auf nationaler Ebene, um den Zugang zu hochwertiger Bildung in MINT-Fächern zu verbessern, lebenslanges Lernen zu fördern und Talente für den IKT-Bereich und damit zusammenhängende Bereiche anzuziehen; fordert Partnerschaften zwischen öffentlichen Einrichtungen, der Industrie und Bildungsanbietern, um die Abstimmung zwischen den Lehrplänen und den sich wandelnden Marktbedürfnissen sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>108.</NO.P>fordert verstärkte Anstrengungen zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen in allen demografischen Gruppen, wobei der Schwerpunkt auf der frühen Bildung in MINT-Fächern, der beruflichen Aus- und Weiterbildung und dem lebenslangen Lernen im Bereich der digitalen Technologien liegen sollte; empfiehlt, die nationalen Strategien für die allgemeine und berufliche Bildung mit dem Ziel der digitalen Dekade der EU in Einklang zu bringen, wonach 80 % der Bevölkerung bis 2030 über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen müssen, wobei der Schwerpunkt auf gleichstellungsorientierten Maßnahmen liegen sollte, um den Anteil von Frauen im IKT-Bereich und in den MINT-Bereichen zu erhöhen; fordert die EU-Organe auf, konkrete Schritte zu unternehmen, um die in der Europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade genannten Verpflichtungen sowohl innerhalb der EU als auch im Rahmen der Zusammenarbeit der Union mit Drittländern einzuhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>109.</NO.P>unterstützt die Schaffung eines gemeinsamen EU-Zertifizierungsrahmens für digitale und technische Kompetenzen, um die Anerkennung und Übertragbarkeit von Qualifikationen zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>110.</NO.P>weist darauf hin, dass die Europäische Investitionsbank und die nationalen Entwicklungsinstitutionen darin bestärkt werden sollten, die Bindung digitaler Talente zu unterstützen, indem sie gemeinsam in europäische Start-ups der Spitzentechnologie investieren, um sicherzustellen, dass von der EU finanzierte Innovationen in der Region verbleiben und zur technologischen Souveränität Europas beitragen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Forschung und Innovation</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>111.</NO.P>weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Kluft zwischen Forschung und Vermarktung zu überbrücken, und fordert die Kommission auf, die Valorisierung von Innovationen in der EU zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>112.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Fähigkeit Europas, Forschung in marktreife Lösungen umzusetzen, für den Aufbau der notwendigen Fähigkeiten und die Verringerung der Abhängigkeit von außereuropäischen Technologien von entscheidender Bedeutung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>113.</NO.P>betont, dass die Mittel strategisch zugewiesen werden müssen, um die Entwicklung und Markteinführung von Lösungen zu beschleunigen, die die technologische Widerstandsfähigkeit Europas stärken und Innovationen vorantreiben; betont, wie wichtig eine flexiblere, auf Exzellenz basierende Finanzierungsstruktur ist, insbesondere wenn es darum geht, die Umsetzung der Forschung in industrielle Anwendungen zu verbessern; fordert verstärkte Investitionen in Forschung und Innovation, um das Wissen und die technologischen Fähigkeiten Europas zu stärken, und besteht darauf, dass die EU-Finanzierung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) auf offenem Wettbewerb und Exzellenz beruht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>114.</NO.P>betont, dass Strategien zur Unterstützung industrieller Innovationen erforderlich sind, einschließlich gezielter Investitionen in strategische Schlüsseltechnologien, bei denen Europa weltweit führen kann, wie etwa Quanteninformatik, um ein Innovationsökosystem aufzubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>115.</NO.P>ist der Ansicht, dass private Investitionen in FEI von größter Bedeutung sind, und fordert die EU auf, Anreize zu schaffen, mit denen private Finanzmittel für die Entwicklung kritischer Technologien wirksam mobilisiert werden, auch durch öffentlich-private Partnerschaften;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>116.</NO.P>betont, dass dringend stärkere Anreize erforderlich sind, um Kapital der Privatwirtschaft für technologiegesteuerte Lösungen zu mobilisieren; fordert die Mitgliedstaaten auf, gezielte Steueranreize, Vereinfachungen der Vorschriften und Risikoteilungsinstrumente umzusetzen, mit denen privates Kapital für die Technologiebranche und die Digitalwirtschaft gewonnen wird; betont, dass die grenzüberschreitenden Kapitalströme innerhalb des Binnenmarkts optimiert werden müssen, um innovativen europäischen Start-ups den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Standards</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>117.</NO.P>ist der festen Überzeugung, dass es für die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit im Technologiesektor von höchster Bedeutung ist, Interoperabilität und EU-Standards voranzubringen, da damit sichergestellt wird, dass Produkte miteinander verbunden werden und interagieren können, womit Innovationen und offene Märkte gefördert werden; weist darauf hin, dass sowohl mit Interoperabilität als auch mit gemeinsamen technologischen Standards der Weg für einen funktionierenden Binnenmarkt geebnet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>118.</NO.P>unterstreicht, dass die Kommission ihr Engagement in den bestehenden globalen Normungsstrukturen verstärken und sich auf die internationale Übernahme europäischer Normen im Rahmen eines Bottom-up-Ansatzes konzentrieren muss, damit eine Zentralisierung verhindert wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Partnerschaften</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>119.</NO.P>begrüßt die Zusage der EU, umfassende Abkommen über den digitalen Handel auszuhandeln, mit denen die Entwicklung einer sicheren und wettbewerbsfähigen digitalen Infrastruktur mit den Partnerländern erleichtert wird; fordert die Kommission auf, die Bemühungen um die Aushandlung von Abkommen über den digitalen Handel mit weiteren Partnerländern zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>120.</NO.P>fordert die Kommission auf, die technische Zusammenarbeit in multilateralen Foren wie der G7, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der Welthandelsorganisation (WTO) zu voranzubringen, um globale Standards für digitale Governance, KI-Regulierung, grenzüberschreitende Datenströme und neu entstehende Technologien zu entwickeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>121.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Verhandlungen über eine dauerhafte Lösung für das E-Commerce-Moratorium der WTO voranzubringen, um die Einführung digitaler Zölle zu verhindern und sicherzustellen, dass der internationale digitale Handel offen, berechenbar und innovationsfreundlich bleibt;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>122.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>