<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0023</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Brutales Vorgehen gegen Demonstranten in Iran</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0071, 0080, 0081, 0083 und 0095/2026)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Januar 2026 zu dem brutalen Vorgehen gegen Demonstranten in Iran (2026/2565(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Iran,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. November 2025 zu den Maßnahmen gegen die länderübergreifende Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0258.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärungen der Präsidentin der Kommission Ursula von der Leyen und der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP) Kaja Kallas nach der gewaltsamen Niederschlagung der Proteste im Januar 2026,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis darauf, dass der Sacharow-Preis für geistige Freiheit 2023 Dschina Mahsa Amini und der Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“ in Iran verliehen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Entscheidung der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, dem gesamten diplomatischen Personal und allen Vertretern des iranischen Regimes den Zugang zu sämtlichen Räumlichkeiten des Parlaments zu verbieten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Leitlinien der EU betreffend Gewalt gegen Frauen und Mädchen und die Bekämpfung aller Formen ihrer Diskriminierung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Sonderberichterstatter und unabhängigen Sachverständigen der Vereinten Nationen vom 13. Januar 2026,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Berichte des Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zur Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Presseerklärung des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 10. Januar 2026 mit dem Titel „Iran: UN Fact-Finding Mission calls for immediate restoration of internet access and adherence to international human rights law“ (Iran: VN-Erkundungsmission fordert die sofortige Wiederherstellung des Internetzugangs und die Einhaltung internationaler Menschenrechtsnormen),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 136 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass es am 28. Dezember 2025 plötzlich zu Demonstrationen in Iran kam, die sich rasch zu landesweiten Protesten ausweiteten und bei denen Zehntausende Iraner am 8. Januar 2026 in mehreren Städten und Provinzen des Landes auf die Straße gingen, wobei ihre Anzahl am Folgetag in die Hunderttausende ging; in der Erwägung, dass die Demonstrationen von Basarhändlern ausgingen, die mit Geschäftsschließungen gegen die schwächelnde Wirtschaft Irans, ihre Marginalisierung in der Wirtschaft, den Wertverfall der Landeswährung und den stark sinkenden Lebensstandards protestierten, und dass sich die Demonstrationen zu größeren Protesten gegen die Regierung ausgeweitet haben, in denen ein breites Spektrum der Gesellschaft Irans vertreten war, wobei die Demonstranten einen grundlegenden politischen Wandel und das Ende des gegenwärtigen Regimes forderten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Demonstrationen durch die tiefsitzende Unzufriedenheit über den katastrophalen Zustand der Wirtschaft des Landes, die explodierenden Lebensmittelpreise, die steigende Inflation und die weitverbreitete Korruption ausgelöst wurden; in der Erwägung, dass das iranische Regime es stets versäumt hat, die Grundbedürfnisse der Bevölkerung des Landes zu decken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die iranischen Sicherheitskräfte, darunter auch das Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) und die Polizei, im ganzen Land systematisch und gewaltsam gegen Demonstranten vorgehen, tödliche Gewalt einsetzen, was durch Ausrüstung und Überwachungstechnologie aus der VR China ermöglicht wird, und dabei friedliche Demonstrationen ermorden bzw. inhaftieren; in der Erwägung, dass Berichten zufolge die iranischen Sicherheitskräfte chemische Waffen einsetzen, um die Proteste zu unterdrücken; in der Erwägung, dass die Schätzungen, wie viele Menschen tatsächlich getötet wurden, derzeit zu niedrig angesetzt sind, weil die Kommunikation durch eine Internetsperre behindert wird; in der Erwägung, dass nach Angaben der unabhängigen internationalen Erkundungsmission der Vereinten Nationen zur Islamischen Republik Iran glaubhafte Berichte darauf hindeuten, der Nationale Sicherheitsrat Irans habe eine Erklärung abgegeben, in der die Sicherheitskräfte angewiesen worden seien, die Proteste durch „entschiedenes“ hartes Vorgehen niederzuschlagen; in der Erwägung, dass nach Angaben der Erkundungsmission der Vereinten Nationen die Staatsmacht in von ethnischen Minderheiten besiedelten Regionen des Landes mit besonders brutaler Gewalt vorgeht; in der Erwägung, dass die Staatsorgane Irans massenhaft willkürliche Festnahmen durchgeführt und Tausende von Demonstranten, politisch engagierten Bürgern, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern inhaftiert haben, und zwar ohne ordnungsgemäßes Verfahren und auf der Grundlage falscher Anschuldigungen bezüglich der nationalen Sicherheit; in der Erwägung, dass die iranische Justiz die summarischen Verfahren gegen inhaftierte Demonstranten in unfairen Gerichtsverfahren beschleunigt hat und in diesen Verfahren auch die Todesstrafe verhängt wurde; in der Erwägung, dass die iranische Justiz während der Proteste Todesurteile auf der Grundlage früherer Verurteilungen vollstreckt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass diese Vorgehensweise schwerwiegende Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen darstellen, etwa gegen die Verpflichtungen im Rahmen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, dessen Vertragspartei Iran ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass Iran die Todesstrafe nach wie vor als wichtiges Instrument der Unterdrückung einsetzt, um Demonstranten einzuschüchtern und abweichende Stimmen zum Schweigen zu bringen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Staatsorgane Irans eine landesweite Kommunikationssperre verhängt haben, die seit dem 8. Januar 2026 gilt, dass seither nach einer der umfangreichsten und komplexesten Blockadeaktionen der Weltgeschichte der Internetzugang gesperrt ist und die Mobilfunk- und Festnetze abgeschaltet sind, wodurch die Bevölkerung Irans – während die Staatsorgane die Proteste brutal niederschlagen lassen – daran gehindert wird, zu kommunizieren, sich zu organisieren und die Außenwelt zu informieren, womit die Staatsorgane das Ziel verfolgen, das wahre Ausmaß der Proteste und die Brutalität der Staatsmacht zu verschleiern und ärztliche Hilfeleistung zu erschweren; in der Erwägung, dass Iran eines der Länder ist, in dem sehr häufig das Internet abgeschaltet wird, und dass in Iran seit vielen Jahren immer dann, wenn es zu Unruhen kommt, der Zugang zum Internet gesperrt und Telekommunikationsverbindungen unterbrochen werden, um Andersdenkende zum Schweigen zu bringen und hart gegen Proteste vorzugehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit durch Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geschützt ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die Führungsriege des Regimes die legitimen Forderungen der Demonstranten nach wie vor ignoriert; in der Erwägung, dass nach Angaben der Statistikabteilung der Vereinten Nationen fast 60 % der Bevölkerung Irans jünger als 39 Jahre sind und der größte Teil der Bevölkerung nach der Islamischen Revolution von 1979 geboren wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Staatsorgane Irans öffentlich gedroht haben, weiter hart gegen die Proteste vorzugehen und die Beteiligten streng zu bestrafen; in der Erwägung, dass der Justizminister Irans am 14. Januar 2026 erklärt haben soll, jeder, der nach dem 8. Januar festgenommen wurde, sei ein Krimineller und Terrorist, wodurch friedliche Proteste faktisch kriminalisiert und die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit noch mehr eingeschränkt werden; in der Erwägung, dass es die vom iranischen Regime gegen die Bevölkerung des Landes gerichtete Unterdrückung und Gewalt konsequent und unmissverständlich verurteilt hat, auch die Hinrichtungen, die Verhängung von Todesurteilen nach unfairen Gerichtsverfahren, die unmenschlichen Haftbedingungen und die systematischen Angriffe auf politisch engagierte Bürger und ethnische und religiöse Gemeinschaften; in der Erwägung, dass es wiederholt gefordert hat, das Korps der Islamischen Revolutionsgarde als terroristische Organisation einzustufen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass sieben Sachverständige der Vereinten Nationen für Menschenrechte die Staatsorgane Irans aufgefordert haben, den Kreislauf der Gewalt zu durchbrechen, das Grundrecht der Bevölkerung zu achten, ohne Angst vor Repressalien abweichende Meinungen äußern und an friedlichen Protesten teilnehmen zu können, und den Forderungen der Bevölkerung in Bezug auf bürgerliche, politische, wirtschaftliche und kulturelle Rechte nachzukommen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die jüngste Welle von Demonstrationen den Höhepunkt einer langen Serie von Massenprotesten darstellt, auf die eine brutale Niederschlagung folgte; in der Erwägung, dass die vorherigen landesweiten Aufstände in Iran – die „grüne Bewegung“ und die Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“ vom September 2022, die durch die Ermordung der 22-jährigen Dschina Mahsa Amini durch die Sittenpolizei des Landes ausgelöst wurde – ebenfalls brutal niedergeschlagen wurde, wobei Frauen mit Schrotflinten ins Visier genommen und Schüsse auf Gesicht, Brust und den Genitalbereich abgefeuert wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Parlament Dschina Mahsa Amini und der Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“ in Iran den Sacharow-Preis für geistige Freiheit 2023 verliehen hat, um alle mutigen Frauen, Männer und jungen Menschen in Iran zu würdigen, die unter enormem Druck den Kampf für ihre Rechte und für den Wandel fortgesetzt haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die Politik des Staates die routinemäßige Durchsetzung der verbindlichen Kleiderordnung durch Patrouillen der Sittenpolizei, Überwachungstechnologien und Ordnungsstrafen ermöglicht hat, was zur Folge hat, dass Frauen und Mädchen, die sich nicht an die Vorschriften halten, festgenommen werden, Bußgelder gegen sie verhängt werden, ihnen der Zugang zu Bildung und Beschäftigung verweigert wird und sie mit Freiheitsstrafen belegt werden; in der Erwägung, dass es dokumentierte Fälle von körperlicher Misshandlung und Todesfällen in Gewahrsam gibt, die mit solchen Durchsetzungsmaßnahmen in Verbindung stehen; in der Erwägung, dass der immense Mut und die Entschlossenheit der mutigen Frauen in Iran, die mit Furchtlosigkeit und Trotz auf die feigen Taktiken des Regimes reagiert haben, für den Widerstand gegen dieses brutale Regime von entscheidender Bedeutung sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die Islamische Republik Iran im Nahen Osten und in der umliegenden Region äußerst destabilisierend wirkt, indem es unter anderem terroristische Handlanger wie die Hisbollah im Libanon, die Huthi im Jemen, die Hamas im Gazastreifen und schiitische Milizen im Irak unterstützt und eine Terrorachse errichtet hat, die sich über die gesamte Region erstreckt; in der Erwägung, dass der schädliche Einfluss Irans nicht auf den Nahen Osten beschränkt ist, da das Land durch hybride Bedrohungen und böswillige Cyberaktivitäten nach wie vor ein enormes Risiko für die europäische Sicherheit und die Demokratien in der ganzen Welt bedeutet, unter anderem durch die Unterstützung Russlands in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine, beispielsweise durch die Lieferung von bewaffneten Drohnen, Raketen und Munition sowie durch die Bereitstellung von Technologie und Ausbildung, sodass Russland seine Produktion hochfahren konnte, und durch die Unterstützung der Diktatur in Venezuela;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass es verlässliche Hinweise darauf gibt, dass die diplomatischen Vertretungen Irans in mehreren Mitgliedstaaten an Propaganda-, Desinformations- und Einschüchterungsmaßnahmen gegen iranische Diaspora-Gemeinschaften in Europa beteiligt waren, was einen Verstoß gegen das Völkerrecht und die Grundsätze der diplomatischen Beziehungen darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU drei Sanktionsregelungen gegen Iran erlassen hat, die erste als Reaktion auf schwere Menschenrechtsverletzungen in dem Land, die jährlich – zuletzt bis zum 13. April 2026 – verlängert wird, die zweite im Zusammenhang mit der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und die dritte als Reaktion auf die militärische Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran; in der Erwägung, dass im Zuge dieser Regelungen derzeit über 230 Personen und 40 Organisationen in Iran, auch das Korps der Islamischen Revolutionsgarde, mit Sanktionen belegt sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament im Januar 2026 durch einen Beschluss seiner Präsidentin dem gesamten diplomatischen Personal und allen Vertretern der Islamischen Republik Iran als Reaktion auf das gewaltsame Vorgehen der Staatsorgane Irans gegen die landesweiten Proteste und die Weigerung des Landes, die Grundfreiheiten zu achten, den Zugang zu allen Räumlichkeiten des Parlaments in Brüssel, Straßburg und Luxemburg untersagt hat, wobei Inhaber eines iranischen Passes einer Überprüfung unterzogen werden und ihnen der Zutritt verweigert wird, wenn festgestellt wird, dass sie im Namen des Regimes handeln;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass die Staatsorgane Irans die Verfolgung und Bestrafung von ethnischen und religiösen Gemeinschaften, insbesondere von Christen, in den vergangenen Jahren erheblich intensiviert haben, wobei nationale Gerichte lange Haftstrafen aus Gründen verhängt haben, die ausschließlich mit dem Glauben oder einer religiösen Betätigung der Betroffenen zusammenhingen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt unmissverständlich das brutale Vorgehen des iranischen Regimes und die von diesem Regime angeordneten Massenmorde an den Demonstranten, die in den zwei vergangenen Wochen in Dutzenden von Städten auf die Straße gegangen sind, und bringt seine Empörung darüber zum Ausdruck; bekundet der Bevölkerung Irans und der tapferen und legitimen Protestbewegung des Landes, die ein Leben in Würde und Sicherheit und die Achtung der Rechte der Bevölkerung einfordert, seine uneingeschränkte Solidarität;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die Staatsorgane Irans unter der Führung des Diktators Ali Chamenei auf, die Gewalt gegen friedliche Demonstranten bedingungslos einzustellen, alle Hinrichtungen sofort auszusetzen und die Ermordung und Unterdrückung von Zivilisten, die ihre Grundrechte ausüben, zu beenden; fordert, dass diese Rechte, insbesondere die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit, jederzeit und unter allen Umständen gewahrt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert, dass alle inhaftierten Demonstranten und politischen Gefangenen umgehend freigelassen werden; ist entsetzt über die erschreckend hohe Zahl von Todesopfern und die große Zahl rechtswidrig inhaftierter Demonstranten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>spricht den Familien all derjenigen, die infolge der gewaltsamen Unterdrückungsmaßnahmen durch die Staatsorgane Irans getötet wurden, sein tief empfundenes Beileid aus; bringt seine große Empörung über Berichte von Angriffen und Einschüchterungsversuchen seitens brutal auftretender Sicherheitskräfte und der Mitglieder des Korps der Islamischen Revolutionsgarde zum Ausdruck, die sich gegen die Familien und Angehörigen der während der Proteste getöteten Personen richten; zeigt sich zutiefst bestürzt über die verabscheuenswürdige Praxis der Staatsorgane Irans, bei der Berichten zufolge von den Familien der Opfer hohe Geldsummen für die Herausgabe des Leichnams ihres verstorbenen Angehörigen erpresst werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert den Rat auf, im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 27. Dezember 2001 über die Anwendung spezifischer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 344 vom 28.12.2001, S. 93, ELI: http://data.europa.eu/eli/compos/2001/931/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates vom 27. Dezember 2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (ABl. L 344 vom 28.12.2001, S. 70, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2001/2580/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, der Richtlinie (EU) 2017/541<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates (ABl. L 88 vom 31.3.2017, S. 6, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2017/541/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte das Korps der Islamischen Revolutionsgarde, zu dem auch die Bassidsch-Miliz und die Quds-Einheit gehören, unverzüglich umfassend als terroristische Organisation einzustufen; missbilligt, dass einige Mitgliedstaaten es beharrlich ablehnen, die restriktiven Maßnahmen gegen das iranische Regime zu verschärfen; fordert, dass sich eine solche Einstufung in den restriktiven Maßnahmen der EU niederschlägt; fordert, dass die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte und sonstige restriktive Maßnahmen der EU, einschließlich des Einfrierens von Vermögenswerten und Visumsperren, gegen alle iranischen Amtsträger, die für die Repressionen verantwortlich sind, und gegen alle Einrichtungen, die unter der Kontrolle des Büros des Obersten Führers stehen oder in dessen Namen handeln, ausgeweitet und strikt durchgesetzt werden, was auch die Aufnahme aller einschlägigen Elemente und Personen des Korps der Islamischen Revolutionsgarde in die EU-Terroristenliste und das Einfrieren von Vermögenswerten, Reiseverbote und sonstige geeignete restriktive Maßnahmen umfasst; betont, dass das Korps der Islamischen Revolutionsgarde einschließlich all seiner Zweige und mit ihm verbundenen Einrichtungen sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene eine zentrale Rolle bei der gewaltsamen Unterdrückung friedlicher Demonstranten sowie bei schweren Menschenrechtsverletzungen, außergerichtlichen Hinrichtungen und staatlich gefördertem Terrorismus spielt; fordert die Mitgliedstaaten auf, gleichzeitig alle geeigneten nationalen Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige Umsetzung und Durchsetzung dieser Einstufung sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>zollt den Menschen in Iran Anerkennung dafür, dass sie seit Wochen auf die Straße gehen und gegen die Unterdrückung durch das Regime und gegen die äußerst schwierigen Bedingungen in Wirtschaft und Gesellschaft demonstrieren, und bekundet ihnen seine nachdrückliche Unterstützung; weiß den Mut der vielen jungen Menschen, der Frauen und der Menschenrechtsverteidiger zu schätzen, die trotz der persönlichen Repressalien und der brutalen Unterdrückung, die sie erfahren, weiter für ihre Rechte kämpfen; würdigt die Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“, die eine wichtige Rolle bei den Protesten spielt, der Bevölkerung und den Demonstranten Mut macht und die Schwäche des Regimes und dessen Entfremdung vom Volk offenlegt; verurteilt, dass die Staatsorgane Irans Sanktionen gegen Mitglieder des Europäischen Parlaments und die Abgeordneten der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten der EU verhängt haben, und fordert, dass diese Sanktionen umgehend aufgehoben werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>verurteilt auf das Schärfste den weitverbreiteten, brutalen, vorsätzlichen und unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt gegen friedliche Demonstranten durch die Sicherheitskräfte Irans; stellt fest, dass die Tötungen von Demonstranten nicht auf sporadische Zusammenstöße zurückzuführen sind, sondern leider Teil einer umfassenden und systematischen Strategie sind und der vorsätzlichen Entscheidung entspringen, jeglichen Widerstand und Protest zu zerschlagen; stellt mit Sorge fest, dass die Ermordung tausender Demonstranten einen beängstigenden Wendepunkt in der Unterdrückungspolitik des iranischen Regimes signalisiert – weg von bloßer Abschreckung hin zur strategischen Ausschaltung; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Amtsträger Irans, die nachweislich direkt an der fortdauernden Unterdrückung beteiligt sind, für ihre Straftaten gegen das Völkerrecht zur Rechenschaft zu ziehen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich auf alle möglichen Szenarien – auch auf einen möglichen Zusammenbruch des iranischen Regimes – vorzubereiten und sicherzustellen, dass keinem an der Unterdrückung beteiligten Täter zu irgendeinem Zeitpunkt im Hoheitsgebiet der EU Asyl gewährt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert, dass alle Demonstranten, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten, die derzeit in Iran inhaftiert sind, bedingungslos freigelassen werden; fordert die Staatsorgane auf, alle Familien über den Aufenthaltsort ihrer inhaftierten Angehörigen zu informieren; fordert zudem, dass Rechtsanwälten und internationalen Beobachtern ungehinderter Zugang zu allen gewährt wird, die während der Proteste inhaftiert wurden, und dass der internationalen Gemeinschaft die Identität der Häftlinge mitgeteilt wird; fordert, dass alle EU-Bürger, die derzeit in Iran inhaftiert sind, sofort freigelassen werden und in ihre Heimat zurückkehren dürfen, und verurteilt aufs Schärfste, dass das iranische Regime schamlos auf Geiseldiplomatie setzt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>weist die Behauptungen der Staatsorgane Irans, die Proteste seien von ausländischen Agenten angestoßen worden, kategorisch zurück; stellt fest, dass die Proteste darauf zurückzuführen sind, dass große Teile der Bevölkerung des Landes – insbesondere junge Menschen, Frauen und die Minderheiten – äußerst unzufrieden sind, zumal das Land mit tiefgreifenden und vielschichtigen Krisen konfrontiert ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen auch für Iran gelten und dazu auch gehört, dass Iran das Recht auf friedliche Versammlung, das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Leben achten muss, d. h. Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in internationalen Verträgen, deren Vertragspartei Iran ist, verankert sind; fordert die EU auf, Organisationen der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsorganisationen und humanitäre Organisationen in Iran weiter zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass dem unmenschlichen iranischen Regime jegliche Legitimität fehlt und dass es auf Gewalt setzt, sich ausschließlich auf Terror, Angst und Einschüchterung stützt und jeglichen religiösen, kulturellen und ethnischen Pluralismus ablehnt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Regime so unter Druck zu setzen, dass auch eine entsprechende Wirkung erzielt wird; stellt fest, dass die große Protestwelle ein eindeutiges Zeichen dafür ist, dass dieses System nach Jahrzehnten der Unterdrückung nicht mehr tragfähig ist, und fordert einen freien und demokratischen Übergang in Iran; bekundet der iranischen Diaspora, die eine entscheidende Rolle bei der Forderung nach Freiheit und Demokratie sowie bei der Unterstützung der Proteste spielt, seine uneingeschränkte Solidarität; stellt fest, dass die Bevölkerung Irans die einzige legitime Quelle der Autorität und Souveränität des Landes ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert, dass diese Maßnahmen mit gleichgesinnten Partnern abgestimmt werden und mit Bemühungen einhergehen, der Umgehung von Sanktionen weltweit entgegenzuwirken; begrüßt, dass die USA unlängst gezielte Sanktionen gegen hochrangige iranische Amtsträger, die für Repressionen verantwortlich sind, verhängt haben, und fordert die EU nachdrücklich auf, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen; fordert, dass in der EU studierende oder arbeitende Familienangehörige von Mitgliedern des Korps der Islamischen Revolutionsgarde ausgewiesen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Instrumenten böswillige Cyberaktivitäten und die ausländische Informationsmanipulation und Einmischung – auch einschlägige Aktivitäten, die von den Staatsorganen Irans ausgehen oder ihnen zugerechnet werden – zu verhindern, von derlei Aktivitäten abzuschrecken und auf solche Aktivitäten entsprechend zu reagieren; fordert, dass das EU-Instrumentarium für die Cyberdiplomatie, darunter auch restriktive Maßnahmen gegen Personen und Einrichtungen, die für Cyberangriffe verantwortlich sind, und die EU-Sanktionsregelung, die sich gegen solche Angriffe richtet, in vollem Umfang genutzt werden; fordert die EU nachdrücklich auf, ihre Fähigkeiten in den Bereichen strategische Kommunikation, Stärkung der Resilienz und Cyberattribution (d. h. die Feststellung, wer für Cyberangriffe verantwortlich ist) in Abstimmung mit internationalen Partnern zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>verurteilt, dass das iranische Regime bestrebt ist, die Proteste durch die Abschaltung des Internets und der Telefonnetze im ganzen Land zu zensieren; fordert, dass alle Sperren, die die Online-Kommunikation und Online-Dienste in Iran betreffen, umgehend aufgehoben werden; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die technische und finanzielle Unterstützung erheblich aufzustocken, um für einen sicheren digitalen Zugang zu sorgen, der Zivilgesellschaft, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern in Iran Instrumente zur Umgehung der Zensur bereitzustellen und ihnen Schutz im digitalen Raum angedeihen zu lassen; fordert die Anbieter von Technologie- und Satellitendiensten auf, alle legalen und praktikablen Mittel zu prüfen, um den sicheren Zugang zu Kommunikationsdiensten zu ermöglichen – z. B. „Direct-to-Cell“-Konnektivität, damit die Bürger Irans ungehinderten Zugang zu Informationen erhalten, sodass insbesondere Notfallkommunikation und der Versand von Warnmeldungen per SMS ermöglicht werden – und um zu verhindern, dass Plattformen missbräuchlich zu Repressionszwecken eingesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>hebt hervor, dass sich das iranische Regime seit Jahrzehnten systematisch gegen Menschenrechtsverteidiger, politische Dissidenten, Minderheiten und Frauen vorgeht, insbesondere durch böswillige Formen der Unterdrückung; bekundet allen Menschen in Iran, die aufgrund ihrer Überzeugungen oder Identität verfolgt werden, seine Solidarität, und würdigt den Mut von Minderheiten, die systemischer Diskriminierung ausgesetzt sind, darunter Kurden, Belutschen, Bahai und Christen; fordert, dass alle Personen, die ausschließlich wegen der Ausübung ihrer Religions- oder Glaubensfreiheit inhaftiert wurden, sofort und bedingungslos freigelassen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert Iran erneut auf, der von den Vereinten Nationen beauftragten Erkundungsmission sofortigen und ungehinderten Zugang zu gewähren, da internationale Kontrolle erforderlich ist, da in dem Land völlige Straflosigkeit herrscht und die Staatsorgane systematisch Straftaten gegen das Völkerrecht begehen, darunter Mord, Folter, Vergewaltigung und Verschwindenlassen, um Andersdenkende zum Schweigen zu bringen, weshalb Beweise gesammelt und gesichert werden müssen, damit künftig Strafverfolgungsmaßnahmen durchgeführt werden können; fordert die EU auf, im Menschenrechtsrat die Verlängerung des Mandats der Erkundungsmission der Vereinten Nationen zu Iran zu unterstützen und sich für die Ausweitung des Mandats auf die Untersuchung der gegenwärtigen Gräueltaten einzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt fest, dass Frauen und Mädchen maßgeblich an den Protesten mitwirken, und verurteilt, dass das Regime Frauen und andere schutzbedürftige Gruppen mittels Gesetzen und Vorschriften, mit denen Freiheiten und Rechte massiv eingeschränkt werden, systematisch unterdrückt, auch durch die entwürdigende Pflicht zum Tragen des Hidschab und die schmähliche Durchsetzung des einschlägigen Gesetzes, die schwerwiegenden Einschränkungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit von Frauen sowie die Verletzung der politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und persönlichen Rechte von Frauen; betont, dass das diskriminierende Erbrecht, das Gesetz über den Zeugenstand und das Staatsangehörigkeitsgesetz Frauen einen ungleichen rechtlichen Status zuschreiben und ihre Selbstbestimmtheit sowohl im öffentlichen als auch im privaten Leben einschränken, was im Widerspruch zu den internationalen Menschenrechtsnormen steht, an die Iran gebunden ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>prangert erneut an, dass in den vergangenen zwei Jahren erschreckend viele Todesurteile vollstreckt wurden, insbesondere seit Beginn der jüngsten Demonstrationen Ende Dezember 2025, und erachtet dieses Vorgehen als Zeichen dafür, dass das Regime menschliches Leben und die Menschenwürde völlig missachtet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>weist darauf hin, dass Iran die weltweit höchste Zahl von Todesurteilen pro Kopf aufweist und dass die Staatsorgane Irans seit dem Aufstand im Jahr 2022, der unter dem Motto „Frau, Leben, Freiheit“ stand, schonungslos mit einer Hinrichtungswelle auch gegen Dissidenten, Frauen, Journalisten und Minderheiten vorgehen; brandmarkt, dass das Regime allein im Jahr 2025 die Hinrichtung von 1 500 Menschen angeordnet hat; bekräftigt die langjährige Ablehnung der Todesstrafe durch die EU, und fordert, dass die Todesstrafe umgehend abgeschafft wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>bekundet der Opposition in Iran seine uneingeschränkte Unterstützung und fordert die HR/VP auf, einen Dialog einzuleiten, der die demokratisch gesinnte Opposition des Landes einschließt, um eine demokratische, freie und pluralistische Zukunft Irans zu fördern; fordert, dass Vertreter der demokratisch gesinnten Opposition Irans in das Europäische Parlament eingeladen werden, und bekräftigt, dass es an der Bevölkerung Irans ist, die künftige Regierung des Landes zu bestimmen; fordert die Kommission auf, die technische und finanzielle Unterstützung für die Zivilgesellschaft Irans auszuweiten; fordert die einzelnen Akteure der demokratisch gesinnten Opposition auf, zusammenzuarbeiten und den Weg für einen gerechten, inklusiven und demokratischen Prozess zu ebnen, in dessen Zuge es gelingt, allen Bürgern Irans unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion und ihrem Geschlecht Freiheit und Würde zuteilwerden zu lassen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, eng mit gleichgesinnten Partnern zusammenzuarbeiten, damit Iran ein freies Land wird, in dem die universellen Menschenrechte und Gleichheit gelten und dessen Schicksal die Bevölkerung selbst gestaltet; ist davon überzeugt, dass die Förderung der vielfältigen Gemeinschaften des Landes sowie der grundlegenden regionalen, kulturellen und ethnischen Vielfalt von entscheidender Bedeutung für die demokratische und friedliche Zukunft Irans ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>unterstreicht erneut, dass das iranische Regime seit Jahrzehnten in der gesamten Region tatkräftig Chaos und Zerstörung sät und gleichzeitig einem von Brutalität geprägten Muster der internen und transnationalen Repression folgt; verurteilt, dass die Staatsorgane Irans – nicht etwa nur im Internet, sondern auch in der realen Welt – mit brutalen transnationalen Repressionsmaßnahmen ihre Gegner zum Schweigen bringen, einschüchtern, unterdrücken, nötigen oder sie sogar entführen sowie deren Familien im Ausland bedrohen; fordert die Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Präventions-, Schutz- und Reaktionsmechanismen in der EU zu stärken und dafür Sorge zu tragen, dass alle transnationalen Repressionsmaßnahmen wirksam untersucht und strafrechtlich verfolgt werden; betont, dass Iran nach wie vor die größte und schwerwiegendste Bedrohung für die Sicherheit und Stabilität der gesamten Region und das größte Hindernis für den Frieden in der gesamten Region darstellt; verurteilt erneut mit aller Entschiedenheit, dass Iran in der gesamten Region und darüber hinaus – insbesondere im Libanon, in Syrien, im Jemen und im Irak sowie im Westjordanland und im Gazastreifen – böswillige Aktivitäten betreibt und sich dort auf niederträchtige Art und Weise einmischt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt fest, dass Iran und Russland in zunehmendem Ausmaß kritische nachrichtendienstliche Erkenntnisse austauschen und bei der Umgehung von Sanktionen über Briefkastenfirmen, über Finanzkanäle und durch die Umladung von Öl zwischen Schiffen mit deaktivierten Ortungssystemen zusammenarbeiten; fordert, dass die Durchsetzung der EU-Sanktionen verbessert wird, die automatischen Identifizierungssysteme zur Bekämpfung der Umgehung von Sanktionen und Embargos rasch modernisiert werden und verdächtige iranische Schiffe verstärkt überwacht und sorgfältiger überprüft werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>fordert die HR/VP auf, in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten das diplomatische Engagement zur Unterstützung der Bevölkerung Irans zu intensivieren, indem sie die Einrichtung einer verstärkten diplomatischen Präsenz oder Vertretung der EU prüft, die in der Lage ist, Personen, die sich bei der Ausübung ihrer Grundrechte Gefahren aussetzen, beispielsweise friedlichen Demonstranten, Schutz, humanitäre Hilfe und konsularische Unterstützung zu bieten; betont, dass Maßnahmen in Betracht gezogen werden müssen, mit denen nach Maßgabe des Völkerrechts und der einschlägigen Präzedenzfälle in den EU-Mitgliedstaaten Zufluchtsorte, Informationen und Unterstützung bereitgestellt werden könnten, sodass die EU noch besser schwere Menschenrechtsverletzungen vor Ort beobachten, dokumentieren und darauf reagieren kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>begrüßt die Zusage der HR/VP, weitere Zwangsmaßnahmen gegen Iran zu ergreifen; fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die geltenden restriktiven Maßnahmen rasch auszuweiten, um dringlich und verhältnismäßig auf die fortdauernde Unterdrückung zu reagieren; begrüßt, dass die EU gezielte Sanktionen gegen Personen und Einrichtungen in Erwägung zieht, die für gewaltsame Unterdrückungsmaßnahmen gegen Demonstranten verantwortlich sind, und fordert nachdrücklich, dass derlei Sanktionen rasch verhängt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert, dass der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) regelmäßig Berichte über die Lage in Iran erstellt; regt an, eine Plattform einzurichten oder ausfindig zu machen, auf der die Namen aller Opfer der jüngsten Massaker erfasst werden können, um Informationen über die getöteten oder verletzten Personen zu dokumentieren und zu sichern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert die EU-Mitgliedstaaten und den EAD auf, eine Sondertagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen zur Menschenrechtskrise in Iran zu beantragen, um unter Beweis zu stellen, dass sich die internationale Gemeinschaft dem Verhalten des iranischen Regimes zu Recht entgegenstellt und den Widerstand gegen das iranische Regime unterstützt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle Bemühungen innerhalb und außerhalb der Vereinten Nationen zu unterstützen, die darauf gerichtet sind, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, Todesfälle zu dokumentieren und darauf hinzuarbeiten, dass diese Fälle umgehend, unabhängig und transparent untersucht werden, unter anderem durch die Sammlung von Zeugenaussagen und Beweisen von denjenigen, die aus dem Land fliehen; begrüßt, dass der VN-Menschenrechtsrat beschlossen hat, eine Sondersitzung zur Lage in Iran abzuhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>betont, dass die Normalisierung der Beziehungen zu Iran jedenfalls davon abhängt, dass alle politischen Gefangenen freigelassen werden, der systematischen Unterdrückung nachprüfbar ein Ende gesetzt wird und echte Fortschritte auf dem Weg zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erzielt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert den EAD, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Rechtsverstöße des iranischen Regimes in bilateralen und multilateralen Foren auch künftig zur Sprache zu bringen und sicherzustellen, dass die restriktiven Maßnahmen der EU zielgerichtet bleiben, sich auf Nachweise stützen und sich vorrangig gegen Personen und Einrichtungen richten, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>begrüßt die Entscheidung seiner Präsidentin, Roberta Metsola, dem gesamten diplomatischen Personal und allen Vertretern des iranischen Regimes den Zugang zu sämtlichen Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments zu verbieten; fordert die Mitgliedstaaten auf, diesem Beispiel zu folgen und ähnliche Beschränkungen zu erlassen und beispielsweise aus gegebenem Anlass dem Personal der diplomatischen und konsularischen Vertretungen Irans in der gesamten EU den diplomatischen Status abzuerkennen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Mitgliedstaaten sowie dem Amt des Präsidenten der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>