<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0030</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Bilaterale Schutzklausel in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des EU-MERCOSUR-Partnerschaftsabkommens und des EU-MERCOSUR-Interimsabkommens für Handel</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0254/2025 - Berichterstatter: Gabriel Mato)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2026 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung der bilateralen Schutzklausel in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des EU-MERCOSUR-Partnerschaftsabkommens und des EU-MERCOSUR-Interimsabkommens für Handel (COM(2025)0639 – C10-0247/2025 – 2025/0322(COD))</STRING></TI><NOTE>(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)</NOTE><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2025)0639),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C10-0247/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 75 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 9. Januar 2026 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 60 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel (A10-0254/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest<FOOTNOTE><FIELD> Dieser Standpunkt ersetzt die am 16. Dezember 2025 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte P10_TA(2025)0315).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis, die im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe C) veröffentlicht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST><TXTLST><IDENT TCLINK="YES"><STRING BOLD="on">P10_TC1-COD(2025)0322</STRING></IDENT><OTTXT><TI><STRING BOLD="on">Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 10. Februar 2026 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2026/... des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung der bilateralen Schutzklauseln in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des EU-MERCOSUR-Partnerschaftsabkommens und des EU‑MERCOSUR-Interimsabkommens über den Handel</STRING></TI><NOTE><STRING ITALIC="on">(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2026/687.) </STRING></NOTE></OTTXT></TXTLST><TXTLST><ANNEX><TI>ANLAGE ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG</TI><STI><STRING BOLD="on">Erklärung der Europäischen Kommission zu den Produktionsstandards für eingeführte Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse und zu den Kontrollen der Einhaltung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften anlässlich des Erlasses der Verordnung (EU) 2026/687</STRING><FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2026/687, 19.3.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2026/687/oj.</FIELD></FOOTNOTE></STI><P>Die Kommission kündigte in ihrer Vision für Landwirtschaft und Ernährung an, eine stärkere Angleichung der Produktionsstandards für eingeführte Erzeugnisse, insbesondere in Bezug auf Pestizide und Tierwohl, anzustreben.</P><P>In puncto Pestizide umfasst die Vision den Grundsatz, dass die gefährlichsten Pestizide, die in der EU aus Gesundheits- und Umweltgründen verboten sind, nicht in Form von importierten Produkten durch die Hintertür wieder in die EU gelangen dürfen; damit soll vermieden werden, dass den Landwirten in der EU und dem Agrar- und Lebensmittelsektor ein Wettbewerbsnachteil entsteht, und gleichzeitig soll den Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher Rechnung getragen werden. Um dieses Prinzip voranzubringen, hat die Kommission als Vorbereitung einer Folgenabschätzung, in der die Auswirkungen dieses Vorgehens untersucht werden sollen, am 25. November 2025 eine Studie in Auftrag gegeben. Je nachdem, wie ihre Ergebnisse ausfallen, wird die Kommission gegebenenfalls Änderungen des geltenden Rechtsrahmens vorschlagen. Diese Vorstudie dürfte bis Sommer 2026 abgeschlossen sein; dann werden die nächsten Schritte der Folgenabschätzung folgen. Zwar werden die Verbraucherinnen und Verbraucher durch die bestehenden EU-Rechtsvorschriften bereits geschützt, wonach alle in Verkehr gebrachten Lebensmittel unseren hohen Gesundheits- und Sicherheitsstandards entsprechen müssen, dennoch bemüht sich die Kommission auch weiterhin um eine stärkere Angleichung der Produktionsstandards für eingeführte Erzeugnisse, damit sichergestellt ist, dass für unsere Landwirte und Erzeuger gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten, und keine Abstriche beim Verbraucherschutz gemacht werden.</P><P>In der Zwischenzeit hat die Kommission im Rahmen des Vorschlags für ein Vereinfachungspaket im Bereich Lebensmittelsicherheit vom 16. Dezember 2025 vorgeschlagen, die geltenden Rechtsvorschriften so zu ändern, dass für Stoffe, die in der Union nicht zugelassen sind und die bestimmte besonders gefährliche Eigenschaften aufweisen, die Rückstandshöchstgehalte (RHG) auf null abgesenkt werden können, wenn dies aufgrund des Ergebnisses einer Folgenabschätzung für sinnvoll gehalten wird.</P><P>Was das Tierwohl betrifft, so hat die Kommission am 17. Dezember 2025 eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften für den Tierschutz bei bestimmten Nutztieren abgeschlossen, in der es auch um die Frage ging, ob und in welchem Umfang gleichwertige Tierschutzstandards für die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen gelten sollten. Ausgehend von dieser Folgenabschätzung wird die Kommission entsprechende Vorschläge vorlegen.</P><P>In Bezug auf die Einfuhrkontrollen kündigte die Kommission am 9. Dezember 2025 Pläne an, wie sie die in allen Drittländern direkt vor Ort durchgeführten Audits intensivieren und verbessern will, und zwar auch bei Lebensmitteleinfuhren aus den Mercosur-Ländern. Die Kommission wird ab dem 1. Januar 2026 ihre ausfuhrbezogenen Audits in Nicht-EU-Ländern in den nächsten zwei Jahren um 50 % erhöhen. Die Kommission wird auch die Überwachung von Verstößen bei bestimmten Waren und in bestimmten Ländern verstärken und die Häufigkeit der Kontrollen dementsprechend anpassen. Zusätzlich wird die Kommission die Kontrollen innerhalb der EU, insbesondere an den wichtigsten Eingangsstellen, verschärfen. Hierzu wird die Kommission häufiger in den Mitgliedstaaten kontrollieren, um sicherzustellen, dass die Grenzkontrollen voll und ganz den EU‑Standards entsprechen, und sie wird die Mitgliedstaaten bei der ordnungsgemäßen Durchführung dieser Kontrollen unterstützen. Die Kommission wird eine spezielle EU-Taskforce für effizientere Einfuhrkontrollen einrichten, die sich schwerpunktmäßig mit Pestizidrückständen, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tierschutz befassen und koordinierte EU‑Überwachungsmaßnahmen für Importprodukte prüfen wird.“</P></ANNEX></TXTLST></SDOCTA>