<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0034</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Europäische Zentralbank – Jahresbericht 2025</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0002/2026 - Berichterstatter: Johan Van Overtveldt)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2026 zu der Europäischen Zentralbank – Jahresbericht 2025 (2025/2182(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Feedback der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 28. April 2025 zu den Anregungen des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung zum Jahresbericht der Europäischen Zentralbank 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der EZB, insbesondere die Artikel 2, 15 und 21,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 119, Artikel 123 Absatz 1, Artikel 125, Artikel 127 Absätze 1 und 2, Artikel 130, Artikel 282 Absatz 2 und Artikel 284 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 3 und 13 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die geld- und währungspolitischen Dialoge mit der Präsidentin der EZB, Christine Lagarde, vom 20. März 2025, 23. Juni 2025 und 6. Oktober 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Bewertung der geldpolitischen Strategie der EZB 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der EZB über die internationale Rolle des Euro 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Klima- und Umweltplan 2024-2025 der EZB,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Inflationsschätzung von Eurostat vom 20. August 2025 und die Schnellschätzungen von Eurostat vom 1. Oktober 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das EGOV-Briefing vom Oktober 2025 mit dem Titel „Turning point or continuity? The ECB’s 2025 strategy review“ (Wendepunkt oder Kontinuität? Die Strategieüberprüfung der EZB 2025)<FOOTNOTE><FIELD> Briefing – „Turning point or continuity? The ECB’s 2025 strategy review“, Europäisches Parlament, Generaldirektion Wirtschaft, Transformation und Industrie, Referat Kontrolle der wirtschaftspolitischen Steuerung und der WWU (EGOV), Oktober 2025.</FIELD></FOOTNOTE>, das von seiner Generaldirektion Wirtschaft, Transformation und Industrie veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die EGOV-Analyse vom Juni 2025 mit dem Titel „The silent hand of central banking: collateral framework“ (Die unsichtbare Hand der Zentralbanken: Sicherheitenrahmen)<FOOTNOTE><FIELD> Eingehende Analyse – „The silent hand of central banking: collateral framework“, Europäisches Parlament, Generaldirektion Wirtschaft, Transformation und Industrie, EGOV, Juni 2025.</FIELD></FOOTNOTE>, die von seiner Generaldirektion Wirtschaft, Transformation und Industrie veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A10-0002/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass nach Angaben von Eurostat die jährliche Inflation in der EU, gemessen anhand des harmonisierten Verbraucherpreisindexes, im Oktober 2025 bei 2,5 % und die Inflation im Euro-Währungsgebiet bei 2,1 % lag;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die mittleren Inflationserwartungen der EZB-Umfrage zu Verbrauchererwartungen vom Oktober 2025 zufolge immer noch über 2 % liegen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass sich das Inflationsziel der EZB im Laufe der Zeit von einem Referenzwert von „unter 2 %“ über ein Ziel von „unter, aber nahe 2 %“ hin zu einem symmetrischen Ziel von „2 %“ auf mittlere Sicht verlagert hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zinssätze der Spitzenrefinanzierungsfazilität und der Einlagefazilität einen engen Korridor um den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte bilden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Grenzen für den Ankauf von Staatsschulden durch die EZB stetig ausgeweitet wurden, vom Programm für die Wertpapiermärkte (SMP) hin zu geldpolitischen Outright-Geschäften und dem Ankaufprogramm für den öffentlichen Sektor (PSPP), dem Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP) und dem Transmissionsschutzinstrument (TPI)<FOOTNOTE><FIELD> Cochrane, J. H., et al., „Crisis Cycle: Challenges, Evolution, and Future of the Euro“ (Krisenzyklus: Herausforderungen, Entwicklung und Zukunft des Euro), Princeton University Press, 2025.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass Reinvestitionen im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) ab Juli 2023 und im Falle des PEPP ab Dezember 2024 eingestellt wurden, wodurch der Weg für eine Verringerung der Bilanzsumme der EZB geebnet wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass Deflation eine harmlose Folge des technologischen Fortschritts sein kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die direkte monetäre Staatsfinanzierung gemäß Artikel 123 AEUV und Artikel 21 der Satzung des ESZB und der EZB verboten ist;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Governance</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>weist darauf hin, dass es in Artikel 127 AEUV heißt: „Das vorrangige Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken (im Folgenden ‚ESZB‘) ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union, um zur Verwirklichung der in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten Ziele der Union beizutragen. Das ESZB handelt im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der Ressourcen gefördert wird, und hält sich dabei an die in Artikel 119 genannten Grundsätze.“;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>betont, dass die satzungsgemäße und in den Verträgen verankerte Unabhängigkeit der EZB eine Voraussetzung für die Erfüllung ihres Mandats ist, die Preisstabilität zu wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass die EZB dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig ist; betont, dass die EZB Beschlüsse im Hinblick auf die Erfüllung ihres Mandats ohne politische Einflussnahme fassen muss; stellt fest, dass Zentralbanken unabhängig, aber nicht isoliert sein sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>weist darauf hin, dass Transparenz für die Rechenschaftspflicht wichtig ist und dass robuste institutionelle Strukturen und Mechanismen der Rechenschaftspflicht erforderlich sind; begrüßt in diesem Zusammenhang die Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen dem Europäischen Parlament und der EZB über die Strukturierung der Verfahren für die Zusammenarbeit im Bereich des Zentralbankwesens;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die EZB auf, Anstrengungen zu unternehmen, um die Instrumente zur Verbesserung der Transparenz wie Benchmarks, Einblicke in ihre modellbasierten Annahmen und die Bewertungen der Inflationsentwicklung durch den EZB-Rat zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>begrüßt die Unabhängigkeit der EZB, wie sie in Artikel 130 AEUV verankert ist; betont, dass Unabhängigkeit erfordert, dass die Maßnahmen der EZB unpolitisch bleiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>schließt sich der Solidaritätsbekundung der EZB und der Zentralbanken weltweit mit der US-Notenbank an, in der betont wird, dass es wichtig ist, die Unabhängigkeit der Zentralbank zu wahren, wobei die Rechtsstaatlichkeit und die demokratische Rechenschaftspflicht uneingeschränkt geachtet werden müssen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Geldpolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>hebt das vorrangige Ziel der EZB hervor, die Preisstabilität zu wahren, was eine der notwendigen Voraussetzungen für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Stabilität in der Union darstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>ist besorgt über die hohe Inflation in den Jahren nach der COVID-19-Pandemie, die durch Angebotsschocks hervorgerufen wurde; stellt fest, dass eine zeitnahe Rückkehr zur Preisstabilität in diesem Zeitraum durch Beschlüsse der EZB gerechtfertigt gewesen wäre; fordert die EZB auf, die Ursachen dieser hohen Inflationsraten in ihrem Jahresbericht eingehend zu beurteilen und eine Reihe von politischen Empfehlungen vorzulegen, damit aus künftigen Inflationskrisen die richtigen Schlüsse gezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>begrüßt den Rückgang der Inflation gegenüber den Raten der Jahre 2022/2023 sowie die jüngste Inflationsstabilisierung; stellt fest, dass die EZB den Einlagenzinssatz zwischen Juni 2024 und Juni 2025 um 200 Basispunkte gesenkt hat; erkennt das anhaltende Risiko eines erneuten Anstiegs der Inflation an; betont, dass weitere Schritte hin zu einer geldpolitischen Lockerung umsichtig und auf der Grundlage von Daten erfolgen und auf dem Ziel der Preisstabilität beruhen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>ist besorgt über die hohen Lebenshaltungskosten, da die Lebensmittel- und Energiepreise in Europa seit der COVID-19-Pandemie gestiegen sind; stellt fest, dass der Preis für eine Mahlzeit im Euro-Währungsgebiet 2025 im Durchschnitt um ein Drittel höher ist als vor der Pandemie<FOOTNOTE><FIELD> Blog der Europäischen Zentralbank, „When groceries bite, the role of food prices for inflation in the euro area“, 25. September 2025.</FIELD></FOOTNOTE> und dass dies insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen belastet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>hebt insbesondere die potenziell verzerrenden Auswirkungen von geopolitischer Unsicherheit, Risiken für die Energieversorgungssicherheit und Handelsstörungen auf Preisentwicklungen hervor;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert die EZB auf, zu prüfen, ob ihr symmetrisches Ziel angemessen ist, und dabei auch qualitative Faktoren zu berücksichtigen; nimmt die Bewertung der geldpolitischen Strategie 2025 zur Kenntnis und fordert die EZB auf, solche Bewertungen regelmäßig durchzuführen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>betont, dass es sich bei den Ankaufprogrammen der EZB um unkonventionelle geldpolitische Instrumente handelt, die Nebenwirkungen haben; stellt insbesondere fest, dass Programme zum Ankauf von Vermögenswerten Preissignale verzerren können; stellt fest, dass die EZB nur sehr langsam angefangen hat, ihre Bilanz schrumpfen zu lassen; unterstützt die EZB dabei, ihre direkte Rolle beim Ankauf von Wertpapieren weiter zu verringern; fordert die EZB auf, ihre Programme zum Ankauf von Staatsanleihen schrittweise auslaufen zu lassen; bedauert, dass sich die Haushaltslage darauf auswirkt, wie die EZB ihr primäres Mandat erfüllt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>bedauert, dass die kurzfristigen Anleiheprogramme der EZB den Markt für private Interbankenfinanzierungen seit der Finanzkrise 2008 weitgehend verdrängt haben; fordert die EZB auf, es zu vermeiden, Banken Einlagezinsen zahlen, die über den Marktzinsen liegen, da dies dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb zuwiderläuft, und jegliche Hindernisse zu beseitigen, die der Erholung der Märkte für kurzfristige Interbankengeschäfte entgegenstehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>erachtet es als äußerst wichtig, in Darlehensvereinbarungen mit der EZB für hohe Standards in Bezug auf Qualitätsanforderungen an Sicherheiten zu sorgen; erkennt an, dass Sicherheitenstandards als Instrument für die geldpolitische Transmission genutzt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>unterstützt die EZB in ihren Bemühungen, selbst genutztes Wohneigentum aus Gründen sowohl der Repräsentativität als auch der Vergleichbarkeit zwischen den Ländern des Euro-Währungsgebiets in ihre Überwachung von Preisindizes einzubeziehen, sofern ein harmonisierter und methodisch robuster Ansatz verfolgt wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sekundäres Ziel: Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik in der Union</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass die EZB gemäß Artikel 127 Absatz 1 AEUV die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union unterstützen muss, um zur Verwirklichung der in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten Ziele der Union beizutragen, soweit dies ohne Beeinträchtigung der Bemühungen um Preisstabilität möglich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass das Eurosystem auf dem Grundsatz der monetären Dominanz aufgebaut ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>hebt vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Währungsunion und des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung hervor, dass solide und tragfähige öffentliche Finanzen wichtig sind, um einem Umfeld mit hohen Zinssätzen standzuhalten, die Bemühungen der EZB zu ergänzen, die Inflation niedrig und die Wirtschaft stabil zu halten und gegenüber künftigen wirtschaftlichen und finanziellen Schocks widerstandsfähig zu bleiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>nimmt die divergierenden TARGET2-Salden zur Kenntnis, die sich bei grenzüberschreitenden Transaktionen ergeben; weist auf das potenzielle Risiko hin, dass die TARGET2-Salden strukturell werden könnten, und schlägt vor, nichtmonetäre politische Anpassungen in Betracht zu ziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>unterstreicht, dass die EZB die potentiellen Auswirkungen des Klimawandels nur unter dem Gesichtspunkt der Preisstabilität sowie im Rahmen ihres Mandats berücksichtigen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>stellt fest, dass das Konzept der Marktneutralität mit dem Grundsatz einer „offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ zusammenhängt; fordert die EZB – unter Achtung ihrer Unabhängigkeit – auf, gegen Marktversagen vorzugehen und für den effizienten Einsatz von Ressourcen auf lange Sicht zu sorgen, dabei aber möglichst unpolitisch zu bleiben und die Marktneutralität zu achten; unterstreicht, dass solche Beschlüsse nicht auf Kosten der Verwirklichung des Mandats der EZB gehen dürfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, dass die Geldpolitik der EZB, durch die sie ihr primäres Mandat erfüllen soll, einer Verhältnismäßigkeitsprüfung unterliegt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstige Aspekte</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>weist darauf hin, dass ein gleichberechtigter Zugang zu Zahlungsdiensten für die Teilhabe am Wirtschaftsleben von wesentlicher Bedeutung ist; betont, dass – wenn die zunehmende Digitalisierung des Zahlungsverkehrs ausschließlich privaten und Nicht-EU-Akteuren überlassen wird – die Gefahr besteht, dass neue Formen der Ausgrenzung sowohl für Nutzer als auch für Händler entstehen; betont, dass ein digitaler Euro für die Online- und Offline-Nutzung dazu beitragen sollte, den universellen Zugang zu Zahlungen und die breite Akzeptanz durch Händler in der gesamten EU sicherzustellen, wobei die Standards für den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz uneingeschränkt geachtet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>begrüßt die laufenden Diskussionen über den digitalen Euro; betont, dass vor dem Hintergrund erhöhter geopolitischer Unsicherheit und übermäßiger Abhängigkeit von Zahlungsinfrastrukturen außerhalb der EU die Einführung eines digitalen Euro, der Bargeld und private Bankdienstleistungen ergänzen soll, von wesentlicher Bedeutung ist, um die Währungssouveränität der EU zu stärken, die Fragmentierung im Massenzahlungsverkehr zu verringern und die Integrität und Widerstandsfähigkeit des Binnenmarkts zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>begrüßt die laufenden kurzfristigen (Pontes) und langfristigen (Appia) Projekte für Distributed-Ledger-Technologien für die Abwicklung von Wholesale-Transaktionen mit Zentralbankgeld;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>betont, dass die Rolle von Bargeld erhalten werden muss; nimmt die laufenden Erörterungen über den Vorschlag über gesetzliche Zahlungsmittel zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert die EZB auf, Kryptoanlagen wie Stablecoins stärker zu überwachen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>unterstützt die EZB in ihren Bemühungen, der internationalen Rolle des Euro unter anderem durch ausreichende Devisenswap- und Repo-Linien Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>begrüßt die Republik Bulgarien als 21. Mitglied des Euro-Währungsgebiets mit Wirkung vom 1. Januar 2026;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>ist besorgt über den vorübergehenden Ausfall des Echtzeit-Bruttoabwicklungssystems T2 und T2S der EZB im Februar 2025; fordert die EZB auf, das ordnungsgemäße Funktionieren der Abwicklungssysteme genau zu beobachten und sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>ist besorgt über die aufeinanderfolgenden Verluste der EZB in den Jahren 2023 und 2024 aufgrund des Zinsrisikos; stellt fest, dass diese Verluste die operative Fähigkeit des Eurosystems zur Durchführung seiner Geldpolitik nicht beeinträchtigt haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>unterstützt die Rolle der EZB bei der Förderung der Finanzstabilität im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus und die Funktion der EZB als Kreditgeber letzter Instanz für solvente Institute gegen gute Sicherheiten und zu Strafzinsen, um in Krisenzeiten Liquidität und Vertrauen zu erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>unterstützt die EZB in ihren Bemühungen, die Finanzkompetenz in der EU zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>begrüßt das Engagement der EZB für Vereinfachungsbemühungen, z. B. durch die Einrichtung der hochrangigen Taskforce der EZB für Vereinfachung; weist darauf hin, dass bei der Arbeit und den Folgemaßnahmen zur Arbeit der Taskforce ein hohes Maß an Ambition erforderlich ist, und begrüßt die eingehenden Erörterungen der EZB mit dem Parlament;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>fordert die EZB auf, einen offenen und konstruktiven internen Dialog zu fördern; fordert, dass die Rahmenbedingungen für die Personalvertretung und der interne Rahmen der EZB für die Meldung von Missständen weiter verbessert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>bekräftigt, dass bei den Nominierungen für das Direktorium der EZB auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis geachtet werden sollte und die Nominierungen auf Leistung und Befähigung beruhen sollten, wobei dem Parlament Auswahllisten vorgelegt werden sollten, und alle Menschen ungeachtet ihres Geschlechts die gleichen Chancen haben sollten, Präsident ihrer jeweiligen nationalen Zentralbank zu werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>fordert das ESZB auf, seine Dialoge mit den nationalen Parlamenten fortzusetzen und zu stärken, was seiner Ansicht nach die Legitimität und die Strategien des ESZB stärken würde;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>