<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0035</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Verordnung zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(C10-0005/2026)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2026 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027 (COM(2026)0020 – C10‑0005/2026 – 2026/0008(COD))</STRING></TI><NOTE>(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung - Verstärke Zusammenarbeit)</NOTE><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2026)0020),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 212 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C10-0005/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>—</NO.P>unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 21. Januar 2026<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2026)0010.</FIELD></FOOTNOTE>, mit dem es seine Zustimmung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über eine Ermächtigung einer Verstärken Zusammenarbeit zur Einrichtung eines Unterstützungsdarlehens für die Ukraine gibt,</P></VISA><VISA><P><NO.P>—</NO.P>gestützt auf den Beschluss (EU) 2026/258 des Rates vom 29. Januar 2026 zur Ermächtigung einer verstärkten Zusammenarbeit zur Einrichtung eines Unterstützungsdarlehens für die Ukraine<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2026/258, 2.2.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/258/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>—</NO.P>gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 4. Februar 2026 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 60, 93 Absatz 3 und 170 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST><TXTLST><IDENT TCLINK="YES"><STRING BOLD="on">P10_TC1-COD(2026)0008</STRING></IDENT><OTTXT><TI><STRING BOLD="on">Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 11. Februar 2026 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2026/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027</STRING></TI><NOTE><STRING ITALIC="on">(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2026/467.) </STRING></NOTE></OTTXT></TXTLST></SDOCTA>