<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0038</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Antrag EGF/2025/006 BE/Audi – Belgien</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0006/2026 - Berichterstatter: Nicolae Ștefănuță)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2026 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer – Antrag Belgiens (EGF/2025/006 BE/Audi) (COM(2026)0002 – C10-0002/2026 – 2026/0001(BUD))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2026)0002 – C10-0002/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/691 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 153 vom 3.5.2021, S. 48, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/691/oj.</FIELD></FOOTNOTE> („EGF-Verordnung“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/2093/oj.</FIELD></FOOTNOTE> in der durch die Verordnung (EU, Euratom) 2024/765<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU, Euratom) 2024/765 des Rates vom 29. Februar 2024 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (ABl. L, 2024/765, 29.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/765/oj).</FIELD></FOOTNOTE> („MFR-Verordnung“) geänderten Fassung, insbesondere auf Artikel 8,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_interinstit/2020/1222/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Nummer 9,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Europäische Säule sozialer Rechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A10-0006/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Union Legislativ- und Haushaltsinstrumente geschaffen hat, um Arbeitnehmer, die unter den Folgen weitreichender struktureller Ereignisse und Veränderungen im Welthandelsgefüge zu leiden haben, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt behilflich zu sein; in der Erwägung, dass diese Unterstützung im Wege einer finanziellen Unterstützung für die Arbeitnehmer geleistet wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Belgien den Antrag EGF/2025/006 BE/Audi auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge von 3 414 Entlassungen<FOOTNOTE><FIELD> Im Sinne von Artikel 3 der EGF-Verordnung.</FIELD></FOOTNOTE> im Wirtschaftszweig NACE Rev. 2, Abteilung 29 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen) in den Regionen Bruxelles-Capitale (BE10), Provincie Oost-Vlaanderen (BE23) und Provincie Hainaut (BE32) mit 3 148 Entlassungen innerhalb eines Bezugszeitraums vom 28. Februar 2025 bis zum 28. Juni 2025 gestellt hat, darunter 2 580 Entlassungen bei Audi S.A./n.V. (Audi) und seinen Tochtergesellschaften sowie 568 Entlassungen bei fünf Zulieferern und nachgeschalteten Herstellern und 266 Entlassungen vor oder nach dem Bezugszeitraum;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der Antrag auf die Interventionskriterien von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung stützt; in der Erwägung, dass bei den 266 entlassenen Arbeitnehmern, deren Erwerbstätigkeit vor oder nach dem Bezugszeitraum von vier Monaten endete, im Einklang mit Artikel 6 Absatz 2 der EGF-Verordnung ein eindeutiger ursächlicher Zusammenhang mit dem Ereignis hergestellt werden kann, das die Einstellung der Tätigkeit der entlassenen Arbeitnehmer während des Bezugszeitraums bewirkt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass in dem betreffenden Audi-Werk nur ein Modell hergestellt wurde, wobei die Produktion aufgrund der hohen Produktionskosten im Zusammenhang mit dem Werksstandort früher als geplant eingestellt wurde; in der Erwägung, dass das Werk am 28. Februar 2025 geschlossen wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass Belgien für die nationale Vorfinanzierung und Kofinanzierung der Maßnahmen sorgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die in nationalen Rechtsvorschriften und Unionsrechtsvorschriften festgelegten Anforderungen im Hinblick auf Massenentlassungen von den betreffenden Unternehmen erfüllt wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass Finanzbeiträge aus dem EGF in erster Linie in aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und personalisierte Dienstleistungen fließen sollten, die darauf abzielen, die Begünstigten rasch wieder in eine menschenwürdige und nachhaltige Beschäftigung einzugliedern, indem ihnen Qualifizierungsmaßnahmen angeboten werden, um ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und sie gleichzeitig auf eine umweltfreundlichere und stärker digitalisierte europäische Wirtschaft vorzubereiten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 30 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) nicht überschreiten darf<FOOTNOTE><FIELD> Artikel 8 der MFR-Verordnung.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>teilt die Auffassung der Kommission, dass die in der EGF-Verordnung und insbesondere in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a festgelegten Bedingungen erfüllt sind und Belgien Anspruch auf einen Finanzbeitrag gemäß dieser Verordnung in Höhe von 7 527 625 EUR hat, was 85 % der sich auf 8 856 030 EUR belaufenden Gesamtkosten entspricht, die sich aus Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen in Höhe von 8 738 968 EUR und Ausgaben für Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie Kontrolle und Berichterstattung in Höhe von 117 062 EUR zusammensetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass die belgischen Behörden den Antrag am 18. September 2025 eingereicht haben und dass die Kommission ihre Bewertung des Antrags nach Vorlage zusätzlicher Informationen durch Belgien am 9. Januar 2026 abgeschlossen und das Parlament am selben Tag davon in Kenntnis gesetzt hat; betont, dass es wichtig ist, die Dauer zwischen der Einreichung eines Antrags auf EGF-Unterstützung und dem Finanzierungsbeschluss zu verkürzen, während zugleich die Rechte des Parlaments als einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde uneingeschränkt zu wahren sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass sich der Antrag auf Arbeitnehmer bezieht, deren Tätigkeit bei Audi sowie bei fünf Zulieferern und nachgeschalteten Herstellern beendet wurde, und dass sie alle als Begünstigte vorgesehen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Zunahme der Insolvenzen in den letzten zwei Jahren zu einem erheblichen Anstieg der Arbeitslosenquote in einigen Regionen Belgiens geführt hat, insbesondere in Brüssel und Hainaut (Wallonien); betont, dass das Arbeitslosigkeitsrisiko mit dem Bildungsniveau korreliert und dass jede zweite Person mit niedrigem Bildungsniveau und jede dritte Person mit mittlerem Bildungsniveau einem höheren Arbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt ist, wobei diese Gruppen 83 % der entlassenen Arbeitnehmer ausmachen; bedauert, dass die Entlassungen die Lage weiter verschärfen werden; fordert die belgischen Behörden auf, Maßnahmen zur Verringerung der Zahl von Insolvenzen zu ergreifen, um einen strukturellen und regionalen Niedergang abzuwenden und gleichzeitig Formen von sozialer Ungleichheit anzugehen, die zum Ausschluss von Arbeitskräften führen, etwa geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung und ein niedriges Bildungsniveau;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass der weltweite Markt für die Herstellung und den Verkauf von Autos, insbesondere Elektroautos, durch einen zunehmend aggressiven globalen Wettbewerb gekennzeichnet ist; betont, dass europäische Automobilhersteller vor der wachsenden Herausforderung stehen, innovative und erschwingliche Modelle in zukunftsorientierten Segmenten, wie dem der batteriebetriebenen Elektrofahrzeuge, auf den Markt zu bringen; bedauert, dass Audi seine Tätigkeit in Belgien trotz anhaltender Rentabilität eingestellt hat und dass die Produktion nach China und Mexiko verlagert wird, was zum Abbau von 3 414 Arbeitsplätzen geführt hat; stellt mit Besorgnis fest, dass schwierige Produktionsbedingungen, darunter der mangelnde Zugang zu kostengünstigeren sauberen Energiequellen und deren unzureichende Nutzung, zur Verlagerung der Audi-Produktionsstätten an Standorte außerhalb der Union beigetragen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>betont, dass das Werk nach mehr als 70 Jahren Betrieb und trotz der Produktion von Elektrofahrzeugen geschlossen wird, was zeigt, dass die Herausforderungen, denen sich die europäische Industrie gegenübersieht, eher struktureller als rein technologischer Natur sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>betont, dass eine nachhaltige Lösung für eine anderweitige Nutzung des geschlossenen Werks gefunden werden muss, um hochwertige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen; fordert die belgischen Behörden nachdrücklich auf, die nötigen Schritte zu unternehmen, um die Eröffnung einer neuen Produktionsstätte im ehemaligen Audi-Werk zu begünstigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, dass die Qualifikationen und Fähigkeiten der entlassenen Arbeitnehmer nach wie vor von entscheidender Bedeutung für eine zukunftsfähige europäische Wirtschaft sind, die den grünen Wandel vollbringt und gleichzeitig eine starke industrielle Basis aufrechterhält; ist daher der Ansicht, dass die Inanspruchnahme des EGF in eine umfassendere politische Reaktion auf allen politischen Ebenen einzubetten ist, um dafür zu sorgen, dass den betroffenen Arbeitnehmern angemessene Möglichkeiten im Einklang mit ihren Qualifikationen und Kompetenzen offenstehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>weist darauf hin, dass es sich bei den in Abstimmung mit den Gewerkschaften und den Sozialpartnern vereinbarten personalisierten Dienstleistungen, die den Arbeitnehmern angeboten werden sollen, um folgende Maßnahmen handelt: Beratungs-, Informations- und Vermittlungsdienste, Ausbildungsmaßnahmen – einschließlich in Bezug auf IT-Kenntnisse –, Job Day, Zuschuss für Unternehmensgründungen sowie Anreize für die Teilnahme an Aktivitäten für die Stellensuche; betont, dass es wichtig ist, hochwertige, zukunftsorientierte Arbeitsplätze zu fördern, um für langfristige wirtschaftliche und soziale Resilienz zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass die belgischen Behörden die Sichtbarkeit der Finanzierung durch die Union sicherstellen und ihren Mehrwert hervorheben müssen, indem sie den Begünstigten, den regionalen und lokalen Behörden, den Sozialpartnern und der breiten Öffentlichkeit aussagekräftige und zielgerichtete Informationen zur Verfügung stellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>fordert eine gründliche abschließende Bewertung der umgesetzten Maßnahmen, einschließlich klarer Informationen darüber, wie die Mittel verwendet wurden und ob die mit dem EGF verfolgten Ziele tatsächlich erreicht wurden, darunter Daten über die Zahl der wieder erfolgreich in den Arbeitsmarkt integrierten Arbeitnehmer und die von ihnen aufgenommenen Tätigkeiten sowie über diejenigen Personen, die Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen abgeschlossen haben, jeweils unter Angabe der entsprechenden Zeitrahmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass Belgien am 17. Februar 2025 mit der Erbringung personalisierter Dienstleistungen für die vorgesehenen Begünstigten begonnen hat und dass sich der Zeitraum, in dem ein Finanzbeitrag aus dem EGF gewährt werden kann, somit von diesem Datum bis 24 Monate nach Inkrafttreten des Finanzierungsbeschlusses erstreckt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass Belgien seit dem 9. Juli 2024 Verwaltungsausgaben für die Durchführung des EGF bestreitet und dass diese Ausgaben daher ab dem genannten Datum bis 31 Monate nach dem Inkrafttreten des Finanzierungsbeschlusses für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Betracht kommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass nach Zusicherung der belgischen Behörden der Grundsatz der Gleichbehandlung und das Diskriminierungsverbot beim Zugang zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und bei ihrer Durchführung beachtet werden und jegliche Doppelfinanzierung verhindert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>erklärt erneut, dass die Unterstützung aus dem EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen treten darf, für die aufgrund des nationalen Rechts oder von Tarifverträgen die Unternehmen verantwortlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>weist darauf hin, dass der EGF ein Instrument der Solidarität und des gerechten Übergangs ist und zwar Unterstützung nach dem Verlust von Arbeitsplätzen bietet, jedoch keine proaktive, schlüssige und koordinierte Industriepolitik der Union ersetzen kann, um die industrielle Beschäftigungsbasis und die soziale Sicherheit Europas sowie die langfristige wirtschaftliche und soziale Widerstandsfähigkeit zu schützen und einen strukturellen Niedergang in den Regionen abzuwenden; betont, dass die vorrangige Aufgabe der Union darin bestehen muss, solche Schließungen von vornherein zu verhindern, indem sie die Voraussetzungen für bezahlbare, saubere und zuverlässige Energie schafft, damit die industrielle Produktion wettbewerbsfähig bleibt, und gleichzeitig in die Kompetenzentwicklung sowohl von hochqualifizierten Arbeitnehmern als auch von Industriearbeitern investiert; betont ferner, dass es zum Schutz der Beschäftigungsbasis und der sozialen Sicherheit in Europa dringend schlüssiger und koordinierter Maßnahmen der Union zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bedarf, die in enger Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten zu entwickeln sind, und unterstreicht, dass sich Massenentlassungen nur durch eine robuste und widerstandsfähige europäische Wirtschaft wirksam verhindern lassen, wodurch auch der Bedarf an EGF-Interventionen sinkt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung mit ihrer Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST><TXTLST><ANNEX><TI><STRING BOLD="on">ANLAGE</STRING></TI><STI><STRING BOLD="on">BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES</STRING></STI><P><STRING BOLD="on">über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2025/006 BE/Audi)</STRING></P><P><STRING ITALIC="on">(Der Text dieser Anlage ist hier nicht wiedergegeben; er entspricht dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss (EU) 2026/454.)</STRING></P></ANNEX></TXTLST></SDOCTA>