<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0040</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Strategische Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften der EU</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0005/2026 - Berichterstatter: Michał Szczerba)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2026 zu strategischen Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften der EU (2025/2119(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie Titel V des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und insbesondere die Bestimmungen über die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den „Strategischen Kompass für Sicherheit und Verteidigung – Für eine Europäische Union, die ihre Bürgerinnen und Bürger, Werte und Interessen schützt und zu Weltfrieden und internationaler Sicherheit beiträgt“, der am 21. März 2022 vom Rat angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung von Versailles, die auf der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs vom 10. und 11. März 2022 angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2017/2315 des Rates vom 11. Dezember 2017 über die Begründung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) und über die Liste der daran teilnehmenden Mitgliedstaaten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 331 vom 14.12.2017, S. 57, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/2315/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2024/890 des Rates vom 18. März 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/509 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/890, 19.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/890/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, insbesondere vom 23. Oktober 2025, 26. Juni 2025, 20. März 2025 und 6. März 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften, die am 21. Mai 2024 von der EU und Moldau, am 28. Mai 2024 von der EU und Norwegen, am 1. November 2024 von der EU und Japan, am 4. November 2024 von der EU und Südkorea, am 19. November 2024 von der EU und Nordmazedonien, am 18. Dezember 2024 von der EU und Albanien, am 19. Mai 2025 von der EU und dem Vereinigten Königreich und am 23. Juni 2025 von der EU und Kanada unterzeichnet wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsamen Sicherheitszusagen der EU und der Ukraine, die am 27. Juni 2024 unterzeichnet wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 149, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/697/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das von der Präsidentin der Kommission am 19. März 2025 vorgelegte „Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030“ und den darin dargelegten Fünf-Säulen-Finanzierungsplan „ReArm Europe“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 22. April 2025 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/694, (EU) 2021/695, (EU) 2021/697, (EU) 2021/1153, (EU) 2023/1525 und (EU) 2024/795 im Hinblick auf Anreize für verteidigungsbezogene Investitionen im EU-Haushalt zur Umsetzung des Plans „ReArm Europe“ (COM(2025)0188),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2025/1106 des Rates vom 27. Mai 2025 zur Festlegung des Instruments „Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) durch die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/1106, 28.5.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/1106/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Juni 2025 mit dem Titel „Omnibus-Paket für die Verteidigungsbereitschaft“ (COM(2025)0820), wobei mit diesem Paket die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsrahmen vereinfacht werden sollen, um die Verteidigungsbereitschaft der EU zu verbessern,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 16. Oktober 2025 mit dem Titel „Frieden sichern: Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft 2030“ (JOIN(2025)0027),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Sauli Niinistö vom 30. Oktober 2024 mit dem Titel „Safer Together: Strengthening Europe’s Civilian and Military Preparedness and Readiness“ (Gemeinsam für mehr Sicherheit: Stärkung der zivilen und militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die drei gemeinsamen Erklärungen über die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO, die am 10. Januar 2023, 5. Dezember 2018 und 6. Dezember 2016 vom Präsident des Europäischen Rates, der Präsidentin bzw. dem Präsidenten der Kommission und dem NATO-Generalsekretär unterzeichnet wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Strategische Konzept, das am 29. Juni 2022 auf dem NATO-Gipfeltreffen in Madrid angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung des Gipfeltreffens in Den Haag vom 25. Juni 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. April 2025 zur Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik – Jahresbericht 2024<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/4389, 9.9.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4389/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2025 zu dem Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/3151, 20.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3151/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2021 zu der Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO im Rahmen der transatlantischen Beziehungen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 99 vom 1.3.2022, S. 105.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 5. März 2024 mit dem Titel „Eine neue europäische Industriestrategie für den Verteidigungsbereich: Erreichen der Verteidigungsbereitschaft der EU durch eine reaktionsfähige und resiliente europäische Verteidigungsindustrie“ (JOIN(2024)0010),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die politischen Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024-2029 mit dem Titel „Europa hat die Wahl“, die am 18. Juli 2024 von der Kandidatin für das Amt der Präsidentin der Kommission, Ursula von der Leyen, vorgelegt wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 24. September 2003 vom Generalsekretär der Vereinten Nationen und vom Präsidenten des Europäischen Rates unterzeichnete Gemeinsame Erklärung über die VN-EU-Zusammenarbeit bei der Krisenbewältigung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 10. März 2023 mit dem Titel „Weltraumstrategie der Europäischen Union für Sicherheit und Verteidigung“ (JOIN(2023)0009),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Sicherheit und Verteidigung (A10-0005/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU – angesichts des derzeitigen geopolitischen Kontexts und insbesondere der Rückkehr des Krieges auf den europäischen Kontinent aufgrund der Aggression Russlands gegen die Ukraine und der sich daraus ergebenden Entscheidung der EU, mehr Verantwortung für Sicherheit und Verteidigung zu übernehmen, was auch die militärische Unterstützung der Ukraine einschließt – stärkere, nachhaltige und maßgeschneiderte Partnerschaften eingehen muss, um die Zusammenarbeit mit gleich gesinnten Partnern auf eine für beide Seiten vorteilhafte Weise zu verbessern; in der Erwägung, dass aufgrund des Wandels im militärischen Paradigma und der Zunahme hybrider Bedrohungen keine Region der EU gegen die Gefahr einer Aggression oder Einmischung gefeit ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die wachsende Rolle der EU in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung mit den Grundsätzen und Zielen des auswärtigen Handelns der EU gemäß Artikel 21 EUV im Einklang stehen muss, zu denen die Achtung der Charta der Vereinten Nationen, das Völkerrecht, Konfliktverhütung, eine nachhaltige Entwicklung, Demokratie und Menschenrechte gehören;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die EU nach wie vor uneingeschränkt für die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und die Stärkung eines wirksamen Multilateralismus auf allen Ebenen einsetzt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Vielzahl der in der EU bestehenden Partnerschaften und Dialoge über Frieden, Sicherheit und Verteidigung ein wichtiger Ausgangspunkt für Stärke und Resilienz sind; in der Erwägung, dass mit diesen Partnerschaften der dringendste Bedarf und die dringendsten Herausforderungen der EU im Verteidigungsbereich angegangen werden sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass im Strategischen Kompass gefordert wurde, dass Partnerschaften mit bilateralen, regionalen und multilateralen Partnern weltweit ausgeweitet und vertieft werden, um einen gegenseitigen Nutzen und eine verstärkte Zusammenarbeit sicherzustellen, was die Notwendigkeit von Interoperabilität, Innovation und Kohärenz zwischen dem EU- und dem NATO-Rahmen sowie einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Ukraine und den Vereinigten Staaten als wichtigen Partnern für die europäische und transatlantische Sicherheit unterstreicht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zunahme der Aktivitäten von Organisationen des Menschenhandels und die Instrumentalisierung der Migration ein wesentliches Sicherheitsrisiko für die EU darstellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass man mit den neuen Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften zwischen der EU und den Partnerländern anstreben sollte, sich durch die Beschaffung der technologisch fortschrittlichsten und wirksamsten Systeme für die Selbstverteidigung und die Sicherstellung des Zugangs zu ihnen die höchsten Standards für die Sicherheit Europas zu sichern und diese Standards zu gewährleisten;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sicherheitsumfeld in Europa</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>betont, dass Europa unbedingt Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften benötigt, damit wirksam auf neue Bedrohungen reagiert und das Bestreben der EU, ihre Rolle als globaler strategischer Akteur zu stärken, unterstützt werden kann; betont, dass diese Partnerschaften, die für beide Seiten vorteilhaft sind und einen eindeutigen strategischen Fokus und klare Ziele aufweisen, unerlässlich sind, wenn die EU souveräner werden, mehr Verantwortung für ihre eigene Verteidigung übernehmen und besser gerüstet werden soll, um eigenständig und koordiniert – mit einem allumfassenden Ansatz – zu handeln und unmittelbare und künftige Herausforderungen und Bedrohungen zu bewältigen; stellt fest, dass diese Partnerschaften für die EU keine Option, sondern eine Notwendigkeit sind; betont, dass in ihrem Rahmen die strategische Autonomie der EU unter Wahrung des entschiedenen Einsatzes für die multilaterale Zusammenarbeit sowie der vollständigen Komplementarität mit der NATO verbessert sowie die Fähigkeit der EU, gemeinsam mit gleich gesinnten Partnern für Frieden, Stabilität und kollektive Sicherheit einzutreten, gestärkt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>	stellt fest, dass sich die EU derzeit in der kritischsten Sicherheitslage seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs befindet und vor großen Herausforderungen steht, wie der Stärkung ihrer militärischen Fähigkeiten und ihrer Cybersicherheitsinfrastruktur, der Bekämpfung hybrider Bedrohungen und des Terrorismus sowie dem Schutz ihrer kritischen Infrastruktur; betont, dass Russlands neoimperialen Bestrebungen und seine revisionistische Haltung die größte Bedrohung für die Sicherheit der EU darstellen, und hebt hervor, dass die Verteidigungs- und Abschreckungsfähigkeiten der EU dringend gestärkt werden müssen; weist in diesem Zusammenhang auf die zunehmenden sicherheitsrelevanten Auswirkungen des Klimawandels und der Umweltzerstörung auf kritische Infrastrukturen, die Energiesysteme und die Krisenvorsorge hin;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ein Weckruf für Europa ist, der Sicherheit und Verteidigung Priorität einzuräumen und mehr in diesen Bereich zu investieren; betont, dass Russland seine Aggression auf dem europäischen Kontinent auch mit Unterstützung seiner Handlanger, wie der Regime in Iran, Nordkorea und Belarus, fortsetzt; nimmt die böswilligen Aktivitäten der strategischen Konkurrenten der EU und die anhaltende hybride Kriegsführung verschiedener staatlicher und nichtstaatlicher Akteure zur Kenntnis, die eine Bedrohung für die Sicherheit Europas und die regelbasierte internationale Ordnung darstellen; hebt die besonderen Sicherheitsbedenken der EU-Mitgliedstaaten an der Ostflanke der EU hervor, die direkten Bedrohungen durch die Aggression Russlands und die hybride Kriegsführung ausgesetzt sind; betont, dass die weitere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und China angesichts der Unterstützung der Kriegswirtschaft Russlands durch China neu bewertet werden muss, um die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit der EU durch Risikominderung und weitere Maßnahmen zu stärken; betont, dass die EU den strategischen Wettbewerb mit China, das ein entscheidender Wegbereiter und Unterstützer des Angriffskriegs Russlands ist, und die Spillover-Effekte von Konflikten im Nahen Osten und in Afrika bewältigen und gleichzeitig gemeinsame globale Bedrohungen und Herausforderungen meistern muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass sich die EU im Rahmen ihres Strategischen Kompasses verpflichtet hat, kohärenter, konsequenter und umfassender mit ihren Partnern zusammenzuarbeiten und so auf der Grundlage gemeinsamer Werte und Interessen maßgeschneiderte, für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaften aufzubauen; betont, dass im Rahmen dieser Partnerschaften für Interoperabilität, gemeinsame Ausbildung und Innovation in der Verteidigungsindustrie gesorgt werden muss, insbesondere durch Initiativen wie das Programm für die Europäische Verteidigungsindustrie und SAFE;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten – auf der Grundlage der Achtung des Völkerrechts, der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und der Werte der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, wie im EUV verankert – weiterhin entschieden für die regelbasierte internationale Ordnung eintreten; betont, dass dieses Engagement die Grundlage des auswärtigen Handelns der EU und ihrer Bemühungen um die Förderung von Frieden, Stabilität, Multilateralismus und Wohlstand weltweit bildet; betont, dass in den Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften Konfliktprävention, Klimasicherheit und Nachhaltigkeit als bereichsübergreifende Prioritäten berücksichtigt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>sieht einer regelmäßigen Aktualisierung des Strategischen Kompasses erwartungsvoll entgegen, da dadurch sichergestellt werden kann, dass die strategische Zielvorstellung und die gemeinsamen Ziele der EU stets mit den aktuellen geopolitischen, sozialen und technologischen Entwicklungen Schritt halten; fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, die Resilienzplanung in die Sicherheitsinitiativen einzubinden und dabei kritische Infrastrukturen, Lieferketten und die Unabhängigkeit in der Energieversorgung abzudecken;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Entscheidende Bedeutung der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und der NATO</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>hebt die verstärkte strategische Partnerschaft mit der NATO hervor, die strukturierte Dialoge und eine verstärkte operative und bereichsbezogene Zusammenarbeit, insbesondere in Bereichen wie militärische Mobilität, maritime Sicherheit, Verteidigungsindustrie und Fähigkeitenentwicklung – vor allem durch gemeinsame Übungen und die Zusammenarbeit zwischen Stäben – umfasst, wodurch die europäische Säule der NATO gestärkt wird; betont, dass diese Zusammenarbeit weiterhin auf die gegenseitige Stärkung ausgerichtet sein sowie auf Vertrauen, Transparenz und der Achtung der Beschlussfassungsautonomie beider Organisationen beruhen muss; betont, dass demokratische Rechenschaftspflicht und parlamentarische Kontrolle von wesentlicher Bedeutung sind, wenn sichergestellt werden soll, dass eine solche Zusammenarbeit die europäische und transatlantische Sicherheit stärkt; betont, dass 23 der 27 EU-Mitgliedstaaten NATO-Mitglieder sind, und ist der Ansicht, dass die Zusammenarbeit mit den nicht der EU angehörenden europäischen NATO-Mitgliedern bekräftigt werden sollte, indem geprüft wird, wie diese Partnerschaften gestärkt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>	betont, dass die NATO das erfolgreichste militärische und politische Bündnis der jüngeren Geschichte ist, da sie seit über sieben Jahrzehnten die kollektive Verteidigung, Stabilität und Sicherheit seiner Mitglieder gewährleistet; betont, dass die EU und die NATO zusammen mehr als eine Milliarde Bürgerinnen und Bürger vertreten, einige der größten Volkswirtschaften der Welt umfassen und eine Gemeinschaft bilden, die durch gemeinsame demokratische Werte und Sicherheitsinteressen vereint ist; hebt hervor, dass es wichtig ist, den Dialog durch regelmäßige Konsultationen auf Ministerebene zwischen der EU und der NATO, die gemeinsame strategische Vorausschau und eine koordinierte Krisenreaktionsplanung zu institutionalisieren, damit die politische Koordinierung mit der operativen Zusammenarbeit Schritt hält;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass die Beziehungen der EU zur NATO eine Priorität sind und weiter ausgebaut werden müssen, insbesondere durch einen verstärkten Austausch von Informationen und Erkenntnissen; betont, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO für die Abschreckung, den Schutz kritischer Infrastrukturen, die militärische Mobilität, Energienetze, die digitale Kommunikation, den Cyberbereich, Weltraum- und Verteidigungsökosysteme sowie die gesellschaftliche und demokratische Resilienz unbedingt erforderlich ist; fordert, dass die gemeinsamen Erklärungen der EU und der NATO vollständig umgesetzt werden; fordert die Mitgliedstaaten, die auch Mitglied der NATO sind, ferner auf, ihr Engagement für die NATO zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass die NATO nach wie vor das zentrale Bündnis für die kollektive transatlantische Verteidigung ist, wobei sich die EU und die NATO ergänzen, kohärent zusammenwirken und einander verstärken, um für Sicherheit in Europa zu sorgen und die internationale Sicherheit zu verbessern, und empfiehlt diesbezüglich eine enge Zusammenarbeit und eine für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten; betont, dass eine stärkere und handlungsfähigere EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung einen positiven Beitrag zur weltweiten und transatlantischen Sicherheit leisten wird; hebt hervor, dass innerhalb der NATO eine starke EU-Säule im Bereich Verteidigung erforderlich ist, die die Möglichkeit aufweist, in Ergänzung der NATO autonom zu handeln, wodurch die transatlantische Partnerschaft gestärkt wird und die notwendigen Sicherheitsgarantien für die EU, ihre Mitgliedstaaten und die regelbasierte internationale Ordnung bereitgestellt werden; weist gleichzeitig darauf hin, dass Europa im Verteidigungsbereich auf eigenen Füßen stehen und über ein ausreichend starkes Abschreckungspotenzial verfügen muss; weist jedoch warnend auf die Risiken hin, die sich aus der Verlagerung des Schwerpunkts der US-Außenpolitik ergeben, die zu einer Verringerung des sicherheitspolitischen Engagements der Vereinigten Staaten in Europa führen könnte; betont daher, dass die EU ihre eigene Planungs- und Einsatzkapazität entwickeln muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass die Stärkung der Sicherheit davon abhängt, ob sich die Mitgliedstaaten mit interoperablen militärischen Instrumenten ausrüsten können – die gemeinsam von der europäischen Verteidigungsindustrie entwickelt werden –, um eine rasche und wirksame Reaktion auf jede Bedrohung der territorialen Unversehrtheit und Souveränität der EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen; betont in diesem Zusammenhang, dass militärische Fähigkeiten in Synergie mit dem NATO-Verteidigungsplanungsprozess (NDPP) und im Einklang mit dem Grundsatz „ein einziges Kräftedispositiv“ ermittelt werden müssen; stellt fest, dass der EU im Bereich der Regulierung und bei Investitionen eine wichtige Rolle zukommt und das Ziel dabei darin besteht, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit, die technologische Entwicklung und die europäische Verteidigungslogistik zu unterstützen; betont, dass die Standardisierung nach wie vor eine entscheidende Säule der Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO ist, um die Interoperabilität, die Komplementarität der Bemühungen und die effiziente Nutzung der Ressourcen sicherzustellen und gleichzeitig unnötige Doppelarbeit zu vermeiden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Vorschriften für die Herstellung, Zertifizierung, Verbringung, militärische Mobilität und Instandhaltung von Verteidigungsgütern und -systemen zu vereinfachen und zu harmonisieren, um eine wettbewerbsfähige, widerstandsfähige und integrierte europäische industrielle Lieferkette aufzubauen, mit der für eine größere allgemeine Einsatzbereitschaft und eine vollständige und wirksame Interoperabilität zwischen der EU und der NATO gesorgt werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>hebt die Rolle der NATO als globalen Akteur und zuverlässigen Partner bei den Bemühungen um die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen wie nuklearen, chemischen, biologischen und radiologischen Waffen und bei der Bekämpfung des globalen Terrorismus hervor;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Notwendigkeit von Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften der EU</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>begrüßt, dass sich die EU als verlässlicher Partner für die globale Sicherheit positioniert, indem sie ihre GSVP stärkt, unter anderem durch für beide Seiten vorteilhafte Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften und vertiefte bilaterale und multilaterale Dialoge; stellt fest, dass bislang mit acht Ländern Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften geschlossen wurden und weitere geplant sind, unter anderem mit Island; fordert, dass diese Partnerschaften eine strukturierte industrielle Zusammenarbeit umfassen, die darauf abzielt, die in der EU vorhandenen Produktionskapazitäten für wesentliche Produktionsgüter im Verteidigungsbereich im Rahmen der Stärkung der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) auszubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>ist der Ansicht, dass durch den Rahmen der Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften den laufenden Dialogen im Bereich Sicherheit und Verteidigung und der praktischen Zusammenarbeit neue Impulse verliehen werden; erachtet es als besonders wichtig, dass greifbare Ergebnisse erzielt und Etappenziele samt entsprechenden Terminvorgaben vereinbart werden; betont, dass eine Ergebnisüberwachung und bilaterale Überprüfungen durchgeführt werden müssen und ein Dialog über Wahrnehmungen von dimensionsübergreifenden Bedrohungen und beiderseitige Interessen geführt werden muss, die für die Umsetzung der Partnerschaften von entscheidender Bedeutung sind; betont, dass durch strategische Partnerschaften eine zuverlässige Versorgung mit kritischen Rohstoffen sichergestellt werden muss, die für die europäische Verteidigung unerlässlich sind; fordert die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission (HR/VP) auf, dem Parlament regelmäßig eine Bewertung des Stands der Umsetzung der Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont, dass Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften die Zusammenarbeit mit GSVP-Missionen umfassen, da mit ihnen Synergieeffekte geschaffen, die Interoperabilität und Koordinierung verbessert und die allgemeinen Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeiten der EU gestärkt werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont, dass den Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften, die mit Norwegen, dem Vereinigten Königreich und Kanada, d. h. NATO-Verbündeten und wichtigen Verteidigungspartnern der EU, unterzeichnet wurden, große strategische Bedeutung zukommt, und betont, dass sie Priorität haben müssen; fordert die Vertiefung dieser Partnerschaften, auch in den Bereichen Verteidigungsindustrie, Cyberbedrohungen und hybride Bedrohungen und maritime Sicherheit sowie beim Aufbau gemeinsamer militärischer Fähigkeiten und der Förderung einer engeren Zusammenarbeit; betont, dass bei der industriellen Zusammenarbeit Projekten Vorrang eingeräumt werden sollte, die zur strategischen Autonomie und Resilienz beitragen, und dabei eine ausgewogene geografische Verteilung der Investitionen unter den Mitgliedstaaten sichergestellt werden sollte, wobei die Ostflanke besonders berücksichtigt werden sollte; fordert die EU ferner auf, vergleichbare Abkommen mit gleich gesinnten Partnern zu unterzeichnen, einschließlich derjenigen, die keine NATO-Mitglieder sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>betont, dass die Beziehungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten nach wie vor ein Eckpfeiler der Sicherheit und Verteidigung Europas sind; erachtet es als dringend geboten, eine formelle Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft mit den Vereinigten Staaten zu prüfen, die mit den Interessen und Werten der EU im Einklang steht und durch die eine regelbasierte internationale Ordnung vorangebracht wird; weist darauf hin, dass ein ständiger Dialog geführt und hinsichtlich der Bedrohungswahrnehmungen zusammengearbeitet werden muss; bekräftigt, dass die Partnerschaft der EU mit den Vereinigten Staaten von strategischer Bedeutung ist, und fordert, dass diese Zusammenarbeit auf eine für beide Seiten vorteilhafte Weise vertieft wird und die Möglichkeiten für die bestmögliche Zusammenarbeit der Verteidigungsindustrien sondiert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>betont, dass es ohne Sicherheit in der Ukraine keine Sicherheit in Europa geben kann; erachtet es als dringend geboten, eine formelle Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft mit der Ukraine zu prüfen; bekräftigt, dass die Ukraine ein vorrangiger strategischer Partner der EU ist, während sie sich darauf vorbereitet, ihren Platz als Mitglied der Union einzunehmen; erklärt erneut, dass die EU weiterhin nachhaltige Unterstützung leisten und dabei keine Mühen scheuen wird, damit die Ukraine so bald wie möglich siegt; beharrt darauf, dass die EU zu belastbaren, rechtlich abgesicherten Sicherheitsgarantien für die Ukraine beitragen muss, um Russland von einer weiteren Aggression abzuschrecken; betont, dass eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und der ukrainischen Verteidigungsindustrie eine Priorität ist und dazu auch die Angleichung an die europäischen Standards und die Transparenz gehört; betont, dass die EU-Partnerschaften und die neun Punkte umfassenden gemeinsamen Sicherheitszusagen der EU und der Ukraine wichtig für die Koordinierung der Unterstützung für die Ukraine sind; fordert erneut, dass eingefrorene Vermögenswerte Russlands rasch unter Achtung des Völkerrechts zur Unterstützung der Ukraine verwendet werden; betont, dass es wichtig ist, die Lehren aus den operativen Erfahrungen der Ukraine systematisch zu nutzen, insbesondere in den Bereichen Drohnen bzw. unbemannte Luftfahrzeugsysteme und elektronische Kriegsführung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, aktiv mit der Ukraine zusammenzuarbeiten und Synergieeffekte mit ihr insbesondere in den Bereichen Luft- und Raketenabwehr sowie Drohnenkriegsführung und -Abwehr zu schaffen und dabei ihr bahnbrechendes operatives Fachwissen und ihre fortgeschrittenen Fähigkeiten zu würdigen und damit sowohl die Verteidigungsfähigkeiten der EU als auch der Ukraine zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>begrüßt die am 21. Mai 2024 abgeschlossene Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft EU-Moldau mit Schwerpunkt auf der Bekämpfung hybrider Bedrohungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>betont, dass Partnerschaften der EU mit Ländern im indopazifischen Raum wie Japan, der Republik Korea und Indien, mit denen bereits Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften unterzeichnet wurden, von strategischer Bedeutung sind und fordert den raschen Abschluss der Verhandlungen mit Australien und die Prüfung weiterer Partnerschaften mit anderen Ländern in der Region, insbesondere mit Neuseeland; betont, dass die Sicherheitsherausforderungen im euro-atlantischen und im indopazifischen Raum eng miteinander verflochten sind; betont, dass die Zusammenarbeit mit Taiwan in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung vertieft werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>betont, dass eine verstärkte Zusammenarbeit auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Formaten mit den Ländern des Kaukasus und Zentralasiens geprüft werden muss, bei der es um die Energieversorgungssicherheit, die Konnektivität und den Schutz kritischer Infrastrukturen geht; stellt fest, dass diese Regionen für die Diversifizierung der Energieversorgung, den Aufbau sicherer Verkehrskorridore und die Stärkung der Resilienz Europas insgesamt strategisch wichtig sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>betont, dass die Schwarzmeerregion von strategischer Bedeutung für die europäische Sicherheit ist; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung mit gleich gesinnten Partnern im Schwarzmeerraum und die Entwicklung einer umfassenden EU-Sicherheitsstrategie für das Schwarze Meer; befürwortet verstärkte Investitionen der EU in die maritimen Fähigkeiten, die Küstenverteidigung und die maritime Lageerfassung im Schwarzen Meer;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und den EAD auf, zu prüfen, ob mit anderen gleich gesinnten Partnern, die die Werte der EU teilen und sich zur Aufrechterhaltung einer regelbasierten internationalen Ordnung bekennen, zusätzliche Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften auf der Grundlage eindeutiger, für beide Seiten vorteilhafter Verpflichtungen aufgebaut werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, strukturierte Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften mit den Ländern im Westbalkan, insbesondere mit Bosnien und Herzegowina, zu begründen, um die regionale Stabilität zu stärken, hybride Bedrohungen abzuwehren und die europäische Sicherheitsarchitektur in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU zu festigen; betont, dass solche Partnerschaften auf dem bestehenden GSVP-Engagement in der Region, einschließlich EUFOR Althea, politischen Dialogen und Sicherheitsdialogen sowie der gemeinsamen Teilnahme an EU-Missionen aufbauen und gleichzeitig einen in stärkerem Maße strategischen und langfristigen Rahmen für die Zusammenarbeit in Bereichen wie Cyberresilienz, Bekämpfung von Desinformation und Aufbau von Verteidigungskapazitäten bieten sollten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Aufbau von Partnerschaften mit den Vereinten Nationen sowie anderer multilateraler Partnerschaften</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>betont, dass der Strategischen Partnerschaft VN-EU für Friedenseinsätze und Krisenbewältigung große Bedeutung zukommt; begrüßt die neuen Prioritäten der Strategischen Partnerschaft VN-EU für 2025-2028 und betont, dass die Kohärenz und Wirksamkeit der Missionen und Operationen der EU und der Vereinten Nationen verbessert werden müssen, unter anderem durch gemeinsame Prozesse in den Bereichen Planung und Erfahrungsauswertung; fordert die uneingeschränkte Umsetzung und die systematische Einbeziehung der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit im Einklang mit der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, insbesondere in Bezug auf den Schutz der Zivilbevölkerung, die uneingeschränkte, gleichberechtigte und substanzielle Teilhabe von Frauen an Friedensprozessen sowie die Verhütung sexueller Gewalt im Zusammenhang mit Konflikten; fordert eine Reform der Arbeitsweise der Vereinten Nationen, damit die Missionen und Operationen erfolgreich sind und die gewünschte Wirkung haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt fest, dass die EU und die Afrikanische Union insbesondere in den Bereichen Frieden und Sicherheit eine strategische Partnerschaft unterhalten; betont, dass die strategischen Partnerschaften mit anderen regionalen Organisationen wie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, dem Verband südostasiatischer Nationen, der Liga der Arabischen Staaten, dem Golf-Kooperationsrat und der Organisation Amerikanischer Staaten in Bereichen von beiderseitigem Interesse durch gemeinsame Initiativen, Dialog und verstärkte diplomatische Aktivitäten vertieft werden müssen; betont, dass die Zusammenarbeit mit lateinamerikanischen Partnern bei der Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität, des grenzüberschreitenden Menschenhandels und hybrider Bedrohungen sowie bei der maritimen Sicherheit und der Förderung der demokratischen Resilienz und der regionalen Stabilität von großer Bedeutung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert, dass die operative Dimension der Zusammenarbeit der EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung mit gleich gesinnten und weiteren Partnern in der südlichen Nachbarschaft, insbesondere im Mittelmeerraum, gestärkt wird, wobei der Schwerpunkt auf der maritimen Sicherheit, der Terrorismusbekämpfung, der Grenzverwaltung und dem Schutz kritischer Infrastrukturen liegen sollte, und dabei auf den im Pakt für den Mittelmeerraum festgelegten Verpflichtungen zur Vertiefung der Zusammenarbeit mit den Partnern im Mittelmeerraum im Bereich Sicherheit aufgebaut wird; betont, dass sich die Instabilität in der Region unmittelbar auf die innere Sicherheit der EU auswirkt und sie daher eine in stärkerem Maße strategische und koordinierte Reaktion erfordert;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Förderung umfassender und maßgeschneiderter Formen der Zusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betont, dass der integrierte Ansatz der EU für die GSVP die Rechtsrahmen für die Beteiligung von Drittländern und regionalen Organisationen an GSVP-Missionen und -Operationen umfasst; betont, dass diese Partner die Werte der EU wahren und ihre Interessen teilen müssen; fordert die Kommission und den EAD auf, die Verwaltungsverfahren weiter zu straffen, um eine raschere und flexiblere Teilnahme gleich gesinnter Partner insbesondere an Schulungen, am Kapazitätsaufbau und an Krisenreaktionsmissionen sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>betont, dass die Europäische Friedensfazilität (EFF) von strategischer Bedeutung ist, da es sich dabei um ein zentrales Instrument für die Stärkung der militärischen und Verteidigungskapazitäten, die Unterstützung militärischer Aspekte von Friedenseinsätzen und die Bereitstellung von Ausrüstung für die Streitkräfte der EU-Partner handelt; fordert vollständige Transparenz und demokratische Kontrolle dieses Instruments;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>bedauert, dass die Regierung Ungarns – unter anderem mittels einer Klage vor dem Gericht der Europäischen Union – nach wie vor verhindert, dass dieses Instrument zur Unterstützung der Ukraine eingesetzt werden kann, und dass es die Unterstützung aus der EFF für Armenien weiterhin blockiert; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, aktiv Druck auf die Regierung Ungarns auszuüben, damit sie ihre unverantwortliche Blockade der EFF beendet; fordert die HR/VP auf, alternative Lösungen für die Überwindung dieser Blockade zu finden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>begrüßt die Stärkung des EAD-Netzes der Militärberater in den EU-Delegationen, durch das die Beziehungen zu den militärischen und zivilen Einrichtungen der Partner gestärkt werden; fordert die Einrichtung regelmäßiger Koordinierungstreffen zwischen diesen Beratern, um bewährte Verfahren auszutauschen, das Lagebewusstsein zu verbessern und die Kohärenz im auswärtigen Handeln der EU zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>beharrt darauf, dass für die Verteidigungsbereitschaft der EU bis 2030 Partnerschaften und eine Zusammenarbeit der EU mit gleich gesinnten Partnern erforderlich ist; betont, dass die erklärten Ziele der EU nur verwirklicht werden können, wenn die Lieferketten, auch für Rohstoffe und kritische Komponenten, sichergestellt werden, die EDTIB gestärkt und gefestigt wird und die strategischen Abhängigkeiten der EU verringert werden, ohne neue zu schaffen; unterstreicht beispielhaft die Abhängigkeit der EU von China bei kritischen Rohstoffen, die eine erhebliche geopolitische und wirtschaftliche Verwundbarkeit darstellt; fordert demokratische Kontrolle und Transparenz bei Partnerschaften in der Verteidigungsindustrie, um unter anderem die Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards sicherzustellen; stellt fest, dass die Verwirklichung eines echten Binnenmarkts für Verteidigung von entscheidender Bedeutung ist und die militärischen Fähigkeiten der EU und ihre strategische Autonomie stärken wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>begrüßt, dass den Ländern, mit denen eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft eingegangen wurde, nach Abschluss besonderer bilateraler Abkommen möglicherweise ein privilegierter Zugang zum SAFE-Instrument gewährt werden kann; stellt fest, dass die Verhandlungen über das SAFE-konforme Abkommen mit Kanada abgeschlossen wurden; bedauert, dass der Abschluss des Abkommens mit dem Vereinigten Königreich noch aussteht; betont, dass die Einbeziehung der beiden Länder in EU-Verteidigungsinitiativen für alle Seiten von Vorteil wäre und sich dadurch der Mehrwert der einzelnen Industrien ausschöpfen ließe; betont, dass die Beteiligung der Ukraine an SAFE wichtig ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>stellt fest, dass die Europäische Verteidigungsagentur im Rahmen maßgeschneiderter Verwaltungsvereinbarungen auch mit Drittländern, Organisationen und Einrichtungen zusammenarbeitet; betont, dass sichergestellt werden muss, dass diese Vereinbarungen zur Konsolidierung der EDTIB und zum Schutz disruptiver Technologien beitragen; fordert eine Neubewertung der Verwaltungsvereinbarungen und ihrer Wirksamkeit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>fordert, dass der EAD mit den notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet wird, um die bestehenden Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften umzusetzen und sicherzustellen, dass sie zu greifbaren Ergebnissen führen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Stärkung zentraler Bereiche der Zusammenarbeit im Rahmen der Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>betont den Stellenwert der Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften für die integrierte Grenzverwaltung im Zusammenwirken mit einer Reihe von Partnern, die angesichts der Provokationen und Verletzungen des NATO-Luftraums durch die Regime von Russland und Belarus in letzter Zeit, von denen insbesondere die Staaten der Ostflanke betroffen sind, und der externen Aspekte der irregulären Migration besonders wichtig sind; weist darauf hin, dass die externen Aspekte der irregulären Migration auch die Mitgliedstaaten an der Südflanke betreffen; fordert eine verstärkte finanzielle und operative Unterstützung der EU für die Grenzverwaltungskapazitäten der Frontstaaten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>fordert den Europäischen Rat auf, die Beteiligung von Ländern, mit denen Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften abgeschlossen wurden, insbesondere Norwegens, des Vereinigten Königreichs und Kanadas, an EU-Leitprojekten wie dem Schutzschild für die Ostflanke, der Europäischen Drohnenabwehrinitiative, dem Europäischen Luftschild und dem Europäischen Weltraumschild in Betracht zu ziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>betont, dass bei den Finanzierungsprioritäten der EU die Notwendigkeit einer ausgewogenen geografischen Verteilung der industriellen Kapazitäten berücksichtigt werden sollte, wobei die Stärkung der Verteidigungsproduktion an der Ostflanke der EU besonders wichtig genommen werden sollte, um der Nähe zu Hochrisikogebieten Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>fordert mehr gemeinsame Übungen im Bereich der maritimen Sicherheit mit einschlägigen verbündeten Partnern, um die Interoperabilität und Einsatzbereitschaft in strategisch wichtigen Wasserstraßen und Meerengen weltweit zu fördern, insbesondere in Gebieten, in denen die lebenswichtigen Interessen der EU bedroht sind; beharrt darauf, dass die Überwachung und der Schutz kritischer maritimer Infrastruktur, zu der auch Unterseekabel und Pipelines gehören, wichtig sind, um die immer häufigeren hybriden Angriffe verhindern zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>betont, dass Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften für GSVP-Missionen und -Operationen wichtig sind, da diese nach wie vor der Eckpfeiler des Engagements der EU im Bereich der externen Sicherheit und ein wichtiger Pfeiler der Bemühungen der EU in den Bereichen Konfliktprävention, Krisenbewältigung und Stabilisierung nach Konflikten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>betont, dass Cyberangriffe, Desinformation und ausländische Informationsmanipulation und Einmischung, die Aktivitäten transnationaler krimineller Organisationen, die Drogenschmuggel und Menschenhandel betreiben, und die Instrumentalisierung von Migration durch aggressive Drittländer eine wachsende Sicherheitsbedrohung für die EU darstellen; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Partnern der EU, um die Resilienz der EU zu stärken, ihre kritische Infrastruktur zu schützen und bewährte Verfahren für den Umgang mit ausländischer Informationsmanipulation und Einmischung auszutauschen; hebt hervor, dass die Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften wichtig für den Aufbau gesellschaftlicher und demokratischer Resilienz sind; fordert die Einrichtung gemeinsamer Übungen im Bereich der Reaktion auf Cyberangriffe und den Aufbau sicherer Kanäle für den Informationsaustausch zwischen der EU und ihren Partnern, damit hybride Bedrohungen abgewehrt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>stellt fest, dass die zunehmende Wahrnehmung nicht traditioneller Sicherheitsherausforderungen auch in dem Ansatz der EU in Bezug auf den Schutz kritischer Unterwasserinfrastrukturen zum Ausdruck kommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>betont den Stellenwert der Terrorismusbekämpfung und der Prävention von Gewaltextremismus, wobei durch integrierte Sicherheitsrahmen sowohl gegen staatliche als auch gegen nichtstaatliche Bedrohungen vorgegangen werden muss; betont, dass eine umfassende zwischenstaatliche Zusammenarbeit und ein entsprechender Informationsaustausch sowohl innerhalb der EU als auch mit Drittländern erforderlich sind, um Terrorismus und Gewaltextremismus wirksam zu bekämpfen und zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>betont, dass Partnerschaften eine entscheidende Bedeutung zukommt, wenn es gilt, für friedliches und verantwortungsvolles Verhalten im Weltraum einzutreten, auf Bedrohungen im Weltraum zu reagieren und die Nutzung von Weltraumdiensten für Sicherheits- und Verteidigungszwecke zu unterstützen; betont insbesondere, dass auch die aufstrebende New-Space-Branche und ihr Innovationspotenzial im Hinblick auf Technologien mit doppeltem Verwendungszweck voll ausgeschöpft werden sollten, und zwar sowohl für Entwicklungen im Verteidigungsbereich als auch für zivile Entwicklungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>fordert, dass die Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften eine wirksame Überprüfungsklausel enthalten, durch die Anpassungen im Zusammenhang mit der Umsetzung ermöglicht werden und auf neue Sicherheitsentwicklungen reagiert werden kann; betont, dass diese Partnerschaften, wenn sie gut umgesetzt werden, zu konkreten Ergebnissen führen werden, die zur europäischen Sicherheitsordnung beitragen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Entwicklung der Rolle des Parlaments bei der Förderung der Verteidigungszusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>weist darauf hin, dass das Parlament wiederholt die Bedeutung der Partnerschaften im Bereich Sicherheit und Verteidigung hervorgehoben hat; ist der Ansicht, dass die parlamentarische Diplomatie diese Partnerschaften ergänzt und unterstützt; hebt die wichtigen Aufgaben hervor, die der Ausschuss für Sicherheit und Verteidigung sowie die Delegation für die Beziehungen zur Parlamentarischen Versammlung der NATO wahrnehmen; fordert den EAD auf, dem Parlament regelmäßig über die Umsetzung der Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften und den Stand der laufenden oder geplanten Verhandlungen Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>verpflichtet sich, weiterhin regelmäßig gemeinsame Ausschusssitzungen mit dem Ausschuss für nationale Sicherheit, Verteidigung und Nachrichtenwesen der Werchowna Rada der Ukraine abzuhalten, um den Dialog auf parlamentarischer Ebene zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>begrüßt, dass die erste interparlamentarische Sitzung der Verteidigungsausschüsse der EU-Mitgliedstaaten im Europäischen Parlament stattgefunden hat und die Partnerschaft mit den Bediensteten der nationalen Parlamente unter anderem im Rahmen des Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs weiter vertieft wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>begrüßt die Ausrichtung des 107. Rose-Roth-Seminars der Parlamentarischen Versammlung der NATO mit dem Titel „EU-NATO Cooperation: Essential Partnership and Democratic Resilience“ (Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO: wesentliche Partnerschaft und demokratische Resilienz) in den Räumlichkeiten des Parlaments; betont, dass dies die neue und aktive Rolle des Parlaments angesichts seines gestärkten Status als Partner in der Parlamentarischen Versammlung der NATO unterstrich;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>hebt den Erfolg des allerersten Pilotprojekts des Europäischen Parlaments und der Parlamentarischen Versammlung der NATO zum Aufbau parlamentarischer Kapazitäten im Sicherheits- und Verteidigungsbereich für Bedienstete der Werchowna Rada der Ukraine hervor; fordert, dass dieses Pilotprojekt auf die Werchowna Rada der Ukraine, die Parlamente des Erweiterungsgebiets und alle Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften ausgeweitet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>ist der Ansicht, dass das vom EAD organisierte und vom Europäischen Parlament mitausgerichtete Schuman-Forum für Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft die Gelegenheit für eine regelmäßige Plattform auf hoher Ebene für einen Dialog mit den Partnern bietet; fordert das Parlament auf, eine aktive Rolle bei der Gestaltung seiner Agenda und der Folgemaßnahmen zu übernehmen und sicherzustellen, dass die Ergebnisse in die legislative Arbeit zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU einfließen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>empfiehlt, dass engere Beziehungen zu den Gesellschaften in den Partnerländern aufgebaut werden und die strategische Kommunikation der EU gestärkt wird; fordert, dass Kampagnen unter Einbeziehung des Parlaments, anderer Organe, Einrichtungen und sonstiger Stellen der EU, der Mitgliedstaaten und der Partnerländer sowie von nichtstaatlichen Organisationen, Hochschulen und Medien eingeleitet werden, um den Bekanntheitsgrad bestehender Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften zu erhöhen und den Aufbau neuer Partnerschaften voranzutreiben und so das Ansehen und die Stellung der EU in den Ländern, mit denen Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften bestehen, zu stärken; betont, dass Desinformation und manipulative Narrative auswärtiger Akteure durch koordinierte Kommunikationsstrategien und Public-Diplomacy-Initiativen unter Einbeziehung der EU-Delegationen und der Mitgliedstaaten bekämpft werden müssen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>