<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0047</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Gezielte Ausweisung ausländischer Journalisten und Christen aus der Türkei unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0120, 0129, 0131 and 0134/2026)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Februar 2026 zu der gezielten Ausweisung ausländischer Journalisten und ausländischer Christen aus der Türkei unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit (2026/2613(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass im Bericht 2025 der Kommission über die Türkei festgestellt wird, dass dort ein ungünstiges Umfeld für die Medienfreiheit und den Medienpluralismus besteht; in der Erwägung, dass immer mehr Besorgnis darüber geäußert wird, dass ausländische Journalisten festgenommen und abgeschoben werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass in den vergangenen Jahren mindestens 300 ausländische christliche Pastoren, Missionare und deren Angehörige aus der Türkei abgeschoben wurden und ihnen die Wiedereinreise verweigert wird, und zwar unter Hinweis auf die verwaltungsrechtlichen Maßnahmen mit dem Code „N-82“ bzw. „G-87“, mit denen sie als Gefahr für die nationale Sicherheit eingestuft wurden, ohne dass Beweise vorgelegt oder Gerichtsverfahren durchgeführt wurden oder ein wirksamer Rechtsbehelf eingelegt werden könnte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass Kaweh Taheri, ein unabhängiger freiberuflicher Journalist aus Iran, der vom UNHCR als Flüchtling anerkannt wurde, am 26. Januar 2026 festgenommen wurde und nach Iran abgeschoben werden soll, wo ihm politische Verfolgung droht; in der Erwägung, dass die Journalistin Nudschan Mala Hassan am 20. Januar 2026 von türkischen Grenzschutzbeamten durch Schüsse verletzt wurde, als sie über Proteste berichtete; in der Erwägung, dass manche Journalisten, darunter der BBC-Korrespondent Mark Lowen, bereits abgeschoben wurden und andere, etwa der französische Journalist Raphaël Boukandoura, festgenommen wurden und ihnen mit Abschiebung gedroht wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass Berichte darüber vorliegen, dass Christen die weltweit am stärksten verfolgte Religionsgemeinschaft sind; in der Erwägung, dass die internationalen Bemühungen um den Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit immer weniger glaubhaft sind, solange dieser Sachverhalt nicht eingeräumt und angegangen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass vor dem EGMR mehrere diesbezügliche Rechtssachen anhängig sind, darunter die Rechtssache Wiest/Türkei;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass an der Umwandlung der Hagia Sophia in eine Moschee, der Zerstörung christlicher Kirchen und dem ständigen Druck auf christliche Gemeinschaften ein weitverbreitetes und systematisches Muster von Einschränkungen der Grundfreiheiten einschließlich der Meinungs- und Religionsfreiheit deutlich wird;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste, dass ausländische Journalisten und ausländische Christen unter dem unbegründeten Vorwand der nationalen Sicherheit und ohne ordnungsgemäßes Verfahren gezielt ausgewiesen werden; missbilligt, dass die Beweismittel nicht offengelegt werden und es keine gerichtliche Kontrolle im eigentlichen Sinne gibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>bekundet den Christen seine unerschütterliche Unterstützung und bekräftigt, dass die Religions- und Weltanschauungsfreiheit – die auch das Recht umfasst, die eigene Religion einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen auszuüben und zu wechseln oder sich zu einer Religion zu bekennen – nach Maßgabe der internationalen Menschenrechtsnormen uneingeschränkt geschützt und diskriminierungsfrei und ohne Einmischung staatlicher Stellen gewahrt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>ist der Ansicht, dass diese gezielten Ausweisungen in einen breiteren Kontext einzuordnen sind, der von Rückschritten bei der Demokratie, der Aushöhlung der Unabhängigkeit der Justiz, der Kriminalisierung abweichender Meinungen und von Angriffen auf die Zivilgesellschaft gekennzeichnet ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die Türkei auf, sämtliche Formen der gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Drangsalierung ausländischer Journalisten, die häufig unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit betrieben wird, umgehend einzustellen; ist entrüstet darüber, dass es zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen gekommen sein soll; fordert die Türkei auf, die Abschiebungsverfahren gegen Kaweh Taheri und alle anderen ausländischen Journalisten sofort einzustellen; fordert, dass die Gerichtsverfahren gegen den schwedischen Journalisten Joakim Medin eingestellt und alle gegen Journalisten im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ergangenen Urteile aufgehoben werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>teilt die Einschätzung aus dem Bericht 2025 über die Türkei, was das restriktive Umfeld für Journalisten und kritische Stimmen in dem Land anbelangt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>bekundet den türkischen Journalisten, die trotz der zahlreichen Übergriffe weiterhin unabhängig berichten, seine Solidarität; fordert die Kommission auf, die Unterstützung für unabhängige Medien aufzustocken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die Türkei nachdrücklich auf, die verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, die Sicherheitsvermerke mit dem Code „N-82“ bzw. „G-87“ tragen, ab sofort nicht mehr zu verwenden sowie Einzelfallentscheidungen zu treffen, diese Entscheidungen zu begründen und diesbezüglich eine unabhängige gerichtliche Kontrolle zu ermöglichen; fordert die Türkei zudem nachdrücklich auf, willkürlich ausgewiesenen Personen die Rückkehr zu gestatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die Hohe Vertreterin und Vizepräsidentin der Kommission (HR/VP) und die Kommission auf, diese Bedenken im politischen Dialog mit der Türkei systematisch zur Sprache zu bringen und gezielte Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, falls diese Missstände nicht beseitigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der HR/VP und den Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament der Türkei zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>