<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0049</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entwicklung einer neuen Strategie der EU zur Bekämpfung der Armut</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0260/2025 - Berichterstatter: João Oliveira)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Februar 2026 zur Entwicklung einer neuen Strategie der EU zur Bekämpfung der Armut (2025/2095(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 145 bis 161 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Europäische Säule sozialer Rechte (EPSR) und den zugehörigen Aktionsplan mit seinen Zielen für 2030 und auf das sozialpolitische Scoreboard der EU, seine Leit- und Sekundärindikatoren,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung von Porto vom 8. Mai 2021, die beim Sozialforum von Porto von 2023 erneuerten Zusagen und die Erklärung von La Hulpe vom 16. April 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung der im September 2015 in New York angenommenen Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht über die nachhaltige Entwicklung 2025<FOOTNOTE><FIELD> Sachs, J. D., Lafortune, G., Fuller, G., Iablonovski, G.: <STRING ITALIC="on">Sustainable Development Report 2025 – Financing Sustainable Development to 2030 and Mid-Century</STRING>. Dublin (Irland): Dublin University Press, 2025.</FIELD></FOOTNOTE>, der am 24. Juni 2025 veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das 1979 verabschiedete Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul), das am 11. Mai 2011 angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Internationalen Pakt der Vereinten Nationen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der am 16. Dezember 1966 in New York verabschiedet wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das am 20. November 1989 in New York verabschiedete Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und die Allgemeinen Bemerkungen des Ausschusses für die Rechte des Kindes,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das am 12. Dezember 2006 in New York verabschiedete Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2019 über die Rechte des Kindes,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, etwa das Übereinkommen Nr. 102 über die Mindestnormen der sozialen Sicherheit, das Übereinkommen Nr. 111 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit und das Übereinkommen Nr. 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die 1961 in Turin angenommene Europäische Sozialcharta,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2000/43/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2000/78/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 188 vom 12.7.2019, S. 79, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2019/1158/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 275 vom 25.10.2022, S. 33, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 132 vom 17.5.2023, S. 21, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2023/970/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2023/955 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Einrichtung des Klima-Sozialfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1060<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 130 vom 16.5.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/955/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2024/1385 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1385, 24.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1385/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. März 2025 mit dem Titel „Ein Fahrplan für die Frauenrechte“ (COM(2025)0097),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. Januar 2020 zu den Einkommensunterschieden zwischen Frauen und Männern<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 331 vom 17.8.2021, S. 5.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2021 zu dem Zugang zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum für alle<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 456 vom 10.11.2021, S. 145.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Februar 2021 zu der Verringerung der Ungleichheiten mit besonderem Augenmerk auf der Erwerbstätigenarmut<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 465 vom 17.11.2021, S. 62.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2021 zu den Rechten des Kindes im Hinblick auf die EU-Kinderrechtsstrategie<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 474 vom 24.11.2021, S. 146.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. April 2021 zu der Europäischen Garantie für Kinder<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 506 vom 15.12.2021, S. 94.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2022 zu der Frauenarmut in Europa<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 47 vom 7.2.2023, S. 2.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Oktober 2022 zur Lage von Roma-Gemeinschaften, die in Siedlungen in der EU leben<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 132 vom 14.4.2023, S. 29.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2023 zu einem angemessenen Mindesteinkommen zur Gewährleistung einer aktiven Inklusion<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/400, 23.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/400/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Mai 2023 zu der Durchführung des in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation vorgesehenen Schulprogramms für Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/1063, 15.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1063/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. November 2023 zum Abbau von Ungleichheiten und zur Förderung der sozialen Eingliederung in Krisenzeiten für Kinder und ihre Familien<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/4211, 24.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4211/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. November 2023 zu dem Thema „Vorrang für Kinder – Stärkung der Garantie für Kinder zwei Jahre nach ihrer Annahme“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/4212, 24.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4212/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. November 2023 zur Schaffung von Arbeitsplätzen – gerechter Übergang und nachhaltiges Investieren<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/4224, 24.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4224/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2019 zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 189 vom 5.6.2019, S. 4.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung 2013/112/EU der Kommission vom 20. Februar 2013 mit dem Titel „Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 59 vom 2.3.2013, S. 5.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. März 2021 mit dem Titel „EU-Kinderrechtsstrategie“ (COM(2021)0142),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung (EU) 2024/1238 der Kommission vom 23. April 2024 zur Entwicklung und Stärkung integrierter Kinderschutzsysteme im Interesse des Kindeswohls<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1238, 14.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2024/1238/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung (EU) 2021/1004 des Rates vom 14. Juni 2021 zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 223 vom 22.6.2021, S. 14, ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2021/1004/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. Juni 2023 über eine umfassende Herangehensweise im Bereich der psychischen Gesundheit (COM(2023)0298),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025“ (COM(2020)0152),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. September 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 (COM(2020)0565),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. November 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020-2025“ (COM(2020)0698),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. Oktober 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma“ (COM(2020)0620),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12. März 2021 zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 93 vom 19.3.2021, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2021 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030“ (COM(2021)0101),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Januar 2021 mit dem Titel „Grünbuch zum Thema Altern – Förderung von Solidarität und Verantwortung zwischen den Generationen“ (COM(2021)0050),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. Dezember 2021 mit dem Titel „Aufbau einer Wirtschaft im Dienste der Menschen: ein Aktionsplan für die Sozialwirtschaft“ (COM(2021)0778),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 8. November 2019 zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 387 vom 15.11.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 28. Juni 2023 zum Zugang zu essenziellen Dienstleistungen in der EU,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 30. Januar 2023 für ein angemessenes Mindesteinkommen zur Sicherstellung einer aktiven Inklusion<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 41 vom 3.2.2023, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die im Juni 2021 eingerichtete Europäische Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilungen der Kommission vom 30. Juni 2021 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“ (COM(2021)0345) und vom 27. März 2024 mit dem Titel „Die langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU: Wichtigste Ergebnisse und Ausblick“ (COM(2024)0450),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 14. Oktober 2025 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/6322, 3.12.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/6322/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die einschlägigen Berichte des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über extreme Armut und Menschenrechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Positionspapier des Europäischen Netzes gegen Armut (EAPN) mit dem Titel „Towards the eradication of poverty – EAPN vision and recommendations for the EU Anti-Poverty Strategy“ (Auf dem Weg zur Armutsbeseitigung – Vision und Empfehlungen des EAPN für die EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut), das 2025 veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Positionspapiere I und II von All Together in Dignity Fourth World mit dem Titel „Paving the Way towards an EU Anti-Poverty Strategy“ (Den Weg zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut ebnen), die im Januar bzw. Mai 2025 veröffentlicht wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Positionspapiere der Social Platform vom März 2025 mit dem Titel „A post-2027 Multiannual Financial Framework for Social Europe“ (Ein Mehrjähriger Finanzrahmen für die Zeit nach 2027 für ein soziales Europa) und vom Mai 2025 mit dem Titel „EU Anti-Poverty Strategy“ (EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Positionspapier des Weltmütterverbands (Make Mothers Matter) mit dem Titel „Mothers’ Poverty in the EU“ (Mütterarmut in der EU), das 2025 veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Studie der Kommission vom 15. November 2024 mit dem Titel „Transport poverty: definitions, indicators, determinants, and mitigation strategies“ (Verkehrsarmut: Begriffsbestimmungen, Indikatoren, Determinanten und Eindämmungsstrategien),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Eurochild mit dem Titel „Children's Realities in Europe: Progress &amp; Gaps – Eurochild 2024 flagship report on children in need across Europe“ (Lebensumstände von Kindern in Europa: Fortschritte und Lücken – richtungsweisender Bericht von Eurochild 2024 über Kinder in Not in ganz Europa), der 2024 veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A10-0260/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass im Jahr 2024 93,3 Millionen Menschen in der EU (21,0 % der Bevölkerung) von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren, was nur geringfügig unter dem Niveau von 2019 liegt; ferner in der Erwägung, dass 2024 bei 21,9 % der Familien mit unterhaltsberechtigten Kindern in der EU die Gefahr bestand, zu verarmen oder sozial ausgegrenzt zu werden<FOOTNOTE><FIELD> Eurostat: „Rate der erheblichen materiellen und sozialen Deprivation nach Alter und Geschlecht“, Eurostat Data Browser, 14. November 2025, abgerufen am 9. Dezember 2025, https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/ilc_mdsd11/default/table?lang=de.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass schwere materielle Deprivation definiert ist als der Mangel an notwendigen und wünschenswerten Objekten, die erforderlich sind, um ein angemessenes Leben zu führen; in der Erwägung, dass 2024 insgesamt 6,4 % der Unionsbevölkerung schwere materielle und soziale Deprivation erlebten, darunter mangelnde angemessene Beheizung, überfüllte Wohnungen und unangemessene Ernährung; in der Erwägung, dass Kinder und Frauen im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen unverhältnismäßig stark von diesem Phänomen betroffen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU in dem Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte von 2021 das Ziel angenommen hat, bis 2030 die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen im Vergleich zum Stand von 2019 um mindestens 15 Millionen zu verringern, darunter mindestens 5 Millionen Kinder; in der Erwägung, dass selbst die Erreichung dieses Ziels bedeuten würde, dass bis zu diesem Zeitpunkt rund 78 Millionen Menschen in der EU, darunter 15 Millionen Kinder, weiterhin von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht wären; in der Erwägung, dass sich die Mitgliedstaaten zu nationalen Zielen verpflichtet haben, um dieses Kernziel zu erreichen, und in der Erwägung, dass in fast der Hälfte der Mitgliedstaaten der Trend in die entgegengesetzte Richtung geht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass Armut einen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellt und als solcher die uneingeschränkte Umsetzung der Menschenrechte untergräbt und die ungleiche Vermögensverteilung widerspiegelt; in der Erwägung, dass Armut nur beseitigt werden kann, wenn gleichberechtigter Zugang zu Beschäftigung und Dienstleistungen besteht und die Politik so gestaltet ist, dass für Unteilbarkeit und Universalität der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gesorgt ist; in der Erwägung, dass Armut viele Facetten hat und über materielle Entbehrungen hinausgeht und Hindernisse in Bezug auf Bildung, Gesundheitsversorgung, gesellschaftliche und demokratische Teilhabe und wirtschaftliche Chancen mit sich bringt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass es ohne eine Änderung des Ansatzes zur Beseitigung der Armut auf Unionsebene nicht möglich sein wird, diesen Trend umzukehren und sicherzustellen, dass alle Menschen die gleichen Chancen haben, an der Gesellschaft teilzuhaben; in der Erwägung, dass die Beseitigung der Armut eine koordinierte, ganzheitliche Vorgehensweise und eine integrierte Politik erfordert, die auf den sozialen Zusammenhalt abzielen und verhindern, dass sich die Ungleichheiten gegenseitig verschärfen; in der Erwägung, dass eine so umfassende Strategie die Mitarbeit der Mitgliedstaaten, der lokalen und regionalen Behörden, der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft erfordert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass Familien mit nur einem Elternteil, insbesondere bei alleinerziehenden Müttern, in höherem Maße von Armut bedroht sind, da das entsprechende Risiko bei ihnen bei 32 % liegt, während es bei Familien mit zwei Elternteilen bei lediglich 11,2 % liegt<FOOTNOTE><FIELD> Eurostat: „Quote der von Armut bedrohten Personen nach Armutsgefährdungsgrenze und Haushaltstyp“, Eurostat Data Browser, 14. November 2025, abgerufen am 9. Dezember 2025, https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/ilc_li03/default/table?lang=de.</FIELD></FOOTNOTE>, weshalb häufiger Familienmitglieder in einen Teufelskreis der Armut geraten, der von Generation zu Generation weitergegeben wird; in der Erwägung, dass systemische Faktoren wie fehlender Zugang zu Dienstleistungen, Wohnrauminstabilität, Einkommensunsicherheit und unzulängliche Präventions- und Familienunterstützungsleistungen die Fähigkeit der Familien beeinträchtigen, in einem Gemeinschaftsumfeld ihre Kinder zu betreuen; in der Erwägung, dass gezielte präventive Familienunterstützung und -hilfe, u. a. für Opfer von häuslichem Missbrauch, von wesentlicher Bedeutung sind, damit die Position dieser Familien gestärkt wird, diese Familien geschützt werden und der Armutskreislauf durchbrochen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Indikatoren für die Anzahl der von Armut gefährdeten Kinder von 23,6 % im Jahr 2019 auf 24,2 % im Jahr 2024 gestiegen sind; in der Erwägung, dass die EU angesichts der derzeitigen Entwicklung ihr Ziel, die Zahl der Kinder, die in Armut leben, bis 2030 um mindestens 5 Millionen zu senken, nicht erreichen wird; in der Erwägung, dass erhebliche Disparitäten in Bezug auf Kinder aus ethnischen Minderheiten oder mit Migrationshintergrund, Kinder mit Behinderungen und Roma-Kinder festgestellt wurden; in der Erwägung, dass die Ressourcen der EU und der Einzelstaaten, die derzeit verwendet werden, nicht ausreichen, um das Problem der Kinderarmut in der EU zu bewältigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass Kinderarmut häufig infolge der Armut von Familien entsteht und dass das Ausbleiben einer umfassenden Reaktion zu einer Fortführung der Armut im Laufe des Lebens (in der Kindheit, in der Beschäftigung und in der Rente) führt; in der Erwägung, dass die generationenübergreifende Benachteiligung nur durchbrochen werden kann, wenn der Schwerpunkt auf der gesamten Familie liegt, die in Armut lebt, also auf den Eltern und den Kindern; in der Erwägung, dass Investitionen in Kinder und Jugendliche, insbesondere in die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung (u. a. die Entwicklung von Rechen- und Lesefähigkeiten) und in die Familienunterstützung, als Maßnahme zur Verhinderung von Armut dienen und zu erheblichen langfristigen gesellschaftlichen Vorteilen führen und daher nicht nur als Sozialkosten betrachtet werden sollten, sondern vielmehr als Investition in die Zukunft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rat am 14. Juni 2021 seine Empfehlung zur Europäischen Garantie für Kinder angenommen hat, wobei es sich um eine gute Gelegenheit handelt, Ungleichheit zu mindern und die gesellschaftliche Eingliederung von Kindern zu fördern, und womit der Rat zeigt, dass er sich zu einer integrierten Politik mit dem Ziel, den Teufelskreis der Armut zu durchbrechen, sowie dazu verpflichtet, dass Kinder in Not Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen haben, z. B. zu kostenloser frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, kostenloser Bildung (einschließlich schulbasierter Aktivitäten und mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag), kostenloser Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum; in der Erwägung, dass zwar 5 % des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) konkret für den Abbau von Kinderarmut vorgesehen sind, die Quote der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Kinder in einigen Mitgliedstaaten aber dennoch gestiegen ist, was darauf schließen lässt, dass die Finanzmittel aufgestockt und wirksamer eingesetzt werden müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass der Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung ausschlaggebend für die gesunde Entwicklung im frühen Kindesalter und für gleiche Bildungschancen für Kinder aus benachteiligten Verhältnissen, Kinder mit Behinderungen und Kinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen ist, da damit die Grundlage für die Durchbrechung des Armutskreislaufs, die Förderung der gesellschaftlichen Eingliederung und die Erzielung einer hohen gesellschaftlichen Rendite in der Zukunft geschaffen wird; in der Erwägung, dass die EU nach Angaben der Kommission zusätzliche Mittel in Höhe von mehr als 11 Mrd. EUR jährlich investieren sollte, damit die Barcelona-Ziele erreicht werden und dafür gesorgt ist, dass bis 2030 mindestens 45 % der Kinder unter drei Jahren und mindestens 96 % der Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Eintritt in das schulpflichtige Alter an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung teilhaben<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission: Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration: <STRING ITALIC="on">Employment and social developments in Europe 2024</STRING> (Beschäftigung und soziale Entwicklungen in Europa 2024), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2024.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass im Rahmen des Programms für die internationale Schülerbewertung die durchschnittliche Punktzahl bei den Grundfertigkeiten (Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften) von 15-Jährigen im Jahr 2022 im Vergleich zur letzten Bewertung von 2018 um 10 Punkte gesunken war; in der Erwägung, dass unzureichende Leistungen bei benachteiligten Lernenden weit verbreitet sind, was eine Zunahme der Ungleichheiten im Bildungsbereich zeigt; in der Erwägung, dass hochwertige Bildung mit besonderem Schwerpunkt auf der Stärkung der funktionalen Lesefähigkeiten, Rechenfähigkeiten und digitalen Kompetenzen als grundlegende Fähigkeiten ein unverzichtbares Instrument bei der Armutsbekämpfung ist, da sie zu besseren Beschäftigungschancen, besseren Lebensbedingungen und positiven Auswirkungen auf die geistige wie auch die körperliche Gesundheit führen kann; in der Erwägung, dass Investitionen in hochwertige Bildung, gerade für Menschen, die Minderheiten und Risikogruppen angehören, zu den wirksamsten Möglichkeiten zählen, Armut nachhaltig und strukturell abzubauen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte von 2021 das Ziel festgelegt hat, dass sich bis 2030 jährlich mindestens 60 % aller Erwachsenen fortbilden sollen; in der Erwägung, dass sich die Mitgliedstaaten zu nationalen Zielen verpflichtet haben, um dieses Kernziel zu erreichen, und in der Erwägung, dass der Großteil der Mitgliedstaaten bei der Erreichung dieser nationalen Ziele nicht Schritt halten kann; in der Erwägung, dass die Quote der Beteiligung Erwachsener an Bildungsmaßnahmen im Jahr 2022 39,5 % betrug und damit immer noch deutlich unter dem EU-Ziel für 2030 lag<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission: Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur: Monitor für allgemeine und berufliche Bildung 2024 – Vergleichsbericht, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2024.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass weitere beträchtliche Anstrengungen erforderlich sind, um die Bereitstellung hochwertiger Bildungsmaßnahmen und einen entsprechenden Zugang sicherzustellen, mit denen lebenslanges Lernen gefördert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen aufgrund von Diskriminierung und ungleicher Behandlung stärker von Armut betroffen sind als Männer, beispielsweise aufgrund von größeren Schwierigkeiten beim Zugang zu Beschäftigung, unterschiedlicher Bezahlung, geringerer Erwerbsintensität, tendenziell kürzeren Berufslaufbahnen, Unterschieden bei den Rentenzahlungen und Sozialleistungen<FOOTNOTE><FIELD> Briefing „The gender gap in pensions in the EU“ (Das geschlechtsspezifische Rentengefälle in der EU), Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung A – Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität, Juli 2019.</FIELD></FOOTNOTE>, Schwierigkeiten beim Zugang zu bestimmten Gesundheitsversorgungsleistungen und ungleicher Verteilung der Betreuungs- und Hausarbeit<FOOTNOTE><FIELD> https://eige.europa.eu/publications-resources/toolkits-guides/gender-equality-index-2021-report/gender-differences-household-chores.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass Armut unter Frauen in all ihrer Vielfalt als komplexes und vielschichtiges Phänomen zu verstehen ist, das nicht nur soziale, politische und kulturelle Aspekte, sondern auch Einkommen, Wohnraum, Gesundheit und Zugang zu Bildung und sozialen Dienstleistungen umfasst und nicht allein durch Beschäftigung beseitigt werden kann, sondern einen umfassenden, inklusiven Ansatz erfordert, der sowohl auf der Prävention als auch auf der Minderung von Armut beruht; in der Erwägung, dass 2024 mit zwei Ausnahmen in allen EU-Mitgliedstaaten die Rate der erheblichen materiellen und sozialen Deprivation bei Frauen (6,6 %) höher war als bei Männern (6,2 %)<FOOTNOTE><FIELD> Eurostat: „Rate der erheblichen materiellen und sozialen Deprivation nach Alter und Geschlecht“, Eurostat Data Browser, 14. November 2025, abgerufen am 9. Dezember 2025, https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/ilc_mdsd11/default/table?lang=de.</FIELD></FOOTNOTE>, und dass die Rate der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen in allen EU-Mitgliedstaaten bei Frauen (21,9 %) höher war als bei Männern (20 %)<FOOTNOTE><FIELD> Eurostat: „Von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Bevölkerung nach Alter und Geschlecht“, Eurostat Data Browser, 14. November 2025, abgerufen am 9. Dezember 2025, https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/ilc_peps01n__custom_17280682/bookmark/table?lang=de&amp;bookmarkId=1136c1ef-3d9f-4fda-82fb-cf7423eac65e&amp;page=time:2024.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass sich im selben Jahr 23,7 % der Frauen und 22,7 % der Männer in der EU selbst als arm einstuften<FOOTNOTE><FIELD> Eurostat: „Subjektive Armut nach Alter und Geschlecht“, Eurostat Data Browser, 14. November 2025, abgerufen am 9. Dezember 2025, https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/ilc_sbjp01__custom_17284289/bookmark/table?lang=de&amp;bookmarkId=7d0decb7-866a-4494-b901-58a61bebd575&amp;page=time:2024.</FIELD></FOOTNOTE> und dass 21,6 % der Frauen ab 65 Jahren von Armut bedroht waren, gegenüber etwa 16,5 % der Männer derselben Altersgruppe<FOOTNOTE><FIELD> Eurostat: „Von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Bevölkerung nach Alter und Geschlecht“, Eurostat Data Browser, 14. November 2025, abgerufen am 9. Dezember 2025, https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/ilc_peps01n__custom_17280682/bookmark/table?lang=de&amp;bookmarkId=1136c1ef-3d9f-4fda-82fb-cf7423eac65e&amp;page=time:2024.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass ein enger Zusammenhang zwischen Armut und geschlechtsspezifischer Gewalt besteht und dass Armut die Auswirkungen geschlechtsspezifischer Gewalt verschärft, insbesondere in Bezug auf marginalisierte Frauen wie LGBTIQ+-Personen; in der Erwägung, dass Frauen, die in Armut leben, aufgrund von Faktoren wie finanzieller Abhängigkeit, unsicherem Wohnraum und eingeschränktem Zugang zu Unterstützungsdiensten einem höheren Risiko ausgesetzt sind, Gewalt zu erfahren, was auch Gewalt in der Partnerschaft und häusliche Gewalt einschließt<FOOTNOTE><FIELD> Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen: „Financial independence and gender equality: joining the dots between income, wealth and power“ (Finanzielle Unabhängigkeit und Gleichstellung der Geschlechter: Verbindungen schaffen zwischen Einkommen, Vermögen und Macht), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2024, https://eige.europa.eu/sites/default/files/documents/financial-independence-and-gender-equality.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass in den Mitgliedstaaten 30,7 % der Frauen im Laufe ihres Lebens körperliche Gewalt oder Drohungen bzw. sexuelle Gewalt durch einen Täter erfahren<FOOTNOTE><FIELD> Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen: „Gender-based violence survey“ (Umfrage zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt), https://eige.europa.eu/newsroom/eu-gender-based-violence-survey?language_content_entity=en.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass Armut das Risiko von Frauen erhöht, Opfer von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung zu werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass Armut außerdem sowohl Ursache als auch Folge von intersektioneller Diskriminierung ist, wovon Einzelpersonen und Gemeinschaften unverhältnismäßig stark betroffen sind, nämlich Frauen, Familien, Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, Roma und Traveller, Obdachlose, Kinder in institutioneller Betreuung, LGBTQIA+-Personen, ältere und jüngere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen, die aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung diskriminiert werden, Menschen mit chronischen Krankheiten und Suchtkrankheiten, informelle Pflegekräfte und Alleinerziehende; in der Erwägung, dass diese Gruppen einem größeren Risiko ausgesetzt sind, gesellschaftlich ausgegrenzt zu werden, was noch zu der Überschneidung mit anderen Formen von Menschenrechtsverletzung hinzukommt; in der Erwägung, dass es in den derzeitigen Arbeitsmarkt- und Sozialschutzsystemen erhebliche Hindernisse für gefährdete Gruppen und Randgruppen gibt; in der Erwägung, dass die Armutsbekämpfung daher politische Maßnahmen erfordert, bei denen diese einander überschneidenden Formen der Marginalisierung zur Kenntnis genommen und bekämpft werden, wobei dafür gesorgt wird, dass alle Menschen alle Menschenrechte uneingeschränkt und gleichberechtigt genießen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass 2024 in der EU das Risiko der Armut oder sozialen Ausgrenzung bei Menschen mit Behinderungen 61 % höher war als bei Menschen ohne derlei Einschränkungen; in der Erwägung, dass in der EU im Jahr 2023 etwa 20,2 % der Menschen mit Behinderungen im Alter von mindestens 16 Jahren in einem von Armut bedrohten Haushalt lebten; in der Erwägung, dass in derselben Altersgruppe etwa 10,5 % Menschen mit Behinderungen in einem Haushalt lebten, der von schweren materiellen und sozialen Entbehrungen bedroht war; in der Erwägung, dass das Beschäftigungsgefälle zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen in der EU 24 Prozentpunkte beträgt und im Falle von Frauen und jungen Menschen mit Behinderungen noch größer ist<FOOTNOTE><FIELD> Europäisches Behindertenforum: „EDF 7th Human Rights Report. The Right to work: The employment situation of persons with disabilities in Europe“ (7. Menschenrechtsbericht des EDF: Das Recht auf Arbeit: Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen in Europa), 2023, https://www.edf-feph.org/publications/human-rights-report-2023-the-right-to-work/.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass Roma- und Traveller-Gemeinschaften nach wie vor mit das höchste Ausmaß an Armut und sozialer Ausgrenzung in der EU erleben, da 80 % von ihnen von Armut bedroht und 48 % mit schweren materiellen Entbehrungen konfrontiert sind, während Roma-Kinder besonders von diesen Umständen gefährdet sind; in der Erwägung, dass Daten darauf hinweisen, dass Roma-Frauen stärker benachteiligt sind als Roma-Männer und als andere Frauen in Hauptbereichen des sozialen Lebens, z. B. Bildung, Beschäftigung und Gesundheit<FOOTNOTE><FIELD> Agentur der Europäischen Union für Grundrechte: „Roma Survey – Data in focus: Discrimination against and living conditions of Roma women in 11 Member States“ (Erhebung zur Situation der Roma – Daten kurz gefasst: Diskriminierung und Lebensbedingungen von Roma-Frauen in elf Mitgliedstaaten), 2014, https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/fra-2014-roma-survey-dif-women-2_en.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass 2021 insgesamt 25 % der Roma berichtet haben, in den vorherigen zwölf Monaten in Alltagssituationen wie bei der Arbeitsplatzsuche, am Arbeitsplatz, in Bezug auf Wohnraum, Gesundheitsversorgung und Bildung Diskriminierung, Segregation und sozioökonomische Ausgrenzung erlebt zu haben<FOOTNOTE><FIELD> Agentur der Europäischen Union für Grundrechte: „Roma survey 2021 – Roma in 10 European Countries: Main results“ (Erhebung zur Situation der Roma 2021 – Roma in zehn europäischen Ländern: Wichtigste Ergebnisse), 2021, https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/fra-2022-roma-survey-2021-main-results2_en.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>, was zu unverhältnismäßig hohen Armutszahlen führte; in der Erwägung, dass 80 % der Roma unterhalb der jeweiligen nationalen Armutsgefährdungsschwelle leben<FOOTNOTE><FIELD> Agentur der Europäischen Union für Grundrechte: „Second European Union Minorities 	and Discrimination Survey: Roma – Selected findings“ (Zweite Erhebung der Europäischen Union zu Minderheiten und Diskriminierung: Roma – Ausgewählte Ergebnisse), 2016, https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/fra-2016-eu-minorities-survey-roma-selected-findings_en.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass die digitale Ausgrenzung in der EU fortbesteht, was bedeutet, dass Einzelpersonen oder Gruppen keinen uneingeschränkten Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien haben und diese nicht nutzen können, was ihrer Teilnahme am wirtschaftlichen, sozialen und politischen Leben im Weg steht; in der Erwägung, dass zwischen städtischen und ländlichen Gebieten in der EU nach wie vor eine digitale Kluft von mehr als fünf Prozentpunkten besteht; in der Erwägung, dass die digitale Kluft die digitale Ausgrenzung jener, die in Armut leben, potenziell verschärft und bei gefährdeten Gruppen besonders ausgeprägt ist, etwa Menschen mit geringem Einkommen oder niedrigem Bildungsniveau, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen und Personen, die in ländlichen oder abgelegenen Gebieten leben; in der Erwägung, dass knapp die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung nicht über grundlegende digitale Kompetenzen verfügt, obwohl mehr als 90 % der Arbeitsplätze sie voraussetzen; in der Erwägung, dass 5,4 % der Kinder im Schulalter in Europa digitale Entbehrungen erleben, wobei zwischen verschiedenen Ländern erhebliche Unterschiede beim Zugang zu digitalen Ressourcen festzustellen sind<FOOTNOTE><FIELD> Ayllón, S., Holmarsdottir, H. &amp; Lado, S.: „Digitally Deprived Children in Europe“ (Digital benachteiligte Kinder in Europa), Child Indicators Research Band 16, S. 1315–1339, 2023, https://doi.org/10.1007/s12187-022-10006-w.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass 2023 insgesamt 97,7 % aller Haushalte in der EU Zugang zu mindestens einer festen Breitbandtechnik hatten, während es im ländlichen Raum lediglich 92,2 % waren; in der Erwägung, dass 2023 32 % der Europäerinnen und Europäer im Alter von 16-29 Jahren nicht die grundlegenden digitalen Kompetenzen aufwiesen, wobei diese Zahl bei Personen mit niedrigem Bildungsniveau auf 43 % ansteigt, was eine beträchtliche Kluft bei den digitalen Kompetenzen in jüngeren Bevölkerungsschichten deutlich macht<FOOTNOTE><FIELD> Bertoni, E., Cosgrove, J., und Cachia, R.: „Digital skills gaps - a closer look at the Digital Skills Index (DSI 2.0)“ (Kluft bei den digitalen Kompetenzen – genauere Betrachtung des Index für digitale Kompetenzen (DSI 2.0)). Europäische Kommission, ISPRA, 2024. JRC140617, https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC140617.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass der Zugang zu schnellem und zuverlässigem Internet von wesentlicher Bedeutung für die Teilhabe an einer wissensbasierten Informationsgesellschaft und für den Zugang zu Beschäftigung, Bildung, öffentlichen Diensten und Gesundheitsversorgung ist; in der Erwägung, dass die Digitalisierung der öffentlichen Dienste beträchtliche Chancen bietet, aber mit Blick auf die Inklusion gefährdeter Gruppen gezielte Maßnahmen erfordert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass die Beschäftigungssituation einer Person starke Auswirkungen auf das jeweilige Risiko der Verarmung oder gesellschaftlichen Ausgrenzung in der EU hat; in der Erwägung, dass 2024 aufgrund von niedrigen Löhnen, Arbeitsplatzunsicherheit und prekären Arbeitsbedingungen 8,2 % aller Beschäftigten in der EU in Erwerbstätigenarmut<FOOTNOTE><FIELD> Eurostat, Sozialpolitisches Scoreboard, https://ec.europa.eu/eurostat/cache/dashboard/social-scoreboard.</FIELD></FOOTNOTE> lebten; in der Erwägung, dass aus der Prüfung der Daten von 2022 hervorgeht, dass Teilzeitkräfte unverhältnismäßig stärker von Erwerbstätigenarmut betroffen waren (13,5 %) als Vollzeitkräfte (7,1 %)<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission: Bericht zur Beschäftigung und zur sozialen Lage in Europa 2023, abgerufen am 9. Dezember 2025, https://op.europa.eu/webpub/empl/esde-2023/.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass Erwerbstätigenarmut nach wie vor ein strukturelles Problem ist, das zu erheblichem sozialem und wirtschaftlichem Druck auf die betroffenen Haushalte führt und der gesellschaftlichen Eingliederung ebenso im Weg steht wie der wirtschaftlichen Stabilität; in der Erwägung, dass das Vorgehen gegen Erwerbstätigenarmut ausschlaggebend für die Förderung fairer Beschäftigung, den Abbau von Ungleichheit und eine nachhaltige und inklusive Wirtschaftsentwicklung in der EU ist; in der Erwägung, dass Tarifverhandlungen, Gewerkschaften und sozialer Dialog eine Schlüsselrolle bei der Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen und somit bei der Verbesserung der Lebensbedingungen einnehmen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass in dem Bericht zur Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe in der EU 2024 betont wird, dass 2022 etwa 18,5 Millionen Menschen im Alter von mindestens 65 Jahren in der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission: Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration und Ausschuss für Sozialschutz (SPC): „The 2024 pension adequacy report – Current and future income adequacy in old age in the EU“ (Bericht zur Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe 2024 – gegenwärtige und künftige Angemessenheit der Altersversorgung in der EU), Band I, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2024, https://data.europa.eu/doi/10.2767/909323.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass die Quoten der von Armut bedrohten Personen im Jahr 2022 bei 14,2 % der Männer und 19,8 % der Frauen in dieser Altersgruppe lagen; in der Erwägung, dass die Quote der von Armut bedrohten Personen bei Personen im Alter von mindestens 65 Jahren wegen steigender Armutszahlen und einer alternden Bevölkerung beständig gestiegen ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass hochwertige und erschwingliche öffentliche Dienste grundlegend sind, damit ein hohes Maß an Sozialschutz, gesellschaftlichem Zusammenhalt und gesellschaftlicher Inklusion erzielt wird; in der Erwägung, dass die Erbringung hochwertiger öffentlicher Dienste durch mehrere Problemstellungen erschwert wird, etwa Probleme in Bezug auf die Dienstkontinuität, Nachfragesteigerung und unzureichende Ressourcen, was teilweise durch die alternde Bevölkerung verschärft wird; in der Erwägung, dass jede Person in der EU das Recht auf Zugang zu hochwertigen essenziellen Dienstleistungen hat, begleitet von Unterstützungsmaßnahmen für alle, die in Not sind; in der Erwägung, dass von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Personen in dieser Hinsicht mit strukturellen Hindernissen in diesem Zusammenhang, fehlender Infrastruktur, mangelnden Fähigkeiten oder fehlenden finanziellen Ressourcen konfrontiert sind, insbesondere Roma und Obdachlose;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass sich im Jahr 2024 etwa 8 % der Europäerinnen und Europäer nicht alle zwei Tage eine ausgewogene Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder einem vegetarischen Äquivalent leisten konnten, was etwa 36 Millionen Menschen in der gesamten Union entspricht, wobei bei Alleinstehenden, Studierenden und jungen Erwachsenen, Familien mit niedrigem Einkommen und Immigranten die Lage besonders verschärft war; in der Erwägung, dass der wirksame Zugang zu Nahrungsmitteln ein grundlegendes Menschenrecht sein sollte, wie im Rahmen einer laufenden Europäischen Bürgerinitiative gefordert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass der Zugang zu Wasser ein Grundbedürfnis und ein grundlegendes Menschenrecht ist; in der Erwägung, dass es etwa 9,8 Millionen Menschen in der EU an sicher verwalteten Trinkwasserdienstleistungen mangelt<FOOTNOTE><FIELD> Weltbank: „People using safely managed drinking water services (% of population) - European Union“ (Personen, die sicher verwaltete Trinkwasserdienste in Anspruch nehmen (% der Bevölkerung) – Europäische Union), abgerufen am 9. Dezember 2025, https://data.worldbank.org/indicator/SH.H2O.SMDW.ZS?locations=EU.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass weitere 9,4 Millionen auf grundlegende Wasserdienstleistungen außerhalb ihrer Wohnung angewiesen sind<FOOTNOTE><FIELD> Weltbank: „People using at least basic drinking water services (% of population) - European Union“ (Personen, die mindestens grundlegende Trinkwasserdienste in Anspruch nehmen (% der Bevölkerung) – Europäische Union), abgerufen am 9. Dezember 2025, https://data.worldbank.org/indicator/SH.H2O.BASW.ZS?locations=EU.</FIELD></FOOTNOTE> und ungefähr 450 000 Personen keinen Zugang selbst zu grundlegenden Trinkwasserdienstleistungen haben<FOOTNOTE><FIELD> Eurostat: Bevölkerung, die weder ein Bad, eine Dusche noch ein WC in ihrer Wohnung hat nach Armutsgefährdung, Eurostat Data Browser, 28. Oktober 2025, abgerufen am 9. Dezember 2025, https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/sdg_06_10/default/table?lang=de.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass der fehlende Zugang zu Trinkwasser und Wasserinfrastruktur unverhältnismäßig stark Randgruppen betrifft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass schätzungsweise 1 286 691 Menschen in Europa 2024 mindestens eine Nacht lang obdachlos waren<FOOTNOTE><FIELD> Europäischer Verband der nationalen Vereinigungen im Bereich der Obdachlosenhilfe (FEANTSA): „9th overview of housing exclusion in Europe 2024“ (Neunter Überblick zur Wohnexklusion in Europa 2024), https://www.feantsa.org/resources/9th-overview-of-housing-exclusion-in-europe-2024.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass Roma und andere Randgruppen unverhältnismäßig stark von Zwangsräumungen aus städtischen Unterkünften betroffen sind, einschließlich Roma, die regelmäßig ihre Miete zahlen; in der Erwägung, dass in vielen Fällen die Behörden keine alternativen Unterkünfte oder angemessene Entschädigung für die Enteignung bereitstellen<FOOTNOTE><FIELD> Agentur der Europäischen Union für Grundrechte: „Wohnverhältnisse von Roma und Travellern in der Europäischen Union (Vergleichender Bericht)“, 2009, https://fra.europa.eu/de/publication/2012/wohnverhaeltnisse-von-roma-und-travellern-der-europaeischen-union.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass in der EU nach wie vor mindestens 1,4 Millionen Menschen in Einrichtungen leben, wobei diese Zahl aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit, -kohärenz und -abdeckung unterschätzt sein könnte; in der Erwägung, dass Armut nach wie vor zu den Faktoren zählt, die in der EU zur Trennung von Familien beitragen; in der Erwägung, dass die Unterbringung von Kindern in Einrichtungen schwerwiegende Folgen für Kinder und Familien hat, da Stigmatisierung und soziale Isolation fortdauern und ein generationenübergreifender Benachteiligungskreislauf gefördert wird<FOOTNOTE><FIELD> UNICEF: „Policy brief: Keeping families together in Europe“ (Themenpapier: Familien in Europa zusammenhalten), 2024, https://www.unicef.org/eca/media/36541/file/Keeping%20families%20together%20in%20Europe.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass die Bewohner von Einrichtungen sich häufig von der breiteren Gemeinschaft isoliert fühlen und zwar gerne eine bessere Kontrolle über ihr Leben hätten, jedoch keine ausreichende Kontrolle über ihr Leben und die sie betreffenden Entscheidungen haben; in der Erwägung, dass trotz der Tatsache, dass sich die EU seit Langem dem Prozess der Deinstitutionalisierung verpflichtet sieht, nach wie vor Bemühungen sowohl auf Ebene der EU als auch auf nationaler Ebene erforderlich sind, um Angehörigen schutzbedürftiger Gruppen ein Leben in einem familiären oder gemeinschaftlichen Umfeld zu ermöglichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass Menschen, die in Armut leben, unverhältnismäßig stark von begrenztem Zugang zu gesunden Nahrungsmitteln und hochwertiger Gesundheitsversorgung betroffen sind; in der Erwägung, dass Armut daher mit einem erhöhten Risiko körperlicher und geistiger Gesundheitsprobleme einhergeht; in der Erwägung, dass der Zusammenhang zwischen Armut und Gesundheit erheblich von Hindernissen beim Zugang zu Gesundheitsversorgung, z. B. Zugang zu medizinischer Grundversorgung, und weniger Krankenhauseinweisungen beeinflusst wird; in der Erwägung, dass Armut, gesellschaftliche Isolierung und chronischer Stress eng miteinander verbunden sind, das psychische Wohlbefinden beeinträchtigen, das Risiko einer Suchterkrankung und höherer Sterblichkeitsraten erhöhen und die Gefahr eines frühzeitigen Todes steigern; in der Erwägung, dass Armut und Suchterkrankungen sich gegenseitig verstärken, wodurch ein Teufelskreis entsteht, der wiederum die gesellschaftliche Ausgrenzung verschärft; in der Erwägung, dass die Armutsbeseitigung ihrerseits ein vom Gesundheitswesen angeführtes, auf Nachweisen beruhendes Konzept im Hinblick auf Suchterkrankungen erfordert, bei dem Prävention und Genesung Vorrang haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass Familien mit vielfältigen und miteinander verknüpften Herausforderungen konfrontiert sind, die keine einzelne Dienstleistung oder Organisation alleine lösen kann; in der Erwägung, dass die Kontinuität der Dienste sowie eine ordnungsgemäße Koordinierung zwischen den Diensten für die Vorbereitung und Erleichterung der Übergänge, mit denen die Kinder konfrontiert sind, von wesentlicher Bedeutung sind; in der Erwägung, dass gefährdete Familien aufgrund finanzieller Hürden, Stigmatisierung oder mangelnder Verfügbarkeit möglicherweise nur begrenzten Zugang zu psychosozialen Diensten haben; in der Erwägung, dass Diskriminierung im direkten Zusammenhang mit Armut steht, da Erfahrungen mit Diskriminierung in Armut lebende Menschen an einem angemessenen Lebensstandard hindern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass Systeme der sozialen Sicherheit so gestärkt werden müssen, dass sie an die demografischen Herausforderungen, neuen Arbeitsformen und den grünen und den digitalen Wandel angepasst werden; in der Erwägung, dass die Wirksamkeit des Sozialschutzes bei der Armutsverringerung im Zeitraum 2021-2024 von 37,1 % auf 34,4 % gesunken ist<FOOTNOTE><FIELD> Eurostat, Sozialpolitisches Scoreboard, https://ec.europa.eu/eurostat/cache/dashboard/social-scoreboard.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass es in den derzeitigen Arbeitsmarkt- und Sozialschutzsystemen erhebliche Hindernisse für gefährdete Gruppen und Randgruppen gibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AE.</NO.P>in der Erwägung, dass Mindesteinkommensregelungen nach wie vor ein wichtiges Instrument für sicheres Einkommen, den Abbau von Ungleichheit und Armut in der EU sind; in der Erwägung, dass diese Mindesteinkommensregelungen sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat beträchtlich unterscheiden, was die Angemessenheit und Bereitstellung von Leistungen und ihre Verbindung zu Maßnahmen zur Arbeitsmarktaktivierung anbelangt; in der Erwägung, dass in den meisten Mitgliedstaaten das Mindesteinkommen deutlich unter der nationalen Armutsschwelle liegt; in der Erwägung, dass die Mindesteinkommensregelungen von schätzungsweise 30-50 % der anspruchsberechtigten Bevölkerung nicht in Anspruch genommen werden, womit die Ziele dieses Hilfsinstruments untergraben werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AF.</NO.P>in der Erwägung, dass die Beteiligung von Menschen, die Armut erfahren haben, an der Gestaltung, Umsetzung und Bewertung der sie betreffenden politischen Maßnahmen sichergestellt werden muss, um die demokratische Teilhabe, die Stärkung der Selbstbestimmung und die gesellschaftliche Emanzipation der von Armut betroffenen Menschen zu stärken und um wirksamere und gerechtere Ergebnisse dieser politischen Maßnahmen zu erzielen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AG.</NO.P>in der Erwägung, dass die Abgelegenheit, Insellage, geringe Größe, schwierige Topografie und das schwierige Klima der Gebiete in äußerster Randlage sowie ihre wirtschaftliche Abhängigkeit von bestimmten Branchen und Produkten ihre Entwicklung stark beeinträchtigen; in der Erwägung, dass Ungleichheit zu den größten gesellschaftlichen Herausforderungen zählt, mit denen diese Gebiete konfrontiert sind, und dass sie unverhältnismäßig stark von hohen Armuts- und Beschäftigungsquoten, Schulabbrecherquoten und hohen Quoten von Menschen, die sich weder in Beschäftigung noch in allgemeiner oder beruflicher Bildung oder Ausbildung befinden, betroffen sind; in der Erwägung, dass das Bruttoinlandsprodukt in den Gebieten in äußerster Randlage deutlich unter dem Durchschnitt in der EU und den Mitgliedstaaten liegt (60 % des Durchschnitts in den EU-27);</P></CONS><CONS><P><NO.P>AH.</NO.P>in der Erwägung, dass die Faktoren, die in ländlichen Gebieten zum Armutskreislauf beitragen, besonderer Art sind und die Herausforderungen für gefährdete Personen, die in ländlichen Gebieten leben, sich von denen gefährdeter Personen in städtischen Gebieten unterscheiden; in der Erwägung, dass der Mangel an Beschäftigungsmöglichkeiten, öffentlichen Dienstleistungen, einschließlich Bildung und öffentlicher Verkehrsmittel, und digitaler Konnektivität sowie die hohen Energie- und Verkehrspreise und demografische Entwicklungen wie die Abwanderung der Bevölkerung zur steigenden Armut im ländlichen Raum beitragen; in der Erwägung, dass Frauen im ländlichen Raum besonders armutsgefährdet sind, was auf den eingeschränkten Zugang zu Beschäftigung, Dienstleistungen und sozialer Unterstützung zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass mit der EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut diesen territorialen Besonderheiten Rechnung getragen werden muss und für maßgeschneiderte politische Reaktionen und Finanzierungsmechanismen gesorgt werden muss, die die gesellschaftliche Eingliederung und den territorialen Zusammenhalt wirksam fördern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AI.</NO.P>in der Erwägung, dass es eine Koordinierung und Integration auf mehreren Ebenen in Bezug auf Instrumente im Zusammenhang mit der Strategie zur Bekämpfung der Armut geben muss; in der Erwägung, dass ein solider Steuerungsmechanismus zur Überwachung der Ziele der Strategie von grundlegender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass die Strategie nur dann Ergebnisse zeitigen wird, wenn sie mit finanziellen Mitteln in angemessener Höhe einhergeht und ihre Ziele über die verschiedenen einschlägigen sektorspezifischen EU-Fonds unterstützt werden; in der Erwägung, dass die Bestimmungen zu Armut und sozialer Inklusion im derzeitigen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) im kommenden MFR erneuert, angemessen finanziert und zweckgebunden werden sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AJ.</NO.P>in der Erwägung, dass transparente und gründliche Datenerhebungs- und Meldeverfahren auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten erforderlich sind, damit die Fortschritte in Bezug auf die Leitziele der Europäischen Säule sozialer Rechte für 2030 überwacht werden können, einschließlich des Ziels, die Zahl der von Armut oder gesellschaftlicher Ausgrenzung bedrohten Personen im Vergleich zu den Zahlen von 2019 um mindestens 15 Millionen zu senken;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Eine Strategie zur Beseitigung der Armut</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>ist besorgt darüber, dass im Jahr 2024 immer noch 93,3 Millionen Menschen in der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren, darunter 20 Millionen Kinder, also ein Viertel aller Kinder in der EU, und dass 27 Millionen Menschen in der EU von erheblicher materieller und sozialer Deprivation betroffen waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>betont, dass Armut ein komplexes Phänomen ist, das alle Lebensbereiche betrifft, seinen Ursprung in systemischer und struktureller Ungerechtigkeit hat und Überschneidungen mit historischen Ungleichheiten aufweist, die auf dem Geschlecht und dem Ausdruck der Geschlechtlichkeit, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, dem Migrationsstatus, dem Alter, der sexuellen Ausrichtung oder einer Behinderung beruhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass die nachhaltigste Politik zur Armutsbekämpfung eine Politik ist, mit der verhindert wird, dass Armut überhaupt erst entsteht; fordert ein umfassendes Präventionskonzept, bei dem die Ursachen und die multidimensionalen Aspekte von Armut und gesellschaftlicher Ausgrenzung ebenso angegangen werden wie die Stellen, an denen sie sich überschneiden, was den Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen, Sozialschutz und Mindesteinkommen, öffentliche Dienste, Bildung, frühkindliche Behandlung, Gesundheitsversorgung, Ernährung, Wohnraum, Energie und Steuern anbelangt; betont, dass die Armutsbekämpfung nur möglich ist, wenn politische Maßnahmen gefördert werden, mit denen für Unteilbarkeit und Universalität der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gesorgt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>weist darauf hin, dass marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen der Gesellschaft unverhältnismäßig stark von Armut betroffen sind, wie Frauen, Familien, Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, Roma und Traveller, Obdachlose, Kinder in institutioneller Betreuung, LGBTQIA+-Personen, ältere und jüngere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen, die aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung diskriminiert werden, Menschen mit chronischen Krankheiten und Suchtkrankheiten, informelle Pflegekräfte und Alleinerziehende; betont, dass dagegen mit gezielten Maßnahmen vorzugehen ist, wobei besonderes Augenmerk auf die am stärksten von extremer Armut gefährdeten Gruppen gelegt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>weist darauf hin, dass die EU im Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte zugesagt hat, die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen, wovon auch mindestens 5 Millionen Kinder betroffen sind, bis 2030 um mindestens 15 Millionen zu verringern; betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ohne einen Paradigmenwechsel bei der Armutsbekämpfung und ohne eine angemessene Finanzierung diese Ziele bei der Armutsbekämpfung nicht erreichen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">fordert die Kommission auf, eine umfassende, ambitionierte und angemessen finanzierte Strategie zur Bekämpfung der Armut vorzulegen, zu deren Leitlinien und allgemeinen Zielen Folgendes zählt:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a)</SYMBOL>die Anerkennung der Armut als Verletzung der Menschenwürde, mit der die uneingeschränkte Wahrnehmung der Menschenrechte untergraben wird, und als Grundlage für die Förderung eines rechtebasierten Ansatzes im Einklang mit den internationalen Rechtsrahmen, insbesondere Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b)</SYMBOL>die Festlegung des Ziels, Armut umgehend bis spätestens 2035 zu beseitigen, wobei auf den Standards der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und der Europäischen Säule sozialer Rechte aufgebaut wird und vorläufige Fortschrittsindikatoren, klare Meilensteine und ein Aufsichtsrahmen erarbeitet werden, damit die politischen Maßnahmen und der Finanzierungsbedarf angemessen koordiniert werden können,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>c)</SYMBOL>die angemessene Koordinierung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten und erforderlichenfalls regionalen Behörden unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips, damit dieses Ziel erreicht werden kann,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>d)</SYMBOL>ein umfassender, auf die Menschen ausgerichteter und integrierter Lebenszyklusansatz für langfristige Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut, wobei allgemeine und gezielte Maßnahmen von der frühen Kindheit durch alle Lebensstadien hindurch kombiniert werden und das Ziel, Armut zu beseitigen und die gesellschaftliche Eingliederung zu fördern, ein Querschnittskriterium der sektorspezifischen Politikbereiche darstellt,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>e)</SYMBOL>die inklusive, wirksame, transparente Beteiligung der Menschen, die Armut erlebt haben, an der Festlegung, Umsetzung und Bewertung der politischen Maßnahmen, die auf sie ausgerichtet sind, was mit einer Methodik und Kapazitätsaufbau einhergeht,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>f)</SYMBOL>ein grundlegender und horizontaler Grundsatz der Nichtdiskriminierung in der gesamten Strategie zur Bekämpfung der Armut, um struktureller Ungleichheit und gesellschaftlicher Stigmatisierung entgegenzutreten, die aus Diskriminierung entstehen und Armut und soziale Ausgrenzung verschärfen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>g)</SYMBOL>die Zuweisung angemessener und nachhaltiger finanzieller Ressourcen für Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut durch den MFR und Haushaltsmechanismen der Mitgliedstaaten, um die vollständige Umsetzung der Strategie zur Bekämpfung der Armut zu unterstützen und ihre langfristige Wirkung sicherzustellen;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die Kommission auf, die strukturellen Zusammenhänge zwischen Armut und geschlechtsspezifischer Gewalt anzuerkennen und als eine wesentliche Strategie zur Beseitigung von Armut, insbesondere von Frauen und Kindern, geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen und damit anzuerkennen, dass die Unterbindung aller Arten von Gewalt von grundlegender Bedeutung dafür ist, dass Frauen uneingeschränkt an ihren Gemeinschaften und an der Wirtschaft teilhaben, Zugang zu Bildung, Beschäftigung und sozialen Diensten erlangen und im Zuge dessen finanziell unabhängig werden können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, öffentliche Investitionen in Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt zu fördern; begrüßt die Ratifizierung des Übereinkommens von Istanbul durch die EU und fordert Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Litauen und die Slowakei nachdrücklich auf, ihre Ratifizierungsverfahren unverzüglich abzuschließen; fordert die Kommission auf, für eine wirksame Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu sorgen und sicherzustellen, dass Frauen, die in Armut leben und andere Arten von Gewalt erleben, unabhängig von ihrem Aufenthalts- oder Migrationsstatus einen angemessenen und bedingungslosen Zugang zu Unterkünften, Unterstützungsdiensten für Überlebende, Prozesskostenhilfe und Sozialhilfe haben;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Faire Arbeitsbedingungen und eine gerechtere Einkommens- und Vermögensverteilung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Ziel der Vollbeschäftigung und der menschenwürdigen Arbeit sowie des angemessenen Sozialschutzes und angemessener Dienste für alle sowie einer gerechten Einkommens- und Vermögensverteilung als Leitlinie für die Wirtschafts- und Sozialpolitik umzusetzen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, ihre aktive Arbeitsmarktpolitik zu verstärken, vor allem für besonders arbeitsmarktferne Personen; betont, dass wirksame Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik über den Zugang zu Beschäftigung hinausgehen und auch unterstützende Dienste umfassen sollten, damit die Menschen in Beschäftigung bleiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Arbeitnehmerrechte, hochwertiger Arbeitsplätze, stabiler Beschäftigungsverhältnisse und des Schutzes vor ungerechtfertigter Entlassung, fairer Löhne, einschließlich gleichen Entgelts für gleiche Arbeit und gleichen Entgelts für Frauen und Männer, des lebenslangen Lernens, von Weiterbildung und Umschulung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Diskriminierungsfreiheit und Zugang zu angemessenem Sozialschutz zu fördern; begrüßt in diesem Zusammenhang die Ankündigung eines Fahrplans für hochwertige Arbeitsplätze, um einen gerechten Übergang für alle Arbeitnehmer und Selbstständigen sicherzustellen, insbesondere durch die Erhöhung der tarifvertraglichen Abdeckung; betont, dass der Fahrplan eine Gelegenheit bietet, ein individuelles Recht auf Ausbildung und lebenslanges Lernen einzuführen; betont, dass weiterhin einer von zwölf Arbeitnehmern in der EU von Erwerbstätigenarmut betroffen ist; fordert in diesem Zusammenhang mit Nachdruck, dass es keine Erwerbstätigenarmut in der EU geben sollte, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ernstlich gegen dieses Problem vorzugehen und umfassende Maßnahmen zur Verringerung der Erwerbstätigenarmut in die Strategie aufzunehmen, indem strukturelle Hürden jenseits der Arbeitsplatzqualität angegangen werden, einschließlich des Zugangs zu Kinderbetreuungsdiensten und deren Unterstützung, der Ausweitung der Anerkennung von Qualifikationen und der Bekämpfung des Mangels an maßgeschneiderter Berufsberatung und Ausbildungsunterstützung; betont, dass die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne von entscheidender Bedeutung sein wird, um Armutsrisiken bei Arbeitnehmern vorzubeugen und zu bekämpfen und gleichzeitig die Anreize für eine Erwerbstätigkeit zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass die demokratische Teilhabe am Arbeitsplatz als Instrument zur Bekämpfung der Erwerbstätigenarmut gestärkt werden muss, und zwar durch das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren und Kollektivmaßnahmen zu ergreifen, und verbesserte Tarifverhandlungen, durch Gewerkschaftsrechte, insbesondere die Freiheit, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten, durch die Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und die Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen, auch in Bezug auf die Arbeitszeit, und durch die Anpassung der Arbeitsbedingungen an die Bedürfnisse der Menschen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass die öffentlichen Arbeitsverwaltungen, die Ausbildungswege und die Systeme zur Unterstützung bei der Arbeitssuche für von Armut betroffene Menschen und schutzbedürftige Gruppen, insbesondere Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte, gestärkt werden müssen; unterstreicht den Stellenwert von individueller Beratung, der Anerkennung informeller Kompetenzen und der Verknüpfung von Ausbildung und hochwertigen Beschäftigungsmöglichkeiten; fordert die Mitgliedstaaten auf, auf der Grundlage der Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE> nationale Rahmen für die Validierung nichtformalen und informellen Lernens systematisch auszuarbeiten und auszuweiten, um die Anerkennung praktischer Erfahrungen in Bereichen wie dem Bauwesen, der Landwirtschaft, dem Gesundheits- und Sozialwesen, dem Hotel- und Gaststättengewerbe, dem verarbeitenden Gewerbe, dem Handwerk, der Logistik und der Informations- und Kommunikationstechnologie zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>betont, dass die Förderung von Möglichkeiten für Frauen, unternehmerisch tätig zu werden oder eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen, insbesondere in ländlichen Gebieten, Inselregionen und anderen geografisch abgelegenen Gebieten ein wichtiges Mittel ist, um für mehr wirtschaftliche Inklusion zu sorgen, die Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen sowie Armut zu bekämpfen, Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen und eine inklusive wirtschaftliche Entwicklung zu fördern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Unternehmerinnen gezielt unterstützt werden, indem ihr Zugang zu Finanzmitteln, zu Schulungen in Unternehmensführung, zu digitalen Instrumenten und zu Märkten verbessert wird; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu entwickeln, die den Zugang von Frauen zu hochwertigen Arbeitsplätzen und unternehmerischen Laufbahnen erleichtern, indem Anreize für Unternehmen geschaffen werden, Frauen, insbesondere alleinerziehende Mütter, einzustellen und zu fördern und flexible Arbeitsregelungen vorzusehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>hebt hervor, dass die Segregation beim Zugang von Kindern mit Behinderungen zum regulären Bildungssystem in der gesamten EU zu sozialer Ausgrenzung führt und nach wie vor eine Herausforderung darstellt; fordert, dass mit der Strategie zur Bekämpfung der Armut gewährleistet wird, dass Kinder mit Behinderungen Zugang zu Bildung erhalten, und zwar sowohl in Bezug auf die physische Infrastruktur als auch auf Bildungsressourcen, um für die Chancengleichheit aller Schüler zu sorgen; betont, dass dank erschwinglicher assistiver Technologien und künstlicher Intelligenz (KI) der Unterricht für Schüler mit Behinderungen durch personalisierte Unterstützung, anpassungsfähige Tools und eine verbesserte Kommunikation inklusiver gestaltet werden kann; fordert die Mitgliedstaaten auf, in diese Technologien zu investieren und dafür zu sorgen, dass Lehrkräfte Schulungen erhalten, um sie wirksam einzubinden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner auf, für solide Schutzmaßnahmen zu sorgen, damit bei Roma-Kindern nicht fälschlicherweise eine geistige Behinderung oder ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird, was zu einer Segregation im Bildungsbereich führt; betont, dass diskriminierungsfreie Bewertungsverfahren und inklusive bildungspolitische Maßnahmen, bei denen die Rechte und die Würde aller Kinder gewahrt werden, wesentlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>empfiehlt, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten dem Ansatz des Berichts des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über extreme Armut und Menschenrechte aus dem Jahr 2023 Rechnung tragen, Armut durch einen wirksamen Zugang zu Arbeit und das Ziel der Vollbeschäftigung und hochwertiger Arbeitsplätze zu bekämpfen, und zwar durch die Schaffung oder Stärkung spezifischer Instrumente, die in erster Linie auf die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung abzielen, durch die Bereitstellung personalisierter Unterstützung und durch die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Menschen, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt sind, insbesondere von benachteiligten und schutzbedürftigen Gruppen wie Roma und Menschen mit Behinderungen; ist der Ansicht, dass diese Instrumente sowohl der Rolle der Privatwirtschaft als auch des öffentlichen Sektors und der sozialen Verantwortung der Mitgliedstaaten Rechnung tragen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Sozialwirtschaft ein wesentliches Element der sozialen Marktwirtschaft der EU und ein Motor für die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und ihrer Ziele ist, da durch sie schutzbedürftige und ausgegrenzte Gruppen häufig in Beschäftigung gebracht werden; fordert, dass mit der Strategie zur Bekämpfung der Armut die Sozialwirtschaft im Einklang mit dem EU-Aktionsplan für die Sozialwirtschaft und dem Lüttich-Fahrplan für die Sozialwirtschaft in der Europäischen Union weiter gestärkt wird; fordert die Kommission erneut auf, innovative Finanzierungsmechanismen wie Sozialanleihen (Social Impact Bonds) zu prüfen, um Projekte zur Unterstützung der Entwicklung der Sozialwirtschaft in der EU zu finanzieren<FOOTNOTE><FIELD> Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2022 zu dem EU-Aktionsplan für die Sozialwirtschaft (ABl. C 47 vom 7.2.2023, S. 171).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten angesichts der Krise der Lebenshaltungskosten auf, den Zugang zu erschwinglichen grundlegenden Gütern und Dienstleistungen wie Lebensmitteln, Energie, Wasser, Wohnraum, Verkehr und Kommunikation sicherzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Zugang zu hochwertigen öffentlichen Diensten, Sozialschutz und Unterstützungsmaßnahmen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Armut zu bekämpfen, indem sie öffentliche Maßnahmen fördern, mit denen für Unteilbarkeit und Universalität der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gesorgt wird; betont, dass ein multidisziplinärer Ansatz verfolgt muss und gegen Armut und soziale Ausgrenzung vorgegangen werden muss, insbesondere indem der Zugang zu Wohnraum, öffentlichen Räumen und Dienstleistungen und zur Gesundheitsversorgung sowie Wohlbefinden und Lebensqualität gefördert werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, Methoden zur Bewertung struktureller oder systemischer Hindernisse für die Überwindung von Armut und sozialer Ausgrenzung und für die uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft zu entwickeln, unabhängig davon, ob diese Hindernisse durch ihre Rechtssysteme oder ihre öffentlichen Maßnahmen oder durch deren Umsetzung auf territorialer Ebene bedingt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert, dass qualitative Indikatoren in die EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut aufgenommen werden, damit die multidimensionalen Aspekte der Armut besser dargestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die öffentlichen Investitionen in politische Maßnahmen erheblich aufzustocken, mit denen die sozialen Rechte gewährleistet werden, indem der allgemeine Zugang zu hochwertigen öffentlichen Diensten sowie zu Gütern und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem und sozialem Interesse, etwa angemessenem Wohnraum, Lebensmitteln, Wasser, Sanitärversorgung, Energie, Verkehr, Kommunikation sowie Kultur- und Freizeitaktivitäten, sichergestellt wird; betont, dass der Zugang zu gesunden und erschwinglichen Lebensmitteln ein grundlegendes Bedürfnis ist, gerade für Einzelpersonen und Familien, die in extremer Armut leben, für Kinder, alleinlebende ältere Menschen und marginalisierte Gesellschaftsgruppen; hebt hervor, dass diese Investitionen dazu beitragen, den generationenübergreifenden Armutskreislauf zu durchbrechen und die Eingliederung in die Gesellschaft und in die Arbeitswelt zu ermöglichen, insbesondere in Bereichen wie Bildung, einschließlich frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, Gesundheitsversorgung, einschließlich psychischer Gesundheitsversorgung, und Sozialschutz;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Förderung einer Wohnraumpolitik zu unterstützen, mit der der universelle Zugang zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, insbesondere Artikel 25, sichergestellt wird und die spezifische Maßnahmen zur Bewältigung der Obdachlosigkeit umfasst; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der europäische Plan für erschwinglichen Wohnraum dem Wohnraumbedarf aller EU-Mitgliedstaaten entspricht, wobei das Subsidiaritätsprinzip zu achten ist und ein besonderer Schwerpunkt auf Menschen, die von Armut betroffen sind, schutzbedürftige Kinder, junge Menschen und marginalisierte Gesellschaftsgruppen gelegt werden sollte; betont, dass erschwinglicher und zugänglicher Wohnraum bei der Förderung der Deinstitutionalisierung und der Vermeidung der Institutionalisierung infolge von Armut, unzureichendem Wohnraum oder mangelnder Unterstützung besonders wichtig ist<FOOTNOTE><FIELD> Eurofound: „Paths towards independent living and social inclusion in Europe“ (Wege zu selbstbestimmtem Leben und sozialer Inklusion in Europa), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2024.</FIELD></FOOTNOTE>; fordert, dass im Rahmen dieses Plans beträchtliche EU-Mittel für den Ausbau und die Renovierung des Bestands an öffentlichem und sozialem Wohnraum bereitgestellt werden; fordert eine Überarbeitung der Vorschriften über staatliche Beihilfen, um mehr Investitionen der Mitgliedstaaten in öffentlichen und sozialen Wohnungsbau, Maßnahmen zur Unterstützung von Programmen der Solidarwirtschaft und der sozialwirtschaftlichen Akteure für den sozialen und genossenschaftlichen Wohnungsbau sowie Maßnahmen zum Schutz von Mietern zu ermöglichen, wodurch Wohnstabilität gewährleistet, unverschuldeten Zwangsräumungen vorgebeugt und gegen spekulative Praktiken vorgegangen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Mitgliedstaaten unter Achtung des Subsidiaritätsprinzips bei der Umsetzung und Ausweitung von Programmen und Maßnahmen wie „Housing First“ zu unterstützen, um gegen Obdachlosigkeit vorzugehen und ihr vorzubeugen, wobei der Obdachlosigkeit von Kindern besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist, sowie die Obdachlosigkeit als eine der schwerwiegendsten und am stärksten sichtbaren Formen von Armut und sozialer Ausgrenzung anzuerkennen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen soliden Aktionsplan mit konkreten Zielvorgaben zur Beseitigung der Obdachlosigkeit in der gesamten EU bis 2030 vorzuschlagen, der spezifische Maßnahmen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit im Allgemeinen und von Obdachlosigkeit von Kindern und Familien und von Obdachlosigkeit aufgrund von Arbeitsplatzverlust und unsicheren Beschäftigungsbedingungen im Besonderen und zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit von Frauen – die häufig durch familiäre und häusliche Gewalt verursacht wird – sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Wohnraum für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen umfassen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, Zentren für obdachlose Menschen einzurichten und zu unterstützen, die eine grundlegende und spezialisierte medizinische Versorgung bieten, die auf die Bedürfnisse Obdachloser zugeschnitten ist, einschließlich Dienstleistungen im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit, ergänzt durch Bildungsprogramme zur Prävention von Drogenkonsum, einschließlich Beratung, und Initiativen zur Kompetenzentwicklung, mit denen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft gefördert wird; fordert die Kommission auf, Leitlinien bereitzustellen und den Austausch über bewährte Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern, damit diese Zentren wirksam und menschenwürdig betrieben werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, wirksame Maßnahmen und Strategien zur konkreten Umsetzung des Grundsatzes der Lohngleichheit zu ergreifen und so gegen Ungleichheit und Diskriminierung am Arbeitsplatz vorzugehen, insbesondere aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, einer Behinderung, des Alters, des sozioökonomischen Hintergrunds, der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität oder des Migrationsstatus; betont, dass die Entgelttransparenz-Richtlinie (EU) 2023/970 umgesetzt werden muss und Informationskampagnen und Schulungen zu bewussten oder unbewussten Vorurteilen abgehalten werden müssen, damit derlei Ungleichbehandlung und Diskriminierung verhindert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert erneute und beschleunigte Anstrengungen zur Behebung des geschlechtsspezifischen Beschäftigungs- und Rentengefälles sowie zur Erhöhung der Investitionen in öffentliche Dienstleistungen und in die soziale Infrastruktur; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Mitgliedstaaten anzuhalten, gezielte Maßnahmen zur Sicherstellung eines angemessenen Rentenniveaus auszuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, politische Maßnahmen zur Stärkung der mit Mutterschaft, Vaterschaft und Elternschaft und Pflegeaufgaben verbundenen Rechte auszuarbeiten, um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, unter anderem durch flexible Arbeitszeitregelungen, zu fördern, Frauen den Zugang zu garantiertem Einkommen während des Mutterschaftsurlaubs sowie nach Schwangerschaft und Mutterschutz ihre Wiedereingliederung in die Arbeitswelt zu erleichtern und für angemessene Bedingungen für das Stillen am Arbeitsplatz zu sorgen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen für einen zugänglichen und angemessen bezahlten Vaterschaftsurlaub einzuführen und zu fördern, damit Väter eine enge Beziehung zu ihren Kindern aufbauen, gleichberechtigt Pflegeaufgaben übernehmen und die erforderliche Zeit freinehmen können, um die frühkindliche Entwicklung und das familiäre Wohlergehen zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>hebt hervor, dass sich unbezahlte Pflege- und Betreuungsarbeit unverhältnismäßig stark auf die wirtschaftliche Sicherheit von Frauen auswirkt; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre öffentlichen nationalen und regionalen Pflegesysteme so zu verstärken, dass alle Personen – sowohl ältere als auch jüngere Menschen – unabhängig von ihrem Hintergrund Zugang zu professionellen Pflege- und Betreuungsdiensten haben, die gute Arbeitsbedingungen für Pflege- und Betreuungskräfte garantieren; betont, dass Dienste für häusliche Pflege und Betreuung für die Bereitstellung einer hochwertigen, personenbezogenen Pflege für pflegebedürftige Menschen, etwa ältere Menschen, sowie einer hochwertigen Kinderbetreuung von entscheidender Bedeutung sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit zu prüfen, Verfahren und Maßnahmen anzunehmen, mit denen Pflegepersonen und informelle Betreuer – insbesondere diejenigen, die Personen aus Haushalten mit niedrigem Einkommen pflegen oder betreuen, die nach einer professionellen Beurteilung für nicht in der Lage erachtet werden, ein unabhängiges Leben zu führen – unterstützt werden, damit eine würdevolle, gemeindenahe Pflege und Betreuung geboten werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, politische Maßnahmen und den Zugang zur Unterstützung bei der Rückkehr von Arbeitnehmern, insbesondere von Frauen, die mehrere Jahre lang aufgrund familiärer Verpflichtungen keine Beschäftigung ausüben konnten, an den Arbeitsplatz zu erarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den universellen Zugang zu einer erschwinglichen, hochwertigen öffentlichen Gesundheitsversorgung für alle zu gewährleisten, einschließlich Gesundheitsversorgung vor der Geburt, für Mütter, Neugeborene und Kinder – einschließlich Primärprävention, Immunisierungsprogramme und Primärversorgung –, Zugang zu Diagnose, Behandlung und Rehabilitation sowie Zugang zu einer Vielzahl spezialisierter medizinischer und therapeutischer Behandlungen, wobei allen Frauen das Recht auf Gesundheitsversorgung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit zu garantieren ist, sowie gezielte Maßnahmen zur Früherkennung von Gesundheits- und Entwicklungsproblemen und zur Behandlung von Menschen, die anfällig dafür sind, sowie verbesserte gezielte frühkindliche Behandlungsleistungen zur Förderung der Entwicklung, des Wohlergehens und der sozialen Inklusion von Kindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>stellt fest, dass es sich bei Menstruationsarmut um eine strukturelle Form der Armut und der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern in der EU handelt, von der schätzungsweise 10 % der menstruierenden Bevölkerung betroffen sind; betont, dass Frauen und Mädchen aus einkommensschwachen Verhältnissen, Geflüchtete, Asylsuchende, junge Menschen, Obdachlose, Menschen mit Behinderungen und andere Menschen in prekären Situationen unverhältnismäßig stark davon betroffen sind; betont, dass Menstruationsarmut die Teilhabe am Sozial-, Bildungs- und Berufsleben erheblich einschränkt; fordert die Kommission auf, im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut einen umfassenden Aktionsplan auszuarbeiten, mit dem ein kostenloser oder zumindest erschwinglicher Zugang zu Menstruationsprodukten, Informationen und angemessenen sanitären Einrichtungen sichergestellt wird, insbesondere an öffentlichen Orten wie Bildungseinrichtungen, Arbeitsplätzen, öffentlichen Gebäuden und Aufnahmezentren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, die öffentlichen, universellen und solidarischen Sozialversicherungssysteme zu stärken, um im Einklang mit der Empfehlung des Rates von 2019 zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige den umfassenden und wirksamen Sozialschutz aller Menschen, auch der Arbeitnehmer, Selbständigen und Rentner, zu garantieren sowie Armut und Erwerbstätigenarmut zu verhindern und deren Ursachen anzugehen; betont, dass es wichtig ist, die Herausforderungen anzugehen, mit denen Menschen in prekären oder atypischen Beschäftigungsverhältnissen konfrontiert sind, insbesondere junge Menschen, die aufgrund ihres Alters diskriminiert werden und deren Beitragszeiten nicht ausreichen, um Zugang zu Sozialleistungen zu erlangen, und dabei auch Kunstschaffende und Beschäftigte in der Kultur- und Kreativbranche einzubeziehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, durch spezifische Maßnahmen der Altersarmut zu begegnen und dabei ein besonderes Augenmerk auf Frauen zu legen, da sie unverhältnismäßig stark betroffen sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihren Rentensystemen Zeiträume der Abwesenheit vom Arbeitsplatz aufgrund von Elternurlaub angemessen zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>betont, dass die informelle Wirtschaft im Rahmen der Strategie zur Bekämpfung der Armut behandelt werden sollte, da sie in der gesamten EU nach wie vor weit verbreitet ist, wodurch Arbeitsplätze entstehen, die keinen Zugang zu Rechten, angemessener Entlohnung, Sozialschutz oder Gesundheits- und Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz bieten; fordert die Mitgliedstaaten auf, Wege zur Eingliederung zwischen der informellen und der formellen Wirtschaft zu schaffen, beispielsweise durch die Einführung vereinfachter Registrierungsverfahren für Saisonarbeiter, Arbeiter und Hausangestellte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, gegen Jugendarmut und sozioökonomische Ungleichheit vorzugehen und einzuräumen, dass junge Menschen unverhältnismäßig stark von Arbeitslosigkeit, prekären Beschäftigungsverhältnissen und Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt betroffen und in besonderem Maße sozial schutzbedürftig sind; betont, dass junge Menschen in Branchen, die durch Teilzeitarbeit, Saisonarbeit, prekäre Arbeitsverhältnisse und nicht angemeldete Erwerbstätigkeit gekennzeichnet sind, übermäßig stark vertreten sind und dass der Anteil junger Menschen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren, in mehreren Mitgliedstaaten nach wie vor anhaltend hoch ist und mehr als doppelt so hoch ist wie die Gesamtarbeitslosenquote in der EU; betont, dass die Jugendgarantie als Schlüsselinstrument zur Förderung der Inklusion junger Menschen in den Arbeitsmarkt gestärkt werden muss und dass diese Garantie genutzt werden muss, um mehr Synergieeffekte zwischen ihr und der Europäischen Garantie für Kinder zu schaffen, und dass beide Instrumente gestärkt werden müssen, indem gezielte Maßnahmen ergriffen, erschwingliche Wohnraumlösungen für junge Menschen im Rahmen des anstehenden Plans für erschwinglichen Wohnraum gefördert sowie maßgeschneiderte Unterstützung im Bereich der psychischen Gesundheit und Dienste für soziale Inklusion, die speziell für junge Menschen konzipiert sind, verbessert werden; fordert, dass junge Menschen, die Betreuungsstrukturen verlassen, stärker unterstützt werden, damit sich ihr Weg ins Erwachsenenalter tragfähig und würdevoll gestaltet, insbesondere durch die Bereitstellung eines verbesserten Zugangs zu Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten oder durch Unterstützung während der Hochschulbildung oder der beruflichen Aus- und Weiterbildung, um das Risiko von Armut, sozialer Ausgrenzung und Obdachlosigkeit in diesem kritischen Zeitraum zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den verborgenen Phänomenen der Armut Rechnung zu tragen und gegen die Stigmatisierung von von Armut betroffenen Menschen vorzugehen sowie etwas dagegen zu tun, dass verfügbare Sozialleistungen nicht in Anspruch genommen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>betont, dass Verwaltungshindernisse abgebaut werden müssen, die möglicherweise schutzbedürftige Gruppen wie Roma am Zugang zu wesentlichen Diensten und Sozialschutz hindern, da diese Hindernisse Armut und Ausgrenzung fortführen und verschärfen; hebt hervor, dass nationale Identifikationsnummern den gleichberechtigten Zugang zu wesentlichen Diensten bei gleichbleibender administrativer Klarheit und Rechenschaftspflicht erleichtern könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die einschlägigen Rechtsvorschriften so zu überarbeiten, dass Diskriminierung aufgrund des sozioökonomischen Status ausdrücklich untersagt ist, und dabei ihre Überschneidung mit anderen Formen der Diskriminierung anzuerkennen; betont, dass durchsetzbare Rechte und der Schutz von Menschen, die in Armut und gesellschaftlicher Ausgrenzung leben, eine klare Rechtsgrundlage erfordern; fordert ferner den Rat auf, seinen Standpunkt zur Richtlinie über horizontale Nichtdiskriminierung festzulegen, damit interinstitutionelle Verhandlungen aufgenommen werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, die Strategien und Maßnahmen, mit denen Menschen benachteiligt werden, die in extremer Armut leben, sowie die Sanktionen gegen diejenigen, die Unterstützung leisten, auf den Prüfstand zu stellen; betont, dass diese Maßnahmen häufig die Würde untergraben, die Ausgrenzung verschärfen und langfristigen Zielsetzungen der gesellschaftlichen Eingliederung entgegenstehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, proaktive Mechanismen zu prüfen und umzusetzen, damit alle Personen, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, erfolgreich über sie informiert werden und Zugang zu ihnen erhalten, wodurch es weniger häufig zu Nichtnutzung kommt, unter anderem, indem der Verwaltungsaufwand bei Anträgen auf Leistungen verringert wird, für mehr Transparenz gesorgt wird und sichergestellt wird, dass das Personal geschult wird, um Menschen, die von Armut betroffen sind, zu erreichen und ihnen zu helfen, damit Vertrauen in die zuständigen Institutionen aufgebaut wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>bedauert, dass das Ziel des Strategischen Rahmens der EU für die Roma 2021-2030, die Armutsschere zwischen Roma-Gemeinschaften und der allgemeinen Bevölkerung um mindestens die Hälfte zu verringern, längst noch nicht erreicht ist; hebt hervor, dass die EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut das gleiche Ziel haben sollte wie der Strategische Rahmen für die Roma und die Europäische Garantie für Kinder, nämlich, die Grundrechte zu fördern, Ungleichheit abzubauen und gegen strukturelle Diskriminierung vorzugehen; betont, dass es wichtig ist, dafür Sorge zu tragen, dass diese Initiativen synergetisch durchgeführt werden, insbesondere wenn es darum geht, gegen Kinderarmut vorzugehen und den Kreislauf der generationenübergreifenden Benachteiligung von Roma-Familien und Traveller-Gemeinschaften zu durchbrechen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>hebt hervor, dass die digitale Kluft, die die Armut verschärfen kann, da dadurch der Zugang zu Informationen eingeschränkt wird, größer wird und dass Maßnahmen zur Bewältigung der digitalen Ausgrenzung von Gruppen mit niedrigem Einkommen und marginalisierten Gruppen, einschließlich älterer Menschen, vonnöten sind; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die digitale Inklusion gefährdeter Gruppen durch Maßnahmen und Unterstützungsprogramme, mit denen ihr Zugang zu digitalen Technologien, Infrastruktur und Vernetzung gewährleistet wird, sowie durch die Schulung im Bereich grundlegender digitaler Kompetenzen zu fördern; empfiehlt, klare Indikatoren mitaufzunehmen, um die digitale Inklusion zu überwachen, vor allem bei Kindern, wobei gleichzeitig ihre Online-Aktivitäten und die von Jugendlichen weiterhin geschützt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>ist der Ansicht, dass das im Politikprogramm für die digitale Dekade festgelegte Ziel der vollständigen Digitalisierung zentraler öffentlicher Dienste dazu beitragen könnte, die Ungleichheit, insbesondere zwischen städtischen und ländlichen Gebieten, den verschiedenen Altersgruppen und sozioökonomischen Gruppen, zu verschärfen, da es zu einer Abkehr von der individualisierten Unterstützung kommt; betont in diesem Zusammenhang, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Digitalisierung der öffentlichen Dienste und Verwaltung und den Bedürfnissen schutzbedürftiger Gruppen gefunden werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dieses Problem im Rahmen der Strategie zur Bekämpfung der Armut und der nationalen Aktionspläne anzugehen und die erforderlichen Ressourcen, personelle Unterstützung und geeignete Schulungen für die Bediensteten der grundlegenden öffentlichen Verwaltungsdienste bereitzustellen, damit ein gleichberechtigter Zugang zu öffentlichen Diensten gewährleistet und eine Vergrößerung der digitalen Kluft verhindert werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>weist darauf hin, dass die häufigere Nutzung von Algorithmen und KI-Systemen bei wesentlichen öffentlichen Diensten erhebliche Risiken dahingehend birgt, dass bestehende Formen der Diskriminierung, vor allem gegenüber Menschen in Armut, verstärkt werden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, nach ethischen Gesichtspunkten konzipierte KI-Systeme zu fördern und dafür zu sorgen, dass in allen EU-Rechtsvorschriften über KI der horizontale Grundsatz der Nichtdiskriminierung gewahrt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>betont, dass Armut und psychische Gesundheit eng miteinander verflochten sind und dass sie einander negativ beeinflussen können; empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Menschen, insbesondere Familien und Kinder in prekärer Lage, stärker zu unterstützen, etwa mit Sozialleistungen der geistigen Gesundheit und psychosozialen Betreuung, und dafür zu sorgen, dass ausreichend Ressourcen und angemessen ausgebildete Fachkräfte bereitgestellt werden, damit diese Dienste wirksam erbracht werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, das Recht aller Menschen auf Zugang zu und Teilhabe an Kultur sowie das Recht, kulturell tätig zu werden, zu wahren und dabei wirtschaftliche, gesellschaftliche und territoriale Diskriminierung beim Zugang zu Kultur zu beseitigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>betont, dass Menschen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, unverhältnismäßig stark vom Klimawandel betroffen sind; bekräftigt, dass der grüne und der digitale Wandel sozial gerecht und inklusiv sein müssen; fordert, dass in die EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut angemessene und gezielte Maßnahmen aufgenommen werden, mit denen die Bemühungen um einen gerechten Übergang gestärkt und ergänzt werden, damit die Bekämpfung sozialer und wirtschaftlicher Ungleichheiten einem umfassenden Ansatz folgt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, im MFR für den Zeitraum 2028-2034 ausreichende Mittel für Investitionen bereitzustellen, mit denen die Menschen bei diesem Wandel unterstützt werden, wobei einkommensschwachen Haushalten besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>betont, dass Menschen, die in ländlichen Gebieten, abgelegenen Gemeinschaften und Gebieten mit einer geringen Dichte an öffentlichen Dienstleistungen leben, eher Gefahr laufen, zu verarmen oder soziale Ausgrenzung zu erfahren, da es an Beschäftigungsmöglichkeiten, öffentlichen Dienstleistungen, einschließlich Bildung und öffentlicher Verkehrsmittel, sowie digitaler Konnektivität mangelt und die Energie- und Verkehrspreise hoch sind; fordert, dass die besonderen Bedürfnisse der Menschen, die in diesen Gebieten leben, in der Strategie zur Bekämpfung der Armut berücksichtigt werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Eine Strategie mit dem Schwerpunkt Kinderarmut</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>beklagt, dass die Zahl der Kinder, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, gestiegen ist; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Strategie zur Bekämpfung der Armut im Zuge eines Lebenszyklusansatzes aktiv gegen Kinderarmut vorgegangen wird – da die ersten Lebensjahre eines Kindes für seine körperliche, geistige, kognitive, soziale und emotionale Entwicklung und für ein erfülltes Leben von entscheidender Bedeutung sind –, um den Kreislauf der generationenübergreifenden Armut zu durchbrechen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>erinnert an die Zusicherung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen aus dem Jahr 2019, dafür zu sorgen, dass jedes von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Kind in Europa seine grundlegendsten Rechten wahrnehmen kann, etwa Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung hat, worauf 2021 die Annahme einer Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder folgte; betont, dass die Ziele im Rahmen der Europäischen Garantie für Kinder nur mit ambitionierten zweckgebundenen Mitteln sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene erreicht werden können; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung nach umfangreichen zweckgebundenen Mitteln in Höhe von mindestens 20 Mrd. EUR für die Europäische Garantie für Kinder; betont, dass diese zweckgebundenen Mittel dringend im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen bereitgestellt werden müssen, um auf die wachsende Herausforderung der Kinderarmut und der sozialen Ausgrenzung zu reagieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Europäische Garantie für Kinder zu stärken und vollständig umzusetzen, um den Zugang zu wirksamer und kostenloser Gesundheitsversorgung, Bildung und frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung sowie den wirksamen Zugang zu angemessenem Wohnraum und gesunder Ernährung für alle bedürftigen Kinder sicherzustellen; betont in diesem Zusammenhang, dass für einen wirksamen und universellen Zugang zu erschwinglichen Schulmahlzeiten gesorgt werden muss; hebt die zentrale Rolle der Europäischen Garantie für Kinder bei der Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung hervor und empfiehlt eine angemessene Koordinierung und Verknüpfung zwischen diesem Instrument und der Strategie zur Bekämpfung der Armut; betont, dass sie von den Mitgliedstaaten vollständig und rechtzeitig umgesetzt werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle Ressourcen, einschließlich des ESF+ und der Aufbau- und Resilienzfazilität, zur Verfügung zu stellen und in vollem Umfang zu nutzen, um die Europäische Garantie für Kinder wirksam umzusetzen, wobei gleichzeitig mehr Mittel zur Förderung der Inklusion im Bildungsbereich bereitgestellt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>begrüßt die jüngste Aktualisierung des Überwachungsrahmens für die Europäische Garantie für Kinder<FOOTNOTE><FIELD> Ausschuss für Sozialschutz: „Update of the monitoring framework for the European Child Guarantee (Autumn 2025)“ (Aktualisierung des Überwachungsrahmens für die Europäische Garantie für Kinder (Herbst 2025)), 4. Februar 2026, https://webgate.ec.europa.eu/circabc-ewpp/ui/group/bab664d7-1188-47b2-9fa6-869902320ba2/library/d7064b47-8a07-47b6-8d9f-0dc08849f2b7/details.</FIELD></FOOTNOTE> und den Umstand, dass in den Rahmen neue Indikatoren zur Verbesserung der Wirksamkeit der Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung dieses Instruments in den Mitgliedstaaten aufgenommen wurden; betont die wichtige Rolle von Datenerhebungs- und Überwachungssystemen, wenn es darum geht, die Hindernisse zu verstehen, mit denen schutzbedürftige Kinder konfrontiert sind, und maßgeschneiderte Interventionen und die Zuweisung von Ressourcen zu ermöglichen; fordert den Ausschuss für Sozialschutz auf, seine Arbeit zur Verbesserung des Überwachungsrahmens fortzusetzen, um dessen Relevanz zu wahren und verbleibende Datenlücken zu schließen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, diesen gemeinsamen Überwachungsrahmen zu nutzen und ihn an ihre spezifischen Umstände in Bezug auf Kinderarmut anzupassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>hebt hervor, dass der außerschulischen Betreuung große Bedeutung zukommt, und betont, dass gegen vorzeitige Schulabgänge vorgegangen werden muss; vertritt die Auffassung, dass die Strategie zur Bekämpfung der Armut eine Gelegenheit bietet, die Verbesserung der Qualität der Dienste der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung zu fördern, und zwar durch angemessene finanzielle und personelle Ressourcen, eine angemessene Ausbildung für das Personal, verbesserte Frühwarnsysteme und Maßnahmen zur Bewertung und kontinuierlichen Verbesserung der pädagogischen Qualität, etwa im Hinblick auf Lese-, Schreib- und Rechenkompetenz, um die allgemeine Entwicklung von Kindern sicherzustellen; betont, dass es wichtig ist, die weiterhin bestehenden Lücken bei der funktionalen Lese-, Schreib- und Rechenkompetenz durch gezielte Maßnahmen im Rahmen der formalen und informellen Bildung zu schließen, um erhebliche Hindernisse für die Überwindung der Armut abzubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der Europäischen Garantie für Kinder eigens vorgesehene Mittel in erheblicher Höhe zugeteilt werden, die über den ESF+ ausgeführt werden, um auf die zunehmenden Herausforderungen der Kinderarmut und der sozialen Ausgrenzung zu reagieren, und fordert die Mitgliedstaaten auf, mindestens 5 % der ESF+-Mittel für spezifische Projekte und strukturelle Investitionen zur Bekämpfung der Kinderarmut bereitzustellen, wobei mindestens 10 % für die Mitgliedstaaten vorgesehen werden sollten, in denen Kinderarmut und soziale Ausgrenzung über dem EU-Durchschnitt liegen; betont, dass diese Investitionen in die nächste Generation nicht nur das Wohlergehen von Kindern sicherstellen, sondern auch eine solide Investition sind, mit der künftigen gesellschaftlichen Kosten vorgebeugt würde<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission: „Update of the EU framework for monitoring the implementation of the European Child Guarantee“ (Aktualisierung des EU-Rahmens für die Überwachung der Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder), 2. Juni 2025.</FIELD></FOOTNOTE>; betont, dass diese Mittel auf transparente Weise verwendet werden müssen und dass soziale Organisationen in die Planung, Durchführung und Bewertung einbezogen werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>fordert die Kommission erneut auf, im Rahmen des Europäischen Semesters und der länderspezifischen Empfehlungen die Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder in allen Mitgliedstaaten sorgfältig zu überwachen; hält es für erforderlich, dass in den länderspezifischen Empfehlungen berücksichtigt wird, ob die Mitgliedstaaten die in der ESF+-Verordnung festgelegte Mindestausstattung für die Bekämpfung der Kinderarmut einhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass eine hochwertige Kinderbetreuung für alle bereitgestellt wird, um die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung zu unterstützen, zumal dies wesentliche Faktoren sind, wenn es darum geht, den Kreislauf der Armut zu durchbrechen und die Beteiligung der Eltern am Arbeitsmarkt zu erhöhen, wobei anerkannt werden muss, dass Betreuungs- und Pflegepflichten unverhältnismäßig häufig von Frauen erfüllt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine kinderorientierte Ausrichtung ihrer Sozialschutzsysteme zu sorgen und sie zu stärken, indem spezifische Leistungen für bedürftige Kinder bereitgestellt werden, um ihre Entwicklung und ihr Wohlergehen zu unterstützen, z. B. Kindergeld, Schulmahlzeiten und Programme zur Kostensenkung für Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit sowie für außerschulische Aktivitäten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>betont, dass von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffene Kinder in mehreren Bereichen ihrer Entwicklung mit Schwierigkeiten konfrontiert sind; betont in diesem Zusammenhang, dass ein ganzheitlicher Ansatz wichtig ist, bei dem alle einschlägigen Interessenträger partnerschaftlich an der Entwicklung einer integrierten Strategie zur Ermittlung von Schwierigkeiten und zur Bekämpfung von Ungleichheiten im Kindesalter arbeiten, indem sie Kinderschutz und Unterstützungsdienste für Familien bereitstellen; hebt hervor, dass einige Kinder und ihre von Armut betroffenen Familien möglicherweise gesonderte Unterstützung benötigen, z. B. durch Logopäden, Augenärzte, Psychologen, Ergotherapeuten und Ernährungsberater; fordert, dass mit der Strategie zur Bekämpfung der Armut aktiv Partnerschaften zwischen Bildungs-, Gesundheits- und Sozialdiensten gefördert werden, um den Zugang zur Betreuung und den Informationstransfer zwischen den Diensten zu erleichtern und so die integrierten Unterstützungs- und Koordinierungsmechanismen für bedürftige Kinder zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Recht eines jeden Kindes auf Familienleben zu sichern, was bedeutet, dass Armut, unsichere Wohnverhältnisse oder mangelnder Zugang zu angemessenen öffentlichen Dienstleistungen niemals als alleiniger Grund dafür herangezogen werden, Kinder in einem Heim unterzubringen; empfiehlt den Mitgliedstaaten, nationale Präventionsstrateigen und proaktive sozialpolitische Maßnahmen auszuarbeiten, mit denen verhindert wird, dass Kinder aus ihrem familiären Umfeld gerissen werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen nur als allerletztes Mittel herangezogen wird, und in sichere Kinderbetreuungssysteme zu investieren, die den Übergang von der Heimbetreuung zur Betreuung in der Familie oder in der lokalen Gemeinschaft erleichtern; empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten Überwachungsmechanismen entwickeln und umsetzen, damit erkannt wird, wenn Familien aus Armutsgründen getrennt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>weist auf das Ziel der EU hin, von institutioneller zu gemeinschafts- bzw. familienbasierter Pflege überzugehen; nimmt zur Kenntnis, dass die Strategie zur Bekämpfung der Armut die Gelegenheit bietet, Brücken zur Europäischen Garantie für Kinder zu schlagen, insbesondere durch Maßnahmen, die auf die Unterstützung von Kindern in Heimen abzielen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die ESF+-Mittel und sonstige einschlägige Mittel der EU und der Mitgliedstaaten in vollem Umfang zu nutzen, um den Prozess einer Verringerung der Heimunterbringung abzuschließen, damit Kinder in einer Familie oder Gemeinschaft leben können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>verurteilt sämtliche Formen von Gewalt gegen Kinder und von Missbrauch, Ausbeutung und Vernachlässigung von Kindern; fordert die Kommission auf, für Investitionen in die Kinderschutzsysteme zu sorgen, damit u. a. gegen Gewalt gegen Kinder und unter Kindern – z. B. Cybergewalt und Mobbing – vorgegangen wird, insbesondere wenn dies auf sozioökonomischen Gründen beruht und schutzbedürftige Kinder betrifft, um den Austausch über bewährte Verfahren in diesem Bereich zur Beseitigung von Gewalt und Schikanierung zu fördern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Armutsbekämpfung durch Vertiefung der demokratischen Teilhabe</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für angemessene, wirksame und transparente Verfahren zu sorgen, mit denen die konstruktive und kontinuierliche Teilhabe von Menschen, die Armut erlebt haben, in allen Phasen der Politikgestaltung ermöglicht wird, einschließlich der Gestaltung, Umsetzung und Bewertung von Maßnahmen, die Menschen in Armut betreffen, und darüber hinaus Methoden zu entwickeln und Kapazitäten aufzubauen, die eine solche Beteiligung in einer Weise ermöglichen, die zu einer Mitgestaltung und nicht nur zu Konsultationen führt – gemäß dem Grundsatz „nichts über uns ohne uns“;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>empfiehlt, dass eine jährliche Konferenz zur Bewertung der Umsetzung der Strategie zur Bekämpfung der Armut in die Praxis abgehalten wird, deren Zusammensetzung umfassend und vielfältig ist und an der auch Menschen, insbesondere Frauen, teilnehmen, die Armut erlebt haben; betont, dass die Konferenz zur formellen Überwachung der Strategie zur Bekämpfung der Armut durch die EU beitragen sollte, indem sie Raum für die Überprüfung der Fortschritte anhand klarer Referenzwerte und Indikatoren bietet; fordert in diesem Zusammenhang, dass die direkte Beteiligung von Menschen, die Armut erfahren haben, aktiv unterstützt und als wesentlich für die Bewertung der tatsächlichen Auswirkungen der Strategie zur Bekämpfung der Armut anerkannt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>erkennt die Bedeutung der verschiedenen sozialen Organisationen, einschließlich gemeinnütziger Organisationen, an, die sich für die Bekämpfung und Verhütung von Armut einsetzen, sowie die Rolle, die diese Organisationen bei der Bekämpfung von Armut spielen, und betont, dass sie auf sinnvolle Weise einbezogen und die Mittel zur Unterstützung ihrer Arbeit aufgestockt werden müssen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ordnungsgemäße institutionelle Koordinierung, Governance</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>betont, dass der Erfolg der Strategie zur Bekämpfung der Armut auch von einem intersektionalen Ansatz und einer angemessenen Finanzierung sowie einer ordnungsgemäßen horizontalen und mehrstufigen Koordinierung zwischen allen Governance-Ebenen und Entscheidungsebenen, die an ihrer Umsetzung beteiligt sind, abhängt; bekräftigt, dass die Strategie zur Bekämpfung der Armut umfassend in alle einschlägigen Politikbereiche integriert werden muss, um Kohärenz, Wirkung und langfristige Nachhaltigkeit sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>ist der Ansicht, dass der Zuständigkeitsbereich auf Unionsebene, auf der Ebene der Mitgliedstaaten und regionaler Ebene für die Umsetzung des Ziels der Armutsbeseitigung angemessen und unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips festgelegt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>fordert die Kommission auf, in die Strategie zur Bekämpfung der Armut einen horizontalen Grundsatz aufzunehmen, wonach in allen einschlägigen sektorspezifischen Politikbereichen der EU eine Ex-ante-Folgenabschätzung zu Armut und Ungleichheit durchgeführt werden muss, unter anderem durch die Verteilungsfolgenabschätzungen<FOOTNOTE><FIELD> Mitteilung der Kommission vom 28. September 2022 mit dem Titel „Bessere Abschätzung der Verteilungsfolgen von Maßnahmen der Mitgliedstaaten“ (COM(2022)0494).</FIELD></FOOTNOTE>, wobei besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen auf diejenigen zu legen ist, die am stärksten von sozialer Ausgrenzung und extremer Armut bedroht sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>betont, dass sich die EU weiterhin auf die Bekämpfung von Obdachlosigkeit, extremer Armut und sozialer Ausgrenzung konzentrieren muss, indem sie angemessene finanzielle Unterstützung leistet, den gegenseitigen Austausch von Strategien und Erfahrungen unter den Mitgliedstaaten fördert und einen systematischen Ansatz zur Überwachung der Fortschritte und der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen entwickelt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>weist darauf hin, dass der Indikator für von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Personen die Ursachen der Armut nicht erfasst, insbesondere, indem Personen, die außerhalb von Privathaushalten leben, qualitative Aspekte der Armut und Erfahrungen mit Marginalisierung außer Acht gelassen werden; betont, dass Armut über ein unzureichendes Einkommen oder materielle Deprivation hinausgeht; fordert den Ausschuss für Sozialschutz auf, gemeinsam mit den einschlägigen Interessenträgern den statistischen Indikator für das Risiko von Armut oder sozialer Ausgrenzung zu überarbeiten, damit der Indikator ein umfassenderes, besser aufgeschlüsseltes und multidimensionales Verständnis von Armut und sozialer Ausgrenzung liefert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>betont, dass die Strategie zur Bekämpfung der Armut nur dann zu Ergebnissen führen wird, wenn sie mit einer angemessenen Finanzierung auf EU-Ebene und nationaler Ebene einhergeht; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Kohäsionspolitik gewahrt und gestärkt werden muss, um im Zuge des nächsten MFR den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in Europa weiter zu fördern und etwas gegen die Asymmetrien zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten zu tun; fordert in diesem Zusammenhang eine angemessene und zweckgebundene Zuweisung von Mitteln, um politische Maßnahmen zu stärken, die zur Beseitigung der Armut beitragen, einschließlich einer gezielten Unterstützung marginalisierter und schutzbedürftiger Gruppen; betont die wesentliche Rolle des ESF+ bei der Förderung der sozialen Inklusion und der Bekämpfung der Armut, insbesondere durch die Bereitstellung von Hilfe für die am stärksten benachteiligten Personen und die Europäische Garantie für Kinder, sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds in diesem Zusammenhang; betont, dass es wichtig ist, die Verwendung von EU-Mitteln, einschließlich der Aufbau- und Resilienzfazilität, zu optimieren, um konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut wie bezahlbaren und energieeffizienten Wohnraum, Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, z. B. über das EU-Schulprogramm, zugänglichen öffentlichen Verkehr und gezielte Energieunterstützung für einkommensschwache Haushalte zu finanzieren; betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass Lebensmittelbanken, die materielle Unterstützung wie Nahrungsmittelhilfe leisten, eigens vorgesehene Mittel in ausreichender Höhe zugewiesen werden, damit sie über angemessene operationelle Kapazitäten verfügen und in der Lage sind, rasch auf die steigende Ernährungsunsicherheit und materielle Deprivation zu reagieren; hebt hervor, dass diese Unterstützung durch Begleitmaßnahmen ergänzt werden muss, mit denen im Einklang mit den ESF+-Bestimmungen die gesellschaftliche Eingliederung ebenso gefördert wird wie Wege heraus aus der Armut;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>weist auf die für den EFRE, den ESF+ und den Kohäsionsfonds geltenden thematischen grundlegenden Voraussetzungen in Anhang IV der Verordnung (EU) 2021/1060<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik, ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1060/oj).</FIELD></FOOTNOTE> des Europäischen Parlaments mit gemeinsamen Bestimmungen über diese Fonds hin, insbesondere die grundlegende Voraussetzung 4.4 mit dem Titel „Nationaler strategischer Politikrahmen für soziale Inklusion und Armutsbekämpfung“; betont, dass es wichtig ist, die Strategie zur Bekämpfung der Armut und ihre Finanzierung mit den zuvor festgelegten spezifischen Zielen zu verknüpfen; fordert die Kommission und den Rat auf, dafür zu sorgen, dass diese spezifischen Ziele in den gemeinsamen Bestimmungen des EFRE und des ESF+ stärker zum Tragen kommen, sowie die Strategie zur Bekämpfung der Armut und die durchgehende Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in den nächsten MFR aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>bekräftigt, dass Energie und Verkehr neben anderen Elementen wesentliche Dienstleistungen sind, zu denen alle Zugang haben sollten, und beharrt daher darauf, dass den Klima-Sozialplänen, die die Mitgliedstaaten im Rahmen des Klima-Sozialfonds ausarbeiten und umsetzen müssen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, wobei in Energieeffizienz, die Renovierung von Wohnraum und die Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit erneuerbarer Energiequellen und Verkehrssysteme investiert werden muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, Menschen in prekären Situationen aktiv einzubeziehen, damit die Unterstützung tatsächlich diejenigen erreicht, die sie am dringendsten benötigen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich über bewährte Verfahren im Vorgehen gegen Energiearmut auszutauschen, etwa Energiegutscheine und Energiepreisregulierung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>betont, dass der Zugang zu europäischen Fonds aufgrund ihrer Komplexität auf lokaler Ebene und für Organisationen mit weniger technischen Ressourcen schwierig ist; betont, dass die Umsetzung der EU-Finanzierungsmechanismen und die Vorkehrungen für die Bereitstellung der jeweiligen Mittel an die Endbegünstigten vereinfacht werden müssen und dass das Personal der zuständigen Behörden und der Organisationen entsprechend geschult werden muss; betont, dass gemäß der ESF+-Verordnung der Kofinanzierungssatz für die Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen beibehalten werden muss und weiterhin bei 90 % oder einem ähnlichen Satz liegen muss, was Programmen und Aktivitäten, die zur Beseitigung der Armut beitragen sollen, den Zugang zu dieser Finanzierung erleichtern dürfte;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°     °</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>