<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0050</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Umgang mit Unterauftragsketten und der Rolle von Vermittlern zum Schutz der Arbeitnehmerrechte</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0256/2025 - Berichterstatter: Johan Danielsson)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Februar 2026 zu dem Umgang mit Unterauftragsketten und der Rolle von Vermittlern zum Schutz der Arbeitnehmerrechte (2025/2133(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Artikel 16 und 31 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Europäische Säule sozialer Rechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 18 vom 21.1.1997, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1996/71/oj.</FIELD></FOOTNOTE> in der durch die Richtlinie (EU) 2018/957 geänderten Fassung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/67/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 159 vom 28.5.2014, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2014/67/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates in der durch die Richtlinie (EU) 2024/1712 geänderten Fassung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2011/36/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 168 vom 30.6.2009, S. 24, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/52/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Richtlinie über Sanktionen gegen Arbeitgeber),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2014/24/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1760, 5.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1760/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 30. April 2024 über die Anwendung und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (COM(2024)0320),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 26. Mai 2025 mit dem Titel „Bewertung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA)“ (COM(2025)0256),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Dezember 2020 mit dem Titel „Strategischer Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 Arbeitsschutz in einer sich wandelnden Arbeitswelt“ (COM(2021)0323), einschließlich des Ansatzes „Vision Zero“ für arbeitsbedingte Todesfälle in der EU,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Veröffentlichung der Kommission vom Mai 2020 mit dem Titel „Making Socially Responsible Public Procurement Work – 71 Good Practice Cases“ (Wie die sozial verantwortliche Vergabe öffentlicher Aufträge gelingt – 71 Fallbeispiele für bewährte Verfahren)<FOOTNOTE><FIELD> https://data.europa.eu/doi/10.2826/844552.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Arbeitsbehörde aus dem Jahr 2025 mit dem Titel „Posting of third-country nationals: Contracting chains, recruitment patterns, and enforcement issues“ (Entsendung von Drittstaatsangehörigen: Auftragsketten, Einstellungsmuster und Durchsetzungsfragen)<FOOTNOTE><FIELD> https://www.ela.europa.eu/sites/default/files/2025-03/ELA-posting-third-country-nationals-report.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Arbeitsbehörde vom Februar 2023 mit dem Titel „Cooperation practices, possibilites and challenges between Member States – specifically in relation to the posting of third-country nationals“ (Praxis, Möglichkeiten und Herausforderungen der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten – insbesondere in Bezug auf die Entsendung von Drittstaatsangehörigen)<FOOTNOTE><FIELD> https://www.ela.europa.eu/sites/default/files/2023-04/ela-report-posting-third-country-nationals.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vom 20. September 2023 mit dem Titel „Construction sector: Issues in information provision, enforcement of labour mobility law, social security coordination regulations, and cooperation between Member States“ (Baugewerbe: Fragen in Bezug auf die Informationsbereitstellung, die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zur Arbeitskräftemobilität, die Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten)<FOOTNOTE><FIELD> https://www.ela.europa.eu/en/publications/construction-sector-issues-information-provision-enforcement-labour-mobility-law.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Europol vom Dezember 2024 mit dem Titel „Leveraging legitimacy: How the EU‘s most threatening criminal networks abuse business structures“ (Legitimität ausgenutzt: Wie die bedrohlichsten kriminellen Netze in der EU legale Unternehmensstrukturen missbräuchlich nutzen),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 10 der „Guidelines on general principles of labour inspection“ (Leitlinien zu den allgemeinen Grundsätzen der Arbeitsaufsicht) der IAO,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das IAO-Übereinkommen Nr. 181 von 1997 über private Arbeitsvermittler,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das IAO-Übereinkommen Nr. 167 von 1988 über den Arbeitsschutz im Bauwesen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2021 zur Einführung eines europäischen Sozialversicherungsausweises zur Verbesserung der digitalen Durchsetzung von Ansprüchen auf Sozialleistungen und einer fairen Mobilität<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 224 vom 8.6.2022, S. 81.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2025 zu sozial- und beschäftigungspolitischen Aspekten im Zusammenhang mit Umstrukturierungsprozessen und zu dem notwendigen Schutz von Arbeitsplätzen und Arbeitnehmerrechten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/3156, 20.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3156/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2024 zu der Überarbeitung des Mandats der Europäischen Arbeitsbehörde<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/5741, 17.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5741/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. September 2025 zu der Vergabe öffentlicher Aufträge<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0174.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung von La Hulpe vom 16. April 2024 zur Zukunft der Europäischen Säule sozialer Rechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die „Dreigliedrige Erklärung für einen dynamischen europäischen sozialen Dialog“ des Gipfeltreffens der Sozialpartner vom 31. Januar 2024 in Val Duchesse,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 31. Januar 2013 zu dem Thema „Unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa“ (COM(2013)0037),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ (COM(2025)0030),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die sechste Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen von Eurofound,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“ (Draghi-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom 17. April 2024 mit dem Titel „Much more than a market – speed, security, solidarity: empowering the Single Market to deliver a sustainable future and prosperity for all EU Citizens“ (Weit mehr als ein Markt – Geschwindigkeit, Sicherheit, Solidarität: Stärkung des Binnenmarkts zur Schaffung einer nachhaltigen Zukunft und von Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger der EU) (Letta-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Positionspapier der Niederlande, Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Italiens, Lettlands und Luxemburgs vom 14. Februar 2025 zu den politischen Prioritäten der EU für die Kommission während des Zeitraums 2024-2029 und zur fairen Entsendung von Drittstaatsangehörigen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs vom 5. April 2017 in der Rechtssache C-298/15, „Borta“ UAB/Klaipėdos valstybinio jūrų uosto direkcija VĮ,<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichtshofs vom 5. April 2017, „Borta“ UAB/Klaipėdos valstybinio jūrų uosto direkcija VĮ, C-298/15, ECLI:EU:C:2017:266.</FIELD></FOOTNOTE> im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die nationalen Strategien zum Vorgehen gegen die Ausbeutung von Arbeitskräften, Zwangsarbeit und nicht angemeldete Erwerbstätigkeit<FOOTNOTE><FIELD> Siehe beispielsweise: „Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit“ (2025) des deutschen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales; „Piano nazionale per la lotta al lavoro sommerso“ (2022) des italienischen Ministeriums für Arbeit und Soziales; „Plan de Acción contra el Trabajo Forzoso“ (2021) des spanischen Ministeriums für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration; „Nationell strategi mot arbetslivskriminalitet“ (2022) der schwedischen Regierung sowie „Strategi mot arbeidslivskriminalitet“ (2021) der norwegischen Regierung.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A10-0256/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass gemäß dem Grundsatz 5 der Europäischen Säule sozialer Rechte Arbeitnehmer ungeachtet der Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses das Recht auf faire und gleiche Behandlung im Hinblick auf Arbeitsbedingungen sowie den Zugang zu sozialem Schutz und Fortbildung haben; in der Erwägung, dass damit auch darauf hingewiesen wird, dass Beschäftigungsverhältnisse, die zu prekären Arbeitsbedingungen führen, verhindert werden sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der grenzüberschreitende freie Dienstleistungsverkehr eines der vier Grundprinzipien des Binnenmarkts ist und dass die Vergabe von Unteraufträgen Teil der Dienstleistungsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit ist; in der Erwägung, dass die EU ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten und verbessern muss, damit Unternehmen florieren können, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) liegen muss; in der Erwägung, dass sie auch klare und verhältnismäßige Vorschriften schaffen muss, die keine unnötigen Belastungen mit sich bringen, und die Durchsetzung stärken muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ausbeutung und der Missbrauch von Arbeitskräften auf dem EU-Arbeitsmarkt ein ernstes Problem in Wirtschaftszweigen mit hohem Risiko darstellen, das in verschiedenen Formen zum Ausdruck kommt, darunter Arbeitskriminalität, nicht angemeldete Erwerbstätigkeit, illegale Arbeit, Schattenwirtschaft, Sozialdumping, Ausbeutung von Arbeitskräften und moderne Sklaverei;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass in einigen Wirtschaftszweigen ein höheres Risiko der Ausbeutung und des Missbrauchs von Arbeitskräften besteht, wie im Baugewerbe, in der Landwirtschaft, im Gastgewerbe, in der Hausarbeit, im Verkehr und in der Logistik, in der Fleisch- und Lebensmittelverarbeitung, in der Reinigung sowie in der Betreuung und Pflege<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission, Vierter Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels (COM(2022)0736); Europäische Kommission, Fünfter Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels (COM(2025)0008).</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass Frauen überproportional stark in untervergebener und vermittelter Arbeit vertreten sind, insbesondere in den Bereichen Pflege und Betreuung, Reinigung und Gastgewerbe;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Folgen der Ausbeutung und des Missbrauchs von Arbeitskräften sich nicht darauf beschränken, dass Arbeitskräfte unfairen und unsicheren Arbeitsbedingungen, unzureichenden Löhnen, mangelhaften Wohnverhältnissen und prekären Beschäftigungsverhältnissen ausgesetzt sind, da sie sich auch auf Unternehmen, insbesondere KMU, auswirken, die unlauterem Wettbewerb und Verzerrungen des Binnenmarktes ausgesetzt sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass Europol betont, dass 86 % der gefährlichsten kriminellen Netze im Rahmen ihrer kriminellen Tätigkeiten legale Unternehmensstrukturen nutzen, was eine ernsthafte Bedrohung für den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt darstellt; in der Erwägung, dass Analysen der Kommission sowie operative Erkenntnisse der ELA ein erhöhtes Risiko der Ausbeutung und des Missbrauchs von Arbeitskräften im Zusammenhang mit langen und komplexen Unterauftragsketten sowie betrügerischen Formen der Vermittlung von Arbeitskräften aufzeigen<FOOTNOTE><FIELD> Bericht der ELA mit dem Titel „Posting of third-country nationals: contracting chains, recruitment patterns, and enforcement issues” (Entsendung von Drittstaatsangehörigen: Vertragsketten, Einstellungsmuster und Probleme bei der Durchsetzung der Rechtsvorschriften), 2025; Bericht der ELA mit dem Titel „Counteracting undeclared work and labour exploitation of third-country workers“ (Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und der Ausbeutung von Arbeitskräften aus Drittstaaten), 2021; Bericht der ELA mit dem Titel „Tackling undeclared work in supply chains – Learning Resource Paper“ (Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in Lieferketten – Aufsatz mit Lehrmaterial), 2022; Bericht der Kommission über die Anwendung und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (COM(2024)0320).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die meisten Wirtschaftszweige, in denen ein hohes Risiko einer Ausbeutung von Arbeitskräften besteht, als gemeinsame Variable eine hohe Arbeitsintensität aufweisen, während gleichzeitig lange und komplexe vertikale und horizontale<FOOTNOTE><FIELD> Mitteilung der Kommission – Leitlinien zur Anwendbarkeit des Artikels 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit (ABl. C 259 vom 21.7.2023, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE> Unterauftragsketten bestehen, was die Transparenz, die Rolle der Sozialpartner, die geltenden Tarifverträge und die Demokratie am Arbeitsplatz untergräbt; in der Erwägung, dass Wirtschaftszweige mit hohem Risiko häufig auch mit einer starken Abhängigkeit von Arbeitsvermittlern, entsandten Arbeitnehmern, mobilen Arbeitnehmern aus der EU und Drittstaatsangehörigen in Verbindung gebracht werden; in der Erwägung, dass einige nicht standardisierte Beschäftigungsformen und komplexe grenzüberschreitende Gestaltungen die Verantwortlichkeiten verwischen, die Aufklärungsarbeit behindern und die Durchsetzung des geltenden Arbeitsrechts und von Tarifverträgen sowie die Kontrolle von Arbeitserlaubnissen, Sozialversicherungsbeiträgen, Steuerzahlungen und der Identität von Arbeitskräften erschweren können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ein wesentlicher Bestandteil der Ausbeutung der Arbeitskraft ist, welche das Konzept „Vision Zero“ für arbeitsbedingte Todesfälle untergräbt, das im von der Kommission ausgearbeiteten strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 festgelegt ist; in der Erwägung, dass das IAO-Übereinkommen Nr. 167 den Hauptauftragnehmern die Aufgabe überträgt, die Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu koordinieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass das Vorhandensein betrügerischer und krimineller Akteure an europäischen Arbeitsplätzen auch Sicherheitsrisiken mit sich bringt, insbesondere wenn kritische Wirtschaftszweige wie Verkehr und Logistik, Baugewerbe, Energie und Gesundheitswesen oder Tätigkeiten mit Zugang zu sicherheitsrelevanten Arbeitsplätzen, insbesondere Reinigung und Wartung, betroffen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die Entsendung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten laut der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission: Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration, EFTHEIA, HIVA-KU Leuven, IRIS, Milieu und WIIW, Bericht mit dem Titel „<STRING ITALIC="on">Posting of workers: collection of data from the prior declaration tools: reference year 2022</STRING>“ (Entsendung von Arbeitnehmern – Erhebung von Daten aus den Instrumenten für die Voranmeldung – Bezugsjahr 2022), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2024.</FIELD></FOOTNOTE> und einem Bericht zu einer Fallstudie der Europäischen Arbeitsbehörde<FOOTNOTE><FIELD> Bericht der ELA mit dem Titel „Contractual chains and recruitment patterns of posted third-country nationals“ (Vertragsketten und Einstellungsmuster entsandter Drittstaatsangehöriger), März 2025, und Bericht der ELA mit dem Titel „Cooperation practices, possibilities and challenges between Member States – specifically in relation to the posting of third-country nationals“ (Verfahren, Möglichkeiten und Herausforderungen der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten – insbesondere im Zusammenhang mit der Entsendung von Drittstaatsangehörigen), Februar 2023.</FIELD></FOOTNOTE> zunimmt und es sich bei jedem vierten entsandten Arbeitnehmer um einen Drittstaatsangehörigen handelt; in der Erwägung, dass mobile Arbeitnehmer und Wanderarbeitnehmer, einschließlich Arbeitnehmer aus Drittstaaten, besonders anfällig für die Ausbeutung von Arbeitskraft und arbeitsbezogene Kriminalität sind und sich häufig in einer Spirale der Abhängigkeit von Visa, überhöhten Einstellungsgebühren, Reisevorkehrungen und Unterbringung befinden; in der Erwägung, dass Drittstaatsangehörige tendenziell weniger geneigt sind, sich zu organisieren und einer Gewerkschaft beizutreten, und größere Schwierigkeiten beim Zugang zum Justizsystem und bei der Verteidigung ihrer Rechte haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die betrügerische Praxis der „Einstellung zum Zwecke der Entsendung“ zunimmt, bei der Drittstaatsangehörige nicht eingestellt werden, um im Beschäftigungsmitgliedstaat zu arbeiten, sondern ausschließlich zum Zweck der Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat; in der Erwägung, dass die Europäische Arbeitsbehörde dies als eine wachsende Herausforderung im Hinblick auf die Durchsetzung der Rechtsvorschriften identifiziert hat<FOOTNOTE><FIELD> Bericht der ELA mit dem Titel „Posting of third-country nationals: contracting chains, recruitment patterns, and enforcement issues” (Entsendung von Drittstaatsangehörigen: Vertragsketten, Einstellungsmuster und Probleme bei der Durchsetzung der Rechtsvorschriften), 2025.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die horizontale und vertikale Vergabe von Unteraufträgen in vielen Wirtschaftszweigen eine wesentliche Praxis darstellt, insbesondere im Hinblick auf Großprojekte, da sie den flexiblen Zugang zu spezialisiertem Fachwissen erleichtert und spezifischen Bedürfnissen auf kosteneffiziente Weise Rechnung trägt; in der Erwägung, dass die Vergabe von Unteraufträgen ein wichtiger Bestandteil der Arbeitswelt ist, insbesondere für KMU und Kleinstunternehmen; in der Erwägung, dass die Vergabe von Unteraufträgen einen Mehrwert für die öffentlichen Auftraggeber schaffen und Effizienz und Innovation steigern kann, insbesondere in Wirtschaftszweigen, die im globalen Wettbewerb stehen; in der Erwägung, dass die Vergabe von Unteraufträgen nicht grundsätzlich problematisch ist, insbesondere wenn spezifische Kompetenzen erforderlich sind; in der Erwägung, dass eine gut funktionierende Unterauftragsvergabe wichtig für einen fairen Wettbewerb in der EU ist und davon insbesondere KMU profitieren; in der Erwägung, dass der Umfang der Vergabe von Unteraufträgen je nach Wirtschaftszweig und Unternehmen sehr unterschiedlich ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass durch lange und komplexe Unterauftragsketten allerdings der faire Wettbewerb verzerrt und die Rechenschaftspflicht verschleiert werden kann und die Rechte der Arbeitskräfte untergraben und die Risiken im Zusammenhang mit Betrug, Ausbeutung von Arbeitskräften, krimineller Unterwanderung und der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zunehmen können, insbesondere in Wirtschaftszweigen mit hohem Risiko und in grenzüberschreitenden Situationen; in der Erwägung, dass es in bestimmten Fällen durch einen Mangel an Transparenz und Aufsicht bei erweiterten Vereinbarungen über die Vergabe von Unteraufträgen für die öffentlichen Auftraggeber schwieriger sein kann, die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der EU und des nationalen Rechts sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass Vorschriften, die die Vergabe von Unteraufträgen einschränken, Auswirkungen auf die Wertschöpfungsketten von Unternehmen haben könnten, insbesondere in Wirtschaftszweigen, in denen globaler Wettbewerb herrscht; in der Erwägung, dass diese Maßnahmen gegen die Notwendigkeit abgewogen werden müssen, KMU zu schützen, die in Wirtschaftszweigen tätig sind, in denen das Risiko einer missbräuchlichen Vergabe von Unteraufträgen gering ist und es im Gegensatz zu Wirtschaftszweigen mit hohem Risiko nicht notwendig ist, Unterauftragsketten einzuschränken; in der Erwägung, dass die gesamtschuldnerische Haftung in Unterauftragsketten beiden Zielen dient, indem sie einerseits ausgebeuteten Arbeitnehmern Regressmöglichkeiten bietet und andererseits für die Auftragnehmer in der gesamten Kette Anreize schafft, die Dauer und Komplexität der Unterauftragsvergabe freiwillig zu begrenzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften erlassen haben, durch die in bestimmten Wirtschaftszweigen<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission: Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration, ECORYS, HIVA-KU Leuven, Spark Legal and Policy Consulting und wmp consult, Studie mit dem Titel „<STRING ITALIC="on">Study supporting the Monitoring of the Posting of Workers Directive (EU) 2018/957 and of the Enforcement Directive 2014/67/EU – The situation of temporary cross-border mobile workers and workers in subcontracting chains</STRING>“ (Studie zur Unterstützung der Überwachung der Richtlinie 2018/957/EU über die Entsendung von Arbeitnehmern und der Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU – Die Situation von befristet beschäftigten grenzüberschreitend tätigen mobilen Arbeitnehmern und Arbeitnehmern in Unterauftragsketten), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2024.</FIELD></FOOTNOTE> die Länge von Unterauftragsketten beschränkt oder die Vergabe von Unteraufträgen vollständig verboten wird, wodurch sich die Anzahl der direkt beschäftigten Arbeitnehmer erhöht hat; in der Erwägung, dass die Kommission der Auffassung ist, dass die Begrenzung der Anzahl der Ebenen in Unterauftragsketten und/oder die Ausweitung der Haftung für Unteraufträge auf die gesamte Kette den Mitgliedstaaten als den wichtigsten für die Durchsetzung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern verantwortlichen Akteuren und gegebenenfalls den Sozialpartnern dabei helfen könnte, die Transparenz und Haftung in Unterauftragsketten auf verhältnismäßige und diskriminierungsfreie Weise zu erhöhen<FOOTNOTE><FIELD> Bericht der Kommission über die Anwendung und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (COM(2024)0320).</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass einige Unternehmen die Länge ihrer Unterauftragsketten freiwillig begrenzt haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die Praxis der Vermittlung von Arbeitskräften im EU-Recht mit Ausnahme der Leiharbeit<FOOTNOTE><FIELD> Bericht der Kommission über die Anwendung und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (COM(2024)0320).</FIELD></FOOTNOTE> nicht definiert ist; in der Erwägung, dass die Arbeitsvermittlung unterschiedliche Formen annehmen kann, von etablierten Unternehmen bis hin zu einzelnen Anwerbern; in der Erwägung, dass sich sogar informelle Vermittler oder als „Gangmaster“ bezeichnete Arbeitsvermittler als Arbeitsvermittler ausgeben können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass unlautere Handelspraktiken, einschließlich des Einkaufs unter den Kosten einer nachhaltigen Produktion, der Vorgabe kurzer Lieferzeiten sowie verspäteter Zahlungen, als Hauptfaktoren für die missbräuchliche Vergabe von Unteraufträgen ermittelt wurden; in der Erwägung, dass KMU, die über Unteraufträge an öffentlichen Aufträgen beteiligt sind, häufig unter den verspäteten Zahlungen der Hauptauftragnehmer leiden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass in Wirtschaftszweigen, in denen es häufig zur Vergabe von Unteraufträgen kommt, die Praxis, dass Arbeitnehmer die für sie geltenden Rechte und Arbeitsbedingungen behalten, wenn sie aufgrund eines Wechsels des Auftragsnehmers übernommen werden, eine wesentliche Schutzvorkehrung darstellt, um die Stabilität von Arbeitsplätzen sicherzustellen, Gesundheits- und Sicherheitsstandards zu gewährleisten und Sozialdumping zu verhindern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass einige Fälle unregulierter oder verdeckter Arbeitsvermittler dazu genutzt werden, das Arbeitsrecht und die Verantwortung der Arbeitgeber zu verschleiern und zu umgehen, insbesondere in Wirtschaftszweigen mit hohem Risiko; in der Erwägung, dass missbräuchliche Praktiken bei der Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften oft mit der Verfälschung oder Vorenthaltung von Informationen, der Nichterstellung schriftlicher Verträge, der Erhebung unrechtmäßiger Vermittlungsgebühren, dem Abzug überhöhter Unterkunftskosten vom Lohn, der Erhebung von Gebühren für Transport, Ausbildung, Ausrüstung oder Arbeitsgenehmigungen, der Einziehung von Reisepässen oder der Ausbeutung durch Zwangsarbeit sowie der Unterdrückung gewerkschaftlicher Aktivitäten einhergehen; in der Erwägung, dass bessere und gezieltere Arbeitsinspektionen dazu beitragen können, gegen solche Verstöße vorzugehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass mehrere EU-Länder als Reaktion auf diese Herausforderungen nationale Aktionspläne und Strategien zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften angenommen haben, einschließlich durch Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs in Unterauftragsketten und durch Arbeitsvermittler<FOOTNOTE><FIELD> Zum Beispiel Schweden (https://www.regeringen.se/contentassets/f6f461b310984b598ee4f7a2d83350d0/nationell-strategi-mot-arbetslivskriminalitet.pdf), Finnland (https://julkaisut.valtioneuvosto.fi/bitstream/handle/10024/165395/TEM_2024_5.pdf), Italien, 	Deutschland (https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2025/nationaler-aktionsplan-gegen-arbeitsausbeutung-und-zwangsarbeit-beschlossen.html), Spanien und Norwegen (https://www.regjeringen.no/no/dokumenter/strategi-mot-arbeidslivskriminalitet-2021/id2831867/).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass die Sozialpartner auf EU-, nationaler und lokaler Ebene sowie auf Branchenebene und branchenübergreifender Ebene als Reaktion auf diese Herausforderungen Maßnahmen ergriffen haben, um Probleme im Zusammenhang mit missbräuchlicher Unterauftragsvergabe und Arbeitsvermittlung anzugehen, unter anderem durch Tarifverhandlungen sowie gemeinsame Initiativen zum Schutz der seriösen Unternehmen und zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass es bereits spezifische Rechtsvorschriften zur Regelung der Unterauftragsvergabe in der Zivilluftfahrt gibt, darunter das Leasing von Luftfahrzeugen samt Besatzung, Wartung und Versicherung, das als „Wet-Leasing“ bezeichnet wird; in der Erwägung, dass die Nutzung von Wet-Leasing zugenommen hat, auch über seinen vorgesehenen Verwendungszweck hinaus, nämlich der Deckung von Kapazitätsengpässen in Spitzenzeiten; in der Erwägung, dass die Kommission die Probleme im Zusammenhang mit dem Wet-Leasing bei der anstehenden Überarbeitung der Verordnung über Luftverkehrsdienste angehen sollte<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (ABl. L 293 vom 31.10.2008, S. 3, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2008/1008/oj).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission das norwegische Skien-Modell<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission: Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen, Veröffentlichung mit dem Titel „<STRING ITALIC="on">Making social responsible public procurement work – 71 good practice cases</STRING>“ (Sozial verantwortliche Auftragsvergabe in der Praxis: 71 bewährte Verfahren), Amt für Veröffentlichungen, 2020.</FIELD></FOOTNOTE> hervorhebt, das gemeinsam von der Gemeinde Skien, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden entwickelt wurde, und das strenge Beschränkungen für lange Unterauftragsketten sowie eine Vorabgenehmigung für Zeitarbeitskräfte vorsieht, um die Rechenschaftspflicht und menschenwürdige Arbeitsbedingungen in Wirtschaftszweigen mit hohem Risiko sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Sozialpartner in der Erklärung von La Hulpe verpflichtet haben, Maßnahmen in den Bereichen Unterauftragsvergabe und Leiharbeit besondere Aufmerksamkeit zu widmen, da sie sich bewusst sind, dass diese beiden Phänomene gemeinsame Herausforderungen für die europäischen Arbeitsmärkte darstellen; in der Erwägung, dass im Letta-Bericht betont wird, dass die Unterauftragsvergabe dringend geregelt werden muss, um Ausbeutung und Missbrauch zu verhindern; in der Erwägung, dass in dem Bericht warnend darauf hingewiesen wird, dass unkontrollierte Unterauftragsketten zu einer Aushöhlung der Arbeitsnormen, zu Sozialdumping und zur Untergrabung des fairen Wettbewerbs sowie zu Verstößen gegen Gesundheitsschutz- und Sicherheitspflichten führen können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Richtlinie 2014/67/EU verpflichtet sind, die Haftung für Unteraufträge im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern im Baugewerbe einzuführen, und dass Artikel 12 Absatz 1 den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bietet, diese Haftung auf andere Wirtschaftszweige auszuweiten und strengere Haftungsvorschriften festzulegen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass die meisten Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten einige Vorschriften in Bezug auf die Regulierung von Unterauftragsketten und Arbeitsvermittlern erlassen haben; in der Erwägung, dass der Grad der Regulierung jedoch erheblich von einem Mitgliedstaat zum anderen variiert, was zu einer Fragmentierung des Binnenmarktes führt; in der Erwägung, dass aufgrund unterschiedlicher Auslegungen in Bezug auf die Anwendung der Binnenmarktvorschriften auf die Regulierung von Unterauftragsketten und Arbeitsvermittlern weiterhin Herausforderungen bestehen; in der Erwägung, dass die Richtlinie 2014/24/EU den öffentlichen Auftraggebern keine ausreichenden Instrumente bietet, um gegen die Nichterfüllung öffentlicher Aufträge vorzugehen, und in einigen Fällen Behörden, die proaktive Maßnahmen ergreifen möchten, sogar im Wege steht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bekämpfung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, Menschenhandel und Ausbeutung von Arbeitskräften eine strenge Arbeitsaufsicht, grenzüberschreitende Kontrollen sowie eine wirksame Zulassung oder Registrierung von Arbeitsvermittlern erfordert; in der Erwägung, dass die Durchsetzung der geltenden Vorschriften und eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten dazu beitragen können, Probleme im Zusammenhang mit missbräuchlichen Formen der Unterauftragsvergabe und der Vermittlung von Arbeitskräften anzugehen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Verhinderung der Ausbeutung von Arbeitskräften</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>betont, dass ein umfassender Ansatz der EU zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften, einschließlich illegaler Arbeit und der damit verbundenen organisierten Kriminalität, sowie missbräuchlicher Geschäftspraktiken, insbesondere der missbräuchlichen Vergabe von Unteraufträgen und Arbeitsvermittlung, erforderlich ist; fordert daher eine EU-Strategie zur Bekämpfung dieser Probleme, deren Auswirkungen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat und von Branche zu Branche unterschiedlich sein können; betont, dass die Ausbeutung von Arbeitskräften nicht nur eine Verletzung der Arbeitnehmerrechte sowie der Menschenrechte darstellt, sondern auch den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen untergräbt; begrüßt in diesem Zusammenhang die Zusicherung der Kommission, 2026 ein Paket für eine faire Mobilität vorzulegen; weist darauf hin, dass die übergeordneten Ziele, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken, Vereinfachung zu erzielen und unnötigen Verwaltungsaufwand abzubauen, nicht zu einem geringeren Schutz der Arbeitskräfte führen dürfen; betont, dass das derzeitige Arbeitsrecht stärker durchgesetzt werden muss, um einen wirksamen Schutz der Arbeitnehmerrechte und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>weist auf die Herausforderungen hin, mit denen einige Mitgliedstaaten bei der Regulierung der Vergabe von Unteraufträgen auf nationaler Ebene, beispielsweise durch die Begrenzung der Länge von Unterauftragsketten, gesamtschuldnerische Haftung und Anforderungen hinsichtlich direkter Beschäftigung, aufgrund unterschiedlicher Auslegungen der Binnenmarktvorschriften konfrontiert sind; fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zu präzisieren, Rechtsvorschriften zu erlassen, die verhältnismäßig sind, um die sich aus langen und komplexen Unterauftragsketten ergebenden Risiken und Probleme anzugehen; fordert die Kommission auf, die Anstrengungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die Kommission erneut auf, zwecks Beendigung der missbräuchlichen Vergabe von Unteraufträgen und zwecks Schutzes der Arbeitnehmerrechte die Transparenz und Rechenschaftspflicht entlang der gesamten Lieferkette zu stärken<FOOTNOTE><FIELD> Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. September 2025 zu der Vergabe öffentlicher Aufträge.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass jede Initiative auf EU-Ebene zum Vorgehen gegen die Ausbeutung von Arbeitskräften und komplexe Unterauftragsketten den bewährten Verfahren der Mitgliedstaaten Rechnung tragen, in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, einschließlich der Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog in Europa (CDSS), entwickelt werden und auf die besonderen branchenspezifischen Gegebenheiten zugeschnitten werden sollte; weist darauf hin, dass alle branchenspezifischen Maßnahmen und Initiativen, einschließlich jener zur gesamtschuldnerischen Haftung in Hochrisikobranchen, mit dem EU-Recht im Einklang stehen müssen und keine unnötigen Hindernisse für grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten schaffen dürfen; betont, dass branchenspezifische Maßnahmen und Initiativen auch geringere regulatorische Anforderungen an Unternehmen in Wirtschaftszweigen mit geringem Risiko vorsehen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>weist darauf hin, dass das Prinzip der gesamtschuldnerischen Haftung ein Mittel ist, sicherzustellen, dass der Hauptauftragnehmer die Gesamtverantwortung für die innerhalb der gesamten Unterauftragskette erbrachten Dienstleistungen trägt; ist der Ansicht, dass durch dieses Prinzip sichergestellt werden kann, dass Qualität, Leistung und die Einhaltung der Arbeits-, Sozial- und Sicherheitsstandards auf jeder Ebene der Unterauftragskette vertraglich garantiert sind; stellt fest, dass mehrere Mitgliedstaaten beschlossen haben, für Unterauftragsketten Haftungsvorschriften festzulegen; die strenger sind als das in Artikel 12 der Richtlinie 2014/67/EU vorgegebene Mindestmaß;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gegen – auch als „finanzielle Unterauftragsvergabe“ bezeichnete – Praktiken vorzugehen, bei denen der Hauptauftragnehmer die gesamte Arbeit an Unterauftragnehmer vergibt, ohne selbst Arbeit durchzuführen; betont, dass Hauptauftragnehmer einen festgelegten Anteil eines Vertrags selbst ausführen sollten; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang erneut auf, die Auswirkungen öffentlicher Aufträge zu bewerten, die hauptsächlich von direkten Angestellten des erfolgreichen Bieters ausgeführt werden, und vertritt die Auffassung, dass Unternehmen mit den Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge dazu angehalten werden sollten, über ausreichend internes Personal zu verfügen, um die Projekte durchzuführen, für die sie einen öffentlichen Auftrag erhalten<FOOTNOTE><FIELD> Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. September 2025 zu der Vergabe öffentlicher Aufträge.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gegen illegale Praktiken in Unterauftragsketten vorzugehen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie faire und sichere Arbeitsbedingungen sicherzustellen; spricht sich in diesem Zusammenhang für direkte Beschäftigungsverhältnisse in Hochrisikobranchen aus, sofern dies umsetzbar, gerechtfertigt und verhältnismäßig ist und auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses wie dem Schutz der Arbeitnehmer und ihrer Rechte beruht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Aufnahme von Bestimmungen über das Gemeinwohl in die Vergabe öffentlicher Aufträge und in von der EU finanzierte Projekte zu fördern, wie z. B. die Verpflichtung von Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, zur Kompetenzentwicklung vor Ort oder zu Initiativen zur sozialen Inklusion beizutragen, wodurch positive Übertragungseffekte aus öffentlichen Investitionen entstehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>hebt hervor, dass nationale und regionale Initiativen, mit denen die Ebenen der Unterauftragsvergabe begrenzt werden, oft mit den Sozialpartnern gemeinsam auf den Weg gebracht wurden, unter anderem auch mit Vertretern von KMU; betont, dass solche Initiativen geachtet werden sollten und Beschränkungen der Unterauftragsvergabe verhältnismäßig sein müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass die Länge und Komplexität der Unterauftragsketten eine erhebliche Herausforderung für die Arbeitsaufsichtsbehörden im Hinblick auf die Feststellung der rechtlichen Verantwortung für Verstöße gegen das Arbeitsrecht darstellen, die angegangen werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, geschlechtersensible Bestimmungen in etwaige neue Rahmen aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>betont, dass die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern, einschließlich der CDSS, Hochrisikobranchen festlegen sollte, um die Fragmentierung des Binnenmarkts einzudämmen; betont, dass die Mitgliedstaaten die Kommission ersuchen können, ihnen zu gestatten, die gemeinsame Liste der Hochrisikobranchen erforderlichenfalls an ihre jeweilige spezifische nationale Situation anzupassen, um den bestmöglichen Ansatz zur Bekämpfung von missbräuchlicher Unterauftragsvergabe, Ausbeutung von Arbeitskräften und arbeitsbezogener Kriminalität sicherzustellen; betont, dass die Ermittlung und Anpassung von Hochrisikobranchen stets auf genauen und aktuellen Daten beruhen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass die Vergabe von Unteraufträgen für Kerntätigkeiten zu fragmentierten und unsicheren Arbeitsplätzen, geringerer Transparenz und Rechenschaftspflicht sowie einem höheren Risiko für Arbeitnehmer führen kann, längeren Arbeitszeiten, niedrigeren Löhnen und sonstigen Verstößen gegen das Arbeitsrecht sowie Arbeitsplatzunsicherheit und prekären Beschäftigungsverhältnissen ausgesetzt zu sein<FOOTNOTE><FIELD> Studie des Europäischen Parlaments, 2016, „Precarious Employment in Europe: Volume 1: Patterns, Trends and Policy Strategies“ (Prekäre Beschäftigung in Europa: Band 1: Muster, Entwicklungen und politische Strategien); Eurofound, 2010, „Key elements of fair employment and decent work“ (Kernelemente fairer Beschäftigung und menschenwürdiger Arbeit); Europäische Kommission, Gemeinsame Forschungsstelle, „Outsourcing, working conditions and inequality“, (Auslagerung, Arbeitsbedingungen und Ungleichheit), 2025.</FIELD></FOOTNOTE>; betont, dass die Arbeitnehmervertreter gemäß der Richtlinie 2002/14/EG<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft – Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Vertretung der Arbeitnehmer (ABl. L 80 vom 23.3.2002, S. 29, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2002/14/oj).</FIELD></FOOTNOTE> über Entscheidungen, die wesentliche Änderungen der Arbeitsorganisation oder der Vertragsbeziehungen nach sich ziehen können, unterrichtet und dazu angehört werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die Achtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung sowie für menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle Arbeitskräfte zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>ist besorgt über die mangelnde Rechtsklarheit hinsichtlich der Unterscheidung zwischen echten und betrügerischen Entsendungen von Drittstaatsangehörigen sowie über die missbräuchliche Anwendung von EU-Rechtsvorschriften über die Erbringung von Dienstleistungen zur Umgehung von Rechtsvorschriften über die Migration sowie nationalem Arbeitsrecht; hebt hervor, dass durch betrügerische Entsendungen das soziale Gefüge des Binnenmarkts untergraben und die Lage der schutzbedürftigsten Menschen ausgenutzt wird; fordert die Kommission auf, im Einklang mit dem Letta-Bericht die Herausforderungen bei der Umsetzung, insbesondere im Hinblick auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, zu überprüfen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Entsendungen ohne eine echte Verbindung des Arbeitnehmers zu dem entsendenden Mitgliedstaat ein Ende zu setzen; weist auf das Gesamtfazit aus dem Letta-Bericht und dem Draghi-Berichts hin, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts gestärkt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>nimmt mit Besorgnis die Risiken zur Kenntnis, die mit der Entsendung von Arbeitnehmern verbunden sind, wenn diese mit missbräuchlichen Formen der Unterauftragsvergabe und Arbeitsvermittlung einhergeht; fordert die ELA auf, den Rückgriff auf Arbeitsvermittler bei der Entsendung von Arbeitnehmern zu untersuchen, einschließlich des Risikos, dass ein solches Vorgehen dazu genutzt wird, Verpflichtungen und Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen und Gesundheits- und Sicherheitsstandards zu untergraben; fordert die Kommission auf, mögliche missbräuchliche Anwendungen der Richtlinie über Leiharbeit<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit (ABl. L 327 vom 5.12.2008, S. 9, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2008/104/oj).</FIELD></FOOTNOTE> im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont, dass Unterkünfte, die einer Arbeitskraft von einem Arbeitgeber oder einem Arbeitsvermittler zur Verfügung gestellt werden, den geltenden Qualitäts-, Hygiene- und Sicherheitsstandards entsprechen müssen; betont, dass die Miete für solche Unterkünfte verhältnismäßig und diskriminierungsfrei sein muss; fordert, dass Inspektionen von Unterkünften in Hochrisikobranchen Teil der Arbeitsaufsicht werden, um zu verhindern, dass Arbeitgeber oder Vermittler Arbeitskräften entwürdigende, unsichere oder überfüllte Unterkünfte zur Verfügung stellen; betont, dass vertragliche Bestimmungen über die Unterbringung einer Arbeitskraft nicht zu prekären Wohnverhältnissen bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses führen dürfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die effiziente Umsetzung und Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern sicherzustellen; weist darauf hin, dass die EU eine Reihe von Rechtsinstrumenten angenommen hat, um gegen die Ausbeutung von Arbeitskräften und illegale Arbeit vorzugehen, deren Durchsetzung auf nationaler Ebene verbessert werden muss; fordert die Kommission auf, eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, um die effiziente und wirksame Umsetzung und Durchsetzung der einschlägigen Rechtsinstrumente durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen und erforderlichenfalls Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einzuleiten, die die geltenden EU-Rechtsvorschriften nicht einhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>betont den Mehrwert öffentlicher, interoperabler Register zugelassener Arbeitsvermittler; betont, dass jede Zulassung oder Registrierung Mindestintegritätskriterien unterliegen sollte; fordert die Kommission auf, eine Bestandsaufnahme der nationalen Verfahren und Rechtsvorschriften in Bezug auf Arbeitsvermittler vorzunehmen und sicherzustellen, dass in der EU tätige Arbeitsvermittler weder Gebühren erheben noch Kosten ganz oder teilweise an die Arbeitskräfte weitergeben, sei es direkt oder indirekt; betont, dass Arbeitnehmervermittler, die gegen geltendes Recht oder Tarifverträge verstoßen, mit abschreckenden Sanktionen belegt werden sollten, indem sie etwa aus öffentlichen Registern gestrichen und von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert, dass bei der anstehenden Überarbeitung der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge dafür gesorgt wird, dass mit den Ausschlusskriterien bestimmte branchenspezifische Risiken im Zusammenhang mit Betrug, Korruption und krimineller Unterwanderung besser angegangen werden können; betont, dass in den verschiedene Branchen gesonderte, genau zugeschnittene Ausschlusskriterien erforderlich sind, die den spezifischen Schwachstellen der jeweiligen Branchen Rechnung tragen; betont, dass öffentliche Auftraggeber befugt sein sollten, die Vergabeverfahren anzupassen, um kriminelle Aktivitäten zu bekämpfen und dagegen vorzugehen; hebt hervor, dass die Bestimmungen im Zusammenhang mit Ausschlussgründen gestrafft werden sollten, um für mehr Effizienz und Vereinfachung zu sorgen; betont, dass jeder Wirtschaftsteilnehmer, der gegen die für ihn gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU geltenden umwelt- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstößt, wirksam von dem betreffenden Vergabeverfahren ausgeschlossen werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>hebt hervor, dass nationale Unternehmensregister und das europäische System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern für Unternehmen, die Informationen über Unterauftragnehmer suchen, für Gewerkschaften, die Tarifverhandlungen führen wollen, und für Durchsetzungsbehörden von Wert sind; bedauert, dass der Umfang der in den nationalen Unternehmensregistern verfügbaren Informationen sehr unterschiedlich ist; fordert die Kommission auf, zu überprüfen, wie der Umfang der öffentlich zugänglichen Informationen verbessert werden kann, und sich dabei auf die bewährten Verfahren in den Mitgliedstaaten zu stützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>ist besorgt darüber, dass entsandte Arbeitnehmer und in Unterauftragsketten tätige Arbeitnehmer aufgrund fragmentierter Verantwortungsketten und unklarer Koordinierung insbesondere im Baugewerbe unverhältnismäßig hohen Risiken hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ausgesetzt sind; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig die Unterrichtung und Anhörung entsandter Arbeitnehmer und von in Unterauftragsketten tätigen Arbeitnehmern sowie die wirksame Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen gemäß dem Übereinkommen Nr. 167 der Internationalen Arbeitsorganisation sind; hält es in diesem Zusammenhang für wichtig, im nächsten strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz die Rolle der Sozialpartner bei der Entwicklung von Instrumenten und Schulungen für Arbeitskräfte zu stärken und der Gesundheit am Arbeitsplatz zuträgliche Bedingungen weiter zu fördern; fordert die Kommission auf, zu bewerten, ob die geltenden Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz die Umsetzung von Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz in Unterauftragsketten angemessen abdecken;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Durchsetzung und Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>weist auf die Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, der wirksamen Durchsetzung und der Transparenz bei der Bekämpfung krimineller Netzwerke hin, die mit arbeitsbezogener Kriminalität in Verbindung stehen; spricht sich in dieser Hinsicht für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der ELA, Europol, den nationalen Behörden und den Sozialpartnern aus; hebt hervor, dass wirksame und gut ausgestattete Systeme zur Durchsetzung notwendig sind, um gegen die Ausbeutung von Arbeitskräften vorzugehen und einen fairen Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts zu fördern; betont, dass gegen die missbräuchliche Vergabe von Unteraufträgen vorgegangen werden muss, bei der fingierte Konstrukte wie Briefkastenfirmen und Schein-Leiharbeit über Agenturen zum Einsatz kommen; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2009/52/EG sicherstellen müssen, dass wirksame und angemessene Inspektionen durchgeführt werden, um die Beschäftigung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger zu kontrollieren, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die ordnungsgemäße Durchsetzung zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>begrüßt den Bericht der Kommission über die Bewertung der Europäischen Arbeitsbehörde und bekräftigt seine an die Kommission gerichtete Forderung<FOOTNOTE><FIELD> Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Januar 2024 zu der Überarbeitung des Mandats der Europäischen Arbeitsbehörde.</FIELD></FOOTNOTE>, das Mandat der Europäischen Arbeitsbehörde erheblich zu stärken, indem sie befugt wird, mutmaßliche Verstöße der arbeitsrechtlichen EU-Rechtsvorschriften zu untersuchen und von sich aus Inspektionen in grenzüberschreitenden Fällen einzuleiten und durchzuführen, und indem das Mandat der Behörde auf die Arbeitsmobilität von Drittstaatsangehörigen ausgeweitet wird und ausreichende Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt werden; betont, dass die Vorschriften und Kontrollverfahren im Bereich der Arbeitsmobilität, unter anderem hinsichtlich einheitlicher Kontrollstandards und eines besseren Informationsaustauschs, unter der Leitung der ELA weiter angepasst und vereinfacht werden müssen; empfiehlt die Einrichtung branchenspezifischer Durchsetzungsstellen innerhalb der ELA, insbesondere für Bauwesen, Verkehr und Landwirtschaft, und die Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern in den jeweiligen Branchen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>betont die entscheidende Rolle von Arbeitsinspektionen sowohl bei der Aufdeckung und Verhinderung der Ausbeutung von Arbeitskräften als auch im Hinblick auf die allgemeine Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das Personal für die Inspektionen sowie ihre Unterstützung der Arbeitsaufsichtsbehörden zu erhöhen; weist darauf hin, dass mit der Richtlinie 2006/22/EG<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 88/599/EWG des Rates (ABl. L 102 vom 11.4.2006, S. 35, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2006/22/oj).</FIELD></FOOTNOTE> bereits Mindestvorschriften für die Überprüfung der Einhaltung von Sozialvorschriften im Kraftverkehr eingeführt wurden, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Qualität und Häufigkeit der Arbeitsinspektionen zu verbessern und im Einklang mit dem Richtwert der Internationalen Arbeitsorganisation von mindestens einem Arbeitsaufsichtsbeamten pro 10 000 Arbeitnehmern eine angemessene Mindestkapazität bei der Arbeitsaufsicht sicherzustellen; betont, dass Beschwerdemechanismen trotz ihrer Bedeutung für die Einleitung gezielter Inspektionen nach wie vor unzureichend genutzt werden und insbesondere mobilen Arbeitnehmern und Arbeitnehmern aus Drittstaaten nicht zugänglich sind; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2009/52/EG sicherstellen müssen, dass es wirksame Mechanismen gibt, über die illegal beschäftigte Drittstaatsangehörige Beschwerde gegen ihre Arbeitgeber einreichen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>betont, wie wichtig genaue und aktuelle Daten sind; weist darauf hin, dass der Umfang der Informationen über die Zusammensetzung der Unterauftragsketten und arbeitsbezogene Kriminalität in Europa unterschiedlich ist und dass dies sowohl für die Durchsetzung als auch für die Politikgestaltung eine Herausforderung darstellt; fordert die Kommission auf, hier die Datenerhebung zu verbessern, und hebt die Rolle der ELA bei der Bereitstellung zuverlässiger Informationen über allgemeine Entwicklungen und missbräuchliches Verhalten in grenzüberschreitenden Situationen hervor;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>hebt den Erfolg von Initiativen zur Identifizierung am Arbeitsplatz auf nationaler und sektoraler Ebene, wie z. B. von Sozialversicherungsausweisen, hervor; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass das System des Europäischen Sozialversicherungsausweises (ESSPASS) Teil des Arbeitsprogramms der Kommission für 2026 ist; bekräftigt seine Forderung<FOOTNOTE><FIELD> Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2021 zur Einführung eines europäischen Sozialversicherungsausweises zur Verbesserung der digitalen Durchsetzung von Ansprüchen auf Sozialleistungen und einer fairen Mobilität.</FIELD></FOOTNOTE>, das ESSPASS rasch einzuführen und den Schutz sowie die digitale Durchsetzung von Ansprüchen auf Sozialleistungen und einer fairen Mobilität zu verbessern, einschließlich der Überprüfung und des Austauschs von Informationen zwischen Durchsetzungsbehörden in Echtzeit; fordert die Integration des ESSPASS in nationale und sektorale Arbeitskartensysteme, um die Interoperabilität sicherzustellen und Störungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen; betont, dass das ESSPASS unnötigen Verwaltungsaufwand verringern, die Einhaltung der Vorschriften für Unternehmen mit minimalen Befolgungskosten für KMU vereinfachen und die ELA und die nationalen Behörden bei der Bekämpfung von missbräuchlichen Praktiken und kriminellen Aktivitäten unterstützen sollte; betont, wie wichtig eine starke Datensicherheit und ein starker Datenschutz für das ESSPASS sowie die Einbeziehung der Sozialpartner in die Gestaltung und die Einführung des Systems sind; weist zudem auf die laufende Umsetzung anderer EU-Rechtsrahmen hin, etwa für die Brieftasche für die Digitale Identität, die dazu beitragen könnten, die Möglichkeiten der Behörden zu verbessern, gegen kriminelles Verhalten vorzugehen, ohne KMU zu belasten oder die Kosten für die Verbraucher zu erhöhen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sanktionierung der Ausbeutung von Arbeitskräften</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass Personen, denen in einem Mitgliedstaat ein Handelsverbot auferlegt wurde, nationale Beschränkungen umgehen können, indem sie ein Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat anmelden und betreiben, wodurch die Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften im gesamten Binnenmarkt untergraben wird; fordert die Kommission auf, für einen wirksameren Informationsaustausch und eine wirksamere Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten sowie für die gegenseitige Anerkennung von Handelsverboten und strafrechtlichen Sanktionen im Einklang mit den Verträgen zu sorgen, um die Umgehung von Beschränkungen zu verhindern; betont, wie wichtig die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und von Schutzmaßnahmen für ein faires Verfahren in diesem Zusammenhang ist; empfiehlt die Nutzung des Binnenmarktinformationssystems (IMI) für den zeitnahen und sicheren Austausch einschlägiger Informationen unter den Mitgliedstaaten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>nimmt die Diskrepanzen in Bezug auf Straf- und Sanktionsregelungen zwischen den verschiedenen EU-Politikbereichen zur Kenntnis; betont, dass Strafen und Sanktionen für arbeitsbezogene Straftaten und Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte wirksam, abschreckend und der Art, Schwere und Dauer des Verstoßes des Unternehmens sowie der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer angemessen sein müssen; fordert die Kommission auf, die Verknüpfung von Sanktionen mit der Größe oder dem Umsatz von Unternehmen zu prüfen, um für Verhältnismäßigkeit, Abschreckung und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen; betont, dass ein Mechanismus erforderlich ist, mit dem ausstehende Zahlungen von Löhnen, Sozialversicherungsbeiträgen, Geldbußen und Schadensersatz in grenzüberschreitenden Fällen eingezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>hebt das Problem betrügerischer und krimineller Arbeitsmarktakteure hervor, die strategische Insolvenzen und Unternehmensaufgaben nutzen, um sich der Verantwortung für ausstehende Zahlungen und Sanktionen zu entziehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Probleme im Zusammenhang mit strategischen Insolvenzen und Unternehmensaufgaben, insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen, zu analysieren und die erforderlichen Initiativen anzustoßen, damit diese weniger häufig vorkommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>weist darauf hin, dass die Verknüpfung der öffentlichen Ausgaben mit der Achtung der Arbeitnehmerrechte und menschenwürdigen Arbeitsbedingungen eines der verfügbaren Mittel ist, um die missbräuchliche Vergabe von Unteraufträgen und arbeitsbezogene Kriminalität zu bekämpfen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>