<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0053</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Lage im Nordosten Syriens, Gewalt gegen Zivilisten und Notwendigkeit der Aufrechterhaltung eines dauerhaften Waffenstillstands</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0114, 0115, 0136, 0137, 0138 and 0139/2026)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Februar 2026 zu der Lage im Nordosten Syriens, der Gewalt gegen Zivilisten und der Notwendigkeit der Aufrechterhaltung eines dauerhaften Waffenstillstands (2026/2602(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Syrien,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 2254 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2015 zu der Lage in Syrien,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Genfer Konventionen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärungen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) zu der Lage in Syrien,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 136 Absätze 2 und Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass wiederholte Gewaltausbrüche in verschiedenen Teilen Syriens, Destabilisierungsversuche durch Partisanen von Baschar al-Assad und durch IS-Kräfte und eine insgesamt hohe Zahl von im Umlauf befindlichen Waffen zu einer fragmentierten und instabilen Sicherheitslage im Land führen, wodurch die Aussicht auf einen stabilen und inklusiven politischen Übergang unter syrischer Führung gefährdet werden könnte; in der Erwägung, dass Iran und Russland zwar einen geringeren Einfluss auf die derzeitige Lage haben, andere Akteure wie Israel und die Türkei Syrien jedoch nach wie vor als Schauplatz für ihre indirekten Rivalitäten nutzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Agenda der Staatsorgane Syriens zur Zentralisierung des Landes nicht mit der Autonomie übereinstimmt, die sich im Nordosten Syriens entwickelt hat; in der Erwägung, dass die Staatsorgane Syriens parallel zu Militäraktionen politische Verhandlungen aufgenommen haben, um ihre Ziele zu erreichen; in der Erwägung, dass Militäroperationen, die den Nordosten Syriens betreffen, unter direkter oder indirekter Beteiligung, Unterstützung oder Akzeptanz externer Akteure, einschließlich der Türkei, durchgeführt wurden; in der Erwägung, dass die Staatsorgane Syriens am 6. Januar 2026 eine Militäroffensive in Aleppo und den umliegenden Gebieten gestartet haben, die zu Todesopfern und der Vertreibung von 148 000 Zivilpersonen geführt hat, bei der die Infrastruktur beschädigt wurde und sich die humanitären Bedingungen weiter verschlechtert haben; in der Erwägung, dass diese Offensive später auf die Gouvernements Raqqa, Al-Hassaka und Dair al-Sur im Nordosten Syriens und insbesondere auf die Region um Kobanê und Qamischli ausgeweitet wurde, wodurch der Nordosten Syriens stark unter Druck geraten ist, was sich unmittelbar auf die Sicherheit der Zivilbevölkerung, die humanitäre Lage und die Stabilität in der Region auswirkt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Demokratischen Kräfte Syriens den Streitkräften der Regierung Syriens die Einnahme von Ölfeldern und der Tabqa-Talsperre und den Beschuss in der Nähe der Tischrin-Talsperre vorwerfen; in der Erwägung, dass die Streitkräfte der Regierung Syriens den Demokratischen Kräften Syriens vorwerfen, zivile Gebäude, einschließlich des Chalid-Fadschr-Krankenhauses in Aleppo, zum Ziel gesetzt zu haben und für Unterbrechungen der Wasserversorgung verantwortlich zu sein; in der Erwägung, dass der IS bereits für schwere Zerstörungen in der Region verantwortlich war, bevor er besiegt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass bei den jüngsten Kämpfen zwischen der Armee Syriens, ihren angeschlossenen Milizen und den Demokratischen Kräften Syriens Dutzende Zivilpersonen getötet wurden; in der Erwägung, dass diese Kämpfe schwerwiegende humanitäre Folgen für die geplagte Bevölkerung im Nordosten Syriens hatten, und zwar aufgrund von wiederholten Angriffen auf wesentliche zivile Infrastrukturen, einschließlich Wasserversorgungseinrichtungen, Stromnetze und Gesundheitsdienste, wodurch etwa 400 000 Menschen ohne Strom, Wasser, Lebensmittel und medizinische Versorgung leben mussten und allein in der mehrheitlich kurdischen Stadt Kobanê mehr als 250 000 Menschen in Gefahr waren; in der Erwägung, dass nach Angaben des Amtes der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten in den Gouvernements Aleppo, Al-Hassaka und Raqqa mehr als 170 000 Menschen Binnenvertriebene sind, darunter große Gruppen in Qamischli und Al-Malikija; in der Erwägung, dass diese massive Vertreibung eine unverhältnismäßige Belastung für die Aufnahmegemeinschaften und die öffentlichen Dienste darstellt; in der Erwägung, dass die vertriebene Bevölkerung überwiegend aus Frauen, Mädchen und Jungen besteht, deren Schutz unverhältnismäßig stark gefährdet ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die winterlichen Bedingungen das Leid nur noch verschärft haben und dazu führen, dass die Menschen, insbesondere Kinder und andere schutzbedürftige Gruppen, mehr wetterfeste Unterkünfte, Nahrungsmittelhilfe, Zugang zu sauberem Wasser, Gesundheitsversorgung und Schutzdienste benötigen; in der Erwägung, dass der Zugang zu humanitärer Hilfe nach wie vor durch schwer beschädigte Infrastruktur, die Gefahr durch Sprengstoffe und anhaltende Sicherheitsbedenken eingeschränkt wird; in der Erwägung, dass die kürzlich erfolgte Öffnung von zwei humanitären Korridoren die Beförderung humanitärer Hilfe und die Bewegung von Zivilpersonen in den betroffenen Gebieten erleichtert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass internationale Organisationen während der Konflikte rechtswidrige Tötungen, Leichen- und Grabschändungen, Fälle von Verschwindenlassen, willkürliche Inhaftierungen und die Behinderung des Zugangs zu humanitärer Hilfe dokumentiert haben, was möglicherweise schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen darstellt; in der Erwägung, dass insbesondere die kurdische Gemeinschaft, vor allem Frauen, Kinder und andere schutzbedürftige Gruppen, unverhältnismäßig stark betroffen ist; in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidigerinnen, führende Vertreterinnen von Gemeinschaften und Kämpferinnen einem erhöhten Risiko von Bedrohung, Entführung, Misshandlung und geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass diese Handlungen unverzüglich, unabhängig und wirksam untersucht werden müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten, Frankreich und die staatlichen Stellen der Autonomen Region Kurdistan im Irak eine wichtige diplomatische Rolle bei den aufeinanderfolgenden Versuchen, den Dialog zu fördern und Vereinbarungen zwischen Damaskus und den Demokratischen Kräften Syriens zu erzielen, gespielt haben, mit dem Ziel, eine Eskalation zu verhindern und die Stabilität im Nordosten Syriens zu erhalten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass Präsident Al-Scharaa am 16. Januar 2026 den Erlass Nr. 13 herausgegeben hat, mit dem den Einwohnern kurdischer Herkunft, einschließlich staatenloser Personen, die syrische Staatsbürgerschaft gewährt wird, was die erste förmliche Anerkennung der nationalen Rechte der Kurden seit der Unabhängigkeit Syriens im Jahr 1946 darstellt; in der Erwägung, dass der Erlass darauf abzielt, gleiche Rechte und Pflichten für alle sicherzustellen, die kurdische Sprache als Landessprache anzuerkennen und Diskriminierung oder Hetze aus ethnischen oder sprachlichen Gründen zu verbieten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass am 30. Januar 2026 ein Abkommen zwischen den Staatsorganen Syriens und dem Milizbündnis der Demokratischen Kräfte Syriens verkündet wurde; in der Erwägung, dass das Ziel des Abkommens darin besteht, den unsicheren Waffenstillstand zu stabilisieren, die militärischen und internen Sicherheitskräfte der Demokratischen Kräfte Syriens Schritt für Schritt in die Übergangsministerien für Verteidigung und für Inneres einzubeziehen, wozu auch der Rückzug von der Front gehört, sowie die bürgerlichen Rechte und das Recht auf Bildung der kurdischen Gemeinschaften zu gewährleisten; in der Erwägung, dass im Rahmen dieses Abkommens die Verwaltung von Gefängnissen sowie Öl- und Gasfeldern von den Demokratischen Kräften Syriens auf die Regierung Syriens übertragen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft die Verantwortung für den Schutz von IS-Häftlingen und -Lagern weitgehend an von Kurden geführte Stellen ausgelagert hat, ohne einen nachhaltigen internationalen Rahmen oder Notfallpläne zu schaffen; in der Erwägung, dass kurdische Kämpfer, einschließlich Kämpferinnen, im Bündnis mit der internationalen Allianz gegen die Organisation „Islamischer Staat“ eine entscheidende international anerkannte Rolle spielen und damit unmittelbar zur Sicherheit der Region, Europas und der internationalen Gemeinschaft beitragen; in der Erwägung, dass die Instabilität im Nordosten Syriens den Kampf gegen den IS ernsthaft beeinträchtigt; in der Erwägung, dass die jüngsten Kämpfe zu Unsicherheit geführt haben, sodass Hunderte von IS-Häftlingen fliehen konnten; in der Erwägung, dass die genaue Zahl der Geflohenen nach wie vor unklar ist; in der Erwägung, dass nur einige von ihnen später wieder gefangen genommen werden konnten; in der Erwägung, dass die Haftanstalten derzeit entweder von den Staatsorganen Syriens oder von den Demokratischen Kräften Syriens bewacht werden; in der Erwägung, dass eine derart unklare Situation ein Sicherheitsrisiko für Syrien, die Region und Europa darstellt; in der Erwägung, dass die sukzessive Überstellung von IS-Häftlingen in den Irak das Problem nur verschiebt und es keine Aussicht auf eine dauerhafte Lösung gibt, während Europa in neue Formen der Abhängigkeit von den Kapazitäten und dem politischen Willen von Drittländern rutscht; in der Erwägung, dass unter den Inhaftierten nach wie vor EU-Bürgerinnen und -Bürger sind; in der Erwägung, dass die Lage in den Lagern Al-Haul und Al-Rodsch für Frauen und Kinder angesichts eines sich verschlechternden Sicherheitsumfelds und eines nach wie vor akuten humanitären Bedarfs ebenfalls weiterhin bedenklich ist; in der Erwägung, dass die US-Regierung ihre Absicht bekundet hat, die Operation Inherent Resolve zu beenden und US-Truppen, die im Irak und in Syrien gegen den IS kämpfen, abzuziehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass im Nordosten Syriens kurdische und arabische Gemeinschaften koexistieren und beide seit Jahren Gewalt, Unsicherheit, Vertreibung und der Verletzung ihrer Grundrechte aufgrund der vom IS begangenen Gräueltaten ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass der IS nicht nur eine Bedrohung für die kurdische Bevölkerung war, sondern auch für die Jesiden, die Opfer von Völkermord wurden; in der Erwägung, dass auch Frauen unverhältnismäßig stark und in besonders abscheulicher Weise betroffen waren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU nach wie vor eine der größten Geberinnen humanitärer Hilfe für die Bevölkerung Syriens ist und bereit ist, die Bemühungen um eine rasche Erholung, den Wiederaufbau und den Staatsaufbau unter Achtung der internationalen Menschenrechtsnormen schrittweise, vorbehaltlich und reversibel zu unterstützen; in der Erwägung, dass die Kommissionspräsidentin und der Präsident des Europäischen Rates im Januar 2026 nach Syrien gereist sind und eine neue politische Partnerschaft, um einen friedlichen und inklusiven Übergang und eine Aussöhnung innerhalb Syriens zu unterstützen, sowie ein umfassendes Finanzhilfepaket in Höhe von rund 620 Mio. EUR für 2026 und 2027 angekündigt haben; in der Erwägung, dass die Kommission seitdem die Mobilisierung von 150 Mio. EUR aus dem Finanzpolster der EU für Syrien für die nächsten zwei Jahre angekündigt hat, um den politischen Übergang, die sozioökonomische Erholung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Kapazitätsaufbau zu unterstützen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU wichtige Schritte unternommen hat, um die wirtschaftlichen Beschränkungen für Syrien zu lockern, einschließlich der Aussetzung oder Aufhebung bestimmter Sanktionen, die wichtige Wirtschaftszweige betreffen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass jegliche Entwicklungs-, Wiederaufbau- oder Stabilisierungshilfe der EU weiterhin strikt von greifbaren und überprüfbaren Fortschritten bei dem Schutz der Zivilbevölkerung, der Einhaltung von Waffenstillstandsvereinbarungen, den Menschenrechten und dem Schutz aller Teile der Gesellschaft Syriens abhängig gemacht werden muss;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste alle Gewalttaten gegen Zivilisten, einschließlich außergerichtlicher Hinrichtungen, Verschwindenlassen, willkürlicher Inhaftierungen, Vertreibung und Schäden an ziviler Infrastruktur; betont, dass diese Handlungen schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen und unter bestimmten Umständen als Kriegsverbrechen gelten können; zeigt sich besorgt angesichts der glaubhaften Berichte der Vereinten Nationen, internationaler nichtstaatlicher Organisationen und humanitärer Organisationen, denen zufolge in den vergangenen Wochen Menschenrechtsverletzungen insbesondere an der kurdischen Bevölkerung begangen wurden, darunter mehrere Vorfälle der Schändung der Leichen von Männern und Frauen, die Verwüstung von Grabstätten und der gemeldete Einsatz von ungelenkter Munition in zivilen Gebieten; fordert eine rasche Untersuchung der gemeldeten Verbrechen an Zivilpersonen, die sowohl von Regierungstruppen als auch von Milizen begangen wurden; fordert die Staatsorgane Syriens auf, allen einschlägigen Gremien der Vereinten Nationen, einschließlich der unabhängigen internationalen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen für die Arabische Republik Syrien, uneingeschränkten und transparenten Zugang zu gewähren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die sich verschlechternde humanitäre Lage im Nordosten Syriens in überwiegend kurdischen städtischen Gebieten, einschließlich Kobanê, Manbidsch und Qamischli, in denen es wiederholt zu Unterbrechungen wesentlicher Leistungen und Schäden an der zivilen Infrastruktur sowie zu Massenvertreibungen, Ernährungsunsicherheit und eingeschränktem Zugang zu Gesundheits-, Wasser- und Sanitärversorgung kommt; hebt die Lage in der belagerten Stadt Kobanê hervor, in der die Zivilbevölkerung leidet; fordert dauerhafte und sichere humanitäre Korridore für alle belagerten und betroffenen Gebiete im Nordosten Syriens, einschließlich Kobanê; fordert, dass internationalen humanitären Organisationen der Zivilgesellschaft ungehinderter Zugang zu den betroffenen Gebieten gewährt wird; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die humanitäre Hilfe und die psychosoziale Unterstützung für die betroffenen Regionen, auch für Frauen und Mädchen, aufzustocken, sowie den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und von Frauen geführten Organisationen der Zivilgesellschaft in ganz Syrien zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>begrüßt das jüngste Abkommen zwischen den Demokratischen Kräften Syriens und der Übergangsregierung in Syrien; bekräftigt seine anhaltende und unerschütterliche Unterstützung für den Waffenstillstand und die Anerkennung der bürgerlichen Rechte und des Rechts auf Bildung der Kurden; fordert alle Parteien auf, von allen Handlungen abzusehen, die zu einer erneuten Eskalation der Gewalt führen könnten, die bestehenden Waffenstillstandsvereinbarungen einzuhalten und Mechanismen zur Überwachung und Aufrechterhaltung der Waffenstillstandsverpflichtungen zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert alle regionalen Akteure, einschließlich der Türkei, auf, von Militärhandlungen oder der Unterstützung bewaffneter Truppen abzusehen, die den Waffenstillstand, den Schutz der Zivilbevölkerung und die Aussicht auf eine inklusive Lösung gefährden; prangert die anhaltende Militärintervention und -aggression der Türkei im Nordosten Syriens an, einschließlich Angriffen mit Todesfolge auf Zivilpersonen und zivile Infrastruktur in Städten und Provinzen mit kurdischer Mehrheit entlang der Grenze zwischen den beiden Ländern; fordert die Regierung der Türkei nachdrücklich auf, ihr militärisches Eingreifen im Nordosten Syriens umgehend zu beenden und Verhandlungen mit Blick auf eine friedvolle Lösung zwischen der Übergangsregierung in Syrien und den Demokratischen Kräften Syriens zu ermöglichen; fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, das Eingreifen der Türkei in Syrien in bilateralen Gesprächen mit der türkischen Regierung anzugehen; betont, dass alle Sicherheitsvorkehrungen mit dem Völkerrecht vereinbar und auf die Achtung der territorialen Unversehrtheit Syriens ausgerichtet sein müssen und nicht zu Vertreibung oder demografischer Manipulation führen dürfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>bekräftigt, dass die Stabilität im Nordosten Syriens für den Erfolg eines umfassenden, inklusiven und gerechten politischen Übergangs in Syrien von größter Bedeutung ist; fordert die Staatsorgane Syriens auf, für den Schutz und die Wahrung der Grundrechte der ethnischen und religiösen Gemeinschaften Syriens, darunter Araber, Kurden, Sunniten, Schiiten, Alawiten, Christen, Drusen und Jesiden, zu sorgen; besteht darauf, dass der Schutz der ethnischen und religiösen Vielfalt Syriens, einschließlich der uneingeschränkten Anerkennung, der politischen Teilhabe und der Gleichberechtigung der kurdischen Gemeinschaft, für die Wahrung des zivilen Friedens und die Sicherstellung eines stabilen und inklusiven Syriens von wesentlicher Bedeutung ist; fordert die Übergangsregierung in Syrien auf, diese Rechte in der syrischen Verfassung zu verankern und gleichzeitig den zentralen Grundsatz der territorialen Unversehrtheit Syriens zu wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>bedauert, dass die internationale Gemeinschaft die Verantwortung für die Übernahme von IS-Häftlingen und -Lagern weitgehend an von Kurden geführte Stellen delegiert hat, ohne angemessene politische, finanzielle und sicherheitspolitische Garantien oder Notfallpläne zu bieten; warnt vor der negativen Aussicht in puncto Sicherheit, die sich aus der Unsicherheit hinsichtlich der künftigen administrativen Verantwortung für die Haftanstalten und Lager ergibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>ist insbesondere zutiefst besorgt über die Gefahr, die von den zahlreichen IS-Kämpfern und ihren Verbündeten ausgeht, die aus den Hafteinrichtungen und Lagern im Nordosten Syriens geflohen sind; warnt davor, dass die allmähliche Verschiebung des Problems der IS-Häftlinge in den Irak zu neuen Formen von Unsicherheit und Abhängigkeit von den Kapazitäten und dem politischen Willen von Drittländern führen könnte; betont ferner, dass jede Überstellung oder Freilassung von erwachsenen IS-Kämpfern und -Verdächtigen innerhalb Syriens oder in Drittländer, einschließlich den Irak und die Türkei, weiterhin wirksamen Regelungen in puncto Haft, Überwachung und Informationsaustausch unterliegen muss, auch bei grenzüberschreitenden Überstellungen, um eine Flucht oder unkontrollierte Bewegung zu verhindern, und dass die Rechenschaftspflicht durch die Sicherung von Beweismitteln und durch Strafverfolgung im Einklang mit internationalen Standards und Garantien für ein faires Verfahren sichergestellt werden muss; warnt davor, dass Überstellungen und Rückführungen ohne wirksame Garantien und gerichtliche Folgemaßnahmen ein Sicherheitsrisiko für Syrien, die gesamte Region und Europa darstellen würden; fordert die internationale Koalition einschließlich der USA auf, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Sicherheitsrisiko zu mindern, und verlangt von der EU, die dafür erforderliche Unterstützung zu leisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, dass die anhaltende Präsenz von EU-Bürgerinnen und -Bürgern unter den IS-Häftlingen den Mitgliedstaaten eine direkte Verantwortung auferlegt und dass das Versäumnis, dieses Problem anzugehen, sowohl die Sicherheit in der Region als auch die Sicherheit Europas gefährdet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>nimmt die von der internationalen Allianz gegen die Organisation „Islamischer Staat“ ausgerichtete internationale Konferenz in Riad zur Kenntnis, auf der einschlägige internationale und regionale Akteure zusammengekommen sind, um sich mit der Sicherheitslage im Nordosten Syriens zu befassen; bedauert die Bekanntmachung der US-Regierung, die Operation Inherent Resolve zu beenden und US-Truppen aus Syrien und dem Irak abzuziehen; fordert die EU, die Mitgliedstaaten und gleichgesinnte Länder auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung eines etwaigen Wiedererstarkens des IS, das die Sicherheit Syriens, der Region und Europas gefährden würde, zu intensivieren; begrüßt die erneuten Zusagen der Regierung Syriens, den Terrorismus im Rahmen der internationalen Allianz gegen die Organisation „Islamischer Staat“ zu bekämpfen, und fordert die Staatsorgane nachdrücklich auf, eine enge militärische und nachrichtendienstliche Abstimmung und Zusammenarbeit mit internationalen Partnern anzustreben; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Informationsbeschaffung in Bezug auf die Aktivitäten des IS in Syrien und der gesamten Levante zu intensivieren und die Staatsorgane Syriens bei ihren Bemühungen zu unterstützen, bestehende Netzwerke zu zerschlagen und Kämpfer daran zu hindern, sich neu zu formieren; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um den Umgang mit IS-Häftlingen und -Lagern langfristig sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, alle ihre Staatsangehörigen, insbesondere Kinder, aus den Lagern Al-Haul und Al-Rodsch zu repatriieren und Erwachsene in fairen Gerichtsverfahren vor Gericht zu stellen; betont, dass eine solide Risikobewertung und Unterstützung bei der Wiedereingliederung wichtige Elemente jedes Rückführungsprozesses sind; fordert die Regierung Syriens auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um eine wirksame und effiziente Kontrolle der Lager zu gewährleisten, und von jeglichen Maßnahmen abzusehen, die die dort verbliebenen IS-Kämpfer ermutigen könnten; weist darauf hin, dass Frauen besser geschützt werden müssen, einschließlich eines sicheren Zugangs zu humanitärer Hilfe und geschlechtersensibler Dienstleistungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>erinnert an den entscheidenden Beitrag der kurdischen Streitkräfte im Kampf gegen den IS, einschließlich der Rolle von Kämpferinnen, und würdigt ihre ausgezeichnete Zusammenarbeit mit der internationalen Koalition im Kampf der EU gegen den IS-Terror und die vom IS ausgehende Bedrohung für Europa, seine Bevölkerung und seine Hauptstädte; erinnert an und würdigt den Mut und die Entschlossenheit der unzähligen kurdischen Frauen, die den Kampf gegen den IS mutig angeführt haben und die unermessliche Brutalität in den Händen des IS ertragen mussten; fordert die Staatsorgane Syriens auf, die vom IS insbesondere gegen die jesidische Gemeinschaft begangenen grauenhaften Verbrechen zu untersuchen; betont, dass dauerhafte Stabilität in Syrien die Anerkennung kurdischer Opfer, legitimer Sicherheitsbedenken und politischer Vertretung erfordert, einschließlich Garantien für die Rechte der Frau und die sinnstiftende Teilhabe von Frauen am öffentlichen Leben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert die Staatsorgane Syriens nachdrücklich auf, ihre Bemühungen um die Einbeziehung der gesamten syrischen Gesellschaft in die Entscheidungsfindung zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert den EAD und die Mitgliedstaaten auf, die diplomatischen Bemühungen um Deeskalation, Schutz der Zivilbevölkerung und Vertrauensbildung in Syrien und seiner nordöstlichen Region zu intensivieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>weist erneut auf die Rolle der EU als eine der größten Geberinnen humanitärer Hilfe für die Bevölkerung Syriens hin; begrüßt das Finanzhilfepaket der Kommission in Höhe von rund 620 Mio. EUR für 2026 und 2027 und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die humanitäre Hilfe und die Unterstützung für einen raschen Wiederaufbau im Nordosten Syriens fortzusetzen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Schutz der Zivilbevölkerung, der Widerstandsfähigkeit lokaler Gemeinschaften und der Unterstützung der Zivilgesellschaft Syriens, unabhängiger Menschenrechtsorganisationen und lokaler Initiativen zur Friedenskonsolidierung liegen sollte; betont, das eine planbare mehrjährige Finanzierung für humanitäre Hilfe für Syrien wichtig ist, um die Kontinuität der lebensrettenden Hilfe sicherzustellen und eine rasche Erholung zu ermöglichen; weist darauf hin, dass in Syrien eine Strategie verfolgt werden sollte, die gleichzeitig auf humanitärer Hilfe, Entwicklung und Frieden beruht; bekräftigt, dass die Unterstützung durch die EU und die Aussetzung von Sanktionen an Bedingungen geknüpft und reversibel sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert die Kommission auf, eine eigenständige Strategie zu Syrien anzunehmen und dafür zu sorgen, dass die Zivilgesellschaft und Diaspora-Gemeinschaften Syriens sinnvoll konsultiert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont, dass jegliche Zusammenarbeit mit den Staatsorganen Syriens weiterhin von greifbaren und überprüfbaren Fortschritten beim Schutz der Zivilbevölkerung sowie der Achtung der Waffenstillstandsvereinbarungen, der Menschenrechte und der Minderheitenrechte abhängig gemacht werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Vereinten Nationen sowie den einschlägigen Akteuren Syriens und der Region zu übermitteln, und fordert, dass diese Entschließung ins Arabische und Kurdische übersetzt wird.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>