<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0070</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Änderung der Verordnung (EU) 2021/1232 hinsichtlich der Verlängerung ihrer Geltungsdauer</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0040/2026 - Berichterstatterin: Birgit Sippel)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><STRING BOLD="on">Abänderungen des Europäischen Parlaments vom 11. März 2026 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1232 hinsichtlich der Verlängerung ihrer Geltungsdauer (COM(2025)0797 – C10-0370/2025 – 2025/0429(COD))</STRING><FOOTNOTE><FIELD> Der Gegenstand wurde gemäß Artikel 60 Absatz 4 Unterabsatz 4 der Geschäftsordnung zwecks interinstitutioneller Verhandlungen an den zuständigen Ausschuss zurücküberwiesen (A10-0040/2026).</FIELD></FOOTNOTE></TI><NOTE>(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)</NOTE><TEXT><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION/></ACTLST></DISPOSITIF><AMDLST><HD><HEAD.OLD><STRING ITALIC="on">Vorschlag der Kommission</STRING></HEAD.OLD><HEAD.NEW><STRING ITALIC="on">Geänderter Text</STRING></HEAD.NEW></HD><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		1</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Verordnung</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel -1 (neu)</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Verordnung (EU) 2021/1232</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 3 – Absatz 1 – Buchstabe a</STRING></STI.AMD><OLD/><NEW><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Artikel -1</STRING></STRING></P></NEW><OLD/><NEW><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/1232 erhält folgende Fassung:</STRING></STRING></P></NEW><OLD><P><NO.P>a)</NO.P>die Verarbeitung</P></OLD><NEW><P><NO.P>a)</NO.P>die Verarbeitung</P></NEW><OLD><P><NO.P>i)</NO.P>unbedingt erforderlich ist, damit eine spezielle Technologie zum alleinigen Zweck der Aufdeckung und Entfernung von Online-Material über sexuellen Missbrauch von Kindern und der Meldung dieses Materials an Strafverfolgungsbehörden und Organisationen, die im öffentlichen Interesse gegen sexuellen Missbrauch von Kindern vorgehen, <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sowie zur Aufdeckung der Kontaktaufnahme zu Kindern und ihrer Meldung an Strafverfolgungsbehörden und Organisationen, die im öffentlichen Interesse gegen sexuellen Missbrauch von Kindern vorgehen,</STRING></STRING> verwendet werden kann;</P></OLD><NEW><P><NO.P>i)</NO.P>unbedingt erforderlich ist, damit eine spezielle Technologie zum alleinigen Zweck der Aufdeckung und Entfernung von <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">bekanntem</STRING></STRING> Online-Material über sexuellen Missbrauch von Kindern und der Meldung dieses Materials an Strafverfolgungsbehörden und Organisationen, die im öffentlichen Interesse gegen sexuellen Missbrauch von Kindern vorgehen, verwendet werden kann;</P></NEW><OLD><P><NO.P>ii)</NO.P>verhältnismäßig ist und auf Technologien beschränkt bleibt, die von Anbietern zu dem unter Ziffer i genannten Zweck verwendet werden;</P></OLD><NEW><P><NO.P>ii)</NO.P>verhältnismäßig ist und auf Technologien beschränkt bleibt, die von Anbietern zu dem unter Ziffer i genannten Zweck verwendet werden;</P></NEW><OLD><P><NO.P>iii)</NO.P>auf Inhaltsdaten und damit verbundene Verkehrsdaten beschränkt ist, die für den unter Ziffer i genannten Zweck unbedingt erforderlich sind;</P></OLD><NEW><P><NO.P>iii)</NO.P>auf Inhaltsdaten beschränkt ist, die für den unter Ziffer i genannten Zweck unbedingt erforderlich sind;</P></NEW><OLD><P><NO.P>iv)</NO.P>auf das, was für den unter Ziffer i genannten Zweck unbedingt erforderlich ist, beschränkt ist;</P></OLD><NEW><P><NO.P>iv)</NO.P>auf das, was für den unter Ziffer i genannten Zweck unbedingt erforderlich ist, beschränkt ist;</P></NEW><OLD/><NEW><P><NO.P>v)</NO.P>	<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">nicht bei interpersoneller Kommunikation erfolgt, bei der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verwendet wurde oder wird;</STRING></STRING></P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		5</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Verordnung</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel -1 a (neu)</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Verordnung (EU) 2021/1232</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 3 – Absatz 1 – Buchstabe a – Ziffer i a (neu)</STRING></STI.AMD><OLD/><NEW><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Artikel -1a</STRING></STRING></P></NEW><OLD/><NEW><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">In Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/1232 wird folgende Ziffer eingefügt:</STRING></STRING></P></NEW><OLD/><NEW><P><NO.P>ia)</NO.P>	<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">zielgerichtet, spezifisch und auf einzelne Nutzer oder eine bestimmte Gruppe von Nutzern als solche oder als Abonnenten eines bestimmten Kommunikationskanals beschränkt ist, bei denen hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, dass sie – auch indirekt – mit Material über sexuellen Missbrauch von Kindern in Verbindung stehen, und die die zuständige Justizbehörde identifiziert hat;</STRING></STRING></P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		2</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Verordnung</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel -1 b (neu)</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Verordnung (EU) 2021/1232</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 3 – Ziffer 1 – Buchstabe b</STRING></STI.AMD><OLD/><NEW><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Artikel -1b</STRING></STRING></P></NEW><OLD/><NEW><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1232 erhält folgende Fassung:</STRING></STRING></P></NEW><OLD><P><NO.P>b)</NO.P>	die für den unter Buchstabe a Ziffer i des vorliegenden Absatzes genannten Zweck verwendete Technologie dem Stand der Technik in der Branche entspricht und am wenigsten in die Privatsphäre eingreift, auch im Hinblick auf den Grundsatz des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) 2016/679, und, soweit sie zum Durchsuchen von Text in Kommunikation verwendet wird, nicht in der Lage ist, den wesentlichen Inhalt der Kommunikation zu erschließen, sondern lediglich Muster erkennen kann, die auf einen möglichen sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet hindeuten;</P></OLD><NEW><P><NO.P>b)</NO.P>die für den unter Buchstabe a Ziffer i des vorliegenden Absatzes genannten Zweck verwendeten Technologien dem Stand der Technik in der Branche entsprechen und am wenigsten in die Privatsphäre eingreifen, auch im Hinblick auf den Grundsatz des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) 2016/679, und, soweit sie zum Durchsuchen von Text in Kommunikation verwendet werden, nicht in der Lage sind, den wesentlichen Inhalt der Kommunikation zu erschließen, sondern lediglich Muster erkennen können, die auf einen möglichen sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet hindeuten,<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> und, sofern solche Technologien zur Aufdeckung der Kontaktaufnahme zu Kindern oder von zuvor nicht identifiziertem Material über sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet eingesetzt werden, diese Nutzung auf Fälle beschränkt ist, in denen der Anbieter eine konkrete Meldung oder Benachrichtigung von einem Nutzer, einem vertrauenswürdigen Hinweisgeber oder einer Organisation, die im öffentlichen Interesse gegen sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeht, erhalten hat, die sich auf eine bestimmte Kommunikation, ein bestimmtes Konto oder eine bestimmte Interaktion bezieht und auf einen begründeten Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet hindeutet, wobei die Aufdeckung streng auf das beschränkt ist, was im Zusammenhang mit dem gemeldeten Fall erforderlich ist;</STRING></STRING></P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung	3</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Verordnung</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 1 – Ziffer 1</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Verordnung (EU) 2021/1232</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 10 – Unterabsatz 2</STRING></STI.AMD><OLD><P>Sie gilt bis zum 3. <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">April</STRING></STRING> <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">2028</STRING></STRING>.</P></OLD><NEW><P>Sie gilt bis zum 3. <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">August</STRING></STRING> <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">2027</STRING></STRING>.</P></NEW></AMEND></AMDLST></TEXT></DECISION></TXTLST></SDOCTA>