<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0073</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer: Antrag EGF/2025/004 BE/Tupperware – Belgien</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0030/2026 - Berichterstatter: Jean-Marc Germain)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2026 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer – Antrag Belgiens (EGF/2025/004 BE/Tupperware) (COM(2026)0001 – C10-0012/2026 – 2026/0004(BUD))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2026)0001 – C10-0012/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/691 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 153 vom 3.5.2021, S. 48, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/691/oj.</FIELD></FOOTNOTE> („EGF-Verordnung“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/2093/oj.</FIELD></FOOTNOTE> in der durch die Verordnung (EU, Euratom) 2024/765<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU, Euratom) 2024/765 des Rates vom 29. Februar 2024 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (ABl. L, 2024/765, 29.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/765/oj)<STRING ITALIC="on">.</STRING></FIELD></FOOTNOTE> („MFR-Verordnung“) geänderten Fassung, insbesondere auf Artikel 8,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_interinstit/2020/1222/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Nummer 9,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Europäische Säule sozialer Rechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A10-0030/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Union Legislativ- und Haushaltsinstrumente geschaffen hat, um Arbeitnehmer, die unter den Folgen weitreichender struktureller Ereignisse und Veränderungen im Welthandelsgefüge zu leiden haben, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt behilflich zu sein; in der Erwägung, dass diese Unterstützung im Wege einer finanziellen Unterstützung für die Arbeitnehmer geleistet wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Belgien den Antrag EGF/2025/004 BE/Tupperware auf einen Finanzbeitrag aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) infolge der 267 Entlassungen<FOOTNOTE><FIELD> Im Sinne von Artikel 3 der EGF-Verordnung.</FIELD></FOOTNOTE> bei Tupperware General Services NV (Tupperware) im Wirtschaftszweig NACE Rev. 2 Abteilung 22 (Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren) in der Provinz Oost-Vlaanderen (BE23) im Bezugszeitraum vom 17. Februar 2025 bis zum 17. Juni 2025 gestellt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass der Antrag unter Berufung auf die in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung genannten Interventionskriterien gestellt wurde, wonach es innerhalb eines Bezugszeitraums von vier Monaten in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat in mindestens 200 Fällen zur Entlassung von Arbeitnehmern oder zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit von Selbstständigen gekommen sein muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass Tupperware am 17. Februar 2025 Insolvenz angemeldet hat; in der Erwägung, dass Belgien seit 2022 vermehrt Insolvenzen verzeichnet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass nach Angaben Belgiens das Flämische Amt für Arbeitsvermittlung und Berufsbildung (Vlaamse Dienst voor Arbeidsbemiddeling en Beroepsopleiding, VDAB) für die nationale Vorfinanzierung und Kofinanzierung der Maßnahmen sorgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die in nationalen Rechtsvorschriften und dem EU-Recht festgelegten Anforderungen im Hinblick auf Massenentlassungen erfüllt sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass Finanzbeiträge aus dem EGF in erster Linie in aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und personalisierte Dienstleistungen fließen sollten, die auf die rasche Wiedereingliederung der Begünstigten in eine menschenwürdige und nachhaltige Beschäftigung abzielen und sie dabei zugleich auf eine ökologischere und stärker digitalisierte europäische Wirtschaft vorbereiten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 30 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) nicht überschreiten darf<FOOTNOTE><FIELD> Artikel 8 der MFR-Verordnung.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>teilt die Auffassung der Kommission, dass die in der EGF-Verordnung und insbesondere in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a festgelegten Bedingungen erfüllt sind und Belgien Anspruch auf einen Finanzbeitrag gemäß dieser Verordnung in Höhe von 1 622 650 EUR hat, was 85 % der sich auf 1 909 000 EUR belaufenden Gesamtkosten entspricht, die sich aus Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen in Höhe von 1 843 500 EUR und Ausgaben für Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie Kontrolle und Berichterstattung in Höhe von 65 500 EUR zusammensetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass die belgischen Behörden den Antrag am 28. August 2025 eingereicht haben und dass die Kommission ihre Bewertung des Antrags fast fünf Monate später nach Vorlage zusätzlicher Informationen durch Belgien am 20. Januar 2026 abgeschlossen und das Europäische Parlament am selben Tag davon in Kenntnis gesetzt hat; erachtet es als sehr wichtig, die Dauer zwischen der Einreichung eines Antrags auf EGF-Unterstützung und dem Finanzierungsbeschluss zu verkürzen, während zugleich die Rechte des Europäischen Parlaments als einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde uneingeschränkt zu wahren sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass der Antrag 267 zu unterstützende Begünstigte betrifft, die von dem Unternehmen Tupperware entlassen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass Tupperware in Aalst in der Provinz Ostflandern ansässig war, einer Gegend, in der bereits vor der Insolvenz von Tupperware nur jeder Zweite beschäftigt war, verglichen mit zwei Dritteln in ganz Flandern; bedauert, dass sich die Lage durch diese Entlassungen noch weiter verschärfen wird; betont, dass rasches Handeln erforderlich ist, um einen strukturellen Niedergang in der Region zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>missbilligt, dass die amerikanische Muttergesellschaft Tupperware Brands im Oktober 2024 von Gläubigern übernommen wurde und der Tupperware General Services NV im Rahmen einer umfassenden Umstrukturierung die Produktion sowie die Lizenzen entzogen wurden, was zur finanziellen Unrentabilität der belgischen Tochtergesellschaft führte, die am 17. Februar 2025 Insolvenz anmeldete;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>begrüßt die Initiative einer Gruppe europäischer Unternehmer, die die Marke in Deutschland, Frankreich, Belgien, Italien und Polen wiederbeleben möchten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>betont, dass das Arbeitslosigkeitsrisiko für Menschen mit niedrigem Bildungsniveau in Flandern mehr als doppelt so hoch ist; stellt fest, dass ein Drittel der entlassenen Arbeitnehmer höchstens über einen Abschluss der Sekundarstufe I verfügt; fordert die belgischen Behörden auf, spezifische, auf diese Profile zugeschnittene Unterstützung zu leisten, um den Arbeitnehmern dabei zu helfen, ihr Bildungsniveau zu verbessern und einen neuen Arbeitsplatz zu finden, und gleichzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahl der Insolvenzen zu verringern und die soziale Ungleichheit anzugehen, die zum Ausschluss von Arbeitskräften aus dem Arbeitsmarkt führt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>weist darauf hin, dass es sich bei den in Abstimmung mit den Gewerkschaften, Experten und Sozialpartnern vereinbarten personalisierten Dienstleistungen, die den Arbeitnehmern angeboten werden sollen, um folgende Maßnahmen handelt: Informationsveranstaltungen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und Outplacement-Dienste, einschließlich IKT-Schulungen; Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt durch Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Jobmesse, Job-Scouting und Job-Matching; hält es für sehr wichtig, hochwertige, zukunftsorientierte Arbeitsplätze zu fördern, um für langfristige wirtschaftliche und soziale Resilienz zu sorgen; fordert die belgischen Behörden auf, mit den neuen europäischen Tupperware-Vertretern in Dialog zu treten und dabei zu erörtern, ob entlassene Arbeitnehmer wieder für Betriebe der Marke tätig werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass die Qualifikationen und Kompetenzen der entlassenen Arbeitnehmer für eine zukunftsfähige Wirtschaft der EU nach wie vor wichtig sind; ist daher der Ansicht, dass die Inanspruchnahme des EGF in eine breiter angelegte politische Reaktion auf allen politischen Ebenen einzubetten ist, damit den betroffenen Arbeitnehmern angemessene Möglichkeiten im Einklang mit ihren Qualifikationen und Kompetenzen offenstehen; weist ferner darauf hin, dass der EGF ein Instrument der Solidarität und des gerechten Strukturwandels ist und dass die Union primär dafür sorgen sollte, solche Betriebsschließungen von vornherein zu verhindern; ist der Ansicht, dass aus dem EGF zwar die erforderliche Unterstützung für betroffene Arbeitnehmer bereitgestellt wird, jedoch eine stärkere Industriepolitik, eine robustere, nachhaltigere und widerstandsfähigere Wirtschaft und die Verringerung strategischer Abhängigkeiten von entscheidender Bedeutung sind, um die Basis der Industriearbeitsplätze in der EU zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass die belgischen Behörden die Erkennbarkeit der Finanzierung durch die Union sicherstellen und ihren Mehrwert hervorheben müssen, indem sie den Begünstigten, den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, den Sozialpartnern und der Öffentlichkeit aussagekräftige und zielgerichtete Informationen zur Verfügung stellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>fordert eine gründliche abschließende Evaluierung der umgesetzten Maßnahmen, einschließlich klarer Informationen darüber, wie die Mittel verwendet wurden und ob sie im Einklang mit den genehmigten Plänen ausgegeben wurden; betont, dass solche Evaluierungen auf klar definierten Zielen und messbaren Ergebnissen beruhen sollten, sodass bewertet werden kann, welche Ergebnisse für die betroffenen Arbeitnehmer erzielt wurden; erachtet es als sehr wichtig, schneller und wirkungsvoller zu intervenieren, und weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass im Rahmen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens 2028-2034 geprüft werden muss, wie sich die Dauerhaftigkeit des EGF oder seines Nachfolgeprogramms sicherstellen lässt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass Belgien am 17. Februar 2025 mit der Erbringung personalisierter Dienstleistungen für die vorgesehenen Begünstigten begonnen hat und dass sich der Zeitraum, in dem ein Finanzbeitrag aus dem EGF gewährt werden kann, somit von diesem Tag bis 24 Monate nach Inkrafttreten des Finanzierungsbeschlusses erstreckt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass Belgien seit dem 17. Februar 2025 Verwaltungsausgaben für die Durchführung des EGF bestreitet und dass diese Ausgaben daher ab dem genannten Tag bis 31 Monate nach dem Inkrafttreten des Finanzierungsbeschlusses für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Betracht kommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass nach Zusicherung der belgischen Behörden der Grundsatz der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung beim Zugang zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und bei ihrer Durchführung beachtet werden und jegliche Doppelfinanzierung verhindert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>erklärt erneut, dass die Unterstützung aus dem EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen treten darf, für die aufgrund des nationalen Rechts oder von Tarifverträgen die Unternehmen verantwortlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> zu veranlassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung mit ihrer Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST><TXTLST><ANNEX><TI><STRING BOLD="on">ANLAGE</STRING></TI><STI><STRING BOLD="on">BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES</STRING></STI><P><STRING BOLD="on">über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer – Antrag Belgiens (EGF/2025/004 BE/Tupperware)</STRING></P><P><STRING ITALIC="on">(Der Text dieser Anlage ist hier nicht wiedergegeben; er entspricht dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss (EU) 2026/723.) </STRING></P></ANNEX></TXTLST></SDOCTA>