<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0075</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Europäisches Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2026</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0036/2026 - Berichterstatterin: Kira Marie Peter-Hansen)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2026 zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2026 (2025/2214(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere die Artikel 121, 126 und 136,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem AEUV beigefügte Protokoll Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das dem EUV und dem AEUV beigefügte Protokoll Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Pariser Übereinkommen der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 12. Dezember 2015 und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 243 vom 9.7.2021, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1119/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das dem EUV und dem AEUV beigefügte Protokoll Nr. 12 über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1263, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1263/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1264 des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1264, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1264/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2024/1265 des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1265, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1265/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/1173/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 8, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/1174/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/1176/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/472/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/473/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Frühjahrsprognose 2025 der Kommission vom 19. Mai 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Herbstprognose 2025 der Kommission vom 17. November 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das von der Kommission am 25. November 2025 vorgelegte Herbstpaket zum Europäischen Semester 2026,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Debt Sustainability Monitor 2024 der Kommission vom 17. März 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. März 2025 zu dem Thema „Erhöhung der Verteidigungsausgaben im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts“ (C(2025)2000),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht 2025 des Europäischen Fiskalausschusses, der am 22. Oktober 2025 veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“ (Draghi-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 19. März 2025 mit dem Titel „Gemeinsames Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030“ (JOIN(2025)0120),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle vom 28. Januar 2025 mit dem Titel „Measuring sustainable and inclusive wellbeing: a multidimensional dashboard approach“ (Messung von nachhaltigem und inklusivem Wohlbefinden: ein Konzept für ein multidimensionales Dashboard),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Proklamation zur europäischen Säule sozialer Rechte vom 13. Dezember 2017,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung von La Hulpe vom 16. April 2024 zur Zukunft der Europäischen Säule sozialer Rechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung von Porto für soziales Engagement vom 7. Mai 2021, die vom Rat, der Kommission, dem Parlament und den Sozialpartnern abgegeben wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Haushaltsausschusses,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A10-0036/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Semester bei der Koordinierung und Abstimmung der wirtschafts- und haushaltspolitischen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten eine wesentliche Rolle im Hinblick darauf spielt, die makroökonomische Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion zu sichern und einen sozial gerechten Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu erreichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Empfehlungen des Europäischen Semesters 2026 eine wesentliche Rolle bei der Gestaltung der Pläne für nationale und regionale Partnerschaft spielen werden, die von den Mitgliedstaaten auszuarbeiten sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters regelmäßig Kürzungen der Sozialausgaben umfassen, während darin kaum auf Einnahmensteigerungen eingegangen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen Aussichten insbesondere infolge des russischen Einmarsches in die Ukraine sowie der durch protektionistische Maßnahmen, Zölle und Handelsspannungen ausgelösten Unsicherheit, die allesamt negative Auswirkungen auf die Wirtschaft haben, weiterhin ungewiss sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass das BIP-Wachstum in der EU der Herbstprognose 2025 der Kommission zufolge nahe am Potenzialwachstum liegen dürfte, wobei Vollbeschäftigung und Inflation nahe an den Zielwerten liegen dürften, obwohl die Inflation in manchen Mitgliedstaaten weiterhin hoch ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission für die EU insgesamt von einem Wachstum von 1,4 % bis 1,5 % zwischen 2025 und 2027 ausgeht, während für das Euro-Währungsgebiet mit einem geringeren Anstieg (1,2 % bis 1,4 %) gerechnet wird; in der Erwägung, dass das Potenzialwachstum in der EU voraussichtlich von etwa 1,5 % im Jahr 2024 auf 1,3 % im Jahr 2027 (im Euro-Währungsgebiet von 1,4 % auf 1,2 %) zurückgehen wird, was hauptsächlich auf ungünstige demografische Trends zurückzuführen ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU einen gewaltigen Investitionsbedarf hat, unter anderem für zusätzliche jährliche Investitionen in Höhe von 800 Mrd. EUR, die gemäß dem Draghi-Bericht für notwendig erachtet werden, um die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität Europas zu stärken, darunter 450 Mrd. EUR allein für die Energiewende, wovon dem Rousseau-Institut zufolge 260 Mrd. EUR aus dem öffentlichen Sektor stammen sollen; in der Erwägung, dass weitere 800 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen für Verteidigungsausgaben im Rahmen des Plans „ReArm Europe“/Bereitschaft 2030 vorgesehen sind; in der Erwägung, dass diese Investitionsziele nicht mit entsprechenden neuen Eigenmitteln einhergehen, sodass die Union nicht über die erforderlichen Haushaltskapazitäten verfügt, um ihre erklärten Ziele zu erreichen; in der Erwägung, dass dieser Bedarf nicht allein durch öffentliche Mittel gedeckt werden kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU vor großen Herausforderungen steht, die von anhaltenden Bedrohungen an ihren östlichen Grenzen in Verbindung mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine bis hin zu geopolitischer Instabilität und Handelsunsicherheit reichen, während langfristige Herausforderungen wie der ökologische und der digitale Wandel weiterhin bestehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass im AEUV Referenzwerte von nicht mehr als 3 % für das öffentliche Defizit und 60 % für die Schuldenquote festgelegt sind; in der Erwägung, dass das Gesamtdefizit und die öffentliche Schuldenquote der EU nach wie vor über den Referenzwerten liegen; in der Erwägung, dass sowohl das Gesamtdefizit als auch die öffentliche Schuldenquote innerhalb der EU unterschiedlich sind und sich die Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten erheblich unterscheidet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rat seit der Einführung des Verfahrens wegen übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Jahr 2011 kein solches Verfahren eingeleitet hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die derzeitige Kommission zugesagt hat, eine „Investitionskommission“ zu sein, und auf die Unterstützung des Parlaments als gesetzgebendes Organ angewiesen ist, um wesentliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Investitionen der EU auf ein Niveau zu bringen, das den Erfordernissen des grünen und des digitalen Wandels entspricht; in der Erwägung, dass die Kommission noch keine angemessene Antwort auf den massiven Investitionsbedarf der Union vorgelegt hat, insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität Ende 2026 auslaufen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass frühere Krisen, einschließlich der Covid-19-Pandemie, gezeigt haben, dass eine gemeinsame und koordinierte europäische Reaktion die Union stärkt; in der Erwägung, dass Europa seine Interessen und Werte in einem wettbewerbsorientierten geoökonomischen Umfeld nur durch Einheit wahren kann, wobei die Notwendigkeit eines soliden makroökonomischen politischen Rahmens und einer noch engeren Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik im Rahmen des Europäischen Semesters hervorgehoben wird;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Wirtschaftsaussichten für die EU</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass die EU in den letzten fünf Jahren mit großen Herausforderungen konfrontiert war, darunter der Ausbruch der Covid-19-Pandemie und der rechtswidrige und ungerechtfertigte Krieg Russlands in der Ukraine, die erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen hatten; nimmt die Geschwindigkeit der Einführung und die Auswirkungen EU-weiter Initiativen und Instrumente zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen externer Schocks zur Kenntnis, insbesondere der Aufbau- und Resilienzfazilität und des Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass der Herbstprognose 2025 der Kommission vom 17. November 2025 zufolge das BIP der EU im Vergleich zu 2024 2025 um 1,4 % und 2026 um 1,4 % steigen dürfte; stellt fest, dass die EU gemäß dieser Prognose hinsichtlich der Wachstumserwartungen weiterhin hinter den Vereinigten Staaten und China zurückbleibt; betont, dass sich das Euro-Währungsgebiet und die EU trotz erheblicher Herausforderungen als widerstandsfähig erwiesen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass das Potenzialwachstum, das die Wachstumsrate ausdrückt, die eine Wirtschaft ohne übermäßige Inflation aufrechterhalten kann, aufgrund eines langsameren Wachstums der erwerbsfähigen Bevölkerung in der EU von 1,5 % im Jahr 2024 auf 1,3 % im Jahr 2027 und im Euro-Währungsgebiet von 1,4 % auf 1,2 % sinken wird; ist der Ansicht, dass dieses Potenzialwachstum zu niedrig ist, um die Herausforderungen zu meistern, denen die europäische Wirtschaft in den kommenden Jahren gegenüberstehen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass der Herbstprognose 2025 der Kommission zufolge das aggregierte Gesamtdefizit des Euro-Währungsgebiets von 3,1 % des BIP im Jahr 2024 auf 3,2 % des BIP im Jahr 2025 steigen dürfte; merkt an, dass auf der Grundlage der derzeitigen Politik ein Anstieg des Defizits auf 3,3 % des BIP im Jahr 2026 erwartet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass 12 Mitgliedstaaten im Jahr 2027 voraussichtlich Defizite von mehr als 3 % des BIP aufweisen werden und dass gegen zehn Mitgliedstaaten Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits laufen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass die gesamtstaatliche Bruttoschuldenquote in der EU im Jahr 2025 82,8 % des BIP erreichen dürfte und für 2026 ein Anstieg auf 83,8 % und für 2027 auf 84,5 % prognostiziert wird, was über dem in den Verträgen festgelegten Referenzwert für die einzelnen Mitgliedstaaten von 60 % liegt; nimmt zur Kenntnis, dass der öffentliche Schuldenstand in der Eurozone voraussichtlich auf 89,8 % im Jahr 2026 und auf 90,4 % im Jahr 2027 steigen wird; stellt fest, dass die Schuldenstände in den Mitgliedstaaten erheblich variieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, eine umsichtige Haushaltspolitik zu verfolgen, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Verschuldung sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>weist darauf hin, dass extreme Wetterereignisse erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen haben; ist sich bewusst, dass die Auswirkungen und die Häufigkeit extremer Wetterereignisse in den kommenden Jahren nur noch zunehmen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>begrüßt, dass die Inflation im Euro-Währungsgebiet auf den Zielwert der Europäischen Zentralbank zurückgebracht wurde, nachdem sie im Oktober 2022 einen Höchststand von 10,6 % erreicht hatte; stellt jedoch fest, dass die Inflation in den Mitgliedstaaten nach wie vor unterschiedlich hoch ist, wobei sie in einigen Mitgliedstaaten, unter anderem denen mit energieintensiven Industrien, höher ist; stellt fest, dass sowohl die Kerninflation als auch die Inflationserwartungen nach wie vor über dem Zielwert liegen; hebt die anhaltenden Auswirkungen der Inflation der Lebensmittel- und Energiepreise auf die europäischen Haushalte hervor; stellt fest, dass sich die Inflation ungleich auf verschiedene Einkommensgruppen auswirkt, wobei Haushalte mit niedrigem Einkommen am stärksten betroffen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>ist besorgt darüber, dass unzureichende private und öffentliche Investitionen ein nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in Europa behindern und die EU daran hindern dürften, die in der Strategischen Agenda 2024-2029 der EU festgelegten gemeinsamen Prioritäten zu verwirklichen; betont, dass die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen verstärken müssen, um Hindernisse zu beseitigen und im Einklang mit der Strategie der Kommission für eine Spar- und Investitionsunion mehr private Investitionen zu mobilisieren; erkennt das politische Ziel der Kommission an, den Rechtsrahmen zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand erheblich zu verringern, um private Investitionen zu fördern; betont, dass Investitionen in Bereichen wie Forschung und Entwicklung, Infrastruktur und Innovation dringend benötigt werden, um das Potenzialwachstum in der EU zu steigern; hebt die entscheidende Rolle des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens hervor, nicht nur im Hinblick auf die Bereitstellung öffentlicher Investitionen, sondern auch in Bezug auf den Beitrag zur Mobilisierung privater Investitionen, und betont in diesem Zusammenhang, dass Finanzinstrumente und Haushaltsgarantien leistungsstarke und wirksame Instrumente zur Verwirklichung der politischen Ziele der EU in kritischen Bereichen sind, da sie jederzeit EU-weit eingesetzt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass im europäischen makroökonomischen Bericht der Kommission anerkannt wird, dass die Erschwinglichkeit von Wohnraum ein makroökonomisches und soziales Problem ist, insbesondere, da dadurch die Mobilität der Arbeitskräfte eingeschränkt werden könnte und das Produktivitätswachstum langfristig geschwächt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>hebt hervor, dass eine kohärente und gezielte Industriepolitik unerlässlich ist, um den technologischen Wandel in der EU zu unterstützen und für sichere und resiliente Lieferketten zu sorgen und gleichzeitig wettbewerbsfähige und unverzerrte Märkte zu erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass die Beschäftigungsquote in der EU im Durchschnitt ein Rekordniveau erreicht hat, was Ausdruck eines dynamischen Arbeitsmarkts in den meisten Mitgliedstaaten ist; hebt die Einbeziehung des Rahmens für soziale Konvergenz in das Europäische Semester hervor; hebt hervor, dass sich das Modell der beruflichen Aus- und Weiterbildung in den Mitgliedstaaten, die es eingeführt haben, bewährt hat; bedauert, dass es hinsichtlich der Arbeitslosenquoten, insbesondere unter jungen Menschen, große Unterschiede gibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>bekräftigt, dass es wichtig ist, für gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu sorgen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Vertiefung des Binnenmarkts zu ergreifen, indem sie interne Hindernisse beseitigen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Anwendung des überarbeiteten EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>weist darauf hin, dass der Zweck der Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung darin besteht, diesen einfacher, transparenter und wirksamer zu gestalten, und in diesem Zusammenhang für mehr nationale Eigenverantwortung sowie für eine bessere Durchsetzung zu sorgen und sicherzustellen, dass er der Heterogenität der Haushaltslage, der Staatsverschuldung und den wirtschaftlichen Herausforderungen besser gerecht werden kann, und zur Bewältigung der mittel- und langfristigen Herausforderungen beizutragen, mit denen die EU und ihre Mitgliedstaaten konfrontiert sind, auch durch Förderung einer antizyklischen Fiskalpolitik;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>hebt hervor, dass gemäß dem reformierten Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung das Nettoausgabenwachstum der einzige operative Indikator ist, um zu überwachen, ob die Mitgliedstaaten die jeweiligen Empfehlungen des Rates einhalten; hebt hervor, dass viele Mitgliedstaaten nach wie vor über unzureichende Haushaltskapazitäten verfügen werden, um den erheblichen Investitionsbedarf zu decken; nimmt zur Kenntnis, dass die nationale Ausweichklausel bereits ein Jahr nach Inkrafttreten der überarbeiteten Vorschriften im Zusammenhang mit Verteidigungsausgaben aktiviert wurde, und zwar als kurzfristige Reaktion auf außergewöhnliche Ereignisse, die sich der Kontrolle des betreffenden Landes entzogen; unterstreicht, dass die nationale Ausweichklausel für vorübergehende, länderspezifische Notlagen bestimmt und nicht geeignet ist, den langfristigen strukturellen Bedarf zu decken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>betont, dass die Kommission ihre Ermessensbefugnisse im Rahmen des reformierten Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung ausgeweitet hat, insbesondere durch den Prozess, der den mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plänen zugrunde liegt; nimmt die Feststellung des Europäischen Fiskalausschusses zur Kenntnis, wonach die Kommission in Bezug auf den Aufschub oder die Nichteinleitung von Verfahren bei einem übermäßigen Defizit von einem gewissen Ermessenspielraum Gebrauch gemacht hat; hebt hervor, dass eine einheitliche Anwendung der Haushaltsregeln der EU von größter Bedeutung ist, um die Glaubwürdigkeit des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung zu wahren, die Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten sicherzustellen und einen kohärenten und wirklich europäischen Ansatz aufrechtzuerhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>nimmt die von der Kommission am 2. Oktober 2025 veröffentlichten gezielten Änderungen am EU-Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung zur Kenntnis, die darauf abzielen, nach der jüngsten Überarbeitung des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung für Kohärenz zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>nimmt mit Sorge die Feststellungen des Europäischen Fiskalausschusses zur Kenntnis, wonach etwa die Hälfte der unabhängigen finanzpolitischen Institutionen nicht förmlich in die Ausarbeitung der mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne einbezogen wurde; ist der Ansicht, dass eine stärkere Beteiligung unabhängiger finanzpolitischer Institutionen die Transparenz und die externe Aufsicht in einer entscheidenden Phase des Übergangs erhöhen würde;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltspolitischer Kurs</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>hebt hervor, dass die öffentlichen Investitionen in den letzten Jahren spürbar gestiegen sind, wobei etwa die Hälfte des Anstiegs zwischen 2019 und 2025 von der EU finanziert wurde, hauptsächlich über die Aufbau- und Resilienzfazilität; stellt fest, dass diese Vorteile voraussichtlich über 2026 hinaus anhalten werden, mit erheblichen Ausstrahlungseffekten auf die Mitgliedstaaten, und dass die langfristigen Auswirkungen von Strukturreformen das Produktionspotenzial des Euro-Währungsgebiets im Zeitraum 2020-2033 im Vergleich zu einem Szenario ohne die Aufbau- und Resilienzfazilität um bis zu 1,3 % des BIP erhöhen könnten; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität 2026 ausläuft, sowie über die Auswirkungen, die dies auf den allgemeinen haushaltspolitischen Kurs der EU haben könnte; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Umsetzung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne bis August 2026 abzuschließen; weist darauf hin, dass die zur Finanzierung der Aufbau- und Resilienzfazilität emittierten Schuldtitel bis 2058 in einer Weise zurückgezahlt werden müssen, dass ein stetiger und vorhersehbarer Abbau der Verbindlichkeiten sichergestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>nimmt die Empfehlung der Kommission zur Kenntnis, wonach der haushaltspolitische Gesamtkurs der Mitgliedstaaten im Jahr 2026 trotz erheblicher Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten weitgehend neutral bleiben soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>betont, dass öffentliche Einnahmen sowie öffentliche Ausgaben von wesentlicher Bedeutung sind, um die langfristige Tragfähigkeit der nationalen Haushalte sicherzustellen; weist darauf hin, dass in der Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets vom 17. Februar 2026 gefordert wird, Steuerlücken durch eine bessere Einhaltung der Steuervorschriften zu verringern, unter anderem durch die Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung sowie durch die Bekämpfung aggressiver Steuerplanung; betont, dass eine unzureichende Durchsetzung seitens der Steuerbehörden und bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen untergräbt und zu makroökonomischen Ungleichgewichten beiträgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>nimmt die programmatische Politikänderung der Kommission im aktuellen Zyklus des Europäischen Semesters zur Kenntnis, wonach anstelle des Jahresberichts zum nachhaltigen Wachstum nun der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit als Richtschnur für das Verfahren des Europäischen Semesters dient; betont, dass durch diese Änderung die Fokussierung des Rahmens des Europäischen Semesters verbessert wird; betont, wie wichtig Kontinuität in Bezug auf die länderspezifischen Empfehlungen, die als mehrjährige und langfristige Reformzusagen konzipiert sind, sowie in Bezug auf die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Erreichung der langfristigen Ziele ist; fordert die Kommission auf, eine ganzheitliche Vision der europäischen Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass langfristige Übergangsprioritäten in den länderspezifischen Empfehlungen über aufeinanderfolgende Semesterzyklen hinweg weiterhin konsequent und kohärent berücksichtigt werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Länderspezifische Empfehlungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, dass die länderspezifischen Empfehlungen für jeden Mitgliedstaat eine Empfehlung zur Fiskalpolitik enthalten, einschließlich Haushalts- und Strukturreformen, sofern zutreffend; nimmt die Zusage der Kommission zur Kenntnis, dafür zu sorgen, dass durch das Europäische Semester Wettbewerbsfähigkeit, Stabilität, wirtschaftliches Wachstum, Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit gefördert werden, und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die europäische Säule sozialer Rechte zu integrieren; hebt hervor, dass das Europäische Semester das Schlüsselinstrument für die Koordinierung solider makroökonomischer und haushaltspolitischer Maßnahmen in den Mitgliedstaaten ist und dadurch die makroökonomische Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion sichert; hebt die Bedeutung der länderspezifischen Empfehlungen als Eckpfeiler der Koordinierung der europäischen Wirtschaftspolitik hervor; weist darauf hin, dass es sich bei den länderspezifischen Empfehlungen um politische Maßnahmen handelt, die auch integraler Bestandteil der mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne, der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne und der vorgeschlagenen Pläne für nationale und regionale Partnerschaft sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>weist erneut auf die Rolle der länderspezifischen Empfehlungen bei der Koordinierung der Prioritäten der EU hin; weist auf den Mangel an Fortschritten bei der wirksamen Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen hin; stellt fest, dass zwischen 2019 und 2023 bei 25,1 % der länderspezifischen Empfehlungen keine oder nur begrenzte Fortschritte verzeichnet wurden; fordert die Kommission auf, die Art und Weise, wie die länderspezifischen Empfehlungen ausgearbeitet und weiterverfolgt werden, zu überdenken, insbesondere im Hinblick auf deren künftige Bedeutung für den Zugang zu EU-Mitteln; bekräftigt seine Forderung nach weniger und gezielteren länderspezifischen Empfehlungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>nimmt die Bemühungen der Kommission zur Kenntnis, in den länderspezifischen Empfehlungen genauer auf die Maßnahmen einzugehen, die für die Spar- und Investitionsunion von entscheidender Bedeutung sind, wie sie es in ihrer Mitteilung vom 19. März 2025 angekündigt hat<FOOTNOTE><FIELD> Mitteilung der Kommission vom 19. März 2025 mit dem Titel „Spar- und Investitionsunion – Eine Strategie zur Förderung von Wohlstand und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit in der EU“ (COM(2025)0124).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt fest, dass die länderspezifischen Empfehlungen im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen eine größere Rolle bei der Steuerung von Investitionen und Reformen auf nationaler und regionaler Ebene spielen sollen; ist der Ansicht, dass bei der Auswahl der Reformen und Investitionen ihre Wirksamkeit bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen zur Verwirklichung eines gerechten Übergangs hin zu einer grünen und wettbewerbsfähigen europäischen Wirtschaft ausschlaggebend sein sollte; betont, dass dieser Prozess mit einer verstärkten demokratischen Kontrolle und mehr Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten einhergehen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>betont die zunehmende Bedeutung der länderspezifischen Empfehlungen im Zusammenhang mit den Plänen für nationale und regionale Partnerschaft; weist darauf hin, dass es derzeit weder eine transparente oder nachvollziehbare Methodik für die Entwicklung und Auswahl von länderspezifischen Empfehlungen noch Klarheit darüber gibt, warum einige vorgeschlagen werden und andere nicht, was Bedenken hinsichtlich der Rechenschaftspflicht und der Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten aufwirft; fordert die Kommission auf, die zugrunde liegenden Verfahren und Auswahlkriterien zu erläutern; betont, dass jede Ausweitung des Ermessens der Kommission mit entsprechenden Ex-post-Rechenschaftsmechanismen und einer substanziellen Verbesserung des Informationsflusses an das Parlament einhergehen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>stellt fest, dass die länderspezifischen Empfehlungen für 2025 im Einklang mit den im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit festgelegten Prioritäten stärker auf Wettbewerbsfähigkeit und Vereinfachung ausgerichtet waren, gleichzeitig aber auch die Notwendigkeit hervorgehoben wurde, wissenschaftliche Exzellenz, Forschung und Innovation sowie Technologieentwicklung als wichtige Triebkräfte für langfristige Produktivität und Widerstandsfähigkeit zu fördern; hebt hervor, dass weniger länderspezifische Empfehlungen der Sozial- und Klimapolitik gewidmet werden; stellt fest, dass einigen Mitgliedstaaten in den länderspezifischen Empfehlungen nahegelegt wird, Subventionen für fossile Brennstoffe schrittweise auslaufen zu lassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>stellt fest, dass die Kommission der Auffassung ist, dass die Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet in erster Linie ein Steuerungsinstrument für Diskussionen innerhalb der Euro-Gruppe ist; fordert die Kommission jedoch auf, die Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet weiterzuverfolgen und sie unter anderem bei der Ausarbeitung der länderspezifischen Empfehlungen zu berücksichtigen; bedauert, dass die Kommission 2025 keinen Überblick über die Umsetzung der Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet veröffentlicht hat, wie dies früher im Rahmen ihrer Berichte über das Euro-Währungsgebiet der Fall war; nimmt zur Kenntnis, dass 2025 keine länderspezifischen Empfehlungen abgegeben wurden, die sich unmittelbar auf den Klimawandel bezogen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Schließung der Investitionslücke</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>weist darauf hin, dass im Draghi-Bericht eindringlich aufgezeigt wurde, dass die öffentlichen und privaten Investitionen erhöht und ambitionierte Reformen in Angriff genommen werden müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine Strategie vorzulegen, um den Investitionsbedarf nach 2026 zu decken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass der EU-Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung gegebenenfalls durch ein Instrumentarium auf EU-Ebene ergänzt werden sollte, um die Kosten für die Steuerzahler in der EU so gering wie möglich zu halten, die Effizienz bei der Bereitstellung europäischer öffentlicher Güter zu maximieren und auf unionsweite Krisen wie die anhaltende Krise im Bereich Sicherheit und Verteidigung zu reagieren; stellt fest, dass von der EU begebene Schuldtitel als Benchmark dienen könnten, wodurch die Integration der EU-Finanzmärkte gestärkt werden könnte; fordert die Einführung neuer Eigenmittel, um die politischen Maßnahmen der Union zu finanzieren; unterstützt die Einrichtung des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit und des Scaleup-Europe-Fonds;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>unterstreicht, dass im Europäischen Rat eine Einigung erzielt wurde, der Ukraine einen Kredit in Höhe von 90 Mrd. EUR für die Jahre 2026 und 2027 auf der Grundlage einer Schuldenaufnahme der EU an den Kapitalmärkten zu gewähren, der durch den Handlungsspielraum des Haushalts der EU abgesichert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>stellt fest, dass das sich wandelnde geopolitische Umfeld noch mehr Geschlossenheit und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten erfordert, insbesondere angesichts der Sicherheitsbedenken der Union und ihrer Mitgliedstaaten; ist der Ansicht, dass die Stärkung der Sicherheit Europas durch den Abbau strategischer Abhängigkeiten nach wie vor entscheidend für die Sicherstellung der langfristigen Widerstandsfähigkeit der Union ist; unterstützt die Bemühungen der Kommission um einen stärker koordinierten Ansatz im Verteidigungsbereich; nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Instrument für Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) eine Darlehensfazilität in Höhe von 150 Mrd. EUR eingerichtet wird, um die Investitionen der Mitgliedstaaten in die Verteidigung zu unterstützen; bedauert jedoch, dass das SAFE-Instrument auf Artikel 122 AEUV gestützt wurde, wodurch die parlamentarische Kontrolle eingeschränkt wird; begrüßt, dass der Indikator für Nettoausgaben alle nationalen Kofinanzierungen im Rahmen von EU-finanzierten Programmen ausschließt, wodurch den Mitgliedstaaten ein größerer haushaltspolitischer Spielraum für Investitionen in die gemeinsamen Prioritäten der EU gemäß der Verordnung (EU) 2024/1263<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates (ABl. L, 2024/1263, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1263/oj).</FIELD></FOOTNOTE> eingeräumt wird und so dazu beigetragen wird, Synergieeffekte zwischen dem EU-Haushalt und den nationalen Haushalten zu stärken, sodass die Fragmentierung verringert und die Gesamteffizienz der öffentlichen Ausgaben in einigen Bereichen wie Verteidigung erhöht wird; betont, dass die Zusage der Mitgliedstaaten, die Verteidigungsausgaben zu erhöhen, nicht zulasten der anderen gemeinsamen Prioritäten der EU gehen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>stellt fest, dass 16 Mitgliedstaaten die nationale Ausweichklausel für Verteidigungsausgaben aktiviert haben; unterstreicht, dass dies den Mitgliedstaaten Flexibilität bei der Erhöhung ihrer Verteidigungsausgaben ermöglicht, ohne dass diese Erhöhungen unmittelbar durch Ausgabenkürzungen oder einnahmensteigernde Maßnahmen finanziert werden müssen; stellt fest, dass diese Flexibilität den Mitgliedstaaten genügend Zeit verschafft, um höhere Verteidigungsausgaben in ihren nationalen Haushalten vorzusehen; hebt hervor, dass die partielle Beteiligung zu einer deutlichen Verringerung der prognostizierten zusätzlichen Verteidigungsausgaben von 650 Mrd. EUR auf etwa 297-337 Mrd. EUR führt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>weist darauf hin, dass es sich bei den Verteidigungsausgaben um konsumtive Investitionen handelt, die nicht per se das Produktionspotenzial einer Volkswirtschaft erhöhen; ist daher der Ansicht, dass Verteidigungsausgaben langfristig nicht durch eine verstärkte Emission von Schuldtiteln finanziert werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>betont angesichts der Notwendigkeit, den europäischen Verteidigungssektor dringend auszubauen und langfristige Sicherheit sowie strategische Autonomie zu gewährleisten, wie wichtig es ist, die Kohärenz und Zusammenarbeit bei Verteidigungsinvestitionen in allen Mitgliedstaaten zu verbessern, insbesondere in Bezug auf strategische Enabler oder strategische Waffensysteme, die für einzelne Mitgliedstaaten zu teuer wären;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>weist darauf hin, dass die Kommission nie ein Verfahren wegen eines übermäßigen Ungleichgewichts eingeleitet hat, obwohl einige Mitgliedstaaten wiederholt Ungleichgewichte in ihrer Leistungsbilanz aufweisen; weist darauf hin, dass die Kommission prüfen wird, ob in den sieben Mitgliedstaaten, die im Warnmechanismus-Bericht 2026 für eine eingehende Überprüfung ausgewählt wurden, makroökonomische Ungleichgewichte bestehen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>