<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0076</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Europäisches Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: beschäftigungs- und sozialpolitische Prioritäten für 2026</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0033/2026 - Berichterstatterin: Nela Riehl)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2026 zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: beschäftigungs- und sozialpolitische Prioritäten – Jahresbericht 2026 (2025/2183(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 9, 121, 148 und 149 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rat, vom Europäischen Parlament und von der Kommission am 17. November 2017 proklamierte und unterzeichnete europäische Säule sozialer Rechte und den zugehörigen 2021 angenommenen Aktionsplan, insbesondere die vorgeschlagenen Kernziele für 2030 in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1263, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1263/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 3, 4, 13 und 27,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den im September 2025 veröffentlichten Bericht der Kommission über Beschäftigung und soziale Entwicklungen in Europa,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den im Oktober 2025 veröffentlichten Bericht der Kommission über den Arbeitsmarkt und Lohnentwicklungen in Europa,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 25. November 2025 für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht der Kommission und des Rates (COM(2025)0958),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 25. November 2025 für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (COM(2025)0957),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. November 2025 mit dem Titel „Warnmechanismus-Bericht 2026“ (COM(2025)0956),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 25. November 2025 für eine Empfehlung des Rates zum Humankapital in der Europäischen Union (COM(2025)0959),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Beiträge der europäischen Sozialpartner zum Europäischen Semester 2026 und insbesondere zum Herbstpaket,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den im September 2024 veröffentlichten Bericht von Mario Draghi mit dem Titel „Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den im April 2024 veröffentlichten Bericht von Enrico Letta über die Zukunft des Binnenmarkts mit dem Titel „Much more than a market“ (Viel mehr als ein Markt),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den im Januar 2023 veröffentlichten Bericht der hochrangigen Expertengruppe zur Zukunft des Sozialschutzes und des Sozialstaats in der EU,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A10-0033/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass das Beschäftigungsziel der EU, dass spätestens 2030 mindestens 78 % der Menschen im Alter von 20 bis 64 Jahren erwerbstätig sind, nach derzeitigem Stand erreicht werden dürfte; in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote in der EU im Oktober 2025 bei 6 % und in den Mitgliedstaaten zwischen 2,6 % und 10,6 % lag und die Jugendarbeitslosigkeit mit 13,2 % nach wie vor hoch ist; in der Erwägung, dass junge Menschen, Frauen, ältere Arbeitskräfte, gering- und mittelqualifizierte Drittstaatsangehörige, Menschen mit Behinderung sowie Roma und Angehörige anderer ethnischer Minderheiten, die alle mit strukturellen Hindernissen bei der Beschäftigung konfrontiert sind, nach wie vor häufig von Arbeitslosigkeit und prekären Arbeitsbedingungen betroffen sind; in der Erwägung, dass die Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderung bei 15,1 % liegt; in der Erwägung, dass ein höheres Beschäftigungsniveau in der EU mit Arbeitsplatzqualität, angemessenen Löhnen, Lohnerhöhungen und Produktivitätssteigerungen einhergehen sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Semester nach wie vor ein zentrales Instrument der Koordinierung der Wirtschafts-, Fiskal-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik in der gesamten EU ist und damit darauf abgezielt werden sollte, soziale Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit systematischer in die makroökonomische Steuerung zu integrieren, wobei die europäische Säule sozialer Rechte ins Zentrum gerückt und das Subsidiaritätsprinzip geachtet werden sollte; in der Erwägung, dass Bemühungen unternommen wurden, um die Überwachung bezüglich der wirtschaftlichen und sozialen Ziele im Rahmen des Europäischen Semesters besser mit der Entwicklung des sozialpolitischen Scoreboards und der kürzlich erfolgten Integration des Rahmens für soziale Konvergenz in den Ablauf in Einklang zu bringen; in der Erwägung, dass das Herbstpaket 2026 ohne einen Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum vorgelegt wurde, in dem eine ganzheitliche und ausgewogene Strategie für die Ziele der EU in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Beschäftigung sowie Umwelt dargelegt und das Europäische Semester in einer umfassenden Zielvorstellung zum nachhaltigen Wachstum für die Union verankert wird; in der Erwägung, dass sich die EU weiterhin für Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit einsetzen und dabei dafür sorgen muss, dass keines der Ziele auf Kosten der anderen verfolgt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass im Jahr 2024 93,3 Millionen Menschen und damit 21 % der Bevölkerung in der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren, woraus hervorgeht, dass bei der Verwirklichung des Ziels für die Armutsbekämpfung im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte für 2030 begrenzte Fortschritte erzielt wurden, wobei sich die Tendenz in mehr als der Hälfte der Mitgliedstaaten in die falsche Richtung entwickelt hat; in der Erwägung, dass Frauen, Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, die LGBTI+-Gemeinschaft, Geringqualifizierte, Drittstaatsangehörige, Roma, von Alleinerziehenden geführte Haushalte und Menschen in entvölkerten Gebieten einem wesentlich höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind und dass nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten bestehen, unter anderem zwischen ländlichen Gebieten und Städten; in der Erwägung, dass mit dieser Diskrepanz zwischen steigenden Durchschnittseinkommen und anhaltender Armut strukturelle Herausforderungen bei der Einkommensverteilung, auf den Arbeitsmärkten und bei der Gestaltung und Abdeckung der Sozialschutzsysteme deutlich werden; in der Erwägung, dass im Jahr 2024 mehr als 40 Millionen Menschen in der EU, also etwa 9,2 % der Bevölkerung, von Energiearmut betroffen waren, was zu materieller Unterversorgung führte; in der Erwägung, dass die unzureichende Abdeckung und die Unzulänglichkeit von Mindesteinkommensregelungen, Arbeitslosengeld und Familien- und Kindergeld sowie Hindernisse bei der Integration in den Arbeitsmarkt und beim Zugang zu hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen, etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Pflege und Wohnraum, zu anhaltender Armut und sozialer Ausgrenzung beitragen, insbesondere unter den am stärksten benachteiligten Gruppen; in der Erwägung, dass es ohne eine Änderung des Ansatzes zur Armutsbekämpfung auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene nicht möglich sein wird, diese Tendenz umzukehren; in der Erwägung, dass eine ambitionierte EU-Strategie zur Armutsbekämpfung von wesentlicher Bedeutung dabei sein wird, auf das multidimensionale Phänomen der Armut zu reagieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass jedes vierte Kind in der Europäischen Union noch immer von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht ist, also ein höherer Anteil als unter der Gesamtbevölkerung; in der Erwägung, dass die Fortschritte bei der Verwirklichung des Ziels, die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Kinder bis 2030 um 5 Millionen zu verringern, unzureichend sind und der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Kinder zwischen 2019 und 2023 jedes Jahr gestiegen und nach wie vor hoch ist; in der Erwägung, dass dem Vorschlag der Kommission für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2026 zufolge im Jahr 2024 etwa 19,5 Millionen Kinder in der EU (24,2 %) von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren; in der Erwägung, dass präventive Maßnahmen und Dienstleistungen zur Unterstützung von Kindern und Familien im Einklang mit der Europäischen Garantie für Kinder von wesentlicher Bedeutung dabei sind, die sozioökonomischen Bedingungen anzugehen, die zur Trennung von Familien und zur Institutionalisierung von Kindern führen können; in der Erwägung, dass ein spezielles Finanzierungsinstrument für die Europäische Garantie für Kinder sowie Synergien mit anderen EU- und nationalen Fonds sowohl im derzeitigen als auch im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen von größter Bedeutung sind; in der Erwägung, dass die EU nach Angaben der Kommission jährlich mehr als 11 Mrd. EUR zusätzlich investieren muss, um die Barcelona-Ziele für 2030 im Bereich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE)<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission, „Employment and Social Developments in Europe (ESDE) 2024“ (Beschäftigung und soziale Entwicklungen in Europa 2024), September 2024.</FIELD></FOOTNOTE> zu erreichen; in der Erwägung, dass Kinder, die am meisten Nutzen aus der Teilnahme an der FBBE ziehen können, beispielsweise Kinder aus benachteiligten Verhältnissen, tendenziell am wenigsten teilnehmen und weiterhin mit Zugangshindernissen konfrontiert sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass in der EU nach wie vor mindestens 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen und fast 300 000 Kinder in Einrichtungen leben; in der Erwägung, dass Menschen, die in Einrichtungen leben, von der breiteren Gemeinschaft isoliert sind und keine ausreichende Kontrolle über ihr Leben und die sie betreffenden Entscheidungen haben; in der Erwägung, dass trotz des Umstands, dass sich die EU seit Langem dem Prozess der Deinstitutionalisierung verpflichtet sieht, nach wie vor Bemühungen sowohl auf Ebene der EU als auch auf nationaler Ebene erforderlich sind, um Angehörigen schutzbedürftiger Gruppen ein unabhängiges Leben in einem familiären oder gemeinschaftlichen Umfeld zu ermöglichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass im Jahr 2024 jede zwölfte Arbeitskraft in der EU (8,2 %) von Armut trotz Erwerbstätigkeit betroffen war, was den sozialen Zusammenhalt untergräbt, und in der Erwägung, dass Beschäftigung an sich aufgrund steigender Lebenshaltungskosten und einer geringeren Kaufkraft keinen umfassenden Schutz vor Armut bietet und sich nicht unbedingt in verbesserten Lebensbedingungen niederschlägt; in der Erwägung, dass kürzlich erfolgte Erhöhungen der gesetzlichen Mindestlöhne, die zwischen 2022 und 2025 häufig über 20 % und in mehreren Mitgliedstaaten über 40 % lagen, dazu beigetragen haben, die Kaufkraft von Geringverdienern zu schützen, und das Lohnwachstum in Niedriglohnsektoren gefördert haben; in der Erwägung, dass die Reallöhne in den meisten Mitgliedstaaten zwar das Niveau vor der Pandemie überschritten haben, mehrere große Volkswirtschaften dieses Niveau jedoch noch nicht wieder erreicht haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass der Klimawandel die Ungleichheiten verschärft und insbesondere die am stärksten gefährdeten Gruppen getroffen hat, die in der Regel Umweltgefahren wie hohen Temperaturen stärker ausgesetzt sind, was zu niedrigeren Standards bei der Arbeitsplatzqualität, Produktivitätsverlusten und größerer Arbeitsplatzunsicherheit führt; in der Erwägung, dass der Übergang zur Klimaneutralität sozial gerecht und für alle inklusiv sein muss und bis 2030 voraussichtlich zwischen 1 Million und 2,5 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze schaffen wird, wenn er durch die richtige Beschäftigungs- und Bildungspolitik unterstützt wird; in der Erwägung, dass starker und angemessen finanzierter Sozialschutz und politische Maßnahmen für die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze eine Voraussetzung für einen fairen und gerechten Übergang zur Klimaneutralität bzw. digitalen Wandel sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU in mehreren Branchen mit einem anhaltenden Arbeits- und Fachkräftemangel konfrontiert ist, der auf verschiedene Faktoren zurückzuführen ist, etwa den demografischen und technologischen Wandel, Missverhältnisse zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage, Arbeitsplatzqualität sowie mangelnde Attraktivität hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen und unzureichende Investitionen in diese, was als wesentliches Hindernis für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der EU ermittelt wurde; in der Erwägung, dass eingeschränkte Karriereaussichten und prekäre Arbeitsbedingungen junger Menschen in Teilen der Union zur Abwanderung von Talenten aus EU-Regionen und Drittländern beitragen und diesen Mangel weiter verschärfen; in der Erwägung, dass im Vorschlag der Kommission für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2026 hervorgehoben wird, dass die Beseitigung struktureller Schwächen des Arbeitsmarktes durch eine bessere Arbeitsplatzqualität zu höherer Produktivität, wirtschaftlicher Leistung, sozialer Gerechtigkeit und Kohäsion beiträgt; in der Erwägung, dass die Verbesserung der Arbeitnehmerrechte, der Tarifverhandlungen, der aktiven Arbeitsmarktpolitik, des Zugangs zum Sozialschutz und der Möglichkeiten der Kompetenzentwicklung aller, auch Drittstaatsangehöriger, sowie gezielte Aktivierungsmaßnahmen für die 51 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter, die derzeit nicht erwerbstätig sind, dazu beitragen würden, die Teilhabe, Inklusivität und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken; in der Erwägung, dass die Erwerbsbevölkerung in der EU bis 2050 voraussichtlich um bis zu 18,8 Millionen Menschen abnehmen wird, was ein Hinweis darauf ist, dass die legale Arbeitsmigration dazu beitragen kann, auf die sich wandelnden Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zu reagieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass der Anteil der an Bildungsmaßnahmen beteiligten Erwachsenen im Jahr 2022 bei 39,5 % lag, was darauf hindeutet, dass in den meisten Mitgliedstaaten mehr Anstrengungen erforderlich sind, um das Ziel zu erreichen, den Anteil der Erwachsenen, die an Aus- und Weiterbildung teilnehmen, bis 2030 auf 60 % zu bringen; in der Erwägung, dass der integrierte Ansatz für die politische Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters den Leitfaden für die notwendigen Investitionen in die Systeme für die Entwicklung des Humankapitals sowie der allgemeinen und beruflichen Bildung bietet; in der Erwägung, dass weitere erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, um die Bereitstellung hochwertiger Ausbildungsmaßnahmen und den Zugang dazu sicherzustellen, insbesondere für Arbeitskräfte in Tätigkeitsbereichen mit geringer Qualifikation, um das lebenslange Lernen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Inklusivität der Erwerbsbevölkerung in der EU zu stärken; in der Erwägung, dass die öffentlichen Ausgaben allein angesichts der transformativen Herausforderungen, mit denen die EU konfrontiert ist, möglicherweise nicht dem Umfang des Weiterbildungs- und Umschulungsbedarfs entsprechen; in der Erwägung, dass die durchschnittliche Punktzahl der 15-Jährigen bei den Grundkompetenzen in der internationalen Schulleistungsstudie (PISA-Studie) im Jahr 2022 im Vergleich zum Jahr 2018 gesunken ist, wobei benachteiligte Lernende unverhältnismäßig umfangreiche Leistungsdefizite aufwiesen, was deutlich macht, dass Reformen und nachhaltige Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung erforderlich sind, um künftige Generationen und ihren Übergang von der Schule ins Berufsleben zu unterstützen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass der zusätzliche Bedarf an Investitionen in die soziale Infrastruktur auf 192 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt wird, unter anderem in den Bereichen erschwinglicher Wohnraum, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege sowie Bildung und lebenslanges Lernen<FOOTNOTE><FIELD> Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 27. Mai 2020 mit dem Titel „Identifying Europe’s recovery needs“ (Ermittlung der Bedürfnisse Europas für die Erholung) (SWD(2020)0098), Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die Stunde Europas – Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen“ (COM(2020)0456).</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass der wirtschaftlichen Rendite sozialer Investitionen, insbesondere öffentlicher Ausgaben für Kinder und Jugendliche, die nicht nur den Lebensstandard verbessern und die Armut verringern, sondern auch wichtige Triebkräfte des nachhaltigen und inklusiven Wirtschaftswachstums, höherer Produktivität und höherer Beschäftigungsquoten sind, ein Wert beigemessen werden muss; in der Erwägung, dass unzureichende Investitionen in Bildung und Forschung die langfristigen Wachstumsaussichten schwächen; in der Erwägung, dass soziale Investitionen zugunsten von Kindern eine Investition in die Zukunft darstellen, die zu besseren Bildungs- und Beschäftigungsaussichten führt, die wiederum die Wirtschaftsindikatoren ankurbeln; in der Erwägung, dass weiter daran gearbeitet werden muss, die fehlenden sozialen Investitionen nach der Erholung in der EU, die Investitionen in Sozialdienste und deren Abdeckung sowie ihre wirtschaftlichen Erträge zu beziffern; in der Erwägung, dass die Entwicklung gemeinsamer Datenindikatoren zu den Ausgaben für soziale Dienstleistungen und deren Abdeckung, wie des Indexes der europäischen Sozialdienste, faktengestützte Empfehlungen und eine wirksame Überwachung ihrer Umsetzung im Rahmen des Europäischen Semesters stärken würde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass der Wohnkostendruck und die hohen Energiepreise die Haushalte erheblich belasten, auf die Wohnungspolitik jedoch in den länderspezifischen Empfehlungen häufig zu wenig eingegangen wird, obwohl sie makroökonomisch relevant ist und ihr eine zentrale Rolle bei der Einkommenssicherheit, der sozialen Teilhabe und der Resilienz in Bezug auf die Lebenshaltungskosten zukommt; in der Erwägung, dass Investitionen in Sozialdienste und die Erhöhung des Wohnraumangebots, auch von Sozialwohnungen und erschwinglichem Wohnraum, sowie in Energieeffizienz, die Renovierung von Gebäuden und Verbesserungen beim Fachkräftemangel von erheblicher Bedeutung dabei sind, die Armut, einschließlich Energiearmut, zu bekämpfen und für mehr Erschwinglichkeit zu sorgen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU derzeit bei 12 % liegt, was unter anderem auf den unverhältnismäßig hohen Anteil der Haushalts- und Kinderbetreuungsaufgaben, die von Frauen übernommen werden, und die anhaltende Unterbewertung von von Frauen dominierten Berufen zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass Frauen insbesondere im höheren Alter einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind und das geschlechtsspezifische Rentengefälle derzeit 25 % beträgt<FOOTNOTE><FIELD> Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen, „Gender Equality Index 2021“ (Gleichstellungsindex 2021), https://eige.europa.eu/gender-equality-index/2025/country.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>hebt den Wettbewerbsvorteil von Investitionen in das Sozialmodell der EU hervor; fordert, dass die Empfehlungen der hochrangigen Expertengruppe zur Zukunft des Sozialschutzes und des Sozialstaats sowie die Empfehlungen aus dem Letta-Bericht und dem Draghi-Bericht in das Europäische Semester einbezogen werden, um die soziale Marktwirtschaft in der EU zu schützen und zu stärken; betont, dass ein ausgewogener Ansatz erforderlich ist, mit dem die sozialen Rechte, öffentliche Dienstleistungen und Strukturen für Tarifverhandlungen sowie deren Abdeckung ebenso unterstützt werden wie die Wettbewerbsfähigkeit; begrüßt die Integration der europäischen Säule sozialer Rechte in den Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit einer Verlängerung des Anpassungszeitraums für Investitionen in die Prioritäten der europäischen Säule sozialer Rechte zu nutzen; fordert, dass sich der integrierte Steuerungsrahmen in den internen Abläufen der EU-Organe widerspiegelt, wobei ihre wirtschaftlichen und sozialen Stellen in gleichem Maße einbezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die europäische Säule sozialer Rechte vollständig umzusetzen; betont, dass mit dem aktualisierten Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte politische Zusicherungen in konkrete und ambitionierte Maßnahmen umgesetzt werden müssen, die durch klare, messbare Ziele und belastbare Überwachungsindikatoren unterstützt werden, um Armut und soziale Ausgrenzung wirksam zu bekämpfen und die Arbeitskräfte bei der Handhabung des grünen und des digitalen Wandels zu unterstützen, insbesondere in Bezug auf Kompetenzen, berufliche Aus- und Weiterbildung und lebenslanges Lernen; fordert, dass die Ziele im Rahmen des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte in den Mittelpunkt des Europäischen Semesters gerückt werden, indem sie in den Bewertungen im Rahmen des Europäischen Semesters zu Referenzwerten gemacht werden; stellt fest, dass sich der Vorschlag der Kommission für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2026 weitgehend auf den Qualifikations- und Arbeitskräftemangel konzentriert und dass darin keine umfassende Bewertung der Umsetzung der 20 Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte gemäß der Verordnung (EU) 2024/1263 enthalten ist; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass in künftigen Zyklen alle Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte berücksichtigt werden, damit für ein genaues und vollständiges Bild der sozialen Lage in der EU gesorgt ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>begrüßt das Ziel der Kommission, die Armut spätestens 2050 zu beseitigen, ihren europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum und ihre Absicht, einen Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze vorzuschlagen; begrüßt ferner die erste EU-Strategie zur Armutsbekämpfung und die Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder; betont, dass Kohärenz zwischen dem Europäischen Semester, den Folgemaßnahmen zum Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte und diesen künftigen Instrumenten mit messbaren Zielen und entsprechenden länderspezifischen Empfehlungen erforderlich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>erinnert an die Zusicherung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen aus dem Jahr 2019, dafür zu sorgen, dass jedes von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Kind in Europa seine grundlegendsten Rechten wahrnehmen kann, etwa Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung hat, worauf die Annahme einer Empfehlung (EU) 2021/1004 des Rates vom 14. Juni 2021 zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 223 vom 22.6.2021, S. 14, ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2021/1004/oj.</FIELD></FOOTNOTE> folgte; betont, dass die Ziele im Rahmen der Europäischen Garantie für Kinder nur mit ambitionierten zweckgebundenen Mitteln sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene erreicht werden können; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung nach umfangreichen zweckgebundenen Mitteln in Höhe von mindestens 20 Mrd. EUR für die Europäische Garantie für Kinder; betont, dass diese zweckgebundenen Mittel dringend im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen bereitgestellt werden müssen, um auf die wachsende Herausforderung der Kinderarmut und der sozialen Ausgrenzung zu reagieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, Kinderarmut und soziale Ausgrenzung zu beseitigen, um generationenübergreifende Kreisläufe zu durchbrechen; begrüßt die Aufnahme einer Bewertung der Umsetzung der Garantie für Kinder in alle Länderberichte des Frühjahrspakets 2025 und fordert eine kontinuierliche Beobachtung der Fortschritte im Rahmen des Europäischen Semesters; bedauert jedoch, dass die entsprechenden Ergebnisse nur unzureichend nachverfolgt werden, da 2025 nur zwei länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung der Kinderarmut abgegeben wurden; ist der Ansicht, dass in den länderspezifischen Empfehlungen berücksichtigt werden sollte, ob die Mitgliedstaaten die in der ESF+-Verordnung festgelegte Mindestausstattung für die Bekämpfung der Kinderarmut in ihrem jeweiligen Haushalt einhalten<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 21, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1057/oj).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>bekräftigt seine Forderung nach einer Aufstockung der Mittel für die Europäische Garantie für Kinder mit umfangreichen speziellen Haushaltsmitteln und fordert die Mitgliedstaaten auf, mindestens 5 % der ihnen aus dem ESF+ zugewiesenen Mittel ausdrücklich für die Bekämpfung der Kinderarmut und die Förderung des Wohlergehens von Kindern bereitzustellen, wobei mindestens 10 % für Mitgliedstaaten vorzusehen sind, deren Kinderarmut über dem EU-Durchschnitt liegt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>ist besorgt über die Jugendarbeitslosigkeit, die nach wie vor mehr als doppelt so hoch ist wie die Gesamtarbeitslosenquote in der EU; betont, dass es für junge Menschen von erheblicher Bedeutung ist, dass die Maßnahmen zur Beschäftigungsaktivierung mit durchgängiger Unterstützung ergänzt werden, einschließlich des Zugangs zu integrierten sozialen Dienstleistungen, Wohnraum und Unterstützung im Bereich der psychischen Gesundheit, um ihre fortlaufende Beteiligung an Bildung oder Beschäftigung sicherzustellen; betont, dass die Mitgliedstaaten in die verstärkte Jugendgarantie investieren müssen, um eine hochwertige und zeitgerechte Unterstützung aller jungen Menschen unter 30 Jahren sicherzustellen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Einsatz der Jugendgarantie als Instrument zur Unterstützung von aus der Betreuung ausscheidenden jungen Menschen und um zu verhindern, dass diese zu abrupt aus der Betreuung ausscheiden, zu stärken, auch durch den Zugang zu Berufsberatung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen des Europäischen Semesters hochwertige und angemessen vergütete Praktika zu fördern und zu verhindern, dass sie missbräuchlich als Ersatz für reguläre Beschäftigung genutzt werden; fordert, dass die künftige Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Praktikanten<FOOTNOTE><FIELD> Vorschlag der Kommission vom 20. März 2024 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikanten und zur Bekämpfung von Scheinpraktika („Praktikumsrichtlinie“) (COM(2024)0132).</FIELD></FOOTNOTE> ambitioniert und umfassend ist und den uneingeschränkten Schutz der Rechte von Praktikanten sicherstellt, einschließlich der Möglichkeit, das Praktikum unbeschadet im Falle einer Verletzung der Grundrechte zu beenden, und fordert den raschen Abschluss der Verhandlungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>ist der Ansicht, dass Maßnahmen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten erforderlich sind, um anhaltend hohe Armut und soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Ankündigung der ersten EU-Strategie zur Armutsbekämpfung; ist der Ansicht, dass mit der Strategie ein umfassender Ansatz zur Bekämpfung der Ursachen und multidimensionalen Aspekte von Armut und sozialer Ausgrenzung mit konkreten Maßnahmen, einer soliden Mittelzuweisung, klaren Zielen, Etappenzielen und strukturellen Maßnahmen geboten und zugleich eine umfassende Umsetzung und Überwachung sichergestellt werden muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (ABl. L 275 vom 25.10.2022, S. 33, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2041/oj).</FIELD></FOOTNOTE> umzusetzen, um gegen Armut trotz Erwerbstätigkeit vorzugehen und Anreize für Arbeit zu schaffen; fordert, dass in der EU-Strategie zur Armutsbekämpfung der Kampf gegen Kinderarmut in den Mittelpunkt gerückt wird, um den Kreislauf der Armut zu durchbrechen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Empfehlung des Rates für eine angemessene Mindestsicherung vollständig umzusetzen<FOOTNOTE><FIELD> Empfehlung des Rates vom 30. Januar 2023 für eine angemessene Mindestsicherung zur Gewährleistung einer aktiven Inklusion 2023/C 41/01 (ABl. C 41 vom 3.2.2023, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, den Zugang der Selbstständigen zu den Systemen der sozialen Sicherung zu verbessern, und fordert die Kommission auf, das Europäische Semester zu nutzen, um die nationale Umsetzung der Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige<FOOTNOTE><FIELD> Empfehlung des Rates vom 8. November 2019 zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige (ABl. C 387 vom 15.11.2019, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE> zu überwachen, auch im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen; weist erneut darauf hin, dass gezielte Maßnahmen für die Kultur- und Kreativbranche erforderlich sind, da der Anteil der Selbständigen in dieser Branche mehr als verdoppelt ist als in der Gesamtbevölkerung; begrüßt in diesem Zusammenhang die Ankündigung einer EU-Künstlercharta, mit der die wichtigsten Grundlagen und Zusagen für faire Arbeitsbedingungen in dieser Branche hervorgehoben werden, fordert die Kommission jedoch nachdrücklich auf, diese bereits 2026 zu veröffentlichen, da es sich dabei um seit Langem bestehende Probleme handelt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>bedauert, dass die Ziele des Strategischen Rahmens der EU für die Roma in den Mitgliedstaaten nicht aktiver verfolgt und im Europäischen Semester, insbesondere in den länderspezifischen Empfehlungen, nicht durchgängig berücksichtigt werden; betont das Ziel des Strategischen Rahmens, das Beschäftigungsgefälle zwischen den Roma und der Gesamtbevölkerung zu halbieren und dafür zu sorgen, dass bis 2030 mindestens 60 % der Roma einer bezahlten Arbeit nachgehen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, einen integrierten, auf Gleichstellung ausgerichteten Ansatz zu verfolgen und dafür zu sorgen, dass politische Maßnahmen und öffentliche Dienstleistungen alle Roma, auch diejenigen in entlegenen und ländlichen Gebieten, wirksam erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>weist mit Besorgnis auf die anhaltende Beschäftigungslücke unter Menschen mit Behinderungen von rund 24 % und auf das Ziel der EU hin, dass alle Menschen in institutioneller Betreuung zu Betreuung in der Gemeinschaft oder in der Familie übergehen; fordert die Kommission auf, die Beschäftigungslücke unter Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Europäischen Semesters, auch in den länderspezifischen Empfehlungen, anzugehen und die Strategie der EU für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch neue Leitinitiativen, einschließlich einer Europäischen Beschäftigungs- und Kompetenzgarantie für Menschen mit Behinderungen, zu aktualisieren; fordert die Kommission erneut auf, einen Aktionsplan für die Deinstitutionalisierung vorzulegen, der alle Gruppen abdeckt, die noch in Einrichtungen leben, darunter Kinder, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit psychischen Problemen und Obdachlose; betont, dass die Fortschritte bei der Deinstitutionalisierung im Rahmen des Europäischen Semesters überwacht werden sollten, und fordert die Mitgliedstaaten auf, den ESF+ und andere EU- und nationale Mittel in vollem Umfang zu nutzen, um diesen Prozess abzuschließen, Betreuung in der lokalen Gemeinschaft zu entwickeln und in die Prävention zu investieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>begrüßt die dauerhafte Einbeziehung des Rahmens für soziale Konvergenz in das Europäische Semester; betont, dass dieser neben dem sozialpolitischen Scoreboard von erheblicher Bedeutung dabei ist, Risiken zu ermitteln und die Fortschritte bei der sozialen Aufwärtskonvergenz nachzuverfolgen, Ungleichheiten abzubauen, die Sozialschutzsysteme zu stärken und menschenwürdige Arbeitsbedingungen und unterstützende Maßnahmen zur Sicherstellung der Fairness beim Übergang zu fördern; fordert die Kommission auf, innerhalb dieses neuen Rahmens innovative quantitative und qualitative Analyseinstrumente weiterzuentwickeln, um ihn in den künftigen Zyklen des Europäischen Semesters optimal zu nutzen; fordert die Kommission auf, die in ihrem gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2025 hervorgehobenen Risiken für die soziale Aufwärtskonvergenz, einschließlich der Beschäftigungsergebnisse unterrepräsentierter Gruppen, des vorzeitigen Schulabgangs und der Erwachsenenbildung sowie der Armut, in der zweiten Phase der Analyse auszuwerten und mit den betroffenen Mitgliedstaaten die Maßnahmen zu erörtern, die ergriffen wurden oder geplant sind, um diesen Risiken entgegenzuwirken; stellt fest, dass die Bewältigung der im gemeinsamen Beschäftigungsbericht ermittelten Herausforderungen zur Erzielung sozialer Aufwärtskonvergenz beitragen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert die Kommission auf, das sozialpolitische Scoreboard zu verbessern und zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass es die Ursachen und Auswirkungen von Ungleichheit widerspiegelt, so auch die Punkte Chancengleichheit, hochwertige Beschäftigung, Vermögensverteilung, Zugang zu öffentlichen und sozialen Dienstleistungen, angemessene Renten, Wohnraum und Obdachlosigkeit, psychische Gesundheit, Diskriminierung und soziale Auswirkungen von Umweltzerstörung und Klimawandel; fordert die Kommission auf, Armut trotz Erwerbstätigkeit im sozialpolitischen Scoreboard als Warnsignal zu behandeln und länderspezifische Empfehlungen vorzuschlagen, wenn derlei Tendenzen anhalten; betont, dass die im Scoreboard als „kritisch“ oder „zu beobachten“ eingestuften Herausforderungen angegangen werden müssen, darunter der vorzeitige Schulabgang, die Überlastung durch Wohnkosten, die Auswirkungen sozialer Transferleistungen, die Beschäftigungslücke unter Menschen mit Behinderungen, nach eigenen Angaben nicht gedeckter Bedarf an medizinischer Versorgung, Kinderbetreuung, grundlegende digitale Kompetenzen und Kinderarmut; fordert die Aufnahme eines Indexes für sozialen Fortschritt und des Gleichstellungsindexes, um Ungleichheit, den Zugang zu Chancen und das Wohlergehen anhand aufgeschlüsselter Daten besser zu messen; betont, dass zeitgerecht verfügbare, harmonisierte und transparente Daten und Methoden erforderlich sind, um eine faktengestützte Politikgestaltung und gezielte soziale Investitionen zu verbessern, und dass das sozialpolitische Scoreboard mit allen 20 Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte in Einklang gebracht werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>weist darauf hin, dass der Indikator für die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen die Ursachen von Armut und komplexen Ungleichheiten, insbesondere die Erfassung von Personen, die außerhalb privater Haushalte leben, qualitative Aspekte von Armut und die Erfahrungen der Marginalisierung, nicht ausreichend abdeckt, und ist zugleich der Auffassung, dass Armut über unzureichendes Einkommen oder materielle Deprivation hinausgeht; fordert den Ausschuss für Sozialschutz auf, an der Erneuerung des statistischen Maßes für von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohte Personen zu arbeiten, um ein solideres, aufgeschlüsseltes und multidimensionales Verständnis von Armut und sozialer Ausgrenzung zu erzielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>weist darauf hin, dass sich soziale Investitionen positiv auf das Wirtschaftswachstum, die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit auswirken können und gleichzeitig zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beitragen und die Verbesserung des sozialen Zusammenhalts und der Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie die Inklusion schutzbedürftiger Gruppen fördern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, soziale Investitionen als Grundlage für nachhaltiges Wachstum zu behandeln und sich auf Investitionen zu konzentrieren, die sich in Bezug auf Wachstum, Produktivität, Arbeitsplatzqualität und eine stärkere Erwerbsbeteiligung als wirksam erwiesen haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Aufbau- und Resilienzfazilität bis zum 31. Dezember 2026 in vollem Umfang und gezielt zu nutzen, um die in den länderspezifischen Empfehlungen ermittelten Herausforderungen zu bewältigen; fordert die Kommission auf, Leitlinien für die Mobilisierung privater Investitionen und öffentlich-privater Partnerschaften zum Ausgleich von Lücken in der sozialen Infrastruktur bereitzustellen; begrüßt die Einrichtung des Wissenszentrums für soziale Investitionen, um das Lernen voneinander und die technische Unterstützung sowie die Aktualität und Verfügbarkeit sozialer Indikatoren weiter zu verbessern, Verzögerungen bei der Bewertung von Armuts- und Ungleichheitstendenzen zu verringern und den Zugang der Mitgliedstaaten zu Daten zur Bewertung politischer Maßnahmen und für Folgenabschätzungen zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>weist darauf hin, dass die Sozialwirtschaft ein wichtiger Bestandteil sozialer Investitionen ist, da ihr eine einzigartige Rolle bei der Entwicklung inklusiver und innovativer Lösungen auf lokaler Ebene zukommt und sie zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, zur Bereitstellung von erschwinglichen und zugänglichen Sozialdienste und Dienstleistungen vor Ort sowie zum ökologischen und zum digitalen Wandel beiträgt; stellt fest, dass die öffentliche Unterstützung für die Sozialwirtschaft stark ist, da sich 88 % der Befragten bei der Eurobarometer-Umfrage für Strategien und Rechtsvorschriften zu ihrer Förderung aussprachen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu stärken, indem sie den Zugang zu Finanzmitteln vereinfachen, Möglichkeiten zum Kapazitätsaufbau bieten und dabei für Sichtbarkeit sorgen und den Zielen des Aktionsplans für die Sozialwirtschaft beim Europäischen Semester Rechnung zu tragen, unter anderem durch länderspezifische Empfehlungen und die gezielte Verwendung von EU-Mitteln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>betont, dass der Plan der Kommission für erschwinglichen Wohnraum besser in das Europäische Semester integriert und dabei der Schwerpunkt in den länderspezifischen Empfehlungen stärker auf erschwinglichen, angemessenen und nachhaltigen Wohnraum gelegt werden sollte, insbesondere in Bezug auf Gruppen mit geringem und mittlerem Einkommen sowie Menschen mit Behinderung und ältere Menschen; fordert eine verstärkte Überwachung der Fortschritte der Mitgliedstaaten dabei, dafür zu sorgen, dass von extremer Armut betroffene Roma-Gemeinschaften Zugang zu angemessenem, sicherem und segregationsfreiem Wohnraum haben; erinnert die Unterzeichner der Erklärung von Lissabon zur Europäischen Plattform zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit an das Ziel, der Obdachlosigkeit bis 2030 ein Ende zu setzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Erhöhung des Angebots, zur Senkung der Baukosten und zur Behebung des Arbeitskräftemangels in der Bau- und Wohnungsbranche mit nachfrageseitiger Unterstützung zu kombinieren, die Menschen, insbesondere Haushalten in prekären Situationen, den Zugang zu erschwinglichem, angemessenem und nachhaltigem Wohnraum ermöglicht; betont, dass mit den nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plänen und Investitionsstrategien sozialer und erschwinglicher Wohnraum, die Vorbeugung und Verringerung von Obdachlosigkeit und Gebäudesanierungen gefördert werden sollten, um die Energiearmut zu senken und die Wohnbedingungen insbesondere schutzbedürftiger Haushalte zu verbessern; weist darauf hin, dass den Mitgliedstaaten ab 2026 Mittel aus dem Klima-Sozialfonds zur Verfügung gestellt werden, um finanziell schwächere Haushalte und Kleinstunternehmen zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>betont, dass Investitionen in hochwertige, zugängliche Bildung und lebenslanges Lernen eine strategische soziale Investition darstellen, die für den Zusammenhalt, die Inklusion und die Vorbereitung der Arbeitskräfte auf den grünen und den digitalen Wandel und die Bedürfnisse der EU im Verteidigungsbereich, unter anderem durch berufliche Aus- und Weiterbildung und Lehrlingsausbildung, von wesentlicher Bedeutung ist; begrüßt den Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Humankapital in der EU und deren Schwerpunkt auf der Behebung des Fachkräftemangels, der Nutzung von Erkenntnissen im Bereich Kompetenzen für die Gestaltung von Kompetenzstrategien und der Entwicklung eines breiten Spektrums von Grundkompetenzen, einschließlich digitaler, staatsbürgerlicher und KI-Kompetenzen, zur Vorbereitung des Einzelnen auf das moderne Leben; erkennt an, dass unzureichende Investitionen in Humankapital Innovation, die Wettbewerbsfähigkeit und die Möglichkeit der Menschen, ihr Potenzial voll auszuschöpfen, behindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>betont, dass umfassende und inklusive Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung stärker durch EU-Initiativen zum Fachkräftemangel unterstützt werden müssen, unter anderem durch aktive Arbeitsmarktpolitik, individuelle Lernkonten und Microcredentials sowie die Stärkung der Verfahren für die Validierung des nicht formalen und informellen Lernens; betont ferner, wie wichtig es ist, eine faire Arbeitskräftemobilität innerhalb der EU zu verbessern und zu erleichtern, und wie wichtig die legale Migration und die Anerkennung ausländischer Qualifikationen dabei sind, den Fachkräftemangel zu beheben; ist besorgt darüber, dass die Teilnahme Erwachsener an Fortbildungsmaßnahmen in den meisten Mitgliedstaaten nach wie vor deutlich unter dem Ziel von 60 % liegt, insbesondere unter gering qualifizierten Arbeitskräften, älteren Arbeitskräften, Drittstaatsangehörigen und Menschen mit Behinderung; fordert die Kommission auf, konkrete Lösungen für den Fachkräftemangel vorzulegen, die anhaltenden Herausforderungen im anstehenden Paket für faire Arbeitskräftemobilität anzugehen und sicherzustellen, dass mit der anstehenden Initiative zur Übertragbarkeit von Kompetenzen die derzeitigen Hindernisse bei der Anerkennung von Kompetenzen angegangen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>ist der festen Überzeugung, dass durch ein individuelles Recht aller Arbeitskräfte auf Fortbildung während der Arbeitszeit, mit dem die wichtigsten Hindernisse, die der Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen entgegenstehen, beseitigt würden, eine hochwertige Weiterqualifizierung oder Umschulung sowie die Schulung von Beschäftigten und die Unterstützung der Laufbahnentwicklung sichergestellt werden können, um dafür zu sorgen, dass den Arbeitgebern ein absehbares und ständiges Angebot an Fachkräften zur Verfügung steht; betont, dass das finanzielle Hindernis angegangen werden muss, indem dafür gesorgt wird, dass Fortbildung für Arbeitskräfte kostenlos ist und durch Fördermittel, steuerliche Anreize und Partnerschaften unterstützt wird; betont, dass nationale Einrichtungen und die Sozialpartner für die Fortbildung der Arbeitnehmer zuständig sind, und hebt deren wesentliche Rolle bei der Durchsetzung des Rechts auf Fortbildung hervor; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, von Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern gemeinsam entwickelten Schulungsprogrammen Priorität einzuräumen und diese zu fördern, damit Weiterqualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen der tatsächlichen Nachfrage entsprechen und zur Laufbahnentwicklung beitragen; fordert die Kommission auf, Leitlinien zu der Frage zu eruieren und herauszugeben, wie die Aus- und Fortbildung sowie die Umschulung von Arbeitskräften – insbesondere im Hinblick auf das Recht auf Aus- und Fortbildung einzelner Arbeitskräfte – im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften zwischen Mitgliedstaaten und Unternehmen finanziert werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>betont, dass Generationengerechtigkeit zu einer strukturellen Komponente des Europäischen Semesters werden muss; fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Strategie für Generationengerechtigkeit Indikatoren für das Wohlergehen junger Menschen und älterer Menschen, den Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen, die Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit von Wohnraum, die physische Zugänglichkeit, die Angemessenheit des Mindesteinkommens und der Renten, den Zugang zu hochwertigen Diensten im Bereich der psychischen Gesundheit sowie hochwertige Bildung und Kompetenzen in den Bewertungsrahmen des Europäischen Semesters aufzunehmen und die langfristigen Auswirkungen und Verteilungswirkungen von haushaltspolitischen Empfehlungen und Reformempfehlungen zu bewerten; fordert die Kommission auf, die langfristigen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen politischer Empfehlungen, auch unzureichender Investitionen, auf künftige Generationen zu bewerten; betont, dass die Auswirkungen des demografischen Wandels und einer höheren Lebenserwartung besser in das Europäische Semester integriert werden müssen; betont, dass der demografische Wandel politische Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung erforderlich macht; betont, dass Maßnahmen notwendig sind, mit denen das aktive Altern unterstützt und die langfristige Tragfähigkeit der Renten- und Pflegesysteme sichergestellt wird; ist der Ansicht, dass mit den länderspezifischen Empfehlungen Renten gefördert werden sollten, die ein Leben in Würde, Wohlbefinden und den Zugang aller zu hochwertigen, erschwinglichen Gesundheitsversorgungs- und Vorsorgeleistungen sicherstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>betont, dass die Verteidigungsausgaben im Rahmen des Europäischen Semesters koordiniert, effizient und transparent sowie auf europäische Weise geplant werden müssen, um für einen möglichst großen gesellschaftlichen Nutzen zu sorgen; betont, dass bei den sicherheitsbezogenen Investitionen auch die gesellschaftliche Resilienz einbezogen werden sollte, etwa Infrastruktur mit großem zivilen Nutzen, der Sozialschutz, die staatsbürgerliche Bildung, die demokratische Resilienz und der Schutz vor Desinformation, wobei anzuerkennen ist, dass soziale Stabilität und Vertrauen in die Demokratie wichtige Bestandteile der Sicherheitsarchitektur Europas sind und sich in der Analyse des langfristigen Reform- und Investitionsbedarfs im Rahmen des Europäischen Semesters widerspiegeln müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>betont, dass die Empfehlungen aus dem Europäischen Semester 2026 für die Gestaltung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens von entscheidender Bedeutung sein werden; ist der Ansicht, dass Reformen und Investitionen auf der Grundlage ihrer Effizienz und Wirksamkeit bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen ausgewählt werden sollten; weist warnend darauf hin, dass etwaige Leitlinien im Rahmen des Europäischen Semesters voll und ganz mit der europäischen Säule sozialer Rechte im Einklang stehen und soziale Ausgewogenheit sicherstellen müssen und die regionalen und lokalen Akteure eine wichtige Rolle bei der Auszahlung der Mittel spielen müssen, wenn EU-Mittel an solche Leitlinien geknüpft werden; nimmt in diesem Zusammenhang mit Besorgnis den Vorschlag der Kommission für Sozialausgaben zur Kenntnis, der die Gefahr birgt, den Schwerpunkt von beschäftigungs- und sozialpolitischen Ziele abzulenken, und fordert einen eigenständigen und verstärkten ESF+ mit thematischen Schwerpunkten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>ist der Ansicht, dass das Sozialmodell der EU ein integraler Bestandteil ihrer Wettbewerbsfähigkeit ist und dass im Zuge der Bemühungen um die Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen die sozialen Rechte gewahrt und sichergestellt werden müssen; betont, dass hochwertige Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit ohne Kosten, wie die Qualität von Produkten und Dienstleistungen, auch die Produktivität und angemessene Lohnsteigerung fördern können; betont, wie wichtig es ist, für mehr Klarheit, Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit zu sorgen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen und Selbstständige, und betont, dass bei entsprechenden Ansätzen die Vielfalt der Arbeitsmarktmodelle in den Mitgliedstaaten geachtet und zugleich eine nachhaltige Wirtschaftstätigkeit sowie die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze unterstützt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>spricht sich für ein demokratischeres Vorgehen beim Europäischen Semesters aus, bei dem das Parlament in hohem Maße an der Festlegung der wirtschafts- und sozialpolitischen Prioritäten und an Entscheidungen über die wirtschaftspolitische Steuerung beteiligt ist; besteht darauf, dass bei der Ausarbeitung, Überwachung und Nachverfolgung nationaler Reformen die Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft sowie regionale und lokale Akteure systematisch und zu angemessener Zeit sowie auf transparente Weise einbezogen werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass sie in allen Phasen der Analyse, auch innerhalb des Rahmens für soziale Konvergenz, angemessen einbezogen werden, um die Eigenverantwortung zu stärken und sicherzustellen, dass die EU-Sozialrechte vor Ort umgesetzt werden; betont, dass die Achtung des Subsidiaritätsprinzips und der nationalen Zuständigkeit nach wie vor von zentraler Bedeutung beim Europäischen Semester ist; weist erneut darauf hin, dass die Kommission sicherstellen muss, dass im Rahmen des Europäischen Semesters und des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung die Auswirkungen der empfohlenen Reformen auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt bewertet werden, und Investitionen in hochwertige öffentliche Dienstleistungen und Betreuungs- und Pflegeinfrastruktur fördern muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>weist darauf hin, dass eine transparente Methodik für die Formulierung länderspezifischer Empfehlungen fehlt und es an Klarheit bezüglich der für ihre Auswahl verwendeten Kriterien mangelt; weist warnend darauf hin, dass dies die Rechenschaftspflicht untergräbt und die Gefahr einer Ungleichbehandlung der Mitgliedstaaten birgt; fordert die Kommission auf, für vollständige Transparenz bei den Verfahren und der internen Entscheidungsfindung, auch bezüglich der beteiligten Generaldirektionen, zu sorgen und die Rechenschaftspflicht sowie den Informationsaustausch mit dem Parlament zu stärken; ist besorgt darüber, dass die länderspezifischen Empfehlungen nach wie vor nur unzureichend umgesetzt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Empfehlungen in den Bereichen Beschäftigungs- und Sozialpolitik besser umzusetzen; fordert die Kommission auf, ihren Dialog mit den Mitgliedstaaten über die Umsetzung bestehender Empfehlungen und der beschäftigungspolitischen Leitlinien zu verstärken, einschließlich der Nachverfolgung laufender und geplanter politischer Maßnahmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>