<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0077</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Erweiterungsstrategie der EU</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0016/2026 - Berichterstatter: Petras Auštrevičius)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2026 zu der Erweiterungsstrategie der EU (2025/2110(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf Artikel 49,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23./24. Juni 2022, vom 29./30. Juni 2023, vom 26./27. Oktober 2023, vom 14./15. Dezember 2023, vom 27. Juni 2024 und vom 17. Dezember 2024 und auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Kopenhagen vom 21./22. Juni 1993, auch bekannt als Kopenhagener Kriterien,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2023 zu dem Thema „30 Jahre Kopenhagener Kriterien – zusätzlicher Impuls für die EU-Erweiterungspolitik“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/4173, 2.8.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4173/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Assoziierungsabkommen der EU mit Albanien<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 107 vom 28.4.2009, S. 166, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2009/332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, Bosnien und Herzegowina<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 164 vom 30.6.2015, S. 2, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2015/997/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, Georgien<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 261 vom 30.8.2014, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2014/494/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, dem Kosovo<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 71 vom 16.3.2016, S. 3. ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2016/342/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, der Republik Moldau<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 260 vom 30.8.2014, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2014/492/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, Montenegro<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 108 vom 29.4.2010, S. 3, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2010/224/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, Nordmazedonien<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 84 vom 20.3.2004, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2004/239(2)/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, Serbien<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 278 vom 18.10.2013, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2013/490/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, der Türkei<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 361 vom 31.12.1977, S. 29, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/1964/732/oj.</FIELD></FOOTNOTE> und der Ukraine<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 161 vom 29.5.2014, S. 3, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2014/295/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. November 2025 mit dem Titel „Mitteilung 2025 über die Erweiterungspolitik der EU“ (COM(2025)0690) und vorhergehende jährliche Mitteilungen zu diesem Thema,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließungen zu den Berichten 2023 und 2024 der Kommission über das Kosovo<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0094.</FIELD></FOOTNOTE>, Serbien<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0093.</FIELD></FOOTNOTE>, Albanien<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0155.</FIELD></FOOTNOTE>, Bosnien and Herzegowina<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0156.</FIELD></FOOTNOTE>, Nordmazedonien<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0157.</FIELD></FOOTNOTE>, Montenegro<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0130.</FIELD></FOOTNOTE>, die Ukraine<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0175.</FIELD></FOOTNOTE>, die Republik Moldau<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0131.</FIELD></FOOTNOTE>, Georgien<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0158.</FIELD></FOOTNOTE> und die Türkei<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0092.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2024 zu engeren Beziehungen zwischen der EU und Armenien und zur Notwendigkeit eines Friedensabkommens zwischen Aserbaidschan und Armenien<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6555, 12.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6555/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. Februar 2024 zu einer Vertiefung der EU-Integration mit Blick auf eine künftige Erweiterung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6746, 26.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6746/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. März 2024 über Reformen und Überprüfungen von Politikbereichen im Vorfeld der Erweiterung (COM(2024)0146),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 23. November 2022 an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu der neuen Strategie der EU für die Erweiterung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 167 vom 11.5.2023, S. 105.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1529 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. September 2021 zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 330 vom 20.9.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1529/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1449 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1449, 24.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1449/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/792, 29.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/792/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2025/535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2025 zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für die Republik Moldau<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/535, 21.3.2025, ELI:<STRING ITALIC="on"> </STRING>http://data.europa.eu/eli/reg/2025/535/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes bei der Tagung des Europäischen Rates vom 19./20. Juni 2003 in Thessaloniki,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die bei den Gipfeltreffen EU-Westbalkan vom 17. Mai 2018 in Sofia, vom 6. Mai 2020 in Zagreb, vom 6. Oktober 2021 in Brdo pri Kranju, vom 6. Dezember 2022 in Tirana, vom 13. Dezember 2023 in Brüssel und vom 18. Dezember 2024 in Brüssel abgegebenen Erklärungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 28. August 2014 eingeleiteten Berlin-Prozess,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsamen Erklärungen der Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft vom 7. Mai 2009 in Prag, vom 29./30. September 2011 in Warschau, vom 28./29. November 2013 in Vilnius, vom 21./22. Mai 2015 in Riga, vom 24. November 2017 in Brüssel und vom 15. Dezember 2021 in Brüssel,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 19. Juni 2020 an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission / Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Östlichen Partnerschaft im Vorfeld des Gipfeltreffens im Juni 2020<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 362 vom 8.9.2021, S. 114.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2025 zu der Polarisierung und zunehmenden Repression in Serbien ein Jahr nach der Tragödie von Novi Sad<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0248.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Februar 2025 zu der weiteren Zuspitzung der politischen Lage in Georgien<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/2251, 29.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/2251/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 29. November 2023 zum Stand der politischen, wirtschaftlichen und handelspolitischen Beziehungen zwischen der EU und der Türkei (JOIN(2023)0050),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 2. April 2025 zum Erweiterungspaket 2024 der Kommission – Westbalkan und Türkei,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht 01/2022 des Europäischen Rechnungshofs vom 10. Januar 2022 mit dem Titel „EU-Unterstützung für die Rechtsstaatlichkeit in den Staaten des westlichen Balkans: trotz Bemühungen bestehen weiterhin grundlegende Probleme“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Berichte der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2024 und 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A10‑0016/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass der EU-Erweiterungsprozess in den letzten Jahren in einigen Bewerberländern deutlich vorangekommen ist; in der Erwägung, dass von den zehn Ländern, die derzeit eine Aufnahme in die EU anstreben, neun den Status eines Bewerberlandes innehaben, zum Teil auch seit vielen Jahren; in der Erwägung, dass die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und der Republik Moldau zu einer neuen Dynamik in der Erweiterungspolitik beigetragen hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Erweiterung eines der stärksten außenpolitischen und geopolitischen Instrumente der EU ist und nach wie vor eine wichtige Triebkraft für langfristige Sicherheit, Frieden, Stabilität und Wohlstand in Europa auf der Grundlage gemeinsamer demokratischer Werte darstellt; in der Erwägung, dass die Erweiterung eine historische und einmalige Chance mit erheblichen sozioökonomischen, politischen und sicherheitspolitischen Vorteilen sowohl für die EU als auch für die Erweiterungsländer darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass laut dem jüngsten Eurobarometer-Bericht über die Erweiterung 56 % der EU-Bürgerinnen und -Bürger eine weitere Erweiterung der Union unterstützen, wobei der größte Zuspruch einem Beitritt der Ukraine gilt, sobald alle Kriterien für die EU-Mitgliedschaft erfüllt sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass dem Eurobarometer-Bericht zufolge die größten Vorteile früherer Erweiterungsrunden in den Bereichen Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit verortet werden, gefolgt von verstärktem globalen Einfluss der EU und verbesserter Sicherheit und Verteidigung;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass der EU-Beitrittsprozess an sich greifbare Ergebnisse liefert, wobei die EU der wichtigste Partner der Erweiterungsländer in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Handel bleibt; in der Erwägung, dass das Gesamthandelsvolumen der Westbalkanländer mit der EU nach Inkrafttreten der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen um 62 % gestiegen ist; in der Erwägung, dass die vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen sowohl in Bezug auf den Handel als auch auf die wirtschaftliche Entwicklung eine transformative Wirkung auf die Republik Moldau und die Ukraine hatten, deren Handelsvolumen um 65,4 % bzw. 64,7 % zunahm;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass der groß angelegte Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine eine erhebliche Bedrohung für die Sicherheit auf dem europäischen Kontinent und darüber hinaus darstellt und deutlich macht, dass der Verzicht auf eine Erweiterung aus strategischer Sicht mit hohen Kosten einhergeht und die Sicherheit und Stabilität auf unserem gesamten Kontinent gefährdet; in der Erwägung, dass die Stagnation im Erweiterungsprozess in den vergangenen Jahren zu einem Vakuum geführt und damit einen Handlungsspielraum für Russland, China und andere schädlich agierende Drittländer eröffnet hat; in der Erwägung, dass Russland vorsätzlich in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und des Westbalkans eingreift und dabei hybride Bedrohungsoperationen, einschließlich Wahleinmischungen und Kampagnen zur Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland einsetzt; in der Erwägung, dass Russland damit das Ziel verfolgt, den EU-Beitrittsprozess in diesen Ländern zum Stillstand zu bringen, und zudem durch die rechtswidrige Besetzung von Teilen des Hoheitsgebiets von drei Bewerberländern eine Bedrohung für die Sicherheit sowohl in diesen Regionen als auch auf dem gesamten Kontinent darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass der Einfluss Chinas – in Form von Projekten zur Schaffung wirtschaftlicher Abhängigkeit bis hin zur sicherheitspolitischen Zusammenarbeit – gefährlich zunimmt, wobei insbesondere die Westbalkanländer und Georgien im Visier stehen, während China weiterhin die politische Instabilität und institutionelle Schwächen in mehreren Erweiterungsländern ausnutzt, um ihren Weg zur Integration in die EU und ihre demokratische Staatsführung zu erschweren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die Erweiterung ein leistungsbezogener Prozess ist, bei dem unumkehrbare Fortschritte in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundwerte nach wie vor als Schlüsselfaktoren fungieren; in der Erwägung, dass der Beitritt jedes Landes zur EU an die Bedingung dauerhafter, tiefgreifender und unumkehrbarer Reformen in grundlegenden Bereichen wie der Rechtsstaatlichkeit und der Funktionsweise der demokratischen Institutionen geknüpft ist; in der Erwägung, dass der Zeitplan für den Beitritt eines Landes von der Qualität der von diesem Land durchgeführten notwendigen Reformen abhängt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU durch das Instrument für die Heranführungshilfe (IPA III), den Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan, die Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan, die Ukraine-Fazilität, die Moldau-Fazilität, das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt und die Makrofinanzhilfe nach wie vor als wichtigste Investitionsquelle und größter Geber finanzieller Unterstützung fungiert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die Angleichung der Bewerberländer an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU weiterhin eine der zentralen Voraussetzungen für den EU-Beitritt darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass der Beschlussfassungsprozess hinsichtlich der Erweiterung in Artikel 49 EUV und in den für jedes Bewerberland ausgearbeiteten Verhandlungsrahmen festgelegt ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament nach wie vor ein zuverlässiger Partner der Bewerberländer und ein Befürworter des Erweiterungsprozesses ist, durch den institutionelle und sozioökonomische Reformen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger ermöglicht werden;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die geostrategische Dimension der Erweiterung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>bekräftigt den Stellenwert der Erweiterung als strategische Antwort auf die neue geopolitische Wirklichkeit und als unabdingbare Investition für die Sicherheit und die Stabilität der EU angesichts des groß angelegten Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, seiner wiederholten Grenzverletzungen, hybriden Angriffe und anderen feindseligen Handlungen gegen seine Nachbarn wie auch weiterer gemeinsamer geopolitischer Herausforderungen, die eine langfristige politische und demokratische Vision, mutiges Handeln und Schritte zur Vollendung des europäischen Projekts erfordern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>bekräftigt, dass die Erweiterung sowohl für die derzeitigen als auch für die künftigen Mitgliedstaaten von Vorteil ist; betont, dass es politisch dringend erforderlich ist, das Engagement der EU für den Erweiterungsprozess unter Beweis zu stellen, auch im Hinblick auf die Wahrung der Glaubwürdigkeit der EU gegenüber den Erweiterungsländern und ihren Gesellschaften; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die EU-Erweiterung die Sicherheit und Wirtschaft Europas stärken wird; hebt zum wiederholten Mal hervor, dass die Zukunft der Westbalkanländer, der Ukraine und der Republik Moldau im Einklang mit den Bestrebungen ihrer Bevölkerung in der EU liegt; betont, dass der Verzicht auf eine Erweiterung höhere Kosten nach sich ziehen würde als die Durchführung des Erweiterungsprozesses und dass aus einer Nichterweiterung zudem die Gefahr erwachsen würde, geopolitische Grauzonen und damit eine Angriffsfläche für bösartige Einmischung von Nicht-EU-Staaten zu schaffen, die ihren politischen, wirtschaftlichen und strategischen Einfluss zu erweitern suchen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass der Beitritt ein wichtiges Instrument darstellt, um einen dauerhaften Frieden voranzubringen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte zu fördern, die regionale Aussöhnung und Stabilität zu stärken und die Bewerberländer sowie Nachbarländer der EU vor böswilliger Einmischung aus dem Ausland, insbesondere aus Russland, zu schützen; ist der Ansicht, dass die Erweiterungspolitik unerlässlich ist, um den Einfluss der EU in Zeiten erhöhter geopolitischer Instabilität sicherzustellen; betont, dass Wohlstand und Sicherheit der EU auf ihrer Fähigkeit beruhen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und die regelbasierte multilaterale Ordnung zu verteidigen; weist auf die gemeinsamen kulturellen, historischen und menschlichen Bande zwischen den Erweiterungsländern und den Mitgliedstaaten hin;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die strategischen Prioritäten der EU-Erweiterung: ein leistungsbezogener Beitrittsprozess und Konditionalität</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>begrüßt die in den vergangenen Jahren erzielten Fortschritte, die eine EU-Erweiterung in naher Zukunft wahrscheinlich machen; lobt Montenegro und Albanien für ihre erheblichen Fortschritte und nimmt ihre Bestrebungen zur Kenntnis, die Verhandlungen bis Ende 2026 bzw. Ende 2027 abzuschließen; fordert die EU-Organe und insbesondere den Rat nachdrücklich auf, ihrerseits Anstrengungen auf dieses Ziel hin zu unternehmen, Hindernisse aufseiten der EU zu beseitigen und so die Glaubwürdigkeit und Berechenbarkeit des Prozesses zu verbessern, wobei der Grundsatz der strikten Leistungsorientierung uneingeschränkt zu achten ist; begrüßt, dass Bosnien und Herzegowina den Status eines Bewerberlandes hat, und fordert das Land auf, weitere Reformschritte zu unternehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>würdigt die bemerkenswerte Widerstandsfähigkeit und das Engagement der Ukraine auf ihrem Weg in die EU trotz des Angriffskriegs Russlands; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Ukraine weiterhin zu unterstützen, und bedauert, dass der Rat keine Einigung über die Verwendung eingefrorener russischer Vermögenswerte erzielt hat; lobt die Republik Moldau dafür, dass sie auf ihrem Weg in die EU deutlich vorangekommen ist und den Screening-Prozess trotz fortwährender hybrider Bedrohungen erfolgreich abgeschlossen hat; fordert die zeitnahe Eröffnung von Verhandlungsclustern mit der Ukraine und der Republik Moldau und fordert die ungarische Regierung nachdrücklich auf, die anhaltende Blockierung von Verhandlungen zu unterlassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>bekräftigt, dass gemäß Artikel 49 EUV jeder europäische Staat beantragen kann, Mitglied der EU zu werden, sofern er die in Artikel 2 EUV verankerten Werte achtet, namentlich die Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten; stellt fest, dass die Unterstützung für eine EU-Mitgliedschaft in mehreren Ländern zugenommen hat, die sich zuvor auf einen Beitritt vorbereitet hatten – darunter Island, das beabsichtigt, bis 2027 ein Referendum über die Wiederaufnahme der Beitrittsgespräche abzuhalten – und legt den Führungsspitzen der EU nahe, die Beziehungen zu diesen Ländern weiter zu vertiefen; stellt fest, dass das armenische Parlament am 26. März 2025 ein Gesetz angenommen hat, mit dem die EU-Mitgliedschaft förmlich unterstützt und die Regierung des Landes aufgefordert wird, den EU-Beitrittsprozess einzuleiten, und ist der Ansicht, dass nachhaltige Reformen zur Konsolidierung der Demokratie Armeniens eine transformative Phase in den Beziehungen zwischen der EU und Armenien einleiten könnten; begrüßt mögliche Initiativen Grönlands zur Stärkung seiner politischen, institutionellen und wirtschaftlichen Beziehungen zur EU angesichts wachsender Unterstützung für den EU-Beitritt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>weist darauf hin, dass frühere Erweiterungsrunden sowohl in den neuen als auch in den alten Mitgliedstaaten ein erhebliches Wirtschaftswachstum gefördert haben; hebt hervor, dass Freizügigkeit zu besseren Beschäftigungsaussichten und Löhnen sowie zu einer Verringerung von Armut durch Heimatüberweisungen geführt hat; betont, dass sich die Erweiterung positiv auf den Lebensstandard ausgewirkt hat, da sie mit Verbesserungen in den Bereichen des Arbeitsrechts, der Gesundheit und Sicherheit, der Gleichstellung der Geschlechter, der digitalen Dienste, der Bildung und der Nichtdiskriminierung einherging;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>bekräftigt, dass der Beitritt ein leistungsbezogener und reversibler Prozess bleiben muss und dass jeder Bewerber im Hinblick auf die Kopenhagener Kriterien, die Angleichung an den EU-Besitzstand und alle zusätzlichen Bedingungen des Erweiterungsrahmens bewertet werden muss; betont, dass der Weg jedes Landes zur EU-Integration auf der Grundlage seiner eigenen Leistung bewertet werden muss und dass kein Land mit einem anderen verknüpft oder als Teil einer Gesamtpakets behandelt werden darf; hebt hervor, dass es hinsichtlich der Werte und Grundprinzipien der EU keine verkürzten Verfahren geben darf;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass der Prozess zwar stärker abgestuft und dynamischer gestaltet sowie durch klare Reformziele, Fahrpläne und Etappenziele strukturiert werden sollte, dass es jedoch keine beschleunigten Verfahren geben kann, da sonst die Integrität des Beitrittsprozesses beeinträchtigt werden könnte; stellt fest, dass mehrere Bewerberländer bereits ambitionierte Ziele für den Abschluss der Verhandlungen festgelegt haben, die unterstützt werden sollten, sofern sie von konkreten Reformen begleitet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>unterstreicht, dass die Rechtsstaatlichkeit, demokratische Reformen, die Medienfreiheit und die Grundrechte, einschließlich der Minderheitenrechte, bei der Erweiterung weiterhin an vorderster Front stehen müssen; hebt hervor, dass die Unabhängigkeit der Justiz, die Korruptionsbekämpfung, die Einbeziehung und Unterstützung der Zivilgesellschaft und ein günstiges, von Einschüchterung freies Umfeld entscheidende Voraussetzungen für nachhaltige Fortschritte auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft sind, insbesondere in einer Zeit zunehmender autoritärer Tendenzen; betont, dass die Fortschritte in den grundlegenden Bereichen alle anderen Verhandlungskapitel leiten müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>unterstreicht, dass die Gleichstellung der Geschlechter erreicht und durchgängig berücksichtigt werden muss, was auch die Beseitigung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt mit einschließt, dass die Rechte von Kindern und ihr Zugang zu hochwertiger Bildung geschützt werden müssen und dass der Grundsatz der Nichtdiskriminierung, auch gegenüber LGBTIQ+-Personen und Menschen mit Behinderungen, während des gesamten Beitrittsprozesses vollständig umgesetzt werden muss; hebt hervor, dass Menschenrechte nicht nur in der Gesetzgebung verankert sein müssen, sondern deren Achtung auch durch eine konsequente Umsetzung in der Praxis sichergestellt werden muss; betont, dass alle Erweiterungsländer sicherstellen müssen, dass Minderheiten auf allen Ebenen der Regierung tatsächlich vertreten sind, die kulturelle und sprachliche Identität von Minderheiten gewahrt bleibt, der Zugang zu hochwertiger Bildung in Minderheitensprachen sichergestellt wird und Hetze sowie hassmotivierte Verbrechen wirksam bekämpft werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert die Kommission auf, den jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit auf alle Erweiterungsländer auszuweiten, die bislang noch nicht in den Bericht aufgenommen wurden; zeigt sich besonders besorgt über die anhaltenden Mängel und die Stagnation der Reformprozesse im Bereich der Justiz, über Versuche, Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung rückgängig zu machen, über die geringen Reformfortschritte im Bereich der öffentlichen Verwaltung, über die unzureichende Angleichung der Wahlgesetzgebung an die europäischen Normen sowie über die gesellschaftliche Polarisierung, den schrumpfenden Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft und die Einschränkung des Rechts auf friedliche Versammlung in einigen der Erweiterungsländer;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont, dass in der EU wie auch in Ländern, die einen Beitritt zur EU anstreben, kein Platz ist für Hetze, Leugnung von Völkermord oder Verherrlichung von Kriegsverbrechern von jedweder Seite; hebt hervor, dass Vergangenheitsbewältigung unerlässlich ist, um echte Versöhnung zu erzielen, und dass dies für florierende Gesellschaften und eine erfolgreiche Integration von entscheidender Bedeutung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert die Erweiterungsländer auf, weiterhin entschlossen und rechtzeitig die notwendigen Reformen, beginnend mit den Grundlagen, umzusetzen und dabei greifbare und unumkehrbare Fortschritte zu erzielen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass kontinuierliche Anstrengungen unternommen werden müssen, um Medienpluralismus zu fördern, die Rechte von Journalisten zu verteidigen, die Rahmenbedingungen für investigativen Journalismus zu schützen, das Recht auf freie Meinungsäußerung in allen Erweiterungsländern sicherzustellen und wirksame Instrumente zur Bekämpfung von Hetze, Verleumdungskampagnen, Mobbing und Belästigung, Drohungen und Angriffen gegen Journalisten einzuführen; fordert die Untersuchung und Verfolgung solcher Vergehen sowie Maßnahmen, um gegen die Medienkonzentration, den politischen und wirtschaftlichen Druck und die mangelnde Transparenz bei der Finanzierung und den Eigentumsverhältnissen im Medienwesen vorzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont, dass die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger und die Beteiligung der Zivilgesellschaft am Erweiterungsprozess intensiviert werden müssen; unterstreicht die Rolle von Organisationen der Zivilgesellschaft mit nachgewiesener Erfolgsbilanz und sektorspezifischem Fachwissen bei der Überprüfung, Aushandlung, Umsetzung und Überwachung von Reformen, wodurch die Wahrung der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und des Vertrauens der Öffentlichkeit in den Beitrittsprozess sichergestellt wird; erachtet nachhaltige Unterstützung und sichere Rahmenbedingungen für ihre Arbeit für äußerst wichtig; fordert nachdrücklich, auf nationaler Ebene dafür zu sensibilisieren, dass die Zivilgesellschaft gefördert und die staatliche Unterstützung für ihre Tätigkeiten erhöht werden muss, auch zur Vorbereitung auf Änderungen bei der Finanzierung nach dem EU-Beitritt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>bekräftigt seinen Standpunkt, dass die Angleichung an die GASP der EU ein wesentlicher Indikator für die klare geostrategische Ausrichtung eines Bewerberlandes, für sein Engagement für die Grundwerte und -prinzipien der EU sowie für seine Bereitschaft zur künftigen EU-Mitgliedschaft ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt fest, dass einige Bewerberländer – vor allem die Ukraine – bereits zu Europas Sicherheit und Verteidigung beitragen; bekundet den Menschen in der Ukraine, die täglich den höchsten Preis für die Bewahrung der europäischen Lebensweise zahlen, seine tiefste Achtung und Dankbarkeit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>begrüßt die erfolgreiche Wiederaufnahme des GASP-Dialogs mit den Partnern im Westbalkanraum und hebt die Bedeutung dieser Partnerschaften für Frieden und Sicherheit hervor; fordert alle derzeitigen und potenziellen Bewerberländer nachdrücklich auf, einer raschen und vollständigen Angleichung an die GASP Vorrang einzuräumen, und bekräftigt, dass der Beitritt eines Landes erst erfolgen kann, wenn es sich vollständig an die GASP angeglichen hat, einschließlich der Annahme und der Umsetzung von restriktiven Maßnahmen und der Angleichung an die Visumpolitik der EU; stellt fest, dass die bedenklichsten Entwicklungen und Rückschritte im Bereich der Demokratie weiterhin in jenen Erweiterungsländer stattfinden, die das niedrigste Angleichungsniveau im Hinblick auf die GASP aufweisen und in denen der EU-Beitrittsprozess faktisch zum Stillstand gekommen ist, insbesondere in Serbien, Georgien und der Türkei; fordert die EU und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihr Möglichstes zu tun, um zu verhindern, dass andere Erweiterungsländer denselben Weg einschlagen; betont, dass eine systematische Abweichung von der Angleichung an die GASP ein grundlegendes Hindernis für den EU-Beitritt darstellt; erwartet, dass die derzeitigen und potenziellen Bewerberländer auch für eine vollständige Angleichung an die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) mit ihren Grundsätzen, Zielen und Aufgaben sorgen, da es sich hierbei um einen wesentlichen Bestandteil des Beitrittsprozesses handelt; legt dem Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ nahe, die Außenminister der Erweiterungsländer, die eine vollständige Angleichung an die GASP vollzogen haben, als Gäste zu seinen Tagungen einzuladen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>hält es für wichtig, die Rolle der Bewerberländer im Bereich der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu stärken, und unterstützt ihre leistungsbezogene Beteiligung an ausgewählten Instrumenten, Programmen und Projekten der EU sowie die Gewährung eines Beobachterstatus für sie bei der Europäischen Verteidigungsagentur; fordert nachdrücklich, sie in die Diskussionen und Verpflichtungen zur Bereitstellung von Sicherheitsgarantien für die Ukraine einzubeziehen; würdigt den Beitrag mehrerer Bewerberländer zu GSVP-Missionen der EU und ihren Kampf gegen EU-feindliche Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland sowie gegen hybride Bedrohungen und betont, dass eine engere Integration die kollektive Sicherheit und Resilienz gegen hybride Bedrohungen stärkt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>hebt hervor, dass eine fehlende Angleichung an die GASP Sicherheitsrisiken für die EU mit sich bringt, die sich z. B. daraus ergeben, dass Drittstaatsangehörige durch den Erhalt der Staatsbürgerschaft eines Bewerberlandes das Recht auf visumfreie Einreise in die EU erlangen können oder dass die Abhängigkeit von China weiter erhöht wird; weist mit Nachdruck darauf hin, dass eine klare Konditionalität erforderlich ist, was den Umgang mit geopolitischen Rivalen angeht, die anstreben, die regelbasierte internationale Ordnung auszuhöhlen und Europa zu schwächen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>unterstreicht, dass die regionale Zusammenarbeit, insbesondere im Westbalkanraum, eine Voraussetzung für den EU-Beitritt ist; betont, dass Aussöhnung, die zu gutnachbarlichen Beziehungen führt, für einen erfolgreichen EU-Beitritt von entscheidender Bedeutung ist; hebt außerdem hervor, dass offene bilaterale Fragen zwischen der EU und Drittländern im Einklang mit dem Völkerrecht und anerkannten Grundsätzen bilateral gelöst und nicht als Vorwand für eine Blockierung der Erweiterung genutzt werden sollten; betont, dass übermäßige Verzögerungen sich sowohl auf die öffentliche Meinung als auch auf das politische Engagement in den Bewerberländern negativ auswirken können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>weist darauf hin, dass der EU-Beitrittsprozess im Einklang mit den Kopenhagener Kriterien von der Erfüllung der in dem Verhandlungsrahmen der EU festgelegten Bedingungen, der Förderung gutnachbarlicher Beziehungen sowie der Einhaltung bilateraler und internationaler Übereinkünfte abhängt und auf der Grundlage der eigenen Leistung des jeweiligen Landes erfolgt; fordert den Rat auf, zu verhindern, dass bilaterale Fragen, die nicht mit den Kopenhagener Kriterien in Zusammenhang stehen, den Fortschritt blockieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>betont den Stellenwert des Dialogs zwischen Belgrad und Pristina, der für Serbien und das Kosovo von entscheidender Bedeutung ist, um auf ihrem jeweiligen Weg in die EU voranzukommen, und zu Stabilität und Wohlstand in der Region beitragen wird, und hebt hervor, wie wichtig es ist, dass das Prespa-Abkommen zwischen Nordmazedonien und Griechenland und der Vertrag über Freundschaft, gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit zwischen Nordmazedonien und Bulgarien im Einklang mit dem Verhandlungsrahmen der EU weiterhin nach Treu und Glauben umgesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>bekräftigt seinen Standpunkt, dass es wichtig ist, historische Archive aus Kriegszeiten und Zeiten des Kommunismus zu öffnen und öffentlich zugänglich zu machen, um die Wahrheitsfindung und Aussöhnung weiter voranzubringen und die demokratische Staatsführung zu stärken; erachtet es als sehr wichtig, inländische und internationale Gerichtsurteile vollständig umzusetzen, internationalen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen und vermissten Personen nachzukommen und gegen die Verherrlichung von Kriegsverbrechern und den Geschichtsrevisionismus vorzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>unterstreicht, dass der leistungsbezogene Prozess mit sich bringen kann, dass die Beitrittsverhandlungen im Falle von Rückschritten bei den Grundwerten eingefroren oder rückgängig gemacht werden, wobei die Verhandlungen erst wieder aufgenommen werden, wenn hinreichende Fortschritte bei den Reformen erzielt wurden; betont, dass Länder, die im Hinblick auf die demokratische Staatsführung unzureichende Leistungen erbringen, mit Konsequenzen rechnen müssen, damit der Beitrittsprozess auch wirklich leistungsbezogen bleibt; bekräftigt, dass die EU die demokratischen Säulen in den Bewerberländern proaktiv unterstützen muss, um die Stabilität und die Reformdynamik zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert eine gründliche Bewertung der Erweiterungspolitik, die sowohl inhaltliche als auch grundsätzliche Aspekte umfasst, um zu untersuchen, warum einige Erweiterungsländer insbesondere in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Demokratie derart begrenzte Fortschritte erzielt haben; fordert eine Bewertung der Fortschritte, die nicht nur auf legislativer Ebene, sondern auch bei der Umsetzung erzielt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert die Kommission auf, eine Monitoring-Gruppe für die Umsetzung von Reformen im Rahmen des Clusters „Wesentliche Elemente“ einzurichten, da rasche Fortschritte oder Rückschritte, durch die die Glaubwürdigkeit und Nachhaltigkeit des Beitrittsprozesses maßgeblich beeinflusst werden können, in diesem Bereich häufig am deutlichsten erkennbar sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>stellt fest, dass es aufgrund erheblicher Mängel bei früheren Erweiterungsprozessen nach dem Beitritt zur EU zu Rückschritten im Bereich der Demokratie kommen konnte, was die Glaubwürdigkeit der Erweiterungspolitik der EU untergraben hat; ist der Ansicht, dass die EU in Bewerberländern, die unzureichende Fortschritte auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft erzielt haben, ihre Unterstützung für proeuropäische demokratische Akteure der Zivilgesellschaft, die sich für Reformen und europäische Werte einsetzen, verstärken sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert die EU-Delegationen vor Ort auf, konsequent einen tragfähigen und leistungsabhängigen Ansatz zu verfolgen, der auf der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Menschenrechte beruht;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gewährleistung des wirksamen Funktionierens einer erweiterten Union</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>ist der Ansicht, dass der Prozess der Vorbereitung auf die Erweiterung sowohl innerhalb der EU als auch in den Erweiterungsländern parallel verlaufen sollte, um das wirksame Funktionieren einer erweiterten Union zu gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten erneut auf, die notwendigen Reformen zur Stärkung der EU und der strategischen Autonomie Europas durchzuführen, damit der Beitritt neuer Mitgliedstaaten nicht durch das Fehlen solcher Reformen verzögert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert erneut, dass die Handlungsfähigkeit der EU durch die Einführung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in Bereichen, die für den Beitrittsprozess relevant sind, gestärkt wird, indem insbesondere das Erfordernis der Einstimmigkeit bei den Zwischenschritten im Erweiterungsprozess abgeschafft wird, wenn es darum geht, über die Öffnung und Schließung einzelner Verhandlungscluster und -kapitel zu entscheiden; bedauert, dass die übermäßige Anwendung der Einstimmigkeit bei den Zwischenschritten im Erweiterungsprozess die EU-Erweiterung wiederholt verlangsamt hat und die öffentliche Unterstützung für die EU-Integration mindert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>hält eine Überprüfung der sektorspezifischen politischen Maßnahmen der EU für erforderlich, um zu beurteilen, wie neue Mitgliedstaaten integriert und das wirksame Funktionieren einer erweiterten Union gewährleistet werden können; begrüßt die bevorstehende Überprüfung von Politikfeldern im Vorfeld der Erweiterung als einen wesentlichen Schritt zur Vorbereitung der Union auf die Aufnahme neuer Mitglieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>betont, dass der Erweiterungsprozess ein beträchtliches Konvergenzpotenzial in mehreren zentralen Bereichen wie Wirtschaft, Umweltschutz und Sicherheit bietet, wie frühere Erweiterungsrunden gezeigt haben; begrüßt die frühen Konvergenzeffekte, die durch eine europäische Perspektive ausgelöst werden; betont, dass die Kohäsionspolitik und die Gemeinsame Agrarpolitik eine zentrale Rolle bei der Förderung der Konvergenz zwischen den EU-Mitgliedstaaten spielen und auch für eine erweiterte Union bewahrt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>stellt fest, dass die breite Anwendung einer schrittweisen, leistungsbezogenen und umkehrbaren Integration in die gemeinsamen Politikbereiche der EU, wie etwa den Binnenmarkt einschließlich des digitalen Binnenmarkts, für Bewerberländer wichtig ist, die erhebliche Fortschritte bei EU-bezogenen Reformen erzielen, wobei die Integrität des EU-Binnenmarkts uneingeschränkt gewahrt bleiben und für gleiche Wettbewerbsbedingungen gesorgt werden muss; betont, dass die schrittweise Integration der Bewerberländer diesen zwar dabei helfen kann, den EU-Besitzstand umzusetzen und somit den Übergang zur EU-Mitgliedschaft reibungsloser zu gestalten, jedoch keine vollständige EU-Mitgliedschaft ersetzen kann; betont, dass künftige Mitgliedstaaten die gleichen Rechte und Pflichten haben sollten wie die derzeitigen Mitgliedstaaten, und spricht sich entschieden dagegen aus, Mitgliedschaften unterschiedlicher Klassen zu schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>hebt hervor, dass die Visaliberalisierung das wirksamste und am besten aufgenommene Ergebnis der schrittweisen Integration ist; unterstützt die neuen Vorschriften, in deren Rahmen es möglich wäre, die Visaliberalisierung für Staatsangehörige von Erweiterungsländern auszusetzen, die Rückschritte im Bereich der Demokratie und schwere Menschenrechtsverletzungen verantworten müssen, wozu die Verfolgung von friedlichen Demonstranten, Vertretern der Zivilgesellschaft, Medienschaffenden und Oppositionspolitikern sowie die Anwendung von Gewalt gegen diese zählen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>betont, dass im Einklang mit dem leistungsbezogenen Ansatz und dem Prinzip der Konditionalität Möglichkeiten der schrittweisen Integration für die Bewerberländer geschaffen werden sollten; betont, dass unbedingt dafür gesorgt werden muss, dass die schrittweise Integration rückgängig gemacht werden kann, wenn ein Bewerberland bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen Rückschritte macht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>bekräftigt, dass der Erweiterungsprozess durch eine Einbeziehung der Bewerberländer in die Arbeitsweise der EU-Organe unterstützt werden sollte, unter anderem in Form eines Beobachterstatus in den einschlägigen Gremien und Institutionen, einschließlich des Parlaments und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>hält es für äußerst wichtig, in der europäischen Gesellschaft das öffentliche Bewusstsein für die EU-Erweiterung und ihre Rolle für die Zukunftsfähigkeit der europäischen Integration zu schärfen; hebt hervor, dass ein erfolgreicher Erweiterungsprozess in erheblichem Maße von einer klaren und transparenten Kommunikationsstrategie abhängt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Unterstützung der Erweiterungsländer auf ihrem Weg zur EU-Mitgliedschaft</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>betont, dass die EU nicht nur individuelle Reformziele, Fahrpläne und Zwischenfristen für jedes Beitrittsland festlegen, sondern auch die Transparenz des Prozesses verbessern und klare und vorhersehbare Zeitpläne für den Beitritt der Bewerberländer einführen sollte, die auf ihrem Weg zum Beitritt am weitesten fortgeschritten sind, um zu verhindern, dass die Dynamik und Glaubwürdigkeit verloren gehen; ist der Ansicht, dass die EU-Erweiterung erfolgen sollte, sobald alle Beitrittsbedingungen in den betreffenden Bewerberländern erfüllt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>betont, dass zentrale Reformen, die das Funktionieren und die Unabhängigkeit von Institutionen betreffen, insbesondere in Bewerberländern mit komplexen verfassungsrechtlichen Strukturen, nicht überhastet oder politisch instrumentalisiert werden dürfen; betont, dass beschleunigte Verfahren oder der Druck, politische Zeitpläne einzuhalten, nicht zulasten der rechtlichen Qualität und institutionellen Integrität der Reformen gehen dürfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>ist der Ansicht, dass die finanzielle Heranführungshilfe, einschließlich der Fazilitäten für den Westbalkan, die Ukraine und die Republik Moldau, von entscheidender Bedeutung ist, um sicherzustellen, dass die Erweiterungsländer strukturierte finanzielle Unterstützung für den institutionellen und wirtschaftlichen Wandel erhalten; betont, dass bei allen Finanzierungshilfen der EU die Konditionalität der Heranführungshilfe, auch in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und die Korruptionsbekämpfung, eingehalten und aufrechterhalten werden muss, um die finanziellen Interessen der EU und der Bürgerinnen und Bürger beider Parteien zu schützen; stellt fest, dass die Durchführungsmodalitäten des Instruments für Heranführungshilfe angepasst werden müssen, um den Vorbereitungs- und Lernprozess zu erleichtern, der für die Nutzung der Strukturfonds erforderlich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>betont, dass die Erweiterung finanzielle Reformen erfordert, um unter anderem Herausforderungen in der Kohäsions- und Agrarpolitik zu bewältigen und sicherzustellen, dass bestehende Programme und politische Prioritäten im Rahmen des EU-Haushalts weiterhin umgesetzt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>stellt fest, dass im Vorschlag der Kommission für den MFR 2028-2034 die Erweiterung eindeutig als eine der strategischen Prioritäten der EU ausgewiesen ist; hebt hervor, dass die Erweiterung eine zentrale Säule des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ ist, auf die 21 % (43,1 Mrd. EUR) seines vorgeschlagenen Haushalts entfallen und die alle derzeitigen und potenziellen Bewerberländer sowie die Partner in der östlichen Nachbarschaft abdeckt, wobei gezielte Mittel für Heranführungshilfe, die Stärkung der Institutionen und die internen Vorbereitungen der EU auf künftige Beitritte bereitgestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>fordert eine angemessene Heranführungshilfe im Rahmen des neuen MFR, die der voraussichtlichen EU-Erweiterung während dessen Laufzeit Rechnung trägt, da mit dem Beitritt einzelner Bewerberländer in diesem Zeitraum zu rechnen ist; fordert klare und kohärente Zuweisungen und Zweckbindungen von Heranführungsmitteln für Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer im Rahmen der Säule „Europa in der Welt“ des MFR und betont, dass diese Mittel vor einer Umschichtung zugunsten anderer externer Prioritäten geschützt werden müssen und klar auf die Prioritäten in den Grundlagenbereichen ausgerichtet sein sollten, während gleichzeitig die Sichtbarkeit und Transparenz der Heranführungshilfe erhöht werden muss; besteht darauf, dass mit den Mitteln die Rechtsstaatlichkeit, die Reform der öffentlichen Verwaltung, der soziale und territoriale Zusammenhalt und die Stärkung und Einbeziehung lokaler Akteure der Zivilgesellschaft und unabhängiger Medien unmittelbar unterstützt werden müssen, um Transparenz zu gewährleisten, der missbräuchlichen Verwendung von Mitteln vorzubeugen und die öffentliche Rechenschaftspflicht der begünstigten Regierungen aufrechtzuerhalten; fordert die Kommission auf, konsequent eine gezielte Konditionalität auf der Grundlage klarer Fortschrittsmaßstäbe anzuwenden, wobei Reformen belohnt und Rückschritte oder ein anhaltender Mangel an Fortschritten sanktioniert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>bekräftigt seine Forderung nach der Schaffung eines Rahmens für eine wirksame Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und den Beitrittsländern; hält die Bewerberländer und potenziellen Bewerberländer dazu an, rasch bilaterale Arbeitsvereinbarungen mit der EUStA zu schließen, um die enge Zusammenarbeit und die Verfolgung der missbräuchlichen Verwendung von EU-Mitteln zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>betont, dass die Finanzierung von Umwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen sowie die Unterstützung der Bewerberländer beim Kapazitätsaufbau gestärkt und besser aufeinander abgestimmt werden müssen; nimmt zur Kenntnis, dass diese Maßnahmen sektorübergreifenden Charakter haben und sehr kostenintensiv sind und stellt fest, dass sie ausschlaggebend für die nachhaltige Entwicklung, die Angleichung an den europäischen Grünen Deal und die Tierschutzvorschriften der EU sowie für die Integration in den Binnenmarkt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, die Bewerberländer in laufende und künftige EU-Projekte in den Bereichen EU-Konnektivität, Verkehr, Energieinfrastruktur, grüner Wandel, digitale Sicherheit, Resilienz und militärische Mobilität einzubeziehen, um die Sicherheit Europas in einem schwierigen geopolitischen Umfeld zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>betont, dass die Schwarzmeerregion für die Sicherheit und den Wohlstand des gesamten europäischen Kontinents von strategischer Bedeutung ist; betont, dass die Konnektivität zwischen der Ukraine, der Republik Moldau, Rumänien, Bulgarien und der Türkei in den Bereichen Transport-, Energie- und Digitalinfrastruktur verbessert werden muss, um die regionale Resilienz zu stärken, die Lieferketten zu diversifizieren und alternative Handelsrouten zu sichern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>betont, dass Verkehrs- und Energieinfrastrukturprojekte in der östlichen Nachbarschaft der EU und im Westbalkan von zentraler Bedeutung für die Stärkung der geostrategischen Autonomie der EU sind, und fordert deren rasche Fertigstellung und die vollständige Aufnahme des Betriebs;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>ist besorgt über den zunehmenden Einfluss Chinas in den Erweiterungsländern, über die wirtschaftlichen und politischen Abhängigkeiten, die sich aus Chinas Finanzhilfeprogrammen und umfangreichen Investitionen in Schlüsselsektoren wie Energie, Telekommunikation, Infrastruktur und dem Bergbau- und Rohstoffsektor ergeben, sowie über die langfristigen Folgen für die demokratische Widerstandsfähigkeit, die wirtschaftliche Sicherheit und die europäischen Interessen; fordert ein stärkeres und sichtbareres Engagement der EU, unter anderem durch verlässliche Investitionsalternativen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>begrüßt die spürbaren Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger, die durch die Senkung der Roaminggebühren zwischen der EU und dem Westbalkan erzielt wurden; fordert die Kommission auf, sich verstärkt darum zu bemühen, dass solche Roaming-Regelungen auf alle Erweiterungsländer ausgedehnt werden und sämtliche Bewerberländer und potenziellen Bewerberländer so bald wie möglich von Roaming zu Inlandspreisen und dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) profitieren können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>fordert, vermehrt auf Investitionen in Humankapital zu setzen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in den Bewerberländern zu fördern und konkrete Lösungen für das Problem der Jugendarbeitslosigkeit zu finden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>fordert den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) erneut auf, die proaktiven und strategischen Kommunikationsbemühungen über die greifbaren Vorteile einer EU-Mitgliedschaft in den Erweiterungsländern und innerhalb der Mitgliedstaaten zu verstärken, indem maßgeschneiderte, faktengestützte und ergebnisorientierte Kommunikationsstrategien entwickelt werden, die die Ziele der EU unterstützen und die lokale Zivilgesellschaft und die Medien einbeziehen, anstatt sich auf allgemeine Kommunikationskampagnen zu verlassen; hebt in diesem Zusammenhang die entscheidende Rolle junger Menschen hervor, da Jugendbewegungen wiederholt einen maßgeblichen Beitrag zum prodemokratischen Aktivismus in den Bewerberländern geleistet haben; bekräftigt ferner seine Forderung an die Kommission, dafür zu sorgen, dass die Unterstützung und die Investitionen der EU in den Bewerberländern in vollem Umfang sichtbar sind und öffentlich wahrgenommen werden, auch wenn sie über internationale Organisationen bereitgestellt werden, und eine eindeutige Kennzeichnung erfolgen muss, die die Flagge der EU enthält; betont, dass die Vereinigten Staaten unabhängige Medien und Akteure der Zivilgesellschaft in den Bewerberländern zwar nicht länger unterstützen, die EU jedoch großes Interesse daran hat, ihr Engagement rasch zu verstärken; betont, dass die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger im Ratifizierungsprozess entscheidend ist und dass die Kommunikation daher sowohl die Vernunft als auch das Gefühl ansprechen muss; fordert die EU-Organe nachdrücklich auf, inklusive öffentliche Debatten über die Erweiterung zu fördern, die breite Öffentlichkeit in einen konstruktiven Dialog einzubeziehen und ihre wirksame Beteiligung an dem Prozess zu ermöglichen; erachtet es als sehr wichtig, dass sich die Bürgerinnen und Bürger – sowohl in den EU-Mitgliedstaaten als auch in den Beitrittsländern – auf lokaler Ebene stärker am Erweiterungsprozess beteiligen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>betont, dass die staatlichen Stellen und politischen Führungskräfte in den Erweiterungsländern maßgeblich dazu beitragen, eine parteiübergreifende Zusammenarbeit bei den Reformen zur EU-Beitrittsperspektive aufzubauen, den gesamtgesellschaftlichen Konsens für eine EU-Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten und den Bürgerinnen und Bürgern die Vorteile eines EU-Beitritts effizient und fortlaufend zu vermitteln; hebt hervor, dass zivilgesellschaftlichen Organisationen eine äußerst wichtige Rolle zukommt, wenn es darum geht, einen faktengestützten öffentlichen Diskurs über die EU-Integration zu fördern, Desinformation entgegenzuwirken und eine informierte öffentliche Debatte zu ermöglichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Akteure der Zivilgesellschaft systematisch in die strategischen Kommunikationsbemühungen im Zusammenhang mit der Erweiterung und den von der EU unterstützten Reformen einzubeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>fordert die Kommission, auch auf höchster Ebene, nachdrücklich auf, in ihrer öffentlichen Kommunikation eine klarere und direktere Sprache zu verwenden, auch wenn es um Missstände, mangelnde Fortschritte oder Rückschritte geht, insbesondere im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, um die Konditionalität zu wahren, die Werte der EU zu verteidigen und das Vertrauen proeuropäischer und prodemokratischer Akteure aufrechtzuerhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, sich uneingeschränkt für die weitere Stärkung der Reformprozesse in den Bewerberländern einzusetzen, insbesondere durch den Ausbau von deren Verwaltungskapazitäten mittels gezielter Programme zum Kapazitätsaufbau; fordert, dass die akademische und bildungsbezogene Zusammenarbeit zwischen der EU und den Erweiterungsländern gestärkt wird, indem Schulungsprogramme gefördert werden, die sich auf europäische Werte und die Rechtsstaatlichkeit, gute Regierungsführung, öffentliche Verwaltung und die Bekämpfung von Korruption konzentrieren, und indem ein Forum geschaffen wird, das gemeinsame Schulungen für öffentliche Bedienstete aus den Erweiterungsländern, einschließlich Bediensteten lokaler und regionaler Behörden, bietet; hebt den Erfolg von Partnerschaftsprojekten beim Transfer von sektorspezifischem Fachwissen hervor und betont, dass auf dieser positiven Erfahrung aufgebaut werden muss, nicht zuletzt, um die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten für den Erweiterungsprozess zu stärken; betont, dass in den Programmen zum Kapazitätsaufbau auch der Stärkung unabhängiger Organisationen der Zivilgesellschaft und der Wahrung ihres Handlungsspielraums Vorrang eingeräumt werden sollte; fordert die Kommission auf, Programme zu unterstützen, die lokale Gemeinschaften, Freiwillige und zivilgesellschaftliche Initiativen stärken, die eine demokratische Kultur, europäische Werte und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>unterstreicht die Rolle der parlamentarischen Diplomatie, der Rechenschaftspflicht und der Programme der EU zur Demokratieförderung, was die Aufrechterhaltung der Reformdynamik anbelangt; bekräftigt seine Bereitschaft, den regelmäßigen und transparenten Dialog und die Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten der Bewerberländer und potenziellen Bewerberländer zu verbessern, indem auf früheren positiven Erfahrungen und erfolgreichen Formaten aufgebaut wird, die bestehenden Instrumente und Initiativen des Parlaments zur Demokratieförderung in vollem Umfang genutzt werden und eine verstärkte parlamentarische Kontrolle des EU-Beitrittsprozesses und der damit verbundenen Reformen gefördert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>betont, dass Wahlreformen nötig sind, mit denen freie, faire, und demokratische Wahlen im Sinne internationaler Standards gewährleistet werden; betont, dass Benchmarks in Bezug auf Pluralismus, Parteiintegrität, Transparenz der Parteien- und Medienfinanzierung sowie Unabhängigkeit der Justiz und der Medien Voraussetzungen für finanzielle Unterstützung und Fortschritt sind; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, partizipative Instrumente zu nutzen und die Bürgerinnen und Bürger, die Parlamente, die Zivilgesellschaft sowie junge Menschen einzubinden, um den Meinungsaustausch zu fördern, das gegenseitige Verständnis zu vertiefen und ein Gefühl der Eigenverantwortung zu vermitteln, bevor der formelle Beitritt erfolgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>ist besorgt über die groß angelegten und böswilligen Desinformationskampagnen, die Russland und andere Akteure seit vielen Jahren kontinuierlich durchführen und deren Intensität seit Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine zugenommen hat; stellt fest, dass die Bewerberländer und potenziellen Bewerberländer sowie die Nachbarländer der EU eindeutig im Fokus der von Russland betriebenen ausländischen Informationsmanipulation und Einmischung stehen, wobei eines der Ziele darin besteht, die EU zu diskreditieren und den Wert der EU-Integration in der öffentlichen Wahrnehmung zu schmälern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>fordert, dass die EU den Dialog mit der Zivilgesellschaft intensiviert und unabhängige investigative Medien, Faktencheck-Organisationen und zivilgesellschaftliche Organisationen, die im Bereich der Medienkompetenz tätig sind, stärker unterstützt, um Desinformation sowie ausländischer Informationsmanipulation und Einmischung effektiv entgegenzuwirken; hebt hervor, dass alle Erweiterungsländer, die in der Phase der Angleichung an die EU sowie im Rahmen ihrer Wahlprozesse starker ausländischer Einmischung ausgesetzt sind, konsequent unterstützt werden müssen und eine enge Zusammenarbeit mit ihnen erforderlich ist; fordert, dass die im Rahmen der Partnerschaftsmission der EU in Moldau gewonnenen Erkenntnisse praktische Anwendung finden; erachtet es als äußerst wichtig, die Wirksamkeit der EU-Instrumente, mit denen die Bewerberländer bei der Abwehr von ausländischer Informationsmanipulation und Einmischung unterstützt werden sollen, zu bewerten und zu verbessern; begrüßt die Absicht der Kommission, den vorgeschlagenen Europäischen Schutzschild für die Demokratie auf die Beitrittsländer auszuweiten und damit deren Fähigkeit zu stärken, auf Bedrohungen wie ausländische Informationsmanipulation und Einmischung sowie Desinformationskampagnen zu reagieren; fordert die Kommission und den EAD auf, die Zusammenarbeit mit gefährdeten Erweiterungsländern in den Bereichen Informationsresilienz, Cybersicherheit und hybride Bedrohungen zu vertiefen; fordert den EAD und die EU-Delegationen in Drittstaaten auf, ihre jeweiligen Kapazitäten zu verstärken, um Desinformation und Propaganda im Zusammenhang mit der GASP der EU zu bekämpfen und abzuwehren, und zu diesem Zweck unter anderem in Kommunikationskampagnen zur Bekämpfung ausländischer Einflussnahme zu investieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass sich Russland zunehmend als globaler Verteidiger „traditioneller Werte“ darstellt, indem es die Russisch-Orthodoxe Kirche für die Verbreitung von Desinformation und die Ausübung von Soft Power instrumentalisiert, insbesondere in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion; betont, dass mit solchen Praktiken die Demokratie, der gesellschaftliche Zusammenhalt und proeuropäische Ausrichtungen ausgehöhlt werden sollen; fordert, dass spezifische Maßnahmen in die GASP und die Erweiterungspolitik integriert werden, um diesem Einfluss entgegenzuwirken, einschließlich einer konfessionell ausgerichteten Diplomatie, strategischer Kommunikation und Unterstützung für Religionsgemeinschaften, die Opfer sowjetischer Unterdrückung waren;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den Regierungen und Parlamenten der Erweiterungsländer zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>