<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0079</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Abbau von Hindernissen für den Binnenmarkt für Verteidigung</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0017/2026 - Berichterstatter: Tobias Cremer)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2026 zu dem Abbau von Hindernissen für den Binnenmarkt für Verteidigung (2025/2143(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung von Versailles, die am 11. März 2022 auf der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den „Strategischen Kompass für Sicherheit und Verteidigung – Für eine Europäische Union, die ihre Bürgerinnen und Bürger, Werte und Interessen schützt und zu Weltfrieden und internationaler Sicherheit beiträgt“, der am 21. März 2022 vom Rat und am 25. März 2022 vom Europäischen Rat gebilligt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2017/2315 des Rates vom 11. Dezember 2017 über die Begründung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) und über die Liste der daran teilnehmenden Mitgliedstaaten<FOOTNOTE><FIELD>1 ABl. L 331 vom 14.12.2017, S. 57, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/2315/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern<FOOTNOTE><FIELD>2 ABl. L 146 vom 10.6.2009, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/43/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG<FOOTNOTE><FIELD>3 ABl. L 216 vom 20.8.2009, S. 76, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/81/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092<FOOTNOTE><FIELD>4 ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 149, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/697/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2023/1525 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 2023 zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP)<FOOTNOTE><FIELD>5 ABl. L 185 vom 24.7.2023, S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1525/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2023/2418 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 über die Einrichtung eines Instruments zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA),<FOOTNOTE><FIELD>6 ABl. L, 2023/2418, 26.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2418/oj.</FIELD></FOOTNOTE></P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2025/2643 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2025 zur Einrichtung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit von und Versorgung mit Verteidigungsgütern („EDIP-Verordnung“)<FOOTNOTE><FIELD>7 ABl. L, 2025/2643, 29.12.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/2643/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2025/2653 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/694, (EU) 2021/695, (EU) 2021/697, (EU) 2021/1153 und (EU) 2024/795 im Hinblick auf Anreize für verteidigungsbezogene Investitionen im EU-Haushalt zur Umsetzung des Plans „ReArm Europe“<FOOTNOTE><FIELD>8 ABl. L, 2025/2653, 22.12.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/2653/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2025/1106 des Rates vom 27. Mai 2025 zur Festlegung des Instruments „Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) durch die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie“<FOOTNOTE><FIELD>9 ABl. L, 2025/1106, 28.5.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/1106/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 17. Juni 2025 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Projekte zur Verteidigungsbereitschaft (COM(2025)0821), auf den Vorschlag der Kommission vom 17. Juni 2025 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 1272/2008, (EU) Nr. 528/2012, (EU) 2019/1021 und (EU) 2021/697 hinsichtlich der Verteidigungsbereitschaft und der Erleichterung von Investitionen im Verteidigungsbereich und der Bedingungen für die Verteidigungsindustrie (COM(2025)0822) und auf den Vorschlag der Kommission vom 17. Juni 2025 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2009/43/EG und 2009/81/EG im Hinblick auf die Vereinfachung der Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der EU und die Vereinfachung der Beschaffung im Bereich Sicherheit und Verteidigung (COM(2025)0823), die im Rahmen des Omnibus-Pakets für die Verteidigungsbereitschaft vom 17. Juni 2025 vorgelegt wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur europäischen Verteidigung, insbesondere vom 6. März 2025, vom 20. März 2025, vom 26. Juni 2025 und vom 23. Oktober 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 zu der Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG über die Auftragsvergabe in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und der Richtlinie 2009/43/EG über die Verbringung von Verteidigungsgütern<FOOTNOTE><FIELD>10 ABl. C 494 vom 8.12.2021, S. 54.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. April 2025 zur Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – Jahresbericht 2024<FOOTNOTE><FIELD>11 ABl. C, C/2025/4388, 9.9.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4388/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2025 zu den institutionellen Aspekten des Berichts über die Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit Europas (Draghi-Bericht)<FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">12 </STRING>Angenommene Texte, P10_TA(2025)0285.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 5. März 2024 mit dem Titel „Eine neue europäische Industriestrategie für den Verteidigungsbereich: Erreichen der Verteidigungsbereitschaft der EU durch eine reaktionsfähige und resiliente europäische Verteidigungsindustrie“ (JOIN(2024)0010),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die politischen Leitlinien für die nächste Kommission für den Zeitraum 2024-2029 mit dem Titel „Europa hat die Wahl“, die am 18. Juli 2025 von der Kandidatin für das Amt der Präsidentin der Kommission, Ursula von der Leyen, vorgelegt wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“ (Draghi-Bericht) und insbesondere auf dessen Kapitel 4 zur Erhöhung der Sicherheit und Verringerung von Abhängigkeiten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Sauli Niinistö vom 30. Oktober 2024 mit dem Titel „Safer Together: Strengthening Europe’s Civilian and Military Preparedness and Readiness“ (Gemeinsam für mehr Sicherheit: Stärkung der zivilen und militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas) (Niinistö-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom 10. April 2024 mit dem Titel „Much more than a market – Speed, security, solidarity: Empowering the Single Market to deliver a sustainable future and prosperity for all EU Citizens“ (Viel mehr als ein Markt – Geschwindigkeit, Sicherheit, Solidarität: Stärkung des Binnenmarkts zur Schaffung einer nachhaltigen Zukunft und von Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger der EU) (Letta-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Gemeinsame Weißbuch der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 19. März 2025 mit dem Titel „Gemeinsames Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030“ (JOIN(2025)0120),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Sicherheit und Verteidigung (A10-0017/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Jahrzehnte, in denen der Fokus bei der Beschaffung von Verteidigungsgütern auf nationaler Ebene lag, die Fragmentierung der Industrie, aufsichtsrechtliche Hindernisse, unzureichende Investitionen, divergierende Bedrohungsanalysen und abweichende außenpolitische Ziele und ein Mangel an einer integrierten Fähigkeitenplanung und einer aggregierten Nachfrage sowie der Wettbewerb um geistiges Eigentum die Entstehung eines wirksamen und vollständig integrierten Binnenmarktes für Verteidigung verhindert und die Interoperabilität der Verteidigungssysteme der Mitgliedstaaten verringert haben, wodurch sich erhebliche Zusatzkosten für die Steuerzahler ergeben haben und gleichzeitig die Fähigkeit der EU, für die Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu sorgen, beeinträchtigt, die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) geschwächt und eine umfassende Verwirklichung der strategischen Autonomie, der Abwehrfähigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit Europas verhindert wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass in dem Letta- und in dem Draghi-Bericht ein Zusammenwirken struktureller Defizite hervorgehoben wird, die die Wettbewerbsfähigkeit der EDTIB schmälern, wobei in diesen Berichten auch eine Fragmentierung, unzureichende öffentliche Verteidigungsausgaben und ein begrenzter Zugang zu Finanzmitteln als zentrale Herausforderungen identifiziert wurden, weshalb die Errichtung eines echten Binnenmarktes für Verteidigung als notwendig erachtet wird; in der Erwägung, dass im Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung hervorgehoben wird, dass sich die Maßnahmen auf die Vorschriften und Verfahren für die Beschaffung von Verteidigungsgütern, die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der EU und die gegenseitige Anerkennung nationaler Zertifizierungsbescheinigungen konzentrieren sollten; in der Erwägung, dass im Niinistö-Bericht auch betont wird, dass die allgemeine Abwehrbereitschaft Europas, einschließlich der Integration der zivilen und militärischen Resilienz und der Mobilisierung privater Investitionen, verbessert werden muss und dass dieser Bedarf zudem mit einem Binnenmarkt für Verteidigung effizienter gedeckt werden kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass eine widerstandsfähige, wettbewerbsfähige und innovative industrielle Basis der europäischen Verteidigung von entscheidender Bedeutung ist, um die Ziele des Strategischen Kompasses zu verwirklichen und die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit der EU im Sinne der Agenda „Bereitschaft 2030“ sicherzustellen; in der Erwägung, dass dies eine schlüssige Industrie- und Technologiepolitik erfordert, mit der interoperable Fähigkeiten gefördert, kritische Lieferketten gesichert, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt und Innovationen mit doppeltem Verwendungszweck vorangetrieben werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Verteidigungsunternehmen mit Sitz in kleineren Mitgliedstaaten in der Vergangenheit besonders stark von den übermäßig strengen Vorgaben zur Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der EU und zu Ausfuhrkontrollen betroffen waren, was zeigt, wie ein einziger Schwachpunkt die EU-weiten Lieferketten schwächen kann; in der Erwägung, dass KMU mit besonderen Zutrittsbeschränkungen zu den Verteidigungsmärkten konfrontiert sind; in der Erwägung, dass es bei den derzeitigen EU-Wettbewerbsregeln und staatlichen Beihilfen an maßgeschneiderten Bestimmungen für kooperative grenzüberschreitende Verteidigungsprojekte fehlt, was die industrielle Zusammenarbeit und Konsolidierung behindern könnte; in der Erwägung, dass es für Verteidigungsprojekte, die über EU-Finanzierungsinstrumente unterstützt werden, keine spezifische Gruppenfreistellung und keinen vergleichbaren Erleichterungsmechanismus gibt, was zu Rechtsunsicherheit für Unternehmen führt, die gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsvorhaben verfolgen; in der Erwägung, dass durch das Fehlen eines angemessenen Rahmens für geistiges Eigentum und Lizenzen für öffentlich finanzierte Forschung und Entwicklung im Verteidigungsbereich die Herstellung zertifizierter europäischer Designs durch mehrere Hersteller beschränkt wird und dass durch diesen fehlenden Rahmen auch die Wirksamkeit gemeinsamer Beschaffungsinstrumente verringert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die europäische Verteidigungsindustrie mit einem gravierenden Fachkräftemangel und einer alternden Belegschaft konfrontiert ist, was zu Engpässen bei der Produktion führen könnte und eine Expansion behindert; in der Erwägung, dass unterschiedliche nationale Anforderungen an die Sicherheitsüberprüfung von Personal und Unternehmen der Verteidigungsindustrie eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit verhindern, da sich Unternehmen oder Ingenieure, die in einem Mitgliedstaat für den Umgang mit Verschlusssachen zugelassen sind, in anderen Mitgliedstaaten einer langwierigen, wiederholten Sicherheitsüberprüfung unterziehen müssen; in der Erwägung, dass die rasche Einführung und der Einsatz innovativer Technologien seitens der europäischen Streitkräfte durch langwierige Entwicklungszyklen und eine ausgeprägte Risikoaversion behindert werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen Erträge und Vorteile auf ausgewogene und verhältnismäßige Weise in der gesamten EU verteilt werden müssen, um die öffentliche Unterstützung für entsprechende Investitionen zu erhöhen, wobei den Besonderheiten der jeweiligen nationalen industriellen Basis im Verteidigungsbereich Rechnung zu tragen ist; in der Erwägung, dass bei einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auch eine faire und uneingeschränkte Beteiligung von KMU und kleinen Midcap-Unternehmen an der Wertschöpfungskette im Verteidigungsbereich sichergestellt und der regionale Zusammenhalt in der gesamten EU gestärkt werden sollte; in der Erwägung, dass Investitionen im Verteidigungsbereich das Potenzial haben, hochwertige Arbeitsplätze in einer Vielzahl von Regionen zu schaffen und so zu der Verwirklichung der Kohäsionsziele beizutragen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass jüngste Ereignisse die Risiken aufgrund der Konzentration der Lieferketten im europäischen Verteidigungssektor aufgezeigt haben, wobei wichtige Verteidigungsgüter und Vorleistungen häufig von einem einzigen oder einer sehr begrenzten Anzahl von Lieferanten abhängig sind; in der Erwägung, dass eine solche Konzentration in Krisenzeiten zu zentralen Ausfallpunkten und Verwundbarkeiten führt, womit deutlich wird, dass eine Diversifizierung und Redundanz der Bezugsquellen dringend erforderlich ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass dem Draghi-Bericht zufolge auf die gemeinsame europäische Beschaffung im Jahr 2022 nur 18 % der Ausgaben für die Beschaffung von Verteidigungsgütern entfielen, was deutlich unter dem im Rahmen der Europäischen Verteidigungsagentur vereinbarten Richtwert von 35 % liegt; in der Erwägung, dass sich die Europäische Union das politische Ziel gesetzt hat, bis 2030 mindestens die Hälfte ihrer Verteidigungsgüter aus europäischer Produktion zu beziehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass das Ziel der Errichtung eines Binnenmarkts für Verteidigung letztlich ein Mittel zur Schaffung von Sicherheit und strategischer Autonomie Europas und kein Selbstzweck ist; in der Erwägung, dass die industrielle Integration im Verteidigungsbereich der Fähigkeit der EU dienen sollte, ihre Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Werte zu schützen, Resilienz und Abschreckung sicherzustellen und ihre Handlungsfreiheit zu wahren; in der Erwägung, dass ein Gleichgewicht zwischen Markteffizienz und den Erfordernissen der Souveränität und Solidarität gefunden werden muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass durch eine gemeinsame Planung, Entwicklung, Produktion und Beschaffung im Bereich der Verteidigungsfähigkeiten in der EU die Effizienz und Wirksamkeit öffentlicher Investitionen erhöht sowie industrielle und operative Gewinne erzielt werden könnten, wodurch die gesellschaftliche und politische Akzeptanz der notwendigen Erhöhungen der Verteidigungsinvestitionen in Zeiten knapper Haushaltsmittel gesteigert und die Fähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten, bis 2030 eine umfassende Verteidigungsbereitschaft und eine echte europäische Verteidigungsunion zu erreichen, erheblich verbessert würde; in der Erwägung, dass ein solches gemeinsames Vorgehen in der EU mit den Planungsprozessen der NATO abgestimmt werden sollte, wobei unnötige Doppelmaßnahmen zu vermeiden sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten nur dann in Betracht ziehen werden, ihre Investitionen und ihre Zusammenarbeit bei gemeinsamen Verteidigungsprojekten aufzustocken, wenn diese Projekte die Entwicklung militärischer Fähigkeiten von gemeinsamem Interesse für ihre Streitkräfte umfassen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU eine Reihe von Initiativen vorgelegt hat, die darauf abzielen, die Verteidigungsbereitschaft der EU zu stärken, die Investitionsbedingungen zu verbessern und Anreize für gemeinsame Maßnahmen zu schaffen, jedoch bisher keine transformativen Maßnahmen vorgeschlagen hat, die erforderlich sind, um einen echten Binnenmarkt für Verteidigungsgüter zu schaffen; in der Erwägung, dass die EU-Vorschriften über die Beschaffung von Verteidigungsgütern (Richtlinie 2009/81/EG) und über Verbringungen innerhalb der EU (Richtlinie 2009/43/EG) trotz erheblicher Veränderungen im Sicherheitsumfeld noch nicht umfassend aktualisiert wurden; in der Erwägung, dass die Interessenträger beide Richtlinien häufig als übermäßig komplex und die Umsetzung in den Mitgliedstaaten als langsam und problematisch empfinden, wobei ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand erforderlich ist und eine Fragmentierung des Binnenmarkts verursacht wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass 90 % der Unionsbürgerinnen und -bürger angesichts zunehmender geopolitischer Bedrohungen, insbesondere aufgrund des andauernden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und seiner hybriden Angriffe und Provokationen sowie aufgrund von Terrorismus und Instabilität im Nahen Osten und in Afrika, zu Recht eine verstärkte Zusammenarbeit der EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung, auch innerhalb der NATO und mit gleichgesinnten Partnern, erwarten, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Interessen und Werte der EU auf der Weltbühne zu verteidigen; in der Erwägung, dass dieses zunehmend instabile Sicherheitsumfeld in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU eine schlüssige, abgestimmte Reaktion erfordert, insbesondere um den ungehinderten Verkehr von Verteidigungsgütern und -dienstleistungen sicherzustellen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Zukunftsvorstellung für einen Binnenmarkt für Verteidigung in der Union</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>weist darauf hin, dass dem Draghi-Bericht zufolge eine verstärkte Zusammenarbeit zu enormen Effizienzeinsparungen um bis zu 30 % bei den jährlichen Verteidigungsausgaben in der gesamten EU führen könnte, die die Wirksamkeit der derzeitigen Verteidigungsausgaben erheblich erhöhen würden; weist auf die umfassenderen Vorteile hin, die sich daraus für die Wettbewerbsfähigkeit, Widerstandsfähigkeit und strategische Souveränität der EU ergeben, da dies beträchtliche Beschäftigungsmöglichkeiten, wirtschaftliche Entwicklung und eine technologische Führungsrolle in der gesamten EU in Aussicht stellt; betont, dass ein echter Binnenmarkt für Verteidigungsgüter von entscheidender Bedeutung ist, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen nicht nur innerhalb der EU, sondern auch auf dem Weltmarkt zu fördern, wo sie unter anderem mit den US-amerikanischen Großlieferanten konkurrieren müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>ist davon überzeugt, dass die enormen Herausforderungen und Bedrohungen, denen die EU und ihre Mitgliedstaaten gegenüberstehen, ein völliges Umdenken in Bezug auf die Art und Weise ihrer Zusammenarbeit und Abstimmung in Verteidigungsfragen erfordern; betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihr Verständnis hinsichtlich der Produktion der Verteidigungsindustrie grundlegend ändern und daher einen echten Binnenmarkt für Verteidigung entwickeln müssen, wie es im Letta-, Draghi- und Niinistö-Bericht sowie im Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung gefordert wird; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, nationalistische Reflexe in Bezug auf ihre nationale industrielle Basis abzulegen, die Vorteile der Verteidigungszusammenarbeit auf der Ebene der EU bei ihrer nationalen Verteidigungsplanung stärker zu würdigen und die wesentliche Rolle der aktiven Unterstützung durch die Organe und Agenturen der EU bei der Erleichterung und Koordinierung dieser Zusammenarbeit anzuerkennen und gleichzeitig das gegenseitige Vertrauen zwischen allen Interessenträgern zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass nur ein echter Binnenmarkt für Verteidigung die Mittel bereitstellen kann, die erforderlich sind, um wirklich eine wettbewerbsfähige, innovative und widerstandsfähige EDTIB aufzubauen und aufrechtzuerhalten, über die die benötigte Ausrüstung in den erforderlichen Zeiträumen und in dem erforderlichen Umfang bereitgestellt werden kann, und das volle wirtschaftliche, industrielle und finanzielle Potenzial der EDTIB zu erschließen; betont, dass ein echter Binnenmarkt für Verteidigung unerlässlich ist, um die Lücken bei den Fähigkeiten zu schließen und die Abschreckungswirkung wiederherzustellen, und dass ein solcher Binnenmarkt daher eine notwendige Grundvoraussetzung für eine starke, souveräne und wettbewerbsfähige Union ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, rasch zu handeln, um einen echten Binnenmarkt für Verteidigung zu schaffen, und zwar sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite; weist darauf hin, dass die Bündelung der Nachfrage durch gemeinsame Beschaffung und Verwaltung während des gesamten Lebenszyklus, eine Vereinfachung der Rechtsvorschriften und die EU-weite grenzüberschreitende Integration der Industrie dringend erforderlich sind, um entsprechende Hindernisse zu beseitigen und die Abhängigkeit von Drittländern zu verringern, wie dies auch im Letta- und im Draghi-Bericht dargelegt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, für demokratische Legitimität, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Institutionen, Rechenschaftspflicht und Transparenz zu sorgen, um die notwendige öffentliche Unterstützung für höhere Ausgaben im Verteidigungsbereich sicherzustellen; betont, dass unbedingt dafür zu sorgen ist, dass überall in der EU die Kosten und der Nutzen, die sich aus dem Anstieg der europäischen Verteidigungsausgaben ergeben, gerecht und ausgewogen verteilt sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Hindernisse für einen Binnenmarkt für Verteidigung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>betont, dass die derzeitige Ausgestaltung der Verteidigungsindustrie zu unnötigen Doppelspurigkeiten, externen Abhängigkeiten und Ineffizienzen führt und die Stärkung der EDTIB und der Verteidigungsbereitschaft der EU behindert; hebt hervor, dass diese Fragmentierung in Verbindung mit unzureichenden Investitionen und einer fehlenden Planung langfristiger Verteidigungsausgaben verhindert, dass die Größenvorteile erzielt werden, die sich bei den europäischen Unternehmen aus der Bündelung der Beschaffung und Produktion von Verteidigungsgütern ergeben könnten; betont, dass die Fragmentierung der Verteidigungsindustrie in der EU unbedingt überwunden, Skaleneffekten genutzt und ein besseres Verständnis der Hindernisse erreicht werden muss, die für den Binnenmarkt für Verteidigung bestehen; betont, dass ein Binnenmarkt für Verteidigung faire Beteiligungsmöglichkeiten für die Industrie und Forschungseinrichtungen und auch Start-up-Unternehmen, aus allen Mitgliedstaaten, einschließlich kleinerer Volkswirtschaften, sicherstellen muss und nicht zu einem übermäßig zentralisierten Modell der Verteidigungsindustrie führen darf; betont, dass eine solche Marktgestaltung zum wirtschaftlichen Zusammenhalt beiträgt, indem hochwertige Arbeitsplätze im verarbeitenden Gewerbe und in Forschung und Entwicklung in verschiedenen Regionen der EU – auch in wirtschaftlich weniger entwickelten Regionen – geschaffen werden; stellt ferner fest, dass eine solche geografische Diversifizierung zur Widerstandsfähigkeit und Versorgungssicherheit beiträgt und auch dazu, die Entstehung von Monopolen sowie Nachteile für KMU und Midcap-Unternehmen zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt mit Bedauern fest, dass die derzeitige koordinierte Fähigkeitenplanung und die gegenwärtigen aufeinander abgestimmten Ausgaben für Verteidigungsgüter in der EU kein Ergebnis gebracht haben, was zu divergierenden Vorschriften und Förderfähigkeitskriterien sowie einer ineffizienten Verwendung der Mittel geführt hat, wodurch Rechtsunsicherheit entsteht und die Mitgliedstaaten häufig dazu veranlasst werden, der bilateralen Zusammenarbeit mit Drittländern den Vorzug zu geben; bedauert, dass national festgelegte Prioritäten häufig eine fruchtbare Zusammenarbeit innerhalb der EU verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>sieht mit großer Sorge das anhaltende gegenseitige Vertrauensdefizit zwischen den Mitgliedstaaten, das sich unter anderem in einer Zurückhaltung bei der Schaffung regionaler industrieller Kompetenzzentren, einem begrenzten Maß an grenzüberschreitender Zusammenarbeit und gemeinsamer Fähigkeitenplanung, einem unzureichenden Umfang der Beschaffung von Verteidigungsgütern und -dienstleistungen innerhalb der EU und doppelten oder vorsorglichen Beschränkungen für die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der EU zeigt, wodurch die Entwicklung umfassend integrierter europäischer Lieferketten behindert und ein erhebliches Hindernis für die Entwicklung eines echten Binnenmarkts für Verteidigung geschaffen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>ist der Ansicht, dass die derzeitigen Rechtsrahmen der EU nicht die richtigen Bedingungen für die Beschaffung von Gütern mit schnellen Innovationszyklen bieten, wie beispielsweise im Bereich der Drohnenentwicklung; äußert sich besorgt darüber, dass der Binnenmarkt für Verteidigungsgüter nach wie vor beeinträchtigt wird, weil die Mitgliedstaaten seine Vorschriften nicht hinreichend harmonisiert anwenden und unverhältnismäßig oft von der in Artikel 346 AEUV vorgesehenen Ausnahmeregelung Gebrauch machen, was die Bemühungen um eine gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern in der EU erschwert; betont, dass KMU und kleine Midcap-Unternehmen gezielt unterstützt werden müssen, um ihnen die Beteiligung an der Lieferkette der Verteidigungsindustrie zu erleichtern, damit für mehr Innovation und zugleich für Redundanzen in der Industrie gesorgt wird, durch die die Widerstandsfähigkeit und Versorgungssicherheit der EU erhöht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>ist besorgt darüber, dass der Binnenmarkt für Verteidigung nach wie vor durch eine unzureichend harmonisierte Anwendung seiner Vorschriften durch die Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird; ist insbesondere besorgt über die häufige Nutzung von Artikel 346 AEUV, dessen Anwendung der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in mehreren Fällen als ungerechtfertigt und somit als missbräuchlich eingestuft hat; betont, dass angesichts der aktuellen geopolitischen Lage und der Bedrohungen für die Einheit der EU ein Ansatz verfolgt werden muss, durch den die wesentlichen Sicherheitsinteressen der EU geschützt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>ist der Auffassung, dass die uneingeschränkte Einhaltung des Gemeinsamen Standpunkts der EU zu Waffenausfuhren durch die Mitgliedstaaten<FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">13 </STRING>Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (ABl. L 335 vom 13.12.2008, S. 99, ELI: http://data.europa.eu/eli/compos/2008/944/oj).</FIELD></FOOTNOTE> eine wichtige Stütze für das umfassende Funktionieren eines Binnenmarktes für Verteidigung darstellt; ist der Auffassung, dass das Fehlen eines harmonisierten EU-Ausfuhrkontrollsystems und einer gegenseitiger Anerkennung der verschiedenen Genehmigungen, Lizenzen, Zertifizierungen und Sicherheitsüberprüfungen nach wie vor Hindernisse für das Funktionieren eines Binnenmarktes für Verteidigung schafft, da sich dies auf die Verbringung innerhalb der EU auswirkt; weist darauf hin, dass sich die Verteidigungsproduktion heutzutage in hohem Maße auf integrierte grenzüberschreitende Lieferketten in der EU stützt, wobei Komponenten aus mehreren Mitgliedstaaten bezogen werden, was – in dem Falle einer Ausfuhrsperre – zu Unsicherheit für die Industrie und die Lieferketten führt; betont, dass eine praktische Lösung erforderlich ist, die der Realität der derzeitigen Abhängigkeiten von Nicht-EU-Ländern Rechnung trägt, auch angesichts der zunehmenden Bedeutung kritischer Rohstoffe für die EDTIB und der möglichen Verhängung von Zwangsmaßnahmen durch Nicht-EU-Länder; hebt hervor, dass ohne einen garantierten und verlässlichen Zugang zu Vorleistungen wie Seltenen Erden, Halbleitern und hochwertigen Metallen die ambitionierten Ziele Europas hinsichtlich der Ausweitung der Verteidigungskapazitäten und der strategischen Autonomie nicht erreicht werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>ist der Auffassung, dass die Abstimmung der Prozesse der EU und der Mitgliedstaaten zur Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten mit den Planungs- und Überprüfungsprozess der NATO nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist, um die Kohärenz und Interoperabilität zwischen den Mitgliedstaaten und der NATO-Partnern, die nicht der EU angehören, sicherzustellen; bedauert, dass es kein Kooperationsabkommen zwischen der NATO und der EU über den Austausch von Informationen über NATO-Standards (STANAG) gibt, das die EU mithilfe verbindlicher  Instrumente durchsetzen könnte; betont, dass die mangelnde Durchsetzung von Standards in den letzten Jahrzehnten zu Ineffizienzen, Doppelspurigkeiten und mangelnder Interoperabilität geführt hat und weiterhin ein Problem darstellt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Abbau von Hemmnissen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, die EU-Verteidigungsprogramme im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens mit ausreichenden Mitteln auszustatten, um wirksame Anreize für die Mitgliedstaaten zu schaffen, damit sie gemeinsam Fähigkeiten entwickeln und eine gemeinsame Beschaffung aufnehmen und ihre Verteidigungsindustrien zu einer engeren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bewegt werden; hebt das Potenzial neuer Rahmen wie des europäischen Verteidigungsvorhabens von gemeinsamem Interesse, darunter die vier Leitinitiativen des Fahrplans für die Verteidigungsbereitschaft 2030, und der Strukturen für europäische Rüstungsprogramme hervor, wenn es darum geht, diese Ziele mithilfe einer ausreichenden langfristigen Finanzierung zu erreichen; betont, dass bei der Finanzierung Projekten mit einem klaren europäischen Mehrwert, Interoperabilität, langfristiger industrieller Nachhaltigkeit und operativer Wirkung Vorrang eingeräumt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>weist auf die derzeitigen Einschränkungen bei den Fertigungskapazitäten der europäischen Verteidigungsindustrie hin, die dessen ungeachtet derzeit eine Ausweitung erfährt, und fordert die Mitgliedstaaten auf, einen „Buy European“-Ansatz zu verfolgen, bei dem der gemeinsamen Beschaffung und der verstärkten Produktion von Verteidigungsgütern mit Ursprung aus der EDTIB, der Ukraine, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums/der Europäischen Freihandelsassoziation (EWR/EFTA) und zusätzlich aus anderen Nicht-EU-Staaten, mit denen die EU eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft unterzeichnet hat, sowie der und der verstärkten Produktion Vorrang eingeräumt wird, da dies der EDTIB ein verlässliches Auftragsvolumen sichern, private Investitionen in Forschung und Entwicklung für Verteidigungsgüter ankurbeln und die EDTIB dabei unterstützen würde, innovative Verteidigungsgüter in ausreichenden Mengen zu liefern; fordert die Mitgliedstaaten auf, Verträge zu unterzeichnen, die stabile und mittel- bis langfristige aggregierte Nachfragesignale für europäische Produkte bieten und somit Investitionssicherheit für den Ausbau der EDTIB schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Ukraine so weit wie möglich als integralen Bestandteil des Binnenmarkts für Verteidigung zu behandeln, indem sie Industriepartnerschaften, den Zugang zu gemeinsamen Beschaffungsmechanismen und die Teilnahme an EU-Programmen wie dem Europäischen Verteidigungsfonds und dem speziellen Unterstützungsinstrument für die Ukraine im Rahmen des EDIP erleichtern, um die schrittweise Integration der Ukraine in die Lieferketten der EDTIB zu ermöglichen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Zukunft der Ukraine in der EU liegt und ihre Integration sowohl für die EDTIB durch die fortgeschrittene und kriegsbewährte Verteidigungstechnik und innovativen industriellen Kapazitäten der Ukraine als auch für die technologische und industrielle Basis der Verteidigung der Ukraine von Vorteil wäre;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Verteidigung und kritische Sicherheit erheblich verbessert werden muss, und fordert die Kommission auf, eine weitreichende Überarbeitung vorzuschlagen; betont, dass es sinnvoll ist, den Mitgliedstaaten zu gestatten, die Rahmenverträge der anderen Mitgliedstaaten zu nutzen, um die Verteidigungsbereitschaft der EU kurzfristig zu erhöhen, da sie dadurch schneller und effizienter Beschaffungen durchführen können, und erwartet, dass die Beschaffung langfristig über allgemeine oder gemeinsame Rahmenverträge erfolgt, die von Anfang an entsprechend den Kriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge der EU konzipiert wurden; fordert die Mitgliedstaaten auf, unterschiedliche Vertragsformen zu nutzen, bei denen Innovation, Wettbewerb und Investitionen durch privates Kapital vorgesehen sind, und dabei sicherzustellen, dass die Wettbewerbsregeln, die Integritätsanforderungen und die Standards für die Korruptionsbekämpfung voll und ganz eingehalten werden, und weist erneut darauf hin, dass die europäischen Kapitalmärkte eine Schlüsselrolle bei der Finanzierung von Innovationen im Verteidigungsbereich spielen; ist ferner der Ansicht, dass Aspekte im Zusammenhang mit Sicherheit und Verteidigung, wie das Vorhandensein ziviler Komponenten in Militärgütern, bei jeglicher Überarbeitung der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe<FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">14 </STRING>Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2014/24/oj).</FIELD></FOOTNOTE> berücksichtigt werden sollten; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, im Rahmen der bevorstehenden umfassenden Überarbeitung der Richtlinie 2009/81/EG eine aktualisierte Fassung der Innovationspartnerschaften im Verteidigungsbereich vorzulegen, um dieses Instrument besser an die Besonderheiten des Verteidigungsmarktes und das derzeitige schwierige Sicherheitsumfeld anzupassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>betont, dass die Kommission bei der Anwendung der EU-Vorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen insbesondere auf die Einheit und Integrität des Binnenmarkts achten muss, um zu verhindern, dass der Wettbewerb verzerrt wird, und um gleiche Wettbewerbsbedingungen und die Kohäsion zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, wobei besonderes Augenmerk auf kleinere Mitgliedstaaten zu richten ist, die im Vergleich über weniger öffentliche Mittel verfügen, um die Rüstungsindustrie im eigenen Land zu unterstützen; betont, dass der Umstand, dass in hohem Maße von nationalen Subventionen Gebrauch gemacht wird, um Investitionen im Verteidigungsbereich zu unterstützen, die Gefahr birgt, dass der Binnenmarkt keine Zersplitterung erfährt und die Unternehmen – insbesondere KMU – innerhalb der EU ungleichen Wettbewerbsbedingungen ausgesetzt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die Kommission auf, eine Empfehlung zur Auslegung von Artikel 346 AEUV abzugeben, um in der gesamten EU eine harmonisierte und einheitliche Vorgehensweise zu erleichtern, wobei der Notwendigkeit Rechnung zu tragen ist, die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Mitgliedstaaten streng zu schützen, und fordert, dass Artikel 346 nur in Ausnahmefällen und entsprechend den aktuellen Gegebenheiten einer interdependenten Sicherheitsarchitektur in der EU angewendet wird; ist der Ansicht, dass die Kommission die Möglichkeit zugesprochen bekommen sollte, die allgemeine Umsetzung von Artikel 346 AEUV von Fall zu Fall bewerten, um in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH und den aktuellen Gegebenheiten einer interdependenten Sicherheitsarchitektur in der EU eine etwaige strukturelle missbräuchliche Nutzung zu beseitigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>betont, dass gezielte Unterstützung bereitgestellt werden muss, insbesondere für die Erprobung von Prototypen neuer Produkte, und dass Investitionen in neue und bahnbrechende Technologien Vorrang eingeräumt werden muss; hebt den Mehrwert einer engen Zusammenarbeit mit ukrainischen Akteuren im Bereich Verteidigung und Technologie in diesen hochinnovativen Bereichen hervor; betont, dass es wichtig ist, die finanzielle Lebensfähigkeit von Unternehmen, einschließlich KMU, die in solche Innovationen investieren, zu sichern; hebt hervor, dass spezifische Maßnahmen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von KMU erleichtern sollten, insbesondere in den Bereichen Cybertechnik, KI, unbemannte Technologien und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, wobei auf bestehenden Exzellenzzentren in den Mitgliedstaaten aufgebaut werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, eine europäische Initiative zur Beschleunigung von Innovationen im Verteidigungsbereich ins Leben zu rufen, die sich an Konzeptmodellen wie dem US-amerikanischen Institut zur Erforschung zukunftsorientierter Projekte für die Verteidigung (DARPA) oder der NATO-Agentur für die Beschleunigung von Verteidigungsinnovationen für den Nordatlantikraum (DIANA) orientiert und risikoreiche, aber vielversprechende Forschungsprojekte im Verteidigungsbereich finanziert und schnelle Wege für die Erprobung bahnbrechender Technologien und deren Integration in europäische Programme zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeiten eröffnet; stellt fest, dass die bestehenden Forschungs- und Entwicklungsinstrumente der EU, darunter der Europäische Verteidigungsfonds, das EU-Innovationsprogramm im Verteidigungsbereich (EUDIS) und die Plattform für Verteidigungsinnovation der EU (HEDI), die Eigentumsrechte an den Ergebnissen bei den Begünstigten belassen und der Kommission und den kofinanzierenden Mitgliedstaaten nur begrenzte, nicht produktionsbezogene Rechte einräumen; fordert die Kommission auf, eine geeignete Regelung für geistiges Eigentum auszuarbeiten, die auf die Besonderheiten des Verteidigungsbereichs zugeschnitten ist und gleichzeitig sowohl für die nationalen Verteidigungsministerien als auch für die nationale Industrie hinreichend attraktiv ist, um sicherzustellen, dass das Programm dem Bedarf und den Prioritäten im Bereich der Fähigkeiten gerecht werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>betont, dass Vorschriften zu Verbringungen von Verteidigungsgütern innerhalb der EU vereinfacht und in diesem Zusammenhang bestehende Hindernisse beseitigt werden müssen, was auch die gegenseitige Anerkennung von Kriterien und Zertifizierungen und eine Vereinfachung von Anträgen auf Vorabgenehmigung einschließt; bedauert die begrenzte Nutzung von Allgemeingenehmigungen gemäß der Richtlinie 2009/81/EG und die umfassende Nutzung von Einzelgenehmigungen und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeiten zur Vereinfachung der Vorschriften und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands innerhalb des derzeitigen Rechtsrahmens in vollem Umfang zu nutzen; fordert die Kommission auf, dringend Vorschläge zur weiteren Harmonisierung der Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der EU vorzulegen, um für einen vereinfachten Verkehr solcher Gütern innerhalb der EU zu sorgen, und hierfür insbesondere die Genehmigungsanforderungen für Komponenten abzuschaffen, die bereits in ein Verteidigungsprodukt integriert sind oder integriert werden sollen und nicht als solche verbracht oder ausgeführt werden können; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, auf dieses Ziel hinzuarbeiten und die im Omnibus-Paket zur Verteidigungsbereitschaft vorgeschlagenen Maßnahmen in Bezug auf die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der EU rasch umzusetzen und anzuwenden; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Gemeinsamen Standpunkt der EU zu Waffenausfuhren uneingeschränkt zu achten und nach Möglichkeit eine weitere Harmonisierung der Ausfuhrvorschriften für Verteidigungsgüter zu prüfen; schlägt als möglichen Ausgangspunkt vor, die Ausfuhrkontrollsysteme zu harmonisieren,, allgemeine Verbringungsgenehmigungen auszuweiten oder den Vertrag von Aachen zu nutzen und die Richtlinie über unternehmensinterne Transfers<FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">15 </STRING>Richtlinie 2014/66/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers (ABl. L 157 vom 27.5.2014, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2014/66/oj).</FIELD></FOOTNOTE> zu stärken, um die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der EU zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert die Kommission, die Europäische Verteidigungsagentur und die Mitgliedstaaten auf, eine Regelung für die gegenseitige Anerkennung von Sicherheitsüberprüfungen und Zertifizierungen auszuarbeiten, damit in einem Mitgliedstaat ausgestellte Sicherheitsüberprüfungen auch in anderen Mitgliedstaaten akzeptiert werden; schlägt die Ausarbeitung eines freiwilligen Übereinkommens zur gegenseitigen Anerkennung von Sicherheitsüberprüfungen zwischen den Mitgliedstaaten der EU vor, wobei die erfolgreich durchlaufene Sicherheitsüberprüfung eines Unternehmens oder einer Person, die in einem Mitgliedstaat durchgeführt wurde, in den anderen Mitgliedstaaten, die dem Übereinkommen beitreten, anerkannt würden, vorbehaltlich eines angemessenen Informationsaustauschs und einer angemessenen Aufsicht; fordert die Europäische Verteidigungsagentur auf, die Entwicklung dieses Rahmens zu unterstützen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihn rasch abzuschließen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>betont, dass es unerlässlich ist, die Widerstandsfähigkeit der europäischen Lieferketten im Verteidigungsbereich zu stärken und einzelne Schwachstellen und die Exposition gegenüber potenziellen Zwangsmaßnahmen von Drittländern zu verringern, was auch durch die Drohungen Chinas, die Ausfuhr von Rohstoffen zu beschränken, verdeutlicht wurde; fordert, dass bei der Durchführung der europäischen Verordnung zu kritischen Rohstoffen<FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">16 </STRING>Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 (ABl. L, 2024/1252, 3.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1252/oj).</FIELD></FOOTNOTE> ein besonderer Schwerpunkt auf den Bedarf im Verteidigungsbereich gelegt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Anreize für die Diversifizierung der Lieferkette zu schaffen, was auch die Unterstützung neuer Marktteilnehmer und KMU einschließt; betont, dass das Streben nach Kosteneffizienz die nationale Versorgungssicherheit nicht beeinträchtigen darf; fordert die Kommission auf, die Risiken in der Lieferkette zu überwachen und Bereiche mit gefährlicher Konzentration zu ermitteln sowie regelmäßig über die Fortschritte bei der Diversifizierung der Lieferkette zu berichten; fordert die Kommission ferner auf, sich mit der Problematik zu befassen, dass sich Unterauftragnehmer weigern, Materialien zu liefern, wenn sie für militärische Anwendungen verwendet werden sollen; betont, dass ein Rechtsrahmen erforderlich ist, durch den entlang sämtlicher Lieferketten im Verteidigungsbereich Vertragstreue sichergestellt wird; fordert die Kommission auf, entsprechend der Europäischen Strategie für eine Union der Krisenvorsorge strategische Vorräte anzulegen; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung der im Rahmen des EDIP eingeführten Regelung für die Versorgungssicherheit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>betont, dass sichergestellt werden muss, dass die Produktion, die Investitionen und die Wertschöpfung im Zusammenhang mit der Verteidigungsindustrie geografisch ausgewogen sind und zur wirtschaftlichen und sozialen Konvergenz in der EU beitragen, während zugleich auch die Widerstandsfähigkeit durch geografische Diversifizierung verbessert und der Realität der Sicherheitsbedrohungen, mit denen die Mitgliedstaaten in ihrem jeweiligen Umfeld konfrontiert sind, Rechnung getragen wird; fordert, dass die Planung der Verteidigungsinvestitionen so erfolgt, dass der soziale Zusammenhalt innerhalb der Regionen und Mitgliedstaaten sowie zwischen ihnen gestärkt und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit in Zeiten von Verteidigungskrisen verbessert wird, sofern dies nicht zu Lasten der Kosteneffizienz, der Schnelligkeit und des Wettbewerbs geht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert die Kommission auf, klare Leitlinien dazu herauszugeben, wie Verteidigungs- und Sicherheitserwägungen bei Entscheidungen zur Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, die die EDTIB betreffen, im Einklang mit der EU-Wettbewerbspolitik zu gewichten sind; fordert die Kommission ferner auf, eine gezielte Anpassung der EU-Wettbewerbsregeln auszuloten, um die besonderen Bedürfnisse der Verteidigungsindustrie besser zu unterstützen, etwa die Einführung einer gezielten Gruppenfreistellung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Verteidigungsbereich, die aus EU-Programmen finanziert werden; betont, dass die Versorgungssicherheit und die Verringerung strategischer Abhängigkeiten bei der Bewertung von Unternehmenszusammenschlüssen als positive Kriterien oder als Unterstützungsmaßnahmen im Verteidigungssektor gewertet werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>betont, dass die EU bei der Aufrechterhaltung von Investitionen in Technologien und Produkte mit doppeltem Verwendungszweck eine proaktivere Haltung verfolgen muss, was insbesondere dann gilt, wenn sie Teil der Lieferketten für Verteidigungsgüter sind, um die Versorgungssicherheit der EU und ihre Abwehrfähigkeit gegenüber hybriden und sich abzeichnenden Bedrohungen zu verbessern; befürwortet die Förderung der zivilen Vermarktung dieser Technologien als Möglichkeit, die Marktchancen zu erweitern, positive Ausstrahlungseffekte zu erzielen und die EDTIB zu stärken, indem Synergieeffekte zwischen militärischer und ziviler Entwicklung gefördert werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Anreize zu schaffen, um die Lieferketten für die besonders kritischen Vorleistungen für Verteidigungsgüter wieder in das Hoheitsgebiet der EU zu verlagern, unter anderem durch eine Stärkung der Eigenkapitalfazilität für den Verteidigungsbereich, die sich auf die späte Phase der kommerziellen Verwertung, die Finanzierung der Expansion und den Zugang von KMU zu Testkorridoren und Cyber-Übungsplätzen konzentriert; betont, dass die Möglichkeiten des aufstrebenden New-Space-Sektors und sein Innovationspotenzial im Hinblick auf Technologien mit doppeltem Verwendungszweck im Bereich der Verteidigung und der zivilen Entwicklungen voll ausgeschöpft werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert die Kommission auf, die rechtlichen, verfahrenstechnischen und aufsichtsrechtlichen Anpassungen zu bewerten, die erforderlich wären, damit die EU und ihre Mitgliedstaaten die Vorschriften für die Beschaffung und Produktion von Verteidigungsgütern im Falle eines Krieges oder einer größeren Sicherheitskrise rasch anpassen können und es zu keiner Störung des Binnenmarkts kommt; fordert die Kommission ferner auf, dafür zu sorgen, dass eine solche Maßnahme mit der im EDIP enthaltenen Regelung für die Versorgungssicherheit im Einklang steht; hebt hervor, dass es wichtig ist, Vorsorge in Form eines Notfallrahmens für Notfallbeschaffungen und das Hochfahren der industriellen Produktion zu treffen, der bei Bedarf rasch aktiviert werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass die Organe und Agenturen der EU ihre Rolle bei der Erleichterung der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten stärken sollten, und begrüßt den Beitrag der Europäischen Verteidigungsagentur, insbesondere durch den Fähigkeitenentwicklungsplan und die Koordinierte Jährliche Überprüfung der Verteidigung, und betont, dass ihre Expertise in vollem Umfang genutzt werden sollte; betont die entscheidende Rolle der Europäischen Verteidigungsagentur bei der Förderung eines Binnenmarkts für Verteidigung und fordert die Mitgliedstaaten auf, das Mandat und die Ressourcen der Europäischen Verteidigungsagentur in dieser Hinsicht zu stärken; spricht sich dafür aus, dass sich die Europäische Verteidigungsagentur stärker an EU-Verteidigungsinitiativen und an der Ermittlung von Hindernissen beteiligt, die für den Binnenmarkt für Verteidigung bestehen; fordert die Entwicklung und den regionalen Einsatz des HEDI innerhalb der Europäischen Verteidigungsagentur, um seine Rolle als zentrale Plattform, die KMU, Start-up-Unternehmen, Forschungszentren und Hauptauftragnehmer verbindet, auszubauen; ist fest davon überzeugt, dass die Stärkung der Europäischen Verteidigungsagentur dazu beitragen wird, das gegenseitige Vertrauen und die Zusammenarbeit zu fördern, die für die Weiterentwicklung des Binnenmarktes für Verteidigung erforderlich sind, da die Agentur optimal aufgestellt ist, um als Brücke zwischen nationalen und europäischen Interessen zu fungieren; begrüßt ferner den Beitrag multilateraler Beschaffungsstellen wie der Gemeinsamen Organisation für Rüstungskooperation, durch die die Harmonisierung der Ausrüstung unter den EU-Mitgliedstaaten und den Nicht-EU-Partnerländern gefördert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>unterstreicht, dass weitere europäische Finanzmittel erforderlich sind, um bei der Innovation von Verteidigungsgütern die Lücke hinsichtlich der kommerziellen Verwertung zu schließen; fordert verstärkte Instrumente, um sicherzustellen, dass KMU und Midcap-Unternehmen einen echten und skalierbaren Zugang zu privatem Kapital und Verteidigungsprogrammen haben, unter anderem durch eine gestraffte Auftragsvergabe, innovationsfreundliche Vorschriften und grenzüberschreitende Unterstützung bei der Vermittlung von Kontakten, um so ihre stärkere Beteiligung und eine gerechtere Zuweisung von Mitteln sicherzustellen; betont, dass es wichtig ist, regionale Inkubatoren für Verteidigungstechnologie unter dem Dach von HEDI einzurichten, um grenzübergreifende KMU-Konsortien zu unterstützen, Mentoring bei der Navigation durch das Beschaffungswesen im Verteidigungsbereich anzubieten und die Erprobung und Validierung innovativer Technologien in Zusammenarbeit mit militärischen Endnutzern zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>betont, dass die EU und die NATO ein umfassendes Kooperationsabkommen über die Planung und Entwicklung von Fähigkeiten unterzeichnen müssen, um für eine schlüssige und komplementäre Planung und interoperable Verteidigungsfähigkeiten zu sorgen, sowie auch für eine Standardisierung; betont, dass bei einer solchen Zusammenarbeit die Autonomie beider Organisationen geachtet werden muss, wobei Doppelarbeit zu verhindern und eine gerechte Lastenteilung zu fördern ist; fordert die Kommission auf, zusammen mit der Europäischen Verteidigungsagentur einen Legislativvorschlag vorzubereiten, mit dem ein harmonisierter EU-Rahmen für rechtsverbindliche technische Normen und die Zertifizierung von Verteidigungsgütern geschaffen werden soll, der sich auf das European Defence Standards Reference System (EDSTAR) stützt und gegebenenfalls ausgewählte Standardisierungsübereinkommen der NATO (STANAG) in EU-Rechtsvorschriften kodifiziert; fordert die Kommission ferner auf,  anstelle einer gesonderten nationalen Validierung einen Rahmen für die gemeinsame europäische Prüfung und Zertifizierung von Verteidigungsgütern vorzuschlagen, der auch gemeinsame Prüf- und Zertifizierungseinrichtungen vorsieht; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen im Bereich Beschaffung und Fähigkeitenentwicklung entlang der Prioritäten der NATO-Verteidigungsplanung auszurichten und dabei für eine umfassende Interoperabilität der Systeme zu sorgen und Parallelstrukturen zu vermeiden; betont, dass eine leistungsfähigere und stärker integrierte europäische Verteidigungsindustrie den Beitrag Europas innerhalb der NATO und zur transatlantischen Lastenteilung verbessern dürfte, während zugleich die offene Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Partnern wie der Ukraine, den EWR-/EFTA-Ländern und den Staaten, mit denen eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft besteht, aufrechterhalten wird; spricht sich zugunsten der Umsetzung des Aktionsplans der NATO zur raschen Übernahme von Technologien Vorrang aus, mit dem darauf abgezielt wird, die nationalen Beschaffungsprozesse und die Anstrengungen für eine Reform der Beschaffungszyklen, der Prüfprotokolle und der Zertifizierungsrahmen zu beschleunigen und sicherzustellen, dass die Innovationen im Militärbereich der sich wandelnden Bedrohungslage gerecht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>nimmt die verteidigungsbezogenen Empfehlungen zur Kenntnis, die der ehemalige italienische Ministerpräsident Enrico Letta 2024 in seinem Bericht mit dem Titel „Much more than a market“ (Weit mehr als ein Markt) vorgelegt hat; stellt fest, dass steuerliche Hindernisse und abweichende Verfahren im Bereich der Mehrwertsteuer bei Programmen für die gemeinsame Beschaffung die Verwirklichung der Ziele der Verteidigungsbereitschaft 2030, den Ausbau der Verteidigungsindustrie und die Ausweitung gemeinsamer Programme behindern; fordert die Kommission auf, Folgemaßnahmen zum Letta-Bericht zu ergreifen und ihre Bemühungen um den Abbau steuerlicher Hindernisse zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, junge Menschen für Berufe in der Verteidigungstechnologie zu begeistern, unter anderem durch Sensibilisierungskampagnen über den Beitrag dieses Bereichs zur Sicherheit und technologischen Innovation in Europa; befürwortet die Einrichtung öffentlich-privater Partnerschaften zwischen Verteidigungsunternehmen, Bildungseinrichtungen und staatlichen Stellen, um Talent-Pipelines zu schaffen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, im Austausch mit den Sozialpartnern branchenspezifische Kompetenzstrategien wie Ausbildungsprogramme und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens vorzuschlagen, um aktuelle und künftige Qualifikationslücken in der Verteidigungsindustrie zu schließen; schlägt dazu vor, dass der Verteidigungssektor ausdrücklich in die Agenda der Union der Kompetenzen aufgenommen wird, um den Einsatz von Fachkräften in den verschiedenen Mitgliedstaaten per Mobilität dort zu erleichtern, wo sie am dringendsten benötigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>fordert die Kommission auf, die potenziellen finanziellen und operativen Vorteile eines Binnenmarkts für Verteidigung, einschließlich Effizienzgewinnen und der Erhöhung der kollektiven militärischen Fähigkeiten, durch eine unabhängige Folgenabschätzung genauer zu quantifizieren; fordert, dass eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet wird, über die Interessenträger Hindernisse melden, Belege sammeln und die Einhaltung der Vorschriften durch die Mitgliedstaaten kontrollieren können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>begrüßt die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2025, in denen ein jährlicher Bericht über die industrielle Bereitschaft der EU im Verteidigungsbereich gefordert wird, und fordert, dass dieser durch einen Anzeiger für den Verteidigungsbinnenmarkt („Defence Single Market Scoreboard“) ergänzt wird, der von der Kommission in Zusammenarbeit mit der Europäischen Verteidigungsagentur veröffentlicht wird; betont, dass mit diesem Anzeiger Indikatoren wie der Anteil der gemeinsam oder im Rahmen einer EU-weiten offenen Ausschreibung durchgeführten Beschaffungen im Verteidigungsbereich, der Umfang der grenzüberschreitenden industriellen Zusammenarbeit, die Beteiligungsquote von KMU und die Verringerung von Doppelungen bei den Systemen erfasst werden sollten; betont, dass auch die sozioökonomischen Vorteile der EU-Verteidigungsprogramme in allen Mitgliedstaaten und Regionen erfasst werden sollten, einschließlich der Schaffung von Arbeitsplätzen und der industriellen Entwicklung, um die politischen Maßnahmen und Strategien zu optimieren und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>ist der festen Überzeugung, dass es zur Sicherung der Legitimität der Demokratie und der Transparenz der Verteidigungspolitik der EU in Zeiten hybrider Kriegsführung und von Desinformationskampagnen von entscheidender Bedeutung ist, dass das Parlament eine zentrale Rolle bei der Planung, Überwachung und Kontrolle dieser politischen Maßnahmen spielt; hebt hervor, dass Transparenz und Rechenschaftspflicht sichergestellt werden müssen; fordert die Kommission, den Rat, die Mitgliedstaaten und die Europäische Verteidigungsagentur auf, für sichere Kanäle für den Austausch von Verschlusssachen und vertraulichen Informationen mit dem Parlament, der Verteidigungsindustrie und den nationalen Behörden zu sorgen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>