<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0089</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Antrag auf Aufhebung der Immunität von Nikos Pappas</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0077/2026 - Berichterstatter: Krzysztof Śmiszek)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 26. März 2026 zu dem Antrag auf Aufhebung der Immunität von Nikos Pappas (2025/2194(IMM))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>befasst mit einem von der Generalstaatsanwaltschaft des Obersten Gerichtshofs der Hellenischen Republik mit Schreiben vom 10. September 2025, mit dem ein Antrag vom Staatsanwalt beim Athener Gericht erster Instanz im Zusammenhang mit einem Strafverfahren, das gegen Nikos Pappas eingeleitet werden soll, weitergeleitet wurde, übermittelten und am 6. Oktober 2025 im Parlament bekannt gegebenen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Nikos Pappas,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>nach Anhörung von Nikos Pappas am 28. Januar 2026 gemäß Artikel 9 Absatz 6 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union und auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. Oktober 2008, 19. März 2010, 6. September 2011, 17. Januar 2013 und 19. Dezember 2019<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichtshofs vom 21. Oktober 2008, Marra/De Gregorio und Clemente, C-200/07 und C-201/07, ECLI:EU:C:2008:579; Urteil des Gerichts vom 19. März 2010, Gollnisch/Parlament, T-42/06, ECLI:EU:T:2010:102; Urteil des Gerichtshofs vom 6. September 2011, Patriciello, C-163/10, ECLI: EU:C:2011:543; Urteil des Gerichts vom 17. Januar 2013, Gollnisch/Parlament, T-346/11 und T-347/11, ECLI:EU:T:2013:23; Urteil des Gerichtshofs vom 19. Dezember 2019, Junqueras Vies, C-502/19, ECLI:EU:C:2019:1115.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 9 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A10‑0077/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Generalstaatsanwaltschaft des Obersten Gerichtshofs der Hellenischen Republik, mit Schreiben vom 10. September 2025, einen Antrag des Staatsanwalts beim Athener Gericht erster Instanz auf Aufhebung der Immunität von Nikos Pappas, Mitglied des Europäischen Parlaments gewählt in der Hellenischen Republik, im Zusammenhang mit mutmaßlicher Verleumdung und Beleidigung übermittelt hat, bei denen es sich gemäß Artikel 361 Absatz 1 und Artikel 363 des griechischen Strafgesetzbuchs um Straftaten handelt, die ein Vergehen darstellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass dem Antrag zufolge aus der Anzeige hervorgeht, dass sich Nikos Pappas im Rahmen eines Interviews für eine Online-Show vor Dritten mit falschen und diffamierenden Behauptungen über einen Journalisten geäußert und dessen Ehre absichtlich verletzt haben soll; in der Erwägung, dass Nikos Pappas diese Straftaten am 20. März 2024 in Athen begangen haben soll;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass Nikos Pappas bei der Wahl zum Europäischen Parlament im Juni 2024 in das Europäische Parlament gewählt wurde und zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Straftaten kein Mitglied des Europäischen Parlaments war; in der Erwägung, dass die Anzeige gegen ihn vom 10. Juni 2024 datiert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die mutmaßliche Straftat und der folgende Antrag auf Aufhebung der Immunität von Nikos Pappas nicht im Zusammenhang mit einer in Ausübung des Amtes als Mitglied des Europäischen Parlaments erfolgten Äußerung oder dem Abstimmungsverhalten von Nikos Pappas im Sinne von Artikel 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union stehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass es in Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union heißt, dass den Mitgliedern des Europäischen Parlaments während der Dauer der Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments im Hoheitsgebiet ihres eigenen Staates die den Mitgliedern des Parlaments ihres Mitgliedsstaates zuerkannte Unverletzlichkeit zusteht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass gemäß Artikel 62 der Verfassung der Hellenischen Republik kein Parlamentsmitglied während seiner Amtszeit ohne Genehmigung der Abgeordnetenkammer verfolgt, festgenommen, inhaftiert oder anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen unterworfen werden darf;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass der Zweck der Immunität, wie sie im Protokoll Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union vorgesehen ist, darin besteht, das Parlament und seine Mitglieder vor Gerichtsverfahren zu schützen, die sich auf Tätigkeiten beziehen, die sie in Ausübung ihrer parlamentarischen Funktionen durchführen und die untrennbar mit diesen Funktionen verbunden sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die parlamentarische Immunität gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Geschäftsordnung kein persönliches Vorrecht eines Mitglieds, sondern eine Garantie der Unabhängigkeit des Parlaments als Ganzes und seiner Mitglieder ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament im vorliegenden Fall nicht feststellen konnte, dass ein fumus persecutionis vorlag, d. h. Tatsachen, die darauf hindeuten, dass das zugrunde liegende Verfahren von der Absicht getragen ist, der politischen Tätigkeit des Mitglieds als Mitglied des Europäischen Parlaments zu schaden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass einerseits das Parlament nicht einem Gericht gleichgesetzt werden kann und dass andererseits das Mitglied des Parlaments im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Aufhebung der Immunität nicht als „Angeklagter“ gelten darf<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichts vom 30. April 2019, Briois/Parlament, T-214/18, ECLI:EU:T:2019:266, Rn. 91.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>beschließt, die Immunität von Nikos Pappas aufzuheben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und den Bericht seines zuständigen Ausschusses unverzüglich dem zuständigen Organ der Hellenischen Republik und Nikos Pappas zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST></SDOCTA>