<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0104</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Folgen und künftige Ausrichtung von Global Gateway</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0045/2026 - Berichterstatterinnen: Chloé Ridel, Hildegard Bentele)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2026 zu den Folgen und künftige Ausrichtung von Global Gateway (2025/2073(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf die Artikel 208 und Artikel 322 Absatz 1,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Rates der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission vom 30. Juni 2017 mit dem Titel „Der neue europäische Konsens über die Entwicklungspolitik – ‚Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft‘“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 210 vom 30.6.2017, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe und den vom Rat und von der Kommission gebilligten Verknüpfung von humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 209 vom 14.6.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/947/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Verordnung über das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1529 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. September 2021 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 330 vom 20.9.2021, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1529/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 25. November 2020 mit dem Titel „EU-Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP) III – Eine ehrgeizige Agenda für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln der EU“ (JOIN(2020)0017),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 16. September 2021 über die EU-Strategie für die Zusammenarbeit im indopazifischen Raum (JOIN(2021)0024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 1. Dezember 2021 mit dem Titel „Global Gateway“ (JOIN(2021)0030),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 2. Oktober 2024 mit dem Titel „Team Europa – Aufbau nachhaltiger internationaler Partnerschaften“ (JOIN(2024)0025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte und ihre Bedeutung für eine inklusive, nachhaltige und gerechte wirtschaftliche Entwicklung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die EU-Strategie für globale Gesundheit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 26. Juli 2010 über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 201 vom 3.8.2010, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/427/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung des Rates vom 28. Oktober 2022 zu den Arbeitsregelungen in Bezug auf die Global-Gateway-Governance,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Juni 2024 zur Halbzeitevaluierung des Finanzierungsinstruments im Bereich der Außenbeziehungen „NDICI/Europa in der Welt“ und vom 21. November 2023 zum Konzept „Team Europa“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Oktober 2025 zur Umsetzung der EU-Strategie für die Zusammenarbeit im indopazifischen Raum,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 16. Juli 2025 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Instruments „Europa in der Welt“ (COM(2025)0551),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme 03/2024 des Europäischen Rechnungshofs zu der Evaluierung der Garantie für Außenmaßnahmen durch die Kommission, die am 12. Dezember 2024 veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht 17/2025 des Europäischen Rechnungshofs vom 16. September 2025 mit dem Titel „EU-Handelshilfe für die am wenigsten entwickelten Länder: Der Bedarf wird in Angriff genommen, aber die EU-Finanzierung ist nicht auf gutem Weg, das Ziel für 2030 zu erreichen“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-BRK), das in der EU am 22. Januar 2011 entsprechend dem Beschluss des Rates 2010/48/EG vom 26. November 2009 in Kraft getreten ist,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 70/1 der Vereinten Nationen mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ (Agenda 2030), die auf dem Gipfeltreffen der Vereinten Nationen zur nachhaltigen Entwicklung am 25. September 2015 in New York angenommen wurde und in der die Ziele für nachhaltige Entwicklung festgelegt wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das gemäß dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015, insbesondere seine Bestimmungen in Bezug auf Anpassung, Resilienz und Unterstützung für die am stärksten gefährdeten Länder,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Zweiten Weltgipfels für soziale Entwicklung vom 4. bis zum 6. November 2025 in Doha, in denen die zentrale Bedeutung der sozialen Entwicklung, des universellen Sozialschutzes und der Bekämpfung von Armut und Ungleichheit als wesentliche Säulen einer nachhaltigen Entwicklung bekräftigt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Rahmenwerk der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit, das als vorrangiges Planungs- und Durchführungsinstrument auf Länderebene für die Entwicklungstätigkeiten der Vereinten Nationen genutzt wird,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Aktionsagenda von Addis Abeba zur Entwicklungsfinanzierung, die auf der dritten Internationalen Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung vom 13. bis 16. Juli 2015 in Addis Abeba (Äthiopien) angenommen wurde, und das Ergebnisdokuments mit der Verpflichtungserklärung von Sevilla, das auf der vierten Internationalen Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung vom 30. Juni bis 3. Juli 2025 in Sevilla (Spanien) angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Entwurf der Vereinbarung zu einer Partnerschaft für sauberen Handel und Investitionen zwischen der EU und Südafrika, die am 20. November 2025 unterzeichnet wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 20. November 2025 unterzeichneten Vereinbarung zwischen der EU und Republik Südafrika, mit der eine strategische Partnerschaft für nachhaltige Wertschöpfungsketten von Mineralien und Metallen geschaffen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2021 zum Thema „Konnektivität und die Beziehungen zwischen der EU und Asien“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 456 vom 10.11.2021, S. 117.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. November 2022 zur künftigen europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 167 vom 11.5.2023, S. 57.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2023 zu der Umsetzung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/4163, 2.8.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4163/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2024 zu den sicherheits- und verteidigungspolitischen Auswirkungen des Einflusses Chinas auf die kritische Infrastruktur in der Europäischen Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/5719, 17.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5719/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2024 zu der Ausarbeitung einer umfassenden europäischen Strategie für Häfen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/5716, 17.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5716/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. April 2025 zur Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – Jahresbericht 2024<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/4388, 9.9.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4388/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. April 2025 zu Menschenrechten und Demokratie in der Welt und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich – Jahresbericht 2024<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/4390, 9.9.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4390/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Mai 2025 zur Kontrolle der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2023<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2026/574, 24.2.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/574/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan III – Kommission, Exekutivagenturen sowie neunter, zehnter und elfter Europäischer Entwicklungsfonds<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0077.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2025 zu der Umsetzung und Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung angesichts des hochrangigen politischen Forums 2025<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0159.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsamen Beratungen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Entwicklungsausschusses gemäß Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Entwicklungsausschusses (A10-0045/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Global-Gateway-Strategie am 1. Dezember 2021 mit dem Ziel eingeführt wurde, zum Leitrahmen der EU für nachhaltige Konnektivität und globale Investitionen zu werden, als Alternative zu der Initiative Chinas „Neue Seidenstraße“ zu fungieren und sich an dem übergeordneten Ziel der internationalen Gemeinschaft auszurichten, die Entwicklungsfinanzierung unter Einbindung des Privatsektors von „Milliarden auf Billionen“ zu steigern und die kostenintensivsten Aspekte der Ziele für nachhaltige Entwicklung anzugehen; in der Erwägung, dass es sich bei Global Gateway um eine Strategie und politische Initiative und kein Instrument an sich bzw. keine Verordnung handelt; in der Erwägung, dass sich Global Gateway auf die Finanzarchitektur für das auswärtige Handeln der EU stützt, insbesondere die Politik und den Haushalt der Union auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit sowie auf das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“, was die rechtliche Grundlage und die Finanzierung betrifft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Global-Gateway-Strategie in einem Umfeld zunehmender geopolitischer Rivalität und Ungewissheit das geopolitische Gewicht und die Sichtbarkeit der EU auf der Weltbühne erhöhen wird, sofern sie richtig eingesetzt und kommuniziert wird, indem intelligente, saubere und sichere Verbindungen zwischen der EU und ihren Partnern in den Bereichen digitale Technologien, Energie und Verkehr gefördert und die Gesundheits-, Bildungs- und Forschungssysteme weltweit im Rahmen der Agenda 2030 und der einschlägigen Ziele für nachhaltige Entwicklung gestärkt werden sowie indem die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas wiederhergestellt wird, seine Abhängigkeiten in kritischen Branchen verringert werden und Chinas wachsender Einfluss ausgeglichen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Gebiete der EU in äußerster Randlage und ihre überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) in der Nähe von Gebieten befinden, die für die Entwicklung von Global-Gateway-Projekten strategisch wichtig sind; in der Erwägung, dass sich die Entwicklung dieser Gebiete positiv auf die Sicherheit und den Wohlstand der Regionen in äußerster Randlage und auf die ÜLG auswirkt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU-Mittel im Rahmen von Global Gateway nicht Einrichtungen zugutekommen dürfen, die den europäischen Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen abträglich sind, also beispielsweise Unternehmen, die EU-Sanktionen unterliegen, staatseigene oder staatlich kontrollierte Unternehmen von systemischen Rivalen oder Betreibern, die an der Umgehung von Sanktionen, der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck nach Russland oder anderen feindseligen Aktivitäten beteiligt sind; in der Erwägung, dass die Teilnahme an Global-Gateway-Projekten von der vollständigen Einhaltung der restriktiven Maßnahmen der EU und von glaubwürdigen Bemühungen zur Verhinderung von Umgehungen abhängig gemacht werden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass der geopolitische Einfluss und die Fähigkeit, langfristige Partnerschaften zum beiderseitigen Nutzen zu schließen, weitgehend von der wirtschaftlichen Stärke, dem Zugang zu Märkten, der institutionellen Kapazität sowie von gemeinsam vereinbarten Fahrplänen abhängen; in der Erwägung, dass Global-Gateway-Partnerschaften und -Investitionen auf Gegenseitigkeit sowie nachweisbarem, konkretem beiderseitigem Nutzen und Interesse beruhen sollten; in der Erwägung, dass für die Entwicklung weg von einem Geber-Empfänger-Verhältnis hin zu einer für beide Seiten vorteilhaften Investitionspartnerschaft neue, an die spezifischen Gegebenheiten angepasste Lösungen benötigt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die gegenseitige Abhängigkeit in den Bereichen Digitales, Energie und Lieferketten zwar Chancen für die EU schafft, sie jedoch auch anfällig macht; in der Erwägung, dass eine wirksame Einbindung des Privatsektors und effektive Projektumsetzung, angemessene Finanzierung und eine ausgeprägte Koordinierung mit Partnern, einschließlich der Zivilgesellschaft, zur Glaubwürdigkeit der EU als globaler Akteur beitragen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass es im Interesse der EU liegt, die soziale, wirtschaftliche, menschliche und ökologische Entwicklung zu fördern, unter anderem durch Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft und eine verstärkte Zusammenarbeit bei Diplomatie und Wirtschaft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass das vorrangige Ziel der Entwicklungszusammenarbeit der EU gemäß Artikel 208 AEUV die Verringerung und langfristige Beseitigung der Armut ist, was Investitionen und Zusammenarbeit unter anderem in den Bereichen Bildung, Schaffung von Arbeitsplätzen, Gesundheit und Sozialschutz erfordert, um die Verwirklichung der Agenda 2030 und der Ziele für nachhaltige Entwicklung sicherzustellen und gleichzeitig die geopolitischen Interessen der EU zu schützen und voranzubringen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass im Rahmen des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ quantitative Zielvorgaben für die menschliche Entwicklung, die Gleichstellung der Geschlechter und den Klimaschutz klar umrissen wurden; in der Erwägung, dass Global Gateway darauf ausgerichtet ist, die hohen Maßstäbe in Sachen Menschen-, Sozial- und Arbeitnehmerrechte sowie Transparenz zu wahren, gleichberechtigte Partnerschaften anstelle von Abhängigkeiten zu schaffen und einen Fahrplan für demokratische Investitionen anzubieten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass nachhaltige, werteorientierte Investitionen in Partnerländern zur weltweiten Stabilität und Sicherheit beitragen; in der Erwägung, dass 23 % der Weltbevölkerung in Krisensituationen leben; in der Erwägung, dass es nach wie vor im strategischen Interesse der EU liegt, spezifische Instrumente für die Zusammenarbeit mit fragilen und von Konflikten betroffenen Staaten einzusetzen, unter anderem über Global Gateway; in der Erwägung, dass öffentlich-private Partnerschaften und Infrastrukturprojekte in solchen Ländern erfolgreich sein und erhebliche positive Auswirkungen haben können, wenn sie korrekt konzipiert werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Investitionslücke bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung in den Entwicklungsländern inzwischen auf 4 Bio. USD pro Jahr beläuft; in der Erwägung, dass das Bekenntnis des Privatsektors zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung die Möglichkeit bietet, den Umfang und die Nachhaltigkeit von Entwicklungsmaßnahmen durch die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, die Ankurbelung des Wirtschaftswachstums und die Beseitigung der Armut zu erhöhen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet haben, 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe auszugeben, mit der die wirtschaftliche Entwicklung und das Wohlergehen der Entwicklungsländer gefördert werden sollen; in der Erwägung, dass geopolitische Erwägungen die Grundsätze der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit nicht außer Kraft setzen und die Prioritäten der Partnerländer nicht verzerren dürfen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass dauerhafte Ergebnisse nicht ohne die Zusage der Partnerländer erreicht werden können, die demokratische Entwicklung langfristig zu stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass der Erfolg von Global Gateway vom Konzept „Team Europa“ abhängt, das sich in den letzten drei Jahren um Eigenverantwortung, Engagement und eine einheitlichere Stimme der EU in der Welt bemüht hat; in der Erwägung, dass beim Konzept „Team Europa“ in Bezug auf gemeinsame Programmplanung, die Projektgestaltung, Governance, Entscheidungsfindung und die Einbeziehung der Interessenträger noch Verbesserungsbedarf besteht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass einige Global-Gateway-Vorzeigeprojekte bereits als Prioritäten im Rahmen der Partnerschaft für globale Infrastruktur und Investitionen der G7 benannt wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten nationale Partnerschaftspläne aufgestellt haben; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten aufgefordert sind, sich über bewährte Verfahren auszutauschen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament die Global-Gateway-Strategie als konzertierte Reaktion der EU auf globale Herausforderungen begrüßt und gleichzeitig auf Mängel bei ihrer Governance, einschließlich der Abstimmung mit den Prioritäten der Partnerländer, der Auswirkungen, der Einbeziehung der Interessenträger und der Transparenz, sowie auf das Fehlen einer regelmäßigen Berichterstattung über die Auswirkungen der Leitinitiativen hingewiesen hat; in der Erwägung, dass der Entscheidungsprozess im Rahmen von Global Gateway nicht rechtlich geregelt ist, sondern durch die internen Verfahren der Kommission und die Beschlüsse des Rates bestimmt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament seine Rolle der demokratischen Kontrolle in der Politik und Governance im Zusammenhang mit Global Gateway sowie bei der Sicherung der Rechenschaft bei der Projektbewertung voll wahrnehmen sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass im Rahmen der derzeitigen Global-Gateway-Strategie gewählte Gremien in den Empfängerländern, darunter Parlamente, sowie die Zivilgesellschaft und unabhängige Sachverständige keine aktive Rolle bei der Entscheidungsfindung oder der Überwachung und Sicherstellung der Rechenschaftspflicht innehaben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass die Öffentlichkeit kaum Zugang zu Informationen über Global-Gateway-Projekte hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass Ziele und bessere Überwachungs- und Bewertungsinstrumente dazu beitragen könnten, den Beitrag der Projekte zu den Entwicklungszielen zu bewerten und nachteilige Auswirkungen in den Empfängerländern zu verhindern;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Bestandsaufnahme, strategische Ziele und Zukunftsvorstellungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>weist darauf hin, dass es sich bei der Global-Gateway-Initiative um ein strategisches geopolitisches Konzept handelt, das Maßnahmen in den Bereichen Außenpolitik, Wirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit umfasst, einschließlich des Engagements der Union für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, der digitalen Transformation sowie der Bereiche Gesundheit, Forschung, Bildung und Verkehr, mit dem Ziel, langfristige, strategische und beiderseitig vorteilhafte Partnerschaften aufzubauen, um insbesondere nachhaltige Lieferketten und Resilienz sowohl in der EU als auch in den Partnerländern aufzubauen und zu sichern, insbesondere durch eine stärkere Einbindung des Privatsektors; betont, dass die Global-Gateway-Initiative zu einer langfristigen Strategie werden sollte, die auf einem ressortübergreifenden Modell beruht; begrüßt in diesem Zusammenhang die Abkehr von einem Geber-Empfänger-Modell hin zu gleichberechtigten Partnerschaften; betont, dass der Schwerpunkt auf intelligenten Investitionen in hochwertige Infrastruktur liegen sollte, bei denen hohe Sozial- und Umweltstandards eingehalten werden und die mit den Interessen und Werten der EU, einschließlich der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der einschlägigen internationalen Normen und Standards, im Einklang stehen; hebt hervor, dass die Koordinierung mit internationalen Institutionen, die Einbeziehung des Privatsektors und eine maßgeschneiderte strategische Kommunikation, auch in den Empfängerländern, von wesentlicher Bedeutung sind, damit das Instrument die gewünschte Tragweite erreicht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>betont, dass neue geostrategische Herausforderungen wie der anhaltende Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie der zunehmende Einfluss und das wachsende Selbstbewusstsein Chinas und Russlands, die Auflösung der Agentur der Vereinigten Staaten für internationale Entwicklung (USAID) und die Verschärfung der Kürzungen bei der öffentlichen Entwicklungshilfe, auch in mehreren EU-Mitgliedstaaten, zu erheblichen Finanzierungslücken bei der Erbringung wesentlicher öffentlicher Dienstleistungen geführt haben; betont, dass die Akteure der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik der EU die knappen Ressourcen besser nutzen und ihre Maßnahmen besser koordinieren müssen, um die Hebelwirkung, die Präsenz, den Einfluss und die Sichtbarkeit der EU weltweit durch für beide Seiten vorteilhafte Investitionen zu erhöhen, nachhaltiges und integratives Wachstum in Partnerländern zu fördern, die Gleichstellung und die Lebensgrundlagen lokaler Gemeinschaften zu verbessern und Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erzielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>geht davon aus, dass Global Gateway das Potenzial hat, nachhaltige europäische Investitionen weltweit zu begleiten, zu erleichtern und zu stärken, wobei diese den Partnerländern die Möglichkeit bieten, ihre Wirtschaft zu entwickeln, Mehrwert zu erzeugen und menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen und diesen Ländern Zugang zu führenden Märkten in der EU zu verschaffen; ist der Ansicht, dass die langfristigen Partnerschaften, die die EU im Rahmen von Global Gateway anbietet, ein echtes Alternativangebot für die Partnerländer im Hinblick auf ihre Entwicklungs- und Wirtschaftsziele schaffen und gleichzeitig zu den übergeordneten Zielen der EU beitragen können, nämlich Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz, Diversifizierung und strategische Autonomie, aber auch zur Verwirklichung gemeinsam vereinbarter internationaler Ziele;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>nimmt den politischen Willen der Kommissionspräsidentin zur Kenntnis, die Global-Gateway-Initiative in der Wahlperiode 2024-2029 auszubauen; stellt fest, dass der Rat seit 2022 mehr als 250 Vorzeigeprojekte gebilligt hat; nimmt ferner zur Kenntnis, dass nach Angaben der Kommission bis Ende 2024 306 Mrd. EUR mobilisiert wurden; bedauert den Mangel an Klarheit und Transparenz hinsichtlich der Finanzierungsbilanz und der Art und Weise, wie der Betrag in Höhe von 306 Mrd. EUR erreicht wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass bei der Projektauswahl ein übermäßig zentralisierter Top-down-Ansatz ohne ausreichende Einbeziehung lokaler Interessengruppen verfolgt wurde; stellt fest, dass der Ansatz und die Kriterien für Global-Gateway-Projekte sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die Partnerländer nach wie vor unklar sind; betont, dass es wichtig ist, ein Modell zu fördern, bei dem die Nachfrage in den Partnerländern mit Angeboten europäischer Unternehmen zusammengebracht wird, wobei die außen-, wirtschafts- und entwicklungspolitischen Ziele der EU und die internationalen Verpflichtungen, insbesondere die Agenda 2030 und das Übereinkommen von Paris, zu berücksichtigen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Global-Gateway-Strategie auf der Verordnung über das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ aufbaut; nimmt fernerhin den Vorschlag der Kommission für neues Instrument „Europa in der Welt“ zur Kenntnis und stellt fest, dass die Gelegenheit, substanzielle Bestimmungen zur Kodifizierung von Global Gateway aufzunehmen, nicht genutzt wurde; erklärt, dass das Parlament als Mitgesetzgeber bereit ist, Vorschläge zur entsprechenden Klärung vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>betont, dass Global Gateway ein untrennbarer Teil des Hauptziels der EU-Entwicklungszusammenarbeit, d. h. die Bekämpfung von Armut und deren langfristige Beseitigung, bleiben muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, ein Gleichgewicht zwischen Mitteln der öffentlichen Entwicklungshilfe und anderen Mitteln sicherzustellen, und fordert die Kommission auf, die Abstimmung mit Instrumenten und Maßnahmen zu verbessern, die nicht entwicklungspolitischer Art sind; fordert die Kommission auf, anzugeben, ob Global-Gateway-Projekte die Kriterien für öffentliche Entwicklungshilfe erfüllen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die Kommission auf, klare und transparente Methoden zur Bewertung der Auswirkungen der aus EU-Entwicklungshilfe finanzierten und Akteure des privaten Sektors der EU einbeziehenden Global-Gateway-Maßnahmen auf die Entwicklung sowie ihrer Förderfähigkeit im Hinblick auf die Kriterien des Ausschusses für Entwicklungshilfe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung festzulegen; betont, dass solche Methoden durch Bewertungen der strategischen Relevanz ergänzt werden sollten, wobei vertrauenswürdige Konnektivität und gemeinsame Werte, Widerstandsfähigkeit sowie die langfristige Nachhaltigkeit von Projekten zu berücksichtigen sind, und fordert eine regelmäßige Berichterstattung an das Parlament in einer Weise, die den doppelten Zielen von Global Gateway, d. h. mit Blick auf Entwicklung und Geopolitik, Rechnung trägt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>hebt hervor, dass eine systematischere Überwachung und Bewertung der Auswirkungen von Global-Gateway-Projekten enorm wichtig sind, um die Rechenschaft im Zusammenhang mit der Initiative sowie ihre Transparenz und Wirksamkeit zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass Investitionen in die Stärkung der Rolle der Frau und soziales Kapital nicht nur im Einklang mit den Werten der EU stehen, sondern sich auch wirtschaftspolitisch auszahlen; betont, dass es wichtig ist, bei der Global-Gateway-Programmplanung einen geschlechtersensiblen Ansatz zu verfolgen, damit Investitionen zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>bedauert, dass der in Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung über das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ festgelegte bevorzugte Ansatz für die gemeinsame Programmplanung und Umsetzung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten nicht erfolgreich angewendet und durch eine lockerere Zusammenarbeit im Rahmen des Konzepts „Team Europa“ ersetzt wurde; fordert, dass die gemeinsame Programmplanung unbedingt in das künftige Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ integriert und angemessen umgesetzt wird, wie von den Interessenträgern von Global Gateway stets gefordert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, eine umfassende Bewertung des Rahmens „Team Europa“, einschließlich der Team-Europa-Initiativen, durchzuführen und Informationen über den aktuellen Stand ihrer Fortschritte, die beteiligten Akteure, ihre Finanzierung und der wichtigsten Entwicklungsergebnisse bereitzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Geopolitische Bedeutung von Global Gateway </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert die EU auf, ihre strategische Position, ihre Partnerschaften und ihre weltweite Glaubwürdigkeit zu stärken, indem sie über Global Gateway eine nachhaltige, transparente und demokratische Alternative zu konkurrierenden Modellen und Infrastrukturinitiativen bietet, die mit den Grundwerten der EU im Einklang steht; fordert die Kommission ferner auf, wirksam und schnell aufzuzeigen, dass Global Gateway eine tragfähige Alternative zu den aggressiven Vorstößen von Gegnern wie China und Russland ist, deren Unterstützung sich langfristig immer wieder als höchst nachteilig erwiesen und u. a. zu einer immensen Schuldenabhängigkeit geführt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont, dass der einzigartige 360-Grad-Ansatz der Global-Gateway-Initiative enorm wichtig ist, da dabei Investitionen durch Maßnahmen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in den Partnerländern – einschließlich der Unabhängigkeit der Justiz und der Korruptionsbekämpfung – sowie zur Förderung rechenschaftspflichtiger und demokratischer Institutionen ergänzt werden, wodurch sichergestellt wird, dass von der EU finanzierte Projekte eine echte Wirkung entfalten und mit den Grundwerten der EU und den Zielen für nachhaltige Entwicklung im Einklang stehen sowie zur Schaffung eines förderlichen Regelungsumfelds beitragen, das internationalen Standards sowie ökologischen, sozialen und governancebezogenen Rahmenvorgaben entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>ist der Ansicht, dass der Erfolg der Global-Gateway-Strategie davon abhängt, wie gut auf die echten Prioritäten der Partnerländer eingegangen wird; fordert die Kommission, den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Global-Gateway-Initiativen das bestmögliche Maß an Inklusion und Rechenschaft aufweisen, gemeinsam mit lokalen Interessenträgern erarbeitet werden und den nationalen und regionalen Entwicklungsstrategien der Partnerländer im Einklang mit dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Länder Rechnung tragen; unterstreicht, dass politischer Dialog, Investitionen, Entwicklungszusammenarbeit und diplomatisches Handeln Hand in Hand gehen müssen, um strategische Geschlossenheit und nachhaltige Wirkung sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert die Kommission auf, Global-Gateway-Projekte so zu gestalten, dass angesichts der Blockbildung und zunehmender Spannungen für eine starke Komplementarität und Abstimmung mit Initiativen gesichert ist, mit denen eine regelbasierte internationale Ordnung und den Multilateralismus gefördert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert eine engere Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern, die bereit sind, die genannten Grundsätze zu wahren, und die bestrebt sind, ihre Beziehungen zu diversifizieren und sich mit dem Bedarf im Bereich Entwicklung über rein geschäftliche Übereinkünfte hinaus zu befassen, wobei dies mit den strategischen Interessen der EU vereinbar sein muss, einschließlich derjenigen, die sie in der G7, der G20 und den Vereinten Nationen vertritt, um in einem von Wettbewerb geprägten geopolitischen Umfeld die kollektive Wirkung zu maximieren und für einheitliche Standards, Finanzierungen und Projektdurchführungen zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>ist besorgt über Berichte, wonach eine Reihe von Global-Gateway-Projekten von chinesischen Unternehmen durchgeführt werden, und zwar unter direkter Verletzung des Ziels der Initiative, eine Alternative zur Initiative „Neue Seidenstraße“ zu bieten und in den Partnerländern echten nationalen Wert zu schaffen; fordert daher, dass die Beteiligung sämtlicher chinesischer Unternehmen an Global Gateway unverzüglich untersucht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten gemäß dem in Artikel 208 Absatz 1 AEUV verankerten Grundprinzip der Politikkohärenz für Entwicklung verpflichtet sind, die Ziele der Entwicklungszusammenarbeit in sämtlichen Politikbereichen zu berücksichtigen, die die Entwicklungsländer berühren können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>fordert eine effektivere Abstimmung zwischen Global Gateway, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU und den Zielen für nachhaltige Entwicklung; fordert die EU auf, stärker von ihrer normativen Macht Gebrauch zu machen und Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung als Eckpfeiler der Global-Gateway-Projekte zu verankern und zugleich für Zusätzlichkeit zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>betont, dass die Stärkung der Stabilität und Sicherheit in den Partnerländern dazu beiträgt, wirtschaftliche Chancen, Resilienz und eine langfristige nachhaltige Entwicklung zu fördern und so die Ursachen der irregulären Migration zu bekämpfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>hebt hervor, dass die Einbeziehung der Agenda für Politikkohärenz im Interesse der nachhaltigen Entwicklung in die Global-Gateway-Strategie der EU für einen gemeinsamen Ansatz für nachhaltige und geoökonomische Entwicklung von wesentlicher Bedeutung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert, Investitionen in Energie, kritische Rohstoffe und den ökologischen Wandel Vorrang einzuräumen, die Abhängigkeit der EU von ausländischen Gegnern zu verringern, darunter auch bei den Netzen im Bereich der erneuerbaren Energieträger, bei Korridoren für sauberen Wasserstoff und bei nachhaltigem Verkehr, wodurch sowohl die globale nachhaltige Entwicklung als auch die Energieautonomie der EU gestärkt werden; fordert ferner, dass die digitale Souveränität und die vertrauenswürdige Konnektivität bei gleichzeitiger Förderung demokratischer Digitalstandards auf weltweiter Ebene verbessert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>betont, dass die Investitionen im Rahmen von „Global Gateway“ mit den bestehenden Sorgfaltspflichten der EU in Einklang stehen sowie für lokale und regionale Marktakteure und die Zivilgesellschaft offen und von Nutzen sein müssen und dazu beitragen sollten, Defizite in der Infrastruktur und Ungleichheiten zu beseitigen, einschließlich solcher im Zusammenhang mit digitaler Armut und Energiearmut, insbesondere in ländlichen und abgelegenen Gebieten, wobei sichergestellt werden muss, dass die mit erneuerbaren Energieträgern und der Mineraliengewinnung verbundenen Vorteile, wie Einkünfte und Arbeitsplätze, den lokalen Gemeinschaften und den Erzeugerländern zugutekommen; fordert, dass diese Defizite von den Partnerländern in Absprache mit den lokalen Unternehmen, Gemeinschaften und zivilgesellschaftlichen Akteuren ermittelt werden; betont, dass diese Projekte mit einer lokalen Wertschöpfung einhergehen und den Grundsätzen der universellen Barrierefreiheit und des Designs für alle entsprechen müssen, damit durch die Infrastruktur keine neuen Barrieren geschaffen werden, und fordert die vollständige Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den am stärksten benachteiligten Lebensbereichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>hebt hervor, dass Global-Gateway-Energieprojekte mit ausreichender Flexibilität konzipiert werden sollten, um auf den sich ändernden Technologie- und Marktbedarf in den Partnerländern zu reagieren; fordert die Kommission auf, Verfahren für die regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Verlagerung oder Anpassung von Investitionen aufzunehmen, um sicherzustellen, dass die Projekte weiterhin relevant, kosteneffizient und auf den sich wandelnden Energiebedarf der Partnerländer abgestimmt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>betont, dass Investitionen in umweltfreundliche Energie im Rahmen von Global Gateway konfliktsensibel sein und auf den Grundsätzen einer gerechten und transparenten Ressourcenverwaltung beruhen müssen, insbesondere wenn es um die Gewinnung kritischer Rohstoffe geht; fordert, dass mögliche nachteilige Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte und das Risiko einer Verschärfung von Ungleichheit und Konflikten, darunter in von Instabilität gekennzeichneten Kontexten, beobachtet werden; betont insbesondere, dass das große Infrastrukturprojekte wie Hybridkraftwerke, Wasserstoffprojekte, Lithiumabbau, Rechenzentren, Hafenerweiterungen, Flughäfen und Verkehrskorridore betrifft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>betont, dass die zunehmende Unsicherheit bei der Wasserversorgung eine große Bedrohung für die Wirtschaftswachstumsaussichten in den Partnerländern darstellt, und schlägt vor, Wasserprojekte und Wasserpolitik in Global Gateway aufzunehmen; stellt fest, dass eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung auch von gesunden Wasserkörpern abhängt, und fordert die systematische Einbeziehung einer „blauen Dimension“ in Global-Gateway-Investitionen, die die Wasserversorgungssicherheit, die Klimaresilienz und die langfristige sozioökonomische Entwicklung unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>unterstreicht das Potenzial, das Global Gateway für Klimaschutzbemühungen bietet, da Investitionen zur Schaffung hochwertiger Emissionszertifikate in Partnerländern beitragen können, was beiderseitig zu vorteilhaften Ergebnissen führt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>fordert, dass geklärt wird, inwieweit Global Gateway weiterhin in vollem Umfang Teil der Partnerschaft für globale Infrastruktur und Investitionen ist, in deren Rahmen sich die G7 gemeinsam dafür einsetzen, öffentliche und private Investitionen in eine nachhaltige, inklusive, widerstandsfähige und hochwertige Infrastruktur zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>fordert eine engere Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern, um ein widerstandsfähiges Netz vertrauenswürdiger Konnektivität aufzubauen, insbesondere u. a. mit Partnern wie dem Vereinigten Königreich, Kanada, Japan, Australien, Neuseeland, der Republik Korea, Indien und Taiwan;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>betont, dass die Zusammenarbeit und Koordinierung mit den Vereinten Nationen und ihren Agenturen fortgesetzt werden muss, wobei dies dazu beitragen kann, die globale Präsenz der EU und ihre Wahrnehmung im Ausland zu verbessern; fordert daher die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von „Team Europa“ und allen anderen einschlägigen, gleichgesinnten Partner im Rahmen von Global Gateway auf, auf dem lokalen Wissen der Vereinten Nationen, ihrem technischen Fachwissen und ihrer Rolle bei der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen, der Sicherstellung von lokaler Eigenverantwortung, der Förderung einer inklusiven und tragfähigen Entwicklung und der Unterstützung von Partnerländern bei der Schaffung widerstandsfähiger Systeme in den Bereichen Gesundheitswesen, Bildungswesen und Sozialschutz aufzubauen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Entwicklungszusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten nach wie vor die weltweit größten Geber öffentlicher Entwicklungshilfe sind; hebt hervor, dass die EU zudem über einen wichtigen ökonomischen Vorteil verfügt, da sie Zugang zu einem attraktiven Binnenmarkt bietet, gleichzeitig aber auch fähig ist, lokale Gegebenheiten zu berücksichtigen und zu respektieren sowie auf den Bedarf einzugehen, der mit Blick auf die menschliche Entwicklung, den Umweltschutz und die Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen vor Ort besteht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>weist auf das Potenzial von Global Gateway als wirkungsvolles Instrument hin, wenn es darum geht, die erforderlichen Mittel für die Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu mobilisieren und auf das Interesse vieler Partnerländer an privaten Investitionen und der weltweiten Integration lokaler Wertschöpfungsketten zu antworten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>unterstreicht, dass die EU Partnerländer in Situationen, in denen ihr Bedarf nicht angemessen im Rahmen von Global Gateway gedeckt werden kann, weiterhin über die Entwicklungszusammenarbeit unterstützen muss; betont, dass instabile und von Konflikten betroffene Zusammenhänge besondere Aufmerksamkeit und maßgeschneiderte Investitionsformen erfordern, wie beispielsweise Zuschüsse und ein abgestimmtes Vorgehen der Akteure in den Bereichen humanitäre Hilfe, Entwicklung und Friedensförderung, auch in den am wenigsten entwickelten Ländern, wobei diese Maßnahmen Global Gateway ergänzen oder darüber hinausgehen sollten und ein besonderer Schwerpunkt auf der Einbindung und Stärkung lokaler Akteure liegen sollte; fordert eine ambitionierte Strategie mit einem menschenzentrierten Konzept für instabile Verhältnisse, um die Friedenskonsolidierung durch die Verknüpfung von humanitärer Hilfe, Entwicklung und Frieden voranzutreiben; betont in diesem Zusammenhang, dass die herkömmliche öffentliche Entwicklungshilfe nicht von den Bereichen abgezogen werden darf, in denen sie am dringendsten benötigt wird, und dass sie ein unverzichtbares Instrument zur Unterstützung von Bereichen wie Gesundheitswesen, Bildung, lokale kleinbäuerliche Landwirtschaft, Ernährungssicherheit, Ernährung, Wasserversorgung, angemessener Wohnraum und Sozialschutz bleiben muss, die die Voraussetzungen für stabile, inklusive und prosperierende Gesellschaften bilden, während die EU die Überwachung verbessern sollte, damit die öffentliche Entwicklungshilfe nicht für kriminelle oder korrupte Zwecke zweckentfremdet wird; hebt hervor, dass öffentlich-private Partnerschaften die öffentliche Entwicklungshilfe für die menschliche Entwicklung ergänzen können, aber nicht ersetzen dürfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>fordert, dass im Rahmen von Global-Gateway-Projekten weiterhin Unterstützung für die Stärkung der weltweiten Vorsorge gegen Gesundheitsgefahren geleistet wird, indem in den Aufbau von Kapazitäten zur Prävention, Vorsorge und Krisenreaktion sowie in Initiativen für eine nachhaltige lokale Produktion und den Kapazitätsaufbau in den Partnerländern investiert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>stellt fest, dass eine beträchtliche Anzahl von Global-Gateway-Partnerländern in hohem Maße auf die Landwirtschaft als primäre Quelle von Einkommen, Beschäftigung und Ernährungssicherheit angewiesen ist; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass bei künftigen strategischen Überprüfungen und Bewertungen der Umsetzung von Global Gateway den spezifischen Bedürfnissen und dem Entwicklungspotenzial des Agrarsektors in den Partnerländern Rechnung getragen wird; stellt fest, dass eine solide Finanzierung des öffentlichen Sektors, die sich auf langfristige Zusagen der Geber stützt, unerlässlich ist, um bei der menschlichen Entwicklung ganzheitliche und nachhaltige Ergebnisse zu erzielen; bekräftigt, dass private Investitionen und innovative Finanzierungsformen eine wichtige ergänzende Rolle zu einer soliden öffentlichen Finanzierung spielen können, diese jedoch nicht ersetzen dürfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>betont, dass der 360-Grad-Ansatz auch die Unterstützung der Entwicklung der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Gleichstellung und der Inklusion umfasst, insbesondere im Hinblick auf die Jugend und die Gleichstellung der Geschlechter; stellt fest, dass dies umfassende politische Maßnahmen und den Aufbau von Kapazitäten erfordert; hebt hervor, dass die EU durch diesen Ansatz gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen schaffen – insbesondere gegenüber anderen ausländischen Investoren, wobei die Anforderungen an den lokalen Anteil berücksichtigt werden, – den Entwicklungsbedarf der Partnerländer unterstützen und die Sichtbarkeit von Team Europa erhöhen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>betont, dass bei Global-Gateway-Projekten die Rechte des Kindes als Teil der Grundprinzipien der Union durchgängig berücksichtigt werden müssen, wobei der Schutz vor Ausbeutung und Kinderarbeit sicherzustellen sowie für Programme zur Verbesserung des Zugangs zu Bildung, Gesundheit und Sozialschutz zu sorgen ist; fordert konsolidierte Anstrengungen zur Verbesserung des Investitionsklimas auf lokaler und nationaler Ebene in den Partnerländern, einschließlich des Aufbaus von Kapazitäten zur Begleitung von Reformen in Bereichen wie Investitionserleichterung, Vergabe öffentlicher Aufträge, Wettbewerbspolitik und allgemeine Rahmenbedingungen für Unternehmen, sowie die Unterstützung solider Rechnungslegungssysteme; betont, dass der Aufbau einer stabilen wirtschaftlichen Infrastruktur und eines zuverlässig funktionierenden Staates sowie die Steigerung der lokalen Produktionskapazitäten wichtige Faktoren für die langfristige Beseitigung der Armut sind; weist darauf hin, dass lokale Unternehmen aufgrund von Wechselkursschwankungen und der eingeschränkten Konvertibilität ihrer Währungen häufig mit finanziellen und liquiditätsbezogenen Schwierigkeiten konfrontiert sind, was ihre Beteiligung an internationalen Projekten einschränken und ihre finanzielle Stabilität beeinträchtigen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>betont, dass der akademischen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit als Säule der Digital- und Innovationsagenda von Global Gateway enorme Bedeutung zukommt; fordert die Kommission auf, Horizont Europa, Erasmus+ und globale Austauschprogramme in Synergie mit Global-Gateway-Projekten zu nutzen, um begabten Studierenden ein Studium in Europa zu ermöglichen, das lokale Fachwissen in den Partnerländern zu stärken sowie die gemeinsame Forschung, den Wissensaustausch und die Entwicklung digitaler Kompetenzen zu fördern; betont, dass ein solcher Ansatz die Bildungs- und Forschungskapazitäten weltweit stärken und sicherstellen würde, dass Investitionen in die Konnektivität mit der Entwicklung des Humankapitals und dem Technologietransfer einhergehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>fordert die EU auf, ihr politisches und wirtschaftliches Gewicht zu nutzen, um eine globale Agenda für Fairness und langfristige Nachhaltigkeit voranzubringen; hebt hervor, dass die Investitionen im Rahmen von Global Gateway dazu beitragen müssen, Ungleichheiten abzubauen, die menschliche Entwicklung zu unterstützen und inklusive und gerechte Systeme zu fördern, in die die ärmsten 40 % der Bevölkerung sowie die am stärksten von Ausgrenzung bedrohten Gruppen, darunter Menschen mit Behinderungen, Frauen, Mädchen und Vertriebene, einbezogen werden und die diese auch erreichen; betont, dass die Entwicklungszusammenarbeit die Finanzsysteme der Partnerländer stärken sollte; hebt hervor, dass solche Bemühungen auf dem 360-Grad-Ansatz von Global Gateway beruhen und überwacht werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>ist der Ansicht, dass mit Investitionen menschenwürdige, zugängliche und nachhaltige Arbeitsplätze gefördert werden sollten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Eingliederung schutzbedürftiger Gruppen in den Arbeitsmarkt liegen sollte; betont darüber hinaus, dass Investitionen durch berufliche Bildung und Kompetenzen, Wissens- und Technologietransfer mit entsprechenden lokalen Bildungseinrichtungen und Ausbildungszentren sowie durch Lehrerausbildung, Vermittlung von Basiskompetenzen, zugängliche Infrastruktur und angepasste Lernmaterialien unterstützt werden sollten, wobei sicherzustellen ist, dass die Programme auf den sozioökonomischen Kontext jedes Partnerlandes abgestimmt sind und das Produktionsgefüge des Landes stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>stellt fest, dass vielen Partnern die finanziellen Mittel für große Infrastrukturprojekte fehlen; betont, dass Global Gateway daher einen besonderen Schwerpunkt auf die Entwicklung der Infrastruktur legt, um als Katalysator für nachhaltiges Wachstum und regionale Integration sowie die Konnektivität mit der EU zu fungieren; stellt fest, dass bei den Global-Gateway-Vorzeigeprojekten für 2023, 2024 und 2025 ein besonderer Schwerpunkt auf die Infrastruktur gelegt wurde, wobei weniger als 10 % auf Bildung und Forschung und etwas mehr als 10 % auf den Gesundheitssektor entfielen; betont, dass höhere Investitionen in Gesundheit, Bildung und Forschung höhere wirtschaftliche und soziale Erträge bringen könnten als Investitionen in die Infrastruktur;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>weist darauf hin, dass viele Entwicklungsländer, insbesondere in Afrika südlich der Sahara, mit hoher öffentlicher Verschuldung zu kämpfen haben, die ihre Fähigkeit beeinträchtigt, zu investieren und soziale und grundlegende Dienstleistungen zu erbringen; stellt fest, dass China der größte bilaterale Gläubiger vieler Entwicklungsländer ist und dass seine Kreditvergabepraktiken zu steigenden Schuldenständen beigetragen haben; stellt fest, dass Global-Gateway-Projekte in mehreren hochverschuldeten armen Länder durchgeführt werden; betont, dass durch Global-Gateway-Projekte weder die Schuldenlast erhöht noch neue „Schuldenfallen“ entstehen sollten; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die den Schuldenlast von Entwicklungsländern, insbesondere im Globalen Süden, zu verringern und zu mindern, indem der weltweite Schuldenerlass und die Umschuldung unterstützt werden, und dabei die Grundsätze der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) zur Förderung einer verantwortungsvollen staatlichen Kreditvergabe und -aufnahme sowie die Grundsätze der OECD für die Schuldentragfähigkeit zu berücksichtigen; stellt fest, dass Länder des Globalen Nordens von dem derzeitigen Kreditratingsystem unverhältnismäßig stark gegenüber Ländern des Globalen Südens profitieren; fordert die Kommission auf, diese höheren wahrgenommenen Risiken und Fremdkapitalkosten zu berücksichtigen; beharrt darauf, im Rahmen von Global Gateway einen Schuldenerlass gegen Maßnahmen für einen gerechten Übergang und Investitionen sowie gegen Natur- und Klimaschutzmaßnahmen angeboten werden; stellt fest, dass Global-Gateway-Projekte für den grünen Wandel gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Übereinkommens von Paris berücksichtigt werden sollten, da sie zu hochwertigen internationalen Gutschriften beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>betont, dass der Zugang zu Finanzmitteln nach wie vor eine zentrale Herausforderung für viele Entwicklungsländer darstellt; begrüßt Initiativen, die Entwicklungsländer dabei unterstützen sollen, Hindernisse beim Zugang zu Finanzmitteln zu überwinden; erkennt die Bedeutung von Finanzhilfen für die Erschließung anderer Finanzierungsquellen an;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, die erforderlichen Mechanismen einzurichten, um sicherzustellen, dass alle Partner, die an Global-Gateway-Projekten teilnehmen, die EU-Rechtsvorschriften und die einschlägigen internationalen Standards in den Bereichen Bestechungsbekämpfung, Korruptionsbekämpfung und finanzielle Integrität in vollem Umfang einhalten, einschließlich Integritätsprüfungen, Risikobewertungs-, und Managementinstrumenten sowie Überwachungssystemen zur Verhütung, Aufdeckung und Bekämpfung von Korruption, illegalen Finanzströmen und anderen Formen unethischen Verhaltens;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>betont, dass Partnerländer im Rahmen der Lenkung von Global Gateway frühzeitig, inklusiv und angemessen konsultiert werden, bevor Projekte ins Leben gerufen werden, damit für die Achtung der Grundsätze der Entwicklungswirksamkeit einschließlich der Eigenverantwortung der örtlichen Akteure gesorgt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>fordert die Kommission auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), einschließlich Genossenschaften und Unternehmen der Sozialwirtschaft, an Global Gateway zu ermöglichen, unter anderem durch die Einrichtung gestraffter Verfahren und spezieller Finanzierungsfazilitäten, gezielte Öffentlichkeitsarbeit, einen vereinfachten Zugang zu Ausschreibungen sowie Unterstützungsmechanismen zur Stärkung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit; betont, wie wichtig KMU für die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort, für die lokale Eigenverantwortung und die Wertschöpfung sind, und fordert, dass ihre besonderen Merkmale, z. B. in Bezug auf den Umfang und das Finanzvolumen der Projekte, die sie durchführen können, und die Kapazitäten zur Erfüllung der Berichtspflichten, gebührend berücksichtigt werden; betont, dass europäische KMU neben den KMU der Partnerländer wesentliche Partner für die Umsetzung von Global Gateway sind; betont, dass mit Global Gateway gegenseitige Vorteile erzielt werden sollten, indem man nachhaltige Wertschöpfungsketten einrichtet, für Innovationen sorgt und hochwertige Arbeitsplätze in der EU schafft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>fordert die Kommission auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wirksamer und früher in die Projektgestaltung, Entscheidungsfindung und Finanzierung einzubeziehen; hebt deren Doppelrolle als Durchführungspartner und Begünstigte hervor; weist darauf hin, dass viele Entscheidungen über die Durchführung von Projekten auf subnationaler Ebene getroffen werden, auf der die Interessen und Anforderungen der Bürger genau berücksichtigt werden sollten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Lenkung </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>empfiehlt, die Lenkungsstruktur von Global Gateway zu überarbeiten und verlangt eine aktivere und gegenüber den Mitgliedstaaten gleichberechtigte Einbeziehung des Parlaments;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>bedauert, dass der Global-Gateway-Ausschuss trotz geplanter jährlicher Sitzungen bisher nur zweimal zusammengetreten ist, im Dezember 2022 und im Oktober 2025, und mit einem nur begrenzten Spielraum für eingehende Analysen und Diskussionen oder die Lenkung zukünftiger Maßnahmen und Projekte; fordert die Kommission, eine hochrangige Beteiligung sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss in ergänzender Weise zum künftigen Investitionsausschuss für das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ tätig sein sollte, und fordert die Kommission auf, ihre jeweiligen Zuständigkeiten zu klären und voneinander abzugrenzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>fordert, dass die Methode für die Auswahl von Vorzeigeprojekten auf objektiven und qualitativen Kriterien beruht, wobei eine nachteilige Ausweitung der Projekte vermieden, die Gesamtwirkung maximiert und ein messbarer Erfolg sichergestellt wird; fordert die Kommission auf, den Mehrwert der Vorzeigeprojekte von Global Gateway im Vergleich zu Nicht-Vorzeigeprojekten klarer aufzuzeigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>empfiehlt, dass Vorzeigeprojekte als Ökosysteme konzipiert werden, in denen Unternehmen in Partnerländern und in der EU wirksam arbeiten und erfolgreich sein können; besteht darauf, „europäische Inhalte“ in den Vorzeigeprojekten und mit frühzeitiger Einbeziehung der Partnerländer zu fördern und die Vorteile dieser Projekte in den Partnerländern klar aufzuzeigen; fordert alle Interessenträger auf, sich auf eine langfristige Zusammenarbeit einzulassen, da Investitionen, insbesondere in Infrastruktur, Energie und Bergbau, in hohem Maße von langfristigem Engagement und Planungssicherheit abhängen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>fordert den Global-Gateway-Ausschuss auf, Berichte von Interessenträgern zu berücksichtigen und sich systematisch auf statistische Daten zu stützen, wobei diese Informationen zeitnah und auf nutzerfreundliche Weise an die Mitgliedstaaten und das Parlament weitergegeben werden sollten, um die politische Entscheidungsfindung zu lenken, die Koordinierung zu verbessern und die künftige Programmplanung erforderlichenfalls anzupassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>schlägt vor, den Global-Gateway-Ausschuss zum zentralen operativen Gremium für die Umsetzung von Global Gateway, insbesondere hinsichtlich der Festlegung von Kriterien für Vorzeigeprojekte, die Auswahl von Vorzeigeprojekten und die Schaffung angemessener Rahmenbedingungen sowie die Bereitstellung von Finanzmitteln für diese Projekte zu machen; fordert, dass Projekte und Partnerschaften, die in anderen Kontexten als „strategisch“ eingestuft werden, auf Vorzeigeprojekte im Rahmen von Global Gateway abgestimmt und mit ihnen in Einklang gebracht werden; betont, dass die Zusammensetzung des Ausschusses derart geändert werden muss, damit auf operativer Ebene kompetente Teilnehmer vertreten sind, dass seine Sitzungen häufiger stattfinden müssen und die jeweilige Tagesordnung auf eine Entscheidungsfindung ausgerichtet sein muss; empfiehlt, dass bei den Beratungsgremien derselbe Prozess der „Operationalisierung“ vollzogen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass der Ansatz für Global Gateway von einem Top-down-Ansatz zu einem nachfrageorientierten Ansatz geändert werden sollte; weist darauf hin, dass eine stärkere Beteiligung des europäischen Privatsektors ein Kernelement von Global Gateway ist; empfiehlt daher, eine regelmäßige und transparente Beteiligung von Vertretern des europäischen Privatsektors an der Steuerung und weiteren Entwicklung von Global Gateway sicherzustellen; weist ferner darauf hin, dass die Initiative „Global Gateway“ partnerschaftsorientiert sein sollte, wobei nationale und lokale Entwicklungspläne geachtet und aufeinander abgestimmt werden sollten; fordert nachdrücklich, dass Vertreter von EU-Delegationen und Partnerländern auf Ad-hoc-Basis zu den Sitzungen des Ausschusses eingeladen werden, darunter Vertreter der lokalen Gebietskörperschaften, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>betont die entscheidende Rolle der EU-Delegationen bei der Koordinierung mit lokalen Interessenträgern, bei der Ermittlung potenzieller Investitionsmöglichkeiten, beim Aufbau fundierter Kenntnisse über die Wettbewerber der EU und bestehende Lücken und bei der Unterstützung lokaler Partner bei der Abstimmung ihrer Projektanträge auf die lokalen und die EU-Prioritäten und fordert daher, dass den EU-Delegationen ausreichende personelle, finanzielle und technische Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, darunter gezielte Schulungsprogramme, damit sie diese Aufgabe wirksam erfüllen können; spricht sich entschieden gegen jegliche Pläne aus, Personal der EU-Delegationen in den Partnerländern abzubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>fordert die Kommission und alle beteiligten Interessenträger auf, für eine sinnvolle Konsultation und Berücksichtigung der Global-Gateway-Beratungsplattform für die Zivilgesellschaft und die lokalen Gebietskörperschaften sowie für lokale zivilgesellschaftliche Organisationen, marginalisierte Gruppen und Gewerkschaften, Frauenorganisationen, Organisationen von Menschen mit Behinderungen sowie lokale KUM und indigene Völker zu sorgen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diese Akteure ihre demokratische und partnerschaftliche Rolle wahrnehmen können, anstatt nur als bloße Abnickgremien zu fungieren, und zwar unter anderem durch die Gewährleistung angemessener Zeitrahmen, einer angemessenen Häufigkeit sowie der Weiterverfolgung der Ergebnisse dieser Treffen; stellt fest, dass die Plattform eine ergänzende Rolle bei der Lenkung von Global Gateway spielen und einen sinnvollen Beitrag zur Auswahl, Gestaltung und Umsetzung von Projekten leisten sollte, um dadurch die Legitimität und lokale Akzeptanz von Global-Gateway-Projekten zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>betont, dass mit Blick auf die Entscheidungsfindung und konkrete Ergebnisse häufigere und operative Konsultationen der Wirtschaftsberatungsgruppe, unter anderem mit Vertretern des Globalen Südens, erforderlich sind; besteht darauf, dass potenzielle Interessenkonflikte angegangen werden müssen, unter anderem durch Anforderungen an die finanzielle Transparenz; schlägt vor, dass die Mitglieder der Wirtschaftsberatungsgruppe ihre Beteiligung an Global-Gateway-Projekten offenlegen; betont, wie wichtig es ist, dass europäische und lokale KMU in die Wirtschaftsberatungsgruppe aufgenommen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>weist auf die wesentliche Rolle des Parlaments bei der Gestaltung der Wirtschafts-, Klima-, Digital-, Handels- und Wettbewerbsfähigkeitspolitik der EU hin; betont, dass die derzeitige Lenkung von Global Gateway es dem Parlament noch nicht ermöglicht, seine Kontrollpflichten wahrzunehmen oder zur parlamentarischen Diplomatie beizutragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>ist der Ansicht, dass eine stärkere Beteiligung des Parlament als einzigem direkt gewählten EU-Organ von wesentlicher Bedeutung ist, um die demokratische Legitimität, Transparenz und Politikkohärenz im Rahmen von Global Gateway sicherzustellen und seine Sichtbarkeit zu verbessern; unterstreicht die entscheidende Kontrollfunktion und strategische Lenkungsfunktion des Parlaments, darunter die verstärkte parlamentarische Kontrolle der Projektidentifizierung, -auswahl und -durchführung sowie die systematische Bewertung der Ergebnisse und Auswirkungen; betont, dass dem Parlament eine Schlüsselrolle dabei zukommt, sicherzustellen, dass bei Global-Gateway-Investitionen Ressourcen effizient genutzt werden und sie vollständig mit den Werten, Entwicklungszielen und Nachhaltigkeitsstandards der EU in Einklang stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>verlangt von der Kommission, dem Parlament regelmäßige Fortschrittsberichte über die Umsetzung von Global-Gateway-Projekten vorzulegen, und fordert die Einrichtung einer regelmäßigen, strukturierten strategischen Überprüfung der Umsetzung von Global Gateway durch die zuständigen Ausschüsse des Parlaments, um zu gewährleisten, dass seine Ziele, Prioritäten und geografischen Schwerpunkte weiterhin relevant und kohärent sind und mit den außenpolitischen Zielen und den Entwicklungsschwerpunkten der EU unter Berücksichtigung der sich wandelnden geopolitischen Lage in Einklang stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>betont außerdem, dass es angesichts der zunehmenden Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten in Bezug auf Global Gateway wichtig ist, im Einklang mit dem Konzept „Team Europa“ die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten im Bereich der Kontrolle und Aufsicht zu straffen; verpflichtet sich, für eine angemessene Konsultation, Beteiligung und Vertretung zu sorgen, und zwar auch innerhalb des künftig stärker operativ ausgerichteten Ausschusses; fordert die Einbeziehung der Parlamente der Partnerländer, unter anderem durch den regelmäßigen Informationsaustausch und über bestehende multilaterale Versammlungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>nimmt die neu eingerichtete Global-Gateway-Investitionsplattform zur Kenntnis und begrüßt die geplante Straffung von Projektanträgen; betont, dass das Antragsverfahren und die Koordinierung mit Team Europa auf nationaler Ebene transparent sein müssen; stellt jedoch mit Besorgnis fest, dass die Partnerländer, insbesondere die Zivilgesellschaft, nicht ausreichend vertreten sind; betont, dass bessere Informationen über Möglichkeiten, die sich durch Global Gateway bieten, auch für europäische Unternehmen, insbesondere KMU, erforderlich sind, und fordert nachdrücklich, dass die Plattform so gestaltet wird, dass der Zugang für KMU erleichtert wird; fordert ferner eine klare, öffentliche, aktuelle und leicht zugängliche Angabe aller geplanten, laufenden und abgeschlossenen Ausschreibungen und Projekte sowie Finanzierungsmöglichkeiten, wobei KMU und Unternehmen aus kleineren Mitgliedstaaten besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist, die häufig keine ständigen Vertretungen in Partnerländern haben und wahrscheinlich nicht über die Ressourcen der öffentlichen Verwaltung verfügen, um Wege für Investitionen des Privatsektors zu schaffen; regt an, dass eine Kontakt-Plattform für potenzielle Geschäftspartner und Abnehmer eingerichtet werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>weist darauf hin, dass Projekte wirtschaftlich tragfähig sein oder die Bereitstellung öffentlicher Güter unterstützen müssen und dass die Tragfähigkeit von Global-Gateway-Projekten von kohärenten Rechtsrahmen und Strategien wie Handelsabkommen, steuerpolitischen Maßnahmen, Abnahmevereinbarungen, Emissionshandelssystemen und CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Grenzausgleichssystemen abhängt; fordert die Kommission auf, die Initiative „Global Gateway“ besser auf seine interne nationale Agenda und Initiativen wie die Agenda für Wettbewerbsfähigkeit, den europäischen Grünen Deal oder die digitale Dekade auszurichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>empfiehlt der Kommission, bei der Auswahl von Projekten denjenigen Vorrang einzuräumen, die von wesentlicher strategischer Bedeutung sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>hebt hervor, wie wichtig grenzübergreifende Global-Gateway-Projekte für die Stärkung von Handel und Entwicklung mit wichtigen Partnern und für die Förderung einer vertieften regionalen wirtschaftlichen Integration in den Partnerländern ist; weist darauf hin, dass durch den Ausbau der Infrastruktur nach Möglichkeit die intraregionale Handelsintegration unterstützt wird, und zwar insbesondere in den Volkswirtschaften der südlichen Nachbarschaft sowie von Afrika, Lateinamerika und Südostasien; unterstreicht die strategische Bedeutung der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone bei der Bewältigung der regionalen Fragmentierung und fordert, dass Global Gateway gezielt zur Beseitigung ausgewählter Hindernisse und Engpässe beiträgt, die ihre Umsetzung verlangsamt haben; betont, wie wichtig es ist, die schrittweise Entwicklung intraregionaler Wertschöpfungsketten und einer regionalen Konnektivität zu unterstützen, unter anderem durch Dialog und technische Hilfe, um regulatorische Herausforderungen zu bewältigen und nichttarifäre Handelshemmnisse abzubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>hebt den strategischen Wert von Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen hervor, die einer handels- und programmorientierten Logik folgen und den projektbasierten Ansatz von Global Gateway ergänzen, wobei man gleichzeitig eine bessere regionale Integration ermöglicht und zur weltweiten Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung beiträgt; betont, dass die Kombination des Marktzugangs mit EU-Förder- und Finanzierungsinstrumenten wie Europa in der Welt und Global Gateway von entscheidender Bedeutung ist; fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie durch Global Gateway gestärkte Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen dazu beitragen können, nichttarifäre Hemmnisse für Partnerländer abzubauen, unter anderem durch die gezielte Befreiung von ausgewählten EU-Rechtsvorschriften oder durch die Anerkennung der Gleichwertigkeit; fordert die Kommission auf, die umfassende Einbeziehung der Interessenträger von Unternehmen, insbesondere KMU, Gewerkschaften, der Zivilgesellschaft und lokalen Gemeinschaften, zu fördern; unterstreicht seine Bereitschaft, die interparlamentarische Zusammenarbeit zu stärken, um die laufende Umsetzung gewissenhaft prüfen und zum Aufbau einer Partnerschaft zwischen den Völkern als Grundlage für weitere gemeinsame Erfolge beitragen zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>fordert eine erhebliche Verbesserung der Transparenz, der demokratischen Rechenschaftspflicht und der Bereitstellung von Informationen, robuste Überwachungs- und Bewertungsmechanismen und eine regelmäßige Berichterstattung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>fordert eine wirksame Messung der Auswirkungen von Global-Gateway-Projekten vor Ort, einschließlich ihrer sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen, wie ihr Beitrag zur Armutsbeseitigung sowie ihre finanzielle und wirtschaftliche Tragfähigkeit, unter Heranziehung von Indikatoren in Bezug auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, soziale Inklusion und Gleichstellung der Geschlechter, im Einklang mit globalen sozialen und die Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen betreffenden Zielen wie den Zielen für nachhaltige Entwicklung und dem Aktionsplan III zur Gleichstellung der Geschlechter;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>fordert die Kommission ferner auf, Nachweise über die Vorteile von Global-Gateway-Projekten für lokale Unternehmen, insbesondere KMU, nachhaltige und inklusive Unternehmen wie Genossenschaften und Sozialunternehmen, lokale Gemeinschaften und die Arbeitnehmer in Partnerländern vorzulegen; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der Projekte zu überwachen und zu bewerten und entsprechende Nachweise zu veröffentlichen, um vorab und nachträglich sicherzustellen, dass bei Global-Gateway-Projekten Menschenrechtsverpflichtungen erfüllt werden und sie sich vorteilhaft auf die lokale Wirtschaft auswirken und positive Folgewirkungen für breitere Teile der Gesellschaft haben; nimmt die Bedenken aus Studien und Untersuchungen zu externen Investitionen zur Kenntnis, in denen bisweilen nur begrenzte Belege für Vorteile vor Ort, auch für KMU und Gemeinschaften in den Partnerländern, ermittelt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>fordert die Kommission auf, neue Instrumente auf der Grundlage eines faktengestützten Rahmens zu entwickeln, um die Verteilung und die Auswirkungen von Maßnahmen in den Partnerländern zu überwachen und zu bewerten, insbesondere in Bereichen wie der Quantität und Qualität von Arbeitsplätzen, inklusive Bildung, Gesundheit, Lebensstandard, Auswirkungen auf besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen, Ungleichheit und gesellschaftlicher Zusammenhalt, Anpassung an den Klimawandel und Umweltschutz und die Entwicklung lokaler Unternehmen, einschließlich KMU, da dies dazu beitragen würde, die lokalen Auswirkungen aktueller EU-Maßnahmen und -Partnerschaften zu optimieren und zu erhöhen und die Gestaltung zukünftiger Projekte mit langfristiger Wirkung in Partnerländern zu unterstützen; begrüßt den Ungleichheitsmarker und die Abschätzung der Verteilungsfolgen als nützliche Instrumente zur Überwachung der Auswirkungen von Global-Gateway-Projekten; fordert, dass die Daten nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselt werden, um die Inklusion von Frauen und Mädchen und die Vorteile für sie zu verfolgen; betont, dass ein solcher empirischer Ansatz die Transparenz bei den Ausgaben erhöht und die Aufsichtsrolle des Parlaments als Teil der Haushaltsbehörde stärkt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>empfiehlt, den Umfang und Erfolg der Beteiligung europäischer und lokaler Unternehmen zu überwachen; empfiehlt außerdem, die Schaffung von Liefer- und Wertschöpfungsketten, Resilienz, die Erzielung von Innovationsgewinnen und wirtschaftlichem Mehrwert sowohl in den Partnerländern als auch in der EU zu überwachen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>fordert die Kommission auf, regelmäßig standardisierte, detaillierte und vergleichbare Statistiken über die Umsetzung von Global Gateway zu veröffentlichen, darunter Angaben zum Anteil der an EU- und Nicht-EU-Unternehmen vergebenen Aufträge und geschlossenen Verträge, zu Volumen und sektoraler Verteilung der aus jedem Mitgliedstaat mobilisierten privaten Investitionen sowie Nennung der wichtigsten wirtschaftlichen und sozialen Vorteile, die erzielt wurden, sowie den Hebeleffekt von EU-Garantien, Finanzinstrumenten und Mischfinanzierungen nachzuweisen; betont, dass diese Art von Daten für die Bewertung des tatsächlichen Anteils „europäischer Inhalte“ in Global-Gateway-Projekten unerlässlich sind, auch um ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis für die europäischen Steuerzahler sicherzustellen; betont, dass mit einer solchen die Transparenz betreffenden Maßnahmen bewertet werden könnte, ob ein Projekt sein erklärtes Ziel, privates Kapital in nennenswertem Umfang für nachhaltige und strategische Projekte zu mobilisieren, erreicht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>bekräftigt die Notwendigkeit einer einheitlichen, öffentlich zugänglichen Methode für die Berechnung der im Rahmen von Global Gateway mobilisierten Investitionen, einschließlich einer klaren Unterscheidung zwischen EU-Haushaltsmitteln, Beiträgen der Mitgliedstaaten, der Hebelwirkung des Privatsektors und als neu gekennzeichneten, bereits bestehenden Projekten; fordert die Kommission auf, jährlich geprüfte Zahlen zu veröffentlichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>begrüßt die jüngsten Verbesserungen bei den bereitgestellten Informationen über Global Gateway auf den Websites der Kommission, betont jedoch, dass detailliertere Informationen über Global-Gateway-Projekte, Auswahlkriterien, Finanzierungsquellen, vorab durchgeführte Folgenabschätzungen, die Beteiligung von Interessenträgern, Durchführungspartner, den lokalen Mehrwert und erwartete sowie gemessene Ergebnisse erforderlich sind, und zwar auch in Bezug auf Auswirkungen auf den Handel und Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung; ist der Ansicht, dass Transparenz und eine wirksame Kommunikation von entscheidender Bedeutung sind, um für Berechenbarkeit zu sorgen, Vertrauen der Partnerländer aufzubauen, die Akzeptanz zu sichern, Impulse zu setzen und den Mehrwert von Global Gateway aufzuzeigen; nimmt den Vorschlag der Kommission für einen neuen Verfolgungs- und Leistungsrahmen zur Kenntnis, der dazu beitragen sollte, die Überwachung und Berichterstattung auf der Grundlage wesentlicher Leistungsindikatoren zu straffen; weist darauf hin, dass die begrenzte Bekanntheit der Global-Gateway-Initiative in vielen Partnerländern nach wie vor ein großes Hindernis für ihren Erfolg ist; fordert daher mehr Sichtbarkeit, ein stärkeres Narrativ und eine kohärente Kommunikationsstrategie;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>bedauert, dass es der Marke Global Gateway insbesondere unter den Partnerländern nach wie vor an Anerkennung und Sichtbarkeit mangelt; fordert daher eine gut ausgestattete, klare und koordinierte Kommunikationsstrategie, die eine mehrsprachige Kommunikation mit Schwerpunkt auf den Interessen und Ergebnissen der EU und der Partnerländer als positives Angebot Europas für lokale Interessenträger umfasst;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, für eine transparentere Umsetzung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung plus zu sorgen, indem detaillierte, regelmäßig aktualisierte Informationen über Garantievereinbarungen, vereinbarte und ausgezahlte Investitionen, Durchführungspartner und Begünstigte veröffentlicht werden, wie vom Europäischen Rechnungshof empfohlen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>fordert, dass das Global Gateway kodifiziert und vor der Annahme des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2028-2034 in die Verordnung über das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ integriert wird; ist der Ansicht, dass diese Verbesserung dringend erforderlich ist, um die Rechtssicherheit und Transparenz des Mandats zu gewährleisten; hebt die Leitprinzipien des Parlaments in diesem Zusammenhang hervor, nämlich die zentrale operative Rolle des Global-Gateway-Lenkungsausschusses bei der Festlegung und Auswahl von Projekten, den Übergang von einem von der Kommission geleiteten Ansatz zu einem von der Basis ausgehenden Ansatz mit Schwerpunkt auf einer transformativen nachhaltigen Agenda im beiderseitigen Interesse und eine stärkere Einbeziehung der Wirtschaftszweige, Partner und des Parlaments sowie eine verstärkte Rechenschaftspflicht;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Künftige Finanzierung und Auftragsvergabe</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>betont, dass die Finanzinstrumente, die auf nationaler und europäischer Ebene für Global-Gateway-Projekte zur Verfügung stehen, angepasst werden müssen, um dem strategischen Kontext, den Erfordernissen für die Lieferkette, den sektorspezifischen Besonderheiten und dem Wettbewerbsumfeld Rechnung zu tragen und in ein Instrumentarium umgewandelt werden müssen, mit dem für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaften und gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen in Partnerländern geschaffen werden können; betont, dass ein Gleichgewicht zwischen Finanzierungsmitteln der öffentlichen Entwicklungshilfe und Mitteln außerhalb davon unbedingt sichergestellt werden muss; erinnert die Kommission an die derzeitige Anforderung, dass mindestens 93 % der Ausgaben im Rahmen des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ die Kriterien für öffentliche Entwicklungshilfe erfüllen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>ist der Ansicht, dass eine bestimmte Anzahl von Vorzeigeprojekten für die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit der EU vorgesehen werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>betont, dass bei Projekten, die im Rahmen von Global Gateway durchgeführt werden, die Beteiligung des Privatsektors der EU ebenso wie die des Privatsektors der Partnerländer und von vertrauenswürdigen Partnern im Mittelpunkt stehen; betont, dass Einrichtungen aus der EU oder gleichgesinnte Partner einen erheblichen Anteil an Konsortien ausmachen müssen, die an Global-Gateway-Projekten teilnehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>betont, dass die Beschaffungspolitik, die Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht und die Konzeption von Ausschreibungen den Erfolg oder Misserfolg von Global-Gateway-Projekten maßgeblich beeinflussen; fordert, Kriterien in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, Qualität, Innovationen, Resilienz und europäische Beteiligung sowie auf Sicherheit, Verlässlichkeit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit anzuwenden; fordert die Kommission auf, „strategische Beschaffung“ zu definieren und dafür zu sorgen, dass die Vergabeverfahren und die Kriterien für die Projektauswahl den oben dargelegten Anforderungen entsprechen, indem man qualitative Kriterien vor den Preis setzt, Transparenz aufrechterhält, fairen Wettbewerb und ein entsprechendes Preis-Leistungs-Verhältnis fördert und die strategischen Interessen und die Autonomie der EU wahrt und die Werte der EU achtet; fordert die Kommission auf, Anpassungen ihres Ansatzes zur öffentlichen Auftragsvergabe und Regeln zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen in Erwägung zu ziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>fordert die Kommission auf, die entsprechenden Förderkriterien für Unternehmen, die an Global-Gateway-Projekten beteiligt sind, umzusetzen, damit Unternehmen aus der EU, aus gleichgesinnten Drittländern und Partnerländern bei den jeweiligen Projekten stets die operative Kontrolle behalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>würdigt, dass die Europäische Investitionsbank (EIB) ihren Strategie-Fahrplan für die Auftragsvergabe eingeführt hat und dass bereits ein erheblicher Teil der von der EIB finanzierten Projekte von EU-Unternehmen durchgeführt wird; fordert die EIB auf, ihren risikoaversen Ansatz kritisch zu bewerten und zu ändern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Handels- und Investitionsförderung </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>betont, dass Global Gateway bei Projekten mit einer Handels- und Investitionsdimension die beiderseitig vorteilhaften Handels- und Investitionsbeziehungen verbessern und fördern sollte, insbesondere durch die Entwicklung und Eröffnung neuer Handelsrouten und Geschäftsmöglichkeiten, auch für KMU, und durch die Unterstützung der Entwicklung und Modernisierung einer handelsfördernden Infrastruktur, die für die Bewältigung hoher Handelskosten ganz entscheidend ist; stellt fest, dass Global Gateway in einem zunehmend wettbewerbsorientierten globalen Umfeld, in dem handelspolitische Abhängigkeiten in hohem Maße als Waffe und als Instrument zur Ausübung wirtschaftlichen Drucks eingesetzt werden, eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung der Diversifizierung der Lieferketten, der Verringerung kritischer Abhängigkeiten in Schlüsselsektoren, der Stärkung der geopolitischen Stellung der EU und der Verbesserung ihrer strategischen Resilienz, wirtschaftlichen Sicherheit und langfristigen Wettbewerbsfähigkeit spielt, wie es Mario Draghi in seinem Bericht vom 9. September 2024 über die Zukunft der der europäischen Wettbewerbsfähigkeit gefordert hat, wobei gleichzeitig gemäß dem Grundsatz der Politikkohärenz die Entwicklungsprioritäten der Partnerländer unterstützt und ihre demokratischen Entscheidungsprozesse respektiert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>betont, dass der Erfolg von Global-Gateway-Investitionen von stabilen und vorhersehbaren Rahmenbedingungen für den Handel abhängt; fordert, dass Global-Gateway-Investitionen gegebenenfalls Komponenten zur Handelserleichterung umfassen und so für Partnerländer eine echte, nachhaltige Entwicklung und Gewinne in puncto Marktzugang sicherstellen sowie ein Ausfuhrpotenzial freisetzen; fordert, dass zwischen den Global-Gateway-Initiativen und der Handelspolitik der EU, einschließlich Handelsabkommen, sowie den Umsetzungsprioritäten im Rahmen ihrer Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung, dem Allgemeinen Präferenzsystem und anderen bestehenden Handelsrahmen und -mechanismen Synergien sichergestellt werden; betont, dass für die Sicherstellung solcher Synergien zudem die Global-Gateway-Vorzeigeprojekte in Bezug auf sicherheitsbezogene und strategische Risiken geprüft werden müssen, insbesondere wenn staatlich kontrollierte Unternehmen aus autoritären Staaten unter Umständen die Kontrolle über kritische Infrastrukturen in den Bereichen Digitales, Seeschifffahrt, Verkehr, Energie oder Kommunikation erlangen; fordert, dass Global Gateway gut auf die WTO-Bestimmungen abgestimmt und die Einbeziehung von Partnerländern nach Möglichkeit in das regelbasierte regionale und globale Handelssystem unterstützt wird; fordert die Kommission auf, die im Rahmen von Global Gateway generierten Handels- und Investitionsströme zu bewerten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>fordert, dass im Rahmen von Global Gateway der Privatsektor direkter eingebunden wird, und zwar in Form der Handels- und Investitionsförderung, und dass europäische Unternehmen dafür gewonnen werden, sich in Partnerländern an Leitprojekten zu beteiligen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>fordert eine intensivere fachliche Unterstützung zur Verstärkung der institutionellen Kapazitäten und zur Förderung der Reform des regulatorischen Umfelds, insbesondere wenn Handelsprozesse gestrafft werden sollen und die Fähigkeit der Partnerländer gestärkt werden soll, internationale Standards, darunter Gesundheits- und Pflanzenschutzstandards, technische Normen, Nachhaltigkeitsstandards, Digitalisierung des Zollwesens und Rückverfolgbarkeit der Wertschöpfungskette, einzuhalten; unterstreicht, dass im Rahmen von Global Gateway dennoch das nationale Regulierungsrecht respektiert werden muss und dass als Voraussetzung für die Teilnahme keine Regulierungsreformen gefordert werden dürfen, mit denen die Regulierungsbehörden geschwächt würden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>fordert, dass im Rahmen von Global Gateway handelsfördernde Projekte unterstützt werden, mit denen sozial inklusives und ökologisch nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Integration und die Schaffung von Arbeitsplätzen erreicht werden können und bei denen die Menschenrechte geachtet werden; betont, dass diese Projekte, insbesondere Verkehrskorridore, nicht zulasten der Beschäftigungsbedingungen oder des Arbeits- und Umweltschutzes gehen dürfen; fordert Zusagen, dass mit den Projekten die Wettbewerbssituation verbessert wird, unter anderem durch Ermöglichung der Abstimmung auf die Klimaziele, und dass die Einhaltung der handelsbezogenen autonomen Nachhaltigkeitsmaßnahmen der EU zur Verringerung der CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen, zur Eindämmung negativer Umweltauswirkungen und zur Förderung der Menschenrechte unterstützt wird; ist der Ansicht, dass im Rahmen von Global Gateway zwar versucht werden sollte, eine stabile Versorgung mit kritischen Rohstoffen, die für den ökologischen Wandel und die wirtschaftliche Sicherheit der EU benötigt werden, sicherzustellen, dass jedoch auch eine inklusive Entwicklung berücksichtigt und dafür gesorgt werden sollte, dass die Handelspartner durch eine lokale Verarbeitung sowie den Transfer von Kompetenzen und Know-how von der Ressourcengewinnung profitieren und einen Mehrwert für die lokalen Gemeinschaften schaffen; erinnert daran, dass Global Gateway im Einklang mit den Bemühungen der Umweltdiplomatie der EU zur Energiewende beitragen sollte; fordert, dass im Rahmen von Global-Gateway-Finanzierungen für die Interoperabilität mit EU-Standards, transparenten Verfahren und für die Einhaltung der Umwelt-, Sozial- und Regierungsführungsstandards gesorgt wird, unter anderem mithilfe von Systemen zur kontinuierlichen Überwachung;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Finanzinstrumente</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>betont, dass die EU schon lange vor der Einführung des Global Gateway im Jahr 2021 Entwicklungsfinanzierungs- und garantiebasierte Investitionsvorhaben unter anderem über den den Europäischer Fonds für nachhaltige Entwicklung plus umgesetzt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>fordert die Kommission auf, eine Folgenabschätzung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) und des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung Plus (EFSD+) durchzuführen, die die Grundlage für den nächsten Fonds „Europa in der Welt“ bilden sollte, über den Finanzmittel für Global Gateway im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen bereitgestellt werden, und in deren Rahmen auch die Fortschritte beim Abbau von Ungleichheiten, bei der Verbesserung der menschlichen Entwicklung, von Inklusion und Zugänglichkeit und bei der Förderung von sozialen und Umweltstandards gemessen werden müssen; beharrt darauf, dass alle künftigen Finanzinstrumente auf einer soliden Bewertung der bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten beruhen müssen; ist der Ansicht, dass mehr Transparenz und Berichterstattung sowie eine verbesserte Risikomanagement- und Leitungsstrukturen erforderlich sind, auch im Hinblick auf die Einzelheiten des Eingliederungsplans; ist der Ansicht, dass die Hindernisse, die europäische KMU derzeit daran hindern, sich in breiterem Umfang an Global-Gateway-Projekten zu beteiligen, beseitigt werden sollten, wobei die Herausforderungen zu berücksichtigen sind, die sich aus dem Kontext der groß angelegten Finanzierung ergeben, und multinationale Unternehmen als wichtige Partner des Privatsektors zu berücksichtigen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>94.</NO.P>betont, wie wichtig ein inklusiver Ansatz von Team Europa ist; fordert die Kommission, die EIB, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und die nationalen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen auf, Instrumente zur Risikominderung im Rahmen von Global Gateway zu konzipieren und umzusetzen, wobei das Ziel ist, sie einfacher und berechenbarer zu machen, und so zu arbeiten, dass Unternehmen aus allen Mitgliedstaaten, einschließlich derjenigen ohne nationale Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen, aktiv Zugang erhalten, indem verhältnismäßige Zugangsanforderungen und maßgeschneiderte Möglichkeiten für KMU geschaffen werden, und spezielle Versicherungssysteme für politische Risiken für Global-Gateway-Projekte zu entwickeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>95.</NO.P>betont die Bedeutung von Handels- und Exportförderungsinstrumenten, einschließlich Exportkreditagenturen, Garantien, Versicherungsprodukten und Unternehmenspartnerschaften, als feste Bestandteile des Global-Gateway-Instrumentariums; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Koordinierung bei der Nutzung von Exportkreditagenturen, Tätigkeiten im Bereich der Wirtschaftsdiplomatie und hochrangigen politischen Besuchen im Rahmen des Konzepts „Team Europa“ zu verbessern, um europäischen Unternehmen, insbesondere KMU, in Partnerländern nachhaltige Ausfuhren und den Markteintritt zu erleichtern; fordert solide Garantien, um sicherzustellen, dass sich die Exportkreditagenturen in volle Maße nach internationalen Regeln, den Entwicklungszielen der EU den EU-Standards in den Bereichen Menschenrechte, Umwelt, Transparenz in Bezug auf das Klima und Schuldentragfähigkeit richten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>96.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für vollständige Transparenz bei allen Vorhaben zu sorgen, die gemeinsame oder koordinierte Maßnahmen von europäischen Exportkreditagenturen und Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen umfassen, einschließlich mittels der Veröffentlichung von Projektauswahlkriterien, Begünstigten und Folgenabschätzungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>97.</NO.P>weist darauf hin, dass EIB Global, der Geschäftsbereich für Entwicklung der Europäischen Investitionsbank, einer der Hauptakteure von Global Gateway ist und daher erwartet wird, dass bei seinen Projekten die höchsten Standards in Bezug auf Transparenz und Rechenschaftspflicht eingehalten werden; fordert die Kommission und die Durchführungspartner nachdrücklich auf, entsprechende Informationen rechtzeitig und in zugänglicher Weise zu veröffentlichen; fordert die Kommission auf, für eine möglichst umfassende Zusammenarbeit mit der EIB als Bank der EU zu sorgen, die im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen ihren Niederschlag finden sollte; legt den Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen wie der EIB, die Global-Gateway-Projekte durchführen, nahe, alle projektbezogenen Schuldenbewertungen öffentlich zugänglich zu machen; bekräftigt seine Forderung, dass sich EIB Global auf eine gerechte und nachhaltige Entwicklungsagenda in den Empfängerländern konzentrieren sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>98.</NO.P>betont, dass gegebenenfalls verstärkt auf Mischfinanzierungen und Instrumente zu Vorzugsbedingungen zurückgegriffen werden muss, um Projekte wirtschaftlich tragfähig zu machen; begrüßt die Bemühungen der EIB, die Effizienz weiter zu maximieren und die Verfahren zu straffen, unter anderem durch gegenseitiges Vertrauen zwischen engagierten Team-Europa-Partnern, wo immer dies möglich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>99.</NO.P>fordert ferner eine Bewertung des Umfangs, in dem Mittel der öffentlichen Entwicklungshilfe im Rahmen von Global Gateway mithilfe der EIB mobilisiert werden könnten, um auch eine klarere Abgrenzung der Wettbewerbsagenda der EU, die aus anderen Quellen als der öffentlichen Entwicklungshilfe stammt, von der Entwicklungsagenda im Zusammenhang mit der öffentlichen Entwicklungshilfe zu erreichen; weist darauf hin, dass neue und innovative Technologien und KMU spezifische Finanzierungsinstrumente benötigen und dass Finanzhilfen sowie Darlehen, Risikominderungsinstrumente und möglicherweise Eigenkapital zur Verfügung stehen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>100.</NO.P>weist darauf hin, dass neben EIB Global auch andere multilaterale Entwicklungsbanken, die an der Umsetzung von Global Gateway beteiligt sind, in gleicher Weise hohe Standards in Bezug auf Transparenz und Rechenschaftspflicht einhalten müssen; betont, dass alle multilateralen Entwicklungsbanken, die an Global-Gateway-Vorhaben teilnehmen, eine Zusätzlichkeit hinsichtlich der Entwicklung nachweisen sollten, Praktiken vermeiden sollten, die die Schuldenanfälligkeit in den Partnerländern vergrößern, und ihre Finanzierung an gerechten, nachhaltigen und lokal vorteilhaften Entwicklungsergebnissen ausrichten sollten; fordert die Kommission auf, für die vollständige Einhaltung dieser Prinzipien zu sorgen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>101.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates sowie dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>