<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0106</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Antrag auf Aufhebung der Immunität von Daniel Obajtek</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0115/2026 - Berichterstatter: Pascale Piera)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 28. April 2026 über den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Daniel Obajtek (2025/2172(IMM))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>befasst mit einem am 21. Juli 2025 vom Generalstaatsanwalt der Republik Polen übermittelten und am 8. September 2025 im Plenum bekannt gegebenen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Daniel Obajtek, mit dem ein Antrag der Bezirksstaatsanwaltschaft Warschau weitergeleitet wurde, der mit einem Strafverfahren im Zusammenhang steht, das gegen Daniel Obajtek eingeleitet werden soll,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>nach Anhörung von Daniel Obajtek am 12. Februar 2026 gemäß Artikel 9 Absatz 6 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union und auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. Oktober 2008, 19. März 2010, 6. September 2011, 17. Januar 2013 und 19. Dezember 2019<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichtshofs vom 21. Oktober 2008, Marra/De Gregorio und Clemente, C-200/07 und C-201/07, ECLI:EU:C:2008:579; Urteil des Gerichts vom 19. März 2010, Gollnisch/Parlament, T-42/06, ECLI:EU:T:2010:102; Urteil des Gerichtshofs vom 6. September 2011, Patriciello, C-163/10, ECLI: EU:C:2011:543; Urteil des Gerichts vom 17. Januar 2013, Gollnisch/Parlament, T-346/11 und T-347/11, ECLI:EU:T:2013:23; Urteil des Gerichtshofs vom 19. Dezember 2019, Junqueras Vies, C-502/19, ECLI:EU:C:2019:1115.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 105 Absätze 2 und 5 der Verfassung der Republik Polen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 9 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A10‑0115/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass der Generalstaatsanwalt der Republik Polen mit Schreiben vom 21. Juli 2025 im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Begehung einer Straftat im Sinne von Artikel 233 Absatz 1 des polnischen Strafgesetzbuchs sowie Artikel 49 in Verbindung mit Artikel 3 des Pressegesetzes vom 26. Januar 1984 einen Antrag der Bezirksstaatsanwaltschaft Warschau auf Aufhebung der Immunität von Daniel Obajtek, einem in Polen gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments, übermittelt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bezirksstaatsanwaltschaft Warschau dem Antrag auf Aufhebung der Immunität zufolge am 15. Mai 2024 Ermittlungen wegen mutmaßlich falscher Zeugenaussage eingeleitet hat; in der Erwägung, dass diesem Antrag auf Aufhebung der Immunität zufolge diese mutmaßlich falsche Zeugenaussage am 11. Mai 2023 von zwei Personen, darunter Daniel Obajtek in seiner Eigenschaft als Zeuge und nachdem er über die strafrechtlichen Folgen im Fall einer falschen Zeugenaussage informiert worden war, im Rahmen eines Verfahrens gemacht worden sein soll, das vor dem Rayongericht Warszawa-Śródmieście in Warschau aufgrund einer Privatklage des Klägers gegen den Beschuldigten wegen Verleumdung, einer Straftat nach Artikel 212 Absatz 2 des polnischen Strafgesetzbuchs, geführt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Aktiengesellschaft Polski Koncern Naftowy Orlen Spółka Akcyjna einen Vertrag über den Vertrieb der von der Gesellschaft mit beschränkter Haftung URMA herausgegebenen Wochenzeitung „NIE“ über alle Verkaufsstellen von ORLEN-Tankstellen abgeschlossen hat; in der Erwägung, dass die Ausgabe 10 der Wochenzeitung am 10. März 2023 in Umlauf gebracht wurde; in der Erwägung, dass Daniel Obajtek in seiner Eigenschaft als Vorstandsvorsitzender der Aktiengesellschaft Polski Koncern Naftowy Orlen Spółka Akcyjna am 14. März 2023 in Warschau angeordnet haben soll, die Ausgabe 10/2023 der Wochenzeitung „NIE“ unverzüglich aus den Regalen aller Verkaufsstellen der Aktiengesellschaft Polski Koncern Naftowy Orlen Spółka Akcyjna zu entfernen und nicht mehr zum Verkauf anzubieten, da die Titelseite dieser Ausgabe ein Bild von Papst Johannes Paul II. mit einem Kruzifix in der Hand zeigte, an dem anstelle von Jesus eine nackte Puppe angebracht war, und in der Zeitung die Maßnahmen, die Papst Johannes Paul II. in Bezug auf den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen durch Geistliche ergriffen hat, negativ beurteilt wurden; dadurch sei der Absatz der Zeitung, zu dessen Vertrieb sich die Aktiengesellschaft Polski Koncern Naftowy ORLEN Spółka Akcyjna verpflichtet hatte, eingeschränkt worden, was einen Verstoß gegen Artikel 49 in Verbindung mit Artikel 3 des Pressegesetzes vom 26. Januar 1984 darstelle;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass Daniel Obajtek bei der Wahl zum Europäischen Parlament im Juni 2024 in das Europäische Parlament gewählt wurde und er damit weder zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Begehung der Straftaten noch zum Zeitpunkt der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen aufgrund der mutmaßlichen Straftaten Mitglied des Europäischen Parlaments war;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die mutmaßlichen Straftaten und der folgende Antrag auf Aufhebung der Immunität von Daniel Obajtek nicht mit einer Äußerung oder Abstimmungen von ihm in Ausübung seines Amtes im Sinne von Artikel 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union im Zusammenhang stehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass Artikel 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union vorsieht, dass während der Dauer der Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments seinen Mitgliedern im Hoheitsgebiet ihres eigenen Mitgliestaates die den Parlamentsmitgliedern zuerkannte Unverletzlichkeit zusteht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass ein Abgeordneter gemäß Artikel 105 Absätze 2 und 5 der Verfassung der Republik Polen vom Tag der Bekanntgabe der Wahlergebnisse bis zum Tag des Ablaufs seines Mandats ohne Zustimmung des Sejms nicht strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen und weder inhaftiert noch festgenommen werden darf, es sei denn, er wird bei der Begehung einer Straftat festgenommen oder seine Inhaftierung ist für die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verfahrens erforderlich;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Geschäftsordnung die parlamentarische Immunität kein persönliches Vorrecht eines Mitglieds, sondern eine Garantie der Unabhängigkeit des Parlaments als Ganzes und seiner Mitglieder ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass der Zweck der im Protokoll Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union vorgesehenen Immunität darin besteht, das Parlament und seine Mitglieder vor Gerichtsverfahren zu schützen, die sich auf Tätigkeiten beziehen, die sie in Ausübung ihrer parlamentarischen Funktionen durchführen und die untrennbar damit verbunden sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in dem vorliegenden Fall keine Anzeichen von <STRING ITALIC="on">fumus persecutionis</STRING> gefunden hat, d. h. Tatsachen, die darauf hindeuten, dass das zugrunde liegende Verfahren von der Absicht getragen ist, die politische Tätigkeit von Daniel Obajtek in seiner Eigenschaft als Mitglied des Europäischen Parlaments und damit die Unabhängigkeit des Parlaments zu beeinträchtigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass einerseits das Parlament nicht einem Gericht gleichgesetzt werden kann und dass andererseits das Mitglied des Parlaments im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Aufhebung der Immunität nicht als „Angeklagter“ gelten darf<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichts vom 30. April 2019, Briois/Parlament, T-214/18, ECLI:EU:T:2019:266.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>beschließt, die Immunität von Daniel Obajtek aufzuheben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und den Bericht seines zuständigen Ausschusses unverzüglich dem zuständigen Organ der Republik Polen und Daniel Obajtek zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST></SDOCTA>