<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0111</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Zwischenbericht über den Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0105/2026 - Berichterstatter: Siegfried Mureşan, Carla Tavares)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. April 2026 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 (COM(2025)0571 – C10-0000/2025 – 2025/0571R(APP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 8, 285, 287, 311, 312, 323 und 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Juli 2025 mit dem Titel „Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft – der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034“ (COM(2025)0570),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 16. Juli 2025 für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 (COM(2025)0571),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 16. Juli 2025 für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053, (COM(2025)0574),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 16. Juli 2025 für eine Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (COM(2025)0572),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Mai 2025 zu einem neu gestalteten langfristigen Haushalt für die Union in einer Welt im Wandel<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2026/575, 24.2.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/575/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. September 2025 zu der Bedeutung kohäsionspolitischer Investitionen für die Überwindung der derzeitigen Wohnungsnot<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2026/1474, 9.4.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1474/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2026 zur Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik – Jahresbericht 2025<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2026)0013.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union (Konditionalitätsverordnung)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom 10. April 2024 mit dem Titel „Much more than a market“ („Weit mehr als ein Markt“) (Letta-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“ (Draghi-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Sauli Niinistö vom 30. Oktober 2024 mit dem Titel „Safer together – strengthening Europe’s civilian and military preparedness and readiness“ (Gemeinsam für mehr Sicherheit – Stärkung der zivilen und militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas) (Niinistö-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Februar 2026 zu den östlichen Regionen der EU an der Grenze zu Russland, Belarus und der Ukraine – Starke Regionen für ein sicheres Europa (COM(2026)0082),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließungen zu den Gebieten in äußerster Randlage und den überseeischen Ländern und Gebieten, auf die diesbezüglich bestehenden politischen Maßnahmen sowie auf die Veröffentlichungen der Kommission im Zusammenhang mit der spezifischen Unterstützung für diese Gebiete, auch im Bereich der Landwirtschaft,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. November 2025 mit dem Titel „Ein Kulturkompass für Europa“ (COM(2025)0785),</P></VISA><VISA><P><NO.P>—</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 22. Januar 2026 zu dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034,</P></VISA><VISA><P><NO.P>—</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 22. Januar 2026 zu dem Vorschlag zu den Eigenmitteln 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 15. Oktober 2025 zu dem Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034;</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 4. März 2026 mit dem Titel „Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) nach 2027 einschließlich Eigenmittelpaket“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die einschlägigen Berichte des Europäischen Rechnungshofs zum mehrjährigen Finanzrahmen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das am 19. Dezember 2022 auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (COP 15) in Montreal geschlossene Übereinkommen (Globaler Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) (COP 21) in Paris geschlossene Übereinkommen (Übereinkommen von Paris),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das bzw. die Treffen der Präsidenten gemäß Artikel 324 AEUV,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Schreiben der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, vom 6. Januar 2026 an den Präsidenten Zyperns, Nikos Christodoulides, der zu jenem Zeitpunkt turnusmäßig den Vorsitz des Rates innehatte, und an die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, zur Gemeinsamen Agrarpolitik im mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 107 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Zwischenbericht des Haushaltsausschusses (A10-0105/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Union gemäß Artikel 311 AEUV mit den erforderlichen Mitteln ausstatten muss, um ihre Ziele erreichen und ihre Politik durchführen zu können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der aktuelle mehrjährige Finanzrahmen (MFR) schnell als unzulänglich erwiesen hat, was die Reaktion auf verschiedene Krisen, die Inflation und neue politische Herausforderungen anging, die zum Zeitpunkt seiner Annahme nicht vorhergesehen wurden und auch nicht hätten vorhergesehen werden können; in der Erwägung, dass der MFR im Zusammenhang mit der Sicherstellung der erforderlichen Mittel bis an seine Grenzen in Anspruch genommen wurde, wobei nach Ausschöpfung der verfügbaren Spielräume in noch nie dagewesenem Maße auf die Flexibilitätsbestimmungen und besonderen Instrumente zurückgegriffen und eine Reihe von Änderungen am MFR vorgenommen wurde; in der Erwägung, dass diese Instrumente eine solide langfristige Haushaltsplanung nicht ersetzen sollten; in der Erwägung, dass dies dazu geführt hat, dass Programme – etwa im Rahmen der Kohäsionspolitik – wiederholt genutzt wurden, um auf Notfälle zu reagieren, was die Verwirklichung ihrer ursprünglichen langfristigen Ziele erschwert hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die 2024 vereinbarte Halbzeitrevision des MFR als unerlässlich dafür erwiesen hat, die sich bietenden Prioritäten und Herausforderungen anzugehen, und dass der Mangel an Ressourcen den aktuellen MFR bis heute beeinträchtigt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Festlegung des neuen MFR für die EU ein entscheidender Moment sein wird, da sie die Möglichkeit bietet, eine gemeinsame Vision anzunehmen und die künftigen politischen Prioritäten der EU zu bestimmen, und gleichzeitig dafür sorgt, dass die EU diese auch umsetzen kann; in der Erwägung, dass für neue und traditionelle Prioritäten in ausgewogenem Maße Finanzmittel bereitgestellt werden sollten, damit die – ihrem politischen Projekt zugrunde liegenden – gemeinsamen politischen Maßnahmen der Union gewahrt bleiben; in der Erwägung, dass im Rahmen des MFR das Subsidiaritätsprinzip geachtet werden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass das globale Umfeld durch geopolitische Spannungen, wirtschaftliche Volatilität, Risiken für die Energieversorgungssicherheit, klimabedingte Katastrophen und sich wandelnde Sicherheitsbedrohungen – etwa durch die Rückkehr von Kriegshandlungen hoher Intensität in der Nachbarschaft der EU – geprägt ist, was deutlich macht, dass es eines EU-Haushalts bedarf, der sowohl an interne als auch an externe Schocks angepasst werden kann, insbesondere durch Investitionen in die Industrie, den grünen und den digitalen Wandel, Konnektivität und Infrastruktur, zivile Vorsorge und zivilen Schutz sowie Investitionen in die Sozialpolitik;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass der nächste MFR sicherstellen muss, dass der EU-Haushalt weiterhin ein Instrument für Investitionen und von zentraler Bedeutung bleibt, wenn es darum geht, den Bedürfnissen der Menschen gerecht zu werden und die europäischen Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), zu unterstützen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die langjährigen politischen Maßnahmen der EU, die unter den Vorschlag für nationale und regionale Partnerschaftspläne (NRP-Pläne) fallen, zu den zentralen Politikbereichen des europäischen Projekts zählen und zur Widerstandsfähigkeit, Kohäsion, Konvergenz und Autonomie der Europäischen Union beitragen und dass sie gleichzeitig für ihre Sicherheit und Souveränität im aktuellen internationalen Kontext sowie für ihre wirtschaftliche, soziale und territoriale Stabilität und ihre Nachhaltigkeitsziele von zentraler Bedeutung sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die Union in einem sich wandelnden geopolitischen und wirtschaftlichen Umfeld einen wachsenden Rückstand bei der Wettbewerbsfähigkeit aufweist, der ihre langfristige Produktivität, strategische Autonomie, Widerstandsfähigkeit und Handlungsfähigkeit untergräbt; in der Erwägung, dass die Union ihre Investitionskapazität erheblich stärken muss, um im weltweiten Wettbewerb zu bestehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass im nächsten MFR angemessene Unterstützung in Bezug auf neue technologische Gegebenheiten vorgesehen werden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass – angesichts der drastischen Kürzungen des USAID-Haushalts – im Haushaltsplan der Union die Rolle der Union als weltweit führende Geberin von Entwicklungshilfe und Klimafinanzierung im Einklang mit den globalen Verpflichtungen und Zusagen der Union gewahrt werden muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Union auf folgende Werte gründet: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören; in der Erwägung, dass Verstöße gegen diese Werte den Zusammenhalt der Union untergraben, die Rechte der EU-Bürger aushöhlen und das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten schwächen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass in Artikel 8 AEUV der Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen festgeschrieben ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission den zusätzlichen Investitionsbedarf für die Verwirklichung von Klimaneutralität bis 2050 auf 1,5 % des Bruttoinlandsprodukts pro Jahr im Vergleich zum Jahrzehnt 2011-2020 veranschlagt und dass diese Lücke nicht allein durch den EU-Haushalt geschlossen werden kann; in der Erwägung, dass der Klimawandel, der Verlust an biologischer Vielfalt sowie die Notlage im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung schwerwiegende gesundheitliche und wirtschaftliche Kosten verursachen; in der Erwägung, dass es für die EU von wesentlicher Bedeutung ist, in Programme zu investieren, mit denen Klima- und Umweltziele verfolgt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die Umweltpolitik der EU gemäß Artikel 191 AEUV auf dem Grundsatz der Vorsorge beruhen muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die Union gemäß Artikel 349 AEUV die Gebiete in äußerster Randlage unterstützen muss; in der Erwägung, dass sich das Programm zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI) in dieser Hinsicht als wichtig erwiesen hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten nach wie vor das Recht haben, ihren Energiemix selbst festzulegen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass der Pakt für den Mittelmeerraum einen umfassenden EU-Rahmen bietet, mit dem stärkere strukturierte und dauerhafte Partnerschaften mit den Partnern im südlichen Mittelmeerraum erreicht werden sollen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass gemäß dem Protokoll Nr. 10 zu Zypern die Anwendung des Besitzstands der Union in den Teilen der Republik Zypern ausgesetzt ist, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt; in der Erwägung, dass diese außergewöhnliche Situation rechtmäßige Landeigentümer seit Jahrzehnten daran hindert, Zugang zu ihrem Land zu erhalten und es zu nutzen und zu bewirtschaften; in der Erwägung, dass das Eigentumsrecht durch Artikel 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass Zahlungen im Zusammenhang mit NextGenerationEU (NGEU) erhebliche Auswirkungen auf das jährliche Haushaltsverfahren im derzeitigen MFR hatten, da Fremdkapitalkosten nicht über die Obergrenzen hinaus gedeckt werden sollten, wie vom Parlament vorgeschlagen wurde; in der Erwägung, dass sich die Rückzahlungen im Rahmen von NGEU auf den nächsten MFR auswirken werden, da sowohl Zins- als auch Tilgungszahlungen geleistet werden müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission am 16. Juli 2025 eine Reihe von Vorschlägen zu der Verordnung über den MFR 2028-2034 und zu dem Beschluss über das Eigenmittelsystem der EU vorgelegt hat, auf die dann Legislativvorschläge für die Einrichtung neuer EU-Programme, -Fonds und ‑Instrumente folgten;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>betont, dass der nächste MFR die Union mit den Finanzmitteln ausstatten muss, die erforderlich sind, damit diese auf das sich rasch wandelnde geopolitische, wirtschaftliche und soziale Umfeld reagieren und gleichzeitig sowohl langfristige politische Maßnahmen als auch neue Prioritäten umsetzen kann; besteht darauf, dass der EU-Haushalt ein Investitionshaushalt bleibt, mit dem Bürger, Regionen und Unternehmen, insbesondere KMU, unterstützt und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und der soziale Zusammenhalt der Union gestärkt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert, dass der MFR 2028-2034 auf 1,27 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU festgelegt wird, während der Schuldendienst im Zusammenhang mit NGEU – der zusätzlichen 0,11 % des BNE der EU entspricht – von den 1,27 % ausgenommen und über die Obergrenzen hinaus eingestellt werden sollte; bekräftigt, dass der nächste MFR hinsichtlich seines Umfangs ehrgeiziger sein muss, da das derzeitige Finanzierungsniveau nicht den politischen Ambitionen der Union entspricht, und dass er vor Inflationsschocks geschützt werden muss; betont, dass es sich hierbei um den Mindestumfang handelt, der notwendig ist, damit die Union ihre in den Verträgen festgelegten Verpflichtungen erfüllen, den Erwartungen der Bürger gerecht werden und den bedeutenden Herausforderungen begegnen kann, die sich unter anderem im Zusammenhang mit der Rückkehr groß angelegter Kriege in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU, den sich wandelnden Bedrohungen für die Sicherheit, den sehr schwierigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, dem Rückstand bei der Wettbewerbsfähigkeit und der sich verschärfenden Klima- und Biodiversitätskrise ergeben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>spricht sich nachdrücklich gegen jeglichen Ansatz aus, der eine Fragmentierung des Binnenmarkts oder eine Renationalisierung des EU-Haushalts bewirkt, und lehnt jeglichen Schritt hin zu einer Union „à la carte“ entschieden ab; ist der Ansicht, dass durch den Ansatz der Kommission, der einen Plan pro Mitgliedstaat vorsieht, die auf den Verträgen beruhenden politischen Maßnahmen der EU untergraben, unnötiger Wettbewerb zwischen den Begünstigten geschaffen, die europäische Dimension der Ausgaben gefährdet, die Multi-Level-Governance geschwächt, die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit infrage gestellt und die Transparenz verringert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert, dass die Mittel für Rubrik 1 in einem solchen Maße aufgestockt werden, dass sie zumindest auf dem Niveau des derzeitigen MFR bleiben; fordert daher, dass für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die gemeinsame Fischereipolitik, die Kohäsionspolitik, den Europäischen Sozialfonds und den Bereich Inneres eine starke, gesonderte und angemessene Finanzierung vorgesehen wird; besteht in diesem Zusammenhang darauf, dass die nicht zweckgebundenen Beträge im Rahmen der NRP-Pläne vollständig diesen Politikbereichen zugewiesen werden, um so für eine bessere Vorhersehbarkeit für die Endbegünstigten zu sorgen; bekräftigt, dass ein horizontaler Umsetzungsrahmen sowie Vorschriften für diese Politikbereiche, einschließlich des an die Rechtsstaatlichkeit geknüpften Konditionalitätsmechanismus, beibehalten werden müssen, um für Kohärenz zu sorgen und eine Fragmentierung zu verhindern; fordert die Einrichtung regionaler Kapitel gemäß den institutionellen Rahmenbedingungen der Mitgliedstaaten sowie die umfassende Einbeziehung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in die Gestaltung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der Programme unter Rubrik 1 gemäß den Grundsätzen der geteilten Mittelverwaltung, der Multi-Level-Governance und der Partnerschaft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>begrüßt die erhebliche Stärkung der unter Rubrik 2 fallenden Politikbereiche entsprechend den langjährigen Forderungen des Parlaments, die konkret eine Verdoppelung im Vergleich zum derzeitigen Zeitraum darstellt und es der Union ermöglichen wird, besser auf die sich in einem zunehmend unvorhersehbaren globalen Umfeld künftig bietenden Herausforderungen zu reagieren; stellt fest, dass die Handlungsfähigkeit der Union in strategischen Schlüsselbereichen wie Wettbewerbsfähigkeit, Verteidigung und Sicherheit, Forschung und Innovation, dem grünen und dem digitalen Wandel, Infrastruktur, Gesundheit und Krisenvorsorge, Bildung und Kultur gestärkt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert daher eine angemessene Aufstockung vorrangiger Programme unter Rubrik 2, einschließlich des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF), Horizont Europa, der Fazilität „Connecting Europe“, Erasmus+, AgoraEU, des Katastrophenschutzverfahrens der Union (UCPM+), wobei eine Zweckbindung für Maßnahmen im Zusammenhang mit EU4Health und LIFE im Rahmen des ECF vorgesehen werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>begrüßt die Aufstockung der Mittel für Rubrik 3 als Zeichen der Entschlossenheit der Union, ihre Rolle als globaler Akteur zu stärken; ist jedoch der Ansicht, dass der vorgeschlagene Umfang angesichts des Ausmaßes der globalen Herausforderungen nach wie vor unzureichend ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert daher eine angemessene Aufstockung der Mittel für Rubrik 3, mit der die EU in die Lage versetzt wird, künftige Erweiterungen zu unterstützen, auf die zunehmenden Erfordernisse im Zusammenhang mit der Entwicklung, humanitären Krisen und der Friedenskonsolidierung zu reagieren, die Ukraine und andere Partner zu unterstützen, die Werte der Union, die Menschenrechte und die Demokratie weltweit zu wahren und gleichzeitig den Multilateralismus zu stärken; besteht darauf, dass die humanitäre Hilfe weiterhin zweckgebundener Mittel bedarf und auf der Grundlage eines kohärenten Rahmens mit einer jährlichen Grundzuweisung in angemessenem Umfang geleistet wird; fordert, dass die Mittel für überseeische Länder und Gebiete – unter Berücksichtigung der jüngsten Bedrohungen für die territoriale Unversehrtheit Grönlands und des breiteren geopolitischen Kontexts – aufgestockt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass der nächste MFR schwerpunktmäßig auf die Finanzierung öffentlicher europäischer Güter – wie etwa grenzüberschreitender Vorhaben – ausgerichtet werden muss, bei der im Vergleich zu einer Finanzierung über nationale Ausgaben ein erkennbarer Mehrwert gegeben ist; weist darauf hin, dass die europäischen Bürger und Unternehmen Maßnahmen der EU fordern; fordert gezielte und strategische Investitionen aus EU-Mitteln, um ihren Erfordernissen in vorrangigen Bereichen wie Wohnraum, Energie und Sicherheit gerecht zu werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>begrüßt den Vorschlag der Kommission für ein erweitertes Flexibilitätsinstrument und fordert, dass für dieses – unbeschadet der sektorspezifischen Vorschriften – ergänzend zusätzliche Quellen wie beispielweise nicht in Anspruch genommene Spielräume oder Rückflüsse aus Finanzierungsinstrumenten erschlossen werden; fordert eine spezielle Solidaritätsreserve für Naturkatastrophen, die als letztes Mittel über die Obergrenzen des MFR hinaus mobilisiert werden kann, um die Reaktion der Union auf spezifische Erfordernisse in der EU im Zusammenhang mit durch Naturkatastrophen verursachten Schäden zu finanzieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>ist zutiefst besorgt darüber, dass gemäß den Vorschlägen der Kommission wichtige politische und haushaltspolitische Entscheidungen auf Arbeitsprogramme der Kommission verlagert werden sollen, die ohne Beteiligung der beiden gesetzgebenden Organe angenommen werden; weist darauf hin, dass alle wesentlichen politischen Entscheidungen in den einschlägigen Basisrechtsakten festgelegt werden müssen, wobei die Vorrechte des Parlaments als Mitgesetzgeber und Haushaltsbehörde uneingeschränkt zu achten sind; betont, dass Vereinfachung nicht auf Kosten der Transparenz, der demokratischen Rechenschaftspflicht oder der Kontrollfunktion des Parlaments gehen darf; ist äußerst besorgt darüber, dass für einen erheblichen Teil der Programme im nächsten MFR in weitreichendem Maße auf nicht mit Kosten verknüpfte Finanzierungen zurückgegriffen wird, und warnt davor, dass eine solche Vorgehensweise ohne angemessene Garantien erhebliche Risiken birgt und für eine schlechtere Überprüfbarkeit sorgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>betont, dass die Einhaltung der Werte der Union und der Rechtsstaatlichkeit eine grundlegende Voraussetzung für den Zugang zu EU-Mitteln ist; besteht darauf, dass ein nahtloses und kohärentes Instrumentarium zur Wahrung der Werte der EU, das die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte in Bezug auf den gesamten EU-Haushalt abdeckt, von entscheidender Bedeutung ist; besteht darauf, dass im Wege eines soliden Ansatzes sichergestellt wird, dass rechtmäßige Endbegünstigte nicht für Verstöße ihrer jeweiligen Regierungen gegen die Rechtsstaatlichkeit bestraft werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>bekräftigt nachdrücklich, dass der EU-Haushalt gemäß Artikel 310 AEUV unbedingt nachhaltiger, planbarer und widerstandsfähiger Einnahmenquellen bedarf, die der Ausgabenseite, den strategischen Prioritäten und dem ermittelten Finanzierungsbedarf der EU gerecht werden sollten; unterstreicht, dass sich das Parlament entschieden dafür einsetzt, dass nicht nur für die Rückzahlung der Schulden im Rahmen von NGEU, sondern auch zur Finanzierung der höheren politischen Ambitionen der EU neue Eigenmittel eingeführt werden; begrüßt, dass die Kommission darum bemüht ist, neue Eigenmittel auszumachen und gewisse Kalibrierungen in Bezug auf traditionelle Eigenmittel vorzuschlagen; unterstützt den von der Kommission vorgeschlagenen Ansatz eines weiter gefassten Spektrums von Eigenmitteln und fordert den Rat auf, die seit 2020 bestehende Blockade in Bezug auf ein Spektrum neuer Eigenmittel zu lösen, damit ein Ausgabenniveau von mindestens 60 Mrd. EUR pro Jahr erreicht werden kann; hebt die Bedeutung des Vorschlags der Kommission für einen neuartigen Krisenmechanismus hervor, mit dem die Union in die Lage versetzt werden könnte, rasch auf unerwartete Entwicklungen zu reagieren; betont, dass das Parlament nur einen langfristigen Haushaltsplan – auch im Hinblick auf die Einnahmenseite – billigen wird, der für die EU in einer Welt des Wandels zweckmäßig ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>merkt an, dass die in diesem Zwischenbericht dargelegten Standpunkte das Mandat des Parlaments für die Verhandlungen über den MFR darstellen und vom Rat gemäß Artikel 312 Absatz 5 AEUV zu berücksichtigen sind, damit das Parlament seine Zustimmung erteilt; ist dazu bereit, mit dem Rat konstruktiv zusammenzuarbeiten und substanzielle Verhandlungen zu führen, um einen langfristigen Haushaltsplan vorzulegen, der den Bedürfnissen der Union gerecht wird; fordert, dass zügig und bis spätestens Ende 2026 eine Einigung zwischen den Organen erzielt wird, damit der MFR rasch angenommen werden kann und die Ausgabenprogramme rechtzeitig ab dem 1. Januar 2028 umgesetzt werden können;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Fragen im Zusammenhang mit dem MFR</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert, dass das Europäische Parlament in alle Phasen des MFR-Verfahrens einbezogen wird, wie es in den Verträgen und konkret in Artikel 312 Absatz 5 AEUV festgelegt ist; ist der Ansicht, dass der Rat den hier dargelegten Standpunkt des Parlaments gebührend berücksichtigen muss, damit die Zustimmung des Parlaments gemäß Artikel 312 AEUV gewährleistet ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Gesamtumfang</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>bekräftigt seinen Standpunkt, dass in einer sich rasch wandelnden Welt, in der die Menschen zu Recht mehr von der Union erwarten und in der die Union mit immer mehr Krisen und globalen Herausforderungen konfrontiert ist, der nächste MFR im Vergleich zum Zeitraum 2021-2027 mit mehr Mitteln ausgestattet werden muss und dabei eine Abkehr von dem historisch restriktiven und selbst auferlegten Wert von 1 % des BNE der EU vollzogen werden muss; bedauert, dass sich die Kommission – anstatt einen wirklich ambitionierten Vorschlag vorzulegen – hinter einer Gesamtsumme von 2 Billionen EUR zu jeweiligen Preisen verbirgt, was tatsächlich lediglich 1,763 Billionen EUR zu konstanten Preisen von 2025 bzw. 1,26 % des BNE der EU entspricht, wobei 0,11 % des BNE für Rückzahlungen im Rahmen von NGEU vorgesehen sind; bedauert, dass dies einer symbolischen Erhöhung der Mittel für EU-Programme um weniger als 0,01 EU-BNE-Prozentpunkte gleichkommt, was real ein Einfrieren des Haushalts bedeutet; betont, dass die Ausgabenkraft der Union insgesamt mit dem Auslaufen der Aufbau- und Resilienzfazilität weiter deutlich zurückgehen wird; ist der Auffassung, dass es der Union auf der Grundlage des genannten vorgeschlagenen Umfangs des MFR nicht möglich sein wird, ihren in den Verträgen verankerten Verpflichtungen nachzukommen und auf die bevorstehenden bedeutenden geopolitischen Herausforderungen wie unter anderem die Klima- und Biodiversitätskrise, die am besten auf Unionsebene bewältigt werden kann, sowie die Krise im Zusammenhang mit den Lebenshaltungskosten zu reagieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert, dass der MFR 2028-2034 – ohne Berücksichtigung der Rückzahlungen im Rahmen von NGEU – auf 1,27 % des BNE der EU festgelegt wird; ist der Ansicht, dass der Schuldendienst im Zusammenhang mit NGEU bei der Gestaltung des künftigen MFR gesondert von der Mittelzuweisung für EU-Programme behandelt werden sollte, wodurch sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 1,38 % des BNE der EU ergeben würde; betont, dass es sich hierbei um den absoluten Mindestbetrag handelt, der notwendig ist, damit die EU ihren Verpflichtungen nachkommen, auf geopolitische Herausforderungen reagieren und ihre strategischen Ziele erreichen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>bedauert, dass die Rückzahlung im Rahmen von NGEU gemäß der Vorlage der Kommission ab 2028 jährliche Tranchen im Rahmen der MFR-Obergrenzen umfasst; betont, dass in Bezug auf jeglichen Tilgungsplan sichergestellt werden muss, dass der Schuldendienst im Zusammenhang mit NGEU nicht zulasten wesentlicher EU-Ausgaben geht und die Fähigkeit der Union zur Bewältigung künftiger Krisen nicht beeinträchtigt; weist daher auf seinen seit Langem vertretenen Standpunkt hin, dass Mittel für die Rückzahlung im Rahmen von NGEU über die Obergrenzen hinaus in den MFR eingestellt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>unterstützt nachdrücklich die vorgeschlagene Methode zur technischen Anpassung, mit der der tatsächlichen Inflation Rechnung getragen wird, was mit Blick auf die Bewahrung der Kaufkraft des EU-Haushalts in Zeiten inflationärer Schocks von wesentlicher Bedeutung ist; begrüßt diesen Mechanismus, der entscheidend zum Schutz der EU-Programme und folglich dazu beiträgt, dass die Bürger nicht unter der Inflation leiden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert in diesem Zusammenhang, dass die Höhe der Mittel für die Programme und politischen Maßnahmen der EU gemäß den Anlagen I und II der vorliegenden Entschließung sichergestellt wird; fordert, dass die einschlägigen Obergrenzen für Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen entsprechend angepasst werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Rubrik 1</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass der Rubrik 1 „Europäisches Sozialmodell und Lebensqualität in Europa“ – ohne Berücksichtigung der Mittel für die Rückzahlung im Rahmen von NGEU – 797,2 Mrd. EUR zu Preisen von 2025 zugewiesen werden, was 45 % des gesamten MFR 2028-2034 entspricht; bringt seine Bedenken darüber zum Ausdruck, dass dies gegenüber dem im MFR 2021-2027 zugewiesen Betrag von 810,1 Mrd. EUR, der 65 % der Gesamtmittel entsprach, einen Rückgang darstellt; hält diese erhebliche Kürzung für inakzeptabel, da die Aufrechterhaltung langjähriger politischer Maßnahmen der Union von entscheidender Bedeutung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>bedauert, dass die vorgeschlagene NRPP-Verordnung (COM(2025)0558), der zufolge verschiedene Maßnahmen in einem Plan pro Mitgliedstaat zusammengefasst werden, zu erheblicher Unsicherheit bei Endbegünstigten hinsichtlich der Vorhersehbarkeit von Finanzierungen führt, unnötigen Wettbewerb um finanzielle Ressourcen zwischen Begünstigten und verschiedenen Politikbereichen schafft und die EU-Mittelverteilung politisiert, was zu einer höheren Komplexität und zu Abwägungen zwischen verschiedenen Prioritäten zu führen droht; besteht darauf, dass der Ansatz „ein Plan pro Mitgliedstaat“ implizit die europäische Dimension des EU-Haushalts aushöhlt und den Zielen der gemeinsamen politischen Maßnahmen der EU zuwiderläuft, zu einer übermäßigen Zentralisierung führt und die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit infrage stellt, regionale und lokale Gebietskörperschaften sowie einschlägige Akteure von einer konstruktiven Beteiligung an der Festlegung von Prioritäten ausschließt und die Multi-Level-Governance sowie die territoriale Dimension der Ausgaben untergräbt; ist der Ansicht, dass die nicht zweckgebundenen Beträge im Rahmen der NRP-Pläne vollständig zugewiesen werden sollten, um den Endbegünstigten Vorhersehbarkeit zu bieten; warnt außerdem davor, dass die erhebliche Kürzung der für die Rubrik 1 vorgesehenen Mittel ferner die auf den Verträgen beruhenden politischen Maßnahmen der EU und die Ziele der Union, ihren wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu stärken, ihre demokratischen Prozesse sowie die Rechtsstaatlichkeit und soziale Rechte zu wahren, Ernährungssicherheit und einen angemessenen Lebensstandard für Landwirte und Fischer sicherzustellen sowie die Umwelt und die biologische Vielfalt zu schützen, zu untergraben droht; bekräftigt, dass es eine Fragmentierung zu verhindern und den horizontalen Durchführungsrahmen beizubehalten gilt, einschließlich übergreifender Vorschriften und Grundsätze wie der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte, welche in allen unter die NRP-Pläne fallenden Politikbereichen einheitlich gelten sollten, wobei für kohärente und einheitliche Durchführungsbestimmungen zu sorgen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>betont, dass die europäische Dimension des EU-Haushalts unbedingt erhalten werden muss, da sie ein grundlegendes Instrument zur Verwirklichung gemeinsamer Ziele, zur Bekundung der Solidarität der Union und zur Bereitstellung europäischer öffentlicher Güter darstellt; betont, dass der EU-Haushalt weiterhin das finanzielle Rückgrat bilden, eine tiefere Integration der Union unterstützen, eine Fragmentierung sowie die Renationalisierung zentraler Politikbereiche der Union verhindern und den territorialen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt aller Regionen der EU fördern muss, indem unter anderem die anhaltenden strukturellen Schwierigkeiten, denen sich Randgebiete, Inselregionen und Gebiete in äußerster Randlage gegenübersehen, angegangen und faire Wettbewerbsbedingungen und Chancengleichheit für sämtliche Regionen in den Mitgliedstaaten sichergestellt werden, wobei weder Menschen noch Regionen zurückgelassen werden dürfen; ist ferner der Ansicht, dass der EU-Haushalt – mittels Investitionen in relevante Schlüsselbereiche – dazu beitragen sollte, die Krise im Zusammenhang mit den Lebenshaltungskosten sowie die zunehmenden Ungleichheiten zu bewältigen und die Klima- und Biodiversitätsziele der EU zu verwirklichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>lehnt jeden Schritt hin zu einem Europa „à la carte“ ab, in dem die Einheit und Kohärenz der politischen Maßnahmen und Programme der EU durch eine differenzierte Beteiligung an diesen sowie durch eine Kombination von Maßnahmen mit unterschiedlichen Zielen, Zeitrahmen und Umsetzungslogiken untergraben wird; ist zutiefst besorgt darüber, dass ein einziges Instrument mit mehreren Ebenen von Zielen, Schutzvorkehrungen und Berichtspflichten für mehr Komplexität sowie zu einer schwächeren Rechenschaftspflicht sorgen und einer wirksamen Umsetzung im Wege stehen könnte; warnt davor, dass ein solcher Ansatz, bei dem die Mitgliedstaaten über die spezifische Zuweisung von EU-Mitteln entscheiden, zu einer Fragmentierung des Binnenmarkts, zu unfairen Wettbewerbsvorteilen und zu einer Aushöhlung des Grundsatzes der Solidarität führen würde, der eine Grundlage der europäischen Integration und der Aufwärtskonvergenz bildet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert eine gesonderte, ausreichende und klar zweckgebundene Finanzierung für die GAP, die gemeinsame Fischereipolitik, die Kohäsionspolitik und den Europäischen Sozialfonds zwecks Stärkung der langfristigen territorialen Resilienz, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des Vertrauens in das europäische Projekt sowie zwecks Förderung der Aufwärtskonvergenz;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>bedauert die für die Zeit nach 2027 vorgeschlagene Kürzung der Mittel für die GAP; fordert, dass im nächsten MFR ein eigener solider GAP-Haushalt in Höhe von 433,01 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen (entsprechend 385,12 Mrd. EUR zu konstanten Preisen von 2025) vorgesehen wird, um Ernährungssicherheit und -souveränität, Wettbewerbsfähigkeit und einen angemessenen Lebensstandard für Landwirte sicherzustellen und es diesen zu ermöglichen, zu nachhaltigeren Verfahren wie etwa einer nachhaltigen Land- und Wasserbewirtschaftung überzugehen; fordert ein stärkeres, rechenschaftsorientiertes und flexibleres einheitliches Sicherheitsnetz innerhalb des horizontalen Rahmens der NRP-Pläne; betont, dass die Integrität des Binnenmarkts uneingeschränkt gewahrt und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Landwirte in verschiedenen Mitgliedstaaten sichergestellt werden müssen; fordert, dass Maßnahmen zur Sicherstellung der Lebensfähigkeit ländlicher Gebiete – etwa im Rahmen des LEADER-Programms oder durch von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung – fortgesetzt und verstärkt werden; betont, dass durch die Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit Klima, Umwelt und dem Verlust an biologischer Vielfalt sowie anderer Herausforderungen, die ländliche Gebiete, den Agrarsektor und die Ernährungssicherheit betreffen, zur Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Sektors und ländlicher Gebiete sowie zur langfristigen Stabilität der landwirtschaftlichen Erzeugung beigetragen wird; betont, dass gezielt konzipierte Investitionen unterstützt werden müssen, mit denen etwa die soziale Inklusion gefördert oder die Landwirtschaft für junge Menschen, Frauen und neue Landwirte attraktiver gemacht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>bedauert die erhebliche Kürzung der Haushaltsmittel sowie die Aufteilung der für die Fischerei vorgesehenen Mittel auf mehrere Haushaltslinien; fordert Zusicherungen, dass sich die zweckgebundene Mittelzuweisung für Fischerei und Aquakultur im MFR auf mindestens 7,29 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen (entsprechend 6,50 Mrd. EUR zu konstanten Preisen von 2025) belaufen wird, damit die in diesen Sektoren bestehenden Herausforderungen bewältigt werden können; betont ferner, dass sich die zusätzlichen Mittel für die externe Dimension der Fischereipolitik unter Rubrik 3 auf 1,69 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen (entsprechend 1,50 Mrd. EUR zu konstanten Preisen von 2025) belaufen sollten, unter anderem für partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei und regionale Fischereiorganisationen; weist erneut darauf hin, dass die gemeinsame Fischereipolitik einen Beitrag dazu leistet, Fischern stabile Einkünfte und eine langfristige Perspektive zu bieten, und zudem zum Schutz nachhaltiger Meeresökosysteme beiträgt, die für die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors von entscheidender Bedeutung sind; fordert, dass der Fischereiflotte der EU besondere Aufmerksamkeit zuteilwird, wobei unter anderem durch die Bekämpfung der illegalen Fischerei und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Energieeffizienz und der Nachhaltigkeit sowie durch die Ermöglichung einer Modernisierung der Flotte der Union und eines Generationenwechsels zu mehr Sicherheit und Schutz beigetragen werden sollte; fordert überdies, dass mit dem nächsten MFR auf sichtbare Weise eigene Finanzmittel für meerespolitische Maßnahmen der Union wie etwa den Europäischen Pakt für die Meere bereitgestellt werden, die über die für die Fischereipolitik vorgesehenen Mittel hinausgehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>weist darauf hin, dass es sich bei der Kohäsionspolitik um eine rechtlich in den Verträgen verankerte Priorität der Union handelt; betont, dass die Kohäsionspolitik auch künftig als wichtigstes Instrument der Union für territoriale Investitionen sowie als Säule des Wachstumsmodells der EU fungieren muss, welches darauf beruht, dass regionale und lokale Gebietskörperschaften uneingeschränkt an der Ausarbeitung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der nationalen Pläne beteiligt und auf diese Weise wirksam einbezogen werden und dass ferner Investitionen auf ihre Bedürfnisse abgestimmt und im Rahmen eines auf dem Partnerschaftsprinzip beruhenden Modells – unter Einbeziehung von Vertretern der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft und im Wege einer Multi-Level-Governance – umgesetzt werden, wobei sich das Gesamtbudget für Struktur- und Investitionsfonds auf 306,93 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen (entsprechend 274,34 Mrd. EUR zu konstanten Preisen von 2025) beläuft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert, dass die Kohäsionspolitik auch künftig einen eigenständigen Politikbereich mit einem eigenen soliden Haushalt bildet, für den im nächsten MFR ein zweckgebundener Gesamtbetrag von 248,37 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen (entsprechend 222,00 Mrd. EUR zu konstanten Preisen von 2025) für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), von 46,99 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen (entsprechend 42,00 Mrd. EUR zu konstanten Preisen von 2025) für den Kohäsionsfonds und von 11,57 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen (entsprechend 10,34 Mrd. EUR zu konstanten Preisen von 2025) für Interreg vorgesehen wird; betont, dass die Bereitstellung dieses Betrags für die Kohäsionspolitik nicht nur für die Sicherstellung der Finanzierung langfristiger Kohäsionsziele und die Förderung von Konvergenz eine notwendige Voraussetzung ist, sondern auch für die Finanzierung der neuen Ziele und Prioritäten in diesem Politikbereich;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>bedauert, dass die Kommission die Unzulänglichkeiten der Aufbau- und Resilienzfazilität, die auch vom Europäischen Rechnungshof festgestellt wurden, in ihrem Vorschlag für die NRPP-Verordnung nicht behoben hat, und fordert einen Ansatz der geteilten Mittelverwaltung, bei dem die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Verantwortung für die Gestaltung, Programmplanung, Umsetzung und Überwachung von Maßnahmen übernehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>fordert die Einrichtung regionaler Kapitel gemäß den institutionellen Rahmenbedingungen der Mitgliedstaaten; fordert, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften uneingeschränkt in die Gestaltung, Überwachung und Umsetzung von Fonds einbezogen werden, wobei dies auf der Grundlage des derzeitigen Verständnisses der geteilten Mittelverwaltung, der Multi-Level-Governance und des Partnerschaftsprinzips erfolgen sollte; hebt hervor, dass es klar definierter Ressourcen und Partnerschaftsregeln sowie einer starken territorialen Schwerpunktsetzung bedarf, wobei die Regionen – unter anderem im Wege direkter Verhandlungen mit der Kommission über die Festlegung von Etappenzielen und Zielwerten sowie über deren Umsetzung – als verwaltende Behörden fungieren, und dass außerdem regionale und lokale Gebietskörperschaften einen direkteren Zugang zu EU-Mitteln haben müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>betont, dass die Reaktion der Union auf die demografischen Herausforderungen einer angemessenen Unterstützung bedarf; fordert, dass im Rahmen der einschlägigen Programme angemessene Mittel für Maßnahmen bereitgestellt werden, die zur Bewältigung dieser Herausforderungen beitragen, insbesondere für Regionen und benachteiligte Gebiete, die regionale Unterschiede und eine alternde Bevölkerung aufweisen, wobei die Zuständigkeiten der Union und das Subsidiaritätsprinzip uneingeschränkt zu achten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>weist auf die einzigartigen Herausforderungen hin, denen sich Insel-, Grenz- und Bergregionen in der EU gegenübersehen, und fordert maßgeschneiderte Lösungen, um auf diese Erfordernisse zu reagieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die unterschiedlichen geografischen Einschränkungen und wirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten dieser Regionen bei der Gestaltung und Umsetzung der regionalen Kapitel gebührend berücksichtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>stellt fest, dass der Finanzplanung im Rahmen der EU-Fazilität, welche zusätzliche Flexibilität für die von ihr abgedeckten Politikbereiche ermöglicht und gänzlich in den Zuständigkeitsbereich der Haushaltsbehörde fällt, die umfangreichen Finanzmitteln zugutekommen werden, die dieser Fazilität für die Bewältigung unvorhergesehener Krisen zugewiesen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>nimmt die Aufnahme des Programms „Catalyst Europe“ in den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, mit dem bis zu 150 Mrd. EUR an erschwinglichen EU-gestützten Darlehen mobilisiert werden können, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, strategische Investitionen zu tätigen, die über den ihnen jeweils zugewiesenen nationalen Finanzrahmen hinausgehen; ist der Ansicht, dass dieser Mechanismus einen wichtigen Schritt darstellt, um die Investitionslücken in den Bereichen Dekarbonisierung, Digitalisierung und wirtschaftliche Resilienz zu schließen; betont, dass das Programm „Catalyst Europe“ für alle Mitgliedstaaten zugänglich wäre, um zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit beizutragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>ist der Ansicht, dass im MFR 2028-2034 spezifische Finanzmittel für die Gebiete in äußerster Randlage vorgesehen werden muss, um die vollständige und wirksame Anwendung von Artikel 349 AEUV sicherzustellen; fordert daher ein Programm zur Lösung der spezifischen auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI) mit einer gesonderten ausreichenden Mittelzuweisung für spezifische Maßnahmen, auch für Aquakultur und Fischerei, die eine Schlüsselrolle bei der Ernährungssicherheit, der Beschäftigung und der lokalen Entwicklung spielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>hebt hervor, dass der MFR 2028-2034 eine Schlüsselrolle bei der Verringerung von Ungleichheit, Armut und sozialer Ausgrenzung spielen sollte, indem in seinem Rahmen die vollständige Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte sowie ihres Aktionsplans und ihrer Kernziele unterstützt wird; ist zutiefst besorgt darüber, dass die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von angemessenem Wohnraum in Europa vor dem Hintergrund sinkender Gesamtinvestitionen in das Wohnungsangebot in vielen Mitgliedstaaten mit alarmierender Geschwindigkeit abnimmt, wobei die öffentlichen und privaten Mittel unter dem zur Deckung der Nachfrage erforderlichen Niveau bleiben; fordert einen strategischen, verantwortungsvollen und effizienten Einsatz von Investitionen in angemessenen, nachhaltigen und erschwinglichen Wohnraum durch den Einsatz von EU-Mitteln, auch durch Maßnahmen im Rahmen des EFRE, und den Einsatz von Darlehen des Programms „Catalyst Europe“ und gezielten Investitionen im Rahmen des ECF sowie der nationalen InvestEU-Komponenten, um größere Wohnungsbauinvestitionen im Hinblick auf die Umsetzung des Europäischen Plans für erschwinglichen Wohnraum zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>fordert, dass der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ein eigenständiges und gesondertes Programm mit einer eigenen Finanzausstattung von 124,19 Mrd. EUR zu aktuellen Preisen (was 110,73 Mrd. EUR zu konstanten Preisen von 2025 entspricht) zur Förderung der sozialen Aufwärtskonvergenz, hochwertiger Beschäftigung und der Chancengleichheit bleibt; betont, dass der ESF nach wie vor ein wichtiges Finanzierungsinstrument für Investitionen in Bildung, Beschäftigung und Kompetenzentwicklung, die Förderung der Gleichstellung und die Bereitstellung für Menschen in prekären Situationen und die Bedürftigsten in unseren Gesellschaften ist, um die Ziele des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte zu verwirklichen; Bedauert zutiefst, dass die NRP-Verordnung nur über eine beschränke soziale Dimension verfügt; fordert, dass Klarheit und Vorhersehbarkeit für die Endbegünstigten und die zuständigen Verwaltungsbehörden gewährleistet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>betont, dass der MFR die vollständige und rasche Umsetzung des Migrations- und Asylpakets der EU unterstützen muss, um angemessene Aufnahmebedingungen, schnelle und effiziente Asylverfahren, Integration sowie Rückkehr- und Rückübernahmeverfahren unter uneingeschränkter Achtung der internationalen Menschenrechtsnormen sicherzustellen; besteht darauf, dass mit dem nächsten MFR die Mittel bereitgestellt werden, die notwendig sind, um den größten Herausforderungen der Union in den Bereichen Asyl, Migration, Integration, Grenzmanagement und innere Sicherheit sowie den wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen angemessen zu bewältigen, einschließlich der Grenzinfrastruktur sowie physischer, elektronischer und nachrichtendienstlicher Maßnahmen, wann und wo dies erforderlich ist; ist der Ansicht, dass mit dem Vorschlag der Kommission nur unzureichend auf diese Anforderungen eingegangen wird, und fordert, dass die Mittel für Asyl- und Migrationsmaßnahmen, Grenzkontrolle und Sicherheit auf 38,04 Mrd. EUR zu aktuellen Preisen (was 34 Mrd. EUR zu konstanten Preisen von 2025 entspricht) aufgestockt werden; fordert, dass die direkten Finanzierungsströme innerhalb der EU-Fazilität für lokale und regionale Gebietskörperschaften auf der Grundlage des Modells der derzeitigen thematischen Fazilität des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds ausgeweitet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die östlichen Grenzregionen der EU aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und anderer geopolitischer Bedrohungen, darunter hybride Bedrohungen, mit erhöhten wirtschaftlichen, sozialen und sicherheitspolitischen Herausforderungen konfrontiert sind; betont, dass umfassende Unterstützung aus dem MFR erforderlich ist, um die Verteidigung, Vorsorge, Resilienz und Sicherheit sowie die wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung dieser Regionen zu stärken; fordert daher eine umfassende Reaktion in allen EU-Programmen und eine nachhaltige Unterstützung auf EU-Ebene, einschließlich finanzieller Unterstützung im Rahmen der nationalen Pläne;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Rubrik 2</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>begrüßt die erhebliche Aufstockung der Mittelzuweisung für die Rubrik 2 „Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Sicherheit“, welche im MFR 2028-2034 522,2 Mrd. EUR zu Preisen von 2025 beträgt, was 30 % des gesamten MFR entspricht, nachdem es im laufenden MFR-Zeitraum noch 224,8 Mrd. EUR bzw. 17 % der Gesamtmittel waren; stellt fest, dass diese mehr als Verdoppelung der Ressourcen das Engagement der Union für Forschung, Innovation, strategische Autonomie, strategische Industriezweige und Infrastrukturen, Wasserresilienz, neue Technologien, Biotechnologie, den ökologischen und digitalen Wandel, kritische Rohstoffe, Energieversorgungssicherheit, Raumfahrt, Verteidigung, Verkehr und militärische Mobilität, Kreativwirtschaft, Bildung, Kultur, Demokratie und Grundrechte, wirtschaftliche und soziale Resilienz, technologische Souveränität und Unterstützung für KMU, Start-up-Unternehmen und expandierende Jungunternehmen widerspiegelt; nimmt zur Kenntnis, dass diese erhebliche Aufstockung den langjährigen Forderungen des Parlaments nach mehr Investitionen in diesen Bereichen entspricht, und betont, dass sie so umgesetzt werden sollte, dass die strategische Kohärenz sichergestellt und der EU-Mehrwert maximiert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>betont, dass der ECF als gezieltes Finanzierungsinstrument dienen sollte, mit dem die Finanzierungslücke im derzeitigen MFR geschlossen wird; betont die Schlüsselrolle des ECF bei der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Union als die Fähigkeit der Unternehmen der Union, auf den globalen Märkten zu konkurrieren, und bei der Stärkung ihrer wirtschaftlichen und industriellen Souveränität, ihrer langfristigen Produktivität, ihrer strategischen Autonomie und Resilienz, einschließlich des Zugangs zu kritischen Rohstoffen, sowie bei der Verwirklichung des ökologischen und des digitalen Wandels; fordert in diesem Zusammenhang ein Budget von 264,35 Mrd. EUR zu aktuellen Preisen (was 234,00 Mrd. EUR zu konstanten Preisen von 2025 entspricht) für den ECF; besteht darauf, dass die Zusammenführung von Programmen nicht zu weniger Transparenz führen oder die Fähigkeit des Parlaments einschränken darf, Finanzmittel in angemessener Höhe für spezifische politische Ziele bereitzustellen; besteht darauf, dass die Haushaltslinien ungeachtet von Zusammenlegungen von Programmen ausreichende Details aufweisen, damit eine konstruktive parlamentarische Kontrolle möglich ist und die Sichtbarkeit der Finanzierung einzelner Prioritäten gewährleistet bleibt; hält es für wichtig, dafür zu sorgen, dass der ECF, einschließlich der LIFE-Maßnahmen, durch transparente Governance-Regelungen umgesetzt wird, die die Nachverfolgung der Gesamtausgaben, Ziele und Ergebnisse ermöglichen und einer unnötigen Fragmentierung entgegenwirken; weist erneut auf seinen Standpunkt hin, dass die Wettbewerbsfähigkeit das Wirtschaftswachstum sowie hochwertige, stabile und gut bezahlte Arbeitsplätze fördern muss, wie sowohl im Draghi-Bericht als auch im Letta-Bericht hervorgehoben wird, und dass gut ausgebildete Arbeitskräfte für eine zukunftssichere europäische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind und daher Mittel für die Umschulung und Weiterbildung von Arbeitskräften erforderlich sind, auch in Branchen, die mit erheblichen Veränderungen konfrontiert sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>stellt fest, dass der EU-Haushalt allein die Investitionslücke nicht schließen kann und es daher notwendig ist, die Synergieeffekte zwischen öffentlichen und privaten Investitionen zu maximieren, Risikominderung, Finanzierungsinstrumente und Haushaltsgarantien als starke und wirksame Instrumente zu nutzen, um die Ziele und politischen Vorgaben der EU zu erreichen, und die Investitionsarchitektur der EU zu vereinfachen und zu harmonisieren; besteht nachdrücklich darauf, dass ein InvestEU-Instrument erforderlich ist, das größer ist als das derzeitige Programm und von Anfang an zur Verfügung steht, und dass der Haushalt flexiblere und zugänglichere nationale InvestEU-Komponenten, insbesondere für KMU, vorsehen sollte, und fordert die Einrichtung robuster Finanzierungsinstrumente und Risikoteilungsmechanismen auf EU-Ebene im Rahmen des ECF, mit denen ein stabiler Investitionsfluss und die Mobilisierung von privatem Kapital sichergestellt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>hält es für äußerst wichtig, KMU als Rückgrat der europäischen Wirtschaft mit starker regionaler Verankerung und als wichtigster Wachstumsmotor in der gesamten Union zu unterstützen; betont, wie wichtig Investitionen in KMU in angemessener Höhe sind; betont, dass der EU-Haushalt KMU einen schnelleren und einfacheren Zugang zu Finanzmitteln ermöglichen, die Innovations- und Investitionslücke zu globalen Wettbewerbern schließen und zu nachhaltigem Wachstum, der Schaffung von Arbeitsplätzen und strategischer Autonomie beitragen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>betont, dass der ökologische und der digitale Wandel untrennbar mit dem langfristigen Wohlstand, dem Wohlergehen, der Nachhaltigkeit, dem Wachstum und der Wettbewerbsfähigkeit Europas verbunden sind; unterstreicht, dass der Erfolg des ökologischen und des digitalen Wandels letztlich stark davon abhängen wird, ob dafür gesorgt wird, dass der Übergang für Arbeitnehmer, Regionen und Unternehmen gerecht und inklusiv ist und zur sozialen Gerechtigkeit für alle beiträgt, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den am stärksten benachteiligten Gruppen liegen muss, um sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird; besteht daher darauf, dass mit dem MFR 2028-2034 der ökologische und der digitale Wandel weiterhin unterstützt werden müssen; bedauert, dass der Vorschlag für den MFR 2028-2034 kein eigenständiges Instrument enthält und fordert, dass die entsprechenden Mittel im Rahmen des nächsten MFR dennoch zur Unterstützung eines gerechten Übergangs bereitgestellt werden; betont darüber hinaus, dass Synergieeffekte und Komplementarität zwischen den Fonds der Kohäsionspolitik und dem ECF erforderlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>betont, dass die industrielle und technologische Verteidigungsbasis Europas gestärkt werden muss; weist darauf hin, dass die Politik im Bereich der Verteidigungsindustrie offen sein und den Wettbewerb fördern muss und dass Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, militärische Mobilität und kritische Infrastrukturen Säulen der geopolitischen Projektion der Union und der Abschreckung Europas sind; fordert eindeutig identifizierbare und angemessen finanzierte Mittelzuweisungen im Verteidigungsbereich; fordert, dass alle verteidigungsrelevanten Investitionen, auch im Rahmen des NRPP, kohärenten Förderfähigkeitskriterien entsprechen, einschließlich Anforderungen in Bezug auf einen klaren europäischen Mehrwert und im Einklang mit den Grundsätzen der europäischen Präferenz, der Interoperabilität, der Versorgungssicherheit und der Widerstandsfähigkeit der Industrie;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>betont, dass die vorgeschlagene Höhe der Haushaltsmittel für das Programm „Horizont Europa“ als Unionsbeitrag noch immer nicht ausreicht, um das Ausgabenziel für Forschung und Entwicklung in Höhe von 3 % zu erreichen, und fordert Haushaltsmittel für das Programm „Horizont Europa“ von 200 Mrd. EUR zu aktuellen Preisen (was 177,01 Mrd. EUR zu konstanten Preisen von 2025 entspricht); betont, dass verstärkte Investitionen in Forschung und Innovation in der EU, einschließlich deutlich höherer privater Investitionen, um die existenzielle Notwendigkeit der Union widerspiegeln, die Innovationslücke gegenüber den globalen Wettbewerbern Europas zu schließen und so nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit wieder nach Europa zu bringen, da dies nach wie vor das Fundament unseres Wohlstands ist und für die Aufrechterhaltung unseres Sozialmodells von entscheidender Bedeutung ist; weist darauf hin, dass die Ausgaben der EU für Forschung und Entwicklung nachhaltige nationale öffentliche Investitionen in Forschung und Entwicklung nicht ersetzen können; betont, dass kooperative Forschung, offener Wettbewerb und wissenschaftliche und technologische Exzellenz weiterhin im Mittelpunkt des Rahmenprogramms stehen müssen, und begrüßt die Entscheidung der Kommission, die Ausweitung von Maßnahmen und die Unterstützung von Übergangsländern weiterhin gezielt zu unterstützen, um die geografische Ausgewogenheit zu verbessern; betont, dass das Rahmenprogramm, einschließlich seiner Ausweitungsmaßnahmen, in erster Linie darauf abzielen sollte, Exzellenz in Forschung und Innovation in der gesamten Union zu fördern und das Talentpotenzial Europas vollständig zu erschließen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>weist erneut auf die entscheidende Rolle der Fazilität „Connecting Europe“ beim Schließen der „Lücken“ im europäischen Energie- und Verkehrssektor sowie ihren Beitrag zur Förderung von Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit in der EU; stellt fest, dass die Energiewende und grenzüberschreitende strukturelle Investitionen zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit und der kritischen Energieinfrastruktur in Europa unerlässlich sind und eine Voraussetzung für eine sichere und erschwingliche Energieversorgung in der gesamten Union darstellen; weist auf die entscheidende Bedeutung und den Mehrwert von EU-Investitionen in die Entwicklung der Infrastruktur für saubere Energie und die Beschleunigung der Netzmodernisierung und des Baus grenzüberschreitender Verbindungsleitungen hin, unter anderem auch für erneuerbare Energiequellen; begrüßt die dringend erforderliche Aufstockung der Fazilität „Connecting Europe“ in den Bereichen Verkehr und militärische Mobilität; stellt fest, dass die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur sowie von Dekarbonisierungs- und Digitalisierungslösungen nunmehr von einer engen Abstimmung zwischen CEF, ECF und NRPP abhängt; fordert eine Mittelzuweisung im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ in Höhe von 91,29 Mrd. EUR zu aktuellen Preisen (was 81 Mrd. EUR zu konstanten Preisen von 2025 entspricht), um Energie, Verkehr und militärische Mobilität angemessen zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>betont, dass das LIFE-Programm eine zentrale Rolle bei der durchgängigen Berücksichtigung der Umweltziele und -verpflichtungen der EU spielt; ist daher der Ansicht, dass die derzeit im Rahmen des LIFE-Programms unterstützten Maßnahmen wie gezielte, langfristige und hochwertige Unterstützung für den Naturschutz, die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, die Anpassung an den Klimawandel, die Vermeidung von Umweltverschmutzung und die Umweltgovernance mit zweckgebundenen Mitteln in Höhe von 3,39 Mrd. EUR zu aktuellen Preisen (was 3 Mrd. EUR zu konstanten Preisen von 2025 entspricht) im Rahmen des ECF fortgesetzt werden sollten, um die Vorhersehbarkeit, Stabilität und Kontinuität der Finanzierung, auch für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, sicherzustellen und sicherzustellen, dass die Umsetzung vor Ort wirksam und für die Begünstigten und die Bürger sichtbar bleibt; betont darüber hinaus, dass im Rahmen der EU-Fazilität auch LIFE-bezogene Maßnahmen umgesetzt werden sollten, um das derzeitige Finanzierungsniveau des LIFE-Programms zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>betont, dass die Gesundheit der Bürger Europas nach wie vor Priorität hat; betont, dass eine gesunde Bevölkerung und ein starker Gesundheitssektor grundlegende Triebkräfte für die Wettbewerbsfähigkeit, die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und das Wohlergehen Europas sind; betont, dass nachhaltige und vorhersehbare Investitionen in die Gesundheit von wesentlicher Bedeutung sind, um die Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme zu stärken, qualifiziertes Gesundheitspersonal zu fördern und zu halten, Ungleichheit beim Zugang zur Gesundheitsversorgung in den Mitgliedstaaten zu verringern und die Widerstandsfähigkeit der Union gegen künftige Gesundheitskrisen sicherzustellen; ist zutiefst besorgt über die Verwässerung des Programms EU4Health, durch die die meisten Maßnahmen in den Bereichen Gesundheitspolitik, Prävention und Stärkung des Gesundheitssystems in den ECF verlagert werden; fordert daher, dass im Rahmen des ECF 10,05 Mrd. EUR zu aktuellen Preisen (was 8,90 Mrd. EUR zu konstanten Preisen von 2025 entspricht) für spezifische EU4Health-Prioritäten vorgesehen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>betont erneut, dass ausreichende Mittel für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und für die Unterstützung der Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, von Frauenrechtsorganisationen sowie von EU-Initiativen und -Einrichtungen bereitgestellt werden sollten, die sich für echte Gleichberechtigung aller Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Alter, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit einsetzen; weist in diesem Zusammenhang auf die Mitteilung der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2026/1383, 4.3.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1383/oj.</FIELD></FOOTNOTE> im Anschluss an die Entschließung des Parlaments vom Dezember 2025<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0338.</FIELD></FOOTNOTE> zu der Europäischen Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“ hin;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>nimmt den Vorschlag zur Kenntnis, die Krisenvorsorge und die Krisenreaktion in gesundheitlichen Notlagen der EU im derzeitigen Programm EU4Health in die allgemeineren Krisenreaktionsfähigkeiten zu verlagern und diese Kompetenzen durch neue sektorübergreifende Krisenkoordinierungsfunktionen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der zivil-militärischen Zusammenarbeit zur Schaffung eines integrierten und widerstandsfähigen europäischen Katastrophenschutzes zu ergänzen; hebt die Rolle der EU als Drehscheibe für die Koordinierung und Verbesserung der Vorsorge und der Kapazitäten der Mitgliedstaaten hervor, um unverzüglich auf Notlagen großen Ausmaßes mit erheblichen Auswirkungen zu reagieren, und bekräftigt seine Forderung, für eine angemessene Finanzierung der Vorsorge und der raschen Krisenreaktion zu sorgen und sicherzustellen, dass das das UCPM+ der wichtigste Rahmen auf EU-Ebene für die allgemeine Krisenreaktion bleibt; fordert ein Budget von 12,42 Mrd. EUR zu aktuellen Preisen (was 11 Mrd. EUR zu konstanten Preisen von 2025 entspricht) für das UCPM+;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>bekräftigt, dass Erasmus+ als eines der Leitprogramme der Union eine zentrale Rolle bei der Förderung der europäischen Werte, der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und des Engagements junger Menschen spielt, und weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit den Draghi- und Letta-Berichten die Stärkung des Humankapitals, der Mobilität der Arbeitskräfte und der Kompetenzen, auch durch den Austausch von Universitäten und Lehrlingen, als wesentlicher Bestandteil der Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz Europas ermittelt wurde; fordert ein Budget von 47,39 Mrd. EUR zu aktuellen Preisen (was 42 Mrd. EUR zu konstanten Preisen von 2025 entspricht) für Erasmus+;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>betont, dass Investitionen in die demokratische Resilienz und kulturelle Vitalität einen festen Bestandteil der strategischen Autonomie der Union bilden; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag für das neue Programm „AgoraEU“ und erkennt dessen erweiterten Anwendungsbereich und einzigartigen europäischen Mehrwert als einziges Programm der Union für den Kultur- und Kreativsektor und dem Medienpluralismus an und zudem die demokratische Teilhabe unterstützt und europäische Werte fördert; fordert ein Budget von 10,72 Mrd. EUR zu aktuellen Preisen (was 9,5 Mrd. EUR zu konstanten Preisen von 2025 entspricht) für AgoraEU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>fordert für das Programm „Justiz“ ein Budget von 0,89 Mrd. EUR zu aktuellen Preisen (was 0,79 Mrd. EUR zu konstanten Preisen von 2025 entspricht), einschließlich der Unterstützung der Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz, der Einführung neuer grenzübergreifender Instrumente und neuer Initiativen zur Verringerung der rechtlichen Fragmentierung über Landesgrenzen hinweg, insbesondere angesichts neuer Herausforderungen wie Online-Kriminalität und Hetze;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Rubrik 3 </STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>stellt fest, dass der Rubrik 3 „Europa in der Welt“ im MFR 2028-2034 Mittel in Höhe von 190 Mrd. EUR zu Preisen von 2025 zugewiesen werden, was gegenüber der Mittelzuweisung von 121,5 Mrd. EUR im laufenden MFR-Zeitraum eine erhebliche Aufstockung darstellt, wobei sich der Anteil am gesamten MFR weiterhin auf 10 % beläuft; erachtet diese erhebliche Aufstockung um 68,5 Mrd. EUR als absolut essenziell, da sie verdeutlicht, dass die Union um Stärkung ihrer Rolle als globale Akteurin und verlässliche Partnerin in einem zunehmend komplexen geopolitischen Umfeld bemüht ist; ist jedoch besorgt darüber, dass diese Mittelausstattung angesichts des Ausmaßes der globalen Herausforderungen, wie etwa zunehmender Entwicklungserfordernisse und Ungleichheit, der humanitären Krisen, einer historisch großen Zahl von Krisen, Konflikten und allgemeinen Instabilitäten, der Dekarbonisierung, der globalen Gesundheit und der Notwendigkeit, die Ukraine und andere Partner zu unterstützen, nach wie vor unzureichend ist, um die Heranführungshilfe und die Außenmaßnahmen zu finanzieren; hält es daher für erforderlich, die Mittelzuweisung von 225 Mrd. EUR zu aktuellen Preisen (was 198,63 Mrd. EUR zu konstanten Preisen von 2025 entspricht) für das Instrument Europa in der Welt zu erhöhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>bedauert, dass es keine thematischen Ziele für kritische Bereiche gibt, die es den beiden gesetzgebenden Organen ermöglichen würden, strategische Prioritäten festzulegen; betont, dass Partner der Zivilgesellschaft sowie lokale und regionale Akteure einbezogen werden müssen; betont, dass diese Aufstockung der Mittel von wesentlicher Bedeutung ist, um die Rolle der Union als verlässliche globale Akteurin zu sichern; fordert, dass die erforderlichen Mittel zur Unterstützung der Erweiterungs- und Beitrittsprozesse sowie zur Förderung und Wahrung der Werte und Interessen der Union weltweit, unter anderem durch für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaften, bereitgestellt werden; betont, dass durch eine verlässliche und angemessene Finanzierung Stabilität, Resilienz und eine nachhaltige Entwicklung unterstützt werden und ein Beitrag zur Bekämpfung der Ursachen von Migration geleistet wird, indem wirtschaftliche Chancen, hochwertige allgemeine und berufliche Bildung und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Partnerländern gefördert werden, was wiederum die langfristige Sicherheit stärkt; fordert, dass im Rahmen des einschlägigen Gesetzgebungsverfahrens Bestimmungen ausgehandelt werden, mit denen sichergestellt wird, dass bei der Verwendung von EU-Mitteln im Rahmen des Instruments „Europa in der Welt“ anhaltende Menschenrechtsverletzungen in Partnerländern nicht ignoriert werden, und erinnert an die Grundsätze der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit für humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>warnt davor, dass die Zusammenlegung von Programmen erneut zu einer Schwächung der parlamentarischen Kontrolle und Beteiligung sowie zu einer geringeren Sichtbarkeit der Finanzierung bestimmter Prioritäten führen könnte, wie dies beim Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) – Europa in der Welt der Fall war; fordert klare und konstruktive Mechanismen der Rechenschaftspflicht und Berichterstattung im Rahmen von „Europa in der Welt“; besteht darauf, dass die Säulen sowie die darin enthaltenen thematischen Programme, Länder und Instrumente, einschließlich der Heranführungsmittel, klare und getrennte Haushaltslinien beibehalten, um für Transparenz bei den Mittelzuweisungen zu sorgen, und dass Anträge auf Mittelübertragungen innerhalb der Säulen in erheblicher Höhe der vorherigen Zustimmung des Parlaments bedürfen; hält es für wesentlich, dass Summen aus aufgehobenen Mittelbindungen im Rahmen von „Europa in der Welt“ wieder in die ursprüngliche Haushaltslinie zurückgeführt werden können; hält es für notwendig, dass die Kommission eine klare Aufschlüsselung zwischen programmierbaren und nicht programmierbaren Mitteln vornimmt, und weist darauf hin, dass Europa in der Welt hauptsächlich aus geografischen Programmmaßnahmen bestehen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die humanitäre Hilfe, die mit zweckgebundenen Mitteln und im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates über die humanitäre Hilfe<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 über die humanitäre Hilfe (ABl. L 163 vom 2.7.1996, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1996/1257/oj).</FIELD></FOOTNOTE> geschützt und durchgeführt wird, nach wie vor der sichtbarste und prinzipientreuste Ausdruck der Solidarität Europas ist und weiterhin die Grundsätze der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit wahren muss; bekräftigt seinen Standpunkt, dass angesichts des prinzipientreuen und bedarfsorientierten Charakters der humanitären Hilfe die Finanzierung verlässlich durch einen kohärenten Rahmen mit ausreichender jährlicher Grundzuweisung, einem spezifischen Eingliederungsplan und einer angemessenen Reserve, mit der auch Notfallmaßnahmen abgedeckt sind, erfolgen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>betont, dass im Falle unerwarteter Bedarfssituationen, die aufgrund von Faktoren wie dem Klimawandel zunehmen, der garantierte Zugang zur Reserve des Polsters für das Instrument „Europa in der Welt“, das zusätzlich und über die indikative Mittelzuweisung in Höhe von 25 Mrd. EUR hinaus für Verstärkungen bereitgestellt werden sollte, von wesentlicher Bedeutung ist; fordert, dass der Betrag von 25 Mrd. EUR für die humanitäre Hilfe im Zeitraum 2028-2034 angesichts der zunehmenden Anzahl und Dauer der humanitären Krisen nicht als Obergrenze, sondern als garantierte Mindestsumme angesehen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>begrüßt, dass sich die Mobilisierung des Flexibilitätspolsters des Instruments „Europa in der Welt“ im Vergleich zum Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ ändern soll, im nächsten MFR den Vorschriften der Haushaltsordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj).</FIELD></FOOTNOTE> unterliegen wird und jede Mobilisierung von mehr als 10 % der jährlichen Mittelzuweisung von Parlament und Rat genehmigt werden muss; beharrt jedoch auf seinen früheren Forderungen, dass die Kommission das Parlament vor jeder Mobilisierung von Mitteln des Flexibilitätspolsters substanziell und rechtzeitig unterrichten muss und deren Anmerkungen bezüglich der Art, der Ziele und der Höhe der vorhergesehenen Mittel Rechnung zu tragen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>hält es für die Kohärenz des auswärtigen Handelns der EU für äußerst wichtig, dass das Instrument „Europa in der Welt“ mit ausreichenden Mitteln ausgestattet ist, damit die EU als verlässliche und langfristige Partnerin auftreten und auf Augenhöhe mit den Partnerländern agieren kann; bekräftigt, dass die Mittelzuweisungen im Rahmen von „Europa in der Welt“ mit dem Ziel der EU-Politik im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit im Sinne von Artikel 208 AEUV, nämlich der Verringerung und – langfristig – der Beseitigung der Armut, sowie mit dem europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in Einklang stehen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>fordert konstruktive Mechanismen der Rechenschaftspflicht und Berichterstattung; ist besorgt über die weit verbreitete Verwendung von „nicht an Kosten gebundene Finanzierungen“ bei der Umsetzung der Säule „Europa“ durch leistungsbasierte Pläne und besteht darauf, dass diese Mittel auf der Grundlage der Einhaltung der wesentlichen Elemente des Erweiterungsprozesses, einschließlich der Rechtsstaatlichkeit, ausgezahlt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Erweiterung eine Gelegenheit darstellt, die Union zu stärken, und dass der nächste MFR für die Vorbereitung der Union und der Bewerberländer auf ihren Beitritt von entscheidender Bedeutung ist; begrüßt die Entscheidung, der Ukraine und der benachbarten Republik Moldau den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen; beharrt darauf, dass die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden, um ihre Beitrittsprozesse sowie die Beitrittsprozesse der Länder des westlichen Balkans zu unterstützen; begrüßt die Verpflichtung im Rahmen von „Europa in der Welt“, den Bewerberländern eine solide finanzielle Unterstützung zu gewähren, um sie fest an die EU zu binden und ihre Beitrittsvorbereitungen voranzutreiben; fordert, dass für jedes Bewerberland eine eigene Mittelzuweisung mit spezifischen Haushaltslinien sichergestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Ukrainer in ihrem Kampf für Freiheit und Demokratie und bedauert das schreckliche Leid und die schrecklichen Auswirkungen des unprovozierten und ungerechtfertigten Angriffskriegs Russlands; begrüßt, dass der Vorschlag zur Umsetzung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine als Teil der Unterstützung der Union für die Ukraine angenommen wurde; betont, dass die Schuldendienstkosten, die sich aus der Kreditaufnahme für das Unterstützungsdarlehen für die Ukraine ergeben, in den Vorschlägen für den nächsten MFR nicht berücksichtigt wurden; besteht darauf, dass diese Schuldendienstkosten vollständig über die Obergrenzen des nächsten MFR und über die bereits im Rahmen der Ukrainereserve geplanten Mittel hinaus angesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass das Ziel für die öffentliche Entwicklungshilfe im Vorschlag der Kommission von 93 % auf 90 % gesenkt wurde; betont, dass die Kommission nicht in der Lage sein sollte, dieses Ziel durch delegierte Rechtsakte zu ändern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>betont, dass ausreichende Finanzmittel für die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und die Schnelleingreifkapazität sichergestellt werden müssen; betont, dass zivile GSVP-Missionen für die Union von strategischer Bedeutung sind und die Sicherheitsinteressen und Ziele des auswärtigen Handelns der Union sowie die ihrer Partner unterstützt; fordert daher eine Mittelzuweisung in Höhe von 3,76 Mrd. EUR zu aktuellen Preisen (was 3,34 Mrd. EUR zu konstanten Preisen von 2025 entspricht) für den Haushalt für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die die GSVP abdeckt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>betont, dass die überseeischen Länder und Hoheitsgebiete einzigartige strategische Vorzüge aufweisen, die der Union als Ganzes zugutekommen; ist der Ansicht, dass die von der Kommission vorgeschlagene Mittelzuweisung den Herausforderungen, denen sich die überseeischen Länder und Gebiete gegenübersehen, nicht gerecht wird, und fordert eine Mittelzuweisung in Höhe von 2,08 Mrd. EUR zu aktuellen Preisen (was 1,85 Mrd. EUR zu konstanten Preisen von 2025 entspricht), auch unter Berücksichtigung der jüngsten Bedrohungen für die territoriale Integrität Grönlands, wobei eine Zusammenarbeit der Union erheblich dabei helfen kann, ihre strategische Autonomie voranzubringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>besteht darauf, dass die EU-Finanzierung für Konfliktprävention, Friedenskonsolidierung und Wiederaufbau nach Konflikten eine direkte Investition in die langfristige Stabilität und Sicherheit der Union darstellt, insbesondere in ihrer östlichen und südlichen Nachbarschaft; würdigt die Rolle der Vereinten Nationen und ihrer Organisationen in Konfliktgebieten und fordert die EU auf, ihre politische und finanzielle Unterstützung für den Multilateralismus zu verstärken; fordert, dass im nächsten MFR zweckgebundene, angemessene und vorhersehbare Mittel für die Vereinten Nationen und ihre Agenturen bereitgestellt werden, deren Arbeit für die Zivilbevölkerung, insbesondere im Gazastreifen, im Westjordanland, in Syrien, im Libanon und in der gesamten Region, von grundlegender Bedeutung ist; fordert die EU auf, eine aktive Rolle bei der Friedenskonsolidierung und der Bewältigung der Auswirkungen der Konflikte in der Ukraine und im Gazastreifen zu spielen und die Bemühungen um den Wiederaufbau zu unterstützen; fordert in diesem Zusammenhang eine zweckgebundene Finanzierung im MFR; betont, dass alle EU-Mittel im Einklang mit den Werten und Vorschriften der EU, insbesondere der Haushaltsordnung, stehen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>fordert die Fortsetzung der Bereitstellung von Mitteln für Organisationen der Zivilgesellschaft und deren maßgebliche Einbeziehung, insbesondere mit Blick auf lokale Akteure und Frauenrechtsorganisationen, sowie einen strukturierten Dialog, der durch zweckgebundene Finanzierungsströme unterstützt wird, die auf die Bedürfnisse von Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidigern zugeschnitten sind; fordert, dass die Finanzierung des auswärtigen Handelns umgesetzt wird, wobei die grundlegende Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dank wirksamer, klarer und kohärenter Multi-Level-Governance und Partnerschaften zu berücksichtigen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>besteht darauf, dass die Europäische Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) als wichtigste strategische Finanzpartnerin der Union in der Struktur von „Europa in der Welt“ anerkannt wird, um die Wirkung der Mittel in Rubrik 3 zu maximieren; fordert eine verstärkte Investitionspartnerschaft mit der EIB, um den EU-Haushalt zu nutzen, private Investitionen zu mobilisieren und den Rahmen für Haushaltsgarantien und Mischfinanzierung zu verbessern, damit die Ziele des Instruments, insbesondere in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und die Förderung des Zugangs der Privatwirtschaft zu Finanzmitteln in Partnerländern, wirksam umgesetzt werden können; nimmt die ergänzende Rolle anderer Durchführungspartner wie nationaler Förderbanken und -institute, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Entwicklungsbank des Europarates zur Kenntnis;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Humanressourcen, dezentrale Agenturen und sonstige Verwaltungsausgaben </STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>betont, dass die politischen Maßnahmen der Union durch eine gut funktionierende Verwaltung flankiert werden müssen; fordert nachdrücklich, dass für die Zeit nach 2027 von Anfang an und über den gesamten MFR-Zeitraum ausreichende finanzielle und personelle Mittel vorgesehen werden, damit die Organe, Einrichtungen und dezentralen Agenturen der Union sowie die Europäische Staatsanwaltschaft, insbesondere im Falle einer Mandatsverlängerung, eine wirksame und effiziente Politikgestaltung sowie eine hochwertige Umsetzung und Durchsetzung sicherstellen können, technische Hilfe leisten können und weiterhin für die besten Köpfe aus allen Mitgliedstaaten attraktiv sind – und so die geografische Ausgewogenheit wahren können – sowie über die Flexibilität zur Anpassung an sich wandelnde Umstände verfügen; betont, dass in der Verwaltung auf allen Ebenen für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gesorgt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>fordert die Kommission auf, zusätzliche Informationen über die finanziellen und personellen Mittel für die dezentralen Agenturen der EU im nächsten MFR bereitzustellen; ist der Ansicht, dass einige Agenturen angesichts des Vorschlags für stabile finanzielle und personelle Mittel weiterhin Schwierigkeiten haben werden, ihr Mandat zu erfüllen; bekräftigt den seit langem vertretenen Standpunkt des Parlaments, dass neue Aufgaben aus neuen Mitteln finanziert werden sollten und dass Umschichtungen aus Programmen und anderen Prioritäten eine Ausnahme bilden müssen; stellt fest, dass potenzielle Überschneidungen oder Doppelarbeiten zwischen den Agenturen bewertet und vermieden und Möglichkeiten für Synergieeffekte und Zusammenarbeit ermittelt werden müssen, um sicherzustellen, dass die Ressourcen effizient zugewiesen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass sich die von der Kommission selbst auferlegte stabile Personalausstattung als kontraproduktiv erwiesen hat, um den operativen Anforderungen gerecht zu werden; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission im Zusammenhang mit dem MFR 2028-2034 zusätzliche Stellen beantragt hat, insbesondere im Hinblick auf den Personalbedarf im Bereich der Cybersicherheit; besteht darauf, dass bei der Schaffung zusätzlicher Stellen der Personalbedarf aller Organe und Einrichtungen berücksichtigt wird; hebt den besonders besorgniserregenden Umstand hervor, dass einigen EU-Agenturen eine unzureichende operative Finanzierung zuteilwird, wodurch ihre Fähigkeit, ihren Mandaten gerecht zu werden, die Verordnung zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen, und sonstigen Stellen der Union<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU, Euratom) 2023/2841 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union (ABl. L, 2023/2841, 18.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2841/oj).</FIELD></FOOTNOTE> einzuhalten, politische Ziele sowie Fortschritte bei der Durchsetzung zu erreichen und ihren regulatorischen Verpflichtungen nachzukommen, erheblich eingeschränkt wird; betont, dass die Organe und Einrichtungen der EU angesichts der zunehmenden Herausforderungen, die bewältigt werden müssen, ein attraktives Arbeitsumfeld bieten müssen, um Bewerbungen von hochwertigen Talenten zu sichern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>betont, dass dem System der Europäischen Schulen Bedeutung zukommt, da es sich um ein Vorzeigemodell handelt, in dem hohe gemeinsame Bildungsstandards in allen Mitgliedstaaten festgelegt werden und das eine international anerkannte Qualifikation bietet, die wissenschaftliche Spitzenleistungen ermöglicht und die Mobilität der Lernenden und eine gemeinsame europäische Identität voranbringt; fordert daher Unterstützung und vorhersehbare Finanzierung, um die derzeit nicht gedeckten langfristigen strukturellen Kosten zu decken, die Zuständigkeiten auszuweiten und die Außenwirkung, Transparenz und Haushaltssicherheit des Systems sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>geht davon aus, dass der Vorschlag der Kommission dem tatsächlichen Bedarf aller Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen gebührend Rechnung trägt, und empfiehlt aus diesem Grund keine weitere Aufstockung; beabsichtigt jedoch vorbehaltlos, den Vorschlag der Kommission zu verteidigen und die notwendige Finanzierung für eine starke, effiziente und hochwertige europäische öffentliche Verwaltung und im Dienste aller Europäer, die auf dem Grundsatz der Gleichheit der Unionsbürger beruht, sicherzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Besondere Instrumente</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>begrüßt den Vorschlag der Kommission für ein Flexibilitätsinstrument, das nicht nur einen Festbetrag, sondern auch zusätzliche Mittel aus Einnahmen im Zusammenhang mit Geldbußen und aufgehobenen Mittelbindungen aufweisen soll; vertritt mit Blick auf seinen Standpunkt vom 7. Mai 2025 die Ansicht, dass dem Flexibilitätsinstrument Mittel aus zusätzlichen Quellen zugeführt werden sollten, und zwar nicht ausgeschöpfte Spielräume aus den Vorjahren, der jährliche Überschuss aus dem Vorjahr, Rückflüsse aus Finanzierungsinstrumenten sowie – als letztes Mittel – auch künftige Spielräume; ist ferner der Ansicht, dass dabei ein höherer Mitteleinsatz zu Beginn erfolgen sollte; fordert eine Vereinfachung und Rationalisierung der Verfahren bei der Inanspruchnahme besonderer Instrumente, hält daher die Existenz des Instruments für einen einzigen Spielraum für überholt und fordert, dass seine Merkmale in das Flexibilitätsinstrument aufgenommen werden; ist der Ansicht, dass externe zweckgebundene Einnahmen sowie Beträge, die nach spezifischen Vorschriften über Einnahmen und die Aufhebung von Mittelbindungen in programmspezifischen Bestimmungen wieder eingesetzt werden, von dieser allgemeinen Regel ausgenommen werden könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass ein zweites besonderes Instrument, die Solidaritätsreserve für Naturkatastrophen, in Höhe von 4 Mrd. EUR pro Jahr zu konstanten Preisen von 2025, die über die Obergrenzen des MFR hinaus mobilisiert werden, eingerichtet werden und der Sicherstellung der Solidarität im Falle von Naturkatastrophen dienen sollte, das den vorgeschlagenen Kaskadenmechanismus für Krisensituationen ergänzen und durch Vorschriften geregelt werden sollte, die eine rasche Auszahlung und gegebenenfalls Vorfinanzierungsmechanismen in klarer Abstimmung mit allen einschlägigen Instrumenten, einschließlich des Katastrophenschutzverfahrens der Union+, ermöglichen und so zur Resilienz und Krisenvorsorge beitragen; ist der Ansicht, dass im Rahmen beider besonderen Instrumente nicht in Anspruch genommene Beträge zwecks Gewährleistung von Flexibilität über den gesamten MFR-Zeitraum übertragen werden können sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>stellt fest, dass die Kommission im Rahmen der MFR-Verordnung Mittel in Höhe von 88 Mrd. EUR für die Ukrainereserve vorschlägt, um Maßnahmen im Zusammenhang mit der Heranführungshilfe, der Erholung und dem Wiederaufbau zu finanzieren; ist der Ansicht, dass mit diesem Betrag erhebliche Unterstützung geleistet werden könnte; begrüßt, dass die Ukrainereserve über die Obergrenzen des MFR hinaus eingerichtet wurde, um den außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Bedarf der Ukraine zu decken; stellt jedoch fest, dass diese Mittelzuweisung im Falle eines Andauerns des Konflikts nicht ausreichen würde, um den Bedürfnissen der Ukraine gerecht zu werden; fordert eine Aufstockung und frühzeitige Bereitstellung der Mittel aus der Reserve, damit die Ukraine zusätzlich unterstützt werden kann; betont, dass die Finanzierungsstruktur für die Ukraine kohärent, transparent und wirksam bleiben und den Weg des Landes zum Beitritt uneingeschränkt unterstützen sollte, wobei klar zwischen Heranführungshilfe und Wiederaufbaubedarf zu unterscheiden ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Spezifische Bestimmungen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>weist darauf hin, dass der derzeitige MFR unterfinanziert ist, was eine Überarbeitung des MFR im Jahr 2024 erforderlich machte; stellt fest, dass der Vorschlag für den MFR 2028-2034 zwar flexibler ist, die Gesamtbeträge im Vorschlag der Kommission jedoch nach wie vor nicht ausreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>bedauert, dass die vorgeschlagene MFR-Verordnung keine Halbzeitüberprüfungsklausel enthält; besteht darauf, dass die Kommission gemäß der MFR-Verordnung dazu verpflichtet wird, bis spätestens Juli 2031 eine Überprüfung der Funktionsweise des MFR durchzuführen, die der wirtschaftlichen Lage zum Überprüfungszeitpunkt sowie den jüngsten makroökonomischen und beschäftigungsbezogenen Vorhersagen sowie den einschlägigen weltweiten Entwicklungen in vollem Umfang Rechnung trägt; ist zudem der Ansicht, dass im Zusammenhang mit dieser obligatorischen Überprüfung gegebenenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag für die Änderung der vorliegenden Verordnung gemäß den im AEUV festgelegten Verfahren vorgelegt werden sollte; betont, dass bei einer solchen Überarbeitung die vorab zugewiesenen nationalen Finanzrahmen, wie in der NRPP-Verordnung festgelegt, nicht gekürzt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>weist darauf hin, dass die Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2034 stattfinden wird; ist der Ansicht, dass der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Vorschlags für die kommende MFR-Verordnung, d. h. der 1. Juli 2033, deutlich später liegt als im Lebenszyklus des MFR üblich; fordert, dass der Vorschlag für den MFR nach 2034 spätestens bis Juli 2032 veröffentlicht wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Governance</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>nimmt die Erklärung der Kommission zur Kenntnis, dass ihre Vorschläge darauf abzielen, die Flexibilität und Vereinfachung im nächsten MFR zu erhöhen; stellt fest, dass Flexibilität für die Reaktion auf unvorhergesehene Herausforderungen zwar unverzichtbar ist, betont jedoch, dass sie nicht zulasten der Rechenschaftspflicht, Vorhersehbarkeit, Transparenz und Politikkohärenz eingesetzt werden darf; warnt davor, dass Flexibilität ohne Transparenz die Lücke bei der demokratischen Rechenschaftspflicht vergrößern und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die EU schmälern würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>bedauert, dass die Vereinfachungsvorschläge der Kommission in erster Linie ihren eigenen Verfahren und nicht den Endbegünstigten zugutekommen, wodurch sich das Demokratiedefizit in der Union verschärft; weist darauf hin, dass sich das Parlament stets für eine Vereinfachung für die Endbegünstigten eingesetzt hat, unter anderem für eine Verringerung des Verwaltungsaufwands in Bezug auf den Zugang zu EU-Haushaltsmitteln und eine Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgaben; besteht darauf, dass die Vereinfachung weder die Qualität der Programme oder die demokratische Rechenschaftspflicht beeinträchtigen noch als Vorwand genutzt werden darf, um die Grundsätze der Multi-Level-Governance und der Partnerschaft auszuhöhlen oder den konstruktiven Dialog mit den wichtigsten Interessenträgern und Sozialpartnern zu schwächen, da die ordnungsgemäße Berücksichtigung ihrer Anwendung die Wirksamkeit der EU-Ausgaben erhöht und für den Erfolg des MFR von entscheidender Bedeutung ist; teilt die Besorgnis des Rechnungshofs, dass der Ansatz der Kommission zu einer Vereinfachung in Bezug auf die Interaktion der Kommission mit den Mitgliedstaaten führen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand auf die nationale, regionale und Empfängerebene erhöhen oder auf diese verlagern wird; weist darauf hin, dass die Vereinfachung nach Möglichkeit eine Harmonisierung der Vorschriften und Berichtspflichten zwischen der EU-Ebene, der nationalen Ebene und der regionalen Ebene erfordert; betont, dass das Parlament alle Transparenzmechanismen vorschlagen wird, die erforderlich sind, seiner Funktion gerecht zu werden, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>ist der Ansicht, dass der derzeitige NRPP-Vorschlag aufgrund des Fehlens eines horizontalen Ansatzes und einer größeren Flexibilität für die Mitgliedstaaten bei der Ausführung des Unionshaushaltsplans auf der Grundlage eines nationalen Ansatzes zur „Renationalisierung“ der EU-Politik führen könnte; fordert, dass dafür Sorge getragen wird, dass der Haushalt ein Investitionshaushalt bleibt, bei dem der Schwerpunkt auf dem EU-Mehrwert liegt und ein starker horizontaler Ansatz sichergestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>betont, dass der umfassende Einsatz von Flexibilitätsinstrumenten und leistungsbasierten Instrumenten im nächsten MFR mit einer verstärkten Multi-Level-Governance einhergehen muss; hält die konstruktive Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie der Sozial- und Wirtschaftspartner in die Konzeption, Umsetzung und Überwachung von EU-finanzierten Maßnahmen für unerlässlich, um ein Gegengewicht zu einer kommissionszentrierten Umsetzung zu schaffen, die Lücke bei der demokratischen Rechenschaftspflicht zu schließen und sicherzustellen, dass die Ausgaben dem tatsächlichen territorialen Bedarf entsprechen; besteht darauf, dass solche Instrumente gegebenenfalls durch eine angemessene Kontrolle durch gewählte Vertreter auf EU-, nationaler und regionaler Ebene begleitet werden sollten und dass die Haushalts- und Entlastungsfunktion des Parlaments gewahrt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>weist darauf hin, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass das sogenannte leistungsbasierte Modell, das auf den Erfahrungen mit der Aufbau- und Resilienzfazilität aufbaut, Schwachstellen in Bezug auf ihre Konzeption, Umsetzung und Wirksamkeit gezeigt hat; stellt mit Besorgnis fest, dass die MFR-Vorschläge für einen erheblichen Teil der Instrumente im Rahmen des nächsten MFR den weit verbreiteten Einsatz von einer nicht an die Kosten geknüpften Finanzierung vorsehen; ist äußerst besorgt über einen derart tiefgreifenden Wandel hin zu einem neuen Umsetzungsmodell; weist darauf hin, dass dieser Ansatz ohne angemessene Garantien zur Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung bei der Ausführung von Unionsmitteln oder ohne klare Schritte zur Behebung der in früheren oder bestehenden leistungsbasierten Instrumenten festgestellten Mängel erhebliche Risiken birgt und zulasten der Prüffähigkeit geht; hebt hervor, dass eine Lösung gefunden werden muss, um die Unterschiede bei den Kostenschätzungen im Zusammenhang mit Etappenzielen und Zielwerten und den tatsächlichen Kosten eines Projekts zu beseitigen, da diese Diskrepanz die Umsetzung vereinbarter unionsweiter politischer Prioritäten zu gefährden droht; ist der Ansicht, dass eine mögliche Steigerung der Effizienz nicht zulasten des Schutzes der finanziellen Interessen der Union gehen darf; betont insbesondere, dass große und komplexe Projekte weiterhin kostenbasiert sein sollten, da ihr Umfang, ihre Laufzeit und ihre Finanzierung auf mehreren Ebenen eine detaillierte Finanzberichterstattung und überprüfbare Ausgabendaten erfordern, damit den Kontrollaufgaben und der Rechenschaftspflicht ordnungsgemäß Genüge getan werden kann; fordert die fortgesetzte und erweiterte Verwendung von vereinfachten Kostenoptionen, insbesondere für kleinere oder mittlere Investitionen, als wirksame und verhältnismäßige Instrumente zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, zur Verbesserung der Zugänglichkeit für kleinere Begünstigte und zur Aufrechterhaltung der Rechenschaftspflicht und Rückverfolgbarkeit bei der Verwendung von Unionsmitteln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>drängt darauf, dass der Entlastungsbehörde weiterhin Daten über die Kosten zur Verfügung stehen, damit sie die Effizienz und das „Kosten-Nutzen-Verhältnis“ im Unionshaushalt überprüfen kann; weist mahnend darauf hin, dass, wenn es keine Kostentransparenz gibt, die parlamentarische Kontrolle zu einer Formalität werden könnte, wodurch die wirtschaftliche Haushaltsführung nicht gewährleistet werden kann; fordert die Kommission auf, für systematische Folgemaßnahmen zu den Feststellungen und Empfehlungen des Rechnungshofs zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>besteht darauf, dass mehr Kohärenz bei der Überwachung und Umsetzung der EU-Ausgabenprogramme und bei der durchgängigen Berücksichtigung wichtiger EU-Ziele und -Verpflichtungen notwendig ist; betont, dass der Vorschlag für eine Leistungsverordnung ein erster Schritt zur Einrichtung eines horizontalen Rahmens für die Verfolgung der Ausgaben und die Leistungsüberwachung für den Haushalt ist, wodurch der Verwaltungsaufwand verringert werden soll; ist der Ansicht, dass dieser Ansatz, wenn er angemessen umgesetzt wird, zu einer verstärkten demokratischen Kontrolle führen kann; betont, dass eine umfassende Einbeziehung horizontaler Grundsätze in einen einzigen Rahmen eine zweckmäßige Verfolgung der Ausgaben ermöglichen und die politischen Prioritäten der Union besser zum Ausdruck bringen würde; besteht darauf, dass im Leistungsrahmen Wirkungsindikatoren, mit denen die tatsächlichen Ergebnisse für die Bürgerinnen und Bürger gemessen werden, Vorrang eingeräumt werden muss; betont, dass mit der vorgeschlagenen Leistungsverordnung sichergestellt werden muss, dass die Indikatoren für die Berichterstattung in allen Mitgliedstaaten gegebenenfalls verbindlich und vergleichbar sind und Mittelverwaltungsarten widerspiegeln; warnt davor, dass die Entlastungsbehörde in Ermangelung einer solchen Vergleichbarkeit nicht in der Lage ist, die relative Wirksamkeit zu bewerten oder leistungsschwache Programme zu ermitteln; betont, dass die Leistungsindikatoren explizit aus den Zielsetzungen für jedes einzelne Programm abgeleitet werden müssen und Outputs, Ergebnisse und Auswirkungen abbilden sollten; weist darauf hin, dass klimabezogene Ausgaben in den MFR aufgenommen werden müssen, um die Finanzierung und ihre Auswirkungen genau zu überwachen und zu verfolgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>betont, dass der EU-Haushalt eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung der in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Grundwerte Demokratie und Pluralismus der EU spielt; begrüßt die kürzlich veröffentlichte EU-Strategie für die Zivilgesellschaft, in der die wichtige Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Bereitstellung von Beratung, Unterstützung und Fachwissen bei der Entwicklung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen der EU anerkannt wird; betont in diesem Zusammenhang, dass für eine langfristige, vorhersehbare und ausreichende Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen gesorgt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>weist darauf hin, dass gemäß der Haushaltsordnung Programme und Tätigkeiten, soweit machbar und angemessen und im Einklang mit den einschlägigen sektorspezifischen Vorschriften, durchgeführt werden sollten, um die festgelegten Ziele zu erreichen, wobei die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen nach dem geltenden nationalen Recht, dem Unionsrecht, den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation und den Tarifverträgen zu achten sind, der Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter zu berücksichtigen ist und die Umweltziele der Union nicht erheblich beeinträchtigt werden dürfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>betont, dass alle Mittel im Einklang mit den Leitlinien der Kommission zur Finanzierung von Tätigkeiten zur Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Stärkung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen der Union stehen müssen; weist in diesem Zusammenhang auf die Erklärung der Kommission vom 1. April 2025 zum aktuellen LIFE-Programm hin;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Haushaltspolitische Governance</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>nimmt die von der Kommission vorgeschlagene Gesamtstruktur von vier MFR-Rubriken gegenüber sieben Rubriken im derzeitigen MFR zur Kenntnis; stellt mit Besorgnis fest, dass die Kommission vorschlägt, die Zahl der EU-Programme von 60 auf 19 zu verringern, was zu einem Mangel an Klarheit in Bezug auf die Ziele und den Eingliederungsplan führt sowie die Transparenz und die Rechenschaftspflicht schwächt; betont, dass der Standpunkt des Parlaments zur Struktur dieser neuen MFR-Programme im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens für die einschlägigen sektorspezifischen Rechtsakte festgelegt wird; besteht darauf, dass der vorgeschlagene Eingliederungsplan sowie die in den einzelnen Haushaltslinien eingeplanten Beträge allen spezifischen Zielen jedes Programms und innerhalb der einzelnen Programme Rechnung tragen, um Transparenz, Verlässlichkeit und Rechenschaftspflicht sicherzustellen und der Haushaltsbehörde die Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans und die Überwachung seiner Ausführung erforderlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>94.</NO.P>bedauert in diesem Zusammenhang, dass der in den sektorspezifischen Rechtsvorschriften zu den Programmen vorgeschlagene Eingliederungsplan völlig unangemessen ist; betont, dass die Verschlankung der Haushaltsstruktur nicht auf Kosten der Transparenz oder der Fähigkeit der Haushaltsbehörde gehen darf, eine effiziente Kontrolle auszuüben und fundierte Entscheidungen zu treffen; besteht darauf, dass der Eingliederungsplan weiterhin so detailliert ist, dass sich darin die in den Basisrechtsakten festgelegten Programmziele verdeutlichen, dass die Sichtbarkeit der Maßnahmen der EU in allen politischen Zielen und Prioritäten erhalten wird und dass es dem Parlament möglich ist, seine Kontrollfunktion uneingeschränkt wahrzunehmen; fordert einen detaillierteren Eingliederungsplan, mit dem die Aussagekraft des jährlichen Haushaltsverfahrens, der Entwürfe der Berichtigungshaushaltspläne und des Entlastungsverfahrens erhöht wird; erklärt erneut, dass es sich bei dem jährlichen Haushaltsverfahren um den wichtigsten demokratischen Mechanismus handelt, über den die Gelder innerhalb des MFR zugewiesen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>95.</NO.P>stellt fest, dass Mittelübertragungen im Rahmen der Haushaltsordnung bereits Flexibilität während des Haushaltsvollzugs bieten; betont, dass die Kommission derzeit beträchtliche Beträge zwischen Politikbereichen ohne Genehmigung der Haushaltsbehörde übertragen kann, wodurch die Aufsicht eingeschränkt wird; fordert in Ermangelung einer ausreichend detaillierten Haushaltsstruktur neue Vorschriften, in denen sowohl ein Höchstbetrag als auch ein Prozentsatz pro Haushaltslinie für Mittelübertragungen ohne Genehmigung festgelegt werden; ist der Ansicht, dass Transfers von anderen Organen der Union unterhalb eines bestimmten Schwellenwerts als Vereinfachungsmaßnahme vom Einspruchsverfahren ausgenommen werden könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>96.</NO.P>betont, dass neben einer wirksamen Betrugsbekämpfungsarchitektur eine solide Governance erforderlich ist, mit der die parlamentarische Rechenschaftspflicht, Aufsicht und Kontrolle sichergestellt werden; wirft weitere Bedenken hinsichtlich der Art und Weise auf, wie die Kommission auf EU-Ebene hinreichende Sicherheit in Bezug auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben erlangt, und weist erneut darauf hin, dass eine solche unzweifelhafte Sicherheit für das Parlament unverzichtbar ist, um seine Funktion als Entlastungsbehörde wahrzunehmen; lehnt jeden Ansatz ab, der das Parlament auf eine beratende oder rein informierende Rolle bei der Mobilisierung von Instrumenten oder Fonds im Rahmen des nächsten MFR beschränkt; betont, dass die haushaltspolitische Flexibilität die Vorrechte der Haushaltsbehörde nicht umgehen darf und dass alle Umschichtungen, Anpassungen und die Mobilisierung von Polstern oder anderen Reserven der Zustimmung des Parlaments bedürfen; ist der Ansicht, dass echte Flexibilität sowohl schnelle Reaktionsfähigkeit als auch demokratische Legitimität erfordert, was nur durch die uneingeschränkte Beteiligung des Parlaments an Beschlüssen über die Zuweisung und Verwendung von Ressourcen erreicht werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>97.</NO.P>bringt seine Besorgnis über die mangelnde Vorhersehbarkeit der EU-Finanzierung zum Ausdruck, die sich aus übermäßigen Flexibilitätsmechanismen und wiederholten Umschichtungen ergeben könnte; nimmt zur Kenntnis, dass bei der Zuweisung von Mitteln im Rahmen bestimmter Programme mehr Flexibilität erforderlich ist, betont jedoch, dass dadurch die langfristigen politischen Ziele, die Vorhersehbarkeit der Finanzierung sowie die Vorrechte des Parlaments nicht beeinträchtigt werden dürfen; betont, dass der derzeitige MFR nicht flexibel genug ist, um sich an sich wandelnde Prioritäten anzupassen, und dass daher im nächsten MFR ein besseres Gleichgewicht zwischen der Vorhersehbarkeit von Investitionen und der Anpassungsfähigkeit gefunden werden muss; betont, dass in bestimmten Politikbereichen eine größere Finanzierungsstabilität erforderlich ist als in anderen; lehnt wiederholte Umschichtungen als Mittel zur Finanzierung der Prioritäten der Union entschieden ab, da sie die Programmdurchführung behindern und die Verwirklichung der vereinbarten politischen Ziele gefährden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>98.</NO.P>nimmt die vorgeschlagene Erhöhung der Anleihe- und Darlehensgeschäfte im Rahmen des nächsten MFR zur Kenntnis; ist der Ansicht, dass die Haushaltsbehörde die Auswirkungen dieses Ansatzes auf den Spielraum des MFR oder andere Garantien sorgfältig überwachen muss; fordert, dass bei Anleihe- und Darlehensgeschäften die Befugnisse der gesetzgebenden Organe und der Haushaltsbehörde geachtet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>99.</NO.P>bekräftigt seine Forderung nach einer verstärkten Investitionspartnerschaft mit der EIB-Gruppe, um den EU-Haushalt zu nutzen, private Investitionen zu mobilisieren und das Risiko in wichtigen Politikbereichen wie Klima, Wettbewerbsfähigkeit, Wohnungswesen, soziales Unternehmertum, Innovation und Verteidigung sowie der außenpolitischen Dimension zu verringern; betont, dass diese und ähnliche Partnerschaften mit anderen Durchführungspartnern, die den EU-Haushalt in allen Politikbereichen nutzen und gegebenenfalls das Investitionsrisiko verringern, maßgeschneiderte Instrumente beibehalten sollten, um den Zugang für KMU, Midcap-Unternehmen und grenzübergreifende Konsortien zu erleichtern und gleichzeitig eine solide Governance, Transparenz und einen Mehrwert für die Union sicherzustellen; bekräftigt, dass eine angemessene Finanzierung der von der EIB und der Kommission gemeinsam entwickelten technischen Hilfe für die Durchführungsbehörden wichtig ist, um dazu beizutragen, die rechtzeitige Umsetzung und die Zusätzlichkeit der Investitionen sicherzustellen, insbesondere durch den Aufbau von Verwaltungskapazitäten und die Entwicklung von Investitionspipelines, und fordert eine angemessene Finanzierung, um die anhaltende Wirkung sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>100.</NO.P>bekräftigt seinen seit Langem vertretenen Standpunkt, dass alle Ausgaben auf EU-Ebene in den Zuständigkeitsbereich der Haushaltsbehörde fallen sollten, wodurch die demokratische Kontrolle, die Transparenz und der Schutz der finanziellen Interessen der Union sichergestellt werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Legislative Governance</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>101.</NO.P>betont, dass im Interesse der Zustimmung des Parlaments alle Aspekte des MFR, insbesondere die Haushaltselemente, als Paket zu betrachten sind und Gegenstand echter Verhandlungen sein müssen; bekräftigt seine Einwände gegen die Art und Weise, wie die aktuelle und die früheren MFR-Verordnungen angenommen wurden, wobei der Europäische Rat seine Rolle überschritten hat, indem er mehrere Elemente wie Finanzausstattungen und politikspezifische Bestimmungen im Voraus festgelegt hat und dabei sowohl gegen den Wortlaut als auch gegen den Geist der Vertragsbestimmungen verstoßen hat; ist zutiefst besorgt darüber, dass die vom Ratsvorsitz vorbereiteten vorläufigen „Verhandlungsboxen“ diese fehlerhafte Methodik reproduzieren und Fragen einbeziehen, die bei der Festlegung neuer Rechtsvorschriften für EU-Programme zum Mitentscheidungsverfahren gehören;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>102.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die umfassenderen Merkmale der Programmgestaltung und die sektorspezifischen Vorschläge, durch die wesentliche politische und haushaltspolitische Entscheidungen vom Basisrechtsakt in Arbeitsprogramme verlagert werden, wodurch die legislative Rolle des Parlaments erheblich geschwächt wird; spricht sich entschieden gegen die Verlagerung legislativer Elemente weg von sektorspezifischen Verordnungen aus, wodurch das Parlament von Beschlüssen ausgeschlossen wird, die derzeit im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens gefasst werden, und für die Begünstigten Rechtsunsicherheit entsteht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>103.</NO.P>besteht darauf, dass alle wesentlichen politischen Entscheidungen wie Programmziele, Ausgabenprioritäten, Mittelzuweisungen, Finanzierungssätze, Förderfähigkeits-, Auswahl- und Vergabekriterien, Bedingungen, Definitionen und Berechnungsmethoden in den einschlägigen Basisrechtsakten, und nicht im Arbeitsprogramm oder ähnlichen Ermächtigungen, festgelegt werden müssen, wobei die Vorrechte des Parlaments als gesetzgebendes Organ und Haushaltsbehörde uneingeschränkt zu achten sind; fordert, dass politische Entscheidungen, Ziele und Governance-Aspekte in den Basisrechtsakten festgelegt werden und dass alle ergänzenden und nicht wesentlichen Elemente, die nicht im Basisrechtsakt enthalten sind, ausschließlich im Wege delegierter Rechtsakte angenommen werden, wobei jeglicher Rückgriff auf Durchführungsrechtsakte oder andere Verfahren, die nicht der Zustimmung des Parlaments unterliegen, abgelehnt wird; fordert in diesem Zusammenhang, dass alle mehrjährigen und jährlichen Arbeitsprogramme im Wege delegierter Rechtsakte im Einklang mit Artikel 290 AEUV angenommen werden, um die systematische Einbeziehung des Parlaments in die politische Entscheidungsfindung und Kontrolle sicherzustellen; lehnt jeden Versuch, strategische und politische Entscheidungen auf Ausschussverfahren oder andere Regelungen zu übertragen, kategorisch ab; warnt davor, dass das Parlament keinen Vorschlag annehmen wird, in dem seine vollen Gesetzgebungs- und Kontrollbefugnisse nicht geachtet werden; betont, dass für den Fall, dass künftige Basisrechtsakte weniger Details enthalten, wichtige politische Entscheidungen in die Umsetzungsphase verlagert werden und somit die demokratische Rechenschaftspflicht geschwächt und die Rolle des Parlaments bei politischen Entscheidungen an den Rand gedrängt wird, was auch erhebliche Auswirkungen auf die Politik und den Haushalt hätte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>104.</NO.P>betont, dass das breite Spektrum der Ziele in den vorgeschlagenen sektorspezifischen Verordnungen ein überarbeitetes Bewertungsverfahren für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen erfordert, um das bereits eingeschränkte Initiativrecht des Parlaments zu wahren; ist der Ansicht, dass klarere Kriterien und gestraffte Verfahren von wesentlicher Bedeutung sind, um sicherzustellen, dass das Parlament in den Rubriken 1, 2 und 3 weiterhin innovative Maßnahmen einleiten und neue politische Ansätze testen kann; besteht darauf, dass die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Programme die Fähigkeit des Parlaments, Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen in bestimmten Politikbereichen vorzuschlagen, nicht einschränken darf;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>105.</NO.P>betont, dass die Einhaltung der Werte der Union und der Grundrechte eine grundlegende Voraussetzung für den Zugang zu EU-Mitteln ist; hebt hervor, dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Zugang zu EU-Mitteln im MFR 2021-2027 weiterhin miteinander verknüpft sein müssen; ist der Auffassung, dass der Schutz der finanziellen Interessen der Union untrennbar mit der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Werte der Union verbunden ist; betont, dass die Verordnung über den an die Rechtsstaatlichkeit geknüpften Konditionalitätsmechanismus<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/2092/oj).</FIELD></FOOTNOTE> ein wichtiges Instrument zum Schutz der finanziellen Interessen der Union vor Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit ist und dass sie immer dann, wenn ihre rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, in sämtlichen Bereichen des EU-Haushalts angewandt werden sollte, auch in Bezug auf leistungsbasierte Instrumente sowie die gemäß Artikel 122 AEUV bereitgestellten Mittel; fordert die Kommission und den Rat auf, die Verordnung strikt und konsequent anzuwenden und erforderlichenfalls unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>106.</NO.P>besteht darauf, dass es im nächsten MFR ein nahtloses und kohärentes Instrumentarium zur Wahrung der Unionswerte gibt, das die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte bei allen Unionsmitteln abdecken sollte; ist besorgt über die Überschneidungen mit der Konditionalitätsregelung, die insbesondere durch die Pläne für nationale und regionale Partnerschaft eingeführt werden, und fordert, dass ein einheitlicher, kohärenter und umfassender Rahmen für alle EU-Finanzierungsprogramme in vollem Einklang mit der Konditionalitätsverordnung geschaffen wird, der sowohl die Voraussetzungen für den Zugang zu Unionsmitteln als auch Maßnahmen zum Zurückhalten von Mitteln umfasst, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind; fordert die Kommission auf, sämtliche Instrumente im Bereich der Rechtsstaatlichkeit in einem einheitlichen und umfassenden Rahmen zu konsolidieren, der klare, objektive und transparente Anwendungskriterien enthält und in dem dargelegt wird, wie die Kommission die Koordinierung dieser Instrumente sicherstellen soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>107.</NO.P>fordert, dass Unionsmittel zurückgehalten werden, wenn grundlegende Anforderungen nicht erfüllt sind, und dass eingefrorene Gelder erst dann an die betreffenden Mitgliedstaaten freigegeben werden, wenn diese konkrete Reformen vollständig umgesetzt sowie nachweisbar sind und im Einklang mit den Ergebnissen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit gezeigt haben, dass sie die Rechtsstaatlichkeit in der Praxis einhalten; betont, dass Entscheidungen über die Aussetzung oder Kürzung von Unionsmitteln aufgrund von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit auf objektiven Kriterien beruhen und konsequent angewandt werden müssen und nicht von anderweitigen Erwägungen geleitet werden oder das Ergebnis von Verhandlungen sein dürfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>108.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission im Zusammenhang mit den Plänen für nationale und regionale Partnerschaft die Möglichkeit vorschlägt, dass Mittel, die aufgrund fehlender Abhilfemaßnahmen als Reaktion auf einen festgestellten Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit gemäß der Konditionalitätsverordnung durch Aufhebung freigegeben wurden, wieder für Programme in direkter oder indirekter Mittelverwaltung eingesetzt werden können; fordert, dass klargestellt wird, wie die Beträge aus aufgehobenen Mittelbindungen anderen Programmen zugewiesen werden könnten, und fordert das Verbot, eingefrorene Mittel umzuwidmen; hält daran fest, dass es im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens das Vorrecht der Haushaltsbehörde ist, über die Verwendung freigegebener Mittel zu entscheiden, und dass dies nicht im Ermessen der Kommission liegen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>109.</NO.P>betont, dass eine solide Vorgehensweise erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die rechtmäßigen Endempfänger und Begünstigten nicht benachteiligt werden, weil für ihre Regierung bestimmte Unionsmittel aufgrund von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit ausgesetzt wurden; betont, dass dieser Grundsatz im Mittelpunkt des Ansatzes der „intelligenten Konditionalität“ steht;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Fragen im Zusammenhang mit der IIV </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>110.</NO.P>betont, dass der Verlust von Gesetzgebungs- oder Haushaltsbefugnissen des Parlaments durch einen Lenkungsmechanismus nicht ausgeglichen werden kann; betont, dass der Jahreshaushaltsplan den von den gesetzgebenden Organen vereinbarten politischen Prioritäten und Plänen Rechnung tragen sollte; beharrt darauf, dass die richtige Haushaltsführung und die Wahrung der Vorrechte der Haushaltsbehörde wesentliche Voraussetzungen sind, um das jährliche Haushaltsverfahren konstruktiver zu gestalten, und dass ein Lenkungsmechanismus nur funktionieren kann, wenn die Grundlagen vorhanden sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>111.</NO.P>lehnt jede Regelung ab, die die Freiheit der Haushaltsbehörde einschränken würde, autonome Entscheidungen über Haushaltsprioritäten und Mittelzuweisungen zu treffen; spricht sich entschieden gegen jeden Mechanismus aus, der es der Kommission ermöglichen würde, Haushaltsentscheidungen durch technische Bewertungen im Voraus zu treffen; lehnt kategorisch jede Möglichkeit für den Europäischen Rat ab, das jährliche Haushaltsverfahren durch Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu beeinflussen, da dies einen klaren Verstoß gegen die Vertragsbestimmungen darstellen und das für die Beschlussfassung über den Haushalt geschaffene institutionelle Gleichgewicht untergraben würde; weist darauf hin, dass in der Haushaltsordnung bereits die Möglichkeit vorgesehen ist, Haushaltsreserven freizugeben; fordert, dass sich die Kommission systematisch mit der Haushaltsbehörde abstimmt, bevor sie freiwillige Verpflichtungen zur Nutzung der eingebauten Flexibilität eingeht, und dass jede Inanspruchnahme durch einen Beschluss der Haushaltsbehörde genehmigt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>112.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass die Kommission vorschlägt, in der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV)<FOOTNOTE><FIELD> (COM(2025)0572).</FIELD></FOOTNOTE> die Abweichung von den Richtbeträgen in den sektorspezifischen Rechtsvorschriften von derzeit 15 % auf 20 % zu erhöhen; betont, dass diese vorgeschlagene Aufstockung in Verbindung mit der Zusammenlegung von Programmen und erheblich größeren Haushaltsmitteln pro Programm ein erhebliches Potenzial für Änderungen ohne die Einbeziehung der gesetzgebenden Organe schaffen würde; äußert ernsthafte Bedenken hinsichtlich der kumulativen Auswirkungen dieser Änderungen auf die demokratische Kontrolle und das Gleichgewicht der institutionellen Befugnisse; ist der Ansicht, dass eine solche Ausweitung der exekutiven Flexibilität die Vorrechte der Haushaltsbehörde untergräbt; fordert daher, dass die maximale Abweichung von den Richtbeträgen unbeschadet der Anwendung der einschlägigen Bestimmungen der MFR-Verordnung und der Interinstitutionellen Vereinbarung während der gesamten Laufzeit der Programme auf 5 % begrenzt wird, um sicherzustellen, dass alle wesentlichen Mittelumschichtungen weiterhin einer ordnungsgemäßen demokratischen Kontrolle und Mitentscheidung unterliegen; beharrt darauf, dass dieser herabgesetzte Schwellenwert die notwendige operative Flexibilität aufrechterhalten und gleichzeitig die wesentliche Rolle des Parlaments bei der Haushaltskontrolle wahren würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>113.</NO.P>betont, dass es ist wichtig, den regelmäßigen interinstitutionellen Dialog über Eigenmittel aufrechtzuerhalten, und fordert, dass häufiger Sitzungen abgehalten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>114.</NO.P>empfiehlt, einen speziellen Anhang zur Zusammenarbeit bezüglich der Konditionalitätsregelung aufzunehmen; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass ein regelmäßiger Dialog zwischen den drei Organen über den aktuellen Stand des Schutzes des Unionshaushalts im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit ein wirksames Mittel wäre, um die Koordinierung in Bezug auf das Instrumentarium zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit zu verbessern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Eigenmittel</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>115.</NO.P>bekräftigt das starke Engagement des Parlaments für die Einführung neuer Eigenmittel, um eine tragfähige und langfristig planbare Finanzierung des EU-Haushalts sicherzustellen; betont, dass tragfähige und widerstandsfähige Einnahmen für den Unionshaushalt erforderlich sind, die der Ausgabenseite entsprechen sollten, um so Haushaltsstabilität, Effizienz und Haushaltsdisziplin sicherzustellen und die Union so in die Lage zu versetzen, ihren Bedürfnissen und Prioritäten gerecht zu werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>116.</NO.P>bekräftigt seine seit Langem bestehende Forderung nach der Einführung neuer echter Eigenmittel – nicht nur für die Rückzahlung der Schulden im Rahmen von NGEU, sondern auch zur Finanzierung der weiterführenden politischen Bemühungen der Union; bekräftigt seine Überzeugung, dass die Einführung neuer echter Eigenmittel zur Finanzierung des Haushalts der Union unerlässlich ist; weist darauf hin, dass die finanzielle Belastung ohne neue Mittel durch erhöhte BNE-basierte Beiträge unweigerlich auf die Mitgliedstaaten fallen wird; ist daher der Ansicht, dass die Einführung neuer echter Einnahmequellen in Höhe von mindestens 60 Mrd. EUR pro Jahr eine wesentliche Voraussetzung für einen ambitionierteren MFR 2028-2034 ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>117.</NO.P>ist sehr besorgt angesichts des völligen Fehlens von Fortschritten im Rat in Bezug auf die Reform des Systems neuer Eigenmittel seit 2020; betont, dass echte neue Eigenmittel auch die notwendige Antwort in Zeiten von Haushaltszwängen, zur Finanzierung langjähriger und neuer politischer Maßnahmen der Union sowie für die dringend notwendigen Investitionen in der EU sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>118.</NO.P>bekräftigt seine seit Langem geäußerte Kritik, dass die Konzipierung und die Aushandlung des Haushaltsplans auf der Grundlage des Grundsatzes des „angemessenen Mittelrückflusses“ unweigerlich zu einem geringeren EU-Mehrwert führen werden, da dadurch die Gründe für gemeinsame Investitionen in gemeinsame und europäische öffentliche Güter geschwächt werden; erkennt gleichzeitig die Vorzüge der BNE-basierten Eigenmittel im Hinblick auf ihre zuverlässige Ausgleichsfunktion an; fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, davon abzusehen, die Praxis pauschaler Ermäßigungen fortzuführen, und im Geiste der Solidarität und von mehr Transparenz einen ausgewogenen Gesamthaushalt für alle zu schaffen, indem der Schwerpunkt auf die Synergieeffekte und den EU-Mehrwert gelegt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>119.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass der Beschluss über die Eigenmittel der Einstimmigkeit im Rat, der Anhörung des Parlaments und der Ratifizierung auf nationaler Ebene durch alle Mitgliedstaaten bedarf; betont, dass jedes Spektrum neuer Eigenmittel als gerecht wahrgenommen werden muss, um Situationen zu verhindern, in denen die Umsetzung solcher Einnahmequellen bestimmte Mitgliedstaaten unverhältnismäßig benachteiligt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>120.</NO.P>ist der Ansicht, dass angesichts beispielloser Herausforderungen, die im nächsten MFR-Zeitraum eine erhebliche Erhöhung der Investitionen in mehreren Politikbereichen erfordern, die Einnahmenbasis des EU-Haushalts begründetermaßen erweitert, gestärkt, diversifiziert und modernisiert werden muss; besteht darauf, dass zu diesem Zweck die bestehenden Eigenmittel angepasst und verbessert werden sollten und dass neue Eigenmittel unverzüglich eingeführt werden sollen; merkt zudem an, dass andere Einnahmen als Eigenmittel ein wesentlicher Bestandteil des Mixes von Einnahmequellen sein sollten und dass genau definierte Anleihe- und Darlehensgeschäfte, deren daraus resultierende Eventualverbindlichkeiten durch den Spielraum im Rahmen der Eigenmittelobergrenzen sicher gedeckt sind, zumindest in Zeiten unvorhergesehener Krisen eine praktikable Ausweichoption bleiben sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>121.</NO.P>weist auf die rechtliche Verpflichtung und die politische Verantwortung für die rechtzeitige Rückzahlung der NGEU-Schulden hin; bekräftigt seinen Standpunkt, dass die Rückzahlung der NGEU-Schulden weiterhin umsichtig und flexibel verwaltet werden sollte, nach Möglichkeit auch durch Refinanzierungsgeschäfte, um den Druck auf den MFR und seine Programme für 2028-2034 so gering wie möglich zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>122.</NO.P>begrüßt die Bemühungen der Kommission, neue Eigenmittel zu ermitteln und bestimmte Kalibrierungen für traditionelle Eigenmittel wie Zölle vorzuschlagen, um die finanzielle Autonomie der EU zu stärken und die Abhängigkeit von nationalen Beiträgen zu verringern und so die künftige Finanzierung des Unionshaushalts zu sichern; unterstützt den von der Kommission vorgeschlagenen Ansatz eines weiter gefassten Spektrums von Eigenmitteln, da dies ein realistischer Weg ist, um die erforderliche Unterstützung im Rat sicherzustellen; nimmt die verschiedenen vorgeschlagenen Arten von Eigenmitteln zur Kenntnis; betont jedoch, dass jedes Spektrum neuer Eigenmittel gleichzeitig mit dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen angenommen werden muss und einen stabilen und ausreichenden Einnahmenstrom von mindestens etwa 60 Mrd. EUR pro Jahr generieren muss, da dieses Niveau von wesentlicher Bedeutung ist, um eine kontinuierliche Rückzahlung der im Rahmen von NGEU aufgenommenen Mittel sicherzustellen, die Verpflichtungen der Union zu erfüllen und gemeinsame Investitionen in europäische öffentliche Güter zu finanzieren; fordert den Rat auf, rasch eine Einigung über neue Eigenmittel zu erzielen, um langfristig für Haushaltssicherheit zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>123.</NO.P>fordert, dass der Rat, falls er bestimmte Elemente des Spektrums abschafft, die sich daraus ergebende Lücke durch höhere Abrufsätze für andere Quellen oder durch deren Ersetzung durch eine andere Quelle ersetzt; weist darauf hin, dass die neuen Mittel die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen oder die Wettbewerbsfähigkeit der EU insgesamt nicht beeinträchtigen sollten; ist der Ansicht, dass das Einnahmenpotenzial unter anderem einer Abgabe für digitale Dienste, die auf große digitale Plattformen abzielt, einer Abgabe für Online-Glücksspiele und -Wetten, der Ausweitung des CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Grenzausgleichssystems und einer Abgabe auf der Grundlage eines einheitlichen Abrufsatzes für Kapitalerträge aus Kryptowerten als mögliche Lösungen für den Fall geprüft werden sollte, dass andere vorgeschlagene Eigenmittel nicht von den Mitgliedstaaten unterstützt werden, um Steuergerechtigkeit und ein dem Bedarf entsprechendes Einnahmenniveau sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>124.</NO.P>ist der Ansicht, dass die gemeinsame Kreditaufnahme eine praktikable Option darstellt, die der EU die Möglichkeit bietet, rasch auf unerwartete Entwicklungen zu reagieren, und die zeitnahe Finanzierung politischer Maßnahmen der EU mit echtem Mehrwert für die EU erleichtert; betont, dass eine solche Option voll und ganz im Einklang mit den strategischen Prioritäten der EU für europäische öffentliche Güter stehen oder Investitionen in grenzüberschreitende oder gesamteuropäische Projekte erleichtern sollte, die das Wachstumspotenzial der EU steigern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>125.</NO.P>hebt den Vorschlag der Kommission für eine neue Art von Krisenmechanismus hervor, der auf einer außerordentlichen Kreditaufnahme beruht, die durch zusätzlichen Spielraum im Rahmen der Eigenmittelobergrenze gestützt und in der anhaltend hervorragenden Bonitätseinstufung des EU-Haushalts verankert ist; stellt fest, dass dieses Instrument zeitlich begrenzt ist und im Voraus festgelegten Kriterien und Beschränkungen in Bezug auf seinen Zweck, seinen Anwendungsbereich und seinen Umfang unterliegt, die durch den zusätzlichen verfügbaren speziellen Spielraum begrenzt sind; stellt zudem fest, dass das Instrument die EU in die Lage versetzen wird, bis zu 395 Mrd. EUR an Darlehen an die Mitgliedstaaten zu mobilisieren, wenn im Zeitraum 2028-2034 schwere Krisen, schwere Härten oder sich daraus ergebende ernsthafte Bedrohungen auftreten; bringt seine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass der vorgeschlagene Mechanismus nicht auf Artikel 122 AEUV beruhen würde, durch den das Parlament wie in früheren Fällen an den Rand gedrängt wird, sondern auf einer Verordnung des Rates gemäß Artikel 311 Absatz 4 AEUV, die die Zustimmung des Parlaments benötigt, wodurch das institutionelle Gleichgewicht und die verfahrensrechtliche Rechenschaftspflicht sichergestellt würden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>126.</NO.P>ist der Ansicht, dass dieser Mechanismus ein weiteres Instrument auf EU-Ebene sein kann, um rasch und wirksam auf den steigenden Bedarf, wie von Mario Draghi wiederholt befürwortet, sowie auf unvorhersehbare Entwicklungen zu reagieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die im Rahmen von NGEU gewonnenen Erfahrungen zu nutzen, um künftige strategische EU-Investitionen zu finanzieren und umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>127.</NO.P>merkt an, dass es nur einen langfristigen Haushaltsplan, einschließlich angemessener und nachhaltiger Einnahmen, billigen wird, der für die EU in einer Welt des Wandels zweckmäßig ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Änderungen an der MFR-Verordnung:</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>128.</NO.P>fordert die Kommission auf, die folgenden Änderungsvorschläge zu berücksichtigen:</P></ACTION><ACTION><P>Der Vorschlag für eine Verordnung des Rates sollte wie folgt geändert werden:</P></ACTION><ACTION><MODLST><HD><HEAD.OLD><STRING ITALIC="on">Vorschlag der Kommission</STRING></HEAD.OLD><HEAD.NEW><STRING ITALIC="on">Geänderter Text</STRING></HEAD.NEW></HD><GR.MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		1</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on"> Vorschlag für eine Verordnung</STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on"> Erwägung 13</STRING></STI.MOD><OLD><P><NO.P>(13)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Nicht-thematische besondere Instrumente sind erforderlich, um je nach Bedarf Flexibilität für jede MFR-Rubrik zu bieten und das Haushaltsverfahren zu erleichtern. Das Instrument für einen einzigen Spielraum sollte es ermöglichen, die im Rahmen der Obergrenzen für Mittel für Verpflichtungen beziehungsweise für Mittel für Zahlungen verfügbaren Spielräume zwischen den Haushaltsjahren und – im Falle der Mittel für Verpflichtungen – zwischen den MFR-Rubriken zu verlagern, ohne dass dabei die Gesamtbeträge der MFR-Obergrenzen für Mittel für Verpflichtungen und für Mittel für Zahlungen für die gesamte Geltungsdauer des MFR überschritten werden. Im Einklang mit der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und einer umsichtigen Haushaltsplanung sollte die Inanspruchnahme von Spielräumen aus dem laufenden und den künftigen Haushaltsjahren lediglich ein letztes Mittel sein.</STRING></STRING></P></OLD><NEW><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">entfällt</STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		2</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Verordnung</STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Erwägung 13 a (neu)</STRING></STI.MOD><OLD/><NEW><P><NO.P>(13a)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Angesichts der ungewissen künftigen Entwicklung der Zinssätze und zur Vermeidung von unangemessenem Druck auf Unionsprogramme sollte ein thematisches Sonderinstrument – das Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI) – eingerichtet werden, um die Rückzahlung des Kapitalbetrags und die Finanzierungskosten in Verbindung mit NextGenerationEU zu decken. Die erforderlichen Mittel für Verpflichtungen und die entsprechenden Mittel für Zahlungen des Unionshaushalts sollten über die MFR-Obergrenzen hinaus bereitgestellt werden.</STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		3</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on"> Vorschlag für eine Verordnung</STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on"> Erwägung 14</STRING></STI.MOD><OLD><P><NO.P>(14)</NO.P>Das Flexibilitätsinstrument sollte zur Verfügung stehen, um die Finanzierung spezifischer unvorhergesehener Ausgaben für ein bestimmtes Haushaltsjahr zu ermöglichen. Das Flexibilitätsinstrument sollte einen festen Betrag sowie Beträge umfassen, die den Einnahmen entsprechen, die im Rahmen der Durchführung von politischen Maßnahmen der Union erhoben werden, wie von den Unionsorganen verhängte Geldbußen, andere Strafen und Sanktionen sowie im Zusammenhang mit diesen aufgelaufene Zinsen und sonstige Einnahmen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sowie</STRING></STRING> Beträge, die aufgehobenen Mittelbindungen, bei denen es sich nicht um externe zweckgebundene Einnahmen handelt, entsprechen, mit Ausnahme der Beträge, die gemäß den besonderen Vorschriften für die Wiedereinsetzung von durch Aufhebungen freigegebenen Mitteln wieder eingesetzt wurden.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(14)</NO.P>Das Flexibilitätsinstrument sollte zur Verfügung stehen, um die Finanzierung spezifischer unvorhergesehener Ausgaben für ein bestimmtes Haushaltsjahr zu ermöglichen. Das Flexibilitätsinstrument sollte einen festen Betrag sowie Beträge umfassen, die den Einnahmen entsprechen, die im Rahmen der Durchführung von politischen Maßnahmen der Union erhoben werden, wie von den Unionsorganen verhängte Geldbußen, andere Strafen und Sanktionen sowie im Zusammenhang mit diesen aufgelaufene Zinsen und sonstige Einnahmen<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">,</STRING></STRING> Beträge, die aufgehobenen Mittelbindungen, bei denen es sich nicht um externe zweckgebundene Einnahmen handelt, entsprechen, mit Ausnahme der Beträge, die gemäß den besonderen Vorschriften für die Wiedereinsetzung von durch Aufhebungen freigegebenen Mitteln wieder eingesetzt wurden<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, aus früheren Jahren verfügbare Spielräume, der jährliche Überschuss sowie Rückflüsse aus Finanzierungsinstrumenten unbeschadet programmspezifischer Bestimmungen. Erforderlichenfalls und als letztes Mittel sollte es im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens möglich sein, den Betrag des Flexibilitätsinstruments um einen Betrag aufzustocken, der in voller Höhe auf den Spielraum für Mittel für Verpflichtungen oder Mittel für Zahlungen in einer oder mehreren MFR-Rubriken für das betreffende Haushaltsjahr oder für künftige Haushaltsjahre angerechnet wird.</STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		4</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on"> Vorschlag für eine Verordnung</STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on"> Kapitel 1 – Artikel 2 – Absatz 2</STRING></STI.MOD><OLD><P><NO.P>(2)</NO.P>Ist es erforderlich, die Mittel aus den <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">besonderen Instrumenten gemäß den Artikeln 6 und 8</STRING></STRING> in Anspruch zu nehmen, werden <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">in den Haushaltsplan</STRING></STRING> Mittel für Verpflichtungen und entsprechende Mittel für Zahlungen eingestellt, die die maßgeblichen Obergrenzen des MFR übersteigen.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(2)</NO.P>Ist es erforderlich, die Mittel aus den <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">in den Artikeln 5a</STRING></STRING>, <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">6</STRING></STRING>, <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">8 und 8a genannten besonderen Instrumenten</STRING></STRING> in Anspruch zu nehmen, werden Mittel für Verpflichtungen und entsprechende Mittel für Zahlungen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">in den Haushaltsplan</STRING></STRING> eingestellt, die die maßgeblichen Obergrenzen des MFR übersteigen.</P></NEW><OLD><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ist es erforderlich, die Mittel aus dem Instrument für einen einzigen Spielraum gemäß Artikel 7 in Anspruch zu nehmen, werden in den Haushaltsplan Mittel für Verpflichtungen und entsprechende Mittel für Zahlungen eingestellt, die die maßgeblichen Obergrenzen des MFR für ein bestimmtes Jahr übersteigen.</STRING></STRING></P></OLD><NEW/></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		5</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on"> Vorschlag für eine Verordnung</STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Kapitel 2 – Artikel 3 a (neu)</STRING></STI.MOD><OLD/><NEW><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Artikel 3a</STRING></STRING></P><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gesamtspielraum für Mittel für Zahlungen</STRING></STRING></P><P><NO.P>(1)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Im Rahmen der technischen Anpassung nach Artikel 4 passt die Kommission ab 2029 jedes Jahr die Obergrenze der Mittel für Zahlungen für die Jahre 2029 bis 2034 nach oben an, und zwar jeweils um den Betrag, der der Differenz zwischen den ausgeführten Zahlungen und der Obergrenze der Mittel für Zahlungen des MFR für das Jahr n-1 entspricht.</STRING></STRING></P><P><NO.P>(2)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Jede nach Absatz 1 vorgenommene Anpassung wird durch eine entsprechende Senkung der Obergrenze der Mittel für Zahlungen für das Jahr n-1 vollständig ausgeglichen.</STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		6</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on"> Vorschlag für eine Verordnung</STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Kapitel 2 – Artikel 4 – Absatz 1</STRING></STI.MOD><OLD><P><NO.P>c)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">eine Berechnung des Gesamtspielraums für Mittel für Verpflichtungen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a;</STRING></STRING></P></OLD><NEW><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">entfällt</STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		7</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on"> Vorschlag für eine Verordnung</STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Kapitel 2 – Artikel 4 – Absatz 1</STRING></STI.MOD><OLD><P><NO.P>d)</NO.P>eine Berechnung der Anpassung der Obergrenze für Mittel für Zahlungen im Rahmen des Gesamtspielraums für Mittel für Zahlungen gemäß Artikel <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">7 Absatz 1 Buchstabe b</STRING></STRING>;</P></OLD><NEW><P><NO.P>d)</NO.P>eine Berechnung der Anpassung der Obergrenze für Mittel für Zahlungen im Rahmen des Gesamtspielraums für Mittel für Zahlungen gemäß Artikel <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">3a</STRING></STRING>;</P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		8</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on"> Vorschlag für eine Verordnung</STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Kapitel 2 – Artikel 4 – Absatz 1</STRING></STI.MOD><OLD><P><NO.P>e)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">eine Berechnung des Höchstbetrags des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c;</STRING></STRING></P></OLD><NEW><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">entfällt</STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		9</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on"> Vorschlag für eine Verordnung</STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Kapitel 2 – Artikel 4 – Absatz 1- Buchstabe f</STRING></STI.MOD><OLD><P><NO.P>f)</NO.P>eine Berechnung der <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">für das Flexibilitätsinstrument bereitzustellenden Beträge</STRING></STRING> gemäß Artikel 8 Absatz 2 <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Unterabsatz 1 Buchstaben a und b</STRING></STRING>.</P></OLD><NEW><P><NO.P>f)</NO.P>eine Berechnung der gemäß Artikel 8 Absatz 2 <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">für das Flexibilitätsinstrument bereitzustellenden Beträge</STRING></STRING>.</P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		10</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Verordnung</STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Kapitel 3 – Artikel 5a (neu)</STRING></STI.MOD><OLD/><NEW><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Artikel 5a</STRING></STRING></P></NEW><OLD/><NEW><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">EURI-Instrument</STRING></STRING></P></NEW><OLD/><NEW><P><NO.P>(1)</NO.P>	<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Das EURI-Instrument wird in Anspruch genommen, um die Rückzahlung des Kapitalbetrags und die Finanzierungskosten zu finanzieren, die für die nach Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 an den Kapitalmärkten aufgenommenen Mittel fällig sind.</STRING></STRING></P></NEW><OLD/><NEW><P><NO.P>(2)</NO.P>	<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Das EURI-Instrument wird vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des Haushaltsverfahrens gemäß Artikel 314 AEUV in Anspruch genommen werden.</STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		11</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Verordnung</STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Kapitel 3 – Artikel 6 – Absatz 2</STRING></STI.MOD><OLD><P><NO.P>(1)</NO.P>Die Ukrainereserve kann <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">gemäß [der Verordnung (EU) XXXX/XX] [Europa in der Welt]</STRING></STRING> ausschließlich zur Finanzierung <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">von</STRING></STRING> Ausgaben <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">für die Ukraine</STRING></STRING> in Anspruch genommen werden.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(1)</NO.P>Die Ukrainereserve kann ausschließlich zur Finanzierung <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">folgender</STRING></STRING> Ausgaben in Anspruch genommen werden<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">:</STRING></STRING></P></NEW><OLD/><NEW><P><NO.P>a)</NO.P>	<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ausgaben für die Ukraine im Rahmen der [Verordnung (EU) XXXX/XX] [Europa in der Welt] sowie Ausgaben für Zinsvergütungen und Fremdkapitalkostenzuschüsse gemäß den Artikeln 23 und 34 der Verordnung (EU) 2024/792 [Ukraine-Fazilität], Artikel 17 der Verordnung (EU) 2022/2463 [MFA+], Artikel 6 des Beschlusses (EU) 2022/1628 [MFA II] und Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (EU) 2022/1201 [MFA I];</STRING></STRING></P></NEW><OLD/><NEW><P><NO.P>b)</NO.P>	<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> Ausgaben gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) 2026/467 [Verordnung über Unterstützungsdarlehen für die Ukraine].</STRING></STRING></P></NEW><OLD><P><NO.P>(2)</NO.P>Die Ukrainereserve <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">darf im </STRING></STRING>Zeitraum 2028 bis 2034 einen Betrag von 88,9 Mrd. EUR zu Preisen von 2025 <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">nicht übersteigen</STRING></STRING>. Der jährliche Betrag, der in einem bestimmten Jahr <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">im Rahmen der Ukrainereserve</STRING></STRING> bereitgestellt wird, darf 13,5 Mrd. EUR zu Preisen von 2025 nicht übersteigen. Der Teil der jährlichen Mittelausstattung, der in einem bestimmten Jahr nicht in Anspruch genommen wird, kann in den Folgejahren bis 2034 in Anspruch genommen werden.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(2)</NO.P>Die Ukrainereserve <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">umfasst für den </STRING></STRING>Zeitraum 2028 bis 2034 einen Betrag von <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">höchstens</STRING></STRING> 88,9 Mrd. EUR zu Preisen von 2025<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, ausschließlich für die in Unterabsatz 1 Buchstabe a genannten Ausgaben. </STRING></STRING>Der jährliche Betrag, der in einem bestimmten Jahr bereitgestellt wird, darf 13,5 Mrd. EUR zu Preisen von 2025 nicht übersteigen. Der Teil der jährlichen Mittelausstattung, der in einem bestimmten Jahr nicht in Anspruch genommen wird, kann in den Folgejahren bis 2034 in Anspruch genommen werden.</P></NEW><OLD/><NEW><P><NO.P>(3)</NO.P>	<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Darüber hinaus umfasst die Ukrainereserve für den Zeitraum 2028 bis 2034 auch einen Betrag von 26,2 Mrd. EUR zu Preisen von 2025, ausschließlich für die in Unterabsatz 1 Buchstabe b genannten Ausgaben. Sollten die verbleibenden Mittel in einem bestimmten Jahr nicht ausreichen, um den von der Ukraine gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) 2026/467 [Verordnung über Unterstützungsdarlehen für die Ukraine] beantragten Fremdkapitalkostenzuschuss zu decken, werden zusätzliche Beiträge der teilnehmenden Mitgliedstaaten gemäß der genannten Verordnung (EU) 2026/467 [Verordnung über Unterstützungsdarlehen für die Ukraine] in Form externer zweckgebundener Einnahmen zugewiesen.</STRING></STRING></P></NEW><OLD><P><NO.P>(3)</NO.P> 	Die Ukrainereserve kann vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des Haushaltsverfahrens gemäß Artikel 314 AEUV in Anspruch genommen werden.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(4)</NO.P>	Die Ukrainereserve kann vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des Haushaltsverfahrens gemäß Artikel 314 AEUV in Anspruch genommen werden.</P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		12</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on"> Vorschlag für eine Verordnung</STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Kapitel 3 – Artikel 7</STRING></STI.MOD><OLD><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Artikel 7</STRING></STRING></P><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Instrument für einen einzigen Spielraum</STRING></STRING></P><P><NO.P>(1)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Das Instrument für einen einzigen Spielraum umfasst Folgendes:</STRING></STRING></P><P><NO.P>a)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">ab 2029 die Beträge der im Rahmen der MFR-Obergrenzen für Mittel für Verpflichtungen verbleibenden Spielräume des Jahres n-1, die über die MFR-Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen für die Jahre 2029 bis 2034 hinaus bereitzustellen sind (im Folgenden „Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen“);</STRING></STRING></P><P><NO.P>b)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">ab 2029 die Beträge, die der Differenz zwischen den ausgeführten Zahlungen und der MFR-Obergrenze der Mittel für Zahlungen für das Jahr n-1 entsprechen, um die Obergrenze der Mittel für Zahlungen für die Jahre 2029 bis 2034 nach oben anzupassen (im Folgenden „Gesamtspielraum für Mittel für Zahlungen“); </STRING></STRING></P><P><NO.P>c)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">als letztes Mittel die zusätzlichen Beträge, die über die MFR-Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen oder der Mittel für Zahlungen eines bestimmten Jahres, oder gegebenenfalls beides, hinaus bereitgestellt werden können, sofern sie hinsichtlich der Mittel für Verpflichtungen in vollem Umfang gegen die Spielräume in einer oder mehreren MFR-Rubriken für das laufende Haushaltsjahr oder für künftige Haushaltsjahre und hinsichtlich der Mittel für Zahlungen in vollem Umfang gegen die Spielräume unter der Obergrenze der Mittel für Zahlungen für künftige Haushaltsjahre aufgerechnet worden sind (im Folgenden „Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben“).</STRING></STRING></P><P><NO.P>(2)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Der Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen kann vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des Haushaltsverfahrens gemäß Artikel 314 AEUV in Anspruch genommen werden.</STRING></STRING></P><P><NO.P>(3)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die Anpassung nach oben im Rahmen des Gesamtspielraums für Mittel für Zahlungen wird 2029 als Teil der technischen Anpassung gemäß Artikel 4 von der Kommission vorgenommen.</STRING></STRING></P><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Jegliche Anpassung nach oben im Rahmen des Gesamtspielraums für Mittel für Zahlungen wird durch eine entsprechende Senkung der Obergrenze der Mittel für Zahlungen für das Jahr n-1 vollständig ausgeglichen.</STRING></STRING></P><P><NO.P>(4)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben kann vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des Haushaltsverfahrens gemäß Artikel 314 AEUV als letztes Mittel in Anspruch genommen werden, um auf unvorhergesehene Umstände zu reagieren.</STRING></STRING></P><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Beträge dürfen im Rahmen des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben nur in Anspruch genommen werden, wenn die gemäß Absatz 1 Buchstaben a und b verfügbaren Beträge nicht ausreichen.</STRING></STRING></P><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben darf in einem bestimmten Jahr 0,04 % des Bruttonationaleinkommens der Union, wie im Rahmen der jährlichen technischen Anpassung gemäß Artikel 4 berechnet, nicht überschreiten. </STRING></STRING></P><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die aufgerechneten Beträge dürfen nicht weiter im Kontext des MFR in Anspruch genommen werden.</STRING></STRING></P><P><NO.P>(5)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Eine Inanspruchnahme der Mittel aus dem Instrument für einen einzigen Spielraum in einem bestimmten Jahr muss mit den im Eigenmittelbeschluss festgelegten Eigenmittelobergrenzen vereinbar sein.</STRING></STRING></P></OLD><NEW><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">entfällt</STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		13</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Verordnung</STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Kapitel 3 – Artikel 8 – Absatz 2 – Buchstabe b</STRING></STI.MOD><OLD><P><NO.P>b)</NO.P>einen Betrag, der den im Jahr n-2 aufgehobenen Mittelbindungen entspricht, bei denen es sich nicht um externe zweckgebundene Einnahmen handelt, mit Ausnahme der Beträge der aufgehobenen Mittelbindungen, die im Einklang mit den besonderen Bestimmungen über die Mittelbereitstellung gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">und</STRING></STRING> der Verordnung [(EU) XXXX/XX] [Fonds für nationale und regionale Partnerschaften] wieder eingesetzt werden.</P></OLD><NEW><P><NO.P>b)</NO.P>einen Betrag, der den im Jahr n-2 aufgehobenen Mittelbindungen entspricht, bei denen es sich nicht um externe zweckgebundene Einnahmen handelt, mit Ausnahme der Beträge der aufgehobenen Mittelbindungen, die im Einklang mit den besonderen Bestimmungen über die Mittelbereitstellung gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">,</STRING></STRING> der Verordnung [(EU) XXXX/XX] [Fonds für nationale und regionale Partnerschaften<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">] und der Verordnung [(EU) XXXX/XX] [Europa in der Welt</STRING></STRING>] wieder eingesetzt werden.</P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		14</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Verordnung</STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Kapitel 3 – Artikel 8 – Absatz 2 – Buchstabe ba (neu)</STRING></STI.MOD><OLD/><NEW><P><NO.P>ba)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">einen Betrag, der den Spielräumen entspricht, die unterhalb der MFR-Obergrenzen für Mittel für Verpflichtungen früherer Haushaltsjahre verfügbar sind; </STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		15</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Verordnung</STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Kapitel 3 – Artikel 8 – Absatz 2 – Buchstabe bb (neu)</STRING></STI.MOD><OLD/><NEW><P><NO.P>bb)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">im Falle eines Überschusses im Jahr n-1 einen Betrag in Höhe dieses Überschusses, wobei die unter Buchstabe a genannten Einnahmen nicht berücksichtigt werden.</STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		16</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Verordnung</STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Kapitel 3 – Artikel 8 – Absatz 2 – Unterabsatz 1 a (neu)</STRING></STI.MOD><OLD/><NEW><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Erforderlichenfalls und als letztes Mittel können das Europäische Parlament und der Rat den in Unterabsatz 1 genannten Betrag um einen Betrag erhöhen, der in einem bestimmten Jahr 0,04 % des Bruttoinlandseinkommens der Union, das im Rahmen der in Artikel 4 genannten technischen Anpassung berechnet wird, nicht übersteigen darf und in voller Höhe auf den Spielraum für Mittel für Verpflichtungen und/oder Mittel für Zahlungen in einer oder mehreren MFR-Rubriken für das laufende Haushaltsjahr oder für künftige Haushaltsjahre angerechnet wird. Die auf diese Weise angerechneten Beträge dürfen im Rahmen des MFR nicht weiter in Anspruch genommen werden und müssen mit der Eigenmittelobergrenze in Einklang stehen. </STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		17</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Verordnung</STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Kapitel 3 – Artikel 8 – Absatz 2 – Unterabsatz 2</STRING></STI.MOD><OLD><P>Die Kommission berechnet jedes Jahr im Rahmen der technischen Anpassungen gemäß Artikel 4 die verfügbaren Beträge auf der Grundlage <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">von Unterabsatz 1 Buchstaben a und b des vorliegenden Absatzes.</STRING></STRING></P></OLD><NEW><P>Die Kommission berechnet jedes Jahr im Rahmen der technischen Anpassungen gemäß Artikel 4 die verfügbaren Beträge auf der Grundlage <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">der Unterabsätze 1 und 2 dieses Absatzes</STRING></STRING>.</P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		18</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Verordnung</STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Kapitel 3 – Artikel 8 a (neu) </STRING></STI.MOD><OLD/><NEW><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Artikel 8a</STRING></STRING></P><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Solidaritätsreserve für Naturkatastrophen</STRING></STRING></P><P><NO.P>(1)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die Solidaritätsreserve für Naturkatastrophen kann als letztes Mittel zur Finanzierung von Reaktionen auf einen spezifischen Bedarf innerhalb der Union für Notfallmaßnahmen und zur Unterstützung von Maßnahmen bei unmittelbaren Schäden als direkte Folge von Naturkatastrophen in Anspruch genommen werden. </STRING></STRING></P><P><NO.P>(2)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die Solidaritätsreserve für Naturkatastrophen darf einen jährlichen Höchstbetrag von 4 Mrd. EUR (zu Preisen von 2025) nicht überschreiten. Jeder Teil der jährlichen Mittelausstattung, der in einem Jahr n nicht in Anspruch genommen wird, kann in den Folgejahren bis 2034 in Anspruch genommen werden. </STRING></STRING></P><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Zum 1. Oktober eines jeden Jahres muss mindestens ein Viertel der jährlichen Mittelausstattung der Solidaritätsreserve für Naturkatastrophen noch verfügbar sein, damit ein bis zum Ende des jeweiligen Jahres auftretender Bedarf gedeckt werden kann.</STRING></STRING></P><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">In Ausnahmefällen und wenn die im Jahr eines in Absatz 1 genannten Ereignisses noch verfügbaren finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die als erforderlich erachteten Beträge zu decken, kann die Kommission vorschlagen, die Differenz bis zu einem Höchstbetrag von 1 Mrd. EUR (zu Preisen von 2025) aus dem für das Folgejahr verfügbaren jährlichen Betrag gemäß Absatz 2 zu finanzieren.</STRING></STRING></P><P><NO.P>(3)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die Mittel für die Solidaritätsreserve für Naturkatastrophen werden als Rückstellung in den Gesamthaushaltsplan der EU eingesetzt.</STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		19</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Verordnung</STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Kapitel 4 – Artikel 9 – Überschrift</STRING></STI.MOD><OLD><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Revision des MFR zur Sicherstellung der Einhaltung der Eigenmittelobergrenze</STRING></STRING></P></OLD><NEW><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Halbzeitüberprüfung des MFR </STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		20</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Verordnung</STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Kapitel 4 – Artikel 9 – Absatz 1 a (neu)</STRING></STI.MOD><OLD/><NEW><P><NO.P>(1a)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Bis spätestens 31. Juli 2031 legt die Kommission einen Bericht über die Überprüfung der Funktionsweise des MFR vor. Im Zusammenhang mit dieser obligatorischen Überprüfung wird, soweit erforderlich, ein Gesetzgebungsvorschlag für die Änderung der vorliegenden Verordnung vorgelegt. Mittel, die einem Mitgliedstaat gemäß der Verordnung XXXX/2027 [NRPP] vorab zugewiesen wurden, dürfen durch eine solche Änderung nicht verringert werden.</STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		21</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Verordnung</STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING BOLD="on">Kapitel 5 – Artikel 13 </STRING></STI.MOD><OLD><P>Die Kommission unterbreitet <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">bis zum 1. Juli 2033</STRING></STRING> einen Vorschlag für einen neuen Mehrjährigen Finanzrahmen.</P></OLD><NEW><P>Die Kommission unterbreitet <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">bis zum 1. Juli 2032</STRING></STRING> einen Vorschlag für einen neuen mehrjährigen Finanzrahmen.</P></NEW><NOTE><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Änderungen an der Interinstitutionellen Vereinbarung</STRING></STRING></NOTE></MOD></GR.MOD></MODLST></ACTION><ACTION><P><NO.P>129.</NO.P>betont, dass als Ergebnis der Verhandlungen über die neue MFR-Verordnung und ihrer Annahme der Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung folgendermaßen geändert werden sollte:</P></ACTION><ACTION><MODLST><HD><HEAD.OLD><STRING ITALIC="on">Vorschlag der Kommission</STRING></HEAD.OLD><HEAD.NEW><STRING ITALIC="on">Geänderter Text</STRING></HEAD.NEW></HD><GR.MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		22</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on"> Überschrift</STRING></STRING></STI.MOD><OLD><P>INTERINSTITUTIONELLE VEREINBARUNG</P><P>zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">die Haushaltsdisziplin,</STRING></STRING> die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung</P></OLD><NEW><P>INTERINSTITUTIONELLE VEREINBARUNG</P><P>zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung</P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		23</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on"> Erwägung 1</STRING></STRING></STI.MOD><OLD><P><NO.P>1.</NO.P>Zweck der vorliegenden und gemäß Artikel 295 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geschlossenen Vereinbarung ist es, <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">die Haushaltsdisziplin umzusetzen,</STRING></STRING> den Ablauf des jährlichen Haushaltsverfahrens und die interinstitutionelle Zusammenarbeit im Haushaltsbereich zu verbessern sowie die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu gewährleisten.</P></OLD><NEW><P><NO.P>1.</NO.P>Zweck der vorliegenden und gemäß Artikel 295 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geschlossenen Vereinbarung ist es, den Ablauf des jährlichen Haushaltsverfahrens und die interinstitutionelle Zusammenarbeit im Haushaltsbereich zu verbessern sowie die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu gewährleisten.</P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		24</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Teil 1</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING> Abschnitt A – Nummer 7</STRING></STI.MOD><OLD><P><NO.P>7.</NO.P>Im Einklang mit Artikel 312 Absatz 5 AEUV treffen die Organe alle erforderlichen Maßnahmen, um den Erlass eines neuen MFR oder eine Revision davon gemäß dem in Artikel 312 Absatz 2 AEUV genannten besonderen Gesetzgebungsverfahren zu erleichtern. Zu diesen Maßnahmen gehören regelmäßige Zusammenkünfte und ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Europäischen Parlament <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">und</STRING></STRING> dem Rat <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">und</STRING></STRING><STRING BOLD="on"> – </STRING>auf Initiative der Kommission <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">–</STRING></STRING> Treffen der Präsidenten der Organe gemäß Artikel 324 AEUV, um die Abstimmung und Annäherung der Standpunkte der Organe zu fördern. Wurde ein Vorschlag für einen neuen MFR oder für eine grundlegende Revision vorgelegt, so bemühen sich die Organe <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">um die Festlegung spezifischer Vereinbarungen</STRING></STRING> für die Zusammenarbeit und den Dialog zwischen ihnen während des gesamten Verfahrens bis zur Annahme.</P></OLD><NEW><P><NO.P>7.</NO.P>	Im Einklang mit Artikel 312 Absatz 5 AEUV treffen die Organe alle erforderlichen Maßnahmen, um den Erlass eines neuen MFR oder eine Revision davon gemäß dem in Artikel 312 Absatz 2 AEUV genannten besonderen Gesetzgebungsverfahren zu erleichtern. Zu diesen Maßnahmen gehören<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">:</STRING></STRING></P><P><NO.P>a)</NO.P>regelmäßige Zusammenkünfte und ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Europäischen Parlament<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">,</STRING></STRING> dem Rat <STRING BOLD="on">und der Kommission auf politischer und fachlicher Ebene während des gesamten Prozesses, einschließlich der Anwesenheit von Vertretern des Europäischen Parlaments bei formellen und informellen Tagungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“, auf denen der MFR erörtert wird</STRING>;</P><P><NO.P>b)</NO.P>auf Initiative der Kommission <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sowie auch auf Ersuchen des Europäischen Parlaments oder des Rates</STRING></STRING> Treffen der Präsidenten der Organe gemäß Artikel 324 AEUV, um die Abstimmung und Annäherung der Standpunkte der Organe zu fördern;</P><P><NO.P>c)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Bereitstellung aktueller Daten und Informationen durch die Kommission, auch auf Ersuchen des Europäischen Parlaments oder des Rates, sowie Organisation von Fachbriefings für beide Organe;</STRING></STRING></P><P><NO.P>d)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">trilaterale Verhandlungen.</STRING></STRING></P><P>Wurde ein Vorschlag für einen neuen MFR oder für eine grundlegende Revision vorgelegt, so bemühen sich die Organe<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, auf der Grundlage eines von der Kommission vorgeschlagenen Zeitplans spezifische Modalitäten</STRING></STRING> für die Zusammenarbeit und den Dialog zwischen ihnen während des gesamten Verfahrens bis zur Annahme<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> des Vorschlags festzulegen, wobei insbesondere die in Unterabsatz 1 genannten Maßnahmen zu berücksichtigen sind</STRING></STRING>.</P><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Im Falle von Verzögerungen im Zusammenhang mit dem in Unterabsatz 2 genannten Zeitplan, die dazu führen könnten, dass bis zum Ablauf des vorangegangenen Finanzrahmens keine Verordnung des Rates zur Festlegung eines neuen Finanzrahmens verabschiedet wird, legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Notfallplan vor.</STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		25</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Teil 1 </STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING> Abschnitt B – Nummer 9</STRING></STI.MOD><OLD><P> <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Instrument für einen einzigen Spielraum</STRING></STRING></P><P><NO.P>9.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die Inanspruchnahme aller oder eines Teils der in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der MFR-Verordnung genannten Beträge (im Folgenden „Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben“) wird von der Kommission vorgeschlagen, nachdem sie festgestellt hat, dass die erforderlichen Mittel für Verpflichtungen bzw. Mittel für Zahlungen nicht auf andere Weise finanziert werden können. Ein solcher Vorschlag kann im Zusammenhang mit einem Entwurf eines Haushaltsplans oder einem Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans erfolgen.</STRING></STRING></P><P>	<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben kann vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des Haushaltsverfahrens gemäß Artikel 314 AEUV veranlasst werden.</STRING></STRING></P></OLD><NEW><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">entfällt</STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		26</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Teil 1</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING> Abschnitt B – Nummer 9 a (neu)</STRING></STI.MOD><OLD/><NEW><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Solidaritätsreserve für Naturkatastrophen </STRING></STRING></P><P><NO.P>9a.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Hält die Kommission die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Solidaritätsreserve für Naturkatastrophen für erfüllt, so unterbreitet sie dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für eine Mittelübertragung aus dieser Reserve auf die entsprechenden Haushaltslinien im Einklang mit der Haushaltsordnung.</STRING></STRING></P><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Der Beschluss über die Inanspruchnahme von Beträgen gemäß Artikel 8a Absatz 1 der MFR-Verordnung wird gemeinsam vom Europäischen Parlament und vom Rat auf Vorschlag der Kommission getroffen.</STRING></STRING></P><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Bevor die Kommission einen Vorschlag für eine Mittelübertragung aus der Solidaritätsreserve für Naturkatastrophen zum Zweck einer Unterstützung unterbreitet, prüft sie die Möglichkeit einer Mittelumschichtung.</STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		27</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Teil 2</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING> Abschnitt A – Nummer 10 <STRING BOLD="on">–</STRING> Unterabsätze 2 und 3</STRING></STI.MOD><OLD><P>Das Europäische Parlament und der Rat sowie die Kommission, wenn Letztere den Entwurf des Haushaltsplans erstellt, verpflichten sich, von diesem Betrag während der Gesamtlaufzeit des betreffenden Programms oder Instruments um nicht mehr als <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">20</STRING></STRING> % abzuweichen, außer im Falle hinreichend begründeter, neuer Gegebenheiten, einschließlich im Zusammenhang mit den politischen Prioritäten der Union, und die ermittelten Durchführungsergebnisse der Programme und Instrumente zu berücksichtigen.</P><P>Diese Nummer gilt nicht für Mittel, die einem Mitgliedstaat gemäß der Verordnung [(EU) XXXX/XX] [Fonds für nationale und regionale Partnerschaften] vorab zugewiesen wurden.</P></OLD><NEW><P>Das Europäische Parlament und der Rat sowie die Kommission, wenn Letztere den Entwurf des Haushaltsplans erstellt, verpflichten sich, von diesem Betrag während der Gesamtlaufzeit des betreffenden Programms oder Instruments um nicht mehr als <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">5</STRING></STRING> % abzuweichen, außer im Falle hinreichend begründeter, neuer Gegebenheiten, einschließlich im Zusammenhang mit den politischen Prioritäten der Union, und die ermittelten Durchführungsergebnisse der Programme und Instrumente zu berücksichtigen. <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Jede Aufstockung, die sich aus einer solchen Abweichung ergibt, muss unterhalb der Obergrenze der jeweiligen Rubrik bleiben, wobei dies nicht die Anwendung der in der MFR-Verordnung und in dieser Vereinbarung genannten Instrumente berührt.</STRING></STRING></P><P>Diese Nummer gilt nicht für Mittel, die einem Mitgliedstaat gemäß der Verordnung [(EU) XXXX/XX] [Fonds für nationale und regionale Partnerschaften] vorab zugewiesen wurden.</P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		28</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Teil 2</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING> Abschnitt A – Nummer 11</STRING></STI.MOD><OLD><P><NO.P>11.</NO.P>Um genaue und zuverlässige Vorausschätzungen der finanziellen Auswirkungen von Basisrechtsakten im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 der Haushaltsordnung und anhängigen Legislativvorschlägen auf den Haushaltsplan zu ermöglichen, fügt die Kommission dem Entwurf des Haushaltsplans eine vollständige vorläufige Finanzplanung für die Rubriken 2 und 3 des MFR bei. Diese nach Rubriken, Politikbereichen und Haushaltslinien gegliederte Finanzplanung <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sollte</STRING></STRING> auf Folgendes Bezug <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">nehmen</STRING></STRING>:</P><P><NO.P>a)</NO.P>die Basisrechtsakte, wobei zwischen mehrjährigen Programmen, Rechtsakten zur Festlegung oder zur Übertragung von Aufgaben für/an dezentrale Agenturen und jährlichen Maßnahmen unterschieden wird:</P><P><NO.P>1.</NO.P>Bei mehrjährigen Programmen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sollte</STRING></STRING> die Kommission das jeweilige Genehmigungsverfahren, die Laufzeit der Programme, die indikative Gesamtfinanzausstattung sowie den Anteil der Verwaltungsausgaben <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">angeben</STRING></STRING>.</P><P><NO.P>2.</NO.P>Bei Rechtsakten zur Festlegung oder Übertragung neuer Aufgaben für/an dezentrale Agenturen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sollte</STRING></STRING> die Kommission die Rechtsgrundlage <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">angeben</STRING></STRING>, auf deren Grundlage sie angenommen wurden, und Mehrjahresschätzungen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">vorlegen</STRING></STRING>.</P><P><NO.P>3.</NO.P>Bei jährlichen Maßnahmen (im Zusammenhang mit Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen) und bei Maßnahmen, die aufgrund der Befugnisse der Kommission finanziert werden, <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sollte</STRING></STRING> die Kommission Mehrjahresschätzungen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">vorlegen</STRING></STRING>.</P><P><NO.P>b)</NO.P>anhängige Legislativvorschläge der Kommission mit den neuesten Informationen über ihre potenziellen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt, gegebenenfalls einschließlich der damit verbundenen Neuprogrammierung im Falle einer Annahme.</P><P>In der vorläufigen Finanzplanung werden nicht zugewiesene Reserven und „Puffer“ innerhalb der mehrjährigen Programme transparent ausgewiesen.</P><P>Die Kommission <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sollte Möglichkeiten</STRING></STRING> für Querverweise zwischen ihrer Finanzplanung und ihrer Gesetzgebungsplanung <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">erwägen</STRING></STRING>, damit genauere und zuverlässigere Vorausschätzungen vorgelegt werden. In jedem Gesetzgebungsvorschlag <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sollte</STRING></STRING> die Kommission <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">angeben</STRING></STRING>, ob dieser in der zum Zeitpunkt der Vorlage des Entwurfs des Haushaltsplans oder nach Annahme des Gesamthaushaltsplans der Union vorgelegten Planung vorgesehen ist. Die Kommission <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sollte</STRING></STRING> das Europäische Parlament und den Rat insbesondere über Folgendes <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">informieren</STRING></STRING>:</P><P><NO.P>a)</NO.P>sämtliche neu angenommene Gesetzgebungsakte und anhängige Vorschläge, die vorgelegt wurden, aber noch nicht in der zum Zeitpunkt des Entwurfs des Haushaltsplans oder nach der Annahme des Gesamthaushaltsplans der Union vorgelegten Planung enthalten sind (mit Angabe der jeweiligen Beträge);</P><P><NO.P>b)</NO.P>im jährlichen Gesetzgebungsprogramm der Kommission vorgesehene Gesetzgebung, mit der Angabe, ob die Maßnahmen voraussichtlich mit finanziellen Auswirkungen verbunden sind.</P><P>Erforderlichenfalls <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sollte</STRING></STRING> die Kommission <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">angeben</STRING></STRING>, welche Neuprogrammierung die neuen Gesetzgebungsvorschläge bewirken.</P><P>Die vorläufige Finanzplanung wird nach dem Erlass des Haushaltsplans unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Haushaltsverfahrens und anderer einschlägiger Beschlüsse aktualisiert.</P></OLD><NEW><P><NO.P>11.</NO.P>Um genaue und zuverlässige Vorausschätzungen der finanziellen Auswirkungen von Basisrechtsakten im Sinne von Artikel 2 Nummer 4 der Haushaltsordnung und anhängigen Legislativvorschlägen auf den Haushaltsplan zu ermöglichen, fügt die Kommission dem Entwurf des Haushaltsplans eine vollständige vorläufige Finanzplanung für die <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">mit der [NRPP-Verordnung] eingerichtete EU-Fazilität und für alle Programme der </STRING></STRING>Rubriken 2 und 3 des MFR bei. In dieser nach Rubriken, Politikbereichen und Haushaltslinien gegliederten Finanzplanung <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">wird</STRING></STRING> auf Folgendes Bezug <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">genommen</STRING></STRING>:</P><P><NO.P>a)</NO.P>die Basisrechtsakte, wobei zwischen mehrjährigen Programmen, Rechtsakten zur Festlegung oder zur Übertragung von Aufgaben für/an dezentrale Agenturen und jährlichen Maßnahmen unterschieden wird:</P><P><NO.P>1.</NO.P>Bei mehrjährigen Programmen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">gibt</STRING></STRING> die Kommission das jeweilige Genehmigungsverfahren, die Laufzeit der Programme, die indikative Gesamtfinanzausstattung sowie den Anteil der Verwaltungsausgaben <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">an</STRING></STRING>.</P><P><NO.P>2.</NO.P>Bei Rechtsakten zur Festlegung oder Übertragung neuer Aufgaben für/an dezentrale Agenturen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">gibt</STRING></STRING> die Kommission die Rechtsgrundlage <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">an</STRING></STRING>, auf deren Grundlage sie angenommen wurden, und <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">legt</STRING></STRING> Mehrjahresschätzungen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">vor</STRING></STRING>.</P><P><NO.P>3.</NO.P>Bei jährlichen Maßnahmen (im Zusammenhang mit Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen) und bei Maßnahmen, die aufgrund der Befugnisse der Kommission finanziert werden, <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">legt</STRING></STRING> die Kommission Mehrjahresschätzungen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">vor</STRING></STRING>.</P><P><NO.P>b)</NO.P>anhängige Legislativvorschläge der Kommission mit den neuesten Informationen über ihre potenziellen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt, gegebenenfalls einschließlich der damit verbundenen Neuprogrammierung im Falle einer Annahme.</P><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die Kommission fügt dem Haushaltsentwurf ferner eine indikative Finanzplanung nach Hauptzielen der unter die geteilte Mittelverwaltung fallenden Mittel der Rubrik 1 bei.</STRING></STRING> In der vorläufigen Finanzplanung werden nicht zugewiesene Reserven und „Puffer“ innerhalb der mehrjährigen Programme transparent ausgewiesen.</P><P>Die Kommission <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sorgt</STRING></STRING> für Querverweise zwischen ihrer Finanzplanung und ihrer Gesetzgebungsplanung, damit genauere und zuverlässigere Vorausschätzungen vorgelegt werden. In jedem Gesetzgebungsvorschlag <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">gibt</STRING></STRING> die Kommission <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">an</STRING></STRING>, ob dieser in der zum Zeitpunkt der Vorlage des Entwurfs des Haushaltsplans oder nach Annahme des Gesamthaushaltsplans der Union vorgelegten Planung vorgesehen ist. Die Kommission <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">informiert</STRING></STRING> das Europäische Parlament und den Rat insbesondere über Folgendes:</P><P><NO.P>a)</NO.P>sämtliche neu angenommene Gesetzgebungsakte und anhängige Vorschläge, die vorgelegt wurden, aber noch nicht in der zum Zeitpunkt des Entwurfs des Haushaltsplans oder nach der Annahme des Gesamthaushaltsplans der Union vorgelegten Planung enthalten sind (mit Angabe der jeweiligen Beträge);</P><P><NO.P>b)</NO.P>im jährlichen Gesetzgebungsprogramm der Kommission vorgesehene Gesetzgebung, mit der Angabe, ob die Maßnahmen voraussichtlich mit finanziellen Auswirkungen verbunden sind.</P><P>Erforderlichenfalls <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">gibt</STRING></STRING> die Kommission <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">an</STRING></STRING>, welche Neuprogrammierung die neuen Gesetzgebungsvorschläge bewirken.</P><P>Die vorläufige Finanzplanung wird nach dem Erlass des Haushaltsplans unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Haushaltsverfahrens und anderer einschlägiger Beschlüsse aktualisiert. <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sie enthält eine detaillierte Übersicht über den gesamten Programmplanungszeitraum, eine ausführliche Erläuterung der Änderungen gegenüber der Finanzplanung des Vorjahres und etwaige Abweichungen von dem in Nummer 10 genannten vorrangigen Bezugsrahmen.</STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		29</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Teil 2</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING>Abschnitt A – Nummer 11b (neu)</STRING></STI.MOD><OLD/><NEW><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Dialog über Eigenmittel</STRING></STRING></P><P><NO.P>11b.</NO.P>	<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die drei Organe halten den regelmäßigen interinstitutionellen Dialog über Eigenmittel aufrecht, der mindestens einmal pro Ratsvorsitz sowie auf Antrag eines Organs häufiger stattfindet.</STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		30</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Teil 2</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING>Abschnitt A – Nummer 11c (neu)</STRING></STI.MOD><OLD/><NEW><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Zusagen</STRING></STRING></P><P><NO.P>11c.</NO.P>	<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Bevor die Kommission finanzielle Zusagen zur Unterstützung von Drittländern ankündigt, unterrichtet sie die Haushaltsbehörde und berücksichtigt deren Standpunkte zu diesen Fragen. In einem solchen Fall legt die Kommission detaillierte und umfassende Informationen vor, unter anderem über die Finanzierungsquelle für finanzielle Verpflichtungen, darüber, ob bestehende Mittel umgeschichtet werden oder neue Mittel mobilisiert werden sollen – auch im Zusammenhang mit Darlehen – oder über die Inanspruchnahme von Flexibilitätsmöglichkeiten, Polstern oder anderweitig nicht zugewiesenen Beträgen.</STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		31</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Teil 2</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING> Abschnitt B – Überschrift</STRING></STI.MOD><OLD><P><NO.P>B.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">DEZENTRALE AGENTUREN UND EUROPÄISCHE SCHULEN</STRING></STRING></P></OLD><NEW><P><NO.P>B.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">FINANZBOGEN </STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		32</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Teil 2</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING> Abschnitt B – Nummer 12 – Unterabsätze 1 – 3</STRING></STI.MOD><OLD><P><NO.P>12.</NO.P>Bevor die Kommission einen Vorschlag für die Einrichtung einer neuen dezentralen Agentur vorlegt und nachdem sie die Übertragung <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">der</STRING></STRING> vorgesehenen Aufgaben auf ein bestehendes Organ, eine bestehende Agentur bzw. eine bestehende Einrichtung geprüft hat, <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sollte</STRING></STRING> sie eine solide, vollständige und objektive Folgenabschätzung <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">erstellen</STRING></STRING>, in der unter anderem die kritische Masse von erforderlichem Personal und erforderlichen Kompetenzen, Kosten-Nutzen-Aspekte, Kohärenz, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, die Auswirkungen auf Tätigkeiten der Union sowie die finanziellen Auswirkungen für die betreffende Ausgabenrubrik berücksichtigt werden. Auf der Grundlage dieser Angaben und unbeschadet der Gesetzgebungsverfahren<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, die für die Einrichtung der dezentralen Agentur maßgeblich sind,</STRING></STRING> verpflichten sich das Europäische Parlament und der Rat, im Rahmen der Zusammenarbeit im Haushaltsbereich rechtzeitig eine Einigung <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">über die Finanzierung der vorgeschlagenen dezentralen Agentur</STRING></STRING> herbeizuführen.</P><P>Zu diesem Zweck werden die folgenden Verfahrensschritte durchlaufen:</P><P><NO.P>—</NO.P>Zunächst erläutert die Kommission ihre Vorschläge für die Einrichtung einer neuen dezentralen Agentur systematisch jeweils beim ersten Haushaltstrilog, der auf die Annahme des Vorschlags durch die Kommission folgt; dabei legt sie auch den Finanzbogen vor, der dem Gesetzgebungsvorschlag <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">zur Errichtung der dezentralen Agentur</STRING></STRING> beigefügt ist, und veranschaulicht die Folgen für den verbleibenden Finanzplanungszeitraum.</P><P><NO.P>—</NO.P>Sodann unterstützt die Kommission während des Gesetzgebungsverfahrens den Gesetzgeber bei der Bewertung der finanziellen Folgen der vorgeschlagenen Abänderungen. Diese finanziellen Folgen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sollten</STRING></STRING> während der <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">einschlägigen Verfahrensstufen des entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens</STRING></STRING> <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">erwogen werden</STRING></STRING>.</P><P><NO.P>—</NO.P>Anschließend legt die Kommission vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens einen aktualisierten Finanzbogen vor, der den möglichen Abänderungen durch den Gesetzgeber Rechnung trägt. <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Dieser endgültige</STRING></STRING> Finanzbogen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">wird erörtert</STRING></STRING>, bevor eine endgültige Einigung erzielt wird<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, und vom Gesetzgeber förmlich gebilligt</STRING></STRING>.<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> Zur Erzielung einer Einigung über die Finanzierung wird er ferner </STRING></STRING>auf die Tagesordnung eines nachfolgenden Haushaltstrilogs gesetzt<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, der</STRING></STRING> in dringenden Fällen in vereinfachter Form <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">stattfinden kann</STRING></STRING>.</P><P><NO.P>—</NO.P>Schließlich wird die erzielte Einigung unter Berücksichtigung der haushaltspolitischen Bewertung betreffend den Inhalt des Gesetzgebungsverfahrens durch die Kommission in einer gemeinsamen Erklärung bestätigt. Diese gemeinsame Erklärung unterliegt der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates nach Maßgabe ihrer jeweiligen Geschäftsordnung.</P><P>Dasselbe Verfahren gilt für die Änderung eines eine dezentrale Agentur betreffenden Rechtsakts, die Auswirkungen auf die Mittel derselben haben würde.</P></OLD><NEW><P><NO.P>12.</NO.P>Bevor die Kommission einen Vorschlag für die Einrichtung einer neuen dezentralen Agentur vorlegt und nachdem sie <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">erforderlichenfalls</STRING></STRING> die Übertragung <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">von etwaigen</STRING></STRING> vorgesehenen Aufgaben auf ein bestehendes Organ, eine bestehende Agentur bzw. eine bestehende Einrichtung geprüft hat, <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">erstellt</STRING></STRING> sie eine solide, vollständige und objektive Folgenabschätzung, in der unter anderem die kritische Masse von erforderlichem Personal und erforderlichen Kompetenzen, Kosten-Nutzen-Aspekte, Kohärenz, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, die Auswirkungen auf Tätigkeiten <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">der Mitgliedstaaten</STRING></STRING> und der Union sowie die finanziellen Auswirkungen für die betreffende Ausgabenrubrik berücksichtigt werden. Auf der Grundlage dieser Angaben und unbeschadet der <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">betreffenden</STRING></STRING> Gesetzgebungsverfahren verpflichten sich das Europäische Parlament und der Rat, im Rahmen der Zusammenarbeit im Haushaltsbereich rechtzeitig eine Einigung herbeizuführen.</P><P>Zu diesem Zweck werden die folgenden Verfahrensschritte durchlaufen:</P><P><NO.P>—</NO.P>Zunächst erläutert die Kommission ihre Vorschläge für die Einrichtung einer neuen dezentralen Agentur systematisch jeweils beim ersten Haushaltstrilog, der auf die Annahme des Vorschlags durch die Kommission folgt; dabei legt sie auch den Finanzbogen vor, der dem Gesetzgebungsvorschlag beigefügt ist, und veranschaulicht die Folgen für den verbleibenden Finanzplanungszeitraum.</P><P><NO.P>—</NO.P>Sodann unterstützt die Kommission während des Gesetzgebungsverfahrens den Gesetzgeber bei der Bewertung der finanziellen Folgen der vorgeschlagenen Abänderungen. Diese finanziellen Folgen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">werden</STRING></STRING> während der <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">entsprechenden Gesetzgebungstriloge erwogen</STRING></STRING>.</P><P><NO.P>—</NO.P>Anschließend legt die Kommission vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens einen aktualisierten Finanzbogen vor, der den möglichen Abänderungen durch den Gesetzgeber Rechnung trägt. <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Der Gesetzgeber erörtert diesen aktualisierten </STRING></STRING>Finanzbogen, bevor eine endgültige Einigung erzielt wird<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, und billigt den endgültigen Finanzbogen förmlich</STRING></STRING>. <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Um eine Einigung über die Finanzierung zu erzielen, wird dieser Finanzbogen auch </STRING></STRING>auf die Tagesordnung eines nachfolgenden Haushaltstrilogs gesetzt <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">(</STRING></STRING>in dringenden Fällen in vereinfachter Form<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">)</STRING></STRING>.</P><P><NO.P>—</NO.P>Schließlich wird die erzielte Einigung unter Berücksichtigung der haushaltspolitischen Bewertung betreffend den Inhalt des Gesetzgebungsverfahrens durch die Kommission in einer gemeinsamen Erklärung bestätigt. Diese gemeinsame Erklärung unterliegt der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates nach Maßgabe ihrer jeweiligen Geschäftsordnung.</P><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die Kommission legt zusammen mit dem Haushaltsentwurf eine konsolidierte jährliche Übersicht über alle Änderungen vor, die an den Programmen und Agenturen im Vergleich zum MFR-Ausgangswert vorgenommen wurden.</STRING></STRING></P><P>Dasselbe Verfahren gilt für die Änderung eines eine dezentrale Agentur betreffenden Rechtsakts, die Auswirkungen auf die Mittel derselben haben würde.</P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		33</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Teil 3</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING> Abschnitt B – Nummer 13</STRING></STI.MOD><OLD><P><NO.P>13.</NO.P>Die relevanten Bestimmungen des Gemeinsamen Konzepts, das der am 19. Juli 2012 unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission zu den dezentralen Agenturen beigefügt ist, <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sollten</STRING></STRING> im Rahmen des Haushaltsverfahrens gebührend <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">berücksichtigt werden</STRING></STRING>.</P></OLD><NEW><P><NO.P>13.</NO.P>Die relevanten Bestimmungen des Gemeinsamen Konzepts, das der am 19. Juli 2012 unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission zu den dezentralen Agenturen beigefügt ist, <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sind</STRING></STRING> im Rahmen des Haushaltsverfahrens gebührend<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> zu berücksichtigen</STRING></STRING>.</P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		34</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Teil 3</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING>Abschnitt B – Nummer 14</STRING></STI.MOD><OLD><P><NO.P>14.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Wenn</STRING></STRING> der Oberste Rat der Europäischen Schulen die Einrichtung einer neuen Europäischen Schule <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">plant, wird ein vergleichbares Verfahren im Hinblick auf</STRING></STRING> <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">die finanziellen</STRING></STRING> Auswirkungen auf den <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsplan der Union entsprechend angewandt</STRING></STRING>.</P></OLD><NEW><P><NO.P>14.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat, wenn</STRING></STRING> der Oberste Rat der Europäischen Schulen die Einrichtung einer neuen Europäischen Schule <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">oder deren Erweiterung erstmalig ins Auge fasst,</STRING></STRING> <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">in Form eines Berichts, der vorläufige Informationen über die vorgeschlagene Einrichtung oder Erweiterung der Schule mitsamt den</STRING></STRING> Auswirkungen auf den <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushalt enthält. Sobald der Oberste Rat über die Einrichtung oder Erweiterung einer Schule entscheidet, legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen zweiten Bericht mit aktuellen Informationen über die Auswirkungen des Beschlusses auf den Haushalt vor.</STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		35</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Teil 2</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING> Abschnitt B – Nummer 15</STRING></STI.MOD><OLD><P><NO.P>15.</NO.P>Legt die Kommission einen Vorschlag für die Annahme eines Rechtsakts des Rates auf der Grundlage von Artikel 122 AEUV vor, der potenziell spürbare Auswirkungen auf den Haushalt der Union haben könnte, so <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">können</STRING></STRING> die folgenden Regelungen für ein Haushaltskontrollverfahren zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat mit aktiver Unterstützung der Kommission <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">gelten</STRING></STRING>.</P></OLD><NEW><P><NO.P>15.</NO.P>Legt die Kommission einen Vorschlag für die Annahme eines Rechtsakts des Rates auf der Grundlage von Artikel 122 AEUV vor, der potenziell spürbare Auswirkungen auf den Haushalt der Union haben könnte, so <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">finden</STRING></STRING> die folgenden Regelungen für ein Haushaltskontrollverfahren zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat mit aktiver Unterstützung der Kommission <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Anwendung</STRING></STRING>.</P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		36</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Teil 2</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING> Abschnitt B – Nummer 16</STRING></STI.MOD><OLD><P><NO.P>16.</NO.P>Die Kommission <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">wird</STRING></STRING> jedem Vorschlag für einen Rechtsakt des Rates gemäß Artikel 122 AEUV eine Bewertung der finanziellen Auswirkungen des vorgeschlagenen Rechtsakts auf den Haushalt <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">beifügen</STRING></STRING> und <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">angeben</STRING></STRING>, ob der betreffende Rechtsakt ihrer Ansicht nach spürbare Auswirkungen auf den Haushalt der Union haben könnte. Auf dieser Grundlage können das Europäische Parlament und der Rat beantragen, dass das Verfahren eingeleitet wird.</P><P>Das Verfahren findet in einem gemeinsamen Ausschuss statt, der sich jeweils aus Vertretern auf geeigneter Ebene des Europäischen Parlaments und des Rates zusammensetzt. Die Kommission <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">wird</STRING></STRING> sich an den Arbeiten des gemeinsamen Ausschusses <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">beteiligen</STRING></STRING>.</P><P>Unbeschadet der Befugnisse des Rates nach Artikel 122 AEUV nehmen das Europäische Parlament und der Rat einen konstruktiven Dialog auf, um unter gebührender Berücksichtigung der Dringlichkeit der Angelegenheit zu einem gemeinsamen Verständnis bezüglich der finanziellen Auswirkungen des geplanten Rechtsakts auf den Haushalt zu gelangen.</P><P>Das Verfahren <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sollte über einen Zeitraum </STRING></STRING>von höchstens zwei Monaten <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">laufen, es sei denn,</STRING></STRING> der betreffende Rechtsakt <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">muss vor einem bestimmten Zeitpunkt oder – falls die Dringlichkeit der Angelegenheit dies erfordert – innerhalb einer vom Rat festgesetzten kürzeren Frist erlassen werden.</STRING></STRING></P></OLD><NEW><P><NO.P>16.</NO.P>Die Kommission <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">fügt</STRING></STRING> jedem Vorschlag für einen Rechtsakt des Rates gemäß Artikel 122 AEUV eine Bewertung der finanziellen Auswirkungen des vorgeschlagenen Rechtsakts auf den Haushalt <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">bei</STRING></STRING> und <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">teilt mit</STRING></STRING>, ob der betreffende Rechtsakt ihrer Ansicht nach spürbare Auswirkungen auf den Haushalt der Union haben könnte. Auf dieser Grundlage können das Europäische Parlament und der Rat beantragen, dass das Verfahren eingeleitet wird.</P><P>Das Verfahren findet in einem gemeinsamen Ausschuss statt, der sich jeweils aus Vertretern auf geeigneter Ebene des Europäischen Parlaments und des Rates zusammensetzt. Die Kommission <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">beteiligt</STRING></STRING> sich an den Arbeiten des gemeinsamen Ausschusses.</P><P>Unbeschadet der Befugnisse des Rates nach Artikel 122 AEUV nehmen das Europäische Parlament und der Rat einen konstruktiven Dialog auf, um unter gebührender Berücksichtigung der Dringlichkeit der Angelegenheit zu einem gemeinsamen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">schriftlich fixierten</STRING></STRING> Verständnis bezüglich der finanziellen Auswirkungen des geplanten Rechtsakts auf den Haushalt zu gelangen.</P><P>Das Verfahren <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">muss innerhalb einer Frist</STRING></STRING> von höchstens zwei Monaten <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">nach seiner Einleitung durchgeführt werden. Ist es erforderlich, dass</STRING></STRING> der betreffende Rechtsakt <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">vor Ablauf dieser Zweimonatsfrist erlassen wird, oder ist dies aus Gründen der Dringlichkeit notwendig, können das Europäische Parlament und der Rat diese Frist einvernehmlich verkürzen.</STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		37</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Teil 3</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING> Abschnitt A – Überschrift</STRING></STI.MOD><OLD><P><NO.P>A.</NO.P>HAUSHALTSVOLLZUG, ZAHLUNGEN <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">UND</STRING></STRING> NOCH ABZUWICKELNDE MITTELBINDUNGEN</P></OLD><NEW><P><NO.P>A.</NO.P>HAUSHALTSVOLLZUG, ZAHLUNGEN<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">,</STRING></STRING> NOCH ABZUWICKELNDE MITTELBINDUNGEN <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">UND EVENTUALVERBINDLICHKEITEN</STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		38</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Teil 3</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING> Abschnitt A – Nummer 19</STRING></STI.MOD><OLD><P><NO.P>19.</NO.P>	<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Da</STRING></STRING> eine geordnete Entwicklung des Gesamtbetrags der Mittel für Zahlungen im Verhältnis zu den Mitteln für Verpflichtungen sichergestellt werden muss, um eine anormale Verlagerung der noch abzuwickelnden Mittelbindungen zu vermeiden, kommen die Organe überein, die Vorausschätzungen für die Zahlungen und die Höhe der noch abzuwickelnden Mittelbindungen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">aufmerksam</STRING></STRING> zu überwachen, um <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">die Gefahr</STRING></STRING> einer Behinderung der Durchführung von Unionsprogrammen aufgrund fehlender Mittel für Zahlungen gegen Ende des MFR zu <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">mindern</STRING></STRING>.</P><P>Die Organe treffen sich regelmäßig im Laufe des Haushaltsverfahrens, um gemeinsam den Sachstand sowie die Aussichten <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">für</STRING></STRING> die Haushaltsausführung im laufenden Haushaltsjahr und in den nachfolgenden Haushaltsjahren zu beurteilen. Diese Beurteilung erfolgt in Form eigens anberaumter interinstitutioneller Zusammenkünfte auf geeigneter Ebene, bei denen die Kommission im Vorfeld <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">gegebenenfalls</STRING></STRING> einen detaillierten Sachstand in Bezug auf die Ausführung der Zahlungen, die eingegangenen Zahlungsanträge und die revidierten Vorausschätzungen, gegebenenfalls einschließlich langfristiger Vorausschätzungen, sowie <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">einschlägige</STRING></STRING> Informationen über Eventualverbindlichkeiten darlegt.</P></OLD><NEW><P><NO.P>19.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Um zu gewährleisten, dass die Union ihren finanziellen Verpflichtungen aus bestehenden und künftigen Verpflichtungen gemäß Artikel 323 AEUV nachkommen kann, und da</STRING></STRING> eine geordnete Entwicklung des Gesamtbetrags der Mittel für Zahlungen im Verhältnis zu den Mitteln für Verpflichtungen sichergestellt werden muss, damit eine anormale Verlagerung der noch abzuwickelnden Mittelbindungen verhindert wird, kommen die Organe überein, <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Anleihe- und Darlehensgeschäfte, Eventualverbindlichkeiten sowie</STRING></STRING> die Vorausschätzungen für die Zahlungen und die Höhe der noch abzuwickelnden Mittelbindungen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">genau</STRING></STRING> zu überwachen, um <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">das Risiko</STRING></STRING> einer Behinderung der Durchführung von Unionsprogrammen aufgrund fehlender Mittel für Zahlungen gegen Ende des MFR zu <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">verringern</STRING></STRING>.</P><P>Die Organe treffen sich regelmäßig im Laufe des Haushaltsverfahrens, um gemeinsam den Sachstand sowie die Aussichten <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">im Bereich Anleihen- und Darlehensgeschäfte, Eventualverbindlichkeiten und</STRING></STRING> Haushaltsausführung im laufenden Haushaltsjahr und in den nachfolgenden Haushaltsjahren zu beurteilen. Diese Beurteilung erfolgt in Form eigens anberaumter interinstitutioneller Zusammenkünfte auf geeigneter Ebene, bei denen die Kommission im Vorfeld einen detaillierten Sachstand in Bezug auf die Ausführung von Zahlungen, <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">die Mittelübertragungen,</STRING></STRING> die eingegangenen Zahlungsanträge und die revidierten Vorausschätzungen, gegebenenfalls einschließlich langfristiger Vorausschätzungen, sowie <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">umfassende</STRING></STRING> Informationen über Eventualverbindlichkeiten <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">und eine entsprechende Haushaltsdeckung, einschließlich langfristiger Vorausschätzungen, Methoden und aktueller Daten zu Anleihen- und Darlehensgeschäften</STRING></STRING> darlegt.</P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		39</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Teil 3</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING>Abschnitt B – Nummer 20 – Unterabsätze 2 <STRING BOLD="on">–</STRING> 5</STRING></STI.MOD><OLD><P>Die Kommission verpflichtet sich, das Europäische Parlament regelmäßig über die Vorbereitung, den Verlauf und den Ausgang der Verhandlungen über Fischereiabkommen, einschließlich ihrer Auswirkungen auf den Haushalt, zu unterrichten.</P><P>Was den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens im Zusammenhang mit den Fischereiabkommen anbelangt, so verpflichten sich die Organe, alles zu tun, damit sämtliche Verfahren so schnell wie möglich durchgeführt werden.</P><P>Mittel, die im Haushaltsplan für neue Fischereiabkommen oder für die Verlängerung von Fischereiabkommen vorgesehen werden, die voraussichtlich ab dem 1. Januar des betreffenden Haushaltsjahres in Kraft treten <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">oder vorläufig angewendet werden</STRING></STRING>, werden im Haushaltsplan in die hauptsächlich dafür vorgesehene operative Haushaltslinie eingestellt.</P><P>Mittel, die im Haushaltsplan für neue Fischereiabkommen oder für die Verlängerung von Fischereiabkommen vorgesehen werden, die nach dem 1. Januar des betreffenden Haushaltsjahres in Kraft treten <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">oder vorläufig gelten</STRING></STRING>, werden im Haushaltsplan in die Reserve eingestellt.</P></OLD><NEW><P>Die Kommission verpflichtet sich, das Europäische Parlament regelmäßig über die Vorbereitung, den Verlauf und den Ausgang der Verhandlungen über Fischereiabkommen, einschließlich ihrer Auswirkungen auf den Haushalt, zu unterrichten.</P><P>Was den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens im Zusammenhang mit den Fischereiabkommen anbelangt, so verpflichten sich die Organe, alles zu tun, damit sämtliche Verfahren so schnell wie möglich durchgeführt werden<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, wobei die internen Vorschriften der einzelnen Organe uneingeschränkt zu achten sind.</STRING></STRING></P><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die Kommission ist bestrebt, die Verhandlungen über neue Fischereiabkommen oder über die Verlängerung von Fischereiabkommen zeitnah abzuschließen, um zu verhindern, dass die Protokolle bereits vorläufig angewandt werden, bevor das Europäische Parlament seine Zustimmung zum Abschluss der Abkommen oder Protokolle erteilt hat.</STRING></STRING></P><P>Mittel, die im Haushaltsplan für neue Fischereiabkommen oder für die Verlängerung von Fischereiabkommen vorgesehen werden, die voraussichtlich ab dem 1. Januar des betreffenden Haushaltsjahres in Kraft treten, werden im Haushaltsplan in die hauptsächlich dafür vorgesehene operative Haushaltslinie eingestellt.</P><P>Mittel, die im Haushaltsplan für neue Fischereiabkommen oder für die Verlängerung von Fischereiabkommen vorgesehen werden, die nach dem 1. Januar des betreffenden Haushaltsjahres in Kraft treten, werden im Haushaltsplan in die Reserve eingestellt.</P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		40</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Teil 3</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING> Abschnitt C – Nummer 22</STRING></STI.MOD><OLD><P><NO.P>22.</NO.P>Der Gesamtbetrag der operativen Ausgaben für die GASP wird in ein Kapitel des Haushaltsplans mit der Überschrift GASP eingesetzt. Dieser Betrag deckt den bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs auf der Grundlage der jährlichen Vorausschätzungen des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) tatsächlich vorhersehbaren Mittelbedarf. Ein angemessener Spielraum für unvorhergesehene Maßnahmen wird dabei eingeräumt. <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Es werden keine Mittel in eine Reserve eingestellt.</STRING></STRING></P></OLD><NEW><P><NO.P>22.</NO.P>Der Gesamtbetrag der operativen Ausgaben für die GASP wird in ein Kapitel des Haushaltsplans mit der Überschrift GASP eingesetzt. Dieser Betrag deckt den bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs auf der Grundlage der jährlichen Vorausschätzungen des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) tatsächlich vorhersehbaren Mittelbedarf. Ein angemessener Spielraum für unvorhergesehene Maßnahmen wird dabei eingeräumt.</P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		41</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Teil 3</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING> Abschnitt C – Nummer 24 Unterabsätze 1 und 2</STRING></STI.MOD><OLD><P><NO.P>24.</NO.P>Der Hohe Vertreter hört das Europäische Parlament alljährlich zu einem bis zum 15. Juni des jeweiligen Jahres zu übermittelnden zukunftsorientierten Dokument über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Union, einer Bewertung der im Jahr n-1 eingeleiteten Maßnahmen sowie einer Bewertung der Koordinierung und Komplementarität der GASP mit den anderen externen Finanzierungsinstrumenten der Union an. Außerdem unterrichtet der Hohe Vertreter das Europäische Parlament regelmäßig <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">im Wege gemeinsamer Beratungssitzungen, die mindestens dreimal jährlich</STRING></STRING> im Rahmen des regelmäßigen politischen Dialogs über die GASP <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">stattfinden und die spätestens zum 30. November des jeweiligen Jahres vereinbart werden</STRING></STRING>.<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> Die Teilnahme an diesen Sitzungen wird jeweils vom Europäischen Parlament bzw. vom Rat unter Berücksichtigung des Ziels und der Art der Informationen, die in diesen Sitzungen ausgetauscht werden, festgelegt.</STRING></STRING></P><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die Kommission wird zur Teilnahme an diesen Sitzungen eingeladen.</STRING></STRING></P></OLD><NEW><P><NO.P>24.</NO.P>Der Hohe Vertreter hört das Europäische Parlament alljährlich zu einem bis zum 15. Juni des jeweiligen Jahres zu übermittelnden zukunftsorientierten Dokument über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Union, einer Bewertung der im Jahr n-1 eingeleiteten Maßnahmen sowie einer Bewertung der Koordinierung und Komplementarität der GASP mit den anderen externen Finanzierungsinstrumenten der Union an. Außerdem unterrichtet der Hohe Vertreter das Europäische Parlament regelmäßig im Rahmen des regelmäßigen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">finanziellen und</STRING></STRING> politischen Dialogs über die GASP <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">gemäß Nummer 24a</STRING></STRING>.</P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		42</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Teil 3</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING> Abschnitt C – Nummer 24 a (neu)</STRING></STI.MOD><OLD/><NEW><P><NO.P>24a.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Der regelmäßige finanzielle und politische Dialog über die GASP betrifft alle Tätigkeiten der Union, die sich aus der Umsetzung des GASP-Kapitels ergeben, insbesondere diejenigen, die Ausgaben oder finanzielle Verbindlichkeiten für den Unionshaushalt mit sich bringen. Er findet mindestens fünfmal jährlich statt, wobei die Termine spätestens bis zum 30. November des Jahres n-1 zu vereinbaren sind. Im Rahmen des Dialogs konsultiert der Hohe Vertreter das Europäische Parlament gemäß Artikel 36 EUV, wie unter den Nummern 22, 23 und 24 dieser Vereinbarung beschrieben, und stellt sicher, dass dessen Standpunkte gebührend berücksichtigt werden. An dem Dialog können Sonderbeauftragte der Europäischen Union oder, falls zweckdienlich, Kommissionsmitglieder beteiligt werden. Er findet unter Einhaltung der für den Informationsaustausch geltenden Sicherheitsvorschriften statt.</STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		43</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Teil IV (neu)</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">INTERINSTITUTIONELLE ZUSAMMENARBEIT IN BEZUG AUF DIE KONDITIONALITÄT</STRING></STRING></STRING></STI.MOD><OLD/><NEW><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">INTERINSTITUTIONELLE ZUSAMMENARBEIT IN BEZUG AUF DIE KONDITIONALITÄT</STRING></STRING></P><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Teil A. Zusammenarbeit </STRING></STRING></P><P><NO.P>25.</NO.P><STRING BOLD="on">(neu). </STRING><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die Kommission gewährt dem Parlament und dem Rat im Zusammenhang mit der Durchführung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 und anderer Vorschriften hinsichtlich der Charta der Grundrechte und der Konditionalität einen systematischen, zeitnahen, strukturierten und sicheren Zugang zu Informationen, darunter</STRING></STRING></P><P><NO.P>a)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">die an die Mitgliedstaaten übermittelte schriftliche Mitteilung,</STRING></STRING></P><P><NO.P>b)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">jedes Ersuchen um zusätzliche Informationen,</STRING></STRING></P><P><NO.P>c)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">die Korrespondenz zwischen den Kommissionsdienststellen und den Mitgliedstaaten,</STRING></STRING></P><P><NO.P>d)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Bemerkungen und Berichte der Mitgliedstaaten;</STRING></STRING></P><P><NO.P>e)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">alle internen Dokumente, die rechtliche Analysen, Bewertungen oder andere relevante Dokumente der Kommission umfassen – einschließlich relevanter Informationen, die die Kommission von den Endempfängern erhalten hat –, die zur Annahme von Maßnahmen, zur Verlängerung, Abänderung oder Aufhebung von Maßnahmen oder zur Nichteinleitung von geltenden Verfahren führen. </STRING></STRING></P><P><NO.P>26.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">(neu)	Falls erforderlich, wird ein sicherer Kommunikationskanal vereinbart, um die Vertraulichkeit zu wahren.</STRING></STRING></P><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Teil B. Konsultation und Dialog</STRING></STRING></P><P><NO.P>27.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">(neu)	Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat, bevor sie einen Vorschlag zur Annahme, Verlängerung, Abänderung oder Aufhebung von Maßnahmen vorlegt, und trägt den in diesem Zusammenhang geäußerten Standpunkten Rechnung.</STRING></STRING></P><P><NO.P>28.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die Kommission führt vierteljährlich strukturierte Dialoge mit den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments, um den Informationsfluss in Echtzeit zu gewährleisten und die demokratische Kontrolle zu stärken.</STRING></STRING></P><P><NO.P>29.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die Organe halten regelmäßige Treffen auf hoher Ebene ab, um die Koordinierung in Bezug auf das Instrumentarium zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit zu verbessern.</STRING></STRING></P><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Teil C. Transparenz und jährliche Berichterstattung</STRING></STRING></P><P><NO.P>30.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat eine alle Haushaltslinien übergreifende konsolidierte jährliche Bestandsaufnahme sämtlicher Beschlüsse im Zusammenhang mit der Konditionalität.</STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		44</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on"> Anhang</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING> Teil A – Nummer 1 a (neu)</STRING></STI.MOD><OLD/><NEW><P><NO.P>1a.</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Um zu gewährleisten, dass das Europäische Parlament und der Rat in der Lage sind, ihre Haushaltsbefugnisse wirksam auszuüben, werden haushaltspolitische Standpunkte, Übertragungen oder andere Mitteilungen, die den Lauf von Fristen auslösen, unter besonderer Berücksichtigung etwaiger Ferienzeiten übermittelt, deren Termine sich die Organe über ihre jeweiligen Dienststellen rechtzeitig mitteilen.</STRING></STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		45</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on"> Anhang</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING> Teil B – Nummer 2</STRING></STI.MOD><OLD><P><NO.P>2.</NO.P>Rechtzeitig vor der Annahme des Entwurfs des Haushaltsplans durch die Kommission wird ein Haushaltstrilog einberufen, um die Finanzierungsprioritäten für den Haushaltsplan des kommenden Haushaltsjahres zu erörtern. Die Diskussionen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">werden</STRING></STRING> den politischen Prioritäten der Union Rechnung tragen, die <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">von den Organen in einschlägigen</STRING></STRING> Dokumenten festgelegt wurden, und <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sollen</STRING></STRING> als Grundlage für das Haushaltsverfahren <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">dienen und untersuchen</STRING></STRING>, wie <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sich</STRING></STRING> die Prioritäten am besten im nächsten Haushaltsplan <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">widerspiegeln lassen</STRING></STRING>.</P></OLD><NEW><P><NO.P>2.</NO.P>Rechtzeitig vor der Annahme des Entwurfs des Haushaltsplans durch die Kommission wird ein Haushaltstrilog einberufen, um die <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">möglichen</STRING></STRING> Finanzierungsprioritäten für den Haushaltsplan des kommenden Haushaltsjahres zu erörtern. Die Diskussionen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">haben</STRING></STRING> den politischen Prioritäten der Union Rechnung <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">zu</STRING></STRING> tragen, die <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">vom Europäischen Parlament und dem Rat als Haushaltsbehörde in entsprechenden </STRING></STRING>Dokumenten festgelegt wurden, und <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sie dienen</STRING></STRING> als Grundlage für das Haushaltsverfahren<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> und dazu, zu ermitteln</STRING></STRING>, wie die Prioritäten am besten im nächsten Haushaltsplan <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">reflektiert werden können</STRING></STRING>.</P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		46</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on"> Anhang</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING> Teil D – Nummer 13</STRING></STI.MOD><OLD><P><NO.P>13.</NO.P>Bevor das Europäische Parlament im Plenum abstimmt, kann ein Haushaltstrilog einberufen werden.</P></OLD><NEW><P><STRING ITALIC="on">(Betrifft nicht die deutsche Fassung.)</STRING></P></NEW></MOD><MOD><TI.MOD><STRING BOLD="on">Änderungsvorschlag		47</STRING></TI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on">Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING><STRING BOLD="on"> Anhang</STRING></STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING> Teil E – Nummer 15</STRING></STI.MOD><OLD><P><NO.P>15.</NO.P>Kann der Rat nicht allen Abänderungen des Europäischen Parlaments zustimmen, <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sollte</STRING></STRING> er seinen Standpunkt mit einem Schreiben, das vor dem ersten während der Vermittlungsfrist vorgesehenen Treffen versandt wird<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, bestätigen</STRING></STRING>. In diesem Fall verfährt der Vermittlungsausschuss gemäß den in den folgenden Nummern des vorliegenden Anhangs beschriebenen Bedingungen.</P></OLD><NEW><P><NO.P>15.</NO.P>Kann der Rat nicht allen Abänderungen des Europäischen Parlaments zustimmen, <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">bestätigt</STRING></STRING> er seinen Standpunkt mit einem Schreiben, das vor dem ersten während der Vermittlungsfrist vorgesehenen Treffen versandt wird. In diesem Fall verfährt der Vermittlungsausschuss gemäß den in den folgenden Nummern des vorliegenden Anhangs beschriebenen Bedingungen.</P></NEW><STI.MOD><STRING>°</STRING></STI.MOD><STI.MOD><STRING>° °</STRING></STI.MOD></MOD></GR.MOD></MODLST></ACTION><ACTION><P><NO.P>130.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST><TXTLST><ANNEX><TI><STRING BOLD="on"><STRING UNDERLINE="on">Anhang I: Standpunkt des Europäischen Parlaments zu den Zahlen (jeweilige Preise und konstante Preise von 2025) ohne NGEU-Schuldendienstkosten</STRING></STRING></TI><P><TABLE><TGROUP COLS="9"><COLSPEC COLNAME="C1" COLNUM="1" COLWIDTH="36.08*"/><COLSPEC COLNAME="C2" COLNUM="2" COLWIDTH="7.42*"/><COLSPEC COLNAME="C3" COLNUM="3" COLWIDTH="7.42*"/><COLSPEC COLNAME="C4" COLNUM="4" COLWIDTH="7.42*"/><COLSPEC COLNAME="C5" COLNUM="5" COLWIDTH="7.42*"/><COLSPEC COLNAME="C6" COLNUM="6" COLWIDTH="7.42*"/><COLSPEC COLNAME="C7" COLNUM="7" COLWIDTH="7.42*"/><COLSPEC COLNAME="C8" COLNUM="8" COLWIDTH="7.42*"/><COLSPEC COLNAME="C9" COLNUM="9" COLWIDTH="11.98*"/><TBODY><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C9" NAMEST="C1" VALIGN="MIDDLE"><P>in Mio. EUR – zu jeweiligen Preisen, Deflator von 2 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">2028</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">2029</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">2030</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">2031</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">2032</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">2033</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">2034</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C9" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">Total</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C9" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">2028-2034</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><NO.P>1.</NO.P><STRING BOLD="on">Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, Landwirtschaft und ländlicher Raum, Meere, Wohlstand und Sicherheit </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">155 131</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">152 647</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">149 516</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">146 740</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">143 070</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">129 536</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">120 725</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C9" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">997 366</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><NO.P>2.</NO.P><STRING BOLD="on">Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Sicherheit</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">74 825</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">90 966</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">93 066</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">97 694</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">99 148</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">101 491</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">102 507</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C9" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">659 697</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><NO.P>3.</NO.P><STRING BOLD="on">Europa in der Welt</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">27 300</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">27 936</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">28 438</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">34 023</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">39 758</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">40 516</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">41 288</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C9" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">239 259</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><NO.P>4.</NO.P><STRING BOLD="on">Verwaltung</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">14 945</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">15 584</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">16 281</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">16 870</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">17 466</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">18 062</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">18 669</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C9" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">117 877</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN INSGESAMT</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">272 201</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">287 134</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">287 301</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">295 327</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">299 442</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">289 605</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">283 189</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C9" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">2 014 198</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P> </P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C9" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on"> </STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">MITTEL FÜR ZAHLUNGEN INSGESAMT</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">271 032</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">305 040</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">300 920</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">296 118</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">279 007</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">275 902</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">267 875</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C9" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">1 995 894</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C9" NAMEST="C1" VALIGN="MIDDLE"><P>in Mio. EUR – zu Preisen von 2025</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">2028</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">2029</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">2030</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">2031</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">2032</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">2033</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">2034</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C9" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">Total</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C9" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">2028-2034</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><NO.P>1.</NO.P><STRING BOLD="on">Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, Landwirtschaft und ländlicher Raum, Meere, Wohlstand und Sicherheit </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">146 152</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">140 992</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">135 392</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">130 273</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">124 525</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">110 534</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">100 996</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C9" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">888 864</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><NO.P>2.</NO.P><STRING BOLD="on">Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Sicherheit</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">70 508</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">84 037</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">84 291</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">86 747</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">86 312</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">86 619</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">85 771</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C9" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">584 288</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><NO.P>3.</NO.P><STRING BOLD="on">Europa in der Welt</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">25 727</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">25 810</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">25 758</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">30 214</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">34 615</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">34 583</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">34 551</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C9" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">211 260</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><NO.P>4.</NO.P><STRING BOLD="on">Verwaltung</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">14 083</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">14 397</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">14 746</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">14 980</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">15 205</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">15 415</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">15 621</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C9" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">104 449</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN INSGESAMT</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">256 472</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">265 237</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">260 189</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">262 215</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">260 657</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">247 151</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">236 939</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C9" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">1 788 861</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C9" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on"> </STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">MITTEL FÜR ZAHLUNGEN INSGESAMT</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">255 399</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">281 809</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">272 552</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">262 944</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">242 892</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">235 479</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">224 145</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C9" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">1 775 220</STRING></P></ENTRY></ROW></TBODY></TGROUP></TABLE></P></ANNEX><ANNEX><TI><STRING BOLD="on"><STRING UNDERLINE="on">Anhang II: Standpunkt des Europäischen Parlaments zur Aufschlüsselung nach Programmen</STRING></STRING></TI><P><TABLE><TGROUP COLS="5"><COLSPEC COLNAME="C1" COLNUM="1" COLWIDTH="14.61*"/><COLSPEC COLNAME="C2" COLNUM="2" COLWIDTH="42.8*"/><COLSPEC COLNAME="C3" COLNUM="3" COLWIDTH="13.74*"/><COLSPEC COLNAME="C4" COLNUM="4" COLWIDTH="12.2*"/><COLSPEC COLNAME="C5" COLNUM="5" COLWIDTH="16.65*"/><TBODY><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C2" NAMEST="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">in Mrd. EUR – Mittel für Verpflichtungen (zu jeweiligen Preisen)</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">MFR-Vorschlag</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">Standpunkt des EP (1,27 % des BNE, ohne NGEU-Rückzahlung)</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">Nominale Änderung</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C1" NAMEEND="C2" NAMEST="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">Mehrjähriger Finanzrahmen</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">1816,89</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">2014,20</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">197,30</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C2" NAMEST="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">Rubrik 1: Europäisches Sozialmodell und Lebensqualität, ohne NGEU </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P>894,22</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P>997,37</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>103,15</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C2" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Europäischer Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>865,08</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>972,86</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>107,79</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C2" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">GAP</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">293,70</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">433,01</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">139,31</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">davon </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">Einkommensstützung</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING ITALIC="on">293,70</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING ITALIC="on">320,30</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C5" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">26,60</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">Ländliche Gebiete</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING ITALIC="on">0,00</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING ITALIC="on">106,41</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C5" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">106,41</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">Einheitliches Sicherheitsnetz*</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">6,30</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">6,30</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C5" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">0,00</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C2" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">POSEI (in die GAP aufzunehmen)</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">0,00</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">7,33</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">7,33</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C2" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">Fischerei</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">2,00</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">7,29</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">5,29</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C2" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, einschließlich der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (Interreg), und Kohäsionsfonds</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">228,06</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">306,93</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">78,87</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">davon</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">EFRE</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">183,15</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">248,37</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C5" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">65,23</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">KF</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">34,65</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">46,99</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C5" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">12,34</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">Interreg</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">10,26</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">11,57</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C5" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">1,30</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C2" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">Europäischer Sozialfonds</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">0,00</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">124,19</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">124,19</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C2" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">Migration – Asyl, Migration und Integration**</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">11,98</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">13,31</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">1,34</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C2" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">Migration – Grenzmanagement und gemeinsame Visumpolitik**</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">15,40</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">17,12</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">1,72</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C2" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">Migration – Innere Sicherheit**</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">6,84</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">7,61</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">0,76</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C2" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">EU-Fazilität***</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">65,63</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">56,08</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">-9,56</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C2" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">Nicht zweckgebundene NRPP-Mittel</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">235,17</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">0,00</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">-235,17</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C2" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Unterstützung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>0,44</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>0,49</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>0,05</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C2" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Dezentrale Agenturen</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>22,89</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>22,89</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>0,00</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C2" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Spielräume</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>5,82</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>1,13</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>-4,69</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>* Der Betrag von 6,3 Mrd. EUR, der dem einheitlichen Sicherheitsnetz zugeordnet ist, wird im Rahmen der GAP verbucht.</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>** Gesamt für die Fonds für innere Angelegenheiten: 38,04 Mrd. EUR</P><P>*** ohne Berücksichtigung des einheitlichen Sicherheitsnetzes</P></ENTRY></ROW></TBODY></TGROUP></TABLE></P><P/><P><TABLE><TGROUP COLS="10"><COLSPEC COLNAME="C1" COLNUM="1" COLWIDTH="9.51*"/><COLSPEC COLNAME="C2" COLNUM="2" COLWIDTH="4.51*"/><COLSPEC COLNAME="C3" COLNUM="3" COLWIDTH="5.98*"/><COLSPEC COLNAME="C4" COLNUM="4" COLWIDTH="20*"/><COLSPEC COLNAME="C5" COLNUM="5" COLWIDTH="14.47*"/><COLSPEC COLNAME="C6" COLNUM="6" COLWIDTH="1.83*"/><COLSPEC COLNAME="C7" COLNUM="7" COLWIDTH="3.7*"/><COLSPEC COLNAME="C8" COLNUM="8" COLWIDTH="9.51*"/><COLSPEC COLNAME="C9" COLNUM="9" COLWIDTH="17.85*"/><COLSPEC COLNAME="C10" COLNUM="10" COLWIDTH="12.64*"/><TBODY><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C3" NAMEST="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">in Mrd. EUR – Mittel für Verpflichtungen (zu konstanten Preisen von 2025)</STRING></P><P><STRING BOLD="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">MFR-Vorschlag</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" NAMEEND="C5" NAMEST="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">Standpunkt des EP (1,27 % des BNE, ohne NGEU-Rückzahlung)</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" NAMEEND="C6" NAMEST="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">Nominale Änderung</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C6" NAMEST="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">Mehrjähriger Finanzrahmen</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C3" NAMEST="C2" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">1613,75</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">1788,86</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">175,11</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C6" NAMEST="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">Rubrik 1: Europäisches Sozialmodell und Lebensqualität, ohne NGEU </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C3" NAMEST="C2" VALIGN="MIDDLE"><P>797,08</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P>888,86</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>91,78</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C6" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Europäischer Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C3" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>771,29</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>867,19</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>95,90</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C6" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">GAP</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C3" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">261,01</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">385,12</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">124,11</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C2" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">davon </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" NAMEEND="C5" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">Einkommensstützung</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" NAMEEND="C4" NAMEST="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING ITALIC="on">261,01</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING ITALIC="on">284,65</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C5" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">23,64</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C2" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" NAMEEND="C5" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">Ländliche Gebiete</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" NAMEEND="C4" NAMEST="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING ITALIC="on">0,00</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING ITALIC="on">94,88</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C5" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">94,88</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C2" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" NAMEEND="C5" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">Einheitliches Sicherheitsnetz*</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" NAMEEND="C4" NAMEST="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">5,60</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">5,60</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C5" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">0,00</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C6" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">POSEI (in die GAP aufzunehmen)</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C3" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">0,00</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">6,50</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">6,50</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C6" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">Fischerei</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C3" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">1,77</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">6,50</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">4,73</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C6" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, einschließlich der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (Interreg), und Kohäsionsfonds</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C3" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">203,72</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">274,34</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">70,62</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C2" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">davon</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" NAMEEND="C5" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">EFRE</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" NAMEEND="C4" NAMEST="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">163,71</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">222,00</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C5" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">58,29</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C2" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" NAMEEND="C5" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">KF</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" NAMEEND="C4" NAMEST="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">30,97</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">42,00</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C5" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">11,03</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C2" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" NAMEEND="C5" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">Interreg</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" NAMEEND="C4" NAMEST="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">9,04</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">10,34</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C5" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">1,30</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C6" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">Europäischer Sozialfonds</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C3" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">0,00</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">110,73</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">110,73</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C6" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">Migration – Asyl, Migration und Integration**</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C3" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">10,70</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">11,90</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">1,20</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C6" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">Migration – Grenzmanagement und gemeinsame Visumpolitik**</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C3" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">13,76</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">15,30</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">1,54</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C6" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">Migration – Innere Sicherheit**</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C3" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">6,12</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">6,80</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">0,68</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C6" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">EU-Fazilität***</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C3" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">58,40</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">50,00</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">-8,40</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C6" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">Nicht zweckgebundene NRPP-Mittel</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C3" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">210,20</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">0,00</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">-210,20</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C6" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Unterstützung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C3" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>0,39</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>0,43</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>0,04</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C6" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Dezentrale Agenturen</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C3" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>20,24</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>20,24</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>0,00</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C6" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Spielräume</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C3" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>5,16</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>1,00</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>-4,16</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C10" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>* Der Betrag von 5,6 Mrd. EUR, der dem einheitlichen Sicherheitsnetz zugeordnet ist, wird im Rahmen der GAP verbucht.</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>** Gesamt für die Fonds für innere Angelegenheiten: 34,0 Mrd. EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P> </P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P> </P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P> </P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>*** ohne Berücksichtigung des einheitlichen Sicherheitsnetzes</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P> </P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P> </P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P> </P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">in Mrd. EUR – Mittel für Verpflichtungen (konstante Preise 2025)</STRING></P><P><STRING BOLD="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">MFR-Vorschlag</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">Standpunkt des EP (1,27 % des BNE, ohne NGEU-Rückzahlung)</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">Nominale Änderung</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">Rubrik 2: Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Sicherheit</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">522,21</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">584,29</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">62,08</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Europäischer Fonds für Wettbewerbsfähigkeit</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>207,40</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>234,00</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>26,60</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">davon</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" NAMEEND="C5" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">LIFE-Maßnahmen</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" NAMEEND="C5" NAMEST="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">0,00</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">3,00</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C5" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">3,00</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" NAMEEND="C5" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">EU4Health-Maßnahmen</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" NAMEEND="C5" NAMEST="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">0,00</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">8,90</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C5" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING ITALIC="on">8,90</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Horizont Europa</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>154,88</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>177,01</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>22,13</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>EURATOM/ITER</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>8,71</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>8,71</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>0,00</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>INSC-D (Instrument für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit – Stilllegung)</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>0,85</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>0,85</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>0,00</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Ignalina-Programm</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>0,60</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>0,60</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>0,00</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>CEF (Verkehr, Energie, Militärische Mobilität)</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>72,25</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>81,00</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>8,75</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Binnenmarkt- und Zollprogramm</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>5,54</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>6,10</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>0,56</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Pericles (Schutz des Euro)</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>0,01</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>0,01</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>0,00</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Erasmus+</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>36,19</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>42,00</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>5,81</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>AgoraEU</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>7,61</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>9,50</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>1,89</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>UCPM+ (Katastrophenschutzverfahren der Union und Krisenvorsorge im Gesundheitsbereich)</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>9,46</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>11,00</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>1,54</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Justiz</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>0,71</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>0,79</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>0,08</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Dezentrale Agenturen</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>8,69</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>8,69</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>0,00</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Sonstige Maßnahmen im Rahmen der Befugnisse der Kommission</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>2,23</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>2,23</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>0,00</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Spielräume</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>7,09</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>1,80</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>-5,29</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">Rubrik 3: Europa in der Welt</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">190,02</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">211,26</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">21,24</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Europa in der Welt</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>176,83</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>198,63</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>21,80</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>2,99</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>3,34</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>0,35</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Überseeische Länder und Gebiete, einschließlich Grönlands</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>0,89</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>1,85</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>0,96</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei und regionale Fischereiorganisationen (RFO)</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>1,18</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>1,50</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>0,32</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Sonstige Maßnahmen im Rahmen der Befugnisse der Kommission</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>1,01</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>1,01</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>0,00</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Spielräume</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>7,13</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>4,94</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P>-2,19</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" NAMEEND="C5" NAMEST="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">Rubrik 4: Verwaltung</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C2" NAMEEND="C4" NAMEST="C2" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">104,45</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">104,45</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="RIGHT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">0,00</STRING></P></ENTRY></ROW></TBODY></TGROUP></TABLE></P></ANNEX></TXTLST></SDOCTA>