<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0119</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Kontrolle der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank-Gruppe – Jahresbericht 2024</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0086/2026 - Berichterstatter: Dick Erixon)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. April 2026 zu der Kontrolle der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank-Gruppe – Jahresbericht 2024 (2025/2237(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Tätigkeitsbericht 2024 der Europäischen Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) vom 30. Januar 2025 mit dem Titel „Prioritäten für mehr Wohlstand“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Investitionsbericht 2024/2025 der EIB vom 5. März 2025 mit dem Titel „Innovation, integration and simplification in Europe“ (Innovation, Integration und Vereinfachung in Europa) und den Investitionsbericht 2023/2024 der EIB vom 7. Februar 2024 mit dem Titel „Transforming for competitiveness“ (Wettbewerbsfähig durch Transformation),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 1. Juli 2024 veröffentlichten Bericht der EIB-Gruppe über die Umsetzung der Transparenzpolitik der EIB-Gruppe im Jahr 2023 und auf die Transparenzpolitik der EIB, die am 17. November 2021 gebilligt und am 16. Juli 2025 geändert wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 21. Juni 2024 veröffentlichten Strategie-Fahrplan 2024-2027 der EIB-Gruppe,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 13. Juni 2024 veröffentlichten Wirkungsbericht 2023/2024 der EIB Global,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2025/504 des Rates vom 11. März 2025 zur Änderung des Protokolls Nr. 5 über die Satzung der Europäischen Investitionsbank<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/504, 14.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/504/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Aktionsplan der EIB-Gruppe für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, der auf der Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) am 12. April 2024 in Luxemburg vorgestellt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 9. Februar 2024 veröffentlichten operativen Plan 2024-2026 der EIB-Gruppe und den am 30. Januar 2025 veröffentlichten operativen Plan 2025-2027 der EIB-Gruppe,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den dritten Jahresbericht der EIB-Gruppe vom 15. Juli 2024 mit dem Titel „Aktivitäten der EIB-Gruppe in EU-Kohäsionsregionen 2023“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss des EIB-Verwaltungsrats vom 21. März 2025 zur Begrenzung ausgeschlossener Tätigkeiten, der sich an den Standpunkt des Europäischen Rates vom 6. März 2025 anlehnt,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. März 2025 mit dem Titel „Spar- und Investitionsunion – Eine Strategie zur Förderung von Wohlstand und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit in der EU“ (COM(2025)0124),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der EIB-Gruppe vom 10. Juni 2025 mit dem Titel „Complaints Mechanism – 2024 annual report“ (Beschwerdeverfahren – Jahresbericht 2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 12. September 2025 veröffentlichten Jahresberichte des Prüfungsausschusses der EIB über das Geschäftsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der EIB-Gruppe vom 26. Juni 2024 mit dem Titel „EIB Group support for EU businesses: Evidence of impact in addressing market failures“ (Unterstützung der EIB-Gruppe für Unternehmen in der EU: Nachweis der Wirksamkeit bei der Behebung von Marktversagen),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 5. März 2024 mit dem Titel „Eine neue europäische Industriestrategie für den Verteidigungsbereich: Erreichen der Verteidigungsbereitschaft der EU durch eine reaktionsfähige und resiliente europäische Verteidigungsindustrie“ (JOIN(2024)0010),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht 22/2024 des Europäischen Rechnungshofs (im Folgenden „Rechnungshof“) vom 21. Oktober 2024 mit dem Titel „Doppelfinanzierung aus dem EU-Haushalt“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht 07/2025 des Rechnungshofs vom 19. März 2025 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der EIB-Gruppe vom 8. August 2025 mit dem Titel „European Investment Bank Group Risk Management Disclosure Report – December 2024“ (Bericht über die Offenlegung des Risikomanagements der EIB-Gruppe – Dezember 2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 4. August 2025 veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2024 der Abteilung Betrugsbekämpfung der EIB-Gruppe,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 19. März 2025 mit dem Titel „Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030“ (JOIN(2025)0120),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der EIB-Gruppe vom Juli 2025 mit dem Titel „EIB Group’s contribution to the European Union’s 2021 – 2027 Multiannual Financial Framework (MFF): A synthesis of evaluative evidence“ (Beitrag der EIB-Gruppe zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 der Europäischen Union: eine Zusammenfassung der Evaluierungsevidenz),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die im Jahr 2024 von der Kommission veröffentlichte Studie mit dem Titel „Access to equity financing for European defence SMEs“ (Zugang zu Eigenkapitalfinanzierungen für europäische KMU im Bereich Verteidigung)<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission: Generaldirektion Verteidigungsindustrie und Weltraum, <STRING ITALIC="on">Access to equity financing for European defence SMEs,</STRING> Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2024, https://data.europa.eu/doi/10.2889/698738.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme 01/2026 des Rechnungshofs vom 12. Januar 2026,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung CC 1/2025 des Kontaktausschusses der Obersten Rechnungskontrollbehörden der Europäischen Union vom 30. September 2025 zur externen öffentlichen Prüfung der Europäischen Investitionsbank,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom 17. April 2024 mit dem Titel „Much more than a market – Speed, security, solidarity: Empowering the Single Market to deliver a sustainable future and prosperity for all EU Citizens“ (Viel mehr als ein Markt – Geschwindigkeit, Sicherheit, Solidarität: Stärkung des Binnenmarkts zur Schaffung einer nachhaltigen Zukunft und von Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger der EU) (Letta-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Sachverständigenausschusses unter dem Vorsitz von Christian Noyer vom 25. April 2024 mit dem Titel „Developing European capital markets to finance the future“ (Entwicklung der europäischen Kapitalmärkte zur Finanzierung der Zukunft),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“ (im Folgenden „Draghi-Bericht“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Presseerklärung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vom 4. März 2025 zum Verteidigungspaket,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2025 zu dem Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/3151, 20.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3151/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 17. Juli 2025 veröffentlichte Liste der ausgeschlossenen Tätigkeiten der EIB-Gruppe,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0086/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die EIB-Gruppe aus der EIB – dem weltweit größten multilateralen Finanzierungsinstitut, das sich vollständig im Besitz von EU-Mitgliedstaaten befindet –, und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) zusammensetzt; in der Erwägung, dass die Tätigkeit einer öffentlichen Bank darauf ausgerichtet sein sollte, eindeutige Marktversagen und Investitionslücken zu beheben, bei denen private Finanzierungen fehlen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die EIB-Gruppe gemäß den Bestimmungen der EU-Verträge zur ausgewogenen und stetigen Entwicklung des Binnenmarkts im Interesse der Union beitragen sollte; in der Erwägung, dass ihre Investitionen auf Projekte ausgerichtet sein sollten, die eine klare Zusätzlichkeit sowie ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aufweisen und auf die Entwicklung des Binnenmarkts abzielen, oder auf Projekte von gemeinsamem Interesse, die nicht vollständig durch die in einem Mitgliedstaat verfügbaren Mittel finanziert werden können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass durch die EIB-Finanzierung die nationalen Haushaltsmittel und die private Finanzierung ergänzt und nicht ersetzt werden sollten und dass dabei das Subsidiaritätsprinzip geachtet werden sollte, insbesondere in Politikbereichen, die in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen; in der Erwägung, dass EIB-Finanzierungen einen klaren Mehrwert für die EU bieten und messbare Ergebnisse in Form einer echten Zusätzlichkeit aufweisen müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die EIB-Gruppe zur Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der EU beiträgt und die entwicklungspolitische Zusammenarbeit der Union durch die Durchführung von Maßnahmen außerhalb der EU unterstützt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass im Letta-Bericht und im Draghi-Bericht über die Zukunft der EU gefordert wird, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, die entscheidende Rolle der Marktintegration betont und die Notwendigkeit hervorgehoben wird, sowohl öffentliche als auch private Investitionen zu intensivieren, um ein stärkeres Europa aufzubauen; in der Erwägung, dass die EIB-Gruppe, insbesondere über den EIF, eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) spielt und deren Zugangsmöglichkeiten zu den Finanzmärkten auf diese Weise verbessert; in der Erwägung, dass die Rolle der EIB im Wohnungsbau anhand von Zusätzlichkeitskriterien bewertet werden und die nationalen Bemühungen vielmehr ergänzen statt ersetzen sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass das AAA-Rating der EIB einen strategischen Vermögenswert für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass sich dieser Bericht auf die Kontrollfunktion der Tätigkeiten der EIB konzentriert und dabei die Rentabilität, die Rechenschaftspflicht und die wirtschaftliche Verwaltung der Mittel der Union bewertet; in der Erwägung, dass die fortlaufende Ausweitung des Mandats der EIB und die Erhöhung der durch den Unionshaushalt abgesicherten Garantien für die Tätigkeiten der EIB es rechtfertigen und erforderlich erscheinen lassen, dass das Maß an externer Kontrolle entsprechend zunimmt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die demokratische Rechenschaftspflicht mit der sich wandelnden Rolle der EIB Schritt halten muss; in der Erwägung, dass die Tiefe und Qualität der Aufsicht über die Finanzgeschäfte der EIB durch das Parlament der Intensität der Zusammenarbeit zwischen der EIB und der Kommission entsprechen sollten, die sehr bedeutsam geworden ist; in der Erwägung, dass die immer wichtigere Rolle der EIB mit mehr demokratischer Rechenschaftspflicht und Transparenz einhergehen sollte; in der Erwägung, dass eine verstärkte parlamentarische Kontrolle die demokratische Rechenschaftspflicht der EIB stärken würde und dies eine transparente Berichterstattung, Zugang zu Prüfungszwecken sowie eine strukturierte Weiterverfolgung der Empfehlungen des Parlaments erfordert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass ein wirksamer Schutz von Hinweisgebern und investigativer Journalismus zur Betrugsprävention und zur Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung beitragen, da sie die Transparenz und die öffentliche Kontrolle verbessern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die EIB den Mitgliedstaaten gehört, wobei für ihr gezeichnetes Kapital in Höhe von 248,8 Mrd. EUR die Steuerzahler haften; in der Erwägung, dass EIB-Anleihen in den nationalen Schuldenstatistiken nicht aufgeführt werden; in der Erwägung, dass aufgrund dieses außerbilanzmäßigen Geschäftscharakters strenge Effizienzstandards und eine externe Rechnungsprüfung unerlässlich sind; in der Erwägung, dass die Ausweitung des Mandats der EIB mit einer Stärkung der Regelungen für die externe Rechnungsprüfung einhergehen muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die EIB-Gruppe über interne Mechanismen der Rechenschaftspflicht verfügt, diese jedoch keinen Ersatz für eine unabhängige externe demokratische Kontrolle und Aufsicht durch den Rechnungshof darstellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass im derzeitigen Vertragsrahmen und gemäß der Satzung der EIB die Zusammenarbeit zwischen EIB und Parlament im Zusammenhang mit dem jährlichen Kontrollbericht weitgehend auf informellen Vereinbarungen und Verkehrsgepflogenheiten und nicht auf verbindlichen institutionellen Verpflichtungen beruht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass das Geschäftsmodell der EIB höchste Standards in Bezug auf Integrität, Rechenschaftspflicht und Transparenz erfordert und dass angemessene Maßnahmen ergriffen und kontinuierlich aktualisiert werden müssen, um gegen die Finanzierung aller Formen von Betrug, Geldwäsche, Terrorismus, organisierter Kriminalität und Steuerhinterziehung vorzugehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die EIB durch ihre Darlehenstätigkeit in Nicht-EU-Ländern, unter anderem im Rahmen des 2022 ins Leben gerufenen Geschäftsbereichs EIB Global, der mit der Politik und den Prioritäten der EU weltweit in Einklang gebracht werden soll, eine Schlüsselrolle bei der Förderung der außenpolitischen Ziele der Union spielt; in der Erwägung, dass eine wirksame Zusammenarbeit mit Partnerländern im Bereich des Migrationsmanagements, einschließlich der Rückübernahme und Rückkehr von Migranten, die kein rechtmäßiges Aufenthaltsrecht in der Union haben, ein relevanter Aspekt im Umfeld des externen Finanzierungsrahmens der Union ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass das Personal der EIB-Gruppe auf allen Ebenen, einschließlich der höheren Führungsebene und des Verwaltungsrats, in Bezug auf das Geschlechterverhältnis und die geografische Herkunft ausgewogen sein sollte, wobei die Grundsätze einer auf Leistung basierenden Auswahl uneingeschränkt zu beachten sind; in der Erwägung, dass das Wohlergehen des Personals und ein fairer Personalrahmen wesentliche Voraussetzungen für institutionelle Resilienz und Integrität sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Finanzgeschäfte und Performance</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>nimmt die stabile finanzielle Gesamtleistung der EIB-Gruppe im Jahr 2024 und deren konsolidierte Ergebnisse in demselben Jahr in Höhe von 3,38 Mrd. EUR zur Kenntnis; betont, dass die Wahrung des AAA-Ratings der EIB ein vorrangiges Ziel der Governance der EIB bleiben muss; betont, dass das AAA-Rating der EIB ein strategischer Vermögenswert ist, der der EIB Wege eröffnet, günstige Finanzierungsbedingungen sicherzustellen; betont, dass der Erfolg weiterhin und verstärkt an nachweisbaren wirtschaftlichen und politischen Ergebnissen und nicht nur an unterzeichneten Volumen gemessen werden muss; betont überdies, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit anhand von Nachweisen für Zusätzlichkeit im Hinblick auf die Politikziele, Rentabilität und messbaren Ergebnissen bewertet werden sollte; weist darauf hin, dass vereinfachte Verfahren regelmäßig einer unabhängigen Überprüfung unterzogen werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass sich der Anteil der Zahlungen, die mehr als 90 Tage überfällig sind, verdreifacht hat und sich Ende 2024 auf insgesamt 281,3 Mio. EUR belief, was 0,06 % des gesamten Darlehensportfolios entspricht (gegenüber 82,4 Mio. EUR oder 0,02 % Ende 2023), räumt zwar ein, dass diese Zahlungen nach Bankstandards nach wie vor sehr niedrig sind, ersucht die EIB dennoch, die zugrunde liegenden Ursachen zu erläutern und über die ergriffenen Korrekturmaßnahmen zu berichten; betont, dass jeder Anstieg notleidender Risikopositionen sorgfältig überwacht werden muss, um die finanzielle Stabilität und die Bonität der EIB zu wahren; hebt hervor, dass diese Zunahme bei notleidenden Risikopositionen und überfälligen Zahlungen das Wachstum des gesamten Darlehensportfolios, das bei 2 % liegt, deutlich überschreitet;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">InvestEU, Vereinfachung des mehrjährigen Finanzrahmens und Aufbau- und Resilienzfazilität</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass die EIB im Jahr 2024 38 Finanzierungen im Rahmen von InvestEU genehmigt hat, bei denen 1,7 Mrd. EUR der EU-Garantie in Anspruch genommen worden sind; besteht darauf, dass bei der Berichterstattung eingabebasierte Parameter durch wirkungsbasierte Indikatoren ergänzt werden, in deren Rahmen konkrete wirtschaftliche Ergebnisse nachgewiesen werden, und eine Bewertung der Zusätzlichkeit sowie eine Ex-post-Analyse potenzieller Verdrängungseffekte, auch bei über Finanzintermediäre durchgeführten Finanzierungen, einbezogen werden; fordert einen leistungsorientierten Haushaltsansatz, bei dem Kapitalzuweisungen und strategische Prioritäten auf der Grundlage nachgewiesener Effizienz, Kapitalrendite und eines echten Kosten-Nutzen-Verhältnisses zusätzlich zur Einhaltung vorgegebener prozentualer Zielvorgaben bewertet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass das Programm „InvestEU“ auch anhand der Qualität seiner Interventionen und ihrer messbaren Wirkung und nicht nur anhand der Quantität der eingesetzten Mittel bewertet werden sollte; weist darauf hin, dass es derzeit keine überprüfbaren Messrahmen für die Bewertung der Ergebnisse von im Rahmen von InvestEU finanzierten Projekten gibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass die fragmentierte und komplexe Finanzierungslandschaft der EU zu Ineffizienzen führt; betont, dass Bürokratieabbau für die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit von grundlegender Bedeutung ist und dass durch Vereinfachung der Verwaltungsaufwand verringert werden sollte, ohne dass Prüfpfade, die Transparenz oder Kontrollen im Bereich der Betrugsbekämpfung abgeschwächt werden; stellt die Bemühungen der EIB zur Vereinfachung der Bewertung der Marktreife fest; fordert die EIB auf, jährlich zentrale Leistungsindikatoren für Genehmigungen zu veröffentlichen und messbare Verringerungen des Verwaltungsaufwands für Antragsteller, insbesondere KMU und Midcap-Unternehmen, nachzuweisen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>begrüßt die laufende Evaluierung des Rahmens der EIB für die Messung von Zusätzlichkeit und Wirkung und stellt fest, dass die Ergebnisse in der ersten Hälfte des Jahres 2026 erwartet werden; fordert die EIB und die Kommission auf, eine gemeinsame Ex-post-Methodik zur Bewertung der Zusätzlichkeit für EU-gestützte Finanzierungen festzulegen und regelmäßig über deren Auswirkungen auf Portfolio- und Sektorebene zu berichten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Energieversorgungssicherheit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die EIB auf, sämtliche CO2-armen Projekte, darunter im Bereich der Kernenergie, anhand objektiver und transparenter Kriterien, einschließlich der CO2-Intensität über den gesamten Lebenszyklus hinweg, der Netzstabilität und der Kosteneffizienz, unter dem Gesichtspunkt der Technologieneutralität zu bewerten und sich dabei auf strategische grenzüberschreitende Projekte zu konzentrieren, um den Mehrwert für die EU zu erhöhen; stellt fest, dass die EIB im Jahr 2024 mehr als 27 Mrd. EUR in die Energiewende und in die Energiesicherheit investiert hat, einschließlich erneuerbarer Energien, Netzen und Speicherlösungen; fordert die EIB auf, der Energieeffizienz und der Kosteneffizienz Vorrang einzuräumen und gleichzeitig das souveräne Recht der Mitgliedstaaten, ihren Energiemix selbst zu bestimmen, uneingeschränkt zu achten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>äußert Bedenken hinsichtlich der unverhältnismäßigen Anforderungen im Rahmen der Berichterstattung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG), die den Kreditnehmern der EIB auferlegt werden; warnt davor, dass übermäßige Offenlegungspflichten vor der Durchführung wirtschaftlich tragfähiger Projekte abschrecken und Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen schaffen; fordert die EIB auf, ihre Anforderungen an die ESG-Berichterstattung mit Blick auf die Sicherstellung der Verhältnismäßigkeit zu überprüfen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Verteidigungs- und Sicherheitspolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, wie wichtig der Beitrag der EIB-Gruppe zu Frieden, Verteidigung und Sicherheit in Europa ist, wie dies auch im Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 dargelegt wird, indem sie Initiativen unterstützt, die die strategische Autonomie und Resilienz der Union ausbauen, die Verteidigungsindustrie der EU stärken, die Cybersicherheitsinfrastruktur verbessern und Innovationen im Bereich der kritischen Verteidigungstechnologien fördern, und hierfür Finanzmittel bereitstellt und private Investitionen mobilisiert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>nimmt den Beschluss des Verwaltungsrats der EIB vom 21. März 2025 zur Kenntnis, die Förderkriterien der EIB-Gruppe für Investitionen in die Sicherheit und Verteidigung zu erweitern und ausgeschlossene Tätigkeiten im Einklang mit den Vorschlägen, die von den Staats- und Regierungschefs der EU auf der Tagung des Europäischen Rates am 6. März 2025 gebilligt wurden, zu begrenzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>begrüßt die fortgesetzte und immer wichtigere Rolle der EIB bei der Stärkung der Sicherheit Europas durch gezielte Investitionen sowohl in die Verteidigungs- als auch in die zivile Infrastruktur im Einklang mit den übergeordneten Zielen der EU, Innovation zu fördern und die Sicherheit der Union zu erhöhen; hebt hervor, dass die EIB auch künftig in ein sicheres und geschütztes Europa investieren sollte, indem sie die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung und die Bereitstellung von Produkten, Dienstleistungen und Technologien unterstützt, durch die Verteidigungskapazitäten, Forschung und Entwicklung sowie Innovation in Europa gestärkt werden; fordert, dass der Umfang der förderfähigen Investitionen weiter angepasst wird, um dem ehrgeizigen Ziel gerecht zu werden, einen Beitrag zur Verteidigung und Sicherheit Europas zu leisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>nimmt den starken Anstieg der Finanzierungen der EIB in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung von 0,5 Mrd. EUR im Jahr 2023 auf 1,04 Mrd. EUR im Jahr 2024 sowie die weitere Ausweitung im Jahr 2025 zur Kenntnis; weist darauf hin, dass die derzeitige Strategische Europäische Sicherheitsinitiative der EIB in Höhe von 8 Mrd. EUR in ein dauerhaftes, bereichsübergreifendes politisches Ziel integriert wird, wodurch die bestehenden politischen Ziele ergänzt und vorab festgelegte Obergrenzen für die Sicherheitsfinanzierung abschafft werden und eine verstärkte und flexible Unterstützung im Einklang mit den Prioritäten des Rates ermöglicht wird; fordert, dass ein gesonderter Anhang im Rahmen der jährlichen Berichterstattung an das Parlament übermittelt wird, in dem es um Sicherheits- und Verteidigungsfinanzierungen, einschließlich Angaben zur Zusätzlichkeit, zur Umsetzungsgeschwindigkeit, zu Garantien im öffentlichen Beschaffungswesen, Integritätskontrollen und Vereinbarungen zur Risikoteilung geht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>ersucht die EIB, die Synergieeffekte mit aus dem EU-Haushalt finanzierten Investitionen im Verteidigungsbereich weiter zu stärken und diese Investitionen enger auf unionsweite Initiativen auszurichten; betont gegenüber der EIB, dass sichergestellt werden muss, dass ihre Investitionen die umfassenderen Ziele der EU-Verteidigungspolitik ergänzen und zur Erzielung von Größenvorteilen bei den europäischen Verteidigungsfähigkeiten beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt die erhebliche Ausweitung der Unterstützung der EIB für Sicherheits- und Verteidigungsmaßnahmen fest; hebt hervor, dass jede mögliche Ausweitung der Unterstützung der EIB im Bereich Sicherheit und Verteidigung strengen Anforderungen an Transparenz, Rechenschaftspflicht und den Schutz der Menschenrechte, klaren Ausschlusskriterien, einer Überwachung der Endverwendung sowie einer regelmäßigen Berichterstattung an das Parlament unterliegen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert die EIB auf, Hindernisse zu ermitteln, die Investitionen in die Verteidigung und den Grenzschutz, durch die die Resilienz und Sicherheit der Union gestärkt würden, im Wege stehen, wobei die Einhaltung des Unionsrechts und die demokratische Kontrolle sichergestellt werden müssen; betont, dass die Beseitigung von Hindernissen für greifbare Ergebnisse im Bereich der Sicherheit von wesentlicher Bedeutung ist; weist darauf hin, dass jede Mittelzuweisung der EIB im Rahmen von InvestEU und anderen Finanzierungsinstrumenten für Verteidigungszwecke und für Investitionen in kritische Technologien die nationalen Sicherheitsinteressen der Mitgliedstaaten uneingeschränkt achten muss; betont, dass die zuständigen Prüfbehörden und -stellen der EU-Institutionen gründliche und kontinuierliche Prüfungskontrollen bei Dritten und Drittstaaten durchführen sollten, die Begünstigte von EU-Mitteln sind und Investitionen sowie Projekte im Verteidigungsbereich umsetzen, um eine transparente Verwendung der EU-Mittel sicherzustellen; betont, dass die Ergebnisse solcher Investitionen und Projekte die nationalen Sicherheitsinteressen der Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigen dürfen; fordert die EIB auf, ihren Schwerpunkt auf die Stärkung der regionalen Sicherheit und Resilienz auszuweiten; weist auf den wichtigen Beitrag hin, den die EIB beim Aufbau einer Infrastruktur leisten kann, durch die die regionale Sicherheit unterstützt und eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in den Bereichen Energie und Verteidigung gefördert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>begrüßt die enge und strukturierte Zusammenarbeit, die sich gegenüber dem NATO-Innovationsfonds etabliert hat und Synergieeffekte sicherstellen und doppelten Arbeitsaufwand vermeiden soll, insbesondere beim Ausbau von Technologien, bei denen sich Privatkapital als unzureichend erweist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Investitionen in Bereichen, die in die nationale Zuständigkeit fallen </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>weist darauf hin, dass die Herausforderungen im Wohnungswesen auf lokaler oder nationaler Ebene wirksamer angegangen werden können; nimmt die Bemühungen der EIB-Gruppe zur Kenntnis, bei der Bewältigung der Herausforderungen im Wohnungswesen auf lokaler und nationaler Ebene einen Mehrwert für die EU zu schaffen, indem skalierbare Lösungen gefördert werden, in deren Rahmen nationale Anstrengungen ergänzt und messbare Ergebnisse geliefert werden; erkennt an, dass Investitionen in die Wohnrauminfrastruktur in weniger entwickelten Regionen vollständig im Einklang mit dem Mandat der EIB und ihrem im Vertrag verankerten Ziel stehen, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt durch eine Ausrichtung auf weniger entwickelte Regionen zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>nimmt den Aktionsplan der EIB-Gruppe für erschwinglichen und nachhaltigen Wohnraum sowie ihre Zusage, in diesen Bereich zu investieren, zur Kenntnis; würdigt das Engagement der EIB-Gruppe, die Investitionen in soziale Infrastruktur, einschließlich sozialem und bezahlbarem Wohnraum, wie in ihren strategischen Prioritäten 2024-2027 und im operativen Plan 2026-2028 dargelegt, aufzustocken; stellt fest, dass eine gezielte Unterstützung der EIB für die Renovierung des vorhandenen Wohnungsbestands zur Verbesserung der Energieeffizienz Potenzial birgt, sofern diese Maßnahmen Zusätzlichkeit und ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass bei der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte, auch im Bildungsbereich, für Zusätzlichkeit und Komplementarität mit anderen öffentlichen Mitteln und kommerziellen Kreditgebern gesorgt werden muss, und betont, dass die Beteiligung der EIB auf Projekte mit nachweisbarem Kosten-Nutzen-Verhältnis beschränkt werden sollte, beispielsweise auf grenzüberschreitende Forschungsinfrastrukturen oder Kompetenzprogramme zur Behebung EU-weiter Lücken auf dem Arbeitsmarkt; weist nachdrücklich darauf hin, dass die EIB-Finanzierung nicht als Ersatz für nationale Bildungshaushalte dienen darf;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Unterstützung für KMU, Midcap-, Start-up- und Scale-up-Unternehmen und sonstige Unternehmen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>betont, dass die EIB gegen wirkliches Marktversagen vorgehen und auf die Finanzierung und Förderung von Projekten abzielen muss, die nicht oder nur zu weniger günstigen Bedingungen von der Privatwirtschaft allein finanziert würden; betont, dass Investitionen der EIB weder privates Kapital verdrängen noch an die Stelle wiederkehrender Haushaltsausgaben auf nationaler Ebene treten dürfen; betont, dass der Schutz eines wettbewerbsorientierten Marktumfelds maßgeblich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>hebt die entscheidende Rolle von großen EU-Unternehmen im Rahmen der EU-Wirtschaftsstruktur hervor, insbesondere derjenigen, die in wesentlichen Bereichen wie Energie, Verteidigung und Infrastruktur tätig sind; fordert einen ausgewogenen Ansatz, mit dem sichergestellt wird, dass die EIB große EU-Unternehmen weiterhin bei der Sicherung von Investitionskapital für Großprojekte und Forschungs- und Entwicklungsinitiativen unterstützt und damit die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU und ihre wirtschaftspolitische Souveränität verbessert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert die EIB auf, ihre Rolle bei der Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für kleine und mittlere Unternehmen, Start-up- und Scale-up-Unternehmen, durch die die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt wird, fortzusetzen, zumal solche Unternehmen häufig mit Hindernissen bei der Finanzierung durch traditionelle Finanzinstitute konfrontiert sind, und gezielte Finanzierungen bereitzustellen, um ausreichende Ressourcen für deren Wachstum und Erfolg sicherzustellen; begrüßt die ständige Erhöhung der Anzahl der Partnereinrichtungen und fordert, dass dies auch so bleibt, um eine breite geografische und sektorale Abdeckung zu erreichen; fordert die EIB auf, den Anteil der Finanzierungen zugunsten von Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, insbesondere in strategischen Sektoren wie der fortgeschrittenen Herstellung, digitalen Technologien und der Energie-Resilienz;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>nimmt die im Sonderbericht 07/2025 des Rechnungshofs enthaltenen Feststellungen zur Kenntnis, wonach die Relevanz der Unterstützung im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) bestätigt, zugleich jedoch darauf hingewiesen wird, dass dessen Zusätzlichkeit nicht ausreichend nachgewiesen wurde und die Kommission den Verdrängungseffekt des EFSI nicht überprüft hat; betont, dass ähnliche Bedenken auch hinsichtlich der Finanzierungen der EIB im Rahmen von InvestEU bestehen könnten; unterstreicht die Risiken der Verdrängung privater Investitionen, etwa durch eine künstliche Verringerung von Risikoprämien, insbesondere in Märkten wie den erneuerbaren Energien, wodurch Preissignale untergraben werden, die effiziente Investitionen lenken, und was als eine Form von Grünfärberei wahrgenommen werden könnte; fordert Ex-post-Bewertungen, ob Verdrängungseffekte aufgetreten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, dass EIB-Darlehen mitunter einen höheren Verwaltungsaufwand mit sich bringen als Darlehen zu Marktbedingungen; warnt davor, dass übermäßige Berichtspflichten die EIB-Finanzierung für den privaten Sektor weniger attraktiv erscheinen lassen und vor der Durchführung wirtschaftlich tragfähiger Projekte abschrecken können; fordert die EIB auf, Pläne zum Abbau von Beschränkungen zu veröffentlichen; fordert die Kommission und die EIB auf, zu prüfen, wie die Markteinführungszeiten der EIB beschleunigt werden können und Finanzierungsmandate und Berichtspflichten sich ohne Abstriche bei den Prüfungsstandards vereinfachen lassen; fordert die EIB auf, angesichts der Digitalisierungsinitiativen und Initiativen im Zusammenhang mit der Zeit bis zur Marktreife der EIB-Gruppe über Nachweise von Marktdefiziten, Ex-post-Ergebnisse sowie über die administrative Vereinfachung, Bearbeitungszeiten und den Dokumentationsaufwand zu berichten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Politikbereiche Kohäsion, Klima, Digitalisierung und ökologische Nachhaltigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>betont, dass im Rahmen der Berichterstattung auf der Grundlage von Volumen Outputs und keine Ergebnisse gemessen werden; fordert die EIB auf, die Heranziehung ergebnisorientierter Indikatoren fortzusetzen und sogar noch zu verstärken, etwa die Menge an CO2-Emissionen, die pro investiertem Euro vermieden wird, oder die Anzahl langfristiger Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft, die pro investiertem Euro geschaffen werden; spricht sich für einen Leistungsvergleich mit ähnlichen Maßnahmen aus;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>betont, dass die Klima- und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf überprüfbaren Outputs und Ergebnissen (einschließlich Emissionsminderungen, Resilienzgewinnen und Hebeleffekten) beruhen muss, die durch eine kohärente Portfoliomethodik und eine unabhängige Evaluierung gestützt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>nimmt die Rekordfinanzierung der EIB-Gruppe im Bereich der Kohäsion in Höhe von 38,3 Mrd. EUR im Jahr 2024 zur Kenntnis, was 48 % der gesamten EU-Finanzierung entspricht; fordert die EIB auf, nach Regionen aufgeschlüsselte Wirkungsdaten zu veröffentlichen, um eine effektive Kontrolle zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert die EIB auf, die Transparenz in Bezug auf ihre bereichsübergreifenden Ziele zu erhöhen, indem sie klar zwischen durch EU-Vorschriften vorgegebenen Zielvorgaben und von ihr selbst festgelegten Zielvorgaben unterscheidet; ersucht um eine detaillierte Aufschlüsselung, wie unterschiedliche Zielvorgaben miteinander um Ressourcen konkurrieren; warnt davor, dass die kontinuierliche Anhäufung sich überschneidender Mainstreaming-Ziele die Gefahr birgt, dass es zu einer mathematisch unmöglichen Portfoliozusammensetzung kommt; fordert die EIB auf, transparent über Zielkonflikte zwischen konkurrierenden politischen Zielen zu berichten; bekräftigt, dass die Mainstreaming-Ziele anhand ihrer tatsächlichen Wirkung bewertet werden sollten; stellt fest, dass angesichts des derzeitigen geopolitischen Kontexts und der sicherheitspolitischen Herausforderungen, vor denen Europa steht, Investitionen in Verteidigung und Sicherheit, einschließlich der Unterstützung für Infrastrukturen zum Schutz der Außengrenzen, aufgestockt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert die EIB und den EIF auf, Investitionen in den Bereichen Cybersicherheit, Überwachung und digitale Technologien zu fördern, um Europa widerstandsfähiger zu machen, und zugleich die bestehenden Kooperationsmechanismen zu stärken und wesentliche Dienste zu schützen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Tätigkeit der EIB außerhalb der EU </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>fordert nachdrücklich, dass die Höhe der Kreditvergabe außerhalb der EU soliden Garantien in Bezug auf Transparenz, Schutz vor Betrug, Einhaltung von Sanktionen, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit unterliegt und dass die Zusammenarbeit bei Rückführungsabkommen berücksichtigt  und die Kohärenz mit den außenpolitischen Zielen der EU gewahrt wird; fordert verstärkte Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen, einschließlich der Rückverfolgbarkeit der Endbegünstigten, sowie solide Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, mehr oder gleichwertige Transparenz, Ex-ante-Folgenabschätzungen und umfassende öffentliche Rechenschaft bei allen EIB-Finanzierungen außerhalb der EU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>begrüßt, dass im Jahr 2024 die Ukraine-Fazilität angenommen wurde, die auf die Initiative „EU für die Ukraine“ der EIB  folgt und die Einrichtung eines Unterstützungsmechanismus auf der Grundlage von Haushaltsmitteln der EU umfasst; fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass das Land im Einklang mit seinen Bedürfnissen weiterhin solide Unterstützung erhält; fordert die EIB auf, die Transparenz und Nachverfolgbarkeit ihrer Projekte in der Ukraine sicherzustellen; betont, dass die Verwaltungs- und Prüfungskapazitäten der ukrainischen Behörden gestärkt werden müssen, die mit der Durchführung, Überwachung und Kontrolle der finanzierten Maßnahmen betraut sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>stellt fest, dass die EIB seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine 2,3 Mrd. EUR an Soforthilfe und zur Unterstützung von Projekten ausgezahlt hat; stellt fest, dass das die Risikopositionen der EIB in der Ukraine überwiegend durch EU-Garantien im Rahmen des externen Mandats der EU für die Kreditvergabe abgedeckt sind<FOOTNOTE><FIELD> Ende 2024 belief sich die gesamte Risikoposition auf 3 227,1 Mio. EUR (gegenüber 3 144,3 Mio. EUR Ende 2023); davon waren 3 068,1 Mio. EUR (95 %) durch umfassende EU-Garantien abgesichert, 146,6 Mio. EUR (5 %) durch politische Risikogarantien der EU und 12,4 Mio. EUR durch Mandate zur Risikoteilung (gegenüber 2 962,7 Mio. EUR bzw. 94 %, 166,8 Mio. EUR bzw. 5 % und 14,8 Mio. EUR bzw. 1 % Ende 2023).</FIELD></FOOTNOTE>; hebt hervor, dass die ukrainischen Banken dank der Unterstützung der EIB für den privaten Sektor weiterhin Kredite an die Realwirtschaft vergeben konnten; stellt fest, dass die EIB bis Ende 2024 Finanzgarantien für Engagements gegenüber Geschäftspartnern mit Sitz in der Ukraine in Höhe von 500,5 Mio. EUR gewährt hat, die ebenfalls vollständig durch EU-Garantien abgesichert sind; stellt fest, dass die EIB eine lokale Präsenz in der Ukraine unterhält und das Büro in Kyjiw schrittweise wieder personell aufgestockt wurde; bekräftigt seine Forderung an die EIB, der Haushaltsbehörde und den einschlägigen Prüfstellen regelmäßig detaillierte Informationen über die Auszahlung und Ausführung der durch EU-Garantien gedeckten Mittel zu übermitteln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>stellt fest, dass die EIB-Gruppe im Jahr 2024 als einer der wichtigsten Durchführungspartner der Ukraine-Investitionsfazilität ausgewählt wurde, die Teil der Ukraine-Fazilität ist, im Rahmen derer die EU im Zeitraum 2024-2027 50 Mrd. EUR zur Finanzierung des ukrainischen Staatshaushalts, zur Ankurbelung von Investitionen und zur Bereitstellung technischer Unterstützung bereitstellt; stellt fest, dass sich diese Fazilität aus Garantien und Zuschüssen für europäische und andere Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen zusammensetzt und dass mindestens 2 Mrd. EUR der verfügbaren Mittel zur Unterstützung der Kreditvergabe der EIB an den öffentlichen Sektor vorgesehen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>weist darauf hin, dass sich die EIB verpflichtet hat, Betrug und Korruption bei der Durchführung von Projekten der EIB-Gruppe in der Ukraine zu verhindern und dagegen vorzugehen; begrüßt die Kooperationsvereinbarungen der EIB mit Antikorruptions- und Ermittlungsbehörden der Ukraine und fordert die EIB auf, in ihren Bericht an das Parlament Informationen über Vorkehrungen zur Sicherung der Integrität, Maßnahmen zur Minderung von Betrugsrisiken und Rückforderungsmechanismen für mit der Ukraine verbundene Finanzierungen aufzunehmen, wobei die operative Sicherheit und Vertraulichkeit sicherzustellen sind; bekräftigt seine Forderung nach wirksamen Kontrollmechanismen im Zusammenhang mit der Bereitstellung finanzieller Unterstützung und vertritt die Auffassung, dass die EIB bei den geförderten und unterstützten Projekten jederzeit und uneingeschränkt die Möglichkeit haben sollte, alle ihre Investitionen außerhalb der EU einer genauen Aufsicht zu unterziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>nimmt die Annahme des Strategischen Fahrplans der EIB Global durch den Verwaltungsrat der EIB zur Kenntnis; nimmt ferner die Rolle der EIB im Rahmen der Global-Gateway-Initiative sowie die Partnerschaften der EIB mit „Team Europa“ und Partnern der Vereinten Nationen zur Kenntnis, wodurch vor Ort eine maximale Wirkung erzielt werden soll; fordert die EIB und die Mitgliedstaaten auf, die Rolle der europäischen Förderbanken und anderer internationaler Finanzinstitutionen zu stärken, wenn es darum geht, weitere öffentliche und private Investitionen zu mobilisieren; fordert die EIB auf, bei ihren Projekten außerhalb der EU den Schwerpunkt ebenfalls auf unverzichtbare öffentliche Dienstleistungen zu legen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>stell fest, dass sich die Ukraine gegen die rechtswidrige Aggression Russlands verteidigt und dass Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung im größtmöglichen Umfang vorangetrieben werden müssen, wobei aber auch diese außergewöhnlichen Umstände zu berücksichtigen sind; betont, dass solide Maßnahmen zur Betrugs- und zur Korruptionsbekämpfung unverzichtbar sind, um das Vertrauen der Steuerzahler zu wahren und die anhaltende öffentliche Unterstützung für die Ukraine sicherzustellen; fordert die EIB auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Mittel der Ukraine-Fazilität strengen Prüfungsnormen unterliegen;; vertritt weiterhin die Auffassung, dass die EIB eine uneingeschränkte Aufsicht über all ihre Investitionen außerhalb der EU wahrnehmen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>fordert die EIB auf, insbesondere bei allen ihrer Aktivitäten außerhalb der EU in sämtlichen Vereinbarungen mit Intermediären, Partnerinstitutionen und Durchführungsstellen sicherzustellen, dass es wirksame Zugangsrechte für den Europäischen Rechnungshof, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) gibt und die Prüfpfade bis zur Ebene der Endbegünstigten – soweit möglich – nachverfolgbar sind, wie dies in den Vorschriften der EU zum Schutz der finanziellen Interessen der Union vorgesehen ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Struktur der Rechenschaftspflicht in der EIB</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>stellt fest, dass der derzeitige Umfang der Rechenschaftspflicht der EIB-Gruppe darauf zurückzuführen ist, dass die EIB einem dualen System unterliegt, in dessen Rahmen die aus dem EU-Haushalt finanzierten Operationen indirekt von der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof sowie vom Parlament im Rahmen seines Beschlusses über die Entlastung für den EU-Haushalt kontrolliert werden, während die Operationen, die aus den aus den Mitgliedstaaten stammenden Eigenmitteln der EIB finanziert werden (mehr als drei Viertel der EIB-Operationen), weitgehend keiner systematischen externen Prüfung sowie keiner Kontrolle durch nationale und europäische Parlamente unterliegen; stellt außerdem fest, dass die EIB im Gegensatz zur Europäischen Zentralbank, die durch den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus beaufsichtigt wird, keiner externen Bankenaufsicht unterliegt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>stellt fest, dass die EIB über eine engmaschige interne Rechenschaftsarchitektur sowie über einen externen Prüfer verfügt, der die Tätigkeiten und das Rechnungslegungssystem der EIB beaufsichtigt; ist ebenfalls der Ansicht, dass diese Struktur weitgehend internationalen Gepflogenheiten entspricht; betont, dass mit der Ausweitung der herkömmlichen Rolle der EIB sowie der zunehmenden Nutzung komplexer Finanzinstrumente und gemischter Finanzierungen die Transparenz und Offenlegung der EIB häufig hinterfragt werden, ihr Ethikrahmen unzureichend ist, die Berichterstattung an das Parlament nur gelegentlich erfolgt, sich die Zusammenarbeit mit der Europäischen Bürgerbeauftragten verändert hat und die Rolle des Europäischen Rechnungshofs durch die derzeitigen Vorschriften und Durchführungsmodalitäten begrenzt ist; betont, dass die EIB konkrete Maßnahmen ergreifen muss, um diese Missstände zu beheben, wie dies bereits in früheren Entschließungen des Parlaments gefordert wurde, wobei die europäische Haushalts- und Entlastungsbehörde ihre Bereitschaft zum Dialog und zur Zusammenarbeit bekundet hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>billigt die Feststellungen in der Erklärung (CC 1/2025) des Kontaktausschusses, in der offiziell kritische Defizite in der externen öffentlichen Rechnungsprüfung der EIB festgestellt wurden; nimmt den widersprüchlichen Umstand zur Kenntnis, dass das Mandat der EIB und die EU-Haushaltsgarantien erweitert werden, die Prüfungsbefugnisse jedoch nach wie vor begrenzt sind; fordert die EIB auf, die obersten Prüfbehörden der Mitgliedstaaten aktiv in diesen Prozess einzubeziehen, um die Rechenschaftspflicht für Maßnahmen sicherzustellen, die derzeit nicht in den Zuständigkeitsbereich des Europäischen Rechnungshofs fallen, und um für eine solide Rechenschaftspflicht und Aufsicht zu sorgen, indem unter anderem regelmäßig Informationen über Risikobereiche weitergegeben werden und die Umsetzung von Prüfungsempfehlungen nachverfolgt wird; bekräftigt, dass eine Vertragsänderung erforderlich ist, um dem Rechnungshof umfassenden und uneingeschränkten Zugang im Rahmen seines Mandats zu sämtlichen EIB-Transaktionen zu gewähren, sodass die demokratische Rechenschaftspflicht der sich wandelnde finanziellen Risikoposition der EIB entsprechend gerecht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>äußert seine Besorgnis darüber, dass der Batteriehersteller Northvolt AB am 12. März 2025 in Schweden Insolvenz angemeldet hat, nachdem er ein umfangreiches Kreditpaket der EIB in Höhe von etwas mehr als 942,6 Millionen Euro in Anspruch genommen hatte, das 2020 im Rahmen der Fremdfinanzierung für den Ausbau eines Gigafactory-Standorts unterzeichnet worden war; stellt fest, dass sich bei ähnlichen groß angelegten Vorhaben wie Stegra (H2 Green Steel) vergleichbare Risiken abzeichnen; fordert, dass die Risikobewertungen der EIB sowie die nachträglichen Bewertungen, einschließlich der Bewertung des finanziellen Risikos und der Angemessenheit der Frühwarnindikatoren, offengelegt werden, sobald die laufenden Verfahren dies zulassen; fordert, dass die Lehren aus dem Fall Northvolt ausgewertet werden; ersucht die Kommission und den Verwaltungsrat der EIB, Verfahren zur frühzeitigen Erkennung systemischer Risiken bei Vorzeigeprojekten zu schaffen, um zu verhindern, dass derartige Situationen erneut auftreten; fordert die EIB auf, die Risikobewertungsprofile für diese und andere ähnliche Risikopositionen, einschließlich der Risiken in Bezug auf Unternehmensführung, Konzentration und Technologie, in angemessen aggregierter Form und unter Wahrung der Vertraulichkeit offenzulegen; bekräftigt seine Forderung an die EIB, Einzelheiten zu dem Bewertungs- und Entscheidungsprozess offenzulegen, der im Vorfeld der Investition in Northvolt AB stattfand, und zu erläutern, wie ein derart bedeutsames Projekt scheitern konnte, obwohl die EIB nach eigenen Angaben eine angemessene und kontinuierliche Überwachung der Empfänger ihrer finanziellen Unterstützung durchführt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>fordert die EIB auf, verbesserte Stresstestverfahren sowie Grenzen für Risikokonzentrationen bei großen strategischen Projekten festzulegen und dem Parlament über die aggregierte Risikopositionen gegenüber einzelnen Hochrisiko-Kreditnehmern Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>fordert die EIB auf, für ihre gesamtes Kreditportfolio die Häufigkeit verspäteter Zahlungen und von Insolvenzen von Begünstigten systematisch zu bewerten und öffentlich darüber zu berichten; besteht darauf, dass diese Bewertung eine Ursachenanalyse umfassen muss, um zu ermitteln, ob die Ausfälle auf unzureichende Sorgfaltsprüfungen, externe Schocks oder systemische Schwächen bei den Methoden der Projektauswahl zurückzuführen sind; betont, dass eine transparente Berichterstattung unerlässlich ist, um das Verhältnis von Kosten und Nutzen zu beurteilen und das Vertrauen der Steuerzahler zu wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>fordert nachdrücklich, dass die Prävention von Interessenkonflikten im Lichte jüngster Drehtürfälle und der Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten gestärkt wird; spricht sich für eine Überarbeitung des Verhaltenskodex aus, damit strengere Karenzzeiten für die Vizepräsidenten der EIB durchgesetzt werden, der Ethik- und Compliance-Ausschuss befugt wird, risikomindernde Maßnahmen zu verhängen, und klarere Regeln für die Beteiligung der Vizepräsidenten der EIB an Entscheidungen, die ihre Herkunftsländer betreffen, festgelegt werden; weist auf die kürzlich veröffentlichten Informationen hin, wonach seit 2019 fünf Fälle ermittelt wurden, in denen ehemalige Mitglieder der Entscheidungsgremien der EIB angeblich in Drehtüreffekte verwickelt waren, darunter ein Fall, in dem ein Vizepräsident der EIB zum Vorstandsmitglied eines Unternehmens ernannt wurde, für das er zuvor einen EIB-Kredit unterzeichnet hatte; stellt fest, dass die Karenzzeit auf 24 Monate verlängert wurde; weist darauf hin, dass die Mitglieder des Direktoriums verpflichtet sind, den Ethik- und Compliance-Ausschuss über etwaige Gespräche über eine zukünftige Anstellung zu informieren und dessen Zustimmung einzuholen; teilt die Auffassung der Europäischen Bürgerbeauftragten, dass die Rolle des Ethik- und Compliance-Ausschusses der EIB gestärkt werden sollte; weist darauf hin, dass Abhilfemaßnahmen wie Abschirmungsmaßnahmen und Karenzzeiten als unantastbar angesehen werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>nimmt mit Besorgnis die Existenz eines durchgesickerten internen Prüfungsdokuments der EIB zur Kenntnis, in dem die Vorschriften zu Interessenkonflikten als erheblich verbesserungsbedürftig eingestuft wurden, unter anderem weil offensichtliche und potenzielle Konflikte nicht erfasst werden; betont, dass die Erklärungen zu Interessenkonflikten der Leitungs- und Prüfungsorgane der EIB und des EIF nicht denen anderer multilateraler Entwicklungsbanken und der Europäischen Zentralbank entsprechen und unverzüglich angepasst werden müssen; hebt hervor, dass es den Ethik-Compliance-Stellen der EIB und des EIF an Autorität, Unabhängigkeit und Handlungsspielraum fehlt und dass aufgrund komplexer Berichtswege, durch die sensible personenbezogene Daten offengelegt werden, Risiken bestehen; fordert die EIB nachdrücklich auf, dass sie ihre Regeln entsprechenden dem Ethics Network of Multilateral Organisations (ENMO) gestaltet und über die ergriffenen Folgemaßnahmen Bericht erstattet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>ist sich bewusst, dass die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2001/1049/oj).</FIELD></FOOTNOTE> nicht offiziell für die EIB gilt und dass die Transparenzpolitik der EIB, die sich auf die „generelle Anerkennung des Informationsanspruchs“ stützt, unabhängig von dieser Verordnung zu handhaben ist, wenngleich sie sich an ihr orientieren soll; fordert die EIB auf, im Rahmen der Überarbeitung ihrer Transparenzpolitik im Jahr 2026 die Ausnahmen von der generellen Anerkennung des Informationsanspruchs auf strikt notwendige und gerechtfertigte Fällen zu beschränken; fordert die EIB auf, ausführlichere Protokolle der Sitzungen ihres Verwaltungsrats zu veröffentlichen, einschließlich Abstimmungsprotokollen und projektspezifischer Begründungen, wobei berechtigte Vertraulichkeit, soweit erforderlich, zu wahren ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>stellt fest, dass die Zahl der vom Beschwerdemechanismus der EIB bearbeiteten Fälle zunimmt (113 Fälle im Jahr 2024 gegenüber 104 Fällen im Jahr 2023 und 97 Fällen im Jahr 2022); betont, dass der Beschwerdemechanismus weiterhin ein selbst‑referenzierender Streitbeilegungsprozess ist, der vollständig in die Struktur der EIB eingebettet ist, was seine Unabhängigkeit beeinträchtigt, und dessen Ergebnisse von denselben Managementstrukturen überprüft und genehmigt werden, die er eigentlich kontrollieren soll; stellt fest, dass Ernennungen intern ohne externe Aufsicht erfolgen; bedauert, dass dem Verwaltungsrat über keine einzelnen Fälle Bericht erstattet wird, sondern ihm lediglich aggregierte Zusammenfassungen in halbjährlichen Berichten übermittelt werden; fordert die EIB auf, den Beschwerdemechanismus zu überarbeiten, um echte Unabhängigkeit und externe Rechenschaftspflicht sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>stellt fest, dass die Arbeitsbelastung der Ermittlungsabteilung (IG/IN) im Jahr 2024 zugenommen hat (244 neue Vorwürfe, wovon 49 Fälle an das OLAF und die EUStA verwiesen wurden); bedauert, dass der Jahresbericht der IG/IN weiterhin keine adäquaten Informationen über das finanzielle Ausmaß, die betroffenen Mittel und Mandate, Projekttypen, Abhilfemaßnahmen und die betroffenen Mitgliedstaaten umfasst; fordert erneut den Generalinspekteur der EIB und den Leiter der Abteilung IG/IN auf, die Datenqualität zu verbessern und mit dem Parlament zusammenzuarbeiten, um einen besseren Beitrag zum Schutz der betroffenen finanziellen Interessen zu leisten, wobei ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Transparenz und Vertraulichkeit zu wahren ist; betont, dass diese Berichterstattung eine Ursachenanalyse umfassen muss, um zu ermitteln, ob das Versagen auf unzureichende Sorgfaltsprüfungen, externe Faktoren oder systemische Schwächen bei der Projektauswahl zurückzuführen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>begrüßt die Zusammenarbeit der EIB-Gruppe mit dem OLAF, der EUStA und Europol und stellt fest, dass sie im Jahr 2024 dem OLAF 29 Fälle und der EUStA 20 Fälle gemeldet hat; begrüßt das Interesse der EIB, Zugang zum Risikobewertungsinstrument Arachne der Kommission zu erhalten; fordert die Kommission auf, einen solchen Zugang unverzüglich zu ermöglichen, um die Aufdeckung und Prävention von Betrug bei allen Tätigkeiten der EIB zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass das autonome Ausschlusssystem der EIB und das Früherkennungs- und Ausschlusssystem (EDES) der Kommission nicht vollständig gleichwertig sind und keine automatische Gegenseitigkeit sicherstellen; fordert die EIB auf, ihre Ausschlusspolitik hinsichtlich der Entscheidungsstandards, Ergebnissen und Abhilfemaßnahmen vollständig am EDES der Kommission auszurichten, einschließlich der systematischen gegenseitigen Anerkennung von Ausschlussentscheidungen, soweit dies rechtlich möglich ist; fordert die EIB-Gruppe und die Kommission erneut auf, bei der Ermittlung der potenziellen Lücken zusammenzuarbeiten und Abhilfemaßnahmen vorzuschlagen, einschließlich eines beschleunigten Verfahrens zur Durchsetzung von Ausschlussentscheidungen der EIB über das EDES;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>begrüßt das Programm der EIB zur Einhaltung von Sanktionen und fordert regelmäßige Berichte über die Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung von Sanktionen sowie über die Vorkehrungen zur Verhinderung von Umgehungsversuchen bei von der EIB finanzierten Vorhaben; fordert die EIB-Gruppe auf, die Überprüfungsverfahren für Beteiligungsinvestitionen, die über Finanzintermediäre, einschließlich Risikokapitalfonds, getätigt werden, zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>stellt fest, dass die EIB am 10. Juni 2024 einen Anhang XII zu ihrer Personalordnung mit dem Titel „Framework for recognition of trade unions at the European Investment Bank“ (Rahmen für die Anerkennung von Gewerkschaften bei der Europäischen Investitionsbank) veröffentlicht hat; nimmt die laufenden Bemühungen der EIB im Hinblick auf das Wohlergehen der Mitarbeiter, einschließlich der psychischen Gesundheit, sowie auf die Chancengleichheit zur Kenntnis; fordert die EIB auf, ihre Strategien für Vielfalt und Inklusion zu stärken, was auch für Maßnahmen zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und der Chancengleichheit gilt; weist darauf hin, dass eine ausgewogene geografische Vertretung und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei der Besetzung von Stellen und Führungspositionen von großer Bedeutung sind, bekräftigt jedoch, dass die Auswahl nach Leistung das vorrangige Kriterium sein sollte, und fordert die EIB auf, über die geografische Verteilung und das Geschlechterverhältnis aller Ebenen Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass der Schutz von Hinweisgebern und solide Rahmen für die Korruptionsbekämpfung enorm wichtig sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz, Kontrolle und Aufsicht</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die wichtigsten einschlägigen Prüfungsaufgaben dem Prüfungsausschuss der EIB übertragen werden; ist der Ansicht, dass die Beteiligung qualifizierter externer Vertreter an spezifischen Aufgaben des Prüfungsausschusses die Objektivität der Analysen des Prüfungsausschusses verbessern könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass sich die Transparenz und der Zugang zu Informationen in den letzten Jahren verbessert haben, beispielsweise durch Bemühungen um eine bessere Dokumentation der Entscheidungsfindung, darunter die Angabe der erforderlichen Mehrheiten, sofern zutreffend; stellt fest, dass Offenlegung und Nachverfolgbarkeit auf Projektebene weiterhin uneinheitlich sind, insbesondere bei Finanzierungen mit Finanzintermediären und komplexen Garantieinstrumenten; fordert die EIB auf, ihre internen Indikatoren mehr an EU-weite Nachhaltigkeitsstandards auszurichten (z. B. durch die Beseitigung der Diskrepanz zwischen der Quote der EIB zu Klimaschutznahmen und der Quote grüner Vermögenswerte der EU); weist darauf hin, dass eine angemessene Berichterstattung eine notwendige Voraussetzung für Transparenz ist, und bedauert, dass die Berichterstattung an das Parlament auf freiwilligen und gelegentlichen Auftritten des Präsidenten der EIB entweder im Plenum oder bei Sitzungen der zuständigen Fachausschüsse beruht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>stellt fest, dass die Ergebnisse des Transparenzindex für Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen 2025 darauf hindeuten, dass die EIB bei den allgemeinen Transparenzkennzahlen hinter vergleichbaren multilateralen Entwicklungsbanken wie der Weltbank, der Asiatischen Entwicklungsbank und der Afrikanischen Entwicklungsbank zurückbleibt; nimmt jedoch die im Bericht „Behind the Billions“<FOOTNOTE><FIELD> Publish What You Fund, „Behind the Billions: Tracking the missing pieces of MDB climate finance data“, November 2025.</FIELD></FOOTNOTE> vom November 2025 festgestellten erheblichen Stärken der EIB zur Kenntnis, in dem die Offenlegung der Bank als „bewährte Praxis“ bezeichnet wird, da sie nahezu vollständige Nachverfolgbarkeit ihrer Klimafinanzierungen bietet; betont, dass die EIB nun ihre nachgewiesene Führungsrolle bei der Datenabdeckung nutzen sollte, um die detaillierten Wirkungsdaten und standardisierten Methoden bereitzustellen, die erforderlich sind, um die Wirksamkeit und die Rentabilität ihrer Investitionen zu überprüfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass EIB-Kredite nicht denselben Sichtbarkeitsanforderungen unterliegen wie Finanzhilfen; fordert die EIB jedoch auf, dafür zu sorgen, dass die geltenden vertraglichen und rechtlichen Rahmenbedingungen Transparenz bei allen mit Unterstützung der EIB finanzierten Projekten und einen klaren Hinweis darauf vorschreiben, dass diese Projekte mit Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten finanziert werden, um das Bewusstsein der Öffentlichkeit für den konkreten Nutzen von EU-Investitionen zu erhöhen und das Vertrauen der Steuerzahler in die Verwendung öffentlicher Mittel zu festigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>bekräftigt seine Feststellungen, dass die vollständige Umsetzung einer Politik zur Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung äußerst wichtig ist; begrüßt die Erprobung eines neuen Instruments zur Bewertung von Risiken im Bereich der Steuerehrlichkeit im Jahr 2024, mit dem Steuerrisiken bei Projekten ermittelt werden sollen, und sieht der Bewertung der konzernweiten Umsetzung im Jahr 2025 erwartungsvoll entgegen; bekräftigt seine Forderung an die EIB, keine Begünstigten oder Finanzintermediäre zu finanzieren, bei denen festgestellt wurde oder ein hohes Risiko besteht, dass sie in missbräuchliche Steuerpraktiken verwickelt sind, und unterstreicht, dass Doppelbesteuerung grenzüberschreitender Investitionen sowie komplexe steuerliche Rahmenbedingungen Investitionen hemmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>bedauert die Verzögerung seitens der EIB bei der Vorlage der Weiterverfolgung des Jahresberichts des Parlaments über die Kontrolle ihrer Finanztätigkeit im Jahr 2023<FOOTNOTE><FIELD> Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2025 zur Kontrolle der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2023 (ABl. C, C/2026/574, 24.2.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/574/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, die traditionell im Einklang mit einer in vielen vorangegangenen Jahren etablierten Praxis erfolgt; betont, dass eine stärker strukturierte und planbare Zusammenarbeit für beide Seiten von Vorteil wäre; vertritt die Auffassung, dass eine Absichtserklärung oder eine interinstitutionelle Vereinbarung für den Aufbau einer solchen Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsaustausch, Anhörungen und Folgemaßnahmen unerlässlich ist, wodurch die mit der EIB größtenteils bereits etablierten Vorgehensweisen formell verankert würden; begrüßt die erklärte Bereitschaft der EIB, in einen Dialog einzutreten, um sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit auf verlässlichen institutionellen Verpflichtungen und nicht auf informellen Vereinbarungen beruht; bekräftigt seine Forderung, diese Vereinbarung rasch zum Abschluss zu bringen; fordert, dass weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der Koordinierung zwischen dem Europäischen Parlament, den nationalen Parlamenten und den obersten Rechnungskontrollbehörden geprüft werden und dass der Austausch mit der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft intensiviert wird, was zu mehr Transparenz beitragen würde;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Weiterverfolgung der Empfehlungen des Europäischen Parlaments</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">fordert die EIB nachdrücklich auf, den Empfehlungen des Parlaments zeitnah nachzukommen und über die erzielten Ergebnisse sowie über die Auswirkungen der Maßnahmen zu berichten, die zur Umsetzung ihrer Prioritäten und der Politik der EU ergriffen wurden, unter besonderer Berücksichtigung folgender Punkte:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a)</SYMBOL>die – wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen – Auswirkungen ihrer Investitionsstrategie und die Ergebnisse, die beim Beitrag zu einer ausgewogenen und reibungslosen Entwicklung des Binnenmarktes im Interesse der EU erreicht wurden;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b)</SYMBOL>die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um Interessenkonflikte, Betrug, Korruption und andere potenzielle Formen von Fehlverhalten besser zu verhindern und zu bekämpfen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>c)</SYMBOL>neue Maßnahmen zur Stärkung der Transparenz;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>d)</SYMBOL>die Maßnahmen zur Stärkung der Unterstützung von KMU und förderfähigen Wirtschaftsteilnehmern im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen und Strategien der EU;</ITEM></LIST></P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln, und ersucht den Rat und den Verwaltungsrat der EIB, miteinander eine Aussprache über die hier dargelegten Standpunkte des Europäischen Parlaments zu führen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>