<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0121</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Die Relevanz der Meeresdiplomatie für die Wettbewerbsfähigkeit von Fischerei und Aquakultur in der EU</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0043/2026 - Berichterstatterin: Željana Zovko)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. April 2026 zur Relevanz der Meeresdiplomatie für die Wettbewerbsfähigkeit von Fischerei und Aquakultur in der EU (2025/2054(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und insbesondere auf Artikel 2, Artikel 3 Absatz 5 sowie die Artikel 43, 349 und 355,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Fischereipolitik der EU (GFP) und ihre externe Dimension,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 über die Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände und weit wandernder Fischbestände,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse vom 19. Juni 2023 (BBNJ-Übereinkommen),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2025/2077 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1026/2012 über bestimmte Maßnahmen zur Unterstützung der Bestandserhaltung gegenüber Ländern, die nicht nachhaltigen Fischfang zulassen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/2077, 14.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/2077/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Juni 2025 mit dem Titel „Der Europäische Pakt für die Meere“ (COM(2025)0281) und die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 24. Juni 2022 mit dem Titel „Festlegung des Kurses für einen nachhaltigen blauen Planeten – Gemeinsame Mitteilung über die Agenda der EU für die internationale Meerespolitik“ (JOIN(2022)0028),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 16. Oktober 2025 mit dem Titel „Ein Pakt für den Mittelmeerraum – Ein Meer, ein Pakt, eine Zukunft“ (JOIN(2025)0026), insbesondere Abschnitt II.6 mit dem Titel „Förderung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Verhinderung der unregulierten Hochseefischerei im zentralen Nordpolarmeer<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 73 vom 15.3.2019, S. 3.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über Fischereisubventionen, das mit dem Ministerialbeschluss vom 17. Juni 2022 angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Berichte der Welternährungsorganisation (FAO) mit den Titeln „Review of the state of world marine fishery resources – 2025“ (Überprüfung des Zustands der weltweiten Meeres- und Fischereiressourcen – 2025) und „The State of World Fisheries and Aquaculture 2024“ (Stand der weltweiten Fischerei und Aquakultur 2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Meerespolitik, zur Fischerei und zur blauen Wirtschaft,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Oktober 2023 zu den Auswirkungen der chinesischen Fischereitätigkeiten auf die Fischereien der Union und das weitere Vorgehen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/2652, 29.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/2652/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Fischereiausschusses (A10-0043/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ozeane und Meere 71 % der Erdoberfläche und mehr als 65 % des Gebiets der EU bedecken; in der Erwägung, dass die EU dank ihrer Gebiete in äußerster Randlage, durch die sie in allen Ozeanen vertreten ist, das weltweit größte gemeinsame Meeresgebiet verwaltet – mit einer Fläche von 25 Mio. km² ausschließlicher Wirtschaftszonen (AWZ) und Küsten von mehr als 70 000 km Länge; in der Erwägung, dass 40 % der EU-Bürger nicht mehr als 50 km vom Meer entfernt leben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Fischereiflotte der EU, die die Präsenz der EU auf den Meeren ausmacht und etwa 69 000 Schiffe umfasst, von denen 75 % der Küstenfischerei und der handwerklichen Fischerei zuzuordnen sind, eine der nachhaltigsten und am strengsten regulierten Fischereiflotten der Welt ist; in der Erwägung, dass sie mit sinkenden Quoten, hohen Betriebskosten, administrativem und regulatorischem Aufwand, der Alterung der Fischereiflotte und der Fischer, mangelnden Anreizen, um neue Generationen für den Sektor zu gewinnen, und unlauterem Wettbewerb aus Drittländern mit niedrigeren Standards konfrontiert ist; in der Erwägung, dass laut dem Jahreswirtschaftsbericht 2024 über die Fischereiflotte der Europäischen Union ein fairer Wettbewerb und ein nachhaltiges Fischereimanagement wesentliche Komponenten für einen florierenden und rentablen Sektor sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>	in der Erwägung, dass die Tatsache, dass für Fischer aus der EU und aus Drittländern keine gleichen Bedingungen herrschen, in den vergangenen Jahren zu einem erheblichen Rückgang der Zahl der Schiffe aus der EU geführt hat, die entweder vorübergehend ausgeführt oder in Drittländer verkauft wurden; in der Erwägung, dass ein Schiff aus der EU, das ein Fischereigebiet einer regionalen Fischereiorganisation (RFO) verlässt, durch ein Schiff aus einem Drittland ersetzt wird, das bei der Tätigkeit in der Regel weniger strengen Umwelt- und Sozialstandards unterliegt; in der Erwägung, dass zugleich die Einfuhren aus diesen Ländern in den EU-Markt zunehmen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>	in der Erwägung, dass der Fischerei- und Aquakultursektor der EU jährlich rund 5,5 Mrd. EUR zur Wirtschaft der EU beiträgt und rund 193 000 Fischer und Aquakulturerzeuger in ganz Europa direkt in diesem Sektor beschäftigt sind; in der Erwägung, dass die EU über eine Fischverarbeitungs- und Konservenindustrie mit einer bedeutenden sozioökonomischen Tragweite verfügt, die ebenfalls erhalten und gestärkt werden muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU 70 % ihrer Fischereierzeugnisse einführt, was eine strategische Abhängigkeit schafft, die Selbstversorgung untergräbt und die Gefahr birgt, dass die Branche unfairen Praktiken ausgesetzt wird; in der Erwägung, dass diese Situation es erfordert, Bestimmungen für die Rückverfolgbarkeit und die Transparenz vorzusehen, die Grenzkontrollen zu verschärfen, die Zollmechanismen zu harmonisieren, automatische Schutz- und Gegenseitigkeitsklauseln aufzustellen sowie sicherzustellen, dass alle Einfuhren Standards entsprechen, die den in der EU geltenden Standards gleichwertig sind, indem eine EU-Einfuhrkontrollstelle eingerichtet wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU Vertragspartei von 18 RFO und vier regionalen Meeresübereinkommen ist und bei multilateralen Verhandlungen über das Fischereimanagement und die Erhaltung der Meere eine führende Rolle spielt; in der Erwägung, dass die EU anerkennt, dass RFO die Grundpfeiler der internationalen Meerespolitik für die Bewirtschaftung und Erhaltung der Fischbestände und wesentliche Instrumente zur Förderung der internationalen Meeresdiplomatie, zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Küsten- und Fischereinationen und zur Sicherstellung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Hohen See sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>	in der Erwägung, dass die EU 20 partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei abgeschlossen hat; in der Erwägung, dass zwar sieben dieser partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei ruhen, dass sie jedoch ein Netzwerk von Abkommen mit Partnerländern bilden, das auch eine Plattform für die weitere Zusammenarbeit im Bereich der globalen Bestandsbewirtschaftung und der internationalen Meerespolitik bildet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die Versauerung der Meere, der Müll in den Meeren, die Überfischung, die Plastikverschmutzung, invasive Arten, die Verschlechterung der Lebensräume und der Klimawandel durch den Anstieg der Meerestemperaturen und die immer häufiger auftretenden Hitzewellen im Meer eine erhebliche Bedrohung für die biologische Vielfalt der Meere darstellen, während die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) und Schattenflotten die biologische Vielfalt sowie die Fischerei in der EU und weltweit bedrohen und dazu führen, dass die Fischer aus der EU unlauterem Wettbewerb ausgesetzt sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>	in der Erwägung, dass Schattenflotten und undurchsichtige Eigentumsverhältnisse eine eindeutige und erhöhte Gefahr für die maritime Sicherheit, die öffentliche Gesundheit und die Sicherheit in Küstengebieten darstellen, unter anderem durch das erhöhte Risiko von Ölunfällen, unkontrolliertem Ablassen von Öl ins Meer, der Freisetzung gefährlicher Abfälle und anderen Vorfällen, die das menschliche Leben, die Lebensgrundlagen und die Küstenökosysteme gefährden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>	in der Erwägung, dass die Freiheit der Schifffahrt und die Möglichkeit, auf See tätig zu sein, weltweit zunehmend bedroht sind und die kritische maritime Infrastruktur wachsenden Risiken ausgesetzt ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>	in der Erwägung, dass hybride Bedrohungen, Cyberangriffe und die jüngsten Sabotageakte grenzüberschreitenden Charakter haben, da sie Schäden an Pipelines und Unterwasserkommunikationskabeln, Störungen des Global Positioning Systems (GPS) in der Ostsee und im Schwarzen Meer sowie Angriffe auf Schifffahrtsrouten im Roten Meer umfassen; in der Erwägung, dass die Verringerung der Exposition der maritimen Infrastruktur, der Seeverbindungen und des Welthandels gegenüber hybriden Bedrohungen, Cyberangriffen, Piraterie und zunehmenden geopolitischen Spannungen – und folglich auch die Verringerung der Gefahren für die maritime Sicherheit – zu einer strategischen Priorität für die Wirtschaft, Konnektivität und digitale Souveränität der EU geworden ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die fünfte Verhandlungsrunde über einen künftigen globalen Vertrag zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Kunststoffe im August 2025 stattfand, jedoch ohne Einigung auf einen Vertrag endete;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass der Brexit neue komplexe Probleme für die Fischereipolitik im Nordostatlantik mit sich gebracht hat, was sich negativ auf die strukturierte und geordnete Zusammenarbeit in der Bestandsbewirtschaftung und der Meerespolitik auswirkt, unter anderem auf die Zuteilung von Quoten, den Zugang zu Fanggründen und die Handelsdynamik;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die Verordnung (EU) 2025/2077 die Fähigkeit der EU stärkt, gegen nicht nachhaltige Fangpraktiken von Drittländern vorzugehen, indem sie klare Kriterien für „mangelnde Zusammenarbeit“ festlegt, die auf dem Völkerrecht und unabhängigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, um gemeinsame Fischbestände zu schützen, die Zusammenarbeit im Rahmen der RFO zu stärken und gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Fischer sicherzustellen, für die hohe Nachhaltigkeitsstandards gelten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass im Europäischen Pakt für die Meere sechs Hauptprioritäten für die EU vorgeschlagen werden, darunter die Stärkung der Meeresdiplomatie der EU, der Schutz und die Wiederherstellung der Gesundheit der Meere, die Verbesserung der maritimen Sicherheit und die Förderung der Meeresforschung und des Wissens über die Meere;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Stärkung der Meeresdiplomatie</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>betont, dass die EU weiterhin eine führende Rolle bei der Gestaltung der internationalen Meerespolitik spielen sollte, da sie aufgrund der Größe ihres Meeresgebiets, der geostrategischen Lage ihrer Gebiete in äußerster Randlage in allen Ozeanen, ihrer historischen Führungsrolle, ihrer Bedeutung und ihres Gewichts in wirtschaftlicher Hinsicht sowie ihrer rechtlichen und regulatorischen Vorreiterrolle eine einzigartige Position innehat; weist darauf hin, dass die EU über die größte AWZ der Welt verfügt und bereits jetzt eine Vorreiterrolle bei der nachhaltigen Bewirtschaftung, dem Schutz, der Erhaltung und der Wiederherstellung ihrer Meereslebensräume und Meeresressourcen für künftige Generationen einnimmt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>betont, dass das Meer ein geopolitisches und wirtschaftliches Gut ist, das für die Wettbewerbsfähigkeit und die kulturelle Identität Europas ausschlaggebend ist, und dass die Meeresdiplomatie ein Bestandteil der internationalen Meerespolitik ist; ist der Ansicht, dass diese nicht nur auf geopolitische oder sicherheitspolitische Ansätze beschränkt sein sollte, sondern auch die allgemeine Meeresbewirtschaftung und -politik berücksichtigen sollte, die die ökologische, wirtschaftliche, kulturelle, gesellschaftliche und territoriale Dimension des Meeres und die Bedeutung des Meeres für die Fischereigemeinden und die Gemeinschaften der Küsten- und Inselregionen sowie der Gebiete in äußerster Randlage widerspiegeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die durchgängige Berücksichtigung der Meeresdiplomatie im auswärtigen Handeln der EU, einschließlich der Entwicklungspolitik, und in ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, um eine regelbasierte maritime Ordnung durch multilaterale Zusammenarbeit im Einklang mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) zu schützen; stellt fest, dass eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Agenturen, insbesondere der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, der Europäischen Umweltagentur und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm, dazu beitragen würde, die nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen sicherzustellen, die Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialstandards der EU, insbesondere in internationalen Organisationen wie der FAO, der Internationalen Arbeitsorganisation und der WTO, zu fördern und der IUU-Fischerei durch strengere Kontrollen nicht regulierter Fischereieinfuhren und strengere Bedingungen für den Zugang zu AWZ entgegenzuwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, Schattenflotten, Piraterie, Einschüchterung und feindselige oder von Drittländern ausgehende gewalttätige Handlungen, die den Fischern in der EU und der maritimen Infrastruktur der EU schaden, durch spezifische Maßnahmen wie Marineeinsätze, Copernicus-Satellitenüberwachung und Marinedrohnen zu bekämpfen; fordert die Stärkung der militärischen, nichtmilitärischen und Marineeinsätze der EU zur Überwachung und Bekämpfung der IUU-Fischerei, des illegalen Handels und der Phantomflotten sowie zur Kontrolle der Sicherheit von Schiffen; weist darauf hin, dass der illegale Handel und Phantomflotten das Risiko schwerwiegender Verschmutzungsereignisse erhöhen und die Küstengebiete und ihre Bevölkerung gefährden; schlägt die Einrichtung einer EU-Notfall- und Sanierungsfazilität vor, um Reaktions- und Sanierungsmaßnahmen nach Umweltunfällen im Zusammenhang mit solchen Vorgängen zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>begrüßt das Ziel des Europäischen Pakts für die Meere, eine integrierte Strategie zu entwickeln, die die meerespolitischen Strategien vereint und Kohärenz zwischen verschiedenen Bereichen schafft, darunter Meeresdiplomatie, blaue Wirtschaft, Umweltverantwortung, industrielle Strategie für den maritimen Bereich, Fischerei- und Aquakulturproduktion, maritime Sicherheit, Handel und Entwicklungspolitik; betont, dass die EU durch eine Kombination aus Marineeinsätzen, Infrastrukturüberwachung, Versicherungs- und Marktstabilisierungsmaßnahmen, verbesserter Cyberabwehr und einer robusten Rechtsdurchsetzung sichere und verlässliche Handelsrouten und Fanggebiete aufrechterhalten und so ihre Glaubwürdigkeit und Führungsrolle in der regelbasierten Weltordnung stärken kann; fordert, dass regelmäßig „Ozeankonferenzen“ auf EU-Ebene organisiert werden, an denen alle einschlägigen Minister, das Parlament und die Kommission teilnehmen, um die Umsetzung des Europäischen Pakts für die Meere weiterzuverfolgen und eine starke und dynamische internationale Meerespolitik sowie Meeresdiplomatie zu entwickeln, die zu einer umfassenderen Meeresagenda der EU und zur regelbasierten Weltordnung beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>begrüßt den neuen Pakt für den Mittelmeerraum als Leitinitiative zur Stärkung von Frieden, Stabilität und Wohlstand in der Region; weist insbesondere darauf hin, dass der Schwerpunkt auf der Förderung und Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für RFO sowie auf der Bekämpfung der IUU-Fischerei im Mittelmeer durch Kapazitätsaufbau, Überwachung, Kontrolle und Aufsicht liegt; nimmt ferner das Ziel zur Kenntnis, zur Mobilisierung groß angelegter regionaler Projekte beizutragen, die Chancen für Menschen und Unternehmen schaffen; hebt hervor, dass sich die Fischereiflotte des Mittelmeers überwiegend aus kleinen Fischereifahrzeugen zusammensetzt, die insgesamt rund 80 % der gesamten EU-Flotte in der Region ausmachen, und dass sie sowie die Flotten der Nachbarländer bereits vor zahlreichen Herausforderungen stehen, die die Attraktivität und sozioökonomische Nachhaltigkeit des Sektors beeinträchtigen; erkennt an, dass es wichtig ist, die regionale Zusammenarbeit in den Bereichen maritime Sicherheit, Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung der blauen Wirtschaft zu fördern; fordert die Kommission auf, in enger Partnerschaft mit der Union für den Mittelmeerraum und anderen regionalen Gremien der Umsetzung dieses Pakts Vorrang einzuräumen und sich auf die Erfahrungen und bewährten Verfahren früherer Initiativen dieser Art zu stützen, um greifbare Vorteile für die Küstengemeinden – mit einem besonderen Schwerpunkt auf jungen Menschen, Frauen, kleinen Unternehmen, Ökosystemen, der Ernährungssouveränität und der wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit – im gesamten Mittelmeerbecken und im angrenzenden Schwarzen Meer sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die Kommission auf, eine solide internationale Meerespolitik und -diplomatie als strategisches Instrument zur Förderung gemeinsamer Ziele und strategischer Interessen in vollem Umfang zu nutzen, und zwar durch ihre Teilnahme an RFO und durch ihr Netz partnerschaftlicher Abkommen über nachhaltige Fischerei, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf einer nachhaltigen Steuerung liegen sollte, sodass wirklich gleiche Wettbewerbsbedingungen, die Einhaltung der Vorschriften und ein fairer Wettbewerb zwischen Fischern aus der EU und Fischern aus Drittländern gewährleistet werden, wobei zu betonen ist, dass die EU eine Fischereiflotte erhalten muss, die die neuen Fangmöglichkeiten nutzen kann, die durch die Ausweitung der partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei geschaffen werden, um die Ernährungssicherheit der EU sicherzustellen und dabei zu der Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft vor Ort und der nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung beizutragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>	begrüßt die Ankündigung einer neuen Generation von partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei, wie sie im Europäischen Pakt für die Meere skizziert wurden, die auf die regionalen Strategien der EU für Afrika und den indopazifischen Raum abgestimmt sind; betont, dass sichergestellt werden muss, dass bei diesen Abkommen wissenschaftliche Gutachten und die Menschenrechte geachtet werden, während gleichzeitig die bilaterale Zusammenarbeit mit Partnerländern weiter vertieft und das gemeinsame Handeln in internationalen Foren wie RFO gestärkt wird, und dass sie außerdem die weltweite Führungsrolle der EU bei der Förderung nachhaltiger Fischereipartnerschaften stärken; betont, dass diese neue Generation von partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei auch eine Gelegenheit bieten sollte, die Nachhaltigkeit der Flotte zu verbessern, den Druck auf stark befischte Bestände zu verringern, die Herkunft von Fischereierzeugnissen zu diversifizieren und die Abhängigkeit der EU von Fischereierzeugnissen aus Drittländern zu verringern; fordert die Kommission auf, eine Kommunikationsstrategie mit globaler Reichweite anzunehmen, mit der das Ziel verfolgt wird, die Ambitionen und die Führungsrolle der Kommission zu bekräftigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert, dass ruhenden Vereinbarungen Aufmerksamkeit geschenkt wird, um sie durch die Aufnahme von Verhandlungen entweder wieder zu aktivieren oder zu beenden, damit Akteure aus der EU andere Maßnahmen in Übereinstimmung mit den geltenden EU-Vorschriften, wie beispielsweise direkte Genehmigungen, prüfen können; betont, dass das WTO-Übereinkommen über Fischereisubventionen von 2022 partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei ausdrücklich von seinem Anwendungsbereich ausnimmt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert die Kommission ferner auf, ihre Bemühungen – insbesondere durch ihre Maßnahmen im Rahmen der RFO, ihr Netz partnerschaftlicher Abkommen über nachhaltige Fischerei und Absichtserklärungen – fortzusetzen, um mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht bei allen Fischereinationen zu erreichen, vor allem bei jenen, die nicht die gleichen hohen Sozial-, Sicherheits- und Nachhaltigkeitsstandards einhalten wie die EU-Flotten, und sicherzustellen, dass sie Standards zum Schutz der Arbeitnehmer im Einklang mit den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation unterstützen, dass sie detaillierte Informationen über ihre Flottenaktivitäten bereitstellen, ihre Fänge genau melden und die Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen einhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien der FAO für die Sicherung einer nachhaltigen Kleinfischerei zu fördern, die Nutzungsrechte der Kleinfischer und ihren Zugang zu den Fischbeständen zu schützen sowie die Einbeziehung der Kleinfischer in sie betreffende Entscheidungen sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mittelmeer-Partnerländern zu prüfen, wie die gemeinsame Bewirtschaftung der Meeresressourcen und gleiche Wettbewerbsbedingungen in Bezug auf Vorschriften und Kontrollen, regionale Stabilität und Sicherheit gefördert und harmonisiert werden können, um die langfristige wirtschaftliche Zukunft der Wirtschaftsbeteiligten zu sichern, beispielsweise durch eine Vertiefung der Zusammenarbeit in RFO oder den Abschluss eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont, dass die partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei eine faire und nicht diskriminierende Behandlung von Schiffen aus der EU gewährleisten müssen, wobei die Zugangsgebühren und -bedingungen verhältnismäßig und transparent sein und mit dem Grundsatz der gleichen Wettbewerbsbedingungen im Einklang stehen müssen; unterstreicht, dass für alle in den AWZ der Partnerländer tätigen Schiffe einheitliche finanzielle und technische Anforderungen gelten sollten, beispielsweise durch Spiegelklauseln; fordert, dass die Nichtdiskriminierungsklausel in künftigen Protokollen über partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei gestärkt wird, um zu verhindern, dass Partnerländer anderen ausländischen Flotten günstigere – finanzielle oder technische – Bedingungen gewähren; betont, dass diese Klauseln wirksam überwacht und durchgesetzt werden müssen, und stellt fest, dass es in den Bewertungen der Kommission derzeit an detaillierten Informationen über ihre Umsetzung und Wirksamkeit mangelt; fordert die Kommission daher auf, systematisch umfassende Analysen und Daten zu diesem Aspekt in künftige Evaluierungsberichte zu den partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für eine bessere Umsetzung der IUU-Fischerei-Verordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1936/2001 und (EG) Nr. 601/2004 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1093/94 und (EG) Nr. 1447/1999 (ABl. L 286 vom 29.10.2008, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2008/1005/oj).</FIELD></FOOTNOTE> zu sorgen, um die mangelnde Transparenz der Fischereisektoren von Drittstaaten anzugehen, die unter anderem auf Billigflaggen, ständigen Flaggenwechsel, komplexe Unternehmensstrukturen und das Fehlen öffentlich zugänglicher Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern zurückzuführen ist; betont ferner, dass verhindert werden muss, dass die EU-Flotte durch weniger nachhaltige Flotten aus Drittländern ersetzt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>hält es für wichtig, dass der Präsenz der EU und dem Zugang zu Fanggründen für Schiffe unter der Flagge der EU in den Verhandlungen Vorrang eingeräumt wird; ist der Ansicht, dass es im Interesse der Lebensmittelversorgung, ihrer Kontrolle und Nachhaltigkeit vorzuziehen ist, dass Schiffe unter der Flagge von EU-Mitgliedstaaten fahren, und dass dies zur strategischen Autonomie der EU im Bereich der Ernährungssicherheit beiträgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>stellt fest, dass Joint Ventures in der Fischerei ein strategisch wichtiges und nützliches Modell der Zusammenarbeit zwischen EU-Ländern und Drittländern darstellen; betont, dass diese Programme sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU einen wirtschaftlichen und sozialen Wert schaffen und gleichzeitig die Versorgung der Verbraucher in der EU mit hochwertigem Meeresprotein aus nachhaltiger Fischerei sicherstellen, zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, fairer Beschäftigung und eines nachhaltigen Wachstums beitragen und unmittelbar zu mehreren Zielen für nachhaltige Entwicklung sowie zu den Zielen der EU im Bereich der Meerespolitik beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>begrüßt die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 24. Juni 2022 über die Agenda der EU für die internationale Meerespolitik und die jüngste Annahme des Europäischen Pakts für die Meere durch die Kommission, dessen Umsetzung mit den erforderlichen Finanzmitteln unterstützt werden muss, einschließlich der 1 Mrd. EUR, die auf der dritten Ozeankonferenz der Vereinten Nationen für freiwillige Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt der Meere und zur Stärkung der Entwicklung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft zugesagt wurden; begrüßt die Integration des europäischen Pakts für die Meere in den Kompass für Wettbewerbsfähigkeit als strategisches Element für das langfristige Wachstum in der EU, bedauert jedoch das Risiko eines Wettbewerbs zwischen den maritimen Sektoren im Hinblick auf den Zugang zu diesen Mitteln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die EU nachdrücklich auf, die Interessenträger bei der Gründung einer europäischen maritimen Industrieallianz zu unterstützen, die die Fischerei, die Aquakultur, den Schiffbau, die Schifffahrt, strategische Investitionen und Technologie einbezieht und gleichzeitig die gegenseitige Abhängigkeit aller maritimen Sektoren in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung, den ökologischen und den digitalen Wandel und die nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen anerkennt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, die Investitionen in die Ausbildung von EU-Diplomaten zu meeresbezogenen Themen erheblich zu erhöhen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Ausbau des Fachwissens im Bereich der meerespolitischen Governance und der Meerespolitik in den EU-Delegationen und -Missionen in Drittstaaten, insbesondere in Küstenstaaten, liegen sollte; betont, dass ihr Verständnis für Investitionen, Tätigkeiten und Herausforderungen der EU im Bereich der blauen Wirtschaft im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche und im Einklang mit der Global-Gateway-Strategie verbessert werden muss; fordert, dass der EAD mit der Unterstützung oder Anleitung der zuständigen Generaldirektionen der Kommission, einschließlich der Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei (GD MARE), in die Förderung der strategischen Bedeutung des Europäischen Pakts für die Meere einbezogen wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Wettbewerbsfähigkeit der Fischerei und der Aquakultur</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert die Kommission auf, im Rahmen der laufenden Bewertung der GFP Lösungen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren durch einen Omnibus-Vorschlag vorzulegen und die Verfahren für Projekte zur Verbesserung der Ernährungssicherheit und -souveränität zu beschleunigen; ist der Ansicht, dass die Vorbildfunktion eines rentablen Sektors die gemeinsamen Nachhaltigkeitsstandards stärken wird, um so weltweit bei der Entwicklung dieser Standards eine wegweisende Rolle einzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>betont, dass Maßnahmen wie die Vereinfachung des Zugangs zu Land und Küstengebieten, die in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank und den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften erarbeitet werden, wesentliche Schritte zur Erhaltung eines nachhaltigen, widerstandsfähigen und wettbewerbsfähigen Aquakultursektors sind; betont, dass eine überarbeitete GFP oder eine neue gemeinsame Aquakulturpolitik dazu beitragen sollte, die Ernährungssicherheit und -souveränität zu verbessern, indem eine stabile Versorgung der Verbraucher in der EU mit Meereserzeugnissen sichergestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>betont, dass die Fischerei und die Aquakultur strategische Faktoren für die Ernährungssicherheit und -souveränität sowie für die Entwicklung des ländlichen Raumes in Küstengebieten sind; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Fischerei und die Erzeugung aquatischer Lebensmittel vollständig in die übergeordneten Strategien der EU für Ernährungssicherheit, Ernährung und Nachhaltigkeit einzubeziehen; weist nachdrücklich darauf hin, dass die drei Nachhaltigkeitssäulen der GFP gleichermaßen entwickelt werden sollten und dass keine der Säulen die Tragfähigkeit der anderen untergraben darf; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit zwischen Fischern und anderen maritimen Interessenträgern im Rahmen der nachhaltigen blauen Wirtschaft in Bereichen wie der maritimen Raumplanung, dem Einsatz erneuerbarer Energieträger, der Organisation der Lieferkette für Fischereierzeugnisse, der Kreislaufwirtschaft und der Diversifizierung zu stärken und dabei die breiter gefasste Bedeutung und Rolle der Fischer als Hüter der Meeresumwelt und Triebkräfte der lokalen Entwicklung in Küstengemeinden anzuerkennen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, die strukturellen und ökologischen Faktoren und Trends, die sich auf die langfristige Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Abhängigkeit und Rentabilität der Fischerei, der Aquakultur sowie der Erstverkaufs- und Verarbeitungsunternehmen auswirken, insbesondere in den Inselregionen und den Gebieten in äußerster Randlage, gründlich zu bewerten; schlägt vor, Maßnahmen zu entwickeln, um diese Faktoren und Trends durch spezifische und sofortige Maßnahmen anzugehen, mit denen verhindert wird, dass die Fischereitätigkeit der EU allmählich zum Erliegen kommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>weist darauf hin, dass der Fischerei- und Aquakultursektor der EU so gestaltet werden muss, dass er im Vergleich zu globalen Wettbewerbern attraktiv und wettbewerbsfähig ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass sich alle einschlägigen Akteure zu einer raschen Einführung des Informationsmanagementsystems CATCH für alle in die EU eingeführten Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse verpflichten, und die freiwillige Nutzung des Systems durch Drittländer zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert gezielte Maßnahmen, um den Generationswechsel sicherzustellen und die Attraktivität von Berufen in der Fischerei, auch für Frauen, zu steigern, und zwar durch die nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederauffüllung der Fischbestände, Investitionen in moderne, sichere und digitalisierte Fischereiflotten ohne eine Erhöhung ihrer Fangkapazitäten, Ausbildungsprogramme, Sicherheit auf See, die Förderung der Berufsbildung, insbesondere auf dem Gebiet der Wartung von Seedrohnen und ferngesteuerten Robotern, Prävention von berufsbedingten und nicht berufsbedingten Erkrankungen, Initiativen zur Risikoprävention und verbesserte Arbeitsbedingungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>weist darauf hin, dass Inselregionen und Gebiete in äußerster Randlage aufgrund der natürlichen und geografischen Gegebenheiten dauerhaft benachteiligt sind, was sich auf die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Fischereiflotten und die Wirtschaft auf den Inseln auswirkt; fordert, dass Investitionen sowie Maßnahmen, Finanzmittel und Unterstützung etwa für die Dekarbonisierung, Erneuerung und Modernisierung der Fischereiflotten und für Infrastrukturverbesserungen, insbesondere in den Regionen in äußerster Randlage, besonders berücksichtigt werden, um die Attraktivität zu steigern, den Generationswechsel und die Zukunft des Fischereisektors in diesen Regionen zu sichern und zu einer nachhaltigen lokalen Entwicklung beizutragen; fordert die Kommission auf, der Einbeziehung der Gebiete in äußerster Randlage in die Fischereipartnerschaften der EU mit Drittländern, insbesondere mit Nachbarländern oder -regionen, besondere Aufmerksamkeit zu widmen, z. B. in Form von Unterstützung für Infrastruktur, Flotten oder den Fischereisektor, um Situationen vorzubeugen, in denen es zu einem unfairen Wettbewerb zwischen Fischern in den Gebieten in äußerster Randlage und Fischern in benachbarten Drittländern, deren Schiffe erneuert werden, kommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Bewusstsein der Verbraucher zu schärfen und die Transparenz und Rückverfolgbarkeit zu fördern, indem sie sicherstellt, dass detaillierte Angaben über die Herkunft, Qualität und Nachhaltigkeit aller Fischereierzeugnisse – auch in digitaler Form – bereitgestellt werden; betont, dass sichergestellt werden muss, dass Fischerei- und Meereserzeugnisse aus der EU sowie in die EU eingeführte Erzeugnisse einander ähnelnde Standards in den Bereichen Umwelt, Soziales, Rückverfolgbarkeit, Nachhaltigkeit und Tierschutz erfüllen und dass dies durch wirksame Überwachung und Sanktionen im Einklang mit den WTO-Regeln und künftigen Spiegelklauseln durchgesetzt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert Maßnahmen zur Unterstützung der Dekarbonisierungsbemühungen und zur Erneuerung und Modernisierung der Flotten, wobei der Situation und den Bedürfnissen der Fischereiflotten in den Gebieten in äußerster Randlage und in Inselregionen besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist; weist darauf hin, dass die Ergebnisse seiner jüngsten Studie<FOOTNOTE><FIELD> Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik, „The future of the EU fishing fleet – First assessment of Member States’ EMFAF programmes for 2021-27“ (Die Zukunft der Fischereiflotte der EU – erste Bewertung der EMFAF-Programme der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2021-27), November 2024.</FIELD></FOOTNOTE> darauf hindeuten, dass bei künftigen Förderinstrumenten für die Fischerei weniger strenge Bedingungen für die Unterstützung für den Ersterwerb eines Fischereifahrzeugs, die Erneuerung oder den Austausch von Motoren und die Verbesserung von Schiffen, für die eine Erhöhung der Tonnage erforderlich ist, vorgesehen werden sollten, während gleichzeitig Beschränkungen angewandt werden sollten, um Überkapazitäten oder Überfischung auf der Ebene einzelner Segmente oder der gesamten nationalen Flotte zu vermeiden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, bei der Bewertung und Vereinfachung unnötiger regulatorischer Hindernisse im Rahmen der GFP und des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) diese Frage anzugehen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Führungsrolle in den Bereichen Umwelt und Wissenschaft</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>begrüßt die Führungsrolle der EU bei der globalen Meerespolitik, insbesondere durch ihre Rolle bei der Schaffung der Koalition der hohen Ambition für biologische Vielfalt außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse, die 47 Mitglieder umfasst; begrüßt das Inkrafttreten des BBNJ-Übereinkommens im Rahmen des SRÜ, das die wirksame Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse gewährleisten soll, um damit wiederum den wirksamen Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung der Hohen See sicherzustellen; fordert, dass der neue Rahmen auf bestehende internationale Gremien, einschließlich der RFO, der FAO und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation, sowie auf die GFP abgestimmt wird und diese ergänzt; betont, dass bei der Umsetzung des Übereinkommens und der Richtlinie die Zuständigkeiten der genannten Gremien, der Besitzstand der EU und die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>begrüßt, dass bestätigt wurde, dass die Nichtannahme, Nichtumsetzung oder Nichtdurchsetzung von Maßnahmen zur Bestandsbewirtschaftung – sei es im Rahmen regionaler Fischereiorganisationen oder bilateraler bzw. multilateraler Übereinkünfte – nunmehr als mangelnde Zusammenarbeit im Sinne des EU-Rechts gilt; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten alle verfügbaren Instrumente zu nutzen, um sicherzustellen, dass Drittstaaten kooperieren, unter anderem die Verordnung (EU) Nr. 1026/2012<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) Nr. 1026/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über bestimmte Maßnahmen zur Unterstützung der Bestandserhaltung gegenüber Ländern, die nicht nachhaltigen Fischfang zulassen (ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 34, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/1026/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, die einen Rahmen für die Einstufung von Drittländern als Länder, die nicht kooperieren und nicht nachhaltigen Fischfang bei Beständen zulassen, die für die Union von gemeinsamem Interesse sind, sowie für die Verabschiedung von Maßnahmen in Bezug auf solche Drittländer schafft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>erkennt die Bedeutung des Vorsorgeprinzips eines internationalen Moratoriums für den Tiefseebergbau als eine Frage der globalen Umweltverantwortung an, die sich auf die Meerespolitik und die Fischerei auswirken könnte; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, das Vorsorgeprinzip auf Tiefseebergbauprojekte anzuwenden, bis ihre Auswirkungen auf die Meeresumwelt und die biologische Vielfalt ausreichend untersucht und erforscht wurden; besteht darauf, dass sich die EU weiterhin aktiv an den weltweiten Bemühungen um die Erforschung und Erkundung der Tiefsee beteiligt und gleichzeitig höchste Standards für eine nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung festlegt; begrüßt die von der Kommission befürwortete vorsorgliche Unterbrechung des Tiefseebergbaus; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, diesen Ansatz, auch über die Internationale Meeresbodenbehörde, zu unterstützen, bis umfassende wissenschaftliche Untersuchungen und Erkenntnisse über die Auswirkungen des Tiefseebergbaus vorliegen und bis nachgewiesen werden kann, dass solche Tätigkeiten durchgeführt werden können, ohne dass es zu einem Verlust an biologischer Vielfalt oder einer Verschlechterung des Ökosystems kommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert Unterstützung für ein internationales Moratorium für den Tiefseebergbau; erinnert die EU und ihre Mitgliedstaaten als Mitglieder der Internationalen Meeresbodenbehörde und im Einklang mit dem SRÜ an ihre rechtliche Verpflichtung, mit geeigneten Maßnahmen auf alle Versuche zu reagieren, die Internationale Meeresbodenbehörde als das zuständige internationale Gremium für die Regulierung des Tiefseebergbaus außerhalb nationaler Hoheitsgebiete zu umgehen, da solche Versuche Auswirkungen auf die internationale Meerespolitik haben könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, darauf zu drängen, dass das internationale Moratorium für den Walfang und die Jagd auf Großwale der Internationalen Walfangkommission und internationaler Gremien von allen Ländern und Regionen eingehalten wird und dass bestehende Ausnahmen nicht missbräuchlich zur Unterstützung kommerzieller Ziele genutzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>betont, dass jeder Ausweisung geschützter Meeresgebiete umfassende Folgenabschätzungen und eine wirksame Konsultation der betroffenen Interessenträger vorausgehen müssen und dass entsprechende Vorhaben klare Ziele sowie wirksame Maßnahmen zur Überwachung, Kontrolle und Aufsicht enthalten müssen, die auf den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und Empfehlungen beruhen; betont, dass die drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt werden müssen, die mit der strategischen Autonomie der EU und der Bedeutung der Fischer und Küstengemeinden für den Zusammenhalt der EU einhergehen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass der Arktis im Einklang mit der Arktisstrategie von 2021 besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss; bekundet insbesondere seine Unterstützung für die Bemühungen um die Einrichtung der beiden neuen Meeresschutzgebiete in der Ostantarktis und im Weddellmeer im Südlichen Ozean; nimmt die Folgenabschätzungen und die Ablehnung von Vorschlägen für Meeresschutzgebiete zur Kenntnis, die von einigen Parteien innerhalb der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis geäußert wurden; fordert eine aktive Unterstützung dieser Meeresschutzgebiete im Rahmen der erforderlichen Reaktion auf die zunehmenden und potenziell nicht nachhaltigen Bestrebungen anderer globaler Akteure in diesen Regionen, und eine Intensivierung der bilateralen und multilateralen Bemühungen, um Unterstützung für die Ausweisung neuer Meeresschutzgebiete zu gewinnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>äußert seine Besorgnis über die Ausweitung und Konzentration der Krill-Fischerei im Südlichen Ozean durch einige Drittsaaten im letzten Jahrzehnt sowie über die damit verbundenen Gefahren für die antarktischen Ökosysteme;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>fordert die Kommission auf, ein fünfjähriges Moratorium für die Krill-Fischerei im Südlichen Ozean zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>betont, dass wissenschaftliche Erkenntnisse weiterhin das Fundament der Entscheidungsfindung in der internationalen Meerespolitik bilden müssen, als gemeinsame Grundlage in multilateralen Verhandlungen dienen und eine nachhaltige Steuerung der Fischerei und Aquakultur unterstützen müssen; unterstreicht darüber hinaus, dass es notwendig ist, in wissenschaftliche Einrichtungen, die die Erkenntnisse liefern, die solchen Entscheidungen zugrunde liegen, zu investieren und diese zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>erinnert daran, wie wichtig die weltweite Führungsrolle der EU bei der Umsetzung des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal ist, in dem anerkannt wird, dass andere wirksame gebietsbezogene Erhaltungsmaßnahmen einen wichtigen Ansatz darstellen, mit dem Meeresschutzgebiete ergänzt werden; betont, dass andere wirksame gebietsbezogene Erhaltungsmaßnahmen einbezogen werden müssen, um das Ziel zu erreichen, bis 2030 weltweit 30 % der Meeresgebiete zu schützen, vorausgesetzt, die anderen wirksamen gebietsbezogenen Erhaltungsmaßnahmen erfüllen die in diesem Rahmen festgelegten Kriterien;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>unterstützt die Zusage des Europäischen Pakts für die Meere, eine gesamteuropäische Initiative zur Meeresbeobachtung als Eckpfeiler für ein besseres Verständnis und eine bessere Bewirtschaftung der Meeresökosysteme einzurichten; unterstützt die Einrichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für die Tiefsee im Atlantik und spricht sich für die Schaffung eines globalen Netzes von Beobachtungsstellen aus, über das diese Daten austauschen und die Mobilität von Wissenschaftlern fördern können; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit innerhalb der EU im Bereich Forschung und Innovation, um die Zusammenarbeit und die Mobilität im Bereich der Meeresforschung zu stärken und die Führungsrolle der EU in der Meereswissenschaft zu stärken; fordert die EU angesichts der Rückschritte einiger globaler Partner bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen auf, ihre Maßnahmen und ihr Engagement für die wissenschaftliche Zusammenarbeit zur Erhaltung der Meeres- und Küstenökosysteme zu verstärken; betont, dass eine angemessene finanzielle Unterstützung bereitgestellt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>fordert die Kommission auf, im Rahmen des Europäischen Pakts für die Meere eine spezielle Initiative „Saubere Ostsee“ einzurichten, die auf die besonderen Herausforderungen der Ostsee in den Bereichen Umwelt und Sicherheit abzielt; betont, dass das Meeresbecken nach wie vor stark von Eutrophierung, Umweltverschmutzung und dem Vorhandensein gefährlicher Kriegsrückstände, einschließlich Munition, chemischer Kampfstoffe und anderer Schadstoffe auf dem Meeresboden, betroffen ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Handelspolitik und globale Meerespolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>betont die Verantwortung der EU, ihre Führungsrolle in internationalen Foren zu behaupten, indem sie den Multilateralismus vorantreibt, mit allen relevanten Partnern in den Bereichen nachhaltige Fischerei und Meerespolitik, darunter den Vereinigten Staaten und China, zusammenarbeitet und globale Standards für die Nachhaltigkeit der Meeresumwelt und einen fairen Wettbewerb festlegt; hebt ferner die wichtige Rolle der Beiräte, etwa des Beirats für die Hohe See/Fernflotte, hervor, wenn es gilt, die Kommission bei der Formulierung und Umsetzung politischer Maßnahmen zu beraten; weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass ihre Empfehlungen bei der Entscheidungsfindung gebührend berücksichtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>begrüßt das Inkrafttreten des WTO-Übereinkommens über Fischereisubventionen; unterstreicht, dass dieses Übereinkommen einen Meilenstein auf dem Weg zur Abschaffung schädlicher Fischereisubventionen darstellt, die zur Überfischung und zu Überkapazitäten beitragen, und damit gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie eine nachhaltige Bewirtschaftung der Meeresressourcen weltweit fördert; fordert die Kommission auf, im Rahmen der Meeresdiplomatie auf diesem Erfolg aufzubauen, indem sie proaktiv mit Drittstaaten – insbesondere mit großen Fischereinationen – zusammenarbeitet, um die Ratifizierung und wirksame Umsetzung dieses Übereinkommens zu fördern und laufende Verhandlungen über die nächsten Schritte sowie globale Verpflichtungen für eine nachhaltige, transparente und gerechte Bestandsbewirtschaftung voranzubringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>betont, dass gut geführte RFO, die wirksame multilaterale Verhandlungen ermöglichen, die zu starken gemeinsamen Regeln und einer guten Einhaltung dieser Regeln führen, von zentraler Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Fischerei und Aquakultur sind, und erachtet daher Investitionen in die Leistungsfähigkeit dieser Organisationen, die Zusammenarbeit mit VN-Agenturen sowie die Stärkung der EU-Diplomatie in diesen Foren als wichtig; betont, dass die Compliance-Gremien in den RFO von der EU nach wie vor nicht ausreichend genutzt werden; fordert die Kommission daher auf, Fälle von Nichteinhaltung durch Drittländer in den einschlägigen Compliance-Ausschüssen der RFO zur Sprache zu bringen und anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zollkontrollen durch zusätzliche Befugnisse zu verstärken und die neue EU-Zollbehörde umfassend zu nutzen, um Fischer vor Drogenschmugglern und Schleusern sowie anderen illegalen Aktivitäten zu schützen, die ihre Sicherheit und die regionale Stabilität gefährden; weist darauf hin, dass die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Meereserzeugnissen, der wirksamen Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards und der Gegenseitigkeit mit Drittländern bei Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen die Fischer vor illegalen Tätigkeiten schützt und das Vertrauen der Verbraucher aufrechterhält; betont, dass kriminelle Netzwerke, die den Fischereisektor für ihre Aktivitäten missbrauchen, die nachhaltige Meerespolitik untergraben, lokale Wirtschaftssysteme verzerren und die Lebensgrundlagen in Küstenregionen gefährden; betont, dass eine wirksame Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Fischereisektor zu einer sichereren und widerstandsfähigeren Meereswirtschaft beiträgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>begrüßt die langfristigen Vereinbarungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, mit denen bis zum 30. Juni 2038 gegenseitiger uneingeschränkter Zugang zu den Fischereigewässern gewährt wird; fordert die Kommission auf, bei der Überwachung der Maßnahmen, die das Vereinigte Königreich ergreift, Wachsamkeit walten zu lassen, um die Interessen der EU und ihrer Wirtschaftsbeteiligten und Bürger zu schützen, und sich weiterhin entschieden gegen einseitige Entscheidungen auszusprechen, die den Zugang der Fischer aus der EU zu den Gewässern des Vereinigten Königreichs de facto einschränken würden – wie etwa Entscheidungen im Zusammenhang mit der Umsetzung oder geplanten Ausweisung von Meeresschutzgebieten und dem Verbot der Sandaalfischerei –, und die Mechanismen des Handels- und Kooperationsabkommens zu nutzen, um etwaige damit verbundene Verluste von Fangrechten auszugleichen; fordert die Kommission auf, auch langfristige und stabile Fischereivereinbarungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über das Jahr 2038 hinaus sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>fordert die EU auf, ihre Zusammenarbeit mit Norwegen im Rahmen des hochrangigen Diskussionsforums für Fischerei und Ozeane zu intensivieren, um offene Fragen – etwa die von Norwegen gegenüber der EU seit 2021 geschuldete Rückzahlung für Kabeljau – zu lösen und für faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Fischer aus der EU und Norwegen zu sorgen; fordert die Kommission auf, nach Kräften darauf hinzuwirken, mit den Küstenstaaten ein umfassendes Abkommen über gemeinsam bewirtschaftete Bestände zu erzielen, um einer Überfischung dieser Bestände vorzubeugen und den Fischern aus der EU faire und nachhaltige Fangmöglichkeiten zu garantieren; fordert die Kommission auf, alle durch die Verordnung (EU) Nr. 1026/2012 eröffneten Möglichkeiten in Bezug auf Länder, die eine nicht nachhaltige Fischerei zulassen, zu nutzen, einschließlich Sanktionen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>betont, dass die EU ihre Marktmacht als strategisches Instrument nutzen sollte, um ihre Interessen zu verteidigen und die Nachhaltigkeit zu fördern; unterstreicht, dass der Zugang zum EU-Markt an die Einhaltung der EU-Standards geknüpft sein muss, damit sichergestellt ist, dass in die Union eingeführte Meereserzeugnisse nicht aus illegalen oder nicht nachhaltigen Quellen stammen oder einen Zusammenhang zu Tätigkeiten aufweisen, die mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>hebt die langjährige Partnerschaft mit Grönland in Fischereiangelegenheiten hervor und weist darauf hin, dass eine Vertiefung dieser Beziehung sowohl für die EU-Fischer als auch für gemeinsame Maßnahmen zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände im Nordatlantik wichtig ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>fordert die Kommission auf, die ordnungsgemäße und vollständige Umsetzung der EU-Vorschriften in Bezug auf Drittländer, die nicht nachhaltigen Fischfang zulassen, sicherzustellen, für mehr Rechtsklarheit in Bezug auf nicht nachhaltige Fangpraktiken zu sorgen und im Einklang mit dem EU-Recht Durchsetzungsmaßnahmen der EU auszulösen, einschließlich Handelsbeschränkungen wie Einfuhrverbote, um die Fähigkeit der EU zu stärken, gegen nicht nachhaltige Praktiken vorzugehen, insbesondere solche, die kleine pelagische Arten wie die Makrele betreffen, und für Kohärenz zwischen handelspolitischen Maßnahmen und den Zielen der Meeresdiplomatie zu sorgen; betont, dass viele dieser Praktiken bereits hinreichend bekannt sind, jedoch mit den derzeitigen Durchsetzungsmaßnahmen nicht ausreichend angegangen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Überwachungs-, Kontroll- und Durchsetzungsmaßnahmen im Zusammenhang mit russischen Fischereitätigkeiten und den Handelsströmen von Meereserzeugnissen, einschließlich Umladungen und Wiederausfuhren über Drittstaaten, zu stärken; fordert weitere Beschränkungen für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen aus Russland; fordert, dass strenge Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und koordinierte Inspektionen eingeführt werden und dass verhindert wird, dass von russischen Betrieben gefangener oder verarbeiteter Fisch auf den EU-Markt gelangt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>betont, dass die Kohärenz zwischen den Normen, die den EU-Erzeugern auferlegt werden, und denjenigen, die für eingeführte Erzeugnisse gelten, sichergestellt werden muss, insbesondere im Rahmen bestehender oder künftiger Handelsabkommen zwischen der EU und ihren Handelspartnern, etwa indem Spiegelklauseln eingeführt werden; fordert die Kommission darüber hinaus auf, die Relevanz der autonomen Zollkontingente im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Fischereiwirtschaft der EU weiterhin zu bewerten und sie gegebenenfalls anzupassen; bekräftigt seine Forderung, dass Fischkonserven und Meereserzeugnisse in Handelsverhandlungen als „empfindliche Ware“ behandelt werden sollten; fordert die EU-Behörden auf, Wachsamkeit walten zu lassen und die Kontrollen zu verstärken, um sicherzustellen, dass keine Ausfuhren, für die autonome Zollkontingente genutzt werden, aus IUU-Fischerei stammen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) bei allen internationalen Foren, in denen biologische Meeresressourcen, einschließlich Fischereiressourcen, erörtert werden, vollständig in die Position der EU einbezogen werden, insbesondere bei der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und der Konferenz der CITES-Vertragsparteien;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltspolitische und institutionelle Maßnahmen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>fordert mit Nachdruck, dass erhebliche finanzielle Mittel für die Meerespolitik und die Meeresdiplomatie vorgesehen werden müssen, insbesondere um den strategisch wichtigen Fischereisektor aufrechtzuerhalten, und um sicherzustellen, dass die EU ihren globalen Verpflichtungen nachkommen, ihre strategische Rolle stärken und die Resilienz der Küstengemeinden auch künftig sichern kann; stellt mit Besorgnis fest, dass die Vorschläge für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen eine Zweckbindung von nur 2 Mrd. EUR für Fischerei und Aquakultur für den Zeitraum 2028-2034 vorsehen, was kaum einem Drittel seiner zuvor garantierten Mittelausstattung entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>fordert die Kommission auf, im mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit nach 2028 für eine angemessene Mittelausstattung für fischereibezogene Ausgaben zu sorgen, etwa für die Ziele, die derzeit vom EMFAF abgedeckt sind; weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass die EU-Mittel ein starkes Instrument bleiben, um den Generationswechsel, die Gleichstellung der Geschlechter, die Ernährungssicherheit, die Modernisierung der Flotte und die sozioökonomische Nachhaltigkeit zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>betont, dass die handwerkliche Fischerei weltweit eine entscheidende Rolle für den Erhalt lokaler Volkswirtschaften und Gemeinschaften spielt; betont, dass es für die Verbesserung der strategischen Autonomie und der Ernährungsautonomie der EU von entscheidender Bedeutung ist, die Bestände der EU wieder aufzufüllen, und dass es für die Schaffung der Voraussetzungen für die langfristige Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der EU von entscheidender Bedeutung ist, dass die handwerkliche Fischerei der EU sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene ausreichend unterstützt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>stellt fest, dass jede diplomatische Tätigkeit mit kostspieligen Kapazitäten zur Außenwirkung verbunden ist und dass daher ein spezifisches Finanzinstrument für die Fischerei in Inselregionen und Gebieten in äußerster Randlage, eingerichtet werden sollte, beispielsweise durch die Neuauflage des Programms zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI-Fischerei), das in den EMFAF aufgenommen worden ist, um den Sektor bei der Bewältigung geografischer und struktureller Beschränkungen zu unterstützen und die langfristige Lebensfähigkeit lokaler Fischereigemeinden zu sichern; betont, wie wichtig es ist, den Einsatz bestehender Instrumente wie des Copernicus-Dienstes zur Überwachung der Meeresumwelt und neuer Fähigkeiten oder Technologien wie Drohnen sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Fischer und an der blauen Wirtschaft beteiligte Interessenträger wirksamen und einfacheren Zugang zu Finanzierungsinstrumenten erhalten – wobei zweckgebundene Mindestmittel bereitgestellt werden sollten –, wie dem Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, mit dem Investitionen in eine nachhaltige blaue Wirtschaft unterstützt werden, und dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit der EU – Europa in der Welt, das die Meerespolitik und -diplomatie und die Bemühungen zur Bekämpfung der IUU-Fischerei unterstützt, sowie zu Mitteln für die partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei und zu ergänzenden Finanzierungsquellen wie dem Fonds für einen gerechten Übergang, REPowerEU, Horizont Europa und Mitteln der Europäischen Investitionsbank; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ausreichende administrative und rechtliche Stabilität für private Investitionen zu gewährleisten, damit diese zur Entwicklung des maritimen Sektors beitragen können;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>