<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0122</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Kontrolle, Transparenz und Rückverfolgbarkeit von leistungsbezogenen Instrumenten</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0022/2026 - Berichterstatterin: Monika Hohlmeier)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. April 2026 zu der Kontrolle, Transparenz und Rückverfolgbarkeit von leistungsbezogenen Instrumenten (2025/2032(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 311, 312, 319, 323 und 324 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/2093/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, auf die in diesem Zusammenhang zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarten gemeinsamen Erklärungen und auf die zugehörigen einseitigen Erklärungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE> („Haushaltsordnung“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/2092/oj.</FIELD></FOOTNOTE> („Konditionalitätsverordnung“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1263, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1263/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2022 zu dem Thema „Verstärkung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027: ein für neue Herausforderungen geeigneter, resilienter EU-Haushaltsplan“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 177 vom 17.5.2023, S. 115.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 27. Februar 2024 zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6750, 26.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6750/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_interinstit/2020/1222/oj.</FIELD></FOOTNOTE> („IIV“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 16. Dezember 2020 zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 445 vom 29.10.2021, S. 240.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs vom 10. Oktober 2024 über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zusammen mit den Antworten der Organe,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht 13/2024 des Rechnungshofs vom 2. September 2024 mit dem Titel „Ausschöpfung der Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität: Fortschritte mit Verzögerungen und weiterhin Risiken in Bezug auf den Abschluss der Maßnahmen und somit die Erreichung der Ziele der Fazilität“, den Sonderbericht 14/2024 des Rechnungshofs vom 11. September 2024 mit dem Titel „Ökologischer Wandel: Beitrag der Aufbau- und Resilienzfazilität ist unklar“ und den Sonderbericht 22/2024 des Rechnungshofs vom 21. Oktober 2024 mit dem Titel „Doppelfinanzierung aus dem EU-Haushalt: Den Kontrollsystemen fehlen entscheidende Elemente zur Minderung des erhöhten Risikos, das sich aus dem ARF-Modell einer nicht mit Kosten verknüpften Finanzierung ergibt“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Analyse 03/2025 des Rechnungshofs vom 16. Juni 2025 mit dem Titel „Chancen für den mehrjährigen Finanzrahmen nach 2027“ und die Analyse 04/2025 des Rechnungshofs vom 19. Juni 2025 mit dem Titel „Die Zukunft der EU-Kohäsionspolitik: Lehren aus der Vergangenheit ziehen“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Mai 2025 zu einem neu gestalteten langfristigen Haushalt für die Union in einer Welt im Wandel und auf die Stellungnahme des Haushaltskontrollausschusses für den Haushaltsausschuss zu einem neu gestalteten langfristigen Haushalt für die Union in einer Welt im Wandel<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0090.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht seines Haushaltskontrollausschusses vom 23. April 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan III – Kommission, Exekutivagenturen sowie neunter, zehnter und elfter Europäischer Entwicklungsfonds,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom Dezember 2023 mit dem Titel „Study supporting the mid-term Evaluation of the Recovery and Resilience Facility“ (Studie zur Unterstützung der Halbzeitbewertung der Aufbau- und Resilienzfazilität),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 3. März 2025 veröffentlichten Jahresbericht 2024 der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom September 2024 über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit („Draghi-Bericht“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 8. Oktober 2024 mit dem Titel „Halbzeitüberprüfung des Europäischen Aufbauplans für die Zeit nach der COVID-19-Krise (Aufbau- und Resilienzfazilität)“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/7057, 4.12.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/7057/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die im Aufbau- und Resilienzscoreboard (ARF-Scoreboard) veröffentlichten Informationen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine internen Untersuchungen, eingehenden Analysen und Briefings im Zusammenhang mit der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom 17. April 2024 mit dem Titel „Much more than a market – speed, security, solidarity: empowering the Single Market to deliver a sustainable future and prosperity for all EU Citizens“ (Weit mehr als ein Markt – Geschwindigkeit, Sicherheit, Solidarität: Stärkung des Binnenmarkts zur Schaffung einer nachhaltigen Zukunft und von Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger der EU) („Letta-Bericht“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Hochrangigen Gruppe zur Zukunft der Kohäsionspolitik der Kommission vom 20. Februar 2024 mit dem Titel „Forging a Sustainable Future Together: Cohesion for a Competitive and Inclusive Europe“ (Eine nachhaltige Zukunft gemeinsam gestalten: Zusammenhalt für ein wettbewerbsfähiges und inklusives Europa),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Februar 2025 mit dem Titel „Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen“ (COM(2025)0046),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ (COM(2025)0030),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20. März 2025, vom 6. März 2025 und vom 19. Dezember 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die politischen Leitlinien für die Kommission 2024-2029, die von der gewählten Präsidentin der Kommission am 18. Juli 2024 vorgelegt wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 20. November 2024 mit dem Titel „EU-Haushalt und ortsbezogene Maßnahmen: Vorschläge für neue Gestaltungs- und Umsetzungsmechanismen im MFR nach 2027“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/279, 24.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/279/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 16. Juli 2025 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für den Haushalt sowie anderer horizontaler Vorschriften für die Programme und Tätigkeiten der Union (COM(2025)0545),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Juni 2025 zur Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0128.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0074/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 und Artikel 148 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0022/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass zusätzlicher Druck auf den EU-Haushalt entsteht, weil die EU immer mehr politische Prioritäten setzt, weshalb eine verantwortungsvolle Verwendung der verfügbaren Finanzmittel wichtiger denn je ist; in der Erwägung, dass die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung im Sinne der Haushaltsordnung erfordert, dass die EU-Mittel im Einklang mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Wirksamkeit verwendet werden, damit die Ressourcen kosteneffizient genutzt, die Ziele rechtzeitig, in angemessener Menge und zum besten Preis erreicht und die angestrebten Ergebnisse und Wirkungen erzielt werden; in der Erwägung, dass hieran deutlich erkennbar wird, dass bei der Haushaltsführung Wachsamkeit geboten ist, damit die Ausgaben eine nachweisbare Rendite in Form von Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und der Verwirklichung der Prioritäten der EU erbringen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass im Fall einer Finanzierung durch die EU, die nicht an die Erstattung förderfähiger Kosten, sondern an Ergebnisse, Outputs oder andere Leistungsindikatoren geknüpft ist, die Zahlungen davon abhängen, ob vorab festgelegte Etappenziele oder Zielwerte erreicht werden, was vor jeder Auszahlung überprüft werden muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass bei dieser Vorgehensweise der Zugang zu Daten über die tatsächlichen Kosten durch die Entkopplung der Auszahlungen von den tatsächlichen Ausgaben erschwert wird, was die Bewertung von Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Wirksamkeit beeinträchtigt; in der Erwägung, dass infolge dieser Datenlücke die systematische Ermittlung von Unregelmäßigkeiten, Betrugsrisiken und Doppelfinanzierung verunmöglicht wird und gleichzeitig die EU immer weniger Frühwarnmechanismen einführen und datengestützte Risikobewertungen vornehmen kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass infolge einer fehlenden Ausgabenüberprüfung das Risiko ungenauer Kostenschätzungen steigt, was sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, die Transparenz und die Rechenschaftspflicht auswirkt; in der Erwägung, dass der Rechnungshof wiederholt auf Mängel bei der Kostenbewertung, Unterschiede bei den nationalen Prüfungsstandards und Schwächen bei der Aufsichtskapazität der Kommission hingewiesen hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass ein großer Ermessensspielraum bei der Bewertung, ob Etappenziele und Zielwerte erreicht wurden, zu einer uneinheitlichen Behandlung der Mitgliedstaaten durch die Kommission oder zu einer verfrühten Freigabe von Mitteln führen kann, noch bevor die Auszahlungsbedingungen vollständig erfüllt sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof Schwachstellen bei der Gestaltung des Kontrollsystems der Aufbau- und Resilienzfazilität festgestellt hat, darunter eine übermäßige Abhängigkeit von nationalen Stellen, unvollständige Prüfpfade, systemische Fehler und Risiken einer inkohärenten Anwendung in den Mitgliedstaaten; in der Erwägung, dass diese Schwachstellen durch die Fragmentierung und Inkompatibilität der nationalen Datensysteme weiter verstärkt werden, was die Interoperabilität, die rechtzeitige Risikoerkennung und den wirksamen Schutz personenbezogener Daten bei Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen behindert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kontrolle leistungsbasierter Instrumente von der Zuverlässigkeit der nationalen Überwachungsmechanismen abhängt; in der Erwägung, dass Mängel im Bereich der Rechtsstaatlichkeit ein erhöhtes Risiko für die finanziellen Interessen der EU darstellen, da deren Schutz von einer unabhängigen Justiz und unabhängigen Betrugsbekämpfungsstellen abhängt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass im Hinblick auf die demokratische Rechenschaftspflicht die Rolle des Parlaments als Gesetzgeber und Haushalts- und Entlastungsbehörde erhalten bleiben muss, was strenge Mechanismen der Rechenschaftspflicht und vollumfängliche Transparenz in Bezug auf die Endempfänger von EU-Mitteln voraussetzt, und in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten und andere nationale Behörden nicht als Endempfänger von EU-Mitteln betrachtet werden sollten;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Herausforderungen für die Transparenz, Rechenschaftspflicht und wirksame Kontrolle von leistungsbezogenen Instrumenten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>betont, dass gemäß der Haushaltsordnung bei leistungsbezogenen Instrumenten die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Wirksamkeit beachtet werden müssen und dass eine Vereinfachung niemals zulasten der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und der Transparenz gehen sollte; fordert risikobasierte und angemessene Kontrollen und besteht darauf, dass mit den Indikatoren für leistungsbezogene Instrumente greifbare Ergebnisse und der Mehrwert der EU und nicht nur vorab festgelegte Outputs erfasst werden; betont, dass solche Instrumente, wenn sie entsprechend konzipiert sind, den Fokus auf Ergebnisse, Reformen und Wettbewerbsfähigkeit verstärken können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), in deren Rahmen Auszahlungen vorrangig an die zufriedenstellende Erfüllung von Etappenzielen und Zielwerten geknüpft sind, das erste große leistungsbezogene Instrument auf EU-Ebene ist, das ausschließlich auf Finanzierungen beruht, die nicht an Kosten geknüpft sind; stellt ferner fest, dass das ARF-Modell in anderen Finanzinstrumenten wie der Ukraine-Fazilität und der Fazilität für den westlichen Balkan übernommen wurde; ist besorgt über die Vorschläge der Kommission, im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die meisten EU-Finanzierungsprogramme, einschließlich jener unter Rubrik 1, auf ein ähnliches Modell zurückzugreifen; stellt fest, dass mit der ARF bis zu einem gewissen Grad Anreize für einige nationale Investitionen und Reformen geschaffen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>erachtet es als sehr wichtig, Lehren daraus zu ziehen, dass das zentralisierte, leistungsbezogene Umsetzungsmodell der ARF kritische Schwachstellen aufweist, wie vom Rechnungshof und der Kommission eingeräumt wurde, darunter eine verminderte Rechenschaftspflicht und eine begrenzte Aufsicht auf EU-Ebene über die Einhaltung von Vorschriften und Verordnungen; betont, dass die Transparenz in Bezug auf die Endempfänger durch ein einheitliches, interoperables EU-weites Berichterstattungssystem sichergestellt werden muss, auf das die Kommission, der Rechnungshof, die EUStA und das Parlament zugreifen können; betont, dass der Mehrwert der EU noch stärker zum Tragen kommt, wenn die Anzahl grenzübergreifender Projekte erhöht wird und subnationale Einrichtungen, insbesondere lokale und regionale Gebietskörperschaften, bei der Konzeption und Umsetzung der Fazilität über angemessene Entscheidungsbefugnisse verfügen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>ist der Ansicht, dass die ARF zwar als leistungsbezogenes Instrument konzipiert ist, bei ihrer Umsetzung jedoch den Outputs häufig mehr Bedeutung beigemessen wird als den tatsächlichen Ergebnissen; bringt sein Bedauern darüber zum Ausdruck, dass durch die vage definierten Etappenziele und Zielwerte, bei denen der Schwerpunkt in erster Linie auf Inputs und Outputs und nicht auf Ergebnissen liegt, die Verwirklichung der Ziele der ARF gefährdet werden könnte; ist der Ansicht, dass für künftige leistungsbezogene Instrumente spezifischere zentrale Leistungsindikatoren festgelegt werden sollten, damit die Investitionen mit den Zielen des Instruments im Einklang stehen und eine positive Wirkung sowie einen klaren Mehrwert für die EU erbringen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass künftige leistungsbezogene Instrumente in allen Mitgliedstaaten harmonisiert, in ihrer Gestaltung transparent und im Laufe der Zeit stabil sind, um Kohärenz, Rechenschaftspflicht und langfristige Wirksamkeit voranzubringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>betont, dass das Zurückgreifen auf Ex-ante-Kostenschätzungen ohne Überprüfung der tatsächlichen Ausgaben das Risiko birgt, dass eine strukturelle Lücke bei der Rechenschaftspflicht entsteht und die Möglichkeiten zur Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses eingeschränkt und somit die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Effizienz geschwächt werden; betont, dass Überprüfungsmechanismen eingeführt werden müssen, die auf Risiko und Wesentlichkeit basieren und klar definierte Schwellenwerte für obligatorische Kontrollen umfassen; fordert die Kommission auf, in künftige leistungsbezogene Instrumente systematisch Data Mining, Werkzeuge für den Datenabgleich und Analysen einzubinden, damit Unregelmäßigkeiten sowie Risiken in Bezug auf Korruption und Interessenkonflikte erkannt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>ist äußerst besorgt über die Vorschläge der Kommission zur allgemeinen Anwendung der nicht mit Kosten verknüpften Finanzierung im nächsten MFR und hält es für sehr wichtig, angemessene Schutzmaßnahmen festzulegen, damit die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung bei der Verwendung von Unionsmitteln gewahrt wird; unterstreicht, dass eine so bedeutende Verlagerung hin zur Verwendung der nicht mit Kosten verknüpften Finanzierung sorgfältig geprüft werden muss, zumal in früheren oder bestehenden leistungsbezogenen Instrumenten Mängel festgestellt wurden, und erachtet es als dringend geboten, eine umfassende Bewertung der ARF vorzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>bringt seine Besorgnis über die zunehmende Schuldenlast und die steigenden Fremdkapitalkosten der EU zum Ausdruck; stellt fest, dass laut dem Jahresbericht 2024 des Rechnungshofs die ausstehenden EU-Anleihen bis 2027 schätzungsweise bei über 900 Mrd. EUR liegen könnten, was fast dem Zehnfachen des Niveaus von 2020 vor der Einführung des Aufbaupakets NextGenerationEU entspricht; gibt zu bedenken, dass steigende Fremdkapitalkosten ein Risiko für künftige Haushaltspläne bergen und so der haushaltspolitische Spielraum für neue Prioritäten eingeschränkt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass durch die allgemeine Verwendung von nicht an Kosten geknüpfter Finanzierung zwar möglicherweise der Verwaltungsaufwand reduziert wird, jedoch das Risiko von Unregelmäßigkeiten, Doppelfinanzierung und Betrug steigt und die Transparenz und Rückverfolgbarkeit von EU-Mitteln verringert wird; betont, dass unter Umständen unrentable Projekte finanziert werden, bei denen eher Etappenziele als ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis erreicht werden, wenn die Finanzierung nicht an die Kosten geknüpft ist; hebt hervor, dass das Parlament bei der Ausführung des EU-Haushaltsplans eine Kontrollfunktion wahrnimmt, was insbesondere in seiner Befugnis zur Erteilung der Entlastung zum Ausdruck kommt; fordert eine solide Governance im nächsten MFR, mit der sichergestellt wird, dass das Parlament seine Rolle als Entlastungsbehörde in vollem Umfang wahrnehmen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>nimmt die Aspekte im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit zur Kenntnis, die im Vorschlag der Kommission für den MFR für den Zeitraum 2028-2034 enthalten sind, und fordert im Rahmen der Verordnung über den an die Rechtsstaatlichkeit geknüpften Konditionalitätsmechanismus einen einheitlichen, kohärenten und umfassenden Rahmen für alle EU-Finanzierungsprogramme; fordert darüber hinaus, dass jede Anwendung von nicht an Kosten geknüpfter Finanzierung vollständig mit der Verordnung vereinbar ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass die EUStA Ende 2024 311 aktive Verfahren im Zusammenhang mit NextGenerationEU führte, von denen alle bis auf vier die ARF betrafen, was etwa 17 % aller Untersuchungen zu aktivem Ausgabenbetrug entspricht und einen Anstieg der Fälle im Zusammenhang mit NextGenerationEU um etwa 51 % gegenüber 2023 darstellt; stellt ferner fest, dass sich der geschätzte Schaden für die finanziellen Interessen der EU auf 2,8 Mrd. EUR beläuft, was 30 % (gegenüber 25 % im Jahr 2023) des geschätzten Gesamtschadens aus allen Fällen von EU-Ausgabenbetrug entspricht; betont, dass die Organe der EU nach wie vor nur wenige Fälle melden, was weitere Bedenken aufwirft, ob die Kommission die Umsetzung der ARF überhaupt wirksam überwachen kann; weist darauf hin, dass derzeit 24 der 27 EU-Mitgliedstaaten an der EUStA beteiligt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>ist besorgt darüber, dass bei leistungsbezogenen Instrumenten, die eine nicht an Kosten geknüpfte Finanzierung vorsehen, der Schwerpunkt verstärkt auf Systemprüfungen statt auf Kontrollen der tatsächlich getätigten Ausgaben liegt; gibt zu bedenken, dass bei solchen Systemprüfungen möglicherweise keine zugrunde liegenden Probleme aufgedeckt werden, die sich ausweiten und äußerst negativ auf die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der Union und den Schutz der finanziellen Interessen der Union auswirken können; ist der Ansicht, dass die Kontrollsysteme mehrerer Mitgliedstaaten selbst im Rahmen der derzeitigen Finanzarchitektur und des derzeitigen Durchführungsmodells für EU-Mittel systemische Schwächen aufweisen, weshalb Betrug oder andere Unregelmäßigkeiten nicht aufgedeckt und verhindert wurden, wie etwa im Fall OPEKEPE in Griechenland oder in den Fällen, in denen es um Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums in der Slowakei ging, sowie in weiteren Fällen aus jüngster Zeit in mehreren Mitgliedstaaten, woran deutlich wird, dass mehr Kontrolle seitens der EU erforderlich ist; fordert die Kommission daher auf, gezielte Abhilfemaßnahmen zu ergreifen und die Prüfungs- und Akkreditierungsverfahren zu stärken, damit sich ähnliche systemische Fehler nicht wiederholen können, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf Berichterstattungs- und Dokumentationspflichten zu beachten ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass es im Rechtsrahmen für leistungsbezogene Instrumente wie der ARF und in den Vorschlägen der Kommission für den MFR 2028-2034 an klaren Standards und Schwellenwerten für Fälle mangelt, in denen nationale Verwaltungs- und Kontrollsysteme als unzureichend oder unzuverlässig angesehen werden, wodurch Abhilfemaßnahmen oder Aussetzungen einer Ermessensentscheidung überlassen bleiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont, dass der Rechnungshof und die nationalen Rechnungsprüfungsorgane aufgrund der allgemeinen Verwendung von nicht an Kosten geknüpfter Finanzierung ihre Tätigkeiten grundlegend anpassen und zu einem anderen Prüfungsansatz übergehen müssen; gibt zu bedenken, dass eine solche Veränderung erhebliche Herausforderungen mit sich bringen und zu einer strukturellen Lücke im Prüfpfad führen könnte, solange die Rechnungsprüfungsorgane für diese Veränderung noch nicht bereit sind, was schwerwiegende Folgen sowohl für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der Union als auch für das Entlastungsverfahren haben könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>bedauert, dass der Rechnungshof im Rahmen der leistungsbezogenen Instrumente wie der ARF festgestellt hat, dass Prüfpfade unvollständig waren, wodurch die Rückverfolgbarkeit geschwächt wird und das Parlament und der Rechnungshof ihre Kontrollfunktion nur eingeschränkt ausüben können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont, dass die starke Abhängigkeit von nationalen Behörden und externen Prüfern ohne strenge Schutzmaßnahmen und detaillierte Leitlinien der Kommission sowie ohne technische Hilfe und spezielle Schulungen zur Methodik der Wirtschaftlichkeitsprüfung die Gefahr birgt, dass Qualität und Unabhängigkeit der Kontrollen variieren, wodurch der Ruf der EU Schaden nehmen könnte; betont, dass Qualität und Kohärenz steigen, wenn die nationalen Prüfbehörden unterstützt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont, dass Mittelausschöpfung oder Auszahlungen an sich nicht unbedingt Indikatoren für den Erfolg sind; bedauert, dass es bei den jüngsten Änderungen der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne durch die Ausrichtung auf die Mittelausschöpfung zu einer Verringerung der ursprünglich angestrebten Ziele kam, insbesondere in Bezug auf Reformen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die Rechnungsprüfungsorgane in den Mitgliedstaaten die international anerkannten Prüfungsstandards einhalten müssen; gibt zu bedenken, dass die Zuverlässigkeit ihrer Arbeit leidet und Risiken für den Ansatz der einzigen Prüfung entstehen, wenn diese Standards missachtet werden; nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof wiederholt Mängel bei bestimmten nationalen Prüfbehörden in Bezug auf Prüfungsumfang, Qualität, Dokumentation und Berichterstattung festgestellt hat; betont, dass ein eindeutiger Rahmen für die Zuständigkeiten erforderlich ist, um Qualität und Kohärenz sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>betont, dass infolge fragmentierter IT-Systeme und Datensysteme in den Mitgliedstaaten das Risiko von Fehlern, Unregelmäßigkeiten, Doppelfinanzierung, Verzögerungen und uneinheitlicher Berichterstattung steigt; weist darauf hin, dass das Parlament im Hinblick auf die vollständige Rückverfolgbarkeit von EU-Mitteln wiederholt gefordert hat, ein einheitliches, integriertes und interoperables Informations- und Überwachungssystem einzurichten, das ein einheitliches Data-Mining- und Risikobewertungsinstrument umfasst, das unter anderem auf bestehenden Instrumenten und Datenbanken im Zusammenhang mit der Neufassung der Haushaltsordnung aufbaut; bedauert jedoch, dass die Mitgliedstaaten sich weigern, ein solches System ab Beginn des nächsten MFR vorzuschreiben; begrüßt die laufenden Bemühungen der Kommission um die Entwicklung eines solchen interoperablen Systems, das auf dem ARACHNE-Instrument aufbaut, und fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dieses System in vollem Umfang zu nutzen; betont, dass die Wirksamkeit eines neuen Finanzierungsmodells von der Zuverlässigkeit und Kohärenz der zugrunde liegenden Daten und Überwachungsinstrumente abhängt; erachtet es als sehr wichtig, ein interoperables System zu konzipieren, das der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj).</FIELD></FOOTNOTE> entspricht; betont, dass ein solches System genaue und zeitnahe Informationen liefern muss, möglichst keine nicht zutreffenden Warnmeldungen ausgeben darf und zuverlässig funktionieren muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>betont, dass die geteilte Mittelverwaltung im nächsten MFR sowohl in der Konzeptions-, Entscheidungs- und Planungsphase als auch in der Durchführungs- und Umsetzungsphase regionale und lokale Gebietskörperschaften und Interessenträger einbeziehen muss, was auch für leistungsbezogene Instrumente gilt, und zwar durch einen Multi-Level-Governance-Ansatz, damit grenzübergreifende Projekte einen Mehrwert für die EU erbringen und der Fokus auf messbaren Ergebnissen statt auf Outputs liegt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>stellt fest, dass durch die Kombination von Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumenten in leistungsbezogenen Rahmen die Komplexität steigt und sich das Risiko von Doppelfinanzierung, Unregelmäßigkeiten, Betrug, Überkompensation und schwachen Rechenschaftsketten erhöht; betont, dass das Risiko von Überschneidungen zwischen verschiedenen Finanzierungsströmen weiter steigt und es schwieriger wird, sich Gewissheit über die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu verschaffen, wenn die Kosten nicht überprüft werden und insbesondere die Finanzierung nicht mit den Kosten verknüpft ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>weist darauf hin, dass bei einer leistungsbezogene Überwachung nicht unbedingt der Verwaltungsaufwand sinkt, da schwache Überprüfungssysteme versteckte Kosten verursachen können, ohne für mehr Sicherheit zu sorgen; fordert die Kommission auf, die Leistungsindikatoren zu vereinheitlichen, die Berichtsvorlagen zu vereinfachen, überflüssige Datenanfragen zu beseitigen und die unnötige Komplexität von Zahlungsanträgen abzubauen; ist der Ansicht, dass beim Übergang zur Nutzung leistungsbezogener Umsetzungsmodelle Kapazitäten auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten aufgebaut werden müssen, da sich der Überwachungs-, Kontroll- und Prüfungsbedarf bei leistungsbezogenen Umsetzungsmodellen von dem der Instrumente unterscheidet, die auf der Erstattung förderfähiger Kosten basieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>gibt zu bedenken, dass angesichts des derzeitigen geopolitischen Kontexts und des zunehmenden Haushaltsdrucks der vermehrte Einsatz leistungsbezogener Instrumente, sofern die in der AFR festgestellten Schwachstellen nicht behoben werden – etwa durch die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle –, die Gefahr birgt, dass das institutionelle Gleichgewicht dadurch gestört wird, dass die demokratische Rechenschaftspflicht verringert und der Ermessensspielraum der Exekutive vergrößert wird; beharrt darauf, dass in Governance-Modellen für leistungsbezogene Instrumente das Parlament und der Rat gleichermaßen einbezogen werden; lehnt jeden Vorschlag ab, das institutionelle Gleichgewicht zu stören und die Rolle des Parlaments als Haushalts- und Entlastungsbehörde auszuhöhlen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Empfehlungen zur Stärkung der Kontrolle, Transparenz und Rechenschaftspflicht von leistungsbezogenen Instrumenten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>ist der Ansicht, dass das Modell der nicht an Kosten geknüpften Finanzierung für leistungsbezogene Instrumente nicht als allgemeine Methode für die Durchführungs- oder Erstattungsmodalitäten zwischen den Mitgliedstaaten und den Begünstigten verwendet werden sollte, mit Ausnahme kleinerer Begünstigter, die Projekte unterhalb bestimmter finanzieller Schwellenwerte durchführen, wodurch sie ein vereinfachtes System der Umsetzung nutzen können und ein solider Kontrollrahmen gewahrt bleibt; betont insbesondere, dass große und komplexe Projekte weiterhin kostenbasiert sein sollten, da ihr Umfang, ihre Laufzeit und ihre Finanzierung auf mehreren Ebenen eine detaillierte Finanzberichterstattung und überprüfbare Ausgabendaten erfordern, damit den Kontrollaufgaben und der Rechenschaftspflicht ordnungsgemäß Genüge getan werden kann; hält es für sehr wichtig, einen Mechanismus für Wiedereinziehungen einzurichten, der in Fällen greift, in denen es zu erheblichen Abweichungen zwischen Ex-ante-Kostenschätzungen und Ex-post-Kontrollen kommt, insbesondere wenn Projekte unterhalb der ursprünglich geschätzten Kosten durchgeführt werden; betont, dass solche Anpassungen den tatsächlichen Ausgaben Rechnung tragen müssen, um die finanzielle Integrität, ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis und die Rechenschaftspflicht sicherzustellen; fordert, dass insbesondere bei kleineren oder mittleren Investitionen weiter und verstärkt auf Pauschalbeträge und vereinfachte Kostenoptionen zurückgegriffen werden kann, da sich so wirksam und verhältnismäßig erreichen lässt, dass der Verwaltungsaufwand sinkt, die Zugänglichkeit für kleinere Begünstigte verbessert wird und die Rechenschaftspflicht und Rückverfolgbarkeit bei der Verwendung von Unionsmitteln gewahrt bleiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>beharrt darauf, dass ein vereinfachter Haushalt auch zu einem transparenten Haushalt führt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Verfahrensinformationen, einschließlich der Methode zur Kostenschätzung, öffentlich zugänglich zu machen und dem Parlament Einblick in die geschätzten Kosten der Pläne für nationale und regionale Partnerschaft (NRP-Pläne) zu gewähren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert ein einheitliches System der Rechenschaftspflicht, in dem die Beiträge aus dem EU-Haushalt zu bestimmten Projekten und ihren tatsächlichen Endbegünstigten, auch Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, sowie den wirtschaftlichen Eigentümern rückverfolgt werden können; hält es für unentbehrlich, dass die Bürgerinnen und Bürger erkennen können, welche Projekte von der EU finanziert werden; hebt hervor, dass Zahlungen an die Erfüllung kohärenter, klar definierter Etappenziele und Zielwerte geknüpft werden müssen, um die Verzahnung von Reformen und Investitionen zu stärken; erachtet es als sehr wichtig, ein System der Ex-post-Bewertung einzuführen, das sich auf die mit den einzelnen Instrumenten erreichten Ziele stützt, die anhand ihrer Leistungsindikatoren gemessen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>betont, dass eine Finanzierung durch die Union nur für Maßnahmen gewährt werden sollte, die in direktem Zusammenhang mit konkreten, überprüfbaren Projekten stehen, die spürbare Fortschritte und messbare Ergebnisse aufweisen, zu den politischen Zielen der Union beitragen und wirksam überwacht und geprüft werden können, und nur unter der Voraussetzung, dass eine transparente Berichterstattung erfolgt, auch in Bezug auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis und die Anforderungen hinsichtlich der Erkennbarkeit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert die Kommission auf, von der Einführung komplexer oder spekulativer Kostenschätzungsmethoden abzusehen, die der Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten zuwiderlaufen könnten; dringt stattdessen darauf, harmonisierte und überprüfbare vereinfachte Kostenoptionen auszuarbeiten, bei denen Klarheit herrscht und mit denen der Verwaltungsaufwand verringert und ein angemessenes Maß an Rechenschaftspflicht aufrechterhalten wird, und diese Optionen auch verstärkt zu nutzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert eindeutige Konformitätskriterien, anhand deren festgestellt werden kann, wann mit leistungsbezogenen Instrumenten die geplanten Outputs oder Ergebnisse erzielt werden, wobei die Definitionen in allen Mitgliedstaaten einheitlich sein müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert regelmäßige Bewertungen der tatsächlichen Kosten, die bei der Umsetzung leistungsbezogener Instrumente anfallen, im Vergleich zu den Kostenschätzungen der Mitgliedstaaten, damit keine Diskrepanzen entstehen; ist der Ansicht, dass durch solche Bewertungen in Fällen, in denen erhebliche Abweichungen zwischen den tatsächlichen und den geschätzten Kosten bestehen, automatisch Kontrollen und Prüfungen ausgelöst werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>beharrt darauf, dass bei jeder Verwendung des Modells der nicht mit Kosten verknüpften Finanzierung eine Korrelation zwischen den Zahlungsanträgen und der Erfüllung von Etappenzielen und Zielwerten einerseits und der Umsetzung konkreter Projekte andererseits vorhanden ist; betont, dass die Rückverfolgbarkeit von Unionsmitteln ohne eine solche Korrelation stark beeinträchtigt ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>fordert, dass ein einheitliches, integriertes und interoperables Informations- und Überwachungssystem mit einem einheitlichen Data-Mining- und Risikobewertungsinstrument eingeführt wird; fordert, dass die Nutzung dieses neuen interoperablen Systems eine Voraussetzung für den Zugang zu Unionsmitteln im nächsten MFR ist; fordert die Kommission auf, öffentlich zugängliche Dashboards zu erstellen, damit die Bürgerinnen und Bürger den durch EU-Mittel generierten Nutzen bewerten können; fordert die Kommission auf, mit fortschrittlichen Datenanalyse- und KI-Instrumenten die Leistungsverfolgung, -bewertung und -berichterstattung zu verbessern, den manuellen Arbeitsaufwand zu verringern und die Berichterstattung zu vereinheitlichen sowie Doppelfinanzierungen zu verhindern und anderen Risiken für den Schutz der finanziellen Interessen der EU vorzubeugen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert die Kommission auf, eindeutige Schwellenwerte einschließlich Schweregraden im Hinblick auf Abhilfemaßnahmen festzulegen und zu veröffentlichen, damit für Gleichbehandlung und eine einheitliche Durchsetzung gesorgt ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>beharrt darauf, dass die Erfüllung der Etappenziele und Zielwerte von der Kommission unter Berücksichtigung der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Daten bewertet und dabei eine transparente und standardisierte Methodik angewendet wird, die dokumentierte Bewertungen und fundierte Begründungen für etwaige Abweichungen über den gesetzlichen Schwellenwert hinaus umfasst; fordert, dass dem Parlament und dem Rechnungshof alle Bewertungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>fordert, dass bei der Umsetzung leistungsbezogener Instrumente mehr Transparenz geschaffen wird, indem sämtliche Bewertungen der Kommission, nationale Berichte, Prüfungszusammenfassungen und Wiedereinziehungsmaßnahmen in zugänglichen, vergleichbaren, überprüfbaren und benutzerfreundlichen Formaten rechtzeitig veröffentlicht werden, damit das Parlament, der Rechnungshof und die Bürgerinnen und Bürger die Verwendung von Unionsmitteln überprüfen können; betont, dass der Zugang zu Informationen einem Kaskadenansatz folgen sollte, der den vollständigen und uneingeschränkten Echtzeitzugang für den Rechnungshof, ein garantiertes und uneingeschränktes Recht des Parlaments, Fragen zu stellen und Informationen anzufordern, und einen angemessenen, transparenten Zugang für die Bürgerinnen und Bürger im Einklang mit den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union vorsieht; weist darauf hin, dass alle Transparenzmaßnahmen den Datenschutzanforderungen im Rahmen der DSGVO und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften der Union entsprechen müssen; betont, dass an den öffentlich verfügbaren Daten die tatsächliche Durchführung und der Fortschritt der Projekte genau erkennbar sein muss, damit ein echtes Bild der vor Ort erzielten Ergebnisse vermittelt wird, was bedeutet, dass man sich nicht nur auf die geplanten Verpflichtungen oder Auszahlungen beziehen darf, die ausschließlich zur Erreichung der Etappenziele und Zielwerte im Rahmen der nationalen Pläne erfolgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>betont, dass alle Datenbanken und Informationssysteme der Kommission, mit denen Daten erhoben und kontrolliert sowie zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden, dem Rechnungshof zugänglich sein müssen; betont, dass der Rechnungshof direkten und sofortigen Zugang zu den ursprünglich im System erfassten Daten haben sollte, ohne dass diese Daten zuvor durch nationale Behörden oder Kommissionsdienststellen geändert, aggregiert oder bearbeitet wurden; betont, dass ein solcher Zugang von wesentlicher Bedeutung ist, um die Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und Wirksamkeit der Prüfungen sicherzustellen und Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Ausführung des Haushaltsplans der Union zu wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>fordert, dass die Berichterstattung über leistungsbezogene Instrumente so verbessert wird, dass Daten auf Projektebene aufgenommen werden, die denen der Kohäsionspolitik ähneln und die geografische Verteilung der Mittel und Interventionen auf subnationaler Ebene veranschaulichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>fordert, die Prüfpfade zu verbessern, indem eine systematische Dokumentation der Überprüfungsschritte vorgeschrieben und sichergestellt wird, dass die Aufzeichnungen sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene vollständig, zugänglich und überprüfbar sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>fordert die Kommission auf, solide Schutzmaßnahmen einzuführen, damit die Prüfungsarbeit in allen Mitgliedstaaten kohärent, unabhängig und hochwertig erbracht wird, unter anderem durch detaillierte methodische Leitlinien, langfristig angelegte technische Unterstützung bei fortbestehenden Schwachstellen in den Prüfbehörden und spezielle Schulungen zu Leistungsprüfungsstandards; beharrt darauf, dass der Rückgriff auf nationale Behörden und externe Prüfer von der konsequenten Anwendung dieser Schutzmaßnahmen abhängig gemacht wird, um Schwankungen bei der Qualität der Kontrollen zu verhindern; fordert die Mitgliedstaaten auf, Schutzmaßnahmen festzulegen, um die Unabhängigkeit der nationalen Prüfbehörden von den für die Mittelverwaltung zuständigen Regierungs- und Verwaltungsstellen sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>fordert die Einführung von prädiktiven KI-gestützten Analyseinstrumenten sowie von Funktionen des maschinellen Lernens, mit denen die Prüfer Risikobewertungen in Echtzeit durchführen, Unregelmäßigkeiten besser erkennen sowie Prüfungen der optimalen Mittelverwendung und gezielte Überprüfungen durchführen könnten, falls vom Rechnungshof wiederholt Mängel festgestellt werden; hält es für sehr wichtig, mit automatisierten Data-Mining-Instrumenten und KI Unregelmäßigkeiten zu ermitteln und gleichzeitig Begünstigte, die die geltenden Auflagen erfüllen, nicht mit zusätzlichen Berichtspflichten zu belasten; weist erneut darauf hin, dass die Nutzung solcher KI-Technologien in voller Übereinstimmung mit den EU-Datenschutzvorschriften zu erfolgen hat und mit einer umfassenden Schulung der nationalen Prüfbehörden einhergehen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Schutzmaßnahmen für Finanzinstrumente zu stärken, einschließlich strengerer Obergrenzen für Verwaltungsgebühren, transparenter Regeln für Direktvergaben und Kontrollen, um Doppelfinanzierungen und Verstöße gegen die Vorschriften über staatliche Beihilfen zu verhindern; fordert, dass durch die Obergrenzen für Verwaltungsgebühren, insbesondere für Direktvergaben an Fondsverwalter für Eigenkapital- oder Quasi-Eigenkapitalprodukte, das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Unterstützung durch die Union nicht beeinträchtigt werden sollte, insbesondere wenn das Volumen der Vorhaben gering ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>bekräftigt, dass die Transparenz verbessert werden muss, indem das ARF-Scoreboard-Modell auf alle leistungsbezogenen Instrumente ausgeweitet wird, um die nationale Berichterstattung zu beschleunigen und vergleichbarer zu machen und den Zugang der Öffentlichkeit, die Rückverfolgbarkeit und die Rechenschaftspflicht sicherzustellen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, für die vollständige Interoperabilität der Datensysteme der EU und der Mitgliedstaaten zu sorgen, manuelle Eingaben zu reduzieren, die Datenqualität zu verbessern und die Rückverfolgbarkeit in Echtzeit bis hin zu den Endbegünstigten zu ermöglichen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, dafür zu sorgen, dass den Prüf- und Entlastungsbehörden sowie der EUStA und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung Daten über die tatsächlichen Endempfänger von leistungsbezogenen Instrumenten, einschließlich Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, in Echtzeit zur Verfügung stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>besteht darauf, dass die Vorrechte des Parlaments als Gesetzgeber, Haushalts- und Entlastungsbehörde uneingeschränkt geachtet werden und dass ihm Zugang zu allen für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Daten gewährt wird;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>