<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0123</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Verbesserung der Konnektivität, Erhaltung des kulturellen Erbes und Förderung lokaler Exzellenz im europäischen Tourismus – Reisezielmanagement und Wachstum des regionalen Tourismus</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0078/2026 - Berichterstatter: Daniel Attard)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. April 2026 zur Verbesserung der Konnektivität, die Erhaltung des kulturellen Erbes und die Förderung lokaler Exzellenz im europäischen Tourismus: Reisezielmanagement und Wachstum des regionalen Tourismus (2025/2120(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 174, 195 und 349,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1028 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1028, 29.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1028/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2024/2831 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2831, 11.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/2831/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 155 vom 12.6.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2019/904/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2023/936 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über ein Europäisches Jahr der Kompetenzen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 125 vom 11.5.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/936/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung (EU) 2025/1021 der Kommission vom 22. Mai 2025 zu Mobilitätsarmut: Gewährleistung einer erschwinglichen, zugänglichen und fairen Mobilität<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/1021, 26.5.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2025/1021/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2025 mit dem Titel „Die Union der Kompetenzen“ (COM(2025)0090),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2025 mit dem Titel „Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung“ (COM(2025)0085),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ (COM(2025)0030),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Juli 2023 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem gemeinsamen europäischen Datenraum für den Tourismus: Förderung des Datenaustauschs und der Innovation im gesamten Tourismusökosystem“ (C(2023)4787),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Mai 2021 über einen neuen Ansatz für eine nachhaltige blaue Wirtschaft in der EU – Umgestaltung der blauen Wirtschaft der EU für eine nachhaltige Zukunft (COM(2021)0240),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. März 2021 mit dem Titel „Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte“ (COM(2021)0102),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Juli 2020 mit dem Titel „Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“ (COM(2020)0274),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2020 mit dem Titel „Die Stunde Europas – Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen“ (COM(2020)0456) und die dazugehörige Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Identifying Europe‘s recovery needs“ (Ermittlung der Bedürfnisse Europas für den Wiederaufbau) (SWD(2020)0098),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (COM(2020)0380),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Mai 2020 mit dem Titel „Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus“ (COM(2020)0550) und die Annahme des Pakets „Tourismus und Verkehr“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Mai 2018 mit dem Titel „Eine neue europäische Agenda für Kultur“ (COM(2018)0267),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Oktober 2017 mit dem Titel „Eine verstärkte und erneuerte Partnerschaft mit den Gebieten in äußerster Randlage der EU“ (COM(2017)0623),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juni 2016 mit dem Titel „Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft“ (COM(2016)0356) und die diesbezügliche Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2017<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 331 vom 18.9.2018, S. 125.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Februar 2014 mit dem Titel „Eine Europäische Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung im Küsten- und Meerestourismus“ (COM(2014)0086) und die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 30. März 2017 über den Bootstourismus (SWD(2017)0126),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2010 mit dem Titel „Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus“ (COM(2010)0352) und die diesbezügliche Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2011<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 56 E vom 26.2.2013, S. 41.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2021 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“ (COM(2021)0345),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 4. Februar 2022 mit dem Titel „Transition pathway for tourism“ (Übergangspfad für den Tourismus) und die zugehörigen Sachstandsberichte für 2023 und 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 21. September 2022 mit dem Titel „Unbalanced tourism growth at destination level – root cuases, impacts, existing solutions and good practices: final report“ (Zunahme des unausgewogenen Tourismus auf Reisezielebene: Ursachen, Auswirkungen, bisherige Lösungen und bewährte Verfahren – Abschlussbericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 11. Juni 2020 mit dem Titel „The EU Blue Economy Report 2020“ (Der EU-Bericht 2020 über die blaue Wirtschaft),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2022 zu den Inseln der Europäischen Union und Kohäsionspolitik: aktuelle Situation und zukünftige Herausforderungen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 493 vom 27.12.2022, S. 48.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2022 zur Umsetzung der neuen europäischen Agenda für Kultur und der Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 177 vom 17.5.2023, S. 78.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 zu der Festlegung einer EU-Strategie für nachhaltigen Tourismus<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 494 vom 8.12.2021, S. 106.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Juni 2020 zu Verkehr und Tourismus im Jahr 2020 und darüber hinaus<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 362 vom 8.9.2021, S. 55.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2019 zu den negativen Auswirkungen der Insolvenz von Thomas Cook auf den Tourismus in der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 202 vom 28.5.2021, S. 73.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. November 2018 zu dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027: Standpunkt des Parlaments im Hinblick auf eine Einigung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 363 vom 28.10.2020, S. 179.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. Oktober 2015 zu neuen Herausforderungen und Konzepten für die Förderung des Fremdenverkehrs in Europa<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 355 vom 20.10.2017, S. 71.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2015 zum Thema „Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 316 vom 22.9.2017, S. 88.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2011 zu der Mobilität und Integration von Menschen mit Behinderungen und der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 131 E vom 8.5.2013, S. 9.</FIELD></FOOTNOTE> und seine Entschließung vom 18. Juni 2020 zu der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen für die Zeit nach 2020<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 362 vom 8.9.2021, S. 8.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 1. Dezember 2022 zur Europäischen Agenda für den Tourismus 2030,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 27. Mai 2021 zum Thema „Tourismus in Europa im nächsten Jahrzehnt: Nachhaltig, widerstandsfähig, digital, global und sozial“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 10. Dezember 2025 mit dem Titel „Strategie für ein ausgewogenes und adaptives Management für einen nachhaltigen und resilienten Tourismus in der Europäischen Union“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2026/761, 24.2.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/761/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Initiativstellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 27. Februar 2025 zum Thema „Nachhaltigkeit als Triebkraft für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in der EU“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/2014, 30.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/2014/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das EU-Tourismus-Dashboard,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den statistischen Rahmen für die Messung der Nachhaltigkeit des Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 428 vom 13.12.2017, S. 10.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die von den Tourismusministern der EU-Mitgliedstaaten unterzeichnete Erklärung von Palma vom 31. Oktober 2023 mit dem Titel „Der Weg zur sozialen Nachhaltigkeit des Tourismus in der EU“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Europäische Erklärung zum Radverkehr vom 3. April 2024<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/2377, 3.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/2377/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den VN-Tourismusbericht vom 18. September 2018 mit dem Titel „‚Overtourism‘? – Understanding and Managing Urban Tourism Growth beyond Perceptions“ (Übertourismus? – Das Wachstum des Städtetourismus über die Wahrnehmungen hinaus verstehen und steuern),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Unesco-Welterbe-Manual, darunter das Manual aus dem Jahr 2002 mit dem Titel „Managing Tourism at World Heritage Sites: a Practical Manual for World Heritage Site Managers“ (Tourismusmanagement von Welterbestätten: ein praktisches Manual für Leiter von Welterbestätten) und damit verbundene Leitlinien zum Umgang mit dem Besucherverhalten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den „Global Code of Ethics for Tourism“ (Globaler Ethikkodex für den Tourismus)<FOOTNOTE><FIELD> Weltorganisation für Tourismus, „Global Code of Ethics for Responsible Tourism – Roadmap for Responsible and Sustainable Tourism Development“, 1. Oktober 1999.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom 17. April 2024 mit dem Titel „Much more than a market“ (Viel mehr als ein Markt),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Ausschuss für Verkehr und Tourismus angeforderte Studie vom 15. Oktober 2018 mit dem Titel „Overtourism: impact and possible policy responses“ (Übertourismus: Auswirkungen und mögliche politische Maßnahmen),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Verkehr und Tourismus (A10-0078/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass rund 5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der EU direkt auf den Tourismus entfallen, der einen wichtigen sozioökonomischen Sektor im Hinblick auf Wertschöpfung, Beschäftigung und regionalen Zusammenhalt darstellt und einen ausgeprägten Multiplikatoreffekt in verschiedenen Sektoren hat; in der Erwägung, dass der Gesamtbeitrag des Sektors unter Berücksichtigung der indirekten Auswirkungen und der Spillover-Effekte sogar etwa 10 % des BIP der EU ausmacht; in der Erwägung, dass der Tourismussektor in manchen Ländern und Regionen für einen noch weitaus höheren Anteil an der Beschäftigung und am BIP verantwortlich zeichnet und somit zur regionalen Entwicklung und zur Verringerung von Ungleichheiten beiträgt; in der Erwägung, dass es sich bei 90 % der Unternehmen im Tourismussektor der EU um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) handelt, darunter familiengeführte Unternehmen, die besonders krisenanfällig sind; in der Erwägung, dass der Tourismussektor der EU etwa 2,3 Millionen KMU umfasst und rund 12,3 Millionen Menschen beschäftigt; in der Erwägung, dass Europa trotz der vorherrschenden wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen weltweit führend im Tourismus bleibt und das beliebteste Reiseziel der Welt ist<FOOTNOTE><FIELD> European Travel Commission, „European travel maintains momentum in early 2025 despite rising global uncertainty“, 7. Mai 2025.</FIELD></FOOTNOTE>, und der Sektor nach einer starken dynamischen Entwicklung Anfang 2025 voraussichtlich 10,5 % zum BIP der EU beitragen wird<FOOTNOTE><FIELD> World Travel and Tourism Council, „Travel and Tourism to Create 4.5MN New Jobs across the EU by 2035“, 9. April 2025.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der wirtschaftliche Wert des Tourismus zunehmend durch soziale, kulturelle und ökologische Kosten infrage gestellt wird, einschließlich des Drucks auf den Wohnungsmarkt, höherer Lebenshaltungskosten für Ortsansässige, der Fragmentierung von Lebensräumen, einer nicht nachhaltigen Ressourcennutzung und der zunehmenden Belastung wesentlicher Infrastrukturen; in der Erwägung, dass jahrzehntelanges volumenorientiertes Wachstum in Verbindung mit Regelungs- und Verwaltungslücken zu einem unausgewogenen Tourismus geführt haben; in der Erwägung, dass diese Dynamik eine bessere Governance und eine intelligente, nachhaltige und lokal angepasste Nachfragesteuerung erfordert; in der Erwägung, dass Tourismus an sich kein Problem ist und um Angst vor Tourismus zu verhindern, eine holistische Strategie angewendet werden muss, mit der Wirtschaftswachstum mit sozialem Wohlergehen, Umweltschutz, dem Schutz und Erhalt des Kulturerbes und langfristiger territorialer Resilienz in Einklang gebracht wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass das Tourismusökosystem viele Branchen umfasst, darunter Verkehr, Reisebüros und Reiseveranstalter, unterstützende Dienstleistungen, Unterkünfte und Gastronomie, kreative Künste und Unterhaltung sowie Sport- und Vergnügungsaktivitäten, und dass es äußerst wichtig ist, ihre kohärente Entwicklung und Resilienz zu ermöglichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass steigende Mietkosten für Wohnraum in der gesamten EU die Wohnverhältnisse noch unsicherer machen und die soziale Ausgrenzung verschärfen; in der Erwägung, dass die Lage in Gebieten mit hohem Tourismusaufkommen besonders akut ist, da dort der Mangel an erschwinglichem Wohnraum die Anwerbung und Bindung von Saisonarbeitern und Dauerbeschäftigten im Tourismus sowie von wichtigen Fachkräften des öffentlichen Sektors behindert; in der Erwägung, dass erschwinglicher Wohnraum, das Funktionieren lokaler Gemeinschaften, die Wettbewerbsfähigkeit von KMU im Tourismusökosystem und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zunehmend von Kurzzeitvermietungen beeinflusst werden; in der Erwägung, dass Lösungen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften auf die jeweilige Situation zugeschnitten sein müssen, wobei Maßnahmen in erster Linie auf lokaler Ebene zu ergreifen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass das Konzept des nachhaltigen Tourismus von zentraler Bedeutung ist, um die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu fördern, das Kultur- und Naturerbe Europas, einschließlich geografischer Angaben, zu schützen und die Bedürfnisse von Besucherinnen und Besuchern und von lokalen Gemeinschaften in Einklang zu bringen; in der Erwägung, dass Nachhaltigkeit auf drei voneinander abhängigen Säulen beruht – wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit – und keine dieser Säulen für sich allein begriffen werden kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass soziale Nachhaltigkeit im Tourismussektor die gerechte Verteilung der wirtschaftlichen Vorteile des Tourismus – unter anderem durch die Diversifizierung und Minderung der saisonalen Schwankungen der Tourismusströme –, die Achtung der Rechte, der Bedürfnisse und des Wohlergehens der Ortsansässigen, die Erhaltung des Kulturerbes und des Zusammenhalts der Gemeinschaften sowie die Bereitstellung hochwertiger Arbeitsplätze mit stabilen Beschäftigungsbedingungen beinhaltet; in der Erwägung, dass die saisonalen Schwankungen des Tourismus nach wie vor zu wirtschaftlicher Instabilität und Arbeitskräftemangel führt und Druck auf die lokalen Gemeinschaften ausübt; in der Erwägung, dass die Entwicklung eines sozial nachhaltigen Tourismus die lokalen Gemeinschaften stärken sollte, anstatt sie ungebührlich unter Druck zu setzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die EU uneingeschränkt für die VN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und deren 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung einsetzt, die von den Vereinten Nationen im September 2015 angenommen wurden; in der Erwägung, dass Eurostat die Fortschritte der EU bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung anhand von 102 Indikatoren überwacht; in der Erwägung, dass der Tourismus unmittelbar zur Verwirklichung mehrerer Ziele für nachhaltige Entwicklung beitragen kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass der Klimawandel den Tourismus beeinflusst und es daher äußerst wichtig ist, die touristischen Aktivitäten, Pläne, Produkte und Einrichtungen entsprechend anzupassen; in der Erwägung, dass der Grad an Nachhaltigkeit und Resilienz im Tourismussektor auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene nach wie vor uneinheitlich ist und dass die Umsetzung nachhaltiger Methoden durch die Mitgliedstaaten, lokale Akteure und Interessenträger des Privatsektors weiterhin in erster Linie auf freiwilligem Engagement beruht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass der Tourismus in vielen Regionen der EU eine Rolle bei der Gestaltung der territorialen Dynamik spielt; in der Erwägung, dass regionale Ansätze zur Organisation und Entwicklung dieser Tätigkeit zu unterschiedlichen Konfigurationen geführt haben, die sich auf ihre Wachstums- und Wohlstandspfade auswirken; in der Erwägung, dass entlegene Regionen, Regionen in äußerster Randlage, ländliche Regionen, Randregionen, dünn besiedelte Regionen und Inselregionen sowie bestimmte Küstenregionen einzigartige und vielfältige Merkmale aufweisen, darunter Vulnerabilität der Umwelt, geografische Isolation, Abgetrenntsein und Abhängigkeit von externen Faktoren, die politische Strategien erfordern, die an ihre spezifischen Gegebenheiten angepasst sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass Konnektivität für Reisen und Tourismus von grundlegender Bedeutung ist und Menschen mit Orten, Kulturen und Erfahrungen verbindet; in der Erwägung, dass die derzeitigen Reise- und Tourismusmuster jedoch erhebliche Herausforderungen mit sich bringen, da 80 % der Reisenden nur 10 % der weltweiten Reiseziele besuchen<FOOTNOTE><FIELD> Greenwood, „How connectivity is shaping the future of global tourism“, World Travel Market Global Hub, 14. Januar 2025, https://hub.wtm.com/blog/connectivity-shaping-future-global-tourism/.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass die Förderung des ländlichen Tourismus und des Inlandstourismus durch maßgeschneiderte Strategien den übermäßigen Druck auf durch Massentourismus gekennzeichnete Reiseziele in Küstenregionen in mehreren Mitgliedstaaten verringern könnte; in der Erwägung, dass viele Randregionen, ländliche Regionen, entlegene Regionen, Regionen in äußerster Randlage und Inselregionen aufgrund ihrer geografischen Isolation, begrenzten Infrastruktur, reduzierten Verkehrsdiensten während der Nebensaison und der hohen Kosten und langen Anreisen nach wie vor unzureichend besucht werden; in der Erwägung, dass die dauerhaften geografischen und Konnektivitätseinschränkungen der Regionen in äußerster Randlage der EU zu einer strukturellen Abhängigkeit vom Luft- und Seeverkehr und einer Anfälligkeit für Marktkonzentration geführt haben, wobei sich alle diese Faktoren unmittelbar auf die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus auswirken; in der Erwägung, dass eine effiziente Güterverkehrslogistik ein Schlüsselfaktor für Tourismusdienstleistungen in Randgebieten ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass der Verkehr den größten Teil des CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdrucks des Tourismussektors ausmacht; in der Erwägung, dass ein nachhaltiger Tourismus ohne nachhaltige Mobilität, einschließlich multimodaler Diversifizierung, nicht erreicht werden kann, wobei die physischen und geografisch bedingten Sachzwänge Europas, die die Verfügbarkeit und Auswahl geeigneter und nachhaltiger Verkehrsoptionen beeinflussen, gebührend zu berücksichtigen sind; in der Erwägung, dass Bahnreisen derzeit zwar nur etwa 10 % der Reisen ausmachen und damit weit hinter Autoreisen (64 %) und Flugreisen (17 %) zurückliegen, jüngste Untersuchungen jedoch zeigen, dass 82 % der Europäerinnen und Europäer offen für umweltfreundlichere Reiseoptionen sind<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission: Generaldirektion Kommunikation, „Flash-Eurobarometer-Umfrage 499:Haltung der Europäer zum Tourismus“, 6. Dezember 2021.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass Fähren wesentliche Verkehrsdienstleistungen im öffentlichen Interesse erbringen, durch die erschwingliche, regelmäßige und ganzjährige Verbindungen gewährleistet werden, insbesondere für Inseln und entlegene Regionen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass der Anstieg der Popularität des spezialisierten Tourismus (z. B. Gastronomie, Wein, Bier, Nautik, Kultur, Religion, Kulturerbe, Medizin, Wellness, Sport, Radfahren, Tauchen, Landwirtschaft, Silber, ökologisch, regenerativ) neue Möglichkeiten für Randregionen, ländliche Regionen und Regionen in äußerster Randlage schafft, ihre einzigartigen (Wasser-)Landschaften und ihr einzigartiges Kulturerbe im Rahmen orts- und themenbezogener Entwicklungsstrategien zu präsentieren; in der Erwägung, dass das Wachstum des spezialisierten Tourismus durch Investitionen in die dafür erforderliche Infrastruktur unterstützt werden muss; in der Erwägung, dass diese sich wandelnden Trends im Tourismussektor die Nachhaltigkeit des Sektors stärken können, indem Reisen über die Hauptsaison hinaus ausgeweitet werden, die Besucherströme gelenkt werden und der Schutz des Natur- und Kulturerbes verbessert wird, und zusätzliche Einnahmen in entlegenen Regionen, dünn besiedelten Regionen und Inselregionen generieren können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass etwa 25 % der Europäerinnen und Europäer mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität leben; in der Erwägung, dass Eurostat zufolge der Anteil der EU-Bevölkerung im Alter von 60 Jahren und darüber von derzeit 21 % bis 2030 voraussichtlich auf 30 % steigen dürfte; in der Erwägung, dass gezielte Maßnahmen durch Investitionen in barrierefreie und altersfreundliche Tourismusdienstleistungen eine große Chance darstellen, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, die Qualität zu verbessern und die ganzjährige Nachfrage zu fördern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass intelligenter Tourismus darauf abzielt, das Destinationsmanagement zu stärken, die Zufriedenheit der Besucherinnen und Besucher zu steigern und einen dauerhaften Mehrwert für die lokalen Gemeinschaften zu schaffen<FOOTNOTE><FIELD> EU guide on data for tourism destinations. Smart Tourism Destinations (EU-Leitfaden zu Daten für Urlaubsziele: Destinationen für intelligenten Tourismus), Juli 2022.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass intelligenter Tourismus auf der Verfügbarkeit, der Analyse und der intelligenten Nutzung von Daten basiert; in der Erwägung, dass das Datenökosystem der EU weiterhin fragmentiert ist; in der Erwägung, dass die Initiative für einen europäischen Datenraum für den Tourismus darauf abzielt, diese Fragmentierung und die daraus entstehende Marktkonzentration zu überwinden, indem eine sichere und vernetzte Plattform für den Datenaustausch geschaffen wird, um die Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit des Sektors im Einklang mit dem Übergangspfad für den Tourismus zu unterstützen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass es der EU trotz des Wissensportals des EU-Tourismus-Dashboards und der EU-Tourismusplattform nach wie vor an einem wirksamen und ausreichend hochentwickelten harmonisierten Rahmen für die Bewertung der Auswirkungen des Tourismus, einschließlich des CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdrucks, sowie der allgemeinen Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit in den Mitgliedstaaten fehlt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die auf dem BIP basierenden und aggregierten Leistungsindikatoren die tatsächlichen sozialen, territorialen und ökologischen Auswirkungen des Tourismus nicht vollständig erfassen; in der Erwägung, dass der Tourismus über das Volumenwachstum hinaus und anhand von Nachhaltigkeitsindikatoren wie sozialem Zusammenhalt, langfristiger territorialer Nachhaltigkeit und ökologischer Integrität bewertet werden sollte, wobei die territoriale Tragfähigkeit und der Schutz der biologischen Vielfalt als Richtschnur für Destinationsgrenzen, Besucherobergrenzen und Infrastrukturplanung dienen sollte und der Erfolg so auf werteorientierte Entwicklungsmodelle verlagert werden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass der begrenzte Datenaustausch und die isolierten Abläufe in wichtigen Verkehrssektoren die multimodale Kapazität und ein nahtloses multimodales Reisen in der gesamten EU behindern<FOOTNOTE><FIELD> Europäischer Verbraucherverband, „Mind the gap – Making the multimodal journey the easy journey“ (Lücken schließen: Damit multimodales Reisen einfach wird), 22. März 2023.</FIELD></FOOTNOTE> und die Buchung solcher Reisen nach wie vor mit großen Schwierigkeiten verbunden ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass die Tourismusbranche arbeitsintensiv ist und etwa 5 % der Gesamtbeschäftigung in der EU ausmacht, dass sie jedoch mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert ist, wie einer Quote von 21 % an befristeten Beschäftigungsverhältnissen; in der Erwägung, dass die Branche einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen leistet, insbesondere für junge Menschen, Frauen und Wanderarbeitnehmer, die Schwierigkeiten beim Eintritt in den Arbeitsmarkt haben; in der Erwägung, dass der Tourismus auf qualifizierte und engagierte Arbeitskräfte angewiesen ist, die für hochwertige Dienstleistungen und authentische Besuchererfahrungen sorgen; in der Erwägung, dass die Verbesserung der Arbeitsplatzqualität durch gerechte Entlohnung, stabile Beschäftigung und bessere Arbeitsbedingungen die Einstellung und Bindung von Arbeitskräften verbessern, den Übergang der Branche zu einer nachhaltigen Entwicklung mit hohem Mehrwert unterstützen und gleichzeitig dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken und die soziale Nachhaltigkeit fördern kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass vom Tourismus abhängige regionale Volkswirtschaften stärker von einer drastisch sinkenden Nachfrage und der Arbeitskräftefluktuation betroffen sind, sodass eine wirtschaftliche Diversifizierung und Reindustrialisierung zugunsten der Stabilität und langfristigen Entwicklung unerlässlich sind; in der Erwägung, dass eine übermäßige Abhängigkeit vom saisonalen Tourismus die Gefahr birgt, dass Regionen einem Entwicklungsmodell verfallen, das Produktivitätswachstum, Innovation und das Entstehen von Branchen mit höherer Wertschöpfung einschränkt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass bemerkenswerte 92 % der KMU im Tourismus Schwierigkeiten haben, qualifiziertes Personal zu finden<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission, Generaldirektion Mobilität und Verkehr, „Jobs and skills in tourism“ (Jobs und Kompetenzen im Tourismus).</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass das Qualifikationsdefizit in dieser Branche – eine Herausforderung, die bereits vor der COVID-19-Pandemie bestand und trotz der hohen Arbeitslosenquoten in der EU weiterhin besteht – rasche Maßnahmen zur Umschulung und Weiterbildung erfordert, um zukunftsorientierte Fähigkeiten und grüne, digitale, soziale und kulturelle Kompetenzen sowie Führungskompetenzen aufzubauen, die die Tourismusbranche widerstandsfähiger machen<FOOTNOTE><FIELD> HOTREC Hospitality Europe, „Labour shortages in the hospitality sector: forward-thinking and practices sharing“ (Arbeitskräftemangel im Gastgewerbe: Zukunftsdenken und Wissensweitergabe), September 2022.</FIELD></FOOTNOTE> und die für ihre Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung sind<FOOTNOTE><FIELD> Silva, S. et al., „The Value of Skills for a Sustainable Tourism and Hospitality Industry“ (Der Wert von Kompetenzen für eine nachhaltige Tourismus- und Gastgewerbebranche), Tourism Hospitality, Nr. 6(1), 23. Januar 2025.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass gezielte Maßnahmen, einschließlich nachhaltiger öffentlicher und privater Investitionen, sowie EU-Finanzierungsinstrumente, die für KMU zugänglich sind, erforderlich sind, um Kompetenzen zu verbessern und sicherzustellen, dass die Tourismusbranche ein attraktiver und wettbewerbsfähiger Arbeitgeber bleibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen mehr als die Hälfte der Arbeitskräfte in der Tourismusbranche in der EU ausmachen, jedoch in Führungspositionen und Position mit Entscheidungsbefugnis nach wie vor deutlich unterrepräsentiert sind und in schlechter bezahlten, informellen oder prekären Beschäftigungsverhältnissen, denen es häufig an angemessener Arbeitsplatzsicherheit und sozialem Schutz mangelt, überrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass Frauen aufgrund solcher Ungleichheiten hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Teilhabe benachteiligt sind und die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusbranche durch diese Ungleichheiten zudem eingeschränkt wird, wodurch die Notwendigkeit der Integration einer starken Geschlechtergleichstellungsdimension in die geplante EU-Strategie für nachhaltigen Tourismus noch deutlicher wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass der Tourismus auch im digitalen Zeitalter von persönlichen Begegnungen lebt; in der Erwägung, dass persönliche Kompetenzen für einen inklusiven Tourismus von entscheidender Bedeutung sind, jedoch nach wie vor unterbewertet sind, unzureichend vermittelt und unzureichend vergütet werden, was sich unmittelbar auf die Qualität der Besuchererfahrung und das Wohlergehen der lokalen Gemeinschaften auswirkt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass Kultur, Kulturerbe und Identität die Säulen des nachhaltigen und verantwortungsvollen Tourismusprodukts der EU sind, wobei Freiwillige und lokale Gemeinschaften eine entscheidende Rolle bei der Erhaltung und Förderung des lebendigen Kulturerbes jedes Mitgliedstaats, einschließlich aufrechtzuerhaltender kultureller Traditionen und lokaler Sprachen, spielen; in der Erwägung, dass der Schutz, die Erhaltung und die Förderung des kulturellen Erbes die interkulturellen Beziehungen, die Aussöhnung und das kulturelle Zusammenleben fördern können; in der Erwägung, dass der Schutz und Erhalt des kulturellen Erbes eine aktive Steuerung der Besucherströme, den Schutz gefährdeter Stätten und die Einbeziehung lokaler Gemeinschaften in die Entscheidungsfindungsprozesse erfordern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass digitale Innovationen, auch interaktive Kartierungsinstrumente, immersive Technologien, erweiterte Realität, gemeinschaftsbasierte digitale Plattformen und „phygitale“ Erlebnisse das kulturelle Erbe besser zugänglich machen, KMU unterstützen und es den Besucherinnen und Besuchern ermöglichen können, sich intensiver mit authentischen kulturellen Ökosystemen – einschließlich Brautraditionen und lokaler Handwerkskunst – zu befassen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass durch den Agrotourismus und die Initiativen „vom Erzeuger zum Verbraucher“ und „Feld bis zum Teller“ echte Wertschöpfungsketten vielmehr als einfache Lieferketten geschaffen werden, die den Besucherinnen und Besuchern unvergleichlich authentische Erlebnisse bieten und gleichzeitig die Wirtschaft in ländlichen Räumen stärken, lokale Erzeuger unterstützen und die ökologische Verantwortung fördern; in der Erwägung, dass solche Initiativen zunehmend als eine Säule der Qualität und der Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus in der gesamten EU anerkannt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass die europäische Ausstellungs- und Unternehmensveranstaltungsbranche, die weltweit als führend gilt, ein Schlüsselsegment der Tourismusbranche und ein wichtiger wirtschaftlicher Motor ist, da sie Arbeitsplätze, regionale Entwicklung, Infrastrukturinvestitionen und sektorübergreifendes Wachstum fördert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass das EU-Umweltzeichen – eines von mehreren Nachhaltigkeitsstandards – derzeit ausschließlich für die Beherbergungsbetriebe und nicht für die gesamte Wertschöpfungskette der Tourismusdestinationen angewendet wird und seine Akzeptanz bei den Beherbergungsbetrieben zwar zunimmt, seine Marktauswirkungen jedoch insgesamt begrenzt bleiben; in der Erwägung, dass die Zertifizierung mit durchsetzbaren Verpflichtungen, Transparenz in den Lieferketten und der Überwachung der Umweltauswirkungen einhergehen muss, um Grünfärberei zu vermeiden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass trotz der Annahme der Richtlinie über Einwegartikel aus Kunststoff<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (ABl. L 155 vom 12.6.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2019/904/oj).</FIELD></FOOTNOTE> ein erheblicher Teil der Kunststoffabfälle aus der Tourismusbranche und dem Gastgewerbe nach wie vor nicht in ihren Anwendungsbereich fällt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass die Tourismusbranche in der EU zu einem Kreislaufwirtschaftsmodell übergehen und die Ressourceneffizienz in Bereichen wie Abfall-, Wasser-, Lebensmittel-, Mobilitäts- und Energiemanagement verbessern sollte; in der Erwägung, dass für einen solchen Übergang die Übernahme verantwortungsvoller Produktionsverfahren und Praktiken des Verbrauchs, unter anderem die Nutzung lokaler Produkte durch das Gastgewerbe, die Verringerung der Abfallströme, die Wiederverwendung von Ressourcen und der Schutz lokaler Ökosysteme erforderlich sind; in der Erwägung, dass datengestützte Systeme für die Planung, Überwachung und Führung zur Unterstützung dieses Übergangs und zur Verbesserung der langfristigen Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit von Tourismusdestinationen wesentlich sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass es angesichts der Einstufung des Tourismus als eines der 14 strategischen industriellen Ökosysteme Europas<FOOTNOTE><FIELD> Mitteilung der Kommission vom 5. Mai 2021 mit dem Titel „Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020: einen stärkeren Binnenmarkt für die Erholung Europas aufbauen“, COM(2021)0350.</FIELD></FOOTNOTE> dringend erforderlich ist, über die Annahme seiner inhärenten Widerstandsfähigkeit<FOOTNOTE><FIELD> Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, „Building strong and resilient tourism destinations“ (Aufbau starker und widerstandsfähiger Tourismusdestinationen), OECD Tourism Papers, 2025/03, OECD Publishing, Paris, 2025, S. 6.</FIELD></FOOTNOTE> hinauszugehen und eine ganzheitliche europäische Strategie zu entwickeln, die auf einer starken politischen Koordinierung basiert, den branchenübergreifenden Charakter des Tourismus widerspiegelt und eine gezielte und wirksame Finanzierung vorsieht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AE.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission die geplante Veröffentlichung der bisher ersten EU-Strategie für nachhaltigen Tourismus angekündigt hat, die eine bedeutende Chance für die Schaffung eines kohärenten und zukunftsorientierten nachhaltigen Rahmens für die Branche darstellt; in der Erwägung, dass diese Initiative sicherstellen sollte, dass das künftige Wachstum mit den umfassenderen klima- und sozialpolitischen Zielen der EU im Einklang steht, und gleichzeitig keine unverhältnismäßigen administrativen oder finanziellen Belastungen für KMU schaffen sollte; in der Erwägung, dass eine starke europäische Tourismusmarke ein strategisches Gut ist, das den Wettbewerbsvorteil Europas stärken kann, indem nachhaltige, hochwertige und erlebnisreiche Angebote gefördert und gleichzeitig die Verteilung und das Saisonalitätsmanagement unterstützt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AF.</NO.P>in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, zu bekräftigen, dass der Tourismus ein wichtiger und strategischer Wirtschaftszweig ist, der die europäische Identität fördert, und dass er nicht als marginaler Bestandteil der Wirtschaft betrachtet werden sollte; in der Erwägung, dass aufgrund des bereichsübergreifenden Charakters der Tourismusbranche eine solide politische und administrative Koordinierung erforderlich ist; in der Erwägung, dass eine eigens dem nachhaltigen Tourismus gewidmete Generaldirektion, die mit angemessenen Mitteln ausgestattet ist, für einen integrierten institutionellen Ansatz sorgen, die Verwaltung bestehender Finanzierungsprogramme verbessern und die derzeitige fragmentierte europäische Steuerung in dieser Branche angehen könnte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AG.</NO.P>in der Erwägung, dass eine gezielte EU-Finanzierung, einschließlich Pilotprojekten und vorbereitender Maßnahmen sowie Unterstützung im Rahmen von Programmen wie dem Binnenmarktprogramm, dem Programm „Kreatives Europa“, Interreg, dem Programm „Digitales Europa“ und „Horizont Europa“, eine entscheidende Rolle dabei spielt, lokale Behörden, KMU und kulturelle Akteure darin zu befähigen, innovative Modelle im Kulturtourismus zu erproben, digitale Instrumente zu entwickeln, thematische Netzwerke zu stärken und erfolgreiche Initiativen über Regionen hinweg auszuweiten; in der Erwägung, dass das Parlament stets die Aufnahme einer eigenen Haushaltslinie für den Tourismus in den Gesamthaushaltsplan der EU gefordert hat; in der Erwägung, dass die bevorstehenden Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028-2034 rechtzeitig Gelegenheit bieten, eine spezielle, langfristige und stabile Finanzierung des Tourismus zu sichern; in der Erwägung, dass neue Legislativvorschläge zum MFR 2028-2034 eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung des sauberen Übergangs, des digitalen Wandels, der Kompetenzentwicklung, der Nachhaltigkeit und der allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusökosystems in allen Regionen der EU spielen werden;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Von der Isolation zur Chance: verbesserte Konnektivität als Katalysator für das Wachstum des regionalen Tourismus</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass Konnektivität eine Voraussetzung für die in den Verträgen verankerte Freizügigkeit ist; betont, dass eine starke Konnektivität von entscheidender Bedeutung ist, um den Tourismus ins Gleichgewicht zu bringen und seine Vorteile auf unterversorgte Gebiete auszuweiten, den Druck auf übermäßig besuchte Hotspots zu verringern und die Wiederbelebung der lokalen Wirtschaft zu unterstützen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die zugängliche, erschwingliche und verlässliche Konnektivität als wesentlichen Dienst einzustufen, der der Freizügigkeit zugrunde liegt, da es ohne entsprechende Mittel keine Freizügigkeit gibt; spricht sich für die Festlegung klarer, messbarer und regelmäßig aktualisierter Richtwerte aus, um die Zugänglichkeit, Erschwinglichkeit und Qualität nachhaltiger Reiseoptionen zu bewerten, einschließlich der Fortschritte auf dem Weg zu einer barrierefreien, inklusiven Mobilität für Menschen mit Behinderungen und mit eingeschränkter Mobilität sowie für abgelegene Regionen, Gebiete in äußerster Randlage, ländliche Regionen, Randgebiete, dünn besiedelte Gebiete und Inselregionen, unter besonderer Berücksichtigung kleiner Inseln; betont, dass solche Richtwerte von entscheidender Bedeutung sind, um die ganzjährige Konnektivität sicherzustellen, lokale Gemeinschaften und KMU zu unterstützen und die langfristige Widerstandsfähigkeit von Regionen zu wahren, die vom Tourismus abhängig sind; betont ferner, dass die Richtwerte wichtig sind für die Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten bei der Priorisierung tourismusrelevanter Infrastrukturinvestitionen, die darauf abzielen, den territorialen Zusammenhalt zu stärken, die Tourismusströme zu verteilen und den Druck auf überfüllte Hotspots zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>weist auf den unverhältnismäßigen Einfluss großer Fluggesellschaften und digitaler Plattformen hin, die Markttrends steuern, Verbraucherentscheidungen beeinflussen und Reiseziele und Gastronomiebetriebe beträchtlichen strukturellen Risiken aussetzen; fordert die Kommission auf, eine Studie durchzuführen, in der die Abhängigkeit der Tourismusbranche von marktbeherrschenden Akteuren mit starker Marktmacht im Verkehrssektor und in der Tourismusbranche, einschließlich des Gastgewerbes, untersucht wird und Bedrohungen für die Konnektivität, faire Preise, faire Bedingungen für alle gewerblichen Nutzer, Arbeitsbedingungen, die Kontinuität der Dienstleistungen und die langfristige Widerstandsfähigkeit der Reiseziele bewertet werden, wobei den strukturellen Risiken in ländlichen Gebieten, abgelegenen Regionen und Inselregionen besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist; fordert die Kommission ferner auf, im Rahmen der Studie Maßnahmen zu bewerten, um gegen Marktkonzentration und unangemessene personalisierte Preisgestaltung vorzugehen, die Transparenz, den fairen Wettbewerb und den Verbraucherschutz zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit von KMU und lokalen Akteuren zu verbessern, gegebenenfalls auch durch geeignete rechtliche, regulatorische und finanzielle Maßnahmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>ist der Ansicht, dass effiziente Verkehrsverbindungen die Grundlage für eine nachhaltige, wettbewerbsfähige und widerstandsfähige Tourismusbranche in der EU bilden, wodurch der Druck auf Hotspots, die an oder über ihrer Kapazität operieren, verringert wird und gleichzeitig der Zugang geöffnet und die Besucherströme auf weniger bekannte, aufstrebende Reiseziele umgelenkt werden und der wirtschaftliche Nutzen gerechter verteilt wird; fordert, dass die Anbindung und Zugänglichkeit verbessert wird, insbesondere in abgelegenen und unterversorgten Regionen der EU, einschließlich Inseln, um inklusives Wachstum durch nachhaltiges Reisen zu fördern, die Saisonabhängigkeit zu verringern und die regionale Entwicklung zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt gleichzeitig fest, dass viele aufstrebende Reiseziele – von Gebieten in äußerster Randlage bis hin zu ländlichen Kerngebieten, Berggemeinschaften und Inselregionen – mit einzigartigen Herausforderungen im Bereich der Konnektivität konfrontiert sind, und betont, dass im Rahmen der EU-Strategie für nachhaltigen Tourismus maßgeschneiderte Unterstützungsmechanismen ermittelt werden müssen, die ihren spezifischen Profilen und Anfälligkeiten Rechnung tragen, insbesondere um die Luft-, See- und Landverbindungen zu stärken, die ihre Konnektivität aufrechterhalten; besteht darauf, dass jeder Ausbau der Konnektivität mit einer hochwertigen Infrastruktur und zuverlässigen Dienstleistungen einhergeht, die es den Destinationen ermöglichen, neue oder diversifizierte Tourismusströme zu steuern, ohne die Zugänglichkeit oder Erschwinglichkeit für die Ortsansässigen, insbesondere in den zuvor genannten gefährdeten Regionen, zu beeinträchtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert, das Potenzial für einen breiteren Einsatz von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, einschließlich multimodaler Konfigurationen und grenzüberschreitender Nachtzüge, zum Nutzen der Ortsansässigen und Besucherinnen und Besucher – insbesondere von entlegenen Gebieten, Gebieten in Randlage, Küstengebieten und Inseln – zu untersuchen, und hebt die Rolle solcher Verpflichtungen für die Stärkung des territorialen und sozialen Zusammenhalts hervor;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>hebt die zentrale Rolle der fertiggestellten Kern-, erweiterten Kern- und umfassenden transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V-Netze) hervor, die durch eine Reihe nachhaltiger Verkehrsdienstleistungsoptionen ergänzt werden, um eine ausgewogenere territoriale Verteilung des Tourismus in der EU zu erreichen, unter anderem durch die Förderung der Nachfrage in der Nebensaison; betont, dass die Priorisierung grenzüberschreitender Projekte im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) entscheidend dazu beigetragen hat, Fortschritte beim TEN-V-Netz zu erzielen, und fordert einen soliden Haushalt für die CEF im Rahmen des nächsten MFR, um ein nachhaltiges, zugängliches und vernetztes europäisches Verkehrssystem zu unterstützen, das für den Tourismus in allen Regionen der EU gleichermaßen von entscheidender Bedeutung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>begrüßt die Möglichkeiten, die die Legislativvorschläge des MFR 2028-2034 bieten, um die Unterstützung der EU für einen nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und widerstandsfähigen Tourismus zu stärken; hebt insbesondere die Bestimmungen der vorgeschlagenen Verordnung über Pläne für national-regionale Partnerschaften<FOOTNOTE><FIELD> Vorschlag der Kommission vom 16. Juli 2025 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028-2034 sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 (COM(2025)0565).</FIELD></FOOTNOTE> hervor, in denen nachhaltige Tourismusdienstleistungen als spezifisches Ziel und offene Wege für Investitionen in den digitalen Wandel, Konzepte der Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Mobilität, Kompetenzen und die Weiterqualifizierung von Arbeitskräften, die Diversifizierung des Tourismus, die Anpassung an den Klimawandel und das Destinationsmanagement anerkannt werden; nimmt zur Kenntnis, dass die vorgeschlagene Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit<FOOTNOTE><FIELD> COM(2025)0555.</FIELD></FOOTNOTE> Perspektiven für die Unterstützung eines nachhaltigen Tourismus durch Maßnahmen für die Energiewende, die Dekarbonisierung der Industrie und die Wettbewerbsfähigkeit von KMU schafft; weist jedoch darauf hin, dass der neue MFR-Vorschlag erneut kein EU-Programm und keine eigenständige Haushaltslinie für nachhaltigen Tourismus enthält, und stellt fest, dass die Verfügbarkeit von EU-Mitteln für den Aufbau sekundärer und engmaschiger Verkehrsnetze, die erforderlich sind, um die nachhaltige Entwicklung der Tourismusbranche zu unterstützen, die Tourismusströme zu diversifizieren und die Zugänglichkeit von abgelegenen Gebieten, Randgebieten, Gebieten in äußerster Randlage und Inselregionen zu unterstützen, nach wie vor unklar ist; besteht darauf, dass im nächsten MFR weder eine erhebliche Zahl von Regionen ausgegrenzt werden sollte noch die Mittel für Projekte, die in das globale Netz integriert sind, gekürzt werden sollten, um territoriale Ungleichheiten zu vermeiden und den sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU zu wahren; ist besorgt darüber, dass die Gebiete in äußerster Randlage trotz ihrer großen Entfernung vom Kontinent und der damit verbundenen Notwendigkeit einer sicheren Konnektivität und nachhaltiger Investitionen mit einer geringeren Kofinanzierung konfrontiert sind; bekräftigt darüber hinaus, dass die Inseln und Gebiete in äußerster Randlage der EU, die einem stärkeren Wettbewerbsdruck durch Regionen außerhalb der EU ausgesetzt sind, für die regionale Tourismuswirtschaft der EU von entscheidender Bedeutung sind und ausreichende Mittel aus der Fazilität „Connecting Europe“ und anderen Fonds erhalten sollten, um die Konnektivitätsinfrastruktur zu verbessern, Besucherinnen und Besucher anzuziehen und sicherzustellen, dass ihr Wachstum immer nachhaltiger wird und sie wettbewerbsfähig bleiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>bekräftigt, dass mit zweckgebundenen EU-Mitteln für nachhaltigen Tourismus erhebliche positive Auswirkungen erzielt werden könnten – darunter eine Stärkung des territorialen und sozialen Zusammenhalts in Gebieten in Randlage und äußerster Randlage und in Inselregionen –, indem die Widerstandsfähigkeit der Branche gestärkt, der grüne und der digitale Wandel der Branche im Einklang mit den politischen Prioritäten der EU vorangebracht und ein nachhaltiges, ausgewogenes und integratives Wachstum sowie die langfristige Wettbewerbsfähigkeit aller europäischen Reiseziele gefördert wird; betont, dass die Einführung einer derartigen Haushaltslinie unerlässlich ist, um die wirksame Umsetzung der künftigen EU-Strategie für nachhaltigen Tourismus sicherzustellen; fordert unterdessen, dass der Leitfaden zu EU-Fördermitteln für den Tourismus mit Blick auf den nächsten MFR aktualisiert und überarbeitet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert, dass in der EU-Strategie für nachhaltigen Tourismus neben dem nächsten MFR klare Finanzierungsmechanismen priorisiert und ermittelt werden, um den Übergang zu nachhaltigen Tourismusmodellen in Regionen, die von saisonalen Schwankungen, Klimawandel, demografischen Belastungen, anhaltendem oder starkem Besucherdruck, verminderter Attraktivität, hohem sektoralem Spezialisierungsgrad und einer Abwertung ihres touristischen Kapitals betroffen sind, sowie in kleinen und mittleren und aufstrebenden Reisezielen mit hohem Aufnahmepotenzial zu unterstützen; betont, dass derartige Finanzmittel Pilotprojekte, den Aufbau von Kapazitäten und den Strukturwandel fördern sollten, wobei nachhaltige Infrastruktur, umweltfreundliche Verkehrsanbindungen, territoriale Diversifizierung und Ausbildungsprogramme Vorrang haben sollten, durch die lokale Talente gestärkt und Arbeitskräfte bei der Anpassung an neue Kompetenzen und Marktbedürfnisse unterstützt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich nach Kräften darum zu bemühen, nachhaltige touristische Mobilität in die Verkehrspolitik der EU zu integrieren und zum Nutzen von Besucherinnen und Besuchern wie auch von Ortsansässigen in Verbindungen auf der letzten Meile zu investieren – darunter öffentlicher Verkehr und aktive Mobilität sowie nachhaltige und erschwingliche städtische Mobilitätslösungen; fordert die Kommission auf, den Einsatz emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge im Tourismus – beispielsweise durch Anreize für Leasing von und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge – gezielt zu unterstützen, insbesondere in Inselregionen, ländlichen Gebieten, Bergregionen und Gebieten in äußerster Randlage, um nachhaltige Mobilität zu fördern und den ökologischen Fußabdruck der Besucherinnen und Besucher zu verringern; fordert die Kommission auf, die bestehende EU-Tourismusplattform stärker zu fördern und den Austausch erfolgreicher Modelle für das Besuchermanagement und bewährter Verfahren zwischen den Reisezielen zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>weist darauf hin, dass das Tempo dieses Übergangs von einer angemessenen Ladeinfrastruktur an den Reisezielen abhängt, wozu auch Schnellladelösungen gehören, mit denen den Bedürfnissen der Unternehmen, den betrieblichen Anforderungen und dem Bedarf an Personenbeförderung entsprochen werden kann, und betont, dass eine gezielte finanzielle Unterstützung der EU auf der Grundlage klarer Referenzwerte maßgeblich ist, um emissionsfreie Energiequellen im gesamten Tourismusökosystem auszubauen und sicherzustellen, dass die Dekarbonisierung der Mobilität zu den Klimazielen und einem nachhaltigen Destinationsmanagement beiträgt; hebt außerdem hervor, dass eine angemessene Logistikinfrastruktur und intermodale Verbindungen gewährleistet sein müssen, um die Lieferketten der Tourismusbranche und die lokalen Wirtschaftsökosysteme zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert eine umfassendere finanzielle Unterstützung durch die EU zur Stärkung der öffentlichen Verkehrsdienste, damit sie multimodaler, zugänglicher, zuverlässiger, flexibler und besser auf die territorialen Gegebenheiten zugeschnitten werden können, und zwar insbesondere in Inselregionen und entlegenen Gebieten; betont, dass mit diesen Diensten ein angemessener Zugang für Ortsansässige sichergestellt werden sollte und die Anbindung der lokalen Gemeinschaften, die soziale Inklusion und die Zugänglichkeit von Tourismusdestinationen verbessert werden sollten; empfiehlt, dass die Kommission in Fällen, in denen sich die bestehenden Maßnahmen zur Behebung anhaltender struktureller Nachteile als unzureichend erweisen, andere Instrumente vorschlagen sollte, um die strukturellen Nachteile auszugleichen, mit denen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in Randregionen, auf Inseln, in Gebieten in äußerster Randlage und in Inselregionen konfrontiert sind, und um einen gleichberechtigten Zugang zu gewährleisten und die langfristige Lebensfähigkeit und den Zusammenhalt dieser Regionen zu wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>würdigt den Radtourismus als einen strategischen europäischen Wirtschaftszweig – wie es in der Europäischen Erklärung zum Radverkehr zum Ausdruck kommt –, in dem die EU weltweit führend ist; betont den Stellenwert von Initiativen wie dem europäischen Netz von Radfernwegen EuroVelo bei der Förderung eines reiseorientierten Tourismus; fordert Anreize und Investitionen, um diese Initiativen zu stärken und den erheblichen wirtschaftlichen Nutzen zu steigern, den sie in allen Regionen, einschließlich ländlicher Gebiete sowie Rand- und Grenzregionen, bringen; betont, dass derartige Initiativen nachhaltige Mobilitätsoptionen vorantreiben, lokale Gemeinschaften und KMU stärken und die soziale und geografische Inklusion stützen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Unterstützung für die Entwicklung und den Ausbau europäischer Fernradwanderrouten, die Modernisierung der Fahrradinfrastruktur und eine erhöhte Straßenverkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer unter anderem durch spezielle Finanzierungsinstrumente und eine enge Zusammenarbeit mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften fortzuführen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>hebt hervor, dass Seeverkehrsverbindungen für Insel-, Küsten- und Randregionen eine entscheidende Funktion haben, da sie dort für Ortsansässige wie auch für Touristinnen und Touristen wesentliche Dienste darstellen; betont, dass gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen, moderne Flotten und eine kluge Fahrplangestaltung wichtig sind, um den lokalen Mobilitätsbedarf mit den Tourismusströmen in Einklang zu bringen und dazu beizutragen, den saisonalen Druck zu verringern; fordert die EU auf, nachhaltige Verkehrsoptionen, wie mit CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-neutralen Kraftstoffen und Batterien betriebene Fähren sowie elektrische und hybride Fähren mit Technologien zur Landstromversorgung, vorrangig für Inseln und Gebiete in Randlage und äußerster Randlage weiterhin zu fördern und dies durch Maßnahmen zur Förderung hybrid-elektrischer Luftfahrzeuge zu ergänzen, sofern diese Optionen nachweislich technisch und wirtschaftlich tragfähig sind und durch verhältnismäßige Maßnahmen für Betreiber und Gebiete, die in hohem Maße von Luft- und Seeverbindungen abhängig sind, gestützt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert die Kommission auf, Folgemaßnahmen zur Studie zur Bewertung der Vor- und Nachteile einer möglichen gegenseitigen Anerkennung von Bootsführerscheinen für die Freizeitschifffahrt zu ergreifen, indem sie eine Regulierungsmaßnahme vorschlägt, mit der die Mobilität der rund 48 Millionen europäischen Bootsfahrerinnen und -fahrer erleichtert und die nachhaltige Entwicklung des Wassertourismus und der blauen Wirtschaft unterstützt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont, dass Besucherinnen und Besucher durch Binnenschifffahrtstourismus und Aktivitäten am Wasser wie Radfahren, Wandern, Gastronomie und kulturelle Attraktionen das lokale Erbe und die Landschaften vor Ort auf umweltfreundliche Weise entdecken können; fordert folglich mehr Investitionen in die Flüsse und Kanäle Europas, um die biologische Vielfalt zu schützen und die Widerstandsfähigkeit der Wassersysteme zu stärken, und weist auf ihr bedeutendes Potenzial für nachhaltigen Tourismus und eine ausgewogenere Verteilung der Tourismusströme auf die Regionen hin;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>würdigt die Bahn als Eckpfeiler vom nachhaltigem Tourismus und als praktikable Alternative zu stärker umweltbelastenden Verkehrsträgern; fordert mehr Investitionen in die gesamte Eisenbahninfrastruktur der EU – insbesondere in grenzüberschreitende Abschnitte und Abschnitte, die für die internationale Konnektivität unerlässlich sind – sowie eine verstärkte Unterstützung für untergeordnete und engmaschige Netze, um die Erreichbarkeit entlegener Gebiete und Randregionen zu gewährleisten; weist darauf hin, dass der Schienenverkehr auf Inseln als nachhaltiger Verkehrsträger und als Mittel zur Sicherung von multimodaler Konnektivität ausgebaut werden kann, wodurch sowohl grenzüberschreitende Projekte als auch Eisenbahninitiativen in Inselregionen unterstützt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>bekräftigt, dass Intermodalität zu einer strategischen Priorität gemacht werden muss und direkte Verbindungen zwischen Flughäfen, Bahnhöfen und Häfen gefördert werden müssen, und stellt gleichzeitig fest, dass Eisenbahnverbindungen und intermodale Terminals ebenso für die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen, mit denen auch Tourismusdestinationen versorgt werden, wichtig sind; fordert darüber hinaus einen vereinfachten Verkauf von Zugfahrkarten, um die Flexibilität beim Reisen und die Attraktivität des Schienenverkehrs zu erhöhen, sowie die rasche Einführung eines nahtlosen integrierten Ticketsystems für Schienen-, Luft- und Seeverkehrsdienste, übersichtlichere Fahrgastinformationen und einfachere grenzüberschreitende Buchungsmethoden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>begrüßt die Vision für ein Netz von Hochgeschwindigkeitszügen, mit dem effiziente Eisenbahnverbindungen zwischen europäischen Städten als Alternative zu Kurzstreckenflügen gefördert werden und zugleich der Tourismus in Gebieten in Randlage abseits der traditionellen Hotspots ausgebaut wird; stellt jedoch fest, dass noch einige technische Hindernisse angegangen werden müssen, z. B. im Zusammenhang mit der Differenzierung zwischen bestimmten nationalen bzw. regionalen Spurweiten und der europäischen Standardspurweite; ist ferner der Ansicht, dass Nachtzüge ein Schlüsselfaktor für die Diversifizierung des Tourismus sind, da sie die Entwicklung unterversorgter Tourismusdestinationen ermöglichen und nachhaltigere Formen des Tourismus wie Agro-, Kultur- und Öko-Tourismus fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>weist darauf hin, dass der Eisenbahntourismus mit historischen und Nostalgiezügen zunehmend an Bedeutung gewinnt, da er eine innovative Möglichkeit ist, um nachhaltiges Reisen voranzutreiben und kulturelle Reiseerlebnisse auf lokaler und regionaler Ebene zu bereichern und gleichzeitig das Kultur- und Naturerbe zu schützen; betont, dass die Instandsetzung stillgelegter oder unausgelasteter traditioneller Eisenbahnstrecken und Schienenfahrzeuge und deren künftige Nutzung für touristische Zwecke zur Wiederbelebung von Tourismusdestinationen, zum Erhalt von Naturlandschaften und der lokalen Umwelt und zur Schaffung neuer touristischer Möglichkeiten beitragen kann, wodurch das Besuchserlebnis aufgewertet wird und zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Gebiete beigetragen wird; fordert, dass EU-Mittel bereitgestellt werden, um Schienenfahrzeuge und Verkehrsinfrastruktur – einschließlich Eisenbahnstrecken, Straßen und Radwegen –, die Tourismusdestinationen anbinden, instand zu setzen, umzugestalten und zu modernisieren, damit historische, kulturelle und nachhaltige Routen gefördert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass sowohl der Verkehr als auch der Tourismus erhebliche Auswirkungen auf den Energiebedarf von Tourismusdestinationen in der EU haben; fordert die Einbeziehung des Tourismus und aller Verkehrsträger – Schienen-, Straßen-, See- und Luftverkehr – in künftige energiepolitische Strategien und Maßnahmen der EU, um Reiseziele bei ihrem nachhaltigen Übergang zu unterstützen und ihren spezifischen Infrastrukturbedarf zu decken; fordert die Kommission auf, die Energieinfrastruktur der Tourismusbranche stärker zu unterstützen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, den Energiebedarf der Branche in ihre nationalen Energie- und Klimapläne aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>begrüßt den Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr und erwartet, dass mit diesem Investitionen in nachhaltige Kraftstoffe für den Luft- und Schiffsverkehr, einschließlich der bestehenden Flotte von Freizeitbooten, und damit in Sektoren, in denen Emissionsminderungen nur schwer zu erreichen sind, angekurbelt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass es auf dem Weg zur Netto-Null-Emissionsbilanz, insbesondere beim Übergang zu nachhaltigen Kraftstoffen, nicht zu versteckten Kosten, übermäßigem bürokratischem Aufwand, unfairen Preisaufschlägen der Fluggesellschaften, die die Ticketpreise für Touristinnen und Touristen, Ortsansässige und KMU in die Höhe treiben, und zur Auferlegung unverhältnismäßiger Betriebskosten oder von Belastungen für die Infrastruktur in Gebieten in äußerster Randlage, auf Inseln und in entlegenen Gebieten kommt; rät von der Einführung neuer steuerlicher Maßnahmen wie einer Kraftstoffsteuer ab, die die Konnektivität, Erschwinglichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusbranche gefährden könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>betont, dass ökologisch ausgerichtete Tourismusabgaben („Ökosteuern“) greifbare Resultate für lokale Gemeinschaften liefern könnten, indem mit ihnen Projekte zur Unterstützung der Menschen vor Ort und der Umwelt finanziert werden; stellt fest, dass mehrere Städte und Regionen solche Ökosteuern bereits eingeführt haben und positive Ergebnisse erzielt haben, die analysiert werden und unter Umständen als Beispiele für bewährte Verfahren verwendet werden könnten; fordert die Kommission auf, diese Beispiele in ihre künftige Strategie für nachhaltigen Tourismus aufzunehmen und damit den Mitgliedstaaten und Regionen zusätzliche Leitlinien zur Unterstützung von Investitionen in nachhaltigen Tourismus an die Hand zu geben und zu einer ausgewogenen territorialen Entwicklung und gemeinsamem Wohlstand beizutragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>würdigt die Kreuzfahrtbranche als einen wichtigen europäischen Wirtschaftszweig, der die Sektoren für den Bau und die Instandhaltung von Schiffen stützt, in denen die EU nach wie vor weltweit führend ist, und nimmt gleichzeitig die Herausforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit, denen manche Reiseziele gegenüberstehen, zur Kenntnis; fordert Anreizsysteme und Investitionen, damit nachhaltige landseitige Stromversorgung vermehrt verfügbar ist und Übernachtungen oder längere Aufenthalte in Häfen, insbesondere in großen Kreuzfahrthäfen, befördert werden; befürwortet den anhaltenden Dialog mit der Branche, um sicherzustellen, dass Ankünfte und längere Aufenthalte in Häfen zur lokalen Wertschöpfung, zu nachhaltiger Mobilität und einer Verringerung der Verkehrsbelastung beitragen; hält es für geboten, eine nachhaltige Steuerung des Kreuzfahrtbetriebs und -verkehrs anzuregen, um dafür zu sorgen, dass der wirtschaftliche Nutzen in einem ausbalancierten Verhältnis zur ökologischen Integrität der Reiseziele und dem gestärkten sozialen Wohlergehen der lokalen Gemeinschaften steht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>ist der Ansicht, dass in dieser Hinsicht bei einem verbesserten Destinationsmanagement alle Schiffsankünfte in einem Hafen berücksichtigt werden sollten; erachtet es ferner als notwendig, die geplanten Ankünfte mittels Systemen zur Zuweisung von Liegeplätzen ausgewogen und verhältnismäßig zu verteilen, um an Spitzentagen den Druck auf die Reiseziele zu verringern, den wirtschaftlichen Nutzen für die lokalen Gemeinschaften zu maximieren und gleichzeitig die Umweltbelastung für die Reiseziele zu minimieren; betont außerdem, dass eine Methode zur Berechnung der Belastungskapazität von Zielen von Kreuzfahrttourismus entwickelt werden muss; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass Destinationsmanagement-Organisationen gemeinsam mit lokalen Behörden und Interessenträgern eine wesentliche Funktion zukommt, wenn es darum geht, die Besucherströme zu steuern und sicherzustellen, dass der Kreuzfahrttourismus zu einer nachhaltigen lokalen Entwicklung beiträgt; empfiehlt, dass die Kommission Beispiele für bewährte Verfahren zusammenträgt, die als Modelle für andere Sektoren in der gesamten EU dienen können, und dass sie dabei auf Initiativen wie ihrem Bericht von 2023 mit dem Titel „Good practices for sustainable cruise tourism“ (Bewährte Verfahren für nachhaltigen Kreuzfahrttourismus) aufbaut, um die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus voranzutreiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>betont, dass starke, durchsetzbare Passagierrechte für alle Verkehrsträger, einschließlich komplexer multimodaler Reisen, erforderlich sind, um den Wettbewerbsvorteil Europas im globalen Tourismus zu erhalten und gleichzeitig Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen im Verkehrssektor zu unterstützen; stellt fest, dass Reisende zunehmend Zuverlässigkeit, Transparenz und Absicherung bei Störungen und Verspätungen erwarten, insbesondere wenn die Reisen verschiedene Verkehrsträger oder Betreiber einschließen; betont in diesem Zusammenhang, dass eine EU-Strategie für effizienten Tourismusverkehr entwickelt werden muss, mit der Wartezeiten, Doppelung von Verfahren und administrative Hürden verringert und gleichzeitig Fortschritte bei der Interoperabilität von Tickets und Reiseunterlagen sowie bei der Effizienz von Grenzkontrollen erzielt werden; hebt hervor, dass starke Passagierrechte für Reisende mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität von größter Bedeutung sind, und zwar in erster Linie zur Stärkung der Inklusion und der sozialen Gerechtigkeit, aber auch zur Festigung der Position Europas als Anbieter barrierefreier, hochwertiger Tourismus- und Verkehrsdienste, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Tourismus weiter gesteigert wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Befähigung der europäischen Reiseziele zur Förderung lokaler Exzellenz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>gibt zu bedenken, dass ein unausgewogener Tourismus Reiseziele belasten, lokalen Gemeinschaften und Ortsansässigen schaden und die ökologische und kulturelle Attraktivität Europas schmälern könnte; betont demgegenüber, dass Tourismus bei guter Planung einen unschätzbaren Wert und das Potenzial hat, integrative Vorteile zu bringen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken, das kulturelle Erbe zu schützen und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen; bekräftigt, dass es für den Tourismus als integralen Bestandteil der Industriestrategie der EU einer effektiven Steuerung – auch auf Ebene der Reiseziele – und koordinierter politischer Maßnahmen bedarf, um eine strategische Verteilung der Nachfrage zwischen etablierten und aufstrebenden Reisezielen zu erreichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, tätig zu werden, beispielsweise indem die Nachfrage in der Nebensaison gefördert wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Diversifizierung von Reisezielen und Aktivitäten mit weniger Besucherinnen und Besuchern und die Werbung für diese zu unterstützen, und betont, dass diese Bemühungen durch datengesteuerte Planung und Sensibilisierungsinitiativen getragen werden sollten, um den Status Europas als ein weltweit führendes Reiseziel zu erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>ist der Überzeugung, dass eine klare Strategie, genau definierte Ziele sowie eine partizipative und evidenzbasierte Politikgestaltung und Gesetzgebung erforderlich sind, wenn die Branche die vielfältigen Herausforderungen bewältigen soll; begrüßt in diesem Zusammenhang die Entscheidung der Kommission, die erste EU-Strategie für nachhaltigen Tourismus zu entwickeln, und würdigt, dass den Mitgliedstaaten, Regionen und Akteuren der Branche im Wege dieser Strategie ein umfassender Rahmen für die Gestaltung eines nachhaltigeren, innovativeren, besser ausgewogenen und inklusiveren Tourismusmodells geboten wird; ist der Ansicht, dass mit der Strategie der Stellenwert des Tourismus neu definiert werden sollte und dabei nicht nur berücksichtigt werden sollte, welche unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen er hat, sondern auch welchen Beitrag er zum gemeinsamen Wohlstand, gesellschaftlichen Zusammenhalt und einer ausgewogenen regionalen Entwicklung leistet; fordert neben dieser Strategie einen Umsetzungsplan, bei dem die Bedürfnisse und unterschiedlichen Anbindungsgrade jeder Tourismusregion und jedes Reiseziels bewertet werden und der touristischen Infrastruktur in besonders empfindlichen Reisezielen Vorrang eingeräumt wird; betont, dass diesem Plan ein angemessenes Finanzierungsprogramm, ein klarer Zeitplan und ein solider Bewertungsprozess zugrunde liegen sollten, um einen kohärenten und gerechten Übergang für Europa sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betont, dass Europa eine engere Koordinierung auf EU-Ebene und Investitionen benötigt, wenn es auf dem zunehmend wettbewerbsorientierten globalen Tourismusmarkt erfolgreich sein und seine internationale Sichtbarkeit steigern will; fordert, dass im Rahmen der EU-Strategie für nachhaltigen Tourismus ein kohärentes „Reiseziel Europa“-Konzept ausgearbeitet wird, mit dem nationale und regionale Strategien ergänzt werden und die weltweite Attraktivität Europas gestärkt, ein einheitliches, hochwertiges Bild des Kontinents vermittelt, lokale Exzellenz gewürdigt und Europas Entwicklung zu einem globalen Vorzeigereiseziel bis 2030 vorangetrieben wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>fordert, dass innerhalb der Kommission eine eigene Generaldirektion für nachhaltigen Tourismus eingerichtet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>betont, dass dem bereichsübergreifenden Charakter dieser Branche in allen einschlägigen Politikbereichen der EU angemessen Rechnung getragen werden muss, indem die Rechtsvorschriften in den Bereichen Verkehr, Umwelt, regionale und ländliche Entwicklung, Digitalisierung, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung, Bildung und Zugang zu bezahlbarem Wohnraum aufeinander abgestimmt werden und dabei auf das Fachwissen aus all diesen Bereichen zurückgegriffen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>betont, dass strukturierte Modelle für eine Mehrebenen-Governance, bei denen lokale und regionale Gebietskörperschaften, Destinationsmanagement-Organisationen und private Interessenträger systematisch einbezogen werden, von entscheidender Bedeutung sind, um kohärente und inklusive Strategien für den Tourismus sicherzustellen; unterstreicht, dass Destinationsmanagement-Organisationen über einen strategischen Vorteil verfügen, da sie ihre Präsenz vor Ort nutzen können, um ihre Reichweite zu vergrößern und Partnerschaften mit allen einschlägigen Interessenträgern der Tourismusbranche aufzubauen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen; macht darauf aufmerksam, dass vielen kleinen und ländlichen Reisezielen die administrativen und analytischen Kapazitäten fehlen, um Strategien für einen nachhaltigen Tourismus auszuarbeiten und umzusetzen, und dass ihnen gezielte Unterstützung durch die EU zugutekommen könnte, um ihre Fähigkeiten im Bereich des Destinationsmanagements auszubauen; fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, die Funktion der Destinationsmanagement-Organisationen zu stärken und zu diesem Zweck finanzielle Unterstützung zu gewähren, technische Kapazitäten bereitzustellen, die Aktivitäten dieser Organisationen zu koordinieren und die Weiterbildung der für ein wirksames Destinationsmanagement erforderlichen Arbeitskräfte zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>weist darauf hin, dass strukturierte Modelle für eine Mehrebenen-Governance im Tourismus durch die Entwicklung und regelmäßige Aktualisierung von Destinationsmanagementplänen gestärkt werden sollten, die von Destinationsmanagement-Organisationen in Zusammenarbeit mit regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, Interessenträgern der Tourismusbranche und Ortsansässigen koordiniert werden, um einen kohärenten und inklusiven Ansatz sicherzustellen und es den Destinationsmanagement-Organisationen zu ermöglichen, vielfältige Tourismusangebote auf lokaler Ebene zu koordinieren und zu bewerben; betont, dass Destinationsmanagementplänen mit Blick auf eine faktengestützte Planung und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit klare Nachhaltigkeitsindikatoren und gegebenenfalls Bewertungen der Besucherkapazität zugrunde liegen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>stellt fest, dass die Kohärenz der Verkehrs- und Tourismusplanung verbessert sowie die Zersplitterung der Politik verringert werden kann und dass mehr Gerechtigkeit, eine bessere Integration und eine engere Zusammenarbeit zwischen Gebieten mit unterschiedlicher Tourismusintensität gefördert werden können, wenn der Tourismus aus einer weiter gefassten regionalen Perspektive betrachtet wird; hebt hervor, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine wesentliche Aufgabe zukommt, wenn es darum geht, Strategien für einen nachhaltigen Tourismus zu entwickeln, thematische Kulturrouten zu gestalten, die lokale Identität zu fördern, das kulturelle und immaterielle Erbe zu bewahren und von der Bevölkerung getragene Tourismusinitiativen zu fördern; betont zugleich, dass es wichtig ist, den Tourismus in Strategien zur regionalen Reindustrialisierung und intelligenten Spezialisierung einzubinden, damit durch den Tourismus eine vielfältige Produktionsbasis gestützt und ergänzt statt ersetzt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>hebt hervor, dass touristisch stark frequentierte Reiseziele besonders gefährdet sind, da dort die Entfremdung der Ortsansässigen, eine überlastete Infrastruktur, zunehmende Umweltbelastungen sowie Gefahren für die lokale Kultur und das kulturelle Erbe immer akuter werden; spricht sich dafür aus, die Sichtbarkeit weniger frequentierter Regionen zu erhöhen und regionale Tourismuszentren zu entwickeln, deren Schwerpunkt auf Kulturerbe, Gastronomie, Natur und lokalen kulturellen Aktivitäten liegt, um lokale Exzellenz hervorzuheben und ein nachhaltiges Wachstumsmodell zu fördern, das über das übersättigte Angebot an Sonne und Strand hinausgeht; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner nachdrücklich auf, Initiativen zur Wiederbelebung geschichtsträchtiger Dörfer und zur Förderung traditioneller lokaler Erzeugnisse zu finanzieren, Wanderwege und sonstige Waldlehrpfade anzulegen und ähnlich dem System der „Blauen Flagge“ für Strände ein Gütesiegel zur Auszeichnung herausragender ländlicher und naturbezogener Tourismusgebiete einzuführen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>stellt fest, dass emissionsarme und emissionsfreie Kurzstreckenreisen den regionalen Zusammenhalt stärken, indem sie den wirtschaftlichen Nutzen vor Ort erhalten und den von KMU getragenen, lokal verankerten Tourismus in Binnengebieten und landwirtschaftlichen Regionen fördern; betont, dass der Nahverkehrstourismus dazu beiträgt, überfüllte Reiseziele zu entlasten und in dünn besiedelten Regionen das ganze Jahr über wirtschaftliche Aktivität, Beschäftigungsstabilität und demografische Widerstandsfähigkeit aufrechtzuerhalten; hält es für geboten, dass im Kreislauf der Tourismusbranche kurze Wege zwischen Besucherinnen und Besuchern und Kleinsterzeugern wie Kleinbrauereien, kleinen Winzerbetrieben, Handwerksbetrieben und Kulturvereinen verstärkt gefördert werden; fordert in diesem Zusammenhang, dass thematische lokale Netze geschaffen und auf EU-Ebene anerkannt werden, um das lokale und regionale Kulturerbe zu fördern und den Kultur- und Erholungstourismus zu stärken; weist darauf hin, dass interaktive digitale Instrumente und thematische digitale Plattformen, thematische interaktive Karten sowie Veranstaltungskalender dazu beitragen, die Sichtbarkeit zu erhöhen und lokale Exzellenz aufzuzeigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>hebt hervor, dass Kohäsions- und Entwicklungsfonds eine konstruktive Rolle bei Investitionen in Tourismus, Kultur und die Agrar- und Ernährungswirtschaft spielen; stellt fest, dass Regionen, die diese Mittel nutzen, dabei unterstützt werden sollten, Tourismuskonzepte anzunehmen, bei denen Planung und Umsetzung miteinander verknüpft sind; fordert, dass der Agrartourismus und Initiativen im Rahmen der Strategien „Vom Erzeuger zum Verbraucher“ und „Vom Hof auf den Tisch“ stärker von der EU unterstützt werden, da diese echte Wertschöpfungsketten schaffen und authentische touristische Erlebnisse ermöglichen; betont, dass mit solchen Modellen die Wirtschaft in ländlichen Räumen gestärkt wird, lokale Erzeuger unterstützt werden, das Tourismusangebot diversifiziert und zu einem nachhaltigen, hochwertigen Tourismus in der gesamten EU beigetragen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>stellt fest, dass Sporttourismus, Aktiv-Urlaub und Outdoor-Tourismus das Potenzial haben, zur regionalen Entwicklung beizutragen, eine gesunde Lebensweise zu fördern und der Saisonabhängigkeit entgegenzuwirken, und fordert, dass die Sportinfrastruktur systematischer in die touristischen Rahmenbedingungen integriert wird; weist gleichzeitig auf die Möglichkeiten hin, die der Gesundheits-, Bäder- und Medizintourismus insbesondere in alternden Gesellschaften bietet, und fordert, dass Qualitätsstandards entwickelt werden und die länderübergreifende Zusammenarbeit in diesem wachsenden Wirtschaftszweig gefördert wird; betont in diesem Zusammenhang, dass das Bewusstsein für Inklusion und Barrierefreiheit im Tourismus geschärft werden muss, das Angebot und die Sichtbarkeit zugänglicher Dienstleistungen verbessert werden müssen und Tourismusangebote entwickelt werden müssen, die sowohl Ortsansässigen als auch Besucherinnen und Besuchern zugutekommen, insbesondere älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>bekräftigt, dass das Gastgewerbe eine zentrale Säule des europäischen Tourismusökosystems und des kulturellen Gefüges darstellt und eng mit lokalen KMU, kulturellen Einrichtungen und regionalen Arbeitsmärkten verflochten ist, und betont, dass die Restaurants, Cafés und Bars Europas – bei denen es sich überwiegend um Kleinstunternehmen und Familienbetriebe handelt – eine wesentliche Funktion dabei zukommt, Arbeitsplätze auf allen Qualifikationsniveaus zu schaffen und die lokale Identität sowie das kulturelle Erbe zu bewahren; fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, mit denen Unternehmen im Gastgewerbe dabei unterstützt werden, ihren Gästen hochwertige Erlebnisse zu bieten, die kulturelle Dynamik zu beleben, die Qualität der Arbeitsplätze in diesem Wirtschaftszweig zu verbessern und nachhaltigen, langfristigen Mehrwert für europäische Reiseziele zu schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>begrüßt die Verordnung über die kurzfristige Vermietung von Unterkünften<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1028 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (ABl. L, 2024/1028, 29.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1028/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, die ab dem 20. Mai 2026 in allen Mitgliedstaaten gilt und einen positiven Schritt in Richtung eines wirksameren Destinationsmanagements darstellt; ist jedoch besorgt darüber, dass die Zahl der kurzfristig vermieteten Unterkünfte unreguliert zunimmt und sich dies auf den Wohnungsmarkt, insbesondere auf die Erschwinglichkeit von Wohnraum für Anwohnerinnen und Anwohner sowie systemrelevante Arbeitskräfte, auf den Zusammenhalt in der Gesellschaft – unter anderem weil Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gemeinschaften aus ihrem langjährigen sozialen Umfeld und der lokalen Verwaltung verdrängt werden – sowie auf städtische und grundlegende Dienstleistungen und in der Folge auch direkt auf das Leben der Menschen vor Ort auswirkt; weist darauf hin, dass der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-724/18 und C-727/18<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 22. September 2020, <STRING ITALIC="on">Cali Apartments SCI und HX</STRING>/<STRING ITALIC="on">Procureur général près la cour d’appel de Paris und Ville de Paris</STRING>, verbundene Rechtssachen C-724/18 und C-727/18, ECLI:EU:C:2020:743.</FIELD></FOOTNOTE> festgestellt hat, dass es aus Gründen des öffentlichen Interesses gerechtfertigt sein kann, kurzfristige Vermietungen von Unterkünften auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene zu regulieren, sofern die angenommenen Maßnahmen notwendig, angemessen und verhältnismäßig sind; fordert die Kommission daher auf, rasch Rechtsvorschriften vorzuschlagen, um einen kohärenten, datengestützten und nachhaltigen EU-Rahmen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften zu schaffen, in dem Standards für die Erbringung von Dienstleistungen und klare Kategorien von Unterkunftsanbietern festgelegt werden und der es den Mitgliedstaaten, einschließlich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, ermöglicht, verhältnismäßige und evidenzbasierte Maßnahmen wie Obergrenzen für Übernachtungen, Genehmigungsverfahren und Ausgleichsmaßnahmen anzuwenden sowie Zonen auszuweisen, und weist darauf hin, dass die Wohnungspolitik in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>bekräftigt, dass der Tourismus als strategische Chance betrachtet werden sollte, die auf dem nachhaltigen Zusammenleben von Besucherinnen und Besuchern und Ortsansässigen beruht; ist der Ansicht, dass durch die kurzfristige Vermietung von Unterkünften, bei der die persönliche Beziehung zwischen Gastgeber und Gast ursprünglich im Vordergrund stand, das lokale Engagement im Tourismus belebt werden kann und authentischere Erlebnisse ermöglicht werden können; stellt fest, dass die Nutzung von Wohnraum für touristische Zwecke Familien ein zusätzliches Einkommen verschaffen und zur Finanzierung energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen beitragen kann; betont jedoch, dass sich das ursprüngliche Modell der kollaborativen Wirtschaft zunehmend zu einer kommerzialisierten Branche entwickelt hat, die heutzutage vorwiegend von gewerblichen Gastgebern dominiert wird, die mehrere Unterkünfte verwalten und diese im Gegensatz zu traditionellen Beherbergungsbetrieben oft ohne entsprechende Verpflichtungen betreiben; fordert, dass zwischen der gewerblichen und der nicht gewerblichen kurzfristigen Vermietung von Unterkünften klar unterschieden wird; unterstreicht, dass alle regulatorischen Maßnahmen verhältnismäßig bleiben, an die lokalen Gegebenheiten angepasst sein und die Tourismuswirtschaft und die Gemeinschaften vor Ort berücksichtigen sollten, und dass den Mitgliedstaaten, Regionen und lokalen Gebietskörperschaften gleichzeitig die Flexibilität eingeräumt werden sollte, Maßnahmen zu konzipieren und umzusetzen, die ihren spezifischen lokalen Gegebenheiten und Wohnungsmärkten entsprechen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>betont, dass angesichts der zentralen Funktion digitaler Plattformen auf dem Markt für kurzfristige Vermietungen von Unterkünften wirksame Durchsetzungsmechanismen erforderlich sind, damit nur vorschriftsmäßige Angebote für kurzfristige Vermietungen von Unterkünften auf diesen Plattformen erscheinen, und dass von staatlichen Stellen festgestellte illegal angebotene kurzfristige Vermietungen von Unterkünften umgehend entfernt werden sollten; hebt außerdem hervor, dass klare Sorgfaltspflichten für Plattformen unerlässlich sind, zu denen auch die Überprüfung von Registrierungsnummern gehört und die durch verstärkte Kontrollmechanismen zur Verhinderung betrügerischer oder ungültiger Registrierungen untermauert werden sowie mittels wirksamer Meldungs-, Reaktions- und Löschmechanismen dazu dienen, die rasche Entfernung unzulässig angebotener kurzfristiger Vermietungen von Unterkünfte sicherzustellen; betont, dass ein neuer Rechtsrahmen auch solide Mechanismen vorsehen sollte, um die Durchsetzung und Einhaltung nationaler bzw. lokaler Vorschriften zur Steuerung des Angebots an kurzfristigen Vermietungen von Unterkünften und die wirksame Umsetzung von Obergrenzen für Übernachtungen und sonstiger Maßnahmen wie Lärmschutzvorschriften zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in Reisezielen mit bestimmten strukturellen und geografischen Einschränkungen – etwa Inseln, Regionen in äußerster Randlage und bestimmten Küstengebieten – der durch den Tourismus verursachte Marktdruck in Verbindung mit einem Mangel an bezahlbarem und öffentlichem Wohnraum die Wohnungskrise verschärft; fordert, dass im Einklang mit den Artikeln 174 und 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kohäsionspolitische Maßnahmen ergriffen werden, die auf diese besonderen Gegebenheiten zugeschnitten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>stellt fest, dass das EU-Umweltzeichen derzeit nur begrenzt wirksam ist; stellt fest, dass ein einheitlicher Ansatz für Nachhaltigkeitssiegel in der europäischen Tourismusbranche erforderlich ist, der die Schaffung eines einheitlichen, transparenten Rahmens ermöglicht, um nachhaltige Entwicklung, gegenseitiges Lernen und Kapazitätsaufbau voranzutreiben, das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken sowie die Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz und weltweite Sichtbarkeit europäischer Tourismusunternehmen und Reiseziele zu verbessern und Europa weltweit als Maßstab für nachhaltigen Tourismus zu etablieren; betont, dass Harmonisierung nicht bedeutet, ein einziges Zertifikat zu verwenden, vielmehr geht es dabei um die Anwendung einer gemeinsamen Methodik zur Überprüfung und Festlegung klarer Standards bzw. Kriterien; stellt heraus, dass eine akkreditierte, unabhängige Zertifizierung durch Dritte wichtig ist, um sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitsangaben im Einklang mit dem EU-Rechtsrahmen, einschließlich der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (ABl. L, 2024/825, 6.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/825/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, begründet sind; fordert nachdrücklich, den Geltungsbereich auf weitere Segmente der Tourismuswertschöpfungskette auszuweiten, darunter Kreuzfahrtunternehmen, Reiseveranstalter, Dienstleistungen im Bereich Tagungen, Prämienreisen, Konferenzen und Messen, Sehenswürdigkeiten, Gastronomie, Reiseziele sowie einen gemeindefreundlichen Tourismus unter Einbeziehung der lokalen Bevölkerung, um einen nachhaltigen Wandel zu fördern, der auf umfassenden Folgenabschätzungen und Konsultationen der Interessenträger basiert; betont zugleich, dass ein EU-weites Nachhaltigkeitssiegel freiwillig, verhältnismäßig und kosteneffizient bleiben sowie für KMU einfach zu beantragen sein sollte und durch Schulungen und finanzielle Anreize unterstützt werden muss, um einen übermäßigen Verwaltungsaufwand für kleine Tourismusunternehmen zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Übergang des Tourismus zu einem Kreislaufwirtschaftsmodell zu unterstützen und zu diesem Zweck Maßnahmen zu fördern, mit denen die Effizienz der Wasser-, Energie- und Abfallwirtschaft verbessert, übermäßiger Verbrauch eingedämmt, die Lebensraumverschlechterung verhindert, die biologische Vielfalt geschützt und der ökologische Fußabdruck touristischer Aktivitäten an den Reisezielen minimiert wird, wobei die datengestützte Entscheidungsfindung als Leitlinie dienen sollte; fordert die Kommission parallel dazu auf, die Förderung von Innovationen zur Verringerung von Lebensmittelabfällen auszuweiten und dies in den einschlägigen Programmen zu berücksichtigen; fordert ferner nachdrücklich, dass kurze Lieferketten im Gastgewerbe gefördert werden, indem der Markteintritt von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen, darunter kleinen landwirtschaftlichen Betrieben und Handwerksbetrieben, erleichtert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>würdigt, dass die Tourismusbranche erhebliche Anstrengungen unternimmt, um ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern, darunter die schrittweise Abschaffung von Einwegwasserflaschen, die Verbesserung energieeffizienter Beleuchtungs- und Wassersparsysteme, die Verlängerung der Lebensdauer von Möbeln durch Reparatur und Wiederverwendung sowie die Verringerung von Lebensmittelabfällen, und stellt fest, dass ein solider rechtlicher Rahmen durch jüngste EU-Vorschriften wie die Richtlinie über Einwegkunststoffartikel und die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG (ABl. L, 2025/40, 22.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/40/oj).</FIELD></FOOTNOTE> geschaffen wurde, deren Umsetzung noch im Gange ist; fordert die Kommission auf, eine Studie durchzuführen, um die Lücken in der Richtlinie über Einwegkunststoffartikel im Zusammenhang mit dem Tourismus und dem Gastgewerbe zu ermitteln und zu bewerten, sowie Maßnahmen zur Behebung dieser Lücken vorzuschlagen und der Branche zu diesem Zweck unter anderem Unterstützung bei der Umsetzung sowie Anreize zu bieten, damit – soweit möglich – die schrittweise Abschaffung von Einwegkunststoffartikeln im Tourismus und Gastgewerbe der EU auf der Grundlage eines realistischen Zeitplans für den Übergang und unter Berücksichtigung einer Folgenabschätzung, wissenschaftlicher Daten und der Konsultation von Interessenträgern beschleunigt wird, wobei sicherzustellen ist, dass kleinen Betreibern keine unverhältnismäßigen Kosten auferlegt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, von einem reaktiven zu einem proaktiven Management der Tourismusentwicklung überzugehen, das durch einen verstärkten Datenaustausch und die Erfassung, die Analyse und Nutzung von Daten für das Reisezielmanagement und die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützt wird, und betont, dass dieser Übergang dazu beitragen würde, einen nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Tourismus sicherzustellen; betont, dass ein koordinierter Datenaustausch auf allen Ebenen eine Echtzeitüberwachung und intelligente Prognosen ermöglicht, wodurch Reiseziele in die Lage versetzt werden, Besucherströme zu Kultur- und Naturattraktionen zu steuern, Überfüllung zu verhindern, Ressourcen zu optimieren, Maßnahmen zur Verringerung der saisonalen Schwankungen zu unterstützen und sich flexibel an Veränderungen anzupassen; betont, dass die rasche Entwicklung generativer KI die Gefahr birgt, große und technologisch ausgefeilte Akteure auf dem Tourismusmarkt zu belohnen, bestehende Formen der Ungleichheit zu verschärfen und viele Reiseziele und KMU zurückzulassen, wenn die Unterstützung und der Kapazitätsaufbau nicht Schritt halten; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, gezielte Finanzmittel und Leitlinien für Finanzierungsinstrumente für KMU bereitzustellen, um Daten, Digitalisierung und die Einführung von KI im Tourismussektor zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>fordert einen systemischen Ansatz für den Tourismus, bei dem eine fragmentierte markt- oder produktbasierte Logik durch integrierte Governance-Modelle ersetzt wird; unterstützt die Schaffung umfassender Parameter, die unter anderem die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, die Beschäftigungsbedingungen, das Wohlergehen der lokalen Gemeinschaft, die Ressourceneffizienz, die Umweltzerstörung und die CO2-Emissionen auf der Grundlage weltweit annehmbarer Berechnungsmethoden abdecken, um eine transparente Politikgestaltung zu fördern, verantwortungsbewusste Investitionen zu lenken und die Vergleichbarkeit der Daten zwischen den Reisezielen zu ermöglichen; begrüßt die Entwicklung eines weltweit anerkannten und harmonisierten Satzes von Indikatoren für nachhaltigen Tourismus und stellt fest, dass die Methodik derzeit vom EU-Kompetenzzentrum zur Unterstützung des Datenmanagements an intelligenten Reisezielen (D3HUB – EU Competence Centre to support data management in destinations) unter Mitwirkung von 40 europäischen Destinationsmanagement-Organisationen und dem Europäischen Tourismusindikatorensystem (ETIS) erprobt wird; besteht darauf, dass ein Ansatz auf EU-Ebene für Indikatoren für nachhaltigen Tourismus vollständig mit bestehenden Rahmen wie dem statistischen Rahmen zur Messung der Nachhaltigkeit des Tourismus oder dem methodischen Rahmen für Tourismus-Satellitenkonten vereinbar sein sollte, um eine wirksame Standardisierung und ein wirksames Benchmarking zu ermöglichen und vereinfachte Berichterstattungsverfahren sicherzustellen, mit denen der Verwaltungsaufwand für Tourismusunternehmen verringert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>betont, dass eine datenzentrierte, mehrstufige Steuerung von entscheidender Bedeutung ist, um Nachhaltigkeit zu erreichen und unvorhersehbare Krisen wie Pandemien und andere gesundheitsbezogene Krisen, geopolitische Schocks, extreme Klima- und Naturereignisse, vom Menschen verursachte oder technologische Störungen oder konjunkturelle Einbrüche sowie wachsende strukturelle Krisen wie Bevölkerungsrückgang, Entvölkerung und Wohnungsmangel wirksam zu bewältigen; betont, dass Fracht und Logistik in die Instrumente der Krisenvorsorge einbezogen werden müssen, da sie für die Aufrechterhaltung der Tourismusdienstleistungen und der Lieferketten von entscheidender Bedeutung sind; stellt mit Besorgnis fest, dass die Zurückhaltung der Interessenträger beim Datenaustausch – bedingt durch Vorbehalte in Bezug auf Technologie, Datenhoheit, Vertrauen, rechtliche Risiken und Kosten – die Einführung des gemeinsamen europäischen Datenraums für den Tourismus verlangsamt; nennt auf das EU-Tourismus-Dashboard und D3HUB als eindrucksvolle Beispiele dafür, wie auf EU-Ebene aggregierte Erkenntnisse lokale Maßnahmen leiten und die touristischen Lieferketten in Zeiten der Unsicherheit unterstützen können; bekräftigt, dass diese Mechanismen dafür sorgen, dass Destinationsmanagement-Organisationen und KMU einen vereinfachten Zugang zu interoperablen Daten haben, um evidenzbasierte Entscheidungen zu treffen, wodurch die Widerstandsfähigkeit entlang ihrer gesamten Wertschöpfungsketten gestärkt und gesichert wird; hebt darüber hinaus den Beitrag von D3HUB zur Unterstützung von Reisezielen bei der strategischen Nutzung von Daten hervor, betont, dass diese Initiative von wesentlicher Bedeutung ist, um die datengesteuerte Governance zu stärken und den Sektor auf den digitalen Wandel vorzubereiten, und fordert die Kommission auf, ihre Kontinuität über 2026 hinaus im Einklang mit den strategischen Zielen der EU sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine zentrale Plattform auf der Grundlage überprüfbarer Daten zu entwickeln, um Großereignisse in der gesamten EU zu erfassen, die lokale Störungen auslösen könnten, insbesondere in gefährdeten Regionen, und einen speziellen europäischen Krisenmanagementmechanismus für den Tourismus einzurichten, um die Vorsorge, Krisenprävention und Widerstandsfähigkeit im Hinblick auf künftige Krisen zu stärken; fordert die Kommission ferner auf, den Mechanismus mit fortschrittlichen Instrumenten zur Krisenvorsorge und schnellen Reaktionsmaßnahmen zu verknüpfen, einschließlich Frühwarnsystemen, Notfallplanung, strategischer Verkehrsinfrastruktur und Korridoren sowie gezielter Unterstützung durch flexible Verfahren, um die Widerstandsfähigkeit und Sicherheit des Tourismus zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>stellt fest, dass Technologie und Umweltbewusstsein einen Wandel von passivem „Abklappern von Sehenswürdigkeiten“ hin zu einem zielgerichteten, personalisierten und verantwortungsbewussten Reiseerlebnis vorantreiben; hebt das Potenzial von Systemen zur Erstellung von Reiserouten auf der Grundlage von Empfehlungen hervor, um einen von der Gemeinschaft getragenen, nachhaltigen Tourismus wie Radfahren und Wandern zu fördern, der den lokalen KMU, Gemeinden und örtlichen Erzeugern – einschließlich deren mit anerkannten geografischen Herkunftsangaben – sowie der örtlichen Kultur und den örtlichen Erzeugnissen zugutekommt; betont jedoch, dass der Tourismussektor, um dieses Potenzial auszuschöpfen, neben großen Unternehmen auch lokale Gruppen sowie Bürgerinnen und Bürger in die touristische Wertschöpfungskette einbinden muss, beispielsweise durch fachliche Unterstützung beim Einsatz digitaler Instrumente, die Einrichtung von Gremien mit mehreren Interessengruppen, die bei Genehmigungen, Tragfähigkeit, Begrenzungen und Planung beratend tätig sind, sowie durch die Diversifizierung ihres Angebots, um Markt- und Saisonabhängigkeiten zu verringern; fordert die Mitgliedstaaten auf, schulbasierte Bildungsinitiativen und umfassendere Sensibilisierungskampagnen zu fördern, um das Bewusstsein für nachhaltige Tourismuspraktiken zu schärfen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Mit Kompetenzen und kulturellem Engagement die Zukunft des Tourismus gestalten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>betont, dass qualifizierte und wertgeschätzte Facharbeitskräfte das Rückgrat der europäischen Tourismuswirtschaft bilden; stellt fest, dass strukturelle Herausforderungen wie niedrige Löhne in bestimmten Bereichen des Tourismus, Schwarzarbeit, Teilzeitarbeit und nicht angemeldete Erwerbstätigkeit, Saisonabhängigkeit, begrenzte Ausbildungsmöglichkeiten und mitunter schlechte Arbeitsbedingungen den Arbeitskräftemangel und den Fachkräftemangel im Tourismus weiter verschärfen, was durch anhaltende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern noch verstärkt wird, da Frauen den Großteil der Beschäftigten im Tourismus ausmachen und vor allem in schlecht bezahlten, arbeitsintensiven und befristeten Beschäftigungsverhältnissen tätig sind; räumt ein, dass in einigen Mitgliedstaaten Fortschritte bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitszeitregelungen und der Vergütung erzielt wurden, unter anderem durch aktualisierte Tarifverträge im Anschluss an die COVID-19-Pandemie; fordert dennoch weitere Fortschritte hin zu einem Arbeitsmarkt im Tourismus auf der Grundlage hochwertiger Arbeitsplätze, gerechter Löhne, eines zuverlässigen Sozialschutzes und ganzjähriger Beschäftigung, auch außerhalb der Saison; weist gleichzeitig darauf hin, wie wichtig eine bezahlte Ausbildung während der Arbeitszeit ist und wie wichtig es ist, diese Möglichkeiten auch auf Saisonarbeitnehmer außerhalb der Saison auszuweiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>hebt hervor, dass die ständig steigende Nachfrage nach anpassungsfähigen und krisenfesten Arbeitskräften besteht, die über digitale und ökologische Kompetenzen verfügen, um innovative Lösungen umzusetzen, die Wirtschaftswachstum und Umweltverträglichkeit in Einklang bringen; betont, dass der digitale und der grüne Wandel Möglichkeiten bieten, bessere, sicherere und widerstandsfähigere Arbeitsplätze in allen Wertschöpfungsketten des Tourismus zu schaffen, und fordert nachdrücklich, dass diese Möglichkeiten in vollem Umfang genutzt werden, unter anderem durch die Zusammenarbeit mit regionalen und lokalen Behörden bei der Gestaltung spezialisierter Ausbildungsprogramme für Tourismusfachkräfte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>fordert eine koordinierte EU-weite Agenda zur Weiterbildung und Umschulung der Arbeitskräfte im Tourismus im Einklang mit dem Kompetenzpakt, um den Arbeitskräftemangel zu beheben, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, Mobilitätshindernisse zu überwinden, auf den sich wandelnden Qualifikationsbedarf zu reagieren und die langfristige Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu stärken, einen dauerhaften Wert für europäische Reiseziele sicherzustellen und die europäische Lebensweise zu fördern; schlägt die Einführung eines Tourismus-Kompetenzausweises vor, der in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern entwickelt und in allen Mitgliedstaaten sowie in allen Bereichen des Tourismussektors anerkannt wird, um anerkannte Ausbildungen, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufserfahrung zu dokumentieren; empfiehlt, dass Schulungen im Rahmen von EU-Programmen wie dem Europäischen Sozialfonds Plus, Erasmus+ sowie dem „Binnenmarkt“-Programm und dem „Digitales Europa“-Programm durchgeführt und kofinanziert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>betont, dass Weiterbildung und Umschulung Hand in Hand gehen müssen mit der Wertschätzung jeder Rolle – von menschlichen Verbindungen, die für die Erbringung hochwertiger und kulturell wertvoller Dienstleistungen unerlässlich sind, bis hin zu körperlich anspruchsvollen Rollen, die viele touristische Dienstleistungen unterstützen –, um sicherzustellen, dass keiner dieser Aspekte verloren geht, wenn sich der Sektor zu stärker digitalisierten Modellen entwickelt; stellt fest, dass sowohl persönliche Kompetenzen als auch körperliche Arbeit in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht nach wie vor unterbewertet werden und es häufig an formeller Anerkennung, Ausbildung oder Vergütung mangelt, die mit der von technischen oder Führungspositionen vergleichbar ist; fordert, dass diese Kompetenzen und Rollen angemessen anerkannt, wertgeschätzt und belohnt werden, da dies von entscheidender Bedeutung ist, um die Arbeitsplatzqualität zu verbessern, die Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen und sicherzustellen, dass die menschliche Dimension des Tourismus im europäischen Tourismusmodell umfassend anerkannt und gefördert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>spricht sich für eine engere Zusammenarbeit zwischen Tourismusunternehmen, Bildungsanbietern und Behörden aus, um hochwertige Ausbildungsprogramme und Lehrstellen voranzubringen und den künftigen Qualifikationsbedarf zu decken; betont die Bedeutung gezielter Initiativen – wie auf den Sektor abgestimmte Lehrpläne, klare Karrierewege und Mentorenprogramme –, die die Attraktivität von Berufen im Gastgewerbe für junge Menschen steigern und dazu beitragen, eine stärkere und besser qualifizierte Belegschaft in diesem Sektor aufzubauen; betont, dass diese Initiativen zu hochwertigen Beschäftigungsergebnissen führen müssen, darunter langfristige Arbeitsverträge, echte Aufstiegsmöglichkeiten und höhere Löhne;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>betont, dass Kultur, die eng mit unserer Lebensweise verflochten ist, für die Attraktivität des europäischen Tourismus sowie für unsere nationale und europäische Identität von grundlegender Bedeutung ist; weist darauf hin, dass dieses kulturelle Gefüge neben vielen anderen Elementen nachhaltige Traditionen, archäologisches Erbe und Regionalsprachen umfasst, deren Erhaltung die echte Achtung der regionalen und nationalen Identitäten und die Kontinuität der lokalen Gemeinschaften widergibt; begrüßt die von einigen Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen zur Rückgabe von kulturellen Werken und Artefakten an ihre Ursprungsorte; hebt den neuen strategischen Rahmen des Kulturkompasses für Europa als wichtiges Instrument zur Stärkung der kulturellen Dimension der EU-Politik hervor; fordert die Kommission angesichts des vielfältigen und vielschichtigen Tourismusangebots der EU auf, EU-Anreize wie DiscoverEU, die Initiative „Kulturhauptstädte Europas“ und das Europäische Kulturerbe-Siegel in den Vordergrund der Förderung des europäischen Reiseziels im Rahmen der neuen Strategie für nachhaltigen Tourismus zu stellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>würdigt die entscheidende Rolle professioneller Kulturschaffender, lokaler Organisationen und Freiwilliger als Hüter des kulturellen Erbes Europas, deren Arbeit von der Pflege und Erhaltung der Stätte bis hin zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch Öffentlichkeitsarbeit und Führungen reicht; hebt ihre Rolle bei der Stärkung der Eigenständigkeit und Attraktivität Europas als globales Reiseziel hervor; stellt fest, dass prekäre Arbeitsbedingungen und eine unangemessene Vergütung häufig nicht dem Wert ihres Beitrags zum Schutz und zur Verbreitung des kulturellen Erbes Europas entsprechen, eine Situation, die durch den zunehmenden Wettbewerbsdruck durch plattformbasierte Dienste, die die Preise für Kulturtouren und Orientierungsdienste durch Kipp-Praktiken und Anschlussgebühren unterbieten, noch verschärft werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>würdigt in diesem Zusammenhang das bemerkenswerte Engagement von Freiwilligen, die einen Großteil ihrer Freizeit, auch während ihres Jahresurlaubs, aufwenden, um die Erhaltung des kulturellen Erbes in Europa zu unterstützen; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Leitlinien vorzuschlagen, um Anreize zu schaffen und Einzelpersonen in die Lage zu versetzen, sich an Freiwilligentätigkeiten im Kulturbereich zu beteiligen, unter anderem durch unterstützende Maßnahmen, die die Teilnahme erleichtern und die Anerkennung von Freiwilligen im Kulturbereich in der gesamten EU fördern; betont, dass die Förderung ehrenamtlicher Arbeit im Kulturbereich die Ziele des Europäischen Jahres der Kompetenzen stärkt und laufende EU-Programme wie Erasmus+ bereichert, indem sie das generationsübergreifende Lernen, den Austausch von Kompetenzen und ein tieferes kulturelles Engagement unterstützt; betont, dass das langfristige Ziel die Professionalisierung sei, und fordert ein Programm zur Umwandlung von Engagement in einen Beruf, das Ausbildung, Zertifizierung und eine faire Vergütung ermöglicht und durch Erasmus+, Kreatives Europa und den Europäischen Sozialfonds Plus kofinanziert wird, um denjenigen, die unsere Identität bewahren, dabei zu helfen, tragfähige Karrieren ihrer Wahl aufzubauen; betont, dass das Programm freiwillig bleiben sollte, wobei Kultururlaub niemals an berufliche Verpflichtungen gebunden sein sollte; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Freiwilligentätigkeit in einer Weise zu fördern, die das kulturelle Leben bereichert und die berufliche Beschäftigung im Kulturbereich ergänzt, anstatt sie zu ersetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass im Rahmen des nächsten MFR EU-Mittel für das immaterielle Erbe bereitgestellt werden, um Initiativen zum Schutz und zur Präsentation kultureller Traditionen – von maritimen und nautischen Praktiken wie dem Segeln in Regionalsprachen und Handwerk, einschließlich geografischer Angaben – direkt zu unterstützen, ihre generationenübergreifende Übertragung sicherzustellen und das Engagement der Gemeinschaft für einen nachhaltigen und verantwortungsvollen Tourismus zu stärken; hebt hervor, dass es wichtig ist, eine faire Anerkennung für diejenigen sicherzustellen, die sich für das Kulturerbe und zugehörige Kompetenzen engagieren, und betont, dass auch von den Einheimischen und den lokalen Gemeinschaften initiierte touristische Initiativen berücksichtigt werden müssen, mit denen althergebrachtes Wissen bewahrt, die biologische Vielfalt erhalten und authentische, kulturell respektvolle Erfahrungen gefördert werden, die den Lebensunterhalt der Bevölkerung vor Ort sichern; fordert darüber hinaus EU-Finanzmittel zur Unterstützung von Erzeugergemeinschaften, die sich für die Eintragung einer geografischen Angabe gemäß der Verordnung (EU) 2023/2411<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2023/2411 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/1753 (ABl. L, 2023/2411, 27.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2411/oj).</FIELD></FOOTNOTE> einsetzen, und erkennt dies als ein wichtiges Instrument zur Förderung des regionalen handwerklichen Erbes an;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>betont, dass geförderte Projekte den Wissenstransfer zwischen verschiedenen Bereichen und Sektoren fördern und das strategische Potenzial des Tourismus nutzen sollten, um das immaterielle Kulturerbe zu bewahren und dessen sozialen und wirtschaftlichen Nutzen für die lokalen Gemeinschaften zu steigern, wobei eine gleichmäßigere territoriale Verteilung und eine gerechtere Wertverteilung entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Tourismus angestrebt werden sollte; weist ferner darauf hin, dass bei der Finanzierung Projekten Vorrang eingeräumt werden sollte, die den territorialen Zusammenhalt fördern, insbesondere in Regionen, in denen das immaterielle Erbe am stärksten gefährdet ist und in denen der Kulturtourismus die lokale Entwicklung fördern und die Bindung der Bevölkerung unterstützen kann; unterstreicht die Bedeutung öffentlich-privater Partnerschaften für die Stärkung der Kapazitäten des Tourismussektors, das kulturelle Erbe zu schützen, zu fördern und aufzuwerten, und fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen Behörden, des Sektors und örtlichen Akteuren, um möglichst nachhaltige Ergebnisse zu erzielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>fordert eine jährliche Berichterstattung an das Parlament über die Fortschritte im Bereich des nachhaltigen Tourismus, wobei auf die operative Einführung des EU-Tourismus-Dashboards und messbare Indikatoren in den Bereichen Umwelt, Konnektivität, Bereitschaft der Infrastruktur, Beschäftigungsqualität und Wohlergehen der lokalen Gemeinschaften zurückzugreifen ist, um eine Informationsgrundlage für Finanzierungsentscheidungen und künftige Verbesserungen zu schaffen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>