<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0126</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2024: Gesamthaushaltsplan der EU – Europäisches Parlament</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0081/2026 - Berichterstatter: Gerben-Jan Gerbrandy)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan I – Europäisches Parlament (2025/2146(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/207 vom 22.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/budget/2024/207/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 (COM(2025)0359 – C10-0146/2025)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/4944, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4944/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan I – Europäisches Parlament<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/2817, 6.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/2817/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Internen Prüfers für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zusammen mit den Antworten der Organe<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5409, 8.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5409/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und Artikel 318 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 260, 261 und 262,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 266, 267 und 268,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Beschluss des Präsidiums vom 10. Dezember 2018 mit den Internen Vorschriften für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments, insbesondere auf Artikel 34,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102, Artikel 106 Absatz 3 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0081/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt seiner Präsidentin Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan I – Europäisches Parlament, sind (2025/2146(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan I – Europäisches Parlament,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102, Artikel 106 Absatz 3 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0081/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungsführer des Europäischen Parlaments (im Folgenden „Parlament“) in seiner Bescheinigung des Rechnungsabschlusses bestätigt hat, dass der Abschluss in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage, der Ergebnisse der Vorgänge und des Cashflows des Parlaments vermittelt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Verwaltung des Parlaments entsprechend dem üblichen Verfahren 55 Fragen übersandt wurden, auf die schriftliche Antworten eingingen, die vom Haushaltskontrollausschuss des Parlaments am 8. Dezember 2025 in Anwesenheit des Generalsekretärs, der für den Haushalt zuständigen Vizepräsidenten des Parlaments, des Internen Prüfers und des Direktors der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen in öffentlicher Sitzung erörtert wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass es immer Raum für Verbesserungen gibt und dass Kontrollen erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die politische Führung, die Mitglieder und die Verwaltung des Parlaments transparent und integer agieren und somit gegenüber den Unionsbürgerinnen und -bürgern rechenschaftspflichtig sind, und zu einer höheren Qualität, Effizienz und Wirksamkeit der Verwaltung der öffentlichen Finanzen, auch hinsichtlich finanzpolitischer Disziplin, beitragen und auf diese Weise die Glaubwürdigkeit des Parlaments bei der Ausübung seiner Entlastungsfunktion gegenüber anderen Organen wahren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass Rechtssicherheit eines der Leitprinzipien für die Umsetzung von Verwaltungsentscheidungen ist; in der Erwägung, dass eine beständige Zunahme der Vorschriften und Verpflichtungen zu Verwirrung und Unklarheit führen kann, während die Mitglieder und ihre Büros Rechtssicherheit brauchen, sodass die Verwaltung auf eine klare, umfassende und rechtlich fundierte Kommunikation achten muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitglieder finanzielle und logistische Unterstützung von der Verwaltung erhalten müssen, um ihr Mandat in vollem Umfang ausüben zu können; in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen den Mitgliedern, ihren Büros und der Verwaltung auf gegenseitigem Vertrauen beruhen, das ein Leitprinzip bei der finanziellen Unterstützung der Mitglieder sein sollte; in der Erwägung, dass der Umfang der von der Verwaltung durchgeführten Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen und -Überprüfungen diesem Umstand Rechnung tragen sollte; in der Erwägung, dass klare, verhältnismäßige, gezielte, standardisierte und vereinfachte Verfahren offensichtlich der beste und wirksamste Weg zur Durchführung von Überprüfungen und Kontrollen der finanziellen Ansprüche sind, mit dem letztendlichen Ziel, für ein Höchstmaß an Transparenz und Rechenschaftspflicht zu sorgen, um die demokratische Legitimität zu stärken und das Vertrauen der Unionsbürgerinnen und -bürger zu festigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass das Vertrauen in die Integrität des Parlaments und in die Rechtsstaatlichkeit für das Funktionieren der europäischen Demokratie von allergrößter Bedeutung ist und gleichzeitig die Rechte der Bürgerinnen und Bürger uneingeschränkt geachtet werden müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitglieder dahin gehend Schutz genießen, dass sie für in Ausübung ihres Amtes abgegebene Stimmen und getätigte Meinungsäußerungen nicht haften und bei der Ausübung ihres Amtes im Parlament vor Strafverfolgung und Freiheitsbeschränkungen geschützt sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter und der Abbau von Ungleichheiten in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankerte Grundwerte der Union sind; in der Erwägung, dass die Union sich gemäß Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtet hat, bei allen ihren Tätigkeiten die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, und damit den Grundsatz der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung festgeschrieben hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass das Präsidium gemäß Artikel 249 der Geschäftsordnung einen Gleichstellungsaktionsplan annehmen wird, damit der Gleichstellungsaspekt bei allen Tätigkeiten des Parlaments berücksichtigt wird;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement des Parlaments</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass sich die endgültigen Mittel des Parlaments für 2024 auf insgesamt 2 383 Mio. EUR beliefen, was 20,2 % der Mittel von Rubrik 7 des mehrjährigen Finanzrahmens<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/2093/oj).</FIELD></FOOTNOTE> entspricht, die für die Verwaltungsausgaben aller Unionsorgane für 2024 veranschlagt wurden, und eine Zunahme um 6,05 % gegenüber dem Haushaltsplan 2023 (2 247 Mio. EUR) darstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass sich die im Jahresabschluss ausgewiesenen Gesamteinnahmen zum 31. Dezember 2024 auf 281 517 001 EUR beliefen (2023: 255 205 473 EUR); stellt fest, dass sich die im Jahr 2024 zur Verfügung gestellten zweckgebundenen Einnahmen auf 40 277 555 EUR beliefen (2023: 50 186 995 EUR);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass 85,7 % der Gesamtmittel für Verpflichtungen auf die folgenden sechs Kapitel entfielen: Kapitel 1 0 „Mitglieder des Organs“, Kapitel 1 2 „Beamte und Bedienstete auf Zeit“, Kapitel 1 4 „Sonstige Bedienstete und externes Personal“, Kapitel 2 0 „Gebäude und Nebenkosten“, Kapitel 2 1 „Informatik, Ausrüstung und Mobiliar“ und Kapitel 4 2 „Ausgaben für parlamentarische Assistenz“;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>nimmt die Zahlen zur Kenntnis, auf deren Grundlage die Jahresrechnung des Parlaments für das Haushaltsjahr 2024 abgeschlossen wurde und die in der Jahresrechnung des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2024, im Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für Einzelplan I: Europäisches Parlament und im Bericht über die vom Europäischen Parlament vergebenen Aufträge und Konzessionen ausgewiesen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass vom Haushaltsausschuss des Parlaments für das Haushaltsjahr 2024 gemäß den Artikeln 31 und 49 der Haushaltsordnung zwölf Mittelübertragungen („C-Mittelübertragungen“) im Umfang von 82 768 000 EUR genehmigt wurden, was 3,47 % der endgültigen Mittel entspricht; stellt fest, dass die Präsidentin gemäß Artikel 29 der Haushaltsordnung neun Mittelübertragungen („P-Mittelübertragungen“) in Höhe von 11 479 000 EUR bzw. 0,4 % des Haushaltsplans 2024 genehmigt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>begrüßt das Engagement des Generalsekretärs für Vereinfachung, gute Verwaltung und die Stärkung der Kontrollfunktion des Parlaments; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Vereinfachung nicht bloß als ein zu erreichendes Ziel, sondern als Leitprinzip verstanden wird, das systematisch in allen Bereichen der parlamentarischen Arbeit Anwendung finden soll, damit (administrative) Verfahren sicherer und zugänglicher werden; begrüßt, dass der Schwerpunkt weiterhin auf den Kerntätigkeiten des Parlaments, seinen Gesetzgebungs-, Haushalts- und Kontrolltätigkeiten und insbesondere auf der Einrichtung von vier thematischen Generaldirektionen, einschließlich der Generaldirektion Haushaltsangelegenheiten, liegt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Stellungnahmen des Europäischen Rechnungshofs zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung 2024 und zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass der Europäische Rechnungshof (im Folgenden „Rechnungshof“) eine einzige spezifische Bewertung der Verwaltungsausgaben und sonstigen Ausgaben für alle Unionsorgane durchführt; betont, dass die Verwaltungsausgaben Ausgaben für Personal, einschließlich Versorgungsbezüge, die im Jahr 2024 rund 69 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausmachten, sowie für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie umfassen; hebt hervor, dass die langjährige Arbeit des Rechnungshofs zeigt, dass diese Ausgaben insgesamt risikoarm sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass sich die Rubrik 7 des mehrjährigen Finanzrahmens „Europäische öffentliche Verwaltung“ im Jahr 2024 auf 13,3 Mrd. EUR oder 6,9 % des Haushalts der Union belief, wovon 2,4 Mrd. EUR oder 18,1 % auf das Parlament entfielen; betont, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass die Fehlerquote bei den Ausgaben unter „Europäische öffentliche Verwaltung“ nicht wesentlich war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass im Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 insbesondere die Überwachungs- und Kontrollsysteme des Parlaments untersucht wurden, vor allem die Umsetzung der Normen der internen Kontrolle, das Risikomanagement und das Funktionieren der in der Haushaltsordnung festgelegten Schlüsselkontrollen, einschließlich der Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen von Zahlungen, sowie eine statistisch repräsentative Stichprobe von 70 Vorgängen, die das gesamte Spektrum der Ausgaben innerhalb dieser Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens abdeckt, und die in den jährlichen Tätigkeitsberichten aller Organe und Einrichtungen der Union enthaltenen Angaben zur Einhaltung geltender Vorschriften;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>nimmt die Beobachtungen des Rechnungshofs in Bezug auf die internen Vorschriften des Parlaments zur Kenntnis; stellt fest, dass die Verwaltung des Parlaments der Haushaltsordnung und deren Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt; stellt jedoch fest, dass das Präsidium für die Fraktionen die Regelung für die Verwendung der Mittel von Haushaltsartikel 400 angenommen hat, die eine Reihe spezifischer Bestimmungen für bestimmte Vergabeverfahren enthält; weist erneut darauf hin, dass die Fraktionen die ihnen zugewiesenen Mittel nach den Grundsätzen der indirekten Mittelverwaltung verwalten, wobei Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe c der Haushaltsordnung sinngemäß Anwendung findet; ist der Ansicht, dass diese Vorschriften selbst die „Beitragsvereinbarungen“ gemäß Artikel 158 Absatz 7 der Haushaltsordnung ersetzen; betont, dass für jede Fraktion ein externer Prüfer, der aus einer von der Verwaltung des Parlaments erstellten Liste von Prüfungsgesellschaften ausgewählt wird, deren jeweilige Jahresrechnungen bescheinigt, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen, wodurch ein neutrales Kontrollniveau gewährleistet wird; hebt hervor, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht auch die Tätigkeiten der Fraktionen prüft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass nur drei Prüfer in die Liste der Prüfungsgesellschaften aufgenommen wurden, die für die Prüfung der Jahresrechnungen der Fraktionen ausgewählt wurden, und bedauert, dass nur diese begrenzte Auswahl zur Verfügung steht; fordert die Generaldirektion Finanzen (GD FINS) auf, sich darum zu bemühen, mehr externe Prüfungsgesellschaften in die Liste aufzunehmen, indem sie alle qualifizierten europäischen Prüfer, auch jene mit Sitz außerhalb Belgiens, aktiv einlädt und eine ausreichende Anzahl an Optionen anbietet, damit die Fraktionen unter mehr Prüfern wählen können, die die Anforderungen der IAASB (International Auditing and Assurance Standards Board) erfüllen; ist ferner der Ansicht, dass die von den Fraktionen für die Prüfungen zugewiesenen Haushaltsmittel erhöht werden sollten, um eine gründlichere Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sicherzustellen und den Zugriff auf Fachkompetenzen im Bereich der Rechnungsprüfung zu erweitern; nimmt die Anweisungen und Leitlinien zur Kenntnis, die externen Prüfern bereits zur Verfügung gestellt wurden, und fordert die GD FINS auf, die Qualität der externen Prüfungen zur Bestätigung der Jahresrechnungen der Fraktionen sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass die Fraktionen gemäß Artikel 1.4 der Regelung für die Verwendung der Mittel von Haushaltsartikel 400 innerhalb der ihnen vom Präsidium übertragenen Befugnisse dem Organ gegenüber für die Verwendung der Mittel verantwortlich sind; weist darauf hin, dass sie sicherstellen müssen, dass die Mittel im Einklang mit dieser Regelung verwendet werden; begrüßt die Bemühungen der Verwaltung des Parlaments, die Fraktionen zu unterstützen, um ihre Kenntnisse und Kapazitäten im Bereich des Finanzmanagements zu vertiefen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass europäischen politischen Parteien angesichts des Beitrags, den sie zur Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und zum Ausdruck des politischen Willens der Bürgerinnen und Bürger der Union leisten, Mittel aus dem Unionshaushalt gewährt werden können; stellt fest, dass der Rechnungshof einen Vorgang geprüft hat, bei dem er die Aufwendungen als nicht erstattungsfähig eingestuft und festgestellt hat, dass die Verwaltung des Parlaments dieselbe Auffassung vertrat und Schritte unternommen hatte, um die entsprechenden Ausgaben wiedereinzuziehen; begrüßt das diesbezügliche Verhalten der Verwaltung des Parlaments und insbesondere ihre Selbstverpflichtung zur Anwendung eines horizontalen Ansatzes, mit dem die Gleichbehandlung aller politischen Parteien sichergestellt wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Jahresbericht des Internen Prüfers</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass der Interne Prüfer in der Sitzung vom 8. Dezember 2025 mit dem zuständigen Ausschuss seinen Jahresbericht vorgestellt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>begrüßt und unterstützt die Maßnahmen, die der Interne Prüfer infolge der Zuverlässigkeitsprüfungen des Referats Interne Prüfung mit den zuständigen Generaldirektionen vereinbart hat; stellt fest, dass die Maßnahmen, die im Anschluss an diese Empfehlungen ergriffen werden, systematisch geprüft werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>stellt fest, dass die Weiterbehandlung 2024 ergeben hat, dass 24 der 57 Maßnahmen als wirksam umgesetzt gelten und daher vom Referat Interne Prüfung validiert wurden; stellt fest, dass das Restrisikoprofil von 33 überfälligen Maßnahmen 24 Maßnahmen mit einem erheblichen Risiko betraf, hauptsächlich im Zusammenhang mit Cybersicherheit und Identitäts- und Zugangsmanagement; nimmt die verstärkte Zusammenarbeit mit der Generaldirektion Informationstechnologien und Cybersicherheit (GD ITEC) zur Überwachung der Umsetzung und des Restrisikos zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt fest, dass im Einklang mit Artikel 118 Absatz 9 der Haushaltsordnung die Berichte und Feststellungen des Internen Prüfers sowie der Bericht des betreffenden Unionsorgans unter Einhaltung der Vorschriften über Datenschutz und Vertraulichkeit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen, sobald der Interne Prüfer die Maßnahmen validiert hat; stellt fest, dass die Berichte in der Praxis veröffentlicht werden, sobald alle Empfehlungen umgesetzt wurden; nimmt zur Kenntnis, dass die Mitglieder des Haushaltskontrollausschusses des Parlaments das Recht haben, im Hinblick auf das Entlastungsverfahren vertraulichen Zugang zum Bericht über die interne Prüfung zu beantragen, und begrüßt, dass der Interne Prüfer dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments über die durchgeführten jährlichen Prüfungstätigkeiten Bericht erstattet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>begrüßt das Programm des Referats Interne Prüfung zur kontinuierlichen Qualitätssicherung und -verbesserung, das in erster Linie zur Vorbereitung der Einführung der neuen globalen Standards für die interne Prüfung diente, die im Januar 2025 in Kraft treten sollten; begrüßt insbesondere die Annahme der aktualisierten Prüfungscharta durch das Präsidium und die Ausarbeitung einer Strategie 2025-2029 für das Referat Interne Prüfung, die dem Bedarf nach einem positiven Wandel und einem ethisch orientierten Ansatz in hohem Maße gerecht wird; nimmt zur Kenntnis, dass 70 % der Mitarbeiter des Referats Interne Prüfung die Zertifizierungsprüfung zum internen Prüfer bestanden haben, was ein weiterer Indikator für die Qualitätsverbesserung ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Politische Prioritäten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>weist darauf hin, dass die ehemalige Fraktion Identität und Demokratie (ID-Fraktion) am 8. Oktober 2024 gemäß den Artikeln 1.3.2, 2.7.1 und 2.7.2 der Regelung für die Verwendung der Mittel von Haushaltsartikel 400 ihren endgültigen Finanzbericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 15. Juli 2024 vorgelegt hat; weist darauf hin, dass die Verwaltung des Parlaments das vollständige Finanzarchiv der ID-Fraktion sowohl in elektronischer Form als auch in Papierform erhalten und eine risikobasierte Ex-post-Überprüfung der Jahresrechnung 2024 durchgeführt hat, wobei der Schwerpunkt auf Kohärenzprüfungen und Stichprobenprüfungen von risikoreichen Verträgen und Spenden lag; weist auf die Feststellungen der Verwaltung des Parlaments hin, wonach mindestens 4 333 635,78 EUR der Mittel von Haushaltsartikel 400 von der Fraktion in der Wahlperiode 2019-2024 unrechtmäßig ausgegeben wurden, wodurch das Parlament einem erheblichen finanziellen und Reputationsrisiko ausgesetzt wurde; weist darauf hin, dass Mängel bei den Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge festgestellt wurden, die ein erhebliches Reputationsrisiko für das Parlament darstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>stellt fest, dass die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) im Juli 2025 angekündigt hat, dass sie eine Untersuchung des mutmaßlichen Missbrauchs von Unionsmitteln durch die ID-Fraktion zwischen 2019 und 2024 eingeleitet hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>betont, dass die Verwaltung des Parlaments die Verfahrensakte übermittelt hat und bei den Ermittlungen der EUStA uneingeschränkt mitarbeitet; stellt fest, dass das Präsidium das Ergebnis der Ermittlungen der EUStA abwartet, bevor es Einziehungsmaßnahmen ergreift; fordert das Präsidium auf, dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments vor Beginn des nächsten Entlastungszyklus schriftliche Auskünfte über den aktuellen Stand zu übermitteln; fordert die Verwaltung des Parlaments auf, parallel zu den strafrechtlichen Ermittlungen der EUStA alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich vorläufiger Schutzmaßnahmen auf Verwaltungsebene (einschließlich vorsorglicher Verrechnungen und/oder Reserven, soweit rechtlich möglich), um die finanziellen Interessen der Union und das Ansehen des Parlaments zu schützen; stellt fest, dass die EUStA gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Arbeitsvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Staatsanwaltschaft das Parlament über laufende oder abgeschlossene Untersuchungen informieren wird, bei denen es geraten erscheint, dass das Parlament vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der Union ergreift, darunter auch Disziplinar- oder Einziehungsverfahren innerhalb der vorgeschriebenen Fristen; weist darauf hin, dass Strafverfahren nicht automatisch als pauschale Rechtfertigung für mögliche Untätigkeit herangezogen werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert das Präsidium auf, dafür zu sorgen, dass externe Prüfer vollständig im Einklang mit dem Verpflichtungsschreiben handeln, und bei zukünftigen Prüfungen für eine angemessene Aufsicht der Fraktionen durch externe Prüfer zu sorgen, indem es externen Prüfern mehr Stunden für die Wahrnehmung ihrer Aufsichtsfunktion zur Verfügung stellt; fordert die GD FINS auf, für eine angemessene Personalausstattung innerhalb der GD FINS zu sorgen, die für Haushaltsartikel 400 zuständig ist, und klarere Leitlinien für die korrekte Auslegung der Regelung für Haushaltsartikel 400 bereitzustellen, damit es nicht zu Diskrepanzen zwischen den Feststellungen der externen Prüfer und der GD FINS kommt, wobei die Unabhängigkeit der Prüfer uneingeschränkt zu achten ist, insbesondere in Bezug auf die Auftragsvergabe, und den Fraktionen mehr Schulungen und Unterstützung im Bereich der Auftragsvergabe anzubieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>fordert den Generalsekretär auf, Überlegungen über das bestehende System externer Prüfungen im Zusammenhang mit Haushaltsartikel 400 anzustoßen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>begrüßt die Nutzung des Parlaments als Plattform zur Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Gewalt und häusliche Gewalt; betont die Bedeutung der Missionen der Union und des Parlaments, die zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter beitragen, einschließlich jener, die Frauen und Mädchen, die Opfer sexueller Gewalt in Konflikt- und Postkonfliktsituationen sind, Unterstützung, Schutz und grundlegende Dienstleistungen bieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>verweist auf die Stellungnahme des Haushaltskontrollausschusses des Parlaments für das Präsidium zur Auflösung der Fraktion Identität und Demokratie und zum endgültigen Finanzbericht 2024, die am 4. September 2025 angenommen wurde und in der gefordert wird, die Möglichkeit zu prüfen, unverzüglich die erforderlichen Verfahren einzuleiten, um den Betrag der nicht erstattungsfähigen Ausgaben so schnell wie möglich wieder einzuziehen, und zu bewerten, ob die verantwortlichen (ehemaligen) Mitglieder und die Hierarchie für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Genehmigung unregelmäßiger Ausgaben haftbar gemacht werden können; empfiehlt dem Präsidium, den externen Prüfer, der die Jahresrechnung der ID-Fraktion bestätigt hat, für die Zeit der Untersuchung vorübergehend von der Liste der zugelassenen externen Prüfungsgesellschaften, die den Fraktionen zur Verfügung gestellt wurde, auszuschließen, den gesperrten Prüfer unverzüglich zu ersetzen und sicherzustellen, dass den Fraktionen eine ausreichende Zahl an alternativen Optionen zur Verfügung steht; wartet auf die Auswertung der Jahresrechnung 2024 der Fraktion Patrioten für Europa (PfE) durch die Verwaltung des Parlaments;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass die Fraktionen über erhebliche Autonomie in Bezug auf ihre IT-Dienste verfügen, die zur Speicherung von mit ihren Tätigkeiten zusammenhängenden Informationen genutzt werden; stellt fest, dass der Kontext einer geopolitisch turbulenten Welt es erfordert, dass diese Daten von europäischen Anbietern auf europäischen Servern gespeichert werden, um externen Abhängigkeiten und Risiken vorzubeugen; begrüßt daher, dass vor Kurzem die Bereitstellung einer sicheren, souveränen Cloud-Infrastruktur in Aussicht gestellt wurde, mit der einer solchen Abhängigkeit ein Ende gesetzt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, die institutionelle Integrität zu wahren und unzulässige Einflussnahme von außen zu verhindern; verurteilt jedweden unzulässigen Versuch, Einfluss auf die Gesetzgebungstätigkeit des Parlaments zu nehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>stellt fest, dass die Kommission Vorwürfe zur Kenntnis genommen hat, wonach mehrere Stellen Unionsmittel verwendet haben sollen, um gegenüber dem Parlament ihre Anliegen zu vertreten, sie indes erklärt hat, dass derartige Tätigkeiten in den Anwendungsbereich der geltenden Vorschriften fallen; gibt allerdings zu bedenken, dass dies dem Ansehen des Parlaments möglicherweise dennoch geschadet hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>weist darauf hin, dass die mutmaßliche Einflussnahme Russlands auf das Parlament ein ernsthaftes Risiko für die demokratische Integrität darstellte, und stellt fest, dass einige Mitglieder Russland offen unterstützten, auch im Rahmen ihrer Nebentätigkeiten, was die Notwendigkeit strengerer Schutzmaßnahmen unterstreicht; stellt fest, dass das Parlament mittlerweile aufmerksamer auf Einflussnahme aus dem Ausland reagiert, dass jedoch noch robustere Maßnahmen ergriffen werden sollten, um einen wirksamen Schutz vor unzulässiger Einflussnahme von außen sicherzustellen; unterstreicht in diesem Zusammenhang die wesentliche Verantwortung des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF), alle erforderlichen eingehenden Untersuchungen durchzuführen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>stellt fest, dass das Jahr 2024, darunter die Zeit vor der Wahl zum Europäischen Parlament, von einem erhöhten Risiko der Einflussnahme aus dem Ausland und Einflussnahme auf demokratische Einrichtungen und gewählte Vertreter geprägt war; weist darauf hin, dass öffentliche Vorwürfe und Untersuchungen in Bezug auf Versuche, politische Standpunkte und das Abstimmungsverhalten zu beeinflussen, deutlich machen, dass es im Parlament robuster Mechanismen zur Prävention und Aufdeckung bedarf; fordert das Parlament daher auf, für interne Schutzvorkehrungen, Transparenzanforderungen und Zusammenarbeit mit den einschlägigen Einrichtungen der Union zu sorgen, um die Integrität des Parlaments und des Unionshaushalts zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>weist darauf hin, dass gemäß Artikel 4 des Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments in Bezug auf Integrität und Transparenz vorgesehen ist, dass die Mitglieder präzise Erklärungen über ihre finanziellen Interessen abgeben; fordert, dass in Erklärungen zu bezahlten oder unbezahlten Nebentätigkeiten ausreichende Angaben gemacht werden, um jegliche Bedenken hinsichtlich der Qualität der Prüfungen auf Interessenkonflikte auszuräumen, die für eine wirksame Prävention und Feststellung von sowie für einen wirksamen Umgang mit Interessenkonflikten unerlässlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass im Interesse der Transparenz Treffen und Erklärungen über private Interessen, insbesondere Erklärungen über materielle und finanzielle Unterstützung, veröffentlicht werden müssen; stellt jedoch fest, dass es beim derzeitigen Rahmen immer wieder zu Problemen hinsichtlich Vollständigkeit und Klarheit kommt, was seine Wirksamkeit insgesamt beeinträchtigen könnte; vertritt die Auffassung, dass einer besseren Orientierungshilfe für die Mitglieder sowie angemessenen und konsequenten Folgemaßnahmen seitens der Verwaltung in Fällen, in denen Erklärungen ungenau oder unstimmig zu sein scheinen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, insbesondere im Hinblick auf Bedenken im Zusammenhang mit Einflussnahme aus dem Ausland;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>ist zutiefst besorgt über Vorwürfe, wonach Mitgliedstaaten Spionage betrieben und das Parlament ins Visier genommen haben sollen; stellt fest, dass die Kommission eine interne Arbeitsgruppe eingerichtet hat, um diesen Anschuldigungen nachzugehen; fordert nachdrücklich eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und der Kommission und fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Parlament über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu informieren, sofern durch eine solche Informationsweitergabe laufende oder potenzielle Gerichtsverfahren nicht beeinträchtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>fordert das Parlament auf, die Schutzmaßnahmen zu verstärken, einschließlich eines sicheren Gerätemanagements, schneller Kanäle zur Meldung von Vorfällen durch die Mitglieder und das Personal sowie regelmäßiger Briefings über Bedrohungen in Zusammenarbeit mit dem CERT-EU und den einschlägigen Einrichtungen der Union, wobei die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte und des Datenschutzes sicherzustellen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>stellt fest, dass künstliche Intelligenz (KI) das Potenzial hat, genaue und transparente Informationen innerhalb der Union und ihrer Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen sicherzustellen, und dass angemessen konzipierte und gesteuerte KI-Systeme dazu beitragen können, Fehlinformationen und Desinformation zu erkennen und einzudämmen, sowie die Rechenschaftspflicht fördern und hohe Transparenzstandards wahren können, um das Vertrauen der Öffentlichkeit aufrechtzuerhalten und die demokratische Governance zu stärken; ist besorgt über die Dominanz von KI-Tools von Unternehmen in Drittländern und über Datenschutz- und Vertraulichkeitserwägungen bei der Nutzung von KI-Tools Dritter; fordert vollständige Transparenz im Hinblick auf den Einsatz von KI-Systemen bei den Entscheidungen und Verfahren des Parlaments, einschließlich der Veröffentlichung detaillierter Informationen zu Algorithmen, sowie bei Folgenabschätzungen; fordert die Verwaltung des Parlaments auf, sowohl den Mitgliedern als auch den Bediensteten des Parlaments ein Instrumentarium von KI-Tools zur Verfügung zu stellen, die an die Bedürfnisse der einzelnen Kategorien angepasst sind, den dienstlichen Erfordernissen der Mitglieder gerecht werden und die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der von ihnen verarbeiteten Daten gewährleisten, indem sie auf eine interne Infrastruktur zurückgreifen, um Datenlecks vorzubeugen, und die entsprechend den aktuellen Strategien für den Einsatz von KI keine Informationen an Dritte weitergeben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>stellt fest, dass KI und Tools auf der Grundlage großer Sprachmodelle zunehmend in der Personalverwaltung eingesetzt werden, und erkennt das damit verbundene Potenzial für Effizienzsteigerungen an, das weiter ausgelotet werden sollte; betont gleichzeitig, dass eine klare Governance, menschliche Aufsicht, Transparenz und solide Datenschutzgarantien erforderlich sind; fordert die Verwaltung auf, die Entlastungsbehörde über den Umfang, die Risikobewertung und die ethischen Garantien solcher Tools zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>weist darauf hin, dass geheime Abstimmungen laut der Geschäftsordnung des Parlaments in der Regel bei Wahlen und bei Abstimmungen, die einzelne Personen betreffen, zur Anwendung kommen; weist ferner darauf hin, dass eine geheime Abstimmung auch erfolgt, wenn sie von Mitgliedern oder einer oder mehreren Fraktionen, durch die mindestens die hohe Schwelle erreicht wird, beantragt wird; nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass der Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Parlaments beauftragt wurde, die Verwendung der letztgenannten Option zu bewerten, und erwartet die Schlussfolgerungen und Vorschläge des Ausschusses; hält namentliche Abstimmungen für essenziell, um die Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der Union sicherzustellen; fordert das Parlament auf, Maßnahmen vorzulegen, durch die ein Missbrauch der geheimen Abstimmung unterbunden wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>begrüßt die Fortschritte bei der durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter und des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung sowie die Annahme des Aktionsplans zur Gleichstellung für das Jahr 2025; fordert, dass dieser Aktionsplan veröffentlicht, gemäß dem zugehörigen Fahrplan zur Gleichstellung der Geschlechter rasch umgesetzt und anhand regelmäßiger Berichte, in denen die erzielten Fortschritte erfasst werden, gründlich bewertet wird; begrüßt die Arbeit des Gender-Mainstreaming-Netzes im Parlament;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Generaldirektion Präsidentschaft</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die Generaldirektion Präsidentschaft (GD PRES) in jeder Phase des parlamentarischen und legislativen Prozesses Fachwissen bereitstellt und die legislative und parlamentarische Arbeit des Präsidenten, des Plenums und der Leitungsgremien des Parlaments sowie der Mitglieder erleichtert; weist erneut darauf hin, dass sie auch für die interinstitutionellen Beziehungen, für die protokollarische Unterstützung bei offiziellen Besuchen und bei durch den Präsidenten gesponserten Veranstaltungen, für die Verwaltung von Verschlusssachen der Union und für die Verwaltung der offiziellen und eingeschriebenen Post zuständig ist; stellt fest, dass die GD PRES am 31. Dezember 2024 406 Bedienstete beschäftigte, davon 320 Beamte, 29 Bedienstete auf Zeit, 55 Vertragsbedienstete, einen abgeordneten nationalen Sachverständigen und einen Bediensteten einer Agentur;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>stellt fest, dass sich die endgültigen Mittel der GD PRES im Jahr 2024 auf 2 970 957 EUR beliefen, was 0,2 % des Haushalts des Parlaments entspricht; betont, dass von diesem Betrag insgesamt 2 930 107 EUR gebunden wurden; begrüßt die hohe Ausschöpfung der Mittel;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>stellt fest, dass die Tätigkeiten der GD PRES durch das Ende der neunten und den Beginn der zehnten Wahlperiode beeinflusst wurden, was angesichts der sehr hohen Zahl an Dossiers des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, bei denen in den letzten Monaten der neunten Wahlperiode eine Einigung erzielt wurde, und der Konstituierung des neuen Parlaments sowie der Wahl des Präsidenten und des Präsidiums zu Beginn der zehnten Wahlperiode Herausforderungen für die Planungs- und Fertigstellungskapazitäten des Plenums am Ende der neunten Wahlperiode mit sich brachte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>lobt die GD PRES für ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung und Weiterverfolgung der neuen Vorschriften über Integrität und Transparenz, die eine erste Gesamtbewertung der technischen Umsetzung der Reform sowie Sensibilisierungsmaßnahmen und die Bereitstellung von technischem Fachwissen und Dienstleistungen zu Fragen der Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht umfassten; begrüßt ferner die Rolle des Beratenden Ausschusses zum Verhalten von Mitgliedern bei der Überwachung der Einhaltung des Verhaltenskodex und der entsprechenden Durchführungsmaßnahmen durch die Mitglieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>fordert die Fortsetzung der interinstitutionellen Zusammenarbeit und des Dialogs über Integrität und Transparenz zwischen den Organen der Union; erinnert daran, dass das Parlament weiterhin an die Vereinbarung über die Einrichtung eines interinstitutionellen Gremiums für ethische Normen für Mitglieder der in Artikel 13 des Vertrags über die Europäische Union genannten Organe und beratenden Einrichtungen gebunden ist; weist darauf hin, dass das Parlament daher verpflichtet ist, den Bestimmungen der Vereinbarung unverzüglich nachzukommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>begrüßt, dass die GD PRES ihre wirksame Zusammenarbeit mit dem Rat und der Kommission zu allen das interinstitutionelle Sekretariat des Transparenz-Registers betreffenden Aspekten fortgesetzt hat, um die Funktionsweise des Registers weiter zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>hebt die anhaltenden Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anfragen des Parlaments zur schriftlichen Beantwortung durch die Kommission in den letzten Jahren hervor; bedauert, dass das Verfahren zunehmend bürokratisch und langsam geworden ist, was zu einer systematischen Überschreitung der in Artikel 144 der Geschäftsordnung des Parlaments festgelegten Fristen geführt hat; stellt mit Besorgnis fest, dass die Kommission im Jahr 2024 nur einen geringen Anteil der schriftlichen Anfragen innerhalb der in der Geschäftsordnung des Parlaments festgelegten Fristen beantwortet hat, wobei die Quote bei Anfragen mit Vorrang besonders niedrig war, und dass die Beantwortung in vielen Fällen erst nach Ablauf der Frist erfolgte; betont, dass die längste Beantwortungszeit 475 Tage betrug; weist darauf hin, dass die rechtzeitige Beantwortung ein wesentliches Element der parlamentarischen Kontrolle und der demokratischen Rechenschaftspflicht ist; begrüßt die Anstrengungen, die die GD PRES in den letzten Jahren unternommen hat, um die festgelegten Fristen einzuhalten; fordert die GD PRES auf, darauf hinzuarbeiten, dass die vom Parlament gesetzten Fristen vollständig eingehalten werden, und – auch auf politischer Ebene – verbindlichere Vereinbarungen mit der Kommission über die fristgerechte Beantwortung schriftlicher Anfragen anzustreben und der Entlastungsbehörde über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten, um Anfragen des Parlaments zur schriftlichen Beantwortung wieder zu einem wirksamen Kontrollinstrument zu machen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>weist darauf hin, dass die interne Bearbeitung, einschließlich Textüberprüfung, Übersetzung und Zulässigkeitsprüfungen, zu der Gesamtübermittlungszeit schriftlicher Anfragen beiträgt; fordert die Verwaltung auf, diese Verfahren unter uneingeschränkter Achtung der sprachlichen Qualität und der Datenschutzanforderungen weiter zu straffen, um die Kontrolltätigkeit der Mitglieder wirksamer zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>fordert die GD PRES auf, aktiv mit den Parlamenten von Mitgliedstaaten und Drittländern zusammenzuarbeiten, um Vorschläge für wirksame Kontrollmechanismen sowie Möglichkeiten zur Verbesserung der Qualität und der Anwesenheitsquote bei Plenardebatten im Parlament auszuarbeiten; fordert die GD PRES auf, Lehren aus der Struktur der Kongressanhörungen zu ziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>begrüßt, dass das Parlament kürzlich das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des EU-Wahlrechts eingeleitet hat, um eine neue Option der vorübergehenden Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten für Mitglieder im Stadium einer fortgeschrittenen Schwangerschaft oder kurz nach der Entbindung einzuführen; begrüßt, dass sich das Europäische Parlament mit seiner Abstimmung im Plenum am 13. November 2025 zur Gleichstellung der Geschlechter, Inklusivität und Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben bekannt hat, auch wenn ein Elternurlaub im Allgemeinen nicht unter den Rechtsakt fällt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>stellt fest, dass aktuelle Anwesenheitsdaten auf Ausschussebene derzeit nicht verfügbar sind; fordert die Dienststellen des Parlaments auf, diese Anwesenheitsdaten auf Ausschussebene jährlich – aufgeschlüsselt nach Ausschüssen – zu veröffentlichen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Generaldirektion Kommunikation</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>stellt fest, dass die Aufgabe der Generaldirektion Kommunikation (GD COMM) darin besteht, dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger die Bedeutung des Parlaments verstehen, damit sie sich besser in den demokratischen Prozess in Europa einbringen können; betont, dass die Hauptaufgaben der GD COMM darin bestehen, mit den Medien zusammenzuarbeiten, über die Arbeit des Parlaments zu informieren, sie zu erläutern und sie besser sichtbar zu machen, mithilfe der Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in den Mitgliedstaaten das Bewusstsein für das Parlament unter Bürgerinnen und Bürgern in allen Mitgliedstaaten, Interessengruppen und Meinungsführern zu schärfen, durch verbesserte Besucherprojekte, Veranstaltungen und Informationskampagnen sowie ihre Präsenz in den sozialen Medien die Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und den Mitgliedern und Fraktionen Fachwissen zu Themen wie Medienbeobachtung und Beobachtung der öffentlichen Meinung zur Verfügung zu stellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>stellt fest, dass sich die endgültigen Mittel der GD COMM im Jahr 2024 auf 137 463 777 EUR beliefen, was 5,8 % des Haushalts des Parlaments entspricht; betont, dass von diesem Betrag insgesamt 137 467 355 EUR gebunden wurden; begrüßt die hohe Ausschöpfung der Mittel;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>stellt fest, dass die Kommunikation im Zusammenhang mit der Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2024 im Mittelpunkt der Tätigkeiten der GD COMM stand und insbesondere die erfolgreiche Kommunikationskampagne „Go to vote“, Partnerschaften mit mehr als 300 Organisationen der Zivilgesellschaft und Briefings von mehr als 18 000 Journalisten umfassten; stellt fest, dass sich alle strategischen Projekte der GD COMM im Jahr 2024 – deren Abschlussquote bei 94 % lag – auf die Wahl zum Europäischen Parlament bezogen, während die verbleibenden 6 % der Umsetzung der neuen Websitestruktur gewidmet waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>stellt fest, dass die GD COMM die Berichterstattung über die Wahl zum Europäischen Parlament erleichtert hat, die ein Rekordvolumen an Pressereaktionen erreicht hat (+ 18 % im Vergleich zur vorangegangenen Wahl) und die nach Angaben der GD COMM in den letzten Momenten des Wahlzyklus besonders beachtenswert war, wobei über die Wahlnacht (am 9. Juni 2024) von 149 Fernsehsendern in 51 Ländern berichtet wurde, wobei ein Großteil der Berichterstattung online erfolgte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>nimmt die Rolle zur Kenntnis, die die Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments als Bindeglied zwischen dem Parlament und der Öffentlichkeit sowie den Interessenträgern in den Mitgliedstaaten im Allgemeinen und bei der Kommunikation über die Wahl zum Europäischen Parlament einnehmen; hält fest, dass alle Verbindungsbüros mit audiovisuellen Diensten ausgestattet wurden, die von den Mitgliedern, Fraktionen und Dritten in den Mitgliedstaaten genutzt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>fordert eine angemessene Überwachung der Ausgaben der Verbindungsbüros und der Ausstellungen „Erlebnis Europa“;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>betont, dass dem Verbindungsbüro in Washington eine entscheidende Rolle für die Förderung der transatlantischen Beziehungen und die Verbesserung der Beziehungen zwischen dem US-Kongress und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zukommt; betont, dass die Rolle des Verbindungsbüros des EP in Washington angesichts der neuen US-Regierung und der sich abzeichnenden globalen Herausforderungen noch wichtiger ist; fordert eine angemessene Mittel- und Personalausstattung, um die Tätigkeiten des Verbindungsbüros in Washington zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2024 14 Ausstellungen „Erlebnis Europa“ in Betrieb waren, die insgesamt 957 209 Besucher anzogen, wobei die Besucherzahlen sehr unterschiedlich waren; weist darauf hin, dass in Straßburg (381 687) und Berlin (122 672) die höchsten Besucherzahlen verzeichnet wurden und in Kopenhagen (18 182) und Dublin (8 312) die niedrigsten, wobei die Ausstellung in Dublin erst im Oktober 2024 eröffnet wurde; nimmt die Bemerkung zur Kenntnis, dass die Ausstellungen „Erlebnis Europa“ von den Verbindungsbüros in den jeweiligen Mitgliedstaaten als EU-Knotenpunkte für demokratisches Engagement genutzt werden und Möglichkeiten bieten, ein breiteres Publikum für die Botschaften des Parlaments zu gewinnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>hebt hervor, dass es wichtig ist, die bisherigen Erfahrungen mit den Ausstellungen „Erlebnis Europa“ gründlich zu bewerten, insbesondere in Bezug auf die Suche nach geeigneten Gebäuden und die Frage, wie Zielgruppen wirksam erreicht werden können, um bewährte Verfahren zu ermitteln und die künftige Entwicklung der Ausstellungen „Erlebnis Europa“ an den lokalen Bedürfnissen und den nachgewiesenen Ergebnissen auszurichten; betont, dass diese Neubewertung als Richtschnur für künftige Anpassungen oder ein Umdenken im Hinblick auf einen weiteren Ausbau dienen sollte, um sicherzustellen, dass alle künftigen Investitionen ihrem vorgesehenen Zweck effizienter dienen, den Bürgerinnen und Bürgern das Parlament näherzubringen und deren Verständnis für die demokratischen Prozesse der Union zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>stellt fest, dass eine neue Regelung für die Zahlung von Subventionen für bezuschusste Besuchergruppen vom Präsidium am 11. September 2023 angenommen wurde und am 1. Januar 2024 in Kraft trat; stellt fest, dass im Jahr 2024 300 000 bezuschusste und nicht bezuschusste Besucher von Mitgliedern in Brüssel und Straßburg eingeladen wurden; stellt fest, dass sich die Subventionen für solche Besuchergruppen im Jahr 2024 auf 17 % der Ausgaben der GD COMM beliefen; nimmt zur Kenntnis, dass von den Fraktionen zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, um ihre Mitglieder mithilfe von Mitteln aus Haushaltsartikel 400 bei der Interaktion mit Bürgerinnen und Bürgern, einschließlich junger Menschen, zu unterstützen und sie über die Arbeit der Mitglieder in Straßburg und Brüssel zu informieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>weist darauf hin, dass sich die Europäische Union in einem anhaltenden Ringen um den Erhalt ihrer Werte und die Wahrung der Integrität der demokratischen Prozesse befindet; nimmt die zunehmenden Versuche ausländischer Akteure zur Kenntnis, Einfluss auf die Arbeit des Parlaments zu nehmen, und betont, dass beim Vorgehen gegen von außerhalb der Union kommende Desinformation Wachsamkeit vonnöten ist; verweist in diesem Zusammenhang auf die Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 1. Juni 2023 zur Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation (2022/2075(INI)), und vom 23. Januar 2025 zu Desinformation und Geschichtsfälschung seitens Russlands zur Rechtfertigung des Angriffskrieges gegen die Ukraine (2024/2988(RSP)); begrüßt die Maßnahmen, die das Parlament ergriffen hat, um Desinformation zu verhindern und darauf zu reagieren; räumt zwar ein, dass sich bisher kein erheblicher Vorfall ereignet hat, betont jedoch, dass es wichtig ist, proaktive Maßnahmen aufrechtzuerhalten, um die Integrität der öffentlichen Debatte und der Abstimmungen des Parlaments zu wahren; hebt den Mehrwert von Initiativen wie Treffen und Gipfeltreffen zur Faktenprüfung hervor, die eine entscheidende Rolle spielen, wenn es darum geht, Transparenz zu fördern, den Interessenträgern Instrumente für das Vorgehen gegen Fehlinformationen an die Hand zu geben und die Zusammenarbeit zwischen Faktenprüforganisationen innerhalb und außerhalb der Union zu stärken;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Generaldirektion Personal</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>weist darauf hin, dass die Generaldirektion Personal (GD PERS) für die angemessene und effiziente Verwaltung des Personals innerhalb des Parlaments zuständig ist und dafür sorgt, dass die Mitglieder durch hochqualifiziertes Personal unterstützt werden, damit sie ihr Mandat angemessen erfüllen können; stellt fest, dass die GD PERS am 31. Dezember 2024 499 Bedienstete beschäftigte, davon 290 Beamte, 82 Bedienstete auf Zeit, 120 Vertragsbedienstete, zwei abgeordnete nationale Sachverständige und fünf Bedienstete einer Agentur;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>stellt fest, dass sich die endgültigen Mittel der GD PERS im Jahr 2024 auf 1 225 341 375 EUR beliefen (2023: 1 163 329 780 EUR), was 51,4 % des Haushalts des Parlaments entspricht; hebt hervor, dass von diesem Betrag insgesamt 1 160 835 147 EUR gebunden wurden; begrüßt die hohe Ausschöpfung der Mittel;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>begrüßt, dass die GD PERS im Jahr 2024 weiterhin Auswahl- und Ausleseverfahren organisiert hat, wobei sie einen wachsenden Bewerberpool bewältigte, und dass sie auch vier Auswahlverfahren für bestimmte Staatsangehörigkeiten organisiert hat; begrüßt die Bemühungen der GD PERS, Auswahlverfahren zu organisieren, deren fristgerechte Durchführung sicherzustellen und die erforderlichen Qualitätsstandards aufrechtzuerhalten; begrüßt, dass mehr als 441 Bewerber erfolgreich auf die Reservelisten gesetzt wurden; bedauert jedoch, dass das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) systematische Probleme mit der Durchführung von Auswahlverfahren hatte und dass nicht genügend Bewerber zur Verfügung stehen, die dem Bedarf des Parlaments entsprechen; bedauert, dass die durchschnittliche Dauer zwischen der Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens und dem abschließenden Vorstellungsgespräch für jedes Auswahlverfahren mehr als ein Jahr beträgt; nimmt die allgemeinen Schwierigkeiten der GD PERS und anderer Generaldirektionen bei der Anwerbung und Bindung von Fachkräften zur Kenntnis, die sich auf die Leistung des Personals des Parlaments auswirken; fordert effizientere, gezieltere und kürzere Auswahlverfahren, die dazu führen würden, dass das Parlament als Arbeitgeber attraktiver wird, und die es den Generaldirektionen ermöglichen würden, die zur Unterstützung ihrer Arbeit erforderlichen Spezialisten rasch einzustellen; betont, dass Auswahlverfahren unter uneingeschränkter Achtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und der geografischen Ausgewogenheit durchgeführt werden müssen, wobei eine gerechte Vertretung aller Mitgliedstaaten sicherzustellen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>begrüßt die Auswahlverfahren des Parlaments für bestimmte Staatsangehörigkeiten, mit denen die geografische Ausgewogenheit unter den Bediensteten des Parlaments verbessert werden soll, indem ein größerer Bewerberpool aus unterrepräsentierten Mitgliedstaaten geschaffen wird; stellt jedoch fest, dass eine nach Staatsangehörigkeit und Funktionsgruppe aufgeschlüsselte Analyse der Personaldaten des Parlaments ein anhaltendes Ungleichgewicht hinsichtlich der Berufslaufbahnen aufzeigt, wobei Bedienstete aus bestimmten Mitgliedstaaten, auch wenn sie in der Verwaltung gut vertreten sind, in höheren Funktionsgruppen und in Entscheidungspositionen nach wie vor unterrepräsentiert sind; hält die geografische Unausgewogenheit in der oberen und mittleren Führungsebene des Parlaments für bedauerlich; weist darauf hin, dass die Einstellung stets auf der Grundlage von Verdiensten erfolgt und stets im Einklang mit Grundprinzipien wie Gleichheit, Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit erfolgen sollte; betont, dass Verbesserungen erforderlich sind, und fordert den Generalsekretär auf, in Zusammenarbeit mit der GD PERS konkrete, messbare und zeitgebundene Maßnahmen vorzulegen, um diese Ungleichgewichte anzugehen, und dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments und der Entlastungsbehörde regelmäßig über die Fortschritte Bericht zu erstatten, die bei der Korrektur des geografischen Ungleichgewichts unter den Bediensteten des Parlaments erzielt wurden; fordert den Generalsekretär und die GD PERS auf, in die regelmäßige Berichterstattung an den Haushaltskontrollausschuss des Parlaments Informationen aufzunehmen, die über die Gesamtzahl der Bediensteten hinausgehen, und Daten insbesondere über die Laufbahnentwicklung und Beförderungen nach Staatsangehörigkeit und Funktionsgruppe, die Besetzung von Führungs- und Spitzenpositionen, die Teilnahme an Talentmanagement- und Führungsprogrammen und die Verwendung befristeter Ernennungen und Aufgaben als Teil der Laufbahnentwicklung aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die GD PERS die herausragende Leistung erzielt hat, bis zur konstituierenden Sitzung im Juli eine beispiellose Zahl von 1 339 akkreditierten parlamentarischen Assistenten (APA) einzustellen, wobei die Gesamtzahl der APA mit wirksamen Verträgen bis Ende des Jahres auf 2 024 gestiegen ist, während die Arbeitsverhältnisse von 800 APA geendet haben; ist der Ansicht, dass APA eine wichtige Rolle für das Organ spielen, und lobt die GD PERS für ihre Bemühungen, die effiziente und wirksame Anwerbung von APA durch die Mitglieder zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>stellt fest, dass die Arbeit der APA ein integraler Bestandteil der Arbeit der Mitglieder und somit des Parlaments ist; stellt fest, dass nach der Verabschiedung des Statuts für APA im Jahr 2009 ihr Status über die Jahre durch die Vorschriften geschützt wurde; nimmt die Bemühungen des Parlaments zur Kenntnis, einen Rahmen für die Bereitstellung von Unterstützung für APA zu schaffen; fordert die ordnungsgemäße Einhaltung der geltenden Vorschriften; stellt fest, dass die APA seitdem an offiziellen Reisen zu den drei Arbeitsorten des Parlaments teilnehmen; begrüßt, dass die Bestimmungen für die Erstattung von Dienstreisen von APA zwischen den drei Arbeitsorten an die für Beamte geltenden Bestimmungen angeglichen wurden, wodurch für die Gleichbehandlung der APA gesorgt wurde; fordert das Präsidium und die Verwaltung des Parlaments auf, den APA-Ausschuss in Bezug auf Überarbeitungen und Reformen, die sich direkt auf die Rechte von APA auswirken, förmlich anzuhören; fordert die Verwaltung des Parlaments auf, zu prüfen, ob für den Fall des unerwarteten Ausscheidens eines Mitglieds eine Kündigungsfrist in die APA-Verträge aufgenommen werden kann; bekräftigt seine Forderung an die Konferenz der Präsidenten und das Präsidium, die Durchführungsbestimmungen für die Tätigkeit der Delegationen und für Reisen außerhalb der Union zu überarbeiten; hebt hervor, dass bei einer solchen Überarbeitung die Möglichkeit in Erwägung gezogen werden sollte, dass APA die Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen bei offiziellen Delegations- und Dienstreisen des Parlaments begleiten; betont, dass diese Änderung keinerlei Änderung der Mittelausstattung zur Folge hätte und haushaltsneutral wäre;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>betont, dass Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, einschließlich psychosozialer Risiken (Stress, Burnout, Belästigung), eine Priorität darstellen; fordert das Präsidium auf, psychosoziale Risiken offiziell als berufsbedingte Risiken anzuerkennen und einen parlamentsweiten Präventionsplan mit messbaren Zielen anzunehmen; fordert die Einführung von Risikobewertungen, die Telearbeit, Dienstreisen und knappe Fristen abdecken, sowie von vertraulichen Meldekanälen, Schulungen für Führungskräfte und einem regelmäßigen sozialen Dialog; besteht darauf, dass das Recht auf Nichterreichbarkeit durchgesetzt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>weist darauf hin, dass APA nicht an internen Auswahlverfahren des Parlaments teilnehmen können; fordert das Präsidium auf, die Möglichkeit zu prüfen, APA unter noch festzulegenden Bedingungen die Teilnahme an internen Auswahlverfahren in ähnlicher Weise zu gestatten wie Bediensteten des Parlaments; betont, dass eine stärkere Einbeziehung von APA in die internen Strukturen des Parlaments zu einer inklusiveren, diverseren und geografisch ausgewogeneren Belegschaft führen könnte; hebt hervor, dass der Bewahrung und Weitergabe und Wissen innerhalb des Parlaments in Bezug auf die internen Arbeitsmethoden große Bedeutung zukommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>nimmt mit großer Besorgnis die Berichte über ein Datenleck in der Einstellungsanwendung des Parlaments PEOPLE zur Kenntnis, von dem hauptsächlich nicht ständige Bedienstete des Parlaments, einschließlich APA, betroffen waren; bedauert, dass das Datenleck Personalausweisdaten, Geburtsurkunden, Abschlüsse, Erwerbsbiografien, Krankenakten, Ansprüche auf Leistungen, Versicherungen und Unterlagen im Zusammenhang mit Arbeitsnachweisen betraf, die in einigen Fällen zehn Jahre zurückreichen; begrüßt das vom Generalsekretär im Einklang mit der Sorgfaltspflicht des Parlaments eingeführte Erstattungssystem zur Deckung der Kosten für den Austausch der Personalausweise und/oder Reisepässe der betroffenen Nutzer der Anwendung PEOPLE, wobei bisher 51 874 EUR gezahlt wurden; bedauert, dass die Kosten für die Reise in das Herkunftsland zur Erledigung dieser Verwaltungsformalitäten nicht übernommen wurden; fordert die Verwaltung auf, dafür zu sorgen, dass die unterstützenden Maßnahmen wirksam und gerecht sind, einschließlich klarer zentraler Leitlinien, Unterstützung beim Identitätsschutz und Erstattung, sodass die betroffenen Personen keine unvermeidbaren Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Verfahren zur Ersetzung von Dokumenten tragen müssen; stellt fest, dass die Verwaltung der Entlastungsbehörde ihre Analyse der Gründe für das Leck vorgelegt hat; fordert die Verwaltung auf, den betroffenen Bediensteten, einschließlich ehemaliger Bediensteter, eine klare Analyse der Gründe für das Leck und der Maßnahmen, die zur Wiederherstellung des betreffenden Systems ergriffen wurden, zur Verfügung zu stellen; ist sich voll und ganz bewusst, dass das Parlament auch in Zukunft Ziel von Cyberangriffen sein wird und dass äußerste Wachsamkeit von wesentlicher Bedeutung ist; begrüßt die Maßnahmen, die die Verwaltung ergriffen hat, um die Cyberreife und die Governance ihres IT-Umfelds weiter zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>stellt fest, dass die GD PERS ein neues IT-System – „APA-People“ – eingeführt hat, mit dem der Einstellungsprozess verbessert wird, indem die Vertragsverwaltung zentralisiert und den Mitgliedern der Zugang ermöglicht wird, und dass die ärztlichen Einstellungsuntersuchungen mittels eines vollständig digitalisierten Verfahrens erfolgen; fordert die GD PERS auf, gemeinsam mit der GD ITEC dafür zu sorgen, dass die Cybersicherheit dieses Systems den Anforderungen entspricht und Datenlecks bei personenbezogenen Daten unterbunden werden; ist der Auffassung, dass der Cybersicherheit von IT-Systemen, die die personenbezogenen Daten aller Bediensteten enthalten, höchste Bedeutung zukommt, und fordert die GD PERS auf, eng mit der GD ITEC zusammenzuarbeiten, um dies zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>stellt fest, dass sich die GD PERS im Jahr 2024 für die Umsetzung der Fahrpläne für Gleichstellung und Vielfalt eingesetzt und Schulungen für alle Bediensteten zu Vielfalt und Inklusion ausgearbeitet hat; begrüßt, dass das Referat Gleichheit, Inklusion und Vielfalt (EIDU) der GD PERS sein internes Verfahren für angemessene Vorkehrungen 2024 gestrafft hat, wodurch Gleichheit, Inklusion und Vielfalt gefördert werden, und außerdem das Referat Lernen und Entwicklung hinsichtlich angemessener Vorkehrungen für Schulungen beraten hat; begrüßt, dass das Referat ferner 20 Schulungen und Veranstaltungen zur Sensibilisierung mit 2 334 Teilnehmern durchgeführt hat, darunter einen neuen Kurs zu Vielfalt und Inklusion für alle Bediensteten, und Veranstaltungen zu den Themen Gleichstellung der Geschlechter, Behinderung und Inklusion von LGBTQI+-Personen ausgerichtet hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>begrüßt, dass ein gemeinsamer interinstitutioneller Beschluss über eine Wohnzulage für in Luxemburg lebende Bedienstete niedriger Besoldungsgruppen erlassen wurde; erachtet diese Zulage als erforderliches Instrument, um Bedienstete in niedrigeren Besoldungsgruppen dabei zu unterstützen, die unverhältnismäßig hohen Wohnkosten auszugleichen, sowie als erforderliches Mittel, um Luxemburg als Arbeitsort des Parlaments attraktiver zu machen; weist darauf hin, dass es sich um ein befristetes Instrument handelt, und fordert das Parlament auf, langfristige Vorhersehbarkeit für die betroffenen Bediensteten sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>weist auf die das ganze Parlament umfassende Kampagne zur Bekämpfung von Belästigung, „Gemeinsam gegen Belästigung“, hin, die am 22. Oktober 2024 ins Leben gerufen wurde und zu einem sicheren Arbeitsumfeld beiträgt; begrüßt, dass zusätzlich zu der Informationskampagne die Schulung „Respekt und Würde am Arbeitsplatz – Prävention von Konflikten, Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“ für die Mitglieder verpflichtend war und von den Mitgliedern im ersten Jahr der Wahlperiode besucht wurde; betont, dass die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewertet werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>begrüßt, dass den Bediensteten die Möglichkeit eingeräumt wurde, Telearbeit außerhalb des Dienstortes zu leisten; stellt fest, dass die Bediensteten des Parlaments diese Form der Telearbeit an fünf Tagen im Jahr nutzen können; stellt fest, dass andere Organe der Union im Durchschnitt 15 Tage pro Jahr vorsehen; fordert eine proaktive Überwachung und Bewertung der neuen Arbeitsformen; weist erneut auf die Bedeutung eines echten Dialogs mit Bediensteten über entscheidende Fragen im Zusammenhang mit neuen Arbeitsformen hin;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>betont, dass hochwertige Kinderbetreuungsdienste für die Mitglieder und das Personal entscheidende Maßnahmen sind, um die wirksame Umsetzung der Politik zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sicherzustellen; weist darauf hin, dass die Qualität der von der Kinderbetreuungseinrichtung Wayenberg in Brüssel für Kinder im Vorschulalter erbrachten Dienstleistungen aufgrund des häufigen Wechsels des Anbieters seit 2020 gelitten hat; fordert in diesem Zusammenhang, die Notwendigkeit der Einführung hochwertiger Standards zu prüfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>erinnert an die Empfehlung des Parlaments an die Kommission in seiner Entschließung vom 18. April 2018 zu der Integritätspolitik der Kommission, insbesondere der Ernennung des Generalsekretärs der Kommission (2018/2624(RSP)), „ihr Verwaltungsverfahren zur Ernennung hoher Beamter zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass die besten Bewerber im Rahmen größtmöglicher Transparenz und Chancengleichheit ausgewählt werden“; ist der Ansicht, dass das Parlament bei Ernennungsverfahren stets den höchsten Standards im Hinblick auf Transparenz, Rechenschaftspflicht und eine gute Verwaltungspraxis gerecht werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>fordert das Parlament auf, den Einsatz seiner Humanressourcen zu optimieren, unter anderem durch die Umsetzung geeigneter laufender Schulungsmaßnahmen, die darauf abzielen, die Wirksamkeit und Effizienz der internen Dienste zu verbessern; fordert, dass regelmäßig Erste-Hilfe-Schulungen für Anfänger und Fortgeschrittene angeboten werden und dass Erste-Hilfe-Schulungen als freiwilliger Bestandteil in das Einarbeitungsprogramm für neue Bedienstete aufgenommen werden; fordert die Verwaltung auf, die Möglichkeit zu prüfen, zusätzliche Defibrillatoren zu installieren und entsprechende Schulungen anzubieten, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitglieder und des Personals zu verbessern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>weist darauf hin, dass die Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik (GD INLO) für die Gebäude des Parlaments, Bauleistungen, das Gebäudemanagement und die Logistik zuständig ist; stellt fest, dass die GD INLO auch für die Verpflegung und den Transport sorgt und die Büro- und Sitzungsräume des Parlaments verwaltet und ausstattet; weist darauf hin, dass die GD INLO vor allem den Gebäudebestand des Parlaments mit einer Fläche von 1,3 Mio. m<STRING SUPERSCRIPT="on">2</STRING> verwaltet hat, der Gebäude in Brüssel, Luxemburg und Straßburg, die Verbindungsbüros und die Ausstellungen „Erlebnis Europa“ in den Mitgliedstaaten umfasst; stellt fest, dass die GD INLO am 31. Dezember 2024 635 Bedienstete beschäftigte, davon 311 Beamte, 20 Bedienstete auf Zeit und 326 Vertragsbedienstete;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>stellt fest, dass sich die endgültigen Mittel der GD INLO im Jahr 2024 auf 258 638 966 EUR beliefen, was 10,9 % des Haushalts des Parlaments entspricht; betont, dass von diesem Betrag insgesamt 256 935 431 EUR gebunden wurden; nimmt die hohe Ausschöpfung der Mittel zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass sich das Parlament mit großer Mehrheit für die Einrichtung eines einzigen Sitzes ausgesprochen hat; weist darauf hin, dass das Parlament gemäß dem EUV seinen Sitz in Straßburg hat, wo die zwölf monatlichen Plenartagungen abgehalten werden, und dass jede Änderung der Verträge die Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten erfordert; stellt fest, dass innerhalb des derzeitigen Vertragsrahmens durch die Optimierung der Operationen Einsparungen erzielt werden können; fordert, dass konkrete Etappenziele und ein Aktionsplan festgelegt werden, um die ermittelten Kostensenkungen zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>fordert die Verwaltung auf, die Qualität, die Preise und das Spektrum der im Parlament angebotenen Cateringdienste weiter zu bewerten, um sicherzustellen, dass bei den Vergabekriterien ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Preis- und Qualitätserwägungen besteht; fordert die GD INLO auf, Optionen zur Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Anbietern von Cateringdiensten zu prüfen, um die Dienstleistungsstandards, die Auswahl und die Kosteneffizienz zu verbessern, insbesondere im Zusammenhang mit offiziellen Veranstaltungen und Besucherdiensten; fordert die Verwaltung des Parlaments auf, dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments über das Ergebnis Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>begrüßt, dass die Verwaltung im Jahr 2024 die Gebäudestrategie des Parlaments für die Zeit nach 2019 umgesetzt und deren wichtigste Ziele verwirklicht hat; stellt zufrieden fest, dass sich die GD INLO nach Jahren der Expansion aufgrund der Ausweitung der institutionellen Befugnisse des Parlaments nun auf die Konsolidierung des Gebäudebestands des Parlaments und auf die Renovierung der bestehenden Räumlichkeiten konzentriert, und begrüßt das Engagement der GD INLO für die Weiterentwicklung der Rolle des Parlaments in Straßburg, Brüssel und Luxemburg, wobei Vorhaben von gemeinsamem Interesse und die Verbindung der Standorte mit der Umgebung gefördert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>fordert die Verwaltung des Parlaments auf, weiterhin eine aktive Gebäudestrategie zu verfolgen, bei der der Infrastruktur- und Logistikbedarf einbezogen wird und Kosteneinsparungsmaßnahmen wie der Einsatz hybrider Sitzungstechnologien überprüft und die parlamentarischen Tätigkeiten konsolidiert werden; fordert das Parlament auf, dafür zu sorgen, dass seine Ziele zur durchgängigen Berücksichtigung der biologischen Vielfalt auch bei Gebäudemanagement- und Renovierungsprojekten berücksichtigt werden, einschließlich einer Schätzung der damit verbundenen Kosten; weist darauf hin, dass große Bauvorhaben komplexe Verhandlungen und eine erhebliche rechtliche Kontrolle erfordern; fordert die Verwaltung des Parlaments auf, für eine strukturierte Ex-post-Berichterstattung an die Entlastungsbehörde über solche Projekte zu sorgen, einschließlich Verhandlungsprozessen, Risikominderungsmaßnahmen und rechtlichen Bewertungen, um die Transparenz und das institutionelle Lernen zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>stellt besorgt fest, dass es im Parlament nach wie vor keine ausreichenden Sitzungs- und Seminarräume gibt, wodurch es immer schwieriger wird, Räume zu buchen, und sehr weit im Voraus geplant werden muss; bedauert, dass durch diese Situation die effiziente Organisation der parlamentarischen Tätigkeit beeinträchtigt wird und die Mitglieder und Bediensteten in ihrer Flexibilität eingeschränkt werden; nimmt die bevorstehende Renovierung des SPAAK-Gebäudes zur Kenntnis, die im Einklang mit den Anforderungen der Union an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden steht; fordert die Verwaltung des Parlaments auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen der Renovierung abzumildern und sicherzustellen, dass ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen, um den operativen Bedarf des Parlaments zu decken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>nimmt die Bauvorhaben im Jahr 2024 zur Kenntnis, insbesondere die Fertigstellung des Westflügels des ADENAUER-II-Gebäudes in Luxemburg, sodass sich nun alle Bediensteten und Dienste des Parlaments unter einem Dach befinden; stellt fest, dass der neue Sicherheits- und Besucherempfangspavillon im WEISS-Gebäude in Straßburg rechtzeitig zum Beginn der neuen Wahlperiode im Juli 2024 fertiggestellt wurde; nimmt den Kauf des Gebäudes TRÈVES II in Brüssel zur Kenntnis, wodurch der Gebäudebestand des Parlaments im Europaviertel von Brüssel weiter konsolidiert wird; fordert, dass ein aktualisierter Zeitplan für die Anbindung der Gebäude TRÈVES I und TRÈVES II an die wichtigsten zentralen Gebäude in Brüssel vorgelegt wird; fordert, dass einige strukturelle Probleme angegangen werden, die im Gebäude TRÈVES I noch bestehen, etwa das instabile Heizungssystem, der Mangel an Klimaanlagen und an Toiletten für Personen mit eingeschränkter Mobilität, die schlechte Schalldämmung sowie das Abwasserproblem; spricht sich für eine häufigere Reinigung der Lüftungsöffnungen der Heizungen im SPINELLI-Gebäude aus, um die Ansammlung von Staub und das Entstehen von Schimmel in den Büros zu verhindern und die Gesundheit der Bediensteten am Arbeitsplatz zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>weist darauf hin, dass das Präsidium in seiner Sitzung vom 12. Juni 2023 die Schritte für die Renovierung des SPAAK-Gebäudes erörtert hat; stellt fest, dass das Präsidium zum Ausdruck gebracht hat, dass es eine umfassende ökologische Renovierung bevorzugt, und das Projekt am 11. Dezember 2023 gebilligt hat; stellt fest, dass die GD INLO bei den Vorbereitungsarbeiten im Zusammenhang mit der Renovierung des SPAAK-Gebäudes Fortschritte erzielt hat, da sie Studien im Zusammenhang mit dem neuen zentralen Technikraum der Generaldirektion Logistik und Verdolmetschung für Konferenzen (GD LINC), der Umgestaltung der Druckerei, dem Umzug der Kabinette und dem Medien- und Pressebereich eingeleitet hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass in dem Haushaltsvoranschlag für 2026 4 Mio. EUR für Studien und die Vorbereitungsarbeiten des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Renovierung des SPAAK-Gebäudes enthalten sind, während die Gesamtkosten auf 36 Mio. EUR veranschlagt werden; stellt daher fest, dass 32 Mio. EUR an Kosten im Zusammenhang mit der Renovierung des SPAAK-Gebäudes nicht im Voranschlag für 2026 enthalten sind; stellt fest, dass der Generalsekretär beabsichtigt, diese Kosten durch eine Sammelmittelübertragung oder die Inanspruchnahme eines Darlehens zu decken; fordert den Generalsekretär auf, dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments so bald wie möglich detaillierte Informationen über ein mögliches Darlehen zur Deckung dieser Kosten vorzulegen; stellt fest, dass sich die direkten Kosten des SPAAK-Projekts mit Stand Dezember 2024 auf 14,12 Mio. EUR belaufen; ist der Ansicht, dass die Entwicklung der Kosten für die Renovierung des SPAAK-Gebäudes genau und sorgfältig überwacht werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>stellt fest, dass die GD INLO ein Konzept zur Optimierung der Büroflächen erarbeitet, das darauf abzielt, dass die derzeitigen Büros so genutzt werden, dass das Potenzial der Bediensteten des Parlaments voll ausgeschöpft wird und sie innerhalb des Parlaments soziale Kontakte pflegen können; stellt fest, dass bei diesem Konzept die Gebäude MARTENS, TRÈVES II und ARENDT in Brüssel als Inspiration dienen, wobei der Schwerpunkt auf einem „tätigkeitsbezogenen Arbeitsplatz“ liegt, der auch Begegnungsbereiche für Treffen, informelle Zusammenkünfte und Gespräche vorsieht; stellt fest, dass auch für das KOHL-Gebäude ein allgemeines Konzept geprüft wurde, wobei die baulichen Einschränkungen dieses Gebäudes und das begrenzte Budget berücksichtigt wurden; fordert die GD INLO auf, bei der Entwicklung dieses Konzepts die Perspektiven der Nutzer in den Mittelpunkt zu stellen und der Umsetzung dieses Konzepts in Gebäuden Vorrang einzuräumen, in denen eine Optimierung am dringendsten erforderlich ist, wobei stets die Personalvertretung zu konsultieren ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>merkt an, dass im Jahr 2024 ein großer Anteil der verfügbaren Sitzplätze in den für den Pendelverkehr zwischen Brüssel und Straßburg anlässlich der Plenartagungen eingesetzten Fahrzeugen unbesetzt blieb; fordert die Verwaltung des Parlaments auf, eine Ausweitung der Nutzergruppe zu prüfen, damit die Dienstflotte effizienter genutzt wird, und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Sitze der Mitglieder gesichert sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>fordert das Fitnessstudio auf, mehr Kurse anzubieten, die das körperliche und geistige Wohlbefinden fördern, um ein breiteres Spektrum von Bediensteten zu erreichen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Generaldirektion Finanzen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>weist darauf hin, dass die GD FINS das Verwaltungsorgan ist, das für die Haushalts- und Finanzangelegenheiten des Parlaments zuständig ist; stellt fest, dass die GD FINS am 31. Dezember 2024 262 Bedienstete beschäftigte, davon 134 Beamte, 51 Bedienstete auf Zeit und 77 Vertragsbedienstete, und dass sie keine Bediensteten einer Agentur beschäftigte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>stellt fest, dass sich die endgültigen Mittel der GD FINS im Jahr 2024 auf 442 954 175 EUR beliefen, was 18,6 % des Haushalts des Parlaments entspricht; betont, dass von diesem Betrag insgesamt 441 848 935 EUR gebunden wurden (99,75 %); begrüßt die hohe Ausschöpfung der Mittel;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>fordert die GD FINS auf, sich aktiv mit den Empfehlungen der OECD zu bewährten Verfahren für Parlamente im Bereich der Haushaltsplanung (2022-23) auseinanderzusetzen und die Umsetzung einer leistungsorientierten Haushaltsplanung zu verstärken; weist darauf hin, dass viele Mitgliedstaaten bereits eine leistungsorientierte Haushaltsplanung eingeführt haben und erhebliche Einsparungen verzeichnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>94.</NO.P>stellt fest, dass der derzeitige fiskalische Druck finanzielle Umsicht und Effizienz erfordert, auch innerhalb des Verwaltungshaushalts des Parlaments, um institutionelle Verantwortung unter Beweis zu stellen, wo dies angebracht ist, ohne seine Rolle im institutionellen Gefüge der Union und seine Kernfunktionen zu gefährden; fordert die Verwaltung des Parlaments auf, innovative Instrumente für die Haushaltsplanung zu prüfen, einschließlich einer ergebnisorientierten Haushaltsplanung, mit denen die Transparenz, Rechenschaftspflicht und Effizienz des Haushaltsverfahrens verbessert werden könnten und sichergestellt werden könnte, dass öffentliche Mittel verantwortungsbewusst ausgegeben werden; stellt fest, dass solche Optionen nicht zulasten der bereits geplanten oder eingegangenen finanziellen Verpflichtungen gehen sollten und weder die Qualität der für die Mitglieder und das Personal erbrachten Dienstleistungen noch die finanziellen Verpflichtungen, die auf der Grundlage der geltenden Vorschriften eingegangen wurden, beeinträchtigen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>95.</NO.P>stellt fest, dass 2024 ein besonderes Jahr für die GD FINS war, da es das Jahr der Wahl zum Europäischen Parlament war, die im Juni 2024 stattfand; stellt fest, dass es 2024 im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten sowohl der scheidenden als auch der neu gewählten Mitglieder deutlich mehr Tätigkeiten zur Unterstützung der Mitglieder gab;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>96.</NO.P>empfiehlt, dass die GD FINS einen risikobasierten Ansatz für die Kontrolle und Prüfung der Ausgaben und Vorgänge der Mitglieder im Einklang mit den Grundsätzen verantwortungsvoller Verwaltung, insbesondere in Bezug auf Transparenz, Rechenschaftspflicht, Reaktionsfähigkeit und Gerechtigkeit, festlegt; erkennt an, dass ein Mindestmaß an Kontrolle (auf der Grundlage von Stichproben) notwendig ist, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen; begrüßt, dass die Verwaltung im Falle eines erhöhten Risikos vorschriftswidriger Ausgaben eines Mitglieds ihr Recht ausüben kann, die betreffenden Mittel zu überprüfen; betont, dass solche Kontrollen zwar begrüßt werden, ihre Wirksamkeit jedoch von der rechtzeitigen Weiterverfolgung im Falle festgestellter vorschriftswidriger Ausgaben abhängt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>97.</NO.P>erkennt an, dass es ein Problem ist, Mitarbeiter für die GD FINS zu finden, was auf den Mangel an Bewerbern auf den EPSO-Listen in den Bereichen Finanzen und IT sowie auf Schwierigkeiten zurückzuführen ist, Mitarbeiter für Luxemburg zu gewinnen, wo sich 45 % der Stellen der GD FINS befinden; stellt fest, dass es schwierig ist, Mitarbeiter für Luxemburg zu gewinnen, weil die Bezahlung auf dem lokalen Arbeitsmarkt genauso gut oder besser ist als im Parlament und die Lebenshaltungskosten hoch sind, insbesondere für Wohnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>98.</NO.P>nimmt die Initiative „Digital and Capital Transformation“ (Digitaler Wandel und Kapitalumgestaltung) der GD FINS für das Jahr 2024 zur Kenntnis, deren erste zwei Programme („Digitale Transformation für verbesserte Finanzdienstleistungen für die Mitglieder“ und „Digitale Transformation für verbesserte Dienstleistungen für die Verwaltung des Parlaments“) dazu dienen sollen, die digitale Transformation der Dienstleistungen voranzutreiben, die die GD FINS den Mitgliedern wie auch den Finanzakteuren des Organs anbietet; stellt fest, dass mit dem dritten strategischen Programm („Kapitalumgestaltung für einen produktiveren und kohärenteren Arbeitsplatz“) darauf abgezielt wird, ein produktiveres und kohärenteres Arbeitsumfeld zu schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>99.</NO.P>begrüßt die Arbeit, die im Zusammenhang mit dem Ausscheiden nicht erneut gewählter Mitglieder und der Aufnahme neuer Mitglieder sowie mit den dazugehörigen Verwaltungsvorgängen im Anschluss an die Wahl zum Europäischen Parlament 2024 von der GD FINS geleistet wurde; erinnert an das erfolgreiche Welcome Village und an die Informationen verschiedener Dienststellen, die zusammengestellt wurden, um den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich zu Beginn ihres Mandats an einem einzigen Ort Informationen zu beschaffen und die erforderlichen Erklärungen abzugeben; zollt der GD FINS Anerkennung dafür, dass sie 705 verschiedene Dossiers erstellt hat, einschließlich Simulationen des Status der sozialen und finanziellen Rechte der Mitglieder, und dass sie die vier Mitteilungen der Quästoren ausgearbeitet hat, mit denen die Mitglieder über ihre Rechte und Pflichten am Ende der Wahlperiode in Kenntnis gesetzt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>100.</NO.P>nimmt die vom Generaldirektor der GD FINS unterzeichnete Zuverlässigkeitserklärung zur Kenntnis; nimmt die Bemerkung in der Zuverlässigkeitserklärung zum Restfehlerrisiko oder zu Unregelmäßigkeiten bei der Erstattung bestimmter Reisekosten der Mitglieder, hauptsächlich bei Anträgen auf Erstattung für Fahrten mit dem Pkw, sowie zur Zahlung der Entfernungszulage und der Zeitaufwandsvergütung zur Kenntnis; nimmt die von der GD FINS vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen zur Kenntnis und fordert eine rasche Umsetzung der Risikominderungsmaßnahmen; fordert, dass der Entlastungsbehörde ein Bericht über die finanziellen Auswirkungen und die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen vorgelegt wird, in dem die Kontrollkosten für verschiedene faktengestützte Optionen dargelegt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>101.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass die Erstattung der Reisekosten der Mitglieder häufig mehr als drei Monate in Anspruch nimmt; fordert die Verwaltung und die GD FINS auf, die Erstattungsverfahren erheblich zu beschleunigen, unter anderem durch eine weitere Digitalisierung, vereinfachte Überprüfungsverfahren und klarere interne Fristen, wobei die Anforderungen an die Finanzkontrolle uneingeschränkt einzuhalten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>102.</NO.P>begrüßt die verstärkte Arbeit an der „EP-Finanzakademie der GD FINS“, die neben dem bestehenden Angebot an Präsenz- und Hybridschulungen die Bereitstellung von zwölf Online-Videoschulungen umfasste; hebt hervor, dass es wichtig ist, dass Bedienstete in allen Bereichen des Parlaments in finanziellen Fragen geschult werden, begrüßt die Schulungen von Mitarbeitern der Fraktionen zum Thema Beschaffungswesen und fordert die GD FINS auf, die Fraktionen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verstärkt zu unterstützen, insbesondere angesichts der Feststellungen des Rechnungshofs; schlägt vor, dass die GD FINS eine Angleichung der Verfahren vornimmt, die die verschiedenen Fraktionen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens anwenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>103.</NO.P>hebt hervor, dass es den Mitgliedern freisteht, die Verwendung der Mittel im Rahmen der allgemeinen Kostenvergütung zu belegen; betont, dass sie dies freiwillig im Einzelnen oder nach Art der Kosten, eigenständig oder mit Unterstützung eines externen Prüfers tun können und dass sie diese Informationen gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Parlaments ganz oder teilweise auf ihrer Seite der Website des Parlaments veröffentlichen lassen können; begrüßt, dass eine vereinfachte Liste der Arten von Kosten in die Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut aufgenommen wurde und dass auch eine Änderung angenommen wurde, mit der klargestellt wird, dass die Mitglieder die allgemeine Kostenvergütung nutzen können, wenn andere Vergütungen ausgeschöpft sind; stellt fest, dass alle Mitglieder über die Einzelheiten dieser Vergütung informiert wurden; vertritt die Auffassung, dass ein Höchstmaß an Transparenz eine bewährte Praxis ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>104.</NO.P>stellt fest, dass die allgemeine Kostenvergütung 2024 4 950 EUR pro Monat betrug und sich auf etwa 40 Mio. EUR pro Jahr beläuft; weist darauf hin, dass 2022 und 2024 keine Indexierung der Vergütung erfolgte; stellt fest, dass das Parlament die geltenden Vorschriften in Bezug auf die allgemeine Kostenvergütung einhält; weist erneut darauf hin, dass unnötiger Verwaltungsaufwand für die Mitglieder vermieden werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>105.</NO.P>stellt fest, dass in den derzeitigen Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut Transparenzanforderungen für die Finanzverwaltung der allgemeinen Kostenvergütung festgelegt sind; stellt fest, dass das Präsidium diesen Beschluss in seiner Sitzung vom 17. Oktober 2022 angenommen hat;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Generaldirektion Informationstechnologien und Cybersicherheit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>106.</NO.P>weist darauf hin, dass die GD ITEC Dienstleistungen und Ausrüstung in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie, Videokonferenz- und Multimediadienste sowie Veröffentlichungs- und Druckdienste für das Parlament bereitstellt; stellt fest, dass die GD ITEC am 31. Dezember 2024 579 Bedienstete beschäftigte, davon 369 Beamte, 70 Bedienstete auf Zeit und 140 Vertragsbedienstete;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>107.</NO.P>fordert das Parlament auf, eine umfassende Strategie für den digitalen Wandel zu verabschieden, die technische Lösungen für die Dokumentenverwaltung und die Kommunikation umfasst, um für Transparenz zu sorgen, die Effizienz zu verbessern, die Sicherheit zu gewährleisten und den Übergang zu einer papierlosen Verwaltung zu vollziehen; fordert die Entwicklung benutzerfreundlicher digitaler Plattformen, um die elektronische Beteiligung zu verbessern, sodass die Unionsbürgerinnen und -bürger Feedback zu Gesetzgebungsvorschlägen geben und in Echtzeit auf die Aktivitäten des Parlaments zugreifen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>108.</NO.P>stellt fest, dass sich die endgültigen Mittel der GD ITEC im Jahr 2024 auf 179 396 522 EUR beliefen, was 7,5 % des Haushalts des Parlaments entspricht; betont, dass von diesem Betrag insgesamt 179 349 479 EUR gebunden wurden; begrüßt die hohe Ausschöpfung der Mittel;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>109.</NO.P>nimmt die fortgesetzten Bemühungen der GD ITEC zur Kenntnis, angesichts der ständig wachsenden Bedrohungen und der Risikolage, mit der das Parlament konfrontiert ist, für Cybersicherheit zu sorgen; nimmt das Inkrafttreten der Verordnung (EU, Euratom) 2023/2841 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU, Euratom) 2023/2841 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union (ABl. L, 2023/2841, 18.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2841/oj).</FIELD></FOOTNOTE> zur Kenntnis, mit der die Rolle des CERT-EU als Cybersicherheitsdienst für die Einrichtungen der Union offiziell festgeschrieben wurde; stellt fest, dass mit der Verordnung (EU, Euratom) 2023/2841 auch ein Interinstitutioneller Cybersicherheitsbeirat (IICB) eingerichtet wird, der für die Überwachung und Unterstützung der Umsetzung dieser Verordnung in allen Einrichtungen der Union zuständig ist; stellt fest, dass das Parlament seit 2024 in diesem Beirat den Vorsitz innehat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>110.</NO.P>stellt fest, dass aufgrund des Beschlusses des Präsidiums vom Februar 2021 über die Notwendigkeit, das Rechenzentrum des Parlaments in Räumlichkeiten unterzubringen, die den höchsten Industriestandards (Tier IV) entsprechen, die GD ITEC im Jahr 2022 einen entsprechenden Auftrag vergeben hatte, damit das Rechenzentrum im Jahr 2023 eingerichtet und in Betrieb genommen werden kann; betont, dass mit diesen erheblichen Investitionen eine zukunftssichere Infrastruktur für die kommenden Jahre sichergestellt wird, die für die Aufrechterhaltung einer robusten hybriden Arbeitsumgebung für das Parlament entscheidend ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>111.</NO.P>betont, dass Cybersicherheit nicht nur als Ziel, sondern vielmehr als integrale, kontinuierliche Priorität in allen Phasen des Betriebs betrachtet werden muss; betont, dass Cybersicherheit eine umfassende Strategie erfordert, die alle Aspekte der digitalen Verwaltung im Parlament umfasst; fordert eine Überprüfung der IT-Verwaltungsstrukturen des Parlaments und spricht sich für einen robusteren und anpassungsfähigeren Ansatz zu Cybersicherheit aus, bei dem der gesamte Lebenszyklus von Informationssystemen berücksichtigt wird, da immer mehr Anwendungen – derzeit mehr als 20 – direkt über das Internet zugänglich sind; betont, dass diese Situation eine verstärkte Kontrolle erfordert, um Schwachstellen zu minimieren und institutionelle Daten vor externen Bedrohungen zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>112.</NO.P>fordert kontinuierliche Investitionen in die Cybersicherheitsinfrastruktur sowie laufende Schulungsmaßnahmen und Ressourcen für die Bediensteten, um eine Kultur des Sicherheitsbewusstseins zu stärken, mit der die Widerstandsfähigkeit des Parlaments gegenüber potenziellen digitalen Bedrohungen gestärkt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>113.</NO.P>stellt fest, dass der Schwerpunkt darauf liegt, alle Mitglieder und Bediensteten für Cybersicherheit zu sensibilisieren; begrüßt das Schulungsangebot der GD ITEC und der GD PERS; nimmt die hohe Zahl von Teilnehmern an den Schulungen zu Cybersicherheit zur Kenntnis und stellt fest, dass 33 Personen an Schulungen und mindestens 1800 Personen an Sensibilisierungsmaßnahmen teilgenommen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>114.</NO.P>stellt fest, dass das derzeitige Personalverwaltungssystem (HRM-Portal) nach wie vor unzureichend in andere Systeme des Parlaments eingebunden ist; stellt fest, dass APA für einfache Vorgänge wie Urlaubsanträge nach wie vor Dokumente herunterladen, drucken, scannen und manuell übermitteln müssen und Urlaubsguthaben auf einer eigenen Plattform abgefragt werden müssen; betont, dass durch derartige fragmentierte Vorgänge unnötiger Verwaltungsaufwand und ineffiziente Arbeitsabläufe entstehen; fordert die Verwaltung auf, diese Verfahren zu modernisieren und zu straffen und für vollständige Interoperabilität zwischen den Personalverwaltungs-Tools und anderen Systemen des Parlaments zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>115.</NO.P>hebt hervor, dass die Unterstützung der Mitglieder auf die Zeiten außerhalb der offiziellen Arbeitszeiten und auf Büroschließtage ausgeweitet wurde; stellt fest, dass neue spezielle IT-Unterstützungsdienste für die privaten MacOS- und iOS-Geräte der Mitglieder eingeführt wurden, um auf der Grundlage von Nutzerumfragen und direkten Ersuchen der Leitungsgremien der Entwicklung des Bedarfs und der Arbeitsmethoden der Mitglieder gerecht zu werden; betont, dass technische Hilfe für soziale Medien vorangetrieben wird, zusammen mit einer vollständigen Palette von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den technischen Aspekten des audiovisuellen Schaffens;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>116.</NO.P>begrüßt die Einrichtung eines neuen Governance-Rahmens für KI mit einem Gremium für KI-Governance, das die Strategie und den Fahrplan des Parlaments im Bereich KI überwacht und für die Einhaltung der Rechtsvorschriften und die ethische Aufsicht sorgt, mit einer GD-übergreifenden Lenkungsgruppe für KI, deren Aufgabe es ist, Strategien im Bereich KI auszuarbeiten, Schlüsselkapazitäten zu entwickeln und für die langfristige Sicherheit und Nachhaltigkeit zu sorgen, sowie mit einem KI-Kompetenzzentrum innerhalb der GD ITEC, das Initiativen im Bereich KI im gesamten Parlament begleitet, fördert und überwacht; stellt fest, dass durch diesen Governance-Rahmen Transparenz und die Einhaltung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj).</FIELD></FOOTNOTE> sichergestellt werden, die am 1. August 2024 in Kraft trat, während ihre Bestimmungen ab 2025 gelten; stellt fest, dass die Bediensteten des Parlaments öffentlich zugängliche generative KI-Tools von Drittanbietern nutzen können, wenn sie die Leitlinien für die Bediensteten des Parlaments zur Nutzung öffentlich zugänglicher KI-Tools einhalten, die am 16. April 2024 vom Generalsekretär gebilligt wurden, wobei es eine strikte Auflage ist, dass diese Tools ausschließlich zur Unterstützung beruflicher Aufgaben eingesetzt werden; fordert die Verwaltung auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um die Bediensteten in der effizienten und sicheren Nutzung neuer Technologien wie KI zu schulen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Horizontale Themen mit Auswirkungen auf den Haushalt des Parlaments für das Haushaltsjahr 2024 </STRING></STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING BOLD="on">Transparenz und ethische Fragen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>117.</NO.P>stellt fest, dass 2024 im Rahmen der Internen Regelung über die Umsetzung von Artikel 22c des Statuts sechs Berichte über Fälle im Zusammenhang mit der Meldung von Missständen eingegangen sind, fünf über offizielle Kanäle und einer von einem anderen Organ der Union; stellt fest, dass ein Fall an die EUStA weitergeleitet wurde, zwei Fälle zur Einleitung von Verwaltungsuntersuchungen führten und ein Fall an den Beratenden Ausschuss für den Verhaltenskodex für die Mitglieder überwiesen wurde und dass auch der externe Bericht zur Folge hatte, dass eine Untersuchung eingeleitet wurde; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass der Gerichtshof im Jahr 2024 in der Rechtssache T-793/22 entschieden hat, dass das Parlament nicht alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um sicherzustellen, dass ein Hinweisgeber einen ausgewogenen und wirksamen Schutz vor jeglicher Form von Repressalien bekam; stellt fest, dass der Gerichtshof auch festgestellt hat, dass das Parlament die Vertraulichkeit des Hinweisgebers nicht angemessen geschützt hat; fordert das Parlament nachdrücklich auf, seine internen Vorschriften vollständig mit der Richtlinie (EU) 2019/1937 in Einklang zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>118.</NO.P>begrüßt, dass Schulungen im Bereich Ethik nach wie vor Priorität hatten und dass an insgesamt nur 13 Schulungen zum Thema „Lassen Sie uns über Ethik sprechen“ 178 Bedienstete teilnahmen, 109 Personen an maßgeschneiderten Kursen teilnahmen und die Abschlussquote bei der verpflichtenden Einführung für APA bei 72 % lag; begrüßt, dass 320 Führungskräfte in 33 Sitzungen an dem neuen Kurs für Führungskräfte zu ethischem Führungsverhalten und Prävention von Mobbing teilnahmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>119.</NO.P>fordert nachdrücklich, dass die Maßnahmen zu Transparenz, Rechenschaftspflicht und ethischer Führung verstärkt werden; vertritt die Auffassung, dass das Parlament eine Integritätskultur gewährleisten muss, indem es in seine tägliche Arbeit ethische Standards integriert, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger nicht zu beschädigen und seine Legitimität bei der Kontrolle zu stärken; fordert die Fortsetzung und Stärkung der Zusammenarbeit und des Dialogs über Integrität, Transparenz und Verhaltensstandards innerhalb der Organe der Union;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>120.</NO.P>nimmt die positive Bewertung der technischen Umsetzung des Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments in Bezug auf Integrität und Transparenz zur Kenntnis, über die dem Präsidium berichtet wurde; fordert zusätzliche Anstrengungen, um die Transparenz in Bezug auf alle Bereiche und Dienstleistungen des Parlaments zu verbessern, mit besonderem Augenmerk auf der Rechtsetzung; fordert die Verwaltung des Parlaments in diesem Zusammenhang auf, die Einführung von Transparenzanforderungen nicht auf die Führungsebene zu beschränken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>121.</NO.P>weist darauf hin, dass es den Mitgliedern gemäß den Vorschriften untersagt ist, bezahlte Lobbytätigkeiten auszuüben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Beschlussfassungsprozess der EU stehen; betont, dass es mit diesen Vorschriften unvereinbar ist, bezahlte Positionen in Organisationen, die in den Anwendungsbereich des Transparenz-Registers fallen, zu bekleiden und gleichzeitig parlamentarische Funktionen in demselben Politikbereich auszuüben oder damit verbundene Kontakte zur Kommission oder zum Rat zu unterhalten; fordert, dass solche Situationen ordnungsgemäß geprüft werden und dass bei festgestellten Verstößen verhältnismäßige Sanktionen verhängt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>122.</NO.P>begrüßt die verstärkte Nutzung des Transparenz-Registers als Informations- und Referenzwerkzeug für Tätigkeiten zur Interessenvertretung auf Unionsebene; begrüßt die Entwicklung von IT-Lösungen zur Verbesserung des Transparenz-Registers, stellt jedoch fest, dass sein Sekretariat nach wie vor unterfinanziert und personell unterbesetzt ist; stellt fest, dass sich die Qualität der Einträge im Transparenz-Register verbessert hat, und weist erneut darauf hin, dass die Prüfungen der Datenqualität bei neuen Antragstellern weiter verstärkt werden müssen; begrüßt die Festlegung solider Normen innerhalb des Parlaments in Bezug auf die Transparenz und den Zugang zu den Organen für Einrichtungen, die im Transparenz-Register aufgeführt sind; fordert, dass das Transparenz-Register und das Finanztransparenzsystem miteinander verknüpft werden, um Gegenkontrollen der im Transparenz-Register aufgeführten Einrichtungen zu ermöglichen und die Angemessenheit der übermittelten Daten zu überprüfen; bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass eine umfassende finanzielle Vorabprüfung aller Einrichtungen erforderlich ist, bevor sie in das Transparenz-Register aufgenommen werden, und fordert in diesem Zusammenhang, dass das Transparenz-Register mit angemessenen Ressourcen für seine Funktionsfähigkeit ausgestattet wird und dass die entsprechenden internen Vorschriften wirksam durchgesetzt werden; fordert die Verwaltung des Parlaments ferner auf, für interinstitutionelle Medientransparenz zu sorgen und alle Medienunternehmen, die Unionsmittel erhalten, offenzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>123.</NO.P>fordert den Rechnungshof auf, die Medienfinanzierung besonders zu prüfen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on">Digitalisierung, Cybersicherheit und KI</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>124.</NO.P>fordert das Parlament auf, seine Bemühungen zu verstärken und konkrete kritische Herausforderungen wie Cybersicherheit und KI anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>125.</NO.P>weist darauf hin, dass der Regelungsrahmen für KI im März 2024 vom Präsidium erlassen wurde; betont, dass es dringend erforderlich ist, eine umfassende Strategie und einen Fahrplan im Bereich KI zu erlassen, einschließlich eines Vorschlags für einen Aktionsplan;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>126.</NO.P>stellt fest, dass die Arbeiten an der internen Plattform des Parlaments für generative KI voranschreiten; bekräftigt, dass diese Plattform zentraler Bestandteil der konformen und sicheren Umsetzung von KI-Projekten ist, insbesondere zur Unterstützung der Mitglieder bei ihren Tätigkeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>127.</NO.P>fordert die Verwaltung des Parlaments auf, dafür zu sorgen, dass KI-Projekte in uneingeschränkter Übereinstimmung mit den Governance-Anforderungen durchgeführt werden, wobei der Zugang so gestaltet werden muss, dass sensible Daten geschützt sind und gleichzeitig die Nutzung öffentlich zugänglicher Informationen ermöglicht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>128.</NO.P>fordert die Verwaltung des Parlaments auf, die Transparenz und Zugänglichkeit der parlamentarischen Arbeit zu stärken, indem mittels KI-Lösungen für die systematische Verfügbarkeit digitaler, durchsuchbarer und wiederverwendbarer Transkriptionen aller Ausschussdebatten, einschließlich des Austauschs mit Kommissionsmitgliedern, Sachverständigen und Interessenträgern, gesorgt wird; betont, dass solche Transkriptionen zeitnah zur Verfügung gestellt werden sollten; betont, dass ein verbesserter Zugang zu Ausschussdebatten die demokratische Kontrolle, das institutionelle Gedächtnis und das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für die legislative Arbeit des Parlaments verbessern würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>129.</NO.P>nimmt die erheblichen Verbesserungen zur Kenntnis, die an der Website des Plenums vorgenommen wurden, darunter die verbesserte Zugänglichkeit von Instrumenten zur Überprüfung namentlicher Abstimmungen, die zu mehr Transparenz und Genauigkeit der Abstimmungsprotokolle des Parlaments beigetragen haben; fordert dennoch weitere Verbesserungen in Bezug auf die Nutzbarkeit und Darstellung von Informationen im Zusammenhang mit Abstimmungen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on">Freiwilliges Altersversorgungssystem</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>130.</NO.P>nimmt die Unterfinanzierung des Freiwilligen Altersversorgungssystems zur Kenntnis, die aufgrund eines Defizits von 105 Mio. EUR Ende 2024 und begrenzter Vermögenswerte in Höhe von 23,17 Mio. EUR, die voraussichtlich spätestens Ende 2026 aufgebraucht sein werden, entstanden ist; stellt fest, dass die Verpflichtungen auf legale Zahlungsverpflichtungen gegenüber mehr als 900 Mitgliedern bis mindestens 2074 zurückzuführen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>131.</NO.P>stellt fest, dass das Präsidium in seiner Sitzung vom 12. Juni 2023 eine Kombination von Maßnahmen beschlossen hat, um den Gegebenheiten Rechnung zu tragen und die Bedingungen für das freiwillige Altersversorgungssystem zu ändern; betont, dass zu diesen Maßnahmen die Kürzung des nominalen Ruhegehalts um 50 % nicht nur für künftige Begünstigte mit Ruhegehaltsansprüchen, die derzeit erworben werden, sondern auch für derzeitige Begünstigte mit bereits erworbenen Ruhegehaltsansprüchen gehört, dass die jährliche Indexierung der Rentenbeträge eingefroren wird und dass das Ruhestandsalter für Begünstigte, die das Ruhestandsalter noch nicht erreicht haben, von 65 auf 67 Jahre angehoben wird; hebt hervor, dass gemäß den von Versicherungsmathematikern geschätzten Auswirkungen die Pensionsverpflichtung im Rahmen der freiwilligen Altersversorgung ab dem 1. Juli 2023 sinkt, wobei die versicherungsmathematischen Annahmen am 1. Juli 2023 beschrieben werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>132.</NO.P>stellt fest, dass das Präsidium auch eine Härtefallklausel eingeführt hat, die es den Begünstigten ermöglicht, bei den Quästoren einen Antrag auf Erhöhung des Ruhegehalts zu stellen, wenn die Kürzung erheblich ist; stellt fest, dass das Präsidium außerdem die Möglichkeit eines freiwilligen und endgültigen Austritts aus dem freiwilligen Altersversorgungssystem in Form der Auszahlung eines einmaligen abschließenden Pauschalbetrags eingeführt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>133.</NO.P>stellt fest, dass der Beschluss des Präsidiums vom 12. Juni 2023<FOOTNOTE><FIELD> Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 12. Juni 2023 zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments (ABl. C 227 vom 29.6.2023, S. 5).</FIELD></FOOTNOTE> von 405 Begünstigten des freiwilligen Altersversorgungssystems vor dem Gericht angefochten wurde; verweist auf die Bemerkungen des Generalsekretärs in der mündlichen Verhandlung vom 8. Dezember im Vorfeld der Entscheidung des Gerichts und der möglichen weiteren Schritte; nimmt zur Kenntnis, dass das Gericht am 17. Dezember 2025 entschieden hat, die Klagen der ehemaligen Mitglieder abzuweisen; ersucht die Verwaltung und das Präsidium, sich mit der Angelegenheit zu befassen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Urteil des Gerichts zu befolgen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on">Jahresbericht über Auftragsvergaben</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>134.</NO.P>weist darauf hin, dass in der Haushaltsordnung festgelegt ist, welche Informationen in Bezug auf die vom Parlament vergebenen Aufträge der Haushaltsbehörde und der Öffentlichkeit vorzulegen sind; stellt fest, dass vergebene Aufträge, deren Wert 15 000 EUR, d. h. den Grenzwert, ab dem ein wettbewerbliches Vergabeverfahren verpflichtend ist, überschreitet, gemäß der Haushaltsordnung veröffentlicht werden müssen; weist darauf hin, dass von insgesamt 192 im Jahr 2024 vergebenen Aufträgen 95 mit einem Auftragswert von 814,2 Mio. EUR aufgrund offener Verfahren vergeben wurden sowie ein Auftrag mit einem Auftragswert von 208 000 EUR im Rahmen eines nichtoffenen Verfahrens; stellt fest, dass 81 Aufträge mit einem Auftragswert von 173 Mio. EUR im Wege von Verhandlungsverfahren vergeben wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>135.</NO.P>begrüßt, dass das Parlament Aufträge mit einem Wert von über 15 000 EUR veröffentlicht hat; fordert das Parlament auf, die Transparenz seiner Vergabeverfahren zu verbessern, unter anderem durch die Veröffentlichung strukturierter maschinenlesbarer Daten, wo immer dies rechtlich und technisch möglich ist, und durch die Einbeziehung klarer Erwartungen an die Sorgfaltspflicht und Durchsetzungsmechanismen in seine Lieferketten durch Vertragsverwaltung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>136.</NO.P>stellt fest, dass die Gesamtzahl und der Wert der vergebenen Aufträge im Jahr 2024 (192) im Vergleich zu 2023 (242) zurückgegangen ist; stellt fest, dass infolgedessen die Zahl der offenen Verfahren und Verhandlungsverfahren und ihr Wert niedriger ist als im Jahr 2023;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on">Fraktionen (Haushaltsposten 400)</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>137.</NO.P>stellt fest, dass 2024 aus zwei Gründen ein schwieriges Jahr für die Darstellung der unter Haushaltsposten 400 verbuchten Ausgaben war, nämlich, weil in diesem Jahr erstens das Europäische Parlament neu gewählt wurde und somit die Ausgaben zwischen der ersten Jahreshälfte 2024 (der neunten Wahlperiode) und der zweiten Jahreshälfte 2024 (der zehnten Wahlperiode) aufgeteilt waren, und weil zweitens der endgültige Rechnungsabschluss einer der Fraktionen (ID-Fraktion), der für das erste Halbjahr 2024 geprüft wurde, schwerwiegende Unregelmäßigkeiten aufwies; stellt fest, dass die Vizepräsidenten in der Verhandlung vom 8. Dezember auch darauf hinwiesen, dass hinsichtlich des Rechnungsabschlusses für das zweite Halbjahr 2024 um zusätzliche Informationen ersucht wurde, die noch nicht beim Präsidium eingegangen waren, sodass es noch keine Entscheidung über die Übermittlung der Information an die Entlastungsbehörde treffen konnte; verweist auf das Schreiben des Generalsekretärs des Parlaments vom 20. Januar 2026 an den Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses, mit dem die Prüfberichte für die zweite Hälfte des Jahres 2024 für sieben der acht Fraktionen übermittelt wurden; nimmt das uneingeschränkte Prüfungsurteil für jeden Bericht zur Kenntnis; stellt fest, dass der Bericht der PfE-Fraktion für das zweite Halbjahr 2024 aufgrund des laufenden Austauschs zwischen dieser Fraktion und den zuständigen Dienststellen des Parlaments noch immer fehlt; fordert die PfE-Fraktion und die zuständigen Dienststellen des Parlaments auf, die offenen Fragen rasch zu klären und die Entlastungsbehörde über die Ergebnisse zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>138.</NO.P>nimmt Medienberichte zur Kenntnis, in denen die PfE-Fraktion beschuldigt wird, im zweiten Halbjahr 2024 Mittel in Höhe von mindestens 171 644 EUR missbräuchlich verwendet zu haben; nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung des Parlaments die PfE-Fraktion um Klarstellung ersucht hat; stellt fest, dass die Entlastungsbehörde noch nicht unterrichtet wurde, erwartet jedoch, unverzüglich über alle weiteren Entwicklungen und das Ergebnis der administrativen Folgemaßnahmen in dieser Angelegenheit unterrichtet zu werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>139.</NO.P>nimmt Berichte des deutschen Nachrichtenmagazins Stern zur Kenntnis, wonach ein Mitglied der Fraktion Europa der Souveränen Nationen (ESN-Fraktion) einen Fraktionskongress ausgerichtet hat, an dem Bedienstete und Familienangehörige beteiligt waren, wobei potenzielle Kosten zulasten des Haushalts des Parlaments unter Haushaltsposten 400 verbucht wurden, und dass während dieser Veranstaltung mutmaßlich Spenden für ein rechtsgerichtetes Frauennetzwerk gesammelt wurden, das mit engen Familienangehörigen und Bediensteten der Mitglieder der ESN-Fraktion verbunden ist; weist darauf hin, dass die Ausgaben unter Haushaltsposten 400 strikt auf die parlamentarischen Tätigkeiten der Fraktionen beschränkt sein und in vollem Einklang mit den geltenden Vorschriften stehen müssen; fordert die GD FINS nachdrücklich auf, den Fall zu untersuchen und die Entlastungsbehörde unverzüglich zu unterrichten, wenn ein Verstoß festgestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>140.</NO.P>verweist erneut auf die den Fraktionen übertragene alleinige finanzielle Verantwortung und ihre Verpflichtung, eine wirtschaftliche Haushaltsführung, wirksame Kontrollen und eine uneingeschränkte Rechenschaftspflicht hinsichtlich öffentlicher Mittel sicherzustellen; fordert angemessene Überwachungsmechanismen innerhalb der GD FINS durch die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>141.</NO.P>betont, dass die Wahrung der demokratischen Integrität und die Schaffung eines fairen Umfelds für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen für das wirksame Funktionieren und die Glaubwürdigkeit der Union von entscheidender Bedeutung sind; stellt fest, dass die Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen (im Folgenden „Behörde“), eine unabhängige Einrichtung der Union, seit ihrer Einrichtung am 1. September 2016 und seit dem 1. Januar 2017, als sie ihren vollen operativen Status erlangte, aktiv an diesen Bemühungen beteiligt ist; weist darauf hin, dass die Behörde von den gesetzgebenden Organen der Union beauftragt wurde, die Einhaltung der Vorschriften zu registrieren, zu überwachen und erforderlichenfalls Sanktionen gegen europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen zu verhängen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>142.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Behörde ein Netz von Einrichtungen und Institutionen, die für die gemeinsame Verteidigung der europäischen Demokratie relevant sind, proaktiv angesprochen und sie entsprechend sensibilisiert hat; hebt hervor, dass die Behörde insbesondere mit dem Parlament zusammengearbeitet hat, das das Sekretariat des Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten bereitstellt, um die Verfahrenseffizienz zu maximieren; stellt fest, dass die Zusammenarbeit bei den operativen Aspekten auch mit mehreren anderen Interessenträgern der Union, darunter dem Europäischen Auswärtigen Dienst und dem Europäischen Datenschutzausschuss, gestärkt wurde; stellt fest, dass die Behörde ihre Zusammenarbeit mit Europol verstärkt hat, indem sie eine Vereinbarung über den Austausch strategischer Informationen über durch den Cyberraum ermöglichte rechtswidrige Eingriffe in die Demokratie der Union unterzeichnet hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>143.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde 2024 mehrere präventive Empfehlungen in Bezug auf die Einhaltung der Bestimmungen an die europäischen politischen Parteien und Stiftungen abgegeben hat, um entsprechenden Risiken zu begegnen, bevor diese eintreten, insbesondere um die internen Verfahren der europäischen politischen Parteien und Stiftungen im Bereich Spenden, Zuwendungen und der von ihnen geplanten Tätigkeiten zu verbessern; begrüßt, dass die Behörde in elf Fällen auf Ersuchen auch Leitlinien bereitgestellt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>144.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde europäischen politischen Parteien und europäischen politischen Stiftungen in acht Fällen die Möglichkeit eingeräumt hat, Abhilfemaßnahmen in Bezug auf Kontrollen der Einhaltung der finanziellen Verpflichtungen zu ergreifen, die verbotene Spenden sowie Fälle der finanziellen Unterstützung anderer Einrichtungen im Rahmen gemeinsamer Tätigkeiten betreffen; begrüßt, dass die Behörde weiterhin darauf achtet, dass mit Abhilfemaßnahmen mit langfristiger Wirkung die dauerhafte Einhaltung der Vorschriften in den betreffenden Bereichen sichergestellt wird; nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde im Laufe des Jahres 2024 einen Sanktionsbeschluss erlassen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>145.</NO.P>begrüßt, dass die Behörde auch weiterhin umfassende Leitlinien auf ihrer Website veröffentlicht hat, in denen auf die am häufigsten ermittelten Risikobereiche und potenziell problematischen Strukturen bei der Regulierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen verwiesen wird; begrüßt, dass sie auch allen europäischen politischen Parteien und europäischen politischen Stiftungen ihre Erkenntnisse und Leitlinien von allgemeinem Interesse mitgeteilt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>146.</NO.P>begrüßt die Veröffentlichung der Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2025 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. L, 2025/2445, 8.12.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/2445/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, mit der neue Anforderungen an europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen festgelegt werden mit dem Ziel, die demokratische Integrität und die Widerstandsfähigkeit zu stärken; hebt insbesondere hervor, dass europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen nun auch sicherstellen müssen, dass ihre Mitgliedsparteien bzw. Mitgliedsorganisationen die Werte achten, auf die sich die Union gemäß Artikel 2 EUV gründet; stellt ferner fest, dass die Schutzmaßnahmen gegen Einflussnahme aus dem Ausland verstärkt wurden und dass das überarbeitete Sanktionssystem vorsieht, dass bei quantifizierbaren Verstößen – etwa Verstößen gegen die Spendenvorschriften oder das Verbot der Finanzierung nationaler Parteien – Sanktionen verhängt werden, ohne dass die Möglichkeit besteht, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen; nimmt in diesem Zusammenhang die umfassenden präventiven Leitlinien der Behörde in Form des Aktionsplans zur Einhaltung der Rechtsvorschriften (Regulatory Compliance Action Plan, R-CAP), durch die eine reibungslose und wirksame Umsetzung gefördert werden soll, wohlwollend zur Kenntnis; befürwortet die Entscheidung, auch innerhalb der Mitgliedsorganisationen Berechtigungsprüfungen einzuführen, um sicherzustellen, dass sich auch die Mitgliedsorganisationen an die in Artikel 2 EUV festgelegten Werte halten, und bei der Finanzierung europäischer politischer Parteien durch das Parlament die demokratische Integrität zu wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>147.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde nur auf Antrag des Parlaments, des Rates oder der Kommission eine Überprüfung der Einhaltung der Werte, auf die sich die Union gründet, einleiten kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>148.</NO.P>betont, dass angesichts des erweiterten Anwendungsbereichs des Verfahrens zur Überprüfung der Werte, das nun auch für Mitgliedsparteien und Mitgliedsorganisationen gilt, und anderer Neuerungen in der Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445, einschließlich der begrüßenswerten Ergänzungen hinsichtlich des Schutzes der Demokratie in Europa vor Einflussnahme aus dem Ausland, die personellen Ressourcen der Behörde entsprechend aufgestockt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>149.</NO.P>stellt fest, dass die unter dem Haushaltsposten 402 eingesetzten Mittel 2024 wie folgt verwendet wurden<FOOTNOTE><FIELD> Alle Beträge in EUR.</FIELD></FOOTNOTE>:</P></ACTION><ACTION><P><TABLE><TGROUP COLS="7"><COLSPEC COLNAME="C1" COLNUM="1" COLWIDTH="20.56*"/><COLSPEC COLNAME="C2" COLNUM="2" COLWIDTH="12.12*"/><COLSPEC COLNAME="C3" COLNUM="3" COLWIDTH="12.49*"/><COLSPEC COLNAME="C4" COLNUM="4" COLWIDTH="14.64*"/><COLSPEC COLNAME="C5" COLNUM="5" COLWIDTH="13.47*"/><COLSPEC COLNAME="C6" COLNUM="6" COLWIDTH="14.08*"/><COLSPEC COLNAME="C7" COLNUM="7" COLWIDTH="12.64*"/><TBODY><ROW><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P>Partei (2024)</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P>Abkürzung</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P>Eigenmittel</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>Endgültiger Beitrag des EP<FOOTNOTE><FIELD> Gemäß dem Beschluss des Präsidiums vom 9. März 2026 zusammengesetzt aus dem zweiten Teil der endgültigen Finanzierung 2023 und dem ersten Teil der endgültigen Finanzierung 2024.</FIELD></FOOTNOTE></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P>Einnahmen insgesamt</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P>Beitrag des EP zu den erstattungs-fähigen Ausgaben in %</P><P>(max. 90 %)</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P>Spezifische Reserve nach 2024</P><P>Abschluss<FOOTNOTE><FIELD> Der nach den allgemein anerkannten Buchführungsgrundsätzen erstellte Jahresabschluss 2024, bereinigt um die Auswirkungen der Neuklassifizierungen aus dem Abschluss des Haushaltsjahres 2024.</FIELD></FOOTNOTE></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P>Europäische Volkspartei</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P>PPE</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P>2 124 050</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>11 655 962</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P>13 780 012</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P>90 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P>261 623</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P>Sozialdemokratische Partei Europas</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P>SPE</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P>1 579 596</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>8 399 744</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P>9 979 340</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P>90 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P>987 745</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P>Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P>ALDE</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P>766 992</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>5 726 982</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P>6 493 974</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P>90 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P>414 768</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P>Europäische Grüne Partei</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P>EGP</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P>713 874</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>6 020 217</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P>6 734 091</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P>90 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P>993 646</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P>Europäische Konservative und Reformer</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P>ECR-Partei</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P>780 974</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>3 430 937</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P>4 211 911</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P>90 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P>-273 939</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P>Partei der Identität und Demokratie<FOOTNOTE><FIELD> Seit Juli 2024 „Patriots.eu“.</FIELD></FOOTNOTE></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P>ID-Partei</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P>219 813</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>1 323 019</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P>1 542 832</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P>90 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P>22 063</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P>Partei der Europäischen Linken</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P>EL</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P>211 643</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>2 095 650</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P>2 307 293</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P>90 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P>-42 833</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P>Europäische Demokratische Partei</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P>EDP</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P>204 400</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>1 650 075</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P>1 854 475</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P>90 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P>154 132</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P>Europäische Freie Allianz</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P>EFA</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P>232 056</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>1 056 844</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P>1 288 899</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P>90 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P>-7 391</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P>Europäische Christliche Politische Bewegung<FOOTNOTE><FIELD> Seit März 2025 „Europäische Christliche Politische Partei“.</FIELD></FOOTNOTE></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P>ECPM</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P>100 896</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>985 861</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P>1 086 757</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P>90 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P>-59 624</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">INSGESAMT</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P> </P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">6 934 294</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">42 345 292</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">49 279 586</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P> </P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">2 450 191</STRING></P></ENTRY></ROW></TBODY></TGROUP></TABLE></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>150.</NO.P>stellt fest, dass die unter dem Haushaltsposten 403 eingesetzten Mittel 2024 wie folgt verwendet wurden<FOOTNOTE><FIELD> Alle Beträge in EUR.</FIELD></FOOTNOTE>:</P></ACTION><ACTION><P><TABLE><TGROUP COLS="8"><COLSPEC COLNAME="C1" COLNUM="1" COLWIDTH="15.14*"/><COLSPEC COLNAME="C2" COLNUM="2" COLWIDTH="11.71*"/><COLSPEC COLNAME="C3" COLNUM="3" COLWIDTH="10.63*"/><COLSPEC COLNAME="C4" COLNUM="4" COLWIDTH="11.61*"/><COLSPEC COLNAME="C5" COLNUM="5" COLWIDTH="13.1*"/><COLSPEC COLNAME="C6" COLNUM="6" COLWIDTH="13.1*"/><COLSPEC COLNAME="C7" COLNUM="7" COLWIDTH="12.8*"/><COLSPEC COLNAME="C8" COLNUM="8" COLWIDTH="11.91*"/><TBODY><ROW><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P>Stiftung (2024)</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P>Abkürzung</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P>Zugehörig zur Partei</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>Eigenmittel</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P>EP-Finanzhilfe</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P>Einnahmen insgesamt</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P>EP-Finanzhilfe zu den erstattungs-fähigen Ausgaben in % (max. 95 %)</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P>Spezifische Reserve nach 2024</P><P>Abschluss<FOOTNOTE><FIELD> Der nach den allgemein anerkannten Buchführungsgrundsätzen erstellte Jahresabschluss 2024, bereinigt um die Auswirkungen der Neuklassifizierungen aus dem Abschluss des Haushaltsjahres 2024.</FIELD></FOOTNOTE></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P>Wilfried-Martens-Zentrum für europäische Studien</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P>WMCES</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P>PPE</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>808 035</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P>6 378 510</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P>7 186 545</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P>95 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P>1 320 717</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P>Stiftung für progressive europäische Studien</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P>FEPS</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P>SPE</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>663 502</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P>5 204 666</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P>5 868 168</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P>93 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P>251 466</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P>Europäisches Liberales Forum</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P>ELF</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P>ALDE</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>373 621</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P>2 722 333</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P>3 095 954</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P>89 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P>638 880</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P>Grüne Europäische Stiftung</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P>GEF</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P>EGP</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>170 098</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P>2 317 344</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P>2 487 442</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P>95 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P>40 821</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P>Neue Richtung – Stiftung für europäische Reformen<FOOTNOTE><FIELD> Seit Juli 2025 „Neue Richtung – Stiftung für europäischen Konservatismus“.</FIELD></FOOTNOTE></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P>ND</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P>ECR-Partei</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>200 408</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P>1 894 279</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P>2 094 686</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P>95 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P>134 704</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P>Stiftung „Association pour l'Identité et Démocratie“<FOOTNOTE><FIELD> Seit Oktober 2024 „Stiftung Patrioten für Europa“.</FIELD></FOOTNOTE></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P>ID-Stiftung</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P>ID-Partei</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>114 557</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P>531 757</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P>646 313</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P>95 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P>-62 575</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P>Europa Umwandeln</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P>TE</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P>EL</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>82 852</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P>1 234 833</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P>1 317 685</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P>95 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P>69 496</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P>Institut Europäischer Demokraten</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P>IED</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P>EDP</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>39 000</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P>530 090</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P>569 090</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P>87 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P>-113 763</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P>Coppieters-Stiftung</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P>Coppieters</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P>EFA</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>102 481</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P>536 397</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P>638 878</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P>95 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P>288 315</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P>Sallux</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P>Sallux</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P>ECPM</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>28 952</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P>420 000</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P>448 952</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P>93 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P>8 781</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C1" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">INSGESAMT</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C2" VALIGN="MIDDLE"><P> </P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C3" VALIGN="MIDDLE"><P> </P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">2 583 505</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C5" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">21 770 208</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C6" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">24 353 713</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C7" VALIGN="MIDDLE"><P> </P></ENTRY><ENTRY ALIGN="CENTER" COLNAME="C8" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">2 576 842</STRING></P></ENTRY></ROW></TBODY></TGROUP></TABLE></P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>