<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0127</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2024: Gesamthaushaltsplan der EU – Europäischer Rat und Rat</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0051/2026 - Berichterstatter: Pasquale Tridico)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat (2025/2147(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/207, 22.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/budget/2024/207/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 (COM(2025)0359 – C10‑0147/2025)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/4944, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4944/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rates an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2024 durchgeführten internen Prüfungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zusammen mit den Antworten der Organe<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5409, 8.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5409/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 266, 267 und 268,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10‑0051/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>schiebt seinen Beschluss über die Entlastung der Generalsekretärin des Rates für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Rates und des Rates für das Haushaltsjahr 2024 auf;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat, sind (2025/2147(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10‑0051/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die demokratische Legitimität der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union in erster Linie aus der strikten Einhaltung der Verträge resultiert, in denen das institutionelle Gleichgewicht und die klare Aufteilung der Zuständigkeiten festgelegt sind; in der Erwägung, dass Transparenz, Rechenschaftspflicht und eine wirtschaftliche Haushaltsführung wesentliche Verpflichtungen aller Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union bei der Verwendung von Steuergeldern sind; in der Erwägung, dass es die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass gemäß Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) allein das Parlament für die Erteilung der Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Union zuständig ist, und dass der Haushaltsplan des Europäischen Rates und des Rates ein Einzelplan des Haushaltsplans der Union ist und daher ungeachtet seines zwischenstaatlichen Charakters durch die Verträge und die Haushaltsordnung rechtlich dazu gebunden ist, Transparenz, Rechenschaftspflicht und eine wirtschaftliche Haushaltsführung sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass der Europäische Rat gemäß Artikel 15 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) keine legislativen Aufgaben wahrnimmt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 317 AEUV den Haushaltsplan der EU in eigener Verantwortung entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung auszuführen hat und dass nach dem geltenden Rahmen die Kommission den anderen Unionsorganen die erforderlichen Befugnisse zur Ausführung der sie betreffenden Einzelpläne des Haushaltsplans übertragen muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rat gemäß Artikel 235 Absatz 4 und Artikel 240 Absatz 2 AEUV vom Generalsekretariat des Rates (im Folgenden „Generalsekretariat“) unterstützt wird; in der Erwägung, dass die Generalsekretärin des Rates für die ordnungsgemäße Verwaltung der in Einzelplan II des Haushaltsplans der EU eingesetzten Mittel in vollem Umfang verantwortlich ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament seit mehr als zwanzig Jahren die bewährte und anerkannte Praxis verfolgt, allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU Entlastung zu erteilen; in der Erwägung, dass die Kommission die Auffassung teilt, dass die Praxis, jedem Organ, jeder Einrichtung und jeder sonstigen Stelle der EU Entlastung für seine bzw. ihre Verwaltungsausgaben zu erteilen, fortgesetzt werden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 59 Absatz 1 der Haushaltsordnung den anderen Unionsorganen die erforderlichen Befugnisse zur Ausführung der sie betreffenden Einzelpläne des Haushaltsplans überträgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament seit der Haushaltsentlastung 2009 aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft des Rates beim Entlastungsverfahren seine Aufgabe der demokratischen Kontrolle nicht wahrnehmen kann und wiederholt gezwungen wurde, dem Generalsekretär des Rates die Entlastung zu verweigern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass der Europäische Rat und der Rat als Unionsorgane, die Mittel aus dem Gesamthaushaltsplan der EU erhalten, transparent sein und einer demokratischen Rechenschaftspflicht gegenüber den Unionsbürgerinnen und -bürgern und einer demokratischen Kontrolle im Hinblick auf ihre Ausgaben öffentlicher Mittel unterliegen sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gemäß Artikel 15 Absatz 3 AEUV in ihrer Geschäftsordnung dafür sorgen müssen, dass ihre Verfahren transparent sind, dass die Europäische Bürgerbeauftragte (im Folgenden „Bürgerbeauftragte“) jedoch in mehreren ihrer Untersuchungen und Entscheidungen Kritik am Rat wegen mangelnder Transparenz geübt hat, was darauf hindeutet, dass der Rat den kritischen Zusammenhang zwischen Demokratie und Transparenz bei der Beschlussfassung nicht vollständig erkannt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden „EuGH“) das Recht der Steuerzahler und der Öffentlichkeit bestätigt wurde, über die Verwendung öffentlicher Einnahmen informiert zu werden, und dass das Gericht in seinem Urteil vom 25. Januar 2023 in der Rechtssache T‑163/21<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichts vom 25. Januar 2023, De Capitani/Rat der Europäischen Union, T-163/21, ECLI:EU:T:2023:15.</FIELD></FOOTNOTE>, De Capitani/Rat der Europäischen Union, zur Transparenz im Gesetzgebungsprozess der EU festgestellt hat, dass die vom Rat in seinen Arbeitsgruppen erstellten Dokumente nicht technischer, sondern legislativer Art sind und daher der Möglichkeit von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten unterliegen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass der Haushalt des Rates unter die MFR-Rubrik 7 „Europäische öffentliche Verwaltung“ fällt, die sich im Jahr 2023 auf insgesamt 13,3 Mrd. EUR belief (was 6,9 % des Gesamthaushalts der EU entsprach); stellt fest, dass der Haushalt des Rates mit rund 0,7 Mrd. EUR 5,26 % der gesamten Verwaltungsausgaben der EU ausmacht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2024 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) eine Stichprobe von 70 Vorgängen geprüft hat, die unter die Rubrik „Europäische öffentliche Verwaltung“ fallen, also ebenso viele wie im Jahr 2023; stellt ferner fest, dass dem Rechnungshof zufolge die Verwaltungsausgaben Ausgaben für Personal umfassen, einschließlich der Ausgaben für Ruhegehälter, die im Jahr 2024 etwa 69 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausmachten, sowie die Ausgaben für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie, und dass seine langjährige Arbeit zeigt, dass diese Ausgaben insgesamt risikoarm sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass 16 (23 %) der 70 Vorgänge Fehler aufwiesen, dass der Rechnungshof jedoch auf der Grundlage der drei quantifizierten Fehler zu der Einschätzung kam, dass die Fehlerquote unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle lag; stellt fest, dass im Bericht des Rechnungshofs keine spezifischen Probleme in Bezug auf den Rat festgestellt wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sachstand beim Entlastungsverfahren</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>bedauert zutiefst, dass das Parlament dem Rat seit 2009 und erneut für das Haushaltsjahr 2023 die Entlastung verweigern muss, weil der Rat sich trotz wiederholter Versuche des Parlaments, eine konstruktive Zusammenarbeit aufzubauen, weiterhin weigert, mit dem Parlament im Rahmen des Entlastungsverfahrens zusammenzuarbeiten, wodurch das Parlament daran gehindert wird, eine fundierte Entscheidung auf der Grundlage einer ernstzunehmenden und gründlichen Prüfung der Ausführung des Haushaltsplans des Rates zu treffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass die zuständigen Dienststellen des Parlaments am 22. September 2025 im Namen des Berichterstatters für das Entlastungsverfahren einen Fragebogen mit 103 für das Parlament wichtigen Fragen an das Generalsekretariat übermittelt haben, um eine gründliche Prüfung der Ausführung des Haushaltsplans des Rates und der Verwaltung des Rates zu ermöglichen; stellt ferner fest, dass ähnliche Fragebögen an alle anderen Organe versandt wurden, die allesamt sämtliche Fragen des Parlaments ausführlich beantwortet haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>bedauert, dass das Generalsekretariat dem Parlament am 3. Oktober 2025 erneut mitgeteilt hat, dass es den Fragebogen des Parlaments nicht beantworten werde und dass der Rat nicht an der Anhörung teilnehmen werde, die im Rahmen des Entlastungsverfahrens für den 6. November 2025 anberaumt wurde und an der alle anderen eingeladenen Organe teilnahmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>weist erneut auf das Vorrecht des Parlaments hin, gemäß Artikel 319 AEUV sowie gemäß den anwendbaren Bestimmungen der Haushaltsordnung und der Geschäftsordnung des Parlaments im Einklang mit der geltenden Auslegung und Verfahrensweise Entlastung zu erteilen, insbesondere auf die Befugnis, Entlastung zu erteilen, damit die Transparenz gewahrt und die demokratische Rechenschaftspflicht gegenüber den Steuerzahlern in der Union sichergestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, dass die Kommission gemäß Artikel 59 Absatz 1 der Haushaltsordnung den anderen Unionsorganen die erforderlichen Befugnisse zur Ausführung der sie betreffenden Einzelpläne des Haushaltsplans überträgt, und hält es daher für unverständlich, dass der Rat es für angebracht hielte, wenn der Kommission Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Rates erteilt würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass das Parlament seit mehr als 20 Jahren die bewährte und anerkannte Praxis verfolgt, allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU, zu denen auch der Rat gehört, Entlastung zu erteilen; weist erneut darauf hin, dass die Kommission erklärt hat, dass sie nicht in der Lage ist, die Ausführung des Haushaltsplans der anderen Unionsorgane zu überwachen; hebt die von der Kommission erneut geäußerte Auffassung hervor, dass die Praxis, jedem Unionsorgan Entlastung für seine Verwaltungsausgaben und die Ausführung des EU-Haushaltplans zu erteilen, weiterhin direkt vom Parlament fortgesetzt werden sollte, um die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu wahren; weist darauf hin, dass alle anderen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen im Rahmen des Entlastungsverfahrens uneingeschränkt mit dem Parlament zusammenarbeiten, und hält die Weigerung des Rates, dies zu tun, für ungerechtfertigt und unvereinbar mit dem in den Verträgen verankerten Grundsatz der institutionellen Loyalität;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass die derzeitige Situation bedeutet, dass das Parlament nur die Berichte des Rechnungshofs und der Bürgerbeauftragten sowie die öffentlich zugänglichen Informationen auf der Website des Rates prüfen kann, was es dem Parlament unmöglich macht, eine fundierte Entscheidung über die Erteilung der Entlastung zu treffen; betont, dass das Vorrecht des Parlaments, seine Kontrollfunktion wirksam auszuüben, durch die mangelnde Zusammenarbeit seitens des Rates untergraben wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>bedauert, dass es dem Rat seit mehr als einem Jahrzehnt an politischer Bereitschaft mangelt, im Rahmen des jährlichen Entlastungsverfahrens mit dem Parlament zusammenzuarbeiten, wodurch in struktureller Hinsicht ein toter Winkel im System von Kontrolle und Gegenkontrolle der Union entstanden ist, und dass sich dies dauerhaft negativ auf beide Organe auswirkt und die Verwaltung und demokratische Kontrolle des Haushalts der EU in Verruf bringt sowie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Union als transparentes Gebilde schwächt; betont, dass der in den Verträgen festgelegte Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit durch diese anhaltende institutionelle Blockade untergraben wird; ist der Ansicht, dass der Rahmen für die haushaltspolitische Steuerung der Union weiter an Legitimität verlieren könnte, wenn die Zusammenarbeit weiterhin verweigert wird; betont, dass sich der Rat an dieselben Normen im Hinblick auf die Rechenschaft halten muss wie die anderen Unionsorgane;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>bekräftigt, dass die fortgesetzte Weigerung des Rates, sich auf das Entlastungsverfahren einzulassen, eine nicht hinnehmbare Verletzung der demokratischen Rechenschaftspflicht darstellt; fordert die Einführung konkreter und wirksamer Maßnahmen, um sicherzustellen, dass jedes Organ der Union, das seinen Transparenzpflichten nicht nachkommt, in vollem Umfang zur Rechenschaft gezogen wird, indem praktische Maßnahmen im Einklang mit Artikel 59 Absatz 1 der Haushaltsordnung und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung geprüft werden, die Anreize für die Zusammenarbeit schaffen, darunter strengere Auflagen in Verwaltungsvereinbarungen und strengere Anforderungen an die Berichterstattung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>weist darauf hin, dass das Recht der Steuerzahler und der Öffentlichkeit, über die Verwendung öffentlicher Einnahmen auf dem Laufenden gehalten zu werden, durch die Rechtsprechung des EuGH gestützt wird; fordert daher, dass das Vorrecht des Parlaments und seine Rolle als Garant des Grundsatzes der demokratischen Rechenschaftspflicht uneingeschränkt geachtet werden; fordert den Rat auf, den vom Parlament im Rahmen des Entlastungsverfahrens angenommenen Empfehlungen gebührend nachzukommen, und besteht darauf, dass Artikel 14 Absatz 1 EUV uneingeschränkt angewandt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass der Vertreter des Ratsvorsitzes am 6. Mai 2025 in seinen Äußerungen im Plenum des Parlaments die Bereitschaft des Ratsvorsitzes zum Ausdruck gebracht hat, bei der Entlastung für den Einzelplan des Rates des Haushaltsplans der EU eine sinnvolle und pragmatische Zusammenarbeit zwischen den Organen einzugehen, und fordert, dass diese Absicht umgehend in konkrete Schritte umgesetzt wird; fordert den Rat daher auf, die Verhandlungen mit dem Parlament auf höchster Ebene unter Einbeziehung der Generalsekretäre und der Präsidenten beider Organe so bald wie möglich wieder aufzunehmen, um den Stillstand zu überwinden und eine Lösung zu finden, die die institutionellen Zuständigkeiten des Parlaments und des Rates im Entlastungsverfahren achtet und für Transparenz und eine zuverlässige demokratische Kontrolle des Haushaltsvollzugs sorgt; fordert die Juristischen Dienste der Kommission und des Rates erneut auf, ein Rechtsgutachten zu möglichen auf den Verträgen beruhenden Lösungen zur Durchsetzung der Rechenschaftspflicht des Rates im Rahmen des Entlastungsverfahrens vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont, dass die derzeitige Situation zwar durch eine bessere interinstitutionelle Zusammenarbeit im Rahmen der bestehenden Verträge verbessert werden muss, das Entlastungsverfahren jedoch durch eine Überarbeitung der Verträge klarer und transparenter gestaltet werden könnte, indem dem Parlament die ausdrückliche Befugnis eingeräumt wird, allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU einzeln Entlastung zu erteilen; betont jedoch, dass angesichts der noch ausstehenden Überprüfung die derzeitige Situation durch eine verstärkte interinstitutionelle Zusammenarbeit verbessert werden muss; fordert den Rat in diesem Sinne nachdrücklich auf, aktiv mit dem Parlament zusammenzuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>weist darauf hin, dass das Parlament trotz der seit Langem bestehenden mangelnden Bereitschaft des Rates zur Zusammenarbeit beim Entlastungsverfahren in diesem Bericht unter Wahrung der nationalen Souveränität, der Verträge und des Grundsatzes der wirtschaftlichen Haushaltsführung dennoch einige politische Prioritäten betont und einige Bemerkungen zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement des Rates sowie andere für das Entlastungsverfahren relevante Bemerkungen darlegt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt fest, dass sich die Bemerkungen in den folgenden Abschnitten angesichts der mangelnden Zusammenarbeit des Rates mit dem Parlament in erster Linie auf die auf der Website des Rates veröffentlichten aggregierten Informationen stützen, die nur wenige Einzelheiten enthalten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Politische Prioritäten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>weist darauf hin, dass die Union im Jahr 2024 zugesagt hat, der Ukraine im Rahmen der Ukraine-Fazilität für den Zeitraum 2024-2027 planbare finanzielle Unterstützung zu gewähren; betont in diesem Zusammenhang, dass es die besondere Verantwortung des Rates und des Generalsekretariats ist, bei allen Verwaltungsausgaben des Rates im Zusammenhang mit der Beschlussfassung, den Sitzungen und logistischen Vorkehrungen bezüglich der Ukraine für Transparenz, Integrität und eine wirtschaftliche Haushaltsführung zu sorgen sowie über die entsprechenden Kosten und die Vertragsverwaltung transparent Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>bedauert, dass der Rat sein Vorrecht bei den Nominierungs- und Ernennungsverfahren für zahlreiche Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union ausübt, ohne die Ansichten der Beteiligten oder die Empfehlungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>nimmt mit Besorgnis das Vorgehen des Rates bei der von einzelnen Mitgliedstaaten vorgenommenen Ernennung für die meisten Ämter zur Kenntnis, wodurch möglicherweise die Überprüfung der fachlichen Qualifikationen der Kandidaten eingeschränkt wird; besteht daher darauf, dass das Vorrecht des Rates hinsichtlich der Frage überprüft wird, wie die Beteiligung der betroffenen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen sichergestellt und gestärkt und wie die Legitimität der Ernennungen erhöht werden kann; schlägt vor, dass eine Möglichkeit, um sicherzustellen, dass die Kandidaten über die erforderlichen Qualifikationen verfügen, darin bestehen könnte, auf dasselbe Prüfverfahren durch ein externes Gremium zurückzugreifen, das im Rahmen der Ernennung von Richtern und Generalanwälten des EuGH zum Einsatz kommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>weist darauf hin, dass der Rat gemäß Artikel 286 Absatz 2 AEUV die Mitglieder des Rechnungshofs nach Anhörung des Parlaments ernennt; weist darauf hin, dass das Parlament auf der Grundlage dieser Vorgabe eine Stellungnahme zu den Kandidaten abgibt; bedauert, dass der Rat die vom Parlament in seiner beratenden Funktion hinsichtlich der Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofs abgegebenen Empfehlungen wiederholt missachtet hat; weist darauf hin, dass die Stellungnahme des Parlaments zwar für den Rat nicht bindend ist, dass Kandidaten, die eine ablehnende Stellungnahme erhalten haben, ihre Bewerbungen jedoch zurückgezogen und somit die Entscheidung des Parlaments akzeptiert und die Rolle des Parlaments als demokratische Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit dem Schutz des Haushalts der EU anerkannt haben; fordert den Rat auf, die Rolle des Parlaments anzuerkennen und im Entlastungsverfahren mit ihm zusammenzuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>betont, dass durch das anhaltende unausgewogene Geschlechterverhältnis unter den Mitgliedern des Rechnungshofs die Gleichstellungsziele der Union untergraben werden; fordert den Rat erneut auf, dieses Problem anzugehen, indem er das Ernennungsverfahren überarbeitet und konkrete Maßnahmen ergreift, beispielsweise indem er die Mitgliedstaaten verpflichtet, mindestens zwei Kandidaten unterschiedlichen Geschlechts vorzuschlagen, sodass eine ausgewogenere und repräsentativere Zusammensetzung des Rechnungshofs sichergestellt wird, wobei die Grundsätze der Leistung, der Exzellenz und der Chancengleichheit zu achten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>bekräftigt seine Forderung, einen Rat der Verteidigungsminister als institutionelles Forum für die politische und strategische Koordinierung einzurichten; ist der Ansicht, dass eine ständige und eigens für Verteidigungsfragen zuständige Ratsformation der Notwendigkeit Rechnung tragen würde, dass die Union mehr Verantwortung für ihre eigene Sicherheit und Verteidigung übernimmt, und damit die Einrichtung eines Ausschusses für Sicherheit und Verteidigung im Parlament und die Ernennung eines Kommissionsmitglieds für Verteidigung und Raumfahrt in der Kommission ergänzen würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>bedauert, dass der Rat bislang die Entschließung des Parlaments vom 17. Dezember 2020 zur Notwendigkeit einer gesonderten Ratsformation „Gleichstellung der Geschlechter“ ignoriert hat; beharrt darauf, dass ein spezielles institutionelles Forum eine stärkere Integration der Gleichstellung der Geschlechter in die politischen Maßnahmen und Strategien der EU sowie eine wesentliche Koordinierung und Fortschritte bei den wichtigsten Dossiers im Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter sicherstellen würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>weist darauf hin, dass die Richter und Generalanwälte des Gerichtshofs von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen nach Anhörung eines Ausschusses ernannt werden, der die Aufgabe hat, eine Stellungnahme zur Eignung der in Frage kommenden Bewerber für die Wahrnehmung der erforderlichen Aufgaben abzugeben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte in ihrer Entscheidung vom 9. September 2024 über die strategische Initiative zum Sponsoring des Vorsitzes des Rates den Rat aufgefordert hat, eine Bestandsaufnahme darüber vorzunehmen, wie die vom Rat angenommenen unverbindlichen Regeln für die Nutzung von Sponsoring durch seinen Vorsitz (im Folgenden „Leitlinien“) umgesetzt werden, und weitere mögliche Maßnahmen zu prüfen, die dazu beitragen könnten, die mit der Nutzung von Sponsoring verbundenen Risiken, darunter das Risiko von Interessenkonflikten sowie Reputationsrisiken, zu mindern; entnimmt dem Jahresbericht 2024 der Bürgerbeauftragten mit Besorgnis, dass der Rat die Bedenken der Öffentlichkeit in Bezug auf den Einsatz von Sponsoring durch Unternehmen noch immer nicht vollständig ausgeräumt hat, da es immer wieder an Transparenz in Bezug auf die Identität der Sponsoren, die Art ihrer Unterstützung und die Vorteile, die sie im Gegenzug erhalten, mangelt und die Sponsoren nach wie vor in der Lage waren, das Logo des Vorsitzes für kommerzielle Zwecke zu verwenden; fordert den Rat auf, die Leitlinien verbindlich zu machen; bekräftigt seine Forderung an den Rat, einen Haushaltsplan für den Ratsvorsitz bereitzustellen, um für angemessene und einheitliche Standards hinsichtlich Effizienz und Wirksamkeit bei der Arbeit im Rat im Allgemeinen zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert die turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitze im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Workshops des Haushaltskontrollausschusses des Parlaments vom 27. Juni 2023 auf, das Sponsoring durch Unternehmen als Beitrag zur Deckung ihrer Ausgaben einzustellen, da es die Gefahr von Interessenkonflikten birgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>nimmt die zunehmende Beteiligung des Europäischen Rates an legislativen Dossiers zur Kenntnis und weist darauf hin, dass diese Rolle Aufsicht und eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Haushaltsbehörde im Rahmen des Entlastungsverfahrens erfordert; fordert den Rat auf, dafür zu sorgen, dass seine Maßnahmen im Einklang mit den für andere Unionsorgane geltenden Normen transparent und rechenschaftspflichtig durchgeführt werden, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>bedauert zutiefst, dass die Regierung Ungarns ihre Rolle im Rahmen des turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitzes im Jahr 2024 missbraucht hat, indem sie an hochrangigen internationalen Sitzungen teilgenommen hat, bei denen die Grundwerte der Union und die vereinbarten gemeinsamen Standpunkte untergraben wurden; fordert den Rat auf, sämtliche Verhaltensweisen eines den Vorsitz führenden Mitgliedstaats, die nicht mit den Werten der Union vereinbar sind, entschieden zu verurteilen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass künftige Vorsitze ihre Aufgaben in voller Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Union wahrnehmen und so die Integrität und Glaubwürdigkeit der Union wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>betont, dass das Verfahren der Einstimmigkeit in den Verträgen zwar weiterhin als ein wesentlicher Grundsatz besteht, seine Anwendung jedoch unter bestimmten Umständen und in wesentlichen Politikbereichen einem zeitnahen und wirksamen Agieren der Union im Wege stehen kann, unter anderem, indem es das Beschlussfassungsverfahren der Union lähmt und es daher anfällig für Erpressungen durch Mitgliedstaaten macht, insbesondere durch diejenigen, die die Rechtsstaatlichkeit nicht achten; äußert in diesem Zusammenfang erneut sein Bedauern über die Blockadehaltung der Regierung Ungarns im Europäischen Rat; stellt fest, dass anhaltende politische Blockaden das Vertrauen sowie die Wirksamkeit des Europäischen Rates weiterhin untergraben; fordert, dass im Rahmen des geltenden Vertragsrahmens gezielte Vertragsreformen oder alternativ praktische Verbesserungen vorgenommen werden, um die Transparenz, die demokratische Entscheidungsfindung, die Rechenschaftspflicht und die Effizienz der Tätigkeit des Europäischen Rates zu stärken; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung an den Ministerrat, bei Beschlüssen in Bereichen, die für die Union von strategischem Interesse sind, von der Einstimmigkeit zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit überzugehen; stellt ferner fest, dass das Erfordernis der Einstimmigkeit ein erhebliches Hindernis für die wirksame Reaktion auf das Vorgehen Russlands darstellt, insbesondere bei der Verhängung von Sanktionen, die alle drei Monate verlängert werden müssen, wodurch die Gefahr besteht, dass die Fähigkeit der Union, entschlossen und transparent zu handeln, geschwächt und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sowie die Glaubwürdigkeit der Union als geopolitischer Akteur untergraben werden; fordert den Rat auf, in kritischen Bereichen, insbesondere bei Sanktionsregelungen, zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit überzugehen, damit die Union angesichts der globalen Herausforderungen wirksam handeln kann;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>weist darauf hin, dass der Europäische Rat gemäß Artikel 15 des Vertrags über die Europäische Union eine zentrale strategische Rolle dabei spielt, der Union die für ihre Entwicklung notwendigen Impulse zu geben und ihre allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten festzulegen, ohne gesetzgeberisch tätig zu werden; betont, dass der Europäische Rat als Forum für die politische Koordinierung auf hoher Ebene zwischen den Mitgliedstaaten einen einzigartigen Mehrwert bietet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>bedauert erneut, dass der Haushaltsplan des Europäischen Rates und des Rates nicht in zwei klar voneinander getrennte Haushaltspläne aufgeteilt wurde, wie es vom Parlament in seinen vorherigen Entlastungsentschließungen empfohlen wurde, damit die Transparenz und die Rechenschaftspflicht verbessert werden, nicht zuletzt mit Blick auf den Europäischen Rat, zumal es derzeit unmöglich ist, verlässliche Angaben zu seinen Kosten zu erhalten; fordert, dass diese Aufteilung getrennte Haushaltslinien für Ausgaben im Zusammenhang mit Sitzungen, Reisen, Kommunikation und Vertretungen umfasst, damit die Entlastungsbehörde zwischen den Tätigkeiten des Europäischen Rates und denen des Rates unterscheiden und Entwicklungen im Laufe der Zeit bewerten kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>stellt fest, dass sich der Haushalt des Rates für das Jahr 2024 auf 676 881 123 EUR beläuft, was gegenüber 2023 einem Anstieg von insgesamt 4,47 % entspricht; stellt fest, dass dieser Anstieg hauptsächlich mit der Überarbeitung der Parameter für die Anpassung der Dienstbezüge aufgrund der Inflation zusammenhängt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>stellt fest, dass die Haushaltsvollzugsquote des Rates bei den Mitteln für Verpflichtungen des laufenden Jahres im Jahr 2024 bei 96,40 % (gegenüber 97,01 % im Jahr 2023) und bei den Mitteln für Zahlungen des laufenden Jahres im Jahr 2024 bei 87,95 % (gegenüber 86,39 % im Jahr 2023) lag; stellt fest, dass Ende 2024 Mittel in Höhe von rund 24 Mio. EUR verfallen sind, von denen etwa 62 % aus Haushaltslinien stammten, die mit personalbezogenen Ausgaben in Zusammenhang standen; stellt fest, dass die Haushaltsvollzugsquote des von 2023 auf 2024 übertragenen Gesamtbetrags 91 %, d. h. 85 520 696 EUR, betrug;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>stellt fest, dass sich die von 2024 auf 2025 übertragenen Mittel auf insgesamt 78,6 Mio. EUR (gegenüber etwa 85,5 Mio. EUR im Vorjahr) beliefen, und dass diese hauptsächlich IT-Systeme, Dolmetschkosten des Jahres 2024, für die zum Zeitpunkt des Abschlusses noch keine Rechnungen mit den Kommissionsdienststellen vereinbart wurden, Gebäude, Informationen und öffentliche Veranstaltungen, technische Ausrüstung, Sicherheit und Gefahrenabwehr, Sitzungen und Konferenzen – hauptsächlich im Zusammenhang mit Rechnungen, die für die Organisation von Tagungen des Europäischen Rates, Tagungen des Rates und Gipfeltreffen im Jahr 2024 noch nicht eingegangen waren –, Mobiliar und sonstige Personalausgaben betrafen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>stellt fest, dass der Rat im Jahr 2024 42 Mittelübertragungen gemäß Artikel 29 der Haushaltsordnung vorgenommen hat, um verschiedene Haushaltslinien aufzustocken, darunter „Herrichtungs- und Installationsarbeiten“, „Arbeiten zur Sicherung“, „Anschaffung von Ausrüstung und Software“ und „Ankauf und Ersatzbeschaffung von technischem Material und technischen Anlagen“; stellt fest, dass sich drei dieser Mittelübertragungen, die eine Unterrichtung der Haushaltsbehörde gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Haushaltsordnung erforderten, auf insgesamt etwa 12,8 Mio. EUR beliefen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>stellt fest, dass die durchschnittliche Zeit bis zur Begleichung von Rechnungen von 13 Tagen im Jahr 2023 auf 15 Tage im Jahr 2025 gestiegen ist und damit deutlich unter der maximalen Frist von 30 Tagen lag, sodass keine Verzugszinsen anfielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>stellt fest, dass die Dienstreisekosten, die sowohl die Dienstreisekosten des Generalsekretariats als auch die Dienstreisekosten der Bediensteten im Zusammenhang mit dem Europäischen Rat umfassen, um 18,5 % von etwa 5,2 Mio. EUR im Jahr 2023 auf etwa 4,3 Mio. EUR im Jahr 2024 gesunken sind, während die Reisekosten der Delegationen der Vorsitze und der nationalen Delegationen um 2,61 % von etwa 15,3 Mio. EUR im Jahr 2023 auf etwa 14,9 Mio. EUR im Jahr 2024 gesunken sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>fordert den Rat auf, jährlich eine Aufschlüsselung der Reise- und Repräsentationskosten hochrangiger Beamter, einschließlich des Präsidenten des Europäischen Rates, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und des Generalsekretariats, in einem benutzerfreundlichen, der Öffentlichkeit zugänglichen Format zu veröffentlichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>äußert sich besorgt darüber, dass die Kontrollverfahren für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten und externen Auftragnehmern im Rat unzureichend sind; fordert die vollständige Offenlegung aller Verträge mit einem Wert von über 50 000 EUR, wobei der Umfang, die zu erbringenden Leistungen und die Zuschlagsempfänger genau anzugeben sind, um eine mögliche missbräuchliche Verwendung öffentlicher Mittel zu verhindern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Internes Management, Leistung und interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>erklärt sich besorgt über die begrenzte Transparenz hinsichtlich der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen und externen Auftragnehmern durch den Rat; fordert, dass alle Aufträge und Rahmenvereinbarungen von hohem Wert, einschließlich Vertragsänderungen, zu erbringende Ergebnisse und Leistungsindikatoren, proaktiv veröffentlicht werden; fordert, dass Risiken transparent offengelegt werden, wobei Aufträge im Zusammenhang mit IT-, Kommunikations- und Reputationsdienstleistungen besonders genau geprüft werden müssen, und dass jährlich darüber berichtet wird, inwieweit auf externe Auftragnehmer statt auf interne Kapazitäten zurückgegriffen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>stellt fest, dass sich die Tätigkeiten des Generalsekretariats an den 2022 verabschiedeten mehrjährigen Zielen und einer Reihe spezifischer Ziele orientierten, durch die eine fortlaufende Beschlussfassung im Rat sichergestellt wird und die jährlich überprüft werden; nimmt die Prioritäten des Generalsekretariats für 2024 zur Kenntnis, darunter die Optimierung der Arbeitsumgebung, die Förderung einer kundenorientierten Kultur und des grünen Wandels, die Nutzung der Vorteile des digitalen Wandels und die Steigerung der allgemeinen organisatorischen Effizienz; begrüßt, dass das Generalsekretariat die Organisation von sechs Tagungen des Europäischen Rates, zwei informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs und einem Euro-Gipfel im Jahr 2024 unterstützt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>begrüßt die Nutzung von Daten bei der Entscheidungsfindung, insbesondere auf der Grundlage des monatlichen Finanz-Dashboards, in dem die wichtigsten Leistungsindikatoren für alle Dienststellen des Generalsekretariats aufgeführt sind, und des Dashboards für Führungskräfte mit wichtigen Erkenntnissen aus den Personaldaten, um die tägliche Verwaltung und Entscheidungen im Personalbereich zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>stellt fest, dass das Generalsekretariat im Jahr 2024 bei der Organisation von 4 164 Sitzungen des Rates (gegenüber 4 429 Sitzungen im Jahr 2023) und 152 Sitzungen/Besuchen/Dienstreisen des Präsidenten des Europäischen Rates (gegenüber 124 im Jahr 2023) mitgewirkt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>begrüßt die Umsetzung und das Funktionieren der internen Kontrolle des Generalsekretariats, die auf international anerkannten Standards beruht und darauf abzielt, die Wirksamkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit von Vorgängen, die Verlässlichkeit der Berichterstattung, den Schutz von Vermögenswerten und Informationen, die Prävention und Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten und ein angemessenes Risikomanagement sicherzustellen; stellt fest, dass die Aufgabentrennung bei Finanzprozessen aufrechterhalten wurde, dass Risikoregister regelmäßig kontrolliert wurden und dass automatisierte Kontrollen und Finanzschulungen für Bedienstete im Jahr 2024 zu einem robusten Kontrollumfeld beigetragen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>stellt fest, dass der Rat der Entlastungsbehörde seinen Jahresbericht über die im Jahr 2024 durchgeführten internen Prüfungen gemäß Artikel 118 der Haushaltsordnung übermittelt hat; stellt fest, dass Ende 2024 82 % der in den Jahren 2022 bis 2024 ausgesprochenen Empfehlungen umgesetzt worden waren, 17 % noch offen waren und bei 1 % das Risiko von der Verwaltung akzeptiert worden war oder die Empfehlungen nicht mehr anwendbar waren; stellt fest, dass 2024 vier interne Prüfungen abgeschlossen wurden; stellt fest, dass der Interne Prüfer bei zwei dieser Prüfungen (eine zur Unterstützung der Europäischen Friedensfazilität und die andere zu den Rechnungsführungsverfahren in Bezug auf die immateriellen Vermögenswerte des Generalsekretariats) mehrere Empfehlungen mit hoher Priorität abgegeben hat, die von den geprüften Dienststellen angenommen wurden; fordert den Rat auf, der Entlastungsbehörde eine öffentlich zugängliche Zusammenfassung der Empfehlungen mit hoher Priorität und einen klaren Zeitplan für deren Umsetzung vorzulegen, insbesondere wenn die Prüfungen die Unterstützung der Europäischen Friedensfazilität und die Verwaltung immaterieller Vermögenswerte betreffen, da diese Ausgaben von großem öffentlichem Interesse sind und die Reputation der Union in besonderem Maße betreffen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Humanressourcen, Gleichstellung und Wohlbefinden des Personals</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>stellt fest, dass das Generalsekretariat Ende 2024 3 124 Bedienstete beschäftigte (gegenüber 3 115 im Jahr 2023); stellt die Aufschlüsselung des Personals nach Funktionen fest, wobei das Generalsekretariat im Jahr 2024 2 720 fest angestellte Bedienstete, 401 Zeitbedienstete, 222 Vertragsbedienstete und 26 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte; stellt fest, dass die Aufteilung der fest angestellten Bediensteten und der Zeitbediensteten auf die einzelnen Funktionsgruppen mit 1 497 Verwaltungsräten (AD), 1 146 Assistenten (AST) und 232 Sekretariatskräften und Büroangestellten (SC) im Jahr 2024 gegenüber 1 474 AD, 1 159 AST und 295 SC im Jahr 2023 stabil geblieben ist; stellt fest, dass die Stellenbesetzungsquote Ende 2024 bei 97,4 % der im Stellenplan vorgesehenen Stellen lag (gegenüber 97,10 % im Jahr 2023);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>bedauert, dass keine öffentlich zugänglichen Informationen über die Zusammensetzung des Personals im Generalsekretariat bezüglich des Geschlechts und der geografischen Herkunft vorliegen; fordert den Rat auf, dem Parlament Informationen zu seinen Bediensteten in Bezug auf das Geschlechterverhältnis, die geografische Verteilung und Behinderungen sowie zu den diesbezüglichen internen Maßnahmen bereitzustellen; fordert den Rat auf, eine geografisch ausgewogene Zusammensetzung seines Personals zu fördern, indem ein größerer Pool von Bewerbern aus unterrepräsentierten Mitgliedstaaten bereitgestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>begrüßt die Bemühungen des Generalsekretariats im Jahr 2024, Bedienstete anzuwerben, zu halten und zu motivieren; stellt fest, dass das Generalsekretariat an Karrieretagen, Karrieremessen, Personalveranstaltungen für die Ständigen Vertretungen und Informationsveranstaltungen für Vertreter der Mitgliedstaaten teilgenommen, den Austausch mit Bediensteten anderer Organe im Rahmen eines interinstitutionellen Job-Shadowing-Verfahrens unter aktiver Beteiligung von 23 Bediensteten des Generalsekretariats intensiviert, zur Modernisierung der Tätigkeiten des EPSO beigetragen, 518 Auswahlverfahren und 127 Bewerbungsgespräche organisiert sowie interne Auswahlverfahren für alle Arten von Funktionen durchgeführt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Generalsekretariat eine Reihe von Schulungen und Sensibilisierungskampagnen zu bestimmten Themen wie Finanzen, Sicherheitsmaßnahmen und Umgangsformen anbietet; nimmt insbesondere die verbesserten Kennzahlen im Hinblick auf die Kampagne des Generalsekretariats zur Sensibilisierung für ethische Fragen zur Kenntnis, wobei das Engagement der Mitarbeiter in Bezug auf ethische Fragen im Jahr 2024 deutlich zugenommen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>nimmt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Kenntnis, die der Rat im Jahr 2024 zugunsten der Gesundheit und des Wohlbefindens seiner Bediensteten ergriffen hat; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das Generalsekretariat – unter anderem durch Arbeitspsychologen und klinische Psychologen sowie im Rahmen von Schulungen zur Erhaltung der psychischen Gesundheit und zum Stressmanagement – Unterstützung angeboten hat; begrüßt die Beteiligung des Generalsekretariats an der Organisation der interinstitutionellen Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Oktober 2024 und die Veröffentlichung aller im Generalsekretariat bestehenden Dienste und Tätigkeiten zur Förderung von Wohlbefinden und Gesundheit in seinem Intranet; stellt fest, dass das Generalsekretariat ein Dashboard mit Indikatoren zu psychosozialen Risiken entwickelt hat, um Präventionsmaßnahmen gezielter auszurichten, und ein multidisziplinäres Team eingerichtet hat, das ein System für das Gesundheits- und Sicherheitsmanagement des Generalsekretariats entwickelt, um Risiken am Arbeitsplatz besser kontrollieren zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Generalsekretariat über mehrere Gruppen oder Netzwerke verfügt, wie die Gruppe und das Netzwerk für Vielfalt und Inklusion, das Olympia-Netzwerk (für Verwaltungsrätinnen), das LGBTI-Netzwerk und das Netzwerk für Menschen mit Behinderungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>nimmt mit Zufriedenheit die Maßnahmen des Generalsekretariats für Menschen mit Behinderungen im Rahmen seiner Tätigkeiten zur Kenntnis; stellt fest, dass das Generalsekretariat ein vereinfachtes Verfahren für die Bearbeitung von Anträgen auf angemessene Vorkehrungen von Praktikanten, Bediensteten und Bewerbern mit Behinderungen eingeführt hat; stellt ferner fest, dass im Jahr 2024 Folgeschulungen für Saaldiener zum Empfang und zur Begleitung von Besuchern mit unterschiedlichen Behinderungen organisiert wurden; stellt fest, dass das Generalsekretariat im Jahr 2024 115 Praktikanten beschäftigte, von denen fünf im Rahmen des Programms des Generalsekretariats für positive Maßnahmen für Praktikanten mit Behinderungen aufgenommen wurden; weist erneut darauf hin, dass Praktika im Einklang mit der Entschließung des Parlaments vom 14. Juni 2023 mit Empfehlungen an die Kommission zu hochwertigen Praktika in der Union (2020/2005(INL)), in der die Vergütung sämtlicher Praktika in der EU gefordert wird, vergütet werden sollten; betont, dass unbezahlte Praktika eine Form der Ausbeutung junger Arbeitnehmer darstellen und der Chancengleichheit abträglich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>stellt fest, dass das Generalsekretariat neue Vorschriften über Arbeitszeit, Telearbeit und Urlaub umgesetzt und ein neues IT-Modul (Sysper-TIM) für die Verwaltung der Arbeitszeit eingeführt hat; nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass Schulungen und Kommunikationsmaßnahmen, beispielsweise Video-Tutorials, FAQ und Webinare, zu den neuen Vorschriften und dem neuen Modul organisiert wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ethikrahmen und Transparenz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>bekräftigt, dass ethisches Verhalten zur Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung beiträgt und das Vertrauen der Öffentlichkeit stärkt und dass, wie der Rechnungshof in seinem Sonderbericht 13/2019 betonte, die Ethikrahmen der Organe der Union noch verbessert werden können; weist insbesondere auf die Empfehlung des Rechnungshofs zur Verbesserung des Ethikrahmens des Rates hin; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass es keinen gemeinsamen Ethikrahmen der EU für die Tätigkeit der Vertreter der Mitgliedstaaten im Rat gibt, wie vom Rechnungshof festgestellt wurde; betont, dass kein Unionsorgan von klaren, verbindlichen und durchsetzbaren Ethikregeln befreit sein sollte, wenn es an der Beschlussfassung der Union über öffentliche Ausgaben beteiligt ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>bedauert, dass zwei wichtige Bestandteile des Ethikrahmens des Rates – der Leitfaden für Ethik und Verhalten für Bedienstete des Generalsekretariats und der Verhaltenskodex für den Präsidenten des Europäischen Rates – auf der Website des Rates verfügbar sind, ohne dass weitere Hinweise oder ein Veröffentlichungsdatum angegeben sind; missbilligt, dass der Verhaltenskodex für den Präsidenten des Europäischen Rates trotz mehrfacher Aufforderung durch das Parlament nicht mit den Verhaltenskodizes des Parlaments und der Kommission in Einklang gebracht wurde, insbesondere in Bezug auf Tätigkeiten nach Beendigung der Amtszeit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>stellt fest, dass das Generalsekretariat einen Jahresbericht mit Informationen über die beruflichen Tätigkeiten ehemaliger hoher Beamter des Generalsekretariats nach dem Ausscheiden aus dem Dienst gemäß Artikel 16 Absätze 3 und 4 des Statuts der Beamten der Europäischen Union veröffentlicht; stellt fest, dass laut dem Bericht für das Jahr 2024 ein ehemaliger hoher Beamter seine Absicht erklärt hat, mehr als zwölf Monate nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen; stellt fest, dass der paritätische Ausschuss vor der Entscheidung in dieser Angelegenheit konsultiert wurde; stellt mit Bedauern fest, dass auf der Website des Rates keine Informationen darüber zu finden sind, ob die Entscheidung zugunsten oder gegen die Erteilung der Genehmigung zur Ausübung der beantragten Tätigkeit getroffen wurde; bekräftigt seine Forderung an den Rat, aufbauend auf dem bestehenden Rechtsrahmen klare, verhältnismäßige und durchsetzbare Vorschriften für die Zeit nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses für höhere Beamte festzulegen, für ein angemessenes Maß an Transparenz zu sorgen und unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Bedarf die Verbindungen zur Privatwirtschaft offenzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>bedauert, dass die Teilnahme der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten an dem verbindlichen Transparenzregister, das durch die interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission eingerichtet wurde, rein freiwillig ist, da die Anwendung des Grundsatzes der Konditionalität im Ermessen der Ständigen Vertretungen der einzelnen Mitgliedstaaten liegt; stellt fest, dass sich nur eine begrenzte Zahl von Mitgliedstaaten und die Organe der Union an die bewährte Praxis halten, in ihrem Rechtsrahmen eine verbindliche, weit gefasste Definition des Begriffs „Lobbyist“ anzuwenden; fordert nachdrücklich, dass sich alle Ständigen Vertretungen vor, während und nach dem Ratsvorsitz ihres Mitgliedstaats aktiv an dem verbindlichen Transparenzregister beteiligen; weist auf den Standpunkt des Parlaments hin, dass Vertreter von Mitgliedstaaten, die über in ihrem Eigentum befindliche Unternehmen unmittelbar in den Genuss von Beihilfen der Union kommen, nicht an den politischen oder haushaltspolitischen Beratungen und Abstimmungen im Zusammenhang mit diesen Beihilfen teilnehmen dürfen; bedauert, dass der Rat das verbindliche Transparenzregister nicht in vollem Umfang nutzt oder Vorschläge zu dessen Verbesserung annimmt; bekräftigt seine Forderung an den Rat, keine Kontakte zu nicht registrierten Lobbyisten zu unterhalten und sicherzustellen, dass seine hochrangigen Beamten, einschließlich der Ständigen Vertreter und Delegationsleiter, ihre Treffen mit Interessengruppen und Lobbyisten in einem standardisierten Transparenzregister öffentlich bekannt geben, wodurch für sie ähnliche Verpflichtungen gelten würden wie für die Mitglieder des Parlaments und der Kommission;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>bedauert, dass das Beschlussfassungsverfahren im Rat immer noch alles andere als uneingeschränkt transparent ist, was das Vertrauen der Bürger in die Union als transparentes Gefüge untergräbt und dadurch den Ruf der Union insgesamt gefährdet; weist auf die Empfehlungen der Bürgerbeauftragten zur Transparenz der legislativen Tätigkeit des Rates im Rahmen der strategischen Untersuchung OI/2/2017/TE hin und unterstützt diese Empfehlungen; fordert den Rat nachdrücklich auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Empfehlungen der Bürgerbeauftragten und den einschlägigen Urteilen des EuGH umgehend nachzukommen; weist darauf hin, dass der EuGH in seinem Urteil in der Rechtssache T-163/21, De Capitani/Rat der Europäischen Union, betont hat, dass eine klarere Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens vonseiten des Rates erforderlich ist, um den Zugang zu legislativen Dokumenten sicherzustellen, wobei dies lediglich der Verpflichtung des Rates in Bezug auf die öffentliche Kontrolle und Rechenschaftspflicht der beiden gesetzgebenden Organe als Grundlage jeder demokratischen Legitimität entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte 2023 eine neue Initiativuntersuchung eingeleitet und 2024 abgeschlossen hat, in der es darum geht, wie der Rat Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu legislativen Dokumenten bearbeitet; nimmt die Schlussfolgerungen dieser Untersuchung zur Kenntnis, in denen festgestellt wurde, dass der Rat den Schutz laufender Entscheidungsprozesse als Grund für die Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten herangezogen hat, wobei er sich auf Argumente stützte, die „vage, abstrakt und unbegründet“ waren; weist darauf hin, dass der EuGH Argumente zurückgewiesen hat, die sich auf die Notwendigkeit bezogen, externen Druck oder öffentliche Fehlinterpretationen zu verhindern oder rechtliche Stellungnahmen zu schützen; zeigt sich daher besorgt darüber, dass der Rat gegen die Rechtsprechung der Union verstößt; fordert den Rat auf, diese Mängel zu beheben, indem er Legislativdokumente unverzüglich öffentlich zugänglich macht, auch wenn dies zu Druck von außen führen würde, da dies ein Faktor in jedem demokratischen Gesetzgebungsverfahren ist, und den Zugang zu Legislativdokumenten nur unter wirklich außergewöhnlichen Umständen zu verweigern; fordert den Rat auf, die Schlussfolgerungen der Bürgerbeauftragten und die einschlägige Rechtsprechung unverzüglich umzusetzen und zu diesem Zweck sicherzustellen, dass Verweigerungen unter Berufung auf den „Schutz laufender Entscheidungsprozesse” nur in streng begründeten Einzelfällen erfolgen, konkret gerechtfertigt sind und einer gründlichen internen Überprüfung unterzogen werden; fordert, dass wichtige legislative Dokumente (einschließlich Dokumente von Arbeitsgruppen und Verhandlungspositionen) standardmäßig proaktiv veröffentlicht werden und dass jährlich öffentlich Bericht darüber erstattet wird, aus welchen Gründen Verweigerungen erfolgt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>stellt fest, dass das für den Zugang zu Dokumenten zuständige Team im Jahr 2024 eine hohe Zahl von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten erhalten und beantwortet hat, nämlich 2 872 Erstanträge auf Zugang zu Dokumenten (gegenüber 3 732 im Vorjahr), was die Analyse von 10 096 Dokumenten erforderte (gegenüber 13 912 Dokumenten im Jahr 2023), und 30 Zweitanträge (gegenüber 40 im Jahr 2023); stellt fest, dass die Arbeitsbelastung in diesem Bereich zurückgegangen ist, was wahrscheinlich auf eine Unterbrechung der legislativen Arbeit der Union aufgrund der Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2024 zurückzuführen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>stellt fest, dass bei den Erstanträgen auf Zugang zu 7 323 Dokumenten (72,5 %) vollständiger Zugang und zu 1 181 Dokumenten (11,70 %) teilweiser Zugang gewährt wurde, während der Zugang zu 1 592 Dokumenten (15,80 %) verweigert wurde; stellt fest, dass bei den Zweitanträgen zu 36 Dokumenten vollständiger Zugang und zu 45 Dokumenten teilweiser Zugang gewährt wurde, während der Zugang zu 45 Dokumenten verweigert wurde; stellt fest, dass Erstanträge im Durchschnitt in 17 Arbeitstagen und Zweitanträge im Durchschnitt in 31 Arbeitstagen bearbeitet wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>stellt fest, dass im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses 23/2021 des Generalsekretärs über Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz im Jahr 2024 mehrere Maßnahmen ergriffen wurden, darunter obligatorische Schulungen über die Bekämpfung von Belästigung und unangemessenem Verhalten für neue Bedienstete, neue Führungskräfte und Praktikanten; stellt fest, dass das Generalsekretariat über eine Gruppe von Vertrauenspersonen für die Bekämpfung von Belästigung/Mobbing verfügt, die im Jahr 2024 13 Anträge auf vertrauliche Beratung im Zusammenhang mit potenzieller Belästigung bzw. potenziellem Mobbing oder unangemessenem Verhalten bearbeitet haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>begrüßt, dass den öffentlich zugänglichen Jahresberichten zufolge den zuständigen bevollmächtigten Anweisungsbefugten im Jahr 2024 keine Fälle von Betrug oder Unregelmäßigkeiten zur Kenntnis gebracht wurden und es auch keine derartigen Fälle gab, die in die Zuständigkeit des Gremiums (Artikel 145 der Haushaltsordnung) oder des OLAF fielen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Digitalisierung, Cybersicherheit und Datenschutz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>stellt fest, dass das Generalsekretariat im Jahr 2024 sein Ziel der digitalen Transformation im Einklang mit den Prioritäten seiner Digitalstrategie für 2022‑2025 weiterverfolgt hat; stellt fest, dass von den 103 IT-bezogenen Projekten im Jahresarbeitsplan für 2024 11 % am Ende des Jahres abgeschlossen waren, während 3 % gestrichen oder zusammengelegt wurden und die Mehrheit der Projekte (62 %) noch läuft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass 98 % der Rechnungen im Jahr 2024 elektronisch eingereicht wurden (gegenüber 97 % im Jahr 2023) und dass 49 % der Verträge und Bestellungen des Generalsekretariats mit elektronischer Signatur unterzeichnet wurden; stellt ferner fest, dass alle neuen Vergabeverfahren mit einem Auftragswert von mehr als 143 000 EUR mit dem Instrument der Kommission für die Verwaltung der Vergabe öffentlicher Aufträge abgewickelt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>nimmt die wichtigsten Prioritäten des Generalsekretariats im Hinblick auf interinstitutionelle Synergieeffekte und die Angleichung der Verfahren im Bereich der Geschäftsprozesse im Personalwesen mithilfe eines einheitlichen Dienstleistungsportals (HR-IT) zur Kenntnis; stellt fest, dass das Generalsekretariat im Jahr 2024 eine Vereinbarung mit der Kommission über das mehrjährige Personalumwandlungsprogramm unterzeichnet hat, der das Generalsekretariat im Juli 2024 beigetreten ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>begrüßt die weiteren Fortschritte, die das Generalsekretariat im Jahr 2024 in den Bereichen IT und Digitalisierung erzielt hat, darunter die Einführung eines neuen Instruments für die Verwaltung von Terminen für Arztbesuche und Impfungen, eine neue Plattform für die Verwaltung von Praktikumsbewerbungen, die erste Phase des Projekts POMME, mit dem die Workflow-Anwendung in Bezug auf die Planung von Sitzungen und Dolmetschleistungen verbessert wird, eine Plattform (PreSY) für einen umfassenden Überblick über die Überwachungstätigkeiten in den drei Gebäuden des Rates, eine Plattform (e‑Resto-Catering) für cateringbezogene Tätigkeiten und Anfragen und Collab Conseil, ein Instrument zur Speicherung aller logistischen Dokumente, die für die Vorbereitung der Tagungen der Ministerräte erforderlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>stellt fest, dass das Generalsekretariat verschiedene auf künstlicher Intelligenz basierende Tools getestet hat, um Fragen zum Statut zu beantworten, Lernmaterialien zu erstellen (strukturierte Inhalte, Fallstudien, Quizfragen oder Videos anhand einer bestimmten Eingabe) oder Führungskräfte bei der Prüfung von Lebensläufen zu unterstützen; betont, dass künstliche Intelligenz nur dann eingesetzt werden darf, wenn strenge Grundsätze in Bezug auf ethische Nutzung, Transparenz, Datenschutz, menschliche Aufsicht und Schutz vor algorithmischer Voreingenommenheit oder missbräuchlicher Verwendung eingehalten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>stellt fest, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) im Jahr 2024 eine Prüfung der Verarbeitung medizinischer Daten, insbesondere der Vorratsspeicherung, in wichtigen europäischen Organen, einschließlich des Generalsekretariats, durchgeführt hat; fordert das Generalsekretariat auf, die Empfehlungen des EDSB in Bezug auf die Sicherstellung angemessener Strategien zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>nimmt die Tätigkeiten des Generalsekretariats zur Kenntnis, die über seine Struktur für digitale Dienste darauf abzielen, die neue Cybersicherheitsverordnung einzuhalten, die Anfang 2024 in Kraft getreten ist; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das Generalsekretariat im Jahr 2024 interne Verfahren für die Berichterstattung über Cybersicherheitsvorfälle entwickelt, Beiträge zu allen Leitlinien des IT-Notfallteams für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (CERT-EU) geleistet und einen Dienst für das Management der Einhaltung der Cybersicherheitsvorschriften eingeführt hat, während in dem Jahr elf Berichte über die Einhaltung der Vorschriften fertiggestellt wurden; begrüßt die Bemühungen des Generalsekretariats, die erste Cybersicherheitsüberprüfung aller digitalen Netze und Informationssysteme des Generalsekretariats abzuschließen; lobt den Rat für seine Beteiligung an der Vorbereitung des Europäischen Monats der Cybersicherheit 2024 mit Schwerpunkt auf Social Engineering;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gebäude</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass 2024 die wichtigsten Projekte durchgeführt wurden, wie die Renovierung der Sitzungsräume des Rates, einschließlich neuer Möbel, Büroflure und des Akkreditierungsschalters des Justus-Lipsius-Gebäudes;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>stellt fest, dass das Generalsekretariat vorbereitende Maßnahmen für die Renovierung seiner Gebäude, einschließlich des Justus-Lipsius-Gebäudes und des Hauptverwaltungsgebäudes, eingeleitet hat; ist sich bewusst, dass diese Gebäude einer vollständigen Sanierung bedürfen, um einen effizienten Betrieb und die vollständige Einhaltung des Rechtsrahmens der Union in Bezug auf die Umweltleistung zu gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>stellt fest, dass die Haushaltslinie 2 0 1 1 für „Wasser, Gas, Strom und Heizung“ im Jahr 2024 durch eine Mittelübertragung um 33 % aufgestockt wurde; stellt fest, dass das Generalsekretariat seinen Energieverbrauch weiter gesenkt hat, u. a. durch eine geringere Gebäudebeheizung und den Austausch der Heizkessel im Justus-Lipsius-Gebäude;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>stellt fest, dass 2024 wichtige Projekte durchgeführt wurden, wie die Renovierung einiger Sitzungsräume im LEX- und im Justus-Lipsius-Gebäude, die kontinuierliche Renovierung der Büroflure im Justus-Lipsius-Gebäude, die Verbesserung der Einrichtungen und der Infrastruktur für Fahrräder in den Räumlichkeiten des Generalsekretariats des Rates und die Modernisierung der Empfangsschalter des Justus-Lipsius-Gebäudes;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>bedauert, dass der Rat immer noch kein vereinfachtes Akkreditierungsverfahren eingeführt hat, um den Zugang der Bediensteten der anderen Organe der Union zu den Räumlichkeiten des Rates zu erleichtern; fordert den Rat auf, im Sinne der interinstitutionellen Zusammenarbeit unverzüglich ein solches Verfahren anzunehmen und einzuführen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Umwelt und Nachhaltigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>stellt fest, dass im Anschluss an eine 2024 durchgeführte externe Prüfung die Zertifizierung des Generalsekretariats im Rahmen des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) beibehalten wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>stellt fest, dass das Generalsekretariat im Jahr 2024 Energieeinsparungen erzielt hat, indem es die Energieeffizienz seiner technischen Infrastrukturen, darunter die Beleuchtungssysteme in den von ihm genutzten Gebäuden, verbessert hat; stellt fest, dass der Energieverbrauch des Generalsekretariats zwischen 2018 und 2024 um 24,40 % und der Wasserverbrauch zwischen 2023 und 2024 um 17 % zurückgegangen ist; begrüßt die Initiativen des Generalsekretariats zur weiteren Verringerung des Papierverbrauchs;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>begrüßt die nachhaltigen Praktiken des Generalsekretariats, die in einigen seiner Tätigkeiten zum Tragen kommen; stellt unter anderem fest, dass mehrere Vergabeverfahren und Rahmenverträge Kriterien zur Verringerung von Abfall und zum Recycling von Geräten enthalten, dass das Green Office bei hochwertigen Vergabeprojekten im Generalsekretariat konsultiert wird und dass die Restaurants des Generalsekretariats im Jahr 2024 die Good-Food-Zertifizierung erhalten haben; begrüßt, dass das Generalsekretariat den Leitfaden für Dienstreisen der Bediensteten im Jahr 2024 überarbeitet hat, der 2025 in Kraft getreten ist und neue Anreize zur Verringerung des CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdrucks von Reisen der Bediensteten umfasst; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Anteil der Bediensteten, die mit nachhaltigen Verkehrsmitteln wie öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad zur Arbeit gekommen sind, von 67 % im Jahr 2023 auf 78 % im Jahr 2024 gestiegen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>begrüßt, dass das Generalsekretariat eine Umweltstrategie entwickelt hat, in der ein Fahrplan für den Zeitraum von 2025 bis 2030 zur Verbesserung der Umweltleistung des Sekretariats festgelegt wird, und Kommunikationsmaßnahmen umgesetzt hat, um das Bewusstsein der Bediensteten, Delegierten und Besucher für umweltbezogene Maßnahmen, zu schärfen, die ergriffen werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>stellt fest, dass das Generalsekretariat nachhaltigere Transportfahrzeuge angeschafft hat, nämlich eine elektrische Limousine und drei Hybrid-Minivans; stellt außerdem fest, dass die Infrastruktur und die Einrichtungen für Fahrräder vor dem Justus-Lipsius-Gebäude verbessert wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interinstitutionelle Zusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>betont, dass Artikel 319 AEUV überarbeitet werden muss, um ausdrücklich festzulegen, dass das Parlament nicht nur der Kommission, sondern auch den anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU Entlastung für die Ausführung ihrer Einzelpläne im Haushaltsplan bzw. die Ausführung ihrer Haushaltspläne erteilt, damit für Rechtssicherheit, Kohärenz und Gleichbehandlung zwischen den Organen der Union gesorgt wird; fordert den Rat auf, zügig konkrete Schritte zu unternehmen, um den interinstitutionellen Konflikt zu überwinden, und die Gespräche mit dem Parlament wieder aufzunehmen, um zu einer Einigung über eine reibungslose und mit den Verträgen vereinbare Wiederaufnahme des Entlastungsverfahrens zu gelangen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>fordert den Rat auf, die Verhandlungen auf höchster Ebene wieder aufzunehmen, um den langjährigen Stillstand bei der Entlastung zu überwinden; fordert die Kommission und den Juristischen Dienst des Rates auf, ein Rechtsgutachten zu möglichen auf Verträgen beruhenden Lösungen zur Durchsetzung der Rechenschaftspflicht des Rates im Rahmen des Entlastungsverfahrens vorzulegen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kommunikation</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>stellt fest, dass sich der Gesamthaushalt für Kommunikation im Jahr 2024 unter Berücksichtigung der im Laufe des Jahres vorgenommenen Mittelübertragungen auf 12 518 610 EUR belief und er den Haushalt für 2023 somit um 5,45 % überstieg;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>stellt fest, dass das Generalsekretariat im Jahr 2024 Kommunikationsdienste für den Präsidenten des Europäischen Rates, den Präsidenten der Euro-Gruppe, die rotierenden Ratsvorsitze (Belgien und Ungarn), die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, die Mitgliedstaaten und das Generalsekretariat erbracht hat; stellt fest, dass das Generalsekretariat im Jahr 2024 während des gesamten Amtswechsels kontinuierliche Unterstützung in den Bereichen Medienbeziehungen, soziale Medien und Webpräsenz sichergestellt, die audiovisuelle Berichterstattung und das Streaming wichtiger internationaler Veranstaltungen organisiert und eine hochwertige operative Unterstützung, einschließlich Live-Übertragungen von Veranstaltungen, Pressedienstleistungen und Branding für institutionelle Gipfeltreffen und Sitzungen aufrechterhalten hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>stellt fest, dass einer im letzten Quartal 2024 durchgeführten Onlineumfrage zufolge 68,30 % der Nutzer (gegenüber 67 % im Jahr 2023) mit ihrer Gesamterfahrung mit der Website des Rates zufrieden waren, die im Jahr 2024 mehr als 26 Millionen Mal aufgerufen wurde, was einem Anstieg um 7 % gegenüber 2023 entspricht, und 71 400 Abonnenten hatte, gegenüber 57 900 im Jahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>stellt fest, dass die Generaldirektion Kommunikation (GD COMM) während des gesamten Jahres 2024 umfangreiche Tätigkeiten zur Einbindung der Presse und Medien durchgeführt hat, darunter 76 Pressebriefings, 771 Pressemitteilungen, 84 Pressekonferenzen und umfassende Unterstützung bei der Akkreditierung von Medienvertretern und bei der Berichterstattung; stellt ferner fest, dass das Pressezentrum und die Website des Rates umfassend genutzt wurden, wobei die Rubrik „Nachrichten und Medien“ der Website des Rates mehr als 6,4 Millionen Besuche und die Rubrik „Tagungen/Sitzungen“ fast 2 Millionen Besuche verzeichnete, was ein anhaltendes Interesse der Öffentlichkeit und der Medien an der Entscheidungsfindung des Rates zeigt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>stellt fest, dass die Digitalteams des Generalsekretariats im Jahr 2024 in enger Zusammenarbeit mit den Ratsvorsitzen die Websites des belgischen und des ungarischen Ratsvorsitzes überwacht und verbessert haben, wobei etwa 407 000 Besuche und 1,2 Mio. Seitenaufrufe zusammen verzeichnet wurden, und dass sie die Hauptwebsite des Rates mit 19 nutzerorientierten Verbesserungen laufend weiterentwickelt haben; stellt ferner fest, dass maschinelle Übersetzungsfunktionen und Verbesserungen in Bezug auf die Barrierefreiheit eingeführt wurden und umfangreiche Untersuchungen unter den Nutzern durchgeführt wurden, um die Verständlichkeit und Navigierbarkeit der Online-Inhalte in allen Amtssprachen der Union zu verbessern und damit die digitale Reichweite des Rates und seine Interaktion mit Interessenträgern und Bürgerinnen und Bürgern zu stärken.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>