<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0129</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2024: Gesamthaushaltsplan der EU – Rechnungshof</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0052/2026 - Berichterstatter: Pasquale Tridico)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan V – Rechnungshof (2025/2149(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 2024/207, 22.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/budget/2024/207/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 (COM(2025)0359 – C10-0149/2025)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/4944, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4944/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2024 durchgeführten internen Prüfungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zusammen mit den Antworten der Organe<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5409, 8.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5409/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 266, 267 und 268,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0052/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Generalsekretär des Rechnungshofs Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan V – Rechnungshof, sind (2025/2149(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan V – Rechnungshof,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0052/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass es die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof (im Folgenden „Rechnungshof“) der externe Prüfer der Union ist, der durch unabhängige, professionelle und wirksame Prüfungstätigkeit die Sparsamkeit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Maßnahmen der Union bewertet, um die Erfüllung der Rechenschaftspflicht, die Transparenz und die Haushaltsführung zu verbessern und dadurch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und wirksam auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen der Union zu reagieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof unbeschadet der Artikel 287 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) seit dem Abschluss des Haushaltsjahres 1987 jedes Jahr seine Haushaltsrechnung von einem unabhängigen externen Rechnungsprüfer prüfen lässt und dass seit dem Bericht über das Haushaltsjahr 1992 die Berichte des externen Rechnungsprüfers im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> veröffentlicht wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Rechenschaftslegung gegenüber den Haushaltsbehörden durch den jährlichen Tätigkeitsbericht des Generalsekretärs des Rechnungshofs bereitgestellt wird, dessen Zweck es gemäß Artikel 74 Absatz 9 der Haushaltsordnung ist, Informationen über die Verwaltung von Ressourcen, einschließlich der Systeme, und über die Effizienz und Wirksamkeit der Systeme der internen Kontrolle des Rechnungshofs bereitzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof durch die transparente und unabhängige Erfüllung seiner Aufgaben zur demokratischen Kontrolle, zur öffentlichen Debatte und zur Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der Union beiträgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof den Standpunkt vertritt, dass es für die Bewertung der Verwaltung der Union, ihrer Rechenschaftspflicht und Transparenz sowie der Qualität und Zuverlässigkeit der Informationen und Daten, die über die Umsetzung der Unionspolitik übermittelt werden, am besten wäre, wenn der Rechnungshof damit beauftragt würde, alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, die durch die Verträge oder auf deren Grundlage geschaffen wurden, sowie alle zwischenstaatlichen Strukturen, die für das Funktionieren der Union von maßgeblicher Bedeutung sind, zu prüfen; in der Erwägung, dass das Parlament den Rechnungshof nachdrücklich unterstützt und Initiativen begrüßen würde, in deren Folge der Rechnungshof seine Aufgaben noch besser erfüllen könnte;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass der Haushalt des Rechnungshofs unter die MFR-Rubrik 7 „Europäische öffentliche Verwaltung“ fällt, die sich 2024 auf insgesamt 13,3 Mrd. EUR belief (6,9 % des Gesamthaushalts der Union); stellt fest, dass der Haushalt des Rechnungshofs in Höhe von etwa 0,2 Mrd. EUR rund 1,5 % der gesamten Verwaltungsausgaben der Union ausmacht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2024 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) eine Stichprobe von 70 Vorgängen unter der Rubrik „Verwaltung“ geprüft hat, was der Zahl von 2023 entspricht; stellt ferner fest, dass dem Rechnungshof zufolge die Verwaltungsausgaben Ausgaben für Personal umfassen, einschließlich der Ausgaben für Ruhegehälter, die im Jahr 2024 etwa 69 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausmachten, sowie die Ausgaben für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie, und dass seine langjährige Arbeit zeigt, dass diese Ausgaben insgesamt risikoarm sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass zwar 16 (23 %) der 70 Vorgänge Fehler aufwiesen, der Rechnungshof jedoch auf der Grundlage der drei quantifizierten Fehler zu der Einschätzung gelangte, dass die Fehlerquote unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle lag;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>weist darauf hin, dass die Jahresabschlüsse des Rechnungshofs von einem unabhängigen externen Prüfer geprüft werden, damit die gleichen Grundsätze der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der Unabhängigkeit sichergestellt sind, wie sie der Rechnungshof bei den von ihm Geprüften anwendet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>begrüßt den Sonderbericht 24/2024 des Rechnungshofs und seine Feststellungen und Empfehlungen zum Beschäftigungsrahmen des öffentlichen Dienstes der Union; weist erneut darauf hin, dass es eine eingehendere Untersuchung der Verwaltungsausgaben für wichtig hält, und wiederholt seine Forderung, dass bei der Arbeit des Rechnungshofs künftig umfassende Daten zu allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union berücksichtigt werden, damit eine einheitliche Grundlage für ein kohärentes Entlastungsverfahren geschaffen wird; ersucht den Rechnungshof, die Entlastungsbehörde über seine diesbezüglichen Fortschritte auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>nimmt die Ankündigung des Rechnungshofs vom 1. Oktober 2025 bezüglich der Einführung eines überarbeiteten Prüfungsansatzes für gemeinsame Unternehmen ab dem Haushaltsjahr 2025 zur Kenntnis; stellt fest, dass diese Änderung unter anderem durch Personalengpässe und die Beendigung der Prüfungen der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ seitens des Internen Auditdiensts der Kommission angestoßen wurde, der zuvor die gemeinsamen Unternehmen geprüft hatte, und dass durch diese Änderung die Erlangung zusätzlicher Prüfungssicherheit eingeschränkt wird; stellt ferner fest, dass im neuen Ansatz ein angemessener Stichprobenumfang für Prüfungen, die Konsolidierung der Prüfungsarbeiten für alle gemeinsamen Unternehmen und die Ausstellung von zwei separaten Zuverlässigkeitserklärungen vorgesehen sind, die durch zusätzliche thematische Berichte und Sonderberichte unterstützt werden; fordert den Rechnungshof auf, dafür zu sorgen, dass die überarbeitete Methodik rechtzeitig umgesetzt wird und auch künftig den höchsten Standards in Bezug auf Prüfungsqualität, Verlässlichkeit und Zuverlässigkeit zum Schutz der finanziellen Interessen der Union entspricht;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass sich der Gesamthaushalt (C1-Mittel) des Rechnungshofs für 2024 auf 185 655 890 EUR belief, was einem Anstieg um 6,05 % gegenüber den 175 059 922 EUR im Jahr 2023 entspricht; stellt fest, dass die Erhöhung in erster Linie auf Gehaltsanpassungen zurückzuführen ist; stellt fest, dass im Jahr 2024 89,50 % der Mittel (gegenüber 88,50 % im Jahr 2023) für seine Mitglieder und Bediensteten und 10,50 % für Gebäude, Ausrüstung und verschiedene Ausgaben (gegenüber 11,60 % im Jahr 2023) bestimmt waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass die Ausführungsquoten bei den Mitteln für Verpflichtungen und den Mitteln für Zahlungen für 2024 nach wie vor hoch und fast gleich hoch wie 2023 waren, während die Mittelausschöpfungsquote 97,30 % betrug und die Zahlungen 94,81 % der gesamten Mittelbindungen im Jahr 2024 ausmachten; stellt fest, dass sich die annullierten Mittel zum Jahresende von 3,4 Mrd. EUR im Jahr 2023 auf 4,4 Mrd. EUR im Jahr 2024 erhöhten; würdigt den Rechnungshof dafür, dass er die durchschnittliche Zahlungsfrist für Rechnungen im Jahr 2024 unter 11 Tagen gehalten hat; legt dem Rechnungshof nahe, die strikte Kostendisziplin beizubehalten, der operativen Effizienz weiterhin Vorrang einzuräumen und den Verfall von Haushaltsmitteln zum Jahresende weiter einzudämmen und somit die Effizienz und das Kosten-Nutzen-Verhältnis in Bezug auf seine Mittel zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof im Laufe des Jahres regelmäßig Haushaltsüberprüfungen durchgeführt hat, die 2024 zu 29 Mittelübertragungen in Höhe von insgesamt etwa 4,5 Mio. EUR geführt haben, gegenüber etwa 5,7 Mio. EUR im Jahr 2023; stellt fest, dass diese Mittelübertragungen erforderlich waren, um Haushaltslinien aufzustocken, die unter anderem IT-Projekte (+20,28 %), die Einrichtung von Räumlichkeiten (+560,18 %) sowie technische Ausrüstung und Anlagen (+73,53 %) betrafen; stellt fest, dass den Antworten des Rechnungshofs auf den vom Haushaltskontrollausschuss für die Haushaltsentlastung 2024 übermittelten Fragebogen (im Folgenden „Fragebogen“) zufolge Neuzuweisungen auch erforderlich waren, weil die tatsächliche Inflationsrate höher als die im Haushalt zugrunde gelegte Inflationsrate war und sich daraus Preisindexierungen ergaben, die sich auf neue und bestehende Verträge auswirkten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass dem Fragebogen zufolge für den Rechnungshof im Jahr 2024 die Auswirkungen des unrechtmäßigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch inflationsbedingte Erhöhungen der Kosten für Waren, Dienstleistungen und Logistik im Jahr 2024 spürbar waren; begrüßt die Maßnahmen des Rechnungshofs, um solchen Auswirkungen entgegenzuwirken, indem detailliertere vorgängige Marktanalysen durchgeführt wurden, um eine realistische Planung und eine wirksame Auftragsvergabe sicherzustellen; stellt ferner mit Zufriedenheit fest, dass die Ausgaben des Rechnungshofs für den Energieverbrauch (Haushaltsposten Nr. 2024) von 1 556 671 EUR im Jahr 2023 auf 887 827 EUR im Jahr 2024 deutlich gesunken sind, vor allem dank einer Senkung des festen Strompreises im Einklang mit dem interinstitutionellen Vertrag mit dem betreffenden Anbieter; stellt fest, dass alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union ihr Haushaltsmanagement verbessern müssen, indem sie bei der Vergabe von Verträgen an Dienstleister auch die Preisvolatilität, insbesondere im Energiesektor, berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass Mittelbindungen in Höhe von insgesamt etwa 9,9 Mio. EUR für Titel 1 des Haushaltsplans und etwa 8,4 Mio. EUR für Titel 2 des Haushaltsplans automatisch von 2024 auf 2025 übertragen wurden, um unter anderem die Kosten von Dienstreisen, Schulungen und Übersetzungen zu decken; stellt fest, dass ein Betrag von 602 000 EUR durch Beschluss übertragen wurde, wobei dieser Betrag an eine von den Haushaltsbehörden genehmigte Mittelübertragung für die Erneuerung der Aufzüge im Gebäude K1 des Rechnungshofs gebunden ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass sich die Mittelbindungen (C1-Mittel) für Dienstreisen der Mitglieder und Bediensteten des Rechnungshofs für 2024 auf 2 860 000 EUR gegenüber 2 722 000 EUR im Jahr 2023 beliefen; stellt fest, dass von diesen Mitteln im Jahr 2024 2 469 344 EUR gebunden wurden, wovon 2 184 344 EUR wiederum ausgezahlt wurden (d. h. eine Ausführungsquote von 88,46 %);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass dem Fragebogen zufolge die veranschlagten Mittel in Bezug auf den Haushaltsposten des Rechnungshofs für Veröffentlichungen von 810 000 EUR im Jahr 2014 auf 300 000 EUR im Jahr 2024 zurückgegangen sind, was auf einen Anstieg der internen Erstellung von Berichten und die Verbreitung von Veröffentlichungen in digitaler Form zurückzuführen ist; stellt fest, dass die Schätzungen des Rechnungshofs für diesen Haushaltsposten in den folgenden Haushaltsjahren weiter zurückgegangen sind; nimmt ferner zur Kenntnis, dass der Rechnungshof dazu tendiert, die Mittel für Dolmetschleistungen und Dienstleistungen von Sachverständigen (z. B. Konsultationen und Studien) zu kürzen, und plant, seine Festnetztelefonie stillzulegen, um weitere Einsparungen zu erzielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>begrüßt die laufenden Arbeiten des Rechnungshofs zur Überarbeitung seines Leitfadens für Dienstreisen, um unter anderem auf proaktive Weise (d. h. zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Dienstreise) Fragen wie Kosteneffizienz und Möglichkeiten zur Minimierung der Umweltauswirkungen anzugehen, wie sie in der Antwort des Rechnungshofs auf die verschiedenen von der Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit der Entlastung 2023 angesprochenen Punkte (im Folgenden „Folgebericht“) zum Ausdruck kommen; fordert den Rechnungshof auf, die Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Fortschritte auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass der externe Prüfer erklärt hat, dass die zugewiesenen Mittel für ihren vorgesehenen Zweck verwendet wurden und dass die von den Anweisungsbefugten eingerichteten Kontrollverfahren die erforderliche Gewähr geboten haben, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont, dass der Rechnungshof der externe Prüfer der Union und der Eckpfeiler der unabhängigen finanziellen Rechenschaftspflicht in Bezug auf den Unionshaushalt ist; hebt hervor, dass der Rechnungshof vor dem Hintergrund eines beispiellosen Anstiegs der Ausgaben der Union, des Umfangs der Anleihetransaktionen und der Komplexität neuer Finanzierungsinstrumente mit Ressourcen ausgestattet werden muss, die dem Umfang und der Komplexität seines Prüfungsauftrags entsprechen; unterstützt die anhaltende Kostendisziplin des Rechnungshofs; fordert die Haushaltsbehörden auf, bei der Annahme künftiger Haushaltspläne dafür zu sorgen, dass der Rechnungshof über angemessene Ressourcen verfügt, um die sich rasch ausweitende Finanzarchitektur der Union zu prüfen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Internes Management, Leistung und interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof insgesamt 3 176 Tage in den Mitgliedstaaten und außerhalb der Union verbracht hat, gegenüber 4 897 Tagen im Jahr 2023, und 1 244 Tage bei Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie anderen internationalen Organisationen und privaten Prüfungsgesellschaften, gegenüber 1 370 Tagen im Jahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof 2024 zwei Jahresberichte, drei spezifische Jahresberichte, 28 Sonderberichte, vier Überprüfungen und drei Stellungnahmen vorgelegt hat, also insgesamt 40 Schriftstücke (gegenüber 45 im Jahr 2023); begrüßt, dass sich der Rechnungshof im Jahr 2024 mittels Sonderberichten und Überprüfungen auf die dringenden Herausforderungen konzentriert, mit denen die Union konfrontiert ist, und zwar auf Schlüsselthemen wie Finanzierungsinstrumente im Rahmen der Kohäsionspolitik, Transparenz der Unionsfinanzierung für nichtstaatliche Organisationen, Betrugsbekämpfung durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, Gasversorgungssicherheit, Investitionen in künstliche Intelligenz (KI), Anpassung an den Klimawandel, Absorption der Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität („ARF“), den Weg zu einem emissionsfreien Fahrzeugpark, Unterstützung für Flüchtlinge in der Türkei und die Industriepolitik der Union in Bezug auf Wasserstoff; begrüßt ferner die geplanten Berichte des Rechnungshofs über die ARF in Bereichen wie Transparenz und Rückverfolgbarkeit sowie über die Architektur und Strategie der Union bei der Betrugsbekämpfung und die Unterstützung der Union für die Ukraine, Moldau und Georgien; stellt eine Verbesserung in Bezug auf die Zufriedenheit der Interessengruppen mit der Arbeit des Rechnungshofs fest, wobei eine im Jahr 2024 durchgeführte Umfrage ergab, dass 89 % der Befragten (gegenüber 85 % im Jahr 2023) die Berichte des Rechnungshofs für nützlich hielten und dass 82 % (gegenüber 78 %) der Ansicht waren, dass die Arbeit des Rechnungshofs wirkungsvoll ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert den Europäischen Rechnungshof auf, detailliertere und systematischere Bewertungen der Ausstrahlungseffekte der von der Union finanzierten Programme auf die Mitgliedstaaten – sowohl auf diejenigen mit hohen als auch auf diejenigen mit niedrigen Ausschöpfungsquoten von Unionsmitteln – vorzulegen; betont, dass die Bewertung der langfristigen Auswirkungen, des Mehrwerts und der Nachhaltigkeit der Unionsausgaben durch eine umfassende Analyse der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, administrativen und territorialen Auswirkungen solcher Ausstrahlungseffekte, einschließlich grenzübergreifender Auswirkungen und Verteilungseffekte, gestärkt und eine fundiertere Politikgestaltung sowohl auf Unionsebene als auch auf einzelstaatlicher Ebene dadurch unterstützt würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof die Fortschritte bei der Verwirklichung seiner strategischen Ziele im Einklang mit der Strategie des Rechnungshofs 2021-2025 mit einer Reihe von Leistungskennzahlen misst; nimmt die strategischen Ziele des Rechnungshofs für 2024 zur Kenntnis nämlich die Verbesserung der Erfüllung der Rechenschaftspflicht, der Transparenz und der Prüfungsmodalitäten, Ausrichtung auf Bereiche und Themen, in denen Prüfungen den größten Mehrwert erbringen können, und Gewährleistung einer starken Prüfungssicherheit in einem herausfordernden und sich wandelnden Umfeld; ersucht den Rechnungshof, seine wesentlichen Leistungskennzahlen, den Grad der erzielten Fortschritte und die Ziele in Zukunft zusammengefasst (im Tabellenformat) darzustellen; fordert den Rechnungshof auf, die wesentlichen Leistungskennzahlen auf der Grundlage der Leistung und der Ergebnisse der politischen Maßnahmen der EU weiterzuentwickeln, damit die Auswirkungen der von der Kommission verfolgten politischen Strategien klar gemessen werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>ersucht den Rechnungshof, seine Feststellungen in einer vergleichenden Leistungsanalyse zu konsolidieren und eine Methodik für einen „Leistungskompass“ der Unionsprogramme zu entwickeln; ist der Ansicht, dass ein solches Instrument – unter Berücksichtigung der Vielfalt der Politikbereiche – helfen würde, der Entlastungsbehörde, den Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit klar aufzuzeigen, welche Programme sich durch einen effizienten Einsatz von Ressourcen auszeichnen und welche Programme womöglich eingestellt oder grundlegend umstrukturiert werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>begrüßt, dass der Rechnungshof die Umsetzung seiner Empfehlungen auf der Grundlage der von seinen Prüfern durchgeführten Folgemaßnahmen bewertet; stellt fest, dass der Rechnungshof 2024 die an die Kommission und die anderen Organe gerichteten Empfehlungen, die in seinen Berichten aus dem Jahr 2020 enthalten waren, untersucht hat; stellt fest, dass 93 % der 19 im Jahresbericht 2020 des Rechnungshofs unterbreiteten Empfehlungen und 88 % der 186 Empfehlungen in seinen Sonderberichten aus dem Jahr 2020 vollständig, teilweise oder weitgehend umgesetzt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>stellt anhand des Folgeberichts fest, dass die Kommission zugestimmt hat, dem Rechnungshof eine manuelle Extraktion von Daten aus der Arachne-Datenbank zur Verfügung zu stellen; missbilligt jedoch, dass der Zugang des Rechnungshofs zu Fenix, dem Berichterstattungsinstrument zur ARF, nach wie vor Gegenstand von Diskussionen ist, da die Kommission dem Rechnungshof nur zu einigen der Fenix-Module Zugang gewährt und die darin enthaltenen Informationen nicht zeitnah aktualisiert werden; begrüßt, dass inzwischen mehr Bedienstete des Rechnungshofs Zugang zu Fenix haben sollen; unterstützt die Forderung des Rechnungshofs, dass die Kommission ihm so bald wie möglich vollen Zugang gewährt; weist erneut darauf hin, dass sich die Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Kommission bemüht hat, dem Rechnungshof innerhalb von zwei Wochen nach Genehmigung eines Zahlungsantrags Zugang zu den in Fenix enthaltenen Dateien zu gewähren; ist jedoch besorgt darüber, dass diese Frist in der Praxis in vielen Fällen nicht eingehalten wird und dass es in einigen Fällen zu Verzögerungen von bis zu 2,5 Monaten gekommen ist, was zur Folge hatte, dass die Berichte des Rechnungshofs deutlich später übermittelt wurden bzw. die Effizienz der Prüfungstätigkeit des Rechnungshofs, insbesondere im Hinblick auf mit einem hohen Risiko verbundene Ausgaben wie der ARF, gemindert wurde und der pünktliche Abschluss der Prüfungstätigkeit nicht in vollem Umfang sichergestellt werden konnte; weist die Kommission erneut auf ihre Verpflichtung gemäß Artikel 263 der Haushaltsordnung hin, dem Rechnungshof umfassenden Zugang zu allen einschlägigen Systemen und Datenbanken (u. a. Arachne, Fenix, Ares) zu gewähren; fordert daher die Kommission auf, unverzüglich eine verbindliche interinstitutionelle Vereinbarung zu treffen, durch die der Rechnungshof vollständig und systematisch in Echtzeit Zugang zu allen einschlägigen Datenbanken, auch zu Arachne und Fenix, erhält; fordert den Rechnungshof auf, der Entlastungsbehörde über die erzielten konkreten Verbesserungen Bericht zu erstatten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Humanressourcen, Gleichstellung und Wohlergehen des Personals</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof Ende 2024 961 Bedienstete hatte (gegenüber 969 im Jahr 2023), darunter Bedienstete auf Zeit (192 im Jahr 2024, gegenüber 204 im Jahr 2023), Vertragsbedienstete (84 im Jahr 2024, gegenüber 86 im Jahr 2023) und abgeordnete nationale Sachverständige (26 im Jahr 2024, wie im Jahr 2023); weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, Beschäftigten unbefristete Arbeitsverträge anzubieten, um Kompetenzen zu bewahren, wodurch Kontinuität und ein produktives und stabiles Arbeitsumfeld gewahrt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2024 54 % des Personals des Rechnungshofs Frauen (gegenüber 53 % im Jahr 2023) und 46 % Männer waren; bedauert, dass Frauen ebenso wie 2023 nur 30 % der höheren Führungsebene des Rechnungshofs ausmachen; bedauert ferner einen Rückgang des Anteils von Frauen in mittleren Führungspositionen von 40 % auf 37,30 % im Jahr 2023; weist erneut darauf hin, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein in den Verträgen verankerter Grundsatz ist, der von allen Organen geachtet werden sollte, und fordert den Rechnungshof auf, seine Bemühungen zur Förderung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses in der mittleren und höheren Führungsebene fortzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof laut dem Fragebogen 64 Praktikanten beschäftigte, von denen 59 im Jahr 2024 eine monatliche Vergütung erhielten; begrüßt das neue Programm des Rechnungshofs mit dem Titel „TraineEca Career Development“, das darauf abzielt, den verdienstvollsten Praktikanten Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten; nimmt darüber hinaus den Plan des Rechnungshofs zur Kenntnis, jungen Hochschulabsolventen und Doktoranden in diesem Bereich spezielle Praktika im Bereich KI anzubieten; betont erneut, dass Praktika im Einklang mit der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2023 mit Empfehlungen an die Kommission zu hochwertigen Praktika in der Union (2020/2005(INL)), in der die Vergütung sämtlicher Praktika in Europa gefordert wird, bezahlt werden sollten; betont, dass unbezahlte Praktika eine Form der Ausbeutung junger Arbeitnehmer und ein Hindernis für die Chancengleichheit darstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt fest, dass dem Fragebogen zufolge die Einstellung von Bediensteten im Jahr 2024 aufgrund der mangelnden Attraktivität Luxemburgs als Arbeitsort oder des mangelnden Interesses junger Arbeitskräfte an Prüf- und Kontrolltätigkeiten weiter eine Herausforderung für den Rechnungshof darstellte; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Rechnungshof dieses Problem angegangen ist, indem er regelmäßige Auswahlverfahren für Praktikanten des Rechnungshofs und interne Auswahlverfahren zur Bindung der verdienstvollsten Talente organisiert und verstärkte Öffentlichkeitsarbeit geleistet hat; legt dem Rechnungshof nahe, diese Bemühungen fortzusetzen, um die Kontinuität seiner Tätigkeit zu sichern; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass eine Wettbewerbsklausel erforderlich ist, um EPSO-Auswahlverfahren auch ausschließlich für Luxemburg zu organisieren; zollt dem Rechnungshof Anerkennung, dass er sich einer interinstitutionellen Vereinbarung angeschlossen hat, wonach Bedienstete, die von in Luxemburg ansässigen Organen der Union eingestellt werden, ab 2025 eine Wohnkostenbeihilfe erhalten, um die hohen Lebenshaltungskosten in Luxemburg auszugleichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>ist sich bewusst, dass der Rechnungshof bei der Auswahl der Mitglieder gemäß Artikel 286 Absatz 2 AEUV kein Mitspracherecht hat; weist dennoch erneut darauf hin, dass zwischen den Mitgliedern des Rechnungshofs nach wie vor ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern besteht, da nur 10 der 27 Mitglieder Frauen sind; bedauert, dass mehrere Mitgliedstaaten bisher keine Frau für den Rechnungshof nominiert haben; fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, bei der Nominierung von Kandidaten für die Neubesetzung von Stellen dem Erfordernis Rechnung zu tragen, das zahlenmäßige Geschlechterverhältnis ausgewogener zu gestalten und dabei sicherzustellen, dass bei der Nominierung auch künftig die Kriterien der Leistung, der Qualifikation und der Unabhängigkeit zugrunde gelegt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>bekräftigt sein Bedauern über die Praxis des Rates, Mitglieder des Rechnungshofs zu ernennen, obwohl sie vom Parlament abgelehnt wurden; bekräftigt seine Forderung nach einer Überarbeitung des Ernennungsverfahrens, in deren Zuge dem Parlament eine verbindliche Rolle bei der Beurteilung der Eignung der Kandidaten für den Rechnungshof eingeräumt würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>würdigt die umfassende Telearbeitsregelung von bis zu 10 Tagen pro Monat, wovon 5 Tage Telearbeit außerhalb des Beschäftigungsorts geleistet werden können, die auf 30 Tage pro Jahr begrenzt sind, die der Rechnungshof anbietet, um die Herausforderungen bei der Einstellung abzumildern; stellt fest, dass der Rechnungshof laut dem Fragebogen seine Vorschriften für hybride Arbeit im Jahr 2024 überarbeitet hat, um unter anderem den eingegangenen Rückmeldungen Rechnung zu tragen; fordert den Rechnungshof auf, regelmäßige Kontrollen durchzuführen, damit diese Vorschriften eingehalten werden; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Rechnungshof laut dem Fragebogen auf vielfältige Weise tätig wird, um das körperliche und geistige Wohlergehen seines Personals sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>stellt fest, dass sich die Fluktuationsquote von 6,60 % im Jahr 2023 auf 7,90 % im Jahr 2024 erhöht hat und die Vakanzquote von 2,27 % im Jahr 2023 auf 2,49 % im Jahr 2024 gestiegen ist, wobei die Fluktuationsquote die Zahl des abgehenden als Anteil des gesamten Personals darstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>stellt fest, dass mehrere Nationalitäten, insbesondere aus den nordischen Mitgliedstaaten, unter dem Personal des Rechnungshofs unterrepräsentiert sind; stellt fest, dass die Gefahr besteht, dass sich die Lage weiter verschlechtert, weil das Personal überaltert und eher kein neues Personal aus diesen Mitgliedstaaten eingestellt wird; weist auf die wiederholten Bemühungen des Rechnungshofs hin, dieses Ungleichgewicht zu beseitigen, indem er die Bekanntmachungen von Auswahlverfahren und Stellenausschreibungen des Rechnungshofs in deutlich unterrepräsentierten Mitgliedstaaten verstärkt, mit Mitgliedern des Rechnungshofs zusammenarbeitet, um seine Bekanntmachungen zu verbreiten, und potenzielles neues Personal durch die Teilnahme an Karrieremessen in bestimmten Mitgliedstaaten zu gewinnen versucht; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof dem Folgebericht zufolge auch einen Aktionsplan mit zehn Maßnahmen in den kommenden fünf Jahren ausgearbeitet hat, um die derzeitige Unterrepräsentation bestimmter Mitgliedstaaten zu überwinden; fordert den Rechnungshof auf, die Entlastungsbehörde über ihre diesbezüglichen Fortschritte und die Ergebnisse der Umsetzung dieses Aktionsplans auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>weist darauf hin, dass bis Ende 2023 alle 29 zusätzlichen Stellen (Bedienstete auf Zeit), die für die Prüfung der ARF benötigt wurden, die über Mittel in Höhe von insgesamt 723,8 Mrd. EUR verfügt, besetzt wurden; nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die Wesentlichkeit, die Komplexität und die hohen Beträge sowie die raschen Auszahlungen aus der ARF nach wie vor Herausforderungen mit sich bringen und dass die derzeitigen Mittel nicht ausreichen, um systematisch sicherzustellen, dass die Ausgaben aus der ARF mit den Vorschriften der Union und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen, und um auf die verstärkten Tätigkeiten der Union zu reagieren; würdigt dennoch die bisherigen Bemühungen des Rechnungshofs, seine Aufgaben im Zusammenhang mit der ARF zu erfüllen, obwohl die ihm dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht angemessen sind; unterstützt in diesem Zusammenhang den Antrag des Rechnungshofs, die 29 Bediensteten auf Zeit, die für Prüfungen im Zusammenhang mit der ARF eingestellt wurden, in Dauerplanstellen umzuwandeln; erachtet es als sehr wichtig, dass der Rechnungshof konsequent über eine angemessene Personalausstattung verfügt, sodass er sowohl sein Mandat als auch zusätzliche Aufgaben, die sich aus künftigen leistungsbasierten Finanzierungsinstrumenten und dem mehrjährigen Finanzrahmen ergeben, erfüllen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>nimmt würdigend zur Kenntnis, dass der Rechnungshof auch im Jahr 2024 das Ziel von fünf Tagen nichtsprachlicher Fortbildung pro Jahr für Rechnungsprüfer im Einklang mit den Empfehlungen der Internationalen Vereinigung der Rechnungsprüfer, und von zwei Tagen für nicht an Prüfungen beteiligtes Personal (jeweils 5,8 und 3,9) übertroffen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>stellt fest, dass 2024 die durchschnittliche Dauer der krankheitsbedingten Abwesenheit 9,9 Tage pro Bediensteten betrug, also nahezu dieselbe Dauer wie im Jahr 2023; stellt ferner fest, dass 2024 drei Bedienstete (gegenüber vier im Jahr 2023) wegen längerer Erkrankung, d. h. mehr als 200 Tage pro Jahr, abwesend waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>stellt fest, dass 2024 13 Fälle von Burnout gemeldet wurden, gegenüber 7 Fällen im Jahr 2023; erklärt sich besorgt über den erheblichen Anstieg der gemeldeten Fälle von Burnout im Jahr 2024; fordert den Rechnungshof auf, eine gründliche Analyse der Gründe für diesen erheblichen Anstieg durchzuführen, auch in Bezug auf die Verteilung der Arbeitsbelastung, organisatorische Faktoren und strukturelle Risiken, und die nachweisgestützten Erkenntnisse in seine Personalplanungs- und Personalverwaltungsmaßnahmen zu integrieren, um Burnout wirksam zu verhindern und das Arbeitsumfeld zu verbessern; begrüßt, dass der Rechnungshof verschiedene Maßnahmen zur Verringerung des Burnout-Risikos ergriffen hat, indem er ein umfassendes Programm für Wohlergehen eingeführt, eine Schulung zur Verbesserung der Resilienz angeboten, Leitlinien für die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer längeren Erkrankung veröffentlicht und eingeführt, weiterhin Ersthilfe bei psychischen Problemen angeboten und für die Bediensteten die Kosten von zehn Sitzungen mit einem Psychologen bzw. einer Psychologin ihrer Wahl übernommen hat; stellt insbesondere fest, dass der Rechnungshof im Jahr 2024 vier obligatorische Schulungen für Führungskräfte organisiert hat, bei denen der Schwerpunkt auf dem Wohlergehen des Personals, der Leistung, der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und der Prävention von Burnout lag;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>würdigt die Sensibilisierungsmaßnahmen, Umfragen und Schulungen des Rechnungshofs, die seinem Personal und/oder seinen Mitgliedern im Jahr 2024 im Hinblick auf die Politik des Rechnungshofs zur Bekämpfung von Belästigung und für Respekt am Arbeitsplatz angeboten wurden; stellt mit Besorgnis fest, dass es im Jahr 2024 eine Verwaltungsuntersuchung zu Vorwürfen von sexueller Belästigung und Mobbing gab, der Disziplinarmaßnahmen auf der Grundlage der Schlussfolgerung folgten, dass die untersuchte Person unangemessenes Verhalten an den Tag gelegt hatte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof dem Fragebogen zufolge im Jahr 2024 im Einklang mit seinem Aktionsplan für Vielfalt und Inklusion 2021-2025 zahlreiche Maßnahmen in verschiedenen Bereichen wie Einstellung, Ausbildung, Laufbahnentwicklung, Arbeitsbedingungen und Sensibilisierung des Personals ergriffen hat; stellt fest, dass der Rechnungshof Vielfalt und Inklusion in seine Leistungsmanagements-, Bewertungs-, Zertifizierungs- und Beförderungsprozesse sowie seine Schulungsprogramme integriert, wobei 13 Führungskräfte 2024 eine freiwillige Bewertung der Vielfalt und Inklusion vorgenommen haben; begrüßt den Schulungskurs mit dem Titel „Women managers rise up: Skilling for Success“, die der Rechnungshof eigens organisiert hat, um Frauen zu ermutigen, Führungsaufgaben wahrzunehmen; begrüßt ferner die neuen Förderprogramme des Rechnungshofs für Praktikanten und Vertragsbedienstete, die sich an Menschen mit Behinderungen richten und jährlich zwei Praktika für Menschen mit einer anerkannten Behinderung anbieten; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Rechnungshof 2024 die vierte Woche zur Sensibilisierung des Rechnungshofs für Behinderungen organisiert hat, in der ein neuer Fahrplan für Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht wurde, in dem die Bemühungen des Rechnungshofs um eine stärker inklusive Arbeitsumgebung hervorgehoben wurden; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Rechnungshof auch Halbzeitüberprüfungen seines Aktionsplans für Vielfalt und Inklusion veröffentlicht, um Transparenz und Engagement in der gesamten Organisation sicherzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ethikrahmen und Transparenz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>betont, dass dem Rechnungshof als unabhängigem externem Rechnungsprüfer der Union und Hüter ihrer Finanzen eine entscheidende Aufgabe zukommt und er daher verpflichtet ist, die höchsten Standards in Bezug auf Integrität, Professionalität und Rechenschaftspflicht sowie den Grundsatz der gegenseitigen loyalen Zusammenarbeit zwischen den Organen der Union einzuhalten, und als Musterinstitution zu dienen, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu schaffen; weist darauf hin, dass die Mitglieder des Rechnungshofs gemäß Artikel 285 AEUV völlig unabhängig sein und sich an die höchsten ethischen Grundsätze halten müssen, wobei sie Integrität, Objektivität, professionelles Verhalten, Würde, Engagement und Loyalität an den Tag legen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass der Rechnungshof sich geweigert hat, die Immunität seines ehemaligen Präsidenten aufzuheben, und entschieden hat, den Antrag der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) abzulehnen, einer Reihe von Bediensteten des Rechnungshofs die Erlaubnis zu erteilen, im Rahmen laufender strafrechtlicher Ermittlungen als Zeugen auszusagen; stellt anhand des Folgeberichts fest, dass der Rechnungshof die Immunität der besagten Person nicht aufgehoben hat, weil die EUStA dem Rechnungshof keine ausreichenden Informationen zur Verfügung gestellt hat, anhand deren er hätte nachvollziehen können, welche Handlungen dem Betroffenen vorgeworfen werden und inwiefern solche Handlungen ein kriminelles Verhalten darstellen könnten, und weist darauf hin, dass sich der Rechnungshof auf die Rechtsprechung als Teil des geltenden Rechtsrahmens zur Unterstützung dieses Standpunkts gestützt hat; stellt fest, dass die EUStA am 10. Februar 2025 beim Gerichtshof der Europäischen Union ein Rechtsmittel (Rechtssache T-99/25) gemäß Artikel 263 Absatz 4 AEUV gegen die Entscheidung des Rechnungshofs eingelegt hat, den Antrag der EUStA abzulehnen, einer Reihe von Bediensteten des Rechnungshofs die Erlaubnis zu erteilen, im Rahmen laufender strafrechtlicher Ermittlungen als Zeugen auszusagen; stellt ferner fest, dass mit dem vorstehend genannten Rechtsmittel die Nichtaufhebung der Immunität der betroffenen Personen nicht angefochten wurde; betont, dass die Pflicht der Organe der Union zur loyalen Zusammenarbeit erfordert, dass Genehmigungen zur Anhörung von Bediensteten als Zeugen im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen nur unter strikten Ausnahmebedingungen verweigert werden dürfen; fordert den Rechnungshof nachdrücklich auf, die Kriterien für die Entscheidung über Ersuchen der EUStA zu präzisieren und sicherzustellen, dass solche Entscheidungen nicht als Behinderung gerichtlicher Ermittlungen wahrgenommen werden können; fordert den Rechnungshof nachdrücklich auf, bei seiner Zusammenarbeit mit der EUStA und anderen Einrichtungen der Union, die für die Bekämpfung von Betrug und Fehlverhalten zuständig sind, ein hohes Maß an Transparenz und Rechenschaft aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass sich nicht auf die Immunität berufen wird, um rechtmäßige gerichtliche Verfahren zu behindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2024 im Rechnungshof keine Missstände gemeldet wurden; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof 2023 das Verfahren zur Aktualisierung der Vorschriften des Rechnungshofs zur Durchführung von Verwaltungsuntersuchungen und Disziplinarverfahren einleitete, das Anfang 2024 abgeschlossen wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Rechnungshof über einen soliden Ethikrahmen verfügt, der ethische Leitlinien für die Mitglieder und das Personal des Rechnungshofs und einen Verhaltenskodex für die Mitglieder des Rechnungshofs umfasst; stellt fest, dass der Rechnungshof auch über einen Ethikausschuss verfügt, der regelmäßig zusammentritt, um relevante Ethikfragen, einschließlich der externen Tätigkeiten der Mitglieder, zu überprüfen, und der aus zwei Mitgliedern des Rechnungshofs und einem externen Mitglied besteht; entnimmt dem Jahresbericht der Ethikkommission für 2024, dass die Ethikkommission sechs Sitzungen abgehalten und 17 Erklärungen von derzeitigen Mitgliedern des Rechnungshofs (zu externen Tätigkeiten) und ehemaligen Mitgliedern des Rechnungshofs (zu ihren beabsichtigten Tätigkeiten nach Beendigung des Mandats) erhalten hat, wobei alle Mitglieder 2024 eine befürwortende Stellungnahme abgegeben haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>stellt fest, dass die Interessenerklärungen der Mitglieder des Rechnungshofs jedes Jahr und bei jeder wesentlichen Änderung ausgefüllt und auf den Websites des Rechnungshofs veröffentlicht werden; stellt mit Zufriedenheit fest, dass Einzelheiten zu den Reisen der Mitglieder des Rechnungshofs, einschließlich der Kosten, auch online veröffentlicht werden; würdigt, dass der Rechnungshof die Arbeiten zur Aktualisierung seiner Vorschriften über die Durchführung von Verwaltungs- und Disziplinarmaßnahmen im Jahr 2024 abgeschlossen hat; stellt fest, dass laut dem Fragebogen im Jahr 2024 keine Fälle von Interessenkonflikten gemeldet wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Rechnungshof dem Fragebogen zufolge jährlich eine eintägige Fortbildungsveranstaltung zum Thema Ethik organisiert; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof allen Bediensteten, einschließlich Neueingestellten und Führungskräften, ethikbezogene Kurse, einschließlich drei Ethik-Workshops im Jahr 2024, angeboten hat; stellt fest, dass an diesen Kursen in jenem Jahr 681 Personen teilgenommen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2024 weder das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) noch die Bürgerbeauftragte Untersuchungen eingeleitet haben, an denen der Rechnungshof beteiligt war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>bekräftigt seine in früheren Entlastungsentschließungen geäußerte Kritik an dem Beschluss des Rechnungshofs aus dem Jahr 2022 über Reisen, Dienstreisen und die Nutzung von Fahrern und Fahrzeugen durch seine Mitglieder, der gegen den allgemeinen Grundsatz verstößt, dass die Fahrzeugflotte unter keinen Umständen außerhalb der Ausübung der Aufgaben der Mitglieder des Rechnungshofs im strikten Sinn eingesetzt werden sollte; bekräftigt ferner seine Forderung an alle Organe der Union, sich auf ein horizontal anzuwendendes einheitliches System für die Nutzung von Dienstfahrzeugen zu einigen, das die Verwirrung verringern und die Transparenz und Effizienz bei der Verwendung öffentlicher Gelder erhöhen würde; begrüßt, dass der Rechnungshof im Jahr 2024 gemeinsam mit dem Gerichtshof der Europäischen Union die Kommission aufgefordert hat, an einem interinstitutionellen Dialog teilzunehmen, um sich auf gemeinsame Vorschriften für die Nutzung von Dienstfahrzeugen zu einigen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass dem Fragebogen zufolge eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die mehrmals zusammengetreten ist und mehrere Empfehlungen ausgesprochen hat; fordert den Rechnungshof auf, die Entlastungsbehörde über die in dieser Angelegenheit erzielten Fortschritte auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>weist darauf hin, dass der Interne Auditdienst des Rechnungshofs (IAS) eine Prüfung des ethischen Rahmens für die Bediensteten und Mitglieder des Rechnungshofs durchgeführt hat; stellt fest, dass der IAS laut dem Abschlussbericht (02/2023), den der Rechnungshof der Präsidentin des Parlaments am 9. Juli 2024 übermittelt hat, und dem Fragebogen 16 Empfehlungen abgegeben hat, von denen 15 bereits umgesetzt wurden, eine in Bezug auf Interessenkonflikte des Personals aber noch nicht abgeschlossen ist; fordert den Rechnungshof nachdrücklich auf, die noch ausstehende Empfehlung so bald wie möglich abzuschließen, und ersucht ihn, die Entlastungsbehörde über die in dieser Angelegenheit erzielten Fortschritte auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>stellt fest, dass dem Bericht des Rechnungshofs zufolge im Jahr 2024 keine Fälle von Korruption oder Betrug bei den internen Vorgängen des Rechnungshofs festgestellt wurden; begrüßt, dass der Rechnungshof präventive Schulungen zu Strategien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung organisiert hat, von denen 2024 zehn Sitzungen mit insgesamt 257 Personen stattfanden; begrüßt, dass der Rechnungshof gemäß dem Folgebericht im Jahr 2024 ein einziges konsolidiertes Dokument zur Behandlung von Fragen der Betrugsbekämpfung im Rahmen seiner Prüfungstätigkeiten vorgelegt hat, mit dem den Prüfern des Rechnungshofs umfassende und detaillierte Leitlinien an die Hand gegeben werden und die Art und Weise, wie die Prüfungskammern des Rechnungshofs bei der externen Prüfung aufgedeckte Fälle von mutmaßlichem Betrug, mutmaßlicher Korruption oder anderen illegalen Tätigkeiten behandeln, durch die die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigt werden könnten, harmonisiert wird, was dazu beiträgt, für eine einheitliche Verfahrensweise zu sorgen; stellt fest, dass das Betrugsrisiko im Zusammenhang mit den internen Vorgängen des Rechnungshofs über den Rahmen für die interne Kontrolle des Rechnungshofs verwaltet wird, mit dem Unregelmäßigkeiten, an denen Mitglieder oder Bedienstete des Rechnungshofs beteiligt sind und durch die die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigt werden könnten, verhindert, aufgedeckt, berichtigt und weiterverfolgt werden sollen; nimmt ferner die Auffassung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass die Ausarbeitung einer eigenständigen Betrugsbekämpfungsstrategie für interne Vorgänge angesichts der bereits bestehenden umfangreichen Kontrollen einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand mit sich bringen würde, fordert den Rechnungshof jedoch weiterhin auf, eine Betrugsbekämpfungsstrategie für alle Arten von Vorgängen zu verabschieden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>nimmt die im Folgebericht zum Ausdruck gebrachte Auffassung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass er aufgrund seiner Rolle als unabhängiges externes Prüforgan nicht in den typischen Anwendungsbereich von Einrichtungen fällt, die mit Entscheidungsgremien der Union interagieren und Lobbyarbeit betreiben wollen; ist der Ansicht, dass dieses Argument nicht in vollem Umfang gilt, da der Rechnungshof Sonderberichte veröffentlicht, in denen er prüft, ob die Ziele der Strategien und Programme der Union erreicht wurden, was der Arbeit des Rechnungshofs entweder eine politische oder eine beratende Dimension verleiht, auch wenn der Rechnungshof kein Beschlussfassungsorgan ist; weist ferner darauf hin, dass es andere Gremien ohne Beschlussfassungsbefugnis und Beratungsgremien der Union gibt, die dem Transparenz-Register der Union förmlich beigetreten sind; bekräftigt seine Aufforderung an den Rechnungshof, dem Transparenz-Register nach dem Vorbild anderer nicht beschlussfassender Organe der Union rasch beizutreten, um das Vertrauen der Allgemeinheit zu stärken, wobei er seine Unabhängigkeit als externes Prüforgan der Union in vollem Umfang beibehält;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Digitalisierung, Cybersicherheit und Datenschutz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>stellt fest, dass laut dem Fragebogen die Gesamtmittelbindungen des Rechnungshofs für IT (Hardware, Software, IT-Dienste und Telekommunikation) um 12,10 % von etwa 10,8 Mio. EUR im Jahr 2023 auf etwa 9,5 Mio. EUR im Jahr 2024 zurückgegangen sind; nimmt unter den im Jahr 2024 finanzierten großen IT-Projekten des Rechnungshofs die Modernisierung seiner Website und seines Intranets, die Migration zu einer sichereren Fernzugriffslösung und die Einführung eines neuen Übersetzungsmanagementsystems zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>unterstützt nachdrücklich die Bemühungen des Rechnungshofs, durch Digitalisierung ein Wissensökosystem für Prüfungen aufzubauen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der Rechnungshof laut dem Fragebogen im Jahr 2024 mehrere Initiativen umgesetzt hat, um seine digitalen Fähigkeiten und seine operative Effizienz zu verbessern, darunter die Integration von Prüfungsinformationssystemen, die Erhöhung der Interoperabilität zwischen Systemen und Anwendungen, die Einführung des Assistenten für die Dokumentenlesung (DORA) zur Unterstützung des Wissensmanagements bei Prüfungstätigkeiten, die Einführung des BibliotECA Discovery Collections Service und die Annahme einer neuen Strategie für die digitale Archivierung; betont, dass die Verknüpfung der Digitalisierung mit einer größeren Zahl von Vor-Ort-Besuchen zu effizienteren und genaueren Prüfungsergebnissen führen sollte; regt weitere Investitionen in KI-gestützte Prüfungsinstrumente und die Interoperabilität der Systeme an, um die Genauigkeit der Prüfungsergebnisse zu verbessern, den Verwaltungsaufwand zu verringern und das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu optimieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>begrüßt die Veröffentlichung der ersten Strategie und des Fahrplans des Rechnungshofs für die Einführung künstlicher Intelligenz für 2024-2025; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Rechnungshof laut dem Fragebogen bei der Umsetzung dieser Strategie stetige Fortschritte erzielt hat, wobei er sich unter anderem auf das Testen und die Vorbereitung auf die Einführung von Instrumenten wie Microsoft Copilot und GPT@EC, die Sensibilisierung des Personals durch gezielte KI-Schulungen sowie die Prüfung von KI-Anwendungen bei der Prüfungsarbeit und den Austausch vorläufiger Ergebnisse konzentrierte; begrüßt ferner die Stärkung der KI-Governance des Rechnungshofs, wobei der Rechnungshof im Jahr 2024 den Beratenden Ausschuss für KI einsetzte und einen KI-Korrespondenten ernannte; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Beratende Ausschuss für KI, dessen Aufgabe es ist, den Rechnungshof bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen zu unterstützen und zu beraten, die sich aus dem Rechts- und Ethikrahmen für den Einsatz von KI ergeben, aus Personal mit einer Mischung aus Fachkenntnissen besteht, um einen umfassenden Ansatz und ein umfassendes Verständnis der Auswirkungen von KI sicherzustellen; fordert den Rechnungshof auf, im Rahmen seiner Strategie für künstliche Intelligenz klare Indikatoren zu entwickeln, um den Mehrwert, die Risiken und die Grenzen von KI-gestützten Prüfungsinstrumenten zu bewerten, und dem Parlament regelmäßig über deren Auswirkungen auf die Prüfungsqualität, Transparenz und Rechenschaftspflicht Bericht zu erstatten; betont, dass der Einsatz künstlicher Intelligenz unter Achtung strenger Grundsätze der ethischen Nutzung, der Transparenz, des Datenschutzes, der menschlichen Kontrolle sowie des Schutzes vor algorithmischer Verzerrung oder missbräuchlicher Verwendung erfolgen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof laut dem Fragebogen Fortschritte bei der Umsetzung seines Cybersicherheitsplans erzielt hat und 2024 mehrere wichtige Etappenziele erreicht hat, darunter die Annahme eines passwortlosen Authentifizierungssystems über Windows Hello for Business, die Anwendung von Zero-Trust-Grundsätzen zur Stärkung der Zugangssicherheit für Cloud- und EU-Login-basierte Systeme und die Einführung eines Instruments für die Verwaltung des privilegierten Zugangs zum besseren Schutz der IT-Systemverwaltung; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof durch die Teilnahme an der gemeinsamen Cybersicherheitsübung zur Sensibilisierung und Abwehrbereitschaft (JASPER) teilgenommen hat, die gemeinsam vom IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (CERT-EU) und der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) organisiert wurde, und durch die Sensibilisierung des Personals durch Phishing-Simulationen zur Minderung von Social-Engineering-Risiken auch seine Cybersicherheitsvorsorge verbessert hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass der Rechnungshof einen Cyberangriff im Rahmen einer koordinierten Maßnahme zur Destabilisierung der Wahl zum Europäischen Parlament 2024 erlebt hat, für den eine prorussische Gruppe die Verantwortung übernahm, die die öffentliche Website des Rechnungshofs abgeschaltet hat; begrüßt die Zusage des Rechnungshofs, Cybersicherheitsrisiken mindestens alle zwei Jahre neu zu bewerten; fordert die kontinuierliche Umsetzung regelmäßiger Schulungen des Personals zu Cyberbedrohungen zur Stärkung der institutionellen Resilienz; fordert den Rechnungshof auf, die Entlastungsbehörde über das Ergebnis einer etwaigen Bewertung des Cybersicherheitsrisikos, die der Rechnungshof im Zusammenhang mit der Durchführung der Verordnung (EU, Euratom) 2023/2841<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU, Euratom) 2023/2841 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union (ABl. L, 2023/2841, 18.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2841/oj).</FIELD></FOOTNOTE> vornehmen könnte, auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>begrüßt die für 2025 geplanten Initiativen, mit denen der digitale Wandel und die Cybersicherheit weiter gestärkt werden sollen, wie die Einführung von Microsoft Copilot, den Einsatz lokaler generativer KI-Modelle und die Installation der biometrischen Authentifizierung auf Laptops; nimmt ferner den Plan des Rechnungshofs zur Kenntnis, seine IT-Infrastruktur um neue Server zu erweitern, neue Fähigkeiten zur Unterstützung hybrider Sitzungen zu installieren und seine Zusammenarbeit mit dem Interinstitutionellen Ausschuss für den digitalen Wandel in Bezug auf neu entstehende Technologien wie KI zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>erwartet, dass mit der vom Rechnungshof 2025 eingeführte überarbeitete Strategie für elektronische Signaturen die Verwendung fortgeschrittener elektronischer Signaturen weiter erleichtert und die Abhängigkeit von papiergestützten Verfahren, insbesondere bei der Dokumentation externer Verträge, verringert wird; sieht der weiteren Digitalisierung von Genehmigungs- und Unterschriftsverfahren erwartungsvoll entgegen; stellt fest, dass sich die Digitalisierung günstig auf Qualität der Prüfungsabläufe und der Zusammenarbeit und den Grad der Transparenz auswirkt, was zu schneller verfügbaren und zuverlässigeren Prüfungsergebnissen beiträgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>begrüßt, dass der Rechnungshof weiter bemüht ist, die Fähigkeiten des Personals durch sein in Zusammenarbeit mit dem DATA-Team des Rechnungshofs entwickeltes Schulungsprogramm für Daten und Technologie zur Nutzung der Daten- und Technologieprüfung zu stärken; stellt fest, dass diese Initiative den digitalen Wandel des Organs unterstützt, indem mit ihr innovatives Denken gefördert und ein strukturierter Lernpfad vom grundlegenden bis zum fortgeschrittenen Niveau in den Bereichen Datenwissenschaft, KI und IT-Audit geboten wird; nimmt zur Kenntnis, dass 2024 eine breite Palette von Kursen angeboten wurde, darunter Module zu maschinellem Lernen, Cybersicherheit, dem Rechtsrahmen für den Einsatz von KI und Datenvisualisierung sowie praktische IT-Schulungen zu Microsoft Office und prüfungsspezifischen Instrumenten, mit denen das technische Fachwissen und die operative Effizienz der Prüfer verbessert werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gebäude</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>stellt fest, dass sich dem Bericht des Rechnungshofs über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für 2024 zufolge die gebundenen Mittel für die Gebäude des Rechnungshofs und die damit verbundenen Kosten im aktuellen Jahr auf etwa 5,7 Mio. EUR beliefen (wie im Jahr 2023), wobei die Ausführungsquote im Jahr 2024 51,30 % betrug, gegenüber 62,26 % im Jahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass der Rechnungshof 2024 als Folgemaßnahme zu den Ergebnissen der Prüfung der Barrierefreiheit aller Gebäude des Rechnungshofs, die 2023 durchgeführt wurde, eine neue Studie zur Beschilderung von Gebäuden in Auftrag gegeben hat; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof laut dem Fragebogen seine Bemühungen um die Verbesserung seiner Gebäude fortgesetzt hat, indem er bei der Modernisierung oder Renovierung von Aufzügen und Gemeinschaftsbereichen im Jahr 2024 Barrierefreiheitsanforderungen berücksichtigt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>nimmt die folgenden gebäudebezogenen Projekte des Rechnungshofs zur Kenntnis, die 2024 begonnen oder abgeschlossen wurden: die Umwandlung des ehemaligen Rechenzentrumsraums, die erste Phase der Modernisierung des audiovisuellen Systems im Konferenzraum K2, die Installation von zwei Küchenzeilen und die Arbeiten auf dem Dach des K2-Gebäudes;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Umwelt und Nachhaltigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>begrüßt mit Anerkennung die laufenden Bemühungen des Rechnungshofs, ein nachhaltiges Organ zu sein; stellt fest, dass der Rechnungshof 2024 seinen vierten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht hat, in dem die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der Tätigkeiten des Rechnungshofs gemessen werden; stellt mit Zufriedenheit fest, dass 91 % der im Jahr 2024 veröffentlichten Sonderberichte und Überprüfungen des Rechnungshofs Themen betrafen, die für die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung relevant sind; begrüßt, dass 40 % der Beschaffungsaufträge des Rechnungshofs Kriterien der grünen Wirtschaft und der Kreislaufwirtschaft enthielten und 98 % der Einkäufe von Waren und Dienstleistungen des Rechnungshofs im Jahr 2024 bei lokalen Anbietern getätigt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof EMAS-zertifiziert ist (System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung) und seit 2014 eine Umweltpolitik verfolgt, die 2025 aktualisiert wurde; stellt fest, dass der Rechnungshof seinen CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdruck anhand der neuesten Version der Methode „Bilan Carbon“ misst, die Bereiche auf operativer (Tätigkeiten des Rechnungshofs) und organisatorischer Ebene (die drei Gebäude in Luxemburg) abdeckt; stellt fest, dass sich die gesamten Treibhausgasemissionen des Rechnungshofs im Jahr 2024 auf 9 108 Tonnen CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING> beliefen, was einem Rückgang um 15 % gegenüber den Emissionen im Jahr 2014, aber einem Anstieg um 1,60 % gegenüber den Emissionen im Jahr 2023 entspricht; stellt fest, dass die Käufe von Waren und Dienstleistungen sowie der Personenverkehr im Jahr 2024 am stärksten zu den Gesamtemissionen des Rechnungshofs beitrugen, und zwar mit 31 % bzw. 29 %;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>nimmt mit Zufriedenheit die Umwelterklärung des Rechnungshofs zur Kenntnis, in der die Ergebnisse für 2024 dargelegt werden, einschließlich der bereits durchgeführten und der geplanten Maßnahmen zur Umsetzung, die darauf abzielen, die Umweltauswirkungen der Tätigkeiten des Rechnungshofs zu verringern und seine jährlichen Umweltleistungsziele zu erreichen oder zu übertreffen; stellt fest, dass der Rechnungshof seine umweltbezogene Leistung anhand einer Reihe von Indikatoren und Leistungsrichtwerten misst; stellt fest, dass der Rechnungshof im Rahmen seines Umweltprogramms 2023-2025 eine Reihe allgemeiner und spezifischer Ziele verfolgt, von denen die meisten 2024 erreicht wurden, insbesondere im Hinblick darauf, seinen Energieverbrauch (Strom: -24 %; Heizung: -21,80 %), seine Luftemissionen (-30 %) und seinen Wasserverbrauch (-45 %) zu verringern und die Zahl der Vergabeverfahren mit Umweltkriterien (mehr als 30 %) zu erhöhen; stellt jedoch eine Trendwende in Bezug auf die Zahl der gedruckten Seiten (+9,1 %) und die Verringerung des jährlichen Abfallaufkommens (+27,50 %) fest; begrüßt die Maßnahmen des Rechnungshofs, um seine negativen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt auszugleichen; stellt fest, dass der Rechnungshof auf seinem Gelände mehrere Bienenvölker beherbergt, die Honig produzieren, der von Freiwilligen des Personals geerntet wird, an Initiativen zum Pflanzen von Bäumen in Luxemburg teilnimmt und im Rahmen der Teilnahme des Rechnungshofs an den interinstitutionellen EMAS-Tagen 2024 der EU an anderen umweltbezogenen Aktivitäten teilnahm; begrüßt, dass die Zahl der Bediensteten, die die Leihfahrräder der Stadt Luxemburg nutzen, von 172 im Jahr 2023 auf 201 im Jahr 2024 gestiegen ist; begrüßt die Unterstützung des Rechnungshofs für die Nutzung der Mobilität zum Pendeln, z. B. mit dem Fahrrad, durch die Deckung der Kosten für Abonnements für das Leihfahrradsystem der Stadt Luxemburg oder für öffentliche Verkehrsmittel durch die teilweise Erstattung von Saisonkarten für Grenzgänger, wobei die Zahl der Personen, die diese Art von Erstattungssystemen in Anspruch nehmen, von 28 im Jahr 2023 auf 30 im Jahr 2024 gestiegen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>weist darauf hin, dass der Rechnungshof 2023 eine Vereinbarung mit den luxemburgischen Behörden zur Erstellung eines Mobilitätsplans unterzeichnete; stellt fest, dass laut dem Fragebogen der Mobilitätsplan im April 2025 verspätet vorgelegt wurde und dass die Ergebnisse der Analyse des Plans bei der Entwicklung des EMAS-Programms für den Zeitraum 2026-2028 berücksichtigt werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interinstitutionelle Zusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>stellt fest, dass die interinstitutionelle Zusammenarbeit die Effizienz durch den Einsatz gemeinsamer Instrumente und Dienste erhöht, wodurch Einsparungen erzielt werden, dank deren Personal intern umgeschichtet werden kann, sich aufgrund von Größenvorteilen bessere Preise sichern lassen und spezialisiertes Fachwissen in anderen Einrichtungen der Union zugänglich wird; stellt fest, dass der Rechnungshof im Jahr 2024 seine Zusammenarbeit durch bestehende und neue Dienstleistungsvereinbarungen fortgesetzt oder ausgeweitet hat, unter anderem in Bezug auf das Pensionsmanagement, den Personalumbau und die Ausstellung des Laissez-passer der Union sowie durch die Teilnahme an interinstitutionellen Ausschüssen und Partnerschaften wie gemeinsam genutzte Finanzsysteme sowie Cybersicherheit und digitaler Wandel; stellt ferner fest, dass diese Zusammenarbeit den Austausch und die Entwicklung von IT-Lösungen erleichtert hat, was 2024 zu erheblichen Haushaltseinsparungen in Bereichen wie der IT, der Verwaltung von Dienstreisen und der Personalverwaltung geführt hat, wobei der Rechnungshof von der Kommission entwickelte Instrumente für die Personalverwaltung, Schulungen und elektronische Übersetzungen zu Kosten von etwa 500 000 EUR und vom Rat bereitgestellte SAP-Buchführungsdienste zu Kosten von etwa 170 000 EUR genutzt hat; begrüßt, dass der Rechnungshof die Schulungs- und Zertifizierungsdienste der Europäischen Verwaltungsakademie weiterhin in Anspruch nimmt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass eine wirksame Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof und der Kommission nur in begrenztem Umfang möglich sein wird, solange die Kommission nicht die Methode des Rechnungshofs zur Bewertung der Fehlerquoten übernimmt, die auf einer unabhängigen und umfassenden Bewertung aller Regelverstöße beruht, während die Kommission den Schwerpunkt auf behebbare Fehler legt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>begrüßt, dass der Rechnungshof sowohl mit dem OLAF als auch mit der EUStA eng zusammenarbeitet, unter anderem im Rahmen von Workshops, Veranstaltungen zur Sensibilisierung und durch den Austausch von Wissen und Erfahrungen; begrüßt die Zusage des Rechnungshofs, das OLAF und/oder die EUStA auch künftig über jeden auf Anscheinsbeweise gestützten Verdacht zu informieren; stellt darüber hinaus fest, dass der Rechnungshof im Jahr 2024 dem OLAF 19 Fälle von vermutetem Betrug und der EUStA 7 derartige Fälle gemeldet hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>ist überzeugt, dass ein einheitliches integriertes IT-System für Datenanalyse und Risikobewertung eine wertvolle Datenquelle sein könnte, die es dem Rechnungshof, dem OLAF und der EUStA ermöglichen würde, ihre Prüf- und Kontrollbemühungen zu verstärken; betont, dass der uneingeschränkte Zugang zu diesem System und seinen Daten ohne ungerechtfertigte Einschränkungen gewährt werden sollte und dass ein solcher Zugang sofort die Erforschung und Nutzung weiterer digitaler Instrumente und neuer Technologien im Rahmen der Prüfungen des Rechnungshofs ermöglichen würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>unterstreicht die wichtige Rolle des Rechnungshofs in der Betrugsbekämpfungsarchitektur der Union; weist darauf hin, dass in den Prüfungen und Sonderberichten des Rechnungshofs systematisch Schwachstellen, Unregelmäßigkeiten und Risiken aufgezeigt werden, wodurch die Kommission, die Mitgliedstaaten und andere Akteure der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur zu Abhilfe- und Wiedereinziehungsmaßnahmen veranlasst werden; stellt fest, dass der Rechnungshof durch diese Aufsichtsfunktion nicht nur die Transparenz und Rechenschaft erhöht, sondern auch die allgemeine Abschreckungs- und Aufdeckungskapazität des EU-Systems stärkt, wodurch sichergestellt wird, dass öffentliche Mittel ordnungsgemäß verwaltet und vor Betrug und missbräuchlicher Verwendung geschützt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>begrüßt die Offenheit des Rechnungshofs für die Einrichtung eines jährlichen interinstitutionellen Dialogs zwischen dem Rechnungshof, dem Parlament, dem Rat und der Kommission, wie vom Parlament in seinen Entlastungsentschließungen gefordert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>bedauert erneut, dass der Rechnungshof trotz des verbesserten Zugangs zu Dokumenten und Informationen der Europäischen Investitionsbank (EIB) kein Mandat zur Prüfung von Maßnahmen hat, die mit Eigenmitteln der EIB finanziert werden; fordert, dass dem Rechnungshof angesichts der Aufgabe der EIB, die Ziele der Union zu verfolgen, und ihrer wachsenden Bedeutung in der wirtschaftlichen und politischen Landschaft der Union, die über die Nutzung des Unionshaushalts zur Sicherung ihrer Tätigkeiten hinausgeht, dieses Mandat zugewiesen wird; weist darauf hin, dass der Rechnungshof in seinem Sonderbericht 05/2023 mit dem Titel „Die Finanzlandschaft der EU: ein Flickwerk, das weitere Vereinfachung und mehr Rechenschaftspflicht erfordert“ festgestellt hat, dass ein öffentliches Mandat zur Prüfung aller Arten der Finanzierung von politischen Maßnahmen in der Union eingerichtet werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>begrüßt, dass dem Fragebogen zu entnehmen ist, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) bestand, in erster Linie über den Datenschutzbeauftragten des Rechnungshofs; stellt fest, dass diese Zusammenarbeit die Auslegung spezifischer Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1725, Tätigkeiten zum Wissensaustausch und andere interinstitutionelle Austauschmaßnahmen und Beiträge im Bereich der KI umfasst; begrüßt die Teilnahme des Rechnungshofs an der vom EDSB und der ENISA organisierten Übung „Sensibilisierung für Datenschutzverletzungen im Umgang mit Cybersicherheitsvorfällen“ mit dem Ziel, das Personal für den Umgang mit Datenschutzverletzungen zu sensibilisieren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kommunikation</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass sich die für die Kommunikations- und Werbemaßnahmen des Rechnungshofs zugewiesenen Haushaltsmittel im Jahr 2024 auf 225 000 EUR beliefen (wie im Jahr 2023), wobei die Mittelausschöpfungsquote 92,32 % betrug (gegenüber 81,13 % im Jahr 2023); stellt fest, dass der größte Teil der Mittel für Medienbeobachtungsdienste (80 000 EUR) und Pressekampagnen (18 133,91 EUR) ausgegeben wurde, worauf Ausgaben für die Beziehungen zu den Interessengruppen folgen, die hauptsächlich die Kosten für eine Plattform für politische Datenanalyse (62 100 EUR), Kommunikationstätigkeiten (32 543,37 EUR), soziale Medien (8 604,66 EUR) und Veröffentlichungen (6 346,47 EUR) umfassten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>befürwortet die Ausweitung der Medienstrategie des Rechnungshofs, die dazu geführt hat, dass 2024 mehr als 24 000 Presseartikel online veröffentlicht wurden, in denen die Prüfberichte des Rechnungshofs, andere Veröffentlichungen oder der Rechnungshof im Allgemeinen behandelt wurden, was den in den vergangenen Jahren beobachteten Aufwärtstrend bei der Berichterstattung bestätigt (2023: 22 000; 2022: 20 000; 2021: 18 000); nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass dem Bericht des Rechnungshofs zufolge die Zahl der Besucher der 2023 eingerichteten Website des Rechnungshofs mit 780 000 Besuchen im Jahr 2024 (2023: 700 000), mit 1 295 025 einzelnen Seitenaufrufen und 56 440 Downloads zunahm; begrüßt, dass die vier wichtigsten Accounts des Rechnungshofs in den sozialen Medien (X, LinkedIn, Facebook, Instagram) Ende 2024 über 61 500 Follower hatten, gegenüber 55 000 im Jahr 2023 und 49 500 im Jahr 2022; zollt dem Rechnungshof Anerkennung für die Veröffentlichung seines ersten monatlichen LinkedIn-Newsletters (ECA Insights) im November 2024, der die wichtigsten Elemente der jüngsten Berichte und eine Vorschau auf die anstehenden Prüfungen enthält und bis Ende dieses Jahres mehr als 8 500 Abonnenten hatte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>begrüßt, dass der Rechnungshof über eine digital zugängliche Website (Güteklasse A++) verfügt, die zweimal jährlich von einer externen Beratungsgesellschaft geprüft wird, um die Einhaltung der einschlägigen Barrierefreiheitsstandards durch die Website zu bewerten und Hindernisse für die Barrierefreiheit für Nutzende mit Behinderungen zu ermitteln; begrüßt, dass die Umsetzung der Barrierefreiheit insgesamt als sehr gut bewertet wird, und stellt fest, dass als Ergebnis der Prüfung einige Empfehlungen zur weiteren Verbesserung und Aufrechterhaltung der Barrierefreiheitsbewertung der Website vorgeschlagen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof im Jahr 2024 44 Pressemitteilungen in 24 EU-Sprachen sowie verschiedene Kurzmitteilungen, Hinweise für die Medien und unmittelbar verwendbare O-Töne in bestimmten Sprachen veröffentlichte; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof in diesem Jahr 20 Online-Pressebriefings und zusätzlich 14 länderbezogene Pressebriefings im Zusammenhang mit dem Jahresbericht abhielt; hebt hervor, dass an den Briefings des Rechnungshofs insgesamt 876 Journalisten teilnahmen, von denen die meisten bedeutende nationale Medien in den Mitgliedstaaten vertraten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>begrüßt den Sonderbericht 11/2025 des Rechnungshofs „Transparenz der EU-Finanzierung für nichtstaatliche Organisationen“; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass darin Probleme festgestellt wurden, darunter Mängel bei der Transparenz, Klassifizierung und Aufsicht; betont, dass der Rechnungshof seine Überwachung und Berichterstattung zu diesen Fragen fortsetzen und verstärken muss, um die uneingeschränkte Einhaltung der Finanzvorschriften und der Anforderungen hinsichtlich der Transparenz sowie die Wahrung der Grundwerte der Union sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>legt dem Rechnungshof in diesem Zusammenhang nahe, einen Sonderbericht über die EU-Finanzierung für nichtstaatliche Organisationen, die im Zusammenhang mit der Krise im Gazastreifen tätig sind, und Organisationen, die an der Entwicklung palästinensischer Schulbücher beteiligt sind, auszuarbeiten; betont, dass eine solche Kontrolle von entscheidender Bedeutung ist, damit EU-Mittel keinesfalls weder direkt noch indirekt an terroristische Organisationen oder ihre verbundenen Organisationen umgeleitet noch in einer Weise verwendet werden, durch die Hass, Radikalisierung oder Anstiftung zu Gewalt Vorschub geleistet wird, und um sich zu vergewissern, dass die EU-Finanzvorschriften, die Standards in Bezug auf Transparenz uneingeschränkt eingehalten und die Grundwerte der Union gewahrt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>begrüßt, dass der Rechnungshof den Bürgerinnen und Bürgern seit 2024 die Möglichkeit gibt, über die Website des Rechnungshofs durch Prüfungsvorschläge zu seinem Arbeitsprogramm beizutragen, um das Engagement der Öffentlichkeit zu erhöhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>begrüßt, dass der Rechnungshof die voraussichtliche Wirkung und die Sachdienlichkeit seiner Prüfungsarbeit anhand der Wahrnehmung durch die Leserinnen und Leser seiner Berichte aus dem Parlament, dem Rat, der Kommission, aus EU-Agenturen, den ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten, öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten und Obersten Rechnungskontrollbehörden, nichtstaatlichen Organisationen, der Wissenschaft, den Medien und vonseiten sonstiger Parteien bewertet; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der Rechnungshof seit 2018 anonymisierte elektronische Umfragen durchführt, in denen seine Leserinnen und Leser um qualitative Rückmeldungen zu ausgewählten Berichten und allgemeine Anregungen für seine Arbeit gebeten werden; betont, dass im Jahr 2024 89 % der Befragten bestätigten, dass die Berichte des Rechnungshofs für ihre Arbeit zweckmäßig seien und dass 82 % ihnen Wirkung zusprachen; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Rechnungshof 2024 die Ergebnisse seiner Arbeit bei 578 Gelegenheiten vor verschiedenen Interessengruppen (z. B. Parlament, Rat, nationale Parlamente) vorgestellt hat, gegenüber 456 im Jahr 2023 und 437 im Jahr 2022.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>