<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0130</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2024: Gesamthaushaltsplan der EU – Europäischer Auswärtiger Dienst</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0053/2026 - Berichterstatter: Pasquale Tridico)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst (2025/2150(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/207, 22.2.2024, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/budget/2024/207/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 (COM(2025)0359 – C10-0150/2025)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/4944, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4944/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Auswärtigen Dienstes an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2024 durchgeführten internen Prüfungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zusammen mit den Antworten der Organe<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5409, 8.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5409/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118 und 260 bis 263,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118 und 266 bis 269,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss 2010/427/EU des Rates vom 26. Juli 2010 über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 201 vom 3.8.2010, S. 30, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/427/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 8,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0053/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Auswärtigen Dienstes für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof sowie der Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst, sind (2025/2150(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0053/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass es die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Unionsorgane weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) für die Verwaltungsausgaben seiner Zentrale in Brüssel und für das Netz der 145 Delegationen und Büros der Europäischen Union zuständig ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zuständigkeit des EAD durch eine Reihe von Leistungsvereinbarungen auf die Verwaltung des Kommissionspersonals in den Delegationen der Union ausgeweitet wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die durch das Statut der Beamten der Union der Anstellungsbehörde übertragenen Befugnisse in Bezug auf das Personal des EAD von der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik („Vizepräsidentin und Hohe Vertreterin“) ausgeübt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ausführung des Haushaltsplans durch die Haushaltsordnung und die internen Durchführungsbestimmungen zum Haushaltsplan des EAD („interne Vorschriften“) geregelt ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass gemäß den internen Vorschriften der Generalsekretär des EAD als bevollmächtigter Anweisungsbefugter für den EAD fungiert und der Generaldirektor für Ressourcenverwaltung die Position des obersten nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten innehat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Rolle der Delegationen der Union darin besteht, durch den Aufbau von Netzen und Partnerschaften weltweit die Union und ihre Bürgerinnen und Bürger zu vertreten und die Werte der Union zu fördern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass der EAD aufgrund seiner Natur und seiner Anfänge nach wie vor einzigartig ist, da er durch die Zusammenlegung des Personals der vormaligen Abteilungen für Außenbeziehungen des Rates und der Kommission und unter Einbeziehung von Diplomatinnen und Diplomaten aus den Mitgliedstaaten gebildet wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Wirksamkeit und Kosteneffizienz des auswärtigen Handelns der Europäischen Union von der engen Koordinierung mit den diplomatischen Einrichtungen und Netzen der Mitgliedstaaten abhängen, insbesondere in Drittländern, in denen sowohl der EAD als auch die Mitgliedstaaten eine ständige Vertretung haben, damit keine Doppelstrukturen entstehen und keine doppelten Ausgaben getätigt werden;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass der Haushalt des EAD unter die MFR-Rubrik 7 „Europäische öffentliche Verwaltung“ fällt, die sich 2024 auf insgesamt 13,3 Mrd. EUR belief (6,9 % des Gesamthaushalts der Union); stellt fest, dass der vom EAD verwaltete Haushalt in Höhe von rund 1 293 Mrd. EUR etwa 9,54 % der gesamten Verwaltungsausgaben der Union im Jahr 2024 ausmacht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2024 („Bericht des Rechnungshofs“) eine Stichprobe von 70 Vorgängen geprüft hat, die unter die Rubrik „Verwaltung“ fallen, und somit eine ähnliche Anzahl wie im Jahr 2023; stellt ferner fest, dass die Verwaltungsausgaben Ausgaben für Personal umfassen, einschließlich der Ausgaben für Ruhegehälter, die im Jahr 2024 rund 69 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausmachten, sowie die Ausgaben für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie, und dass die langjährige Arbeit des Rechnungshofs zeigt, dass diese Ausgaben insgesamt risikoarm sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass 16 der 70 Vorgänge Fehler enthielten (23 %), der Rechnungshof jedoch auf der Grundlage der drei quantifizierten Fehler zu der Einschätzung kam, dass die Fehlerquote unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle liegt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass der Rechnungshof 15 Zahlungen des EAD untersucht hat, bei denen er zwei quantifizierbare Fehler festgestellt hat, wobei einer eine wesentliche Vertragsänderung betraf, die vorgenommen wurde, ohne dass ein gültiges Vergabeverfahren durchgeführt und Ex-post-Veröffentlichungsmaßnahmen ergriffen wurden, und der andere die Verwendung eines falschen Wechselkurses bei der Buchung einer Mietzahlung betraf; begrüßt die Maßnahmen, die der EAD zur Lösung dieser Probleme unternommen hat;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass sich der endgültige Haushalt des EAD für 2024 auf 880 165 703 EUR belief und somit ein Anstieg um 7,09 % gegenüber 2023 zu verzeichnen war; stellt fest, dass der EAD zusätzlich zu seinem eigenen Haushalt über einen Betrag von 359,1 Mio. EUR (einschließlich zweckgebundener Einnahmen und übertragener Beträge) von der Kommission verfügte, um die Verwaltungskosten für das in den Delegationen der Union tätige Kommissionspersonal zu decken; stellt zudem fest, dass der EAD zusätzliche feste Beiträge zur Deckung der gemeinsamen Kosten des Personals des Europäischen Entwicklungsfonds in den Delegationen der Union und den gemeinsam genutzten Räumlichkeiten sowie weitere Beträge im Zusammenhang mit Vereinbarungen zur gemeinsamen Nutzung von Räumlichkeiten und anderen Vereinbarungen erhielt; stellt fest, dass sich die gesamten vom EAD verwalteten Haushaltsmittel 2024 daher auf 1 239,3 Mio. EUR (Mittel für Verpflichtungen) mit einem Anstieg um 4,43 % gegenüber dem Vorjahr beliefen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Verpflichtungen des laufenden Jahres (nach Mittelübertragungen) 2024 bei 100 % lag, während die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 88,4 % gegenüber 91,9 % im Jahr 2023 lag; stellt fest, dass die durchschnittliche Zahlungsdauer 13,43 Tage betrug, dass jedoch 10,69 % der im Jahr 2024 insgesamt getätigten Zahlungen (entsprechend einem Gesamtbetrag von 57 357 324,68 EUR) verspätete Zahlungen darstellten, was im Jahr 2024 zu Verzugszinsen in Höhe von 37 862,61 EUR führte; fordert den EAD auf, seine Anstrengungen zur Erhöhung des Anteils elektronischer Zahlungen und zur Digitalisierung der Arbeitsabläufe fortzusetzen, insbesondere im Hinblick auf elektronische Rechnungen in den Delegationen der Union;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass der EAD die Haushaltsbehörde von zwei Mittelübertragungen in Einklang mit Artikel 29 Absatz 1 der Haushaltsordnung in Kenntnis setzte und zehn eigenständige Mittelübertragungen im Einklang mit Artikel 29 Absatz 4 vornahm, wobei insgesamt Mittel im Wert von 53,6 Mio. EUR übertragen wurden; stellt fest, dass der Hauptzweck der Mittelübertragungen darin bestand, die Haushaltslinie 3 0 0 3 für Gebäude und Nebenkosten in den Delegationen der Union um 33,78 Mio. EUR, die Haushaltslinie 2 0 0 2 für Herrichtungs- und Sicherheitsarbeiten um 1,7 Mio. EUR sowie die Haushaltslinie 1 2 0 5 für abgeordnete nationale Militärsachverständige um 1,37 Mio. EUR aufzustocken; stellt fest, dass sich der endgültige Haushalt einschließlich der Mittelübertragungen für die EAD-Zentrale auf 349,2 Mio. EUR und für die Delegationen der Union auf 530,9 Mio. EUR belief;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass der EAD im Jahr 2024 bei der Ausführung seines Haushaltsplans mit mehreren Herausforderungen konfrontiert war, die sich aus den erheblichen Auswirkungen des unrechtmäßigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, dem Inflationsdruck, ungünstigen Wechselkursentwicklungen sowie der Obergrenze von 2 % für nicht die Dienstbezüge betreffende Ausgaben ergaben, was zu einem Defizit von 33 Mio. EUR bei den Delegationen der Union führte, wodurch deren operative Kapazität erheblich eingeschränkt wurde; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der EAD diese Herausforderungen durch eine Mischung aus strategischen Einsparungen und Umschichtungen bzw. Haushaltsübertragungen angegangen ist; stellt fest, dass Kürzungen vor allem die Haushaltsmittel für Dienstreisen und Empfänge, Infrastruktur und Sicherheit betrafen; ist besorgt darüber, dass sich Haushaltszwänge auf die Sorgfaltspflicht des EAD gegenüber seinem Personal auswirken können, insbesondere in Bezug auf die Instandhaltung der Infrastruktur und die Sicherheitsstandards in den Delegationen; begrüßt das Paket von Abhilfemaßnahmen, bekräftigt jedoch seine Forderung nach einem Haushalt, der mit den Bedürfnissen und Zielen des EAD im Einklang steht; fordert den EAD auf, jährliche Ziele zur Verringerung von Zahlungsverzug und Verzugszinsen festzulegen und die Arbeitsabläufe im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung und der elektronischen Auftragsvergabe in allen Delegationen durchgängig zu standardisieren; stellt fest, dass alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union ihre Haushaltsführung verbessern müssen, indem sie beim Abschluss von Verträgen mit Dienstleistern auch die Preisvolatilität, insbesondere im Energiesektor, berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>entnimmt der Anhörung der Vizepräsidentin und Hohen Vertreterin in der Sitzung des Haushaltskontrollausschusses (CONT) des Europäischen Parlaments vom 17. November 2025 („Anhörung“), dass der EAD in den vergangenen Jahren mit erheblichen haushaltspolitischen Beschränkungen konfrontiert war, während dem EAD zugleich ein immer größeres Mandat übertragen wurde und für das Netz von 145 Delegationen erhöhte Kosten und ein Mehrbedarf angefallen sind; bedauert, dass die Unterfinanzierung des EAD nicht strukturell angegangen wird; teilt die Auffassung des EAD, dass ein Missverhältnis zwischen Aufgaben und verfügbaren Ressourcen besteht, das eine erhebliche Herausforderung im Hinblick darauf darstellt, ob der EAD seine Ziele vollständig erreichen und die außen- und sicherheitspolitische Agenda der Union wirksam voranbringen kann, und dass durch dieses Missverhältnis die außenpolitische Wirkmacht der Union in einer Zeit rascher geopolitischer Veränderungen und mithin die Glaubwürdigkeit der Union als globaler Akteur geschwächt wird; fordert den EAD auf, Maßnahmen Vorrang einzuräumen, die einen eindeutigen Mehrwert für die Union und ihre Bürgerinnen und Bürger bieten, und gleichzeitig keine Tätigkeiten und Projekte auszuführen, mit denen die Wirksamkeit seines Handelns und das Wohlergehen der Beschäftigten gefährdet werden könnten; fordert den EAD auf, den Personalmangel in den Delegationen der Union, insbesondere an Standorten mit komplexen sicherheits- und geopolitischen Herausforderungen, zu beheben sowie die Transparenz und Rechenschaftspflicht bei Einstellungsverfahren zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert den Rechnungshof auf, eine umfassende Wirtschaftlichkeitsprüfung beim EAD durchzuführen und dabei die Effizienz der Tätigkeiten des EAD im Vergleich zu jenen der diplomatischen Dienste der OECD-Länder zu evaluieren; fordert, dass im Rahmen dieser Prüfung ermittelt wird, in welchen Bereichen der EAD einen einzigartigen, unersetzlichen Mehrwert bietet und in welchen sich seine Tätigkeiten mit denen der Mitgliedstaaten überschneiden; fordert den EAD gleichzeitig auf, eine Kosten-Nutzen-Analyse seines globalen Netzes durchzuführen und den Delegationen in Ländern, die eindeutig zur Wahrung der unmittelbaren Interessen der Union – beispielsweise in den Bereichen wirtschaftlicher Wohlstand, Energieversorgungssicherheit, Grenzschutz und Verhinderung irregulärer Migrationsströme – beitragen, Vorrang einzuräumen; besteht darauf, dass klare, messbare Leistungsindikatoren festgelegt werden, mit denen aufgezeigt wird, welchen Gegenwert die Unionsbürgerinnen und -bürger für ihr Geld erhalten, und fordert, dass der EAD alle Aktivitäten oder Dienstreisen einstellt, die sich im Zuge dieser Bewertungen als ineffizient oder überflüssig erwiesen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt ferner fest, dass Investitionen in Immobilien- und IT-Projekte verschoben wurden und die Zahl der Praktikantinnen und Praktikanten im Jahr 2024 reduziert wurde; nimmt die Auffassung des EAD zur Kenntnis, dass diese Einschränkungen letztlich Auswirkungen auf die globale Präsenz der Union haben könnten; gibt zu bedenken, dass die Sorgfaltspflicht des EAD durch eine weitere Verschiebung von Investitionen und den Personalabbau beeinträchtigt werden könnte, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit, die psychische Gesundheit und den Schutz des Personals an risikoreichen Standorten; fordert den EAD auf, eine Reihenfolge für Investitionen in kritische Infrastruktur in den Bereichen IT, Cybersicherheit und Sorgfaltspflicht vorzulegen und mit einer Kosten-Nutzen-Analyse und den erwarteten operativen Auswirkungen zu versehen, damit es nicht wiederholt zu Verzögerungen kommt, die sich nachteilig auf die Effizienz und die Sicherheit des Personals auswirken würden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass die finanzielle Obergrenze der unter der Verantwortung der Vizepräsidentin und Hohen Vertreterin verwalteten Europäischen Friedensfazilität von 12 Mrd. EUR im Jahr 2023 auf 17 Mrd. EUR im Jahr 2024 angehoben wurde, wobei die zusätzlichen 5 Mrd. EUR der militärischen Unterstützung der Ukraine gewidmet sind; betont, dass angesichts der erheblichen Aufstockung der Europäischen Friedensfazilität eine verstärkte Transparenz und mehr parlamentarische Kontrolle erforderlich sind; fordert, dass der EAD der Entlastungsbehörde regelmäßig und strukturiert über das Risikomanagement, die Kontrollmaßnahmen und die Einhaltung im Bereich der Werte der Union und des humanitären Völkerrechts Bericht erstattet; fordert den EAD auf, mit der Generaldirektion Erweiterung und östliche Nachbarschaft der Kommission (GD ENEST) zusammenzuarbeiten, um eine wirksame Aufsicht und Überwachung der durch die Europäische Friedensfazilität finanzierten Projekte sicherzustellen; stellt fest, dass die Europäische Friedensfazilität ein notwendiges Instrument für die Friedenssicherung in einer Zeit des geopolitischen Wettstreits ist und darauf abzielt, Stabilität und eine einheitliche europäische Verteidigungskooperation zu schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>entnimmt den Antworten des EAD auf den Fragebogen des CONT-Ausschusses zur Entlastung 2024 („Fragebogen“), dass der EAD sowohl in seiner Zentrale als auch in den Delegationen der Union im Jahr 2024 insgesamt 71 Vergabeverfahren für Verträge mit hohem Wert, d. h. oberhalb des in der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2014/24/oj).</FIELD></FOOTNOTE> festgelegten Schwellenwerts von 143 000 EUR für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, eingeleitet hat; stellt fest, dass 63 dieser Verfahren erfolgreich waren und 63 Verträge unterzeichnet wurden, während 8 Verfahren erfolglos blieben; stellt fest, dass mit dem Inkrafttreten der neuen Haushaltsordnung am 29. September 2024 die Verwaltung der Vergabeverfahren für die Delegationen der Union in Drittländern durch die Einführung eines gesonderten Systems von Schwellenwerten für Aufträge mit sehr niedrigem, niedrigem und mittlerem Wert vereinfacht wurde, wodurch ein schon langjähriges Problem angegangen wird, das darin besteht, dass lokale Wirtschaftsteilnehmer die komplexen Anforderungen der Vergabevorschriften der Union kaum erfüllen können; erwartet, dass diese Vereinfachungen sowohl den Gastländern als auch den Delegationen der Union im Hinblick auf Vergabeverfahren verstärkt entgegenkommen, unbeschadet der Einhaltung der höchsten Standards in den Bereichen Transparenz, Wettbewerb und Betrugsbekämpfung; fordert den EAD auf, die Auswirkungen dieser Änderungen auf Fehlerquoten und das Integritätsrisiko zu bewerten und darüber Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass 2024 eine spezielle Taskforce eingerichtet wurde, um die Vergabeverfahren des EAD sowohl in der Zentrale als auch in den Delegationen zu verbessern; ist sich bewusst, dass die Abteilung Interne Prüfung im Jahr 2024 einen Beratungsauftrag durchgeführt hat, dessen Ziel eine unabhängige Überprüfung des Vergabeverfahrens war und dessen Ergebnisse derzeit mit den zuständigen Dienststellen erörtert werden; fordert den EAD auf, die Schlussfolgerungen dieser Überprüfung sowie die Liste der Maßnahmen, mit denen auf die festgestellten Herausforderungen reagiert werden soll, zu veröffentlichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt fest, dass die Zahl der mit Mitgliedstaaten und anderen Unionspartnern gemeinsam genutzten Räumlichkeiten in den Delegationen der Union am Ende des Jahres 2024 bei 137 lag (gegenüber 136 im Jahr 2023); stellt fest, dass im Jahr 2023 von der Gesamtzahl der Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten 45 mit Mitgliedstaaten und Partnerländern und 92 mit anderen Partnern der Union abgeschlossen wurden, wobei gemeinsam genutzte Räumlichkeiten 9 % der gesamten Bürofläche in den Delegationen der Union ausmachten und mehr als die Hälfte der Delegationen der Union (80) betrafen, was als Beispiel für eine erfolgreiche Optimierung des Gebäudemanagements des EAD, zugleich aber auch als Indikator für das gestiegene Interesse der Partner an der gemeinsamen Nutzung von Räumlichkeiten in Drittländern sowie für die Relevanz der gemeinsamen Nutzung von Räumlichkeiten in diplomatischen Angelegenheiten gesehen werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass sich die Haushaltsmittel für Dienstreisen im Jahr 2024 auf 21 582 843 EUR beliefen, was einer Steigerung von rund 2,33 % gegenüber 21 091 935 EUR (aktualisierter Betrag) im Jahr 2023 entspricht; stellt fest, dass der EAD über keine separate Haushaltslinie für Dienstreisen und Reisen der Vizepräsidentin und Hohen Vertreterin verfügt und dass die Dienstreisen und Reisekosten der Vizepräsidentin und Hohen Vertreterin je nach Zweck der Dienstreise zwischen dem EAD und der Kommission aufgeteilt werden; entnimmt dem Folgebericht des EAD zu den Bemerkungen des Europäischen Parlaments im Entlastungsbeschluss für 2023 („Folgebericht“) jedoch, dass das interne Verwaltungssystem des EAD die Dienstreisen der Vizepräsidentin und Hohen Vertreterin und die Reisen der sie begleitenden Kolleginnen und Kollegen innerhalb einer besonderen Mittelzuweisung unter der zentralen Haushaltslinie für Dienstreisen getrennt ausweist; entnimmt dem Fragebogen zudem, dass im Jahr 2024 weder der scheidende Vizepräsident und Hohe Vertreter noch die neu ernannte Vizepräsidentin und Hohe Vertreterin Dienstreisen unternommen hat, die aus dem Haushalt des EAD finanziert wurden; entnimmt dem Folgebericht, dass die konkurrierenden Verpflichtungen der Vizepräsidentin und Hohen Vertreterin sowie ein äußerst enger Zeitplan, der häufig durch die geopolitische Lage bestimmt ist, es ihr mitunter unmöglich machen, zur Wahrnehmung ihrer dienstlichen Verpflichtungen reguläre Linienflüge oder andere Verkehrsmittel zu nutzen; hebt dennoch hervor, dass die Spitzenvertreter der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gegenüber der Öffentlichkeit sowie den Bürgerinnen und Bürgern mit gutem Beispiel vorangehen sollten, insbesondere wenn sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Unionsmittel verwenden; betont, dass die Flugoptionen auf der Grundlage der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung ausgewählt werden sollten, sofern solche Alternativen zur Verfügung stehen und mit der Tagesordnung und dem Veranstaltungsort der Sitzungen vereinbar sind; betont, dass Transparenz und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung bei der Verwendung der öffentlichen Mittel der Union ein Grundprinzip für alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union bleiben müssen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Internes Management, Leistung und interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt fest, dass sich der EAD 2024 weiter wachsenden politischen und finanziellen Herausforderungen sowie Herausforderungen im Zusammenhang mit den Menschenrechten und der Rechtsstaatlichkeit stellen musste, und zwar in einem immer instabileren geopolitischen Umfeld, das durch verstärkte hybride Bedrohungen für demokratische Systeme gekennzeichnet ist; stellt fest, dass Russlands unrechtmäßiger Angriffskrieg gegen die Ukraine und seine geopolitischen Folgen auch 2024 ein zentrales Thema waren; betont in diesem Zusammenhang, dass es wichtig und notwendig ist, dass der EAD beim Aufbau der strategischen Autonomie, der Resilienz und der Sicherheit der Union eine zentrale Aufgabe und eine gestärkte Schlüsselfunktion hat und dabei auch durch systematische und entschlossene Maßnahmen gegen ausländische Informationsmanipulation und Einmischung und gegen Desinformationskampagnen geschützt werden sollte; stellt fest, dass der EAD im Jahr 2024 seinen zweiten Bericht über Bedrohungen in Bezug auf ausländische Informationsmanipulation und Einmischung veröffentlicht hat, in dem 750 Vorfälle detailliert dargestellt und die Operation „False Façade“ (ein von kremlfreundlichen Akteuren betriebenes Informationswäsche-System) offengelegt wurden, wodurch ein Beitrag zur öffentlichen Zuordnung und zur strategischen Sensibilisierung für die Einmischung durch feindlich gesinnte Staaten geleistet wurde, und dass der EAD zum Schutz der Integrität der Wahl zum Europäischen Parlament das Schnellwarnsystem als zentrales Koordinierungsinstrument zu ausländischer Informationsmanipulation und Einmischung genutzt hat; nimmt zur Kenntnis, dass der EAD ein Instrumentarium zur Erkennung identitätsbasierter ausländischer Informationsmanipulation und Einmischung veröffentlicht, die jährliche hochrangige Konferenz zur ausländischen Informationsmanipulation und Einmischung („FIMI Conference“) organisiert, das Handbuch der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) zu ausländischer Informationsmanipulation und Einmischung zwecks Stärkung der Fähigkeit von GSVP-Missionen zur Erkennung und Abwehr von Angriffen zur ausländischen Informationsmanipulation und Einmischung entwickelt sowie bei der Veranstaltung „Connecting Media Communities“ im Kosovo, an der 130 Journalisten und Faktenprüfer teilnahmen, zur Stärkung der Medienresilienz beigetragen hat; zollt dem EAD höchste Anerkennung für seine Kampagne EUvsDisinfo, in der die Bemühungen Russlands im Bereich der ausländischen Informationsmanipulation und Einmischung im Jahr 2024 analysiert und aufgedeckt wurden; stellt mit Besorgnis fest, dass mehr als 18 000 Fälle kremlfreundlicher Desinformation verzeichnet wurden, was das Ausmaß, die Fortdauer und den strategischen Charakter der Bedrohung belegt, die insbesondere von Russland, aber auch von anderen feindlichen Akteuren ausgeht; stellt fest, dass einige Delegationen der Union einen Beauftragten für strategische Kommunikation haben, dessen Aufgabe es ist, die Fälle von ausländischer Informationsmanipulation und Einmischung zu analysieren und anzugehen, dass die Fähigkeiten zur Sammlung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse jedoch nach wie vor in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen; betont daher, dass eine verstärkte Koordinierung, ein strukturierter Informationsaustausch und eine engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und vertrauenswürdigen Partnern erforderlich sind; zollt dem EAD Anerkennung für die Einrichtung des Informationsaustausch- und Analysezentrums für ausländische Informationsmanipulation und Einmischung, die der Verbesserung der Zusammenarbeit und der gemeinsamen Lageerfassung dient; stellt fest, dass durch diese Bemühungen, die durch eine Aufstockung der Mittel für die Kapazität für strategische Kommunikation um 6,12 Mio. EUR im Jahr 2024 unterstützt wurden, sichergestellt wurde, dass in der gesamten Union robuster, koordiniert und umfassend auf Bedrohungen durch ausländische Informationsmanipulation und Einmischung reagiert werden konnte; fordert, dass das Netz der „Verteidiger gegen ausländische Informationsmanipulation und Einmischung“ durch Initiativen zum Kapazitätsaufbau weiterentwickelt und ausgebaut wird; unterstreicht, dass eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung von wesentlicher Bedeutung ist, um bei der Abwehr hybrider Bedrohungen und bei Maßnahmen gegen ausländische Informationsmanipulation und Einmischung für Kontinuität und Wirksamkeit zu sorgen; ist daher der Ansicht, dass Bemühungen darauf gerichtet werden müssen, gegen die EU gerichtete Desinformationskampagnen und Narrative wirksam zu bekämpfen, mit denen autoritäre und illiberale Regime strategisch danach trachten, dem auswärtigen Handeln der EU in Drittländern entgegenzuwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>betont, dass das Netz der Delegationen der Union modernisiert werden muss, insbesondere durch die Stärkung des Zentrums der Europäischen Union für Informationsgewinnung und Lageerfassung (EU INTCEN) und des Krisenreaktionszentrums des EAD; hebt hervor, dass die Verbesserung der Analysekapazitäten und der Krisenvorsorge eine angemessene Personalausstattung, moderne Technologie für IT-Sicherheit und ausreichende Verwaltungsressourcen erfordert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>weist erneut auf die Forderungen hin, die im Strategischen Kompass niedergelegt und vom Europäischen Parlament geäußert wurden und darin bestehen, die Fähigkeiten der Union in den Bereichen Informationsgewinnung und Lageerfassung zu stärken; betont, dass die Mittel für das EU INTCEN und des Krisenreaktionszentrums des EAD aufgestockt werden müssen, weil der Bedarf der Union in den Bereichen Analyse und Krisenmanagement steigt und damit diese Einrichtungen angemessen ausgestattet sind, um ihre Aufgaben in einem immer komplexeren und anspruchsvolleren geopolitischen Umfeld wahrnehmen zu können; hebt hervor, dass das EU INTCEN eine zentrale Rolle bei der Erstellung integrierter, alle Quellen umfassender analytischer Bewertungen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der GSVP spielt, und betont, dass das Netz der EU-Delegationen – unbeschadet der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten – das Potenzial aufweist, durch die Einbeziehung relevanter Informationen, die vor Ort bereits verfügbar sind, einen wesentlichen Beitrag zur Lageerfassung zu leisten; ist der Ansicht, dass die Festlegung einer klareren und besser erkennbaren Mittelzuweisung für das EU INTCEN zu mehr Transparenz, demokratischer Kontrolle und Rechenschaft im Rahmen des Entlastungsverfahrens beitragen könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>begrüßt die Einrichtung des Europäischen Schutzschilds für die Demokratie und die Schaffung eines Zentrums für demokratische Resilienz als wichtige Schritte zur Stärkung der Fähigkeit der EU, gegen ausländische Informationsmanipulation und Einmischung vorzugehen; begrüßt die Absicht, den vorgeschlagenen Europäischen Schutzschild für die Demokratie auf die Bewerberländer auszuweiten und damit deren Fähigkeit zu stärken, auf Bedrohungen wie ausländische Informationsmanipulation und Einmischung sowie Desinformationskampagnen zu reagieren; fordert die Kommission und den EAD auf, die Zusammenarbeit mit gefährdeten Erweiterungsländern in den Bereichen Informationsresilienz, Cybersicherheit und hybride Bedrohungen zu vertiefen; fordert den EAD und die Delegationen der Union in Drittländern auf, ihre jeweiligen Kapazitäten zur Bekämpfung und Widerlegung von Desinformation und Propaganda gegen die GASP der Union weiter zu stärken, unter anderem durch Investitionen in Kommunikationskampagnen zur Bekämpfung ausländischer Einflussnahme;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>betont, dass der Abteilung für strategische Kommunikation und Vorausschau des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) angemessene Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, um Desinformationskampagnen autoritärer Regime – insbesondere des Kremls – entgegenzuwirken; weist darauf hin, dass mit Russland verbundene Akteure in der Republik Moldau und in der Ukraine die Religion, auch die dem Moskauer Patriarchat unterstehenden Orthodoxen Kirchen dieser Länder, instrumentalisiert haben, um die demokratische Resilienz zu schwächen; erachtet es als sehr wichtig, die glaubensbasierte Diplomatie der Union im Rahmen ihres auswärtigen Handelns zu stärken, und fordert eine eigene EAD-Haushaltslinie, um den Dialog zu unterstützen, die Toleranz zwischen den Konfessionen und Religionen voranzubringen und der missbräuchlichen geopolitisch motivierten Nutzung von Religion entgegenzuwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>weist die Kommission erneut darauf hin, dass das Europäische Parlament gefordert hat, das Personal des EAD angemessen für Gespräche über Religionsfreiheit zu rüsten und dies zu einem Schwerpunkt seines auswärtigen Handelns zu machen<FOOTNOTE><FIELD> Entschließung P10_TA(2025)0086, Ziffer 83.</FIELD></FOOTNOTE>, und fordert den EAD auf, dieser Forderung mit Entschlossenheit nachzukommen und seine Ressourcen entsprechend aufzustocken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>fordert die Hohe Vertreterin und Vizepräsidentin auf, die GSVP-Missionen und -Operationen der Union mit ausreichendem Personal, Ressourcen und flexiblen Mandaten zu verstärken, um wirksam auf Sicherheitsherausforderungen reagieren zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>erachtet es als wichtig, dass die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien fortgesetzt wird, um die Lage in den besetzten Gebieten zu beobachten und dafür zu sorgen, dass Frühwarnungen und eine Berichterstattung erfolgen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert den EAD auf, die politischen Kontakte mit den vom Georgischen Traum gestellten Staatsorganen auf absolut notwendige Angelegenheiten zu beschränken und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, den unabhängigen Medien und den akademischen Einrichtungen Georgiens aufrechtzuerhalten und zu intensivieren; erachtet es als sehr wichtig, bei der Bevölkerung und den politischen Kräften Georgiens, die sich für demokratische Grundsätze einsetzen, weiter für die europäischen Normen, die demokratischen Werte und den europäischen Weg einzutreten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>betont, dass die Union 2024 mit starker Unterstützung des EAD ihre umfassende politische, militärische, finanzielle, diplomatische, humanitäre und wirtschaftliche Unterstützung für die Ukraine als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands fortgesetzt hat; betont, dass die Unterzeichnung der gemeinsamen Sicherheitszusagen der EU und der Ukraine im Juni 2024 ein wichtiger Zwischenschritt war, wobei festgestellt wurde, dass der Beitritt der Ukraine zur Union die ultimative Sicherheitsgarantie zur Stärkung der Resilienz, Abschreckung und langfristigen Stabilität der Ukraine ist; stellt fest, dass der EAD eng mit den Mitgliedstaaten, der G7, der NATO und internationalen Partnern zusammengearbeitet hat, um Geschlossenheit zu wahren, restriktive Maßnahmen gegen Russland durchzusetzen, die Umgehung von Sanktionen zu verhindern und Initiativen zur Rechenschaftspflicht zu unterstützen sowie umfassende globale Maßnahmen zur Unterstützung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen und dem Völkerrecht durchzuführen, darunter auch die Folgemaßnahmen zum Friedensgipfel in der Schweiz, die Unterstützung der Friedensformel der Ukraine, die Teilnahme an der internationalen Krim-Plattform, die Unterstützung der Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine und den Beitritt der Union im Juni 2024 zur Internationalen Koalition für die Rückkehr ukrainischer Kinder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>bekräftigt, dass die fortgesetzte politische, militärische, finanzielle und humanitäre Unterstützung der Union für die Ukraine angesichts des unrechtmäßigen Angriffskriegs Russlands nach wie vor eine strategische Priorität und eine moralische Verpflichtung ist; betont jedoch, dass der beispiellose Umfang der Unterstützung der Union für die Ukraine mit Kontrollen und Vorkehrungen zur Rückverfolgbarkeit und zum Schutz vor Betrug einhergehen muss, deren Umfang ebenso beispiellos ist, damit die politische und öffentliche Unterstützung der Steuerzahler in der Union auch auf lange Sicht erhalten bleibt; fordert den EAD auf, in enger Zusammenarbeit mit dem OLAF, der EUStA und dem Rechnungshof für einen uneingeschränkten Echtzeitzugang zu Informationen über die Verwendung aller zur Unterstützung der Ukraine ausgezahlten Unionsmittel zu sorgen und der Entlastungsbehörde jährlich über festgestellte Unregelmäßigkeiten, Wiedereinziehungen und Abhilfemaßnahmen Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass es unerlässlich ist, die Unterstützung von Menschenrechten, Demokratie und Entwicklung in Drittländern durch den Finanzrahmen des Instruments „Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt“ weiter zu stärken; hebt hervor, dass die Beibehaltung spezifischer Mittel für Menschenrechte und Demokratie sowie ein menschenrechtsbasierter Ansatz und die durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechte in der Unterstützung von Drittländern und in Partnerschaften dazu beitragen können, die Stellung der Union auf globaler Ebene zu stärken und die Werte der Union zu untermauern; betont, dass die Mittel für die digitale Diplomatie der Union vor dem aktuellen Hintergrund des raschen technologischen Fortschritts und des geopolitischen Wettstreits weiter aufgestockt werden sollten, insbesondere um dem digitalen Autoritarismus, ausländischer Einmischung und dem missbräuchlichen Einsatz neuer Technologien entgegenzuwirken; fordert den EAD auf, systematisch Risikobewertungen zu Einschränkungen des Raums der Zivilgesellschaft in Partner- und Drittländern durchzuführen, damit die Finanzierung der Union die einschlägigen Interessenträger auch tatsächlich erreicht; besteht darauf, dass der grüne Wandel durch angemessene finanzielle und personelle Ressourcen im EAD und in den Delegationen der Union unterstützt und konsequent in politische Dialoge, Partnerschaften und externe Ausgaben, auch in Drittländern, integriert werden, wobei auf die Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsfähigkeit, der Energiesicherheit und der Resilienz der Wirtschaft der Partnerländer zu achten ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betont, dass der EAD seine administrativen und analytischen Kapazitäten in Weltgegenden von wachsender strategischer Bedeutung, etwa in der Arktis, ausbauen muss; fordert eine verstärkte Schulung der Beschäftigten, eine verbesserte dienststellenübergreifende Koordinierung und angemessene Ressourcen zur Unterstützung der Risikobewertung, des Lagebewusstseins und der Zusammenarbeit mit maßgeblichen Partnern; betont, dass dieser Kapazitätsaufbau vollständig mit der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und den bestehenden Haushaltszwängen im Einklang stehen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>entnimmt dem Folgebericht mit Zufriedenheit, dass der EAD eine zentrale Funktion bei der Förderung von Frieden und Stabilität im Nahen Osten hat und entsprechende Maßnahmen ergreift, zu denen auch seine Forderungen gehören, im Einklang mit den Grundsätzen des humanitären Völkerrechts ungehinderten Zugang zu ermöglichen und kontinuierlich humanitäre Hilfe in angemessenem Umfang bereitzustellen; betont, dass humanitäre Hilfe auf sichere, wirksame und entpolitisierte Weise geleistet werden muss und nicht von terroristischen oder bewaffneten Gruppen abgezweigt oder missbräuchlich verwendet werden darf; stellt fest, dass die Union seit Beginn der Krise im Gazastreifen das Leid der palästinensischen Bevölkerung im Gazastreifen und im Westjordanland mit allen verfügbaren humanitären Instrumenten gelindert und seit Oktober 2023 humanitäre Hilfe in Höhe von 450 Mio. EUR bereitgestellt hat, darunter ein erstes Hilfspaket in Höhe von 120 Mio. EUR für 2025, und dass im konkreten Fall der Unterstützung der Union in Palästina nach Angaben der Kommission die bestehenden Mechanismen solide sind und wirksam funktionieren, was im Rahmen der im November 2023 durchgeführten finanziellen Überprüfung der Hilfe der Union in Palästina erneut bestätigt wurde; stellt zudem fest, dass die Kommission im April 2025 ein umfassendes Mehrjahresprogramm für Palästina im Wert von bis zu 1,6 Mrd. EUR für den Zeitraum 2025-2027 angenommen hat, um die Erholung der Wirtschaft, die Resilienz und das Regierungshandeln im Westjordanland, in Ostjerusalem und im Gazastreifen zu unterstützen, wobei bis zu 620 Mio. EUR dieser Mittel als direkte finanzielle Unterstützung für die Palästinensische Behörde bereitgestellt werden; stellt fest, dass die Kommission im Mai 2024 ein Finanzhilfepaket in Höhe von 1 Mrd. EUR bekannt gegeben hat, mit dem der Libanon bei der Bewältigung interner und regionaler Herausforderungen unterstützt werden soll; begrüßt in diesem Zusammenhang die von der Vizepräsidentin und Hohen Vertreterin in der Anhörung vertretene Auffassung, wonach es als grundlegendes Rechtsprinzip gilt, dass derjenige, der Schäden verursacht, auch für diese Schäden aufkommen sollte; stellt fest, dass eine umfassende Bewertung der Schäden verfrüht ist, solange kein Zugang zum Gazastreifen möglich ist; betont jedoch, dass für eine Bewertung der Schäden und des Bedarfs – sobald der Zugang gestattet wird – solide Überwachungs- und Rechenschaftsverfahren eingeführt werden müssen, die sich auf verlässliche, unabhängige und überprüfbare Informationen stützen; fordert den EAD auf, auch künftig mit allen verfügbaren Instrumenten, darunter auch humanitären, diplomatischen und finanziellen sowie erforderlichenfalls restriktiven Maßnahmen, die regelbasierte internationale Ordnung aufrechtzuerhalten und für einen dauerhaften Frieden und die Sicherheit in der Region einzutreten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>weist erneut auf seinen Standpunkt zum Haushaltsplan der Union für 2026 hin und erachtet es als sehr wichtig, in der südlichen Nachbarschaft politische Reformen und Wirtschafts- und Sozialreformen zu unterstützen, auch zur Deckung des steigenden humanitären Bedarfs, wobei sichergestellt sein muss, dass öffentliche Einrichtungen, Einzelpersonen oder Vereinigungen, die mit terroristischen Bewegungen gleich welcher Art in Verbindung stehen und den Grundwerten der Union diametral entgegenstehen, darunter islamistische, antisemitische, christen- und islamfeindliche Bewegungen, keine Unionsmittel erhalten; weist erneut darauf hin, dass der EAD für die Ausarbeitung politischer Leitlinien und die strategische Aufsicht über das auswärtige Handeln der Union zuständig ist, während die Kommission die volle Verantwortung für die Verwaltung, Auftragsvergabe und Auszahlung im Zusammenhang mit Haushaltsmitteln der Union trägt, die den Durchführungspartnern und internationalen Organisationen zur Verfügung gestellt werden; stellt in diesem Zusammenhang nochmals fest, dass von den 13 000 UNRWA-Beschäftigten im Gazastreifen 19 an den abscheulichen Terroranschlägen der Hamas gegen Israel vom 7. Oktober 2023 beteiligt gewesen sein sollen; nimmt zur Kenntnis, dass die Vereinten Nationen (VN) auf diese Vorwürfe reagiert haben, etwa mit den vom Amt der Vereinten Nationen für interne Aufsichtsdienste (AIAD) eingeleiteten Untersuchungen, in deren Folge das Beschäftigungsverhältnis von neun dieser Beschäftigten im Interesse des Hilfswerks förmlich beendet wurde, und nimmt zudem die Empfehlungen des Colonna-Berichts zur Kenntnis; stellt fest, dass die Kommission mit dem UNRWA zusammengearbeitet hat, um die auf Neutralität ausgerichteten Prozesse und Kontrollsysteme des Hilfswerks im Einklang mit den Ergebnissen der Untersuchungen des AIAD der VN zu verbessern und die Anwendung des vom UNRWA vorgelegten Aktionsplans zu überwachen; nimmt die Bewertung der Kommission zur Kenntnis, wonach sich das UNRWA weiter dafür einsetzt, die vereinbarten Empfehlungen umzusetzen und alle mit der Union vereinbarten Bedingungen für die Fortsetzung der Finanzierung im Jahr 2024 zu erfüllen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, sich weiter einzubringen und die Lage genau zu beobachten, damit die Auszahlung von Finanzmitteln mit belastbaren Garantien für die Neutralität, Transparenz und Rechenschaftspflicht einhergeht; stellt fest, dass die palästinensischen Schulbücher weder von der Union finanziert werden noch in den Verantwortungsbereich des UNRWA fallen, das trotzdem alle herausgegebenen Schulbücher überprüft, um auf problematische Inhalte zu reagieren; weist erneut darauf hin, dass die Palästinensische Behörde alle Bildungsmaterialien und -inhalte entfernen muss, die nicht den UNESCO-Standards entsprechen, insbesondere solche, mit denen Antisemitismus Vorschub geleistet und zu Gewalt aufgerufen wird, d. h. solchen, die palästinensische Kinder nicht zu Gesicht bekommen sollten; bekräftigt, dass für die vorstehend genannten Lehrmaterialien weder direkt noch indirekt Unionsmittel bereitgestellt werden dürfen; betont, dass die Union der Palästinensischen Behörde finanzielle Unterstützung im Bildungsbereich unter der Bedingung gewähren sollte, dass die Inhalte von Schulbüchern den UNESCO-Standards im Einklang mit den Erkenntnissen aus dem von der Union finanzierten Bericht des Georg-Eckert-Instituts entsprechen, in dem ein komplexes Bild der Schulbücher gezeichnet wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>ist zutiefst besorgt über den Bericht über mutmaßliche interne Hamas-Dokumente, die aus den Jahren 2018 bis 2022 stammen und ursprünglich von den Israelischen Verteidigungsstreitkräften im Gazastreifen entdeckt worden waren, die deren Geheimhaltung später aufgehoben haben, und die über NGO Monitor verbreitet wurden und darauf hindeuten, dass die Hamas versucht haben soll, über sogenannte Garantiegeber internationaler nichtstaatlicher Organisationen auch EU-finanzierte humanitäre Projekte im Gazastreifen zu infiltrieren und zu kontrollieren; weist darauf hin, dass vor allem aufgrund der Forderungen des Europäischen Parlaments die Überprüfungsmechanismen seit 2023 weiter verstärkt wurden, unter anderem durch spezifische Prüfungen, Risikoanalysen und zusätzliche externe Kontrollen; betont, dass jede Behauptung über eine missbräuchliche Verwendung von Mitteln der Steuerzahler der Union sorgfältig überprüft werden sollte, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, alle Vorwürfe einer unzulässigen Infiltration und Einflussnahme bei unionsfinanzierten humanitären Projekten zu untersuchen und die Auszahlung von Unionsmitteln auszusetzen bzw. diese Mittel zurückzufordern, wenn sich diese Verstöße als wahr erweisen; betont, dass sich jeder Vorwurf der missbräuchlichen Verwendung von Unionsmitteln, die abgezweigt und indirekt an terroristische Organisationen weitergeleitet wurden, nachteilig auf die Integrität der Hilfe der Union auswirkt; gibt zu bedenken, dass in bewaffneten Konflikten Desinformation und Informationskrieg zu strategischen Zwecken gängige Praxis sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass Millionen von Menschen weltweit wegen ihrer Religion oder Weltanschauung Diskriminierung, Verfolgung oder Gewalt ausgesetzt sind; legt der Kommission und dem EAD nahe, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten bei Maßnahmen gegen sämtliche Formen von Hass auf und Intoleranz gegenüber Religionen, darunter Hass auf Christen, Muslime und Juden, auch künftig ausgewogene politische Aufmerksamkeit, Koordinierung und Transparenz walten zu lassen, und dem Europäischen Parlament regelmäßig über die hierfür getroffenen Maßnahmen und aufgewendeten Mittel Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>entnimmt dem Folgebericht, dass der EAD weiter bestrebt ist, den Dialog über die Lage in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, die Rechtsstaatlichkeit und die Korruptionsbekämpfung zu unterstützen sowie Demokratie und Menschenrechte in verschiedenen Ländern zu stärken; begrüßt, dass der EAD und die Delegationen der Union den Austausch mit Vertretern nationaler Verwaltungen und Institutionen, Organisationen der Zivilgesellschaft, auf demokratische Regierungsführung, Menschenrechte und Medien spezialisierten Interessenträgern, den Sozialpartnern sowie internationalen und regionalen Organisationen fortsetzen; stellt fest, dass die Unterstützung von Menschenrechts- und Frauenrechtsverteidigern, einschließlich indigener Verteidiger, zu den zentralen Prioritäten des EAD im Einklang mit dem Aktionsplan der Union für Menschenrechte und Demokratie 2020-2027 gehört und durch eine Reihe von Tätigkeiten wie politische Dialoge, politische Berichterstattung, Public Diplomacy, multilaterale Foren sowie jährliche Berichte über die Umsetzung der Menschenrechte vorangebracht wird; fordert den EAD und die Delegationen der Union auf, ihre Arbeit mit Blick auf die Bereitstellung von Hilfe und logistischer und technologischer Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger zu intensivieren sowie die Zusammenarbeit mit ihnen im Einklang mit den EU-Leitlinien zu Menschenrechtsverteidigern weiter zu stärken, wobei den Menschenrechtsverteidigerinnen besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass der im Jahr 2023 eingerichtete Dienst für Corporate Governance (CGS) eine wichtige Funktion bei der Verbesserung der Verwaltung des EAD hat, indem er die Ausarbeitung der jährlichen Managementpläne und der jährlichen Tätigkeitsberichte des EAD unterstützt, die Risikomanagementprozesse stärkt, systemische bereichsübergreifende Probleme in den Delegationen der Union angeht und das Konzept „Eine Delegation“ umsetzt, das darauf abzielt, die Segmentierung von Verwaltungs- und Berichterstattungsstrukturen zu verringern und wiederkehrende Probleme sowie bewährte Verfahren in der Zentrale und in den Delegationen der Union zu dokumentieren; fordert den EAD auf, die vom Rechnungshof aufgezeigten Schwachstellen bei den internen Kontrollen und der Dokumentenverwaltung rasch zu beheben, um die Integrität des Informationsmanagements zu verbessern und eine einheitliche Berichterstattung in allen Delegationen der Union sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>entnimmt dem Folgebericht und dem Fragebogen mit Zufriedenheit, dass der EAD Anstrengungen in Richtung einer feministischen Diplomatie unternommen hat, obgleich den Mitgliedstaaten die Hauptrolle bei der Festlegung der Leitlinien für das auswärtige Handeln der Union zukommt; begrüßt insbesondere, dass Maßnahmen zur Beschleunigung der Umsetzung der Verpflichtungen der Union im Rahmen des Aktionsplans zur Gleichstellung der Geschlechter (GAP) III ergriffen wurden; stellt fest, dass sich die Botschafterin der Union für Geschlechtergleichstellung und Vielfalt für die Einbeziehung einer Geschlechterperspektive in Menschenrechtsdialoge sowie in zentrale multilaterale Erklärungen und Resolutionen eingesetzt hat; stellt ferner fest, dass geschlechtergerechte Führung nach wie vor ein zentrales Element der Institutionalisierung der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung darstellte; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass im November 2024 Anlaufstellen für Gleichstellungsfragen eingerichtet wurden; stellt fest, dass der GAP III im Jahr 2027 ausläuft, und fordert den EAD in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, einen ambitionierteren Aktionsplan GAP IV auszuarbeiten, in dem eine stärkere Verknüpfung zwischen den Frauenrechten und der Stärkung der Rolle der Frau und der Außen- und Sicherheitspolitik der Union hergestellt wird und der ab 2028 umgesetzt werden könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>betont, dass die Union die Mittel aufstocken muss, um die eigens für die Gleichstellung der Geschlechter und die Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit eingerichtete Haushaltslinie im Rahmen des außenpolitischen Handelns der Union zu stärken, damit Initiativen zur Förderung einer geschlechtergerechten Führung, zum Schutz der Rechte von Frauen und zur Bekämpfung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt in Konfliktsituationen und deren Folgezeit kohärent finanziert werden; erachtet eine solche Finanzierung als unentbehrlich, um lokale Organisationen der Zivilgesellschaft zu unterstützen, hauptsächlich den Gewaltüberlebenden Hilfe zu leisten und Geschlechterperspektiven in die diplomatischen und sicherheitspolitischen Bemühungen der Union einzubeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>betrachtet Wahlbeobachtungsmissionen als praktisches und wirksames außenpolitisches Instrument, das für die Politik und die Strategien der Union zur Unterstützung der Demokratie nach wie vor von zentraler Bedeutung ist; entnimmt dem Folgebericht, dass der EAD nicht die Absicht hat, seine Beobachtungstätigkeit auf Bewerber- und Nachbarländer auszuweiten, da diese Länder durch Wahlbeobachtungsmissionen unter der Leitung des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) der OSZE angemessen abgedeckt sind, das den Methoden der Union ähnliche Methoden anwendet und häufig auf Sachverständige aus demselben Kreis von Fachkräften zurückgreift; bekräftigt gleichwohl seine Aufforderung an die Union, für eine angemessene Ausstattung der Wahlbeobachtungsmissionen der Union mit Ressourcen zu sorgen, einschließlich Fachwissen über die Integrität von Online-Informationen und über Risiken der Einmischung bei Wahlbeobachtungsmethoden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>entnimmt dem Folgebericht mit Zufriedenheit die Bemühungen der Union im Jahr 2024, über ihre Delegationen Kinder in von Konflikten betroffenen Regionen zu schützen; begrüßt die Aktualisierung der Leitlinien der Union zu Kindern und bewaffneten Konflikten im Jahr 2024, die einen Rahmen zur Stärkung des Schutzes und zur Verhinderung schwerer Menschenrechtsverletzungen gegen Kinder in Kriegszeiten bieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>weist darauf hin, dass das Europäische Parlament im Jahr 2021 ein Pilotprojekt mit dem Titel „Auf dem Weg zur Schaffung der Europäischen Diplomatischen Akademie“ vorgeschlagen hat, mit dem Ziel, eine kritische Masse europäischer Diplomaten auszubilden, die in den Außenbeziehungen und der Sicherheitspolitik der Union geschult sind, sowie eine europäische diplomatische Kultur zu fördern, die darauf abzielt, die Rolle der Union als wirksamer außenpolitischer Akteur zu stärken; stellt fest, dass in der ersten Phase dieses Pilotprojekts, das sich auf das akademische Jahr 2022/23 erstreckte, 42 junge Diplomaten teilnahmen, während in der zweiten Phase, die sich auf das akademische Jahr 2023/24 erstreckte, 50 Teilnehmer gezählt wurden; stellt fest, dass die zweite Phase aus zwei identischen viermonatigen Kursdurchläufen bestand, an die sich eine einmonatige Abordnung zur Ausbildung in der Zentrale des EAD in Brüssel anschloss; stellt fest, dass die Kurse und das Ausbildungsprogramm von einem akademischen Konsortium umgesetzt wurden, das vom Europakolleg in Belgien (Brügge) und Polen (Natolin) gebildet wurde; entnimmt dem Fragebogen, dass das Europakolleg im Einklang mit dem Dienstleistungsvertrag EEAS/2022/OP/0168-2023 einen Abschlussbericht mit einer Bewertung der zweiten Phase des Pilotprojekts erstellt hat; fordert den EAD auf, der Entlastungsbehörde diesen Bericht vorzulegen; entnimmt dem Bericht des EAD über den Jahresabschluss für die Jahre 2022, 2023 und 2024, dass der EAD im Zusammenhang mit der Haushaltsausführung der Pilotphasen der Diplomatischen Akademie der Europäischen Union im Jahr 2022 Zahlungen in Höhe von 831 000 EUR, im Jahr 2023 in Höhe von 120 000 EUR und im Jahr 2024 in Höhe von 862 000 EUR geleistet hat; fordert den EAD auf, dem Europäischen Parlament im Rahmen des Entlastungsverfahrens Kopien aller Unterlagen in Bezug auf durchgeführte Vergabeverfahren, unterzeichnete Verträge und Zahlungen im Zusammenhang mit Phase 1 und Phase 2 des Pilotprojekts für eine Diplomatische Akademie der Europäischen Union zur Verfügung zu stellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>stellt ferner fest, dass der Rat am 21. Mai 2024 auf der Grundlage der Erfahrungen und Struktur, die in den Pilotphasen gewonnen bzw. entwickelt wurden, einen Beschluss zur Einrichtung einer vollwertigen Diplomatischen Akademie der Europäischen Union für vier akademische Jahre ab dem akademischen Jahr 2024/25 angenommen hat, wobei die Kurs- und Ausbildungsaktivitäten dem Europakolleg übertragen wurden, während die Diplomatische Akademie der Europäischen Union unter der Verantwortung der Vizepräsidentin und Hohen Vertreterin tätig sein wird, die von einem Lenkungsausschuss beraten wird, der sich aus je einem von jedem Mitgliedstaat benannten Vertreter sowie Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zusammensetzt; entnimmt diesem Beschluss, dass ein Richtbetrag von 1,72 Mio. EUR den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 abdecken soll, wobei die Verwaltung der mit der Diplomatischen Akademie der Europäischen Union verbundenen Ausgaben von der Kommission über den Dienst für außenpolitische Instrumente überwacht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>stellt fest, dass der EAD nach der Einrichtung des Dienstes für Corporate Governance (CGS) im Jahr 2023 seinen Rahmen für die interne Kontrolle im Jahr 2024 aktualisiert hat, um der Rolle des Chief Governance Officer Rechnung zu tragen und einen Überwachungsmechanismus für interne Kontrollen einzuführen; entnimmt dem Fragebogen, dass der Rahmen für die interne Kontrolle des EAD an den der Kommission angeglichen ist; stellt fest, dass der EAD im Jahr 2024 zusätzlich zur jährlichen Standardbewertung seines Systems für die interne Kontrolle eine Umfrage unter 167 Befragten/Beschäftigten durchgeführt hat, die allesamt mit Zuständigkeiten der nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten betraut waren, und dass die Ergebnisse dieser Umfrage auf der Ebene der höheren Führungsebene im Ausschuss für interne Kontrolle des EAD erörtert werden; stellt fest, dass in dieser Umfrage 183 Bereiche hervorgehoben wurden, die Aufmerksamkeit erfordern, insbesondere im Hinblick auf Herausforderungen, mit denen die Delegationen der Union konfrontiert sind, wie das Bewusstsein für interne Kontrollen und Risikomanagement, die Einstellung und Bindung von qualifiziertem Personal und IT-Diensten; begrüßt, dass der EAD einen Aktionsplan ausgearbeitet hat, um bestehende Probleme zu beheben und potenzielle Risiken vorausschauend anzugehen; fordert den Ausschuss auf, die Entlastungsbehörde diesbezüglich laufend zu informieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>fordert den EAD auf, die internen Kontrollen und die Dokumentenverwaltungssysteme zu stärken und die vom Rechnungshof festgestellten Schwachstellen zu beseitigen, insbesondere in Bezug auf das Informationsmanagement und die Berichterstattung der Delegationen der Union;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>stellt fest, dass der EAD in Bezug auf Finanzvorgänge (Verpflichtungen, Zahlungen und Einziehungsanordnungen) zwei unterschiedliche Ex-ante-Kontrollen anwendet; stellt fest, dass eine der Ex-ante-Überprüfungen dezentral, d. h. unabhängig von der zuständigen nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten, für Zahlungen im Zusammenhang mit Rechnungen durchgeführt wird, wobei der entsprechende Betrag jeweils unter 15 000 EUR liegt (seit 2024); stellt fest, dass bei allen anderen Finanztransaktionen die Ex-ante-Überprüfung intern von den operativen Abteilungen oder von den Delegationen der Union vorgenommen wird; stellt fest, dass es für Vergabeverfahren ebenfalls zwei unterschiedliche Ex-ante-Kontrollen gibt, d. h. eine für Verträge, deren Wert den in der Richtlinie 2014/24/EU festgelegten Schwellenwerten entspricht oder diese Werte übersteigt und die unabhängig von der für das Vergabeverfahren zuständigen Abteilung durchgeführt wird, sowie eine weitere, die intern durch die zuständige Abteilung vorgenommen wird und für Verträge mit (sehr) niedrigem und mittlerem Wert gilt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>stellt fest, dass bei finanziellen Fehlern die festgestellte Fehlerquote den durch Ex-post-Kontrollen (nach erfolgter Zahlung bzw. Einziehung) ermittelten Fehlern entspricht und in eine Restfehlerquote einfließt, in der auch Fehler aufscheinen, von denen angenommen wird, dass sie nicht kontrollierte Ausgaben und Einnahmen betreffen; stellt fest, dass im Jahr 2024 die Restfehlerquote im EAD für die Ausgaben 0,03 % und für die Einnahmen 0,05 % betrug; stellt in Bezug auf Vergabefehler fest, dass der EAD im Jahr 2024 seine Methoden für Ex-post-Kontrollen aktualisiert und damit an den Ansatz der Kommission zur Berechnung von Vergabefehlern angeglichen hat, in dem der Begriff der Restfehlerquote nicht mehr angewendet wird, da sich die finanziellen Auswirkungen von Vergabefehlern nicht in derselben Weise quantifizieren lassen wie finanzielle Fehler; stellt fest, dass auf der Grundlage dieser neuen Methoden der Wert der festgestellten Vergabefehler 49 774 108 EUR im Jahr 2024 betrug (gegenüber 23 392 948 EUR im Jahr 2023) bzw. 4,32 % der geprüften Grundgesamtheit im Jahr 2024 ausmachte (gegenüber 2,07 % im Jahr 2023);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der EAD im Jahr 2024 bei der Umsetzung noch offener Empfehlungen verschiedener Stellen wie der Abteilung Innenrevision (IAD) des EAD, des Internen Auditdienstes (IAS) der Kommission und des Rechnungshofs greifbare Fortschritte erzielt hat; würdigt die Rolle des Auditbegleitausschusses des EAD bei der Wahrung der Unabhängigkeit der IAD sowie bei der Überwachung der Qualität der internen Prüfungen und der Fortschritte bei der Nachverfolgung interner und externer Prüfungsempfehlungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>stellt in Bezug auf die von der IAD des EAD durchgeführten Prüfungen fest, dass die Zahl der offenen Empfehlungen von vier kritischen und 49 sehr wichtigen Empfehlungen auf drei kritische und 32 sehr wichtige Empfehlungen reduziert wurde und drei Aktionspläne überprüft wurden, von denen einer als zufriedenstellend akzeptiert wurde; stellt ferner fest, dass die verbleibenden kritischen Empfehlungen mit der Prüfung zum Management der Gebäude der EU-Delegation in Washington zusammenhängen, die aufgrund rechtlicher Fragen verzögert wurde, und dass 13 der 32 verbleibenden sehr wichtigen Empfehlungen mit der Prüfung zu Informationsflüssen zwischen dem EAD, der Generaldirektion Humanressourcen (GD HR) und dem Amt für die Verwaltung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) verbunden sind; stellt außerdem fest, dass die IAD eine beratende Überprüfung der Vergabeverfahren in der Zentrale eingeleitet, eine strategische Risikobewertung angestoßen, Vergleiche mit anderen Unionsorganen durchgeführt, ihre Missionscharta aktualisiert und damit den mehrjährigen Prüfplan 2022-2024 abgeschlossen sowie die erforderlichen Schritte zur Vorbereitung ihres neuen strategischen Prüfplans ab 2025 unternommen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>stellt fest, dass der IAS zwei Prüfungen zur Zuweisung von Humanressourcen sowie zur Betrugsbekämpfungsstrategie des EAD abgeschlossen hat, für die Aktionspläne umgesetzt werden, und dass er Ende 2024 eine neue Prüfung zu Ex-post-Kontrollen eingeleitet hat, deren operative Arbeiten bis ins Jahr 2025 fortgesetzt wurden; fordert den EAD auf, die Entlastungsbehörde über die Fortschritte bei der Umsetzung der noch offenen Empfehlungen des IAS im Rahmen der Nachverfolgung der im Jahr 2022 eingeleiteten Prüfung der Vergabeverfahren und der Vertragskontrolle im EAD zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des EAD für das Jahr 2024 („EAD-Bericht 2024“), dass die Tätigkeiten jeder Delegation der Union regelmäßig (d. h. alle vier bis fünf Jahre) bei Inspektionsbesuchen und strategischen bereichsübergreifenden Prüfungen bewertet werden; stellt fest, dass im Jahr 2024 insgesamt 26 Delegationen der Union inspiziert wurden, was zur Formulierung von 1 000 Empfehlungen und Hinweisen an die inspizierten Delegationen der Union und die Dienste der Zentrale führte, darunter sechs kritische und etwa 100 sehr wichtige Empfehlungen; entnimmt dem Fragebogen mit Besorgnis, dass zwei Delegationen der Union kritische Empfehlungen in Bezug auf die interne Verwaltung erhielten; begrüßt, dass der EAD in beiden Fällen eine strenge Nachverfolgung angewandt hat und – obwohl eine Inspektion aufgrund ihrer Komplexität noch offen ist – die betreffende Delegation tatkräftig dabei unterstützt, die offenen Fragen zu klären und die erforderlichen Abhilfemaßnahmen umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>stellt fest, dass der EAD insgesamt gut im Zeitplan liegt, wenn es darum geht, die vom Rechnungshof gesetzte Frist Ende 2025 für die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Sonderbericht 02/2024 des Rechnungshofs mit dem Titel „Der Europäische Auswärtige Dienst in seiner Koordinierungsfunktion: Größtenteils wirksam, doch einige Schwachstellen im Hinblick auf Informationsmanagement, Personalausstattung und Berichterstattung“ einzuhalten; nimmt zur Kenntnis, dass alle neu ernannten Leiterinnen und Leiter der Delegationen im Jahr 2024 und 2025 Missionsschreiben erhalten haben und dass durch verbesserte Rückmeldeverfahren sowie den Prozess der jährlichen Managementplanung die Koordinierung zwischen der Zentrale und den Delegationen der Union gestärkt wurde; begrüßt die laufende Umsetzung der Informationsmanagement-Strategie des EAD mitsamt der vollständigen Einführung der Zusammenarbeitsplattform HIVE, die von mehr als 16 500 Beschäftigten genutzt wird; nimmt zur Kenntnis, dass die Zusammenarbeit mit der Kommission, dem Rat und den Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Interoperabilität fortgesetzt wird und Fortschritte bei den Diskussionen über eine standardisierte Sicherheitsklassifizierung erzielt wurden; stellt ferner fest, dass die Bewertung der Arbeitsbelastung der Delegationen der Union im September 2024 abgeschlossen wurde und in der Folge im Mai 2025 eine politische Einigung über die Modernisierung des Netzes der Delegationen der Union erzielt wurde; stellt fest, dass der EAD bei vom Rechnungshof durchgeführten Prüfungen den Status eines „beigeordneten Dienstes“ hat, wobei vier Prüfungen (Sonderberichte 17/2024, 18/2024, 06/2024 und 04/2025) im Jahr 2024 abgeschlossen wurden und zwei Prüfungen (Sonderberichte 17/2025 und 20/2025) im Jahr 2024 eingeleitet und im Jahr 2025 abgeschlossen wurden; stellt in diesem Zusammenhang mit Zufriedenheit fest, dass der EAD gut mit den von diesen Prüfungen betroffenen Generaldirektionen der Kommission zusammenarbeitet;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Humanressourcen, Gleichstellung und Wohlergehen des Personals</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>stellt fest, dass der EAD – ausgenommen Ortskräfte – im Jahr 2024 insgesamt 2 902 Personen beschäftigte, davon 1 268 Beamte, 442 Bedienstete auf Zeit, 619 Vertragsbedienstete und 573 abgeordnete nationale Sachverständige, während es im Jahr 2023 2 812 Personen, davon 1 245 Beamte, 450 Bedienstete auf Zeit, 603 Vertragsbedienstete und 514 abgeordnete nationale Sachverständige, waren; bekräftigt, dass es wichtig ist, unbefristete Verträge anzubieten, damit Kompetenzen, Kontinuität und ein produktives Arbeitsumfeld erhalten bleiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>entnimmt dem EAD-Bericht 2024, dass von insgesamt 5 355 beim EAD beschäftigten Personen Ende 2024 47 % in der Zentrale des EAD und 53 % in den Delegationen der Union tätig waren, davon 1 622 örtliche Bedienstete in den Delegationen der Union; stellt fest, dass die Mitglieder während der Anhörung Bedenken hinsichtlich der mutmaßlichen Entlassung von Ortskräften in bestimmten Delegationen der Union ohne gebührende Beachtung des örtlichen Arbeitsrechts geäußert haben; stellt fest, dass die Mitglieder des Haushaltskontrollausschusses (CONT) im Anschluss an diese Anhörung zusätzliche schriftliche Fragen übermittelt haben; entnimmt den Antworten des EAD auf diese Fragen („zweiter Fragebogen“), dass die Projektgruppe der Kommission für auswärtiges Handeln am 14. Mai 2025 ein Projekt zur Modernisierung des Netzes der Delegationen der Union gebilligt hat; stellt fest, dass die Umsetzung dieses Projekts unter anderem die Zentralisierung der Finanz-, Vertrags- und Prüffunktionen für die sechs Delegationen der Union im Westbalkanraum am Sitz der Generaldirektion Erweiterung und östliche Nachbarschaft (GD ENEST) sowie eine Verringerung der Zahl der mit Finanz- und Vertragsaufgaben betrauten Beschäftigten in diesen Delegationen der Union umfasst, und zwar auf der Grundlage von Bewertungen, die im Benehmen mit den Rechtsberatern durchgeführt wurden; stellt fest, dass der EAD in Bezug auf die Abfindungsregelungen geltend macht, dass sämtliche Rechte nach örtlichem Recht sowie nach den internen Vorschriften der Union gewahrt wurden, wobei die finanziellen Pakete bei betriebsbedingten Kündigungen jeweils die günstigeren der nach örtlichem Recht bzw. nach den Vorschriften der Union vorgesehenen Regelungen darstellen, ungeachtet der von den Ortskräfte in den betroffenen Delegationen der Union geäußerten Bedenken; stellt ferner fest, dass der EAD im Zusammenwirken mit der Kommission eng mit örtlichen Anwaltskanzleien zusammenarbeitet, die zu allen einschlägigen örtlichen rechtlichen Anforderungen beraten, damit das Entlassungsverfahren in voller Übereinstimmung mit dem anwendbaren örtlichen Arbeitsrecht umgesetzt wird; fordert den EAD auf, die Vertretung der Ortskräfte bei der Ausarbeitung von Entlassungsplänen für Ortskräfte umfassend zu konsultieren; entnimmt den Antworten auf den Fragebogen mit Besorgnis, dass bei einer Verlegung einer Delegation der Union in ein anderes Land, etwa im Fall einer Evakuierung (z. B. Verlegung einer Außenstelle aus dem Sudan nach Ägypten), die im Ursprungsland beschäftigten Ortskräfte entlassen werden, ohne dass man sich um ihre Sicherheit kümmert; fordert den EAD auf, tragfähige Lösungen für den Schutz und die Sicherheit der Ortskräfte zu finden, die in den Delegationen der Union loyal gearbeitet haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>ist zutiefst besorgt über Berichte, wonach es keinen ausreichenden sozialen Dialog gibt und zu den Ortskräften, die von Entlassungen in bestimmten Delegationen der Union betroffen sind, geschützte Personalvertreter gehören; weist darauf hin, dass die Einhaltung des örtlichen Arbeitsrechts und der Verpflichtungen im Rahmen des sozialen Dialogs sowie der Schutz der Personalvertreter wesentliche Elemente einer soliden Verwaltung und der Glaubwürdigkeit der Union als Arbeitgeber sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>betont, dass vor jeder Umstrukturierung, Verlagerung oder Entlassung, von der Ortskräfte betroffen sind, eine substanzielle Konsultation der Personalvertreter stattfinden muss und dass zugleich konkrete Maßnahmen zur Wahrung der Rechte, der Sicherheit und der Würde der Ortskräfte ergriffen werden müssen, insbesondere in Krisen- oder Evakuierungssituationen; fordert den EAD auf, die Kostenwirksamkeit des Personalabbaus im Vergleich zu alternativen organisatorischen Lösungen zu bewerten und der Entlastungsbehörde darüber Bericht zu erstatten, auch über die langfristigen finanziellen, operativen und reputationsbezogenen Auswirkungen von Entlassungen von Ortskräften;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>fordert den EAD auf, die Sicherheit der Delegationen der Union, d. h. die Cybersicherheit, die physische Sicherheit und die Kapazitäten für die Evakuierung in Krisensituationen, weiter zu verbessern und systematisch über Fortschritte und verbleibende Schwachstellen Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass 46,60 % aller beim EAD Beschäftigten im Jahr 2024 Frauen waren (gegenüber 46,80 % im Jahr 2023); nimmt in Bezug auf die Vertretung von Frauen und die von ihnen im EAD im Jahr 2024 besetzten Stellen zur Kenntnis, dass 40 % der AD-Stellen, 63,78 % der AST-Stellen, 73,25 % der AST/SC-Stellen, 56,70 % der Stellen für Vertragsbedienstete und 26,87 % der Stellen für abgeordnete nationale Sachverständige von Frauen besetzt waren; entnimmt dem EAD-Bericht 2024 mit Zufriedenheit, dass der EAD bestrebt ist, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass es mit einem Frauenanteil von 37,30 % im Jahr 2024 (gegenüber 31 % im Jahr 2023) einen Aufwärtstrend in den oberen Führungsebenen gab, jedoch mit einem Frauenanteil von 38,70 % im Jahr 2024 (gegenüber 40,40 % im Jahr 2023) ein leichter Rückgang in den mittleren Führungsebenen zu verzeichnen ist; begrüßt, dass der Frauenanteil im Amt der Delegationsleitung von 35,50 % im Jahr 2023 auf 36,10 % im Jahr 2024 gestiegen ist; begrüßt den allmählichen Anstieg der Zahl der Frauen in Führungspositionen im EAD, stellt jedoch fest, dass Frauen auf AD-Ebene nach wie vor unterrepräsentiert und auf AST-Ebene überrepräsentiert sind und dass weder in der Zentrale noch in den Delegationen der Union in mittleren und höheren Führungspositionen bislang ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis erreicht wurde; betont, dass zwar für Chancengleichheit für die Beschäftigten in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen gesorgt werden muss, zugleich aber die vorzügliche Leistung und hohe Professionalität im EAD gewahrt bleiben müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>entnimmt dem Folgebericht, dass der EAD bestrebt ist, auf zusätzliche Bewerbungen aus dem unterrepräsentierten Geschlecht hinzuwirken; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass im Jahr 2024 vier Schulungen für Führungskräfte zur geschlechtergerechten Führung durchgeführt wurden, die 80 % der oberen Führungskräfte des EAD erreichten, und dass ein vollständiges Programm von 29 Stunden über einen Zeitraum von vier Monaten zur geschlechtergerechten Führung für 13 Führungskräfte, darunter vier aus den Delegationen der Union, veranstaltet wurde; stellt ferner fest, dass der EAD ein neues Netz von Anlaufstellen für Gleichstellungsfragen eingerichtet und eine Taskforce zur Istanbul-Konvention geschaffen hat, die im Jahr 2024 einen Zwischenbericht mit einem Aktionsplan vorlegte; nimmt die Arbeit der Botschafterin der Union für Gleichstellung und Vielfalt zur Kenntnis, mit der eine Geschlechterperspektive in Menschenrechtsdialoge sowie in zentrale multilaterale Erklärungen und Entschließungen integriert wird; fordert den EAD auf, weiter über die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter (GAP) für den Zeitraum 2021-2025 sowie über die Maßnahmen zur weiteren Förderung der Beteiligung von Frauen an allen diplomatischen und politischen Dialogen zu berichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der EAD bestrebt ist, eine vielfältige und repräsentative Belegschaft zu schaffen; bedauert jedoch, dass im EAD nach wie vor weder geografische Ausgewogenheit noch regionale Vielfalt herrscht, und zwar weder bei Führungspositionen noch in wichtigen Funktionen in der Zentrale; stellt fest, dass Ende 2024 drei Mitgliedstaaten (im Jahr 2025 ein Mitgliedstaat) nach wie vor keinen Botschafter der Union stellten, während Botschafter aus fünf Mitgliedstaaten 56 % aller 144 Botschafterstellen der Union innehatten (gegenüber 54 % im Jahr 2023); betont, dass im diplomatischen Dienst der EU die Vielfalt der Union zum Ausdruck kommen muss, um die Legitimität, die Kenntnisse der Verhältnisse vor Ort und die Wirksamkeit zu stärken; fordert den EAD auf, in Zusammenarbeit mit dem Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) und den für die Einstellungsstrategie zuständigen Dienststellen der Kommission die gezielte Öffentlichkeitsarbeit in unterrepräsentierten Mitgliedstaaten zu verstärken (einschließlich Informations- und Anwerbeveranstaltungen in „Fokusländern“), den Nachwuchs durch Praktika, Programme für junge Fachkräfte und strukturierte Entsendungen zu fördern und die Fairness bei internen Auswahlverfahren durch vielfältige Auswahlgremien, transparente Kriterien und Mentorat/Unterstützung für unterrepräsentierte Gruppen zu verbessern; weist erneut darauf hin, dass die Einstellung leistungsorientiert und im Einklang mit dem Unionsrecht erfolgen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>stellt fest, dass die Besetzungsquote im Stellenplan des EAD Ende 2024 bei 95,3 % lag (gegenüber 96,7 % im Jahr 2023); stellt zudem fest, dass die Personalfluktuation beim EAD 12,07 % im Jahr 2024 betrug (gegenüber 10,15 % im Jahr 2023); stellt fest, dass in diesem Anstieg die spezifische Struktur des EAD als diplomatischer Dienst zum Ausdruck kommt, die durch regelmäßige Rotation von Beschäftigten aus den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten und anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch die Anwendung einer stabilen Personalpolitik gekennzeichnet ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>stellt fest, dass die Arbeiten zur Aktualisierung des Beschlusses aus dem Jahr 2014 über abgeordnete nationale Sachverständige fortgesetzt werden, wobei die überarbeitete Fassung 2025 veröffentlicht werden sollte; stellt fest, dass der EAD seine Praktikumsprogramme fortgeführt und dabei im Jahr 2024 62 Blue-Book-Praktikanten in der Zentrale sowie 566 Praktikanten in 106 Delegationen der Union aufgenommen hat; stellt fest, dass aus der zweiten Gruppe 531 Praktikanten entweder vom EAD oder einem anderen Organ, einer anderen Einrichtung oder einer anderen sonstigen Stelle vergütet wurden und bei den 35 Studierenden, die keine Praktikumsvergütung erhielten, das Praktikum verbindlicher Bestandteil ihres Studienprogramms war; stellt ferner fest, dass der EAD auch die siebte Runde des Programms „Junior Professionals in Delegations“ (JPD) für den Zeitraum 2023-2025 fortgeführt hat, mit 67 JPD, die in Delegationen der Union eingesetzt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>stellt fest, dass der EAD im Jahr 2024 seine Bemühungen zur Stärkung eines sicheren, respektvollen und ethischen Arbeitsumfelds fortgesetzt hat; begrüßt die erweiterte Zugänglichkeit des verbindlichen E-Learning-Kurses zu Respekt und Würde am Arbeitsplatz sowie zur Erkennung und Bekämpfung von Belästigung, den im Jahr 2024 1 900 Beschäftigte absolviert haben; begrüßt, dass im Jahr 2024 insgesamt 57 % der Führungskräfte an einer vergleichbaren verbindlichen Schulung teilgenommen haben; zollt dem EAD Anerkennung dafür, dass er im Jahr 2024 Schulungen zur Resilienz und zum Umgang mit Traumata für in Krisengebieten eingesetztes Personal sowie für regionale Sicherheitsbeauftragte angeboten hat; begrüßt ferner, dass ein Beschluss erlassen wurde, mit dem der Schutz vor psychologischer und sexueller Belästigung auf Ortskräfte in den Delegationen der Union ausgeweitet wurde, die nun im Fall von Belästigungsvorwürfen Zugang zu den formellen Verfahren des EAD haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>nimmt mit Zufriedenheit die Maßnahmen zur Kenntnis, die der EAD im Jahr 2024 im Rahmen seiner Agenda für Vielfalt und Inklusion 2023-2025 ergriffen hat, insbesondere gezielte Maßnahmen in Bezug auf Geschlecht, ethnische Herkunft, Behinderung, Alter und LGBTIQ+-Gruppen; nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass der EAD Themen aus dem Bereich Vielfalt und Inklusion in Schulungen aufgenommen sowie LGBTIQ+-Beschäftigten Informationen über die rechtliche und kulturelle Situation in den Zielländern der Entsendung bereitgestellt und seine Bemühungen um Diversität bei Einstellungsverfahren intensiviert hat; zollt dem EAD zudem Anerkennung dafür, dass er seinen Aktionsfahrplan für Menschen mit Behinderungen aktualisiert, eine Umfrage zu Fragen der Behinderung durchgeführt, Informationsblätter zur Barrierefreiheit für die Delegationen der Union erstellt, eine Bewertung der Barrierefreiheit seiner Website vorgenommen und 26 Beschäftigten mit Kindern mit Behinderungen finanzielle Unterstützung für nichtmedizinische Kosten gewährt hat; fordert den EAD auf, Beschäftigte mit und ohne Führungsaufgaben weiter regelmäßig in Fragen der Vielfalt, Chancengleichheit, Inklusion und Zugehörigkeit zu schulen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass der EAD im Jahr 2024 16 Unterstützungsanträge im Zusammenhang mit Vorwürfen psychologischer Belästigung erhielt, darunter mehrere Anträge, die denselben Beschäftigten betrafen, was zur Einleitung von vier Verwaltungsuntersuchungen führte, und dass ein mutmaßlicher Fall, an dem eine für die Kommission tätige Person beteiligt war, an die zuständige Stelle der Kommission verwiesen wurde; stellt fest, dass zudem vier formelle Verfahren für örtliche Bedienstete in Delegationen der Union eingeleitet wurden, jedoch keine Anscheinsbeweise vorlagen, die die Einleitung einer Verwaltungsuntersuchung gerechtfertigt hätten; stellt fest, dass im Laufe des Jahres sechs Fälle abgeschlossen wurden und bei Bedarf Disziplinar- oder Abhilfemaßnahmen ergriffen wurden, darunter Disziplinarsanktionen in zwei Fällen und eine Verwarnung ohne Disziplinarmaßnahmen in einem weiteren Fall;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass gemäß der vom Ärztlichen Dienst der Kommission angewandten Definition eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit eine Abwesenheit von mehr als 20 aufeinanderfolgenden Tagen ist; stellt fest, dass im Jahr 2023 insgesamt 323 Beschäftigte wegen einer Erkrankung längerfristig arbeitsunfähig waren, wobei die Dauer der Arbeitsunfähigkeit im Durchschnitt 83 Tage betrug, während es im Jahr 2024 insgesamt 338 Beschäftigte waren, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit aber auf im Durchschnitt 77 Tage zurückgegangen war; stellt ferner fest, dass zwar die genaue Zahl der Burnout-Fälle nicht bekannt ist, im Jahr 2024 jedoch ein erheblicher Anteil der Krankheitszeiten mit psychischen Gesundheitsproblemen wie Depressionen und Burnout zusammenhing; begrüßt die Initiative der Kommission zur Ausarbeitung einer Strategie für psychische Gesundheit, um einen strukturierten und dauerhaften Rahmen zur Bewältigung psychischer Probleme am Arbeitsplatz zu schaffen, der auch die Prävention von Burnout und die Wiedereingliederung am Arbeitsplatz umfasst; legt dem EAD nahe, gleichfalls ein formelles Verfahren zur Bewertung der Arbeitsbelastung einzurichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>entnimmt dem EAD-Bericht 2024 mit Zufriedenheit, dass der Fahrplan für Maßnahmen zur Förderung von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2024 aktualisiert wurde und im Jahr 2025 ein neuer Beschluss angenommen wurde, mit dem Bestimmungen des EAD, wie etwa angemessene Vorkehrungen für Beschäftigte mit Behinderungen, auf Ortskräfte in den Delegationen der Union ausgeweitet wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ethikrahmen und Transparenz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) im Jahr 2025 in einem Fall Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge, Korruption, Interessenkonflikten und Verletzung des Berufsgeheimnisses eingeleitet hat, in dem starke Verdachtsmomente für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht im Zusammenhang mit der Vergabe eines Auftrags durch den EAD an das Europakolleg im Zeitraum 2021/22 bestehen, wobei die entsprechende Ausschreibung ein neunmonatiges Ausbildungsprogramm im Rahmen der Umsetzung eines Pilotprojekts zur Schaffung der Diplomatischen Akademie der Europäischen Union betraf; betont, dass die Schaffung der Diplomatischen Akademie der Europäischen Union einen strategischen Schritt zur Stärkung der diplomatischen Kapazitäten der Union und zur Entwicklung einer wirklich europäischen diplomatischen Denkschule darstellt; stellt fest, dass sich die Ermittlungen darauf konzentrieren, ob das Europakolleg und/oder dessen Vertreter im Voraus über die Auswahlkriterien des Ausschreibungsverfahrens informiert waren und hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass ihm/ihnen die Durchführung des Projekts übertragen würde, noch bevor der EAD die Bekanntmachung offiziell veröffentlichte; stellt zudem fest, dass die belgische Polizei im Dezember 2025 nach Durchsuchungen beim EAD und beim Europakolleg mehrere Verdächtige festnahm und anschließend wieder auf freien Fuß setzte, nämlich eine ehemalige Vizepräsidentin und Hohe Vertreterin, die seinerzeit Rektorin des Europakollegs und Direktorin der Diplomatischen Akademie der Europäischen Union war, den seinerzeitigen Generaldirektor der Generaldirektion Naher Osten, Nordafrika und Golfregion der Kommission und einen ehemaligen Generalsekretär des EAD; stellt mit Besorgnis fest, dass die Rektorin des Europakollegs und Direktorin der Diplomatischen Akademie der Europäischen Union vor dem Hintergrund der laufenden Ermittlungen im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe und in der Diplomatischen Akademie der Europäischen Union zurückgetreten ist; stellt fest, dass durch eine solche Situation, in der eine öffentliche Ausschreibung möglicherweise zugunsten einer bestimmten Hochschule manipuliert wurde, das Vertrauen in die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union geschwächt werden könnte, da Vorwürfe wegen Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Zweifel hinsichtlich der Transparenz, der Fairness und der Gleichbehandlung der Bewerber aufwerfen können; ist sich jedoch bewusst, dass die Tatsachen im Zusammenhang mit den Ermittlungen der EUStA strengen Vertraulichkeitsvorschriften unterliegen und im Rahmen des Entlastungsverfahrens nicht offengelegt werden können, und betont, dass vor Abschluss des Verfahrens keine Schlussfolgerungen gezogen werden sollten; begrüßt, dass der EAD zugesagt hat, die einschlägigen Dokumente nach Abschluss der Ermittlungen zur Verfügung zu stellen; fordert, dass jeder Betrugsverdacht in uneingeschränkter Zusammenarbeit mit dem EAD ordnungsgemäß untersucht wird; fordert den EAD auf, unbeschadet der laufenden Ermittlungen grundlegende Lehren aus diesem Fall zu ziehen und folglich belastbare Vorkehrungen dafür zu treffen, dass sich derartige Fälle künftig nicht wiederholen; fordert, dass die Entlastungsbehörde über die weiteren Entwicklungen entsprechend unterrichtet wird; stellt fest, dass das Europakolleg gemäß der Finanzhilfevereinbarung, mit der das Europakolleg mit der Organisation der Diplomatischen Akademie der Europäischen Union betraut wurde, verpflichtet ist, zusammen mit seinem Abschlussbericht einen von einem externen Prüfer erstellten Ausgabenprüfungsbericht vorzulegen, der in Kürze für das Jahr 2024 vorzulegen ist, um vollständige Transparenz hinsichtlich der im Zeitraum 2022-2024 ausgegebenen 1,8 Mio. EUR herzustellen; nimmt zudem zur Kenntnis, dass der EAD Ende Dezember 2025 das Verfahren zur Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2024/1472 des Rates zur Errichtung der Diplomatischen Akademie der Europäischen Union<FOOTNOTE><FIELD> Beschluss (GASP) 2024/1472 des Rates vom 21. Mai 2024 über eine Diplomatische Akademie der Europäischen Union (ABl. L, 2024/1472, 22.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1472/oj).</FIELD></FOOTNOTE> eingeleitet hat, indem der EAD eine unabhängige externe Evaluierung der Diplomatischen Akademie der Europäischen Union und der Leistung des Europakollegs bei der Erbringung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Diplomatischen Akademie der Europäischen Union in Auftrag gegeben hat; fordert den EAD auf, der Entlastungsbehörde sowohl den Ausgabenprüfungsbericht als auch die externe Evaluierung zu übermitteln, um der Rechenschaftspflicht Genüge zu tun und für Transparenz zu sorgen; fordert den EAD auf, dem Europäischen Parlament ausführliche Informationen über die Umsetzung der Empfehlungen des Internen Auditdienstes im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe vorzulegen; fordert den EAD auf, die Ergebnisse und Empfehlungen der 2024 eingesetzten Taskforce zur Stärkung der Vergabeverfahren zu veröffentlichen, damit deren Umsetzung öffentlich überprüft werden kann und andere Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union einen Nutzen aus den Erkenntnissen des EAD bei der Verbesserung der Vergabeverfahren ziehen können; nimmt überdies den Beschluss des Lenkungsausschusses der Diplomatischen Akademie der Europäischen Union vom 18. Dezember 2025 zur Kenntnis, in dem das Europakolleg aufgefordert wird, ein transparentes und wettbewerbsorientiertes Einstellungsverfahren auf der Grundlage der Veröffentlichung einer Stellenausschreibung für die Ernennung eines neuen Direktors der Diplomatischen Akademie der Europäischen Union sicherzustellen; begrüßt, dass der Lenkungsausschuss ferner gefordert hat, die Funktion des Direktors der Diplomatischen Akademie der Europäischen Union von der Funktion des Rektors des Europakollegs zu trennen; betont, dass eine aufmerksame und wirksame parlamentarische Kontrolle erforderlich ist, um die Integrität der Auftragsvergabe zu wahren, Ethikstandards aufrechtzuerhalten und die finanziellen Interessen und die Reputation der Union zu schützen; bekräftigt, dass Transparenz und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung bei der Verwendung öffentlicher Mittel der Union ein Grundprinzip für alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, also auch für den EAD, bleiben müssen und dass dieser Grundsatz ein Eckpfeiler für die Wahrung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in das auswärtige Handeln der Union ist; ist der Ansicht, dass die Ermittlungen der EUStA nicht zum Anlass genommen werden sollten, die Funktion der Diplomatischen Akademie der Europäischen Union infrage zu stellen, deren Mehrwert uneingeschränkt zu würdigen ist, insbesondere angesichts der durchweg positiven Rückmeldungen der Teilnehmer und Mitgliedstaaten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>entnimmt dem Bericht des EAD, dass nach dem ersten vollständigen Jahr, in dem die Betrugsbekämpfungsstrategie von 2023 umgesetzt wurde, eine robustere und kohärentere Betrugsbekämpfungsstruktur entstanden ist, wodurch sich die Integrität und Transparenz des EAD insgesamt verbessert haben; stellt fest, dass diese Strategie durch verstärkte Schulungen zur Sensibilisierung für Betrugsrisiken, durch Präventionsmaßnahmen, die besser auf die spezifischen Zuständigkeiten der verschiedenen Gruppen von Beschäftigten in der Zentrale und in den Delegationen abgestimmt sind, und durch die Verbreitung interner Leitlinien und die Stärkung sicherer Meldekanäle operationalisiert wurde; stellt fest, dass das EAD-Personal Zugang zu einem vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) entwickelten Lernpfad zur Betrugsbekämpfung hat und dass dieser Lernpfad Teil der einschlägigen Strategie der Kommission ist, in der als Maßnahme vorgesehen ist, gemeinsam mit dem EAD einen Schulungsplan für Ethikfragen und Betrugsbekämpfung auszuarbeiten; begrüßt die fortgesetzte Vermittlung der 16 „Grundsätze für professionelles Verhalten“ im Rahmen der verbindlichen Schulungen „Ethik und Integrität“ und „Strategie gegen Belästigung“;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass der EAD im Jahr 2024 zwei Meldungen von Hinweisgebern registriert hat; stellt fest, dass beide Fälle vom OLAF geprüft und ohne Empfehlungen abgeschlossen wurden (nach einer Untersuchung bzw. in der Auswahlphase); entnimmt dem EAD-Bericht 2024 mit Zufriedenheit, dass der EAD mit der Ausarbeitung einer eigenen Strategie zur Meldung von Missständen durch Hinweisgeber begonnen hat; fordert, dass das Europäische Parlament über die in dieser Angelegenheit erzielten Fortschritte laufend informiert wird; fordert nachdrücklich, dass der Rahmen des EAD für Hinweisgeber Kanäle für vertrauliche Meldungen, den Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen für alle Kategorien von Beschäftigten einschließlich der örtlichen Bediensteten und eine jährliche anonymisierte Berichterstattung über die Fälle und Ergebnisse umfasst;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass der EAD im Jahr 2024 drei Erklärungen über Interessenkonflikte registriert hat; stellt fest, dass in zwei Fällen im Zusammenhang mit Vergabeverfahren ein potenzieller Interessenkonflikt festgestellt und dadurch gemindert wurde, dass die betroffenen Beschäftigten von bestimmten vergabebezogenen Aufgaben entbunden wurden; stellt ferner fest, dass im dritten Fall im Zusammenhang mit der Erstattung von Auslagen kein Interessenkonflikt festgestellt wurde, da die betreffende Person keine Ermessensbefugnis bei der Berechnung der Erstattung hatte; stellt fest, dass der EAD 16 Meldungen zu nach dem Ausscheiden aus dem Dienst aufgenommenen Tätigkeiten erhielt, darunter fünf Fälle eines Wechsels in die Privatwirtschaft, und dass er zwei „Drehtürfälle“ unterband, ohne dass ehemaligen Beschäftigten eine Karenzzeit auferlegt worden war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>stellt fest, dass das OLAF im Jahr 2024 mit 11 Verdachtsfällen befasst wurde, von denen sieben bereits in der Auswahlphase eingestellt wurden und ein Fall ohne Empfehlungen abgeschlossen wurde; stellt ferner fest, dass drei Fälle – zu mutmaßlichem Fehlverhalten oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Vergabeverfahren, zu der Durchführung von Verträgen und zu Personalangelegenheiten – nach wie vor Gegenstand von Untersuchungen sind; stellt zudem fest, dass von den 13 im Jahr 2023 im Zusammenhang mit dem EAD eröffneten OLAF-Untersuchungen zehn Fälle nach wie vor anhängig sind, von denen einer mit einem Vorbehalt der Delegation der Union in Sierra Leone im Hinblick auf einen Betrugsverdacht im Zusammenhang mit dem Verwaltungshaushalt dieser Delegation der Union verknüpft ist; fordert den EAD auf, sich auch künftig uneingeschränkt zu einer engen Zusammenarbeit mit dem OLAF in laufenden Fällen zu bekennen und alle noch ausstehenden OLAF-Empfehlungen konsequent weiterzuverfolgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>stellt fest, dass der EAD im Jahr 2024 insgesamt 19 Anfragen der Europäischen Bürgerbeauftragten bearbeitet hat, von denen zehn Verwaltungsangelegenheiten (einschließlich verspäteter Antworten), fünf den Zugang zu Dokumenten und vier Personalangelegenheiten betrafen, zusätzlich zu mehreren informellen Auskunftsersuchen, die überwiegend mit Missionen, Operationen und dem Zugang zu Dokumenten zusammenhingen; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Europäische Bürgerbeauftragte in keinem der im Jahr 2024 eröffneten und abgeschlossenen Fälle Missstände in der Verwaltung festgestellt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>missbilligt, dass der EAD die Umsetzung von Kooperationsabkommen mit Drittländern nicht ordnungsgemäß überprüft hat, auch nicht die Bewertung der Einhaltung der jeweiligen Bedingungen und Menschenrechtsklauseln; betont, dass diese Unterlassung insbesondere im Fall des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit mit Kuba offenkundig ist, da es zehn Jahre nach seiner Unterzeichnung in allen Bereichen gescheitert ist, von der Achtung der Menschenrechte, zumal es dort mit Stand Ende 2025 über tausend politische Gefangene gibt, bis hin zu der Beeinträchtigung der Sicherheit Europas durch Havanna, die unter anderem in der engen politischen und militärischen Zusammenarbeit mit den Regimes in Moskau und Minsk zum Ausdruck kommt, was sich wiederum insbesondere daran zeigt, dass Kubaner mittlerweile die größte Gruppe von Söldnern ausmachen, die Russlands Streitkräfte bei ihrer Aggression gegen die Ukraine unterstützen, und dass Kubaner an Sabotageakten auf EU-Gebiet beteiligt sind, wie sich kürzlich in Litauen gezeigt hat; stellt fest, dass trotz eklatanter Verstöße gegen zahlreiche Bestimmungen des Abkommens weder die Aussetzungs- noch die Kündigungsklauseln aktiviert wurden, während weiter finanzielle Mittel der EU nach Kuba fließen, wo das kommunistische Regime die gesamte Wirtschaft kontrolliert, diese Mittel missbräuchlich verwendet und aus der laufenden Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommen politische Legitimität ableitet; ist der Ansicht, dass sich solche Regime nicht länger die privilegierte Zusammenarbeit mit der Europäischen Union zunutze machen und solche Regime auch nicht die Gelder der Steuerzahler der Union in Anspruch nehmen dürfen; fordert daher, Artikel 86 des Abkommens zu aktivieren und es zu kündigen; fordert den Rechnungshof auf, dringend sämtliche Unterstützungszahlungen zu prüfen, die die Union Kuba seit 2016 gewährt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>stellt fest, dass die Vizepräsidentin und Hohe Vertreterin in ihrer Eigenschaft als Vizepräsidentin der Kommission an die Vorschriften des Transparenz-Registers gebunden ist; betont, dass der EAD zwar kein Organ im Sinne von Artikel 13 des Vertrags über die Europäische Union und nicht unmittelbar an der Gesetzgebung der Union beteiligt ist, ihm jedoch eine wichtige Rolle in der Gesetzgebung der Union im Zusammenhang mit Entscheidungen über Sanktionen und die Aushandlung internationaler Handelsabkommen, die eine erhebliche Regelungswirkung haben, zukommt; fordert den EAD auf, interne Maßnahmen zur Stärkung der Transparenz zu ergreifen, die den Standards des Transparenz-Registers entsprechen, einschließlich der vorausschauenden Veröffentlichung hochrangiger Treffen einschlägiger Führungskräfte, sofern dadurch die sicherheitspolitisch bedeutsame Diplomatie des EAD nicht beeinträchtigt wird; entnimmt dem Folgebericht mit Zufriedenheit, dass die Vizepräsidentin und Hohe Vertreterin eine breiter angelegte Diskussion zur Behandlung dieser Frage in der externen Dimension angestoßen hat, wobei Empfehlungen bis Ende 2025 erwartet wurden; fordert den EAD auf, das Europäische Parlament über die in dieser Angelegenheit erzielten Fortschritte laufend zu informieren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Digitalisierung, Cybersicherheit und Datenschutz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass die IT-bezogenen Ausgaben, darunter Ausgaben für Projekte, Ausrüstung und Cybersicherheit, um 6,1 % von 26,04 Mio. EUR im Jahr 2023 auf 24,45 Mio. EUR im Jahr 2024 zurückgegangen sind; stellt fest, dass die IT-Ausgaben für die Zentrale im Jahr 2024 um 37,2 % gestiegen sind, was hauptsächlich auf umfangreiche Investitionen in die Migration der Anwendungen des EAD zurückzuführen ist, während die Ausgaben in den Delegationen der Union erheblich gekürzt wurden, nachdem 2023 erhebliche Investitionen in die Erneuerung der Hardware und die Konnektivität in den Delegationen der Union getätigt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>weist darauf hin, dass der EAD im Jahr 2023 begonnen hat, eine eigene KI-Umgebung zu hosten und zu betreiben, wodurch Machbarkeitsnachweise in Bezug auf Briefings, Sitzungsprotokolle und einen KI-Assistenten erbracht werden konnten; begrüßt, dass der EAD im Jahr 2024 seine Strategie für künstliche Intelligenz, in der für eine menschenzentrierte Herangehensweise an die KI im Einklang mit der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj).</FIELD></FOOTNOTE> plädiert wird, mit der für ethische und vertrauenswürdige Systeme gesorgt werden soll, sowie Leitlinien für die Nutzung generativer KI von Drittanbietern angenommen hat; begrüßt, dass der EAD die dokumentenzentrierte Zusammenarbeitsplattform HIVE auf externe Nutzer, etwa aus den Mitgliedstaaten, ausgeweitet sowie das Managementsystem HR HUB für örtliche Bedienstete in den Delegationen der Union eingeführt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>betont, dass der Einsatz von Instrumenten der künstlichen Intelligenz im auswärtigen Handeln mit strengen Garantien in Bezug auf Datenschutz, Grundrechte, Transparenz und menschliche Aufsicht einhergehen muss, auch in den Delegationen der Union und in der Zusammenarbeit mit Partnern aus Drittländern; fordert, dass dem Europäischen Parlament regelmäßig über die Umsetzung der Strategie des EAD für künstliche Intelligenz Bericht erstattet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>zollt dem EAD Anerkennung für seine Maßnahmen zur Stärkung der Abwehrbereitschaft im Bereich der Cybersicherheit, insbesondere durch regelmäßige Sicherheitsbriefings für einen breiten Kreis von Beschäftigten und mit ihnen verbundene Personen, durch auf Anfrage verschiedener Nutzergruppen organisierte Schulungen, unter anderem für regionale Sicherheitsbeauftragte und Sicherheitskoordinatoren der Delegationen der Union, und durch Phishing-Übungen; fordert den EAD auf, regelmäßige eine verbindliche Cybersicherheitsschulung für alle beim EAD Beschäftigten durchzuführen; entnimmt dem Frageboten mit Zufriedenheit, dass der EAD über Instrumente – wie das Sicherheitseinsatzzentrum des EAD – verfügt, mit denen Cyberbedrohungen überwacht und Sicherheitslücken in Echtzeit erkannt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>zollt dem EAD Anerkennung für seine digitalen Instrumente und Systeme zur Bekämpfung ausländischer Informationsmanipulation und Einmischung, etwa das Informationsaustausch- und -analysezentrum für ausländische Informationsmanipulation und Einmischung oder das Schnellwarnsystem; entnimmt dem Frageboten zudem, dass ein E-Learning-Kurs zur Bekämpfung von Desinformation eingeführt wurde, der allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zugänglich ist, und dass ein Handbuch der GSVP zur Desinformation fertiggestellt wurde, das zur Unterstützung des Personals im Einsatz in militärischen und zivilen Missionen der Union dient; begrüßt, dass die Sensibilisierungsinitiative EUvsDisinfo ständig weiterentwickelt wird, und erachtet eine Ausweitung der Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten als sehr wichtig, um hybride Bedrohungen vor Ort effizienter bekämpfen zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen und dem EAD-Bericht 2024, dass der EAD etwa 27 000 Warnmeldungen erfasst hat, von denen 348 einer weitergehenden Untersuchung bedurften; stellt fest, dass 57 dieser Fälle als Cyberangriffe bestätigt wurden und fünf davon erhebliche Auswirkungen auf die Tätigkeiten des EAD hatten; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der EAD die Taktiken, Techniken und Verfahren der Angreifer ermittelt und anhand dieser Analyse seine Gegenmaßnahmen verschärft hat; fordert, dass präzisiert wird, in welchem Ausmaß diese Angriffe die Tätigkeiten des EAD beeinträchtigt haben;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gebäude und Sicherheit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>stellt fest, dass der EAD im Jahr 2024 über ein weltweites Netz von 328 Gebäuden für die Delegationen der Union, die als Büros sowie als Wohnungen für die Delegationsleiter genutzt werden, sowie über drei Bürogebäude der Zentrale in Brüssel verfügte; stellt fest, dass der EAD bis Ende 2024 drei Gebäude in Brüssel mit einer Gesamtfläche von 87 506 m<STRING SUPERSCRIPT="on">2</STRING> belegte und 175 Bürogebäude für Delegationen der Union in Drittländern mit einer Fläche von insgesamt 287 000 m<STRING SUPERSCRIPT="on">2</STRING> nutzte; stellt ferner fest, dass sich 23 % dieser Liegenschaften der Delegationen der Union im Eigentum der Union befinden und die verbleibenden 77 % angemietet sind; entnimmt dem Fragebogen mit Besorgnis, dass die Gebäudepolitik des EAD aufgrund fehlender Ressourcen nur eingeschränkt umgesetzt werden kann und der EAD zusätzliche Infrastrukturexperten benötigen würde, um seine Kapazitäten für Immobilienprojekte zu erhöhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass der EAD sein Engagement für den Erhalt des Netzes von 145 Delegationen der Union sowie für die Stärkung des Grundsatzes „Eine Delegation“ bekräftigt hat; stellt fest, dass die laufende Modernisierung darauf abzielt, die Effizienz zu steigern und das Netz an den Prioritäten der Union auszurichten, wobei zugleich Haushaltszwängen Rechnung zu tragen ist; betont, dass bis zu einer Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen strikte Einsparmaßnahmen, Erörterungen der Kostenaufteilung mit der Kommission sowie eine gezielte Stärkung der besonders wichtigen Delegationen der Union fortgesetzt werden; fordert den EAD auf, eine regelmäßige Bewertung der Arbeitsbelastung und des Personalbedarfs für die Delegationen einzuführen, die dem Risikoniveau und der Ausweitung des Mandats Rechnung trägt, um Burnouts zu verhindern und die Beschäftigtenbindung zu verbessern; bringt seine Besorgnis über den Plan zum Ausdruck, neue Unterscheidungen zwischen den Delegationen in Bezug auf Kategorien und Mittelausstattung einzuführen; missbilligt, dass die Verringerung der Größe einiger Delegationen der Union und der Abbau von Personal – im Zuge einer Verlagerung des Schwerpunkts von der Entwicklungszusammenarbeit und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit hin zu bestimmten strategischen Interessen – die Gefahr bergen, dass die operativen Tätigkeiten und die Präsenz der EU in Drittländern geschwächt werden und der EAD kaum noch sein Mandat erfüllen und die Werte der Union verteidigen kann, was sich insbesondere auf die Beziehungen der EU zum globalen Süden und zur südlichen Nachbarschaft auswirken könnte; fordert den EAD auf, seine zentrale Rolle und strategische Priorität im Mittelmeerraum auf der Grundlage einer umfassenden Bewertung der geopolitischen Herausforderungen der Union aufrechtzuerhalten und gleichzeitig seine laufende Zusammenarbeit mit den Ländern der östlichen Nachbarschaft fortzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>bekräftigt, dass Haushaltszwänge zu übermäßig vielen Schließungen von Botschaften der Union und zu zeitlichen Verzögerungen bei der Einführung von Sicherheitsvorkehrungen in einer Reihe von Delegationen der Union führen könnten, wodurch der EAD kaum noch sein Mandat erfüllen, die Werte der Union verteidigen und die Fürsorgepflicht gegenüber allen Beschäftigten in den Delegationen der Union angemessen wahrnehmen könnte; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dem EAD ausreichende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, und fordert die Kommission eindringlich auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Union ihr Netz von Delegationen als Zeichen ihres weltweiten Engagements unangetastet lässt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>fordert den EAD auf, die Mechanismen für die praktische Koordinierung mit den diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten in Drittländern zu stärken, unter anderem durch gemeinsame Dienste, gemeinsame Logistikvereinbarungen und einen verbesserten Informationsaustausch, um maximale Effizienz zu erzielen und eine optimale Nutzung der Ressourcen der EU und der Mitgliedstaaten sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass der EAD im Jahr 2024 die Umsetzung seiner Politik für Team-Arbeitsräume und neue Arbeitsformen fortgesetzt hat, wozu auch die unionsweit einheitliche Gestaltung für seine Zentrale und die Delegationen der Union zählt; hebt hervor, dass im Rahmen dieses Ansatzes Einzelbüros durch Multifunktionsbereiche ersetzt werden, um die Flächen effizienter zu nutzen, Teamarbeit zu unterstützen und die Umweltbelastung zu verringern; stellt ferner fest, dass diese Projekte mit den Personalvertretungen über den Personalausschuss des EAD erörtert werden und dass für das Belmont-Gebäude eine spezielle Personalumfrage durchgeführt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>entnimmt dem EAD-Bericht 2024, dass der EAD seine wichtigsten immobilienbezogenen Prioritäten für das Jahr 2024 erfolgreich umgesetzt hat, darunter den Abschluss der Renovierung des NEO-Gebäudes, die Verlagerung der Abteilungen für Krisenbewältigung und nachrichtendienstliche Informationen an einen besser gesicherten und energieeffizienteren Standort sowie gute Fortschritte bei der Renovierung des Schuman-Gebäudes;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass der EAD infolge des weltweit gesunkenen Sicherheitsniveaus im Jahr 2024 gezwungen war, seine Sicherheitsstrukturen zu verstärken; begrüßt, dass der Haushalt 2025 um 10 Mio. EUR aufgestockt wurde, um die Sicherheitsinfrastruktur in den Delegationen der Union zu stärken; nimmt zur Kenntnis, dass der EAD das Ziel verfolgt, durch Neuinstallationen und den Ersatz veralteter Systeme die Zahl der Delegationen der Union, die den Sicherheitsstandards nicht genügen, um etwa 15 % zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>entnimmt dem EAD-Bericht 2024, dass sich die Zahl der Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten bis Ende 2024 auf 137 erhöht hat (45 Vereinbarungen mit Mitgliedstaaten und Partnerländern sowie 92 mit anderen Unionspartnern); stellt fest, dass die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten in den vergangenen sechs Jahren rasch zugenommen und sich mehr als verdoppelt hat und seit 2011 um mehr als das Sechsfache gestiegen ist; betont, dass gemeinsam genutzte Räumlichkeiten inzwischen 8 % der Bürofläche der Delegationen der Union ausmachen und 80 Delegationen der Union betreffen, wobei Nachhaltigkeitsgrundsätze in sämtlichen gemeinsam genutzten Arbeitsumgebungen konsequent angewandt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>begrüßt, dass der EAD großen Wert darauf legt, dafür Sorge zu tragen, dass seine Räumlichkeiten Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität zugänglich sind; entnimmt dem Fragebogen, dass im Jahr 2024 regelmäßig Treffen mit der Immobilienabteilung des EAD, der Sicherheitsabteilung und anderen Dienststellen der Kommission stattfanden, um sich unter anderem über bewährte Verfahren in Bezug auf Barrierefreiheit und Gebäudeevakuierung auszutauschen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Umwelt und Nachhaltigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>hebt die Initiativen des EAD zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energie im Jahr 2024 hervor, darunter die Umrüstung auf LED-Beleuchtung und Renovierungen im Rahmen der neuen Arbeitsformen im Schuman-Gebäude, die Isolierung von Wasserleitungen und Heizungsrohren, die Optimierung der HLK-Anlagen sowie standardisierte Temperatureinstellungen; stellt fest, dass nicht nur fortlaufende Energiesparmaßnahmen ergriffen werden, sondern auch nach und nach zentrale Abfallsortierstationen im Schuman-Gebäude aufgestellt werden, wobei deren Aufstellung in den Gebäuden Belmont und NEO bereits abgeschlossen ist; nimmt zur Kenntnis, dass zu 100 % erneuerbarer Strom (für 1,569 Mio. EUR) bezogen und an den Standorten eine Solarstromleistung von 22 286 kWh erzeugt wird, wobei auf dem Dekarbonisierungspfad des Schuman-Gebäudes bis 2050 kurzfristige Management- und Wärmedämmungsmaßnahmen mit langfristigen Modernisierungen wie der Installation von Photovoltaikanlagen und dem Ersatz der Gasheizungsanlage durch Wärmepumpen kombiniert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>stellt fest, dass der EAD im Rahmen der Registrierung nach dem System für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) erstmals eine umfassende Bewertung seines CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdrucks für das Jahr 2024 vorgenommen hat; stellt fest, dass diese Bewertung die Gebäude der Zentrale sowie zentral verwaltete Tätigkeiten des Scope 3 umfasste und aufgrund des Bezugs von zu 100 % Strom aus erneuerbaren Quellen keine marktbasierten Scope-2-Emissionen auswies, eine Verringerung der CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Intensität von 4,6 tCO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>e/VZÄ im Jahr 2019 auf 3,4 tCO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>e/VZÄ im Jahr 2024 (–28 %) zeigte und dass sich der Fußabdruck aus etwa 20 % Scope-1- und 80 % Scope-3-Emissionen zusammensetzte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>begrüßt, dass sich der EAD verstärkt für nachhaltige Mobilität einsetzt, etwa durch die Annahme der neuen Pendlerregelung für die Zentrale Ende 2024, mit der die Erstattung der Kosten der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ab Januar 2025 auf 90 % erhöht wird; nimmt die Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastung zur Kenntnis, mit denen erreicht wurde, dass im Jahr 2024 insgesamt 64 % der Flugstrecken in der Economy-Klasse zurückgelegt wurden (und damit das EMAS-Ziel von 60 % bis 2030 übertroffen wurde), Kurzstreckenreisen vorrangig mit der Bahn erfolgen, eine Verringerung des Anteils der mit dem Auto pendelnden Beschäftigten von 17 % im Jahr 2024 auf 13 % im Jahr 2027 prognostiziert wird und Initiativen zur Förderung des Radfahrens und Zufußgehens durch verbesserte Infrastruktur und Sensibilisierungskampagnen unterstützt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>würdigt, dass Nachhaltigkeitsaspekte durch die Aufnahme von Klauseln zur umweltorientierten Vergabe öffentlicher Aufträge in Ausschreibungsvorlagen systematisch in die Auftragsvergabe integriert werden; stellt fest, dass im Jahr 2024 insgesamt 38 % der Verträge der Zentrale mit hohem Wert und 87 % der Beschaffungsvorlagen Klauseln zur umweltorientierten Vergabe öffentlicher Aufträge enthielten; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Delegationen der Union bei der Beschaffung von Fahrzeugen, IT-Ausrüstung und Reinigungsdienstleistungen Umweltkriterien angewandt haben und dass für 2025 weitere Anstrengungen geplant sind, unter anderem die Einrichtung eines speziellen Informations-Hubs zur umweltorientierten Vergabe öffentlicher Aufträge für die Delegationen der Union auf der HIVE-Plattform; stellt fest, dass im Jahr 2024 in 16 Ausschreibungen mit hohem Wert Umweltleistungsindikatoren aufgenommen und sechs Verträge mit Relevanz für die umweltorientierte Vergabe öffentlicher Aufträge unterzeichnet wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interinstitutionelle Zusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass der EAD seine enge Zusammenarbeit mit dem OLAF und den einschlägigen Generaldirektionen der Kommission bei der Umsetzung der Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission fortgesetzt hat, insbesondere durch die Entwicklung gemeinsamer Schulungen und eines gemeinsamen Schulungspfads zur Betrugsbekämpfung sowie durch gezielte Maßnahmen zur Bewältigung spezifischer Betrugsrisiken in den Delegationen der Union; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der EAD im Juni 2024 durch die Unterzeichnung von Arbeitsvereinbarungen mit der EUStA seinen operativen Rahmen gestärkt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>94.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass das Europäische Parlament, der Rat und der EAD im Jahr 2023 fachliche Beratungen über die Ersetzung der interinstitutionellen Vereinbarung von 2002 zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik geführt haben; entnimmt dem Folgebericht mit Besorgnis, dass im Jahr 2024 wegen der Wahl zum Europäischen Parlament und des Verfahrens zur Ernennung der neuen Kommission in dieser Angelegenheit keine Fortschritte zu verzeichnen waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>95.</NO.P>weist darauf hin, dass im Einklang mit den Verträgen das auswärtige Handeln der Union und der EAD dazu dienen sollen, die diplomatischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, zu koordinieren und zu ergänzen; erachtet eine enge Zusammenarbeit als besonders wichtig, damit keine Effizienzverluste entstehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>96.</NO.P>begrüßt, dass die Kommunikationsmaßnahmen des EAD über das Netz der Kommunikationsmanager der EU, interinstitutionelle Plattformen mit dem Europäischen Parlament und der Kommission sowie die RELEX-Untergruppe für den Schutz des kulturellen Erbes und die internationalen kulturellen Beziehungen koordiniert und harmonisiert werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kommunikation</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>97.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass der EAD für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen im Jahr 2024 Mittel in Höhe von 1 745 000 EUR – ergänzt durch 107 968,67 EUR an C5-Mitteln – bereitgestellt hat und die Vollzugsquote 99,70 % betrug; hebt hervor, dass mit diesen Mitteln die Beschaffung digitaler Dienstleistungen, Kommunikations- und Grafikprodukte sowie die Organisation öffentlicher Veranstaltungen wie des Europatags unterstützt wurden; stellt ferner fest, dass aus dem Haushalt auch die Erstellung und Verbreitung von Online-Inhalten, die Verwaltung der Social-Media-Konten des EAD sowie die Unterstützung der Delegationen der Union bei der Stärkung ihrer digitalen Präsenz finanziert wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>98.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen und dem EAD-Bericht 2024, dass der EAD im Jahr 2024 seine strategische Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Kulturdiplomatie erheblich ausgeweitet hat, indem er globale digitale Kampagnen, öffentliche Großveranstaltungen und verstärkte Aktivitäten im Bereich der internationalen Kulturbeziehungen kombinierte; stellt fest, dass mit digitalen Kampagnen ein breites Publikum erreicht wurde und zentrale Prioritäten der Union, darunter Menschenrechte, Klimaschutz und die Unterstützung der Ukraine, gefördert wurden, während innovative Formate dazu beitrugen, jüngere Zielgruppen einzubinden; stellt fest, dass öffentliche Veranstaltungen wie der Tag der offenen Tür zum Europatag und das Besucherprogramm des EAD zu einem besseren Verständnis der Politik der Union beigetragen haben; hebt hervor, dass der EAD Kulturinitiativen vorangetrieben hat, darunter den Dialog zur Museumszusammenarbeit mit Afrika, Workshops zur kulturellen Vielfalt sowie eine gemeinsam mit dem turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitz organisierte Konferenz zum Kulturerbe, und zugleich Vorbereitungen für Vorzeigeprojekte wie die Teilnahme der Union an der Expo Ōsaka getroffen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>99.</NO.P>fordert, die verstärkte Kommunikation mit Drittstaatsangehörigen über die Politik der Union fortzusetzen und die Bemühungen um Abstimmung zur Steigerung der Außenwirkung von durch die Union finanzierten Projekten, insbesondere in Bewerberländern, zu intensivieren, um Versuchen von böswillig handelnden Akteuren entgegenzuwirken, die darauf gerichtet sind, die Bemühungen der Union zunichtezumachen; bekräftigt außerdem seine Aufforderung an die Kommission, bei den Unterstützungsmaßnahmen und Investitionen der EU in Drittländern für eine uneingeschränkte Erkennbarkeit in der Öffentlichkeit und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu sorgen, indem diese Maßnahmen und Investitionen deutlich mit entsprechenden Hinweistafeln und mit der Flagge der EU versehen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>100.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen und dem EAD-Bericht 2024, dass der EAD im Jahr 2024 sein strategisches Engagement für die Datensouveränität und die digitale Souveränität der Union verstärkt hat, indem er für strikt DSGVO-konforme Verfahren in den sozialen Medien gesorgt, die Sicherheits- und Zugangskontrollen gestärkt und die Abhängigkeit von einzelnen externen Anbietern verringert hat; hebt hervor, dass die Diversifizierung der Plattformen – einschließlich der Ausweitung auf Bluesky und Threads – zusammen mit dem Einsatz von der Union gehosteten Verwaltungstools, systematischen Schulungen des Personals sowie regelmäßigen Risikobewertungen und Auswertungen von Desinformation dazu beiträgt, die Resilienz zu erhöhen und die Kommunikationssouveränität der Union zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>101.</NO.P>stellt fest, dass der EAD im Rahmen seiner Kampagne EUvsDisinfo über 38 Millionen Personen erreicht und mehr als 18 000 Fälle dokumentiert hat, was das Ausmaß und den systemischen Charakter kremlfreundlicher Desinformation im Jahr 2024 belegt.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>