<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0131</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2024: Gesamthaushaltsplan der EU – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0059/2026 - Berichterstatter: Pasquale Tridico)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (2025/2151(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/207, 22.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/budget/2024/207/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 (COM(2025)0359 – C10-0150/2025)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/4944, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4944/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2024 durchgeführten internen Prüfungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zusammen mit den Antworten der Organe<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5409, 8.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5409/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 266, 267 und 268,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0059/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Generalsekretärin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 mit Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, sind (2025/2151(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0059/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass es die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe und Einrichtungen der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (im Folgenden „Ausschuss“) ein beratendes Gremium der Union ist, das ein Forum für Konsultation, Dialog und Konsens zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der zahlreichen wirtschaftlichen, sozialen und bürgerschaftlichen Gruppen der organisierten Zivilgesellschaft aus den Mitgliedstaaten bietet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ausschuss zum Beschlussfassungsprozess der Union beiträgt und durch Herstellung von Verbindungen zwischen den Politikbereichen der Union und wirtschaftlichen, sozialen und bürgerschaftlichen Gegebenheiten seine Aufgaben im Bereich der besseren Rechtsetzung, partizipativen Demokratie und Förderung der europäischen Werte wahrnimmt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Anhörung des Ausschusses durch die Kommission oder den Rat in bestimmten Fällen zwar obligatorisch ist, der Ausschuss jedoch gemäß den Verträgen auch von sich aus Stellungnahmen abgeben und mit zahlreichen Themen befasst werden kann, wodurch er auch vom Parlament angehört werden kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission für Finanz- und Haushaltsfragen des Ausschusses das Aufsichtsgremium des Ausschusses für alle Haushaltsverfahren und insbesondere die Aufstellung des Haushaltsvoranschlags, die Ausführung des Haushaltsplans, den jährlichen Tätigkeitsbericht, die Entlastung und die Folgemaßnahmen zum Jahresbericht des Rechnungshofs ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ausschuss in den letzten Jahren kontinuierlich Initiativen ergriffen hat, um qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten, seine Organisationsstruktur und Arbeitsmethoden zu optimieren und ein respektvolles Arbeitsumfeld zu fördern, und zwar vor dem Hintergrund begrenzter Mittel;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ausschuss 2024 eine neue Generalsekretärin ernannt hat, die den Auftrag hat, dem Ausschuss zu mehr Effizienz zu verhelfen und seine Wirkung und Relevanz zu erhöhen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ausschuss 2024 einen Prozess des Wandels eingeleitet hat, um eine wirkungsorientierte Einrichtung zu werden, die ihre Mitglieder in die Lage versetzt, die Stimme der organisierten Zivilgesellschaft zu stärken und zu schützen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß den Artikeln 300 und 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eine beratende Einrichtung ist, deren Aufgabe in erster Linie darin besteht, Stellungnahmen abzugeben;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass der Haushalt des Ausschusses unter die MFR-Rubrik 7 „Europäische öffentliche Verwaltung“ fällt, die sich 2024 auf insgesamt 13,3 Mrd. EUR belief, was 6,9 % der Ausgaben der Union entsprach; stellt fest, dass im Jahr 2024 1,50 % der Mittel der MFR-Rubrik 7 auf den Haushalt des Ausschusses entfielen, gegenüber 1,29 % im Jahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2024 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) eine Stichprobe von 70 Vorgängen geprüft hat, die unter die Rubrik „Verwaltung“ fallen, was die gleiche Anzahl an Vorgängen ist wie im Jahr 2023; stellt ferner fest, dass dem Rechnungshof zufolge die Verwaltungsausgaben Ausgaben für Personal umfassen, einschließlich der Ausgaben für Ruhegehälter, die im Jahr 2024 etwa 69 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausmachten, sowie die Ausgaben für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie, und dass seine langjährige Arbeit zeigt, dass diese Ausgaben insgesamt risikoarm sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass 16 der 70 Vorgänge (23 %) Fehler aufwiesen, dass der Rechnungshof jedoch auf der Grundlage der drei quantifizierten Fehler zu der Einschätzung kam, dass die Fehlerquote unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle lag; stellt fest, dass im Bericht des Rechnungshofs keine spezifischen Probleme in Bezug auf den Ausschuss festgestellt wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass sich der endgültig erlassene Haushalt des Ausschusses für das Jahr 2024 auf 164 945 524 EUR belief, was gegenüber 2023 einem Anstieg von insgesamt 3,90 % entspricht; entnimmt den Antworten des Ausschusses auf den vom Haushaltskontrollausschuss für die Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegten Fragebogen (im Folgenden „Fragebogen“), dass zwei Haushaltslinien des Ausschusses, nämlich 1200 (Bezüge und Vergütungen) und 1004 (Reise- und Aufenthaltskosten der Mitglieder), den größten Teil des Haushalts des Ausschusses ausmachen, nämlich 65,80 % im Jahr 2024, gegenüber 65,58 % im Jahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>nimmt den Übergang des Ausschusses von einem ausgabenorientierten Ansatz zu einem auf Ressourcenmanagement und Prioritätensetzung basierenden Ansatz zur Kenntnis, wie er in dem vom Präsidium des Ausschusses gebilligten strategischen Finanzpaket und in der Einführung von Priorisierungsverfahren zum Ausdruck kommt; merkt an, dass mit diesen Maßnahmen die Finanzverwaltung verbessert und Haushaltsentscheidungen auf strategische Ziele abgestimmt werden sollen; nimmt zur Kenntnis, dass im Interesse der Kosteneffizienz Anstrengungen unternommen werden, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und Verfahren zu straffen; fordert den Ausschuss auf, diesen Ansatz weiter zu konsolidieren, indem er Leistungsindikatoren und eine vorausschauende Planung in seinen jährlichen Finanzzyklus integriert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>begrüßt, dass die bereits hohe Haushaltsvollzugsquote des Ausschusses bei den Mitteln für Verpflichtungen für das laufende Jahr dank der erfolgreichen Überwachung seiner Haushaltsvollzugsquote, aber auch aufgrund einer hohen Inflationsrate, die sich auf die Gehälter des Personals und die Gebäudekosten auswirkte, von 98,70 % im Jahr 2023 auf 99,21 % im Jahr 2024 gestiegen ist; nimmt in diesem Zusammenhang die Anstrengungen des Ausschusses um Umschichtung durch Mittelübertragungen in Höhe von insgesamt 2 487 139 EUR (was 1,51 % seines Haushalts für 2024 entspricht) zwischen verschiedenen Haushaltslinien zur Kenntnis, wobei die deutlichsten Aufstockungen den Betrieb und die Wartung von Softwaresystemen (+ 519 682 EUR) und die Gebäude (+ 421 880 EUR) betrafen; stellt ferner mit Zufriedenheit fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen im laufenden Jahr von 88,12 % im Jahr 2022 und 90,67 % im Jahr 2023 auf 92,85 % im Jahr 2024 gestiegen ist und die durchschnittliche Zahlungsdauer von 20,14 Tagen im Jahr 2023 auf 16,06 Tage im Jahr 2024 gesunken ist, was die beste Leistung des Ausschusses seit 2021 ist; spricht sich dafür aus, dass weiterhin für eine wirksame Überwachung, Kostendämpfung und strategische Umverteilung gesorgt wird, um ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie Transparenz sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass sich die Mittelübertragungen von 2023 auf 2024 auf 13 827 713 EUR bzw. 8,38 % des Haushalts des Ausschusses für 2024 beliefen, was gegenüber dem Vorjahresniveau von 15 466 316 EUR bzw. 9,74 % des Haushalts des Ausschusses für 2023 einen Rückgang darstellt; stellt ferner fest, dass sich die Vollzugsquote bei den von 2023 auf 2024 übertragenen Mitteln im Jahr 2024 auf 84,74 % belief und damit niedriger war als im Jahr 2023 mit 86,76 %;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass der Rat am 21. Juni 2024 einen neuen Beschluss über die Gewährung der Tagegelder und die Erstattung der Reisekosten der Mitglieder des Ausschusses und deren Stellvertreter angenommen hat, mit dem das Tagegeld für Anspruchsberechtigte, die vor Ort an Sitzungen teilnehmen, auf 367 EUR (gegenüber zuvor 290 EUR) und das Tagegeld für Anspruchsberechtigte, die mit elektronischen Mitteln per Fernteilnahme an Sitzungen teilnehmen, auf 149 EUR (gegenüber zuvor 145 EUR) festgesetzt wurde; entnimmt dem Fragebogen, dass der Ausschuss im Jahr 2024 für die Fernteilnahme an Sitzungen 259 669 EUR (gegenüber 294 930 EUR im Jahr 2023) erstattet hat, was 1744 Sitzungstagen entspricht (gegenüber 2006 Sitzungstagen im Jahr 2023), während sich der Gesamtbetrag der Pauschalvergütungen für die Teilnahme an Sitzungen vor Ort im Jahr 2024 auf 6 579 196 EUR belief (gegenüber 5 902 963 EUR im Jahr 2023); fordert den Ausschuss auf, die Transparenz und Verhältnismäßigkeit des Systems der Vergütung für die Fernteilnahme zu erhöhen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken, und betont, dass die finanzielle Entschädigung für die Fernteilnahme streng geregelt sein muss; stellt ferner fest, dass der Ausschuss über ein System verfügt, mit dem die tatsächliche Fernteilnahme an Sitzungen mit elektronischen Mitteln bestätigt wird; ist der Ansicht, dass die virtuelle Teilnahme ein wichtiges und wertvolles Instrument für moderne Institutionen ist, da dadurch die Sitzungskosten gesenkt werden und eine umfassendere Teilnahme ermöglicht wird, wozu auch die Vergütung für die Fernteilnahme an Sitzungen beiträgt; begrüßt den Ansatz des Ausschusses, Vergütungen für die Fernteilnahme auf faire und verhältnismäßige Weise unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten und Vorbereitungserfordernisse der Mitglieder zu gewähren; weist darauf hin, dass die Mitglieder des Ausschusses für ihr Mandat kein Gehalt beziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass die eigenen Dienste des Ausschusses zehn Verhandlungsverfahren mit einem Wert zwischen 15 000 EUR und 60 000 EUR und ein Verfahren mit einem einzigen Bieter, dessen Wert in demselben Rahmen lag, durchgeführt haben, wobei es hauptsächlich um Studien ging; stellt fest, dass der Ausschuss auch sechs Vergabeverfahren (für Rahmenverträge) mit den gemeinsamen Diensten eingeleitet hat, die er zusammen mit dem Europäischen Ausschuss der Regionen (im Folgenden „AdR“) unterhält, unter anderem in den Bereichen Verpflegung, Logistik und Wartung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass die Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands aufgrund der Inflation und der Volatilität der Energiemärkte, die zu höheren Betriebskosten führten, im Jahr 2024 weiterhin Druck auf den Haushalt des Ausschusses ausgeübt haben; stellt fest, dass die Kosten im Zusammenhang mit den Mieten des Ausschusses im Zeitraum 2021-2024 schätzungsweise um 16,53 % und die Kosten im Zusammenhang mit Verträgen für Wartungs- und Sicherheitsdienste um 15 % gestiegen sind; entnimmt dem Fragebogen ferner, dass die Mietzahlungen des Ausschusses im Jahr 2024 um 4,7 % gestiegen sind und damit über der Obergrenze der Kommission von 2 % für nicht die Dienstbezüge betreffende Ausgaben liegen; stellt außerdem fest, dass die Energiekosten des Ausschusses von 1 923 391 EUR im Jahr 2023 auf 711 608 EUR im Jahr 2024 gesunken sind; würdigt in diesem Zusammenhang die Anstrengungen, die der Ausschuss unternommen hat, um seine Tätigkeiten kosteneffizienter zu gestalten, unter anderem durch verstärkte Bemühungen um Energieeinsparungen; stellt fest, dass alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU ihre Haushaltsführung verbessern müssen, indem sie beim Abschluss von Verträgen mit Dienstleistern auch die Preisvolatilität, insbesondere im Energiesektor, berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>fordert die Verwaltung des Ausschusses auf, aktiv Maßnahmen zu ermitteln und umzusetzen, mit denen unter anderem durch den verstärkten Einsatz von technischen Lösungen für Hybridsitzungen, die Optimierung der Gebäudenutzung, die Zusammenlegung parlamentarischer Tätigkeiten und die Kürzung unnötiger logistischer Ausgaben Kosten eingespart werden können; fordert regelmäßige Fortschrittsberichte über die umgesetzten Maßnahmen und erzielten Einsparungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass im Jahr 2024 von den Bediensteten des Ausschusses 415 Dienstreisen (gegenüber 300 im Jahr 2023) mit Gesamtkosten in Höhe von 448 655 EUR unternommen wurden, was einem Anstieg der Kosten um 25 % gegenüber 2023 entspricht, der auf die höhere Zahl an Dienstreisen und die tatsächlichen Kosten für Flüge und die Hotelunterbringung zurückzuführen ist; nimmt die Schätzung des Ausschusses zur Kenntnis, wonach im Jahr 2024 etwa 40 000 EUR an Dienstreisekosten eingespart wurden, wenn eine nominelle Inflationsrate von 21 % im Zeitraum 2020-2023 auf den Betrag angewandt wird, der 2019 vor der COVID-19-Pandemie für Dienstreisen des Ausschusses gezahlt wurde (402 097 EUR); begrüßt die Politik des Ausschusses, die jährlichen Ausgaben für Dienstreisen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß zu beschränken; stellt fest, dass der Präsident des Ausschusses im Jahr 2024 Dienstreisen mit einer Gesamtdauer von 88 Tagen (gegenüber 69 Tagen im Jahr 2023) unternommen hat, deren Gesamtkosten sich auf etwa 113 000 EUR beliefen (gegenüber etwa 72 000 EUR im Jahr 2023), und dass diese Dienstreisen für die Teilnahme des Präsidenten des Ausschusses an internationalen Foren, Initiativen auf Unionsebene und anderen Veranstaltungen, die eine aktive Beteiligung des Ausschusses erforderten, notwendig waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass die gemeinsame Direktion Innovation und Informationstechnologie (DIIT) des Ausschusses und des AdR etwa 4 % ihrer IT-Mittel für die Cybersicherheit aufgewendet hat (gegenüber 3 % im Jahr 2023), was noch immer weit von dem in den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehenen Ziel von 10 % entfernt ist; bekräftigt seine Forderung, dass die beiden gesetzgebenden Organe und die Kommission dies im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens berücksichtigen; nimmt zur Kenntnis, dass der Ausschuss für beide Ausschüsse eine Verbesserung der Cybersicherheit vornehmen muss, deren Kosten sich auf insgesamt rund 1,2 Mio. EUR belaufen, wodurch sich die Ausgaben für Cybersicherheit auf 10 % des gesamten IT-Haushalts des Ausschusses erhöhen würden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Internes Management, Leistung und interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss eine grundlegende Rolle spielt, wenn es darum geht, einen Beitrag zur Politikgestaltung und zu den Entscheidungsprozessen der Union zu leisten, indem er die Stimmen aller Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft in der Union vertritt, wodurch die Union ihren Bürgerinnen und Bürgern nähergebracht und die demokratische Legitimität der Rechtsvorschriften der Union erhöht wird; weist darauf hin, dass der Ausschuss im Rahmen seines Jahresarbeitsprogramms über ein Leistungsüberwachungssystem mit Indikatoren in verschiedenen Bereichen wie IT, Personal, Übersetzung und Kommunikation verfügt, das im Rahmen der Strategie des Generalsekretariats für den Zeitraum 2021-2025 auf fünf Grundwerte und fünf zentrale strategische Ziele ausgerichtet ist; ist jedoch der Ansicht, dass auf den Mehrwert der Tätigkeiten des Ausschusses für die Unionsbürgerinnen und -bürger nach wie vor weitgehend nur in unzureichendem Maße aufmerksam gemacht wird; entnimmt den Folgemaßnahmen des Ausschusses zu den Bemerkungen in der Entschließung des Parlaments zur Entlastung 2023 (im Folgenden „Bericht über die Folgemaßnahmen“) und dem Fragebogen mit Zufriedenheit, dass der Ausschuss im Anschluss an eine Prüfung ein strukturiertes Verfahren zur Verbesserung seiner Leistungsüberwachung eingeführt hat, indem er seinen Leistungsrahmen durch wesentliche Leistungsindikatoren und Wirkungsindikatoren, die an die künftigen strategischen Ziele des Ausschusses angepasst werden sollen, an strategischen Zielen ausgerichtet hat; begrüßt die Bemühungen des Ausschusses, im Rahmen seiner Entscheidungsfindung auch die Auswirkungen zu messen, und fordert klare und quantifizierbare wesentliche Leistungsindikatoren sowie eine regelmäßige Berichterstattung, um messbare Ergebnisse und Rechenschaftspflicht sicherzustellen; fordert den Ausschuss auf, seinen Rahmen für Folgenabschätzungen weiter zu stärken, indem besser aufgezeigt wird, inwiefern seine Stellungnahmen und Initiativen zu konkreten politischen Ergebnissen und greifbaren Vorteilen für die Bürgerinnen und Bürger führen, und weist darauf hin, dass der höheren Führungsebene des Ausschusses bei der Verwendung dieser Indikatoren eine zentrale Funktion zukommen wird; erwartet, im Rahmen der künftigen Berichterstattung des Ausschusses an die Entlastungsbehörde über das Ergebnis der Umsetzung dieses neuen Rahmens unterrichtet zu werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss seine Aufgabe durch Stellungnahmen, die sich auf Legislativvorschläge der Kommission beziehen (Befassungen), Initiativstellungnahmen, in denen die Organe der Union aufgefordert werden, tätig zu werden, und durch Sondierungsstellungnahmen, die in die Arbeit der Kommission an ihren geplanten Initiativen einfließen, verfolgt und dass die Standpunkte des Ausschusses in Entschließungen hervorgehoben oder in Evaluierungs‑ und Informationsberichte aufgenommen werden können; würdigt die Leistung des Ausschusses bei der Unterstützung des Parlaments, des Rates und der Kommission im Gesetzgebungszyklus 2024; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der Ausschuss im Jahr 2024 142 Stellungnahmen und Berichte angenommen hat, was einer Verringerung gegenüber 213 im Jahr 2023 entspricht, sowie 148 Anhörungen und 26 Konferenzen organisiert hat, gegenüber 146 bzw. 24 im Jahr 2023; stellt fest, dass der Beginn einer neuen Wahlperiode im Jahr 2024 zu einer geringeren Zahl von Befassungen und folglich zu einer geringeren Zahl an vom Ausschuss in diesem Jahr angenommenen Stellungnahmen geführt hat; stellt fest, dass die Mitglieder des Ausschusses im Jahr 2024 an 518 hochrangigen Sitzungen, Gipfeltreffen und Konferenzen teilgenommen haben, gegenüber 429 im Jahr 2023; spricht sich dafür aus, Initiativen zur Förderung des Wirtschaftswachstums, der Wettbewerbsfähigkeit und der strategischen Autonomie der Union Vorrang einzuräumen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert den Ausschuss auf, sich weiter um eine schwerpunktmäßige Ausrichtung seiner Arbeit auf Bereiche zu bemühen, in denen er klare, messbare und politikrelevante Beiträge leisten kann, und Leistungs- und Wirkungsindikatoren weiterzuentwickeln, die über die tätigkeitsbezogene Leistung hinausgehen und in denen die Ergebnisse und die Relevanz für die Bürgerinnen und Bürger besser zum Ausdruck kommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>begrüßt, dass der Ausschuss in dem Bericht über die Folgemaßnahmen zusagt, Stellungnahmen zu Arbeitnehmerrechten, sozialer Inklusion und Menschenrechtsverletzungen auszuarbeiten und den Umfang seiner Bewertungen in Bezug auf Rechtsvorschriften und Programme der Union auszuweiten, sofern angemessene Ressourcen zur Verfügung stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>würdigt die Maßnahmen, die der Ausschuss 2024 ergriffen hat, um die Sichtbarkeit und Wirkung seiner Arbeit im politischen und legislativen Zyklus zu verbessern; begrüßt, dass im Anschluss an ein Pilotprojekt ein neues Format von Stellungnahmen offiziell eingeführt wurde, die als Reaktion auf obligatorische Befassungen durch das Parlament, den Rat oder die Kommission ausgearbeitet werden; stellt fest, dass durch das neue Format für eine bessere Benutzerfreundlichkeit und Nutzbarkeit für die gesetzgebenden Organe gesorgt und gleichzeitig die Priorisierung der Arbeit des Ausschusses verbessert wird; stellt ferner fest, dass der Ausschuss erwartet, dass Stellungnahmen dank verstärkter Folgemaßnahmen in ausgewählten Fällen in Form von Checklisten und Leitlinien über ihre Annahme hinaus relevant bleiben und in vielschichtige Gesetzgebungsverfahren einfließen werden; begrüßt ferner, dass die Stellungnahmen des Ausschusses ab April 2024 in den „EU Law Tracker“ aufgenommen wurden, sodass sie nun als Bezugsdokumente in Gesetzgebungsdossiers erscheinen; stellt anerkennend fest, dass der Ausschuss auch einen internen Plan angenommen hat, um die Prioritäten der Union besser vorherzusehen, die interinstitutionelle Koordinierung zu verbessern, die Verbreitung und Weiterverfolgung zu stärken und die Wirkung systematischer zu beurteilen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>würdigt die Maßnahmen, die der Ausschuss 2024 ergriffen hat, um die Zugänglichkeit, Klarheit und Nutzbarkeit seiner Stellungnahmen für die Organe und Einrichtungen der Union zu verbessern; betont, dass durch solche Maßnahmen die Fähigkeit der Gesetzgeber verbessert werden soll, fundierte Entscheidungen zu treffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>stellt anerkennend fest, dass der Ausschuss mehrere Leitinitiativen vorangebracht hat, mit denen die Teilhabe, Inklusion und politische Wirkung in der gesamten Union gestärkt wurden; stellt fest, dass der Ausschuss seit September 2024 bei der Anwendung des EU-Jugendtests in seinem Verfahren zur Stellungnahme die Führung übernommen hat, wobei ein Netz von 73 Jugendorganisationen beteiligt war und rund 40 Stellungnahmen entsprechend geprüft wurden; begrüßt und unterstützt die Initiativen des Ausschusses zur Stärkung der Beteiligung junger Menschen am politischen Entscheidungsprozess; stellt fest, dass der Ausschuss seine Zusammenarbeit mit den Bewerberländern im Rahmen einer Initiative für einen inklusiven Dialog mit diesen zur Vorbereitung auf eine künftige Erweiterung, der Initiative für Erweiterungskandidatenmitglieder ausgeweitet hat, sodass 146 Vertreter der Zivilgesellschaft durch die Teilnahme an Studiengruppen, Fachgruppensitzungen und Plenartagungen (im Oktober 2024) direkt zu den Stellungnahmen des Ausschusses beitragen konnten; begrüßt, dass der Ausschuss seinen europäischen Blauen Deal vorangebracht und dazu beigetragen hat, dass die Wasserresilienz auf die Tagesordnung der Union gesetzt wurde; betont, dass der Ausschuss 2024 weiter die Europäische Plattform der Interessenträger für die Kreislaufwirtschaft geleitet und die EU-Bio-Auszeichnungen mitorganisiert hat, wodurch die Verbindungen zu Akteuren der Zivilgesellschaft im ökologischen/biologischen Landbau gestärkt wurden; fordert den Ausschuss auf, den Umfang der Stellungnahmen auf weitere Rechtsvorschriften der Union im Bereich öffentlicher Güter und auf messbare Ergebnisse auszuweiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>fordert den Ausschuss auf, die Ausarbeitung einer umfassenden Strategie für den digitalen Wandel zu fördern, die auch künstliche Intelligenz (KI) abdeckt, wobei zu beachten ist, dass bei der Nutzung von KI die menschliche Aufsicht gewahrt werden muss; weist darauf hin, dass sich die Strategie auch auf Automatisierung, Interoperabilität und Daten-Governance erstrecken und mit einem soliden Rahmen einhergehen sollte, mit dem eine sichere, ethische, verantwortungsbewusste und transparente Nutzung neu entstehender Technologien sichergestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>nimmt mit Interesse die aus dem Fragebogen hervorgehenden Bemühungen des Ausschusses zur Kenntnis, bei der Priorisierung seiner wirkungsbezogenen Arbeit einen strategischeren Ansatz zu verfolgen und das Wirkungsmanagement in den Mittelpunkt der Entscheidungsfindung zu stellen; nimmt in diesem Zusammenhang die Organisation von drei hochrangigen strategischen Seminaren mit der politischen Führungsebene in den Jahren 2024 und 2025 zur Kenntnis, bei denen neben anderen Zielen Maßnahmen zur Vorausschau im Mittelpunkt standen, um Kriterien für die Priorisierung oder Entpriorisierung von Initiativen zu entwickeln und die thematische Ausrichtung auf die langfristigen Bedürfnisse der Zivilgesellschaft sicherzustellen; stellt fest, dass diese Priorisierung in die Kerntätigkeiten des Ausschusses integriert wird, da sie jährlich durchgeführt und alle zweieinhalb Jahre durch eine Überprüfung aller Gremien, Tätigkeiten und größeren Veranstaltungen des Ausschusses ergänzt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>stellt in Bezug auf das Compliance-Verfahren 2024 fest, dass die Vorgaben in hohem Maße eingehalten wurden, mit einer durchschnittlichen Quote von 85 % (gegenüber 87 % im Jahr 2023); bedauert, dass die Wirksamkeit des Systems der internen Kontrolle von 78 % im Jahr 2023 auf 66 % im Jahr 2024 gesunken ist; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Lücke zwischen der formalen Einhaltung und der praktischen Wirksamkeit im täglichen Betrieb besteht; fordert den Ausschuss auf, die strukturellen Ursachen für den Rückgang der Wirksamkeit der internen Kontrolle anzugehen, unter anderem durch Stärkung des Risikobewusstseins, Verbesserung der internen Kommunikationskanäle und eine zügigere Modernisierung der Systeme für das Dokumenten- und Informationsmanagement; stellt ferner fest, dass der Ausschuss im Jahr 2024 einen überarbeiteten Beschluss zur Vereinfachung von 23 Arten von Überprüfungen angenommen hat, der ab Januar 2025 gilt; begrüßt, dass die bereits durchgeführten Ex-post-Kontrollen in Bezug auf diese Überprüfungen bestätigt haben, dass mit der Vereinfachung keine zusätzlichen Risiken einhergehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Ausschusses für 2024 (im Folgenden „Bericht des Ausschusses“), dass im Jahr 2024 fünf neue Prüfungen in den Bereichen Zeitaufwandsvergütung und Entfernungszulage, Risikomanagement, Befassungen, Kerntätigkeiten und Leistungsindikatoren sowie Reisekosten durchgeführt wurden, die zu insgesamt 14 Empfehlungen führten; nimmt insbesondere die Feststellungen des Internen Prüfers in Bezug auf die Zeitaufwandsvergütung und die Entfernungszulage zur Kenntnis, wonach es z. B. an einer klaren Definition des üblichen Aufenthaltsorts und an Anforderungen in Bezug auf die Belege fehlt; stellt ferner fest, dass dreizehn der Empfehlungen Ende Januar 2025 noch nicht umgesetzt waren; weist außerdem darauf hin, dass sieben Empfehlungen aus früheren Prüfungen noch nicht umgesetzt wurden, die insbesondere Ethik und Integrität, Zahlungsdauer, Sitzungsgenehmigungen, die Delegierten für die Beratende Kommission für den industriellen Wandel und den Strategiezyklus betrafen; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass der Ausschuss neue Vorschriften über die Genehmigung von Sitzungen, Vergütungen und Erstattungen angenommen hat; fordert den Ausschuss auf, dafür zu sorgen, dass alle noch offenen Prüfungsempfehlungen, insbesondere im Hinblick auf Zulagen, Ethik und Integrität, rasch umgesetzt werden, und die Entlastungsbehörde weiter über die bei der Umsetzung aller noch offenen Empfehlungen erzielten Fortschritte zu unterrichten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Humanressourcen, Gleichstellung und Wohlbefinden des Personals</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss Ende 2024 713 Bedienstete beschäftigte, gegenüber 707 im Jahr 2023; stellt ferner fest, dass im Jahr 2024 48 Vertragsbedienstete und 144 Bedienstete auf Zeit (von denen 42 im Jahr 2024 eingestellt wurden) beim Ausschuss beschäftigt waren (gegenüber 49 Vertragsbediensteten und 130 Bediensteten auf Zeit im Jahr 2023); betont, dass es wichtig ist, unbefristete Verträge anzubieten, damit Kompetenzen, Kontinuität und ein produktives und stabiles Arbeitsumfeld erhalten bleiben, und rät davon ab, sich übermäßig auf externe Dienstleister zu verlassen; stellt ferner fest, dass der Ausschuss zehn Dienstleister und vierzehn externe Bedienstete beschäftigt hat, die in den Räumlichkeiten des Ausschusses tätig waren, wobei diejenigen in den Bereichen Verpflegung, Wartung und Sicherheit nicht mitgezählt sind; stellt fest, dass der Anteil der besetzten Stellen im Jahr 2024 bei 96 % lag (gegenüber 95,50 % im Jahr 2023) und dass sich die Personalfluktuation im Jahr 2024 auf 5,60 % belief und damit gegenüber 7 % im Jahr 2023 gesunken ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>würdigt, dass der Ausschuss im Jahr 2024 infolge der Umsetzung seines Aktionsplans für Einstellung und Bindung im dritten Jahr in Folge Netto-Anwerber von Talenten aus anderen Organen war, wobei 42 % der Einstellungen im Jahr 2024 mit interinstitutionellen Versetzungen im Zusammenhang standen; entnimmt dem Bericht über die Folgemaßnahmen ferner, dass die Zahl der beim Ausschuss eingegangenen Bewerbungen auf Dauerplanstellen um 11,60 % und auf Stellen für Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete um 41 % gestiegen ist; begrüßt, dass der Ausschuss ein internes Auswahlverfahren eingeleitet hat, das Bediensteten auf Zeit und Vertragsbediensteten offensteht und in dessen Rahmen bis Ende 2025 eine Reserveliste zu erwarten war; betont, dass interne Auswahlverfahren wichtig sind, um Talente und Fachwissen zu halten und die personellen Ressourcen des Ausschusses im Allgemeinen zu stabilisieren; stellt mit Zufriedenheit fest, dass sich der Ausschuss an Veranstaltungen und Messen zur Laufbahnentwicklung (einschließlich virtueller Veranstaltungen und Messen) sowie an Tagen der offenen Tür beteiligt hat; stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2024 eine virtuelle Messe zur Laufbahnentwicklung organisiert hat, die bestimmten Berufsprofilen und Laufbahnmöglichkeiten gewidmet war und an der 270 Personen teilnahmen, von denen sich 19 auf die zum Zeitpunkt der Veranstaltung offene erste Stellenausschreibung beworben haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>begrüßt die kontinuierlichen Bemühungen des Ausschusses um eine Verbesserung seines Rahmens für Humanressourcen mit dem Ziel, ein attraktiver Arbeitgeber und ein vollständig inklusiver Arbeitsplatz zu werden, an dem jede einzelne Person geschätzt wird und ihr Potenzial voll entfalten kann; stellt fest, dass der Ausschuss die Ergebnisse der 2023 durchgeführten Personalbefragung analysiert, verschiedene Bedenken festgestellt und letztlich gezielte Folgemaßnahmen eingeleitet hat, die im Laufe des Jahres 2024 umgesetzt wurden; nimmt unter anderem die Umsetzung des neuen Beschlusses über die Arbeitsbedingungen (Hybridarbeit, Überstunden und Sonderurlaub), die Überarbeitung der Beurteilungs- und Beförderungsregelungen, die Annahme einer neuen Strategie für Mobilität und die Verwaltung sensibler Stellen, die Umsetzung der neuen Strategie und des Aktionsplans für Vielfalt und Inklusion, die Ende 2023 angenommen wurden, die Überarbeitung der Strategie für das Abwesenheitsmanagement, die 2025 angenommen werden soll, und die (laufende) Arbeit an der neuen Kompetenzstrategie des Ausschusses zur Kenntnis; begrüßt die weitere Verbesserung des Ergebnisses beim Engagement des Personals, die aus der jüngsten Umfrage des Ausschusses hervorgeht, bei der ein Anstieg von 70,5 % im Jahr 2023 auf 75 % im Jahr 2025 verzeichnet wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2024 Bedienstete aller Nationalitäten der Union beschäftigte, von denen einige überrepräsentiert waren; nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass 62,70 % des Personals Frauen und 37,30 % Männer waren; entnimmt dem Bericht über die Folgemaßnahmen, dass 52 % der Führungspositionen von Frauen besetzt sind, wodurch der Ausschuss in dieser Hinsicht eine Vorreiterrolle einnimmt; begrüßt erneut die Ernennung einer Generalsekretärin im Januar 2024 als positive Maßnahme im Hinblick auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter; nimmt die jüngsten Fortschritte bei der Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter und der Vielfalt als strategische Prioritäten zur Kenntnis, wodurch eine Kultur der Inklusion und des Respekts am Arbeitsplatz gefördert werden soll; begrüßt die Umsetzung einer Strategie und eines Aktionsplans für Vielfalt und Inklusion sowie die gezielten Mentoringprogramme und Programme zur Entwicklung von Führungskompetenz, die sich an Frauen und unterrepräsentierte Gruppen richten; bedauert jedoch, dass der Frauenanteil in der höheren Führungsebene im Jahr 2024 nach wie vor niedrig war und nur zwei von sieben Positionen der höheren Führungsebene derzeit von Frauen besetzt sind, gleich viele wie im Jahr 2023; nimmt zur Kenntnis, dass die niedrige Fluktuationsquote, die mit der Größe des Ausschusses einhergeht, einer der Gründe für den geringen Frauenanteil in diesen Positionen ist; begrüßt die Zusage des Ausschusses, die Anstellungsbehörden für dieses Thema zu sensibilisieren, eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern bei Ernennungen zu fördern und über das Frauenforum und das Managementforum gezielte Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Entwicklung von Führungskompetenzen und die Laufbahnentwicklung von Frauen in der mittleren Führungsebene unterstützt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>weist erneut auf die Initiative des Ausschusses hin, einen neuen Ansatz für die strategische Personalplanung und Personalzuweisung einzuführen, indem die Erhebung von Daten über die Kompetenzen des Personals, das aktive Zuhören in der gesamten Einrichtung und Überlegungen der politischen Gremien des Ausschusses zu strategischen Prioritäten genutzt werden; entnimmt dem Bericht über die Folgemaßnahmen, dass diese neue Art der Planung durch ein Pilotprojekt in einer begrenzten Anzahl von Dienststellen eingeleitet wird, die auf der Grundlage strategischer Prioritäten ausgewählt werden; fordert den Ausschuss auf, die Entlastungsbehörde über die Fortschritte und anschließenden Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten; betont, dass eine strategische Personalplanung wichtig dafür ist, die Zuweisung von Ressourcen zu optimieren und für eine Abstimmung mit hochrangigen Prioritäten zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>begrüßt die Anstrengungen, die der Ausschuss unternimmt, um ein gesundes Arbeitsumfeld für sein Personal zu schaffen; würdigt insbesondere die Aufmerksamkeit, die der Ausschuss der psychischen und körperlichen Gesundheit der Bediensteten widmet, und die Anstrengungen, die im Hinblick auf die Sensibilisierung für Gesundheitsfragen unternommen wurden; nimmt die Maßnahmen des Ausschusses zum Umgang mit Fehlzeiten infolge von Krankheit zur Kenntnis, darunter Teilzeitarbeit aus medizinischen Gründen und erweiterte Telearbeit, mit denen dafür gesorgt werden soll, dass Bedienstete, die infolge von Krankheit längere Zeit abwesend waren, rasch an ihren Arbeitsplatz zurückkehren; stellt fest, dass die Gesamtzahl der erfassten Krankheitstage um 7,50 % von 10 552 Tagen im Jahr 2023 auf 9 763 Tage im Jahr 2024 zurückgegangen ist und dass die Abwesenheitsquote von 4,08 % im Jahr 2023 auf 3,75 % im Jahr 2024 gesunken ist (was der niedrigste Wert seit 2021 ist); bedauert, dass der Ausschuss erneut nicht in der Lage ist, Daten über Burnout-Fälle bereitzustellen; weist darauf hin, dass der Ausschuss unter anderem anführt, dass das Personal nicht verpflichtet ist, medizinische Daten von sich aus weiterzugeben, dass Burnout keine anerkannte medizinische Diagnose ist und dass die Gründe für das Burnout möglicherweise nicht mit der Arbeit zusammenhängen, und außerdem auf die ärztliche Schweigepflicht verweist; stellt fest, dass der Ausschuss anonymisierte statistische Daten über Abwesenheiten im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen erhebt, dass es anhand der verfügbaren Daten jedoch nicht möglich ist, zwischen arbeitsbedingtem Burnout und anderen Problemen, die nicht mit der Arbeit zusammenhängen, zu unterscheiden; betont jedoch, dass Burnout auch ohne medizinische Daten erfasst werden kann, dass es arbeitsbezogene Instrumente zur Burnout-Bewertung gibt, die verwendet werden können, und dass die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) anonyme Fragebögen unterstützt, mit denen arbeitsbedingter Stress und Burnout-Faktoren getrennt von nicht arbeitsbedingten psychischen Problemen erfasst werden; fordert den Ausschuss nachdrücklich auf, auch den Europäischen Datenschutzbeauftragten in Bezug auf die Erhebung von Burnout-Daten mithilfe medizinischer oder nichtmedizinischer Instrumente zu konsultieren und die Entlastungsbehörde über die Folgemaßnahmen auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass der Ausschuss und der AdR im Jahr 2024 das Projekt SPaCES ins Leben gerufen haben, um ihre Arbeitsbereiche durch ein vollständig partizipatives und transparentes Verfahren unter Einbeziehung von Personalvertretern und Sozialpartnern zu modernisieren und zu optimieren; betont, dass das Projekt auf einen langfristigen Wandel ausgerichtet ist, der darauf abzielt, die Effizienz, Zusammenarbeit und Flexibilität in beiden Organen im Einklang mit dem hybriden Arbeiten zu verbessern; stellt fest, dass das Projekt SPaCES im Rahmen eines vollständig partizipativen Ansatzes umgesetzt wird, bei dem in jeder Phase die Einbeziehung und Vertretung des Personals sichergestellt wird; stellt fest, dass die erste Phase, die von einem externen Auftragnehmer unterstützt wird und im Sommer 2025 abgeschlossen werden soll, Workshops mit der Führungsebene und allen Dienststellen beider Ausschüsse sowie eine detaillierte tätigkeitsbezogene Arbeitsanalyse zur Ermittlung des künftigen Bedarfs an Arbeitsräumen umfasst; begrüßt, dass eine spezielle Leitungsstruktur, ein Projektteam und ein Kontaktstellennetz eingerichtet wurden, um den Prozess zu lenken, für Transparenz zu sorgen und alle einschlägigen Interessen zu vertreten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2024 im Einklang mit der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2023 zu hochwertigen Praktika in der Union (2020/2005(INL)), in der gefordert wird, dass alle Praktika in der EU vergütet werden, 52 Praktikanten langfristig (für fünf Monate) und zwei Praktikanten kurzfristig eingestellt hat, die alle eine monatliche Vergütung erhielten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>begrüßt den intensiven und strukturierten sozialen Dialog im Rahmen der Prozesse für organisatorische Veränderungen im Jahr 2024; fordert den Ausschuss auf, Personalvertreter weiterhin und verstärkt systematisch in Reformen einzubeziehen, die unter anderem die Digitalisierung, interne Umstrukturierungen und neue Arbeitsmethoden betreffen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ethikrahmen und Transparenz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>weist darauf hin, dass sich der Ausschuss und der Interne Prüfer in Verbindung mit einem gestärkten Ethikrahmen auf einen Aktionsplan für die Prüfung der Ethik und Integrität des Ausschusses geeinigt haben, wobei zehn Empfehlungen ausgesprochen wurden, von denen acht bis März 2025 umgesetzt wurden; entnimmt dem Bericht über die Folgemaßnahmen, dass der Ausschuss den beiden noch offenen Empfehlungen Rechnung getragen hat, indem er den Leitfaden zu den Pflichten der Beamten des Ausschusses überarbeitet und aktualisiert hat, dessen Inhalt auch in das Intranet des Ausschusses aufgenommen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2024 sein Personal weiter geschult und für ethische Fragen sensibilisiert hat; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Ausschuss Schulungen zu Ethik und Integrität anbietet, die für alle Bediensteten verpflichtend sind, und dass im Jahr 2024 neun solcher Schulungen von 54 Teilnehmern besucht wurden; stellt ferner fest, dass im Laufe des Jahres 2024 40 von 47 Führungskräften an Sitzungen zum Thema Respekt am Arbeitsplatz und zur Rolle der Führungskräfte teilgenommen haben und 25 Bedienstete an Schulungen teilgenommen haben, die vom Untersuchungs- und Disziplinaramt der Kommission angeboten wurden und bei denen es um mögliche Versuchungen ging, die disziplinarische Folgen nach sich ziehen; begrüßt, dass Umfragen zeigen, dass die Bediensteten des Ausschusses unter anderem für dessen starke Werte und Ethikstandards, die Verfahren für die Meldung von Fehlverhalten und das Netz von Vertrauenspersonen stark sensibilisiert sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass im Jahr 2024 zwei Fälle mutmaßlicher Belästigung gemeldet wurden, die im Jahr 2025 untersucht und abgeschlossen wurden, wobei in einem Fall keine Belästigung festgestellt wurde und in dem anderen Fall eine förmliche Entschuldigung für unangemessenes Verhalten der betroffenen Person akzeptiert wurde; stellt ferner fest, dass in einem anderen Fall, der vor 2024 gemeldet wurde, über Belästigung im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren entschieden wurde; nimmt ferner zur Kenntnis, dass 2024 keine sexuelle Belästigung gemeldet wurde; bekräftigt, dass es einer Null-Toleranz-Politik gegenüber Belästigung bedarf, um sicherzustellen, dass das Wohlergehen des Personals geschützt wird, und weist darauf hin, dass dies Pflicht eines jeden Arbeitgebers ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>nimmt den Folgebericht über die Entwicklung der von den belgischen Behörden eingeleiteten Gerichtsverfahren gegen ein ehemaliges Ausschussmitglied, das des Fehlverhaltens im Zusammenhang mit einer Beschwerde wegen Belästigung innerhalb des Ausschusses beschuldigt wurde, zur Kenntnis, wobei es sich um einen Fall handelt, dessen Prüfung vom Ausschuss im Jahr 2023 aufgenommen und abgeschlossen wurde; stellt fest, dass dieses Verfahren ausgesetzt wurde, da das zuständige belgische Gericht den Gerichtshof der Europäischen Union um Klarstellungen zu der Auslegung von Artikel 10 des Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union ersucht hat; fordert den Ausschuss auf, die Entlastungsbehörde über nachfolgende Entwicklungen in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Ausschuss in Bezug auf die Transparenz eine Vorreiterrolle einnimmt, da er neben den ursprünglichen Unterzeichnern die erste Einrichtung ist, die sich dem Transparenz-Register der Union angeschlossen hat; begrüßt die vom Ausschuss angenommenen Transparenzmaßnahmen, darunter die Empfehlung an die Mitglieder des Ausschusses, sich nur mit registrierten Interessenträgern zu treffen, die Verpflichtung seiner Mitglieder, ihre Sitzungen online zu veröffentlichen, und die Möglichkeit, dass Verfasser von Stellungnahmen des Ausschusses diesen einen „legislativen Fußabdruck“ beifügen, unter anderem im Rahmen eines 2025 eingeleiteten Pilotprojekts; stellt fest, dass die Stellungnahmen des Ausschusses im „EU Law Tracker“ inzwischen als Etappenziele in den Legislativdossiers sichtbar sind; entnimmt dem Fragebogen ferner mit Zufriedenheit, dass der Ausschuss Transparenzmaßnahmen in Bezug auf seine wichtigsten Verwaltungstätigkeiten in Bereichen wie Finanzen, Auftragsvergabe, Personalwesen und Zugang zu Dokumenten ergriffen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der Ausschuss über einen soliden Rahmen verfügt, um Interessenkonflikte und Fälle von Drehtüreffekten zu verhindern; stellt in Bezug auf das Personal des Ausschusses fest, dass dieser sicherstellt, dass Erwägungen zu Interessenkonflikten bei allen Einstellungs- und Auswahlverfahren berücksichtigt werden; weist darauf hin, dass das Personal verpflichtet ist, jede Situation, die zu einem Interessenkonflikt führen könnte, proaktiv zu melden; stellt in Bezug auf die Ausschussmitglieder fest, dass sie im Falle einer Änderung der von ihnen gemeldeten Informationen spätestens zwei Monate nach der betreffenden Änderung eine neue Erklärung vorlegen müssen; nimmt in Bezug auf die Ausschussmitglieder zur Kenntnis, dass der Ethikbeirat des Ausschusses ein Ersuchen um Orientierungshilfe in Bezug auf einen möglichen Interessenkonflikt bearbeitet hat; stellt in Bezug auf das Personal des Ausschusses fest, dass im Jahr 2024 keine Interessenkonflikte oder Missstände gemeldet wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>nimmt mit Besorgnis einen Fall von Betrugsverdacht unter Beteiligung eines externen Dienstleisters zur Kenntnis, der vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) abgewiesen und anschließend im Jahr 2024 wegen möglicher Straftaten an die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) verwiesen wurde; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Ausschuss dem Fragebogen zufolge in diesem Fall uneingeschränkt mit der EUStA zusammenarbeitet; stellt ferner fest, dass dieser Dienstleister den vereinbarten pauschalierten Schadenersatz an den Ausschuss gezahlt hat; begrüßt in diesem Zusammenhang die Maßnahmen, die der Ausschuss ergriffen hat, um solchen Fällen in Zukunft besser vorzubeugen, indem bei der Auftragsvergabe und der Ausführung von Verträgen strengere Konformitätsprüfungen durchgeführt und die Orientierungshilfen und Schulungen zu diesem Thema ausgeweitet werden; stellt fest, dass ein Fall des OLAF aus dem Jahr 2023 an den Ausschuss zurückverwiesen wurde, damit eine vereinfachte interne Verwaltungsuntersuchung durchgeführt wird, die 2024 eingeleitet wurde und zu einem Abschlussbericht führte, der im Juli 2025 an die Anstellungsbehörde gerichtet wurde; fordert den Ausschuss auf, der Entlastungsbehörde mitzuteilen, ob in diesem Fall ein endgültiger Beschluss gefasst wurde; stellt ferner fest, dass eine von der Bürgerbeauftragten im Jahr 2023 eingeleitete Untersuchung im Jahr 2024 mit der Feststellung abgeschlossen wurde, dass kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit des Ausschusses vorlag;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen mit Zufriedenheit, dass der Ausschuss auf frühere Forderungen des Parlaments hin eine Betrugsbekämpfungsstrategie ausgearbeitet hat, die einen begleitenden Aktionsplan mit konkreten umzusetzenden Maßnahmen, die sich auf Schulungsmaßnahmen sowie Sensibilisierungskampagnen und überarbeitete Kooperationsvereinbarungen mit dem OLAF und der EUStA erstrecken, umfasst und dem dienststellenübergreifenden Konsultations- und Annahmeverfahren unterzogen wurde; fordert den Ausschuss auf, die Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Folgemaßnahmen auf dem Laufenden zu halten; begrüßt, dass der Ausschuss zwei von Bediensteten des OLAF durchgeführte Schulungen zur Sensibilisierung für Betrug und zur Betrugsprävention bei der Vergabe öffentlicher Aufträge organisiert hat, an denen 21 Personen teilnahmen, und gemeinsam mit der EUStA eine Sensibilisierungsveranstaltung ausgerichtet hat, um die Bediensteten des Ausschusses mit dem Mandat der EUStA vertraut zu machen und Orientierungshilfen für die Meldung potenzieller Fälle an die EUStA bereitzustellen; fordert den Ausschuss auf, seine Verfahren zur Risikobewertung, Prävention, Aufdeckung und Weiterverfolgung bei der Umsetzung der Betrugsbekämpfungsstrategie zu stärken;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Digitalisierung, Cybersicherheit und Datenschutz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass sich der kombinierte IT-Haushalt des Ausschusses und des AdR im Jahr 2024 auf 13 700 000 EUR gegenüber 12 700 000 EUR im Jahr 2023 belief, was einer Aufstockung um 7,87 % entspricht, wobei 760 000 EUR dieses Haushalts (d. h. rund 6 %) im Jahr 2024 für die Cybersicherheit ausgegeben wurden; entnimmt dem Fragebogen, dass die Finanzmittel für IT-Projekte gegenüber 2023 um 109 000 EUR aufgestockt wurden, was einer Erhöhung um 4 % entspricht, wobei in erster Linie das Arbeitsplatzprogramm M365 und das Programm zur Transformation der Cybersicherheit unterstützt wurden; stellt ferner fest, dass die Ausgaben für Ausrüstung um 117 000 EUR (d. h. um 20 %) gestiegen sind, was hauptsächlich auf Preisanpassungen und strategische Investitionen in die Telefoninfrastruktur zurückzuführen ist; nimmt die Sorge des Ausschusses zur Kenntnis, in den Bereichen Digitalisierung und Cybersicherheit strukturell unterfinanziert zu sein, und weist warnend darauf hin, dass die anhaltend unzureichenden Investitionen in die Cybersicherheit ein strukturelles Risiko für die Integrität der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union bergen; fordert den Ausschuss auf, einen strukturierten Fahrplan festzulegen, mit dem der Zielwert von 10 % für Cybersicherheitsausgaben schrittweise erreicht werden soll und der unter anderem jährliche Etappenziele, eine risikobasierte Prioritätensetzung sowie eine regelmäßige Berichterstattung an die Entlastungsbehörde vorsieht; betont, dass die Zusammenarbeit mit dem IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (CERT-EU) und mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union verstärkt werden muss, um für eine kohärente und resiliente Cybersicherheitslage zu sorgen; bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Haushaltsbehörde den Betrag von 1 176 000 EUR, den der Ausschuss (und der AdR) für eine umfassende Verbesserung der Cybersicherheit benötigen, nicht in den Haushaltsplan der Union für 2026 aufgenommen hat, wodurch das in der Verordnung (EU, Euratom) 2023/2841<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU, Euratom) 2023/2841 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union (ABl. L, 2023/2841, 18.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2841/oj).</FIELD></FOOTNOTE> genannte Ziel, etwa 10 % der gesamten IT-Ausgaben für die Cybersicherheit aufzuwenden, unerreichbar geworden ist; fordert eine angemessene Mittelausstattung, damit der Ausschuss und der AdR für eine deutlich bessere Cybersicherheit sorgen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass im Jahr 2024 wesentliche Verbesserungen in Bezug auf die Digitalisierung und IT-Governance vorgenommen wurden, darunter eine Ausweitung der WLAN-Abdeckung, die Einführung von Microsoft 365, KI-Pilotprojekte, die Cloud-Migration und Sensibilisierung durch Cybersicherheitstage; begrüßt die mehrjährige Digitalstrategie (DS 2024-2026), die von der DIIT ins Leben gerufen wurde und auf vier Leitprogrammen beruht: M365 (Programm für einen digitalen Arbeitsplatz ), ARES (Dokumentenverwaltungssystem der Kommission), EdiT (gemeinsames Instrument der Organe der Union zur Ausarbeitung von Legislativdokumenten) und Cybersicherheit; entnimmt dem Bericht des Ausschusses und dem Fragebogen, dass mit der Digitalstrategie 2024-2026 des Ausschusses ein überarbeitetes Modell der E-Governance eingeführt wird, das darauf ausgerichtet ist, die institutionelle Zusammenarbeit zu verbessern, Arbeitsabläufe zu straffen, Verfahren zu automatisieren, die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften zu verbessern und die Resilienz zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass das System HAN (HERMES-ARES-NOMCOM) für eine sichere Dokumentenverwaltung und die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und der Editor EdiT-XML für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften eingeführt wurden; begrüßt die Fortschritte, die bei der Schriftgutverwaltung erzielt wurden, wobei eine vollständige Umsetzung bis 2026 zu erwarten ist; nimmt die Verbesserungen der IT-Infrastruktur, unter anderem durch Automatisierung, Cloud-Migration und die Einführung eines neuen Instruments zur Personalverwaltung (HRT anstelle von Sysper) im Jahr 2024 zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss eTranslation, die Plattform für neuronale maschinelle Übersetzung der Kommission, nutzt, um automatisch Übersetzungen zu generieren und so die Arbeit der Übersetzer zusätzlich zu unterstützen; stellt fest, dass der Ausschuss parallel dazu im Jahr 2024 erfolgreich ein Pilotprojekt zur KI-gestützten Spracherkennung und Transkription unter Verwendung einer von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) entwickelten Software durchgeführt hat; stellt ferner fest, dass die Direktion Übersetzung im Juni 2024 ein einjähriges Pilotprojekt eingeleitet hat, um die Nutzung von DeepL als alternatives Übersetzungstool zu bewerten, wobei festgestellt wurde, dass es im Vergleich zu den bereits eingesetzten Systemen für die Übersetzung von Dokumenten des Ausschusses keinen Mehrwert bietet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass der Ausschuss eng mit dem CERT-EU zusammenarbeitet und verschiedene Instrumente und eine kontinuierliche Überwachung nutzt, um Schwachstellen des Systems zu erkennen und zu beheben; stellt ferner fest, dass die DIIT mit der Umsetzung der „Essential 8“, des NIST-Cybersicherheitsrahmens und des Open Web Application Security Project (OWASP) als Referenzmodelle zur Stärkung des Risikomanagements, zur Verbesserung der Governance und zur Integration der Sicherheit in alle Identifizierungs-, Schutz-, Erkennungs-, Reaktions- und Wiederherstellungsprozesse begonnen hat; nimmt zur Kenntnis, dass die Arbeiten zur vollständigen Angleichung an die operativen und regulatorischen Anforderungen derzeit laufen; entnimmt dem Bericht über die Folgemaßnahmen, dass der Ausschuss die Cybersicherheit nun als eine gemeinsame Verantwortung des gesamten Personals definiert, die durch einen Mehrjahresplan, kontinuierliche Schulungen und Sensibilisierungskampagnen unterstützt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Kommunikationskanäle des Ausschusses auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind; stellt fest, dass der Ausschuss Richtlinien für barrierefreie Webinhalte anwendet und dass bei den meisten seiner Anwendungen für eine umfassende Barrierefreiheit gesorgt wird; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Website des Ausschusses regelmäßig von Sachverständigen für Barrierefreiheit geprüft wird, die Empfehlungen aussprechen, die anschließend umgesetzt werden, wobei die nächste Prüfung 2026 stattfinden soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>würdigt, dass der Ausschuss im Jahr 2024 Anstrengungen unternommen hat, um dafür zu sorgen, dass die Bediensteten die digitalen Kompetenzen erwerben, die für ein zunehmend digitalisiertes Arbeitsumfeld und für die Umsetzung gezielter Informationskampagnen erforderlich sind, ein umfassendes Schulungs- und Coachingprogramm angeboten hat und eine aktuelle IT-Wissensbasis mit einer KI-gestützten Schnittstelle zur Unterstützung der Personalentwicklung unterhält; spricht sich für Schulungen zur Cybersicherheit und zur sicheren, ethischen und effizienten Nutzung von KI aus;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>entnimmt dem Bericht über Folgemaßnahmen, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte im Jahr 2024 keine Untersuchungen zur Anwendung der Datenschutzvorschriften im Ausschuss eingeleitet hat; stellt jedoch fest, dass eine 2023 eingeleitete Untersuchung zur Verwaltung einer externen Prüfung noch nicht abgeschlossen wurde; fordert den Ausschuss auf, die Entlastungsbehörde über ihre diesbezüglichen Folgemaßnahmen auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gebäude</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>entnimmt dem Bericht über die Folgemaßnahmen, dass der Ausschuss angesichts der bevorstehenden Renovierung des Spaak-Gebäudes und der Tatsache, dass das B-100-Gebäude im August 2026 geräumt wird, an einer langfristigen Gebäudestrategie arbeitet; stellt ferner fest, dass die Ergebnisse der laufenden technischen und ökologischen Prüfungen der Gebäude des Ausschusses in diese Strategie einfließen werden; fordert den Ausschuss auf, die Entlastungsbehörde über diese Angelegenheiten auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>begrüßt, dass der Ausschuss im Jahr 2024 Modernisierungen und Verbesserungen der Barrierefreiheit an allen sechs Aufzügen auf der Westseite des JDE-Gebäudes abgeschlossen hat, wobei ein Aufzug speziell für Personen mit eingeschränkter Mobilität konzipiert wurde; begrüßt die erheblichen Verbesserungen, die für Rollstuhlfahrer, blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderung, gehörlose Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder anderen körperlichen Einschränkungen vorgenommen wurden, einschließlich einer verbesserten akustischen und visuellen Signalgebung, angepasster Steuerungen, verlängerter Türöffnungszeiten, Spiegeln und Sicherheitsvorkehrungen sowie Handläufen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Ausschusses, dass im Jahr 2024 in Zusammenarbeit mit dem AdR ein neuer gemeinsamer Kommunikationsraum im JDE-Gebäude geschaffen wurde; hebt hervor, dass die Einrichtung, die sich im ehemaligen Bibliotheksbereich befindet, ein hochmodernes Aufnahmestudio, einen Raum für Interviews im Stehen und einen speziellen Konferenzbereich umfasst;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Umwelt und Nachhaltigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass der Ausschuss im Jahr 2024 für die umweltfreundlichere Gestaltung seiner Tätigkeiten 198 894 EUR vorgesehen hat, wobei 55 % für Beratungs- und Sachverständigendienste in den Bereichen Energiemanagement und -effizienz und 45 % für Infrastrukturverbesserungen wie LED-Beleuchtung, Fahrradstellplätze und die Energieverbrauchserfassung vorgesehen waren; begrüßt, dass diese Investitionen zusammen mit fortgesetzten Initiativen für innovative Gebäudeanlagen, 100 % Ökostrom, intelligenten Technologien zur Einsparung von Energie und der Digitalisierung dazu beigetragen haben, den Energieverbrauch und die Emissionen zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 ein Rückgang des Verbrauchs von Strom (-19 %), Gas (-13 %) und Wasser (-12 %), ein Rückgang des Abfallvolumens (-12 %) und ein Anstieg des Papierverbrauchs (+1 %) verzeichnet wurden; begrüßt ferner, dass die CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen pro Vollzeitäquivalent im selben Zeitraum um 4,30 % gesunken sind (wobei die Emissionen infolge von Reisen der Ausschussmitglieder nicht mitgezählt sind); entnimmt dem Fragebogen, dass der Ausschuss Maßnahmen zur Förderung nachhaltigerer Reiseoptionen bei seinen Bediensteten und Mitgliedern ergriffen hat und zurzeit den Leitfaden für Dienstreisen des Personals überarbeitet, in den der ökologische Fußabdruck als Schlüsselkomponente aufgenommen wird; begrüßt ferner, dass der Ausschuss einen Schwerpunkt auf die Abfallbewirtschaftung und das Recycling legt, um eine Kultur der Abfallreduzierung und Ressourceneffizienz zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass alle Ausschreibungen des Ausschusses über 60 000 EUR und diejenigen über 25 000 EUR, die gemeinsam mit dem AdR verwaltet werden, Nachhaltigkeitsklauseln enthalten, die mit den Standards der Energieunion, dem europäischen Grünen Deal und den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft im Einklang stehen; stellt fest, dass der neue Rahmenvertrag des Ausschusses für Verpflegungsdienstleistungen im August 2024 in Kraft getreten ist und Anforderungen an ökologische und lokal erzeugte Produkte, Lebensmittelspenden und saisonales Obst und Gemüse enthält;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen mit Zufriedenheit, dass sich der Ausschuss weiterhin darum bemüht, unter seinen Bediensteten nachhaltige Mobilität zu fördern; stellt insbesondere fest, dass der Ausschuss finanzielle Beiträge zu Fahrscheinen für öffentliche Verkehrsmittel, für Mitarbeiter, die mit dem Fahrrad pendeln, und ab 2024 zu Flex-SNCB-Abonnements anbietet, um Erwägungen im Zusammenhang mit Regelungen für hybrides Arbeiten Rechnung zu tragen; nimmt zur Kenntnis, dass der Ausschuss beabsichtigt, sich gemeinsam mit dem AdR an einer von der Kommission geleiteten Ausschreibung (die 2026 erneut veröffentlicht werden soll) für den Kauf und die Wartung von Elektrofahrrädern zu beteiligen; begrüßt die fortgesetzte Zusammenarbeit mit der Region Brüssel-Hauptstadt bei der Mobilitätsplanung und die Beteiligung des Ausschusses an interinstitutionellen Initiativen, mit denen zu einer Kultur des nachhaltigen Pendelns beigetragen wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interinstitutionelle Zusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>begrüßt die enge Zusammenarbeit des Ausschusses mit dem AdR auf Verwaltungsebene, bei der die beiden Ausschüsse Räumlichkeiten und gemeinsame Dienste in den Bereichen Übersetzung, Infrastruktur, Logistik, Sicherheit, Auftragsvergabe, Finanzverwaltung und IT unter Wahrung der vollen institutionellen Autonomie gemeinsam nutzen; stellt fest, dass die beiden Ausschüsse zur Ausweitung der Zusammenarbeit in anderen Bereichen und angesichts der Haushaltszwänge im Jahr 2024 gemeinsam zwei Schlüsselprojekte auf den Weg gebracht haben, nämlich das Projekt SPaCES für die Umgestaltung des Büroumfelds und eine strategische Reform der Direktion Übersetzung durch strukturelle Umgestaltung, eine bessere Nutzung von Sprachtechnologien und eine schrittweise Verringerung der personellen Übersetzungskapazitäten zur Steigerung von Effizienz und Kostenwirksamkeit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>begrüßt die positiven Ergebnisse, die im ersten Jahr der Umsetzung der Vereinbarung zwischen dem Ausschuss und dem AdR im audiovisuellen Bereich erzielt wurden, etwa Haushaltseinsparungen in Höhe von rund 140 000 EUR im Vergleich zu einem unabhängig durchgeführten Projekt und eine erhöhte Produktionskapazität, wobei bis Juni 2025 bereits 85 Videos produziert wurden, gegenüber etwa 90 im gesamten Jahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>würdigt die erheblichen Einsparungen des Ausschusses, die dank der Umsetzung seiner Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit dem AdR erzielt wurden, mit der gemeinsame Dienste eingerichtet wurden, die hauptsächlich Aufgaben in den Bereichen IT, Logistik und Vergabe öffentlicher Aufträge abdecken; entnimmt dem Fragebogen mit Zufriedenheit die geschätzten Einsparungen des Ausschusses im Jahr 2024 in den Bereichen IT (ca. 16 Mio. EUR), Infrastruktur (ca. 8 Mio. EUR), Druckdienstleistungen (ca. 125 000 EUR) und Sicherheitsdienste (ca. 800 000 EUR); stellt ferner fest, dass die Gesamtpersonalkosten um mindestens 30 % steigen würden, wenn der Ausschuss und der AdR getrennte Dienste in den Bereichen Übersetzung und Auftragsvergabe hätten; bekräftigt seine Forderung, diese Zusammenarbeit so weit wie möglich auf die Einrichtung einer einzigen Verwaltung für die gemeinsamen Dienste auszuweiten und die Dienststellen und Referate, die für die zentralen voneinander unabhängigen Mandate zuständig sind, getrennt zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>nimmt mit Zufriedenheit die erheblichen Haushalts- und Verwaltungseinsparungen zur Kenntnis, die der Ausschuss durch Dienstleistungsvereinbarungen erzielt hat, insbesondere solche mit der Kommission, die den Einsatz von IT-Instrumenten für das Finanz- und Personalmanagement betreffen; begrüßt ferner die Beteiligung des Ausschusses an interinstitutionellen Vergabeverfahren, die von anderen Organen wie dem Europäischen Parlament und der Kommission in Bereichen wie Dienstreisen, Versicherungen, Transport, IT, Übersetzung und audiovisuelle Ausrüstung geleitet wurden; entnimmt dem Fragebogen, dass die Gesamtkosten, die dem Ausschuss für die Auslagerung bestimmter Dienstleistungen an die Kommission entstanden sind, von 793 000 EUR im Jahr 2023 auf 893 000 EUR im Jahr 2024 gestiegen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>nimmt einige Entwicklungen und Daten in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und dem Europäischen Parlament im Jahr 2024 zur Kenntnis, nämlich die Annahme einer neuen Kooperationsvereinbarung, die Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Vorbereitung der Wahl zum Europäischen Parlament, die Teilnahme von 55 Mitgliedern an 38 Veranstaltungen des Ausschusses, die Teilnahme des Ausschusses an 32 Veranstaltungen des Europäischen Parlaments sowie die Teilnahme an verschiedenen bilateralen Sitzungen und Fraktionssitzungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>nimmt einige Entwicklungen und Daten in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und der Kommission im Jahr 2024 zur Kenntnis, nämlich die Teilnahme von Kommissionsmitgliedern an 10 Plenartagungen des Ausschusses und anderen vom Ausschuss organisierten Veranstaltungen, mehr als 30 gemeinsame Kommunikationsprojekte zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft, 20 spezifische gemeinsame Tätigkeiten, Beiträge des Ausschusses zu 17 Sachverständigengruppen der Kommission sowie sechs Sondierungsstellungnahmen und drei Bewertungsberichte, die vom Ausschuss auf Ersuchen der Kommission vorgelegt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>nimmt einige Entwicklungen und Daten in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und dem Rat bzw. dem Europäischen Rat im Jahr 2024 zur Kenntnis, nämlich drei hochrangige Treffen mit den jeweiligen Präsidenten des Europäischen Rates und 21 Sondierungsstellungnahmen, die vom Ausschuss auf Ersuchen des belgischen und des ungarischen Ratsvorsitzes ausgearbeitet wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>stellt fest, dass weitere Haushaltseinsparungen und Effizienzgewinne auch 2024 durch eine aktive Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und Organen der Union erzielt wurden, unter anderem durch die Ausrichtung der Plenartagungen des Ausschusses in den Räumlichkeiten der Kommission und des Europäischen Parlaments, wo die entsprechenden Sitzungssäle und die damit verbundenen Dienstleistungen entweder kostenlos oder zu Preisen unter externen Marktpreisen bereitgestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss eine zentrale Rolle bei der Verstärkung der Verbindungen mit und zwischen den nationalen Wirtschafts‑ und Sozialräten der Mitgliedstaaten spielt; nimmt in diesem Zusammenhang die Einsetzung einer neuen thematischen Arbeitsgruppe zur Kenntnis, die sich aus 13 nationalen Wirtschafts‑ und Sozialräten zusammensetzt, ebenso wie die Veröffentlichung von 32 Nachrichtenartikeln und 26 Zusammenfassungen der von den nationalen Wirtschafts‑ und Sozialräten angenommenen Berichte, die Organisation der Jahrestagung der Präsidenten und Generalsekretäre der nationalen Wirtschafts‑ und Sozialräte in Brüssel und ein gemeinsam organisiertes Seminar mit 100 Teilnehmern aus dem Kreis der europäischen Sozialpartner, der Organisationen der Zivilgesellschaft, der Vertreter der Organe der Union und der Wissenschaft im Jahr 2024; fordert die Fortsetzung der Zusammenarbeit bei Themen von gemeinsamem Interesse und den Austausch über bewährte Verfahren, wobei die zentrale Rolle der Zivilgesellschaft bei der Bewältigung der derzeitigen Herausforderungen der Union hervorzuheben ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kommunikation</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass sich der Gesamthaushalt des Ausschusses für Kommunikation, Veröffentlichungen und den Erwerb von Dokumentation im Jahr 2024 auf rund 2,5 Mio. EUR belief (etwa der gleiche Betrag wie 2023), was 1,4 % des Gesamthaushalts des Ausschusses nach den Mittelübertragungen für 2024 entspricht; begrüßt, dass der Ausschuss seine Ressourcen im Jahr 2024 im Einklang mit der wirkungsorientierten Kommunikation des Ausschusses auf eine begrenzte Zahl von Kommunikationsprioritäten im Zusammenhang mit den legislativen Prioritäten der Organe der Union, wie Erschwinglichkeit von Energie, KI, psychische Gesundheit, strategische Autonomie, Wirtschaftsreform, Gleichstellung der Geschlechter, junge Menschen und Erweiterung, konzentriert hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen und dem Bericht des Ausschusses, dass dieser im Jahr 2024 im Rahmen der Kampagne für die Wahl zum Europäischen Parlament durch örtliche Veranstaltungen, Outreach-Veranstaltungen und die Woche der Zivilgesellschaft einen umfassenden Kommunikationsplan umgesetzt hat; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass 104 Ausschussmitglieder zusätzlich zur Öffentlichkeitsarbeit in den sozialen Medien 122 Outreach-Veranstaltungen besucht haben, an denen sich rund 350 000 Bürgerinnen und Bürger direkt beteiligten; würdigt ferner die berichtete Leistung des Ausschusses in Bezug auf die Organisation der Woche der Zivilgesellschaft, an der 800 Personen teilnahmen und mehr als 8000 Interaktionen, über 1 Million Aufrufe und etwa 96 000 Videoansichten verzeichnet wurden, was eine starke Präsenz in den sozialen Medien belegt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>begrüßt, dass der Ausschuss bemüht ist, die Sichtbarkeit seiner Arbeit zu erhöhen; ist jedoch der Ansicht, dass es weiterer Anstrengungen bedarf, um sicherzustellen, dass die Rolle des Ausschusses und seine konkreten Beiträge zur Präsenz der Union vor Ort im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen in einer für die Bürgerinnen und Bürger zugänglichen und sinnvollen Weise klar erläutert werden; begrüßt, dass im Mai 2024 die Plattform NaviGate ins Leben gerufen wurde; stellt fest, dass durch diese Plattform, die mit Weblinks zum „EU Law Tracker“ gespeist wird, die Sichtbarkeit der Arbeit des Ausschusses erheblich erhöht und das Nutzererlebnis für Mitglieder, Bedienstete, Besucher anderer Organe und die Öffentlichkeit verbessert wurde und sich die Zahl der Einzelbesucher im Jahr 2024 auf 4 600 belief;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Ausschusses, dass seine Präsenz in den sozialen Medien weiter zugenommen hat, wobei bei den vier Hauptkonten des Ausschusses im Vergleich zu 2023 insgesamt ein Anstieg der Zahl der Follower um mehr als 18 % zu verzeichnen war; hebt hervor, dass das Engagement mit einem Anstieg um 45 % erheblich zugenommen hat und über die Plattformen hinweg mehr als 416 000 Interaktionen zu verzeichnen waren; stellt ferner fest, dass der Ausschuss bis Ende 2024 auf X 62 868 Follower, auf LinkedIn 79 647 Follower, auf Facebook 49 494 Follower und auf Instagram 29 987 Follower erreicht hat, was ein starkes plattformspezifisches Wachstum gegenüber 2023 darstellt; nimmt zur Kenntnis, dass im Jahr 2024 der stärkste Anstieg der Zahl der Follower auf dem Instagram-Konto verzeichnet wurde (+ 72 %); stellt fest, dass der Ausschuss im Einklang mit dem gemeinsamen Ansatz der Organe der Union im Jahr 2024 sein erstes Bluesky-Konto eröffnet hat, um seine offizielle Präsenz sicherzustellen, wobei die Tätigkeiten im Januar 2025 aufgenommen werden.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>