<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0132</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2024: Gesamthaushaltsplan der EU – Ausschuss der Regionen</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0056/2026 - Berichterstatter: Pasquale Tridico)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen (2025/2152(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/207, 22.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/budget/2024/207/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 (COM(2025)0359 – C10-0152/2025)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/4944, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4944/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Ausschusses der Regionen an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2024 durchgeführten internen Prüfungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zusammen mit den Antworten der Organe<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5409, 8.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5409/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 266, 267 und 268,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0056/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Generalsekretär des Ausschusses der Regionen Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Ausschusses der Regionen für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Ausschuss der Regionen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen, sind (2025/2152(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0056/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P> in der Erwägung, dass es die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren zwar als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union weiter zu stärken, dass sie jedoch nicht nur die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben prüft, sondern auch bewertet, ob die Ausgaben der Union zur Förderung der Transparenz und Rechenschaftspflicht und zur Umsetzung des Konzepts einer ergebnisorientierten Haushaltsplanung und verantwortungsvollen Verwaltung der Humanressourcen beitragen, damit insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene messbare Ergebnisse für die Bürgerinnen und Bürger erzielt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ausschuss der Regionen (im Folgenden „Ausschuss“) eine politische Versammlung ist, die aus 329 in den Regionen, Städten, Dörfern und Gemeinden der 27 Mitgliedstaaten der Union gewählten Mitgliedern (und 329 stellvertretenden Mitgliedern) besteht, ihm eine wichtige institutionelle Funktion im Zusammenhang mit der Kohäsionspolitik der Union zukommt, da er die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften vertritt, er als beratendes Gremium für die Organe der Union fungiert und einen Beitrag zur Politikgestaltung und Beschlussfassung der Union aus Sicht der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften leisten soll und zugleich dazu beitragen soll, die Union effizienter und bürgernäher zu gestalten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Anhörung des Ausschusses durch die Kommission oder den Rat zwar in bestimmten Fällen obligatorisch ist, der Ausschuss jedoch gemäß den Verträgen auch von sich aus Stellungnahmen abgeben und mit zahlreichen Themen befasst werden kann, wodurch er auch vom Europäischen Parlament angehört werden kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Tätigkeiten des Ausschusses auf der Grundlage seiner allgemeinen politischen Strategie festgelegt werden, die in seiner Entschließung vom 2. Juli 2020 zu seinen Prioritäten für 2020-2025<FOOTNOTE><FIELD> Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen: Prioritäten des Europäischen Ausschusses der Regionen 2020-2025 – Kommunen, Städte und Regionen stärken Europas Bürgernähe (ABl. C 324 vom 1.10.2020, S. 8).</FIELD></FOOTNOTE> dargelegt ist, und in der Erwägung, dass der Ausschuss drei politische Prioritäten für die Mandatsperiode 2020-2025 angenommen hat, die von drei Kommunikationskampagnen begleitet werden: die EU bürgernäher gestalten, widerstandsfähige regionale und lokale Gemeinschaften aufbauen und den Zusammenhalt als Grundwert der EU stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P> in der Erwägung, dass auf die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften ein Drittel der öffentlichen Ausgaben, die Hälfte der öffentlichen Investitionen und ein Viertel der Steuereinnahmen entfallen und sie in vielen Mitgliedstaaten in Schlüsselbereichen wie Bildung, wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenhalt, Umwelt, Sozialschutz, Gesundheit und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse Zuständigkeiten besitzen, weshalb durch die Koordinierung der lokalen, regionalen, nationalen und unionsweiten Ebene die Legitimität der Rechtsvorschriften erhöht und die Eigenverantwortung gestärkt wird und zudem der Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger wirksamer im Fokus steht und zur Überwachung und Durchführung der Unionsausgaben mit territorialen Auswirkungen beigetragen und dabei sichergestellt wird, dass niemand zurückgelassen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ausschuss das politische Ziel verfolgt, seine Einbindung in den gesamten politischen und legislativen Zyklus der Union zu stärken und gleichzeitig die Beziehungen zu den Bürgerinnen und Bürgern der Union greifbarer zu gestalten, indem er die Mitglieder des Ausschusses in ihren Gemeinschaften und in ihren nationalen Verbänden der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften als wichtige fördernde Akteure nutzt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ausschuss neun zentrale Schwerpunktbereiche festgelegt hat, um seine Maßnahmen im Jahr 2024 strategischer und wirkungsvoller zu gestalten: Erweiterung der Europäischen Union und Unterstützung für die Ukraine; Demokratie und bessere Rechtsetzung; Resilienz; der Grüne Deal – going local; Wettbewerbsfähigkeit, Industrie, KMU, regulatorische Entlastung und Unternehmensbesteuerung; Optimierung der Umsetzung und Kommunikation der Kohäsionspolitik der Union; Bewältigung der Dreifachkrise des Planeten; Beschäftigungs-, Gleichstellungs- und Sozialpolitik; Förderung der EU-Unterstützung für regionale Innovationsökosysteme;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die im Juli 2021 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1060/oj).</FIELD></FOOTNOTE> über die Kohäsionspolitik der Union und deren Finanzierung zwischen 2021 und 2027 Verweise auf den Grundsatz der Partnerschaft und Steuerung auf mehreren Ebenen enthält, der vom Ausschuss und vom Europäischen Parlament unterstützt wird und die Einbeziehung der Regionen der Union und ihrer regionalen und lokalen Gebietskörperschaften beinhaltet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass über die mehr als 400 nationalen und regionalen Programme zur Umsetzung der Kohäsionspolitik der Union im Programmplanungszeitraum 2021-2027 rund 380 Mrd. EUR aus verschiedenen Fonds bereitgestellt worden sind, um die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen zu bewältigen, mit denen die Regionen, Städte, Dörfer und Gemeinden der Union konfrontiert sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass am 19. Februar 2021 die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität der Union<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17, ELI:http://data.europa.eu/eli/reg/2021/241/oj).</FIELD></FOOTNOTE> in Kraft getreten ist, die die Rechtsgrundlage für die Verteilung von Mitteln und Darlehen in Höhe von bis zu 672,5 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018) an die Mitgliedstaaten zwischen 2021 und 2026 bildet und ferner den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt unterstützen und Entwicklungsunterschiede zwischen den Regionen der Union beseitigen soll;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ausschuss als Einrichtung der Union im Sinne der Haushaltsordnung dazu verpflichtet ist, seine eigene Jahresrechnung zu erstellen, die nach den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (Rechnungsführungsvorschriften der Europäischen Union) und auf der Grundlage der internationalen Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor erstellt und letztlich in die der Union konsolidiert wird;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass der Haushalt des Ausschusses unter die Rubrik 7 des mehrjährigen Finanzrahmens („MFR“) „Europäische öffentliche Verwaltung“ (im Folgenden „Rubrik 7“) fällt, die sich 2024 auf insgesamt 13,3 Mrd. EUR belief, was 6,9 % der Ausgaben der Union entspricht; stellt fest, dass im Jahr 2024 0,92 % der Mittel von Rubrik 7 des MFR auf den Haushalt des Ausschusses entfielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2024 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) eine Stichprobe von 70 Vorgängen geprüft hat, die unter die Rubrik „Verwaltung“ fallen, was die gleiche Anzahl an Vorgängen ist wie im Jahr 2023; stellt fest, dass dem Rechnungshof zufolge die Verwaltungsausgaben Ausgaben für Personal umfassen, einschließlich der Ausgaben für Ruhegehälter, die im Jahr 2024 etwa 69 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausmachten, sowie die Ausgaben für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie, und dass seine langjährige Arbeit zeigt, dass diese Ausgaben insgesamt risikoarm sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass 16 (23 %) der 70 Vorgänge Fehler aufwiesen, dass der Rechnungshof jedoch auf der Grundlage der drei quantifizierten Fehler zu der Einschätzung gelangte, dass die Fehlerquote unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle lag; stellt fest, dass im Bericht des Rechnungshofs keine spezifischen Probleme in Bezug auf den Ausschuss ermittelt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass die Kohäsionspolitik durch regionale und lokale Projekte, mit denen konkrete und sichtbare Ergebnisse erzielt werden, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Union deutlich festigt und damit auch die Legitimität des Handelns der Union vor Ort stärkt; unterstreicht, dass der Ausschuss in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle dabei spielt, die Beschlussfassung der Union den Bürgerinnen und Bürgern der Union näherzubringen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass sich der endgültig erlassene Haushalt des Ausschusses für das Jahr 2024 gemäß dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Ausschusses für 2024 (im Folgenden „Jahresbericht“) einschließlich des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2024 (in Bezug auf Entgelte) auf 123 178 345 EUR belief, was eine Zunahme von 6 502 953 EUR (d. h. +5,60 %) im Vergleich zu 2023 darstellt; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Haushaltsvollzugsquote des Ausschusses im Jahr 2024 bei den Mitteln für Verpflichtungen für das laufende Jahr bei 99,9 % lag (unverändert gegenüber dem Jahr 2023), und dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen des laufenden Jahres von 91,20 % im Jahr 2023 auf 91,90 % im Jahr 2024 angestiegen ist; begrüßt ferner, dass die Vollzugsquote bei den C8-Mitteln (die von 2023 auf 2024 übertragen wurden) von 85 % im Jahr 2023 auf 92,20 % im Jahr 2024 gestiegen ist, während sich die von 2023 auf 2024 übertragenen Mittel auf 12 578 853 EUR (gegenüber 10 540 464 EUR im Jahr 2023) beliefen; würdigt, dass der Ausschuss im Laufe der Jahre eine durchgehend hohe Haushaltsvollzugsquote aufwies, die auf eine Optimierung der Haushaltsplanung und des Haushaltsvollzugs angesichts anhaltender Haushaltszwänge zurückzuführen ist; nimmt in diesem Zusammenhang die strukturelle Unterfinanzierung des Ausschusses zur Kenntnis, insbesondere angesichts seiner Rolle als innovativer Vorreiter und Testfeld für Verfahren, die der Verwaltung der Union insgesamt zugutekommen könnten, und erkennt an, dass der Ausschuss zusätzliche Mittel benötigt, um seine Ziele bei gleichzeitiger Achtung der Haushaltsdisziplin wirksam zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>unterstreicht, dass die hohe Haushaltsvollzugsquote und die niedrige Fehlerquote des Ausschusses zeigen, dass eine dezentrale Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowohl eine wirtschaftliche Haushaltsführung als auch greifbare Ergebnisse für die Bürgerinnen und Bürger möglich machen kann, und nimmt den Bedarf an zusätzlichen Mitteln zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, den Ausschuss im Rahmen seines institutionellen Mandats umfassend in die Überwachung und Bewertung der Ausgaben der Union sowie in Beschlüsse über den Unionshaushalt nach 2027 einzubeziehen, um die Rechenschaftspflicht, Transparenz und Leistungsfähigkeit der Kohäsionsprojekte, die auf den Abbau wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Ungleichheit abzielen, weiter zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass die Vollzugsquote bei den C1-Mitteln unter dem Haushaltsposten 1 0 0 0 „Bürokosten der Mitglieder“ von 76,20 % im Jahr 2023 auf gerade einmal 13,90 % im Jahr 2024 zurückgegangen ist; nimmt die Erklärung des Ausschusses zur Kenntnis, wonach die im Jahr 2024 angefallenen Ausgaben für Bürokosten Anfang 2025 aus C8-Mitteln beglichen wurden; stellt fest, dass der Ausschuss die niedrige Vollzugsquote bei den C8-Mitteln unter dem Haushaltsposten 2 0 0 7 „Herrichtung der Diensträume“ im Jahr 2023 angegangen ist, indem er die Einleitung großer Immobilienprojekte am Jahresende verhindert und Zwischenzahlungen für langfristige Projekte geleistet hat, um eine späte Rechnungsstellung zu verhindern; stellt jedoch fest, dass die Vollzugsquote bei den C1-Mitteln unter diesem Posten aufgrund des Zeitplans für die Renovierung einiger Aufzüge des Ausschusses von 99,20 % im Jahr 2023 auf 51,90 % im Jahr 2024 zurückgegangen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>entnimmt dem Jahresbericht, dass der Ausschuss im Laufe des Jahres 2024 42 Mittelübertragungen in Höhe von insgesamt 2,7 Mio. EUR vorgenommen hat, davon 37 interne Mittelübertragungen in Höhe von insgesamt 1,1 Mio. EUR und fünf externe Mittelübertragungen in Höhe von insgesamt 1,6 Mio. EUR, von denen etwa 1 Mio. EUR auf Haushaltslinien übertragen wurden, die Posten wie jährliche Mietzahlungen, die Organisation eines internen Auswahlverfahrens, IT-Ausgaben und die Herrichtung von Räumlichkeiten für Medienräume abdecken oder verstärken, wobei diese Räumlichkeiten sowohl vom Ausschuss als auch vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) genutzt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine fest, dass der Ausschuss im Jahr 2024 weiterhin von steigenden Energie-, Beförderungs- und Unterbringungskosten und von an die Inflationsrate gekoppelten Indexierungsmechanismen betroffen war, die sich unter anderem direkt oder indirekt auf die Ausgaben für Rohstoffe, externe Auftragnehmer, Energie, Reisen, Mieten, Leasing und Instandhaltung von Gebäuden ausgewirkt haben; stellt fest, dass der kumulierte Kostenanstieg im Zusammenhang mit der Indexierung von 2022 bis 2025 bei Miet- und Gebäudeleasingzahlungen +21,50 % und bei Wartungs- und Sicherheitsverträgen +15 % betrug und dass die durchschnittlichen Kosten für ein Mitglied, das nach Brüssel und wieder zu seinem Herkunftsort zurück reist, von 1 200 EUR im Jahr 2022 auf 1 620 EUR im Jahr 2024 gestiegen sind; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Zahl der Mittelübertragungen des Ausschusses von 31 im Jahr 2023 auf 42 im Jahr 2024 gestiegen ist, teilweise um Kosten im Zusammenhang mit Verträgen abzudecken, die von hoher Inflation und Indexierung betroffen sind; würdigt die gemeinsamen Maßnahmen des Ausschusses und des EWSA zur Sicherstellung besserer interinstitutioneller Zusammenarbeit durch Digitalisierung und gemeinsame Beschaffungsbemühungen; begrüßt die neuen Energiesparmaßnahmen des Ausschusses im Jahr 2024, die von entscheidender Bedeutung sind, um die Auswirkungen der steigenden Energiekosten abzumildern; stellt jedoch fest, dass alle Organe der Union ihre Haushaltsführung verbessern müssen, indem sie beim Abschluss von Verträgen mit Dienstleistern auch die Preisvolatilität, insbesondere im Energiesektor, berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert die Verwaltung des Ausschusses auf, aktiv Maßnahmen zu ermitteln und zu ergreifen, mit denen Kosten eingespart werden können, was unter anderem durch den verstärkten Einsatz technischer Lösungen für Hybridsitzungen, die Optimierung der Gebäudenutzung, die Zusammenlegung von Verwaltungsaufgaben und die Kürzung unnötiger logistischer Ausgaben erreicht werden kann; fordert regelmäßige Fortschrittsberichte über die ergriffenen Maßnahmen und erzielten Einsparungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass die Zahlungen, die aus dem Haushaltsposten 1 0 0 4 an die Mitglieder des Ausschusses getätigt werden, von 7 955 968 EUR im Jahr 2023 auf 8 036 613 EUR im Jahr 2024 gestiegen sind, was einer Erhöhung um 1 % entspricht (gegenüber einer Erhöhung um 20 % im Vorjahr); stellt fest, dass im Jahr 2024 8 231 Zahlungen für Reisekosten, 4 188 Zahlungen für Reisekostenvergütungen, 7 303 Zahlungen für Sitzungsvergütungen für die Präsenzteilnahme und 164 Zahlungen für Sitzungsvergütungen für die Fernteilnahme getätigt wurden; entnimmt den Folgemaßnahmen des Ausschusses zu den Bemerkungen in der Entschließung des Parlaments zur Entlastung 2023 (im Folgenden „Bericht über Folgemaßnahmen“), dass der Ausschuss 2024 ein überarbeitetes Regelwerk für die Erstattung von Reisekosten und die Zahlung von Vergütungen an Ausschussmitglieder mit mehreren Maßnahmen zur Verringerung unnötiger Kosten und CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen angenommen hat, wie vom Parlament in früheren Entlastungsentschließungen empfohlen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Haushaltsmittel für Dienstreisen (Mittel des laufenden Haushaltsjahres) im Jahr 2024 um 13,60 % auf 478 050 EUR (gegenüber 420 833 EUR im Jahr 2023) aufgestockt wurden und die diesbezügliche Vollzugsquote im Jahr 2024 etwa 80 % betrug (nahezu unverändert gegenüber 2023); stellt fest, dass diese Aufstockung auf einen Anstieg der Zahl der Dienstreisen von 574 im Jahr 2023 auf 810 im Jahr 2024 zurückzuführen ist, von denen 268 Dienstreisen mit der Organisation eines Gipfeltreffens des Ausschusses in Mons anlässlich seines 30-jährigen Bestehens im Jahr 2024 in Verbindung standen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Mittel für Dolmetschdienste im laufenden Jahr um etwa 10 % von 4,167 Mio. EUR im Jahr 2023 auf 3,737 Mio. EUR im Jahr 2024 zurückgegangen sind und dass die Vollzugsquote von 67,30 % im Jahr 2023 auf 64,80 % im Jahr 2024 gesunken ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass in den geltenden Vorschriften des Ausschusses die Pauschalvergütung für Sitzungen per Videokonferenz auf 50 % der regulären Sitzungsvergütung festgesetzt ist, wobei sich letztere nach der Indexierung auf 367 EUR und erstere auf 186,50 EUR beläuft; stellt fest, dass der Gesamtbetrag der gezahlten Vergütungen für Sitzungen per Videokonferenz im Vergleich zu den Vorjahren nach wie vor niedrig war, nachdem 2023 ein deutlicher Anstieg der Präsenzsitzungen verzeichnet wurde; stellt jedoch einen leichten Anstieg des gezahlten Betrags von 32 632 EUR im Jahr 2023 auf 38 104 EUR im Jahr 2024 fest; entnimmt den Antworten des Ausschusses auf den vom Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments für die Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegten Fragebogen (im Folgenden „Fragebogen“), dass nur Sitzungen von Gremien des Ausschusses, die nicht in der Geschäftsordnung vorgesehen sind, online oder als Hybrid-Sitzungen abgehalten werden können, wobei die Fernteilnahme über die Interactio-Plattform und die Extraktion von .csv-Dateien aus dieser Plattform überwacht wird; fordert den Ausschuss auf, die Transparenz und Verhältnismäßigkeit des Systems der Vergütung für die Fernteilnahme zu erhöhen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken, und betont, dass die finanzielle Entschädigung für die Fernteilnahme streng geregelt sein muss; ist der Ansicht, dass die Fernteilnahme ein wichtiges Instrument für moderne Einrichtungen ist, da dadurch die Sitzungskosten gesenkt werden und eine umfassendere Teilnahme der Arbeitsorgane des Ausschusses ermöglicht wird, während die Gewährung einer reduzierten Vergütung für die virtuelle Teilnahme an Sitzungen, die nur bei bestimmten Arten von Veranstaltungen möglich ist, ein verhältnismäßiger und fairer Schritt sein kann, der den Verantwortlichkeiten und Anforderungen der Mitglieder im Zusammenhang mit der Vorbereitung Rechnung trägt; stellt jedoch fest, dass es wichtig ist, für Transparenz und Verhältnismäßigkeit hinsichtlich der Höhe dieser Vergütungen zu sorgen, insbesondere wenn zwischen den Organen der Union Unterschiede bezüglich der Fernteilnahme an Sitzungen bestehen; ist der Ansicht, dass die derzeitige Höhe der Vergütung für Sitzungen per Videokonferenz hinsichtlich ihrer Kostenwirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und öffentlichen Akzeptanz eingehender begründet werden muss; fordert, dass dort, wo es zweckmäßig erscheint, Online- und Hybrid-Sitzungen umfassender und systematischer genutzt werden, um Reisekosten zu senken, die Kosteneffizienz zu steigern, die Auswirkungen auf die Umwelt zu begrenzen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die umsichtige Verwendung von Unionsmitteln zu stärken, und dass die Möglichkeit einer Harmonisierung der Vorschriften des Ausschusses mit den Vorschriften des EWSA geprüft wird bzw. dass eine klare und transparente Begründung vorgelegt wird, wenn ein unterschiedliches System beibehalten werden soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen und dem Bericht über Folgemaßnahmen mit Zufriedenheit, dass der durchschnittliche Zeitraum für die Begleichung von Rechnungen trotz eines weiteren Anstiegs der Zahl der bearbeiteten Rechnungen von 21,88 Tagen im Jahr 2023 auf 18,46 Tage im Jahr 2024 zurückgegangen ist; würdigt, dass der Ausschuss 2024 einen hohen Prozentsatz (83 %) an Rechnungen auf elektronischem Wege versendet hat;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Internes Management, Leistung und interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss eine maßgebliche Rolle spielt, wenn es darum geht, einen Beitrag zur Politikgestaltung und zur Entscheidungsfindung der Union zu leisten, indem er die Interessen der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in der Union vertritt, wodurch Europa seinen Bürgerinnen und Bürgern nähergebracht und die demokratische Legitimität der Rechtsvorschriften der Union erhöht wird; entnimmt dem Jahresbericht, dass die Berichterstattung über die Leistung des Ausschusses für 2024 im Rahmen seines jährlichen operativen Plans auf 26 Zielen beruhte, deren Verwirklichung anhand von 87 quantitativen Indikatoren bewertet wurde; fordert den Ausschuss auf, die ergebnis- und wirkungsorientierten Indikatoren weiter zu stärken, um besser aufzeigen zu können, welche Auswirkungen und welchen Mehrwert die Tätigkeiten des Ausschusses für die Politik der Union haben; weist darauf hin, dass die Ziele der meisten dieser Indikatoren (etwa 74 %) mit einem Wert von 90 % oder mehr erreicht wurden, sechs mit einem Wert von weniger als 90 % teilweise erreicht wurden und sechs verfehlt wurden; entnimmt dem Fragebogen, dass der Ausschuss einen umfassenden Planungs- und Berichterstattungszyklus umgesetzt hat, der die Einrichtung eines zentralen Risikoregisters und eine Risikobewertung für alle Ziele im jährlichen operativen Plan im Jahr 2024 umfasste; fordert den Ausschuss auf, weiter daran zu arbeiten, die Leistung und Effizienz zu verbessern; begrüßt die Bemühungen des Ausschusses, Reformen und Innovationen einzuführen, die Verwaltung zu straffen und keine Überschneidungen der Aufgaben mit anderen Einrichtungen entstehen zu lassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>betont, dass Leistungsindikatoren wichtig und strategisch wertvoll sind, und fordert den Ausschuss auf, seinen Indikatorrahmen weiter zu konsolidieren, um sicherzustellen, dass nicht nur über Verwaltungsaktivitäten, sondern auch über Ergebnisse und Auswirkungen Bericht erstattet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss seine Aufgabe mittels Stellungnahmen, die sich auf Gesetzgebungsvorschläge der Kommission beziehen (Befassungen), mittels Initiativstellungnahmen, in denen die Organe der EU zum Tätigwerden aufgefordert werden, sowie mittels Entschließungen, in denen die Standpunkte des Ausschusses zu bestimmten Themen hervorgehoben werden, verfolgt; stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2024 53 Stellungnahmen (wie im Jahr 2023) und vier Entschließungen (gegenüber sechs im Jahr 2023) angenommen hat; würdigt die politischen Erfolge des Ausschusses im Jahr 2024 und seine Rolle bei der Einbeziehung lokaler und regionaler Perspektiven in die Politikgestaltung der Union, wodurch die Bürgerbeteiligung gestärkt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>entnimmt dem jährlichen Wirkungsbericht 2024 des Ausschusses (im Folgenden „Wirkungsbericht“) mit Zufriedenheit die politischen Erfolge, die der Ausschuss im Jahr 2024 in Bezug auf seine drei politischen Prioritäten für 2020-2025 erzielt hat und durch die die Rolle des Ausschusses bei der Gestaltung der Unionspolitik auf regionaler und lokaler Ebene gestärkt wird; stellt fest, dass sich die Beiträge des Ausschusses in Form von Erklärungen und Empfehlungen in Stellungnahmen auf wichtige Politikbereiche der Union wie Klimawandel, Natur, Energie und grüne Wirtschaft (z. B. durch den Bericht „Grüner Deal 2.0“, der die Schlussfolgerungen des Rates und die Stellungnahme des Ausschusses zur Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 (ABl. L, 2024/1991, 29.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1991/oj).</FIELD></FOOTNOTE> beeinflusst hat), Verkehr (z. B. durch die Stellungnahme des Ausschusses zum Paket zur Ökologisierung des Güterverkehrs, die die einschlägigen Berichtsentwürfe des Parlaments beeinflusst hat) und Gesundheit (z. B. durch die Stellungnahme des Ausschusses zur Verordnung (EU) 2025/327 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2025/327 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2025 über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847 (ABl. L, 2025/327, 5.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/327/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, die den endgültigen Kompromisstext beeinflusst hat) ausgewirkt haben; stellt mit Zufriedenheit fest, dass Vorschläge des Ausschusses die Beschlüsse der Kommission beeinflusst haben, ein Pilotprojekt in Höhe von 23 Mio. EUR zur Kofinanzierung von Regionen und Städten für die Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt und den ambitionierten, allerersten Europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum auf den Weg zu bringen, der sich mit Energie, Armut und nachhaltigem Wohnraum befasst und mit dem bekräftigt wird, dass der Zugang zu Wohnraum ein Grundrecht ist; nimmt ferner zur Kenntnis, dass mit der auf dem Europäischen Gipfeltreffen der Regionen und Städte im März 2024 in Mons angenommenen Erklärung ein Beitrag zur Strategischen Agenda des Europäischen Rates und zu den politischen Leitlinien der Kommission geleistet wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>unterstützt den Ausschuss in seinen Bemühungen, gezielte, verhältnismäßige und evidenzbasierte territoriale Folgenabschätzungen durchführen zu lassen, wenn diese einen eindeutigen Mehrwert für das Gesetzgebungsverfahren bieten, zumal der Ausschuss eine wichtige Rolle dabei spielt, die demokratische Legitimität der Rechtsvorschriften der EU zu stärken, indem er eine aktive Koordinierung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sicherstellt; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Ausschuss dank der Einbeziehung verschiedener lokaler und regionaler Netze, Allianzen und Hubs einen vollwertigen Mechanismus für die Konsultation der interessierten Akteure eingerichtet hat, um vor der Abgabe seiner Stellungnahmen Meinungen einzuholen; begrüßt, dass auch die Anliegen von Partnern außerhalb der Union berücksichtigt werden, z. B. im Rahmen der Europäischen Allianz der Städte und Regionen für den Wiederaufbau der Ukraine und der Versammlung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass sich der Ausschuss dank seiner Kooperationsrahmen mit der Kommission, dem Parlament und der Europäischen Investitionsbank stärker in den politischen und legislativen Zyklus der Union einbringt; betont, dass es wichtig ist, Mitglieder des Ausschusses und des EWSA zu parlamentarischen Treffen einzuladen, bei denen Themen behandelt werden, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2024 fünf Konsultationen regionaler Hubs, zwei Konsultationen der Expertengruppe Subsidiarität, zwei Bewertungen sowie zwei Stellungnahmen zum Thema „Fit for Future“ vorgenommen hat; fordert den Ausschuss auf, den Unionsorganen und anderen Begünstigten der Unionspolitik auch in Zukunft nützliche und sachdienliche Beiträge in Form von Daten aus der Praxis und Analysen zur Verfügung zu stellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>stellt anerkennend fest, dass der Ausschuss im Jahr 2024 die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung seiner internen Verwaltung und zur Modernisierung seiner Verwaltung, zur Straffung seiner Verfahren und zur Steigerung der Kosteneffizienz fortgesetzt hat; begrüßt, dass digitale Instrumente besser genutzt werden und insbesondere Anstrengungen im Hinblick auf Vereinfachung, verwaltungstechnische Effizienz und die Reduzierung unnötiger interner Verfahren unternommen werden; entnimmt dem Fragebogen und dem Jahresbericht die Fortschritte, die 2024 in Bezug auf die Digitalisierung und die Optimierung der Arbeitsabläufe (z. B. maschinelle Übersetzung für Routineaufgaben, die Erweiterung der Microsoft-365-Tools und SharePoint), Kosteneinsparungen bei operativen Tätigkeiten und Ausstattungen (z. B. Ferndolmetschen, Energiesparmaßnahmen und ein hybrides Arbeitssystem), die Verbesserung der Effizienz (z. B. durch Neuverhandlungen von Verträgen), die Vereinfachung von Vorschriften und Verfahren (wobei 63 von 73 Projekten abgeschlossen und die Zahl der Verfahren um 20 % verringert wurde) sowie mehrere andere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Plan „Going for IMPact!“ zur Modernisierung der Verwaltung des Ausschusses erzielt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>betont, dass Bemühungen zur Modernisierung mit einer systematischen Bewertung der erzielten greifbaren Vorteile einhergehen müssen, darunter messbare Effizienzsteigerungen, Kosteneinsparungen und Verkürzungen der Bearbeitungszeiten; fordert daher den Ausschuss auf, eine Methodik zur Quantifizierung dieser Verbesserungen zu entwickeln und regelmäßig darüber Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen und dem Jahresbericht die Aktionen und Maßnahmen, die der Ausschuss für ein vereinfachtes, aber solides Umfeld der internen Kontrolle ergriffen hat; stellt fest, dass der Schwerpunkt der Selbstbewertung der internen Kontrolle 2024 auf dem Finanzmanagement und den wichtigsten Aspekten der internen Kontrolle für diejenigen lag, die den Haushaltsplan des Ausschusses ausführen; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Ausschuss die Überprüfung von mehr als 500 sensiblen Stellen abgeschlossen hat, auf die im Jahr 2024 Abhilfemaßnahmen, Kontrollmechanismen und die Annahme von Mobilitätsvorschriften folgten; stellt fest, dass der mehrjährige Aktionsplan des Ausschusses für die Überarbeitung und Vereinfachung seines internen Kontrollumfelds durch das Projekt „Konvergenz“ fortgesetzt wurde, das eine Reihe von Prozessen umfasst, deren Schwerpunkt auf der Überwachung und der Berichterstattung über die Leistung und die Auswirkungen der Tätigkeiten des Ausschusses in Echtzeit liegt; stellt fest, dass in Bezug auf den jährlichen Tätigkeitsbericht des Ausschusses und die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs im Jahr 2024 die letzten beiden dieser Prozesse vollständig umgesetzt wurden; stellt in Bezug auf den neuen Rahmen für die interne Kontrolle des Ausschusses fest, dass auch andere Etappenziele erreicht wurden, darunter die Schaffung praktikabler Instrumente für eine rasche Umsetzung im Krisenfall, die unter anderem verschiedene Bereiche wie IT, Kommunikation, Finanzkreisläufe und Datenschutz abdecken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2024 ein teilweise digitalisiertes und vereinfachtes Verfahren für finanzielle Arbeitsabläufe und die Ernennung von Finanzakteuren eingeführt hat; stellt fest, dass im Jahr 2024 5,60 % der vorab überprüften Vorgänge zurückgewiesen wurden, damit sie korrigiert werden, oder sie Gegenstand negativer Stellungnahmen waren und dass sich die Ex-post-Kontrollen (gemäß der neuen Methodik) auf Finanztransaktionen konzentrierten und keine größeren Probleme ergaben; stellt ferner fest, dass die Zahl der Berichte über finanzielle Ausnahmen im Vergleich zu 2023 zurückgegangen ist, dass zwei Berichte über administrative Ausnahmen wegen Nichteinhaltung interner Verfahren registriert wurden und dass es keine laufenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Vergabeentscheidungen gab;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt fest, dass 2024 drei neue Prüfungen eingeleitet wurden: zur Wirtschaftlichkeit der für die Ausschussmitglieder erbrachten Logistikdienstleistungen, zur Optimierung der Personalzuweisung in der Direktion Übersetzung und zur Angemessenheit der Auftragsvergabe und der Verwaltung der Verträge; entnimmt dem Fragebogen, dass in Bezug auf die laufenden Prüfungen der Verwaltung freier Stellen, des Schutzes personenbezogener Daten und der Leistungsfähigkeit der IT-Organisation in den gemeinsamen Diensten Fortschritte erzielt wurden; fordert den Ausschuss auf, die Entlastungsbehörde über die in diesen Angelegenheiten erzielten Fortschritte auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Humanressourcen, Gleichstellung und Wohlbefinden des Personals</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss Ende 2024 insgesamt 561 Bedienstete beschäftigt hat (ausgenommen abgeordnete nationale Sachverständige, vorübergehend beschäftigtes Personal, innerhalb seiner Räumlichkeiten tätige Dienstleister und Praktikanten), während es im Jahr 2023 559 Bedienstete waren; stellt fest, dass Ende 2024 73 Vertragsbedienstete (gegenüber 74 im Jahr 2023) und 102 Bedienstete auf Zeit (gegenüber 96 im Jahr 2023) beim Ausschuss beschäftigt waren, darunter 22 Vertragsbedienstete mit unbefristetem Vertrag, 51 Vertragsbedienstete mit befristetem Vertrag, 49 Bedienstete auf Zeit mit befristetem Vertrag auf Dauerplanstellen, 50 Bedienstete auf Zeit mit unbefristetem Vertrag und drei Bedienstete auf Zeit auf zeitlich befristeten Stellen; stellt darüber hinaus fest, dass der Ausschuss 39 externe Dienstleister beschäftigte, die innerhalb seiner Räumlichkeiten arbeiteten; betont, dass es wichtig ist, gegebenenfalls unbefristete Verträge anzubieten, damit Kompetenzen, Kontinuität und ein produktives und stabiles Arbeitsumfeld erhalten und gleichzeitig Flexibilität und eine nach Leistung ausgerichtete Einstellung im Einklang mit den betrieblichen Erfordernissen gewahrt bleiben; rät davon ab, sich übermäßig auf externe Dienstleister zu verlassen; stellt fest, dass die Stellenbesetzungsquote der im Stellenplan vorgesehenen Stellen im Jahr 2024 bei 96,40 % lag (Abnahme im Vergleich zu 98 % im Jahr 2023) und die Fluktuationsrate bei 7,30 % lag (Anstieg im Vergleich zu 6,60 % im Jahr 2023);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2024 im Rahmen des Cicero-Programms 51 Praktikanten eingestellt hat, wobei die Praktikanten des Ausschusses ein monatliches Entgelt erhalten und in den Genuss derselben Arbeitsbedingungen wie das Personal kommen, einschließlich der Möglichkeit, Telearbeit zu leisten; weist erneut darauf hin, dass Praktika im Einklang mit der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2023 mit Empfehlungen an die Kommission zu hochwertigen Praktika in der Union (2020/2005(INL)), in der die Vergütung sämtlicher Praktika in der Union gefordert wird, vergütet werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>stellt mit Bedauern fest, dass der Ausschuss noch keine Geschlechterparität in Führungspositionen erreicht hat, erkennt jedoch die erheblichen Fortschritte an, die im Rahmen der fünfjährigen Strategie und des Aktionsplans des Ausschusses für Vielfalt und Inklusion für den Zeitraum 2022-2026 erzielt wurden; begrüßt, dass der Ausschuss im Jahr 2025 eine Präsidentin gewählt hat, wodurch bekräftigt wird, dass sich die Einrichtung auf höchster politischer Ebene für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter einsetzt, und fordert den Ausschuss auf, seine Bemühungen im Zusammenhang mit einer stärkeren Vertretung von Frauen in Führungspositionen fortzusetzen, betont jedoch, dass Leistung und berufliche Qualifikationen auch in Zukunft die wichtigsten Kriterien für Ernennungen sein müssen; stellt fest, dass Ende 2024 im Ausschuss 57,2 % Frauen und 42,8 % Männer beschäftigt waren, was fast den Anteilen im Jahr 2023 entspricht; stellt fest, dass der Anteil von Frauen in höheren Führungspositionen von 44,4 % im Jahr 2023 auf 33,3 % im Jahr 2024 zurückgegangen ist (2025 stieg er wieder auf 44,4 %) und dass der Anteil von Frauen in mittleren Führungspositionen von 32,50 % im Jahr 2023 auf 29,7 % im Jahr 2024 gesunken ist; entnimmt dem Fragebogen, dass Maßnahmen zur Förderung eines höheren Frauenanteils in Führungspositionen ergriffen wurden, unter anderem durch gezielte Schulungs- und Coachingmöglichkeiten für weibliche Bedienstete, die Führungspositionen anstreben, sowie durch die Förderung flexiblerer Arbeitsregelungen; bekräftigt, dass es ein zentrales institutionelles Ziel ist, langfristig ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Führungspositionen zu erreichen, und erwartet, dass der Ausschuss einen konkreten und zeitgebundenen Aktionsplan annimmt, der messbare Zielvorgaben, Etappenziele und eine jährliche Berichterstattung umfasst; fordert den Ausschuss auf, dafür zu sorgen, dass die Fortschritte auf dem Weg zur Gleichstellung sowohl überwacht als auch öffentlich kommuniziert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>würdigt den Ausschuss für seine Maßnahmen zur Förderung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses unter seinen Mitgliedern, insbesondere durch Schreiben an den Rat zu Stellenangeboten und durch die Unterstützung der Ständigen Vertretungen und der nationalen Verbände der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die an Ernennungsverfahren beteiligt sind; entnimmt dem Bericht über Folgemaßnahmen, dass der Anteil der weiblichen Mitglieder von 23,40 % im Jahr 2020 auf 28,70 % im Jahr 2025 gestiegen ist; begrüßt, dass die neue Geschäftsordnung des Ausschusses, die im August 2024 in Kraft getreten ist, klare Ziele für ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis umfasst, insbesondere was die Zusammensetzung des Präsidiums des Ausschusses anbelangt; fordert den Ausschuss auf, sich weiterhin für die Förderung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses einzusetzen und dabei sicherzustellen, dass Ernennungen auf der Grundlage von Leistung, Berufserfahrung und Qualifikation erfolgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>würdigt, dass der Ausschuss im Jahr 2024 ein internes Auswahlverfahren organisiert hat, um den derzeitigen und den künftigen Einstellungsbedarf zu decken, die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs sicherzustellen und erfahrenes Personal zu halten und um so wiederum die Lücke zu schließen, die durch fehlende Reservelisten des Europäischen Amts für Personalauswahl (EPSO) entstanden ist; entnimmt dem Fragebogen, dass 72 Bewerber in die Reserveliste des Ausschusses aufgenommen wurden, von denen zum 1. September 2025 bereits 46 in verschiedenen Besoldungsgruppen, sowohl in der Kategorie AST als auch in der Kategorie AD, eingestellt wurden; rechnet infolgedessen ab 2025 mit einem Rückgang der Zahl der vom Ausschuss beschäftigten Bediensteten auf Zeit und Vertragsbediensteten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss als Ergebnis eines Pilotprojekts zur hybriden Arbeitsregelung und einer im Jahr 2022 eingeleiteten Umfrage zur Zufriedenheit des Personals am 1. Januar 2024 einen Beschluss erlassen hat, der ab dem 1. Februar 2024 in Kraft tritt und in dem eine hybride Arbeitsregelung und ein personalisierter wöchentlicher Arbeitsplan für jede Arbeitskraft vorgesehen sind und der es dem Personal ermöglicht, bis zu 60 % der Arbeitszeit Telearbeit zu leisten (ausgenommen Personalkategorien, deren Tätigkeit nicht mit Telearbeit vereinbar ist) und an bis zu 15 Tagen pro Jahr außerhalb des Dienstorts zu arbeiten; stellt fest, dass mit diesen Maßnahmen die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben verbessert werden soll und gleichzeitig die operative Effizienz und die Zufriedenheit des Personals gewahrt werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass 89 % der Teilnehmenden der Personalumfrage 2025 die flexiblen Arbeitsregelungen des Ausschusses schätzen; in der Erwägung, dass sich Letzteres auch auf die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage des Personals des Ausschusses auswirken kann; entnimmt dem Bericht über Folgemaßnahmen, dass sich der rückläufige Trend bei der Gesamtzahl krankheitsbedingter Fehltage mit 7 303 Tagen im Jahr 2024 gegenüber 7 544 Tagen im Jahr 2023 fortsetzt, wobei die Zahl der Bediensteten ohne krankheitsbedingte Fehltage von 211 (36 % des gesamten Personals) im Jahr 2023 auf 196 (34 % des gesamten Personals) im Jahr 2024 zurückgegangen ist, die Zahl der Bediensteten mit weniger als sieben krankheitsbedingten Fehltagen von 201 (35 % des gesamten Personals) im Jahr 2023 auf 211 (36 % des gesamten Personals) im Jahr 2024 gestiegen ist und sich die Zahl der Bediensteten mit 7,5 bis 21 krankheitsbedingten Fehltagen von 92 (16 % des gesamten Personals) im Jahr 2023 auf 96 (16 % des gesamten Personals) im Jahr 2024 erhöht hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass die Zahl der Burn-out-Fälle von 18 im Jahr 2023 auf 6 im Jahr 2024 gefallen ist; würdigt den Ausschuss für seinen proaktiven Ansatz zur Prävention von Burn-out, da er Bedienstete, die sich im Langzeitkrankenstand befinden, durch individuelle Maßnahmen, wie beispielsweise regelmäßige Kontakte mit den betroffenen Bediensteten und Rückmeldungen medizinischer Sachverständiger, engmaschig betreut; stellt ferner fest, dass es dem Ausschuss gelungen ist, im Jahr 2024 drei Mitglieder nach einer Burn-out-bedingten langfristigen Abwesenheit wiedereinzugliedern, und zwar durch eine individuelle Nachbetreuung nach dem Langzeitkrankenstand; begrüßt die im Jahr 2024 vom Ausschuss ergriffenen Präventivmaßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens am Arbeitsplatz, z. B. die vor Ort angebotenen Behandlungen durch paramedizinische Fachkräfte (auf der Grundlage eines Rahmenvertrags beauftragte Physiotherapeuten, Osteopathen und Trainer) und die Organisation von Konferenzen zur Sensibilisierung zu gesundheitsbezogenen Themen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2024 im Einklang mit seinem Beschluss vom 26. April 2021 über den Schutz der Würde am Arbeitsplatz, den Umgang mit Konflikten und die Bekämpfung von Belästigung das Bewusstsein für die Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Belästigung am Arbeitsplatz weiter geschärft hat und zu diesem Zweck insbesondere gezielte Leitlinien erarbeitet, die interne Kommunikation (im Zweiwochenrhythmus erscheinender Newsletter der Personalabteilung) verbessert und mehrere Informationsveranstaltungen für Bedienstete und Führungskräfte, darunter Pflichtinformationsveranstaltungen zu den Themen Ethik und Integrität, organisiert hat; stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2024 vier neue Fälle mutmaßlicher Belästigung registriert hat, wobei ein Fall sexuelle Belästigung betraf und in einem Fall bei der belgischen Polizei Anzeige erstattet wurde; stellt fest, dass die festgelegten Verfahren (z. B. vorläufige Beurteilung, administrative Untersuchung, Vorsorgemaßnahmen) angewandt wurden, und fordert den Ausschuss auf, die Entlastungsbehörde über diese Fälle auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>würdigt den Ausschuss dafür, dass er durch die Anwendung der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte dafür gesorgt hat, dass Menschen mit Behinderungen auf alle digitalen Produkte des Ausschusses zugreifen oder diese nutzen können; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Plattform HReForms des Ausschusses im Jahr 2024 aufgerüstet wurde und nun barrierefrei ist, was ein wichtiges zu erfüllendes Kriterium war, wobei zu den Funktionen unter anderem ein verbesserter Farbkontrast, die Navigation mit der Tastatur und alternative Texte gehören; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Ausschuss Vorkehrungen für Bewerber mit Behinderungen trifft, wodurch faire Auswahlverfahren sichergestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2024 Bedienstete sämtlicher Staatsangehörigkeiten der EU (und ein Bediensteter ukrainischer Staatsangehörigkeit) beim Ausschuss beschäftigt waren, wobei einige Staatsangehörigkeiten überrepräsentiert waren; begrüßt, dass der Ausschuss im Jahr 2024 im Hinblick auf die Herkunft seiner Bediensteten um eine ausgewogene geografische Verteilung bemüht war, indem er auf gezielte Initiativen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit setzte, um Bewerbungen aus unterrepräsentierten Ländern anzuregen; stellt fest, dass solche Initiativen die verstärkte Nutzung digitaler Plattformen und sozialer Medien zur Verbesserung der Sichtbarkeit von Stellenangeboten, die direkte Zusammenarbeit mit den Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten, Präsentationen für bestimmte Zielgruppen, um die Teilnahme an den Auswahlverfahren des Ausschusses zu fördern, und die Analyse von Trends bei den Bewerbungen beinhalteten; stellt fest, dass diese Maßnahmen bereits im Jahr 2024 zu einem positiven Ergebnis geführt haben, beispielsweise zu einer höheren Zahl eingegangener Bewerbungen, auch aus unterrepräsentierten Ländern; begrüßt darüber hinaus die Zusammenarbeit des Ausschusses mit dem EPSO und anderen Einrichtungen der Union, um den Bewerberpool zu diversifizieren, sich über bewährte Verfahren auszutauschen und die Bemühungen zur Schließung von Lücken, was die geografische Verteilung anbelangt, auf Ebene der Verwaltung der Union zu koordinieren; fordert den Ausschuss auf, auch in Zukunft Maßnahmen zu ergreifen, die auf eine ausgewogenere geografische Verteilung – auch auf Führungsebene – abzielen, und die Entlastungsbehörde über die Trends bei den Stellengesuchen, die der Ausschuss von einem Zeitraum zum anderen erhält, auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>begrüßt den intensiven und strukturierten sozialen Dialog im Rahmen der Prozesse für organisatorische Veränderungen im Jahr 2024; fordert den Ausschuss auf, Personalvertreter weiterhin und verstärkt in Reformen einzubeziehen, die unter anderem die Digitalisierung, die interne Umstrukturierung und neue Arbeitsmethoden betreffen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ethikrahmen und Transparenz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>begrüßt die vom Ausschuss im Jahr 2023 geleistete Arbeit zur Konsolidierung der Ethikvorschriften und -verfahren in einem einzigen Ethik-Rechtsrahmen (Beschluss Nr. 157/2023), der unter anderem die Bereiche Disziplinarverfahren, Würde am Arbeitsplatz, Konfliktmanagement, Bekämpfung von Mobbing/Belästigung, Nebentätigkeiten und Meldung von Missständen abdeckt; stellt fest, dass dieser neue Rechtsrahmen im Jahr 2024 erstmals umgesetzt wurde; stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2024 mehrmals Pflichtschulungen zu Ethik und Integrität, zur Meldung von Missständen und zur Vermeidung von Interessenkonflikten für unterschiedliche Gruppen von Bediensteten, unter anderem für Neueinsteiger, für Führungskräfte und für alle Bedienstete, angeboten hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2024 weder dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) noch der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) noch dem Europäischen Bürgerbeauftragten Fälle gemeldet hat und auch nicht Gegenstand von Untersuchungen dieser Einrichtungen war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass der Ausschuss am 4. Juli 2023 die Verordnung Nr. 6/2023 angenommen hat, in der Transparenzmaßnahmen festgelegt sind, die insbesondere auf amtierende Mitglieder und Berichterstatter ausgerichtet sind; in der Erwägung, dass sich solche Maßnahmen auf die Einladung von Mitgliedern, die ein Amt innehaben, und von Berichterstattern beziehen, die sich nur mit Interessenvertretern treffen dürfen, die im Transparenz-Register eingetragen sind, und alle Treffen mit Interessenvertretern, die sie in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Ausschusses abhalten, offenzulegen sind; stellt fest, dass im Jahr 2024 ein Ausschussmitglied ein Treffen mit einem Interessenvertreter gemeldet hat; würdigt in diesem Zusammenhang, dass der Ausschuss dem EU-Transparenz-Register am 1. Januar 2024 offiziell beigetreten ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen die Grundsätze und Mechanismen, die der Ausschuss im Jahr 2024 umgesetzt hat, um die Transparenz in verschiedenen Bereichen wie Haushaltsführung und Finanzmanagement, Berichterstattung, Prüfungszusammenarbeit, Personalwesen, Vergabe öffentlicher Aufträge, Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und Dokumentenverwaltung zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>begrüßt, dass sich der Ausschuss im Jahr 2024 erneut darum bemüht hat, Interessenkonflikte aufzudecken und zu verhindern; stellt fest, dass der Ausschuss in seinem Beschluss Nr. 157/2023 eine Definition des Begriffs „Interessenkonflikt“ festgelegt und einen Mechanismus zur Aufdeckung und Vorbeugung von Interessenkonflikten eingeführt hat, dem zufolge Bedienstete verpflichtet sind, zu verschiedenen entscheidenden Zeitpunkten ihrer beruflichen Laufbahn oder ihrer beruflichen Tätigkeiten durch Ausfüllen eines Formulars zu erklären, ob ein (möglicher) Interessenkonflikt vorliegt; entnimmt dem Fragebogen mit Zufriedenheit, dass die jährlichen Informationen über die beruflichen Tätigkeiten ehemaliger hoher Beamter auf der Website des Ausschusses auf transparente Art und Weise veröffentlicht werden und dass es ihnen in den ersten zwölf Monaten nach ihrem Ausscheiden aus dem Ausschuss untersagt ist, Lobbyarbeit oder Interessenvertretung gegenüber dem Ausschuss zu betreiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass der Ausschuss im Jahr 2024 keine Interessenkonflikte festgestellt hat; stellt jedoch auch fest, dass ein Ausschussmitglied Bedenken hinsichtlich eines möglichen Interessenkonflikts geäußert hat, der sich daraus ergeben könnte, dass das Mitglied Zahlungen für die Ausarbeitung einer Studie zur technischen Unterstützung für ein Mitglied des Parlaments oder eine Fraktion des Parlaments erhalten würde; begrüßt die während des Entlastungsverfahrens eingegangene Bestätigung, dass das betreffende Ausschussmitglied diesen Auftrag nicht angenommen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>stellt fest, dass im Ausschuss im Jahr 2024 keine Fälle mutmaßlicher Missstände gemeldet wurden; stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2024 keine neuen Maßnahmen in Bezug auf die Meldung von Missständen ergriffen hat und sich weiter auf die seit 2015 geltenden Maßnahmen stützt und diese Maßnahmen im Rahmen von Ethikschulungen und Sensibilisierung voranbringt; befürwortet regelmäßige obligatorische Ethikschulungen sowohl für die Bediensteten als auch für die Führungskräfte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss zahlreiche Vorkehrungen zur Betrugsbekämpfung getroffen hat, die auf seine Mitglieder und sein Personal anwendbar sind und von verschiedenen Dienststellen umgesetzt wurden; bedauert, dass es im Jahr 2024 keine Betrugsbekämpfungsstrategie gab; entnimmt dem Fragebogen jedoch, dass der Ausschuss im Jahr 2025 einen konsolidierten Rahmen für Betrugsbekämpfung angenommen hat, der einen Zwischenschritt bei der Entwicklung einer umfassenden Betrugsbekämpfungsstrategie darstellt, während die für dieses Ziel angewandte Methodik vom OLAF bereitgestellt wird; fordert den Ausschuss nachdrücklich auf, der vollständigen Entwicklung und Umsetzung dieser Strategie, einschließlich Risikobewertung, Prävention, Erkennung und Folgemaßnahmen, Vorrang einzuräumen; fordert den Ausschuss auf, die Entlastungsbehörde diesbezüglich auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Digitalisierung, Cybersicherheit und Datenschutz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>stellt fest, dass sich das gemeinsame IT-Budget des Ausschusses und des EWSA im Jahr 2024 auf 13,70 Mio. EUR gegenüber 12,70 Mio. EUR im Jahr 2023 belief, was einer Aufstockung um rund 7,90 % entspricht, wobei im Jahr 2024 760 000 EUR (bzw. knapp 6 %) dieses Budgets für die Cybersicherheit aufgewendet wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass die Direktion Innovation und Informationstechnologie im Jahr 2024 eine neue mehrjährige digitale Strategie für den Zeitraum 2024-2026 umgesetzt hat, in der der Verwaltung digitaler Aufzeichnungen, elektronischen Arbeitsabläufen, elektronischen Signaturen und cloudbasierten Lösungen Vorrang eingeräumt wird und der Schwerpunkt auf vier Leitprogrammen – M365 Digitaler Arbeitsplatz, ARES, EdiT und Cybersicherheit – liegt, um die Zusammenarbeit, Automatisierung und institutionelle Resilienz zu verbessern; hebt die beim Programm M365 erzielten Fortschritte hervor, einschließlich der Migrationsplanung für SharePoint Online, der Einführung von Windows 11 und von M365-Apps sowie der Entwicklung einer KI-Strategie mit einem Fahrplan für das Pilotprojekt M365 Copilot im Jahr 2025; stellt fest, dass der Ausschuss mit der Einführung des Dokumentenverwaltungssystems HAN begonnen und Fortschritte im Hinblick auf die Einführung des EdiT-XML-Editors für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften erzielt hat; begrüßt den Übergang zur Cybersicherheit als gemeinsame Verantwortung mit neuen Schulungsinitiativen und einem Mehrjahresplan, der an die Standards der Union angepasst ist; nimmt die Verbesserungen bei der Dokumentenverwaltung, der Infrastruktur und den sicheren Kommunikationsinstrumenten, einschließlich SECABC-E-Mail, SACHA-Datenübertragung und Endknoten-Verwaltungssystemen, zur Kenntnis; stellt anerkennend fest, dass der Ausschuss weiterhin Fortschritte im Bereich der digitalen Innovation erzielt, darunter beim Übergang zu einer vollständig papierlosen und cybersicheren Arbeitsumgebung; begrüßt den Arbeitsplan 2025-2027 des Hauses der Regionen, in dessen Rahmen dem digitalen Wandel Vorrang eingeräumt wird, um eine moderne, flexible und digital gesteuerte Einrichtung aufzubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss schrittweise ein Pilotprojekt im Bereich der künstlichen Intelligenz mit der Bezeichnung „Panoramic AI“ eingeführt hat, mit dem ab 2024 eine zentrale Plattform geschaffen wird, die den Zugang zu komplexen Inhalten vereinfacht; stellt ferner fest, dass der Ausschuss die KI-Tools der Kommission u. a. für Übersetzungen und Zusammenfassungen aktiv genutzt und als Pilotnutzer an der Erprobung der KI-Pilotlösung GPT@JRC teilgenommen hat; entnimmt dem Fragebogen, dass mit den im Jahr 2023 angenommenen KI-Leitlinien des Ausschusses eine Ausgangsbasis dafür geschaffen wurde, wie das Personal mit KI experimentieren kann, um die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, die im August 2024 in Kraft trat, durchzuführen und ausschussweite Alternativen zu entwickeln, die mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen und ethischen Standards vereinbar sind; begrüßt in diesem Zusammenhang die Organisation von Informationsveranstaltungen für das Personal zur Erläuterung der KI-Leitlinien, die Veröffentlichung eines Vermerks zur KI-Kompetenz für das Personal und die Organisation von Workshops zur Sensibilisierung in Bezug auf KI im Jahr 2024 und fordert, dass diese Praxis fortgesetzt wird und regelmäßig Schulungen zum sicheren, ethischen und wirksamen Einsatz künstlicher Intelligenz sowie über Cybersicherheit organisiert werden; nimmt den Mehrwert von KI-Tools, die die persönliche Produktivität steigern, z. B. M365 Copilot, und der Integration von KI-Fähigkeiten in IT-Unterstützungsinstrumente zur Kenntnis; betont, dass künstliche Intelligenz nur dann eingesetzt werden darf, wenn strenge Grundsätze in Bezug auf ethische Nutzung, Transparenz, Datenschutz, menschliche Aufsicht und Schutz vor algorithmischer Voreingenommenheit oder missbräuchlicher Verwendung eingehalten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass der Ausschuss einen verfahrensrechtlichen Flüchtigkeitsfehler, der darin bestand, dass er seinen Datenschutzbeauftragten ohne vorherige Zustimmung des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) gewechselt hat, eingeräumt und Korrekturmaßnahmen ergriffen hat; nimmt zur Kenntnis, dass die Übertragung der Funktion des Datenschutzbeauftragten auf den Juristischen Dienst auf der Empfehlung eines Internen Prüfers beruhte; stellt fest, dass der Ausschuss den ehemaligen Datenschutzbeauftragten wieder eingesetzt und den EDSB förmlich um Zustimmung zu der neuen Ernennung ersucht hat, um die uneingeschränkte Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass der Ausschuss im Jahr 2024 keinen erfolgreichen Cyberangriffen ausgesetzt war, da mit den bestehenden Erkennungs- und Präventionsmaßnahmen alle versuchten Bedrohungen wirksam eingedämmt wurden; stellt fest, dass der Ausschuss mehrere Maßnahmen ergriffen hat, um seinen Rahmen für Cybersicherheit und Datenschutz zu stärken, indem er über die jüngsten Entwicklungen und bewährte Verfahren in diesen Bereichen im Jahr 2024 auf dem Laufenden gehalten wurde; stellt fest, dass einige dieser Maßnahmen die Teilnahme der betreffenden Bediensteten an der von der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) und dem EDSB organisierten Übung zur Sensibilisierung für Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten bei der Bewältigung von Cybersicherheitsvorfällen sowie die Teilnahme am Europäischen Monat der Cybersicherheit 2024 und an den Sensibilisierungsveranstaltungen und den vor Ort stattfindenden Einführungsschulungen für das Personal, insbesondere für Neueinsteiger, umfassten; fordert, dass diese Praxis fortgesetzt wird und regelmäßig Schulungen zur Cybersicherheit organisiert werden; begrüßt des Weiteren die Einführung einer Zwei-Faktor-Authentifizierung zur Verbesserung der Zugangssicherheit, die Migration des Managementsystems für Websiteinhalte des Ausschusses auf eine neue Plattform (Drupal), mit der eine verbesserte Resilienz und Anpassungsfähigkeit sichergestellt wird, und die kontinuierliche enge Zusammenarbeit mit dem CERT-EU bei der Echtzeit-Bedrohungsüberwachung und dem Schutz vor DDoS-Angriffen; stellt fest, dass die Direktion Innovation und Informationstechnologie im Einklang mit Unions- und internationalen Standards, einschließlich der Verordnung (EU, Euratom) 2023/2841 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU, Euratom) 2023/2841 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union (ABl. L, 2023/2841, 18.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2841/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, des NIST-Rahmens für Cybersicherheit und des Projekts „Open Worldwide Application Security Project“ (OWASP), ein Programm zur Digitalisierung und zur Umgestaltung der Cybersicherheit eingeführt hat, mit dem die Resilienz, das Risikomanagement, der Datenschutz und andere Aspekte der Governance im gesamten Ausschuss gestärkt werden sollen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gebäude</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>stellt fest, dass sich die Mittel des Ausschusses für Gebäude und damit verbundene Kosten (Mittelzuweisungen des laufenden Haushaltsjahres) im Jahr 2024 auf 18,963 Mio. EUR (gegenüber 18,594 Mio. EUR im Jahr 2023) beliefen und die Vollzugsquote bei den Zahlungen 92 % betrug (gegenüber 93,70 % im Jahr 2023); stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Ausschuss in Phasen, in denen weniger Menschen in den Ausschussgebäuden anwesend waren, Einsparungen in Höhe von 108 000 EUR bei den Ausgaben für Reinigungsdienste erzielt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>entnimmt dem Jahresbericht, dass der Ausschuss zu der Schlussfolgerung gelangte, dass eine seiner wichtigsten Prioritäten aus dem Jahr 2017, nämlich die „geografische Konzentration der Gebäude“, erreicht wurde; nimmt die Auffassung des Ausschusses zur Kenntnis, dass die erfolgreiche Umsetzung der neuen hybriden Arbeitsregelung die Grundlage für weitere Kosteneinsparungen durch eine Verringerung der Bürofläche schafft; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der Ausschuss Ende 2024 das SPaCES-Projekt ins Leben gerufen hat, um sowohl die Arbeitsmethoden als auch die Arbeitsräume des Ausschusses umzugestalten, unter anderem durch die Änderung der Ausstattung der Räumlichkeiten, während der erste Schritt dieses Projekts der Umzug des Personals im B100-Gebäude ist; stellt vor dem Hintergrund eines gemeinsamen Beschlusses des Ausschusses und des EWSA fest, dass der Mietvertrag für dieses Gebäude im August 2026 ausläuft; ersucht den Ausschuss, die Entlastungsbehörde über seine diesbezüglichen Fortschritte auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>stellt fest, dass die Renovierungsarbeiten des VMA-Gebäudes im Jahr 2024 fortgesetzt wurden; entnimmt dem Bericht über Folgemaßnahmen, dass Investitionen in intelligente Technologien, die im VMA-Gebäude installiert sind, zukunftssichere flexible Büroräume und einen optimalen Nutzerkomfort auf verschiedenen Ebenen sicherstellen werden, was zu einer weiteren Verringerung der Energiekosten um rund 13 000 EUR pro Jahr (auf der Grundlage der durchschnittlichen Strom- und Gaspreise im Jahr 2023) beitragen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>begrüßt die Zusage des Ausschusses und des EWSA, den Grundsatz „Design für Alle“ systematisch auf ihre Infrastruktur anzuwenden und dafür zu sorgen, dass ihre Gebäude barrierefrei gestaltet sind; stellt fest, dass die Ausschüsse zahlreiche verschiedene Maßnahmen ergriffen haben, um die Barrierefreiheit ihrer Gebäude und ihrer Aufzüge für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen (Rollstuhlfahrer, blinde und sehbehinderte Menschen, Gehörlose und ältere Menschen mit Muskel- oder Gefäßerkrankungen) sicherzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Umwelt und Nachhaltigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2024 weiterhin eine Vielzahl umweltfreundlicher Maßnahmen umgesetzt hat, darunter Investitionen in innovative energieeffiziente Beleuchtungssysteme, Energiezähler, Sensoren zur Überwachung der CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Werte in kritischen Einrichtungen, die Regulierung der Gebäudetemperaturen (Klimatisierung, Heizung) je nach Zeitraum des Jahres und der Kauf von 100 % Ökostrom; stellt fest, dass der Ausschuss bei Ausschreibungen mit einem Wert von mehr als 25 000 EUR in allen Vergabeverfahren Umweltkriterien und Nachhaltigkeitsklauseln sowie bei Ausschreibungen mit erheblichen Umweltauswirkungen oder bei Ausschreibungen mit einem Wert von mehr als 60 000 EUR individuell angepasste Klauseln anwendet; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Ausschuss im Rahmen seines Risikomanagementsystems und seiner Kerngeschäftsprozesse Umweltaspekten Rechnung trägt und EMAS-Kontaktstellen (System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung) benannt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>begrüßt das Engagement des Ausschusses für die Förderung einer nachhaltigen Mobilitätspolitik für sein Personal; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der Ausschuss im Jahr 2024 eine Fahrradpauschale in Höhe von 100 EUR für Beschäftigte eingeführt hat, die ihr Fahrrad als vorrangiges Verkehrsmittel für den Pendlerverkehr nutzen, sein Angebot an Fahrradabstellplätzen ausgebaut sowie Frühstücke und Quiz zum Thema Mobilität veranstaltet hat; entnimmt dem Fragebogen, dass das Personal seit 2024 die Erstattung von 50 % der Abonnementkosten für Bahnreisen der zweiten Klasse (bis zu einer Entfernung von höchstens 60 km) beantragen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass dem Fragebogen zufolge der Energieverbrauch des Ausschusses im Jahr 2024 gegenüber dem Jahr 2022 um schätzungsweise 3-4 % gesunken ist, was auf dessen Energiesparmaßnahmen zurückzuführen ist; stellt fest, dass der Ausschuss gegenüber dem Jahr 2019, das als Vergleichsbasis gilt, die Ziele des EMAS für 2024 in allen Bereichen (Strom, Gas, Wasser, Abfälle, Sortierung von Abfällen, Papier zur Verwendung im Büro und CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen) übertroffen hat; stellt fest, dass der Wasser- und Papierverbrauch im Vergleich zu 2023 um 14 % bzw. 1 % und somit leicht gestiegen ist, während die CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen aus der Verwaltungstätigkeit des Ausschusses um 4,3 % sowie der Strom- und Gasverbrauch um 5 % bzw. 1 % gesunken sind, wobei die Abfallerzeugung im Jahr 2024 ebenfalls um 12 % zurückgegangen ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interinstitutionelle Zusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>begrüßt die Verlängerung der Kooperationsvereinbarungen des Ausschusses mit dem Parlament und der Kommission im Jahr 2024, mit denen die Grundlage für eine stärkere institutionelle Beteiligung des Ausschusses in allen Phasen des Gesetzgebungsverfahrens der Union in verschiedenen Politikbereichen (wie regionale Entwicklung, Klimapolitik und sozialer Zusammenhalt) geschaffen wurde, wobei dies nicht nur Politikbereiche betrifft, in denen seit Langem zusammengearbeitet wird; stellt fest, dass diese Abkommen auch strengere Bestimmungen über die Zusammenarbeit bei territorialen Folgenabschätzungen enthalten; entnimmt dem Fragebogen mit Zufriedenheit, dass die Mitglieder der Konferenz der Präsidenten des Ausschusses am 13. Oktober 2024 mit dem für die Beziehungen zum Ausschuss zuständigen Vizepräsidenten des Parlaments zusammengetroffen sind, um eine Verstärkung der Zusammenarbeit zu erörtern, unter anderem durch die Förderung der Praxis gemeinsamer Sitzungen, insbesondere auf Ausschuss- und Berichterstatterebene, die Einbeziehung des Ausschusses in Trilog-Gespräche und die logistische Zusammenarbeit während der Arbeiten im SPAAK-Gebäude des Parlaments; stellt fest, dass sich Mitglieder des Ausschusses im Jahr 2024 auch mit dem Rat und den Ständigen Vertretungen getroffen und an vom Ratsvorsitz organisierten Veranstaltungen teilgenommen haben, damit die Stellungnahmen des Ausschusses in den Rechtsvorschriften der EU berücksichtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>begrüßt die Einsparungen und die Verschlankung der Verfahren, die durch die interinstitutionelle Zusammenarbeit erzielt wurden, insbesondere die enge Zusammenarbeit mit dem EWSA auf Verwaltungsebene, mit dem der Ausschuss Räumlichkeiten und gemeinsame Dienste in den Bereichen Übersetzung, Infrastruktur, medizinische Dienste, Verpflegung, Logistik und IT sowie ein gemeinsames Datenschutzregister teilt, wobei beide Einrichtungen zusammen im Jahr 2024 insgesamt 470 Bedienstete hatten und mehr als 68 Mio. EUR (140 Mio. EUR unter Berücksichtigung der gehaltsbezogenen Ausgaben) zur Verfügung gestellt haben; begrüßt, dass diese Einsparungen für die politischen Aktivitäten des Ausschusses verwendet wurden, wodurch dieser sein Mandat besser erfüllen konnte; nimmt zur Kenntnis, dass durch die Zusammenarbeit der beiden Ausschüsse erhebliche Effizienzgewinne und beträchtliche Einsparungen bei den Haushaltsmitteln erzielt werden, und zwar jährlich in deutlich zweistelliger Millionenhöhe, verglichen mit den Ausgaben die angefallen wären, wenn jeder Ausschuss diese Dienste unabhängig betrieben hätte; bekräftigt seine Forderung, diese Zusammenarbeit so weit wie möglich auf die Einrichtung einer einzigen Verwaltung für die gemeinsamen Dienste auszuweiten und die Dienststellen und Referate, die für die wichtigsten unabhängigen Mandate zuständig sind, getrennt zu halten; fordert den Ausschuss und den EWSA auf, sich weiter um die Ausweitung der Zusammenarbeit und die Schaffung von Synergieeffekten zu bemühen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>begrüßt, dass sich der Ausschuss um Synergieeffekte bemüht, indem er im Rahmen von Leistungsvereinbarungen Dienstleistungen von anderen Einrichtungen erwirbt und sich an interinstitutionellen Koordinierungsgremien und Vergabeverfahren beteiligt; stellt fest, dass der Ausschuss erhebliche Synergieeffekte im Bereich Veranstaltungen und Kommunikation erzielt hat, indem er gemeinsam mit der Kommission die Europäische Woche der Regionen und Städte und unter anderem mit dem Parlament, dem Rat und der Kommission die jährliche Konferenz für öffentliche Kommunikation „EuroPCom“ im Jahr 2024 organisiert hat; begrüßt, dass das Europäische Netz der Regional- und Gemeinderäte des Ausschusses und das Netz „Europa fängt in der Gemeinde an“ der Kommission im Jahr 2024 zu einem einzigen, gemeinsam verwalteten Netzwerk der EU-Gemeinderäte zusammengeführt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss bei der Bearbeitung von Personalangelegenheiten und der Nutzung verschiedener IT-Plattformen für das Finanzmanagement und die Personalverwaltung (gegen eine jährliche Gebühr) mit der Kommission zusammenarbeitet und dass die Kommission im Jahr 2024 das IT-System des Ausschusses „LORDIMAS“ als ein zentrales IT-Instrument zur Messung des digitalen Wandels durch Städte aufgenommen hat; stellt außerdem fest, dass der Ausschuss seine Plenarsitzungen in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments und der Kommission abhält, da seine eigenen Sitzungssäle zu klein sind, und dass er von den beiden Organen auch Dolmetschleistungen in Anspruch nimmt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kommunikation</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>stellt fest, dass die Kommunikationstätigkeiten des Ausschusses hauptsächlich auf die Beziehungen zur Presse, die Organisation von Veranstaltungen, digitale Inhalte und soziale Medien ausgerichtet sind und dass sich das Gesamtbudget (Mittel des laufenden Haushaltsjahres) im Jahr 2024 auf rund 2,3 Mio. EUR belief, was rund 500 000 EUR weniger waren als im Jahr 2023; entnimmt dem Bericht über Folgemaßnahmen, dass die Unterfinanzierung von Kommunikationsmaßnahmen dafür sorgt, dass der Ausschuss auf Mittelübertragungen zum Jahresende und auf C8-Mittel angewiesen ist, was wiederum die niedrige Vollzugsquote (48,20 %) bei den C1-Mitteln und die hohe Vollzugsquote (98,90 %) bei den C8-Mitteln im Jahr 2024 im Hinblick auf das Haushaltskapitel 2 6 („Fachwissen und  Verbreitung“) erklärt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>nimmt mit Zufriedenheit die bei der Förderung der Strategien und Programme der Union auf lokaler und regionaler Ebene erzielten Erfolge des Ausschusses zur Kenntnis, wodurch die Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf seine beratenden Tätigkeiten sowie seine Außenwirkung verbessert werden und sein Einfluss verstärkt wird; stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2024 33 lokale EU-Dialoge, 53 Sitzungen der Europäischen Woche der Regionen und Städte sowie 47 Veranstaltungen organisiert, ausgerichtet oder unterstützt hat; nimmt insbesondere das 10. Europäische Gipfeltreffen der Regionen und Städte zur Gestaltung der Agenda für die Zukunft der Union mit mehr als 7 000 Teilnehmenden zur Kenntnis, die Europäische Woche der Regionen und Städte zum Thema Kohäsionsfonds im Rahmen des nächsten MFR mit mehr als 2 500 Teilnehmenden, die 11. Subsidiaritätskonferenz über bessere Rechtsetzung und Subsidiarität im Kontext des nächsten MFR, das Programm für junge Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (YEP-Programm) 2024 mit über 150 Teilnehmenden aus allen Mitgliedstaaten und acht Bewerberländern sowie die 15. Europäische Konferenz für öffentliche Kommunikation (EuroPCom) zum Thema KI und neue Trends in der öffentlichen Kommunikation mit 3 200 Teilnehmenden und Zuschauern aus 55 Ländern; stellt fest, dass der Ausschuss außerdem insgesamt 74 Mal bei Sitzungen oder Veranstaltungen, an denen andere Einrichtungen der Union beteiligt waren, seine Arbeit vorgestellt und seine Ansichten dargelegt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>würdigt den Ausschuss für seine Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und der historischen Bewahrung seiner Informationen durch: die Bereitstellung aller seiner Dokumente und Veröffentlichungen an einem zentralen Ort über Widgets des Amts für Veröffentlichungen, die im Jahr 2024 auf der externen Website des Ausschusses installiert wurden, die Einführung der KI-gestützten Plattform Panoramic AI im Jahr 2024, die einen benutzerfreundlicheren Zugang zu Inhalten der Einrichtungen (einschlägige Dokumente, Präsentationen, Diskussionsbeiträge) bietet, die Migration des gesamten Archivs des Ausschusses, das externe Pressemitteilungen und Nachrichten umfasst, in den Newsroom der Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien sowie die Übertragung der historischen Archive des Ausschusses in das Historische Archiv der Europäischen Union in Florenz, die zum ersten Mal vorgenommen wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>nimmt den im Wirkungsbericht und im Jahresbericht dargelegten Beitrag des Ausschusses zur Informationskampagne des Parlaments für die Wahl zum Europäischen Parlament 2024 zur Kenntnis, d. h. die Beteiligung eines Netzes von 750 jungen Mandatsträgern, die Verbreitung von Materialien des Parlaments, die Produktion von Videos mit Mitgliedern des Ausschusses zur Steigerung der Wahlbeteiligung, die Bereitstellung einer entsprechenden Seite auf der Website des Ausschusses und die Produktion anderer visueller Inhalte, die in den sozialen Medien beworben wurden und fast 5 Millionen Konten erreicht haben; begrüßt die Bemühungen, ein breites und vielfältiges Publikum in der gesamten Union anzusprechen und das Bewusstsein für die Wahl zum Europäischen Parlament 2024 zu schärfen; betont, dass eine solche interinstitutionelle Zusammenarbeit im Bereich der Politik der Union, insbesondere in Bezug auf die Arbeit des Europäischen Parlaments, von entscheidender Bedeutung ist, um die Bürgerinnen und Bürger in allen Regionen der Union zu erreichen, die demokratische Teilhabe zu stärken und die demokratische Legitimität der Union zu erhöhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>entnimmt dem Jahresbericht, dass die Resonanz der Medien in Bezug auf die Maßnahmen des Ausschusses positiv war, wie die allgemeinen Parameter für 2024 zeigen, z. B.: 28 % mehr Besucher auf der Website, 11,60 % mehr Follower und 16 % mehr organische digitale Beteiligung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2024 nicht an der Woche der Roma teilgenommen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>hebt hervor, dass die Kommunikationsstrategie des Ausschusses insgesamt darauf abzielt, seine institutionelle Sichtbarkeit und sein politisches Ansehen als Organ zu stärken, das die Regionen, Städte und Gemeinden der Union vertritt, und zu verdeutlichen, welche Rolle seine Mitglieder dabei spielen, die Politik der Union auf lokaler und regionaler Ebene den Bürgerinnen und Bürgern näherzubringen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>