<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0133</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2024: Gesamthaushaltsplan der EU – Europäischer Bürgerbeauftragter</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0054/2026 - Berichterstatter: Pasquale Tridico)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter (2025/2153(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/207, 22.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/budget/2024/207/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 (COM(2025)0359 – C10-0153/2025)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/4944, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4944/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den jährlichen Tätigkeitsbericht der Europäischen Bürgerbeauftragten für das Jahr 2024 und ihren Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zusammen mit den Antworten der Organe<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5409, 8.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5409/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 266, 267 und 268,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0054/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Europäischen Bürgerbeauftragten Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Bürgerbeauftragten für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Europäischen Bürgerbeauftragten, dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, dem Rechnungshof, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter, sind (2025/2153(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0054/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass es die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der leistungsorientierten Haushaltsplanung, die Sicherstellung einer wirtschaftlichen, effizienten und ergebnisorientierten Haushaltsführung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Artikel 228 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Wahl eines Europäischen Bürgerbeauftragten (im Folgenden „Bürgerbeauftragter“ bzw. „Bürgerbeauftragte“) durch das Europäische Parlament vorsieht, der befugt ist, Beschwerden von Unionsbürgern oder natürlichen oder juristischen Personen mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat über Missstände bei der Tätigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union mit Ausnahme des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in Ausübung seiner Rechtsprechungsbefugnisse entgegenzunehmen, wobei der Europäische Bürgerbeauftragte diese Beschwerden zu untersuchen und darüber zu berichten hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass in der Verordnung (EU, Euratom) 2021/1163 des Europäischen Parlaments vom 24. Juni 2021<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 253 vom 16.7.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1163/oj.</FIELD></FOOTNOTE> die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten festgelegt sind (Satzung des Europäischen Bürgerbeauftragten);</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die neue Bürgerbeauftragte nach ihrer Wahl durch das Parlament am 17. Dezember 2024 am 27. Februar 2025 vereidigt wurde, wodurch die Kontinuität und wirksame Erfüllung des Mandats der Bürgerbeauftragten bei der Förderung von Transparenz, guter Verwaltung und Bürgerrechten in den Organen der Union sichergestellt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>	in der Erwägung, dass die Wahrung der höchsten Standards bei der institutionellen Unabhängigkeit und die Vermeidung jeglicher Günstlingswirtschaft bei der Besetzung von Führungspositionen unerlässlich sind, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rolle des Bürgerbeauftragten als Hüter einer guten Verwaltungspraxis in der EU zu wahren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte am 21. Juni 2023 infolge der Annahme der Verordnung (EU, Euratom) 2021/1163 die überarbeiteten Durchführungsbestimmungen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/161, 10.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/161/oj.</FIELD></FOOTNOTE> angenommen hat;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass der Haushalt der Bürgerbeauftragten unter die MFR-Rubrik 7 „Europäische öffentliche Verwaltung“ fällt, die sich im Jahr 2024 auf insgesamt 13,3 Mrd. EUR belief, was 6,9 % der Ausgaben der Union entsprach; stellt fest, dass der Haushalt der Bürgerbeauftragten 0,10 % der Mittel der MFR-Rubrik 7 entsprach;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2024 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) eine Stichprobe von 70 Vorgängen geprüft hat, die unter die Rubrik „Verwaltung“ fallen, was die gleiche Anzahl an Vorgängen ist wie im Jahr 2023; stellt ferner fest, dass die Verwaltungsausgaben dem Rechnungshof zufolge die Ausgaben für Personal umfassen, einschließlich der Ausgaben für Ruhegehälter, die im Jahr 2024 etwa 69 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausmachten, sowie die Ausgaben für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie, und dass seine langjährige Arbeit zeigt, dass diese Ausgaben insgesamt risikoarm sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass 16 (23 %) der 70 Vorgänge Fehler enthielten, der Rechnungshof jedoch auf der Grundlage der drei quantifizierten Fehler zu der Einschätzung kam, dass die Fehlerquote unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle liegt; stellt fest, dass im Bericht des Rechnungshofs keine spezifischen Probleme in Bezug auf die Europäische Bürgerbeauftragte festgestellt wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass sich der Haushalt der Bürgerbeauftragten im Jahr 2024 auf 13 843 160 EUR belief, was einer Erhöhung um 630 713 EUR (+4,77 %) gegenüber 2023 entspricht; entnimmt den Antworten der Bürgerbeauftragten auf den Fragebogen des Haushaltskontrollausschusses für die Entlastung 2024 (im Folgenden „Fragebogen“), dass diese Erhöhung hauptsächlich auf Anpassungen der Dienstbezüge zurückzuführen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2024 zu einer Haushaltsvollzugsquote von 97,55 % geführt haben, was einem Anstieg um 2,16 % gegenüber 2023 entspricht; weist darauf hin, dass diese Quote die von 2024 auf 2025 übertragenen Mittel umfasst; stellt fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen im Haushaltsjahr bei 97,08 % lag, was einem Rückgang um 0,50 % gegenüber 2023 entspricht; stellt fest, dass die übertragenen Mittel (C8-Mittel) um 29,60 % gestiegen sind, d. h. von 304 550 EUR im Jahr 2023 auf 394 667 EUR im Jahr 2024; stellt fest, dass bei der Vollzugsquote mit Blick auf die automatischen Mittelübertragungen aus dem Vorjahr eine Verbesserung festzustellen ist, und zwar von 73,27 % im Jahr 2023 auf 76,59 % im Jahr 2024; stellt jedoch fest, dass diese Quote im Vergleich zu 2022 (92,59 %) nach wie vor niedrig ist, und fordert die Bürgerbeauftragte erneut auf, ihre Bemühungen um eine Verbesserung dieser Quote zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte im Laufe des Haushaltsjahres 2024 vier Mittelübertragungen gemäß Artikel 29 der Haushaltsordnung vornahm, die sich insgesamt auf einen Betrag von 280 500 Mio. EUR bzw. 2,02 % der Mittelzuweisungen für dieses Haushaltsjahr beliefen (gegenüber 1,8 % im Jahr 2023); stellt fest, dass diese Mittelübertragungen für die Aufstockung verschiedener Haushaltslinien erforderlich waren, unter anderem für Reinigung, Instandhaltung und Energieverbrauch (+41 %), Dienstreisekosten (+38,60 %) und Informatik (+24,80 %); stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte im Jahr 2024 ihre Ausgaben für Übersetzungen nach der erfolgreichen Integration der künstlichen Intelligenz (KI) in die Übersetzungsprozesse, die für die Website der Bürgerbeauftragten erforderlich sind, erheblich verringert hat; stellt fest, dass die daraus resultierenden Einsparungen genutzt wurden, um andere Bereiche durch Mittelübertragungen zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht 2024 der Bürgerbeauftragten (im Folgenden „Jahresbericht“) mit Zufriedenheit, dass alle Zahlungen im Jahr 2024 innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen geleistet wurden; stellt ferner fest, dass die durchschnittliche Zahlungsdauer für Rechnungen 13,20 Tage betrug, was eine Verbesserung gegenüber 2023 darstellt (13,50 Tage); stellt in Bezug auf die Umstellung auf ein neues Finanz- und Rechnungsführungssystem (SUMMA) fest, dass für die entsprechenden Zugangsrechte ein Betrag von 200 000 EUR veranschlagt wurde, womit die Kosten für die Bürgerbeauftragte auf dem gleichen Niveau liegen wie bei wesentlich größeren Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union; stellt fest, dass dieser Betrag doppelt so hoch ist wie der für diese Art von Dienstleistungen vorgesehene Haushalt der Bürgerbeauftragten; fordert die Kommission auf, eine Lösung zu finden, damit die Bürgerbeauftragte Zugang zu SUMMA zu einem Preis erhält, der in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang ihrer Tätigkeit steht; fordert die Erstellung eines transparenten, objektiven und verhältnismäßigen Kostenmodells für den Zugang zu gemeinsamen Finanzsystemen, bei dem die Gebühren der Größe und dem Budget sowie der Zahl der Nutzer in dem betreffenden Organ, der betreffenden Einrichtung oder der betreffenden sonstigen Stelle Rechnung tragen, um eine unverhältnismäßige Belastung kleinerer Stellen zu vermeiden und die Einhaltung der Verpflichtungen im Bereich des Finanzmanagements sicherzustellen, ohne die für ihr Kernmandat vorgesehenen Ressourcen zu schmälern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass die Auswirkungen des rechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine den Haushalt der Bürgerbeauftragten auch im Jahr 2024 weiter belastet haben; stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte vor allem vom Anstieg der Energiekosten betroffen war; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der von der Bürgerbeauftragten an das Parlament gezahlte Pauschalbetrag für die Mietkosten neu berechnet werden musste, um die Auswirkungen dieses Anstiegs auf den Haushalt der Bürgerbeauftragten abzufedern; stellt fest, dass infolgedessen die tatsächlichen Ausgaben der Bürgerbeauftragten für Energie im Jahr 2024 um 75 % gestiegen sind, und zwar von 168 900 EUR im Jahr 2023 auf 295 400 EUR im Jahr 2024; entnimmt dem Fragebogen, dass die Bürgerbeauftragte der Ansicht ist, dass die kumulative Wirkung des Inflationsdrucks und der Begrenzung der nicht die Dienstbezüge betreffenden Ausgaben auf höchstens 2 % im Vergleich zum Vorjahr die langfristige Tragfähigkeit ihres Haushalts beeinträchtigt; betont, dass ein solcher Druck die Kosteneffizienz, Planbarkeit und Tragfähigkeit der Tätigkeiten der Bürgerbeauftragen schmälern könnte, wenn nicht angemessen darauf reagiert wird; stellt fest, dass alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU ihre Haushaltsführung verbessern müssen, indem sie beim Abschluss von Verträgen mit Dienstleistern auch die Preisvolatilität, insbesondere im Energiesektor, berücksichtigen; betont, dass die Haushaltsdisziplin mit einer realistischen Schätzung der Kosten einhergehen muss, um die Gelder der Steuerzahler zu schützen und gleichzeitig die Fortführung der Geschäftstätigkeit zu sichern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass sich die Haushaltsmittel für Dienstreisen des Personals im Jahr 2024 auf 120 000 EUR beliefen (gleicher Betrag wie im Jahr 2023); stellt jedoch fest, dass im Jahr 2024 der entsprechende Haushaltsposten für Dienstreisen um 38,60 % durch interne Mittelübertragungen aufgestockt wurde; nimmt die Erklärung der Bürgerbeauftragten zur Kenntnis, wonach diese Aufstockung aufgrund der Inflation und eines Anstiegs der Unterbringungskosten, einer Zunahme der erforderlichen Dienstreisen der Bürgerbeauftragten sowie aufgrund von Haushaltsschätzungen, die sich auf Schätzungen der Vorjahre stützten, in denen die Reisen aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeschränkt waren, erforderlich war; stellt fest, dass die ursprünglich vorgesehenen Mittel für Dienstreisen der Bürgerbeauftragten im Jahr 2024 gegenüber den Vorjahren (2022 und 2023) unverändert geblieben sind (35 000 EUR); stellt fest, dass sich die tatsächlichen Ausgaben für die Dienstreisen der Bürgerbeauftragten nach der Aufstockung dieser Mittel durch interne Mittelübertragungen im Jahr 2024 auf insgesamt 41 326 EUR beliefen<FOOTNOTE><FIELD> https://www.ombudsman.europa.eu/en/doc/declarations-and-transparency/en/196382 und https://www.ombudsman.europa.eu/en/doc/declarations-and-transparency/en/198831.</FIELD></FOOTNOTE>; fordert realistischere Vorausschätzungen der Reisekosten im Haushaltsplan, um den Bedarf an umfangreichen Mittelübertragungen zur Jahresmitte zu minimieren und für eine stabile Finanzplanung zu sorgen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Internes Management, Leistung und interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte, wie in ihrem jährlichen Managementplan für 2024 dargelegt, neun wesentliche Leistungsindikatoren, die aus 17 Komponenten bestehen, mit den übergeordneten Zielen ihrer Strategie für 2024 verknüpft hat; stellt fest, dass 13 dieser wesentlichen Leistungsindikatoren im Jahr 2024 erreicht oder übertroffen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte im Jahr 2024 2 264 neue Beschwerden (2 392 im Jahr 2023) bearbeitete, 411 Untersuchungen einleitete (392 im Jahr 2023), darunter 49 Untersuchungen von öffentlicher Bedeutung (56 im Jahr 2023), 421 Untersuchungen abschloss (372 im Jahr 2023) und eine hohe Zahl von Beschwerden in Bezug auf den Zugang der Öffentlichkeit prüfte, die von 167 Beschwerden im Jahr 2023 auf einen neuen Rekordwert von 212 im Jahr 2024 gestiegen sind (von denen 160 im Rahmen von Untersuchungen weiterverfolgt und 193 abgeschlossen wurden);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>begrüßt, dass die Bürgerbeauftragte den Zeitraum, der für die Bearbeitung von Dossiers auf verschiedenen Verfahrensebenen benötigt wird, verkürzt hat, darunter die durchschnittliche Dauer für die Behandlung von Beschwerden (von 39 Tagen im Jahr 2023 auf 36 Tage im Jahr 2024) und für die Behandlung von Beschwerden innerhalb des Mandats (von 91 Tagen im Jahr 2023 auf 86 Tage im Jahr 2024); stellt jedoch fest, dass die durchschnittliche Dauer für den Abschluss von Fällen im Bereich des Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten von 42 Tagen im Jahr 2023 auf 85 Arbeitstage im Jahr 2024 erheblich gestiegen ist; stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte ihre Zielvorgabe (100 %) für die Abschlussquote (d. h. abgeschlossene Fälle im Vergleich zu neuen im Laufe des Jahres registrierten Fällen) übertroffen hat; bedauert jedoch, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer (168 Tage) für eine Untersuchung im Jahr 2024 nach wie vor lang war (gegenüber 165 Tagen im Jahr 2023), was deutlich über dem festgelegten Ziel von 150 Tagen liegt; empfiehlt, dass die Bürgerbeauftragte die Leistungsindikatoren für die Bearbeitungsdauer von Fällen weiter optimiert, indem sie die unterschiedliche Komplexität der Fälle besser berücksichtigt, um eine realistischere, aussagekräftigere und effizienzorientiertere Leistungsbewertung zu erreichen; räumt ein, dass komplexe Fälle, insbesondere solche, an denen mehrere Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen beteiligt sind, eine längere Bearbeitungsdauer beanspruchen können; betont jedoch, dass durch übermäßige Verzögerungen bei der Bearbeitung von Fällen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Dokumenten die Bürgerrechte und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Verwaltung der EU insgesamt beeinträchtigt werden; fordert einen Plan zum Abbau dieser Verzögerungen und schlägt vor, einen Teil der durch KI-Übersetzung erzielten Einsparungen für die Verstärkung des Untersuchungsteams zu verwenden, insbesondere mit Blick auf Fälle, die den Zugang der Öffentlichkeit betreffen; stellt mit Zufriedenheit fest, dass dem Bericht der Bürgerbeauftragten an das Parlament über die Folgemaßnahmen zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 (im Folgenden „Folgebericht“) zufolge eines der wichtigsten strategischen Ziele der neu gewählten Bürgerbeauftragten darin besteht, die Zusammenarbeit und den Dialog mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zu intensivieren, um letztlich die für die Bearbeitung von Untersuchungen erforderliche Zeit zu verkürzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt in Bezug auf die Feststellungen fest, dass die Bürgerbeauftragte im Jahr 2024 in 14 Fällen einen Lösungsvorschlag und in drei Fällen, die den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten betrafen, Empfehlungen unterbreitet hat; nimmt zur Kenntnis, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zunehmend positiv auf die Vorschläge der Bürgerbeauftragten zur Verbesserung ihrer Verwaltung reagiert haben und der Gesamtanteil hinsichtlich der Akzeptanz 2024 bei 82 % lag (im Vergleich zu 81 % im Jahr 2023), wobei dieser Anteil auch die im Jahr 2023 abgeschlossenen Fälle umfasst; fordert die Bürgerbeauftragte auf, einen gezielten Aktionsplan auszuarbeiten, der darauf abzielt, die häufigsten Gründe für die verbleibenden nicht angenommenen Vorschläge zu ermitteln und entsprechend darauf zu reagieren, sowie weiterhin darauf hinzuwirken, dass ihren Feststellungen, Empfehlungen und Vorschlägen in hohem Maße Rechnung getragen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>begrüßt, dass die Bürgerbeauftragte im Jahr 2024 weiterhin Anstrengungen unternommen hat, um die Bürgerinnen und Bürger verstärkt für ihr Mandat zu sensibilisieren und darüber aufzuklären; stellt in diesem Zusammenhang mit Zufriedenheit fest, dass der Anteil der Beschwerden innerhalb des Mandats von 33 % im Jahr 2022 und 37 % im Jahr 2023 auf 39 % im Jahr 2024 gestiegen ist; entnimmt dem Bericht über die Folgemaßnahmen ferner, dass eines der neuen strategischen Ziele der Bürgerbeauftragten darin besteht, gezielte Kommunikationsmaßnahmen einzuleiten, um sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger, die die Unterstützung der Bürgerbeauftragten benötigen, über ihr Recht informiert sind und wissen, wie sie deren Dienste in Anspruch nehmen können; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass infolgedessen mit einem Anstieg der Zahl der Beschwerden zu rechnen ist, was dazu führen wird, dass die Arbeitsmethoden überprüft und angepasst werden müssen und der Einsatz digitaler Instrumente, insbesondere von KI, verstärkt werden muss, um das Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden weiter zu straffen; fordert die Bürgerbeauftragte auf, die potenziellen Auswirkungen des erwarteten Anstiegs der Beschwerden auf den Haushalt und die Humanressourcen zu bewerten und die Entlastungsbehörde über die in dieser Angelegenheit erzielten Fortschritte auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>nimmt die Bemühungen der Bürgerbeauftragten und ihre positive Wirkung in den Bereichen Ethik, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Jahr 2024 zur Kenntnis, die sich insbesondere aus ihren Untersuchungen im Zusammenhang mit verschiedenen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union ergeben; stellt fest, dass die überwiegende Mehrheit dieser Untersuchungen (65 %) im Jahr 2025 die Kommission betraf;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>nimmt insbesondere die folgenden Untersuchungen der Bürgerbeauftragten zur Kenntnis: i) zu der Frage, wie der Rat und die Kommission Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu legislativen Dokumenten bearbeiten (insbesondere in Bezug auf Ausnahmen für die Verweigerung des Zugangs), wobei die Bürgerbeauftragte zu dem Schluss kam, dass die beiden Organe die Ausnahmen nach dem Unionsrecht über den Zugang zu Dokumenten in vielen Fällen zu weit angewandt haben und sich dabei auf eine Argumentation stützen, die bereits vom EuGH zurückgewiesen wurde, ii) in Bezug auf die Weigerung der Kommission, den Verbrauchern Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Unionsvorschriften über die Information der Verbraucher über Lebensmittel zu gewähren sowie Zugang zu den Beiträgen der Interessenträger und der Mitgliedstaaten mit Blick auf die Verordnung der EU über die Wiederherstellung der Natur und iii) in Bezug auf das Versäumnis der Kommission, Dokumente über den Austausch mit den Mitgliedstaaten oder den internen Austausch im Zusammenhang mit der Vorbereitung hochrangiger Treffen zu der Vereinbarung über eine strategische und umfassende Partnerschaft zwischen der EU und Tunesien offenzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>begrüßt die Untersuchungen, die die Bürgerbeauftragte 2024 im Bereich Ethik durchgeführt hat; nimmt insbesondere einen Fall eines Drehtüreffekts in Bezug auf zwei ehemalige Bedienstete der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol), eine Untersuchung auf der Grundlage einer Vertragsverletzungsbeschwerde über einen mutmaßlichen Interessenkonflikt, der das für Landwirtschaft zuständige Mitglied der Kommission betraf, und eine Untersuchung der Frage zur Kenntnis, wie die Kommission sicherstellt, dass es keine Interessenkonflikte mit den Sachverständigen gibt, die sie bei der Bewertung von Vorschlägen unterstützen, die im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds finanziert werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>entnimmt dem Bericht über Folgemaßnahmen, dass die Bürgerbeauftragte im Rahmen der Bearbeitung von Beschwerden im Bereich des Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten weiterhin Fragen der Transparenz und Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit der Aufbau- und Resilienzfazilität verfolgt hat, wobei diese überwiegend die Verhandlungen über die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne betrafen; stellt mit Besorgnis fest, dass zu dieser Problematik auch die erheblichen Verzögerungen bei der Beantwortung von Anträgen auf Zugang zu Informationen durch die Kommission sowie der Umfang des gewährten Zugangs gehören, was das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verwaltung der Union zu schmälern droht; begrüßt, dass die Kommission in einem Fall, bei dem es um den niederländischen Aufbau- und Resilienzplan ging, im Anschluss an den Lösungsvorschlag der Bürgerbeauftragten einen umfassenderen Zugang zu 172 Dokumenten gewährte; verurteilt jedoch aufs Schärfste, dass die Kommission 21 Monate benötigt hat, um auf den Zweitantrag des Beschwerdeführers (eines Journalisten) zu antworten, d. h. im Juli 2024, als der gewährte Zugang zu Dokumenten für den beabsichtigten Zweck nicht mehr von Relevanz war; teilt die Auffassung, dass es in Angelegenheiten von erheblichem öffentlichen Interesse wie der Aufbau- und Resilienzfazilität keine nennenswerten Verzögerungen bei der Gewährung des Zugangs zu Dokumenten geben darf, und ist der Ansicht, dass solche Verzögerungen einer Verweigerung von Transparenz gleichkommen und die demokratische Kontrolle schwächen; schließt sich der Auffassung der Bürgerbeauftragten an, dass die Kommission bei der Anwendung der Ausnahmen vom Zugang der Öffentlichkeit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 sorgfältig prüfen sollte, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2001/1049/oj).</FIELD></FOOTNOTE>; fordert die Bürgerbeauftragte auf, die zuständigen Ausschüsse des Parlaments zu informieren, sobald es bei Dokumenten im Zusammenhang mit der Aufbau- und Resilienzfazilität seitens der Kommission zu derart langen Verzögerungen kommt, dass eine zeitnahe politische Kontrolle nicht mehr möglich ist; fordert die Bürgerbeauftragte ferner auf, der systemischen Arbeit in Bezug auf unangemessene Verzögerungen bei den Verfahren für den Zugang zu Dokumenten weiterhin Vorrang einzuräumen, unter anderem durch die Ermittlung wiederkehrender administrativer Engpässe und bewährter Verfahren in den verschiedenen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen; unterstützt die Bürgerbeauftragte darin, auf eine durchgängige Anwendung der Prüfung des „überwiegenden öffentlichen Interesses“ insbesondere bei Dossiers mit erheblicher Tragweite hinzuwirken, damit der Zugang rechtzeitig gewährt wird und für die öffentliche Kontrolle zweckdienlich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>weist darauf hin, dass nach Ansicht der Bürgerbeauftragten Einschränkungen des Zugangs zu Dokumenten, insbesondere zu Legislativdokumenten, Ausnahmecharakter haben sollten und auf das absolut Notwendige beschränkt sein sollten; weist ferner darauf hin, dass jede Entscheidung über die Ablehnung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten auf einer klar und genau definierten rechtlichen Ausnahmeregelung beruhen und ordnungsgemäß und konkret begründet werden muss, damit die Bürgerinnen und Bürger die Ablehnung des Zugangs verstehen und wirksam von den ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen Gebrauch machen können; ist der Auffassung, dass mit einem proaktiveren Ansatz dazu beigetragen würde, eine wirksame Transparenz sicherzustellen und kostspielige und aufwendige Rechtsstreitigkeiten zwischen den Bürgerinnen und Bürgern einerseits und den Organen andererseits zu vermeiden<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/4014, 17.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4014/oj.</FIELD></FOOTNOTE>; fordert die Bürgerbeauftragte auf, weiterhin eine proaktive Veröffentlichungspraxis zu fördern, insbesondere für legislative und politikgestaltende Dokumente, um die Transparenz systematisch von Anfang an zu stärken und den Verwaltungsaufwand und die Gefahr von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit wiederholten Anträgen auf Zugang zu Dokumenten zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>weist darauf hin, dass der Interne Prüfer eine Überprüfung des Rahmens für das Risikomanagement der Bürgerbeauftragten durchgeführt hat, wobei ein neun Punkte umfassender Aktionsplan vereinbart wurde, der bis Ende 2024 umzusetzen war; entnimmt dem Fragebogen und dem Bericht über Folgemaßnahmen, dass alle Maßnahmen umgesetzt wurden, einschließlich der Annahme einer neuen Risikobewertungsmethode; fordert die Bürgerbeauftragte auf, die Entlastungsbehörde über das Ergebnis der Überprüfung der Umsetzung dieses Aktionsplans durch den Internen Prüfer zu unterrichten; fordert die Bürgerbeauftragte auf, die Entlastungsbehörde auch über die Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen in dem Bericht der internen Prüfung 20/04 (zur IT-Sicherheit), 21/03 (zum Datenschutzrahmen) und 22/03 (zum Ethikrahmen) auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Humanressourcen, Gleichstellung und Wohlbefinden des Personals</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass die Gesamtzahl der Bediensteten der Bürgerbeauftragten um 4,90 % zurückgegangen ist, und zwar von 82 im Jahr 2023 auf 78 im Jahr 2024; stellt ferner fest, dass im Jahr 2024 46 Beamte bei der Bürgerbeauftragten beschäftigt waren (gegenüber 40 im Jahr 2023) sowie neun Vertragsbedienstete (unverändert gegenüber 2023); stellt fest, dass der Anteil der Bediensteten, die im Kerngeschäft der Bürgerbeauftragten (Beschwerden und Untersuchungen) tätig sind, leicht von 42,68 % im Jahr 2023 auf 42,30 % im Jahr 2024 gesunken ist; stellt ferner fest, dass die Stellenbesetzungsquote von 95 % im Jahr 2023 auf 97 % im Jahr 2024 und die Fluktuationsrate von 5,20 % im Jahr 2023 auf 6,40 % im Jahr 2024 gestiegen ist; weist erneut darauf hin, dass unbefristete Arbeitsverträge nötig sind, damit Kompetenzen erhalten bleiben, für Kontinuität gesorgt ist und weiterhin ein produktives Arbeitsumfeld herrscht; betont, dass der Rückgang des Personalbestands in den operativen Kernbereichen und der erhebliche Rückgriff auf befristete Arbeitsverträge das institutionelle Gedächtnis und die Effizienz der Bürgerbeauftragten schwächen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die Stelle des Generalsekretärs der Bürgerbeauftragten seit dem 1. September 2022 und somit über zwei Jahre lang unbesetzt war; stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte – nach mehreren Aufrufen des Parlaments zur Besetzung des Amtes – mit der Veröffentlichung eines Aufrufs zur Interessenbekundung (Nr. OMB/2/2025) am 30. Juni 2025 ein interinstitutionelles Verfahren für die Einstellung eines neuen Generalsekretärs eingeleitet hat, das zu 14 zulässigen Bewerbungen führte; stellt ferner fest, dass das Auswahlverfahren 2025 abgeschlossen wurde und ein neuer Generalsekretär bestimmt wurde, der sein Amt am 1. Januar 2026 angetreten hat; stellt fest, dass sich der Auswahlausschuss in diesem Fall aus drei Personen zusammensetzte, nämlich der Bürgerbeauftragten selbst und zwei externen unabhängigen Mitgliedern, die an der Prüfung der Zulässigkeit der Bewerbungen und an den Vorstellungsgesprächen beteiligt waren; stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte der Ansicht ist, dass die Ernennung dieser beiden Mitglieder und die Einbeziehung erfahrener Bediensteter wichtige Garantien im gesamten Verfahren darstellten, um die Integrität und Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens sicherzustellen; ist der Auffassung, dass – unbeschadet seiner 30-jährigen Tätigkeit als Unionsbeamter mit zehnjähriger Managementerfahrung – die Tatsache, dass der ausgewählte Generalsekretär zuvor Kabinettschef der derzeitigen Bürgerbeauftragten war, den Anschein eines Interessenkonflikts erwecken könnte, auch wenn dieses Verfahren in vollem Einklang mit dem geltenden Rahmen durchgeführt wurde; fordert die Bürgerbeauftragte auf, mit Blick auf künftige Verfahren weiterhin darüber nachzudenken, wie Auswahlverfahren und Ernennungsentscheidungen besser vor vermeintlichen Interessenkonflikten oder möglicher Günstlingswirtschaft geschützt werden können, um für lückenlose Fairness und Transparenz zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>stellt fest, dass die Mitglieder des Haushaltskontrollausschusses des Parlaments im Anschluss an die Anhörung der Bürgerbeauftragten in der Sitzung des Haushaltskontrollausschusses des Parlaments vom 6. November 2025 am 18. November 2025 eine Reihe schriftlicher Folgefragen zur Auswahl des neuen Generalsekretärs (OMB/2/2025) eingereicht haben, auf die die Bürgerbeauftragte am 21. November 2025 geantwortet hat; teilt in diesem Zusammenhang nicht die Auffassung der Bürgerbeauftragten, dass die Rechtsprechung in der Rechtssache Meroni (C-9/56 und C-10/56) anwendbar ist, da es nicht die Übertragung von Befugnissen in Personalangelegenheiten (wie die Auswahl eines Bediensteten), sondern vielmehr die Übertragung von Ermessensbefugnissen an externe/private Einrichtungen betrifft; betont ferner, dass das Parlament die Bürgerbeauftragte nicht verpflichtet, ihre Rechte und Pflichten als Anstellungsbehörde zu delegieren, stellt jedoch ihre Anwesenheit im Auswahlausschuss infrage, da das Unionsrecht nicht vorschreibt, dass die Anstellungsbehörde Teil des Auswahlausschusses ist; betont, dass die Anstellungsbehörde mit ihrer endgültigen Entscheidung, die in ihre Zuständigkeit fällt, auch bestätigt, dass das gesamte Auswahlverfahren rechtmäßig war, einschließlich der Erfüllung aller Zulassungs- und Eignungskriterien durch den Bewerber; stellt jedoch fest, dass diese Rolle weniger klar abgegrenzt erscheinen kann, wenn die Anstellungsbehörde in bestimmten Phasen des Auswahlverfahrens auch den Vorsitz im Auswahlausschuss innehatte, wie dies beim derzeitigen Verfahren der Fall war; räumt jedoch ein, dass die Bürgerbeauftragte als Amtsträgerin möglicherweise in die letzten Phasen bestimmter Auswahlverfahren einbezogen werden muss; nimmt die Erklärung der Bürgerbeauftragten zur Kenntnis, wonach Dokumente im Zusammenhang mit der Prüfung der Eignung aufgrund rechtlicher Vorgaben zur Vertraulichkeit, die der Wahrung der Unabhängigkeit und Integrität des Auswahlverfahrens dienen, nur in begrenztem Umfang an die Entlastungsbehörde weitergegeben werden können; weist dennoch auf das Recht des Parlaments hin, die für die Entlastung erforderlichen Informationen zu erhalten, und betont, dass die Bereitstellung solcher Informationen nicht einer Veröffentlichung gleichkommt, und hebt hervor, dass im Parlament adäquate Sicherheitsvorkehrungen für den sicheren Umgang mit sensiblen Unterlagen bestehen; fordert die Bürgerbeauftragte vor diesem Hintergrund nachdrücklich auf, die Forderungen des Parlaments näher zu prüfen und der Entlastungsbehörde alle Unterlagen im Zusammenhang mit den Prüfungen der Eignung, der Bewertung der Bewerbungen, den tatsächlichen Gesprächen der in die engere Wahl gekommenen Bewerber mit dem Auswahlausschuss und dem bilateralen Gespräch mit der Bürgerbeauftragten im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Auswahl des Generalsekretärs der Bürgerbeauftragten (OMB/2/2025) zur Verfügung zu stellen; fordert die Bürgerbeauftragte auf, zu erwägen, die äußerst kontroversen Ernennungsverfahren intern noch einmal aufzuarbeiten, um daraus Lehren zu ziehen und Verbesserungspotenziale für künftige Verfahren zu ermitteln, und die Entlastungsbehörde über die Ergebnisse zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>betont, dass die Bürgerbeauftragte die Aufgabe hat, eine verantwortungsvolle Verwaltung zu fördern, unter anderem indem sie sicherstellt, dass der Ethikrahmen aller Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union solide ist und Transparenz und Rechenschaftspflicht gewährleisten kann; ist der festen Überzeugung, dass die Bürgerbeauftragte den höchsten Standards in Bezug auf Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Integrität genügen muss und dass jeder Anschein von Günstlingswirtschaft oder Interessenkonflikten zu vermeiden ist, da ansonsten die Glaubwürdigkeit und der Auftrag der Bürgerbeauftragten infrage gestellt und das Vertrauen der Unionsbürger in sie geschwächt werden könnte; weist darauf hin, dass die Bürgerbeauftragte von der Union mit der Förderung ethischer Standards und guter Verwaltung betraut ist und daher von ihr erwartet wird, dass sie besonders strenge Maßstäbe an ihre eigene Verwaltung und die Besetzung von Führungspositionen anlegt und damit eine Vorbildfunktion für andere Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union einnimmt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt fest, dass es der Bürgerbeauftragten im Jahr 2024 ebenso wie 2023 trotz der geringen Größe der Einrichtung gelungen ist, dafür zu sorgen, dass in ihrer Belegschaft 19 Staatsangehörigkeiten vertreten sind; stellt jedoch fest, dass einige Staatsangehörigkeiten überrepräsentiert sind (eine von ihnen stellt mehr als 30 % des Personals der Bürgerbeauftragten); betont, dass eine derart hohe Konzentration einer einzigen Staatsangehörigkeit angesichts der relativ geringen Größe der Einrichtung Auswirkungen auf die interinstitutionelle Wahrnehmung ihrer Vielfalt haben könnte; fordert die Bürgerbeauftragte auf, gezielte Einstellungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu ergreifen, die speziell auf unterrepräsentierte Mitgliedstaaten ausgerichtet sind, um sicherzustellen, dass die Einrichtung auch künftig die Vielfalt der Union widerspiegelt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt in Bezug auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter fest, dass bei der Bürgerbeauftragten in allen Personalkategorien mehr Frauen als Männer beschäftigt sind, insbesondere auf der Führungsebene, wo alle Stellen von Frauen besetzt sind; stellt fest, dass insgesamt 68 % der Bediensteten Frauen und 32 % Männer waren, gegenüber 67 % Frauen und 33 % Männern im Jahr 2023; fordert die Bürgerbeauftragte auf, sich um eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern unter ihren Bediensteten zu bemühen; fordert die Bürgerbeauftragte nachdrücklich auf, eine Strategie zu entwickeln, um dem Umstand entgegenzuwirken, dass derzeit keine Männer in Führungspositionen vertreten sind; ist der Ansicht, dass es für die Aufrechterhaltung eines ausgewogenen und inklusiven Arbeitsumfelds auf allen Hierarchieebenen von wesentlicher Bedeutung ist, dafür zu sorgen, dass die Zusammensetzung des Personals der Bürgerbeauftragten der Vielfalt der Unionsbürger besser Rechnung trägt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt fest, dass sich die Bürgerbeauftragte um das körperliche und geistige Wohlbefinden ihres Personals am Arbeitsplatz bemüht und den Fokus auf die Stärkung des Zusammenhalts legt; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass bei der Bürgerbeauftragten im Jahr 2024 Schulungen zu den Themen Konfliktlösung, Geben und Annehmen von Rückmeldungen, Behinderung und Inklusion sowie Erste Hilfe organisiert wurden, von denen einige verpflichtend waren; nimmt zur Kenntnis, dass der Bürgerbeauftragte 2004 eine Strategie für Elternurlaub angenommen hat, die zusammen mit der 2021 angenommenen Strategie für Arbeitszeit und hybrides Arbeiten flexible Arbeitsregelungen vorsieht, die von den Bediensteten genutzt und auch geschätzt werden; stellt fest, dass der Ärztliche Dienst des Parlaments die Bürgerbeauftragte im Jahr 2024 auf keine langfristige Erkrankung aufmerksam gemacht hat, die auf einen Burn-out zurückzuführen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>begrüßt, dass dem Fragebogen zufolge im Jahr 2024 keine Fälle von Belästigung oder Mobbing verzeichnet wurden; begrüßt die Bemühungen der Bürgerbeauftragten um die Schaffung eines Arbeitsumfelds, das frei von sexueller Belästigung und Mobbing ist, insbesondere durch Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulungen; stellt ferner fest, dass bei der Bürgerbeauftragten eine Umfrage durchgeführt wurde, bei der es vornehmlich um die Vertrautheit des Personals mit Ethikfragen ging und die ergab, dass das Personal eingehend mit der Politik und den Leitlinien der Bürgerbeauftragten in Bezug auf Mobbing und sexuelle Belästigung vertraut ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Bürgerbeauftragte im Jahr 2024 insgesamt 18 bezahlte Praktikumsstellen (ebenso wie im Vorjahr) vergeben hat, von denen eine mit einer Person besetzt wurde, die im Rahmen des lobenswerten Praktikumsprogramms der Bürgerbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ausgewählt wurde; betont erneut, dass Praktika im Einklang mit der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2023 zu hochwertigen Praktika in der Union (2020/2005(INL)), in der die Vergütung sämtlicher Praktika in Europa gefordert wird, bezahlt werden sollten; betont, dass bezahlte Praktika von wesentlicher Bedeutung sind, um Chancengleichheit sicherzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ethikrahmen und Transparenz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>begrüßt die fortgesetzten Bemühungen der Bürgerbeauftragten, den Ethikrahmen der Einrichtung zu stärken und für ihn zu sensibilisieren; stellt fest, dass bei der Bürgerbeauftragten Schulungen zu Ethikfragen für die neu ernannten Vertrauenspersonen und die Mitglieder des Vermittlungsausschusses sowie maßgeschneiderte Pflichtschulungen zur Konfliktlösung für alle Bediensteten organisiert wurden; stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte die Strategie für Ethik und Wohlverhalten 2024 überarbeitet und 2025 angenommen hat, um die Genehmigungs- und Zustimmungsverfahren zu präzisieren und Defizite bei der Umsetzung ethikbezogener Vorschriften zu beheben; begrüßt, dass eine IT-Lösung eingeführt wurde, mit deren Hilfe jeder Untersuchungsbeauftragte bestätigen kann, dass in den ihm zugewiesenen Fällen keine Interessenkonflikte bestehen; stellt ferner fest, dass alle Mitarbeiter der Bürgerbeauftragten, einschließlich leitender Mitarbeiter, aufgefordert sind, ihre Erklärungen über die berufliche Tätigkeit ihrer Ehegatten/Partner sowie ihre eigenen Erklärungen über Interessenkonflikte jährlich zu überprüfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>stellt in Bezug auf die interne Prüfung (Bericht 22/03) des Ethikrahmens der Bürgerbeauftragten fest, dass von den sechs abgegebenen Empfehlungen fünf umgesetzt wurden, während Ende 2024 eine Empfehlung noch nicht abgeschlossen war; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Bürgerbeauftragte zur weiteren Stärkung ihres Ethikrahmens einen Disziplinarrat eingerichtet und eine Betrugsbekämpfungsstrategie angenommen hat, die auch für abgeordnete nationale Sachverständige, Praktikanten und externe Auftragnehmer gilt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass im Jahr 2024 weder Fälle von Interessenkonflikten noch von Missständen gemeldet wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass sich die Bürgerbeauftragte dem Transparenz-Register der Union (das mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register eingerichtet wurde) nicht förmlich angeschlossen hat, damit sie auch möglichen Beschwerden über das Sekretariat dieses Transparenz-Registers nachgehen kann; stellt jedoch fest, dass die Einrichtung ihre Verfahren an die für das Transparenz-Register geltenden Grundsätze angeglichen hat, wobei überprüft wird, ob Redner oder Gesprächspartner bei Veranstaltungen oder Sitzungen, die von der Bürgerbeauftragten organisiert werden, im Transparenz-Register erfasst sind; begrüßt das hohe Maß an Transparenz, das die Bürgerbeauftragte dadurch erreicht, dass sie auf ihrer Website Informationen über Untersuchungen, Dienstreisen (und damit verbundene Ausgaben), Sitzungen und Veranstaltungen, an denen sie teilnimmt, sowie die Bewertung von Anträgen von höheren Führungskräften bzw. Kabinettsmitgliedern auf Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nach dem Ausscheiden aus der Dienststelle der Bürgerbeauftragten veröffentlicht;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gebäude</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>stellt fest, dass der endgültige Haushalt der Bürgerbeauftragten für Gebäude und Nebenkosten (nach Mittelübertragungen) um etwa 13,60 %, von 1 373 000 EUR im Jahr 2023 auf 1 560 709 EUR im Jahr 2024, gestiegen ist; stellt fest, dass die Mittel für Mieten um etwa 7 % von 866 100 EUR im Jahr 2023 auf 926 620 EUR im Jahr 2024 gestiegen sind; stellt fest, dass die Vollzugsquote bei den Zahlungen in beiden Jahren bei fast 100 % lag;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass sich an den Bedingungen im Zusammenhang mit den verschiedenen Büros der Bürgerbeauftragten, die der Entlastungsbehörde zuvor zur Kenntnis gebracht wurden, nichts geändert hat; stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Havel-Gebäude in Straßburg für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder anderen Behinderungen uneingeschränkt zugänglich ist; unterstützt die Bürgerbeauftragte in ihren Bemühungen, die Barrierefreiheit der in Brüssel angemieteten Räumlichkeiten zu verbessern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Digitalisierung, Cybersicherheit und Datenschutz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>zollt der Bürgerbeauftragten Anerkennung dafür, dass sie 2024 ein wichtiges Projekt zur Digitalisierung des historischen Archivs abgeschlossen hat, bevor es in das Historische Archiv der Union in Florenz überführt wurde; stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Archiv der Bürgerbeauftragten nun für künftige Generationen erhalten bleibt und zugänglich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>begrüßt die positiven Auswirkungen, die sich aus der Verwendung automatischer Übersetzungen durch die Bürgerbeauftragte ergeben, wodurch die Zugänglichkeit der Website der Bürgerbeauftragten verbessert, die Fallzuweisung gestrafft und die Bearbeitung von Beschwerden beschleunigt wurde, wobei dies zu einer Senkung der Übersetzungskosten um mehr als 65 % (zwischen 2022 und 2024) und einer Verringerung des Verwaltungsaufwands geführt hat; fordert die Bürgerbeauftragte auf, KI-Instrumente weiterhin zu testen und zu bewerten, was auch Anwendungsfälle einschließt, und gleichzeitig bei deren Entwicklung und Einsatz einen umsichtigen Ansatz zu verfolgen; fordert die Bürgerbeauftragte in diesem Zusammenhang auf, die mittelfristigen Auswirkungen auf den Haushalt im Zusammenhang mit Wartung, Skalierbarkeit, Personalkompetenzen und potenziellen Abhängigkeiten von digitalen Instrumenten und Dienstleistern zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass der Einsatz sicher bleibt und einer angemessenen menschlichen Aufsicht unterliegt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen mit Zufriedenheit, dass die Bürgerbeauftragte interne Leitlinien für den Einsatz generativer KI-Instrumente von Drittanbietern eingeführt hat, die Klarheit und Orientierung in Bezug auf die sichere und wirksame Integration von KI-Instrumenten in die Arbeitsabläufe der Bürgerbeauftragten bieten sollen; sieht der geplanten Ausweitung des Einsatzes von KI über die Übersetzung hinaus erwartungsvoll entgegen, beispielsweise im Hinblick auf die Integration der Entscheidungen der Bürgerbeauftragten in ein großes Sprachmodell der Kommission und die sinnvolle Einbeziehung älterer Rechtsprechung, die für künftige Untersuchungen genutzt werden soll; fordert die Bürgerbeauftragte auf, KI-Instrumente weiterhin zu testen und einzusetzen, sofern sie nachweislich die Zugänglichkeit und Effizienz verbessern; betont jedoch, dass eine klare Governance, Aufsicht durch den Menschen, Transparenz gegenüber den Nutzern und solide Datenschutzgarantien erforderlich sind, einschließlich dokumentierter Risikobewertungen und Qualitätskontrollen bei automatisch erstellten Ergebnissen, insbesondere wenn KI die Fallbearbeitung, die Zuweisung von Fällen oder die externe Kommunikation beeinflussen kann; fordert die Bürgerbeauftragte auf, dafür zu sorgen, dass alle KI-generierten juristischen Einschätzungen von Untersuchungsbeauftragten überprüft werden, und von Menschen vorgenommenen Auslegungen gegenüber KI-basierten Lösungen Vorrang einzuräumen; fordert ferner, dass über die technischen Maßnahmen Bericht erstattet wird, die ergriffen wurden, um algorithmische Voreingenommenheit zu beseitigen und die Objektivität der Feststellungen der Bürgerbeauftragten zu sichern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen ankennend, dass im Jahr 2024 ein Bediensteter eine zweimonatige Intensivschulung in Datenwissenschaft und zu künstlicher Intelligenz absolviert hat, um das Fachwissen der Bürgerbeauftragten in diesem Bereich zu stärken, und die Einrichtung nun in dem vom Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1689 (Verordnung über künstliche Intelligenz)<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj).</FIELD></FOOTNOTE> eingerichteten Netz von KI-Korrespondenten vertritt; nimmt ferner die Zusage der Bürgerbeauftragten zur Kenntnis, eine Fortbildung zur sicheren und ethischen Nutzung von KI-Instrumenten für ihr gesamtes Personal zu auszuarbeiten; stellt ferner fest, dass bei der Bürgerbeauftragten im Laufe des Jahres 2024 monatlich eine gezielte Pflichtschulung durchgeführt wurde, um das Personal in Bezug auf bewährte Verfahren im Bereich der Cybersicherheit verstärkt zu sensibilisieren und entsprechende Kompetenzen aufzubauen; stellt mit Zufriedenheit fest, dass bei der Bürgerbeauftragten von allen Bediensteten die regelmäßige Teilnahme an Cybersicherheitsschulungen verlangt wird; fordert die Bürgerbeauftragte auf, ihre Digitalisierungsstrategie weiterzuentwickeln und sicherzustellen, dass der Einsatz von Instrumenten der künstlichen Intelligenz weiterhin uneingeschränkt mit den Grundsätzen einer ethischen Nutzung, von Transparenz und Datenschutz, der menschlichen Aufsicht und des Schutzes vor algorithmischer Voreingenommenheit bzw. vor missbräuchlicher Nutzung vereinbar ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>betont, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge eine bedeutende Möglichkeit darstellt, Fortschritte bei politischen Zielen, etwa im Bereich Umwelt oder Soziales, zu erzielen; fordert die Bürgerbeauftragte auf, die Aufnahme strategischer Kriterien für soziale Verantwortung und ökologische Nachhaltigkeit in ihren Vergabeverfahren zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>stellt fest, dass sich die Bürgerbeauftragte im Bereich der IT auf die Infrastruktur des Parlaments und dessen Rahmen für Cybersicherheit stützt und bei der Integration und Wartung der unionsinternen Instrumente (Sysper, ABAC, MiPS und ARES) sowie bei der Nutzung von IT-Rahmenverträgen eng mit der Kommission zusammenarbeitet; würdigt den Erfolg des langjährig verfolgten Ansatzes der Bürgerbeauftragten, integrierte Systeme und Ressourcen dieser zwei Organe zu nutzen, um die Verwendung der Haushaltsmittel zu optimieren und die Koordinierung zu verbessern, etwa im Bereich der Digitalisierung; stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte für ihre Kerntätigkeiten die unmittelbare Kontrolle über die Entwicklung und Wartung von Instrumenten innerhalb der sicheren Umgebung des Parlaments behält, wodurch Flexibilität, Datenschutz und eine verbesserte Cybersicherheit sichergestellt werden; stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte im Jahr 2024 keinen Cyberangriffen ausgesetzt war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass der EDSB im Dezember 2024 nach einer Beschwerde einer betroffenen Person ein Verfahren gegen die Bürgerbeauftragte gemäß Artikel 57 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2018/1725<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj).</FIELD></FOOTNOTE> eingeleitet hat; nimmt zur Kenntnis, dass der EDSB den Fall im Jahr 2025 abgeschlossen hat, nachdem die Bürgerbeauftragte die angeforderten Klarstellungen vorgelegt hatte, und zu dem Schluss gekommen ist, dass die betroffene Person ausreichende Informationen erhalten hatte;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Umwelt und Nachhaltigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>entnimmt dem Jahresbericht und dem Fragebogen, dass die Bürgerbeauftragte ihren ökologischen Fußabdruck durch die Digitalisierung von Verfahren, die Abschaffung von Einzelplatzdruckern, den Verzicht auf den Austausch zentraler Verarbeitungseinheiten bei Erreichen des Endes der Lebensdauer und die nahezu vollständige Umstellung auf digitale Veröffentlichungen weiter verringert hat; begrüßt die Bemühungen der Bürgerbeauftragten, Veranstaltungen nachhaltiger zu gestalten, unter anderem durch die Verwendung von QR-Codes und lokal bezogener Verköstigung sowie durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung von Lebensmittelverschwendung; stellt mit Zufriedenheit fest, dass beide Gebäude, in denen die Bürgerbeauftragte Büros unterhält, zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Quellen betrieben werden, der im Rahmen der Verträge des Parlaments geliefert wird, und dass die Solarpaneele, die das Parlament auf seinen Gebäuden in Straßburg, darunter auch dem Havel-Gebäude, installiert hat, seit 2024 Strom erzeugen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte, als Mieterin der Räumlichkeiten des Parlaments, von dessen Umweltmanagement im Rahmen von EMAS profitiert, darunter Maßnahmen wie eine Temperaturregelung von 19 °C im Winter, Mülltrennung, die 2024 eingeführte Bioabfallsammlung und der Umstieg von Einweg-Küchenartikeln auf wiederverwendbares Geschirr; begrüßt, dass die Bürgerbeauftragte die Grundsätze der umweltgerechten Vergabe öffentlicher Aufträge sowohl bei eigenen Verträgen als auch bei Kooperationsvereinbarungen mit anderen Organen der Union anwendet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>begrüßt, dass die Bürgerbeauftragte die nachhaltige Mobilität nach wie vor fördert, und zwar durch einen Pauschalbeitrag für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsträger, den 67 % der infrage kommenden Bediensteten (bis Besoldungsgruppe AST8/AD8) im Jahr 2024 erhalten haben, die Organisation jährlicher Termine für die Fahrradwartung und die regelmäßige Beteiligung des Personals an den interinstitutionellen Rad- und Laufwettbewerben; stellt fest, dass die Zahl der Pkw-Parkplätze nach wie vor begrenzt ist, während die Fahrradinfrastruktur weiter verbessert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>nimmt mit Zufriedenheit die Bemühungen der Bürgerbeauftragten zur Kenntnis, die reisebedingten Emissionen zu verringern, indem systematisch Videokonferenzen und digitale Lösungen als Alternativen zu Dienstreisen gefördert werden und dem Reisen per Zug Vorrang vor dem Reisen per Flugzeug eingeräumt wird; fordert die Bürgerbeauftragte auf, bei ihrem Risikomanagement und ihren Sensibilisierungsmaßnahmen Nachhaltigkeitsaspekte weiterhin zu berücksichtigen und dabei ihrem operativen Ziel für 2024 hinsichtlich der Förderung der ökologischen und der sozialen Verantwortung zu folgen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interinstitutionelle Zusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>begrüßt die finanziellen und administrativen Einsparungen, die durch die interinstitutionelle Zusammenarbeit erzielt wurden, insbesondere die breite Palette von Dienstleistungsvereinbarungen, die die Bürgerbeauftragte mit dem Parlament und der Kommission für verschiedene Bereiche geschlossen hat, und die Beteiligung an interinstitutionellen Vergabeverfahren; begrüßt die im Oktober 2024 erfolgte Formalisierung der Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und der Bürgerbeauftragten im Bereich der Cybersicherheit, wobei eine überarbeitete interinstitutionelle Vereinbarung geschlossen wurde, in deren Rahmen das Parlament der Bürgerbeauftragten weiterhin wirksam im Bereich der Cybersicherheit zur Seite stehen kann; betont, dass eine solche Zusammenarbeit von wesentlicher Bedeutung ist, um Doppelstrukturen zu vermeiden und für eine effiziente Nutzung der Ressourcen der Union zu sorgen; fordert die Bürgerbeauftragte auf, dafür zu sorgen, dass regelmäßige und an aktuelle Entwicklungen angepasste Schulungen zur Cybersicherheit für alle Bediensteten angeboten werden, um weiterhin für ein hohes Maß an Sensibilisierung und Resilienz gegenüber sich wandelnden Cyberbedrohungen zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>zollt der Bürgerbeauftragten Anerkennung für ihre gute Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und dem Rechnungshof, die 2024 in Form von Treffen und Aussprachen zwischen der Bürgerbeauftragten, den Mitgliedern des Rechnungshofs und dem Generaldirektor des OLAF stattfand; stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte auch auf einer Konferenz des Rechnungshofs über die Transparenz der Einziehung von Unionsmitteln gesprochen hat; stellt ferner fest, dass die Bürgerbeauftragte den zuständigen Ausschüssen des Parlaments im Jahr 2024 die Ergebnisse wichtiger Untersuchungen vorgelegt und ihre gute Zusammenarbeit mit den nationalen und regionalen Bürgerbeauftragten über das Anfrageverfahren fortgesetzt hat, in dessen Rahmen die Mitglieder des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten Fragen zum Unionsrecht stellen können, die sich während ihrer Untersuchungen ergeben haben, und die Bürgerbeauftragte von den Organen der Union Sachverständigenantworten erhält; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Bürgerbeauftragte 2024 ein Webinar des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten zu verschiedenen Themen organisiert hat, darunter die Umsetzung der EU-Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern und Fragen im Zusammenhang mit der Freizügigkeit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass sich die Bürgerbeauftragte und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hauptsächlich anlassbezogen und auf informeller Basis abstimmen, um bei Bedarf rasch und effektiv zusammenarbeiten zu können; stellt ferner mit Zufriedenheit fest, dass die Bürgerbeauftragte und der EDSB über eine Vereinbarung verfügen, um ihre jeweiligen Zuständigkeiten bei der Bearbeitung von Beschwerden zu regeln und doppelte Verfahren zu vermeiden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>begrüßt, dass die Bürgerbeauftragte im Jahr 2024 bei wichtigen Untersuchungen weiterhin eng mit den einschlägigen Ausschüssen des Parlaments (Petitionsausschuss, Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und Unterausschuss Menschenrechte) zusammengearbeitet hat, indem sie die Arbeit entweder direkt in Ausschusssitzungen vorgestellt oder den Ausschussvorsitzen Informationen übermittelt hat; betont, dass die von der Bürgerbeauftragten durchgeführten strategischen Initiativen und Untersuchungen eine wesentliche Rolle für die Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht der Verwaltung der Union spielen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kommunikation</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass die Gesamtmittel für Kommunikations- und Werbemaßnahmen (Veröffentlichungen, Organisation von Veranstaltungen, digitale Kommunikation usw.) um etwa 38 % von 155 200 EUR im Jahr 2023 auf 96 515 EUR im Jahr 2024 gesunken sind; betont, dass die Mittelzuweisungen zwar strategisch und ergebnisorientiert sein müssen, die Bürgerbeauftragte sich jedoch weiterhin darauf konzentrieren sollte, die Öffentlichkeit über ihr Mandat zu informieren, und über ausreichende Kommunikationskapazitäten insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger verfügen sollte, die sich mit Anliegen auf Unionsebene an sie wenden; fordert die Bürgerbeauftragte auf, eine Umschichtung der eingesparten Mittel in Betracht zu ziehen, um die erforderliche Sichtbarkeit und Reichweite sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>nimmt die Bemühungen der Bürgerbeauftragten zur Kenntnis, transparente Informationen bereitzustellen und Daten (einschließlich Statistiken über die Fallzahl) in einem informativen und benutzerfreundlichen Format auf ihrer Website zu veröffentlichen; begrüßt, dass auf der Website ein Zeitplan für alle Untersuchungen im Zusammenhang mit Beschwerden veröffentlicht wird, der sowohl Informationen zu vergangenen als auch zu künftigen wichtigen Etappen jeder einzelnen Untersuchung umfasst;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen und dem Jahresbericht, dass die Bürgerbeauftragte ihre Öffentlichkeitsarbeit 2024 durch die Einrichtung von Konten auf Threads und Bluesky ausgeweitet und damit ihre Präsenz in den sozialen Medien breiter aufgestellt hat; stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte im Jahr 2024 durch gezielte Kampagnen in den sozialen Medien und entsprechende Web-Storys erneut wichtige Themenbereiche ins Blickfeld gerückt hat, wobei es bei der Kommunikation vorrangig um Ethiknormen innerhalb der Organe der Union ging; begrüßt, dass die neu gewählte Bürgerbeauftragte gemäß dem Folgebericht ihr vorrangiges strategisches Ziel darin sieht, die Bürgerinnen und Bürger zu stärken, was gezielte Kommunikationsmaßnahmen umfasst, damit diejenigen, die die Dienste der Bürgerbeauftragten in Anspruch nehmen müssen, ihre Rechte kennen und die Dienste der Bürgerbeauftragten auch nutzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>begrüßt den regelmäßigen Newsletter der Bürgerbeauftragten „EO express“, der plattformübergreifend beworben wird und die Abonnenten auf dem Laufenden hält; hebt hervor, dass die Bürgerbeauftragte an einer Vielzahl von Veranstaltungen teilgenommen hat, die von der Union und internationalen Einrichtungen organisiert wurden, und häufig Interviews in den Medien gegeben hat, um ihr Mandat zu erläutern, zu erklären, welche Arten von Beschwerden sie bearbeiten kann, und die Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren, wann sie die Unterstützung der Bürgerbeauftragten in Anspruch nehmen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen mit Zufriedenheit, dass die Website der Bürgerbeauftragten so gestaltet ist, dass sie den Normen und Leitlinien der Union für Barrierefreiheit entspricht und den Nutzern ein inklusives und barrierefreies Online-Umfeld bietet, das mit verschiedenen Funktionen für die Barrierefreiheit ausgestattet ist; stellt fest, dass eine im Jahr 2025 durchgeführte Prüfung der Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit der Website der Bürgerbeauftragten ergab, dass die Anforderungen durchschnittlich zu fast 90 % erfüllt wurden; fordert die Bürgerbeauftragte auf, diesen Aspekt weiterhin regelmäßig zu prüfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>begrüßt die anhaltende Aufmerksamkeit der Medien mit rund 5 000 Artikeln, in denen auf die Arbeit der Bürgerbeauftragten im Jahr 2024 Bezug genommen wurde; stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte das öffentliche Engagement in erster Linie anhand des Wachstums in den sozialen Medien und der Besucherzahlen auf der Website misst, wobei die Zahl der Follower im Laufe des Jahres stetig gestiegen ist; stellt fest, dass die Instagram-, LinkedIn- und X-Konten der Bürgerbeauftragten insgesamt 9 186 zusätzliche Follower gewonnen haben und damit die Ziele für die Aktivitäten in den sozialen Medien im Jahr 2024 sowie in Bezug auf die Nutzerzahlen der Website übertroffen wurden; betont, dass es wichtig ist, der externen Kommunikation weiterhin Vorrang einzuräumen, um die Öffentlichkeit für das Mandat der Bürgerbeauftragten und die Dienstleistungen, die sie für die Unionsbürgerinnen und -bürger erbringt, zu sensibilisieren;</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>