<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0134</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2024: Gesamthaushaltsplan der EU – Europäischer Datenschutzbeauftragter</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0057/2026 - Berichterstatter: Pasquale Tridico)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter (2025/2154(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/207, 22.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/budget/2024/207/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 (COM(2025)0359 – C10-0154/2025)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/4944, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4944/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Datenschutzbeauftragten für das Jahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zusammen mit den Antworten der Organe<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5409, 8.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5409/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 266, 267 und 268,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 54,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0057/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Europäischen Datenschutzbeauftragten Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Datenschutzbeauftragten, dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, dem Rechnungshof, sowie dem Gerichtshof der Europäischen Union, der Europäischen Bürgerbeauftragen und dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter, sind (2025/2154(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0057/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass es die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Einrichtungen der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Datenschutz ein durch das Unionsrecht geschütztes und in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankertes Grundrecht ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass in Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt ist, dass die Einhaltung der Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten von einer unabhängigen Behörde überwacht wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass in der Verordnung (EU) 2018/1725 die Einrichtung einer unabhängigen Behörde, des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB), vorgesehen ist, die für den Schutz und die Gewährleistung des Rechts auf Datenschutz und Privatsphäre zuständig ist und dafür sorgen soll, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union dem Datenschutz einen hohen Stellenwert beimessen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass der EDSB seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den anderen Datenschutzbehörden als Teil des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) wahrnimmt und dem öffentlichen Interesse dient und sich dabei von den Grundsätzen der Unparteilichkeit, der Integrität, der Transparenz und der Pragmatik leiten lässt und die Rechtsvorschriften der EU achtet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bürgerinnen und Bürger der Union ein digitales Umfeld benötigen, das nicht von undurchsichtigen Interessen kontrolliert wird, sowie Initiativen, die die digitale Souveränität fördern und sicherstellen, dass bei der Daten-Governance in der Union der Mensch – und nicht Unternehmen oder nicht rechenschaftspflichtige Systeme – im Mittelpunkt steht;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass der Haushalt des EDSB unter die MFR-Rubrik 7 „Europäische öffentliche Verwaltung“ fällt, die sich 2024 auf insgesamt 13,3 Mrd. EUR belief, was 6,9 % der EU-Ausgaben entspricht; stellt fest, dass der Haushalt des EDSB 0,18 % der Mittel der MFR-Rubrik 7 ausmacht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2024 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) eine Stichprobe von 70 Vorgängen geprüft hat, die unter die Rubrik „Europäische öffentliche Verwaltung“ fallen, was die gleiche Anzahl an Vorgängen ist wie im Jahr 2023; stellt zudem fest, dass dem Rechnungshof zufolge die Verwaltungsausgaben Ausgaben für Personal umfassen, einschließlich der Ausgaben für Ruhegehälter, die im Jahr 2024 etwa 69 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausmachten, sowie die Ausgaben für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie, und dass seine langjährige Arbeit zeigt, dass diese Ausgaben insgesamt risikoarm sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass zwar 16 (23 %) der 70 Vorgänge Fehler aufwiesen, der Rechnungshof jedoch auf der Grundlage der drei quantifizierten Fehler zu der Einschätzung gelangte, dass die Fehlerquote unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle lag; weist darauf hin, dass im Bericht des Rechnungshofs keine spezifischen Probleme in Bezug auf den EDSB festgestellt wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass sich der endgültig erlassene Haushalt des EDSB für das Jahr 2024 auf 24 329 460 EUR belief, was gegenüber 2023 (22 711 559 EUR) einem Anstieg von 7,12 % entspricht; stellt fest, dass die Mittel des Haushalts des EDSB auch die Arbeit des unabhängigen Sekretariats des EDSA abdecken; entnimmt dem Jahresbericht des EDSB für 2024 (im Folgenden „Jahresbericht“), dass sich der festgestellte Haushalt des EDSB im Jahr 2024 auf 8,36 Mio. EUR belief (gegenüber 7,67 Mio. EUR im Jahr 2023);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Überwachung und Planung in Bezug auf die Haushaltsmittel des EDSB im Haushaltsjahr 2024 bei den Mitteln für Verpflichtungen für das laufende Jahr zu einer Haushaltsvollzugsquote von 96 % im Jahr 2024 geführt haben (somit blieb die Quote gegenüber 2023 unverändert); entnimmt dem Bericht über die Jahresrechnung 2024 des EDSB außerdem, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen für das laufende Jahr 84 % betrug (wie im Jahr 2023); entnimmt den Antworten des EDSB auf den Fragebogen des Haushaltskontrollausschusses für die Haushaltsentlastung 2023 (im Folgenden „Fragebogen“), dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen im Jahr 2024 insgesamt 91,88 % betrug und somit höher als im Jahr 2023 (91,33 %) ausfiel;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt ferner fest, dass sich der Betrag der von 2024 auf 2025 übertragenen Mittel (C8) auf 2 649 943 EUR bzw. 10,89 % des Gesamthaushalts für 2024 gegenüber 2 517 942 EUR bzw. 11,08 % des Gesamthaushalts für 2023 belief; stellt fest, dass die Ausführungsquote des C8-Haushalts im Jahr 2024 77,37 % betrug (gegenüber 76,65 % im Jahr 2023);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass die durchschnittliche Zahlungsdauer im Jahr 2024 20 Tage betrug, verglichen mit 19 Tagen im Jahr 2023, wobei 96,87 % der Zahlungen fristgerecht abgewickelt wurden (gegenüber 92,73 % im Jahr 2023); weist darüber hinaus darauf hin, dass die Zahl der Zahlungen von 1 335 im Jahr 2023 auf 1 440 im Jahr 2024 gestiegen ist; stellt fest, dass der EDSB im Jahr 2024 aufgrund des parallelen Betriebs zweier unterschiedlicher IT-Systeme (SUMMA der Kommission und ABAC des EDSB) mit technischen Schwierigkeiten konfrontiert war, die eine manuelle Neueingabe sowie weitere manuelle Eingriffe erforderlich machten; stellt fest, dass die Einführung von SUMMA beim EDSB für das Jahr 2026 vorgesehen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt auf der Grundlage des Fragebogens fest, dass der Gesamtetat des EDSB für Dienstreisen um 17,86 % von 323 421 EUR im Jahr 2023 auf 265 630 EUR im Jahr 2024 gesunken ist, was auf einen Rückgang der Reise- und damit verbundenen Kosten infolge einer verstärkten Teilnahme an Sitzungen in Fern- und Hybridformaten zurückzuführen ist; entnimmt dem Jahresbericht ferner, dass auch die Zahl der Dienstreisen des Personals von 246 im Jahr 2023 auf 218 im Jahr 2024 zurückgegangen ist; stellt fest, dass im Rahmen dieses Budgets im Jahr 2024 ein Betrag von 38 418 EUR für 23 Dienstreisen des Datenschutzbeauftragten vorgesehen war, gegenüber 33 000 EUR für 24 Dienstreisen im Jahr 2023, was hauptsächlich auf den Ort wichtiger Sitzungen und Veranstaltungen zurückzuführen ist, an denen der Datenschutzbeauftragte teilnehmen musste, darunter mehrere Dienstreisen in die Vereinigten Staaten und nach Mexiko im Jahr 2024; stellt mit Besorgnis fest, dass der Datenschutzbeauftragte im Hinblick auf Dienstreisen in das Herkunftsland hochrangiger Amtsträger im Jahr 2024 lediglich drei Dienstreisen nach Polen (von insgesamt 23) unternommen hat, während der Generalsekretär des EDSB neun Dienstreisen nach Spanien durchgeführt hat (von insgesamt 15); betont, dass der EDSB noch keine Angaben zu der Zahl der von den Veranstaltern oder anderen Dritten finanzierten Dienstreisen vorgelegt hat, wodurch sich die Transparenz der Ausgaben des EDSB für Dienstreisen verringert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt auf der Grundlage des Fragebogens fest, dass der EDSB im Zusammenhang mit dem unrechtmäßigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine inflationsbedingten Belastungen bei Verträgen und Dienstleistungen begegnet ist, indem er im Laufe des Jahres die Kostenschätzungen überarbeitet und Ressourcen durch Mittelübertragungen gemäß Artikel 29 Absätze 1 und 4 der Haushaltsordnung umgeschichtet hat, wobei Vorsorgemargen vorgesehen und Prioritäten neu bewertet wurden, um die Durchführung der Kernprozesse des EDSB sicherzustellen; fordert den EDSB auf, nach wie vor regelmäßige Überprüfungen vorzunehmen, um Bereiche mit Ausführungsdefiziten zu ermitteln und im Laufe des Jahres erforderlichenfalls Mittel umzuschichten; stellt fest, dass alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU ihr Haushaltsmanagement verbessern müssen, indem sie bei der Vergabe von Verträgen an Dienstleister auch die Preisvolatilität, insbesondere im Energiesektor, berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB 66 Vergabeverfahren eingeleitet und abgeschlossen hat, von denen 45 von sehr geringem Wert waren, zwei als Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung durchgeführt wurden, neun spezifische Verträge zur Erstellung einer Liste einzelner Sachverständiger betrafen und ein Rahmenvertrag über 200 000 EUR mit PricewaterhouseCoopers geschlossen wurde; stellt fest, dass der überwiegende Teil der vom EDSB geschlossenen Verträge mit kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen von Vergabeverfahren von sehr geringem oder geringem Wert geschlossen wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Internes Management, Leistung und interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB neun wesentliche Leistungsindikatoren (KPI) verwendet hat, um seine Leistung im Jahr 2024 im Einklang mit den wichtigsten Zielen der Strategie 2020-2024 des EDSB, die im Rahmen des jährlichen Managementplans umgesetzt wird, zu überwachen; entnimmt dem Jahresbericht, dass der EDSB die Zielvorgaben in Bezug auf alle KPI erreicht oder übertroffen hat, mit Ausnahme eines Leistungsindikators (der Zahl der Follower des EDSB in bestimmten sozialen Medien);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB verschiedene Aufgaben wahrnimmt, unter anderem als Datenschutzaufsichtsbehörde sowie – seit dem 1. August 2024 – als benannte Stelle, benannte Behörde und Marktüberwachungsbehörde, die für die Überwachung und Durchsetzung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj).</FIELD></FOOTNOTE> gegenüber den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zuständig ist, wobei der EDSB seine Durchsetzungsbefugnisse in dieser letztgenannten Funktion erst ab dem 2. August 2026 ausüben wird; nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass der EDSB in diesem Zusammenhang an den Governance-Strukturen und Verfahrensrahmen gearbeitet hat, die für die Wahrnehmung seiner neuen Aufgaben und Befugnisse als Marktüberwachungsbehörde gemäß der Verordnung (EU) 2024/1689 erforderlich sind, indem er unter anderem im Jahr 2024 ein Netz von KI-Korrespondenten eingerichtet hat, an dem – trotz freiwilliger Teilnahme – alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union beteiligt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Rolle des EDSB durch neue Gesetzgebungsakte gestärkt wurde, darunter etwa die Verordnung (EU) 2024/1689, der zufolge der EDSB die Zuständigkeit für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union erhält, für die ihm weitere Aufgaben übertragen wurden; stellt fest, dass der EDSB am 1. Oktober 2024 zur Bewältigung seiner neuen Aufsichtsaufgaben ein KI-Referat eingerichtet hat, das im Jahr 2024 aus zwei intern versetzten Personen bestand; entnimmt dem Fragebogen, dass dem EDSB ab 2025 für dieses Referat ein Budget zur Verfügung steht, das zwei Planstellen und fünf Vertragsbedienstetenstellen abdeckt, für die Einstellungsverfahren durchgeführt wurden; entnimmt jedoch dem Fragebogen, dass der EDSB der Auffassung ist, dass diese Ressourcen weiterhin nicht ausreichen, um die neuen Aufgaben zu erfüllen, was insbesondere für die Aufsicht über KI-Systeme in den Bereichen Grenzkontrolle, Migration, Justiz und Strafverfolgung oder die in Artikel 57 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1689 vorgesehene Einrichtung eines KI-Reallabors für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gilt; entnimmt dem Follow-up-Bericht des EDSB zu der Entschließung des Parlaments zur Umsetzung des Haushalts des EDSB für das Jahr 2023 (der „Follow-up-Bericht“) ferner, dass der EDSB auch aufgrund haushaltsbedingter Einschränkungen im Jahr 2024 keine Machbarkeitsstudie zu künstlicher Intelligenz einleiten konnte; weist erneut darauf hin, dass der EDSB bei der Erfüllung seiner Pflichten im Rahmen seines Mandats mit den Organen und sonstigen Stellen der Union zusammenarbeiten sollte, um kostspielige Gerichtsverfahren zu verhindern; weist darauf hin, dass das Parlament bereits in seinem Entlastungsbeschluss 2023 davor gewarnt hat, dass die schrittweise Ausweitung des Mandats des EDSB die Gefahr birgt, dass seine verfügbaren Ressourcen nicht ausreichen; unterstreicht, dass es wichtig ist, dem EDSB finanzielle Mittel in ausreichender Höhe und genügend Personal zur Verfügung zu stellen, damit er KI-Systeme in Bereichen mit hohem Risiko wirksam überwachen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt im Hinblick auf die Technologieüberwachung und -vorausschau fest, dass sich der EDSB im Jahr 2024 über sein Referat für Technologie und Datenschutz auf künstliche Intelligenz konzentriert hat; nimmt in diesem Zusammenhang einige der vom EDSB behandelten Themen zur Kenntnis, darunter: – die Verarbeitung von Neurodaten durch Neurotechnologien, behandelt im „TechDispatch zu Neurodaten“, den der EDSB gemeinsam mit der spanischen Datenschutzaufsichtsbehörde im Juni 2024 veröffentlicht hat, sowie – automatisierte Entscheidungsfindung und deren menschliche Aufsicht, die im Rahmen eines thematischen Seminars behandelt wurden, das im September 2024 gemeinsam mit der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) und der Universität Karlstad organisiert wurde; nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass der EDSB im November 2024 seine vierte Techsonar-Initiative veröffentlicht hat, die sich auf sechs KI-Trends konzentrierte, nämlich: Abruf-erweiterte Generierung, KI auf Endgeräten, maschinelles Verlernen, multimodale KI, skalierbare Aufsicht und neuro-symbolische KI; unterstreicht, dass es wichtig ist, dass der EDSB das für die Durchsetzung seiner Befugnisse gemäß der Verordnung (EU) 2024/1689 erforderliche Wissen aufbaut, sobald die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union beginnen, neu entstehende Technologien zur Verarbeitung personenbezogener Daten einzusetzen; stellt darüber hinaus fest, dass der EDSB im Jahr 2024 erste Leitlinien für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union veröffentlicht hat, um die Einhaltung des Datenschutzes beim Einsatz generativer KI-Systeme sicherzustellen, sowie drei aufsichtsrechtliche Stellungnahmen zur Nutzung von KI-Instrumenten durch Europol und Eurojust;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Zahl der Beschwerden von Jahr zu Jahr stetig zunimmt, wobei sich der Großteil der Beschwerden auf die Kommission bezieht und von Bediensteten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union eingereicht wird; stellt fest, dass im Jahr 2024 beim EDSB 663 Beschwerden (202 mehr als im Jahr 2023) eingegangen sind, von denen 108 zulässig und 555 unzulässig waren; stellt fest, dass der EDSB in 77 von 108 im Jahr 2024 eingegangenen zulässigen Beschwerdefällen eine abschließende Entscheidung, Stellungnahme oder Antwort erlassen hat (was einem Anstieg von 33 % gegenüber dem Jahr 2023 entspricht) und auf alle unzulässigen Beschwerden geantwortet hat; stellt fest, dass von allen im Jahr 2024 eingegangenen zulässigen Beschwerden 48 Fälle im Jahr 2024 abgeschlossen wurden, was einen Rückgang gegenüber 55 abgeschlossenen Fällen im Jahr 2023 darstellt; stellt fest, dass zum Ende des Jahres 2024 insgesamt 104 zulässige Beschwerden anhängig waren (gegenüber 71 Fällen im Jahr 2023), einschließlich der vor 2024 eingereichten Beschwerden; nimmt die Bemühungen des EDSB zur Verringerung der hohen Zahl an Beschwerden zur Kenntnis und ermutigt ihn, die Bearbeitung von Beschwerden weiter zu straffen, indem er beispielsweise ein gemeinsames Verständnis der Beschwerdebehandlungsverfahren mit den nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden anstrebt, insbesondere im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht, in dem Untersuchungen komplex und langwierig sind; stellt fest, dass der EDSB im Jahr 2024 insgesamt 125 Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten erhalten hat, gegenüber 77 Meldungen im Jahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert den EDSB nachdrücklich auf, seine KPI zu überdenken und dafür zu sorgen, dass sie die Bearbeitung von Beschwerden abdecken und dass in ihnen – ähnlich wie bei der Europäischen Bürgerbeauftragten – Ziele für die Bearbeitung von Beschwerden und Untersuchungen festgelegt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>betont, dass die Konsultations- und Beratungstätigkeit des EDSB im Gesetzgebungsverfahren der Union eine wichtige Rolle spielt, und zwar nicht nur in der frühen Phase der Ausarbeitung der Gesetzgebungsvorschläge der Kommission, sondern auch durch die Abgabe von Stellungnahmen oder Kommentaren zu Kompromissänderungsanträgen im Rahmen von Trilog-Verhandlungen auf Ersuchen des Parlaments und seiner Ausschüsse; stellt fest, dass der EDSB gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 auf 97 förmliche legislative Konsultationen (80 im Jahr 2023) reagiert hat, wobei er 2024 mit 25 Stellungnahmen (54 im Jahr 2023), 45 förmlichen Kommentaren (26 im Jahr 2023) und 27 informellen Kommentaren (34 im Jahr 2023), die als Reaktion auf Ersuchen um legislative Konsultation an die Kommission und die beiden gesetzgebenden Organe gerichtet waren, beratend tätig war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass der EDSA eine Schlüsselrolle bei der Harmonisierung von Leitlinien, Verfahren, Durchsetzungsprozessen und -praktiken der Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten spielt; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der EDSA im Jahr 2024 keine verbindliche Entscheidung getroffen, 28 Kohärenzstellungnahmen abgegeben, zwei neue Leitlinien angenommen, vier Stellungnahmen zu legislativen Entwicklungen veröffentlicht sowie mehrere Programme zur Durchsetzungszusammenarbeit umgesetzt und koordiniert hat; stellt ferner fest, dass der EDSA das Sekretariat des Ausschusses für die Koordinierte Aufsicht stellt, einer Gruppe nationaler Aufsichtsbehörden und des EDSB, die die koordinierte Aufsicht über die IT-Großsysteme der Union sicherstellt, wobei diese Aufsicht im Jahr 2024 auf das Visa-Informationssystem ausgeweitet wurde, neben den vorbereitenden Arbeiten für die Aufsicht über das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass der EDSB verschiedene Verfahrensinstrumente und -strategien entwickelt hat, um seine Untersuchungsverfahren im Jahr 2024 zu verbessern; lobt in diesem Zusammenhang den EDSB dafür, dass er im Jahr 2024 seine Geschäftsordnung geändert hat, wobei das Überprüfungsverfahren durch eine vorläufige Bewertung ersetzt wurde, um das Recht aller beteiligten Parteien auf Gehör zu wahren; stellt fest, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union seit Juli 2024 die Möglichkeit haben, ihre Standpunkte zur vorläufigen Bewertung darzulegen, bevor der EDSB eine Entscheidung trifft, die sie benachteiligen könnte; stellt fest, dass diese Verfahrensgarantien zu einer fairen und zeitnahen Bearbeitung von Beschwerden und Untersuchungen beitragen; stellt fest, dass der EDSB im Jahr 2024 zudem die Untersuchungsmethoden überprüft, ein Handbuch zum Aktenzugang entwickelt, die Prozessvorbereitung für Gerichtsverfahren verbessert, das interne Handbuch zur Bearbeitung von Beschwerdefällen aktualisiert sowie die Verfahren zur Aufzeichnung und Transkription von Anhörungen verbessert hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>entnimmt dem Jahresbericht und dem Follow-up-Bericht, dass der EDSB der Verarbeitung von Daten von Kindern, insbesondere im Zusammenhang mit der Strafverfolgung, besondere Aufmerksamkeit widmet; stellt fest, dass eine der vom EDSB im Jahr 2024 durchgeführten Prüfungen die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern in Forschungsprojekten betraf, die von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission in Spanien verwaltet werden, insbesondere im Hinblick auf die Interaktion zwischen Kindern und Robotern; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der EDSB im Oktober 2024 am Runden Tisch der Datenschutzaufsichtsbehörden der G7 in Rom teilgenommen hat, bei dem die Datenschutzaufsichtsbehörden eine „Erklärung zu KI und Kindern“ abgegeben haben, in der nachdrücklich Maßnahmen gefordert werden, mit denen die Privatsphäre von Kindern geschützt und dafür Sorge getragen wird, dass das Vertrauen in KI steigt und die besonders Schutzbedürftigen geschützt werden; weist darauf hin, dass der EDSB eine gezielte Inspektion der Verarbeitung von Daten über Minderjährige unter 15 Jahren durch Europol durchgeführt hat, die als Verdächtige geführt wurden; würdigt, dass der EDSB festgestellt hat, dass das allgemeine Verfahren für die Bewertung der von Partnern bereitgestellten Informationen über Minderjährige (auch über Minderjährige unter 15 Jahren) klar und gut entwickelt ist; stellt fest, dass Europol im Inspektionsbericht des EDSB aufgefordert wird, die eigene Bewertung der Rechtmäßigkeit der erhaltenen Daten fortzusetzen, und hervorgehoben wird, dass Europol bei der Verarbeitung von Daten von Minderjährigen, die einer Straftat verdächtigt werden, prüfen muss, ob die Verarbeitung unbedingt notwendig ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union den EDSB um Orientierungshilfe in Bezug auf geplante Verarbeitungsvorgänge und den Datenschutz ersuchen können; stellt fest, dass der EDSB bei 26 Konsultationen und 26 aufsichtlichen Stellungnahmen Ratschläge zu verschiedenen Themen erteilt hat; stellt insbesondere fest, dass der EDSB im Dezember 2024 eine aufsichtliche Stellungnahme zum Plan des Parlaments veröffentlicht hat, biometrische Verfahren zur Bestätigung der Anwesenheit der Mitglieder für die Auszahlung der Tagegelder einzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB im Jahr 2024 vier Untersuchungen und zwei Voruntersuchungen durchgeführt hat, was einen Rückgang gegenüber 2023 darstellt; stellt fest, dass die bemerkenswertesten Fälle eine Voruntersuchung zur automatisierten Entscheidungsfindung bei der Auswahl von Praktikanten, eine Untersuchung zur Nutzung von Microsoft 365 durch die Kommission sowie eine Voruntersuchung zum Profiling im Zusammenhang mit Anträgen auf Zugang zu Dokumenten waren; stellt in Bezug auf die Nutzung von Microsoft 365 durch die Kommission fest, dass die Untersuchung mehrere Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2018/1725 ergeben hat, die den EDSB veranlasst haben, die Kommission anzuweisen, sämtliche Datenübermittlungen an Microsoft und dessen verbundene Unternehmen außerhalb der Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bis zum 9. Dezember 2024 auszusetzen; fordert den EDSB auf, die Entlastungsbehörde über das Ergebnis der Folgemaßnahmen im Hinblick auf die Einhaltung der Empfehlungen des EDSB durch die Kommission in diesem Fall zu unterrichten; stellt ferner fest, dass der EDSB im Jahr 2024 fünf Untersuchungen zu den Website-Praktiken der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union fortgeführt hat, wobei der Schwerpunkt auf Komponenten von Drittanbietern und Einwilligungsanfragen lag; stellt fest, dass der EDSB im Jahr 2024 drei Prüfungen mit Vor-Ort-Besuchen zu Themen wie der Verarbeitung von Gesundheitsdaten, Aufbewahrungsfristen und Forschungsvorhaben mit Minderjährigen durchgeführt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass der EDSB im Jahr 2022 beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine Klage auf Nichtigerklärung zweier Bestimmungen der geänderten Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates (ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 53, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/794/oj).</FIELD></FOOTNOTE> erhoben hat, die später vom EuGH abgewiesen wurde, woraufhin der EDSB in der Rechtssache T-578/22<FOOTNOTE><FIELD> Beschluss des Gerichts vom 6. September 2023, Europäischer Datenschutzbeauftragter gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union, T-578/22, ECLI:EU:T:2023:522.</FIELD></FOOTNOTE> Berufung beim Gericht der Europäischen Union eingelegt hat, da er der Auffassung ist, dass die aufgeworfenen Fragen auf höchster Ebene geklärt werden sollten; entnimmt dem Follow-up-Bericht, dass sich der EDSB zu diesem Berufungsverfahren nicht äußert, da das Verfahren noch anhängig ist; weist darauf hin, dass die Befassung des EuGH mit Rechtsfragen durch den EDSB in seiner Aufsichtsfunktion nicht als Beeinträchtigung der loyalen Zusammenarbeit und der guten Beziehungen zwischen dem EDSB und den von ihm beaufsichtigten Einrichtungen angesehen werden sollte; stellt jedoch fest, dass dadurch Zweifel an der Position des EDSB in Bezug auf die Rolle des Europäischen Parlaments und des Rates als gesetzgebende Organe aufkommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, dass die im Jahr 2024 durchgeführte Bewertung der EDSB-Standards für die interne Kontrolle ein zufriedenstellendes Niveau der internen Kontrolle bestätigt hat, wobei alle 14 Standards vorhanden waren und funktionierten; stellt fest, dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt wurde, um die Ergebnisse zu analysieren und Verbesserungen vorzuschlagen, etwa in den Bereichen Aus- und Weiterbildung sowie Wissens- und Dokumentenmanagement; stellt auf der Grundlage des Fragebogens fest, dass der aktualisierte Risikomanagementrahmen des EDSB eine strukturierte Nachverfolgung eingeführt hat, auf deren Grundlage der EDSB sicherstellen kann, dass Maßnahmen zur Risikominderung wirksam bleiben und kontinuierlich überwacht werden; stellt ferner fest, dass der EDSB sein Verfahren für Ex-post-Kontrollen aktualisiert hat, die nun risikobasiert sind, und die Kontinuität der Geschäftstätigkeit sowie den Prüfpfad durch die Integration des ARES-Systems, Schulungen und verbesserte Wissensmanagementprozesse gestärkt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt auf der Grundlage des Fragebogens fest, dass der Interne Auditdienst der Kommission im Jahr 2024 eine Prüfung zur Governance der vom Parlament für den EDSB erbrachten IT-Dienste eingeleitet hat, aus der zwei Empfehlungen hervorgingen, die derzeit vom EDSB umgesetzt werden; stellt in Bezug auf eine Prüfung aus dem Jahr 2023 zu dem Thema „Methodik für die Planung der Prüfungen des EDSB“ fest, dass eine der beiden vom IAS ausgesprochenen Empfehlungen umgesetzt wurde, während die Umsetzung der anderen Empfehlung (zur Ausgestaltung der Methodik für die Erstellung des Auditplans des EDSB) auf den Zeitpunkt der Ernennung des neuen Datenschutzbeauftragten verschoben wurde; fordert den EDSB auf, die Entlastungsbehörde über die in dieser Angelegenheit erzielten Fortschritte zu unterrichten, und weist darauf hin, dass der EDSB die von ihm geprüften Stellen hinsichtlich der Durchführbarkeit und Eignung der geplanten Empfehlungen konsultieren sollte, damit diese Empfehlungen anschließend rasch, wirksam und klug von der geprüften Stelle umgesetzt werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Humanressourcen, Gleichstellung und Wohlbefinden des Personals</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB Ende 2024 insgesamt 137 Mitarbeiter beschäftigte, gegenüber 129 im Jahr 2023; weist darauf hin, dass der EDSB 55 Vertragsbedienstete gemäß Artikel 3b der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (gegenüber 50 Vertragsbediensteten im Jahr 2023) und neun Bedienstete auf Zeit gemäß Artikel 2 Buchstaben b und c (gegenüber sieben Bediensteten auf Zeit im Jahr 2023) beschäftigt und 2023 die Dienste von 10 externen Dienstleistern in Anspruch genommen hat, die im Jahr 2023 intern beschäftigt waren (gegenüber 12 Externen im Jahr 2022); fordert den EDSB auf, darüber nachzudenken, wie die Zahl der Vertragsbediensteten zugunsten unbefristeter Verträge verringert werden kann, um die Bindung von Fachkräften und die Kontinuität der Geschäftstätigkeit sicherzustellen; stellt fest, dass im Jahr 2024 unter den Mitarbeitern des EDSB 23 Staatsangehörigkeiten aus den Mitgliedstaaten vertreten waren (wie auch im Jahr 2023), was trotz der Überrepräsentation von fünf und der Unterrepräsentation von anderen Staatsangehörigkeiten für eine derart kleine Einrichtung ein ausgezeichnetes Ergebnis darstellt; fordert den EDSB nachdrücklich auf, seine Bemühungen um eine ausgewogene Vertretung der Staatsangehörigen aller Mitgliedstaaten unter seinen Bediensteten fortzusetzen, insbesondere auf Managerebene, auch durch seine Einstellungspolitik;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt fest, dass es 2024 mit 98,80 % eine hohe Stellenbesetzungsquote gab (gegenüber 95,65 % im Jahr 2023), aber auch eine hohe Fluktuationsquote von 12 % (gegenüber 13 % im Jahr 2023); stellt fest, dass die meisten der Stellen deshalb unbesetzt blieben, weil sich keine geeigneten Bewerber fanden; nimmt zur Kenntnis, dass bei den Einstellungs- und Auswahlverfahren Probleme festgestellt wurden; stellt mit Zufriedenheit auf der Grundlage des Follow-up-Berichts fest, dass der EDSB diesen Herausforderungen durch die Ausarbeitung einer umfassenden Strategie zur Bindung von Personal und zur Gewinnung von Talenten begegnet ist, die Anfang 2025 angenommen wurde und kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Bindung erfahrener Mitarbeiter, zur Minderung von Fluktuationsrisiken und zur Steigerung der Attraktivität des EDSB als Arbeitgeber vorsieht; fordert den EDSB auf, die Einstellungsverfahren unter uneingeschränkter Achtung der Grundsätze der Verdienste, der Transparenz und der Gleichbehandlung weiter zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>stellt im Hinblick auf die Geschlechteraufteilung beim EDSB fest, dass im Jahr 2024 63 % des Personals Frauen und 37 % Männer waren, was dem Trend des Vorjahres entspricht, in dem die Aufteilung 65 % Frauen zu 35 % Männern betrug; stellt ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis im mittleren Management fest, mit drei Männern und drei Frauen, bedauert jedoch die nach wie vor bestehende Unterrepräsentation von Frauen in Führungspositionen auf höherer Ebene; fordert den EDSB auf, seine Anstrengungen fortzusetzen, um auf Personalebene eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB 20 Praktikantinnen und Praktikanten aus dem Blue-Book-Praktikumsprogramm der Kommission eingestellt hat, die eine monatliche Vergütung von rund 1 500 EUR erhielten, sowie einen unbezahlten Praktikanten auf der Grundlage einer akademischen Praktikumsvereinbarung; betont erneut, dass Praktika im Einklang mit der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2023 mit Empfehlungen an die Kommission zu hochwertigen Praktika in der Union (2020/2005(INL)), in der die Vergütung sämtlicher Praktika in der Union gefordert wird, vergütet werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>nimmt die vom EDSB im Jahr 2024 durchgeführten Maßnahmen zur Weiterentwicklung seines Personalwesens zur Kenntnis; stellt fest, dass der EDSB eine neue Strategie für Online-Lernplattformen angenommen hat, sich dem neuen interinstitutionellen Job-Shadowing-Programm angeschlossen hat, in dessen Rahmen fünf Mitarbeiter des EDSB Bedienstete der Kommission begleitet haben, sowie einen Teambildungstag für das Personal mit Schwerpunkt auf KI-Bereitschaft und weitere Maßnahmen zur Stärkung des Zusammenhalts organisiert hat; nimmt ferner die Einrichtung einer referatsübergreifenden Arbeitsgruppe zur Kenntnis, die Initiativen zur Förderung von Gleichstellung, Inklusion und Vielfalt erarbeiten soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass der EDSB Regelungen für flexibles und hybrides Arbeiten anbietet, die von den Mitarbeitern gut aufgenommen werden, wobei unter anderem Elternurlaub, Zeitgutschriften, Teilzeitarbeit oder Arbeit aus dem Ausland für eine begrenzte Anzahl von Tagen pro Jahr in Anspruch genommen werden können; stellt fest, dass die nächste Mitarbeiterzufriedenheitsumfrage, die das Thema Telearbeit umfasst, für das Jahr 2025 vorgesehen war; ist der Ansicht, dass die Gebäudeinfrastruktur bei Bedarf optimiert werden könnte, um der Telearbeit und hybriden Arbeitsregelungen Rechnung zu tragen, damit die Betriebskosten gesenkt und die Büroräume effizienter genutzt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB derzeit keine Mitarbeiter mit Behinderungen beschäftigt, aber über eine Klausel über Chancengleichheit verfügt, die in allen Stellenausschreibungen des EDSB enthalten ist, und aktiv Kandidaten mit Behinderungen zur Bewerbung aufruft; stellt fest, dass die Website des EDSB auf einem Content-Management-System basiert, das den wesentlichen Standards für barrierefreies Webdesign entspricht, und dass alle für diese Website entwickelten zusätzlichen Funktionen unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit als zentraler Anforderung erstellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>entnimmt der Antwort des EDSB auf eine der Fragen im Fragebogen, dass der EDSB keinen Zugang zu den medizinischen Akten seines Personals hat und daher nicht in der Lage ist, die Ursachen von Abwesenheiten zu erfahren, da sie vom Ärztlichen Dienst der Kommission validiert werden; stellt fest, dass der EDSB lediglich Zugang zu aggregierten Daten hat, wie etwa zur Anzahl der Krankheitstage und dazu, ob für diese eine ärztliche Bescheinigung vorliegt; stellt fest, dass der Anstieg der Krankheitstage von 1 680,50 im Jahr 2023 auf 1 946 im Jahr 2024 (+15,80 %) den Anstieg der Zahl der Beschäftigten von 129 auf 137 (+6,20 %) deutlich übertroffen hat; stellt fest, dass sich auch die durchschnittliche Krankheitsdauer pro Person von 14,7 Tagen im Jahr 2023 auf 18,30 Tage im Jahr 2024 erhöht hat und dass die Krankenstandsquote von 3,60 % im Jahr 2023 auf 3,9 % im Jahr 2024 gestiegen ist; erklärt sich besorgt über die derzeitige Situation und fordert weiterhin eine klarere Bewertung des Wohlbefindens des Personals, um mögliche wiederkehrende Ursachen von Burnout zu ermitteln, wobei entsprechende Fälle wie bei allen anderen Organen jährlich der Entlastungsbehörde gemeldet werden sollten; fordert den EDSB auf, in Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Dienst der Kommission die Ursachen dieses Anstiegs gezielt zu prüfen und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Burnout-Prävention zu legen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>stellt auf der Grundlage des Fragebogens fest, dass im Jahr 2024 beim EDSB keine Fälle von Belästigung gemeldet wurden; würdigt, dass der EDSB im Jahr 2024 nach wie vor im Rahmen der Einführung neuen Personals eine Präsentation zur Prävention von Belästigung angeboten hat, die von einer der Vertrauenspersonen des EDSB durchgeführt wurde; begrüßt die Veröffentlichung der Entscheidung über die Bekämpfung von Mobbing bzw. Belästigung und die Rolle der Vertrauenspersonen im Intranet des EDSB;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ethikrahmen und Transparenz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB durch Verhaltenskodizes, Sensibilisierungsmaßnahmen, Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten und Vertraulichkeitserklärungen einen Rahmen geschaffen hat, um Interessenkonflikte auf der Ebene der Führungskräfte und des Personals zu verhindern; stellt fest, dass alle neu beim EDSB beschäftigten Personen eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten unterzeichnen müssen; stellt fest, dass im Jahr 2024 beim EDSB keine Fälle von Interessenkonflikten oder Meldungen von Missständen registriert wurden; stellt mit Besorgnis fest, dass im Jahr 2024 beim EDSB ein mutmaßlicher Betrugsfall gemeldet wurde, der vom Untersuchungs- und Disziplinaramt (IDOC) der Kommission untersucht wurde; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das IDOC die Untersuchung im Jahr 2025 abgeschlossen und dem EDSB empfohlen hat, Disziplinarverfahren gemäß dem Statut der Beamten der Europäischen Union einzuleiten; fordert den EDSB auf, die Entlastungsbehörde über den endgültigen Ausgang dieser Angelegenheit sowie über mögliche Maßnahmen zur Stärkung der internen Kontrollen zur Betrugsbekämpfung zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB im Jahr 2024 weiterhin Einführungs- und Schulungsmaßnahmen für neues Personal des EDSB und des EDSA organisiert hat, die den ethischen Rahmen (Belästigung, Meldung von Missständen, Interessenkonflikte) sowie die Betrugsbekämpfungsstrategie abgedeckt haben; stellt fest, dass der Ethikbeauftragte des EDSB jährlich einen Ethikbericht an die Leitung des EDSB und des EDSA übermittelt und an der Arbeitsgruppe „Comité Paritaire des Questions Statutaires“ zu ethischen Fragen teilnimmt; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der EDSB eine Mailbox eingerichtet hat, über die Beschäftigte Anfragen zu ethikbezogenen Fragen einreichen können; bestärkt den EDSB darin, weitere Sensibilisierungsmaßnahmen zu ergreifen und Umfragen durchzuführen, um den Grad der Sensibilisierung des Personals für den Ethikrahmen des EDSB und des EDSA zu bewerten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>begrüßt das insgesamt hohe Maß an Transparenz, das der EDSB in Bezug auf seine Tätigkeiten erreicht hat, insbesondere hinsichtlich der Veröffentlichung des Arbeitsplans sowie der Interessenerklärungen des Datenschutzbeauftragten und des Generalsekretärs; stellt mit Zufriedenheit auf der Grundlage des Fragebogens fest, dass der EDSB nach einer internen Bewertung der Transparenzmaßnahmen in den Jahren 2023-2024 im Jahr 2025 einen Beschluss angenommen hat, wonach der Datenschutzbeauftragte, der Generalsekretär und das Personal des EDSB mit Leitungsfunktionen Interessenvertreter nur dann treffen dürfen, wenn diese im Transparenz-Register der Union eingetragen sind; begrüßt, dass der EDSB mit diesem Beschluss dem Transparenz-Register der Union beigetreten ist und dessen Verwaltungsrat ordnungsgemäß unterrichtet wurde; empfiehlt, dass der EDSB eine Liste aller Treffen mit Interessenvertretern auf seiner Website veröffentlicht, um die öffentliche Rechenschaftspflicht und Transparenz weiter zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB Gegenstand einer Untersuchung durch die Europäische Bürgerbeauftragte war, die auf einen im Jahr 2023 eingeleiteten Fall zurückging und im Jahr 2024 mit der Feststellung eines Missstands in der Verwaltungstätigkeit abgeschlossen wurde; stellt fest, dass sich diese Feststellung darauf bezog, dass der EDSB eine Beschwerde nicht innerhalb einer angemessenen Frist bearbeitete, sowie darauf, dass der Beschwerdeführer nicht proaktiv über den Stand des Verfahrens informiert wurde; begrüßt daher, dass der EDSB infolgedessen Maßnahmen zur Verbesserung seiner Verfahren ergriffen hat, wonach das Personal nun verpflichtet ist, Beschwerdeführer proaktiv über den Stand der Verfahren zu unterrichten und Untersuchungen auszusetzen, wenn Entscheidungen von Gerichten oder anderen Stellen in derselben Angelegenheit abzuwarten sind; stellt auf der Grundlage des Fragebogens fest, dass der EDSB im Jahr 2024 in drei laufende Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) einbezogen war; fordert den EDSB auf, die Entlastungsbehörde über diese Angelegenheiten auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>betont die Rolle des EDSB bei der Überwachung der Vorgänge zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU; erklärt sich besorgt darüber, dass die Bearbeitung von Beschwerden durch den EDSB viel Zeit benötigt; weist auf die Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten vom 7. November 2024 im Fall 1888/2023/TM hin, in der die Europäische Bürgerbeauftragte zu dem Schluss kam, dass kein angemessener Zeitrahmen vorliege, wenn der EDSB sechs Jahre für den Abschluss der Bewertung einer Beschwerde benötigt, und dass die Vorgehensweise des EDSB einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstelle; nimmt die Feststellung der Europäischen Bürgerbeauftragten zur Kenntnis, wonach der EDSB in diesem Fall außerdem die Beschwerdeführerin nicht über den Fortgang des Falles auf dem Laufenden gehalten habe;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>stellt fest, dass der Datenschutzbeauftragte und der Generalsekretär gemäß Artikel 9 des Verhaltenskodex des EDSB auch für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung ihrer Amtszeit an die Pflicht zu Integrität, Zurückhaltung und Vertraulichkeit gebunden sind; stellt fest, dass im Jahr 2024 keine hochrangigen Amtsträger den EDSB verlassen oder neu hinzugekommen sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Digitalisierung, Cybersicherheit und Datenschutz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>stellt auf der Grundlage des Fragebogens fest, dass die Ausgaben für IT-Ausstattung und -Projekte im Jahr 2024 aufgrund zusätzlicher Beratungsleistungen im Bereich Cybersicherheit um 10 % höher lagen als im Jahr 2023; stellt ferner fest, dass andere Kostenelemente, einschließlich allgemeiner IT-Dienstleistungen und -Wartung, 2024 auf etwa demselben Niveau lagen wie 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>nimmt die im Jahr 2024 erzielten Fortschritte des EDSB auf seinem Weg zum digitalen Wandel zur Kenntnis; stellt insbesondere fest, dass der EDSB „EU Send“ (Dienst bzw. Kanal für den Austausch sensibler, nicht als geheim eingestufter Informationen mit anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union) integriert, ServiceNow für den IT-Support eingeführt (Schaffung eines einheitlichen Helpdesk-Portals für das Personal), SECABC (einen interinstitutionellen Rahmen für den sicheren Informationsaustausch) umgesetzt und eine Migration zur von der Kommission bereitgestellten On-Premises-Container-as-a-Service-Lösung vorgenommen hat; stellt fest, dass ein Beamter und ein Vertragsbediensteter eigens dem digitalen Wandel des EDSB zugewiesen sind; nimmt auf der Grundlage des Fragebogens und des Follow-up-Berichts die haushaltsbedingten Einschränkungen des EDSB zur Kenntnis, die die Einrichtung eines Teams von mindestens fünf IT-Fachkräften in sieben unterschiedlichen IT-Bereichen verhindern, das spezifische, über die grundlegende IT-Infrastruktur und die im Rahmen von Dienstleistungsvereinbarungen (SLA) vom Europäischen Parlament und von der Kommission bereitgestellten IT-Dienste hinausgehende Anwendungen im Zusammenhang mit den Geschäftsprozessen des EDSB abdecken könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>stellt fest, dass die begrenzte interne IT-Personalausstattung des EDSB teilweise durch IT-Dienste ausgeglichen wird, die vom Parlament und von der Kommission im Rahmen von SLA und einem Rückbuchungsverfahren erbracht werden; weist erneut darauf hin, dass das Parlament bereits in seiner Entschließung zur Entlastung 2023 strukturelle Lücken zwischen diesen interinstitutionellen IT-Diensten und dem spezifischen operativen Bedarf des EDSB festgestellt hat; betont, dass durch dieses Modell zwar Skaleneffekte bewirkt werden können, aber auch die Kostenvorhersagbarkeit und die direkte Kontrolle kleiner Einrichtungen über die Entwicklung der IT-bezogenen Ausgaben verringert werden können, und hält es für sehr wichtig, diesen strukturellen Kostendruck bei der künftigen Haushaltsplanung zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>hebt hervor, dass der EDSB an quelloffenen und in der Union gespeicherten Cloud-Lösungen für die Zusammenarbeit arbeitet, wobei insbesondere das Projekt Nextcloud und seine Migration zu einem von der Kommission verwalteten Rechenzentrum zu nennen sind, um die Datensouveränität zu stärken und die Abhängigkeit von Anbietern aus Drittländern zu verringern; fordert den EDSB auf, der Entlastungsbehörde eine Bewertung der Gesamtbetriebskosten des Projekts, der Sicherheitsvorteile und der Skalierbarkeit für andere Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>räumt ein, dass der EDSB viele der von der Kommission genutzten Verwaltungssysteme verwendet, insbesondere im Bereich der Personal- und Geschäftsverwaltungsprozesse, sowie auf einige Dienste des Parlaments zurückgreift, was unter anderem die Bereitstellung von Laptops, Netzwerkinfrastrukturen und Videokonferenztechnik betrifft; stellt fest, dass der EDSB die qualifizierte elektronische Signatur für die Unterzeichnung elektronischer Dokumente innerhalb und außerhalb des Ares-Systems für Verwaltungs- und Finanzdokumente verwendet; lobt den EDSB für die erzielten Fortschritte bei der Einführung von Tools zur elektronischen Auftragsvergabe, die für das Jahr 2026 vorgesehen ist, wenn auch SUMMA, die neue Finanzsoftware, beim EDSB eingeführt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass der EDSB im Jahr 2025 interne Leitlinien zur Nutzung generativer KI-Systeme durch sein Personal genehmigt hat, wobei zugleich ein verbindlicher Schulungspfad zum Thema KI für Mitarbeiter angeboten wird; begrüßt die vorbereitenden Arbeiten des EDSB im Hinblick auf eine mögliche Herausgabe von Leitlinien zur Sicherstellung eines verantwortungsvollen Einsatzes von KI-Instrumenten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, die die bereits von der Kommission bereitgestellten Leitlinien ergänzen würden, indem sie sich auf Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung der Union oder auf Anwendungsfälle in spezifischen Bereichen wie Personalwesen und Einstellung konzentrieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>würdigt die führende Rolle des EDSB bei der Stärkung der Cybersicherheitsvorsorge der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, wobei er eng mit Stellen wie der ENISA und Cybersicherheitszentren wie CERT-EU zusammenarbeitet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass der EDSB zwei zentrale Initiativen zur Stärkung des Umgangs mit Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten in den Organen der Union eingeleitet hat, nämlich die Sensibilisierungskampagne zu Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die sich an Einrichtungen richtete, die zuvor keine Verletzungen gemeldet hatten, und Selbstbewertungsinstrumente, bilaterale Konsultationen und maßgeschneiderte Empfehlungen umfasste, sowie eine Cybersicherheitsübung (PATRICIA), die darauf abzielte, den Umgang mit Cybersicherheitsvorfällen mit Datenschutzbezug zu verbessern und die interinstitutionelle Zusammenarbeit zu stärken; stellt anerkennend fest, dass beide Initiativen im Jahr 2025 von der Global Privacy Assembly für ihren Beitrag zur Rechenschaftspflicht ausgezeichnet wurden; stellt fest, dass der EDSB seinen Cybersicherheitsrahmen durch die Einführung einer Echtzeit-Erkennung von Schwachstellen und Bedrohungen für mit dem Internet verbundene Anlagen im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit gemäß seiner Dienstleistungsvereinbarung mit CERT-EU weiter gestärkt hat; beglückwünscht den EDSB zur Ausrichtung einer Konferenz im Juni 2024 in Brüssel, bei der Datenschutzfachleute, politische Entscheidungsträger und Technologiesachverständige zusammenkamen, um über die sich wandelnde Rolle des Datenschutzes in modernen Demokratien nachzudenken, insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Auftretens von Desinformation und Online-Manipulation sowie der durch soziale Medien bedingten Herausforderungen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gebäude</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2024 eine Mittelübertragung in Höhe von rund 55 000 EUR erforderlich war, um Kosten für Gebäudesicherheit und Miete zu decken, da die vom Parlament für das Jahr 2024 bestätigten Mietkosten für das vom EDSB genutzte Gebäude höher waren als die für das Jahr vorgesehenen Mittel;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB in Bezug auf die Barrierefreiheit seines Gebäudes von den Entscheidungen abhängig ist, die das Parlament im Rahmen seiner Gebäudepolitik trifft und umsetzt; fordert den EDSB auf, die Entlastungsbehörde darüber zu unterrichten, ob er auch beabsichtigt, Praktikanten mit eingeschränkter Mobilität oder mit Behinderungen einzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Umwelt und Nachhaltigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB ein intelligentes Gebäude des Parlaments anmietet, dessen ökologischer Fußabdruck unter anderem durch Maßnahmen wie eine automatisierte und zentral gesteuerte Temperaturregelung verringert wird; stellt fest, dass dieses Gebäude zudem mit Photovoltaikmodulen ausgestattet ist, die rund 20 kWh Strom erzeugen und damit im Jahr 2024 etwa 6,04 % des Gesamtstromverbrauchs des EDSB decken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB dem System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) nicht beigetreten ist; stellt fest, dass der EDSB mit dem Ziel einer EMAS-Zertifizierung im Jahr 2024 eine referatsübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet hat, deren Aufgaben darin bestehen, die bereits vom Europäischen Parlament umgesetzten Maßnahmen zu erfassen, Strategien zur Senkung der CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen zu entwickeln und innovative Lösungen vorzuschlagen; fordert den EDSB auf, einen klaren Zeitplan für die Erlangung der EMAS-Zertifizierung festzulegen und die Entlastungsbehörde über die in dieser Angelegenheit erzielten Fortschritte fortlaufend zu informieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>stellt auf der Grundlage des Fragebogens fest, dass der EDSB den überwiegenden Teil seiner Vergaben über interinstitutionelle Rahmenverträge abwickelt und als teilnehmende Vergabebehörde die von der federführenden Vergabebehörde festgelegten Nachhaltigkeitskriterien anwendet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass alle Dienstreisen beim EDSB den im Dienstreise-Leitfaden festgelegten Vorschriften entsprechen müssen; stellt fest, dass das Personal des EDSB überwiegend in der Economy-Klasse reist und dass die meisten Dienstreisen innerhalb der Union stattfinden; begrüßt die Bemühungen des EDSB zur Verkleinerung seines CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdrucks, indem das Personal zur Nutzung von Videokonferenzen, zur Nutzung der Bahn bei kurzen Entfernungen sowie zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bei Fahrten zum oder vom Flughafen oder am Ort der Dienstreise angehalten wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass der EDSB eine nachhaltige Mobilitätsstrategie umsetzt, die es dem Personal ermöglicht, eine Erstattung von 50 % der monatlichen oder jährlichen Zeitkarten bzw. Mehrfahrtenkarten für den öffentlichen Verkehr zu beantragen, und die Einrichtungen bereitstellt, die auf die Bedürfnisse von Beschäftigten zugeschnitten sind, die das Fahrrad nutzen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interinstitutionelle Zusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>begrüßt die Haushalts- und Verwaltungseinsparungen, die der EDSB durch interinstitutionelle Zusammenarbeit erzielt hat, insbesondere durch den Abschluss von Dienstleistungsvereinbarungen mit dem Parlament für die Anmietung seiner Räumlichkeiten und die Nutzung von IT-Systemanwendungen, die Lieferung von Hardware und deren Wartung und mit der Kommission für Personal- und Geschäftsverwaltungsprozesse sowie durch die Beteiligung an großen interinstitutionellen Rahmenverträgen in Bereichen wie unter anderem IT-Beratung, Zeitarbeitsdienste und Bürobedarf; würdigt darüber hinaus, dass der EDSB eine strukturierte Zusammenarbeit mit der Europäischen Bürgerbeauftragten, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und dem CERT-EU im Wege von Absichtserklärungen verfolgt; entnimmt dem Fragebogen, dass der EDSB auch am interinstitutionellen Projekt zur Personal-Transformation teilnimmt, das von der Kommission geleitet wird und auf die Digitalisierung der Personalprozesse abzielt, wobei die Einführung dieses Projekts bis 2029 abgeschlossen sein soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB an Sitzungen verschiedener interinstitutioneller Gremien teilnimmt; begrüßt in diesem Zusammenhang die Teilnahme des EDSB an Sitzungen der Verwaltungschefs und des interinstitutionellen Ausschusses für Online-Kommunikation unter der Leitung der Generaldirektion Kommunikation des Parlaments; stellt fest, dass die interinstitutionelle Zusammenarbeit mit dem EDSB in seiner Aufsichtsfunktion für die anderen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU entscheidend ist, wenn es darum geht, die Einhaltung des Rechtsrahmens für den Datenschutz zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>entnimmt dem Jahresbericht, dass der EDSA im Jahr 2024 seine koordinierte Durchsetzungsmaßnahme zum Recht der betroffenen Personen auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten eingeleitet hat, an der 30 Datenschutzaufsichtsbehörden in der Union und im EWR teilnahmen; entnimmt dem Fragebogen, dass der EDSB an dieser Durchsetzungsmaßnahme teilgenommen hat, zugleich jedoch seine Arbeiten im Rahmen der koordinierten Durchsetzungsmaßnahme des EDSA aus dem Jahr 2023 zur Rolle des Datenschutzbeauftragten fortgesetzt hat; stellt fest, dass sich der EDSB im Jahr 2024 nach wie vor aktiv an den Tätigkeiten des Koordinierten Überwachungsausschusses (CSC) beteiligt hat, unter anderem durch die Übernahme der Koordinierungsrolle des CSC für einen Zeitraum von zwei Jahren, die Ausarbeitung eines Leitfadens zur Zusammenarbeit bei der Bearbeitung von Beschwerden gegen Europol sowie die Überwachung der Entwicklung des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS); stellt fest, dass der EDSB als Mitglied des EDSA zudem eine Taskforce zur Zusammenarbeit mit Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörden im Hinblick auf das Zusammenspiel zwischen dem Gesetz über digitale Märkte<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) (ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/1925/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und der Datenschutz-Grundverordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj).</FIELD></FOOTNOTE> koordiniert hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen und dem Follow-up-Bericht, dass gemeinsame Tätigkeiten mit dem OLAF, der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und dem Rechnungshof sowie eigenständige Initiativen im Bereich der Betrugsaufdeckung nicht in den Zuständigkeitsbereich des EDSB fallen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kommunikation</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>stellt fest, dass sich der Haushalt für öffentliche Kommunikations- und Werbemaßnahmen im Jahr 2024 auf 425 000 EUR belief, was einem Anstieg um circa 9,20 % gegenüber 2024 entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass der EDSB im Jahr 2024 sowohl online als auch in Präsenz mehrere Kommunikationsveranstaltungen organisiert und auch an Kommunikationsveranstaltungen teilgenommen hat, um die Rolle und den Auftrag des EDSB in einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen und auf die Bedeutung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften der Union hinzuweisen, wie etwa der Datenschutztag, die Konferenz für Praktikanten des EDSB (zweimal im Jahr), der Gipfel des EDSB mit der Zivilgesellschaft und die Global Privacy Assembly;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB online über seine Website sowie über seine Social-Media-Konten auf X (vormals Twitter) (28 800 Follower), LinkedIn (82 800 Follower), YouTube (3 400 Abonnenten) und Instagram (300 Follower) kommuniziert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>stellt fest, dass das Pilotprojekt der Plattformen EU Voice und EU Video (freie und quelloffene soziale Netzwerke, datenschutzorientiert und auf der Software Mastodon und PeerTube basierend) im Jahr 2024 abgeschlossen wurde; stellt fest, dass der EDSB den reibungslosen Übergang der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, die ihre Konten beibehalten wollten, erleichtert und so die Kontinuität für die Nutzer sichergestellt hat; stellt fest, dass aufbauend auf dem Erfolg des Pilotprojekts Vorbereitungen getroffen wurden, um die Nutzung von Mastodon im Jahr 2025 erneut aufzunehmen; begrüßt in diesem Zusammenhang den Beitrag des EDSB zur Strategie der Union für Daten und digitale Souveränität, um die Unabhängigkeit der Union in der digitalen Welt und die Einhaltung des Rechtsrahmens für den Datenschutz zu fördern.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>