<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0136</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2024: Agenturen</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0087/2026 - Berichterstatterin: Monika Hohlmeier)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/942 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 22, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2019/942/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 35,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Direktor ad interim der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor ad interim der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/942 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 22, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2019/942/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 35,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Direktor ad interim der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur zur Unterstützung des GEREK für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur zur Unterstützung des GEREK für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1971 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 321 vom 17.12.2018, S. 1, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2018/1971/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 28,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Direktorin der Agentur zur Unterstützung des GEREK Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin der Agentur zur Unterstützung des GEREK, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>4.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Agentur zur Unterstützung des GEREK für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur zur Unterstützung des GEREK für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1971 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 321 vom 17.12.2018, S. 1, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2018/1971/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 28,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur zur Unterstützung des GEREK für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Direktorin der Agentur zur Unterstützung des GEREK, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>5.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/1994/2965/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 14,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem amtierenden Direktor des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem amtierenden Direktor des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>6.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/1994/2965/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 14,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem amtierenden Direktor des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>7.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 90, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2019/128/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 15,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>8.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 90, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2019/128/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 15,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>9.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/2219 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EPA) und zur Ersetzung sowie Aufhebung des Beschlusses 2005/681/JI des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 319 vom 4.12.2015, S. 1, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2015/2219/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 20,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>10.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/2219 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EPA) und zur Ersetzung sowie Aufhebung des Beschlusses 2005/681/JI des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 319 vom 4.12.2015, S. 1, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2015/2219/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 20,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>11.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 212 vom 22.8.2018, S. 1, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2018/1139/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 121,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>12.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 212 vom 22.8.2018, S. 1, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2018/1139/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 121,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union </STRING>(Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>13.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2010/1093/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 64,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>14.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2010/1093/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 64,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>15.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2004/851/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 23,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Direktorin des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>16.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2004/851/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 23,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Direktorin des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>17.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2006/1907/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 97,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Direktorin der Europäischen Chemikalienagentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin der Europäischen Chemikalienagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>18.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2006/1907/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 97,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Direktorin der Europäischen Chemikalienagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>19.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 13. ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2009/401/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 13,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin der Europäischen Umweltagentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Europäischen Umweltagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>20.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 13. ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2009/401/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 13,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Europäischen Umweltagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>21.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 über die Europäische Fischereiaufsichtsagentur<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 83 vom 25.3.2019, S. 18, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2019/473/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 45,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Direktorin der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>22.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 über die Europäische Fischereiaufsichtsagentur<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 83 vom 25.3.2019, S. 18, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2019/473/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 45,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Direktorin der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>23.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2002/178/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 44,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Geschäftsführenden Direktor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Geschäftsführenden Direktor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>24.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2002/178/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 44,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Geschäftsführenden Direktor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>25.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Institut für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 9, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2006/1922/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 15,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Direktorin des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Instituts für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>26.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Institut für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 9, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2006/1922/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 15,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Direktorin des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>27.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 48, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2010/1094/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 64,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>28.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 48, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2010/1094/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 64,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>29.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Institut für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/819 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 61, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2021/819/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 23,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Direktor des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Instituts für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>30.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Institut für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/819 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 61, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2021/819/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 23,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Direktor des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>31.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arbeitsbehörde für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Arbeitsbehörde für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004, (EU) Nr. 492/2011 und (EU) 2016/589 sowie zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2016/344<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 21, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2019/1149/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 28,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Arbeitsbehörde Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Arbeitsbehörde, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>32.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Arbeitsbehörde für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Arbeitsbehörde für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004, (EU) Nr. 492/2011 und (EU) 2016/589 sowie zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2016/344<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 21, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2019/1149/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 28,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Arbeitsbehörde für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Arbeitsbehörde, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>33.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung der Verfahren der Union für die Genehmigung und Überwachung von Humanarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2004/726/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 68,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Verwaltungsdirektorin der Europäischen Arzneimittel-Agentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Verwaltungsdirektorin der Europäischen Umweltagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>34.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung der Verfahren der Union für die Genehmigung und Überwachung von Humanarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2004/726/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 68,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Verwaltungsdirektorin der Europäischen Arzneimittel-Agentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>35.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Drogenagentur der Europäischen Union (vor dem 2.7.2024: Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht) für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Drogenagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2006/1920/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 15,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1322 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2023 über die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 166 vom 30.6.2023, S. 6, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2023/1322/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 41,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin der Drogenagentur der Europäischen Union Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Drogenagentur der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>36.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Drogenagentur der Europäischen Union (vor dem 2.7.2024: Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht) für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Drogenagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2006/1920/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 15,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1322 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2023 über die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 166 vom 30.6.2023, S. 6, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2023/1322/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 41,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Drogenagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Drogenagentur der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>37.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2002/1406/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 19,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>38.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2002/1406/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 19,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>39.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit),<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 15, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2019/881/oj.</FIELD></FOOTNOTE> insbesondere auf Artikel 31,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>40.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit),<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 15, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2019/881/oj.</FIELD></FOOTNOTE> insbesondere auf Artikel 31,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>41.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 1, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2016/796/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 65,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der leitenden Direktorin der Eisenbahnagentur der Europäischen Union Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der leitenden Direktorin der Eisenbahnagentur der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>42.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 1, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2016/796/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 65,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der leitenden Direktorin der Eisenbahnagentur der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>43.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 68,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 68,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Beschluss 2008/114/EG, Euratom des Rates vom 12. Februar 2008 über die Satzung der Euratom-Versorgungsagentur<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 41 vom 15.2.2008, S. 15, ELI: https://data.europa.eu/eli/dec/2008/114(1)/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 8 des Anhangs,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Generaldirektor der Euratom-Versorgungsagentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Generaldirektor der Euratom-Versorgungsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>44.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 68,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 68,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Beschluss 2008/114/EG, Euratom des Rates vom 12. Februar 2008 über die Satzung der Euratom-Versorgungsagentur<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 41 vom 15.2.2008, S. 15, ELI: https://data.europa.eu/eli/dec/2008/114(1)/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 8 des Anhangs,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Generaldirektor der Euratom-Versorgungsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>45.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 84, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2010/1095/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 64,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>46.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 84, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2010/1095/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 64,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>47.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Stiftung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1339/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Errichtung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 82, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2008/1339.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 17,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Direktorin der Europäischen Stiftung für Berufsbildung Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Stiftung für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>48.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Stiftung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1339/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Errichtung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 82, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2008/1339.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 17,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Direktorin der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>49.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Asylagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Asylagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 468 vom 30.12.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2303/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 55,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin der Asylagentur der Europäischen Union Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Asylagentur der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>50.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Asylagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Asylagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 468 vom 30.12.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2303/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 55,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Asylagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Asylagentur der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>51.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 99, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1726/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 47,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor der Agentur der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>52.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 99, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1726/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 47,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>53.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/126 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 58, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/126/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 16,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>54.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/126 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 58, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/126/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 16,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>55.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Stiftung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/127 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über die Gründung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 74, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/127/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 16,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Stiftung für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>56.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Stiftung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/127 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über die Gründung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 74, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/127/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 16,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>57.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 138, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1727/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 63,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Verwaltungsdirektor der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Verwaltungsdirektor der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>58.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 138, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1727/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 63,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Verwaltungsdirektor der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>59.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 53, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/794/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 60,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>60.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 53, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/794/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 60,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>61.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 69, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/696/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 85 und 86,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>62.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 69, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/696/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 85 und 86,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>63.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2007/168/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 21,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Direktorin der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>64.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2007/168/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 21,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Direktorin der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>65.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 295 vom 14.11.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/1896/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 116,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>66.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5734, 30.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5734/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 295 vom 14.11.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/1896/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 116,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>67.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil der Beschlüsse über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agenturen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 sind (2025/2156(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur zur Unterstützung des GEREK für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arbeitsbehörde für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Drogenagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Asylagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für öffentliche Gesundheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0087/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass es sich bei den dezentralen Agenturen, Exekutivagenturen und sonstigen Einrichtungen der EU um gesonderte Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit handelt, die gegründet wurden, um spezifische technische und wissenschaftliche Aufgaben sowie Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen, und damit dazu beitragen, die politischen Maßnahmen der EU-Organe zu gestalten und durchzuführen; in der Erwägung, dass sie ihren jeweiligen Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten haben und erheblichen Einfluss in Bereichen besitzen, die für den Alltag der Unionsbürgerinnen und -bürger von größter Bedeutung sind, wie Gesundheit, Sicherheit, Freiheit und Recht; weist darauf hin, dass das Entlastungsverfahren nicht nur eine technische Aufgabe der Rechnungsführung ist, sondern ein zentrales Instrument der demokratischen Rechenschaftspflicht, mit dem das Parlament bewertet, ob die Einrichtungen der Union im Einklang mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung handeln;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass in dieser Entschließung für jede Einrichtung gemäß Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 und für die Euratom-Versorgungsagentur die horizontalen Bemerkungen zu den Entlastungsbeschlüssen gemäß Artikel 268 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 und Anlage V Artikel 3 der Geschäftsordnung des Parlaments dargelegt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die dezentralen Agenturen der Union und die Euratom-Versorgungsagentur auf Aufgaben mit eindeutigem europäischem Mehrwert konzentrieren sollten und dass die Organisation dieser Aufgaben optimiert werden sollte, damit es – im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler der Union – nicht zu Überschneidungen kommt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde im Rahmen des Entlastungsverfahrens das Ziel verfolgt, die große Bedeutung hervorzuheben, die der Stärkung der demokratischen Legitimität der Organe der Union zukommt; in der Erwägung, dass dazu die Stärkung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht sowie die Umsetzung einer ergebnisorientierten Haushaltsplanung und die Sicherstellung einer verantwortungsvollen Personalverwaltung gehören;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass das Handeln der EU im Bereich der Haushaltskontrolle auf zwei Grundsätzen beruht, nämlich einerseits dafür zu sorgen, dass die Mittel der Union ordnungsgemäß und auf transparente Weise verwendet werden, und andererseits die finanziellen Interessen der Union zu schützen und Betrug zu bekämpfen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Kommission im Jahr 2012 eine „Gemeinsame Erklärung“<FOOTNOTE><FIELD> Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates der EU und der Europäischen Kommission zu den dezentralen Agenturen vom Juli 2012 (https://european-union.europa.eu/document/download/d4199ff4-1e3d-45e6-af7e-90cf1a7b10bc_en?filename=joint_statement_on_decentralised_agencies_en.pdf).</FIELD></FOOTNOTE> und ein umfassendes Bündel von Leitprinzipien – ein „Gemeinsames Konzept“ in ihrem Anhang – angenommen haben, um für mehr Kohärenz, ein wirksameres Arbeiten und eine bessere Rechenschaftspflicht der Agenturen zu sorgen; in der Erwägung, dass sich die Kommission verpflichtet hat, diese Vereinbarung – sofern sachdienlich in Zusammenarbeit mit den Agenturen – umzusetzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Organe das Gemeinsame Konzept – in Kenntnis des nicht rechtsverbindlichen Charakters der Gemeinsamen Erklärung und des Gemeinsamen Konzepts im dazugehörigen Anhang und unbeschadet ihrer Befugnisse im Gesetzgebungs- und jährlichen Haushaltsverfahren – bei allen künftigen Beschlüssen über die dezentralen Agenturen der EU und nach einer Einzelfallprüfung berücksichtigen werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2024 für fast alle Agenturen uneingeschränkte Prüfungsurteile abgegeben hat; in der Erwägung, dass die Aufrechterhaltung hoher Standards in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, wirksame interne Kontrollsysteme und Haushaltsdisziplin nach wie vor von wesentlicher Bedeutung ist, um die ordnungsgemäße und transparente Verwendung der Unionsmittel sicherzustellen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Organe der Union zu stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zuständigkeiten der Agenturen der Union in den letzten Jahren weiter gewachsen sind; in der Erwägung, dass angemessene und berechenbare Ressourcen in Verbindung mit robusten Governance-Strukturen und klaren Rechenschaftsmechanismen erforderlich sind, damit sie ihre Aufgaben wirksam erfüllen und die Glaubwürdigkeit der Union wahren können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass der Cybervorfall, von dem eine der Agenturen im Jahr 2024 betroffen war, die Anfälligkeit von Einrichtungen der Union, die mit sensiblen Daten umgehen, verdeutlicht; in der Erwägung, dass die Stärkung der Cybersicherheit, die Planung der Geschäftskontinuität und die internen Kontrollsysteme als horizontale Priorität für alle Agenturen berücksichtigt ○werden sollten;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Allgemeines</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass es drei Arten von Agenturen gibt, und zwar dezentrale Agenturen, Exekutivagenturen und sonstige Einrichtungen; weist darauf hin, dass diese Entschließung 31 der 33 dezentralen Agenturen und zwei der vier sonstigen Einrichtungen, nämlich das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) und die Euratom-Versorgungsagentur (ESA), betrifft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>weist darauf hin, dass mit der Einrichtung oder dem Ausbau von Agenturen der EU zwar die Fähigkeiten der Union gestärkt werden sollen, dabei jedoch sichergestellt werden muss, dass dieser Prozess von gründlichen Evaluierungen und strengen Analysen, Folgenabschätzungen und einem klaren Nachweis des Mehrwerts geleitet ist; damit Lehren gezogen werden können und bei Bedarf erwogen werden kann, ihr Mandat zu beenden; betont, dass ein solches Vorgehen nicht nur eine bessere Regulierungsarbeit sicherstellen, sondern auch die Wirksamkeit, Rechenschaftspflicht, Transparenz und Kohärenz des institutionellen Gefüges der Union verbessern würde; betont, dass jede Prüfung von Zusammenlegungen, Konsolidierungen oder der Aufhebung von Mandaten von Agenturen auf einer umfassenden Bewertung beruhen muss und somit Haushalts- oder Effizienzerwägungen ergänzt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>bringt seine Besorgnis über die zunehmende Schuldenlast der Union zum Ausdruck; stellt fest, dass dem Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs zufolge die ausstehenden Darlehen der Union bis 2027 einen Betrag von über 900 Mrd. EUR erreichen könnten, was fast dem Zehnfachen des Schuldenstands von 2020 entspricht; weist warnend darauf hin, dass steigende Fremdkapitalkosten ein Risiko für künftige Haushaltspläne bergen und den haushaltspolitischen Spielraum für neue Prioritäten einschränken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass Transparenz nicht nur eine Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften darstellt, sondern auch eine Voraussetzung für das Vertrauen der Öffentlichkeit in Agenturen ist, die erhebliche regulative oder operative Befugnisse ausüben; fordert die Agenturen auf, wichtige Dokumente mit nicht vertraulichen Inhalten proaktiv, zeitnah und benutzerfreundlich zu veröffentlichen und dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, die Datenschutzvorschriften einzuhalten, sicherheitsrelevante, rechtliche, strategische und andere relevante Belange zu berücksichtigen und die Vorschriften und das Mandat der jeweiligen Agentur zu befolgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>weist darauf hin, dass nach Ziffer 60 des Gemeinsamen Konzepts jede Agentur alle fünf Jahre einer Evaluierung unterzogen werden sollte; fordert die Kommission nachdrücklich auf, weitere Synergieeffekte und eine Zusammenlegung von Tätigkeiten sowie eine mögliche Fusion von Agenturen mit komplementären Tätigkeiten zu prüfen, um für Kosteneffizienz zu sorgen und die Aufgabenbereiche der Agenturen zu straffen, unter anderem indem die Überprüfung ihrer Mandate bei Ineffizienz oder Redundanzen erwogen wird; besteht darauf, dass im Einklang mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, der Effizienz und der finanzpolitischen Verantwortung alle Agenturen der EU regelmäßigen Leistungsüberprüfungen unterliegen; spricht sich für die Anwendung der Auslauf- bzw. Revisionsklausel aus, wenn dies erforderlich ist, um die Effizienz zu erhalten und eine optimale Nutzung der Ressourcen sicherzustellen; ist der Ansicht, dass Haushaltseffizienz für das Funktionieren der Agenturen von entscheidender Bedeutung ist; weist in dieser Hinsicht auf die Empfehlung des Rechnungshofs aus dem Sonderbericht 22/20202 hin, in dem der Kommission empfohlen wird, im Rahmen der Eignungsprüfungen, denen die Kommission die verschiedenen Politikbereiche unterzieht, verstärkt von bereichsübergreifenden Evaluierungen von Agenturen Gebrauch zu machen; stellt fest, dass im Sonderbericht 22/2020 des Rechnungshofs festgestellt wurde, dass der messbare Beitrag der Agenturen zu den politischen Zielen der Union nicht immer eindeutig nachgewiesen ist; betont, dass die 33 dezentralen Agenturen mehr als 4,1 Mrd. EUR verwalten und dass das Parlament über die reinen Konformitätsprüfungen hinaus prüfen könnte, wie ihre Wirksamkeit bewertet werden kann; spricht sich für die Berichterstattung über eine begrenzte Anzahl von Ergebnis- und Wirkungsindikatoren aus und fordert das Netzwerk der EU-Agenturen auf, in Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof einen gemeinsamen Leistungsrahmen zu prüfen und gegebenenfalls auszuarbeiten, der der Entlastungsbehörde vorzulegen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>betont, dass die Achtung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit eine Voraussetzung für gute Leistung und eine wirtschaftliche Haushaltsführung ist; ist der Ansicht, dass nur die Leistung von Agenturen, die ihren Verpflichtungen im Bereich der Grundrechte vollständig nachkommen, unabhängig von den Haushaltsollzugsquoten als zufriedenstellend angesehen werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert alle Agenturen auf, bei ihren jeweiligen Tätigkeiten weiterhin für die Einhaltung der Grundrechte und des Datenschutzes zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>hebt hervor, dass das Entlastungsverfahren wichtig ist, da es nicht nur eine Verpflichtung aus dem Vertrag darstellt, sondern auch Transparenz, Rechenschaftspflicht und einen offenen Dialog über die Finanzen der Union fördert; ist der Ansicht, dass das Verfahren, bei dem die Entlastung nur durch Governance-Regelungen, die in den Gründungsrechtsakten von Einrichtungen wie dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), dem Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO) und dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB) festgelegt sind, erteilt wird, die spezifischen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen widerspiegelt und eine angemessene Bewertung und Kontrolle gewährleistet, während gleichzeitig die Transparenz und die öffentliche Rechenschaftspflicht gefördert werden; weist auf den Gemeinsamen Ansatz in Bezug auf vollständig eigenfinanzierte Agenturen (Ziffer 58) hin, in dem gefordert wird, Instrumente der demokratischen Rechenschaftspflicht zu prüfen, einschließlich einer jährlichen Berichterstattung an das Parlament, den Rat und die Kommission sowie die Berücksichtigung ihrer Empfehlungen, damit die öffentliche Kontrolle über die Agenturen, die die Politik der Union ohne Inanspruchnahme des Gesamthaushaltsplans der Union umsetzen, sichergestellt wird; ist dennoch der Ansicht, dass es wünschenswert wäre, dass vollständig eigenfinanzierte Agenturen in das Entlastungsverfahren für Agenturen unter der Zuständigkeit des Haushaltskontrollausschusses einbezogen werden oder zumindest verstärkten Berichtspflichten gegenüber dem Haushaltskontrollausschuss unterliegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass die dezentralen Agenturen der Union im Laufe der Jahre mit einer wachsenden Zahl von Aufgaben betraut wurden, und zwar durch überarbeitete Verordnungen, neue Rechtsvorschriften oder Dienstleistungsvereinbarungen und Übertragungsvereinbarungen mit der Kommission, und das häufig ohne entsprechende strukturelle Ressourcen oder Planstellen; betont, dass dieses wiederkehrende Muster operativen Druck erzeugt, der wiederum zu einer schwächeren Haushaltsführung und einer zunehmenden strukturellen Abhängigkeit von externen Auftragnehmern beitragen könnte, insbesondere in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Cybersicherheit und anderen operativen unterstützenden Funktionen; weist warnend darauf hin, dass eine solche langfristige Abhängigkeit die institutionellen Kapazitäten, die Kontinuität und den Erhalt von Wissen beeinträchtigen und gleichzeitig die digitale Souveränität der EU und die persönliche Integrität der Bürgerinnen und Bürger schwächen kann; fordert daher, dass solche langfristigen Abhängigkeiten regelmäßig bewertet werden und die strukturelle Abhängigkeit von externen Beratern, insbesondere bei zentralen Funktionen, verringern wird; betont, dass eine übermäßige Auslagerung das institutionelle Gedächtnis, die Rechenschaftspflicht und das Preis-Leistungs-Verhältnis beeinträchtigen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Agenturen über ausreichend Personal verfügen, um ihre Aufgaben nach Möglichkeit intern wahrnehmen zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass Mängel in der Rechtsstaatlichkeit in bestimmten Mitgliedstaaten, darunter eine geschwächte Unabhängigkeit der Justiz und eingeschränkte Strafverfolgungskapazitäten, die Kooperationsrahmen, die Zuverlässigkeit der Daten und die operative Integrität der Agenturen untergraben können; fordert die Kommission auf, diese Risiken zu bewerten und anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass Transparenz, strenge Kontrollen im Hinblick auf Interessenkonflikte und klare Regeln für die Interaktion mit Interessenträgern wesentliche Garanten für die Unabhängigkeit, institutionelle Glaubwürdigkeit und Rechenschaftspflicht der dezentralen Agenturen der Union sowie das Vertrauen der Öffentlichkeit in ihre starke und robuste Funktionsweise sind; betont, dass viele Agenturen in Bereichen tätig sind, in denen eine enge Zusammenarbeit mit der jeweiligen Branche, Beratungsunternehmen, technischen Sachverständigen, nichtstaatlichen Organisationen oder externen Partnern erforderlich ist, in denen jedoch nach wie vor die Gefahr einer unzulässigen Einflussnahme, unausgewogener Konsultationen oder von Intransparenz besteht; betont, dass transparente Verfahren, die öffentliche Bekanntgabe von Treffen, eine ausgewogene und transparente Auswahl von Sachverständigen und eine fortlaufende Überprüfung hinsichtlich Interessenkonflikten unerlässlich sind, damit die Entscheidungen der Agentur ausschließlich auf der Grundlage von Fakten und des allgemeinen Interesses der Union getroffen werden; fordert alle Agenturen nachdrücklich auf, solche Maßnahmen einzuführen und durchzusetzen, und fordert transparente Schutzvorkehrungen, einschließlich klarer und angemessener Karenzzeiten, einer proaktiven Überwachung und Transparenz bei der Interaktionen mit Interessenträgern; empfiehlt regelmäßige unabhängige Überprüfungen der Rahmen für Interessenkonflikte unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und fordert die Kommission und das Netzwerk der EU-Agenturen auf, Peer-Learning zu fördern, um die Governance- und Transparenzstandards zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Transparenz des Verfahrens zur Bewertung von Sachverständigen erheblich zu stärken und geeignete Vorgehensweisen in Erwägung zu ziehen, mit denen die Rechenschaftspflicht von Sachverständigen unter uneingeschränkter Achtung ihrer Unabhängigkeit erhöht werden soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>räumt ein, dass dezentrale Agenturen je nach ihrem Mandat und ihrem Tätigkeitsbereich unterschiedlich stark gefährdet sind, Ziel von Lobbying zu werden; stellt fest, dass die Verfahren zur Transparenz von Agentur zu Agentur variieren; stellt fest, dass beispielsweise die eu-LISA auf ihrer Website ein spezielles Transparenzregister führt, das alle Treffen ihrer Führungskräfte mit Wirtschaftsteilnehmern enthält, die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) auf ihrer Website ein Register mit Informationen zu Treffen bereitstellt, die speziell Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge betreffen, und die ECHA Informationen zu den Treffen ihrer Führungskräfte mit externen Organisationen von Interessenträgern veröffentlicht; ist der Ansicht, dass zwar ein einheitliches Modell weder verhältnismäßig noch operativ zweckmäßig wäre, sich die Kohärenz und Rechenschaftspflicht jedoch verbessern ließen, indem gemeinsame Mindeststandards eingeführt werden; nimmt die Antworten der Agenturen im vorangegangenen Entlastungszyklus zur Kenntnis, einschließlich ihrer unterschiedlichen Nutzung des Transparenzregisters und der Tatsache, dass mehrere Agenturen bereits interne Transparenzregister oder Systeme für Interessenkonflikte eingeführt haben, die auf ihre Mandate zugeschnitten sind; fordert die Agenturen auf, Mindeststandards wie die Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips, eine klare Strategie für einen Verhaltenskodex, einschließlich klarer Regeln zur Vorbeugung von Interessenkonflikten, und die Einführung spezifischer interner Transparenzregister mit klaren Standards, die ihrem jeweiligen Mandat und den geltenden Datenschutzvorschriften Rechnung tragen, anzunehmen; betont, dass solche Transparenzregister den Prüfern für jeden Einzelfall zugänglich sein sollten; ist der Ansicht, dass ihre Umsetzung schrittweise und unter Nutzung neuer digitaler Möglichkeiten erfolgen sollte, um unnötigen und/oder zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Agenturen zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2024 bei den 33 dezentralen Agenturen deren Angaben zufolge insgesamt 11 491 Bedienstete (gegenüber 10 580 im Jahr 2023), darunter Beamte, Bedienstete auf Zeit, Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige, beschäftigt waren, was im Vergleich zu 2023 eine Steigerung um 8,61 % darstellt; stellt fest, dass es zwar Fortschritte im Hinblick auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in den dezentralen Agenturen der Union gibt, aber nach wie vor erhebliche Unterschiede bestehen; hebt hervor, dass einige Agenturen wie die ACER, die EASA, das EIGE, die ERA, die eu-LISA und Europol einen höheren Anteil an männlichem Personal haben, während Agenturen wie das CdT, die EFSA, die EMA, die ETF und Eurojust mehr weibliches Personal haben; stellt fest, dass der Prozentsatz häufig sektorspezifisch ist; fordert die Agenturen auf, Korrekturstrategien zu verabschieden, darunter transparente Beförderungsverfahren und eine gezielte Entwicklung von Führungskompetenzen; weist darauf hin, dass sich das Engagement der Union für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in Führungspositionen noch nicht vollständig niederschlägt; betont, dass die Bemühungen der Kommission in dieser Hinsicht intensiviert werden sollten; weist darauf hin, dass in der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 (im Folgenden „Statut“<STRING SUPERSCRIPT="on">3</STRING>) festgelegt ist, dass die Einstellung auch auf der Grundlage objektiver, transparenter und leistungsbezogener Kriterien und einer möglichst breiten geografischen Ausgewogenheit unter den Mitgliedstaaten erfolgen sollte; stellt fest, dass es eine gewisse Tendenz gibt, einen höheren Anteil an Bediensteten aus dem Mitgliedstaat zu beschäftigen, in dem die Agentur ihren Sitz hat; weist darauf hin, dass die Agenturen in Ländern mit einem relativ niedrigen Berichtigungskoeffizienten mit anhaltenden Herausforderungen konfrontiert sind, wenn es darum geht, qualifiziertes und aus verschiedenen Mitgliedstaaten stammendes Personal zu gewinnen; fordert die Agenturen auf, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Personalstrategien und Auswahlgremien für Führungskräfte zu fördern; fordert die Kommission und das Netzwerk der EU-Agenturen auf, bewährte Verfahren und Benchmarking-Instrumente zur Verfügung zu stellen, um in Führungspositionen eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt fest, dass die Personalfluktuation im Jahr 2024 in 16 von 33 Agenturen (nämlich dem GEREK-Büro, dem CdT, dem Cedefop, der CEPOL, dem ECDC, der EUA, der ELA, der eu-LISA, der EU-OSHA, Eurofound, Eurojust, Europol, der FRA) über 5 % betrug und dass bei drei von ihnen die Quote von 10 % überstiegen wurde (nämlich dem EIT und der ETF); zollt den Agenturen Anerkennung, die gezielte Maßnahmen ergriffen haben, um einer hohen Personalfluktuation vorzubeugen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihnen die Möglichkeit zu geben, Vertragsbedienstete für längere Zeiträume oder eine höhere Zahl von Bediensteten auf Zeit einzustellen, um eine bessere Kontinuität und den Erhalt von Wissen sicherzustellen; ist der Ansicht, dass Burnout, Fluktuation und prekäre Beschäftigungsverhältnisse ein Risiko für die institutionelle Integrität, die internen Kontrollen und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung darstellen; betont, dass die Verwaltungsräte für die Integrität und Rechenschaftspflicht der Agenturen verantwortlich sind, bedauert unzureichende Maßnahmen bei schwerwiegenden Feststellungen und fordert mehr Transparenz gegenüber der Entlastungsbehörde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>begrüßt, dass die meisten Agenturen im Jahr 2024 die Charta für Vielfalt und Inklusion<FOOTNOTE><FIELD> https://agencies-network.europa.eu/document/download/04667fb8-be05-4818-9f62-0cb99f0c5538_en?filename=EUAN%20WG%25.</FIELD></FOOTNOTE> angenommen und umgesetzt haben, mit der Gleichbehandlung, Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz und im sozialen Leben gefördert werden; fordert die Agenturen, die noch nicht dabei sind, nachdrücklich auf, die Annahme und Umsetzung unverzüglich in Betracht zu ziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>betont, dass die Einrichtung eines wirksamen Beschwerdeverfahrens für das Personal der dezentralen Agenturen der Union eine Kombination starker Vertraulichkeitsgarantien, einschließlich anonymer Meldekanäle, mit klaren, harmonisierten Verfahren erfordert, die mit dem Statut im Einklang stehen und durch regelmäßige Schulungen des Personals mitgeteilt werden; ist der Ansicht, dass die Agenturen unabhängige, fachlich geschulte Ethikbeauftragte oder Beschwerdebeauftragte ernennen oder kleinere Agenturen gemeinsame interinstitutionelle Strukturen nutzen sollten, um eine unparteiische Bearbeitung von Anträgen gemäß Artikel 90 des Statuts, Meldungen über Mobbing/Belästigung, Interessenkonflikten und Offenlegungen von Missständen sicherzustellen; fordert die Agenturen auf, dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten Zugang zu einem externen Eskalationsverfahren sowie zu einem starken, unabhängigen und wirksamen Schutz vor jeglichen Repressalien durch systematische Nachkontrollen haben, wobei die Transparenz durch anonymisierte jährliche Berichte über Beschwerden und Ergebnisse verbessert und die Unparteilichkeit durch den Einsatz von agenturübergreifenden Untersuchungsgremien für sensible Fälle erhöht werden sollte; fordert die Umsetzung von Schutzmechanismen gegen falsche Anschuldigungen und Denunziation;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>nimmt die wichtige Rolle des Netzwerks der EU-Agenturen (EUAN) und insbesondere seines IKT-Beratungsausschusses (ICTAC) bei der Unterstützung der Vorbereitung der Agenturen auf die Umsetzung der Cybersicherheitsverordnung durch eine verstärkte Koordinierung, den Wissensaustausch und die Zusammenarbeit mit der GD DIGIT, dem CERT-EU und dem Interinstitutionellen Ausschuss für den digitalen Wandel zur Kenntnis; fordert das EUAN und den ICTAC auf, umfassende und regelmäßige Informationen über den Stand der Umsetzung in allen dezentralen Agenturen bereitzustellen, einschließlich gemeinsamer Herausforderungen, ermittelter Risiken, des Ressourcenbedarfs und geplanter Abhilfemaßnahmen, um eine wirksame Aufsicht zu ermöglichen; betont, dass eine robuste Cybersicherheit und eine umsichtige Nutzung von KI erforderlich sind, und weist auf Chancen, aber auch auf finanzielle und operative Risiken hin; fordert die Agenturen auf, KI-gestützte Prozesse in den Bereichen Finanzen, Beschaffung oder Entscheidungsfindung zu bewerten und für Transparenz, Dokumentation, Überprüfbarkeit und die vollständige Einhaltung der Datenschutz- und Cybersicherheitsvorschriften der Union zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, in den jährlichen Tätigkeitsberichten der EU-Agenturen klare, solide und aussagekräftige wesentliche Leistungsindikatoren (KPI) zu erfassen, da diese Berichte eine primäre Informationsquelle für externe Nutzer darstellen; stellt fest, dass es einigen KPI-Systemen häufig an Kontinuität, Standardisierung, operativer Tiefe, einer dokumentierten Methodik für die Auswahl, Aktualisierung und Abschaffung von KPI, Transparenz, Vergleichbarkeit und mehrjähriger Nachverfolgung mangelt, wodurch die Vergleichbarkeit und die Möglichkeit für externe Nutzer, die Leistung objektiv zu bewerten, eingeschränkt werden; betont, dass die wesentlichen Leistungsindikatoren gestrafft und gut konzipiert werden, auf den SMART-Grundsätzen (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert) beruhen und in allen Berichtszyklen einheitlich angewandt werden sollten, was für die Bewertung der Effizienz, der Wirksamkeit und der Fortschritte bei der Verwirklichung der strategischen Ziele von wesentlicher Bedeutung ist; betont, dass die ergebnis- und wirkungsorientierte Berichterstattung verstärkt genutzt werden muss, indem der Schwerpunkt auf Wesentlichkeit und Verhältnismäßigkeit gelegt wird, um den Verwaltungsaufwand zu verringern; betont, dass die Leistungsindikatoren explizit aus den Zielen der Gründungsverordnungen der jeweiligen Agenturen abgeleitet werden und Ergebnisse, Erträge und vor allem Auswirkungen erfassen müssen; fordert die Agenturen auf, Kosten-Nutzen-Analysen und eine transparente Haushaltsplanung in ihre Leistungsrahmen aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>würdigt die Zusammenarbeit mit externen Partnern wie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Strategischen Planungsnetz der Vereinten Nationen bei der Modernisierung der Methoden für KPI; hebt hervor, dass einige Agenturen wie die ACER, die EASA und das ECDC robustere und operativ relevantere Indikatoren entwickelt haben; fordert Agenturen mit unzureichenden oder nicht messbaren KPI-Systemen auf, sich an diesen zuverlässigeren Modellen zu orientieren und bewährte Verfahren systematisch über das EUAN auszutauschen, um die Vergleichbarkeit zu verbessern, den Wert der jährlichen Tätigkeitsberichte für externe Nutzer zu erhöhen und die Leistungsbewertung der Agenturen insgesamt zu stärken; fordert die Kommission auf, zu verlangen, dass bei allen Evaluierungen der Agenturen gemäß Nummer 60 des Gemeinsamen Konzepts die Auswirkungen jeder Agentur auf ihren Politikbereich systematisch bewertet werden und dass Programme oder Tätigkeiten, die sich nicht innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens als wirksam erwiesen haben, eingestellt werden, wobei Mittel für wirksamere Maßnahmen neu zugewiesen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>weist auf die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) hin, die mehrere Agenturen betreffen: die ENISA (zwei Fälle im Jahr 2024, ein offenes Verfahren, ein eingestelltes Verfahren und ein Einstellungsverfahren im Jahr 2025), die eu-LISA (Untersuchungen zu Interessenkonflikten und Auftragsvergabe), das EIT (drei KIC-bezogene Fälle, die mit Einziehungen in Höhe von 15-20 Mio. EUR abgeschlossen wurden), Frontex (zwei laufende Verfahren und acht abgeschlossene Fälle im Zeitraum 2023-2024) sowie laufende Untersuchungen bei der ACER und der EUA; fordert alle EU-Agenturen nachdrücklich auf, für eine uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem OLAF zu sorgen, die internen Kontrollen, die Garantien in Bezug auf die Einstellung und die Vergabe öffentlicher Aufträge zu stärken und der Entlastungsbehörde weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, sobald die Vertraulichkeitsbeschränkungen aufgehoben werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>weist darauf hin, dass das Mandat von Frontex im Jahr 2019 erheblich erweitert wurde, als mit der Überarbeitung der Verordnung ihre Aufgaben erweitert und die Einrichtung einer ständigen Reserve von 10 000 Grenzschutzbeamten in Verbindung mit einer entsprechenden Mittelaufstockung genehmigt wurden; betont, dass Mittelaufstockungen unabhängig von der betroffenen Agentur stets mit angemessenen Bestimmungen über Rechenschaftspflicht und Transparenz einhergehen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>stellt fest, dass weiterhin ein finanzielles Risiko für die EU-Agenturen besteht, da es in den Mietverträgen keine Opt-out-Klauseln (Ausstiegsklauseln) gibt, die eine vorzeitige Beendigung ermöglichen; weist darauf hin, dass es wichtig ist, solche Klauseln in Mietverträge aufzunehmen, was durch die schwierige Situation der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) nach dem Brexit deutlich wurde, die ihren langfristigen Mietvertrag in London nicht kündigen konnte und daher sowohl in London als auch in Amsterdam Miete zahlen musste; stellt fest, dass seit 2019 mehrere Agenturen Ausstiegsklauseln eingeführt haben, bedauert jedoch, dass dies nicht bei allen Agenturen der Fall ist und dass in einigen Fällen neue oder verlängerte Mietverträge unterzeichnet wurden; fordert die Agenturen und die Kommission nachdrücklich auf, bei der Aushandlung oder Verlängerung von Mietverträgen unter Berücksichtigung der aus früheren Erfahrungen gewonnenen Erkenntnisse systematisch Ausstiegsklauseln aufzunehmen, um finanzielle Risiken zu begrenzen und eine größere Haushaltsflexibilität sicherzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, dass die endgültigen Gesamteinnahmen für 2024 (nach Berichtigungshaushaltsplänen) und die Vergleichszahlen für 2023 für die 33 Agenturen der EU, die Teil dieser Entschließung sind, wie folgt aufgeschlüsselt waren<FOOTNOTE><FIELD> Daten gemäß den im Amtsblatt veröffentlichten Einnahmen- und Ausgabenplänen für das Haushaltsjahr 2024 für jede einzelne Agentur.</FIELD></FOOTNOTE>:</P></ACTION><ACTION><P><TABLE><TGROUP COLS="4"><COLSPEC COLNAME="C1" COLNUM="1" COLWIDTH="23.29*"/><COLSPEC COLNAME="C2" COLNUM="2" COLWIDTH="27.06*"/><COLSPEC COLNAME="C3" COLNUM="3" COLWIDTH="27.05*"/><COLSPEC COLNAME="C4" COLNUM="4" COLWIDTH="22.6*"/><TBODY><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING BOLD="on">Bezeichnung</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING BOLD="on">Einnahmen 2024</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING BOLD="on">Einnahmen 2023</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING BOLD="on">∆</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>ACER</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>34 689 993,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>29 582 967,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>17,26 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>GEREK-Büro</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>7 932 805,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>7 697 264,87 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>3,06 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>CDT<FOOTNOTE><FIELD> Aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragene Überschüsse wurden abgezogen.</FIELD></FOOTNOTE></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>45 346 300,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>47 140 900,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>-3,81 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>CEDEFOP</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>21 422 022,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>20 140 610,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>6,36 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>CEPOL</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>12 589 437,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>14 211 723,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>-11,42 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>EASA<FOOTNOTE><FIELD> Haushaltskorrekturen entsprechend dem kumulierten Überschuss wurden abgezogen.</FIELD></FOOTNOTE></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>183 306 903,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>169 665 375,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>8,04 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>EBA</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>56 906 201,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>52 672 001,66 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>8,04 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>ECDC</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>111 257 449,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>102 526 724,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>8,52 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>ECHA</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>128 712 666,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>123 280 140,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>4,41 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>EEA<FOOTNOTE><FIELD> Der Beitrag der EU und von Drittstaaten beläuft sich auf insgesamt 67,8 Mio. EUR. Der Zuschuss und die Dienstgütevereinbarung belaufen sich auf insgesamt 33,8 Mio. EUR.</FIELD></FOOTNOTE></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>101 655 603,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>76 114 130,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>33,56 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>EFCA</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>30 793 032,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>30 862 554,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>-0,23 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>EFSA</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>154 939 697,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>148 954 729,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>4,02 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>EIGE</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>9 432 057,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>9 358 919,46 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>0,78 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>EIOPA</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>37 561 192,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>36 714 492,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>2,31 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>ETI</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>463 576 047,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>367 607 241,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>26,11 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>ELA</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>48 693 555,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>39 973 330,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>21,82 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>EMA</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>491 862 000,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>448 603 000,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>9,64 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>EMSA</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>121 648 764,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>111 954 231,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>8,66 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>ENISA<FOOTNOTE><FIELD> Im Jahr 2024 standen der ENISA für ihre Tätigkeiten Mittel in Höhe von 26,2 Mio. EUR zur Verfügung, während sich der Haushalt 2023 auf 25,2 Mio. EUR belief. Ende Dezember 2023 wurden zwischen der GD CONNECT und der ENISA eine Beitragsvereinbarung unterzeichnet, mit der im Zeitraum 2024-2026 insgesamt 20 Mio. EUR für die Durchführung von Maßnahmen der Cyberunterstützungs- und Lagezentren bereitgestellt wurden. Die erste Tranche in Höhe von 16 Mio. EUR zur Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen ging im Februar 2024 ein.</FIELD></FOOTNOTE></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>42 219 801,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>25 183 495,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>67,65 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>ERA</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>41 936 376,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>38 532 447,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>8,83 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>ESA</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>270 000,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>258 160,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>4,59 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>ESMA</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>76 055 579,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>72 509 657,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>4,89 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>ETF</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>28 330 702,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>28 542 956,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>-0,74 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>EUAA</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>181 443 839,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>170 135 127,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>6,65 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>EUDA (EMCDDA)</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>32 723 728,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>22 082 074,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>48,19 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>eu-LISA</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>273 679 741,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>300 524 142,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>-8,93 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>EU-OSHA</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>17 618 795,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>17 038 950,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>3,40 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Eurofound</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>24 965 993,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>25 369 931,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>-1,59 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Eurojust</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>65 355 970,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>59 324 460,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>10,17 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Europol</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>225 228 057,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>212 925 809,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>5,78 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>EUSPA</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>85 410 390,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>76 922 866,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>11,03 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>FRA</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>28 052 521,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>26 191 030,72 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>7,11 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P>Frontex</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P>922 074 136,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P>829 352 752,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P>11,18 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING BOLD="on">INSGESAMT</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING BOLD="on">4 112 799 136,00 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3" VALIGN="BOTTOM"><P><STRING BOLD="on">3 741 954 188,71 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4" VALIGN="MIDDLE"><P><STRING BOLD="on">9,91 %</STRING></P></ENTRY></ROW></TBODY></TGROUP></TABLE></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt fest, dass die Haushaltsmittel von 33 EU-Agenturen von 3,6 Mrd. EUR im Jahr 2023 auf 4,1 Mrd. EUR im Jahr 2024 gestiegen sind; fordert die Kommission auf, die kumulativen Kosten über einen Zeitraum von fünf Jahren zu analysieren, wobei zwischen mandatsbedingtem Wachstum und administrativer Ausweitung zu unterscheiden ist, und weitere Erhöhungen durch einen nachweisbaren Mehrwert zu begründen; betont, dass der Anstieg der Haushaltsmittel mit einer stärkeren Governance, internen Kontrollen, Personal- und Absorptionsplanung einhergehen muss, um Unregelmäßigkeiten, Übertragungen und unwirksame Ausgaben zu vermeiden; betont, dass zusätzliche Ressourcen für die Agenturen mit messbaren Leistungszielen und einer regelmäßigen Berichterstattung über die erzielten konkreten Ergebnisse einhergehen müssen, damit die Entlastungsbehörde das Kosten-Nutzen-Verhältnis bewerten kann; besteht darauf, dass die Agenturen vor der Genehmigung zusätzlicher Mittel nachweisen müssen, dass die vorhandenen Ressourcen effizient eingesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und andere EU-Agenturen die Organe der Union bei der Umsetzung des Unionsrechts im Bereich der Grundrechte unterstützen; fordert die Kommission und die Haushaltsbehörde auf, allen EU-Agenturen angemessene und berechenbare Ressourcen zur Verfügung zu stellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>hebt hervor, dass die Einnahmen bei einigen Agenturen, darunter der EUA, dem EIT, der ELA, der ENISA und der EUDA, von 2023 bis 2024 erheblich gestiegen sind, wobei die Haushaltsmittel um mehr als 21 % aufgestockt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>stellt fest, dass die Aufstockung der Haushaltsmittel der EUA für 2024 der Ausweitung ihrer legislativen Mandate und operativen Zuständigkeiten Rechnung trägt, die sich aus der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des europäischen Grünen Deals ergeben, wie beispielsweise der (Ende 2024 angenommenen) Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, einer Neufassung der Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters, der EU-Zertifizierung für CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Entnahmen und CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Management in landwirtschaftlichen Betrieben und einer Initiative für eine erweiterte Überwachung der Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge, wobei diese neuen Mandate durch die die Einstellung von Personal unterstützt wurden; stellt ferner fest, dass die Agentur auch Aufgaben im Rahmen der überarbeiteten Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (2023) umgesetzt hat; ist sich auch bewusst, dass neue Dienstgütevereinbarungen (SLA) mit der GD MARE, der GD SANTE und der GD RTD die Rolle der Agentur in den Bereichen Wiederbelebung der Meere und Gewässer, Gesundheitsgefahren und Integration von Umweltdaten erweitert haben, wobei Daten und Analysen zur Stützung der Umweltpolitik der Union bereitgestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>stellt fest, dass die Aufstockung der Haushaltsmittel des EIT auf mehrere Faktoren zurückzuführen ist, darunter höhere Mittelansätze für Horizont Europa (+ 10,25 %), 24,6 Mio. EUR an neuen Mitteln für die Initiative für Hochschuleinrichtungen und 16,7 Mio. EUR aus neuen Beitragsvereinbarungen mit den Generaldirektionen der Kommission;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>stellt fest, dass die Aufstockung der Haushaltsmittel der ELA im Jahr 2024 in erster Linie darauf zurückzuführen ist, dass die Agentur zum Vollbetrieb übergegangen ist, was eine erhebliche Verstärkung der Humanressourcen und operativen Kapazitäten erforderte; hebt hervor, dass hierzu zum einen Anpassungen bei der Personalausstattung (9,5 Mio. EUR, 44 %) wie die Umwandlung von 15 Stellen für abgeordnete nationale Sachverständige in Stellen für Bedienstete auf Zeit und Gehaltsanpassungen gehörten, zum anderen aber auch der operative Ausbau (7 Mio. EUR, 33 %), in dessen Rahmen das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität Upgrades und Überprüfungen unterzogen wurde, sowie inflationsbedingte Kosten (1,2 Mio. EUR, 15 %) im Zusammenhang mit IKT/Cybersicherheit und Inflationsdruck;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>stellt fest, dass die Aufstockung der Haushaltsmittel der ENISA auf die erste Tranche in Höhe von 16 Mio. EUR zurückzuführen ist, die gemäß einer Ende Dezember 2023 zwischen der GD CONNECT und der ENISA unterzeichneten Beitragsvereinbarung, aufgrund deren im Zeitraum 2024-2026 insgesamt 20 Mio. EUR für die Durchführung von Maßnahmen der Cyberunterstützungs- und Lagezentren bereitgestellt werden sollen, im Februar 2024 einging; ist sich der Tatsache bewusst, dass der Agentur für ihre Tätigkeiten im Jahr 2024 Mittel in Höhe von 26,2 Mio. EUR zur Verfügung standen, während sich der Haushalt 2023 auf 25,2 Mio. EUR belief;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>äußert sich besorgt darüber, dass sich die ENISA aufgrund der immer komplexer werdenden Cybersicherheitsanforderungen der Union, der kontinuierlichen Eskalation von Cyberbedrohungen und des Umstands, dass es an finanziellen und personellen Ressourcen in entsprechendem Umfang mangelt, in einer kritischen Lage befindet; schließt sich den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2024 zur ENISA an, in denen die zentrale Rolle der ENISA im Cybersicherheitsökosystem der Union und die Notwendigkeit hervorgehoben werden, die Finanzausstattung und die Ressourcen mit ihrem erweiterten Auftrag in Einklang zu bringen; betont, dass zusätzliche Ressourcen mit messbaren Leistungszielen und einer regelmäßigen Berichterstattung über die erzielten konkreten Ergebnisse einhergehen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>stellt fest, dass die Aufstockung bei der EUDA hauptsächlich auf das Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/1322 zurückzuführen ist, die eine gezielte Überarbeitung des Auftrags der Agentur vorsieht, der bei der Ermittlung und Bewältigung aktueller und künftiger Herausforderungen im Zusammenhang mit unerlaubten Drogen in der Union eine wichtigere Rolle zukommen soll; stellt fest, dass dies eine Vertiefung des derzeitigen Auftrags der Agentur, neue Aufgaben und eine Aufstockung der für die erforderliche Umsetzung zugewiesenen Mittel ab 2024 nach sich ziehen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>nimmt die schrittweise Ausweitung des Auftrags von Europol einschließlich der in diesem Zusammenhang zuletzt angenommenen und vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis, mit denen die Kapazitäten zur Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität wie Schleuserkriminalität, Menschenhandel, Cyberkriminalität und Terrorismus gestärkt werden sollen; weist darauf hin, dass diese Entwicklungen unter anderem eine verstärkte Zusammenarbeit mit privaten Akteuren im Wege eines direkten Datenaustauschs, verstärkte Kapazitäten zur Analyse großer Datenmengen und eine bessere operative Unterstützung der Mitgliedstaaten durch spezialisierte Unterstützungsteams umfassen; betont, dass die wirksame Umsetzung dieser zusätzlichen Aufgaben voraussetzt, dass die personellen Ressourcen von Europol aufgestockt werden, aber auch robuste interne Schutzvorkehrungen, ausreichende Fähigkeiten zur Einhaltung der Vorschriften und verstärkte Aufsichtsmechanismen erfordert; stellt fest, dass die Haushaltsmittel von Europol im Jahr 2024 gegenüber 2023 um 5,78 % aufgestockt wurden; fordert nachdrücklich, dass die Haushaltsmittel von Europol weiter aufgestockt werden, um den anhaltenden Personalmangel zu beheben und sicherzustellen, dass die finanziellen Ressourcen der Agentur in einem angemessenen Verhältnis zu ihren erweiterten Zuständigkeiten stehen; betont die Schlüsselrolle von Europol bei der Bekämpfung von Schleuserkriminalität, Menschenhandel, grenzüberschreitender Kriminalität und Terrorismus; betont, dass sich Frontex auf ihre Kerntätigkeiten konzentrieren sollte; begrüßt die laufenden Bemühungen von Frontex, ihren Grundrechtsbeauftragten zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>fordert, dass das Personal von Eurojust angesichts der insbesondere nach dem 2022 von Russland begonnen Angriffskrieg gegen die Ukraine vorgesehenen Ausweitung des Auftrags der Agentur auf Drittstaaten aufgestockt wird, und weist darauf hin, dass es Eurojust durch diese Ausweitung seiner Zuständigkeiten ermöglicht wird, Beweise für Kernverbrechen des Völkerstrafrechts (Kriegsverbrechen, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit) zu sammeln, zu speichern und zu analysieren, diese Beweise mit nationalen Behörden und internationalen Gremien einschließlich des Internationalen Strafgerichtshofs auszutauschen und zu diesem Zweck eine spezielle Datenbank für Beweismittel für Kernverbrechen des Völkerstrafrechts einzurichten, wodurch über die bloße Unterstützung bei Ermittlungen hinausgegangen und eine aktive Sicherung wesentlicher Beweise für künftige Ermittlungen vorgesehen wird; stellt jedoch fest, dass die prozentuale Aufstockung der Haushaltsmittel für das Jahr 2024 gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 bescheiden ausfiel, und fordert nachdrücklich, dass die Mittel für Personal zusammen mit dem Gesamthaushalt im Hinblick auf den erwarteten künftigen Auftrag entsprechend aufgestockt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>weist darauf hin, dass die meisten Agenturen der EU zur Gänze aus Beiträgen aus dem Unionshaushalt finanziert werden; stellt jedoch fest, dass sich einige Agenturen vollständig oder teilweise aus alternativen Einnahmequellen finanzieren, etwa aus der Ausstellung von Zertifikaten, der Erteilung von Genehmigungen, der Registrierung von Stoffen, Beiträgen, Dienstleistungen wie Datenerhebung, Marktüberwachung oder Aufsicht und anderen Dienstleistungen wie Übersetzung und Terminologiearbeit, wie sie vom Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT) erbracht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="DASH"><INT.LI LEVEL="0">stellt insbesondere fest, dass</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>zu den teilweise selbstfinanzierten Agenturen die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) und die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) gehören,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>zu den vollständig selbstfinanzierten Agenturen das CdT zählt,</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>zu den teilweise von nationalen Behörden kofinanzierten Agenturen die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zählen;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>stellt fest, dass die Finanzierungsquelle für selbstfinanzierte Agenturen, die Teil dieser Entschließung sind, für 2024 wie folgt aufgeschlüsselt war:</P></ACTION><ACTION><P><TABLE><TGROUP COLS="7"><COLSPEC COLNAME="C1" COLNUM="1" COLWIDTH="14.2*"/><COLSPEC COLNAME="C2" COLNUM="2" COLWIDTH="20.09*"/><COLSPEC COLNAME="C3" COLNUM="3" COLWIDTH="18.85*"/><COLSPEC COLNAME="C4" COLNUM="4" COLWIDTH="6.5*"/><COLSPEC COLNAME="C5" COLNUM="5" COLWIDTH="17.44*"/><COLSPEC COLNAME="C6" COLNUM="6" COLWIDTH="6.5*"/><COLSPEC COLNAME="C7" COLNUM="7" COLWIDTH="16.42*"/><TBODY><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P> </P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">Einnahmen 2024</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">EU-Beitrag </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P><STRING BOLD="on">%</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5"><P><STRING BOLD="on">Eigene Einnahmen</STRING> <FOOTNOTE><FIELD> Unter den eigenen Einnahmen sind Gebühren zu verstehen, die für die Ausstellung von Zertifikaten, die Erteilung von Genehmigungen, die Registrierung von Stoffen, Beiträge, Dienstleistungen wie Datenerhebung, Marktüberwachung oder Aufsicht und andere Dienstleistungen erhoben werden.</FIELD></FOOTNOTE></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6"><P><STRING BOLD="on">%</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7"><P><STRING BOLD="on">Sonstige</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P>ACER</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P>34 679 976 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P>23 012 293 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>66 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5"><P>11 667 683 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6"><P>34 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7"><P>0 EUR</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P>CdT</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P>45 346 300 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P>0 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>0 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5"><P>44 411 200 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6"><P>98 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7"><P>935 100 EUR</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P>EASA</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P>183 306 903,00 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P>44 984 486 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>25 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5"><P>135 687 417 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6"><P>74 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7"><P>2 635 000 EUR</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P>EBA<FOOTNOTE><FIELD> Bei den eigenen Einnahmen handelt es sich um Beiträge der nationalen Aufsichtsbehörden.</FIELD></FOOTNOTE></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P>56 906 201 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P>20 857 871 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>37 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5"><P>34 062 640 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6"><P>60 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7"><P>1 985 690 EUR</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P>ECHA</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P>128 712 666 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P>88 028 813 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>68 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5"><P>34 117 052 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6"><P>27 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7"><P>6 566 801 EUR</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P>EIOPA</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P>37 561 192 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P>13 886 130 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>37 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5"><P>23 035 010 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6"><P>61 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7"><P>640 052 EUR</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P>EMA<FOOTNOTE><FIELD> Bei den eigenen Einnahmen handelt es sich um Beiträge der nationalen Aufsichtsbehörden.</FIELD></FOOTNOTE></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P>491 862 000 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P>35 826 000 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>7 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5"><P>441 910 000 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6"><P>90 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7"><P>14 126 000 EUR</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P>ERA</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P>41 936 376 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P>29 000 626 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>69 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5"><P>11 913 156 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6"><P>28 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7"><P>1 022 594 EUR</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P>ESMA<FOOTNOTE><FIELD> Bei den eigenen Einnahmen handelt es sich um Beiträge der nationalen Aufsichtsbehörden.</FIELD></FOOTNOTE></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P>76 055 579 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P>19 938 075 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>26 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5"><P>54 015 802 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6"><P>71 %</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7"><P>2 101 702 EUR</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P>INSGESAMT</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P>1 096 367 193 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P>275 534 294 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P/></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5"><P>790 819 960 EUR</P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6"><P/></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7"><P>30 012 939 EUR</P></ENTRY></ROW></TBODY></TGROUP></TABLE></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>weist darauf hin, dass im Entlastungsbeschluss 2023 bereits angemerkt wurde, dass es wichtig ist, die Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA) zu stärken; ist sich der Tatsache bewusst, dass ihre Gründungsverordnungen keine Trennung zwischen Tätigkeiten, die aus Beiträgen der Union finanziert werden, und solchen, die aus nationalen Beiträgen finanziert werden, vorschreiben, und dass der Mechanismus zur Aufteilung der Gesamtkosten keine Unterscheidung auf der Ebene einzelner Tätigkeiten erfordert, was dazu führt, dass diese Behörden nicht zwischen Kosten, die aus dem Unionshaushalt gedeckt werden, und solchen, die von den Mitgliedstaaten finanziert werden, unterscheiden, wie der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2023 hervorgehoben hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>ist der Ansicht, dass eine Verbesserung der Transparenz bei der Haushaltsplanung und der tätigkeitsbezogenen Berichterstattung zu einer besseren Aufsicht und Rechenschaftspflicht beitragen würde, insbesondere bei Agenturen, die aus mehreren Einnahmequellen finanziert werden, und es den Interessenträgern, zu denen unter anderem die Mitgliedstaaten, die Finanzinstitute und die Steuerzahler zählen, ermöglichen würde, die Effizienz und Fairness besser bewerten könnten; betont, dass Klarheit hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Einnahmequellen und Tätigkeiten das Vertrauen in die ordnungsgemäße Verwendung der Unionsmittel stärkt, wobei der in den Gründungsverordnungen der Agenturen festgelegte Rechtsrahmen zu beachten ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>nimmt den Vorschlag der Kommission für die Verordnung über die Europäische Chemikalienagentur zur Kenntnis, mit dem Maßnahmen zur Stärkung der finanziellen Tragfähigkeit der Agentur eingeführt werden, wobei unter anderem die Möglichkeit vorgesehen ist, eine begrenzte finanzielle Reserve zu schaffen, mit der Schwankungen bei den Gebühreneinnahmen ausgeglichen werden können und sich die Abhängigkeit von immer neuen Haushaltsberichtigungen verringern lässt; betont jedoch, dass die Schaffung einer solchen Reserve solide Schutzmaßnahmen voraussetzt, da sie Risiken wie etwa die Gefahr einer strukturellen Überdeckung bei den Gebühren und die Möglichkeit birgt, dass kumulierte Mittel für Zwecke verwendet werden, die über eine kurzfristige Stabilisierung hinausgehen; ist der Ansicht, dass daher in Bezug auf die Kosten und die Verbindung zwischen Gebühren und Tätigkeiten Transparenz herrschen muss und es hierzu unter anderem einer tätigkeitsbezogenen Berichterstattung bedarf, bei der zwischen gebührenfinanzierten und von der Union finanzierten Aufgaben unterschieden wird; empfiehlt, dass Reserven, die über die Obergrenze hinausgehen, entweder durch Rückzahlungen oder durch eine Kürzung des Beitrags der Union für das folgende Jahr in den Unionshaushalt zurückfließen, damit eine Anhäufung verhindert wird und die zentralen Haushaltsgrundsätze gewahrt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>ist besorgt über das negative wirtschaftliche Ergebnis des CdT in Höhe von 5,7 Mio. EUR und den anhaltenden Rückgang der Betriebseinnahmen, der hauptsächlich mit dem Rückgang der in Rechnung gestellten Seiten um 11,4 % im Jahr 2024 und um 17,6 % im Jahr 2023 zusammenhängt; stellt fest, dass die Rücklage für Preisstabilität, die 2011 geschaffen wurde, um Schwankungen des Geschäftsvolumens der Kunden auszugleichen und dem CdT dabei zu helfen, für Haushalts- und Preisstabilität zu sorgen, im Jahr 2014 mit 15,6 Mio. EUR ihren Höchststand erreichte und bis 2024 auf 8,9 Mio. EUR zurückging (ein Rückgang um 42,9 % seit 2014); ist sich der Tatsache bewusst, dass gemäß der Gründungsverordnung des CdT mögliche weitere Defizite durch Zuschüsse aus dem Unionshaushalt gedeckt werden müssten, sobald die Reserve vollständig ausgeschöpft ist; nimmt die Antwort des CdT auf die Entlastung 2023 zur Kenntnis und fordert den Verwaltungsrat auf, der Entlastungsbehörde angesichts des anhaltenden Rückgangs der Einnahmen weiterhin über die Entwicklung dieser Pläne Bericht zu erstatten; fordert das CdT auf, in Anbetracht der Tatsache, dass kostenlose neue Übersetzungstechnologien, die sich auf die Zahl der Übersetzungsaufträge auswirken könnten, mittlerweile weitverbreitet sind, neue Dienstleistungen, die es anbieten könnte, und neue Einnahmequellen zu sondieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>hebt hervor, dass in der Haushaltsordnung zwar keine Obergrenzen für Übertragungen auf das Folgejahr vorgesehen sind, regelmäßige und überhöhte Mittelübertragungen dieser Art allerdings den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit untergraben und auf strukturelle Probleme im Zusammenhang mit dem Haushaltsverfahren und dem Durchführungszyklus hindeuten könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2024 bei elf Agenturen (ACER, ECDC, EEA, EFCA, EIGE, ENISA, EU-OSHA, Eurofound, EUSPA, FRA und Frontex) bei den kombinierten Titeln Übertragungsquoten von mehr als 15 % zu verzeichnen waren, wobei sich wiederkehrende Muster abzeichnen; nimmt zur Kenntnis, dass die Mittelübertragungen auf das Folgejahr bei Frontex und der ESA mehr als 40 % bzw. 30 % betragen; fordert die Agenturen auf, ihre mehrjährige Planung, ihre Planung der Auftragsvergabe und ihre Vorausschätzung der Mittelbindungen zu verbessern, um sicherzustellen, dass die Mittel innerhalb des Haushaltsjahres, für das sie bewilligt wurden, besser ausgeführt werden; fordert die Kommission auf, Agenturen mit wiederkehrenden Mittelübertragungen aufzufordern, Korrekturmaßnahmenpläne vorzulegen; weist darauf hin, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024 betont hat, dass wiederkehrende hohe Mittelübertragungsraten den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit verletzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>ist der Ansicht, dass Übertragungen auf das Folgejahr in einigen Fällen dadurch gerechtfertigt sein könnten, dass Maßnahmen auf mehrere Jahre angelegt sind, oder durch Faktoren verursacht werden könnten, die sich der Kontrolle der betreffenden Agenturen entziehen; nimmt die vom Rechnungshof bei der Anhörung vom 1. Dezember 2025 abgegebene Erklärung zur Kenntnis, wonach er sich im Rahmen seines neuen Prüfungsansatzes bemühen wird, in künftigen Berichten einen klareren Gesamtüberblick über die Art der Mittelübertragungen zu geben, weist jedoch auf die Klarstellung des Rechnungshofs hin, dass eine differenzierte Aufschlüsselung der Ursachen für Mittelübertragungen nach Agenturen aufgrund methodischer und ressourcenbedingter Sachzwänge nicht möglich ist; begrüßt die Bereitschaft des Rechnungshofs, auf wiederkehrende Muster und systemische Faktoren hinzuweisen, die zu übermäßigen Mittelübertragungen auf das Folgejahr beitragen; betont jedoch, dass anhaltend hohe und wiederkehrende Mittelübertragungen auf grundlegende strukturelle Herausforderungen bei der Planung, Durchführung oder Mittelzuweisung hinweisen können; fordert die Agenturen auf, ihre Haushaltsvorausschätzungen und Projektplanungen zu verbessern, um ungeplante Mittelübertragungen so gering wie möglich zu halten und sicherzustellen, dass die Mittel innerhalb des Haushaltsjahres effizient verwendet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>weist darauf hin, dass die Agenturen gemäß dem Regelungsrahmen Zahlungen innerhalb bestimmter Fristen leisten müssen; stellt fest, dass jede Nichteinhaltung dieser Fristen zusätzliche Kosten wie Verzugszinsen nach sich ziehen kann; stellt fest, dass der Rechnungshof für das Jahr 2024 berichtet, dass bei elf Agenturen (ACER, Cedefop, CEPOL, EUA, ELA, ENISA, ETF, EUDA, Eurojust, FRA und Frontex) mehr als 5 % der Zahlungen nach Ablauf der geltenden Frist getätigt wurden; ist besorgt über den Anstieg der Zahl verspäteter Zahlungen seit 2022, der einen Anstieg gegenüber 2023 (neun Agenturen) und 2022 (fünf Agenturen) darstellt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Empfehlungen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>beharrt darauf, dass die Einhaltung der vorgeschriebenen Zahlungsfristen sichergestellt wird, und stellt fest, dass der Ruf der Agenturen Schaden nehmen kann, wenn sich verspätete Zahlungen häufen; fordert die betreffenden Agenturen auf, Maßnahmen zu ergreifen, um künftige Zahlungsverzögerungen und Verzugszinsen zu vermeiden und eine fristgerechte Begleichung von Verbindlichkeiten sicherzustellen; weist darauf hin, dass die Einhaltung der Zahlungsfristen gemäß der Haushaltsordnung eine rechtliche Verpflichtung darstellt und ein Kernelement der Haushaltsführung ist; fordert die Agenturen, bei denen es über mehrere Jahre hinweg zu Zahlungsverzögerungen kommt, auf, Korrekturmaßnahmen umzusetzen, mit denen die systematische Einhaltung gesetzlicher Fristen sichergestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>fordert die Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA) auf, die Transparenz ihrer Tätigkeiten zu verbessern, die aus verschiedenen Einnahmequellen finanziert werden, um – wie vom Rechnungshof empfohlen – die Kontrolle der Rechnungslegung im Zusammenhang mit der Einnahmenverwaltung und den Finanzierungsstrukturen zu verbessern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die wichtigsten vom Rechnungshof ermittelten Risiken und Überblick über die Prüfungsergebnisse</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>nimmt die Schlussfolgerung des Rechnungshofs in seinem Jahresbericht über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024 („Bericht des Rechnungshofs“) zur Kenntnis, wonach die Prüfungsergebnisse des Rechnungshofs ähnlich ausfielen wie in den Vorjahren, wobei die Schwachstellen in den Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge als Hauptursache für vorschriftswidrige Zahlungen genannt werden; fordert die betreffenden Agenturen auf, ihre Ex-ante-Kontrollen zu verstärken, die Dokumentation der Zuschlagskriterien zu verbessern und eine strenge Begründung für Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung sicherzustellen; fordert die Kommission auf, Agenturen mit wiederkehrenden Mängeln bei der Auftragsvergabe gezielte Beratung und Schulungen anzubieten; fordert die Agenturen auf, bei allen Beschaffungsvorgängen für vollständige Rückverfolgbarkeit, Auswahlverfahren und eine ordnungsgemäße Dokumentation zu sorgen, und fordert die internen Auditdienste der Agenturen auf, der Überprüfung der Auftragsvergabe Vorrang einzuräumen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass auch weiterhin generell ein geringes Risiko hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agenturen besteht und dass das Risiko im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen in der Rechnungsführung der Agenturen bei den meisten Agenturen ebenfalls gering ist; stellt ferner fest, dass dieses Risiko bei teilweise selbstfinanzierten Agenturen aufgrund der spezifischen Vorschriften für die Erhebung von Gebühren und anderen Beiträgen, die eingenommen werden, als mittelhoch eingestuft wird und dass dies auch in den Vorjahren beobachtet wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>merkt an, dass laut Rechnungshof hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresrechnungen der Agenturen zugrunde liegenden Zahlungsvorgänge insgesamt ein mittleres Risiko besteht, wobei das Risiko bei bestimmten Haushaltstiteln von gering bis hoch reicht; stellt fest, dass der Rechnungshof das Risiko bei Titel I (Personalausgaben) allgemein als gering, bei Titel II (Verwaltungsausgaben) als mittelhoch und bei Titel III (Operative Ausgaben) – je nach Agentur und der Art ihrer operativen Ausgaben – als gering bis hoch einstuft; weist darauf hin, dass der Rechnungshof die Risiken bei Titel III und bei Titel II für vergleichbar hält, dass die Auswirkungen bei Titel III wegen der deutlich höheren Beträge jedoch als stärker eingeschätzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof das Risiko für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung wie auch in den Vorjahren als mittelhoch einstuft und in erster Linie auf Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zurückführt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof das Risiko hinsichtlich der Haushaltsführung als gering einstuft, wobei die Prüfung des Rechnungshofs Schwachstellen ergab, die hauptsächlich mit der automatischen Übertragung nichtgetrennter Mittel auf das folgende Haushaltsjahr und mit verspäteten Zahlungen zusammenhingen; unterstreicht, dass Schwachstellen in den Verwaltungs- und Kontrollsystemen Mängel wie das Fehlen angemessener Ex-post-/Ex-ante-Kontrollen, die Vergabe von Aufträgen über operative Leistungen ohne ordnungsgemäße Finanzierungsbeschlüsse, Ausgaben, die ohne ordnungsgemäße Übertragung von Befugnissen eines Anweisungsbefugten ausgeführt wurden, Mängel bei der Verwaltung von Finanzhilfen sowie Verzögerungen bei der Bewertung einer Agentur durch die Kommission betreffen; betont, dass diese vom Rechnungshof aufgeführten Schwachstellen die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung beeinträchtigen und die Agenturen finanziellen Risiken und Reputationsrisiken aussetzen; fordert die betreffenden Agenturen auf, die vollständige Einhaltung der Haushaltsordnung sicherzustellen und die erforderlichen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, und fordert die Kommission auf, ihre Umsetzung genau zu überwachen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof im Jahr 2024 insgesamt 72 Bemerkungen vorgebracht hat, die sich auf verschiedene Probleme in den Bereichen Auftragsvergabe (34 Bemerkungen), Verwaltungs- und Kontrollsysteme (11 Bemerkungen; mit Ausnahme von Beschaffungs- und Personalfragen) und Haushaltsführung (27 Bemerkungen) bezogen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof für alle Agenturen uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung abgegeben hat; weist darauf hin, dass der Rechnungshof für alle Agenturen uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresrechnungen zugrunde liegenden Einnahmen abgegeben hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>stellt fest, dass für alle Agenturen mit Ausnahme der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresrechnungen zugrunde liegenden Zahlungen abgegeben wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>stellt fest, dass sich die Einschränkung in Bezug auf die ELA auf Zahlungen in Höhe von 2,6 Mio. EUR im Jahr 2024 bezieht, was 5,7 % der insgesamt verfügbaren Mittel für Zahlungen entspricht; nimmt zur Kenntnis, dass dieser Betrag 2,2 Mio. EUR im Zusammenhang mit einem Auftrag umfasst, der im Prüfungsbericht 2022 als vorschriftswidrig eingestuft wurde, da der Wert des vergebenen Auftrags die festgelegte Obergrenze für den Auftrag überschritt, was gegen Anhang I Nummer 12.3 Buchstabe a der Haushaltsordnung verstößt, sowie 0,4 Mio. EUR im Zusammenhang mit Schwachstellen bei den Ex-ante-Kontrollen der Vertragsdurchführung; nimmt die Antwort der ELA während der Anhörung vom 1. Dezember 2025 zur Kenntnis, wonach die im Rahmen des Auftrags tatsächlich geleisteten Zahlungen trotz der vorschriftswidrigen Vergabe innerhalb der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Obergrenze von 6 Mio. EUR blieben und der Auftrag äußerst wichtig war, um den reibungslosen Betrieb der Behörde in der Anfangsphase ihrer Einrichtung sicherzustellen; stellt ferner fest, dass der vorschriftswidrige Vertrag im Februar 2024 endete und nicht verlängert wurde; begrüßt die Zusicherungen der Behörde, wonach Korrekturmaßnahmen etwa in Form überarbeiteter Ausschreibungsunterlagen, verschärfter Vergabeverfahren und aktualisierter interner Checklisten umgesetzt wurden, um zu verhindern, dass es in Zukunft zu ähnlichen Unregelmäßigkeiten kommt; fordert die ELA nachdrücklich auf, ihre Planungs- und Priorisierungsmechanismen zu stärken, um eine effiziente Verwendung der Mittel und eine rechtzeitige Durchführung der operativen Tätigkeiten in der Zukunft sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>betont, dass der Rechnungshof Absätze zur „Hervorhebung eines Sachverhalts“ veröffentlicht hat, um auf Themen aufmerksam zu machen, die in der Jahresrechnung dargestellt oder ausgewiesen wurden und für das Verständnis der Jahresrechnung oder der zugrunde liegenden Einnahmen und Zahlungen von grundlegender Bedeutung sind; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2024 für die folgenden Agenturen, die Teil dieser Entschließung sind, Absätze zur „Hervorhebung eines Sachverhalts“ verfasst hat: CdT, CEPOL, EBA, EIT, EMA und ESMA;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>stellt fest, dass es sich bei den „Bemerkungen“ in den spezifischen Jahresberichten der Agenturen eigentlich um „nicht terminierte Empfehlungen“ des Rechnungshofs handelt; stellt fest, dass der Rechnungshof diesen Bemerkungen jährlich nachgeht, indem er sie als „offen“ oder „abgeschlossen“ einstuft; ist jedoch der Ansicht, dass seit Langem bestehende offene Bemerkungen zeitnahe und konkrete Korrekturmaßnahmen nach sich ziehen sollten, die von einer verstärkten Aufsicht durch die jeweiligen Verwaltungsräte begleitet werden, um wiederkehrende Schwachstellen zu vermeiden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>stellt fest, dass von insgesamt 109 Bemerkungen des Rechnungshofs zu den Vorjahren in Bezug auf die Agenturen, die Gegenstand dieser Entschließung sind, im Jahr 2024 insgesamt 66 abgeschlossen wurden und insgesamt 39 noch offen und zwei teilweise abgeschlossen waren; stellt fest, dass die Zahl der offenen Bemerkungen zwischen den Agenturen variiert, wobei bei einigen keine offenen Bemerkungen vorliegen, wie es beim GEREK-Büro, dem CdT, der CEPOL, der EASA, der EBA, der ECHA, der EFSA, der EMA, der EMSA, der ERA, der ESA und der ESMA der Fall ist, und dass die meisten offenen Bemerkungen in Bezug auf die ACER (vier), die ELA (fünf), die eu-LISA (fünf) und Frontex (vier) bestehen; im Vergleich dazu waren es im Jahr 2023 bei der ACER drei, der ELA fünf, der eu-LISA acht und Frontex sieben; würdigt die Verbesserungen und fordert die Agenturen auf, weiter an der Lösung der noch offenen Angelegenheiten zu arbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>stellt fest, dass sich sieben der 39 offenen Bemerkungen (gegenüber 53 im Jahr 2023) auf umfangreiche Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr beziehen (ACER, ECDC, EFCA, EIGE, Eurofound, FRA und Frontex); stellt fest, dass die ELA und die eu-LISA die Übertragungsquote auf 15 % gesenkt haben, was dem Schwellenwert für die Berichterstattung des Rechnungshofs entspricht;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Agenturen im Bereich Wirtschaft und Finanzen</STRING></STRING><FOOTNOTE><FIELD> EBA, EIOPA und ESMA.</FIELD></FOOTNOTE></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>nimmt die Bemerkungen des Rechnungshofs zum Vertragsmanagement der ESMA zur Kenntnis, die sich insbesondere auf sechs Vorfälle im Jahr 2024 beziehen, bei denen Dienstleistungen schon vor der Vertragsunterzeichnung erbracht wurden, was einen Verstoß gegen Artikel 172 Absatz 1 der Haushaltsordnung darstellt; nimmt zur Kenntnis, dass vorzeitige Zahlungen im Umfang von 30 556 EUR vorschriftswidrig waren, auch wenn die ESMA auf eine geringe Wesentlichkeit (0,04 % der Gesamtzahlungen) hinweist und anmerkt, dass die Fälle intern aufgedeckt wurden; stellt fest, dass alle Zahlungen (30 606 EUR) auf der Grundlage bestehender Rahmenverträge geleistet wurden, wodurch das rechtliche Risiko geringer ausfiel;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>weist auf die erheblichen Auswirkungen hin, die die Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) und die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) auf die operativen Aufträge und Aufgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) haben; stellt mit Besorgnis fest, dass in den ursprünglichen Bestimmungen nicht angemessen auf die Finanzmittel eingegangen wurde, die für die Einrichtung dieser Funktionen oder für die Vorbereitungs- und Umsetzungsphasen der entsprechenden politischen Maßnahmen erforderlich sind; unterstützt uneingeschränkt die Auffassung der Behörde, wonach in künftigen Finanzbögen zu Rechtsakten die rasche und wirksame Einrichtung solch komplexer Aufträge antizipiert werden muss und angemessene Ressourcen dafür bereitgestellt werden müssen; fordert nachdrücklich, dass angemessene Mittel bereitgestellt werden, damit die Ausweitung des Auftrags gelingen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>stellt fest, dass das von der ESMA geleitete Vergabeverfahren, an dem die EBA als öffentlicher Auftraggeber beteiligt war, im Dezember 2022 zur Vergabe eines Rahmenvertrags mit einer Obergrenze von 40,2 Mio. EUR geführt hat; stellt fest, dass im Januar 2023 eine Klage in Bezug auf das Ergebnis des Verfahrens eingereicht wurde, mit der die Nichtigerklärung der Vergabeentscheidung und eine Entschädigung beantragt wurden; begrüßt, dass mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 29. Oktober 2025 die Anträge des Klägers auf Nichtigerklärung und Schadensersatz in vollem Umfang abgelehnt wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Empfehlungen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="DASH"><INT.LI LEVEL="0">richtet insbesondere die folgenden Forderungen an die Agenturen:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>an die ESMA die Forderung, die Ex-ante-Kontrollen zu verstärken, die Überwachungsinstrumente zu verbessern und Schulungen anzubieten, um zu verhindern, dass sich eine solche Situation in Zukunft wiederholt;</ITEM></LIST></P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Agenturen in den Bereichen Justiz und Inneres</STRING></STRING><FOOTNOTE><FIELD> CEPOL, EIGE, EUAA, eu-LISA, Eurojust, Europol, FRA und Frontex.</FIELD></FOOTNOTE></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>stellt fest, dass die CEPOL im Juni 2024 einen großen Cyberangriff erlebt hat, der sich auf alle Geschäftsbereiche auswirkte und dazu führte, dass zehn Schulungsmaßnahmen vor Ort abgesagt und alle Online-Schulungen für den Rest des Jahres ausgesetzt wurden; stellt ferner fest, dass dieses Ereignis nicht nur die operativen Tätigkeiten der CEPOL beeinträchtigte, sondern auch zu zusätzlichen ungeplanten Ausgaben im Zusammenhang mit der Reaktion auf den Sicherheitsvorfall, der Systemwiederherstellung und verbesserten Cybersicherheitsmaßnahmen führte; stellt fest, dass die Sicherheitsverletzung das direkte Ergebnis eines gut durchdachten Cyberangriffs war, der auf die digitale Infrastruktur von CEPOL abzielte, und dass unbefugte Akteure Zugang zu einer erheblichen Menge personenbezogener Daten erhielten, wodurch deren Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit beeinträchtigt wurden; betont, dass aufgrund des Cybervorfalls etwa 99 000 Personen direkt über die Verletzung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden mussten und dass der Angriff strafrechtliche Ermittlungen nach sich zog, die vom CERT-EU und von Europol unterstützt wurden; ist besorgt darüber, dass der Urheber der Bedrohung trotz einiger Indizien nicht eindeutig identifiziert werden konnte; weist darauf hin, dass das CERT-EU empfahl, die Infrastruktur wiederaufzubauen, was zur Folge hatte, dass die GD DIGIT innerhalb von drei Wochen eine vollständig cloudbasierte Zero-Trust-IT-Umgebung mit neuer Ausrüstung einführte; stellt fest, dass die CEPOL derzeit 42 Cybersicherheitsaufgaben und -projekte im Rahmen ihres Cybersicherheitsplans umsetzt; betont, dass Maßnahmen zur Sensibilisierung und Schulung im Bereich der IKT-Sicherheit für alle Mitarbeiter eingeführt wurden, die durch regelmäßige Intranet-Benachrichtigungen und -Aktualisierungen als Teil der gängigen Praxis ergänzt werden; betont, dass Cybersicherheitsmängel nicht nur operative Risiken, sondern auch reputationsbezogene, finanzielle und rechtliche Risiken für Agenturen darstellen; fordert verbindliche Mindeststandards für die Cybersicherheit sowie eine angemessene und stabile Finanzierung, um deren wirksame Umsetzung sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>betont, dass Agenturen, die außerhalb des Gebiets der Union tätig sind oder mit Behörden von Drittländern zusammenarbeiten, weiterhin uneingeschränkt an das Unionsrecht gebunden sind; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Kooperationsvereinbarungen, operative Vereinbarungen und Rahmen für den Datenaustausch durchsetzbare Garantien, Überwachungsmechanismen und klare Berichtspflichten gegenüber der Entlastungsbehörde umfassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>weist darauf hin, dass mit der Verordnung (EU, Euratom) 2023/2841<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU, Euratom) 2023/2841 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union (ABl. L, 2023/2841, 18.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2841/oj).</FIELD></FOOTNOTE> für alle dezentralen Agenturen ein verbindlicher und ambitionierter Rahmen für die Cybersicherheit geschaffen wurde, der Finanzmechanismen, operative Plattformen und sensible Daten umfasst, sowie die Umsetzung solider technischer und organisatorischer Maßnahmen in allen IKT-Umgebungen, die schrittweise Umstellung auf eine Zero-Trust-Architektur, eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem CERT-EU, der GD DIGIT und anderen zuständigen interinstitutionellen Stellen sowie strenge Verpflichtungen zur Meldung von Vorfällen vorsieht; stellt fest, dass mehrere dieser Kernanforderungen angesichts des aktuell unterschiedlichen Stands bei der Vorsorge in den Agenturen nach wie vor eine Herausforderung darstellen; betont, dass der Cybersicherheitsvorfall, von dem die CEPOL betroffen war, die täglichen Cyberbedrohungen, denen die Agenturen ausgesetzt sind, und ihre Anfälligkeit beim Umgang mit sensiblen Daten zeigt; fordert eine beschleunigte Umsetzung der Cybersicherheitsbestimmungen der Verordnung (EU, Euratom) 2023/2841 in allen Agenturen sowie regelmäßige Stresstests der IT-Systeme der Agenturen; fordert die Agenturen nachdrücklich auf, die Überwachung von Bedrohungen in Echtzeit, die Reaktionsfähigkeit und die Schulung des Personals im Bereich Cybersicherheit zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>stellt fest, dass Männer mit einem Anteil von nur 29 % beim Personal des EIGE und 21 % (acht Männer) im Verwaltungsrat unterrepräsentiert sind, und fordert das EIGE auf, bei künftigen Einstellungen für ein ausgewogeneres Verhältnis von Frauen und Männern zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="DASH"><INT.LI LEVEL="0">nimmt die Bemerkungen des Rechnungshofs zu den Verwaltungs- und Kontrollsystemen des EIGE zur Kenntnis, unter anderem in Bezug auf</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Aufträgen: weist darauf hin, dass das EIGE im Jahr 2024 in einem Vergabeverfahren für Reinigungsdienste übermäßige Anforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit gestellt und restriktive Eignungskriterien angewandt hat, die dem Rechnungshof zufolge potenzielle Bieter demotiviert oder sogar davon abgehalten haben könnten, an dem Ausschreibungsverfahren teilzunehmen; nimmt zur Kenntnis, dass das EIGE betont, dass die restriktiven Kriterien von den anderen Einrichtungen (Kommission und Parlament), mit denen das Auftragsvergabeverfahren gemeinsam organisiert wurde, gefordert worden seien und dass sich keine potenziellen Bieter über die Auswahlkriterien beschwert hätten;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>eine unzureichende Angebotsbewertung: stellt fest, dass die Evaluierungsausschüsse des EIGE bei zwei Vergabeverfahren (im Wert von 220 000 EUR und 193 175 EUR) die Fähigkeit der Bieter, Expertenteams zu verwalten, nicht ordnungsgemäß bewertet haben, da das EIGE in den Leistungsbeschreibungen von den Bietern keine entsprechenden Nachweise verlangt hatte, wodurch die Gefahr bestand, dass die Dienstleistungen mangelhaft erbracht werden;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>eine dürftige Vertragskontrolle: nimmt zur Kenntnis, dass das EIGE Rechnungen für die Durchführung von drei Verträgen auf der Basis von Zeit- und Mittelaufwand beglichen hat, ohne die Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitstage zu überprüfen, was einen Verstoß gegen Artikel 45 Absatz 5 der Finanzvorschriften des EIGE darstellt und wodurch sich das Institut dem Risiko aussetzt, eine überhöhte Zahlung zu leisten; stellt fest, dass das EIGE die Ex-ante-Kontrollen entsprechend verstärken wird;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="DASH"><INT.LI LEVEL="0">nimmt die Feststellungen des Rechnungshofs in Bezug auf die eu-LISA zur Kenntnis, von denen sich die meisten auf in den Vorjahren entstandene Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe beziehen, die 2024 zu vorschriftswidrigen Zahlungen führten, darunter:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>Unregelmäßigkeiten bei einem 2019 eingeleiteten und 2020 abgeschlossenen Verhandlungsverfahren für die Anmietung von Räumlichkeiten in Straßburg, bei dem die Fläche der Räumlichkeiten und die Zahl der Arbeitsplätze unter dem in der Leistungsbeschreibung festgelegten Bedarf lagen und das Angebot trotz einer als sehr niedrig eingestuften Qualität nicht abgelehnt wurde; stellt ferner fest, dass die Zuschlagskriterien anschließend auch mit dem Bieter ausgehandelt wurden, was einen Verstoß gegen Artikel 167 Absatz 3 und Anhang I Nummer 6.5 der Haushaltsordnung darstellt; betont, dass das Verhandlungsverfahren und der daraus resultierende Mietvertrag sowie die damit verbundenen Zahlungen, die sich im Jahr 2024 auf 850 000 EUR beliefen, vorschriftswidrig sind;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>Änderungen der finanziellen Angebote der Bieter während eines Vergabeverfahrens für Elektro- und Bauarbeiten in Straßburg, die sich auf den Ausgang des Verfahrens auswirkten und zu einem vorschriftswidrigen Vertrag und damit verbundenen vorschriftswidrigen Zahlungen in Höhe von 150 000 EUR im Jahr 2024 führten;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>Änderungen der Preiselemente finanzieller Angebote, die über die nach Artikel 151 der Haushaltsordnung zulässigen Korrekturen hinausgingen, den Ausgang eines Ausschreibungsverfahrens entscheidend beeinflussten und zu vorschriftswidrigen Verträgen und damit verbundenen vorschriftswidrigen Zahlungen in Höhe von insgesamt 1,4 Mio. EUR im Jahr 2024 führten;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>ein erneuter Aufruf zum Wettbewerb für Überwachungs- und Instandhaltungsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Visa-Informationssystem; ist besorgt darüber, dass der von dem erfolgreichen Bieter angebotene Preis (47,8 Mio. EUR) fünfmal niedriger war als der des zweitgünstigsten Angebots (243,4 Mio. EUR) und fünfzigmal niedriger als der des höchsten Angebots (2,4 Mrd. EUR), was Bedenken hinsichtlich seiner Gültigkeit aufwarf; weist darauf hin, dass die eu-LISA eine Arbeitsgruppe einsetzte, die diesen erneuten Aufruf zum Wettbewerb überprüfen sollte, wobei sie die Bewertung der finanziellen Angebote bestätigte, jedoch über operative und vertragliche Risiken im Zusammenhang mit der Tatsache, dass die Agentur den Großteil des Vertragspreises im Voraus bezahlen müsste, berichtete; hebt hervor, dass der Rechnungshof dieses Risiko als erheblich eingestuft hat;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>weist darauf hin, dass es nach Verzögerungen bei der Einrichtung des Einreise-/Ausreisesystems (Entry/Exit System, EES) zu Streitigkeiten kam, bei denen sich der Auftragnehmer weigerte, zusätzliche Kosten für die Wartung bestimmter IT-Produkte zu übernehmen, was dazu führte, dass es zwischen November 2022 und April 2023 keinen gültigen Wartungsvertrag gab, womit Risiken für den Betrieb der eu-LISA einhergingen; weist darauf hin, dass die eu-LISA den Rahmenvertrag über bereichsübergreifende Maßnahmen im Jahr 2023 änderte, um das unmittelbare Risiko in Bezug auf die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zu mindern, und dabei Wiederaufnahmegebühren und Strafzahlungen für den Fall aufnahm, dass ein Wartungsvertrag nicht rechtzeitig verlängert wird, und anschließend im Jahr 2023 5,3 Mio. EUR und im Jahr 2024 1,3 Mio. EUR für die Erneuerung der Softwarewartung und damit verbundene Wiederaufnahmegebühren zahlte, die nach der Auslegung der Agentur vom EES-Auftragnehmer hätten getragen werden müssen; weist ferner darauf hin, dass die eu-LISA trotz des Umfangs der strittigen Beträge und des nach wie vor als „offen“ eingestuften Stands der Bemerkung des Rechnungshofs bis Ende 2024 keine rechtlichen Schritte gegen den Auftragnehmer für das EES eingeleitet hatte;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>ist besorgt darüber, dass anhaltende Unregelmäßigkeiten bei den Vergabeverfahren der eu-LISA zeigen, dass der Vergaberahmen der Agentur systemische Schwachstellen aufweist; stellt fest, dass die eu-LISA diese Probleme zur Kenntnis genommen und sich um eine Verbesserung ihrer Praxis bemüht hat, fordert die eu-LISA auf, eine Strategie zur Verbesserung ihres Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge auszuarbeiten, die bei den Anhörungen zur Entlastung im nächsten Jahr zu erläutern ist, und fordert die eu-LISA auf, für Klarheit und Transparenz in Bezug auf die Bedingungen zu sorgen, unter denen eine Neuausschreibung nicht als angemessen erachtet werden kann; fordert die eu-LISA auf, sich bei der Ausarbeitung dieser neuen Strategie von Sachverständigen beraten zu lassen und sich mit anderen Agenturen über bewährte Verfahren zu beraten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die eu-LISA vor erheblichen Herausforderungen steht, und betont, dass ihr Personal aufgestockt werden muss, damit diese Herausforderungen wirksam bewältigt werden können und die Aufrechterhaltung ihres Betriebs sichergestellt werden kann, und dass dies entsprechend finanziert werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zur Vergabe öffentlicher Aufträge zur Kenntnis, wonach Eurojust im Jahr 2020 mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer einen Rahmenvertrag für das Leasing von Fahrzeugen geschlossen hat, der für die Beschaffenheit der benötigten Dienstleistungen ungeeignet war; stellt fest, dass der vergebene Einzelvertrag sowie alle damit verbundenen Zahlungen (64 000 EUR im Jahr 2024) daher vorschriftswidrig waren; nimmt die Antwort von Eurojust zur Kenntnis, wonach der im Bericht 2020 des Rechnungshofs genannte Rahmenvertrag am 10. Mai 2024 auslief und am 25. November 2024 ein neuer Rahmenvertrag für das Leasing von Fahrzeugen in Kraft trat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>ist besorgt über die Bemerkungen des Rechnungshofs, dass Eurojust seine Betriebskontinuitätspläne seit 2021 nicht aktualisiert hat, obwohl es zu einer Reihe wichtiger Änderungen gekommen ist, die sich auf die Ressourcen und das Personal für wichtige Prozesse auswirken, darunter die Einführung von SUMMA als neues Haushalts-, Rechnungsführungs- und Finanzsystem; betont, dass Eurojust darüber hinaus die in seinem letzten Betriebskontinuitätsplan festgelegte Häufigkeit der Tests nicht eingehalten hat und derzeit über keinen koordinierten und vereinbarten Notfallplan zur Wiederherstellung des Betriebs für seine IT-Systeme verfügt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>stellt fest, dass das Mandat von Eurojust in Zukunft ausgeweitet werden soll, auch auf einen Drittstaat, und dass die Zahl der jährlich von der Agentur behandelten Strafsachen steigt; nimmt zur Kenntnis, dass Eurojust angesichts dieser Entwicklungen sein Personal aufstocken muss, um eine umfassende Behandlung der Fälle und die Aufrechterhaltung seines Betriebs ohne Unterbrechungen sicherzustellen, und dass entsprechende Finanzmittel bereitgestellt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>nimmt ferner die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach Eurojust keinen ordnungsgemäßen Finanzierungsbeschluss angenommen hatte, bevor es Vergabeverfahren für operative Ausgaben einleitete, und dies eine wirksame Planung und Überwachung beeinträchtigt und einen Verstoß gegen Artikel 32 Absatz 1 und Artikel 72 Absatz 3 Buchstabe b der Finanzregelung von Eurojust darstellt; begrüßt die Zusage von Eurojust, ab 2026 auf seiner Website einen genehmigten jährlichen Vergabeplan für alle Verfahren zu veröffentlichen, der sowohl operative Ausgaben als auch Verwaltungsausgaben umfasst;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>stellt fest, dass das Gericht der Europäischen Union<FOOTNOTE><FIELD> URTEIL DES GERICHTS (Neunte Kammer) vom 15. Oktober 2025, Rechtssachen T-295/23 und T-1176/23 (https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/document?source=document&amp;mode=lst&amp;pageIndex=0&amp;docid=305193&amp;part=1&amp;doclang=FR&amp;text=&amp;dir=&amp;occ=first&amp;cid=957097).</FIELD></FOOTNOTE> (Gericht) im Oktober 2025 zwei Entscheidungen von Eurojust aufgehoben hat, mit denen der Antrag eines Bediensteten auf Zeit auf Beistand wegen mutmaßlichen Mobbings durch zehn Kollegen, darunter seinen Verwaltungsdirektor, abgelehnt wurde; ist sich bewusst, dass das Gericht entschieden hat, dass Eurojust gegen seine Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 24 des Statuts verstoßen hat, indem es die Untersuchung in Bezug auf diesen Bediensteten in zwei getrennte Verwaltungsverfahren aufgeteilt und somit keine ganzheitliche, kontextbezogene Untersuchung der miteinander verknüpften Beschwerden wegen Mobbings durchgeführt hat; stellt fest, dass das Gericht die Entscheidungen zwar aufgehoben hat, um eine ordnungsgemäße Neubewertung zu ermöglichen, die Entschädigungsansprüche jedoch zurückgewiesen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>betont, dass innerhalb der Agenturen interne Verfahren entwickelt werden sollten, mit denen sowohl die ordnungsgemäße interne Bearbeitung von Beschwerden als auch die Prävention von Vorfällen, einschließlich Fällen von Mobbing und sexueller Belästigung, sichergestellt werden, insbesondere wenn mehrere Parteien beteiligt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach Europol die Mehrwertsteuer (MwSt.) im Rahmen von Beiträgen zu den Betriebskosten, die nationalen Polizeieinheiten, die als Behörden handeln, gezahlt wurden, vorschriftswidrig erstattet hat, was gegen Artikel 186 Absatz 4 Buchstabe c der Haushaltsordnung verstößt, wonach die Mehrwertsteuer öffentlichen Stellen, die in dieser Eigenschaft handeln, nicht erstattet werden darf; nimmt die Erläuterung von Europol zur Kenntnis, wonach es den damaligen Leitlinien der Kommission gefolgt ist und die Mehrwertsteuer gemäß diesen Leitlinien im Rahmen von Beiträgen zu Betriebskosten als erstattungsfähig angesehen werden konnte, und begrüßt die Entscheidung, die Mehrwertsteuer von allen neuen Finanzhilfevereinbarungen, die bis Ende 2024 eingeleitet wurden, auszuschließen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>begrüßt, dass die Instrumente der operativen Taskforces (Operational Task Forces, OTF) und der gemeinsamen Ermittlungsgruppen (GEG) von Europol entscheidend dazu beigetragen haben, dass Matrix, eine Plattform für verschlüsselte Kommunikation, zerschlagen wurde, was zeigt, dass sie einander ergänzende, aber unterschiedliche Aufgaben bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität ausüben; stellt fest, dass die Operation im Juni 2024 als OTF unter Beteiligung der Niederlande, Frankreichs, Litauens, Italiens und Spaniens begann, mit der der Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse erleichtert und kriminelle Aktivitäten beobachtet werden sollten; betont, dass der Übergang zu einer GEG im Rahmen von Eurojust eine formelle Koordinierung der Ermittlungen ermöglichte, was zu Festnahmen, Beschlagnahmungen und der Entschlüsselung von 2,3 Millionen Nachrichten in 33 Sprachen führte; stellt fest, dass die deutschen Behörden technische Unterstützung leisteten, während die spanische, die französische und die niederländische Polizei während der Ermittlungen zusammenarbeiteten; ist der Ansicht, dass dieser Fall verdeutlicht, dass mit grenzübergreifender Zusammenarbeit illegale Netze erfolgreich zerschlagen werden können und nachhaltige Investitionen in Kapazitäten im Bereich der Strafverfolgung getätigt werden müssen, um gegen sich entwickelnde kriminelle Taktiken vorzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>stellt fest, dass die Entlastung der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) im Mai 2025 aufgrund von Feststellungen des OLAF in Bezug auf die Themen Verwaltung und Stabilität aufgeschoben wurde; stellt fest, dass eine vertrauliche Untersuchung des OLAF ergab, dass die höhere Führungsebene der EUAA das Statut umgangen hat, und dass die Ermittler des OLAF festgestellt haben, dass derartige Einstellungspraktiken gegen das Statut der EU verstoßen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>nimmt den Sachstandsbericht der EUAA vom 31. Oktober 2025 über die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen zur Kenntnis, die zwischen der Exekutivdirektorin und dem Verwaltungsrat als Folgemaßnahme zu der Entschließung des Parlaments vereinbart wurden; stellt fest, dass der Verwaltungsrat den Bemerkungen des Parlaments im Einklang mit seinen Verfahren Rechnung trägt und die Fortschritte bei den noch ausstehenden Maßnahmen in seiner Sitzung im November 2025 erörtern wird; fordert die Agentur nachdrücklich auf, alle offenen Fragen vollständig zu klären, die Empfehlungen des OLAF glaubhaft und transparent umzusetzen und solide Mechanismen für die interne Kontrolle, die ethische Aufsicht und die Rechenschaft einzurichten; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde unverzüglich über alle getroffenen Abhilfemaßnahmen zu unterrichten; betont, dass der Abschluss der Untersuchungen des OLAF an sich nicht bedeutet, dass die Mängel bei der Verwaltung behoben sind; bekräftigt, dass die Entlastungsbehörde ihre uneingeschränkten Aufsichtsrechte behält, bis strukturelle Schwachstellen in den Bereichen Management, Transparenz und Umgang mit Interessenkonflikten vollständig behoben und überprüft worden sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2024 zwar Verbesserungen vorgenommen wurden, um den Ethikrahmen der Agentur, die Sensibilisierung des Personals und die internen Verfahren bei Interessenkonflikten zu stärken, der vom OLAF festgestellte strukturelle Interessenkonflikt in Bezug auf Beschwerden gegen die Exekutivdirektorin jedoch noch nicht behandelt worden war, da das für die Vorbereitung solcher Fälle zuständige Referat für Rechtsfragen weiterhin unter der direkten Aufsicht der Exekutivdirektorin tätig war, wodurch die Unabhängigkeit des Beschwerdeverfahrens untergraben wurde; stellt fest, dass die meisten Korrekturmaßnahmen für 2025 und 2026 geplant sind, darunter organisatorische Änderungen, ein Optimierungsprogramm, Schulungen für Personal und Führungskräfte, Verbesserungen der Verwaltungsdokumente, mehr Transparenz bei der Meldung von Unregelmäßigkeiten, eine Überprüfung der internen Leitlinien für Anträge und Beschwerden gemäß Artikel 90 des Statuts, eine verstärkte Zusammenarbeit mit der GD HR bei der Bearbeitung von Beschwerden und eine Überprüfung der Verfahren für Anträge auf Beistand gemäß Artikel 24 des Statuts;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>betont ferner, dass in Bezug auf die Personalfluktuation bei der EUAA und die Zufriedenheit ihres Personals, die strikte Verhinderung von Vetternwirtschaft oder Günstlingswirtschaft sowie die uneingeschränkte Transparenz und leistungsorientierte Verfahren bei der Einstellung und der Laufbahnentwicklung weiterhin Wachsamkeit geboten ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>behält sich das Recht vor, künftige Entlastungsbeschlüsse an Bedingungen zu knüpfen oder aufzuschieben, falls die Agenturen nach schwerwiegenden Feststellungen keine vollständigen und überprüfbaren strukturellen Reformen durchführen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Empfehlungen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">fordert die EU-Agenturen auf, den Bemerkungen des Rechnungshofs nachzukommen, und stellt insbesondere die folgenden Forderungen:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>i)</SYMBOL>fordert, dass das EIGE die Vorgehensweise bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verbessert, indem es übermäßig restriktive Ausschreibungskriterien überprüft, die Verfahren zur Bewertung der Teammanagementfähigkeiten der Bieter stärkt und eine strenge Überprüfung von Verträgen auf Basis von Zeit- und Mittelaufwand umsetzt, um überhöhte Zahlungen zu vermeiden;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ii)</SYMBOL>fordert, dass die eu-LISA systemische Schwachstellen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge behebt, darunter vorschriftswidrige Mietverträge und unzulässige Änderungen von finanziellen Angeboten, und gleichzeitig die Transparenz und Risikominderung bei der Bewertung von Angeboten verbessert; fordert die eu-LISA auf, detaillierte Informationen über die Streitigkeiten vorzulegen, die sich aus den Verzögerungen bei der Einrichtung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) ergaben, insbesondere über die interne Bewertung, die die Agentur dazu veranlasst hat, im Zeitraum 2023-2024 im Rahmen des Rahmenvertrags über bereichsübergreifende Maßnahmen Wiederaufnahmekosten und Kosten für die Erneuerung der Wartung in Höhe von insgesamt 6,6 Mio. EUR zu übernehmen, obwohl sie diese Kosten vertraglich dem EES-Auftragnehmer zurechnete; fordert, dass geklärt wird, weshalb bis Ende 2024 keine rechtlichen Schritte eingeleitet wurden und ob alternative Streitbeilegungs- oder Beitreibungsmaßnahmen geprüft wurden; empfiehlt der eu-LISA, ihre Verfahren zur Durchsetzung von Verträgen und zur Beilegung von Streitigkeiten zu stärken, klare Eskalationsverfahren festzulegen und sicherzustellen, dass ähnliche Streitigkeiten umgehend und transparent behandelt werden, damit die finanziellen Interessen und die Betriebskontinuität der Agentur gewahrt werden; fordert die eu-LISA auf, eine Stellungnahme zu den Bedingungen abzugeben, unter denen eine Neuausschreibung nicht als angemessen erachtet werden kann, und dabei anzugeben, unter welchen Umstände es sinnvoll ist, denselben oder dieselben Anbieter beizubehalten, um die Aufrechterhaltung des Betriebs sicherzustellen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>iii)</SYMBOL>fordert, dass Eurojust die Betriebskontinuitätspläne rasch und innerhalb von sechs Monaten aktualisiert, um dem derzeitigen Betrieb, einschließlich der Einführung von SUMMA, Rechnung zu tragen, regelmäßige Tests zur Wiederherstellung des Betriebs durchführt und vor den Vergabeverfahren ordnungsgemäße Finanzierungsbeschlüsse festlegt; fordert Eurojust auf, seine neuen Betriebskontinuitätspläne im Bericht über die Folgemaßnahmen zur Entlastung zu erläutern;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">stellt darüber hinaus die folgenden Forderungen:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>i)</SYMBOL>fordert, dass CEPOL und alle anderen EU-Agenturen rasch ihre interne Cybersicherheits-Verwaltung stärken, angemessene und stabile Ressourcen zuweisen, die Erkennungs- und Reaktionskapazitäten verbessern und konkrete Schritte hin zu einer Zero-Trust-Architektur unternehmen, um Schwachstellen abzubauen und die Widerstandsfähigkeit gegenüber immer ausgefeilteren Cyberbedrohungen sicherzustellen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ii)</SYMBOL>fordert, dass Europol – im Anschluss an seine raschen Korrekturmaßnahmen in Bezug auf Mehrwertsteuererstattungen – wachsam bleibt, um die Einhaltung der Zulässigkeitsregeln in künftigen Finanzierungszyklen sicherzustellen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, klare Leitlinien für die Umsetzung von Artikel 186 Absatz 4 Buchstabe c der Haushaltsordnung herauszugeben, da sich in früheren Jahren auch in anderen Fällen Fragen hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer gestellt haben, worin eine gewisse Unklarheit zum Ausdruck kommt;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>iii)</SYMBOL>fordert, dass die EUAA für eine strenge Überwachung der Etappenziele sorgt, insbesondere der für 2026 geplanten Etappenziele, die den Kern der Reformbemühungen bilden, und der Entlastungsbehörde über die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen Bericht erstattet;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>iv)</SYMBOL>fordert, dass die EU-Agenturen und insbesondere Eurojust klare Leitlinien für den Umgang mit komplexen Fällen von Mobbing und Belästigung festlegen und für eine einheitliche Anwendung von Artikel 24 des Statuts sorgen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>v)</SYMBOL>fordert, dass die EUAA ein wirksames Beschwerdeverfahren für die Bearbeitung von Beschwerden einrichtet, um eine uneingeschränkte Unparteilichkeit sicherzustellen und das Vertrauen in ihre Verwaltung wiederherzustellen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>vi)</SYMBOL>fordert, dass Frontex die Haushaltsplanung und den Haushaltsvollzug verbessert, um die Einhaltung des Grundsatzes der Jährlichkeit sicherzustellen; betont, dass der Umfang und die Komplexität des Mandats der Agentur solide interne Mechanismen erforderlich machen, und fordert die Agentur auf, die Aufsicht über Vergabeverfahren und Verfahren der Vertragsverwaltung zu verstärken; fordert Frontex auf, die Weiterverfolgung von Prüfungsfeststellungen zu verstärken und der Entlastungsbehörde über messbare Fortschritte Bericht zu erstatten;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>vii)</SYMBOL>fordert, dass Eurojust der Kommission den künftigen Haushaltsbedarf im Hinblick auf die künftige Ausweitung des Mandats mitteilt, und fordert nachdrücklich, dass Finanzmittel und Personal in angemessenem Umfang bereitgestellt werden, um dieser Ausweitung des Mandats Rechnung zu tragen;</ITEM></LIST></P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Agenturen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und soziale Angelegenheiten</STRING></STRING><FOOTNOTE><FIELD> Cedefop, ELA, ETF, Eurofound und EU-OSHA.</FIELD></FOOTNOTE></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>hebt hervor, dass die ELA einen Berichtigungshaushaltsplan fälschlicherweise als externe zweckgebundene Einnahmen eingestuft und damit gegen die Artikel 6, 12, 20, 21 und 34 der Finanzregelung verstoßen hat; nimmt die Antwort der ELA zur Kenntnis, in der erläutert wird, dass die Mittel verspätet eingegangen sind und die ELA aus diesem Grund ihre eigenen Haushaltsmittel vorübergehend umgeschichtet hat, um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden, und anschließend die EU-Mittel als externe Einnahmen verbucht hat, damit sie ausschließlich für Gehälter verwendet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>nimmt die Schlussfolgerungen der Bewertung<FOOTNOTE><FIELD> Bewertung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA), Brüssel, 26.5.2025, COM(2025)0256 und SWD(2025)0128.</FIELD></FOOTNOTE> der ELA zur Kenntnis, in der hervorgehoben wird, dass die Behörde ihr Überwachungssystem auf der Grundlage von SMART-Zielen und zentralen Leistungsindikatoren verbessern muss; stellt mit Besorgnis fest, dass dieses Fehlen eines angemessenen Überwachungssystems der Bewertung der Kostenwirksamkeit der Tätigkeiten der ELA im Weg stand und die Qualität der Leistungsüberwachung beeinträchtigt hat; nimmt zur Kenntnis, dass die ELA das Potenzial hat, ihr Überwachungssystem durch die Umsetzung strukturierter Ansätze zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass die ELA bei ihren operativen und finanziellen Kernaufgaben nach wie vor übermäßig auf Zeitarbeitskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige und Leiharbeitskräfte zurückgreift; stellt fest, dass Ende 2022 Zeitarbeitskräfte 58 % der Belegschaft der ELA ausmachten und dass der Anteil trotz eines leichten Rückgangs mit 47 % sowohl Ende 2023 als auch Ende 2024 nach wie vor sehr hoch war; stellt ferner fest, dass die Behörde unter Verstoß gegen Artikel 41 Absatz 1 der Finanzregelung der ELA zwischen November 2022 und März 2023 auf eine Leiharbeitskraft und einen Praktikanten zurückgegriffen hat, um zentrale Finanztätigkeiten im Zusammenhang mit dem Haushaltsvollzug durchzuführen, und diese Praxis 2023 fortgesetzt hat und auch 2024 anwandte, als weiterhin eine Leiharbeitskraft für wesentliche Finanzaufgaben eingesetzt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>nimmt die Erläuterung zur Kenntnis, die der Exekutivdirektor der ELA in der Anhörung vom 1. Dezember 2025 in Bezug auf den strukturell hohen Anteil von nicht ständig beschäftigten Arbeitskräften, insbesondere abgeordneten nationalen Sachverständigen, gab, die derzeit etwa 42-50 % des operativen Personals der ELA ausmachen und denen es rechtlich nicht möglich ist, Kernaufgaben wahrzunehmen, wodurch eine Konzentration der Zuständigkeiten und ein höheres Fehlerrisiko entstehen; unterstützt eine Anpassung des Stellenplans, um die Personalausstattung durch abgeordnete nationale Sachverständige durch zusätzliche Stellen für Bedienstete auf Zeit zu ersetzen, die im Rahmen der bestehenden Haushaltsobergrenze durch offene und wettbewerbsorientierte Verfahren besetzt werden; ist der Ansicht, dass die Arbeitsbehörde ein Vorbild bei den Arbeitsnormen sein und anstreben sollte, längere Vertragslaufzeiten anzubieten, was im Interesse des Personals, der Aufrechterhaltung des Betrieb und des Wissenserhalts wäre; fordert die Behörde auf, die Zusammenarbeit mit den nationalen Arbeitsbehörden weiter zu verbessern, um Doppelarbeit zu vermeiden und den Informationsaustausch zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>weist auf die Schlussfolgerungen der Evaluierung der EU-Agenturen Cedefop, EU‑OSHA, Eurofound und ETF hin; stellt fest, dass bei der Evaluierung keine Belege gefunden wurden, die eine Änderung der Schlussfolgerungen aus der vorangegangenen Evaluierung aus dem Jahr 2019 erfordern würden, in der der Schluss gezogen wurde, dass Zusammenschlüsse Herausforderungen beim Ausgleich von Vor- und Nachteilen mit sich bringen, während Effizienzsteigerungen durch eine bessere Zusammenarbeit erreicht werden können; betont, dass in Bezug auf die hochwertigen gemeinsamen Ergebnisse, wie die Zusammenarbeit zwischen der Eurofound und dem Cedefop bei der Europäischen Unternehmenserhebung und die Abstimmung zwischen dem Cedefop und der ETF bei der Überwachung der Politik im Bereich der Berufsbildung, enger mit der Kommission zusammengearbeitet werden muss; stellt fest, dass eine bessere Koordinierung zwischen dem Cedefop, der ELA und der Eurofound erforderlich ist, um Doppelarbeit bei der Kompetenzprognose und der Analyse des Arbeitsmarkts zu vermeiden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>94.</NO.P>stellt fest, dass die Überwachungssysteme, einschließlich der SMART-Ziele und der zentralen Leistungsindikatoren, in allen Agenturen gestärkt werden sollten, um die Leistungsbewertung und die Einbeziehung der Interessenträger zu verbessern; betont, dass Datenlücken (insbesondere in der ETF), fehlende Leistungsziele und das Fehlen von Indikatoren auf nationaler Ebene die Wirksamkeit beeinträchtigen; stellt fest, dass diese Herausforderungen eine verbesserte Vollständigkeit der Daten, eine rechtlich klare Festlegung der Ziele und verbesserte Überwachungsrahmen erfordern, um umfassende Leistungsbewertungen und eine Abstimmung auf die Bedürfnisse der Interessenträger sicherzustellen; betont, dass transparente Verwaltungsstrukturen und Schutzvorkehrungen gegen Interessenkonflikte wichtig sind, um das Vertrauen der Interessenträger in die Arbeit zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>95.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die vier Agenturen (das Cedefop, die EU-OSHA, die Eurofound und die ETF) das Potenzial haben, den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Effizienz durch gemeinsame Dienste zu verbessern<STRING SUPERSCRIPT="on">20</STRING>; betont, dass die Agenturen im Interesse einer nachhaltigen Arbeitsbelastung den Verwaltungsaufwand für das Personal verringern sollten, indem sie Dienste für Aufgaben in den Bereichen Personal, Recht, IT und Technik gemeinsam nutzen; weist darauf hin, dass die Agenturen dadurch in die Lage versetzt würden, weniger Personal mit Verwaltungstätigkeiten zu befassen und den Fokus stärker auf die Kerntätigkeiten zu legen; fordert die genannten Agenturen auf, in enger Abstimmung mit dem Rechnungshof einen strukturierten Plan für die Umsetzung gemeinsamer Dienste mit konkreten Etappenzielen auszuarbeiten, um den gegenseitigen Austausch über bewährte Verfahren und Empfehlungen zwischen den betreffenden Agenturen sowie im gesamten Netzwerk der EU-Agenturen zu erleichtern, und sich dabei auf die Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs und bereichsübergreifende Bewertungen zu stützen; fordert die Kommission auf, der Entlastungsbehörde über die Fortschritte im Rahmen dieses Plans jährlich Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>96.</NO.P>stellt fest, dass das Cedefop in einen Rechtsstreit mit einer ehemaligen Bediensteten verwickelt ist, deren Vertrag 2017 nicht verlängert wurde; weist darauf hin, dass das Gericht der Europäischen Union im Jahr 2020 die Entscheidung des Cedefop aufgehoben und die Zahlung einer finanziellen Entschädigung angeordnet hat, die das Cedefop geleistet hat; stellt fest, dass eine spätere Klage der ehemaligen Bediensteten in Bezug auf die Umsetzung dieses Urteils im Februar 2024 vom Gericht der Europäischen Union abgewiesen wurde; stellt fest, dass die ehemalige Bedienstete gegen dieses Urteil Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union eingelegt hat (Rechtssache C-209/24 P) und dass mit dem endgültigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 7. Februar 2024 (T-563/22), die Entscheidung des Exekutivdirektors des Cedefop vom 17. Dezember 2021 und die Entscheidung des Beschwerdeausschusses des Cedefop vom 17. Juni 2022 aufgehoben wurden und das Cedefop zur Zahlung von 15 000 EUR an die Klägerin als Ausgleich für einen immateriellen Schaden verurteilt wurde und ihm alle der Klägerin sowohl im erstinstanzlichen Verfahren als auch im Rechtsmittelverfahren entstandenen Kosten auferlegt wurden; weist darauf hin, dass das Gericht der Europäischen Union in seinem ursprünglichen Urteil Verstöße gegen grundlegende Verfahrensgarantien festgestellt hat, einschließlich des Anspruchs auf rechtliches Gehör, der Verteidigungsrechte, der Sorgfaltspflicht und des Grundsatzes der guten Verwaltungspraxis; stellt mit Besorgnis fest, dass im Anschluss an diese Feststellungen offenbar kein Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Exekutivdirektor oder andere verantwortliche Bedienstete eingeleitet wurde; kritisiert die übermäßig lange Dauer des Entscheidungsprozesses, die auch auf einen Fehler des Gerichts auf der Grundlage von Angaben der Agentur zurückzuführen ist; betont, dass der immaterielle Schaden unmittelbar darauf zurückzuführen ist, dass das Cedefop das Nichtigkeitsurteil über die bloße Zahlung einer Entschädigung hinaus nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, und dass daher ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem rechtswidrigen Verhalten des Cedefop und dem Schaden festgestellt wurde; betont, dass das Cedefop nun den Antrag auf Vertragsverlängerung erneut prüfen, das Verfahren unter Zugrundelegung der Sachlage im Jahr 2017 neu durchführen und eine Entscheidung annehmen muss, die die aufgehobene Entscheidung ersetzt; stellt fest, dass diese erneute Überprüfung gemäß dem einschlägigen Verfahren erfolgen sollte, das im Statut und in den internen Einstellungsvorschriften des Cedefop festgelegt ist, einschließlich einer möglicherweise erforderlichen Entschädigung; fordert nachdrücklich, dass Personalentscheidungen auf der Grundlage sämtlicher Vorschriften des Statuts zeitnah auf transparente und rückverfolgbare Weise getroffen werden; ;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>97.</NO.P>nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach die EU-OSHA Online-Kurse bezahlt hat, ohne hinreichend zu überprüfen, ob die in Rechnung gestellten Stunden den erbrachten Dienstleistungen entsprachen, was gegen Artikel 73 der Finanzregelung der Agentur verstößt; nimmt die Klarstellung der Agentur zur Kenntnis, wonach Ex-ante-Überprüfungen routinemäßig durchgeführt werden und dass dieser Fall eher auf ein Versehen bei der Dokumentation als auf Kontrollversagen zurückzuführen ist; begrüßt die zusätzlichen Maßnahmen, die ergriffen wurden, damit die Erbringung von Dienstleistungen lückenlos dokumentiert wird, und betont, dass bei allen Zahlungen verlässliche Nachweispfade unterhalten werden müssen, um die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>98.</NO.P>stellt fest, dass 75 % der arbeitsbedingten Krebserkrankungen auf eine Asbestexposition zurückzuführen sind, nimmt den Beitrag der EU-OSHA im Jahr 2024 zu den neuen Leitlinien der Kommission zu Asbest zur Kenntnis und fordert die EU-OSHA auf, weiterhin Personal und Haushaltsmittel bereitzustellen, um einen Beitrag zur Sensibilisierung für Asbest und zu den Methoden zur Bewältigung des weitverbreiteten Asbestproblems in ganz Europa zu leisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>99.</NO.P>weist auf zwei Unregelmäßigkeiten bei Vergabeverfahren der ETF hin, auf die der Rechnungshof im Jahr 2022 hingewiesen hat und die im Jahr 2024 zu vorschriftswidrigen Zahlungen geführt haben; stellt fest, dass die ETF in einem Fall einen Vertrag über 1 Mio. EUR für Unterstützungsdienste im Zusammenhang mit Inhalten an einen Bieter vergeben hat, dessen Umsatz den erforderlichen Schwellenwert nicht erreichte, wodurch der Vertrag und die damit verbundenen Zahlungen (186 175 EUR im Jahr 2024) vorschriftswidrig waren; stellt fest, dass in einem anderen Fall der erfolgreiche Bieter bei einem offenen Verfahren im Wert von 4 Mio. EUR für Unterstützungsdienste im Land keine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachgewiesen hat, was zu weiteren Unregelmäßigkeiten bei den Zahlungen führte (252 714 EUR im Jahr 2024); stellt ferner fest, dass die ETF im Jahr 2023 im Rahmen einer Ausschreibung für die LAN-Infrastruktur in ihren Räumlichkeiten übermäßige Anforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit gestellt und dies nicht angemessen begründet hat, wodurch möglicherweise wettbewerbliche Negativanreize geschaffen wurden; stellt fest, dass die ETF diese Probleme zur Kenntnis genommen und ihre Methodik überprüft hat, besteht jedoch darauf, dass die ETF strengere Compliance-Mechanismen einführt, damit es künftig nicht zu Verstößen gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge kommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>100.</NO.P>ist besorgt darüber, dass mehrere Bemerkungen im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge aus den Vorjahren sowohl bei der ELA (Ausgangspunkt des eingeschränkten Prüfungsurteils in den Jahren 2023 und 2024) als auch bei der ETF noch offen sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Empfehlungen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>101.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">fordert die Agenturen auf, den Bemerkungen des Rechnungshofs nachzukommen, und fordert insbesondere, dass</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>i)</SYMBOL>die ELA ihre Haushaltsführung verbessert und einen Notfallplan für Gehaltsanpassungen formell festlegt, einschließlich einer frühzeitigen Koordinierung der Finanzierung durch die EU;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ii)</SYMBOL>die ELA, die ETF und die EU-OSHA ihre Systeme für die Vergabe öffentlicher Aufträge und für die interne Kontrolle weiter stärken, indem sichergestellt wird, dass alle Zahlungen durch vollständige und überprüfbare Nachweise gestützt werden und die Anforderungen an die finanzielle und technische Leistungsfähigkeit einheitlich und verhältnismäßig angewandt werden sowie Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen systematisch dokumentiert werden;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>102.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">fordert das Cedefop, die ELA, die ETF, die EU-OSHA und die Eurofound ferner auf,</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>i)</SYMBOL>ihre Systeme für die Überwachung und Leistungsmessung erheblich zu verbessern, indem sie SMART-Ziele und zuverlässige, ergebnisorientierte zentrale Leistungsindikatoren vollständig integrieren, Datenlücken schließen und die Parameter an die operativen Prioritäten anpassen, um die Kostenwirksamkeit und die Rechenschaftspflicht der Interessenträger zu verbessern;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ii)</SYMBOL>strukturierte und kohärente Überwachungsansätze zu verfolgen, die Vollständigkeit und Vergleichbarkeit der Daten über die Berichtszyklen hinweg sicherzustellen, kohärente Indikatoren auf nationaler Ebene festzulegen, sofern dies angezeigt ist, und die Verfahren zur Festlegung von Zielen zu verbessern und gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen den Agenturen zu stärken, um Doppelarbeit zu vermeiden und die evidenzbasierte Politikunterstützung zu stärken;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>iii)</SYMBOL>die Bemühungen um ein strukturiertes Modell für gemeinsame Dienste zu verstärken, das Unterstützung in den Bereichen Personal, Recht, IKT, Verwaltung und Technik umfasst, um Synergieeffekte zu fördern, den Verwaltungsaufwand zu verringern, eine nachhaltige Arbeitsbelastung sicherzustellen und personelle Ressourcen für die operativen Kernaufgaben freizumachen; nimmt zur Kenntnis, dass dies eine sorgfältige Strategie erfordern wird, da die Agenturen ihren Sitz an unterschiedlichen Regionen haben, nämlich in den Städten Thessaloniki, Bratislava, Turin, Bilbao und Dublin;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>iv)</SYMBOL>fordert das Cedefop nachdrücklich auf, eine Ersatzentscheidung anzunehmen, mit der das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. März 2026 im Einklang mit dem Statut, den einschlägigen internen Verfahren und Vorschriften sowie den Rechten von Bediensteten, die eine Verlängerung ihres Vertrags beantragen, vollständig umgesetzt wird; betont, dass weitere Rechtsstreitigkeiten und zusätzliche finanzielle Kosten für die Agentur unbedingt vermieden werden müssen; fordert das Cedefop auf, einen Aktionsplan vorzulegen, in dem Folgendes dargelegt wird: i) die Art und Weise, wie das Entscheidungsverfahren unter Zugrundelegung des Sachstands von 2017 umgesetzt wird, einschließlich eines Zeitplans, ii) die Art und Weise, wie das Cedefop sicherzustellen gedenkt, dass die Vorschriften des Statuts und die internen Verfahren eingehalten sowie alle Rechte der Bediensteten gewahrt werden, iii) welche Art von Entschädigung aus welchen Gründen gezahlt wird, iv) welche Art von Änderungen das Cedefop umgesetzt hat oder plant, um die Verfahren für die Einstellung von Personal oder die Verlängerung von dessen Beschäftigungsverhältnissen zu verbessern, und v) alle Arten von Kosten, die dem Cedefop während des gesamten Rechtsstreits seit 2017 entstanden sind, wobei der Entlastungsbehörde bis Anfang September über die Fortschritte bei der Umsetzung Bericht zu erstatten ist;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>v)</SYMBOL>ihre Personalpolitik zu verstärken, um die übermäßige Abhängigkeit von Leiharbeitskräften, Zeitarbeitskräften und Praktikanten, insbesondere für Kernfunktionen und kontinuierliche Funktionen, zu verringern; betont, dass strukturell prekäre Personalregelungen den Arbeitsbelastungsdruck erhöhen, Aufsicht und Ausbildung schwächen und gesunden, sicheren und stabilen Arbeitsbedingungen nicht förderlich sind; fordert die Agenturen auf, dafür zu sorgen, dass der ständige Bedarf in erster Linie durch angemessen geschultes Statutspersonal gedeckt wird, gegebenenfalls längerfristige und stabilere Beschäftigungsperspektiven zu bieten und sicherzustellen, dass Praktikanten nicht eingesetzt werden, um einen strukturellen Personalmangel auszugleichen oder Kernaufgaben wahrzunehmen;</ITEM></LIST></P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Agenturen im Bereich Gesundheit und Lebensmittelsicherheit</STRING></STRING><FOOTNOTE><FIELD> Das ECDC, die EFSA, die EMA und die EUDA.</FIELD></FOOTNOTE></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>103.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass das Problem in Bezug auf die ehemaligen Räumlichkeiten der EMA in London nach wie vor besteht, was erhebliche finanzielle und operative Herausforderungen mit sich bringt; ist sich bewusst, dass die EMA trotz ihres Umzugs aufgrund des Brexits weiterhin finanziell für diese Räumlichkeiten verantwortlich ist und diese Situation durch die prekäre finanzielle Lage des Untermieters im Anschluss an die Insolvenz der Muttergesellschaft von WeWork im November 2023 noch verschärft wurde; nimmt zur Kenntnis, dass sich das maximale Risiko, einschließlich der von der EMA zu entrichtenden Gemeindesteuer, sollten die Räumlichkeiten für den verbleibenden Teil der Laufzeit des Mietvertrags leer stehen, auf 543 Mio. EUR beläuft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>104.</NO.P>stellt fest, dass die EMA im Oktober 2024, entsprechend den Gesprächen mit der EU-Haushaltsbehörde und mit Zustimmung ihres Vermieters, einer Änderung des bestehenden Untermietvertrags zustimmte, was eine Mietminderung ermöglichte, während die vollständige Zahlung der Nebenkosten und der Kosten für die Vermieterversicherung jedoch aufrechterhalten wurde; stellt fest, dass die Änderung Bestimmungen enthielt, die besagten, dass die EMA oder der Untermieter den Untermietvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig, d. h. vor dem festgelegten Enddatum im Juni 2039, kündigen können; ist sich bewusst, dass die EMA diesbezüglich zum 31. Dezember 2024 eine Rückstellung für einen belastenden Vertrag mit einem Buchwert von 122,1 Mio. EUR erfasste; stellt fest, dass die EMA im Jahr 2024 von der Kommission eine Barerstattung in Höhe von 11,2 Mio. EUR erhielt, die als Einkommen verbucht wurde; würdigt die aktiven Schritte und umsichtigen Maßnahmen der EMA, mit denen ein Teil der durch das genannte Problem verursachten finanziellen Belastung abgemildert werden soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>105.</NO.P>betont, dass der Untermieter zum Zeitpunkt der Erstellung der Jahresrechnung durch die EMA seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt und die Miet- und Nebenkosten für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2025 gezahlt hatte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>106.</NO.P>unterstützt die Forderung des Verwaltungsrats der EMA, diese Angelegenheit auf höchster politischer Ebene zu lösen, wodurch die EMA in die Lage versetzt würde, ihre Ressourcen auf ihr formelles Mandat zu konzentrieren und sich mit den Prioritäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit in der gesamten EU zu befassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>107.</NO.P>weist auf zwei Unregelmäßigkeiten bei Vergabeverfahren der EMA hin, auf die der Rechnungshof im Jahr 2020 hingewiesen hat und die im Jahr 2024 zu vorschriftswidrigen Zahlungen geführt haben; stellt fest, dass die EMA die finanziellen Obergrenzen mehrerer IT-Rahmenverträge überschritten hat, wobei die Anhebungen zwischen 77 % und 124 % lagen, was einen Verstoß gegen Artikel 172 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer iii der Haushaltsordnung darstellt und im Jahr 2024 zu vorschriftswidrigen Zahlungen in Höhe von 3,1 Mio. EUR geführt hat; nimmt die Antwort der EMA zur Kenntnis, wonach die Anhebungen erforderlich waren, um auf außergewöhnliche operative Erfordernisse zu reagieren, die sich aus unvorhergesehenen Entwicklungen in den Bereichen Gesetzgebung und öffentliche Gesundheit ergaben, und alle Vertragsänderungen im Verzeichnis der Ausnahmen erfasst wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>108.</NO.P>weist auf den Durchführungsbeschluss der Kommission vom 28. Juni 2024 zur Aufhebung des Beschlusses C(2018)4831 der Kommission hin, mit dem die Genehmigung für das Inverkehrbringen des Humanarzneimittels Aplidin (Plitidepsin) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 verweigert wurde; hebt hervor, dass die Aufhebung auf der Feststellung beruhte, dass ein Interessenkonflikt in Bezug auf einen der wissenschaftlichen Berater bestand, der Mitglied der Beratergruppe war und aktiv an der Entwicklung eines konkurrierenden Arzneimittels mitwirkte und aus diesem Grund nach dem Grundsatz der objektiven Unparteilichkeit von der Mitgliedschaft in der Gruppe hätte ausgeschlossen werden müssen; betont, dass die EMA ihre Strategie für den Umgang mit konkurrierenden Interessen von Mitgliedern wissenschaftlicher Ausschüsse und Sachverständigen, die vom Verwaltungsrat der EMA im Dezember 2024 angenommen wurde und am 1. Mai 2025 in Kraft trat, erheblich gestärkt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>109.</NO.P>begrüßt die Arbeit der EMA bei der Bekämpfung des Arzneimittelengpasses bei Amoxicillin-Antibiotika in Europa sowie die Zusammenarbeit mit der nationalen Arzneimittelagentur zur Behebung dieses Mangels mit dem Ergebnis, dass Amoxicillin 2024 von der Liste der Arzneimittelengpässe gestrichen wurde; fordert die EMA auf, weiterhin Personal und Haushaltsmittel für ähnliche Ziele einzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>110.</NO.P>weist darauf hin, dass der Rechnungshof in seinem Sonderbericht 12/2024 empfohlen hat, dass die EMA weiterhin daran arbeitet, ihre Mitteilungen für die Öffentlichkeit leicht zugänglich zu machen, damit diese einen besseren Einblick in die Verwendung von EU-Mitteln durch diese Agentur erhält;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>111.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Sonderbericht vom Dezember 2024 empfohlen hat, dass sich die EMA mit dem ECDC und der HERA abstimmt, um die Pandemievorsorge zu verbessern, und zwar durch eine klarere Aufgabenverteilung, eine effizientere Verwendung der EU-Mittel und eine Überprüfung der während der Pandemie erarbeiteten Instrumente, Verfahren und Leitlinien, um zu ermitteln, welche beibehalten oder an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst werden sollten, und fordert angemessene Ressourcen für die Unterstützung dieser Bemühungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>112.</NO.P>hebt hervor, dass die EMA unter anderem auf anhaltende Engpässe bei kritischen Arzneimitteln in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des EWR hingewiesen hat, darunter wichtige Krebsmedikamente (Fludarabin, Vindesin, Fluoruracil, Cisplatin, Topotecan, Methotrexat) zur Behandlung von Leukämie, Lymphomen, Ovarialkarzinomen und kleinzelligen Lungenkarzinomen sowie wesentliche Diabetesbehandlungen (verschiedene Insuline, Liraglutid, Dulaglutid), die für die Behandlung von Diabetes Typ I und Typ II erforderlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>113.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="DASH"><INT.LI LEVEL="0">ist zutiefst besorgt über die wiederholten Verstöße gegen die Haushaltsordnung, die bei den Vergabeverfahren der EUDA festgestellt wurden, und nimmt die fünf Unregelmäßigkeiten zur Kenntnis, auf die der Rechnungshof im Jahr 2024 hingewiesen hat; betont, dass diese Unregelmäßigkeiten Folgendes umfassen:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>bei drei Verträgen über eine Veranstaltung in Lissabon (Veranstaltungsort und Verpflegung, insgesamt 210 668 EUR) unerlaubte Vertragsaufteilung und missbräuchliche Anwendung von Verhandlungsverfahren ohne Begründung sowie Fehlen wichtiger Unterlagen und Nichteinhaltung der Anforderungen an die Auftragsbekanntmachung;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>schwerwiegende Mängel bei einem Vertrag über 410 000 EUR für ein Berichterstattungssystem in Bezug auf den Drogenhandel, einschließlich des Fehlens ordnungsgemäßer Spezifikationen der Ausschreibung, der Zuschlagskriterien und eines Bewertungsausschusses, wodurch sowohl der Vertrag als auch die damit verbundene Zahlung in Höhe von 60 000 EUR vorschriftswidrig sind;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>überhöhte Zahlungen in Höhe von 14 007 EUR über dem vereinbarten Auftragswert für Einführungszeremonien, was einen Verstoß gegen Artikel 73 der Finanzregelung der EUDA darstellt;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>ein mangelhaftes Vergabeverfahren für einen Auftrag in Höhe von 10 000 EUR für die Datenerhebung in der Ukraine, bei dem die Zuschlagskriterien und eine ordnungsgemäße Dokumentation fehlten;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>Nichteinhaltung der Anforderungen an die Bekanntmachung und die Erklärungen über Interessenkonflikte bei einem Vergabeverfahren für die Bereitstellung von Aushilfeleistungen mit einem Wert von 100 000 EUR;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>114.</NO.P>nimmt die Antwort der EUDA zur Kenntnis, in der Verfahrensmängel und das Erfordernis eingeräumt werden, dass Folgemaßnahmen ergriffen werden, damit die Vorschriften eingehalten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>115.</NO.P>nimmt die anhaltenden Verzögerungen bei der Umsetzung der Empfehlungen des Internen Auditdienstes in den Bereichen Personalmanagement und Ethik in der EUDA zur Kenntnis, insbesondere die offene Empfehlung zum Arbeitsbelastungs- und Leistungsmanagement, der im Hinblick auf die Umsetzungsprobleme bei der Arbeitsbelastungsbewertung und den tätigkeitsbezogenen Managementmethoden für die Zuweisung von Personal bzw. Vollzeitäquivalenten und die Kostenplanung immer noch nicht nachgekommen wurde; stellt fest, dass die Agentur ihren angestrebten Termin für die Umsetzung auf den 31. Dezember 2025 verschoben hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>116.</NO.P>nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach drei der Vergabeverfahren des ECDC entgegen den Bestimmungen von Artikel 72 Absatz 3 Buchstabe b seiner Finanzregelung ohne vorherigen Finanzierungsbeschluss eingeleitet wurden; weist ferner auf Kontrollmängel bei der Bewertung eines Konferenzvertrags in Höhe von über 2,8 Mio. EUR hin, darunter eine unzureichende Überprüfung der Auswahlkriterien und eine unzureichende Kontrolle ungewöhnlich niedriger Angebote, was einen Verstoß gegen die Artikel 151 und 167 sowie Anhang I Abschnitt 23 der Haushaltsordnung darstellt; nimmt die Antwort des Zentrums zur Kenntnis, in der Korrekturmaßnahmen dargelegt werden, einschließlich einer verstärkten Ex-ante-Überprüfung und einer verbesserten Dokumentation für Bewertungen bei der Auftragsvergabe;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>117.</NO.P>hebt hervor, dass der Rechnungshof empfiehlt, dass das ECDC mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeitet, um ein harmonisiertes EU-weites System zur Überwachung von Infektionskrankheiten zu stärken, die internen Verfahren verbessert, um schnellere und praktischere Leitlinien bereitzustellen, und mit der Öffentlichkeit klarer und in einfacher Sprache kommuniziert, damit die Verwendung von EU-Mitteln besser zum Ausdruck kommt, wie der Europäische Rechnungshof in seinem Sonderbericht 12/2024 festgestellt hat;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Empfehlungen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>118.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">fordert die Agenturen auf, den Bemerkungen des Rechnungshofs nachzukommen, und fordert insbesondere, dass</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>i)</SYMBOL>die EUDA die Unregelmäßigkeiten unverzüglich angeht, die internen Kontrollen stärkt und dafür sorgt, dass die Vergabevorschriften strikt eingehalten werden, um weitere Verstöße zu verhindern;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ii)</SYMBOL>die EMA ihre Verfahren zur Ermittlung und Verhinderung möglicher Interessenkonflikte bei der Auswahl der Mitglieder des Beratungsgremiums verbessert;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>iii)</SYMBOL>das ECDC für eine einheitliche Umsetzung der Vergabevorschriften, einschließlich einer verstärkten Ex-ante-Überprüfung, sorgt;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>iv)</SYMBOL>angemessene Schulungen für das Personal in Bezug auf die Vergabevorschriften angeboten werden;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>119.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">stellt darüber hinaus die folgenden Forderungen:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>i)</SYMBOL>fordert, dass die EUDA der Entlastungsbehörde über die Einzelheiten ihrer Fortschritte im Hinblick auf die Umsetzung der Empfehlungen des Internen Auditdienstes in den Bereichen Personalmanagement und Ethik, insbesondere der offenen Empfehlung zum Arbeitsbelastungs- und Leistungsmanagement, Bericht erstattet;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ii)</SYMBOL>fordert, dass alle Agenturen die Bemerkungen des Rechnungshofs, insbesondere in Bezug auf die Vergabevorschriften, zur Kenntnis nehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, indem sie die Empfehlungen des Rechnungshofs umsetzen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>iii)</SYMBOL>fordert, dass das ECDC und die EMA einen Teil ihrer Haushaltsmittel für die Umsetzung der vom Rechnungshof in seinem Sonderbericht 12/2024 dargelegten und oben aufgeführten Empfehlungen verwenden;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>iv)</SYMBOL>fordert, dass die EMA, die Kommission und die Mitgliedstaaten umgehend Maßnahmen ergreifen, um die anhaltenden Engpässe bei den aufgeführten kritischen Arzneimitteln zu beheben, wobei die EMA in diesem Zusammenhang nachdrücklich aufgefordert wird, eng mit den nationalen Behörden und der Kommission zusammenarbeiten, um i) ausreichende Ressourcen zur Bewältigung des Problems bereitzustellen, ii) Analysen durchzuführen und Möglichkeiten vorzuschlagen, wie gegen die Ursachen dieser Engpässe vorgegangen werden kann, einschließlich Herausforderungen in den Bereichen Herstellung, Lieferketten und Vertrieb und Hindernisse im Binnenmarkt oder nationaler Protektionismus, darunter die Notwendigkeit der Herstellung europäischer Arzneimittel, iii) Notfallpläne auszuarbeiten, um einen ununterbrochenen Zugang der Patienten zu gewährleisten, einschließlich der Priorisierung besonders dringlicher Fälle; betont, dass sofortige und koordinierte Maßnahmen von entscheidender Bedeutung sind, damit es nicht zu Verzögerungen bei der Behandlung kommt, eine Verschlechterung der Behandlungsergebnisse verhindert und das Vertrauen der Öffentlichkeit in das europäische Gesundheitssystem geschützt wird; fordert die EMA auf, zusätzliche interne Mittel aus ihrem Haushalt für dieses Ziel zu verwenden;</ITEM></LIST></P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Agenturen im Bereich Verkehr und Mobilität</STRING></STRING><FOOTNOTE><FIELD> EASA, EMSA und ERA.</FIELD></FOOTNOTE></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>120.</NO.P>nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach die EASA im Jahr 2024 im Rahmen eines Vertrags über eine nicht unter den Vertrag fallende Dienstleistung vorschriftswidrige Zahlungen in Höhe von insgesamt 43 000 EUR leistete; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, in der sie das Problem einräumt und erläutert, dass Korrekturmaßnahmen ergriffen wurden und die Dienstleistung ab 2025 in den Rahmenvertrag aufgenommen wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>121.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="DASH"><INT.LI LEVEL="0">nimmt die Bemerkungen des Rechnungshofs zu den Verwaltungs- und Kontrollsystemen der ERA zur Kenntnis, unter anderem in Bezug auf</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>die unzureichende Dokumentation, die die Agentur daran hinderte, Zahlungen in Höhe von 144 153 EUR für die Konferenz zum Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem 2024 abzugleichen, was bedeutet, dass das Risiko besteht, dass die fälligen Einnahmen nicht vollständig eingezogen wurden;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>die verspätete Ausstellung von Zahlungsaufforderungen unter Verstoß gegen Artikel 43 der Gründungsverordnung der ERA, wonach Zahlungsaufforderungen innerhalb von 60 Tagen nach Erbringung der Dienstleistung ausgestellt werden müssen;</ITEM></LIST></P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Empfehlungen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>122.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="DASH"><INT.LI LEVEL="0">fordert die Agenturen auf, den Bemerkungen des Rechnungshofs nachzukommen, und fordert insbesondere, dass</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>die ERA ein standardisiertes Nachverfolgungssystem für alle gebührenpflichtigen Veranstaltungen einrichtet und durchsetzt und ein System zur Automatisierung der Rechnungsstellungsverfahren einführt, um sicherzustellen, dass Zahlungsaufforderungen innerhalb von 60 Tagen nach Erbringung der Dienstleistung ausgestellt werden, die Abhängigkeit von manuellen Auslösern verringert wird, interne Kontrollen durchgesetzt werden und die Pünktlichkeit der Rechnungsstellung als zentraler Leistungsindikator in die Finanzberichterstattung aufgenommen wird;</ITEM></LIST></P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Agenturen im Bereich Umwelt und Energie</STRING></STRING><FOOTNOTE><FIELD> ACER, ECHA, EUA und EFCA.</FIELD></FOOTNOTE></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>123.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="DASH"><INT.LI LEVEL="0">nimmt die drei Bemerkungen des Rechnungshofs zu Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe in der EUA zur Kenntnis, darunter</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>zu vorschriftswidrigen Zahlungen im Rahmen eines Rahmenvertrags für Kantinen- und Verpflegungsdienstleistungen, bei denen die Agentur 6 514 EUR erstattete, ohne dass ihr eine entsprechende Rechnung vorlag (Verstoß gegen Artikel 111 Absatz 2 der Haushaltsordnung), sowie zu der Erhöhung der Mittagessenpreise um 34 % über den vereinbarten Indexierungsmechanismus hinaus; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, wonach es sich dabei um isolierte Vorfälle handelte, bei denen die Verfahren seitdem präzisiert und verschärft wurden, und wonach die Preisanpassung auf außergewöhnliche Inflationsbedingungen zurückzuführen war;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>zur Nutzung ihres internen Sachverständigen-Verwaltungssystems bei der Auftragsvergabe für Verpflegungsdienstleistungen anstelle der im Rahmenvertrag vorgeschriebenen Auftragsscheine, was dazu führte, dass eine zuverlässige Überwachung der kumulierten Ausgaben nicht möglich war, und was das Risiko birgt, dass die vertraglich festgelegte Obergrenzen überschritten wird (Verstoß gegen Artikel 111 Absätze 1 und 3 der Haushaltsordnung); nimmt die Antwort der EUA zur Kenntnis, wonach das Sachverständigen-Verwaltungssystem ein gestrafftes Kontrollverfahren bietet und sie den Rahmenvertrag entsprechend ändern wird; betont, dass, um den Bedenken des Rechnungshofs in vollem Umfang Rechnung zu tragen, das Sachverständigen-Verwaltungssystem in das Rechnungsführungssystem integriert werden sollte, damit sichergestellt ist, dass alle Aufträge für Verpflegungsdienstleistungen automatisch rechtsverbindliche Verpflichtungen nach sich ziehen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>zur Angabe der Art des Vertrags, in deren Zusammenhang festgestellt wird, dass die EUA es entgegen den Bestimmungen aus Anhang I Nummer 1.1 der Haushaltsordnung versäumte, bei einem IT-Beratungsvertrag über einen Betrag von 731 000 EUR die Art des Einzelvertrags (Festpreis oder auf der Basis von Zeit- und Mittelaufwand) anzugeben, was es unmöglich macht, den Gesamtvertragswert mit dem Preis pro Berater abzugleichen; nimmt die Erklärung der EUA zur Kenntnis, wonach die Unterlassung keine finanziellen Auswirkungen hatte, sowie die Zusage, dafür zu sorgen, dass alle künftigen Verträge diese Informationen enthalten;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>124.</NO.P>nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach die ECHA einen Einzelvertrag über IT-Infrastrukturdienstleistungen im Wert von 8,1 Mio. EUR abschloss, womit die Obergrenze, bis zu der der Anweisungsbefugte eine Genehmigung erteilen konnte, um 1,3 Mio. EUR überschritten wurde; nimmt die Erklärung der Agentur zur Kenntnis, wonach der Vertrag auf unverbindlichen Schätzungen des Dienstleistungsvolumens beruhte, die im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisungen lagen, und wonach die tatsächlichen Mittelbindungen nicht über die übertragenen Befugnisse hinausgingen; fordert die ECHA auf, für eine klare Abstimmung zwischen finanziellen Befugnissen und vertraglichen Verpflichtungen zu sorgen; fordert die Agentur auf, verbesserte zukunftsorientierte Überprüfungsmechanismen für externe Auftragnehmer einzuführen, die an Arbeiten im Zusammenhang mit der Entscheidungsfindung der Agentur in Regulierungsfragen beteiligt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>125.</NO.P>weist auf die von mehreren Organisationen der Zivilgesellschaft geäußerten Bedenken hinsichtlich eines potenziellen beruflichen Interessenkonflikts im Fall der Ramboll Deutschland GmbH hin, einer Beratungsfirma, die zuvor technische Studien für die ECHA durchgeführt und gleichzeitig Dienstleistungen für Interessenträger aus der Industrie erbracht hatte, die versuchten, auf bevorstehende PFAS-Beschränkungen Einfluss zu nehmen; betont, dass in den Strukturen für die Beratung durch Sachverständige eine ausgewogene Vertretung von Fachwissen aus Wissenschaft, Industrie und Zivilgesellschaft zum Ausdruck kommen sollte, um die Legitimität und die faktenbasierte Entscheidungsfindung zu stärken; nimmt zur Kenntnis, dass die Organisationen geltend machen, dass die parallelen Tätigkeiten von Ramboll die in Artikel 2 Absatz 56 und Artikel 143 Buchstabe d der Haushaltsordnung vorgesehene Unparteilichkeit beeinträchtigt haben könnten; betont, dass die Agentur nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sicherstellen muss, dass die Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge unter Wahrung der institutionellen Unparteilichkeit und des Vertrauens der Öffentlichkeit erfolgen; stellt fest, dass nicht festgestellte Interessenkonflikte die Glaubwürdigkeit von durch die EU finanzierten Tätigkeiten beeinträchtigen können, selbst wenn keine Verfahrensunregelmäßigkeiten vorliegen; fordert angemessene Schutzvorkehrungen, um sowohl den tatsächlichen als auch den scheinbaren Risiken zu begegnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>126.</NO.P>nimmt jedoch die Klarstellung der ECHA zur Kenntnis, wonach Ramboll Deutschland die Arbeiten für die Agentur zu PFAS zwischen 2020 und 2021 durchgeführt hat, bevor das Beratungsunternehmen im Jahr 2022 die Zusammenarbeit mit der Industrie einging, und die Bewertungen von Interessenkonflikten gemäß den Verfahren der ECHA zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe durchgeführt worden waren; stellt ferner fest, dass Ramboll im Rahmen des derzeitigen Rahmenvertrags 2024 keine Angebote für Einzelverträge einreichte; begrüßt die Erklärung der ECHA, wonach sie als Reaktion auf Anträge auf Zugang zu Dokumenten eine detaillierte interne Überprüfung durchgeführt und keinen unbewältigten Interessenkonflikt feststellen konnte; betont jedoch, dass es wichtig ist, dass alle externen Auftragnehmer auf verlässliche, proaktive und vorausschauende Weise im Hinblick auf etwaige Interessenkonflikte geprüft werden, insbesondere diejenigen, die an technischen Arbeiten beteiligt sind, die in sensible Regulierungsentscheidungen einfließen; betont, dass Sachverständigengruppen eine ausgewogene Zusammensetzung aus Mitgliedern aus verschiedenen Branchen, darunter die Privatwirtschaft, Wissenschaftsbereiche und die Zivilgesellschaft, aufweisen sollten, damit unterschiedliche Kompetenzen und Standpunkte vertreten sind; fordert die Agentur auf, die Überprüfung der Unabhängigkeit von Auftragnehmern in ihren umfassenderen Rahmen für die interne Kontrolle und das Risikomanagement zu integrieren; betont, dass es notwendig ist, für solide und proaktive Verfahren zu sorgen, um jegliches Risiko von Interessenkonflikten oder unangemessener Einflussnahme abzuwenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>127.</NO.P>nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach die EFCA eine Vergabeformel für die Erbringung von IT-Dienstleistungen anwandte, die dazu führte, dass die effektive Gewichtung des Preiskriteriums unter den in den Leitlinien der Kommission (Anhang I Nummer 21.2 der Haushaltsordnung) empfohlenen Mindestsatz von 30 % fiel; nimmt die Zusage der EFCA zur Kenntnis, diese Formel bei künftigen Vergabeverfahren nicht mehr anzuwenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>128.</NO.P>nimmt die beiden Bemerkungen des Rechnungshofs betreffend Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe der ACER zur Kenntnis, die 2024 zu vorschriftswidrigen Zahlungen führten; weist darauf hin, dass die ACER, nachdem ein Anbieter seine Politik geändert hatte, bis zur Unterzeichnung des geänderten Vertrags für einen Zeitraum von sechs Wochen IT-Unterstützungsdienste ohne Rechtsgrundlage in Anspruch nahm, was zu vorschriftswidrigen Zahlungen in Höhe von 8 179 EUR unter Verstoß gegen Artikel 172 Absatz 1 der Haushaltsordnung führte; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, wonach diese Ausnahme förmlich genehmigt wurde, um eine Unterbrechung der Dienstleistungen zu verhindern, und die Zahlungen für ordnungsgemäß erbrachte und dokumentierte Dienstleistungen geleistet wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>129.</NO.P>stellt fest, dass die ACER im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ein überarbeitetes finanzielles Angebot annahm, mit dem sich der Auftragswert nach der Einreichung von 51 450 EUR auf 79 450 EUR erhöhte, was einen Verstoß gegen Artikel 151, Artikel 160 Absatz 1 und Artikel 170 der Haushaltsordnung darstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>130.</NO.P>weist darauf hin, dass die Bemerkung des Rechnungshofs zur strukturellen Abhängigkeit der ACER von Zeitarbeitskräften seit 2019 offen ist, wobei Zeitarbeitskräfte weiterhin langfristige Aufgaben wahrnehmen, die normalerweise unmittelbar beschäftigtem Personal übertragen werden sollten; stellt fest, dass die Zahl der Zeitarbeitskräfte zwar von 18 im Jahr 2023 auf 16 im Jahr 2024 zurückging, die Situation jedoch nach wie vor bestand und die ACER beabsichtigt, einen Teil dieser Tätigkeiten an Unterauftragnehmer zu vergeben; nimmt die Antworten der Agentur auf den Fragebogen zur Kenntnis, wonach aufgrund unzureichender interner Ressourcen und Fachkenntnisse eine umfassende Auslagerung erforderlich ist; stellt fest, dass die ACER ein breites Spektrum von Aufgaben auslagert, darunter hochspezialisierte Beratungsaufgaben und Studien im Bereich der Energieregulierung, juristische Dienstleistungen, die Organisation von Veranstaltungen und verschiedene allgemeine Dienstleistungen, dass jedoch die größte Abhängigkeit den IT-Bereich betrifft, in dem die Konzeption, Entwicklung, Umsetzung, Unterstützung, Wartung und Sicherung ihrer Systeme weitgehend von externen Dienstleistern übernommen werden; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass mehr als 100 externe IT-Fachleute (bei denen es sich nicht zwangsläufig um Vollzeitkräfte handelt) mit der Erbringung von IT-Dienstleistungen für die ACER befasst sind, während es lediglich 17 interne IT-Mitarbeiter gibt, was zu einem erheblichen strukturellen Ungleichgewicht führt; stellt ferner fest, dass die ACER erläutert, dass dieses Auslagerungsmodell angesichts des begrenzten Stellenplans der Agentur und der begrenzten Ressourcen ausdrücklich von der Kommission empfohlen wurde; betont jedoch, dass eine solche anhaltende Abhängigkeit von externen Anbietern für zentrale IT-Kapazitäten in Verbindung mit der fortwährenden Übertragung langfristiger Aufgaben an Zeitarbeitskräfte Bedenken hinsichtlich der Erhaltung von Wissen, der operativen Kontinuität und der langfristigen institutionellen Kapazitäten aufwirft; betont, dass die starke IT-Abhängigkeit dringend angegangen werden muss, um die Erhaltung von Wissen und die operative Kontinuität sicherzustellen; fordert die Kommission und die ACER auf, der Entlastungsbehörde über die getroffenen Korrekturmaßnahmen Bericht zu erstatten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Empfehlungen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>131.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">fordert die Agenturen auf, den Bemerkungen des Rechnungshofs nachzukommen, und fordert insbesondere, dass</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>i)</SYMBOL>die EUA ihre Vergabe- und Vertragsverwaltungsverfahren stärkt, um ähnlichen Unregelmäßigkeiten vorzubeugen, insbesondere durch die systematische Durchsetzung der in der Haushaltsordnung verankerten und für alle Rahmenverträge geltenden Anforderungen in Bezug auf die Rechnungsstellung und die Preisindexierung, die Integration des Sachverständigen-Verwaltungssystems in die Rechnungsführungs- und Verpflichtungssysteme der EUA, um sicherzustellen, dass mit Verpflegungsaufträgen rechtsverbindliche Verpflichtungen geschaffen werden und eine zuverlässige Überwachung der kumulierten Ausgaben im Einklang mit Artikel 111 ermöglicht wird, die Verpflichtung zur Aufnahme der Vertragsart (Festpreis oder auf der Basis von Zeit- und Mittelaufwand) in alle Einzelverträge gemäß Anhang I sowie die Durchführung regelmäßiger Kontrollen, Personalschulungen und verstärkter Aufsichtskontrollen bei vollständiger Dokumentation aller ergriffenen Korrekturmaßnahmen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ii)</SYMBOL>die EFCA dafür sorgt, dass die Vergabevorschriften der EU strikt eingehalten werden, indem sie die Gewichtung des Preiskriteriums von mindestens 30 % beibehält, interne Schulungen zur ordnungsgemäßen Anwendung der Gewichtungen bei der Auftragsvergabe durchführt, obligatorische Nachweise (z. B. in Form von Mietverträgen) einführt, regelmäßige Wohnsitzprüfungen durchführt und die Kontrollen zur Verhinderung unzulässiger Zahlungen von Vergütungen verschärft und der Entlastungsbehörde über die Umsetzung Bericht erstattet;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>iii)</SYMBOL>die ACER künftigen Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe vorbeugt und dafür Sorge trägt, dass die Haushaltsordnung uneingeschränkt eingehalten wird;</ITEM></LIST></P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Agenturen in anderen Bereichen</STRING></STRING><FOOTNOTE><FIELD> GEREK-Büro, CdT, ENISA, EIT, EUSPA und ESA (Euratom-Versorgungsagentur).</FIELD></FOOTNOTE></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>132.</NO.P>stellt fest, dass das GEREK-Büro in zwei Verhandlungsverfahren entgegen Anhang I Nummer 18.2 der Haushaltsordnung in den Spezifikationen der Ausschreibung keine Eignungskriterien angab, was für das GEREK-Büro das Risiko barg, dass der Auftragnehmer möglicherweise nicht in der Lage sein würde, die Verträge auszuführen; nimmt die Erklärung des GEREK-Büros zur Kenntnis, wonach die Leistungsfähigkeit der Auftragnehmer im Rahmen vorheriger Konsultationen bewertet wurde und es sicherstellen wird, dass bei allen künftigen Ausschreibungen Eignungskriterien angegeben werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>133.</NO.P>weist darauf hin, dass die Kommission gemäß Artikel 48 der Gründungsverordnung des GEREK-Büros bis Dezember 2023 eine Fünfjahresbewertung des GEREK-Büros hätte vornehmen müssen, um das etwaige Erfordernis, die Struktur oder das Mandat des GEREK-Büros zu ändern, sowie die finanziellen Auswirkungen einer solchen Änderung zu ermitteln; stellt fest, dass die Kommission diese Bewertung Ende 2024 noch nicht abgeschlossen hatte und dem Parlament auf Ersuchen eines MdEP mitgeteilt hat, dass der Bewertungsbericht im Dezember 2025 vorgelegt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>134.</NO.P>nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zu einer die Auftragsvergabe betreffenden Unregelmäßigkeit beim CdT im Zusammenhang mit einem Vertrag über die Anmietung von Schränken für seine IT-Ausrüstung zur Kenntnis, der 2016 im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung vergeben wurde; hebt hervor, dass der Vertrag dreizehnmal verlängert wurde, wobei sich das CdT fälschlicherweise auf die Ausnahmeregelung für Immobilienverträge gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe h der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission stützte, eine Bestimmung, die nach Feststellung des Rechnungshofs jedoch nicht für die Anmietung von IT-Schränken gilt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>135.</NO.P>stellt fest, dass die ENISA keinen ordnungsgemäßen Finanzierungsbeschluss angenommen hatte, bevor sie Vergabeverfahren für operative Ausgaben einleitete, und dies eine wirksame Planung und Überwachung beeinträchtigt und einen Verstoß gegen Artikel 32 Absatz 1 und Artikel 72 Absatz 3 Buchstabe b der Finanzregelung der ENISA darstellt; nimmt die Antwort der ENISA zur Kenntnis, wonach sie der Bemerkung zustimmt und die notwendigen Schritte unternommen hat, um das Problem zu beheben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>136.</NO.P>stellt fest, dass bei vier Konferenzen (in den Jahren 2022 bis 2024) die von der ENISA gezahlten durchschnittlichen Hotelpreise die für EU-Bedienstete geltenden Obergrenzen überstiegen, wobei bei zwei Veranstaltungen hohe Stornierungsgebühren (30 % der Gesamtkosten) anfielen; hebt hervor, dass es keine Leitlinien oder Ex-ante-Kontrollen für die Organisation von Konferenzen gibt; nimmt die Antwort der ENISA zur Kenntnis, wonach sie den Bemerkungen zustimmt und Korrekturmaßnahmen ergreifen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>137.</NO.P>weist auf ein Vergabeverfahren für Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen hin, bei dem keine ausreichenden Unterlagen zur Begründung des geschätzten Auftragswerts vorlagen und keine konkreten und messbaren Eignungskriterien festgelegt wurden, wie dies in Artikel 167 und Anhang I Nummer 18.2 der Haushaltsordnung vorgesehen ist; nimmt die Antwort der ENISA zur Kenntnis, wonach sie diesen Bedenken bereits nachgekommen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>138.</NO.P>nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zum EIT zur Kenntnis, insbesondere die externe Ex-post-Überprüfung einer repräsentativen Stichprobe von Kostenpositionen im Rahmen von Finanzhilfezahlungen, die zu einer Gesamtfehlerquote von 0,4 % führten; stellt fest, dass der Rechnungshof die Gesamtfehlerquote für die Stichprobe neu berechnete und dabei einen zusätzlichen nicht förderfähigen Betrag miteinbezog, den er bei seiner Prüfung ermitteln konnte, und zu dem Schluss kam, dass die Finanzhilfezahlungen eine geschätzte Fehlerquote von 0,8 % aufwiesen, die auf abgerechneten Finanzhilfezahlungen des EIT im Jahr 2024, die sich auf 6 Mio. EUR beliefen, angewandt wurde, woraus sich ergab, dass rund 50 000 EUR fehlerbehaftet sein könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>139.</NO.P>stellt fest, dass das EIT 2023 seine Finanzhilfevereinbarungen von einer jährlichen auf eine mehrjährige Struktur umgestellt hat; weist darauf hin, dass sich diese Änderung auf die vom Rechnungshof vorgenommene Bewertung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit auswirkt, die nur während der Zwischen- und Abschlusszahlungen vorgenommen werden kann; stellt fest, dass das EIT im Jahr 2024 Vorfinanzierungen in Höhe von 412 Mio. EUR für mehrjährige Vereinbarungen gezahlt hat, was 92,9 % der gesamten Zahlungen für das Jahr entspricht; nimmt zur Kenntnis, dass die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit dieser Zahlungen in den kommenden Jahren bewertet werden; betont, dass ein so hoher Anteil der Vorfinanzierungszahlungen verstärkte Überwachungs- und Kontrollmechanismen erfordert, um das Risiko künftiger Finanzkorrekturen oder Einziehungen zu mindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>140.</NO.P>ist besorgt über die Untersuchungen des OLAF zu drei verschiedenen Fällen, die 2024 abgeschlossen wurden, und über seine anschließenden finanziellen und administrativen Empfehlungen; weist darauf hin, dass das OLAF dem EIT empfahl, von den Empfängern, die Gegenstand der Untersuchung waren, erhebliche Beträge zurückzufordern; stellt fest, dass sich der einzuziehende Betrag auf Finanzhilfevereinbarungen bezieht, die zwischen 2020 und 2023 geschlossen wurden; stellt fest, dass das EIT im Jahr 2024 eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 52,1 Mio. EUR im Zusammenhang mit der Finanzhilfevereinbarung 2023 leistete, die nicht Teil der Prüfungspopulation des Rechnungshofs für Zahlungen im Jahr 2024 war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>141.</NO.P>nimmt mit besonderer Aufmerksamkeit die Erläuterungen des Direktors des EIT während der Anhörung vom 1. Dezember 2025 zur Kenntnis, wonach die Unregelmäßigkeiten Begünstigte von Finanzhilfen des EIT und nicht Bedienstete des EIT beträfen und die Unregelmäßigkeiten in den beiden wichtigsten Fällen von der Agentur selbst aufgedeckt und dem OLAF proaktiv gemeldet wurden; stellt ferner fest, dass das EIT nach Eingang der Abschlussberichte des OLAF sofortige Korrekturmaßnahmen ergriffen hat, insbesondere in Bezug auf die bedeutendste Unregelmäßigkeit, was u. a. die Aussetzung aller Zahlungen an den betroffenen Begünstigten, die vorzeitige Beendigung der laufenden Finanzhilfevereinbarung und die Einleitung von Einziehungsverfahren für frühere betroffene Finanzhilfen sowie die Aufforderung des Begünstigten, seine Prozesse und Verfahren zu verbessern, umfasste; erwartet, dass das EIT alle Folgemaßnahmen, die sich aus den Empfehlungen des OLAF ergeben, vollständig umsetzt und mittels verstärkter Kontrollmechanismen dafür sorgt, dass ähnliche Risiken in künftigen Finanzierungszyklen wirksam gemindert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>142.</NO.P>weist darauf hin, dass das EIT aufgrund der Komplexität eines der drei Fälle eng mit den juristischen Dienststellen der Kommission, dem OLAF und der GD BUDG zusammenarbeitet und dass der einzuziehende Betrag derzeit auf etwa 15-20 Mio. EUR geschätzt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>143.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="DASH"><INT.LI LEVEL="0">stellt fest, dass das EIT im Jahr 2024 seine internen Kontrollen bewertet und drei Hauptrisiken mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit und erheblichen Auswirkungen auf seine Tätigkeiten ermitteln konnte, und zwar in Bezug auf</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>unzureichende Personalressourcen, wobei festgestellt wird, dass der Rechnungshof und der Interne Auditdienst der Kommission dieses Risiko einräumen und auf Unregelmäßigkeiten aufgrund von Unterbesetzung hinweisen; fordert nachdrücklich, dass die Anzahl der Bediensteten erhöht und die Finanzierung entsprechend aufgestockt wird;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>den strategischen Fortschritt bei den KIC, wobei bedauert wird, dass Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) aufgrund von mangelnder Angleichung, Betrug oder anderen Faktoren strategische Ziele möglicherweise nicht erreichen; ist besorgt darüber, dass einige KIC bei den Betrugsbekämpfungssystemen nach wie vor im Rückstand sind, wobei derzeit Überprüfungen der Untersuchungen des OLAF im Zusammenhang mit KIC durchgeführt werden, die möglicherweise die Einziehung von Mitteln erforderlich machen werden;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>Bedrohungen der Cybersicherheit, wobei darauf hingewiesen wird, dass Cyberangriffe ein sehr hohes Risiko darstellen, das sich auf die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs auswirken, Datenverluste verursachen und den Ruf schädigen kann;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>144.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="DASH"><INT.LI LEVEL="0">weist auf zwei haushaltsbezogene Unregelmäßigkeiten im Berichtigungshaushaltsplan 2025 des EIT hin, und zwar in Bezug auf</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>die Ausgeglichenheit des Haushalts, wobei festgestellt wird, dass in der ursprünglichen Fassung Einnahmen in Höhe von 463,6 Mio. EUR gegenüber Ausgaben in Höhe von 446,7 Mio. EUR ausgewiesen waren, was einen Verstoß gegen die Artikel 8 und 16 der Rahmenfinanzregelung darstellt; nimmt die berichtigte Fassung vom 31. März 2025 zur Kenntnis;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>Fehler bei der Einstufung von Einnahmen, wobei festgestellt wird, dass das EIT externe zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 16,7 Mio. EUR unter Titel 2 „Beiträge“ aufgenommen hat, anstatt dafür ein eigenes Kapitel einzurichten, was einen Verstoß gegen die Artikel 8, 20, 21 und 25 der Rahmenfinanzregelung darstellt; stellt fest, dass sich das EIT daraufhin verpflichtet hat, seinen Haushaltsplan umzustrukturieren, damit derlei Einnahmen im Jahr 2025 ordnungsgemäß eingestuft werden;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>145.</NO.P>stellt fest, dass der Rahmenvertrag des EIT für Reiseleistungen nicht den Vertragsbedingungen entspricht, da für die Anweisung von Reiseleistungen keine Auftragsscheine oder Einzelverträge verwendet werden; stellt fest, dass sich das EIT auf Dienstreiseaufträge des Personals als rechtliche Verpflichtungen stützt, diese dem Auftragnehmer jedoch nicht übermittelt, sondern stattdessen die volle Verantwortung auf die reisenden Bediensteten überträgt, die ihre Reiseleistungen direkt per E-Mail anweisen müssen; hebt drei Fälle hervor, in denen Dienstreiseaufträge und Kostenerstattungsanträge nicht von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Bediensteten genehmigt wurden, und betont, dass das EIT nicht über ein zuverlässiges System verfügt, mit dem die Einhaltung der Vertragsobergrenze überwacht wird; nimmt die Antwort des EIT zur Kenntnis, in der bestätigt wird, dass die Vertragsobergrenze nicht überschritten wurde, fordert die Agentur jedoch auf, für eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung der Genehmigungsbehörde zu sorgen und ein Überwachungssystem einzuführen, um die Einhaltung der Vertragsobergrenzen zu verfolgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>146.</NO.P>stellt fest, dass das EIT 118 697 EUR an Mittelbindungen für Personalkosten als sogenannte „C9 appropriations“ (Mittelübertragungen C9) auf 2025 übertragen hat, obwohl nach Artikel 12 Absatz 5 der Rahmenfinanzregelung solche Mittel bis zum Jahresende verfallen; stellt fest, dass das EIT dieses Problem eingeräumt und sich verpflichtet hat, die internen Kontrollen zu verstärken, um ein erneutes Vorkommen zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>147.</NO.P>nimmt die strategische Rolle der EUSPA als zentrale Säule des EU-Weltraumprogramms bei der Stärkung der industriellen Basis, der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationsfähigkeit der EU zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, bei der Vorbereitung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) dafür zu sorgen, dass die EUSPA mit angemessenen Befugnissen und Ressourcen ausgestattet ist, um ihre Leistungs- und Umsetzungskapazität zur Unterstützung der strategischen Autonomie und der Souveränität der EU zu stärken, auch durch die Umsetzung neuer Aufgaben im Rahmen des EU-Weltraum-Rechtsakts; betont, dass der Auftragsvergabe in Europa in Bereichen Vorrang eingeräumt werden muss, die für die Resilienz, Sicherheit und technologische Unabhängigkeit der EU von entscheidender Bedeutung sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>148.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">fordert die Agenturen auf, den Bemerkungen des Rechnungshofs nachzukommen, und fordert insbesondere, dass</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>i)</SYMBOL>das GEREK-Büro die vollständige Einhaltung der Vergabevorschriften durch die systematische Festlegung von Eignungskriterien in Verhandlungsverfahren sicherstellt und die Mechanismen für die Kapazitätssicherung stärkt;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ii)</SYMBOL>das CdT die Kontrollen der Auftragsvergabe verstärkt, um erneuten Verstößen gegen die Haushaltsordnung der EU und die interne Finanzregelung vorzubeugen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>iii)</SYMBOL>die ENISA vor der Vergabe von Aufträgen entsprechende Finanzierungsbeschlüsse annimmt, Leitlinien und Ex-ante-Kontrollen für die Organisation von Konferenzen einführt sowie in allen Verfahren für eine vollständige Dokumentation und messbare Eignungskriterien sorgt;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>iv)</SYMBOL>das EIT die Aufsicht über externe Prüfer verstärkt und seine Checklisten für die Überprüfung verbessert, für ein angemessenes Haushaltsgleichgewicht und eine angemessene Einstufung der Einnahmen sorgt, die Umsetzung seines Rahmenvertrags für Reisedienstleistungen verbessert und die internen Kontrollen verstärkt, um unregelmäßigen Übertragungen vorzubeugen;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>149.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">fordert darüber hinaus, dass</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>i)</SYMBOL>das GEREK-Büro der Entlastungsbehörde über den fristgerechten Abschluss und die Weiterverfolgung der überfälligen Fünfjahresbewertung der Kommission Bericht erstattet;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ii)</SYMBOL>die ENISA die Entlastungsbehörde über die Fortschritte bei der Umsetzung von Korrekturmaßnahmen in Bezug auf die Planung der Auftragsvergabe, das Konferenzmanagement und die Unterlagen in Bezug auf die Vergabeverfahren für Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen unterrichtet;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>iii)</SYMBOL>das EIT die Entlastungsbehörde über die Umsetzung der Empfehlungen des OLAF und die verstärkten Kontrollmechanismen auf dem Laufenden hält, damit verhindert wird, dass sich derlei Vorfälle in Zukunft wiederholen; das EIT seine Verwaltung im Bereich der Cybersicherheit unter uneingeschränkter Einhaltung der Verordnung (EU, Euratom) 2023/2841 weiter stärkt, um die internen Cyberabwehrfähigkeiten weiter zu verbessern; das EIT einer Politik für den Zugang zu Dokumenten festlegt, um eine parlamentarische und öffentliche Kontrolle der Verwendung von Unionsmitteln zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC);</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>iv)</SYMBOL>das CdT sollte die Zugänglichkeit von Dokumenten in allen Sprachen der Union weiter verbessern, um einen gleichberechtigten Zugang für alle Unionsbürger zu gewährleisten;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>150.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">fordert die Kommission auf,</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>i)</SYMBOL>systemische Probleme in allen Agenturen im Zusammenhang mit der Beschaffung von IT-Dienstleistungen zu ermitteln, zu untersuchen, ob in allen Fällen neue Ausschreibungen erforderlich sind, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs sicherzustellen, zu prüfen, ob spezifische, flexiblere Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge im IT-Bereich eingeführt werden sollten, und die Agenturen in dieser Hinsicht zu unterstützen und zu beaufsichtigen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>ii)</SYMBOL>angemessene Schulungen in Bezug auf die Vergabeverfahren bereitzustellen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, systemische Probleme bei Vergabeverfahren in allen Agenturen zu analysieren, um spezifische Problembereiche zu ermitteln und entsprechende Lösungen vorzuschlagen.</ITEM></LIST></P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>