<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0137</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2024: gemeinsame Unternehmen</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0046/2026 - Berichterstatter: Csaba Molnár)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5736, 31.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5736/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05753/2026 – C10-0049/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5736, 31.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5736/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05753/2026 – C10-0049/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5736, 31.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5736/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05753/2026 – C10-0049/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>4.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5736, 31.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5736/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05753/2026 – C10-0049/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>5.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5736, 31.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5736/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05753/2026 – C10-0049/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>6.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5736, 31.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5736/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05753/2026 – C10-0049/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>7.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5736, 31.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5736/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05753/2026 – C10-0049/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>8.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5736, 31.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5736/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05753/2026 – C10-0049/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>9.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5736, 31.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5736/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05753/2026 – C10-0049/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/887 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 202 vom 8.6.2021, S. 1, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>10.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5736, 31.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5736/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05753/2026 – C10-0049/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/887 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 202 vom 8.6.2021, S. 1, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>11.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5736, 31.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5736/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05753/2026 – C10-0049/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/1173 des Rates vom 13. Juli 2021 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 256 vom 19.7.2021, S. 3, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/1173/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 19,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>12.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5736, 31.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5736/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05753/2026 – C10-0049/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/1173 des Rates vom 13. Juli 2021 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 256 vom 19.7.2021, S. 3, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/1173/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 19,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>13.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5736, 31.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5736/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05753/2026 – C10-0049/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates vom 27. März 2007 über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 90 vom 30.3.2007, S. 58, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/198/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 5,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Direktor des Europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor des Europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>14.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss des Europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5736, 31.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5736/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05753/2026 – C10-0049/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates vom 27. März 2007 über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 90 vom 30.3.2007, S. 58, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/198/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 5,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Direktor des Europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor des Europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>15.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3“ für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3“ für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5736, 31.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5736/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05753/2026 – C10-0049/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3“ Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3“, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>16.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3“ für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3“ für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5736, 31.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5736/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05753/2026 – C10-0049/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3“ für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3“, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>17.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5736, 31.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5736/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05753/2026 – C10-0049/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>18.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5736, 31.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5736/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05753/2026 – C10-0049/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>19.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für Chips für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für Chips für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5736, 31.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5736/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05753/2026 – C10-0049/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1782 des Rates vom 25. Juli 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2085 zur Gründung der Gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ hinsichtlich des Gemeinsamen Unternehmens für Chips<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 229 vom 18.9.2023, S. 55, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2023/1782/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für Chips Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für Chips, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>20.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für Chips für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für Chips für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5736, 31.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5736/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05753/2026 – C10-0049/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1782 des Rates vom 25. Juli 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2085 zur Gründung der Gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ hinsichtlich des Gemeinsamen Unternehmens für Chips<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 229 vom 18.9.2023, S. 55, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2023/1782/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für Chips für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für Chips, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>21.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3) für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3) für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5736, 31.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5736/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05753/2026 – C10-0049/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3) Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>22.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3) für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3) für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5736, 31.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5736/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05753/2026 – C10-0049/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3) für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>23.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5736, 31.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5736/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05753/2026 – C10-0049/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>24.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste für das Haushaltsjahr 2024 (2025/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5736, 31.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5736/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5407, 13.10.2025, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/C/2025/5407/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05753/2026 – C10-0049/2026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste für das Haushaltsjahr 2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>25.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil der Beschlüsse über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der gemeinsamen Unternehmen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 sind (2025/2157(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3“ für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für Chips für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3) für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste für das Haushaltsjahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/833/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, den Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/512/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, und die anschließenden Sanktionspakete, die der Rat als Reaktion auf Russlands militärische Aggression gegen die Ukraine angenommen hat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3), das Gemeinsame Unternehmen für saubere Luftfahrt, das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“, das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff, das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa, das Gemeinsame Unternehmen für Europas Eisenbahnen, das Gemeinsame Unternehmen für intelligente Netze und Dienste und das Gemeinsame Unternehmen „Global Health EDCTP3“ durch die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE> gegründet wurden, die auch als einheitlicher Basisrechtsakt bezeichnet wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien durch die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014 gegründet wurde; in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien im Juli 2023 gemäß der Verordnung (EU) 2023/1782 des Rates vom 25. Juli 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2085 zur Gründung der Gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ hinsichtlich des Gemeinsamen Unternehmens für Chips<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 229 vom 18.9.2023, S. 55, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1782/oj.</FIELD></FOOTNOTE> in das Gemeinsame Unternehmen für Chips umgewandelt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie im April 2007 durch die Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates vom 27. März 2007 über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 90 vom 30.3.2007, S. 58, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/198/oj.</FIELD></FOOTNOTE> gegründet wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen durch die Verordnung (EU) 2021/1173 des Rates vom 13. Juli 2021 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 256 vom 19.7.2021, S. 3, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1173/oj.</FIELD></FOOTNOTE> gegründet wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Kompetenzzentrum für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit durch die Verordnung (EU) 2021/887 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 202 vom 8.6.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE> gegründet wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3) eine öffentlich-private Partnerschaft zur Entwicklung eines modernisierten Flugverkehrsmanagements in Europa und zur Beschleunigung der Verwirklichung eines digitalisierten europäischen Luftraums durch Forschung und Entwicklung ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für saubere Luftfahrt eine öffentlich-private Partnerschaft ist, deren Schwerpunkt auf Forschung und Innovation zur Transformation des Luftverkehrs mit Blick auf eine nachhaltige und klimaneutrale Zukunft liegt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ eine öffentlich-private Partnerschaft mit Schwerpunkt auf interdisziplinärer, nachhaltiger und patientenorientierter Forschung und Innovation im Gesundheitsbereich ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff eine öffentlich-private Partnerschaft ist, die sich mit Forschung und Innovation im Bereich der Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologie befasst;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für Chips eine öffentlich-private Partnerschaft ist, die die Entwicklung innovativer Halbleitertechnologien der nächsten Generation fördert und die europäische Produktionskapazität für Chips im Rahmen der Initiative „Chips für Europa“ stärkt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa eine öffentlich-private Partnerschaft ist, die sich auf Forschung und Innovation im Hinblick auf eine nachhaltige und wettbewerbsfähige kreislauforientierte biobasierte Industrie konzentriert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für Europas Eisenbahnen eine öffentlich-private Partnerschaft für Forschung und Innovation im Bereich des Schienenverkehrs ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen eine öffentlich-private Partnerschaft ist, die eine Ressourcenbündelung für die Entwicklung und den Einsatz von Hochleistungsrechnern in Europa ermöglicht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für intelligente Netze und Dienste eine öffentlich-private Partnerschaft ist, die darauf abzielt, die führende Rolle der Industrie in Europa bei 5G- und 6G-Netzen und -Diensten zu fördern und auszubauen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen „Global Health EDCTP3“ eine öffentlich-private Partnerschaft ist, deren Schwerpunkt darauf liegt, die sozioökonomische Belastung durch Infektionskrankheiten in Subsahara-Afrika mittels neuer und verbesserter Gesundheitstechnologien zu verringern und die Vorsorge und Reaktion auf Infektionskrankheiten weltweit zu verbessern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Kompetenzzentrum für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit eingerichtet wurde, um gemeinsam mit dem Netz der nationalen Koordinierungszentren Innovation und Industriepolitik im Bereich der Cybersicherheit zu unterstützen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass mit dem Europäischen Gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie das Ziel verfolgt wird, den Beitrag der Union zum internationalen Fusionsenergieprojekt ITER zu erbringen, das Abkommen über das breiter angelegte Konzept zwischen der Euratom und Japan umzusetzen und den Bau eines Fusionsreaktors zu Demonstrationszwecken und verbundener Einrichtungen vorzubereiten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass die Europäische Union im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine Sanktionspakete in noch nie dagewesener Zahl angenommen hat, die darauf abzielen, Russlands wirtschaftliche, finanzielle und militärische Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der Kriegsanstrengungen zu schwächen und dadurch den Angriffskrieg endgültig zu beenden, die territoriale Integrität der Ukraine und die Sicherheit ihrer Bevölkerung zu verteidigen und die Achtung der Grundsätze des Völkerrechts und der Charta der Vereinten Nationen sicherzustellen; in der Erwägung, dass die Europäische Union mehrere Maßnahmen ergriffen hat, um die Abhängigkeit der Union von russischer Energie, auch im Bereich der Kernenergie, vollständig zu beenden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof (im Folgenden „Rechnungshof“) die Einführung eines überarbeiteten Prüfungsansatzes für gemeinsame Unternehmen ab dem Haushaltsjahr 2025 angekündigt hat;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Allgemeines</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>	begrüßt die Rolle der gemeinsamen Unternehmen bei der Unterstützung von Forschungs- und Innovationstätigkeiten in den Bereichen Verkehr, Energie, Gesundheit, biobasierte kreislauforientierte Industriezweige, wichtige elektronische Komponenten, künstliche Intelligenz und Hochleistungsrechnen, Cybersicherheit und Netzsysteme; fordert die gemeinsamen Unternehmen nachdrücklich auf, die Umwandlung wissenschaftlicher Erkenntnisse in marktreife Innovationen zu erleichtern und Mechanismen einzurichten, mit denen sichergestellt wird, dass ihre Tätigkeiten zur Stärkung der globalen strategischen Autonomie, Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit – einschließlich Cybersicherheit – und ökologischen Nachhaltigkeit und den Klimazielen Europas beitragen, um kritische Forschung, Daten und Infrastruktur zu schützen; fordert die gemeinsamen Unternehmen auf, regelmäßige Cybersicherheitsschulungen zu fördern, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>weist darauf hin, dass die gemeinsamen Unternehmen im Bereich Forschung und Innovation dem Rechnungshof zufolge im derzeitigen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) einen umfangreichen Haushalt in Höhe von 17,2 Mrd. EUR aus dem Barbeitrag der Union verwalten und Beiträge in Höhe von 21,3 Mrd. EUR von anderen Mitgliedern mobilisieren sollen; betont, dass das Europäische Gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie im aktuellen MFR voraussichtlich Mittel in Höhe von 5,6 Mrd. EUR verwalten wird<FOOTNOTE><FIELD>  https://commission.europa.eu/funding-tenders/find-funding/eu-funding-programmes/iter_en.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass die gemeinsamen Unternehmen im Zusammenhang mit dem nächsten MFR für den Zeitraum 2028-2034 weiterhin entscheidend dazu beitragen werden, die strategische Autonomie, Nachhaltigkeit, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der Union zu stärken; fordert die Kommission und die Haushaltsbehörde daher auf, dafür zu sorgen, dass die gemeinsamen Unternehmen im Rahmen des künftigen MFR mit ausreichenden, stabilen und langfristigen Finanzmitteln ausgestattet werden, die ihren zunehmenden Aufgaben und ihrer Rolle als wichtige Innovationstreiber in strategischen Sektoren wie Energie, digitale Technologien, Halbleiter, saubere Energie, Gesundheit und verteidigungsbezogene Forschung angemessen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass gemeinsame Unternehmen auf öffentlich-privaten Partnerschaften beruhen, die Investitionen steuern sowie öffentliche und private Mittel zur Unterstützung gemeinsamer Ziele mobilisieren; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Beiträge privater Mitglieder festgelegten Zielen entsprechen müssen, damit solche Partnerschaften weiterhin für beide Seiten von Nutzen sind; weist darauf hin, dass einige gemeinsame Unternehmen aufgrund unzureichender Beiträge privater Mitglieder finanzielle Schwierigkeiten haben, ihre Ziele zu erreichen; fordert die gemeinsamen Unternehmen und die Kommission ferner auf, eine übermäßige Abhängigkeit von Sachbeiträgen zu zusätzlichen Tätigkeiten bei der Erreichung von Zielen zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass sie angemessen, transparent und verhältnismäßig eingesetzt werden, da solche Tätigkeiten weder in den Arbeitsprogrammen noch im Haushalt der gemeinsamen Unternehmen vorgesehen sind und nicht vom Rechnungshof geprüft werden; fordert daher nachdrücklich, dass die Berichterstattungs- und Validierungsverfahren für Sachbeiträge zu zusätzlichen Tätigkeiten transparenter gestaltet und durch die Kommission stärker überwacht werden und dass Beiträgen im Zusammenhang mit wettbewerblich vergebenen Maßnahmen, die von den gemeinsamen Unternehmen finanziert werden, Vorrang eingeräumt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>erkennt die wichtige Rolle der gemeinsamen Unternehmen bei der Förderung der strategischen Autonomie, Vorsorge und Resilienz der Union in einem sich rasch wandelnden globalen geopolitischen Kontext, der durch komplexe und sich entwickelnde Herausforderungen gekennzeichnet ist, an; würdigt die Beiträge der gemeinsamen Unternehmen zu technologischer Innovation, digitaler Autonomie und Cybersicherheit, nachhaltigen Verkehrslösungen, Energieunabhängigkeit, Kreislaufwirtschaft und öffentlicher Gesundheit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert alle gemeinsamen Unternehmen auf, bei ihrer Zusammenarbeit mit internationalen Partnern unter uneingeschränkter Achtung der geltenden Regelung der Union für restriktive Maßnahmen und des Ziels, die strategische Autonomie Europas zu wahren, äußerste Wachsamkeit walten zu lassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>erkennt die erheblichen Beiträge der gemeinsamen Unternehmen zur Förderung von Forschung, Innovation und technologischer Entwicklung in Sektoren wie Luftfahrt, Schienenverkehr und Flugverkehrsmanagement an; bekräftigt ihre wesentliche Rolle bei der Unterstützung der vorrangigen Ziele der Union in den Bereichen strategische Autonomie, Nachhaltigkeit, digitaler Wandel, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass die gemeinsamen Unternehmen der Europäischen Union ein entscheidendes Instrument zur Stärkung der Forschungs- und Innovationskapazität der Union darstellen, indem groß angelegte öffentlich-private Partnerschaften in strategischen Industriebereichen gefördert werden; stellt fest, dass die gemeinsamen Unternehmen durch ihre Fähigkeit, Ressourcen zu bündeln, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu koordinieren und die Kluft zwischen wissenschaftlicher Forschung und Markteinführung zu überbrücken, dazu beitragen, den technologischen Fortschritt zu beschleunigen, den einzelne Akteure nicht unabhängig erreichen könnten; bekräftigt, dass es äußerst wichtig ist, für Transparenz, Rechenschaftspflicht und eine effiziente Verwaltung der öffentlichen Mittel durch die gemeinsamen Unternehmen zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass die gemeinsamen Unternehmen durch die Mobilisierung von Industrie, Wissenschaft, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Behörden im Hinblick auf gemeinsame Ziele für eine effiziente Nutzung der Unionsmittel sorgen, die Führungsrolle Europas bei strategischen Schlüsseltechnologien fördern, wertebasierte Innovationen und die strategische Autonomie der Union unterstützen und unmittelbar zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum und hochwertigen Arbeitsplätzen in der gesamten Union beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert die gemeinsamen Unternehmen nachdrücklich auf, ihre institutionellen Kommunikationsmaßnahmen zu intensivieren, um eine breite Öffentlichkeit für ihren Beitrag zu den Zielen der Union sowie für die Notwendigkeit und den Mehrwert institutionalisierter Partnerschaften unter Einbeziehung privater Akteure zu sensibilisieren, und dies auf klare und pädagogische Weise zu tun;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>begrüßt den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Gemeinsamen Unternehmen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“), der eine spezifische Zuverlässigkeitserklärung für jedes der gemeinsamen Unternehmen in Bezug auf ihre Jahresrechnungen und die zugrunde liegenden Vorgänge enthält; betont, dass der Auftrag des Rechnungshofs für die ordnungsgemäße Ausführung des Haushaltsplans der Union sowie die Überwachung des Haushalts von entscheidender Bedeutung ist; fordert die Fortführung dieser bewährten Vorgehensweise; begrüßt die Zusammenarbeit der gemeinsamen Unternehmen mit dem Rechnungshof bei der Ausarbeitung des Berichts des Rechnungshofs und nimmt die Erläuterungen zu einigen der in den Antworten der gemeinsamen Unternehmen enthaltenen Bemerkungen und Hervorhebungen zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>nimmt die Ankündigung des Rechnungshofs vom 1. Oktober 2025 bezüglich der Einführung eines überarbeiteten Prüfungsansatzes für Gemeinsame Unternehmen ab dem Haushaltsjahr 2025 zur Kenntnis; stellt fest, dass diese Änderung unter anderem durch Personalengpässe und die Einstellung der Prüfungen der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ durch den Internen Auditdienst der Kommission angestoßen wurde, der zuvor die gemeinsamen Unternehmen geprüft hatte, wodurch die Verfügbarkeit zusätzlicher Prüfungssicherheit eingeschränkt wurde; stellt ferner fest, dass im neuen Ansatz ein angemessener Stichprobenumfang für Prüfungen, die Konsolidierung der Prüfungsarbeiten für alle gemeinsamen Unternehmen und die Ausstellung von zwei separaten Zuverlässigkeitserklärungen vorgesehen sind, die durch zusätzliche thematische Berichte und Sonderberichte unterstützt werden; fordert den Rechnungshof auf, dafür zu sorgen, dass die überarbeitete Methodik rechtzeitig umgesetzt wird und weiterhin den höchsten Standards in Bezug auf Prüfungsqualität, Verlässlichkeit und Zuverlässigkeit zum Schutz der finanziellen Interessen der Union entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>begrüßt die Tatsache, dass das Europäische Kompetenzzentrum für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit am 24. September 2024 finanzielle Autonomie erlangt hat; stellt daher fest, dass der Rechnungshof dieses Gemeinsame Unternehmen für das Haushaltsjahr 2024 zusätzlich zu den anderen elf gemeinsamen Unternehmen zum ersten Mal geprüft hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">betont, dass es sich bewusst ist, dass im Haushaltsjahr 2024 mehrere gemeinsame Unternehmen von Großereignissen, die ihre Leistung beeinflussen könnten, erheblich betroffen waren oder hätten betroffen sein können; stellt insbesondere Folgendes fest:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a)</SYMBOL>die Tätigkeiten bestimmter gemeinsamer Unternehmen waren nach wie vor stark vom Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine betroffen; diese Auswirkungen zeigen sich insbesondere bei Störungen der Lieferketten, Verzögerungen bei der Projektdurchführung und einem Anstieg der Betriebskosten;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b)</SYMBOL>die Vereinigten Staaten von Amerika haben einen sehr großen Teil der von der United States Agency for International Development (USAID) verwalteten Programme, einschließlich Programmen im Bereich der globalen Gesundheit, annulliert, was zu geringeren Kofinanzierungs- und Partnerschaftsmöglichkeiten für die beiden in diesem Bereich tätigen gemeinsamen Unternehmen der Europäischen Union (Gemeinsames Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ und Gemeinsames Unternehmen „Global Health EDCTP3“) sowie zu Lieferketten- und Umsetzungsrisiken und einem erhöhten finanziellen Druck und größerer Unsicherheit für die Union führen könnte; weist jedoch darauf hin, dass der Zeitpunkt dieser Annullierung auch eine strategische Gelegenheit für die Union darstellen könnte, ihre Rolle im Bereich der globalen Gesundheit zu stärken, die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen und ihre Führungsrolle zu behaupten;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>c)</SYMBOL>die Verordnung der Europäischen Union über künstliche Intelligenz<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj).</FIELD></FOOTNOTE> ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und schafft einen gemeinsamen Rechtsrahmen für Systeme der künstlichen Intelligenz mit hohem Risiko und Transparenzverpflichtungen; viele gemeinsame Unternehmen, insbesondere diejenigen, die an Partnerschaften im Bereich Digitales, Innovation und künstliche Intelligenz beteiligt sind, müssen sich an diesen Rahmen anpassen, was zu erhöhten Anforderungen in Bezug auf die Befolgung, regulatorischen Risikobewertungen und Anpassungen des Projektumfangs, der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und der Zuständigkeiten der verschiedenen an der Durchführung der Projekte beteiligten Akteure führen kann;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die gemeinsamen Unternehmen ihre Tätigkeiten im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung durchführen müssen und so wirksam zu den politischen Zielen der Union sowie zur wirtschaftlichen Ausführung des Unionshaushalts beitragen; bringt jedoch seine Besorgnis über bestimmte Elemente zum Ausdruck, die in den in dieser Entschließung dargelegten Feststellungen des Rechnungshofs zum Ausdruck kamen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Jahresrechnungen </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die geprüften Jahresrechnungen der zwölf gemeinsamen Unternehmen für das Jahr 2024 ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows und die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht darstellen; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof daher uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Zuverlässigkeit der Jahresrechnungen der gemeinsamen Unternehmen abgegeben hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die den Jahresrechnungen zugrunde liegenden Tätigkeiten in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; stellt darüber hinaus fest, dass der Rechnungshof daher uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresrechnungen der gemeinsamen Unternehmen zugrunde liegenden Einnahmen und Zahlungen abgegeben hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass in der Jahresrechnung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit für das Jahr 2024 umfassende Informationen über die kumulierten Beiträge der Mitglieder vor der Autonomie fehlen; betont, dass in der Jahresrechnung 2024 weder Beiträge auf Programmebene von „Horizont Europa“ und „Digitales Europa“ offengelegt noch die Gesamtbeiträge mit den für jedes Programm festgelegten jährlichen Zielen verglichen werden; schließt sich der Empfehlung des Rechnungshofs an, wonach das Europäische Kompetenzzentrum für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit die freiwilligen Finanz- und Sachbeiträge der Mitgliedstaaten zu gemeinsamen Maßnahmen und den damit verbundenen Verwaltungskosten systematisch erheben, überwachen und darüber Bericht erstatten sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass das Risiko im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen bei allen gemeinsamen Unternehmen als gering eingestuft wurde;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">stellt fest, dass sich die insgesamt verfügbaren Mittel für Zahlungen für die zwölf gemeinsamen Unternehmen, die vom Rechnungshof geprüft wurden, im Jahr 2024 auf 3,2 Mrd. EUR beliefen; stellt fest, dass der Rechnungshof der Ansicht ist, dass die insgesamt verfügbaren Mittel nicht in Anspruch genommene Mittel aus Vorjahren, die die gemeinsamen Unternehmen dem Haushalt des laufenden Jahres neu zugewiesen haben, zweckgebundene Einnahmen und Übertragungen auf das folgende Jahr umfassen; stellt insbesondere fest, dass</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a)</SYMBOL>sich die insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel für das Gemeinsame Unternehmen für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3) im Jahr 2024 auf 112,7 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (gegenüber 111,2 Mio. EUR im Jahr 2023) und 110,6 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen (gegenüber 241,5 Mio. EUR im Jahr 2023) beliefen; nimmt zur Kenntnis, dass laut dem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3) die Gesamtvollzugsquote für das Haushaltsjahr 2024 bei den Mitteln für Verpflichtungen 42 % und bei den Mitteln für Zahlungen 36 % betrug; stellt fest, dass diese niedrigen Sätze vom Gemeinsamen Unternehmen erwartet wurden und hauptsächlich auf die operativen Ausgaben zurückzuführen waren; bekräftigt seine Bedenken aus dem vergangenen Jahr über die niedrige Ausführungsquote bei den für Infrastruktur und Betriebskosten vorgesehenen Mitteln für Zahlungen, die (gegenüber 55 % im Jahr 2023) 2024 noch weiter auf 45 % gesunken ist; stellt ferner fest, dass im Jahr 2024 nicht in Anspruch Mittel für Zahlungen für Verwaltungsausgaben in Höhe von 3,1 Mio. EUR auf den Haushalt 2025 übertragen wurden; weist darauf hin, dass zusätzliche 11,3 Mio. EUR an nicht in Anspruch genommenen Mitteln für Zahlungen für Verwaltungsausgaben in eine Reserve für geplante künftige Verwaltungsausgaben eingestellt wurden; schließt sich der Empfehlung des Rechnungshofs an, dass das Gemeinsame Unternehmen für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3) bei der Planung seiner Mittel für Zahlungen für Verwaltungsausgaben für das Jahr 2027 proaktiv den Umfang der nicht in Anspruch genommenen Verwaltungsmittel berücksichtigen sollte, die bis Ende 2024 bereits aufgelaufen waren;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b)</SYMBOL>sich die insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel für das Gemeinsame Unternehmen für saubere Luftfahrt im Jahr 2024 auf 172,0 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (gegenüber 269 Mio. EUR im Jahr 2023) und 302,6 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen (gegenüber 486,0 Mio. EUR im Jahr 2023) beliefen; stellt ferner fest, dass laut dem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt die Gesamtvollzugsquote für das Haushaltsjahr 2024 bei den Mitteln für Verpflichtungen 99,9 % und bei den Mitteln für Zahlungen 84,4 % (ohne die nicht in Anspruch genommenen Mittel) betrug; stellt fest, dass die niedrigere Quote von 84,4 % bei den Mitteln für Zahlungen hauptsächlich auf erbrachte, aber noch nicht in Rechnung gestellte Dienstleistungen und die vorgezogene Bereitstellung von Mitteln für Tätigkeiten im Jahr 2025 zurückzuführen ist; würdigt das insgesamt gute Tempo der Ausführung des Haushaltsplans; hebt jedoch die niedrige Vollzugsquote bei den für Infrastruktur- und Betriebsausgaben sowie bei den für Zahlungen im Rahmen des Programms „Horizont Europa“ vorgesehenen Mitteln hervor, die 2024 nur bei 67 % bzw. 52 % lag; stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen für saubere Luftfahrt derzeit im Rahmen eines Pilotprojekts das neue Haushalts-, Rechnungsführungs- und Finanzsystem (SUMMA) der Kommission erprobt, das noch nicht voll funktionsfähig ist; fordert das Gemeinsame Unternehmen in diesem Zusammenhang auf, die Zuverlässigkeit der Daten durch eine angemessene manuelle Verarbeitung und erforderlichenfalls zusätzliche Überprüfungskontrollen sicherzustellen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>c)</SYMBOL>sich die insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel für das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ im Jahr 2024 auf 269,8 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (gegenüber 223,2 Mio. EUR im Jahr 2023) und 205,7 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen (gegenüber 225,9 Mio. EUR im Jahr 2023) beliefen; stellt fest, dass laut dem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ die Gesamtvollzugsquote für das Haushaltsjahr 2024 bei den Mitteln für Verpflichtungen 65,6 % und bei den Mitteln für Zahlungen 94,6 % betrug; hebt die niedrigen Vollzugsquoten bei den für operative Ausgaben vorgesehenen Mitteln für Zahlungen und für Verpflichtungen hervor, die bei 64,5 % lag; nimmt die Erläuterung des Gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis und fordert es allgemein auf, für jeden Einzelplan seines Haushaltsplans ein angemessenes Vollzugstempo sicherzustellen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>d)</SYMBOL>sich die insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel für das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff im Jahr 2024 auf 215,1 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (gegenüber 268,9 Mio. EUR im Jahr 2023) und 150,7 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen (gegenüber 327,8 Mio. EUR im Jahr 2023) beliefen; stellt ferner fest, dass laut dem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff die Gesamtvollzugsquote für das Haushaltsjahr 2024 bei den Mitteln für Verpflichtungen 98 % und bei den Mitteln für Zahlungen 84,3 % betrug, was darauf hindeutet, dass es keine schwerwiegenden Probleme im Zusammenhang mit dem Tempo der Ausführung des Haushaltsplans gab; hebt jedoch die niedrige Vollzugsquote bei den für Infrastruktur und Betriebskosten vorgesehenen Mitteln für Zahlungen hervor, die bei nur 58,2 % lag; nimmt die Erläuterungen des Gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis; unterstützt die Empfehlung des Rechnungshofs, dass das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff bei der Planung seiner Mittel für Zahlungen für Verwaltungsausgaben für das Jahr 2027 proaktiv den Umfang der nicht in Anspruch genommenen Verwaltungsmittel berücksichtigen sollte, die bis Ende 2024 bereits aufgelaufen waren;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>e)</SYMBOL>sich die insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel für das Gemeinsame Unternehmen für Chips im Jahr 2024 auf 1 062,8 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (gegenüber 835,7 Mio. EUR im Jahr 2023) und 724,4 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen (gegenüber 518,4 Mio. EUR im Jahr 2023) beliefen; stellt ferner fest, dass laut dem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Gemeinsamen Unternehmens für Chips die Gesamtvollzugsquote für das Haushaltsjahr 2024 bei den Mitteln für Verpflichtungen 99 % und bei den Mitteln für Zahlungen 67 % betrug, was darauf hindeutet, dass einige Probleme weiterhin bestehen, insbesondere die niedrige Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen für operative Ausgaben, die bei 67 % lag, wobei die Rate für Zahlungen für das Programm „Digitales Europa“ mit 6 % besonders niedrig ausfiel; nimmt die Erläuterung des Gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis, bedauert jedoch zutiefst die weiterhin niedrige Vollzugsquote und fordert das Gemeinsame Unternehmen im Allgemeinen auf, für jeden Einzelplan seines Haushaltsplans ein angemessenes Ausführungstempo sicherzustellen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>f)</SYMBOL>sich die insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel für das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa im Jahr 2024 auf 222,9 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (gegenüber 227,4 Mio. EUR im Jahr 2023) und 191,7 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen (gegenüber 137,4 Mio. EUR im Jahr 2023) beliefen; stellt fest, dass laut dem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa die Gesamtvollzugsquote für das Haushaltsjahr 2024 bei den Mitteln für Verpflichtungen 96 % und bei den Mitteln für Zahlungen 82 % betrug, was darauf hindeutet, dass es keine schwerwiegenden Probleme im Zusammenhang mit dem Tempo der Ausführung des Haushaltsplans gab;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>g)</SYMBOL>sich die insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel für das Gemeinsame Unternehmen für Europas Eisenbahnen im Jahr 2024 auf 114,6 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (gegenüber 102,6 Mio. EUR im Jahr 2023) und 120,8 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen (gegenüber 120,3 Mio. EUR im Jahr 2023) beliefen; stellt fest, dass laut dem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen die Gesamtvollzugsquote für das Haushaltsjahr 2024 bei den Mitteln für Verpflichtungen 70 % und bei den Mitteln für Zahlungen 64 % betrug; nimmt zur Kenntnis, dass die Ausführungsquote für den aktiven operativen Haushalt des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen im Jahr 2024 bei den Mitteln für Verpflichtungen 99,9 % und bei den Mitteln für Zahlungen 87,9 % betrug; ist jedoch besorgt über die insgesamt niedrige Vollzugsquote; nimmt die Erklärung des Gemeinsamen Unternehmens für diese niedrigen Quoten zur Kenntnis, wonach Haushaltsmittel zur Finanzierung der zweiten Welle von Vorzeigeprojekten, deren Finanzhilfevereinbarungen 2026 unterzeichnet werden, bereitgehalten werden müssen; fordert das Gemeinsame Unternehmen auf, für jeden Einzelplan seines Haushaltsplans ein angemessenes Ausführungstempo sicherzustellen; betont in diesem Zusammenhang, dass es wichtig ist, die Unterstützung für das Gemeinsame Unternehmen aufrechtzuerhalten und angesichts der komparativen Vorteile des Schienenverkehrs in Bezug auf Umweltleistung, Landnutzung, Energieverbrauch und Sicherheit für die ordnungsgemäße Durchführung seiner Tätigkeiten zu sorgen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>h)</SYMBOL>sich die insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel für das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen im Jahr 2024 auf 307,1 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (gegenüber 1 136 Mio. EUR im Jahr 2023) und 347,7 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen (gegenüber 1 058 Mio. EUR im Jahr 2023) beliefen; stellt fest, dass laut dem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen die Gesamtvollzugsquote für das Haushaltsjahr 2024 bei den Mitteln für Verpflichtungen 72 % und bei den Mitteln für Zahlungen 59 % betrug, was darauf hindeutet, dass es nach wie vor Probleme im Zusammenhang mit dem Tempo der Ausführung des Haushaltsplans gab; hebt insbesondere die niedrige Vollzugsquote bei den für operative Ausgaben vorgesehenen Mitteln für Verpflichtungen hervor, die bei 59 % lag; nimmt die Erläuterungen des Gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Ausführungsquote der Finanzhilfezahlungen im Rahmen von „Horizont Europa“ im Jahr 2024 auf 27 % zurückgegangen ist (gegenüber 36 % im Jahr 2023), was hauptsächlich auf Verzögerungen beim Abschluss der technischen und finanziellen Ex-ante-Kontrollen der Berichte der Begünstigten zurückzuführen ist; betont außerdem die niedrige Vollzugsquote bei den für Verwaltungsausgaben vorgesehenen Mitteln für Verpflichtungen, die bei 61 % lag; nimmt die Erläuterungen des Gemeinsamen Unternehmens in seinen schriftlichen Antworten auf den Bericht des Rechnungshofs zur Kenntnis; trägt den zusätzlichen Informationen, die das Gemeinsame Unternehmen während seiner Anhörung vor dem Haushaltskontrollausschuss vorgelegt hat, Rechnung und fordert es im Allgemeinen auf, für jeden Einzelplan seines Haushaltsplans ein angemessenes Vollzugstempo sicherzustellen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>i)</SYMBOL>sich die insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel für das Gemeinsame Unternehmen für intelligente Netze und Dienste im Jahr 2024 auf 132,6 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (gegenüber 134,7 Mio. EUR im Jahr 2023) und 132,8 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen (gegenüber 122,9 Mio. EUR im Jahr 2023) beliefen; stellt ferner fest, dass laut dem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste die Gesamtvollzugsquote für das Haushaltsjahr 2024 bei den Mitteln für Verpflichtungen 99 % und bei den Mitteln für Zahlungen 96 % betrug, was darauf hindeutet, dass es keine schwerwiegenden Probleme im Zusammenhang mit dem Tempo der Ausführung des Haushaltsplans gab; nimmt jedoch die relativ niedrigen Ausführungsquoten für den Verwaltungshaushalt, d. h. die Ausgaben für Infrastruktur und Betriebskosten, zur Kenntnis, die 59 % bei den Mitteln für Verpflichtungen und 66 % bei den Mitteln für Zahlungen erreichten, und fordert das Gemeinsame Unternehmen auf, für eine bessere Ausführung dieses Teils seines Verwaltungshaushalts zu sorgen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>j)</SYMBOL>sich die insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel für das Gemeinsame Unternehmen „Global Health EDCTP3“ im Jahr 2024 auf 224,6 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (gegenüber 136,4 Mio. EUR im Jahr 2023) und 80,3 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen (gegenüber 2,2 Mio. EUR im Jahr 2023) beliefen; stellt fest, dass laut dem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3“ die Gesamtvollzugsquote für das Haushaltsjahr 2024 bei den Mitteln für Verpflichtungen 98 % und bei den Mitteln für Zahlungen 96 % betrug, was darauf hindeutet, dass es keine schwerwiegenden Probleme im Zusammenhang mit dem Tempo der Ausführung des Haushaltsplans gab; nimmt jedoch die geringere Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen für einen Teil des Verwaltungshaushalts, nämlich für Infrastruktur und Betriebskosten, zur Kenntnis, die sich auf nur 37 % der Mittel für Zahlungen belief; nimmt die Erklärung des Gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis und fordert es bezüglich der Planung seiner Mittel für Zahlungen für Verwaltungsausgaben für das Jahr 2027 auf, Maßnahmen zu ergreifen, um für eine bessere Ausführung dieses Teils seines Verwaltungshaushalts zu sorgen, indem es unter anderem proaktiv den Umfang der nicht in Anspruch genommenen Verwaltungsmittel berücksichtigt, die bis Ende 2024 bereits aufgelaufen waren;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>k)</SYMBOL>sich die insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel für das Europäische Kompetenzzentrum für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit im Jahr 2024 auf 313,3 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 101,6 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen beliefen; stellt ferner fest, dass laut dem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für den Zeitraum vom 24. September 2024, als das Gemeinsame Unternehmen finanzielle Autonomie erlangte, bis Ende 2024 seine Gesamtvollzugsquote bei den Mitteln für Verpflichtungen 90,5 % und bei den Mitteln für Zahlungen 82 % betrug, was darauf hindeutet, dass keine größeren Probleme im Zusammenhang mit dem Tempo der Ausführung des Haushaltsplans zu beobachten waren; nimmt jedoch die geringere Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen für einen Teil des Verwaltungshaushalts, nämlich den Einzelplan Gebäude, IT und Sonstiges, zur Kenntnis, die sich auf nur 27,1 % der Mittel für Zahlungen belief; nimmt die Erklärung des Gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis und fordert es auf, für eine bessere Ausführung dieses Teils seines Verwaltungshaushalts zu sorgen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>l)</SYMBOL>sich die insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel für das Europäische Gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie im Jahr 2024 auf 811,8 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (gegenüber 807 Mio. EUR im Jahr 2023) und 693,7 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen (gegenüber 631,5 Mio. EUR im Jahr 2023) beliefen; stellt ferner fest, dass gemäß dem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie die Gesamtvollzugsquote für das Haushaltsjahr 2024 bei den Mitteln für Verpflichtungen 92 % und bei den Mitteln für Zahlungen 93 % betrug, was darauf hindeutet, dass es im Gegensatz zum Haushaltsjahr 2023, in dem die Vollzugsquote bei den Mitteln für Verpflichtungen 73 % betrug, keine schwerwiegenden Probleme im Zusammenhang mit dem Tempo der Ausführung des Haushaltsplans mehr gab; stellt fest, dass sich die Ausführungsquote bei den operativen Ausgaben verbessert hat und 92 % bei den Mitteln für Verpflichtungen und 93 % bei den Mitteln für Zahlungen erreichte, verglichen mit 2023, als die Ausführungsquote bei den Mitteln für Verpflichtungen für operative Ausgaben 70 % betrug;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>betont, dass alle gemeinsamen Unternehmen ihre internen Finanzkontrollen und Transparenzrahmen verstärken müssen, um sicherzustellen, dass die Mittel effizient und im Einklang mit den strategischen Zielen der Union zugewiesen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">schließt sich den Bedenken des Rechnungshofs über die anhaltend geringe Mittelverwendung durch bestimmte gemeinsame Unternehmen bei der Ausführung ihrer operativen und administrativen Haushaltspläne an; fordert die betroffenen gemeinsamen Unternehmen auf, die Annahme und wirksame Umsetzung von Korrekturmaßnahmen unter uneingeschränkter Einhaltung der Empfehlungen des Rechnungshofs zu beschleunigen, um zu verhindern, dass diese festgestellten Mängel erneut auftreten; betont, dass das Auflaufen nicht verwendeter Mittel zu Barüberschüssen führt, die nicht auf andere Tätigkeiten und Programme der Union umgeschichtet werden können; ist der Ansicht, dass stetig steigende Barüberschüsse ein Anzeichen für Schwachstellen im Zusammenhang mit dem Realismus der Haushaltsplanung und den Kapazitäten für die Programmdurchführung sind; fordert die Kommission auf, von gemeinsamen Unternehmen mit anhaltenden Überschüssen einen Jahresplan für die Verringerung der Überschüsse zu verlangen, der unter anderem messbare Etappenziele und einen klaren Zusammenhang mit Faktoren für Verzögerungen bei der Durchführung enthält; äußert sich besonders besorgt über folgende Punkte:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a)</SYMBOL>die Tatsache, dass der Barüberschuss des Gemeinsamen Unternehmens für Chips im Laufe des Jahres 2024 gestiegen ist und zum Jahresende 479 Mio. EUR erreichte, während er zum Jahresende 2023 438 Mio. EUR betrug; nimmt die Erläuterungen des Gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis; wiederholt dennoch seine Forderung an das Gemeinsame Unternehmen für Chips, das erneute Auftreten ähnlicher Situationen zu verhindern, und begrüßt das vom Gemeinsamen Unternehmen angekündigte Ziel, dieses Problem im Jahr 2025 zu beheben;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b)</SYMBOL>die Tatsache, dass auch der Barüberschuss des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen im Laufe des Jahres 2024 gestiegen ist und zum Jahresende 904,7 Mio. EUR betrug, verglichen mit 840,7 Mio. EUR zum Jahresende 2023; nimmt die Korrekturmaßnahmen zur Kenntnis, mit deren Umsetzung im Jahr 2024 begonnen wurde; wiederholt dennoch seine Forderung an das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen, seine Bemühungen zu optimieren, um das erneute Auftreten ähnlicher Situationen zu verhindern;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>begrüßt die erhebliche Verringerung des kumulierten Barüberschusses des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt von 237 Mio. EUR Ende 2023 auf 105 Mio. EUR Ende 2024, was einem Rückgang um 56 % entspricht; nimmt die Erklärung zur Kenntnis, dass der verbleibende Überschuss erforderlich ist, um die Deckung des Zahlungsbedarfs für die ersten vier Monate des Jahres 2025 sicherzustellen; hält diese Entwicklung für einen positiven Schritt hin zu einer verbesserten Finanzplanung und Haushaltsausführung; hebt hervor, dass dieser Ansatz anderen gemeinsamen Unternehmen, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen, als gutes Beispiel dienen könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">schließt sich der Sorge des Rechnungshofs hinsichtlich der anhaltenden Verzögerungen bei den Beiträgen der Mitglieder zu bestimmten gemeinsamen Unternehmen an, insbesondere angesichts des Risikos, dass einige gemeinsame Unternehmen ihre Beitragsziele möglicherweise nicht erreichen; fordert die betroffenen gemeinsamen Unternehmen auf, weiterhin Maßnahmen umzusetzen, um zu verhindern, dass solche Situationen in Zukunft auftreten; weist darauf hin, dass die Erfüllung der Beitragsziele Verantwortung und Verpflichtung der jeweiligen gemeinsamen Unternehmen ist und dass die Nichterfüllung von Beitragszielen dem Gründungsgedanken der gemeinsamen Unternehmen zuwiderläuft; ist insbesondere besorgt über folgende Punkte:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a)</SYMBOL>die Lage des Gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3), dessen Ziel für den operativen Beitrag von seinem Mitglied Eurocontrol nur zu 70 % erreicht wurde, was dazu führte, dass das Gemeinsame Unternehmen nicht über die geplanten Beiträge verfügte, um seinen Aufgabenbereich im Rahmen von „Horizont 2020“ vollständig umzusetzen; stellt fest, dass die Beiträge von Eurocontrol auch unter dem Ziel von „Horizont Europa“ für 2024 lagen und nur 16 % des Ziels von 500 Mio. EUR erreichten; schließt sich der Empfehlung des Rechnungshofs an, dass das Gemeinsame Unternehmen für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3) mit Eurocontrol zusammenarbeiten sollte, um ihre Beiträge zu erhöhen und die Fortschritte jährlich zu überwachen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b)</SYMBOL>die Lage des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3“, bei dem die Höhe der Barbeiträge der beitragenden Partner Ende 2024 mit 15,6 Mio. EUR, was 4 % des Ziels von 400 Mio. EUR entspricht, sehr niedrig war; stellt fest, dass der derzeitige Mangel an Beiträgen die Hebelwirkung der Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens erheblich verringern und damit ein Risiko für die Verwirklichung seiner Programmziele darstellen kann; schließt sich der Empfehlung des Rechnungshofs an, dass das Gemeinsame Unternehmen „Global Health EDCTP3“ einen umfassenden Aktionsplan erstellen sollte, um zusätzliche beitragende Partner aus Europa und darüber hinaus zu ermitteln und anzuziehen, um seine Forschungs- und Innovationskapazität zu stärken, weitere finanzielle Beiträge zu sichern und die Verwirklichung seiner Programmziele sicherzustellen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>c)</SYMBOL>die Lage des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen, die sich gegenüber dem Vorjahr nicht verbessert hat, wobei die Beiträge privater Mitglieder im Rahmen von „Horizont Europa“ und „Digitales Europa“ Ende 2024 unverändert bei 0,3 % des MFR-Ziels für 2021-2027 von 900 Mio. EUR lagen; betont erneut, dass die Erreichung der Beitragsziele als Pflicht des Gemeinsamen Unternehmens betrachtet werden sollte; bekräftigt die Empfehlung aus dem Vorjahr, dass das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen bei der Neubewertung des derzeitigen Ziels für die Beiträge der privaten Mitglieder im Rahmen von „Horizont Europa“ und „Digitales Europa“ eng mit der Kommission zusammenarbeiten sollte, um dessen Durchführbarkeit sicherzustellen; fordert die Kommission auf, das derzeitige Ziel neu zu bewerten, und begrüßt den diesbezüglichen laufenden Prozess;</ITEM></LIST></P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Auftragsvergabe und Angebote </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Bericht für das Jahr 2024 nicht auf spezifische Probleme im Zusammenhang mit Auftragsvergabe und Angeboten hingewiesen hat; betont jedoch, dass die Auftragsvergabe als Instrument zur Förderung politischer Ziele wie strategische Autonomie, Innovation, Umwelt- und Sozialagenda, Wettbewerb und Rechtssicherheit wichtig ist; fordert die gemeinsamen Unternehmen auf, bei ihrer Auftragsvergabe die Aufnahme strategischer Kriterien in Bezug auf soziale Verantwortung, Nachhaltigkeit während des gesamten Lebenszyklus, Versorgungssicherheit, Robustheit der Cybersicherheit, Resilienz und Innovationskapazität zu stärken; beglückwünscht einige gemeinsame Unternehmen, die solche Verfahren bereits anwenden (z. B. das Europäische Gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie, das 2024 in mehr als 50 % seiner Auftragsvergaben Nachhaltigkeitsanforderungen aufgenommen hat);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>begrüßt die organisationsübergreifenden Initiativen der gemeinsamen Unternehmen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Vertragsverwaltung für Güter von gemeinsamem Interesse und gemeinsamem Nutzen, wodurch eine wirtschaftlich effiziente Nutzung der ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen gefördert und ihre Verhandlungsmacht gestärkt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert alle gemeinsamen Unternehmen auf, ihre Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter auf allen Ebenen zu verstärken, damit ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen, Finanzhilfen und Ausschreibungen im Einklang mit den Grundsätzen der Leistung, der Exzellenz und der Chancengleichheit durchgängig berücksichtigt wird, und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Leistung bei Auswahl- und Finanzierungsentscheidungen gebührend berücksichtigt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert alle gemeinsamen Unternehmen nachdrücklich auf, die geografische Ausgewogenheit in allen Vergabe- und Finanzhilfeverfahren durchgängig zu berücksichtigen und dabei Wettbewerb, Qualität und Exzellenz zu wahren und Fälle, in denen keine angemessene Verteilung verwirklicht wird, angemessen zu begründen; fordert, dass Mitgliedstaaten und Regionen mit niedrigerem Einkommensniveau oder begrenzter Innovationskapazität besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, um diese Gebiete zu unterstützen und sicherzustellen, dass die gemeinsamen Unternehmen dazu beitragen, Entwicklungsunterschiede zu verringern, und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass der technologische Wandel und die Energiewende fair und gerecht erfolgen und der regionale Zusammenhalt gewahrt wird; betont, dass die Finanzierung weiterhin einen klaren europäischen Mehrwert erbringen sollte, wobei KMU besonders berücksichtigt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betont, dass eine gerechte geografische Verteilung der Finanzmittel des gemeinsamen Unternehmens erforderlich ist, wobei Regionen mit geringerer Innovationskapazität und KMU besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, während gleichzeitig offener Wettbewerb gewahrt werden muss und sichergestellt werden muss, dass finanzierte Projekte einen klaren europäischen Mehrwert schaffen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Wohlbefinden der Mitarbeitenden, Einstellung und ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>ist besorgt über den Stand der Einstellung von Personal innerhalb des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen, insbesondere über das langsame Tempos bei den Einstellungen, und fordert das Gemeinsame Unternehmen auf, seine Verfahren zu straffen, um rasch für die Besetzung aller offenen Stellen zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>nimmt die wahrgenommene Unzufriedenheit unter den Mitarbeitenden des Europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie zur Kenntnis, die aus einer kürzlich durchgeführten Mitarbeiterumfrage hervorgeht, sowie ihre Folgen für das Wohlbefinden der Mitarbeitenden; betont, dass die Mitarbeitenden die Möglichkeit haben sollten, in einer physisch und psychologisch sicheren Umgebung zu arbeiten; betont ferner, wie wichtig es ist, institutionelles Wissen zu bewahren; nimmt in diesem Zusammenhang mit Bedauern zur Kenntnis, dass das Gemeinsame Unternehmen nach wie vor stark auf externe Dienstleister angewiesen ist; fordert das Gemeinsame Unternehmen auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um diese Probleme anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>wiederholt seine Forderung nach einer kohärenten, transparenten und fairen Personalpolitik für alle gemeinsamen Unternehmen, bei der inklusive Arbeitsbedingungen, Laufbahnentwicklung, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und Unterstützung im Bereich der psychischen Gesundheit sichergestellt werden; begrüßt die Nutzung flexibler Arbeitsregelungen und betont, dass sie darauf abzielen sollten, für organisatorische Flexibilität zu sorgen, um dem Personalbedarf der gemeinsamen Unternehmen zu entsprechen; fordert nachdrücklich, die Fähigkeit zu verbessern, hochspezialisierte Talente anzuziehen, und gleichzeitig menschenwürdige und stabile Arbeitsbedingungen sicherzustellen und transparente interne Laufbahnentwicklungen zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>begrüßt die Fortschritte der gemeinsamen Unternehmen bei der Verbesserung der Qualität und Zugänglichkeit von Daten über ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und die geografische Verteilung auf das Personal und die Leitungsstrukturen; betont, dass verbesserte Daten die Rechenschaftspflicht stärken und gezieltere Maßnahmen zur Förderung der Vielfalt, zur Sicherstellung einer gerechten Vertretung der Mitglieder und zur Unterstützung eines gesunden und produktiven Arbeitsumfelds in den gemeinsamen Unternehmen ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>fordert alle gemeinsamen Unternehmen auf, unter uneingeschränkter Anwendung kompetenzbasierter Auswahlverfahren ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Führungs- und Entscheidungspositionen zu fördern und die entsprechenden Fortschritte auf verhältnismäßige und transparente Weise zu überwachen; betont, dass geschlechtsspezifische Lohngefälle angegangen werden müssen und Chancengleichheit beim beruflichen Aufstieg gefördert werden muss; weist in diesem Zusammenhang auf die positiven Entwicklungen im Gemeinsamen Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen hin, in dem 72,5 % des Personals weiblich und 27,5 % männlich und 40 % des erweiterten Managementteams männlich und 60 % weiblich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>betont, dass die gemeinsamen Unternehmen sicherstellen müssen, dass die finanzierten Projekte den geltenden Sozial- und Arbeitsstandards entsprechen und zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und hochwertiger Beschäftigung in der Union beitragen und mit den Grundsätzen eines gerechten Übergangs im Einklang stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>fordert die gemeinsamen Unternehmen nachdrücklich auf, eine strukturierte Zusammenarbeit mit europäischen Hochschulen aufzubauen, um die Kontakte zu jungen Hochschulabsolventen zu verbessern und künftige Einstellungen zu stärken; fordert die gemeinsamen Unternehmen ferner auf, die Hochschul-, Forschungs- und berufliche Mobilität zu fördern und Maßnahmen zur Entwicklung des Humankapitals, insbesondere junger Arbeitnehmer, Ingenieure und Forscher, zu ergreifen, einschließlich der Integration von Investitionsprojekten in die allgemeine und berufliche Bildung und das Lernen am Arbeitsplatz, um nachhaltige Innovationen, die fortwährende Verfügbarkeit von Arbeitskräften und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft sicherzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Verwaltungs- und Kontrollsysteme</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>begrüßt die Arbeit des Rechnungshofs zur Prüfung der operativen Ausgaben der gemeinsamen Unternehmen für Forschung und Innovation, die eine Stichprobe von 33 zufällig ausgewählten Vorgängen der Finanzhilfevereinbarung aus dem Jahr 2024 (Zwischen- oder Abschlusszahlungen und Verrechnung von Vorschüssen) auf der Ebene der Endbegünstigten umfasste; äußert seine Besorgnis über die Ergebnisse dieser Prüfung, die zeigten, dass es anhaltende systematische Fehler gab; stellt fest, dass sich diese Fehler hauptsächlich auf falsche Erklärungen der Personalkosten durch die Begünstigten bezogen, einschließlich der Berechnung von Stunden- und Tagessätzen, der Berücksichtigung indirekter Kosten bei Einheitskosten, der Meldung von Unterauftragskosten als Personalkosten und der Berücksichtigung nicht infrage kommender Ausrüstungskosten; fordert die gemeinsamen Unternehmen auf, diese Mängel zu beheben; fordert außerdem die Kommission und den Gemeinsamen Auditdienst auf, der Entlastungsbehörde eine konsolidierte Analyse der Ursachen für wiederkehrende Fehler bei den Personalkosten der gemeinsamen Unternehmen vorzulegen und harmonisierte präventive Leitlinien, gezielte Ex-ante-Kontrollen von Begünstigten mit hohem Risiko und Finanzkorrekturen in ähnlichen Fällen zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>begrüßt die Arbeit des Rechnungshofs in Bezug auf die Prüfung der Ausgaben des Europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie, die eine Stichprobe von 30 zufällig ausgewählten Vorgängen umfasste; weist darauf hin, dass der Rechnungshof in einem Fall eine wesentliche Änderung von zwei Immobilienverträgen festgestellt hat, die nicht Gegenstand eines neuen Vergabeverfahrens war; fordert das Europäische Gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie auf, dafür zu sorgen, dass im Falle wesentlicher Vertragsänderungen systematisch eine Neubewertung der Auftragsvergabe erfolgt, einschließlich einer rechtlichen Prüfung und der Veröffentlichung einer klaren Begründung, und der Entlastungsbehörde über die ergriffenen Korrekturmaßnahmen Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>ist besorgt über die Feststellung des Rechnungshofs, dass bis Dezember 2024 nur vier gemeinsame Unternehmen (Gemeinsames Unternehmen für Europas Eisenbahnen, Gemeinsames Unternehmen für saubere Luftfahrt, Gemeinsames Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ und Gemeinsames Unternehmen für Chips) einen risikobasierten Kontrollrahmen für Finanzhilfezahlungen im Rahmen von „Horizont Europa“ fertiggestellt hatten, obwohl ein Anstieg dieser Zahlungen zu erwarten war; weist darauf hin, dass ein solider, systematischer und zentralisierter risikobasierter Kontrollrahmen unerlässlich ist, um Ex-ante-Kontrollen von Begünstigten mit hohem Risiko, eine wirksame Weiterverfolgung von Prüfungsfeststellungen und verlässliche Erklärungen über die Zuverlässigkeit der Direktoren sicherzustellen; betont, dass sich die Prüfungen und Kontrollen auf Bereiche mit höherem Finanz- und Leistungsrisiko konzentrieren sollten, während auf wiederkehrende Transaktionen mit geringem Risiko vereinfachte Überprüfungsmethoden Anwendung finden sollten; betont, dass mit einem solchen Ansatz die Zuverlässigkeit verbessert und der Verwaltungsaufwand für die Begünstigten und die teilnehmenden Mitgliedstaaten erheblich verringert werden kann; fordert alle übrigen gemeinsamen Unternehmen auf, einen risikobasierten Kontrollrahmen für Finanzhilfen im Rahmen der Programme „Horizont Europa“ und „Digitales Europa“ fertigzustellen und umzusetzen, einschließlich: i) einer klaren Risikobewertung von Begünstigten und Projekten, ii) verstärkter Ex-ante-Kontrollen in Fällen mit hohem Risiko, iii) der systematischen Berücksichtigung der Ergebnisse von Ex-post-Prüfungen in der Planung zukünftiger Kontrollen, und iv) kohärenter Berichterstattung in den Zuverlässigkeitserklärungen der Exekutivdirektoren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass das Risikomanagementsystem des Europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie die wesentlichen Risiken, die sich aus der Überarbeitung der ITER-Ausgangsbasis im Jahr 2024 ergeben, einschließlich der horizontalen Auswirkungen auf die Humanressourcen, nicht ausreichend widerspiegelt; stellt fest, dass das IT-Risikomanagementinstrument des Gemeinsamen Unternehmens keine vollständigen und aktuellen Informationen über die wichtigsten Risiken, darunter Inzidenz, Wahrscheinlichkeit und finanzielle Auswirkungen, enthält, was die Unterstützung für die Entscheidungsfindung des Managements und dessen Fähigkeit untergräbt, die Exposition zu quantifizieren und wirksame Minderungsmaßnahmen zu ergreifen; fordert das Gemeinsame Unternehmen auf, diese Probleme durch rechtzeitige Umsetzung geeigneter Maßnahmen anzugehen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Betrug, Ethik und Interessenkonflikte</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>begrüßt, dass keine der Feststellungen des Rechnungshofs für das Jahr 2024 eine Meldung mutmaßlichen Betrugs an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) oder die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) erforderte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>nimmt die Informationen zur Kenntnis, die die gemeinsamen Unternehmen über ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug vorgelegt haben; fordert die gemeinsamen Unternehmen auf, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit dem OLAF und gegebenenfalls der EUStA zu verbessern, einschließlich der systematischen Meldung mutmaßlicher Betrugsfälle, Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen bei der Verwaltung von Finanzhilfen, bei Kostenanträgen, bei der Auftragsvergabe und bei der Überprüfung der zu erbringenden Leistungen zu verstärken, Korrekturmaßnahmen und finanzielle Wiedereinziehungen unter Einbeziehung der gewonnenen Erkenntnisse in künftige Verfahren konsequent und unverzüglich anzuwenden und eine jährliche, solide Berichterstattung über die Wirksamkeit von Betrugsbekämpfungsmaßnahmen vorzulegen, die durch klare quantitative und qualitative Indikatoren gestützt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>stellt fest, dass die gemeinsamen Unternehmen für den Zeitraum 2021-2027 38,5 Mrd. EUR verwalten, was mehr als dem Doppelten des im vorangegangenen Zeitraum verwalteten Betrags entspricht, und betont, dass derart umfangreiche Ressourcen eine solide Überwachung der Ergebnisse erfordern, um ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis sicherzustellen; fordert die gemeinsamen Unternehmen auf, einen gemeinsamen Rahmen für die Messung der Leistung und der Auswirkungen anzunehmen, um Berichterstattung über Ergebnisse sicherzustellen, die über die Einhaltung der Finanzvorschriften hinausgehen; betont, dass eine wirksame Leistungsüberwachung durch eine hohe Transparenz der Tätigkeiten der Gemeinsamen Unternehmen und durch Schutzvorkehrungen für Interessenkonflikte für die Mitglieder ihrer Leitungsgremien ergänzt werden muss; fordert in diesem Zusammenhang die systematische Veröffentlichung von Interessenerklärungen für die Mitglieder von Leitungsgremien, die finanzielle, berufliche oder persönliche Verbindungen zu Einrichtungen abdecken, die von Finanzmitteln des gemeinsamen Unternehmens profitieren; fordert eine Karenzzeit für leitende Mitarbeiter, bevor sie neue Positionen in unterstützten Organisationen übernehmen, und fordert, dass wissenschaftliche Ausschüsse, unabhängige Sachverständige und Mitglieder des Bewertungsausschusses ordnungsgemäß Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten unterzeichnen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Besorgniserregende Aspekte im Zusammenhang mit dem Europäischen Gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie und dem Gemeinsamen Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>weist darauf hin, dass zusätzlich zu den oben genannten Problemen die folgenden spezifischen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Europäischen Gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie und dem Gemeinsamen Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen mehr Aufmerksamkeit verdienen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>würdigt, dass der ITER ein Projekt beispiellosen Ausmaßes und Ehrgeizes ist, an dem 35 internationale Partner beteiligt sind und bei dem die Union als Projektstandort und größter Beitragszahler eine zentrale Rolle bei der Förderung der langfristigen Energievision und der wissenschaftlichen Führungsrolle Europas spielt; betont, dass die Internationale ITER-Fusionsenergieorganisation dem ITER-Rat im Juni 2024 einen überarbeiteten Projektplan vorgelegt hat, mit dem eine neue Ausgangsbasis eingeführt wurde, um die 2016 genehmigte zu ersetzen, wodurch das Ende der Montagephase von 2025 (erstes Plasma) auf 2035 (Beginn der Forschungstätigkeiten) und der Gesamtabschluss des Projekts von 2042 auf 2059 verschoben wurde; stellt fest, dass die Lieferverpflichtungen des Europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie daher von 21,6 Mrd. EUR auf 25,8 Mrd. EUR in Werten von 2024 steigen, was zusätzliche Beiträge von Euratom und Frankreich in Höhe von 4,2 Mrd. EUR zum operativen Haushalt des Gemeinsamen Unternehmens bedeutet; stellt mit Besorgnis fest, dass der geschätzte Kostenanstieg, der sich aus der von der ITER-IO im Juli 2024 vorgeschlagenen überarbeiteten ITER-Ausgangsbasis ergibt, vom ITER-Rat noch nicht förmlich angenommen wurde; betont in diesem Zusammenhang, dass eine rechtzeitige und vollständige Formalisierung und Umsetzung der überarbeiteten ITER-Ausgangsbasis erforderlich ist, um die Führungsrolle der Union in der Fusionsforschung aufrechtzuerhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>teilt die vom Rechnungshof geäußerten Bedenken, dass die vorgeschlagene überarbeitete ITER-Ausgangsbasis die Exposition des Europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie gegenüber technischen, rechtlichen und finanziellen Risiken erheblich erhöht; stellt fest, dass die langfristige Nachhaltigkeit des Projekts durch Kostensteigerungen, anhaltende Verzögerungen bei wichtigen Meilensteinen sowie zunehmenden Wettbewerb durch Fusionsinitiativen in Drittländern untergraben werden kann, die zusammen die Relevanz und Führungsrolle des ITER aushöhlen könnten; betont, dass nach wie vor erhebliche rechtliche und verwaltungsbezogene Unsicherheiten bestehen, insbesondere die Möglichkeit, dass sich die Mitglieder weigern könnten, eine Verlängerung des ITER-Übereinkommens über 2042 hinaus zu genehmigen, oder dass das französische Aufnahmedekret vor Beginn des Reaktorbetriebs außer Kraft treten könnte, was wiederum Risiken für die Rechtsklarheit und die Rechenschaftspflicht birgt; stellt außerdem mit Besorgnis fest, dass der Umfang der geplanten technischen Änderungen weitreichende Auswirkungen auf die Innovationskapazität und die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts haben könnte; ist der Ansicht, dass diese Bedenken durch den zunehmenden finanziellen Druck verstärkt werden, da die von der Union und Frankreichs benötigten höheren Beiträge Zweifel daran aufkommen lassen, ob eine solche Finanzierung im Rahmen künftiger MFR oder durch den Aufnahmestaat aufrechterhalten werden kann; betont daher, dass eine solide Finanzplanung, eine starke und kohärente Verwaltung, eine strenge Aufsicht und klare Leistungsparameter durch das gemeinsame Unternehmen, ein verstärktes Risikomanagement und kontinuierliche Verbesserungen der Rechenschaftspflicht und Transparenz zwischen dem gemeinsamen Unternehmen, der ITER-Organisation und der Haushaltsbehörde der Union erforderlich sind; betont, dass die Kostenkontrolle, die auf Etappenzielen beruhende Finanzierung und die unabhängige Leistungsaufsicht weiter gestärkt und Rechtsunsicherheiten durch verbindliche Verpflichtungen in Bezug auf den Rahmen für den Zeitraum nach 2042 und die Verpflichtungen von Gastgeberstaaten angegangen werden müssen; betont, dass die fortgesetzte Finanzierung durch die Union angesichts des Umfangs, der Dauer und des Anstiegs der Kosten des ITER-Projekts nicht nur anhand technischer Meilensteine, sondern auch unter Berücksichtigung der Opportunitätskosten und der Zusätzlichkeit in Bezug auf den Klimaschutz bewertet werden muss, um europäischen Mehrwert und strategische Autonomie sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>hebt die Empfehlung des Rechnungshofs hervor, wonach das Europäische Gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie die Wirksamkeit seines Risikomanagements verbessern sollte, unter anderem durch die Verbesserung seines IT-Instruments für das Risikomanagement, damit es über vollständige Informationen über alle relevanten zentralen Risiken verfügt, die sich aus der Ausgangsbasis von 2024 ergeben; betont, dass die strategische Leitung des Gemeinsamen Unternehmens insgesamt wichtig ist, um sicherzustellen, dass der ITER wissenschaftlich und wirtschaftlich relevant bleibt, indem die Fortschritte systematisch mit denen der globalen Wettbewerber verglichen werden und die Innovationskapazität im Rahmen eines nachhaltigen langfristigen Finanzierungsmodells gewahrt wird; betont in diesem Zusammenhang, dass das Gemeinsame Unternehmen umstrukturiert und Personal umverteilt werden muss, um den unverhältnismäßigen Einsatz externer Dienstleister zu verringern und eine bessere Ressourcenplanung und -verwaltung im Einklang mit dem Ethikrahmen des Gemeinsamen Unternehmens sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>hebt die besonderen Anfälligkeiten im Zusammenhang mit dem Europäischen Gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie angesichts des anhaltenden Engagements Russlands hervor und nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis, die während der Anhörung im Haushaltskontrollausschuss des Parlaments zu den Vorkehrungen zur Minderung der damit verbundenen rechtlichen, sicherheitsbezogenen und strategischen Risiken gegeben wurden; bekräftigt seine Forderung, in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern wie Russland unter uneingeschränkter Achtung der geltenden restriktiven Maßnahmen der Union äußerste Wachsamkeit walten zu lassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>	bekräftigt seine Besorgnis über die fortgesetzte Beteiligung Russlands am ITER-Projekt; fordert das Europäische Gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie auf, für eine strikte und vollständige Durchsetzung der Sanktionen der Union gegen Russland zu sorgen, einschließlich der Beschaffungsbeschränkungen für Komponenten für europäische Lieferungen an den ITER; fordert das Europäische Gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie nachdrücklich auf, die verbleibende Abhängigkeit von Russland so gering wie möglich zu halten und bilaterale Kontakte und Beziehungen mit Russland zu vermeiden, infolge derer die strategischen Interessen und Werte der Union gefährdet würden; nimmt zufrieden zur Kenntnis, dass Russland den Vorsitz des ITER-Rates in den letzten zwei Jahren nicht übernommen hat, als es diesen gemäß dem Rotationsprinzip hätte übernehmen sollen; stellt zufrieden fest, dass die Vorschriften über geistiges Eigentum im ITER-Übereinkommen sicherstellen, dass das Projekt über alle intellektuellen Ressourcen verfügt, die es für eine erfolgreiche Entwicklung und einen erfolgreichen Betrieb benötigt, wobei die vollständige Unabhängigkeit von den Rechten des geistigen Eigentums Russlands sichergestellt ist; stellt fest, dass Russland alle seine Sachbeiträge im Rahmen des ITER-Übereinkommens erfüllt hat; betont, dass die Tätigkeiten der gemeinsamen Unternehmen der Union zur Diversifizierung der Lieferketten beitragen sollten, um vollständige technologische Souveränität zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>hebt die Empfehlung des Rechnungshofs hervor, dass das Europäische Gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sein Risikomanagementsystem stärken sollte, indem es alle horizontalen Risiken berücksichtigt, die sich aus der Ausgangsbasis von 2024 ergeben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">ist nach wie vor zutiefst besorgt über die folgenden Mängel bei der Personalverwaltung, die innerhalb des Europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie festgestellt wurden:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a)</SYMBOL>die jüngste Pulse-Umfrage unter den Mitarbeitenden ergab, dass bestehende weit verbreitete zwischenmenschliche Konflikte (77 % der Befragten), psychische Gewalt (9,9 % der Befragten), sexuelle Belästigung (7,3 % der Befragten) und körperliche Gewalt (4,7 % der Befragten) wahrgenommen wurden; fordert das Gemeinsame Unternehmen auf, die Ergebnisse der Umfrage ernst zu nehmen und umgehend konkrete Maßnahmen zur Bewältigung der Situation zu ergreifen; betont, dass das Wohlergehen des Personals wichtig ist;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b)</SYMBOL>die fortgesetzte Abhängigkeit des Gemeinsamen Unternehmens von externen Dienstleistern mit 313 externen Dienstleistern und 438 Statutsbediensteten im Jahr 2024; begrüßt die vom Gemeinsamen Unternehmen angenommenen Maßnahmen, einschließlich der Annahme einer Strategie für die Festlegung, Planung und Nutzung externer Dienstleister im Jahr 2024 sowie des Beschlusses von 2025, ihre Koordinierung und Verwaltung zu zentralisieren, die derzeit umgesetzt werden; fordert das Gemeinsame Unternehmen auf, in seinen jährlichen Tätigkeitsberichten weiterhin über die Fortschritte Bericht zu erstatten;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>	weist erneut auf seine Bedenken über den Stand der Einstellungen innerhalb des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen hin, das zur Umsetzung der im Rahmen des aktuellen MFR zugewiesenen beträchtlichen Mittel bis zum Ende des Haushaltsjahres 2023 39 zusätzliche Stellen bewilligt bekam, wobei jedoch Ende 2024 noch 14 der 39 Stellen unbesetzt waren; fordert das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen auf, Maßnahmen zu ergreifen, um sein Einstellungsziel so bald wie möglich zu erreichen, da der kontinuierliche Betrieb mit unzureichendem Personal es möglicherweise daran hindern könnte, seine Tätigkeiten durchzuführen und seine Ziele zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, die digitale Souveränität in der von der Union finanzierten Forschung sicherzustellen; hebt in diesem Zusammenhang die Schlüsselrolle des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen, des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit, des Gemeinsamen Unternehmens für Chips und des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste hervor, das Projekten zur Stärkung der Autonomie der Union in den Bereichen Halbleiter, künstliche Intelligenz und Cybersicherheit Vorrang einräumen sollte; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass von gemeinsamen Unternehmen unterstützte Projekte i) eine übermäßige Abhängigkeit von Lieferanten kritischer Technologien aus Drittländern verhindern, ii) die Widerstandsfähigkeit der Industrie und die strategische Autonomie der Union wirksam stärken sowie iii) den Ausbau der inländischen Forschungs- und Innovationskapazitäten in strategischen digitalen Sektoren aktiv unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>ist nach wie vor besorgt, dass die Ausführungsquote des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen für die Mittel für Finanzhilfezahlungen im Rahmen von Horizont 2020 im Jahr 2024 weiter auf 27 % zurückgegangen ist, verglichen mit 36 % im Jahr 2023; stellt fest, dass die Ausführungsquoten bei den Mitteln für Verpflichtungen und den Mitteln für Zahlungen für Investitionstätigkeiten im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ im Jahr 2024 mit 22 % bzw. 19 % nach wie vor sehr niedrig waren, verglichen mit 89 % bzw. 18 % im Jahr 2023; nimmt die Erläuterungen des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen zur Kenntnis, fordert es jedoch auf, für die ordnungsgemäße Ausführung aller Teile seines operativen Haushalts zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>stellt fest, dass dem Bericht des Rechnungshofs zufolge die Beiträge der privaten Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen für Horizont 2020 nach wie vor niedrig sind; weist darauf hin, dass ihre Sachbeiträge zu operativen Tätigkeiten sich auf nur 20,0 Mio. EUR beliefen und damit weit unter dem in der Gründungsverordnung des Gemeinsamen Unternehmens festgelegten Mindestbetrag von 420,0 Mio. EUR lagen; weist erneut darauf hin, dass die Finanzierungsmechanismen des Gemeinsamen Unternehmens geändert werden müssen, da diese die Fähigkeit des Gemeinsamen Unternehmens, eine wirksame Zusammenarbeit mit dem Privatsektor sicherzustellen, einschränken und verhindern, dass es die Beiträge des Privatsektors zu den Zielen des Gemeinsamen Unternehmens ordnungsgemäß quantifiziert;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Bemerkungen zur Weiterverfolgung durch die gemeinsamen Unternehmen im Anschluss an das vorherige Entlastungsverfahren</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>begrüßt, dass die gemeinsamen Unternehmen einen Bericht über die Folgemaßnahmen zu den Entschließungen des Europäischen Parlaments mit Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der gemeinsamen Unternehmen für das Haushaltsjahr 2023 sind, erstellt haben; stellt fest, dass diese Berichte die Standpunkte der gemeinsamen Unternehmen zu den vom Parlament hervorgehobenen Sachverhalten in zufriedenstellendem Umfang wiedergeben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>begrüßt, dass der Bericht des Rechnungshofs ferner eine Analyse der Folgemaßnahmen der gemeinsamen Unternehmen zu früheren Bemerkungen und Empfehlungen für Maßnahmen enthält, die vom Rechnungshof veröffentlicht wurden; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass bis Ende 2024 weniger als die Hälfte der Bemerkungen der Vorjahre berücksichtigt wurden: 18 von 44 wurden geschlossen, 26 blieben offen; stellt in Bezug auf die Empfehlungen des Rechnungshofs für den Zeitraum 2021-2023 fest, dass die meisten zumindest teilweise umgesetzt wurden; weist darauf hin, dass darüber hinaus von den vier Empfehlungen mit einem Zieldatum für 2024 zwei von allen gemeinsamen Unternehmen vollständig umgesetzt wurden, eine von einigen von ihnen vollständig und von anderen teilweise und eine teilweise umgesetzt wurde; weist darauf hin, dass von den übrigen acht mit späteren Zielterminen eine vollständig umgesetzt wurde, sechs teilweise und eine noch, da diese von der Kommission abhängt; fordert alle gemeinsamen Unternehmen auf, die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs fortzusetzen und dem Rechnungshof und dem Europäischen Parlament über die Fortschritte Bericht zu erstatten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Aufforderung zu Folgemaßnahmen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>fordert jedes gemeinsame Unternehmen, für das die Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 in Betracht gezogen wird, auf, einen individuellen Bericht über alle Folgemaßnahmen vorzulegen, die zur Lösung der in dieser Entschließung genannten spezifischen Probleme getroffen wurden, und dem Parlament diesen vom (Exekutiv-)Direktor des gemeinsamen Unternehmens unterzeichneten Bericht über die Folgemaßnahmen spätestens am 30. September 2026 vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>hebt hervor, dass die Berichte über die Folgemaßnahmen die allgemeinen Standpunkte der gemeinsamen Unternehmen zu dieser Entschließung und zu anderen für die Entlastungsbehörde maßgeblichen Themen widerspiegeln können; fordert die gemeinsamen Unternehmen auf, diese Berichte gründlich zu erstellen und alle vom Parlament in Bezug auf ihre Tätigkeiten aufgeworfenen Fragen zu behandeln, und dies auf kooperative und vertrauenswürdige Weise zu tun.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>