<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0151</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Eskalation des Menschenhandels und der Ausbeutung durch kriminelle Banden in Haiti</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0209, 0220, 0225, 0228 and 0230/2026)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 30. April 2026 zu der Eskalation des Menschenhandels und der Ausbeutung durch kriminelle Banden in Haiti (2026/2702(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die staatliche Autorität in Haiti zusammengebrochen ist, da große Teile seines Hoheitsgebiets von Banden kontrolliert werden; in der Erwägung, dass Banden erpressen, entführen und töten und Hunger, Vertreibung und weit verbreiteter Gewalt Vorschub leisten; in der Erwägung, dass zwischen März 2025 und Januar 2026 mindestens 5 519 Menschen getötet und mindestens 1 571 Frauen und Mädchen Opfer sexueller Gewalt wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die meisten Banden am Kinderhandel beteiligt sind; in der Erwägung, dass sich die Rekrutierung von Kindern im Jahr 2025 Berichten zufolge verdreifacht hat; in der Erwägung, dass bis zu 50 % der Bandenmitglieder Kinder sein sollen; in der Erwägung, dass 1,5 Millionen Kinder aufgrund von Schulschließungen keinen Zugang mehr zu Bildung haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass Banden sexuelle Gewalt als Mittel zur Einschüchterung und Kontrolle nutzen, wobei Frauen und Mädchen übermäßig stark davon betroffen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die humanitäre Notlage ein noch nie dagewesenes Ausmaß erreicht hat, da 1,45 Millionen Menschen vertrieben wurden und mehr als die Hälfte der Bevölkerung unter akuter Ernährungsunsicherheit leidet und bei Weitem nicht genügend Finanzmittel zur Lösung dieses Problems bereitstehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die grenzüberschreitende Kriminalität, illegale Waffenströme, Drogenhandel und Geldwäsche der Bandengewalt, dem Menschenhandel und der Ausbeutung in Haiti Vorschub leisten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 30. September 2025 die Multinationale Sicherheitsunterstützungsmission in eine Truppe zur Bandenbekämpfung (Gang Suppression Force – GSF) umgewandelt hat, die ebenfalls unterfinanziert ist und über zu wenig Personal verfügt;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt nachdrücklich die von kriminellen Banden ausgeübte eskalierende Gewalt, den Handel mit Kindern und deren Rekrutierung und Ausbeutung – auch sexueller Art – sowie die Vertreibung von Zivilisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert – auch für Kinder – eine Strategie der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration; hebt hervor, dass Kinder nicht für Handlungen strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden dürfen, die sie als unmittelbare Folge ihrer Ausbeutung begangen haben, sondern als Opfer anerkannt und unterstützt werden müssen; fordert, dass Überlebende von sexueller Gewalt und Ausbeutung Zugang zu medizinischer Versorgung und Rechtsschutz erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die haitianischen Staatsorgane auf, Kinderhandel zu verhindern, indem sie den Sozialschutz stärken, dafür sorgen, dass Kinder gefahrlos in den Genuss von Bildung kommen, psychosoziale Unterstützung ausweiten und Wiedereingliederungsprogramme ausarbeiten, damit für einen auf Rechten beruhenden Weg aus der Gewalt gesorgt ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die haitianischen Staatsorgane auf, der Justiz Vorrang einzuräumen, für Wiedergutmachung zu sorgen, Straflosigkeit zu bekämpfen, alle von kriminellen Banden begangenen Verbrechen in fairen und glaubhaften Verfahren aufzuarbeiten und entsprechende gesonderte Kapazitäten in der Justiz vorzusehen; fordert unabhängige Untersuchungen der mutmaßlichen außergerichtlichen Tötungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und ihre internationalen Partner auf, den Schutz, die Rehabilitierung und die Wiedereingliederung von Kindern, Dienstleistungen für Überlebende, die Kapazitäten in Justiz und Staatsanwaltschaften und die haitianische Zivilgesellschaft vermehrt zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>nimmt die Kürzungen der von USAID und den Vereinten Nationen bereitgestellten Finanzmittel zur Kenntnis; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die humanitäre Hilfe, darunter auch den Schutz und die Gesundheitsversorgung von Opfern von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung, auszuweiten; fordert die Aufnahmeländer eindringlich auf, niemanden mehr nach Haiti abzuschieben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die GSF dauerhaft zu unterstützen und so für robuste Mechanismen zum Schutz von Menschenrechten und Rechenschaftspflicht zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert, dass das Waffenembargo der Vereinten Nationen uneingeschränkt umgesetzt wird; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Bemühungen um die Eindämmung illegaler Waffen- und Finanzströme nach Haiti unter anderem im Wege der justiziellen Zusammenarbeit und der Grenzüberwachung zu intensivieren und damit fortzufahren, zielgerichtete Sanktionen zu verhängen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der HR/VP, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Einrichtungen des CARIFORUM sowie den haitianischen Staatsorganen zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>