<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0152</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Das neue Gesetz Chinas zur Förderung „ethnischer Einheit und des Fortschritts“ und die zunehmende Unterdrückung ethnischer Identitäten</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0216, 0223, 0232, 0233 und 0234/2026)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 30. April 2026 zu dem neuen Gesetz Chinas zur Förderung von ethnischer Einheit und Fortschritt und zu der zunehmenden Unterdrückung ethnischer Identitäten (2026/2703(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass der Schutz der nationalen oder ethnischen, kulturellen, religiösen und sprachlichen Identität von Minderheiten im Völkergewohnheitsrecht verankert ist, wie es in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören, zum Ausdruck kommt; in der Erwägung, dass alle Staaten verpflichtet sind, diese Normen einzuhalten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Nationale Volkskongress Chinas am 12. März 2026 das Gesetz zur Förderung von ethnischer Einheit und Fortschritt angenommen hat, mit dem die Staatsideologie noch stärker Einzug hält, Hochchinesisch in der Bildung, dem öffentlichen Leben und den Medien Vorrang eingeräumt wird und die institutionalisierte Unterdrückung und Assimilation ethnischer Minderheiten, zu denen unter anderem Tibeter, Hui, Uiguren, Mandschuren und Mongolen gehören, an Intensität weiter zunehmen; in der Erwägung, dass sich dieses Gesetz erheblich vom chinesischen Gesetz über regionale ethnische Autonomie von 1984 entfernt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass durch die extraterritoriale Reichweite des Gesetzes die strafrechtliche Verfolgung von Personen im Ausland ermöglicht wird, bei denen man annimmt, dass sie die „ethnische Einheit“ Chinas unterlaufen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Beziehungen Chinas zur EU durch die Verschlechterung der Menschenrechtslage in dem Land belastet werden; in der Erwägung, dass die Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit im Mittelpunkt der Beziehungen der EU zu China stehen sollte;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die repressive Assimilationspolitik Chinas und die daraus resultierenden Verletzungen der universellen Menschenrechte unter anderem in Tibet, Xinjiang und der Inneren Mongolei;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>ist zutiefst besorgt über das verabschiedete Gesetz zur Förderung von ethnischer Einheit und Fortschritt, mit dem die Assimilationspolitik offen gefördert und die kulturellen, religiösen und sprachlichen Freiheitsrechte verschiedener Bevölkerungsgruppen in China und darüber hinaus eingeschränkt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert China nachdrücklich auf, dieses Gesetz aufzuheben und damit seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf das Diskriminierungsverbot sowie den Schutz und die Förderung ethnischer und religiöser Minderheiten nachzukommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert den Rat auf, die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte gegen Amtsträger und Einrichtungen einzusetzen, die für die Ausarbeitung und Umsetzung dieses Gesetzes verantwortlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>missbilligt die extraterritorialen Bestimmungen des Gesetzes, die eine länderübergreifende Unterdrückung ermöglichen; fordert alle EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Auslieferungsverträge mit China auszusetzen, um verfolgte Personen mit Wohnsitz in der EU vor den Risiken einer länderübergreifenden Unterdrückung durch dieses Gesetz zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>lehnt die Versuche der chinesischen Staatsorgane entschieden ab, sich in die Auswahl und Ausbildung geistlicher Autoritäten des tibetischen Buddhismus einzumischen; betont, dass die Nachfolge des Dalai Lama eine rein religiöse Angelegenheit und ausschließlich gemäß den tibetischen buddhistischen Traditionen zu bestimmen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die sofortige Freilassung der politischen Gefangenen in China, darunter Choktrul Dorje Ten Rinpoche, Palden Yeshi, der Sacharow-Preisträger Ilham Tohti, der 11. Pantschen Lama Gedhun Choekyi Nyima und Hada, der sich für die Rechte der mongolischen Minderheit eingesetzt hat; fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Fälle weiterhin gegenüber China zur Sprache zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte auf, einen aktualisierten Lagebericht über China vorzulegen, in dem insbesondere auf das Gesetz von 2026 eingegangen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Einführung und Durchsetzung dieses Gesetzes schwerwiegende Folgen für die Beziehungen zwischen der EU und China haben wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung den Mitgliedstaaten und anderen Organen der EU, der chinesischen Regierung, den Vereinten Nationen und der tibetischen Exilregierung zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>