<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0153</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Unzulänglichkeiten und Mängel des „Amnestiegesetzes“ in Venezuela</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0217, 0221 and 0231/2026)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 30. April 2026 zu Unzulänglichkeiten und Mängeln des „Amnestiegesetzes“ in Venezuela (2026/2704(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließungen zu Venezuela,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten am 3. Januar 2026 eine Militäroperation durchgeführt haben, bei der Nicolás Maduro ausfindig gemacht, festgenommen und verschleppt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass das Regime Venezuelas im Februar 2026 ein Amnestiegesetz für demokratisches Zusammenleben verabschiedet hat; in der Erwägung, dass dieses Gesetz, das auf Druck aus dem Ausland zustande kam und vom illegitimen, vom Regime kontrollierten Parlament in aller Eile verabschiedet wurde, lediglich als begrenzte, auf Einzelfälle beschränkte Abhilfemaßnahme wirkt, nicht ausreicht, um die bürgerlichen und politischen Rechte wiederherzustellen oder eine landesweite Aussöhnung zu bewirken, und sich zudem zu einem weiteren Werkzeug des Unterdrückungsapparats des Regimes entwickelt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass etwa 470 politische Gefangene nach wie vor zu Unrecht inhaftiert sind, darunter Militärangehörige, Rechtsanwälte, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Ausländer (auch aus der EU) und gewöhnliche Bürger; in der Erwägung, dass das Gesetz auf bestimmte politische Ereignisse und Straftaten gemünzt ist, wodurch eine große Zahl von Inhaftierten, denen fadenscheinige oder vage Anklagepunkte zur Last gelegt werden, davon ausgenommen bleibt, und es nicht automatisch zur Anwendung kommt bzw. nur dann, wenn die Betroffenen vor einer regimehörigen Gerichtsbarkeit Schuldeingeständnisse zu falschen Anschuldigungen ablegen, wobei ihnen weiterhin restriktive Auflagen wie Hausarrest und richterliche Aufsicht drohen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass durch das Gesetz rechtliche und administrative Sanktionen wie politische Verbote oder Vermögensbeschlagnahmungen nicht aufgehoben werden, insbesondere gegenüber der demokratischen Opposition im Exil, der das Recht auf Rückkehr verwehrt wird, wodurch sie an der Teilnahme an einem etwaigen künftigen Prozess hin zur Demokratie gehindert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass Delcy Rodriguez am 23. April 2026 das Ende des Amnestiegesetzes angekündigt hat, was einen Verstoß gegen die Verfassung und die Unabhängigkeit der Justiz bedeutet;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>bedauert, dass das „Amnestiegesetz“ nicht zur bedingungslosen Freilassung aller politischen Gefangenen geführt hat, von denen mindestens 470 weiterhin zu Unrecht und unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert sind, und bemängelt, dass seine vorzeitige Aufhebung, sein begrenzter Anwendungsbereich, das Fehlen einer unabhängigen Überwachung und die diskriminierende Umsetzung keine Grundlage für eine politische Aussöhnung geschaffen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert, dass sämtliche Personen, die aus politischen Gründen willkürlich inhaftiert wurden, umfassend und bedingungslos freigelassen werden; fordert nachdrücklich, dass sie alle ihre bürgerlichen und politischen Rechte in vollem Umfang wiedererlangen; betont, dass das Amnestiegesetz unter keinen Umständen angewandt werden darf, um diejenigen zu schützen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind und in vollem Umfang zur Rechenschaft gezogen werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert das Regime nachdrücklich auf, der Unterdrückung unverzüglich ein Ende zu setzen und die zentralen Institutionen im Bereich Justiz, Strafverfolgung und Wahlen zu reformieren, was auch die Schließung sämtlicher Einrichtungen umfasst, die für willkürliche Inhaftierungen, Misshandlungen und Folter genutzt werden; fordert ein Ende der politischen Verfolgung, die bedingungslose Aufhebung aller Restriktionen, die politischen Gefangenen auferlegt wurden, und Garantien für eine sichere Rückkehr ohne Repressalien;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass das Völkerrecht, einschließlich der Charta der Vereinten Nationen, unter allen Umständen geachtet werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>bekräftigt mit Nachdruck, dass der Rat keine Sanktionen gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, aufheben sollte, solange keine konkreten Schritte in Richtung eines von Venezuela selbst gesteuerten friedlichen Übergangs zur Demokratie unter Achtung seiner Souveränität unternommen werden, wozu die bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen, die Rücknahme und Aufhebung aller politisch motivierten Anklagen gegen die demokratische Opposition des Regimes sowie die Aufstellung eines realistischen Fahrplans für freie und faire Wahlen gehören; fordert die EU auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit diese Ziele verwirklicht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und der HR/VP zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>