<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0155</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2027 – Einzelplan I – Europäisches Parlament</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0124/2026 - Berichterstatter: Michalis Hadjipantela)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 30. April 2026 zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2027 (2025/2247(BUI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj<STRING UNDERLINE="on">.</STRING></FIELD></FOOTNOTE> (im Folgenden „Haushaltsordnung“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/2093/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, auf die in diesem Zusammenhang zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarten gemeinsamen Erklärungen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 444 I vom 22.12.2020, S. 4.</FIELD></FOOTNOTE> und auf die zugehörigen einseitigen Erklärungen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 445 vom 29.10.2021, S. 252.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2022/2496 des Rates vom 15. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 325 vom 20.12.2022, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2496/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/765 des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/765, 29.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/765/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Überarbeitung des MFR),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_interinstit/2020/1222/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 16. Dezember 2020 zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 445 vom 29.10.2021, S. 240.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2022 zu der Verstärkung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027: ein für neue Herausforderungen geeigneter, resilienter EU-Haushaltsplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 177 vom 17.5.2023, S. 115.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Oktober 2023 zu dem Vorschlag für eine Halbzeitrevision des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/1195, 23.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1195/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Februar 2024 zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6751, 26.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6751/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2026, der am 26. November 2025<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2026/72, 26.2.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/budget/2026/72/oj.</FIELD></FOOTNOTE> endgültig erlassen wurde, und die zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarten gemeinsamen Erklärungen, die diesem beigefügt sind,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs an das Präsidium im Hinblick auf die Aufstellung des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2027,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags, der am 9. März 2026 gemäß Artikel 25 Absatz 7 und Artikel 104 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung vom Präsidium aufgestellt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Entwurf des Haushaltsvoranschlags, der gemäß Artikel 104 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Parlaments vom Haushaltsausschuss aufgestellt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 104 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A10-0124/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der am 9. Februar 2026 vom Generalsekretär für den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags des Parlaments für 2027 vorgeschlagene Haushaltsplan auf 2 665 474 853 EUR beläuft und eine Aufstockung um 2,33 % bzw. 60 618 266 EUR gegenüber dem Haushaltsplan 2026 darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die vom Generalsekretär vorgeschlagene Aufstockung um 2,33 % auf eine Aufstockung um 2,01 % bei den im Statut vorgesehenen finanziellen Verpflichtungen und um 2,89 % bei den nicht im Statut vorgesehenen Ausgaben zurückzuführen ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die jährliche Inflation in der EU Eurostat zufolge im Dezember 2025 bei 2,3 % lag, während im Dezember 2024 2,7 % zu verzeichnen waren; in der Erwägung, dass bei der Höhe der Ausgaben in Rubrik 7 des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 von einer jährlichen Preissteigerung von 2 % ausgegangen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Glaubwürdigkeit des Parlaments von seiner Fähigkeit abhängt, seine Kerntätigkeiten in den Bereichen Haushalt, Gesetzgebung und Kontrolle auf höchstem Niveau auszuführen und gleichzeitig gegenüber anderen Organen der EU mit gutem Beispiel voranzugehen, wenn es darum geht, seine Ausgaben umsichtig und effizient zu planen und zu tätigen und den herrschenden wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Allgemeiner Rahmen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>ist besorgt über die Sachlage im Zusammenhang mit der Rubrik 7 im derzeitigen MFR; weist darauf hin, dass die knappen Mittel das Ergebnis der Kürzungen sind, die der Rat bei der Einigung über den MFR 2021-2027 gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission vorgenommen hat, in dem ohnehin ein sehr geringer Mittelumfang vorgesehen war, sowie der kumulierten Auswirkungen der über mehrere Jahre hinweg unerwartet hohen Inflation; bedauert, dass sich der Rat gegen den Vorschlag der Kommission ausgesprochen hat, die Obergrenze der Rubrik 7 im Rahmen der Überarbeitung des MFR ab 2024 anzuheben; weist darauf hin, dass das Problem der Obergrenze der Rubrik 7 bei der Überarbeitung des MFR nicht angegangen wurde; hebt hervor, dass bei dem prognostizierten negativen Spielraum für 2027 davon auszugehen ist, dass zu diesem Zweck besondere Instrumente in Rubrik 7 einzusetzen sind; betont, dass der Rückgriff auf besondere Instrumente eine Ausnahme bleiben, hinreichend begründet und auf unvorhergesehene Umstände beschränkt sein sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>billigt die bei der Konzertierung zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss am 15. April 2026 erzielte Einigung, die Aufstockung gegenüber dem Haushaltsplan 2026 auf 1,98 % festzusetzen, was einem Gesamtvoranschlag von 2 656 435 753 EUR für 2027 entspricht, und die für die folgenden Haushaltslinien vorgeschlagenen Mittel entsprechend um insgesamt 10 554 000 EUR zu kürzen:</P></ACTION><ACTION><P>1 0 0 6 – Allgemeine Kostenvergütung, 1 4 0 5 01 – Ausgaben für Dolmetschleistungen: Externe Dolmetschleistungen, 1 4 2 – Externe Übersetzungsleistungen, 1 6 1 2 07 – Lernen und Entwicklung: Externe Fortbildung für die GD ITEC, 2 0 0 7 04 – Errichtung von Gebäuden und Herrichtung der Diensträume: Verbindungsbüros / Ausstellung „Erlebnis Europa“, 2 1 0 0 02 – IT-Governance und Cybersicherheit – IKT-Sicherheit, -Risiken und -Compliance, 2 1 0 0 03 – IT-Governance und Cybersicherheit – Spitzentechnologie, 2 1 0 1 02 – Verwaltung von Geschäftsanwendungen – Bereitstellung von IT-Lösungen, 2 1 0 1 13 – Verwaltung von Geschäftsanwendungen – GD FINS, 2 1 0 2 03 – Infrastruktur- und Betriebsmanagement – Telekommunikation, 2 1 0 2 04 – Infrastruktur- und Betriebsmanagement – Infrastruktur des Organs, 2 1 0 2 05 – Infrastruktur- und Betriebsmanagement – Software – Infrastruktur, 2 1 0 2 07 – Infrastruktur- und Betriebsmanagement – Druckereiverwaltung, 2 1 0 3 01 – Dienste und Ausstattung für den digitalen Arbeitsplatz – Individuelle IT-Ausrüstung, 2 1 2 0 01 – Mobiliar: Kauf, Miete, Ersatzbeschaffung, Instandhaltung und Reparatur von Mobiliar, 2 1 6 0 01 – Beförderung von Abgeordneten und sonstigen Personen sowie von Gütern: Beförderung der Abgeordneten (Miete und Benutzung), 3 0 0 0 02 – Kosten für vom Personal unternommene Dienstreisen und Reisen zwischen den drei Arbeitsorten: Dienstreisen außerhalb der drei Arbeitsorte, 3 0 0 0 03 – Kosten für vom Personal unternommene Dienstreisen und Reisen zwischen den drei Arbeitsorten: Lernen und Entwicklung, 3 2 1 0 01 – Ausgaben für den Wissenschaftlichen Dienst, einschließlich der Bibliothek und der historischen Archive, der Bewertung der wissenschaftlichen und technologischen Entscheidungen (STOA) und des Europäischen Wissenschaftsmedienzentrums: Folgenabschätzung und europäischer Mehrwert, 3 2 2 0 09 – Ausgaben für Dokumentation: Abonnements und Medienbeobachtung, 3 2 4 2 01 – Ausgaben für Veröffentlichungen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen: Informationskampagnen, 3 2 4 3 01 – Besucherzentren des Europäischen Parlaments: Parlamentarium und Ausstellung „Erlebnis Europa“, 3 2 4 3 02 – Besucherzentren des Europäischen Parlaments: Haus der Europäischen Geschichte, 101 – Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben.</P></ACTION><ACTION><P>weist darauf hin, dass darüber hinaus beschlossen wurde, die Ausgaben im vom Präsidium am 9. März 2026 gebilligten Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags um 1 514 900 EUR zu erhöhen und die für die folgenden Haushaltslinien vorgeschlagenen Mittel entsprechend aufzustocken:</P></ACTION><ACTION><P>4 0 3 – Finanzierung der politischen Stiftungen auf europäischer Ebene und 4 4 0 – Kosten für Sitzungen und andere Aktivitäten von ehemaligen Mitgliedern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>weist darauf hin, dass fast zwei Drittel des Haushalts durch in den Statuten verankerte Verpflichtungen bestimmt werden; weist erneut darauf hin, dass die Indexierung der Dienstbezüge gemäß dem Beamtenstatut und dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments derzeit von der Kommission für Juli 2026 auf 2,2 % und für Juli 2027 auf 2,3 % veranschlagt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass von der Aufstockung um 51,6 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsplan 2026 eine Aufstockung um 32,6 Mio. EUR auf Verpflichtungen aus den Statuten zurückzuführen ist, wobei dies hauptsächlich die Anpassungen der Dienstbezüge für Beamte und Zeitbedienstete (16,2 Mio. EUR) und für Vertragsbedienstete (1,7 Mio. EUR) betrifft; begrüßt, dass ab 2027 eine außerordentliche Direktbeihilfe für jeden Praktikanten in Luxemburg (bis zu 500 EUR pro Monat) vorgesehen ist, um ihnen dabei zu helfen, die steigenden Wohnkosten zu tragen; fordert, dass Praktika für junge Menschen angesichts steigender Lebenshaltungskosten unabhängig vom Arbeitsort zugänglich bleiben; begrüßt den Beschluss des Präsidiums, auf die Indexierung der allgemeinen Kostenvergütung für 2026 zu verzichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>	nimmt zur Kenntnis, dass der für die Zulage für parlamentarische Assistenz vorgesehene Betrag ausgehend von der Entwicklung in der Vergangenheit geschätzt wird; betont, dass den Mitgliedern unter keinen Umständen das Recht abschlägig gemacht werden kann, diese Zulage gemäß den einschlägigen Vorschriften in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen, nur weil in dieser Haushaltslinie keine Mittel dafür verfügbar sind; fordert den Generalsekretär auf, die Situation genau zu beobachten, den Haushaltsausschuss über die Ausführung der Haushaltslinie zu unterrichten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Gefahr besteht, dass die finanziellen Mittel nicht ausreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass das Parlament für 2027 – d. h. für das vierte Jahr in Folge – keine zusätzlichen Stellen beantragt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass sich der Anstieg der nicht im Statut vorgesehenen Ausgaben zwischen 2026 und 2027 auf 2 % beläuft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>begrüßt die laufenden Anstrengungen des Generalsekretärs in den Bereichen Zusammenarbeit, Planung und Vereinfachung innerhalb der Verwaltung, die im Einklang mit den von Präsidentin Metsola am 16. Juni 2025 vorgeschlagenen Reformen stehen und die darauf abzielen, die Effizienz zu steigern, die Ressourcen effizient zu nutzen und nach Möglichkeit Einsparungen zu bewirken; fordert, dass die Berichterstattungsverfahren gestärkt werden, um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu verbessern; fordert den Generalsekretär auf, dem Haushaltsausschuss regelmäßig aktuelle Informationen über die Umsetzung des Aktionsplans zur Verwaltungsvereinfachung und seine Auswirkungen in Bezug auf Haushalt und Personal zur Verfügung zu stellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Konzentration auf die Kernfunktionen des Parlaments</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>nimmt die vier neuen thematischen Generaldirektionen (GD) zur Kenntnis, die seit Januar 2025 tätig und für Gesetzgebungs-, Haushalts- und Kontrollaufgaben zuständig sind, wobei es darum geht, die Funktionsweise des Parlaments als Mitgesetzgeber, als Teil der Haushaltsbehörde und als Entlastungsbehörde zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>nimmt die Umwidmung der internen Ressourcen zur Kenntnis, was die Zahl der zugewiesenen Stellen (+15 % zwischen 2024 und 2026), die Mittelausstattung für externes Personal (Haushaltslinie 1400, von 3,2 Mio. EUR im Jahr 2024 auf 8 Mio. EUR im Jahr 2027) und die Mittel für externes Fachwissen (Haushaltslinie 3200, von 3,2 Mio. EUR im Jahr 2024 auf 7,7 Mio. EUR im Jahr 2027) betrifft, mit denen die Expertise, die den Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird, gestärkt werden soll; betont, dass sichergestellt werden muss, dass diese Aufstockungen gerechtfertigt und verhältnismäßig bleiben und einen eindeutigen Mehrwert mit sich bringen; fordert den Generalsekretär auf, den Haushaltsausschuss regelmäßig über die Entwicklung und Verwendung der Ressourcen in diesen vier neuen Generaldirektionen zu informieren; hebt hervor, dass stets auf das wichtige Ziel hingearbeitet werden muss, die Fähigkeit des Parlaments zur Unterstützung der Arbeit der Mitglieder zu stärken; betont ebenfalls, dass den Fraktionen bei der Bereitstellung von Fachwissen und politischer Unterstützung für die Mitglieder mit Blick auf ihre legislative und parlamentarische Arbeit große Bedeutung zukommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>weist darauf hin, dass alle Empfänger von Unionsmitteln, auch die im Parlament tätigen Fraktionen, gleichermaßen dazu verpflichtet sind, die finanziellen Interessen der EU zu schützen; stellt fest, dass die Untersuchungen und Einziehungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der mutmaßlichen missbräuchlichen Verwendung von Unionsmitteln durch die ehemalige Fraktion Identität und Demokratie, die heutzutage neu formiert als Fraktion Patrioten für Europa auftritt, deutlich machen, wie wichtig innerhalb der Verwaltung des Parlaments solide interne Kontrollen, wirksame Ex-post-Kontrollen und Verfahren für eine rasche Einziehung sind; fordert die Verwaltung des Parlaments auf, alle ausstehenden Wiedereinziehungsverfahren unverzüglich abzuschließen und alle Belege für vorschriftswidrige Ausgaben an das OLAF und die EUStA weiterzuleiten; betont, dass die Glaubwürdigkeit der Betrugsbekämpfungsarchitektur der Union von ihrer konsequenten Anwendung auf alle Begünstigten, einschließlich derjenigen innerhalb des Parlaments selbst, abhängt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Digitaler Wandel </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass sich das IT-Gesamtbudget im Voranschlag für 2027 auf 7,6 % des Gesamthaushalts bzw. auf 202,4 Mio. EUR beläuft; betont, dass eine solide Cybersicherheitsinfrastruktur in geopolitisch turbulenten Zeiten äußerst wichtig ist; weist darauf hin, dass die Mittel für Cybersicherheit schrittweise auf 10 % des IKT-Haushalts des Parlaments aufgestockt werden sollen; stellt fest, dass eine solche geplante Aufstockung so bald wie möglich umgesetzt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont, dass die Cybersicherheit des Parlaments in Zeiten geopolitischer Unsicherheit eine der wichtigsten Prioritäten ist; stellt fest, dass sich der Gesamtbetrag für Cybersicherheit auf 16,9 Mio. EUR beläuft, was eine Aufstockung der zentralisierten Haushaltslinie für Cybersicherheit um 54 % gegenüber 2026 umfasst; weist darauf hin, dass Investitionen in die Cybersicherheit unerlässlich sind, um die demokratische Stimme des Parlaments und der EU zu schützen und das ordnungsgemäße Funktionieren des Parlaments sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>betont, dass das Parlament bei der Einführung verstärkt digitaler Arbeitsmethoden eine Vorreiterrolle übernehmen muss; begrüßt die Investitionen in künstliche Intelligenz (KI), die sich auf 1 Mio. EUR belaufen; fordert, dass der Einsatz von KI verstärkt wird, um Effizienzgewinne zu erzielen und die Souveränität in diesem Bereich zu erhöhen, wobei die damit einhergehenden Risiken, unter anderem in Bezug auf Ethik und Datenschutz, jedoch nicht außer Acht gelassen werden dürfen; betont, dass bei der Einführung von KI Innovationen mit den erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen einhergehen müssen; hebt hervor, dass die KI das Potenzial hat, Verwaltungsverfahren zu straffen; fordert, dass klare Leitlinien ausgearbeitet und Schutzvorkehrungen vorgesehen werden, damit die KI verantwortungsvoll und transparent eingeführt wird, während zugleich Innovationen gefördert werden, wobei aber auch die Grundrechte, die Sicherheit und die Rechenschaftspflicht zu wahren sind; stellt fest, dass die Entwicklung der KI entsprechend den vom Präsidium festgelegten Grundsätzen genau überwacht werden wird; betont, dass bei Investitionen in die KI der Schwerpunkt nicht nur auf der Effizienz der Verwaltung liegen sollte, sondern auch darauf, die demokratische Transparenz und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont, dass das Parlament angesichts des geopolitischen Kontexts und der Investitionen, die die Europäische Union für ihre strategische Autonomie zu tätigen hat, mit gutem Beispiel vorangehen muss; nimmt die Ausarbeitung eines konsolidierten Aktionsplans zur Kenntnis, der darauf abzielt, die Position des Parlaments in Bezug auf digitale Souveränität zu stärken; sieht der regelmäßigen Unterrichtung über die erzielten Fortschritte erwartungsvoll entgegen; betont, dass es wichtig ist, für ein hohes Maß an Cybersicherheit, Datenschutz und Resilienz in der digitalen Infrastruktur des Parlaments zu sorgen; hebt hervor, dass die Risiken im Zusammenhang mit der Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern sorgfältig eingeschätzt werden müssen, etwa im Rahmen von Risikobewertungen; bekräftigt, dass sichere, wettbewerbsfähige und zuverlässige Lösungen unverzichtbar sind, wobei, soweit möglich, europäischen Anbietern Vorrang eingeräumt werden sollte; fordert, dass die Kommunikationskanäle und digitalen Instrumente des Parlaments hinsichtlich der Sicherheit und der Einhaltung des EU-Rechts und in Abstimmung mit anderen Organen der EU regelmäßig bewertet werden, um den Schutz der parlamentarischen Daten und die Unversehrtheit seiner Kommunikationswege sicherzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Infrastruktur</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>nimmt den neuen Ansatz in Bezug auf Gebäude zur Kenntnis, der nunmehr auf Konsolidierung anstatt auf den Erwerb neuer Gebäude ausgerichtet ist, wobei Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und Mobilität mit Blick auf die Mitglieder und Bediensteten sowie auf die Besucher berücksichtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt fest, dass die Renovierung des SPAAK-Gebäudes im Jahr 2027 beginnt; nimmt zur Kenntnis, dass für die Renovierung ein Gesamtbudget von 455 Mio. EUR festgelegt wurde und dass für 2027 77,67 Mio. EUR eingeplant sind; betont, dass diese Kosten nicht im Haushaltsplan 2027 enthalten sind; hebt hervor, dass eine strenge Kostenkontrolle, Transparenz und die Einhaltung des geplanten Budgets sichergestellt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass das Parlament beabsichtigt, Kredite, unter anderem bei der Europäischen Investitionsbank, aufzunehmen, um das Projekt zur Renovierung des SPAAK-Gebäudes zu finanzieren; stellt fest, dass im Haushalt für 2027 die Kosten im Zusammenhang mit den Zinsen (3,17 Mio. EUR) und der Kapitalrückzahlung (0,65 Mio. EUR) veranschlagt sind; fordert nachdrücklich, dass erforderlichenfalls auch Kosten, die nicht unmittelbar mit den Renovierungsarbeiten in Zusammenhang stehen, eindeutig aufgeführt und im Haushaltsplan ausgewiesen werden; fordert die Verwaltung auf, den Haushaltsausschuss über die geltenden Zinssätze für die Kredite und die langfristige Planung der Rückzahlung des Kapitalbetrags auf dem Laufenden zu halten; betont, dass für eine umsichtige Schuldenverwaltung gesorgt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>bedauert, dass es Verzögerungen dabei gibt, die Ausstellung „Erlebnis Europa“ in allen Mitgliedstaaten einzurichten; begrüßt das vom Präsidium am 31. März 2025 gebilligte neue Konzept, wonach die Nutzung der Räumlichkeiten, die für Ausstellungen „Erlebnis Europa“ erforderlich sind, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Umstände in den Mitgliedstaaten optimiert werden soll; betont, dass es wichtig ist, dafür zu sorgen, dass die Ausstellung „Erlebnis Europa“ ein ansprechendes Besuchererlebnis bietet, damit sie für die Bürgerinnen und Bürger attraktiv ist; fordert, dass weitere Ausstellungen „Erlebnis Europa“ eingerichtet werden, wobei den Mitgliedstaaten Vorrang eingeräumt werden sollte, die am weitesten von den drei Arbeitsorten entfernt sind, und sicherzustellen ist, dass die Entwicklung und der Betrieb kosteneffizient sind; weist erneut darauf hin, dass die Ausstellungen „Erlebnis Europa“ allen Bürgerinnen und Bürgern ein besseres Verständnis der Funktionsweise der Organe der EU und der gemeinsamen Werte der EU vermitteln sollen; betont, dass die diesen Ausstellungen zugewiesenen Haushaltsmittel effizient verwendet werden müssen, damit mit den Ausstellungen eine wirkungsvolle Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden kann, insbesondere wenn sie sich an junge Menschen und schutzbedürftige Gruppen wenden; betont, dass bei der Finanzierung der Verbreitung sachlicher und barrierefreier Informationen über die Wirkungen der EU-Politik vor Ort Vorrang eingeräumt werden sollte, zumal es sich dabei um ein kosteneffizientes Mittel zum Schutz der demokratischen Unversehrtheit der EU vor Desinformation handelt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>weist darauf hin, dass das Programm „Botschafterschule für das Europäische Parlament“ eine wichtige Rolle spielt, wenn es gilt, das aktive Engagement junger Europäerinnen und Europäer zu fördern, und weist ferner darauf hin, dass das zu Ehren von David Sassoli nach ihm benannte wichtige Schulungsprogramm für junge Journalistinnen und Journalisten dazu dienen soll, Journalistinnen und Journalisten ein besseres Verständnis der Europäischen EU und ihrer Funktionsweise zu vermitteln, was – angesichts der jüngsten Entwicklungen, die einen besorgniserregenden Rückgang der Medienfreiheit und der Unabhängigkeit der Medien in der gesamten EU zeigen – das beste Mittel gegen Desinformation ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>bekräftigt, dass die Errichtung einer gesamteuropäischen Gedenkstätte in Brüssel für die Opfer der totalitären Regime des 20. Jahrhunderts, das die Vielfalt der geschichtlichen Erfahrungen abbildet, unterstützt wird; fordert das Präsidium auf, diese Angelegenheit im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zu prüfen und dabei den Haushaltszwängen der letzten Jahre des derzeitigen MFR und den wirtschaftlichen Schwierigkeiten, mit denen die europäischen Bürgerinnen und Bürger konfrontiert sind, gebührend Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>betont, dass die finanziellen Kosten und die Umweltkosten sinken könnten, wenn das Parlament nur einen einzigen Sitz hätte; weist darauf hin, dass das Parlament gemäß dem Vertrag über die Europäische Union seinen Sitz in Straßburg haben muss; stellt fest, dass dauerhafte Änderungen eine Vertragsänderung erfordern würden, für die Einstimmigkeit erforderlich ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Umweltbewusstes Parlament </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>begrüßt die Ziele, die im Rahmen des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) des Parlaments für den Zeitraum 2025-2029 festgelegt wurden; begrüßt die Investitionen in die Infrastruktur im Rahmen der geplanten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur ökologischen Sanierung, die für den Zeitraum 2025 bis 2029 vorgesehen sind und eine ausgezeichnete Mittelverwendung versprechen; nimmt zur Kenntnis, dass in dem Haushaltsvoranschlag für 2027 Mittel in Höhe von 8,97 Mio. EUR für Investitionen in Energieeffizienz und Umwelt veranschlagt wurden, um die Umweltleistung der Gebäude des Parlaments weiter zu verbessern; stellt fest, dass dies einer Aufstockung um 6,1 % gegenüber dem Haushaltsplan von 2026 entspricht; stellt fest, dass das Europäische Parlament Solarpaneele installiert hat und dies auch weiterhin tun wird, um den Anteil der vor Ort erzeugten Energie aus erneuerbaren Quellen weiter zu erhöhen; betont, dass sichergestellt werden muss, dass solche Investitionen – auch aufgrund des geopolitischen Kontextes – zu messbaren Effizienzgewinnen sowie zu langfristigen Kosteneinsparungen führen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass fast zwei Drittel des CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdrucks des Parlaments auf die Personenbeförderung zurückzuführen sind; stellt fest, dass ein erheblicher Teil der Haushaltsmittel des Parlaments (162,1 Mio. EUR im Jahr 2027) zur Deckung der Dienstreisekosten der Mitglieder und Bediensteten verwendet wird; fordert, dass die Gremien des Parlaments die Verfahren bei Dienstreisen außerhalb der drei Arbeitsorte überdenken und die Vorschriften und Verfahren für Dienstreisen mit dem übergeordneten Ziel überarbeiten, die Zahl der Dienstreisen und die damit verbundenen finanziellen und umweltbezogenen Kosten zu senken; fordert die Mitglieder auf, CO₂-arme Verkehrsmittel und Flugangebote mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu nutzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>begrüßt, dass öffentliche Verkehrsmittel vermehrt für den Pendlerverkehr genutzt werden, und nimmt gleichzeitig zur Kenntnis, dass die Nachfrage nach dem System finanzieller Zuschüsse für Zeitkarten für öffentliche Verkehrsmittel, insbesondere in Brüssel, gestiegen ist, was eine erhöhte Mittelausstattung nach sich zieht; vertritt die Auffassung, dass das Parlament mit gutem Beispiel vorangehen muss, indem es geeignete Maßnahmen fördert, die eine effiziente Ressourcennutzung sichern, beispielsweise durch die Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel für den Pendelverkehr und die Schaffung zusätzlicher Anreize für das Pendeln mit dem Fahrrad;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Preise für CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Gutschriften erheblich gestiegen sind und angesichts des derzeitigen Emissionsniveaus für 2027 auf 950 000 EUR veranschlagt werden müssen; fordert die Verwaltung auf, der Verringerung der Emissionen des Parlaments Vorrang einzuräumen, unter anderem durch verstärkte Investitionen in umweltfreundliche Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, insbesondere in Wärmepumpen in Brüssel, sowie durch andere angemessene und kosteneffiziente Maßnahmen zur Emissionsminderung, sofern dies sinnvoll ist, anstatt CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Gutschriften zu erwerben; begrüßt die Einführung eines erweiterten Angebots an Zügen für Dienstreisen nach Straßburg ab Juni 2025 als positiven Schritt zur Senkung der CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstiges</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert die Konferenz der Präsidenten und das Präsidium auf, ohne weitere Verzögerung eine Entscheidung zu den einschlägigen Artikeln seiner Geschäftsordnung zu treffen, die die Beteiligung von akkreditierten parlamentarischen Assistenten an offiziellen Dienstreisen und Delegationen außerhalb der drei Arbeitsorte des Parlaments für den Fall regelt, dass kein Mitglied des Personals ihrer Fraktion, das in der jeweiligen Delegation vertreten ist, dem Generalsekretariat des Parlaments offiziell gemeldet wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>ist davon überzeugt, dass das Parlament in Bezug auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowohl als Arbeitgeber als auch als öffentliche Einrichtung mit gutem Beispiel vorangehen sollte; begrüßt die Strategie des Parlaments, mit der dafür gesorgt werden soll, dass Menschen mit Behinderungen die Parlamentsgebäude vollkommen selbstständig nutzen können, und unterstützt weitere Maßnahmen und Anpassungen, die in diesem Zusammenhang notwendig sind; stellt fest, dass im Haushaltsplan zu diesem Zweck 2,07 Mio. EUR für seine Gebäude in Straßburg vorgesehen sind; betont, dass die Barrierefreiheit ein Hauptkriterium bei der Renovierung des SPAAK-Gebäudes und bei der Entwicklung sämtlicher digitaler Plattformen sein sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>begrüßt die jüngsten Initiativen, die von der Konferenz der Präsidenten und dem Präsidium gebilligt wurden und darauf abzielen, dass die Mitglieder während der Perinatalperiode ihre Stimme durch Bevollmächtigte abgeben können, nimmt dies als einen positiven Schritt hin zu mehr Inklusion in der parlamentarischen Arbeit zur Kenntnis und fordert alle Parteien auf, die Maßnahmen rasch umzusetzen; betont jedoch, dass diese Maßnahme hinter den wiederholten Forderungen des Parlaments zurückbleibt, das Stimmrecht nicht nur für Mitglieder in der Perinatalperiode, sondern auch für Mitglieder in Elternzeit oder Vaterschaftsurlaub oder bei nachgewiesener Langzeiterkrankung zu garantieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Qualität und Kontinuität der von der Kinderkrippe Wayenberg des Parlaments erbrachten Dienstleistungen seit 2020 durch häufige Wechsel von Dienstleistern sowie durch Herausforderungen im Zusammenhang mit Personalmangel, hohen Fehlzeiten und einer hohen Personalfluktuation in der Kinderkrippe beeinträchtigt werden; nimmt zur Kenntnis, dass der derzeitige Vertrag über die Kinderbetreuungsdienste des Parlaments in Brüssel an ein neues Unternehmen vergeben wurde, das kurz nach der Veröffentlichung der Ausschreibung gegründet wurde und Berichten zufolge mit dem ehemaligen Anbieter Esedra in Verbindung steht; weist erneut darauf hin, dass das Parlament den Vertrag mit dem vorherigen Betreiber der Kinderkrippe Wayenberg, Esedra, nach einer Reihe schwerwiegender Anschuldigungen gegen diesen Auftragnehmer vorzeitig beendet hatte; bekräftigt, dass menschenwürdige Arbeitsbedingungen und eine adäquate Vergütung für das externe Personal, darunter Fortbildungen, die Erweiterung von Kompetenzen, Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung und Mobbing, ein konstruktiver sozialer Dialog und Investitionen in das Wohlbefinden der Mitarbeiter, soweit relevant, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Parlaments grundsätzlich vorrangig berücksichtigt werden sollten; fordert eine unabhängige externe Prüfung des Ausschreibungsverfahrens und der Umsetzung des derzeitigen Vertrags, einschließlich einer unabhängigen externen Bewertung der Arbeitsbedingungen und des Wohlbefindens des Personals;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>begrüßt, dass es einen Familienraum in Straßburg gibt, der Mitgliedern und Bediensteten mit Kleinkindern während ihrer Tätigkeit im Parlament wertvolle Unterstützung bietet; stellt jedoch fest, dass der Familienraum nur über begrenzte Kapazitäten für 30 Kinder verfügt; stellt fest, dass das Durchschnittsalter der Mitglieder des Europäischen Parlaments und der Bediensteten des Parlaments in den letzten Jahren gesunken ist, was zu einer höheren Zahl junger Familien und einer erhöhten Nachfrage nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten geführt hat; fordert das Präsidium und den Generalsekretär auf, Lösungen zu ermitteln und umzusetzen, um die Kinderbetreuung in Straßburg weiter zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>bekräftigt seine Forderung an den Generalsekretär, das Grundprinzip zu bekräftigen, dass alle Einstellungen auf der Grundlage von Kompetenzen erfolgen müssen, wobei gleichzeitig auf allen Personalebenen eine geografisch ausgewogene Verteilung hinsichtlich aller Mitgliedstaaten sicherzustellen ist; betont, dass eine ausgewogene geografische Zusammensetzung des Personals auf allen Verwaltungsebenen, auch unter Berücksichtigung von Alter und Geschlecht, unabdingbar ist, um einen europäischen öffentlichen Dienst, der seinem Namen gerecht wird, zu fördern; stellt fest, dass das Parlament Maßnahmen für dieses Ziel ergriffen hat, darunter die Organisation von nationalitätsspezifischen Auswahlverfahren; betont, dass die Auswahlverfahren beschleunigt werden müssen, wobei jedoch eine streng auf Leistung basierende Auswahl beibehalten werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>betont, dass die Mehrsprachigkeit ein wesentlicher Grundsatz ist, auf dem die Arbeit des Parlaments beruht; fordert, dass sich das Parlament, wo dies möglich ist, wichtige technologische Entwicklungen bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Mehrsprachigkeit, einschließlich der Entwicklung und Nutzung von KI, zunutze macht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass das Gericht des Gerichtshofs der Europäischen Union in seinem Urteil vom 17. Dezember 2025 die Rechtmäßigkeit der vom Präsidium im Jahr 2023 angenommenen Maßnahmen in Bezug auf den Freiwilligen Pensionsfonds für die Mitglieder<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 2025, FE gegen Europäisches Parlament, Rechtssache T-521/24, ECLI:EU:T:2025:1121.</FIELD></FOOTNOTE> bestätigt hat; hebt hervor, dass durch diese Maßnahmen die leistungsorientierten Verpflichtungen zwar um 63 % gesenkt wurden, der Fonds jedoch nach wie vor in einer sehr prekären finanziellen Lage ist; erwartet, dass über die weiteren Entwicklungen im Bereich der freiwilligen Ruhegehaltsregelung informiert zu werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>hebt hervor, dass Anträge, über die das Plenum abgestimmt hat, mit hoher Priorität umgesetzt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>nimmt den Haushaltsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2027 an;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung sowie den Haushaltsvoranschlag dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>