<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0156</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Finanzkompetenz und die zunehmende Bedeutung von Influencern im Zusammenhang mit der Spar- und Investitionsunion</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0082/2026 - Berichterstatterin: Lídia Pereira)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 30. April 2026 zur Finanzkompetenz und zur zunehmenden Bedeutung von Influencern im Zusammenhang mit der Spar- und Investitionsunion (2025/2209(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 8. Juli 2017 veröffentlichten Bericht der G20 und des Internationalen Netzwerks für Finanzbildung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD INFE) über die Finanzkompetenzen von Erwachsenen in den G20-Ländern,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 303 vom 28.11.2018, S. 69, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2018/1808/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 11. Januar 2022 veröffentlichten EU/OECD-Finanzkompetenzrahmen für Erwachsene in der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 12. Januar 2023 veröffentlichten thematischen Bericht des Gemeinsamen Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden über nationale Initiativen im Bereich Finanzbildung und Digitalisierung mit Schwerpunkt auf Cybersicherheit und Betrügereien,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die im Februar 2024 von der Denkfabrik Bruegel veröffentlichte Studie zum Stand der Finanzkenntnisse in der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die von der Kommission in Auftrag gegebene Flash-Eurobarometer-Umfrage 525 zur Überwachung des Niveaus der Finanzkompetenz in der EU, die im Juli 2023 veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 2. Oktober 2023 veröffentlichten EU/OECD-Finanzkompetenzrahmen für Kinder und Jugendliche in der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde am 6. Februar 2024 veröffentlichte Warnung an Personen, die Anlageempfehlungen in sozialen Medien abgeben,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Mai 2024 zu Finanzkompetenzen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den OECD-Bericht vom 27. Juni 2024 mit dem Titel „PISA- 2022 Results (Volume IV): How Financially Smart Are Students?“ [PISA 2022, Ergebnisse (Band IV): Wie steht es um die finanzielle Allgemeinbildung von Schülern?“],</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Abschlussberichte des Verwaltungsrats der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) vom Mai 2025 mit den Titeln „Finfluencers“, „Online Imitative Trading Practices: Copy Trading, Mirror Trading, Social Trading“ und „Digital Engagement Practices (DEPs)“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 17. Juli 2025 angenommene Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Finanzwissen und -kompetenz für die Europäerinnen und Europäer“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. September 2025 über eine EU-Strategie zur Förderung der Finanzkompetenz (COM(2025)0681),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A10-0082/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Finanzkompetenz eine unverzichtbare Lebenskompetenz und eine grundlegende Fertigkeit ist, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, ihr persönliches und familiäres Budget besser zu verwalten, produktive Investitionen zu tätigen sowie unternehmerisch tätig zu werden, was zu fundierten und sachgerechten Entscheidungen und Investitionen im Hinblick auf Sparvermögen, Altersabsicherung und sonstige Vorhaben führt; in der Erwägung, dass Finanzkompetenz für die Prävention von Betrug, Fehlinformationen und Überschuldung von entscheidender Bedeutung ist und daher fundierte Kenntnisse in den Bereichen digitale Finanzen, Cybersicherheit und die Erkennung von Online-Finanzbetrug umfassen muss; in der Erwägung, dass öffentliche Einrichtungen, insbesondere unabhängige Regulierungsbehörden, und die Zivilgesellschaft in dieser Hinsicht eine grundlegende Rolle spielen sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass eine Verringerung der übermäßigen Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen des Finanzsystems in der EU dessen Zugänglichkeit verbessern würde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass finanzielle Bildung die Menschen in die Lage versetzt, Schulden, Finanzmärkte, Steuern und Versicherungen als Instrumente zur Steuerung von Risiken zu verstehen, womit ihnen geholfen wird, mit finanziellen Risiken umzugehen, fundierte Entscheidungen zu treffen und für das Alter vorzusorgen; in der Erwägung, dass vor diesem Hintergrund das Verständnis darüber, wie Geld funktioniert, nichts Außergewöhnliches sein sollte, sondern eine wesentliche Voraussetzung für die individuelle finanzielle Freiheit; in der Erwägung, dass ein nachweislicher Zusammenhang zwischen einer höheren Finanzkompetenz und besserer finanzieller Teilhabe besteht; in der Erwägung, dass Finanzkompetenz ein ergebnisorientiertes Konzept ist, mit dem finanzielles Verständnis sowie Kenntnisse, Fähigkeiten, Einstellungen und Verhaltensweisen in Finanzfragen gemessen werden, die erforderlich sind, um fundierte finanzielle Entscheidungen zu treffen und letztlich finanzielles Wohlergehen zu erreichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>n der Erwägung, dass ein höheres Maß an Finanzkompetenz die Bürgerinnen und Bürger dazu motivieren kann, effektiver zu sparen, klüger zu investieren und sich aktiv an den Kapitalmärkten zu beteiligen, wodurch ein integratives Wachstum und Innovationen in allen Mitgliedstaaten gefördert, zur makroökonomischen Stabilität beigetragen und Ungleichheiten verringert werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass aus der Flash-Eurobarometer-Umfrage der Kommission aus dem Jahr 2023 zur Finanzkompetenz in der EU hervorgeht, dass die Finanzkompetenz in Europa verbessert werden muss, da die Ergebnisse zeigen, dass nur 18 % der EU-Bürger über ein hohes Maß an Finanzkompetenz verfügen und diesbezüglich große Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten bestehen – der Anteil der Bürger mit hoher Finanzkompetenz reicht von 11 % in zwei Ländern bis zu mehr als 25 % in lediglich vier Ländern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass der Eurobarometer-Umfrage zufolge nahezu 50 % der Erwachsenen in der EU nicht über ausreichende Ersparnisse für Notfälle verfügt, um die Lebenshaltungskosten für drei Monate zu decken, während 16 % über keinerlei Ersparnisse für Notfälle verfügen; in der Erwägung, dass diese Faktoren in Verbindung mit einer hohen Inanspruchnahme von Verbraucherkrediten in einigen Regionen das Risiko der Überschuldung erhöhen, die Fähigkeit der Haushalte, auf plötzliche Ereignisse zu reagieren, verringern und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sowie die Fähigkeit, Ersparnisse in produktive Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, beeinträchtigen können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass der Eurobarometer-Umfrage 2023 zufolge nur 38 % der Befragten in der EU der Meinung sind, dass die Anlageberatung, die sie von ihrer Bank, ihrem Versicherer oder ihrem Finanzberater erhalten, in erster Linie in ihrem besten Interesse ist, wohingegen 45 % ihr nicht vertrauen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ergebnisse aktueller EU-Umfragen zeigen, dass EU-weit durchschnittlich nicht einmal jeder zweite Erwachsene zumindest drei von fünf grundlegenden Finanzwissensfragen richtig beantworten kann, was auf weiterhin bestehende Wissenslücken in Bezug auf Inflation, Zinseszins, das Konzept von Risiko und Rendite sowie Diversifizierung hindeutet; in der Erwägung, dass diese Umfrageergebnisse berücksichtigt werden müssen, wenn es darum geht, wichtige Finanzkompetenzen und mögliche Folgemaßnahmen zu ermitteln;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass aus dem Global Retail Investor Outlook 2024 hervorgeht, dass Finanzwissen sowohl kurz- als auch langfristig negativ mit finanzieller Fragilität korreliert, indem aufgezeigt wird, dass Personen, die sich finanziell besser auskennen, mit höherer Wahrscheinlichkeit über ausreichende Mittel für den Ruhestand verfügen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen, junge Menschen, ältere Menschen, Personen mit niedrigerem Einkommen oder begrenzter formaler Bildung sowie die am stärksten benachteiligten Gruppen in der Gesellschaft überproportional von mangelnder Finanzkompetenz betroffen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass ein höheres Maß an Finanzkompetenz zur sozialen Eingliederung beiträgt, Ungleichheiten verringert und benachteiligte oder marginalisierte Gruppen unterstützt und stärkt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten in den Mitgliedstaaten nach wie vor ungleich verteilt ist und eine höhere Finanzkompetenz mit einer höheren finanziellen Resilienz und einer stärkeren Investitionsbereitschaft einhergeht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass Studien zufolge insbesondere Anleger aus der Generation Z (d. h. Menschen, die zwischen 1997 und 2012 geboren wurden) überwiegend soziale Medien, Internetsuchen und persönliche Kontakte nutzen, um sich über Geldanlage und Finanzfragen zu informieren; in der Erwägung, dass dem Global Retail Investor Outlook 2024 zufolge die sozialen Medien zu einer wichtigen Informationsquelle für jüngere Altersgruppen geworden sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass der digitale Wandel den Zugang zu Spar- und Anlageprodukten erweitert, gleichzeitig jedoch die Bürgerinnen und Bürger gegenüber komplexen Angeboten, aggressiven Marketingstrategien und Online-Betrug angreifbarer macht, weshalb die Digitalisierung sowohl als Chance als auch als Risiko begriffen werden muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU-Politik im Bereich der Finanzkompetenz nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie mit leicht zugänglichen und risikoadäquaten Finanzinstrumenten einhergeht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass sich Plattformen für die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor sowie europaweite Initiativen bei der Mobilisierung von Schulen, der Zivilgesellschaft und der Branche in den Mitgliedstaaten nachweislich als wirksam erwiesen haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die Finanzkompetenz von Unternehmern und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ein kritischer, aber unterschätzter Aspekt der Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der EU ist, der gezielte Überwachung und maßgeschneiderte Programme erfordert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass in der Verbraucheragenda 2030 der Kommission die digitale Fairness, die Durchsetzung des Rechts und der grenzüberschreitende Zugang zu Finanzdienstleistungen für Privatkunden in den Mittelpunkt der Wettbewerbsfähigkeit gestellt werden, einschließlich der Umsetzung der EU-Strategie zur Förderung der Finanzkompetenz und der Einführung von Spar- und Investitionskonten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass in der Verbraucheragenda 2030 ein Gesetz über digitale Fairness (Digital Fairness Act) vorgeschlagen wird, um gegen Dark Patterns, süchtig machendes Design und problematische Influencer-Praktiken vorzugehen und Minderjährige stärker zu schützen; in der Erwägung, dass die Agenda die Bekanntgabe eines EU-Aktionsplans zur Bekämpfung von Online-Betrug vorsieht, der darauf abzielen soll, Präventionsmaßnahmen zu verbessern, die Strafverfolgung wirksamer zu gestalten und die Unterstützung für Betrugsopfer zu verstärken und so die Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste zu ergänzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass die sozialen Medien zunehmend dafür genutzt werden, Informationen über Finanzmärkte, Anlagestrategien und Anlageprodukte zu verbreiten, auszutauschen und zu diskutieren, und in diesem Zusammenhang die Rolle der „Finanz-Influencer“ („Finfluencer“) neue Möglichkeiten für Öffentlichkeitsarbeit und Inklusion schafft, aber auch Risiken wie Interessenkonflikte, irreführende Werbung, Falschinformation oder betrügerische Kommunikation bergen kann, was zu realen Risiken in Form von Fehlinvestitionen führt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zunahme ausgeklügelter Online-Finanzbetrügereien, die auf dem Missbrauch neuer Technologien und künstlicher Intelligenz beruhen, als Anlass genommen werden sollte, die digitale Kompetenz im Finanzbereich zu stärken, um sicherzustellen, dass die Verbraucher nicht nur grundlegende Finanzkonzepte verstehen, sondern auch wissen, wie sie sich in einem zunehmend komplexen, schnelllebigen und leicht zugänglichen digitalen Umfeld schützen können; in der Erwägung, dass Finanzbetrug, einschließlich versuchten Finanzbetrugs, das Vertrauen in das Finanzsystem untergräbt, und dass Online-Plattformen und Suchmaschinen eine besondere Verantwortung dafür tragen, Risiken von Online-Anlagebetrug zu erkennen und zu mindern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass Finfluencer in bestimmten Fällen, wenn es darum geht, ihrem Publikum Informationen zu Finanzangelegenheiten zu vermitteln, ähnlich wie Mediendiensteanbieter agieren, ohne jedoch regulatorischen oder Selbstregulierungsinstrumenten zu unterliegen, die sich auf die Transparenz und Qualitätsstandards kommerzieller Kommunikation sowie auf die Genauigkeit, Vertrauenswürdigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Inhalte beziehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten zwar damit begonnen haben, Influencer, darunter auch Finfluencer, als audiovisuelle Mediendienste auf Abruf im Sinne der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) einzustufen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Influencer in der EU jedoch insgesamt uneinheitlich sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass Vertrauenswürdigkeit, Inklusivität und Transparenz in der digitalen Kommunikation von Finfluencern wesentliche Voraussetzungen für die Wahrung des öffentlichen Vertrauens in ihre Arbeit sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass digitale Kurzformat-Medien zunehmend als Hauptquelle für Finanzinformationen genutzt werden und es diesen möglicherweise an Kontext oder Überprüfung mangelt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass die Förderung und die Schaffung von Anreizen für die Beteiligung am Endkundenmarkt von entscheidender Bedeutung sind, um die Spar- und Investitionsunion der EU voranzubringen und die langfristige finanzielle Sicherheit und den Wohlstand für alle Europäerinnen und Europäer zu verbessern und gleichzeitig Ungleichheiten zu verringern;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Finanzkompetenz als gemeinsame Anstrengung und geteilte Verantwortung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>ist sich bewusst, dass die Förderung der Finanzkompetenz und die Umsetzung von Programmen und Initiativen zur Verbesserung der Finanzkompetenz in ganz Europa eine zentrale und übergreifende Priorität für die EU und ihre Mitgliedstaaten darstellt und eine wichtige Voraussetzung für die Sicherstellung gleicher finanzieller Chancen für ihre Bürgerinnen und Bürger ist, da das derzeit niedrige Niveau der Finanzkompetenz die Wettbewerbsfähigkeit der EU untergräbt, Ungleichheiten verstärkt und Kleinanlegerinvestitionen in die Realwirtschaft und deren Produktivität behindert, der Generationengerechtigkeit schadet, Unternehmen, insbesondere KMU, einer gut informierten Investorenbasis beraubt und die Resilienz, das Wohlergehen und die Unabhängigkeit der Haushalte ernsthaft gefährdet und gleichzeitig die Fähigkeit von Privatanlegern, in vollem Umfang von den Kapitalmärkten zu profitieren, beeinträchtigt und die Anfälligkeit der Bürger für Betrug und irreführende Werbung erhöht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>betont, dass eine höhere Finanzkompetenz und ein besseres Verständnis des Finanzsektors und der Finanzinstitute indirekt zur Finanzstabilität beitragen; betont, dass eine verbesserte Finanzkompetenz es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen wird, fundiertere Entscheidungen über ihre Ausgaben, Ersparnisse, Altersabsicherung, Investitionen und Finanzplanung für die Zukunft zu treffen, was zur wirtschaftlichen Sicherheit beiträgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>bekräftigt, dass eine verbesserte Finanzkompetenz das Wachstum der EU unterstützen und dazu beitragen kann, private Investitionen anzukurbeln, und dass sie eine spezialisierte Anlagestrategie ergänzt, die aus nachhaltigen öffentlichen Mitteln unterstützt wird, um die zur Steigerung der Produktivität der EU erforderlichen Investitionen zu lenken, den ökologischen und digitalen Wandel zu fördern, die Sicherheit und die industrielle Souveränität der EU zu stärken sowie hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen<FOOTNOTE><FIELD> Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (ABl. C 189 vom 4.6.2018, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE> dahingehend zu aktualisieren, dass Finanzkompetenz als unabhängige Schlüsselkompetenz ausgewiesen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>ist der Ansicht, dass sich die auf der Ebene der Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen, sofern sie gut mit der Kommission abgestimmt wurden, bei der Förderung der Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten, auch im Rahmen von Altersvorsorgesystemen, als hochwirksam erwiesen haben; ist der Ansicht, dass eine stärkere Beteiligung am Markt dadurch gefördert werden kann, dass Privatanleger durch die Verbesserung ihrer Finanzkompetenz in die Lage versetzt werden, selbst zu entscheiden, wie und wo sie ihre Ersparnisse anlegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>betont, dass finanzielle Bildung zwar das wichtigste Instrument zur unmittelbaren Förderung von Finanzkompetenz ist, die Wissensvermittlung jedoch mit den notwendigen regulatorischen Schutzmaßnahmen sowie proaktiven Maßnahmen der Finanzdienstleistungsbranche, darunter Verbraucherschutz und Betrugsprävention, einhergehen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>hebt die fortschreitende Digitalisierung des Finanzsektors hervor und unterstreicht die Notwendigkeit, dass digitale Kompetenzen als wesentlicher Bestandteil bzw. eine Ergänzung der finanziellen Bildung angesehen werden müssen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Instrumente der finanziellen Bildung fortlaufend aktualisiert werden müssen, um mit den digitalen Entwicklungen Schritt zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, als Ergänzung zur digitalen Bildung und Medienerziehung und parallel zu formalen Programmen altersgerechte Projekte zur Vermittlung von Finanzwissen auf allen Stufen der formalen Bildung in die Lehrpläne aufzunehmen und gleichzeitig Initiativen zur Unterstützung von Lehrkräften zu fördern; fordert daher die Einrichtung von durch die EU unterstützten Netzwerken für die Ausbildung von Lehrkräften, um unionsweit einheitliche und hochwertige Methoden für die Vermittlung von Finanzkompetenz zu fördern, die auf bewährten Verfahren der Mitgliedstaaten aufbauen; hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten, in denen die Finanzkompetenz Teil des Lehrplans ist, zu den leistungsstärksten in den EU-Erhebungen zur Finanzkompetenz gehören;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, Bildungsinitiativen umzusetzen, die sich für alle Lebensphasen eignen, um lebenslanges Lernen zu fördern; ist sich bewusst, dass diese Initiativen auf wichtige Meilensteine im Leben abgestimmt sein sollten, beispielsweise den Abschluss bestimmter Stufen des formalen Lernens, den Erwerb der ersten Immobilie oder die Vorbereitung auf den Ruhestand, um eine möglichst hohe Wirkung solcher Initiativen zu erzielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, bei der Förderung von Maßnahmen oder Initiativen im Bereich der Vermittlung von Finanzwissen die Grundsätze der Unabhängigkeit und Transparenz zu wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>schlägt vor, als Erweiterung des bereits bestehenden gemeinsamen Rahmens einen Europäischen Rahmen für fortgeschrittene Finanzkompetenzen für Erwachsene zu schaffen, der Module zu persönlicher Finanzplanung, Produktvergleichen, Risiken und Diversifizierung sowie zu nachhaltigen Anlageprodukten umfasst und auf nationale Lernplattformen zurückgreift;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, durch geeignete politische Maßnahmen Anreize für Programme zur Vermittlung von Finanzwissen am Arbeitsplatz, lebenslanges Lernen und zum finanziellen Wohlbefinden zu schaffen, um fundiertere Entscheidungen, insbesondere in Bezug auf mittel- und langfristige Sparpläne und Investitionen, eine zusätzliche Altersabsicherung und die private Finanzplanung, zu ermöglichen; hebt in diesem Zusammenhang die Rolle der Zivilgesellschaft, insbesondere der Kleinanlegerverbände, sowie der einschlägigen Sozialpartner bei der Unterstützung und Umsetzung dieser Maßnahmen hervor und betont, dass eine wirksame Kommunikation mit den Bürgern über ihre Altersversorgung und ihr zu erwartendes Einkommen erforderlich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, an den vom OECD-Programm für die internationale Schülerbewertung (PISA) durchgeführten Finanzkompetenztests für Jugendliche teilzunehmen und regelmäßige Befragungen von Erwachsenen durchzuführen; bekräftigt, dass Finanzkompetenz ein zielorientiertes Konzept ist und dass in den nationalen Strategien klare und messbare Fortschrittsindikatoren herangezogen werden sollten, die sich auf das OECD-INFE-Toolkit zur Messung der Finanzkompetenz und finanziellen Teilhabe<FOOTNOTE><FIELD> OECD, OECD/INFE <STRING ITALIC="on">Toolkit for Measuring Financial Literacy and Financial Inclusion</STRING> 2022, OECD Publishing, Paris, 2022.</FIELD></FOOTNOTE> stützen; stellt ferner fest, dass die Festlegung von Zielen und Vorgaben der nationalen Eigenverantwortung für die Strategien förderlich sein sollte; empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, die Strategien zur Verbesserung der Finanzkompetenz ausreichend flexibel zu gestalten, damit sie im Lichte der Ergebnisse einer etwaigen Wirksamkeitsbewertung angepasst werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>bekräftigt, dass maßgeschneiderte und gemeinschaftsorientierte Initiativen erforderlich sind, und spricht sich gegen Pauschallösungen aus; stellt fest, dass diese Initiativen auf einzelstaatlichen Maßnahmen aufbauen und dem jeweiligen Niveau der Finanzkompetenz in unterschiedlichen Kontexten Rechnung tragen sollten, um zu einer breiteren und kohärenteren Vermittlung von Finanzwissen beizutragen; hebt die Situation von Frauen, Jugendlichen, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen sowie Menschen aus ländlichen Gebieten hervor und betont die Notwendigkeit, die Sozialpartner, Gewerkschaften, Kleinanleger-Verbände, Handelskammern, den Fintech-Sektor, KMU-Netzwerke und zivilgesellschaftliche Bewegungen sowie den Finanzdienstleistungssektor zu mobilisieren, um gemeinsam auf diese spezifischen Bedürfnisse einzugehen und konkrete Projekte zu entwickeln, die so bürgernah wie möglich sind, insbesondere für Bürgerinnen und Bürger, die über ein geringeres Maß an Finanzkenntnissen verfügen und daher finanziellen Schocks stärker ausgesetzt sind und leichter Opfer von Finanzbetrug werden können; fordert spezielle und gezielte Programme für die am stärksten benachteiligten Gruppen, einschließlich Menschen ohne formale Ausbildung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt fest, dass junge Menschen in immer jüngerem Alter über verschiedene Kanäle, insbesondere über die sozialen Medien, mit Werbung für Finanzdienstleistungen und entsprechenden Angeboten konfrontiert werden, was deutlich macht, dass Finanzkompetenz schon früh gefördert werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>unterstreicht, wie wichtig eine gezielte Aufklärung über Online-Finanzbetrugsmaschen ist, auch im Hinblick auf Pyramidensysteme, Pump-and-Dump-Systeme und betrügerische Investment-Gemeinschaften; betont, dass angesichts der weit verbreiteten finanziellen Verletzlichkeit das Bewusstsein für die mit Verschuldung verbundenen Risiken geschärft werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert Maßnahmen zur Stärkung der Finanzkompetenz und der unternehmerischen Fähigkeiten von Menschen, die ein neues Geschäftsprojekt starten, wobei Unternehmerinnen und Unternehmern aus benachteiligten Verhältnissen, auch außerhalb des traditionellen Bildungssystems, besondere Aufmerksamkeit gilt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, Systeme für Microcredentials für Anbieter von Erwachsenenbildung (lokale Führungspersönlichkeiten, Sozialarbeiter, Gewerkschaftsvertreter) zuzulassen und zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Erasmus+-Maßnahmen für Erwachsenenbildung und die einschlägigen Aktionsbereiche des Programms „Digitales Europa“ zu erweitern, um die Mitgliedstaaten bei der Gestaltung altersgerechter Schulungen für digitale und Finanzkenntnisse zu unterstützen und sicherzustellen, dass ältere Bürgerinnen und Bürger und andere schutzbedürftige Erwachsene Online-Banking, mobiles Bezahlen und digitale Kommunikationskanäle sicher nutzen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>betont, dass Frauen nach wie vor überproportional von mangelnder Finanzkompetenz betroffen sind, wobei 60 % der europäischen Bevölkerung mit geringen finanziellen Kenntnissen Frauen sind; betont daher, dass das Finanzkompetenzgefälle und das Einkommensgefälle zwischen Männern und Frauen geschlossen werden müssen, um Frauen wirtschaftlich zu stärken und ihre uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft sicherzustellen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Frauen Zugang zu den Instrumenten, Ressourcen und Möglichkeiten haben, die für ein erfolgreiches Vorankommen erforderlich sind, insbesondere in Sektoren, in denen sie noch immer unterrepräsentiert sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass sich die Vermittlung von Finanzwissen an Studierende und junge Erwachsene auch förderlich auf die Finanzkompetenz der Personen in ihrem unmittelbaren Umfeld auswirken kann, was auf einen möglichen Multiplikatoreffekt im Zusammenhang mit speziell an jüngere Menschen gerichteter finanzieller Bildung hindeutet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>betont, dass Finanzkompetenz einen Zugang zu Finanzdienstleistungen erfordert, und fordert daher die zuständigen nationalen und europäischen Behörden, insbesondere die Aufsichtsbehörden, auf, die bestehenden Rechtsvorschriften durchzusetzen, um sicherzustellen, dass die auf dem Markt verfügbaren Finanzinstrumente leicht zugänglich, risikogerecht und aus steuerlicher Sicht attraktiv sind, und dass alle erforderlichen Informationen über die jeweiligen Konditionen auf transparente und verständliche Weise bereitgestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>ist sich bewusst, dass der derzeitige Rechtsrahmen für Finanzdienstleistungen zwar auf mehr Transparenz, besseren Schutz und eine umfassendere Offenlegung abzielt, für den Durchschnittsbürger jedoch oft zu komplex ist, um wirklich fundierte Entscheidungen zu ermöglichen; erkennt an, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass die EU-Bürgerinnen und -Bürger Finanzprodukte verstehen, betont jedoch, dass Initiativen zur Vermittlung von Finanzwissen die Notwendigkeit eines starken Rechtsrahmens für den Anlegerschutz nicht ersetzen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>betont die Bedeutung und den Mehrwert von öffentlicher Unterstützung, insbesondere durch geeignete steuerpolitische Maßnahmen, für Initiativen zur Steigerung der Finanzkompetenz, die von Finanzdienstleistern und interessierten Akteuren aus der Branche gefördert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>erkennt an, dass die Unternehmen in der EU eine entscheidende Rolle im Rahmen eines umfassenden Ansatzes zur Verbesserung der Finanzkompetenz in der EU spielen und einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung des finanziellen Wohlergehens der Bürgerinnen und Bürger leisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>betont, dass im Zusammenhang mit EU-Initiativen oder nationalen Initiativen zur Förderung der Finanzkompetenz denjenigen Vorrang eingeräumt werden sollte, die auf Regionen mit geringem Wirtschaftswachstum, geringen Ersparnissen und hoher Verschuldung infolge von Verbraucherkrediten abzielen, da dort das Risiko einer Überschuldung der Haushalte höher ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>betont, dass die Stärkung der Finanzkompetenz ohne einen verbesserten Zugang zu Finanzdienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger nicht möglich ist; fordert die Einrichtung besser zugänglicher Finanzinstrumente für alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für diejenigen, die nach einer Möglichkeit suchen, ihre ersten Investitionen zu tätigen; fordert die Durchsetzung bestehender Rechtsvorschriften, um sicherzustellen, dass Finanzinstrumente leicht zugänglich sind und den Bürgerinnen und Bürgern die erforderlichen Informationen auf transparente und verständliche Weise bereitgestellt werden; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission für Spar- und Anlagekonten als unterstützende Maßnahme zur Schaffung besserer finanzieller Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, die investieren möchten, und fordert, dass solche Instrumente in allen Mitgliedstaaten als Teil eines Rahmenwerks zur Schaffung einer Investitionskultur in der EU zur Verfügung stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>schlägt die Schaffung eines europaweiten freiwilligen Netzwerks von Interessengruppen und zuständigen Behörden auf nationaler und europäischer Ebene vor, um auf konkreten übergreifenden und umfassenden Lösungen, einschließlich Studien zu aktuellen Wissenslücken, aufzubauen, die das Finanzwissen verbessern und langfristige Verhaltensänderungen in Bereichen wie Budgetplanung, Sparen und Auswahl geeigneter Produkte bewirken sollen; betont, dass ein solches Netzwerk technischen Charakter haben sollte sowie frei von politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme sein und über eine transparente Leitungsstruktur verfügen sollte; hebt hervor, dass die Schaffung neuer dauerhafter bürokratischer Strukturen vermieden werden muss und die Nutzung kostspieliger externer Expertise auf ein Minimum zu beschränken ist, damit die verfügbaren Ressourcen in erster Linie für Dienstleistungen und Projekte bereitgestellt werden, die sich direkt an die Bürgerinnen und Bürger der EU richten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>begrüßt das Vorhaben der Kommission, regelmäßig Workshops zu organisieren, um die Schaffung eines ähnlichen gesamteuropäischen Netzwerks und einer Gemeinschaft von Fachkräften auf dem Gebiet der Vermittlung von Finanzwissen, die aus dem Privatsektor und gemeinnützigen Organisationen stammen, zu fördern; betont, dass bewährte Verfahren, Verhaltenskodizes und Leitprinzipien für Finanzkompetenz nicht getrennt voneinander entwickelt werden sollten; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, die Einbeziehung von Regierungsstellen und zuständigen nationalen Behörden in diese Gemeinschaft auf Ad-hoc-Basis oder dauerhafter Basis in Erwägung zu ziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>betont, dass sich Investitionen in Finanzkompetenz im Hinblick auf wirtschaftliches Wachstum und die Stärkung der individuellen, unternehmerischen und öffentlichen Finanzen auszahlen; begrüßt daher das kürzlich im Rahmen des EU-Haushaltsplans 2026 genehmigte Pilotprojekt zur Stärkung der Finanzkompetenz;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>betont, dass alle Strategien sowohl auf Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf EU-Ebene in Abstimmung mit Behörden, Bürgerorganisationen, Hochschulen, Gewerkschaften und privaten Akteuren entwickelt und umgesetzt werden sollten; hebt hervor, dass bei den von nationalen Regierungen und der Kommission entwickelten Maßnahmen die Rolle der Marktteilnehmer berücksichtigt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, Indikatoren für Finanzkompetenz in ihre Strategien zur finanziellen Inklusion aufzunehmen und mithilfe innovativer rechtlicher und administrativer Instrumente das Sparen und private Geldanlagen zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>fordert den Rat auf, eine Empfehlung herauszugeben, in der gemeinsame Grundsätze und Mindeststandards für die Finanzbildung festgelegt werden und die auf einem Ansatz beruht, der eine Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Sektor und privaten Akteuren umfasst; schlägt vor, dass bei der Sammlung von bewährten Verfahren, Studien und Instrumenten auf EU-Ebene systematisch die Beiträge von Universitäten, Organisationen der Zivilgesellschaft, Denkfabriken und Finanzinstituten berücksichtigt werden, die bereits erfolgreiche Initiativen vorantreiben;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Finanzkompetenz als Eckpfeiler der Spar- und Investitionsunion</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>begrüßt die Mitteilung der Kommission vom 30. September 2025 über eine EU-Strategie zur Förderung der Finanzkompetenz, die auf vier Säulen beruht, und betont, dass dieser wichtigen Initiative gegebenenfalls so bald wie möglich konkrete Schritte folgen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>begrüßt die Absicht der Kommission, eine umfassende Kommunikations- und Social-Media-Kampagne zum Thema Finanzkompetenz durchzuführen, wie in der EU-Strategie zur Förderung der Finanzkompetenz dargelegt; ist der Auffassung, dass eine solche Kampagne dauerhaft, mehrsprachig und unionsweit sein sollte und in Zusammenarbeit mit nationalen Behörden, öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, kulturellen Netzwerken und unabhängigen Faktencheck-Organisationen entwickelt werden sollte, um finanzielle Desinformationen aufzudecken, ein sicheres Online-Verhalten zu fördern und die Bürgerinnen und Bürger – insbesondere junge und ältere Menschen – auf gängige Finanzbetrugsmaschen aufmerksam zu machen; ist der Ansicht, dass die zuständigen nationalen Behörden ihre Öffentlichkeitsarbeit auf soziale und traditionelle Medien ausrichten sollten, um das Bewusstsein dafür zu schärfen und die Finanzkompetenz zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>weist darauf hin, dass der Europäische Rat dringende Maßnahmen gefordert hat, mit denen, ausgehend von den Schulen, die Finanzkompetenz in der Gesellschaft gefördert werden soll; betont, dass die neue EU-Strategie für Finanzkompetenz und die darin vorgesehenen Maßnahmen darauf abzielen, das Niveau der Finanzbildung in ganz Europa erheblich zu verbessern, und als Instrument zur Förderung des Wirtschaftswachstums und der Wettbewerbsfähigkeit sowie der finanziellen Gleichheit und Chancengleichheit genutzt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>stellt fest, dass die Strategie der Kommission zur Förderung der Finanzkompetenz als Teil der Spar- und Investitionsunion den Schwerpunkt auf Wettbewerbsfähigkeit und die Mobilisierung von Ersparnissen und Investitionen legt, betont jedoch, dass sie auch die Förderung der Chancengleichheit und der finanziellen Selbstbestimmung aller Bürgerinnen und Bürger umfassen sollte; fordert konkrete Maßnahmen, die es den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere denen aus besonders schutzbedürftigen Gruppen, ermöglichen, ein eigenes Vermögen aufzubauen, zu verwalten und zu vermehren; fordert nachdrücklich, dass das Thema Finanzkompetenz umfassend angegangen und als Instrument zur Förderung von Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit sowie finanzieller Gleichstellung und Chancengleichheit genutzt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>betont, wie sehr es darauf ankommt, nationale Strategien und EU-Strategien zur Stärkung der Finanzkompetenz auf einschlägige Erkenntnisse und Analysen zu stützen, die auf die spezifischen Merkmale der einzelnen Rechtsordnungen abgestimmt sind; weist erneut darauf hin, dass es einer systematischen Überwachung und Bewertung der Finanzkompetenz bedarf, um vergleichbare Daten bereitzustellen, die es ermöglichen, die Fortschritte im Zeitverlauf zu bewerten, und hebt hervor, dass es entscheidend darauf ankommt, aus den bewährten Praktiken einzelner Mitgliedstaaten zu lernen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>fordert die Kommission auf, das Unternehmertum in den Anwendungsbereich der Strategie zur Förderung der Finanzkompetenz und in ein Instrumentarium für die Mitgliedstaaten aufzunehmen, um die Koordinierung in diesem Bereich zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>unterstützt das Ziel, einen EU-Aktionsplan gegen Online-Finanzbetrug umzusetzen, und weist erneut darauf hin, dass das hohe Ausmaß an Finanzbetrug durch solide Präventions- und Eindämmungsmaßnahmen auf Regulierungs-, Aufsichts- und Verwaltungsebene angegangen werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>betont, dass sich die Bemühungen auf die Vermittlung von Wissen über das Thema Altersvorsorge konzentrieren müssen, um zur Alterssicherung der Bürger in der EU beizutragen und sicherzustellen, dass sich die EU-Bürgerinnen und -Bürger der Bedeutung der gesetzlichen Altersversorgung, der betrieblichen Altersversorgung und einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge bewusst werden; weist erneut darauf hin, wie wichtig Versicherungs- und Altersvorsorgeprodukte als Sparformen sind, die sowohl dem finanziellen Wohlergehen und der finanziellen Absicherung der Bürger zugutekommen als auch für wettbewerbsfähige Kapitalmärkte von Vorteil sind, wodurch die Entwicklung der Spar- und Investitionsunion vorangetrieben wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>fordert die Kommission und die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, ein abfragbares und zugängliches Register für nationale und EU-Initiativen im Bereich der finanziellen Bildung zu unterhalten, zu erweitern und regelmäßig zu aktualisieren, wie in der Mitteilung der Kommission beschrieben, auch im Hinblick auf bewährte Verfahren für Programme am Arbeitsplatz, Projekte zur Einbindung junger Menschen und gemeindebasierte Ansätze, um die Verbreitung bewährter Verfahren in den Mitgliedstaaten zu unterstützen; hebt hervor, dass ein solches Register auf bestehenden Plattformen und Infrastrukturen aufbauen und so weit wie möglich auf vorhandene nationale und private Ressourcen zurückgreifen sollte, um Doppelarbeit zu vermeiden, die zu einer zusätzlichen Belastung des EU-Haushalts führen würde; betont, dass die Qualität und Vergleichbarkeit der Informationen im Vordergrund stehen sollte; besteht darauf, dass dieses Register einen eigenen Bereich zu Ressourcen für Cybersicherheit und Betrugsprävention bereithalten muss, der in Zusammenarbeit mit den nationalen Cybersicherheitsagenturen eingerichtet wird; betont, dass das Register auch innovative und bewährte Initiativen aus Drittländern umfassen sollte, die als Vorbilder für EU-Maßnahmen dienen könnten, dabei jedoch kosteneffizient bleiben muss und keinen unangemessenen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die betroffenen Akteure verursachen darf;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>betont, dass Projekte zur Stärkung der Finanzkompetenz, die von der Union finanziert oder kofinanziert oder von öffentlichen Einrichtungen durchgeführt werden, mit strengen Bewertungsinstrumenten einhergehen sollten, darunter gegebenenfalls auch Ex-post-Evaluierungen oder Fragebögen, mit denen die Entwicklung der Finanzkenntnisse bei Teilnehmern von Finanzschulungen sowie das Ausmaß der Veränderung ihrer Finanzgewohnheiten ermittelt werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>fordert die Kommission auf, bis Ende 2027 einen Bericht über die Umsetzung und Wirksamkeit der Strategie zur Förderung der Finanzkompetenz zu erstellen – gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten und Zielbereichen –, auch in Bezug auf die Ergebnisse des Botschafter-Netzwerks, des vorgeschlagenen Verhaltenskodexes und der EU-weiten Kommunikationskampagne, und gegebenenfalls weitere Maßnahmen vorzuschlagen; fordert die Kommission auf, diese Ergebnisse dem Parlament vorzulegen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, alle drei Jahre einen Fortschrittsbericht und/oder eine Eurobarometer-Umfrage zum Thema Finanzkompetenz zu veröffentlichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>erkennt an, dass für die Vermittlung von Finanzwissen viele Quellen zur Verfügung stehen und dass das Bestehen vieler Ansätze von Vorteil ist; erkennt ferner an, dass die Menschen bereits heute Möglichkeiten für kleine Investments mittels benutzerfreundlicher Produkte wie börsengehandelte Fonds (ETFs) erkunden, wobei sie häufig auf Online-Portale oder digitale Anwendungen zurückgreifen; betont, wie wertvoll eine stärkere Beteiligung von Kleinanlegern an den Finanzmärkten für die Gesellschaft und die finanzielle Sicherheit jedes Einzelnen ist, sofern ihre Beteiligung mit fundiertem Wissen einhergeht; begrüßt die zunehmende Aufgeschlossenheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger gegenüber einer Investitionskultur, u. a. motiviert durch die Medien und Internetaktivitäten, und fordert, dass dies beschleunigt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>begrüßt das Engagement der Kommission für eine Vereinfachung der Rechtsvorschriften und erwartet, dass ihre diesbezüglichen Bemühungen zu weniger komplexen Finanzprodukte führen und gleichzeitig hohe Standards beim Anlegerschutz sicherstellen; fordert die Kommission auf, die Grundsätze ihrer Strategie zur Förderung der Finanzkompetenz sowie die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Subsidiarität und der evidenzbasierten Analyse im Zusammenhang mit möglichen Initiativen zu Regulierungsrahmen für den Bankensektor, die Finanzmärkte oder den Versicherungssektor anzuwenden, um die Transparenz und die Verständlichkeit von Finanzprodukten für die Endverbraucher zu verbessern, ohne das gegenwärtige Schutzniveau für Verbraucher und Anleger zu beeinträchtigen; hält es ferner für wichtig, diese Grundsätze im geplanten Bildungspaket zu berücksichtigen, das im Arbeitsprogramm der Kommission für 2026 vorgesehen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>betont die Notwendigkeit eines systematischen und kohärenten Ansatzes in Bezug auf Finanzkompetenz, Vorschriften zum Schutz von Kleinanlegern, dem europäischen Konzept für Spar- und Investitionskonten, andere Initiativen im Rahmen der Spar- und Investitionsunion sowie Banken- und Finanzmarktvorschriften, um den Verbraucherschutz sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass den Bürgerinnen und Bürgern transparente, risikogerechte und dennoch leicht zugängliche Finanzprodukte angeboten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>betont, dass Finanzkompetenz auch Kenntnisse über Cybersicherheit einschließen muss, einschließlich der Erkennung von Phishing-Versuchen, Online-Betrugsmaschen oder KI-generiertem Betrug, und fordert die Kommission auf, ihren Strategien zur Finanzkompetenz und Cybersicherheit koordinierte Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit an die Seite zu stellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>unterstützt die Ausrufung eines jährlichen „Europäischen Tages der Finanzbildung“, um laufende Sensibilisierungsinitiativen in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Finanzwissen und -kompetenz für die Europäerinnen und Europäer“ vom 16. Juli 2025 zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>bekräftigt seine Forderung nach einer systematischen Abstimmung mit Rechtsakten, die über den Finanzdienstleistungs- und Bankensektor hinausreichen, und betont, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass Fragen der Finanzkompetenz im Rahmen des künftigen Gesetzes über digitale Fairness und der Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste berücksichtigt werden, damit die Pflichten von Online-Plattformen und die verbraucherrechtlichen Vorschriften zur Förderung der Finanzkompetenz und zu einem sicheren digitalen Anlageverhalten beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>weist darauf hin, dass die durch die KI ausgelöste digitale Revolution die Chance bietet, Finanzbildung mit digitaler Kompetenz zu verknüpfen und diese mithilfe von KI und verschiedenen digitalen Instrumenten individuell anzupassen; fordert die Kommission auf, die potenziellen Risiken und Grenzen der KI bei der Förderung der finanziellen Bildung in einem dem Parlament vorzulegenden Bericht zu untersuchen, auch im Hinblick auf personalisierte KI-gestützte Bildungsinstrumente, die auf die jeweiligen Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten sind, und die Nutzung von KI-Technologien, um Betrug, Täuschungen, Deepfakes und andere KI-generierte Bedrohungen aufzudecken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>betont, dass sich mithilfe von KI die Skalierung erschwinglicher Finanzberatung unterstützen, die automatisierte Erstellung personalisierter Portfolios ermöglichen, Finanzbildungsprogramme erweitern und die Bereitstellung maßgeschneiderter Anregungen unterstützen lassen, um Verhaltensmuster zu fördern, die genau zu den persönlichen finanziellen Zielen passen; weist darauf hin, dass KI-Instrumente je nachdem, wie sie von Finfluencern eingesetzt werden, auch erhebliche Risiken mit sich bringen können; fordert die Kommission auf, sorgfältig zu prüfen, wie den Auswirkungen der KI in dieser Hinsicht begegnet werden kann, und wie die potenziellen Risiken, einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit der Verwendung personenbezogener Daten, gemindert werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>fordert die Kommission auf, nationale Vergleichssysteme für Spar- und Investitionskonten in einen EU-Vergleichsmechanismus aufzunehmen, der Tools zum Vergleich von Pauschalgebühren sowie visuelle Erläuterungen zu Aspekten wie Risiko/Rendite, Verzinsung, Inflation, Gebühren usw. umfasst;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass die Übertragbarkeit von Spar- und Anlagekonten zwischen Anbietern und über Grenzen hinweg wichtig ist, um die Ziele der Spar- und Anlageunion zu erreichen und das Finanzbewusstsein sowie die Finanzkompetenz zu stärken; nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass die Übertragbarkeit von EU-Spar- und Investitionskonten kostengünstig sein und keine steuerpflichtigen Ereignisse auslösen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>fordert die Kommission auf, sorgfältig die Möglichkeit der Ausarbeitung eines umfassenden Berichts zu prüfen, um den Bedarf und den Mehrwert möglicher gezielter Gesetzgebungsinitiativen zur Anpassung und Vereinfachung wesentlicher Rechtsvorschriften im Hinblick auf die politischen Ziele der Verbesserung der Finanz-, Digital-, Daten- und Medienkompetenz zu ermitteln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>betont, wie wichtig Initiativen und Inhalte zur Vermittlung von Finanzwissen sind, um auch die Auswirkungen von Investitionen, die auf Standards der sozialen Verantwortung von Unternehmen, insbesondere Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards, beruhen, auf die Realwirtschaft und ihren generellen Wert für die Gesellschaft anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>betont den potenziellen Mehrwert von im Rahmen des Programms Horizont Europa durchgeführten Projekten zu Finanzkompetenz, digitale Beeinflussung und Schutz von Kleinanlegern, was mit der Notwendigkeit in Einklang steht, Fachkräfte auf dem Gebiet der verhaltensorientierten Finanzlehre für die EU zu gewinnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, umfassende, wissenschaftlich fundierte Informationen über Kryptowährung in Initiativen zur Vermittlung von Finanzwissen zu integrieren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die Verantwortung von Finfluencern und der Digitalisierung im Hinblick auf die Stärkung der Finanzkompetenz in Europa</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>hebt die wachsende Rolle der Finfluencer als Vermittler von Finanzinformationen hervor, die häufig auf junge und bisher nicht ausreichend abgedeckte Zielgruppen abzielen; nimmt ihr Potenzial zur Verbesserung der Finanzkompetenz zur Kenntnis, erinnert jedoch daran, dass sie die geltenden Vorschriften für Werbung für Finanzprodukte und für Verbraucherschutz einhalten müssen, und stellt fest, dass ihre Verantwortung und Rechenschaftspflicht gegenüber ihrem Publikum zugenommen hat; erkennt die zunehmende Bedeutung von Finfluencern an, die für bestimmte Gruppen den wichtigste Kanal für die kommerzielle Kommunikation über Finanz- oder Investmentdienstleistungen darstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>ist sich bewusst, dass die Social-Media-Inhalte der Öffentlichkeit einen leicht zugänglichen Informationsfluss bieten, und betont, dass jede Initiative zur Stärkung der Finanzkompetenz darauf abzielen sollte, einen verantwortungsvollen und zugänglichen Wissensaustausch zu fördern, statt die Kreativität oder Reichweite der Finfluencer zu beschränken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass ein deutlicher Unterschied besteht zwischen Finfluencern, die transparent arbeiten, Interessenkonflikte erklären und Bildungsinhalte fördern, und Personen, die Finanzbildung als Vorwand nutzen, betrügerisch oder in böswilliger Absicht handeln, nicht zugelassene Produkte bewerben oder unqualifizierte Beratung leisten, unter anderem durch direkte Nachrichten an Einzelpersonen oder das Versenden von Links in Gruppenchats, um spekulative Produkte sowie Wett- oder Glücksspieldienste zu bewerben, was häufig gegen die EU-Vorschriften über irreführende Werbung und Verbraucherschutz verstößt; stellt fest, dass das das Kerngeschäft einiger solcher Finfluencer häufig darauf beruht, Aufmerksamkeit zu erregen, und dass dies zur Bewerbung von risikoreichen, spekulativen Produkten führen kann, die für Kleinanleger ungeeignet sind, weshalb ein spezifisches Vorgehen der nationalen Behörden und EU-Behörden erforderlich ist; betont daher die Notwendigkeit einer wirksamen grenzüberschreitenden Durchsetzung des EU-Rechts in diesem Bereich und unterstreicht die Rolle des Netzwerks für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz, um dies zu sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>legt der Finfluencer-Community nahe, an Finanzschulungen teilzunehmen, damit sie unabhängige Inhalte erstellen und die Richtigkeit von Informationen überprüfen können; fordert die Mitgliedstaaten auf, Schulungen für Finfluencer zu rechtlichen Pflichten und zu finanziellem Grundwissen anzubieten, die von Behörden und akkreditierten Anbietern durchgeführt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>stellt fest, dass Finanzberater zwar strengen regulatorischen Anforderungen unterliegen, Finfluencer aber de facto als Online-Finanzberater agieren können und dennoch derzeit keinem spezifischen Rechtsrahmen unterliegen, wodurch irreführenden Praktiken Tür und Tor geöffnet wird; nimmt in diesem Zusammenhang die Änderungen zur Kenntnis, die mit der vorgeschlagenen Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU, 2014/65/EU und (EU) 2016/97 in Bezug auf die Vorschriften der Union zum Schutz von Kleinanlegern (Omnibus-Richtlinie über eine Kleinanlegerstrategie) eingeführt werden sollen und die darauf abzielen, die von Finfluencern für Kleinanleger ausgehenden Risiken anzugehen, indem den Finfluencern und Finanzdienstleistungsunternehmen, die ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen, Verpflichtungen auferlegt werden; stellt jedoch fest, dass einige Finfluencer weder im Auftrag zugelassener Finanzinstitute tätig sind noch zugelassene Finanzprodukte oder Beratungsdienste anbieten und daher nicht der Beaufsichtigung durch die zuständigen Behörden unterliegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>fordert die Kommission auf, Finfluencer und Plattformen, die finanzielle Inhalte hosten, ausdrücklich in den künftigen europäischen Verhaltenskodex für private und gemeinnützige Organisationen einzubeziehen, und zwar durch ein freiwilliges Gütesiegel für regelkonforme Inhalteanbieter, um gemeinsame Mindestanforderungen in Bezug auf Transparenz, den Umgang mit Interessenkonflikten und die Qualität der bereitgestellten Informationen festzulegen; betont, wie wichtig Verpflichtungen und ethische Standards für Finfluencer sowie für die mit ihnen zusammenarbeitenden Unternehmen sind, da sie das finanzielle Wohlergehen ihres Publikums beeinflussen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>weist darauf hin, dass Finanzintermediäre gemäß dem derzeit geltenden Rechtsrahmen Bestimmungen einhalten müssen, mit denen ein hohes Maß an Anlegerschutz sichergestellt werden soll; stellt darüber hinaus fest, dass verbindliche Maßnahmen – und die damit verbundenen Investitionen –, die darauf abzielen, die fachliche Kompetenz von Finanzberatern zu verbessern, ein wesentlicher Bestandteil davon sind; nimmt zur Kenntnis, dass die Einigung über die überarbeitete Kleinanlegerstrategie eine Verpflichtung zum Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Finfluencern und Wertpapierunternehmen vorsieht, wodurch der Schutz der Kleinanleger und die Transparenz verbessert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>betont, dass ein eindeutiger und wirksamer Rechtsrahmen für die Überwachung und Kontrolle von Finfluencern durch die zuständigen nationalen Behörden, den Schutz der Verbraucher vor Falschinformationen und Interessenkonflikten und die Wahrung des Vertrauens in die Online-Finanzbildung erforderlich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>fordert die Online-Plattformen auf, die Verbraucher auf transparente Weise über die mit risikoreicheren Finanzinstrumenten verbundenen Risiken aufzuklären, beispielsweise durch Risikohinweise, und „Know-your-promotion“-Tools einzuführen, um kommerzielle Inhalte zu kennzeichnen; empfiehlt die Einführung schneller und wirksamer Aufklärungsinstrumente in Übereinstimmung mit den Kompetenzrahmen der EU und der OECD, die in gesponserte Inhalte eingebettet werden und auf vertrauenswürdige öffentliche Ressourcen hinweisen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>unterstreicht, wie wichtig in Bezug auf kommerzielle Online-Kommunikation die effektive Überwachung und Durchsetzung des EU-Rechtsrahmens, insbesondere des Gesetzes über digitale Dienste und der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, ist, wenn es darum geht, das Wohlergehen der Verbraucher zu schützen und das Risiko finanzieller Schäden im Zusammenhang mit Online-Aktivitäten zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>fordert die Plattformen auf, weiterhin herausragende und seriöse Bildungsangebote auf dem Gebiet der Finanzkompetenz zu fördern, und bekräftigt die wichtige Verantwortung der Plattformen bei der Identifizierung und Minderung von Risiken durch irreführende Inhalte und Online-Betrug, unter anderem durch die Einführung innovativer Funktionen im Bereich der Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation, Lösungen für Risikowarnungen und beschleunigte Melde- und Abhilfeverfahren gegen illegale oder eindeutig schädliche Inhalte; weist darauf hin, wie wichtig es ist, einen Regulierungsrahmen beizubehalten, der flexibel bleibt und in der Lage ist, aufkommende Trends auf den Finanzmärkten zu berücksichtigen, wodurch sichergestellt wird, dass die Regulierungsansätze mit den realen Entwicklungen Schritt halten, auch im Zusammenhang mit sozialen Medien und Finfluencern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>fordert die Plattformen nachdrücklich auf, die Identifizierung von Inhalten zu verfeinern, die Pyramidensystemen oder sonstigen potenziell irreführenden Praktiken, die sich an unerfahrene Kleinanleger richten, Vorschub leisten könnten, und den Umgang mit solchen Inhalten zu optimieren; betont, dass es eines schnellen und zwingenden Eingreifens der Plattformen bedarf, wenn es darum geht, irreführende oder betrügerische Inhalte zu entfernen, und dass dies mit eindeutigen Konsequenzen für die an solchen Aktivitäten beteiligten Influencer einhergehen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>betont, dass Bildungsprogramme für Finfluencer erforderlich sind, um sicherzustellen, dass sie die anwendbaren Rechtsvorschriften, ethischen Standards, Transparenz- und Offenlegungspflichten und die Notwendigkeit, sowohl den Nutzen als auch die Risiken der von ihnen beworbenen Produkte und Dienstleistungen klar und ausgewogen zu kommunizieren, vollständig verstehen; fordert zudem die Mitgliedstaaten auf, an Influencer gerichtete Schulungen zu den Rechtsvorschriften und ethischen Standards zu fördern, die diese bei der Bewerbung von Finanzprodukten befolgen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>hebt die gesellschaftliche Verantwortung von Finfluencern in Anbetracht ihrer Fähigkeit, ihre Reichweite auf neue Publikumskreise zu erweitern und ihren Beitrag zur Verbesserung der Finanzkompetenz hervor; fordert diese Online-Akteure daher auf, zur Festlegung einer europäischen Strategie zur Förderung der Finanzkompetenz beizutragen und an Veranstaltungen und Initiativen teilzunehmen, die von der Kommission oder den Mitgliedstaaten gefördert werden, wobei höchste Standards in Bezug auf Unabhängigkeit und Transparenz einzuhalten und Vorschriften für eine unvoreingenommene Finanzwerbung zu befolgen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>erklärt sich bereit, bei der Bewertung des Mehrwerts der EU-Leitlinien zur Kommunikation von Finfluencern mitzuwirken, da die Werbung für riskante Produkte und ungeprüfte oder irreführende Ratschläge, wie sie von einigen Akteuren ohne angemessene Rechenschaftspflicht verbreitet werden, negative Auswirkungen haben können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>weist darauf hin, dass Finfluencer, die in den sozialen Medien eine Meinung in Bezug auf den Wert oder den Preis eines Finanzinstruments teilen oder eine Anlagestrategie empfehlen – und sei es nur zu Bildungszwecken –, möglicherweise eine Anlageempfehlung veröffentlichen, die in den Anwendungsbereich der Marktmissbrauchsverordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/596/oj).</FIELD></FOOTNOTE> fällt; stellt fest, dass manche öffentliche Postings in sozialen Medien Risiken im Zusammenhang mit Marktmissbrauch bergen können, d. h. Marktmanipulation, Insiderhandel oder die unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen<FOOTNOTE><FIELD> Warning „For people posting Investment Recommendation on social media“ [Warnung an Personen, die Anlageempfehlungen in sozialen Medien abgeben], Mitteilung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde vom 6. Februar 2024.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>fordert die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, praktische Leitlinien dazu herauszugeben, wann Postings in den sozialen Medien gemäß den EU-Marktmissbrauchsvorschriften als Anlageempfehlungen gelten, und die Offenlegungspflichten zu präzisieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>nimmt die zunehmende Nutzung von KI-generierten Finanzinhalten zur Kenntnis und fordert im Einklang mit der Verordnung über künstliche Intelligenz<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024) ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und sektoralen Leitlinien zum Einsatz von KI bei Wertpapierdienstleistungen für Kleinanleger die Festlegung von Standards für die Offenlegung von KI-generierten Inhalten und die Markierung durch Wasserzeichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>fordert die Kommission auf, die EU-Vorschriften für den digitalen Bereich, insbesondere das Gesetz über digitale Dienste, vollständig durchzusetzen, um sicherzustellen, dass Online-Plattformen ihrer Verantwortung zur Minderung von Risiken vollständig nachkommen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Online-Betrug und Finanzbetrugsmaschen, einschließlich KI-generierter Deepfakes, zu schützen; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Europäischen Aufsichtsbehörden ferner auf, ihre Überwachungs- und Früherkennungskapazitäten zu stärken, auch mithilfe des Einsatzes moderner Analyseinstrumente, um die Anleger besser zu schützen und das Vertrauen in den Finanzmarkt zu stärken, da das Vertrauen der Öffentlichkeit für die Herausbildung von Finanzkompetenz und die Mobilisierung privater Investitionen von entscheidender Bedeutung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste verpflichtet sind, Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz zu ergreifen und der Kommission darüber Bericht zu erstatten; fordert die nationalen Medienaufsichtsbehörden auf, Themen im Zusammenhang mit Finanzkompetenz und Finfluencern in ihre Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz einzubeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>fordert das Europäische Gremium für Mediendienste sowie das Europäische Gremium für digitale Dienste auf, weitere Leitlinien für mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen und medialen Kompetenz, auch in Bezug auf Finfluencer, bereitzustellen und kontinuierlich koordinierte Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko zu minimieren, dass Nutzer Opfer von Finanzbetrug oder Schleichwerbung im Zusammenhang mit Finanz- oder Anlagedienstleistungen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>schlägt vor, dass die Kommission einen paneuropäischen Gipfel unter Beteiligung von Finfluencern, Finanzdienstleistern, Fintech-Vertretern, Verbrauchervertretern und Aufsichtsbehörden organisiert, um bewährte Vorgehensweisen zur Verbesserung der Online-Finanzkompetenz zu erörtern und geeignete, verhältnismäßige Ansätze (wie Selbstregulierung oder freiwillige Standards) zu prüfen, um die Richtigkeit von Online-Finanzinhalten sicherzustellen; empfiehlt die Teilnahme von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Gewerkschaften, Verbraucherverbänden, Pädagogen und institutionellen Interessenträgern an dem vorgeschlagenen Gipfel;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>fordert die Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, gemeinsam mit Finfluencern informative, faktenbasierte, verantwortungsbewusste, ansprechende und gezielte Medienkampagnen über die Möglichkeiten der Teilhabe von Privatkunden an den Finanzmärkten zu erarbeiten, um die Finanzkompetenz auf attraktive Weise zu verbessern und eine Investitionskultur in der EU zu schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>betont, dass die Nutzung von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz einen erheblichen Mehrwert in Richtung verbesserter Sichtbarkeit von Investitionsmöglichkeiten, Wettbewerb und Transparenz bringen kann, indem unter anderem Finanzkompetenzinstrumente, Gebühren- und Produktvergleiche und personalisierte Renditebewertungen auf der Grundlage von Echtzeit-Marktdaten bereitgestellt werden;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>