<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0157</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Möglichkeiten zur Sicherung einer nachhaltigen Zukunft für den Nutzviehsektor in der EU angesichts der Notwendigkeit, für Ernährungssicherheit, die Widerstandsfähigkeit der Landwirte und die Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit Tierseuchen zu sorgen</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0088/2026 - Berichterstatter: Carlo Fidanza)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 30. April 2026 zu Möglichkeiten zur Sicherung einer nachhaltigen Zukunft für den Nutzviehsektor in der EU angesichts der Notwendigkeit, für Ernährungssicherheit, die Widerstandsfähigkeit der Landwirte und die Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit Tierseuchen zu sorgen (2025/2053(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 38 und 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), in denen die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und ihre Ziele festgelegt werden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2115/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 187, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2116/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/2117 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 262, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2117/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1468 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116 in Bezug auf Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl, Änderungen der GAP-Strategiepläne, Überprüfung der GAP-Strategiepläne und Ausnahmen von Kontrollen und Sanktionen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1468, 24.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1468/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/3012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Schaffung eines Unionsrahmens für die Zertifizierung von dauerhaften CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Entnahmen, kohlenstoffspeichernder Landbewirtschaftung und der CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Speicherung in Produkten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/3012, 6.12.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/3012/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2025 mit dem Titel „Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung. Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten“ (COM(2025)0075),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Abschlussbericht über den strategischen Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU mit dem Titel „A shared prospect for farming and food in Europe“ (Eine gemeinsame Perspektive für Landwirtschaft und Ernährung in Europa), veröffentlicht am 4. September 2024<FOOTNOTE><FIELD> Strategischer Dialog zur Zukunft der EU-Landwirtschaft, https://agriculture.ec.europa.eu/document/download/171329ff-0f50-4fa5-946f-aea11032172e_de?filename=strategic-dialogue-report-2024_de.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/429/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2002 der Kommission vom 7. Dezember 2020 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Meldung gelisteter Seuchen innerhalb der Union und die Berichterstattung über gelistete Seuchen innerhalb der Union, in Bezug auf Formate und Verfahren für die Vorlage von Überwachungsprogrammen in der Union und von Tilgungsprogrammen und die Berichterstattung darüber sowie für Anträge auf Anerkennung des Status „seuchenfrei“ sowie in Bezug auf das elektronische Informationssystem<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 412 vom 8.12.2020, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2020/2002/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status „seuchenfrei“ in Bezug auf bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 174 vom 3.6.2020, S. 211, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2020/689/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/1069/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern und zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 92/117/EWG des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 325 vom 12.12.2003, S. 31, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2003/99/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 174 vom 3.6.2020, S. 64, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2020/687/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 221 vom 8.8.1998, S. 23, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1998/58/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 3 vom 5.1.2005, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2005/1/oj.</FIELD></FOOTNOTE> sowie auf die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 303 vom 18.11.2009, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/1099/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 4 vom 7.1.2019, S. 43, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/6/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 13. Juni 2023 zur Intensivierung der EU-Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenz im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ (2023/C 220/01)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 220 vom 22.6.2023, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1729 der Kommission vom 17. November 2020 zur Überwachung und Meldung von antimikrobieller Resistenz bei zoonotischen und kommensalen Bakterien und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses 2013/652/EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 387 vom 19.11.2020, S. 8, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2020/1729/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 11. September 2015 veröffentlichte Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Leitlinien für die umsichtige Verwendung von antimikrobiellen Mitteln in der Veterinärmedizin“ (2015/C 299/04)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 299 vom 11.9.2015, S. 7.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlungen des belgischen Ratsvorsitzes im Anschluss an die Ministerkonferenz zu Tierseuchen vom 24. Januar 2024, in denen es heißt, dass Biosicherheit und Impfungen zu den Säulen alternativer Strategien zur Massenschlachtung bei der Bekämpfung infektiöser Epidemien in landwirtschaftlichen Betrieben werden sollten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. November 2011 zum Aktionsplan gegen die steigende Gefahr der Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe (COM(2011)0748),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Oktober 2023 zum Generationenwechsel in landwirtschaftlichen Betrieben der Zukunft in der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/2658, 29.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/2658/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Juni 2023 zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit und langfristigen Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft in der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/483, 23.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/483/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2022 zum Thema „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 177 vom 17.5.2023, S. 35.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. November 2022 zum Schutz der Viehwirtschaft und der Großraubtiere in Europa<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 167 vom 11.5.2023, S. 77.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2022 zum Umsetzungsbericht über das Wohlergehen landwirtschaftlicher Nutztiere<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 342 vom 6.9.2022, S. 45.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 20. Januar 2022 an den Rat und die Kommission nach der Prüfung von behaupteten Verstößen gegen das Unionsrecht und Missständen bei dessen Anwendung im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren beim Transport innerhalb und außerhalb der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 336 vom 2.9.2022, S. 20.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den endgültigen Bericht seines Untersuchungsausschusses vom 14. Dezember 2021 über den Schutz von Tieren beim Transport zu der Untersuchung von angeblichen Verstößen gegen das Unionsrecht und Missständen bei dessen Anwendung im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren beim Transport innerhalb und außerhalb der Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Februar 2021 zu dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 465 vom 17.11.2021, S. 11.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Oktober 2023 zur Europäischen Eiweißstrategie<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/2657, 29.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/2657/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Normen der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH), die im Gesundheitskodex für Landtiere festgelegt sind,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Welternährungsorganisation (FAO) mit dem Titel „Contribution of terrestrial animal source food to healthy diets for improved nutrition and health outcomes – An evidence and policy overview on the state of knowledge and gaps“ (Beitrag von aus Landtieren gewonnenen Lebensmitteln zu einer gesunden Ernährung und einer besseren Gesundheit – Ein Überblick über Tatsachen und politische Maßnahmen zum Wissensstand und zu Lücken),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die im Mai 2025 angenommene Entschließung Nr. 29 der WOAH mit dem Titel „Veterinary Vaccines and Vaccination: from science to action – reflections for change“ (Von der Wissenschaft zum Handeln – Überlegungen zum Wandel),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 8. Dezember 2021 angenommenen Informationsbericht des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) mit dem Titel „Benefits of extensive livestock farming and organic fertilizers in the context of the European Green Deal“ (Vorteile der extensiven Tierhaltung und organischer Düngemittel im Rahmen des europäischen Grünen Deals),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A10-0088/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass der Nutzviehsektor seit Langem eine wesentliche Säule der Landwirtschaft in der EU ist, insbesondere in ländlichen Gebieten, und einen erheblichen und einzigartigen Beitrag zu einem wesentlichen Teil der Wirtschaft der EU leistet; in der Erwägung, dass sich der Wert der tierischen Erzeugung und der tierischen Erzeugnisse im Jahr 2023 auf 214,3 Mrd. EUR belief, was 40 % der gesamten landwirtschaftlichen Erzeugung der EU in diesem Jahr entspricht, und in der Erwägung, dass die Rentabilität und Nachhaltigkeit der pflanzlichen Erzeugung von einer widerstandsfähigen tierischen Erzeugung abhängt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Wertschöpfungskette der Tierhaltung lang und komplex ist und viele Akteure daran beteiligt sind, von den Sektoren Zucht, Futtermittel und Tiergesundheit bis hin zu den Landwirten und der Verarbeitungsindustrie im Zusammenhang mit der Tierproduktion (Milch- und Fleischverarbeitung, Tierfutter, tierische Nebenprodukte), und für die EU in Bezug auf Innovation, Umsatz und Beschäftigung von entscheidender Bedeutung ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass faire Preise für tierische Erzeugnisse und regionale Wertschöpfungsketten das Einkommen von Landwirten sichern können; in der Erwägung, dass an der Wertschöpfungskette der Tierproduktion eine Vielzahl von Akteuren beteiligt sind, von den vor der Ernte liegenden Sektoren wie Zucht, Futtermittel und Tiergesundheit bis hin zu den Landwirten und der nach der Ernte tätigen Lebensmittelverarbeitungsindustrie, und dass sie angesichts der ständigen menschlichen Beteiligung am Produktionsprozess eine zentrale Wertschöpfungskette in der EU in Bezug auf Umsatz und Beschäftigung ist und erheblich zur Ernährungssicherheit und -souveränität der EU sowie zur Autonomie der EU für Eiweiß beiträgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass lokale Schlachthausstrukturen maßgeblich zur regionalen Wertschöpfung beitragen, Lieferketten verkürzen und Emissionen durch den Transport von Fleischprodukten reduzieren können, da regionale Schlachthöfe den spezifischen Marktanforderungen der einzelnen Regionen besser gerecht werden und eine nachfrageorientierte Produktion fördern können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Tierhaltung für viele europäische Regionen von entscheidender Bedeutung ist, von denen die meisten von Entvölkerung bedroht sind; in der Erwägung, dass 58 % der europäischen landwirtschaftlichen Betriebe Tiere halten; in der Erwägung, dass gemischte und spezialisierte Tierhaltungsbetriebe 40,9 % der europäischen landwirtschaftlichen Betriebe ausmachen und dass in den europäischen Tierhaltungsbetrieben etwa vier Millionen Menschen (entlohnt und nicht entlohnt) beschäftigt sind; in der Erwägung, dass in den letzten 20 Jahren die Zahl der Landwirte in der EU um 37 % zurückgegangen ist und sich die Einkommen der Landwirte um 12 % pro Hektar verringert haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass in vielen Regionen der EU, wie Berggebieten, Binnengebieten und ländlichen Gebieten sowie mehreren Gebieten in äußerster Randlage, die Viehhaltung die einzige rentable Wirtschaftstätigkeit ist und eine grundlegende Rolle bei der Bindung der Bevölkerung an das Gebiet, der Erhaltung der biologischen Vielfalt, der Erhaltung traditioneller Landschaften und der Förderung anderer lokaler Wirtschaftstätigkeiten spielt; in der Erwägung, dass die Mittelzuweisungen für das Programm zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI) angepasst werden müssen, um der inflationsbedingten Abwertung Rechnung zu tragen, damit es seiner Aufgabe der Unterstützung von Landwirten und Viehzüchtern gerecht werden kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass der gesamte Tierhaltungssektor durch die Bindung von Kohlenstoff, die Regulierung der Wasserströme und die Verbesserung der Wasserqualität, den Schutz der biologischen Vielfalt, die Verhinderung von Waldbränden, die Bindung der Bevölkerung an die ländlichen Gebiete und die Erhaltung diversifizierter und offener Landschaften, insbesondere in benachteiligten Berggebieten, Klima- und Umweltvorteile bietet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass monogastrische Tierarten wie Schweine und Geflügel aufgrund ihrer effizienten Futterverwertung weniger Treibhausgasemissionen verursachen und durch die Verwendung von Produkten aus Abfallströmen in ihrem Futter einen weiteren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten können, während ihr Dung als natürlicher Dünger für die pflanzliche Erzeugung dient; in der Erwägung, dass die Klimaeffizienz mehrerer europäischer Tierhaltungsmodelle in Bezug auf Genetik, Technologie, Innovation und Wissen von entscheidender Bedeutung für die weltweite Erzeugung und ihre Nachhaltigkeit ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU nach China, aber vor den Vereinigten Staaten der zweitgrößte Fleischproduzent der Welt ist und dass die Tierhaltungssysteme der EU erheblich zur Wirtschaft, zum Handel und zu den damit verbundenen Arbeitsplätzen in der EU beitragen und weltweit führende Standards in den Bereichen Tierschutz, Effizienz und Nachhaltigkeit wahren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass Schweinefleisch und Geflügelfleisch einen erheblichen Anteil des in der EU erzeugten Fleisches ausmachen, das eine Schlüsselrolle bei der Gewährleistung der Ernährungssicherheit, der Bereitstellung erschwinglicher Produkte für die europäischen Verbraucher und der Erhaltung der Existenzgrundlage vieler Landwirte spielt; in der Erwägung, dass die Verbesserung der Nachhaltigkeit konventioneller Systeme erhebliche Verbesserungen der Nachhaltigkeit ermöglichen wird, was einer breiten Verbraucherbasis, einschließlich Verbrauchern mit niedrigerem Einkommen, zugutekommen und sicherstellen wird, dass tierisches Eiweiß erschwinglich und für alle EU-Bürgerinnen und Bürger zugänglich bleibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass es in der EU 2023 133 Millionen Schweine, 74 Millionen Rinder, 58 Millionen Schafe, 11 Millionen Ziegen und schätzungsweise 1,63 Milliarden Geflügel gab;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU 2023 40,7 Millionen Tonnen Fleisch produziert hat, bestehend aus Schweinefleisch (50 %), Geflügel (32 %), Rindfleisch (15 %) sowie Schaf- und Ziegenfleisch (1 %);</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU mit einem Anteil von über 20 % am weltweiten Milchangebot der weltweit größte Erzeuger von Kuhmilch ist und eine führende Position im internationalen Milchhandel einnimmt, mit 30 % der weltweiten Milchausfuhren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Nettoausfuhren tierischer Erzeugnisse in der EU seit 2000 mehr als verdreifacht haben und 2024 (ohne innergemeinschaftlichen Handel) 37,8 Mrd. EUR erreicht haben, wobei die weltweite Nachfrage nach Fleisch, Milcherzeugnissen und Eiern nach den jüngsten Szenarien der FAO bis 2050 voraussichtlich um 25 bis 50 % steigen wird<FOOTNOTE><FIELD> FAO, „The future of food and agriculture – Alternative pathways to 2050“ (Die Zukunft von Ernährung und Landwirtschaft – Alternative Wege bis 2050), https://www.fao.org/global-perspectives-studies/resources/detail/en/c/1157074/.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass im Jahr 2023 in die EU fast 900 000 Tonnen Geflügelfleisch, mehr als 340 000 Tonnen Rindfleisch und rund 150 000 Tonnen Schaffleisch eingeführt wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass Erzeugnisse tierischen Ursprungs mit geografischen Angaben fast 20 % aller geografischen Angaben der EU ausmachen und einen erheblichen Mehrwert für die Wirtschaft des ländlichen Raums darstellen, was nicht nur ihre wirtschaftliche Bedeutung, sondern auch den kulturellen Wert des kulinarischen Erbes der EU widerspiegelt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die nichtpreisliche Wettbewerbsfähigkeit, einschließlich hoher Standards in Verbindung mit Produktsicherheit, Rückverfolgbarkeit und Qualität, ein zentrales Merkmal der Viehwirtschaft in der EU ist, was im Vergleich zu den Handelspartnern der EU zu höheren Kosten und Produktpreisen führt; in der Erwägung, dass die Aufrechterhaltung dieser hohen Umwelt-, Lebensmittelsicherheits- und Tierschutzstandards der EU die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Tierhaltungssektors der EU beeinträchtigt und daher bei der Aushandlung und dem Abschluss von Handelsabkommen besonders berücksichtigt werden muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass die Viehzüchter mit einem legislativen Aufwand konfrontiert sind, da die Einhaltung der Vorschriften Kosten verursacht und ständige Änderungen der Rechtsvorschriften zu Unsicherheit führen, wenn es darum geht, kostspielige Investitionen zu tätigen; in der Erwägung, dass ein stabiler Rechtsrahmen eine wesentliche Garantie für die europäischen Landwirte in Bezug auf ihre Fähigkeit der Voraussagbarkeit sowie ihre Aufgabe der Erhaltung und Steigerung ihres Erzeugungspotenzials darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU-Agrarförderungspolitik eine Schlüsselrolle dabei spielt, die Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit hochwertiger europäischer Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, einschließlich tierischer Erzeugnisse, im Binnenmarkt und auf internationaler Ebene zu erhöhen; in der Erwägung, dass diese Politik und die dadurch geförderten Exporte in Schlüsselmärkte ein wichtiger Motor für die Steigerung der Einkommen der Landwirte sind und es ihnen ermöglichen, weiter in die Modernisierung ihrer Betriebe zu investieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zahl der landwirtschaftlichen Nutztiere, die Betriebs- und Bestandsgröße, der Grad der sektoralen Spezialisierung, die Produktionsintensität, gemessen an der Anzahl der Großvieheinheiten pro Hektar, und der Anteil von Grünland an der landwirtschaftlich genutzten Fläche von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat und innerhalb der Mitgliedstaaten von Region zu Region sehr unterschiedlich sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass die Tierhaltung, insbesondere kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe, derzeit mit mehreren wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen konfrontiert ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass der Viehbestand in den letzten zehn Jahren zurückgegangen ist, wobei Eurostat-Statistiken für den Zeitraum 2014-2024 einen Rückgang um 8,1 % bei Schweinen, 8,7 % bei Rindern, insbesondere in den letzten vier Jahren, 9,4 % bei Schafen und 16,3 % bei Ziegen zeigen; in der Erwägung, dass die einzige Ausnahme der Geflügelsektor ist, in dem die Populationen zugenommen haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Vision für die Landwirtschaft und Ernährung die Notwendigkeit einer langfristigen Vision für den Tierhaltungssektor betont und einen Arbeitsbereich zum Thema Tierhaltung eingerichtet hat, in dem politische Wege für einen wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Tierhaltungssektor in der EU untersucht werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass tierische Erzeugnisse – sofern sie im Einklang mit den Leilinien der Weltgesundheitsorganisation konsumiert werden – zu einer ausgewogenen und nahrhaften Ernährung beitragen, indem sie eine stabile Quelle für lebenswichtige Nährstoffe wie hochwertige Proteine, Vitamine und Mineralstoffe bieten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass der weltweite Verzehr von tierischem Eiweiß in den nächsten 30 Jahren voraussichtlich zunehmen wird, was in Verbindung mit einem Anstieg der Weltbevölkerung zu einem erheblichen Anstieg des Nachfragelevels führen wird; in der Erwägung, dass die Tierhaltung in der EU als wichtige Quelle hochwertigen, lokal erzeugten Proteins als strategische Säule zur Verbesserung der Autonomie der EU für Eiweiß anerkannt werden sollte, die zur wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit, zur strategischen Autonomie und zur sozialen Verantwortung beiträgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dass die EU, die in Bezug auf die Treibhausgasemissionen zu den effizientesten Erzeugern von tierischem Eiweiß gehört, ihre Fähigkeit zur nachhaltigen Erzeugung von tierischem Eiweiß bewahrt, da ein Rückgang der heimischen Produktion oder eine Verlagerung der Produktion in Regionen mit weniger effizienten Systemen wahrscheinlich zu höheren weltweiten Treibhausgasemissionen führen würde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU nach Angaben der Kommission bei Rohproteinquellen nur zu 75 % autark ist und bei mehr als 70 % ihres Bedarfs an pflanzlichem Eiweiß wie Sojabohnenmehl und anderen Ölsaatenerzeugnissen nach wie vor von Einfuhren abhängig ist, wodurch der europäische Agrarsektor erheblichen Anfälligkeiten ausgesetzt ist, darunter geopolitische Instabilität, Handelsbeschränkungen und Störungen in der Lieferkette;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zahl der Viehhalter in der EU aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten, insbesondere in Verbindung mit begrenzter Rentabilität, sowie aufgrund der mangelnden Attraktivität des Sektors, der Herausforderungen durch die Ausbreitung von durch Vektoren übertragenen Krankheiten und anderen Tierseuchen und des unzureichenden Generationswechsels rapide abnimmt; in der Erwägung, dass die EU mit einem gravierenden Mangel an auf Nutztiere spezialisierten Tierärzten konfrontiert ist; in der Erwägung, dass die Aufgabe der Tierhaltung durch Landwirte oft auch mit der Konzentration der Produktion auf Großbetriebe und dem Druck nicht in der Landwirtschaft tätiger Nachbarn und deren Protesten gegen die mit der Tierhaltung und der landwirtschaftlichen Erzeugung verbundenen „Belästigungen“ wie Gerüche, Lärm und Staub zusammenhängt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass es in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung ist, die Attraktivität des Sektors durch Einkommensbeihilfen, Abbau von Bürokratie, gezielte Anreize und verbesserte Lebensbedingungen in ländlichen Gebieten zu erhöhen, um sicherzustellen, dass die Tierhaltung zukunftsfähig ist und der territoriale Zusammenhalt in der Europäischen Union gewahrt bleibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass eine der größten Herausforderungen für den europäischen Tierhaltungssektor die mangelnde Inklusion junger Menschen und neuer Landwirte sowie der Arbeitskräftemangel sind; in der Erwägung, dass deshalb die Einrichtung und die Übernahme von Betrieben erleichtert werden müssen, indem gezielte Beihilfen für die Einrichtung von Betrieben angeboten werden und die Überschuldung der Landwirte bekämpft wird; in der Erwägung, dass das Einkommen aus der Landwirtschaft nicht ausreicht, um qualifizierte Arbeitskräfte für den Sektor zu gewinnen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AE.</NO.P>in der Erwägung, dass mehr Frauen im Tierhaltungssektor der EU arbeiten als je zuvor und ihre aktive Beteiligung unterstützt und gefördert werden sollte und ihre Leistungen besser anerkannt werden sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AF.</NO.P>in der Erwägung, dass Agrar- und Lebensmittelgenossenschaften Unternehmen sind, die von Tierhaltern gegründet werden, die beschließen, für eine gemeinsame Vermarktung ihre Kräfte zu bündeln, wobei sie gemeinsame Investitionen tätigen, die einen Mehrwert für die Mitglieder schaffen, Dienstleistungen anbieten und Mittel bereitstellen, die andernfalls sehr schwer zu erhalten wären;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AG.</NO.P>in der Erwägung, dass der Anteil der Direktzahlungen und der Gesamtsubventionen, einschließlich der Investitionsförderung, einen erheblichen Teil des landwirtschaftlichen Nettoeinkommens für die Tierhaltung und die gemischte Landwirtschaft ausmacht, was ihre wesentliche Rolle unterstreicht; in der Erwägung, dass die Unterstützung im Rahmen der GAP nicht ausreicht, um den Rückgang der Produktion und der Zahl der Landwirte aufzuhalten und junge Menschen für die Tierhaltung zu gewinnen, und dass es daher wichtig ist, das Einkommen der Landwirte, das sich sowohl aus der Marktstützung als auch aus der öffentlichen Unterstützung ergibt, durch Diversifizierung, z. B. Agrotourismus, und Risikomanagementinstrumente zu ergänzen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit, Rentabilität und langfristige Widerstandsfähigkeit zu steigern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AH.</NO.P>in der Erwägung, dass der Preis zwar weiterhin der wichtigste Faktor bei Kaufentscheidungen ist, Nachhaltigkeits- und Gesundheitsaspekte jedoch voraussichtlich eine größere Rolle spielen werden, was sich auf die Produktionsmodelle und Konsumgewohnheiten bei Fleisch- und Milchprodukten in der EU auswirken wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AI.</NO.P>in der Erwägung, dass der Tierschutz von entscheidender Bedeutung für die Zukunft der Tierhaltung ist, die sich weiterentwickeln muss, um die Lebensbedingungen von Nutztieren zu verbessern; in der Erwägung, dass die Erwartungen der Verbraucher in Bezug auf den Tierschutz und eine Änderung der Haltung gegenüber eng begrenzten Haltungssystemen Anreize bieten sollten, die Investitionen zu erhöhen, die erforderlich sind, um den Tieren bessere Umgebungen und Bedingungen zu bieten, sofern alle zusätzlichen Anforderungen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und mit einer angemessenen Entschädigung für die entstandenen zusätzlichen Kosten und geeigneten wirtschaftlichen Anreizen einhergehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AJ.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU über die ambitioniertesten Tierschutzstandards der Welt verfügt, was ihr Engagement für eine stärker ethikbasierte und nachhaltigere Erzeugung widerspiegelt; in der Erwägung, dass das Konzept des Tierschutzes jeweils entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten der Produktionssysteme und den agroklimatischen, sozioökonomischen und territorialen Bedingungen der Mitgliedstaaten und Regionen, die sehr unterschiedlich sein können, aufzufassen und anzuwenden ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AK.</NO.P>in der Erwägung, dass Forderungen, die Auswirkungen der Tierhaltung auf die Umwelt, insbesondere die Treibhausgasemissionen, abzumildern, den Tierschutz zu verbessern und zu einer weniger intensiven Produktion überzugehen, nicht zu einer Verringerung der Lebensmittelproduktion führen sollten und ein stabiles Produktionsniveau und ein gutes Einkommen für die Landwirte sicherstellen sollten, da der erwartete weltweite Anstieg des Verbrauchs von tierischem Eiweiß eine Gelegenheit für die EU darstellt, sich als weltweit führende Akteurin in der klima- und tierfreundlichen Landwirtschaft zu positionieren, indem sie Wissen, Technologien und bewährte Verfahren an Partnerländer weitergibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AL.</NO.P>in der Erwägung, dass die Tierhaltung, vor allem die Haltung von Wiederkäuern, die einzige Möglichkeit ist, einige landwirtschaftliche Flächen, insbesondere Dauergrünland, für die Lebensmittelproduktion zu nutzen und die Ernährungssicherheit zu verbessern; in der Erwägung, dass der Übergang der EU zu nachhaltigen Agrarmodellen Forschung, Innovation, Investitionen und Beschäftigung sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU vorantreiben wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AM.</NO.P>in der Erwägung, dass es äußerst wichtig ist, die Kreislaufwirtschaft besser in die aufkommende Bioökonomie einzubinden, den Einsatz von Rohstoffen und Sekundärprodukten zur Gewinnung von Nebenprodukten zu optimieren und erneuerbare Energiequellen wie Biogas zu nutzen sowie die Energieautonomie der EU zu stärken; in der Erwägung, dass diese Maßnahmen – die nicht zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand auf Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe führen sollten – zusätzliche Einkommensquellen für die Landwirte generieren und neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AN.</NO.P>in der Erwägung, dass die Tierhaltung ein wesentlicher Bestandteil der Kreislaufwirtschaft ist und der Ernährungssicherheit, der Energiewende und dem ökologischen Wandel in Europa dient; in der Erwägung, dass die europäischen Tierhaltungssysteme, die in hohem Maße von Düngemittel- und Futtermitteleinfuhren aus Drittländern abhängig sind, Anreize bekommen müssen, dank deren sie im Einklang mit der Bioökonomie-Strategie der EU eine ergänzende Palette von Produkten und Dienstleistungen bereitstellen können, die zusätzliches Einkommen für die Landwirte bedeuten, darunter die Erzeugung erneuerbarer Energie beispielsweise aus Biogas und Biomethan, wertvolle und organische Düngemittel, Ökosystemleistungen durch die Tierhaltung und Rohstoffe für den Wirtschaftszweig im weiteren Sinne, ohne dabei das vorrangige Ziel der Fleischerzeugung zu gefährden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AO.</NO.P>in der Erwägung, dass die Vielfalt der europäischen landwirtschaftlichen Systeme ein strategischer Vorteil ist und enormes Potenzial für die Energiewende und den ökologischen Wandel in der EU birgt; in der Erwägung, dass die Tierhaltung eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung der Klimaziele der EU und der Dekarbonisierung des europäischen Energiemix spielen kann, insbesondere durch die Nutzung von Abwässern aus der Tierhaltung;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AP.</NO.P>in der Erwägung, dass der von landwirtschaftlichen Betrieben produzierte Dung zur Fruchtbarkeit der Böden beiträgt, da er diese mit organischem Material und wichtigen Nährstoffen versorgt, und er in Anlagen zur Methanisierung – mitunter auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebs – in Biogas umgewandelt werden, fossile Energiequellen ersetzen und die Abhängigkeit von diesen verringern kann, und die EU somit weniger auf importierte Düngemittel aus Nicht-EU-Ländern angewiesen ist; in der Erwägung, dass bei dem Prozess der Methanisierung als Nebenprodukt der Erzeugung erneuerbarer Energie auch Gärrückstand entsteht, den die Landwirte als natürlichen Dünger verwenden und aus dem RENURE-Produkte gewonnen werden können – wobei all das die Kreislaufwirtschaft im Tierhaltungssektor fördert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AQ.</NO.P>in der Erwägung, dass angesichts eines sich wandelnden Konsumverhaltens vor dem Hintergrund einer schwierigen Marktlage rasch gehandelt werden muss, um den Schutz von für Lebensmittel tierischen Ursprungs verwendeten Bezeichnungen auf EU-Ebene sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AR.</NO.P>in der Erwägung, dass in vielen Teilen Europas manche großen Raubtiere, insbesondere Wölfe und Bären, ihr Verbreitungsgebiet ausweiten bzw. Gebiete neu besiedeln, was sie in Konflikt mit menschlichen Aktivitäten bringt, vor allem mit der extensiven Weidehaltung von Schafen und Rindern; in der Erwägung, dass Viehhirten und anderen Nutztierhaltern aufgrund von Angriffen auf ihre Herden durch Raubtiere erhebliche Kosten entstehen, wie beispielsweise Kosten für Präventivmaßnahmen, Ersatz getöteter Tiere, zusätzliche tierärztliche Versorgung und Verluste infolge von Fehlgeburten; in der Erwägung, dass große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen bestehen, wenn es um Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirte – die in einigen Fällen vollkommen fehlen – und um öffentliche Mittel für Ausgleichs- und Anpassungsmaßnahmen geht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AS.</NO.P>in der Erwägung, dass Tierseuchen, insbesondere übertragbare Krankheiten und solche, die auf den Menschen übertragbar sind („Zoonosen“), schwerwiegende soziale, wirtschaftliche und ökologische Schäden verursachen und in einigen Fällen die menschliche Gesundheit gefährden können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AT.</NO.P>in der Erwägung, dass in den Schlachthöfen alle Stränge der Erzeugerkette zusammenlaufen und regionale Schlachthofstrukturen daher positiv zu Nachverfolgbarkeit, Seuchenprävention und Tierwohl beitragen können; in der Erwägung, dass die Einrichtung und der Ausbau von Schlachthöfen daher durch die GAP und mit anderen Mitteln unterstützt werden müssen, um die lokale Wirtschaft anzukurbeln, Arbeitsplätze zu schaffen und kurze Lieferketten zu fördern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AU.</NO.P>in der Erwägung, dass der Klimawandel das Auftreten neuer Tierseuchen und die Prävalenz bestehender Krankheiten sowie deren geografische Verteilung wahrscheinlich beeinflussen wird, insbesondere hinsichtlich vektorübertragener Krankheiten wie der Blauzungenkrankheit und dem West-Nil-Virus, wodurch die Notwendigkeit vorausschauender veterinärmedizinischer Strategien deutlich wird; in der Erwägung, dass diese Situation durch den Mangel an Tierärzten verschärft wird, was sich auf die präventive tierärztliche Versorgung, die Früherkennung und die rasche Bekämpfung von Krankheiten auswirkt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AV.</NO.P>in der Erwägung, dass durch die jüngsten Ausbrüche von Tierseuchen und das vermehrte Auftreten von Krankheiten, wie Rindertuberkulose, Afrikanische Schweinepest, Lumpy-skin-Krankheit, Blauzungenkrankheit, Aviäre Influenza, Maul- und Klauenseuche, Infektion mit dem Virus der Epizootischen Hämorrhagie und infektiöse Bovine Rhinotracheitis, die Anfälligkeit der landwirtschaftlichen Systeme in der EU deutlich wurde und dazu ein Rückgang an auf Nutztiere spezialisierten Tierärzten hinzukommt, ohne die es unmöglich sein wird, Tierseuchen zu bekämpfen und das Tierwohl zu gewährleisten; in der Erwägung, dass sich diese Anfälligkeit in verheerenden Auswirkungen auf das Produktionsniveau geäußert hat, was sich auf die psychische Gesundheit der Landwirte auswirkt, da sie Stress, Angstzuständen und emotionaler Belastung ausgesetzt sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AW.</NO.P>in der Erwägung, dass die Verhütung von Tierseuchen durch Impfungen, soweit verfügbar, in einigen Fällen unerlässlich ist, um drastische, aber unvermeidbare Bekämpfungsmaßnahmen wie eine Massenkeulung zu vermeiden; in der Erwägung, dass die Finanzierung von Maßnahmen zur Prävention, Bekämpfung und Ausrottung bestimmter Tierseuchen im Rahmen des Binnenmarktprogramms unzureichend ist, um Landwirte und Mitgliedstaaten beim Umgang mit neuen Tierseuchen zu unterstützen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AX.</NO.P>in der Erwägung, dass die von Tierseuchen ausgehenden Bedrohungen für den internationalen Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen aus der EU von großer Bedeutung sind und dass die Handelspartner der EU die Regionalisierungsregelung der EU anerkennen müssen, die im Einklang mit den Standards der Weltorganisation für Tiergesundheit und den Grundsätzen der Welthandelsorganisation eingerichtet wurde, um Krankheiten zu bekämpfen und/oder sicheren Handel aufrechtzuerhalten, indem der Handel mit Waren aus von Krankheiten betroffenen Gebieten eingeschränkt und gleichzeitig unnötige Hemmnisse und Unterbrechungen der Handelsströme von Waren aus nicht betroffenen Gebieten verhindert werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AY.</NO.P>in der Erwägung, dass Impfungen zwar ein wirksames Mittel zur Verhinderung der Ausbreitung von Tierseuchen sind, sie jedoch als Instrument zur Beschränkung des Handels zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern eingesetzt wurden, anstatt diesen zu erleichtern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AZ.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der ganzheitliche Ansatz der EU zur Bekämpfung von Tierseuchen aus mehreren Komponenten zusammensetzt, nämlich den spezifischen Kontrollmaßnahmen für die Überwachung jeder Seuche, dem finanziellen Beitrag der EU, dem Meldesystem, dem Notfallteam der EU, dem Rückverfolgbarkeitssystem und den EU-Referenzlaboratorien für ausgewählte Seuchen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BA.</NO.P>in der Erwägung, dass die antimikrobielle Resistenz – ein Thema im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“, das die menschliche Gesundheit, die Tiergesundheit, die Pflanzengesundheit und die Umwelt umfasst – eine der drei wichtigsten prioritären Gesundheitsgefahren ist, die von der Kommission im Juli 2022 ermittelt wurden, und dass sie erhebliche sozioökonomische Auswirkungen auf den Agrarsektor hat, da sie zu erhöhter Morbidität und Mortalität bei Tieren führt und die Gesundheit und das Wohlergehen von Tieren und damit ihre Produktivität gefährdet; in der Erwägung, dass die Verbesserung der Biosicherheit in Tierhaltungsbetrieben, die Förderung der Präventivimpfung, die Schulung und technische Begleitung von Landwirten sowie die Erforschung und Entwicklung wirksamer und erschwinglicher Alternativen zum Einsatz antimikrobieller Mittel bei Nutztieren durch die GAP und andere Programme der EU unterstützt werden sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BB.</NO.P>in der Erwägung, dass aus dem ersten jährlichen Überwachungsbericht über den Verkauf und den Einsatz antimikrobieller Mittel in der Veterinärmedizin in Europa (ESUAvet 2023)<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Arzneimittel-Agentur, „European sales and use of antimicrobials for veterinary medicine“, 31. März 2025, https://www.ema.europa.eu/en/documents/report/european-sales-use-antimicrobials-veterinary-medicine-annual-surveillance-report-2023_en.pdf.</FIELD></FOOTNOTE> hervorgeht, dass das Ziel einer Reduktion um 50 % des Verkaufs antimikrobieller Mittel bis 2030 bereits 2023 zur Hälfte erreicht war, jedoch warnend darauf hinzuweisen ist, dass diese positiven Entwicklungen durch eine Zunahme von Tierseuchen und das Fehlen eines koordinierten EU-Konzepts für Impfungen, Frühüberwachung, Biosicherheit und allgemeine Krankheitsprävention und -vorsorge untergraben werden könnten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BC.</NO.P>in der Erwägung, dass mit dem Tiergesundheitsrecht der EU ein Rechtsrahmen zur Harmonisierung der Vorschriften besteht, die im gesamten Sektor für den Handel innerhalb der EU, die Einfuhr von Tieren und Erzeugnissen in die EU, die Seuchentilgung, Veterinärkontrollen, die Meldung von Tierseuchen und die finanzielle Unterstützung in Bezug auf verschiedene Tierarten gelten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BD.</NO.P>in der Erwägung, dass bestehende Rechtsvorschriften über ansteckende Tierseuchen ein umfassendes Bündel von Bestimmungen über Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status „seuchenfrei“ enthalten und die Mitgliedstaaten verpflichten, im Einklang mit bestehenden Rechtsvorschriften über Tierarzneimittel eine Liste ihrer Gebiete oder Zonen mit dem Status „seuchenfrei“ und ihrer Regionen mit dem Status „seuchenfrei“ aufzustellen und auf dem aktuellen Stand zu halten, was die Zulassung von Impfstoffen und anderen Tiergesundheitsprodukten ermöglicht; in der Erwägung, dass diese Rechtsvorschriften den Kern der Prävention von Tierseuchen in der EU und des Umgangs mit ihnen bilden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BE.</NO.P>in der Erwägung, dass Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen für jede Tierseuche auf ihr epidemiologisches Profil, ihre Folgen und ihre geografische Verbreitung innerhalb der EU zugeschnitten sein sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BF.</NO.P>in der Erwägung, dass die Früherkennung und eine klare Verkettung von Seuchenmeldung und Berichterstattung für eine wirksame Kontrolle unerlässlich sind; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen sollten, dass die zuständige Behörde unverzüglich über jeden Verdacht oder jede Bestätigung eines Ausbruchs unterrichtet wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BG.</NO.P>in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, einheitliche Bedingungen für die Meldung von und die Berichterstattung über Seuchen in der EU zu gewährleisten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten aufrechtzuerhalten und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern; in der Erwägung, dass die Kommission befugt ist, eine Liste von Tierseuchen, die in der EU der Meldung und Berichterstattung unterliegen, zu erstellen sowie die notwendigen Verfahren und das erforderliche Format für die Meldung von und die Berichterstattung über Seuchen über das System für Tierseuchennachrichten (ADIS) festzulegen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BH.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zahl der Großraubtiere in Kontinentaleuropa im Jahr 2012 auf 9 000 Eurasische Luchse, 17 000 Braunbären, 1 250 Vielfraße und 12 000 Wölfe geschätzt wurde; in der Erwägung, dass es keine einheitliche, aktuelle Schätzung der Zahl der Großraubtiere in der EU gibt;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Allgemeine Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>begrüßt und unterstützt die Initiative der Kommission, in ihrer Vision für Landwirtschaft und Ernährung einen Arbeitsbereich zu Tierhaltung mit dem Ziel zu schaffen, zweckdienliche politische Strategien zu ermitteln und zu erarbeiten, die der Unterstützung der Tierhaltung und der Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch zielgerichtete und gebietsspezifische Lösungen anstatt mittels einer Pauschalstrategie dienen, wobei sie neben den Aspekten Ernährungssicherung, Resilienz und Umgang mit Tierseuchen auch die Aspekte Klima-, Natur- und Tierschutz berücksichtigt; betont, dass angesichts der Vielfalt der Tierhaltung, der Bedürfnisse der Arten und der Unterschiede zwischen den lokalen Gegebenheiten Lösungen erforderlich sind, die auf eine nationale, regionale oder subregionale Ebene zugeschnitten sind; fordert die Kommission auf, spezifische Maßnahmen in Bezug auf die Viehzucht in Bergregionen, entlegenen und benachteiligten Gebieten zu ergreifen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>erklärt sich besorgt über Initiativen oder Legislativvorschläge, die – durch direkte oder indirekte Maßnahmen – der Tierhaltung abträglich sind; weist nachdrücklich darauf hin, dass der Tierhaltungssektor nicht einem Regulierungssystem, das für die Schwerindustrie konzipiert ist, unterworfen werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die Kommission auf, aufbauend auf der Arbeit im Rahmen des EU-Arbeitsbereichs zu Tierhaltung eine hochrangige Gruppe zu Tierhaltung nach dem Vorbild der hochrangigen Gruppe zu Weinpolitik einzusetzen, an der alle relevanten Interessenträger beteiligt sind, darunter Landwirte, Vertreter der Mitgliedstaaten aus dem Tierhaltungssektor, der Wissenschaft und des Veterinärberufs, repräsentative Verbände und relevante Tiergesundheitsorganisationen, Vertreter der Industrie und Vertreter lokaler Behörden; weist darauf hin, dass die Zusammensetzung dieser Gruppe die Pluralität der Gebiete der EU widerspiegeln sollte, indem eine ausgewogene Vertretung hinsichtlich unterschiedlicher regionaler Gegebenheiten, einschließlich Gebiete mit hoher Besatzdichte, sichergestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>ist der Ansicht, dass diese hochrangige Gruppe Überlegungen zu den Herausforderungen, mit denen der Tierhaltungssektor konfrontiert ist, anstellen und konkrete und soziale Lösungen liefern sollte, die sich insbesondere auf die in diesem Bereich durchgeführte Forschung stützen, indem sie Mitgliedstaaten und Interessenträger zusammenbringt; fordert einen offenen und konstruktiven Dialog zwischen allen Interessenträgern, um die Zusammenarbeit zu fördern, praktische Lösungen zu entwickeln und für eine faktengestützte Kommunikation über die Tierhaltung zu sorgen; ist der Ansicht, dass sich diese Lösungen insbesondere auf die Verlagerung der Produktion in Länder außerhalb Europas, den Generationswechsel und die Förderung von Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tierhaltung beziehen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>betont, dass die spezifischen Herausforderungen, denen der Tierhaltungssektor gegenübersteht, eine koordinierte, mehrdimensionale politische Reaktion erfordern, die zwar Spannungsfelder hinsichtlich dieser unterschiedlichen Herausforderungen verhindert, der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Bedeutung der Tierhaltung in der EU und ihren ländlichen Gebieten jedoch in vollem Umfang Rechnung trägt; ist außerdem der Ansicht, dass sich diese politische Reaktion auch am Beitrag des Sektors zum Zusammenhalt im ländlichen Raum, zur Ernährungssicherheit, zur nachhaltigen Landbewirtschaftung, zum Tierwohl und zur Versorgung des EU-Markts mit tierischem Protein orientieren sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen stabilen und planbaren Rahmen für Landwirte zu schaffen, indem unnötiger Verwaltungsaufwand begrenzt und die Vorschriften für die Tierhaltung vereinfacht werden, insbesondere für kleine und familiengeführte landwirtschaftliche Betriebe, wodurch die Betriebsabläufe erleichtert werden und die Entwicklung des Sektors unterstützt wird; betont, dass die kumulativen Auswirkungen der EU-Rechtsvorschriften bewertet werden müssen und verhindert werden muss, dass aufgrund des EU-Rechts und nationaler Überregulierung Rechtsunsicherheit und administrative Belastungen entstehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>gibt zu bedenken, dass eine Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit der Tierhaltung auf einer Vision auf lange Sicht beruht, die sich mit einem breiten Spektrum ineinandergreifender Faktoren auseinandersetzt, darunter die preisliche und nichtpreisliche Wettbewerbsfähigkeit, die Fähigkeit zur Anpassung an den Klimawandel und an damit zusammenhängende extreme Wetterereignisse und Tierseuchen; ist der Ansicht, dass unter anderem Nährstoffbelastung, Entwicklung und Bereitstellung vergüteter Ökosystemdienstleistungen, gezielte Investitionsförderung, Förderung des Tierwohls, Innovations- und Digitalisierungsanreize sowie Generationswechsel, Zugang zu Unterstützungs- und Beratungsdiensten und Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für Tierhalter überaus relevante Faktoren sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, dass Landwirte das größte Interesse daran haben, für die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Tiere zu sorgen, da dies sowohl aus ethischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht unerlässlich ist; unterstreicht, dass das Tierwohl auf landwirtschaftlichen Betrieben auch mit den Fähigkeiten des jeweiligen Tierhalters zusammenhängt; hebt den Stellenwert von diesbezüglichen Schulungen und regelmäßigen Fortbildungen hervor;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass die die landwirtschaftlichen Betriebe dank der Vielfalt der europäischen Tierhaltungssysteme – von der Freilandhaltung, die oft mit Weiden von hohem ökologischen Wert und mit gefährdeten Tierarten und -rassen einhergeht, bis hin zu spezialisierten und hocheffizienten landwirtschaftlichen Großbetrieben, Systeme mit einer Kombination aus Ackerbau und Viehzucht, regenerativer und ökologischer/biologischer Landwirtschaft und Weidewirtschaft, saisonaler Wanderweidewirtschaft, Waldweidewirtschaft und kleinbäuerlicher Landwirtschaft mit Viehhaltung für den Eigenbedarf – und dank der Vielfalt der gehaltenen Tierrassen eine Reihe ergänzender Waren und Dienstleistungen anbieten können, was die Widerstandsfähigkeit des gesamten Tierhaltungssektors steigert und gleichzeitig ein breites Spektrum von Verbraucheranforderungen erfüllt; fordert die Kommission auf, die Vielfalt der Produktionssysteme zu fördern und zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass bei der Zuweisung und Verwendung von EU-Mitteln für nichtstaatliche Organisationen mehr Transparenz erforderlich ist, um die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung oder eines ungebührlichen Einflusses auf die Politik der Union zu verhindern; fordert die Kommission auf, ein öffentliches Register einzurichten, in dem die Höhe und der Zweck der Finanzmittel, die nichtstaatliche Organisationen erhalten, angegeben sind; ist besorgt darüber, dass unter anderem im Rahmen des Programms für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) Mittel für nichtstaatliche Organisationen, die bei den Organen und Einrichtungen der EU insbesondere im Bereich des Tierschutzes Lobbyarbeit betreiben, bereitgestellt werden, wodurch das Risiko besteht, dass gegen die Grundsätze der Gewaltenteilung und der loyalen Zusammenarbeit verstoßen wird; fordert die Kommission auf, die Finanzierung an nichtstaatliche Organisationen, die gezielte Lobbyarbeit betreiben und ein irreführendes, aggressives und ideologisch gefärbtes Bild der Tierhaltung in Europa vermitteln, einzustellen; fordert die Kommission ferner auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle Empfänger konsolidierter Mittel ihre Treffen mit Vertretern der Organe und Einrichtungen der EU offenlegen, wenn es sich dabei um Treffen mit dem Ziel handelt, die EU-Politik zu beeinflussen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Wirtschaftliche Nachhaltigkeit und Ernährungssicherheit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass die Aufrechterhaltung eines florierenden, nachhaltigen und resilienten Tierhaltungssektors in der EU der globalen Ernährungssicherheit zugutekommt, die Ernährungssouveränität und das Wirtschaftswachstum in der EU stärkt und zu einer ausgewogenen und abwechslungsreichen Ernährung in Europa beiträgt, indem tierische Erzeugnisse von hoher Nährwertqualität konsumiert werden, die eine einzigartige Quelle für verschiedene Mikronährstoffe und bioaktive Substanzen sind und deren Nährwert nicht hinreichend durch pflanzliche oder künstliche Alternativen ersetzt werden kann und bei der Ausarbeitung evidenzbasierter Ernährungsleitlinien berücksichtigt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>weist darauf hin, dass in dem Bericht der FAO aus dem Jahr 2023 mit dem Titel „Contribution of terrestrial animal source foods to healthy diets for improved nutrition and health outcomes“ (Beitrag von aus Landtieren gewonnenen Lebensmitteln zu einer gesunden Ernährung für eine bessere Ernährungsweise und bessere gesundheitliche Ergebnisse) die Rolle tierischer Lebensmittel bei der Bereitstellung hochwertiger Proteine und essenzieller Mikronährstoffe, die bei einer pflanzlichen Ernährung möglicherweise fehlen, hervorgehoben wird; betont, dass diese Lebensmittel für Kinder, Jugendliche, Schwangere und Stillende, Frauen im gebärfähigen Alter, ältere Menschen und Menschen mit chronischen Krankheiten wesentlich sind und dass es schwierig sein könnte, sie durch pflanzliche Alternativen zu ersetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont nachdrücklich, dass die Tierhaltung für regionale Wertschöpfungsketten und lokale Märkte wichtig ist; fordert die Kommission auf, eine Folgenabschätzung zu den sozialen und ökonomischen Auswirkungen eines weiteren Abbaus des Netzwerks an regionalen Schlachthöfen durchzuführen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert einen ausgewogenen Ansatz, bei dem die wesentliche Funktion tierischer Erzeugnisse für die globale Ernährung anerkannt und berücksichtigt wird, dass diese Produktion für das Einkommen der Landwirte und die wirtschaftliche Stabilität wichtig ist; weist darauf hin, dass die Tierhaltung eine wichtige Rolle in der Kreislaufwirtschaft und beim Upcycling von Abfallströmen aus der Lebensmittelindustrie sowie in zahlreichen Branchen wie Textilien, Bekleidung, Schuhe, Lederwaren, Bauwesen, Kosmetika und Arzneimittel spielt; weist darauf hin, dass die unterschiedlichen Auswirkungen der Produktionssysteme auf die Umwelt, das Klima und den Tierschutz gleichzeitig angegangen werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont, dass weiterhin die Ernährungssicherheit in Europa gewährleistet werden muss und die Umweltauswirkungen so gering wie möglich gehalten werden müssen – eine Herausforderung, die durch transparente, wissenschaftlich fundierte Ansätze und Innovation bewältigt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>unterstreicht, dass die Verbesserung von Produktivität, Widerstandsfähigkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit im Tierhaltungssektor in der EU von entscheidender Bedeutung ist, um die heimische Versorgung mit hochwertigen Proteinen, die die Bedürfnisse der Verbraucher in der EU befriedigt und die Ernährungssicherheit stärkt, zu verbessern, insbesondere vor dem Hintergrund der globalen Marktvolatilität, geopolitischer Spannungen und des erwarteten Anstiegs der weltweiten Nachfrage nach Proteinen in den kommenden 30 Jahren; stellt fest, dass die EU weiterhin in hohem Maße von Einfuhren von Pflanzenprotein für Viehfutter von einer begrenzten Anzahl von Partnern abhängig ist, was die Souveränität bei Proteinen beeinträchtigt und das Lebensmittelsystem anfällig für globale Marktschwankungen macht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>betont, dass eine nachhaltige, diversifizierte und heimische Proteinerzeugung maßgeblich ist, um genügend sichere und hochwertige Lebens- und Futtermittel zur Verfügung zu haben; hebt hervor, dass der Sektor für die Herstellung von tierischem Protein diese Erzeugung stützen kann, indem Abwässer aus der Tierhaltung als natürliche Düngemittel verwendet und pflanzliche Nebenprodukte als Futtermittel und Abfallströme von Lebensmitteln verwertet werden, um ein stärker integriertes, kreislauforientiertes und nachhaltiges System voranzutreiben; begrüßt die Ankündigung der Kommission in ihrer Vision für Landwirtschaft und Ernährung, einen umfassenden Plan für ein autarkeres und nachhaltigeres EU-Proteinsystem auszuarbeiten, in dem sie sich mit der Erzeugung und dem Verbrauch von Protein in der EU und der Einfuhr von Protein in die EU befasst, um für die langfristige Resilienz des Agrar- und Lebensmittelsystems zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>betont, dass die Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette des  Agrar- und Lebensmittelsystems unter anderem durch Genossenschaften, Erzeugerorganisationen und Vereinigungen gestärkt werden muss und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Mechanismen zu prüfen, mit denen sichergestellt wird, dass die Landwirte Preise erzielen, die zumindest ihre Produktionskosten decken; weist darauf hin, dass es von entscheidender Bedeutung ist, den Viehhaltern ein angemessenes, faires und stabileres Einkommen, bessere Arbeitsbedingungen, soziale Anerkennung, einen besseren Zugang zu Krediten und eine nachhaltige Finanzierung für Forschung und Investitionen in die Qualität des Viehbestands zu bieten, um die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des Sektors zu gewährleisten, die Rolle der Landwirte bei der Sicherung der Lebensmittelversorgung der EU angemessen zu würdigen und jüngere Generationen anzuziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>betont, dass Preisinstabilität, hohe Produktionskosten, übermäßiger Verwaltungsaufwand und die mangelnde Anerkennung des Berufs in der Gesellschaft dazu beitragen, dass die Landwirtschaft mitunter aufgegeben wird und der Sektor altert; gibt zu bedenken, dass kleine und mittelgroße landwirtschaftliche Betriebe bereits zahlreiche Auflagen erfüllen müssen, die in keinem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis zu den Ergebnissen daraus stehen; weist daher erneut darauf hin, dass es wirksame Instrumente zur Einkommensunterstützung, zum Bürokratieabbau, zur Vereinfachung bestehender Rechtsvorschriften und zur stärkeren Anerkennung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in der Gesellschaft braucht, die wesentliche Aspekte sind, um für die langfristige Tragfähigkeit der Tierhaltung in der EU zu sorgen; fordert die Kommission auf, den Tierhaltungssektor zu unterstützen und mit der Annahme ihrer Nutztierstrategie fortzufahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>weist darauf hin, dass Investitionen in neue Tierhaltungsanlagen und die Renovierung von bestehenden Anlagen erhebliche Kosten verursachen und langfristig geplant und umgesetzt werden müssen; gibt warnend zu bedenken, dass Änderungen der Tierschutzvorschriften dazu führen könnten, dass Tierhaltungsanlagen ihre Genehmigungen verlieren und dadurch Jahre vor Ablauf der vorgesehenen Nutzungsdauer kostenintensiv umgebaut werden müssen; fordert die Kommission dazu auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine gute Genehmigungspraxis in den Mitgliedstaaten zu fördern und entsprechende Anreize zu schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>betont, dass nachhaltige Tierhaltung, insbesondere in kleinen und mittelgroßen landwirtschaftlichen Betrieben, wesentlich für die sozioökonomische Vitalität ländlicher Gebiete ist, insbesondere von Berggebieten, Gebieten mit hohem Viehbestand und benachteiligten Gebieten wie Dauergrünland, Torfmooren und Wiesen, wo sie häufig die wichtigste oder gar die einzige praktikable Wirtschaftstätigkeit darstellt und wo sie die Produktion, das Wirtschaftswachstum und die Landschaftspflege trägt; betont, dass Tierhaltung nicht nur Beschäftigung im ländlichen Raum schafft und der Entvölkerung vorbeugt, sondern auch zur aktiven Landbewirtschaftung, zur Verhütung von Bränden, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Wahrung des kulturellen und landschaftlichen Erbes beiträgt; hebt hervor, dass sie in vielen Regionen für den territorialen Zusammenhalt und die Aufrechterhaltung von Gemeinschaften unverzichtbar ist; unterstreicht, dass die extensive Weidehaltung ein wirksames Mittel ist, um die von Landwirten erbrachten Ökosystemleistungen zu honorieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen Plan auf den Weg zu bringen, mit dem neue Technologien, Futtermittelinnovationen und die genetische Verbesserung des Viehbestands gefördert werden, die Investitionen in öffentliche und private Forschung im Bereich Tierzucht und -genetik zu erhöhen, die Weitergabe bewährter Verfahren zu erleichtern und nicht groß angelegte numerisch ausgerichtete Maßnahmen zur Bestandsumstrukturierung vorzuschreiben, die die Ernährungssouveränität und -sicherheit in Europa verringern und gefährden würden, und die Erzeugung und Effizienz zu optimieren; betont, dass die Tierzucht ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Produktivität, der Effizienz und der Tiergesundheit ist; hebt hervor, dass die EU in Forschung und Innovation in den Bereichen Tierzucht und -genetik führend ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>fordert einen Plan, mit dem der Genpool zahlreicher gefährdeter traditioneller Rassen geschützt, heimische Arten gefördert, robuste Nutztierrassen, die besser an das lokale Klima angepasst sind, gezüchtet und bewährte Verfahren geteilt werden und gleichzeitig die genetische Vielfalt gewahrt wird; betont, dass die Beihilfen gemäß Artikel 27 der Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission vom 14. Dezember 2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 327 vom 21.12.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2472/oj).</FIELD></FOOTNOTE> bestehen bleiben müssen, um den Zuchtfortschritt in der Tierproduktion zu fördern; betont, dass es dringend notwendig ist, Forschung, Innovation und die Einführung faktengestützter Verfahren zu fördern, mit denen die Nachhaltigkeit der Nutztierhaltung in ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht verbessert wird, auch im Wege von gezielten Investitionen in die Genforschung, die Nährstoffeffizienz und die Zuchtwahl mit Blick auf langlebige Leistungsmerkmale, und dass Forschung und Innovation in Gebieten mit hoher Besatzdichte gefördert und finanziert werden müssen, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern, wobei gleichzeitig hohe Tierwohlstandards sowie integrierte und widerstandsfähige Lieferketten für Nutztiere zu fördern sind; stellt fest, dass eine genetische Verbesserung im Zuge von guten Praktiken und Innovation zu geringeren Emissionen führen und eine nachhaltige Alternative zu einer abrupten Umstrukturierung bieten kann, durch die die Existenzfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe und die Ernährungssouveränität der EU gefährdet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass in der Vision der Kommission für Landwirtschaft und Ernährung darauf hingewiesen wird, dass die GAP nach wie vor wesentlich für die Einkommensstützung der Landwirte ist und die GAP-Direktzahlungen weiterhin eine entscheidende Rolle bei der Förderung und Stabilisierung des landwirtschaftlichen Einkommens auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe spielen; betont, dass es wichtig ist, die direkte Einkommensstützung und alle der derzeit im Wege der GAP finanzierten Programme weiterzuführen, da der Tierhaltungssektor und die gemischte Landwirtschaft große Begünstigte der derzeitigen GAP im Rahmen der ersten Säule (Direktzahlungen, gekoppelte Zahlungen für Rinder, Kälber, Schafe und Ziegen) und der zweiten Säule sind, insbesondere durch die Unterstützung von Investitionen, Zahlungen für naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen und Agrarumwelt- und Klimaverpflichtungen; stellt fest, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit und der unzulängliche Generationswechsel für viele Betriebe eine Herausforderung darstellen, die besondere Aufmerksamkeit und produktionsbezogene Subventionen erfordert, und betont, dass gekoppelte Zahlungen an aktive Landwirte wichtig sind; fordert einen eigenen und soliden Haushalt für die GAP im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen und stellt fest, dass dieser Haushalt zweckgebunden sein und in realen Werten mindestens auf dem Niveau des derzeitigen GAP-Haushalts bleiben muss, wobei auch die Inflation zu berücksichtigen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>betont die Schlüsselrolle, die Genossenschaften angesichts der Verderblichkeit tierischer Erzeugnisse und der hohen Transaktionskosten spielen und fordert die Kommission auf, die Genossenschaften dabei zu unterstützen, die Widerstandsfähigkeit, die Position der Erzeuger, die Valorisierung von Nebenerzeugnissen und den Generationswechsel zu fördern und kreislauforientierte Ansätze zu unterstützen; fordert, dass die Unterstützung im Rahmen der GAP auf die Gegebenheiten der landwirtschaftlichen Betriebe zugeschnitten und dem Tierhaltungssektor die Möglichkeit von Zahlungen für einzelne Tiere eingeräumt wird; betont, dass die wirtschaftliche Existenzfähigkeit der Landwirte im Wege von Diversifizierungs- und Risikomanagementinstrumenten verbessert werden muss, um die Wettbewerbsfähigkeit, Rentabilität und langfristige Widerstandsfähigkeit zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass Landwirte mit zunehmenden und vielfältigen Risiken konfrontiert sind, etwa unvorhersehbaren Märkten, dem Klimawandel und damit zusammenhängenden extremen Wetterereignissen, Tierseuchen, geopolitischen Spannungen und ungewissen Auswirkungen von Handelsabkommen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, sowohl die Krisenmanagementinstrumente zu stärken als auch die Reserve für Krisen im Agrarsektor in der GAP nach 2027 aufzustocken und sie mit der Schaffung neuer spezifischer Finanzinstrumente zu kombinieren, die nicht über die GAP finanziert werden, da diese Maßnahmen wesentlich sind, um den wirtschaftlichen Verlust und die zusätzlichen Kosten, mit denen die Landwirte in der EU konfrontiert sind, besser zu bewältigen und ihnen mehr Stabilität zu bieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert die Kommission auf, auf der bestehenden GAP-Unterstützung aufzubauen, um die finanziellen und sozioökonomischen Mechanismen zu stärken; beharrt darauf, dass die GAP-Zahlungen für die Einkommenskontinuität in der Tierhaltung, insbesondere für Betriebe, die auf Rind-, Schaf- und Ziegenhaltung sowie Milcherzeugung spezialisiert sind, und für Betriebe, die im Wege von extensiver Beweidung Umweltleistungen erbringen, unerlässlich bleiben; betont, dass es eines Übergangszeitraums nach 2027 bedarf, um die Anpassung an neue Vorschriften zu ermöglichen; begrüßt die Aufnahme des Erwerbs von Rindern, Schafen und Ziegen mit hohem genetischen Wert in das Omnibus-Paket zur GAP als förderfähige Ausgaben im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums; fordert die Kommission auf, diese Bestimmung angesichts ihrer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit des europäischen Tierhaltungssektors für Zuchtzwecke auf Schweine mit hohem genetischen Wert auszuweiten; betont, dass in der GAP nach 2027 mindestens das gleiche Maß an Ehrgeiz aufrechterhalten werden muss; fordert die Kommission schließlich auf, die besonderen Bedürfnisse von Viehzüchtern in dicht besiedelten Gebieten anzuerkennen und eine angemessene Unterstützung im Rahmen der GAP bereitzustellen, und weist darauf hin, dass eine ausgewogene regionale Entwicklung durch die Aufrechterhaltung der Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe und der lokalen Infrastruktur wie Schlachthöfe, Futtermittelfabriken und Verarbeitungsbetriebe verbessert werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert, dass Anreize für die extensive Viehhaltung und die Weidetierhaltung geschaffen werden, insbesondere im Rahmen der GAP;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betont, dass die Entkapitalisierung des Tierhaltungssektors gestoppt und umgekehrt und die uneingeschränkte Gegenseitigkeit der EU-Standards für alle eingeführten Erzeugnisse sichergestellt werden muss; fordert die Kommission auf, spezifische Strategien zu entwickeln, um gleiche Wettbewerbsbedingungen und eine größere Kohärenz zwischen ihrer Handelspolitik und ihren Strategien im Bereich Nachhaltigkeit zu gewährleisten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Besonderheiten des Agrarsektors besser Rechnung zu tragen, die uneingeschränkte Gegenseitigkeit der EU-Standards sicherzustellen, indem Spiegelklauseln in Handelsabkommen aufgenommen werden, und die europäische Landwirtschaft, die Lebensmittelerzeugung und die öffentliche Gesundheit im Wege aller Handelsabkommen zu schützen; besteht in diesem Zusammenhang darauf, dass internationale Handelsabkommen keine negativen Auswirkungen auf die europäische Landwirtschaft haben, Gegenseitigkeit garantieren und die öffentliche Gesundheit nicht gefährden sollten; betont, dass die Marktinterventionen dringend angepasst werden müssen, indem die Referenzpreise in den Schutzklauseln im Einklang mit den neuen Marktbedingungen und Managementinstrumenten aktualisiert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>hebt hervor, dass die zusätzlichen Einkünfte aus der kohlenstoffspeichernden Landbewirtschaftung auch Viehzüchtern zugutekommen sollten; fordert in diesem Zusammenhang eine schrittweise Abkehr vom derzeitigen System mit Schwerpunkt auf vorgeschriebenen Verfahren und verwaltungsrechtlichen Vorabgenehmigungen hin zu einem ergebnisorientierten Rahmen für das Emissionsmanagement, wobei es den Viehzüchtern ermöglicht werden sollte, über die von ihnen verwendeten Methoden und Technologien zu entscheiden, wodurch die unternehmerische Freiheit erhalten und die Rechenschaftspflicht für die Verwirklichung dieser Ziele gewährleistet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Vorschriften über Fleischverarbeitung, etwa in Bezug auf die für die Fleischuntersuchung verwendete Technologie, sowie die Harmonisierung von Mindestleitlinien für die Bewertung des Fleischgehalts, durch die die vollständige Verwertung von Tierkörpern derzeit eingeschränkt wird, zu überprüfen, um die Transparenz der Lieferkette zu erhöhen und ein höheres Einkommen für Landwirte zu gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>stellt fest, dass bei Tierhaltungssystemen insbesondere ein Nutzen aus Verfahren und Technologien gezogen werden könnte, die eingesetzt werden können, um die Gesundheit und das Wohlergehen von Tieren zu verbessern und Effizienzgewinne zu erzielen, darunter beispielsweise kostengünstige Systeme, Zweinutzungssysteme und Präzisionstierhaltung, und dass dabei neue digitale Technologien genutzt werden können, im Wege derer die Tierhaltung, das Systemmanagement, die Datenverarbeitung und die Rückverfolgbarkeit verbessert werden; fordert die Kommission auf, über bewährte Verfahren für die Nachhaltigkeit der Nutztierhaltung Bericht zu erstatten und konkrete Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen die Innovation, Effizienz und Widerstandsfähigkeit des Sektors gefördert werden, etwa die bessere Nutzung bestehender gemeinsamer Datenbanken und Genbanken für Ausgangsrassen, damit Züchter, die dies wünschen, bestimmte alte Arten weiterhin züchten können; lenkt die Aufmerksamkeit auf die bei den digitalen Kompetenzen bestehende Kluft zwischen dem ländlichen Raum und den städtischen Gebieten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Digitalisierung den Landwirten zugutekommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>betont, dass das Streben nach einer verbesserten Produktivität von Tieren oder Klimazielen nicht auf Kosten der Tiergesundheit und des Tierwohls gehen darf;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>spricht sich für die Ausarbeitung von Maßnahmen aus, mit denen Familienbetriebe sowie Junglandwirte und neue Landwirte bei der Aufrechterhaltung und Verbesserung einer nachhaltigen Tierhaltung und einer Tierhaltung im kleinen Maßstab als Mittel zur Existenzsicherung und Ernährungssicherheit unterstützt werden; weist darauf hin, dass die Landwirte deshalb dabei unterstützt werden müssen, sich mittels solider und gezielter Finanzierungsinstrumente gut zu etablieren, damit sie finanziellem Druck besser begegnen können; betont, dass Zusammenschlüsse wie Genossenschaften und Erzeugerorganisationen, die Landwirten gehören und von ihnen geführt werden, wichtig sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>betont, dass die Gebiete in äußerster Randlage, in denen die strukturellen und geografischen Bedingungen zu wesentlich höheren Kosten für landwirtschaftliche Betriebe führen, stärker unterstützt werden müssen; fordert die Kommission auf, die POSEI-Mittel im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen zu aktualisieren, um der Inflation seit 2007 Rechnung zu tragen; stellt fest, dass die Indexierung allein nicht ausreicht, um die steigenden Produktions-, Transport- und Lieferkosten zu bewältigen; betont, dass eine angemessene Finanzierung im Rahmen des POSEI wesentlich ist, um die Landwirtschaft zu erhalten, die Existenzfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe sicherzustellen und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU im Einklang mit Artikel 349 AEUV zu wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>fordert die Kommission auf, die besonderen Bedürfnisse und Herausforderungen anzuerkennen, mit denen Viehzüchter in bergigen und benachteiligten Gebieten wie Insel- und Binnengebieten, abgelegenen Gebieten und Gebieten in äußerster Randlage konfrontiert sind, und für eine angemessene Unterstützung im Rahmen der GAP zu sorgen, insbesondere durch gekoppelte Unterstützung, sektorspezifische Interventionen und gezielte Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums; betont, dass die Aufrechterhaltung der Tierhaltung in abgelegenen Gebieten, Inselgebieten und benachteiligten Gebieten zur ökologischen Nachhaltigkeit beiträgt, indem Flächenstilllegung verhindert, die biologische Vielfalt gefördert und traditionelle Landschaften erhalten werden, das Einkommen von Landwirten und die Lebensgrundlagen im ländlichen Raum unterstützt werden und zur Wiederbesiedlung ländlicher Gebiete beigetragen wird; betont, dass es wichtig ist, die aktive Beteiligung von Vertretern der Gebiete in äußerster Randlage an der hochrangigen Gruppe sicherzustellen, da die spezifischen geografischen, sozioökonomischen und produktionsbezogenen Merkmale dieser Gebiete mit eigenen Herausforderungen einhergehen, denen bei der Gestaltung der EU-Politik besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>betont, dass eine weltweite Zusammenarbeit und ein weltweiter Wissenstransfer mit Blick auf Innovationen zur Unterstützung nachhaltiger Tierhaltungssysteme wichtig sind, insbesondere mit Blick auf europäische Regionen mit hocheffizienten Tierhaltungssystemen, die durch das rasche Bevölkerungswachstum und die Urbanisierung bedingt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, in die allgemeine und berufliche Bildung und Infrastruktur zu investieren, die es den Landwirten ermöglicht, nachhaltigere und effizientere Tierhaltungspraktiken, die besser für die Tiergesundheit und das Tierwohl sind, umzusetzen, wozu Digitalisierung, angewandte Forschung, die Übertragung von Wissen, Schulungen zu innovativen Instrumenten und Technologien für die Früherkennung und Prävention von Tierseuchen, etwa Gesundheitsüberwachungssysteme für Nutztiere, gehören; betont, dass unabhängige Beratungsdienste diesbezüglich eine wichtige Rolle spielen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die GAP in vollem Umfang zu nutzen, um diese Dienste angemessen zu finanzieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>fordert einfachere Tierwohlvorschriften, deren Schwerpunkt darauf liegt, Landwirten durch Bildung und Unterstützung zu helfen, und nicht auf durchsetzungsbezogenen Methoden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Schlussfolgerungen zur Entwicklung eines Systems der Tierwohlkennzeichnung vorzulegen, das gewährleistet, dass Verbraucher angemessene und einheitliche Informationen erhalten, wodurch Risiken für den Binnenmarkt verhindert werden, die durch die Verbreitung lokaler Tierwohlprogramme entstehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>weist darauf hin, dass nur 12 % der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU von unter 40-Jährigen geführt werden und dieser Mangel an Junglandwirten die wirtschaftliche Existenzfähigkeit, die generationsübergreifende Kontinuität und die künftige Nachhaltigkeit des europäischen Tierhaltungssektors gefährdet; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, die Unterstützung von Start-up-Unternehmen bei der Überwindung von Hindernissen, mit denen sie beim Eintritt in den Tierhaltungssektor konfrontiert sind, darunter hohe Anlaufkosten, wirksamer zu gestalten; betont, dass es schwierig ist, Junglandwirte für den Tierhaltungssektor zu gewinnen, dem es aufgrund der anspruchsvollen Art der Arbeit, darunter lange Arbeitszeiten, begrenzte Möglichkeiten, sich freizunehmen, und fehlende Vertretungsdienste, an Attraktivität mangelt, und dass der steigenden Zahl von Frauen, die in Tierhaltungsbetrieben arbeiten, Rechnung getragen werden muss, indem geschlechtergerechte Maßnahmen und Möglichkeiten gefördert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>begrüßt die Strategie der Kommission für den Generationswechsel; fordert die Kommission auf, Empfehlungen abzugeben und Lösungen zu prüfen, um die wesentlichen Hindernisse für die Niederlassung von jungen Viehzüchtern zu beseitigen, was insbesondere hohe Anfangsinvestitionen in die Infrastruktur, Schwierigkeiten beim Zugang zu Land, vor allem aufgrund von Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten, den eingeschränkten Zugang zu Krediten, den Arbeitskräftemangel, Fragen im Zusammenhang mit dem Risikomanagement, der Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen und den bürokratischen Aufwand betrifft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, Junglandwirten mehr Direktzahlungen zu gewähren; betont darüber hinaus, dass angemessene Bedingungen mit Blick auf den Ruhestand geschaffen werden müssen; hebt hervor, dass die Erleichterung des Zugangs zu Krediten und Land, insbesondere in Mitgliedstaaten mit hohen Grundstückspreisen, sowie Investitionen in die Qualität der Viehbestände und die Verbesserung von Dienstleistungen in ländlichen Gebieten wesentlich dafür sind, eine neue Generation von Landwirten anzuziehen und zu halten; betont, dass die Empfehlung an die Mitgliedstaaten, 6 % des GAP-Haushalts für den Generationswechsel vorzusehen, nicht verbindlich genug ist, um eine ausreichende Unterstützung für Junglandwirte sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>begrüßt die Vorstellung der Bioökonomie-Strategie der EU durch die Kommission; fordert die Kommission auf, die Rolle der innovativen Tierhaltung bei der Förderung der Kreislaufwirtschaft anzuerkennen und das Potenzial der Energieerzeugung, insbesondere mit Blick auf Biogas und Biomethan, der Verwendung von Gärrückständen als biobasiertes Düngemittel und der Valorisierung tierischer Nebenprodukte durch den Tierkörperbeseitigungssektor voll auszuschöpfen, um den Viehzüchtern zusätzliche Einkommensquellen zu bieten; betont, dass insbesondere Gebiete mit hoher Besatzdichte eine wichtige Rolle in der Bioökonomie spielen, da ihre Nähe zu städtischen Gebieten und die kurzen Entfernungen eine kreislauforientierte Zusammenarbeit bei der Ausweitung der Abfallströme der Menschen und der Verarbeitung landwirtschaftlicher Abfallströme ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, angemessene und langfristige Finanzierungsmöglichkeiten für Präventivmaßnahmen und Entschädigungen für Landwirte zu ermitteln, was die GAP einschließen kann, aber nicht darauf beschränkt sein sollte, und zwar nicht nur für Verluste und Kosten, die durch Angriffe durch Großraubtiere entstanden sind, sondern auch für Minderungsmaßnahmen, darunter Beratungsdienste, den Austausch von Wissen und Schulungen für Landwirte zur Koexistenz von Weidevieh und Großraubtieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>betont, dass die gezielte Änderung der Habitat-Richtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1992/43/oj).</FIELD></FOOTNOTE> zur Angleichung der EU-Rechtsvorschriften an das aktualisierte Schutzniveau des Wolfs im Rahmen des Übereinkommens von Bern darauf abzielt, für mehr Flexibilität bei der Bewirtschaftung der Wolfspopulationen in der gesamten EU zu sorgen und die sozioökonomischen Auswirkungen so gut wie möglich zu verringern; betont, dass der hohen grenzüberschreitenden Mobilität von Arten und dem Umstand, dass der Erhaltungszustand verschiedener Populationen derselben Art von Region zu Region unterschiedlich sein kann, Rechnung getragen werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in diesen Bereichen weiter zu intensivieren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ökologische Nachhaltigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>nimmt die wesentliche Rolle der Tierhaltung, insbesondere von auf Weideviehwirtschaft basierender Bewirtschaftung, bei der Aufrechterhaltung kreislauforientierter landwirtschaftlicher Systeme, der Verbesserung von Ökosystemleistungen und der Bereitstellung von Klima- und Umweltleistungen durch die Bindung von Kohlenstoff, die Verbesserung der Wasserqualität und der Bodengesundheit, den Schutz der biologischen Vielfalt, die Bereitstellung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen, die Erhaltung diversifizierter und offener Landschaften, insbesondere in Berggebieten, und die Nutzung von Grenzertragsböden, die nicht für die Erzeugung von Nahrungsmitteln für den Menschen geeignet sind, zur Kenntnis; betont, dass die Kreislauffähigkeit durch monogastrische Arten wie Geflügel und Schwein weiter verbessert werden kann, indem Produkte aus Abfallströmen in ihr Futter gemischt und Biomasse recycelt wird, und ihr Dung zugleich eine wertvolle Quelle für natürlichen Dünger für den Pflanzenbau darstellt; betont, dass diese Ökosystemfunktionen durch erhebliche Verringerungen des Bestands beeinträchtigt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>fordert die Kommission auf, Instrumente vorzuschlagen, um die Rolle der Tierhaltung bei der Erhaltung von Grünland, das für die Umwelt und die Klimastabilität wichtig ist, durch effizientere Bewirtschaftungssysteme zu stärken, die Nachhaltigkeit von Tierhaltungssystemen durch die Erhöhung ihrer Effizienz zu verbessern und höhere Einkommen für die Beschäftigten im Tierhaltungssektor zu gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, die Tiere in nachhaltige Landwirtschaftsmodelle, darunter gemischte Bewirtschaftungssysteme, zu integrieren, für ausgewogene Nährstoffströme zu sorgen und den Wettbewerb um Ressourcen zu minimieren; betont, dass die Tierhaltung effizient gestaltet werden muss, um ein Gleichgewicht zwischen Nachhaltigkeit und Nahrungsmittelbedarf zu schaffen, und hebt die Vorteile hervor, die Rotationsbeweidung und intensive Kurzzeitbeweidung mit hoher Besatzdichte mit Blick auf Futterproduktivität, Kohlenstoffbindung, Bodenqualität, biologische Vielfalt und Widerstandsfähigkeit gegenüber Dürren haben; betont, dass das Bewusstsein für die ökologischen Vorteile gut gehaltener Tiere geschärft werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten mehr Spielraum zu geben, um Landwirte im Rahmen der GAP bei der Erhaltung der Landschaft zu unterstützen, und gleichzeitig regulatorische Hindernisse für die uneingeschränkte Nutzung von Weideland abzubauen und für einen stärkeren Schutz der landwirtschaftlichen Flächen in der EU vor Flächenverbrauch, Bodendegradation und konkurrierenden nichtlandwirtschaftlichen Nutzungen zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>betont, dass es wichtig für die landwirtschaftlichen Systeme ist, den Pflanzenbau in die Nutztierhaltung zu integrieren, um das Recycling von Nährstoffen zu erleichtern, indem organische Düngemittel gegenüber synthetischen Düngemitteln bevorzugt werden, sowie um den Verbrauch von Chemikalien zu verringern und die Bodenfruchtbarkeit und die biologische Vielfalt zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>fordert die Kommission auf, unter Anerkennung der strategischen Bedeutung der konventionellen Düngemittelproduktion in der EU für die Wettbewerbsfähigkeit Europas die Nutzung von Tierdung auf bestimmten Pflanzen zu unterstützen und die Zulassung und Einführung alternativer Düngeprodukte wie Gärrückstände und RENURE-Materialien zu beschleunigen, um das Nährstoffrecycling zu verbessern, die Abhängigkeit von aus Drittländern eingeführten synthetischen Düngemitteln zu verringern und die Kreislaufwirtschaft in Tierhaltungssystemen zu fördern; nimmt die strategische Rolle der Tierhaltung bei der Verringerung der Abhängigkeit von synthetischen Betriebsmitteln zur Kenntnis und stellt fest, dass die verstärkte Nutzung von Gärrückständen und RENURE nicht nur zur Kreislaufwirtschaft, sondern auch zur Dekarbonisierung der EU-Wirtschaft beiträgt, indem die Treibhausgasemissionen gesenkt werden, die Erzeugung erneuerbarer Energie gefördert und die Abhängigkeit der EU von der Einfuhr von fossilen Brennstoffen verringert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine gezielte Überarbeitung der Nitrat-Richtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. L 375 vom 31.12.1991, S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1991/676/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, um die Verwendung von RENURE-Düngemitteln oberhalb des für die Ausbringung von Dung festgelegten Grenzwerts zu ermöglichen und sie an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und innovativen Düngepraktiken, einschließlich der Verwendung von Dung, anzupassen, um eine kreislauforientierte Nährstoffbewirtschaftung zu fördern und gleichzeitig die Wasserqualität weiterhin zu schützen; weist auf aktuelle Studien über den Nutzen und die neutralen Auswirkungen der von den Mitgliedstaaten gewährten Ausnahmeregelungen auf die Wasserqualität hin;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>fordert die Kommission auf, angesichts der steigenden Düngemittelkosten für faire Preise oder eine angemessene Entschädigung der Züchter zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>fordert die Kommission auf, im Einklang mit den Klima- und Energiezielen der EU in Innovationen und Infrastrukturen zu investieren, die eine umfassendere Nutzung von Düngemitteln und Biogas aus der Tierhaltung ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Art und Weise zu überdenken, in der landwirtschaftliche Erzeugnisse, Nebenprodukte und Rückstände als Abfall betrachtet werden, damit sie einfacher als Rohstoffe verwendet werden können; hebt hervor, dass Nutztiere ein unverzichtbares Element der Kreislaufwirtschaft im Zusammenhang mit dem Agrarsektor sind, und betont, dass der Beitrag der Tierhaltung zur Bioökonomie durch einen umfassenderen Ansatz für die Nährstoff- und Kohlenstoffkreisläufe in allen Bereichen der Lebensmittel- und Nichtlebensmittelproduktion besser anerkannt werden muss; fordert die Kommission auf, sich bei ihrem Ansatz für den Tierhaltungssektor auf Forschungsergebnisse zu stützen und die Forschung im Bereich der Entwicklung kreislauforientierter Futtermittel zu fördern; fordert die Kommission auf, die Vorschriften über nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte zu überarbeiten, um die Verwendung von Produkten mit geringem Risiko wie Wolle zu vereinfachen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>warnt vor pauschalen Maßnahmen, die auf eine umfassende Verringerung des Viehbestands abzielen, wodurch die Umweltzerstörung verschärft und die Widerstandsfähigkeit des Lebensmittelsystems gefährdet werden könnte; stellt insbesondere fest, dass eine Verringerung der Anzahl an Wiederkäuern zu Landnutzungsänderungen mit negativen Auswirkungen führen könnte, einschließlich Flächenstilllegung, Waldentwicklung, einem Verlust an biologischer Vielfalt und einem erhöhten Brandrisiko;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>fordert verstärkte Investitionen in Forschung und Innovation, um den Pflanzenbau und die Tierhaltungspraktiken zu optimieren und den ökologischen Fußabdruck der Tiere zu verringern, was Pflanzen- und Tierzucht, Fütterung sowie Weide-, Dung- und Feldbewirtschaftungstechniken, mit denen die Nachhaltigkeitsergebnisse verbessert werden, einschließt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>betont, dass es einer Strategie bedarf, bei der der gesamte Anbauzyklus berücksichtigt, eine optimale Fruchtfolgeplanung gefördert, die Nutzung von Ackerland maximiert und die Zusammensetzung der von Landwirten angebauten Futtermittel verbessert und bedarfsgerecht anpasst wird, angefangen bei Pflanzensorten, die die Verringerung von Emissionen ermöglichen; betont, dass es wichtig ist, die unternehmerische Freiheit in der Landwirtschaft wiederherzustellen und es den Landwirten zu ermöglichen, Belüftungs-, Unterbringungs- und Fütterungssysteme zu entwickeln und zu wählen, die an ihre spezifischen Gegebenheiten angepasst und am besten auf ihre Produktionssysteme zugeschnitten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Regelungsrahmen im Zusammenhang mit der Tierhaltung transparent, auf der Grundlage fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse, unter umfassender Einbeziehung der Interessenträger, insbesondere der Landwirte und der Erzeugerorganisationen im Bereich der Tierhaltung, und mit langfristigen Szenarien entwickelt werden, die eine schrittweise Anpassung ermöglichen; empfiehlt, dem Entscheidungsprozess echte öffentliche Konsultationen, detaillierte Folgenabschätzungen und Mechanismen für kontinuierliche Rückmeldungen zugrunde zu legen, um eine wirksame und vor Ort akzeptierte Umsetzung sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>fordert mehr politischen Spielraum, um einen zielorientierten Ansatz, der auf betriebsbasiertem Benchmarking statt auf Top-down-Maßnahmen beruht, zu erleichtern, was bedeutet, dass es den Landwirten überlassen werden sollte, zu entscheiden, welche Maßnahmen sie ergreifen, solange sie zu den festgelegten Zielen beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>fordert die Kommission auf, Instrumente vorzuschlagen, um die Rolle der Tierhaltung bei der Erhaltung von ökologisch und klimatisch wertvollem Grasland im Wege von umfassenderen Bewirtschaftungssystemen zu stärken und die Nachhaltigkeit intensiver Systeme zu verbessern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Soziale Dimension der Tierhaltung und branchenspezifische Herausforderungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>betont, dass die Entwicklung von politischen Maßnahmen im Bereich der Tierhaltung auf den höchsten wissenschaftlichen Standards beruhen und ein ausgewogenes und umfassendes Verständnis der mit der Tierhaltung verbundenen Beiträge und Herausforderungen sicherstellen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>betont, dass eine transparente, zugängliche und faktengestützte wissenschaftliche Kommunikation wichtig ist, um Fehlinformationen und ideologischen Vorurteilen in öffentlichen Debatten über Viehbestände, Fleischerzeugung und Fleischkonsum entgegenzuwirken; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Weltgesundheitsorganisation für den Verzehr von tierischen Proteinen als Teil einer vollständigen und ausgewogenen Ernährung ausspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>betont, dass politische Entscheidungen und gesellschaftliche Wahrnehmungen auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen sollten, die die Vielfalt der Erzeugungssysteme, ihren Beitrag zur menschlichen Ernährung, zur ländlichen Wirtschaft und zur ökologischen Nachhaltigkeit widerspiegeln und so ein positiveres Bild des Nutzviehsektors fördern; und dass es zu diesem Zweck unerlässlich ist, den Dialog zwischen Wissenschaft, politischen Entscheidungsträgern, Erzeugern und Verbrauchern auszubauen, indem ein fundierter, ausgewogener und unvoreingenommener Ansatz hinsichtlich der Rolle der Nutzviehhaltung in der europäischen Gesellschaft gefördert wird; betont, wie wichtig es ist, die Verbraucher über die Vorteile des Verzehrs tierischer Proteine als Teil einer vollwertigen und ausgewogenen Ernährung aufzuklären;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Debatte über die Bezeichnungen für Fleisch und Fleischteilstücke wieder aufzunehmen, um Erzeugnisse tierischen Ursprungs zu schützen, und die Verwendung dieser Bezeichnungen zur Kennzeichnung von Erzeugnissen nichttierischen Ursprungs zu verbieten, und ist der Ansicht, dass diese Bestimmung auch für aus Zellkulturen gewonnene Erzeugnisse und für Hybridprodukte gelten sollte, die aus einer Mischung tierischer und pflanzlicher Proteine bestehen; weist darauf hin, dass ein solcher Schutz bereits für Milcherzeugnisse besteht; betont, dass eine klare, faire und transparente Kennzeichnung unerlässlich ist, um echte Transparenz für die Verbraucher zu schaffen und diese zu verbessern und um für die Qualität der tierischen Erzeugnisse aus der EU zu werben, unter anderem indem ihre anerkannten Gütesiegel und kurzen Lieferketten hervorgehoben werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>fordert die politischen Entscheidungsträger auf allen Ebenen nachdrücklich auf, bei der Ausarbeitung von Ernährungsleitlinien evidenzbasierte Standards einzuhalten und dabei die ernährungsphysiologische, kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung von Fleisch, Milchprodukten und Eiern uneingeschränkt anzuerkennen, wobei auch die Erschwinglichkeit von tierischen Erzeugnissen und die tatsächliche Proteinaufnahme durch diese in den verschiedenen Regionen zu berücksichtigen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission (ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 18, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/1169/oj).</FIELD></FOOTNOTE> zu überarbeiten, um eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für alle fleischhaltigen Erzeugnisse einzuführen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, selbst wenn Fleisch nicht der Hauptbestandteil ist, wobei die Herkunft aus der EU bzw. aus Drittländern eindeutig anzugeben ist;  fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zur Einführung einer verpflichtenden Angabe des Herkunftslandes von Fleisch zu prüfen, wenn es als Zutat in verarbeiteten Erzeugnissen enthalten ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>fordert die Kommission auf, mit Wissenschaftlern zusammenzuarbeiten, um Studien über die Auswirkungen von Lebensmittelersatzstoffen vorzulegen; warnt davor, ernährungsphysiologisch und ökologisch unzureichende Lebensmittelersatzprodukte unkritisch als Ersatz für traditionelle tierische Lebensmittel anzupreisen, einschließlich solcher, die nicht dieselben bioaktiven Verbindungen oder essenziellen Mikronährstoffe enthalten wie natürliches Fleisch von gesunden Tieren, die in hochwertigen Haltungssystemen aufgezogen wurden, und warnt insbesondere davor, diese in die Verpflegungsangebote für Kinder und Jugendliche in Schulen aufzunehmen; stellt fest, dass traditionelle tierische Lebensmittel zusammen mit pflanzlichen Lebensmitteln zu einer ausgewogenen und nährstoffreichen Ernährung beitragen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>fordert, dass die Kommission eine umfassende Folgenabschätzung auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und eine angemessene Konsultation aller relevanten Interessenträger durchführt, bevor sie neue Legislativvorschläge vorlegt, die den Agrarsektor betreffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>bekundet seine tiefe Besorgnis angesichts des zunehmenden Bestrebens, synthetische Lebensmittel wie im Labor hergestellte Proteine zu fördern, ohne dass schlüssige wissenschaftliche Nachweise für deren Sicherheit, industrielle Realisierbarkeit oder Umweltvorteile vorliegen; betont, dass angemessene Folgenabschätzungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse durchgeführt werden müssen, bei denen alle Aspekte im Zusammenhang mit Sicherheit, Umweltauswirkungen, Marktfolgen und Verbraucherschutz berücksichtigt werden, bevor ein neuer Rechtsrahmen für neue Lebensmitteltechnologien vorgeschlagen wird, wobei insbesondere eine klare und angemessene Kennzeichnung gegeben sein muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>hebt die ökologische Bedeutung von Wiederkäuern und den Nährwert von natürlichem Fleisch hervor und betont, dass die Erzeugung synthetischer Lebensmittel in hohem Maße von stark industrialisierten, energieintensiven Prozessen abhängt, die einen erheblichen Einsatz von Chemikalien erfordern, was im Widerspruch zu den von der EU vertretenen Grundsätzen der Nachhaltigkeit steht; weist darauf hin, dass synthetische Lebensmittel bislang weder eine tragfähige Lösung noch eine sichere Alternative zur traditionellen Landwirtschaft und Viehzucht darstellen und dass ihre Förderung Tausende von Familienbetrieben gefährden könnte; fordert die Kommission auf, synthetische Lebensmittelerzeugnisse einer strengen und unabhängigen Bewertung hinsichtlich ihrer gesundheitlichen, ökologischen und sozioökonomischen Auswirkungen zu unterziehen und dabei auch Verbraucherschutzbelange sowie die Auswirkungen auf die traditionelle Landwirtschaft und Viehzucht zu berücksichtigen; fordert, dass die bestehenden Rechtsrahmen klar auf den Schutz der Verbraucher, der europäischen Erzeuger und der ländlichen Gebiete ausgerichtet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>betont, dass die Viehwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssicherheit, zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Erhaltung und Förderung der lokalen Vielfalt sowie zur wirtschaftlichen Stabilität in der gesamten EU leistet; erkennt die Nutzviehhaltung im weiteren Sinne nicht nur als Quelle für Nahrungsmittel und Umweltleistungen an, sondern auch als Motor für soziale Verantwortung, menschenwürdige Arbeitsbedingungen und ländliche Entwicklung; betont, dass der Ergebnisindikator der GAP (I.24) „Beitrag zu Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten“ wichtig ist, wenn es darum geht, die Bedeutung der Nutzviehhaltung, insbesondere von Familienbetrieben und Kleinbetrieben, in den Mittelpunkt zu stellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>betont, dass der Sektor ohne angemessene Finanzierung für junge Menschen zunehmend unattraktiv wird, was nicht nur den Verlust von Arbeitsplätzen, sondern auch einen Rückgang der ernährungspolitischen und sozialen Wettbewerbsfähigkeit der EU zur Folge haben könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>weist darauf hin, dass die wichtige Rolle, die Frauen in Viehzuchtbetrieben spielen, in denen sie neben ihrer täglichen landwirtschaftlichen Tätigkeit häufig auch noch Verwaltungsaufgaben übernehmen und für die Weitergabe von Wissen zwischen den Generationen verantwortlich sind, gewürdigt und hervorgehoben werden muss; betont in diesem Zusammenhang, dass die familienbetriebene Landwirtschaft, in der Frauen und die Familie eine zentrale Rolle spielen, das Rückgrat der europäischen Viehwirtschaft bildet und durch spezifische Maßnahmen unterstützt werden sollte, die ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedeutung Rechnung tragen; ist daher der Ansicht, dass die Geschlechterperspektive wirksamer in die europäische Politik einbezogen werden sollte, indem gezielte Maßnahmen zur Unterstützung von Landwirtinnen gefördert werden, um für Chancengleichheit, eine stärkere Sichtbarkeit der von ihnen geleisteten Beiträge sowie einen besseren Zugang zu Weiterbildungen und Finanzmitteln zu sorgen und ihre Vertretung in Entscheidungsfindungsprozessen zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>betont, dass Landwirtschaft und Viehzucht einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Wohlergehen der Gesellschaft leisten, indem sie Freiflächen erhalten und Bildungsangebote schaffen und sich im Rahmen der sozialen Landwirtschaft auf den Höfen um Menschen mit besonderen Bedürfnissen gekümmert wird; bekräftigt, dass Landwirtschaft und Viehzucht in allen Regionen der EU erhalten bleiben müssen, dass diese Formen der sozialen Landwirtschaft gezielt zu fördern sind und dass Landwirte für ihre Arbeit eine angemessene Vergütung erhalten müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>betont, wie wichtig die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Landwirte sind, und fordert, dass in künftigen GAP-Instrumenten Maßnahmen zur psychologischen Unterstützung, zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der Isolation vorgesehen werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on">Tierseuchen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>unterstreicht, dass Tierseuchen erhebliche sozioökonomische, ökologische und tierschutzrechtliche Folgen haben, und zwar auf betrieblicher, subnationaler, nationaler und regionaler Ebene; hebt hervor, dass ihr Einfluss auf die Viehzucht und ihre Erzeugnisse durch den Anstieg der Temperaturen, der Windgeschwindigkeiten und der immer häufiger auftretenden klimabedingten Wetterextreme innerhalb der EU noch weiter zunehmen wird, und dass diesem Problem begegnet werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>betont, dass verstärkte Überwachungs- und Präventionsmaßnahmen erforderlich sind, um die Übertragung von Tierseuchen aus EU-Staaten und Drittländern zu verhindern, und fordert eine systematische Bewertung der Schwachstellen im Bereich der biologischen Sicherheit in der EU, wobei der Schwerpunkt auf den Eintrittswegen bekannter und neu auftretender Krankheiten liegen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>betont, dass in der EU jedes Versäumnis, Tierseuchen in einem Mitgliedstaat zu verhindern oder zu bekämpfen, unmittelbare Auswirkungen auf die anderen Mitgliedstaaten haben kann und eine koordinierte Reaktion erfordert; hebt daher die Bedeutung und die Wirtschaftlichkeit von Präventionsmaßnahmen hervor, insbesondere in Bezug auf Impfungen, Früherkennung und Vorsorge, einen angemessenen Informationsaustausch und eine Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten sowie wirtschaftliche Ausgleichsmaßnahmen für Nutzviehhalter, die durch die Anwendung von Seuchenschutzmaßnahmen direkte und indirekte Verluste erleiden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die für die Durchführung wirksamer und effizienter Präventions- und Kontrollprogramme erforderlichen Ressourcen bereitzustellen, einschließlich finanzieller, veterinärmedizinischer, technischer und administrativer Unterstützung sowie Forschung im Bereich der genetischen Selektion von Tieren, die eine erhöhte Widerstandsfähigkeit gegenüber neu auftretenden Krankheiten aufweisen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>erachtet es als überaus wichtig, rechtzeitig wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern; fordert die Kommission auf, den speziellen Schnellwarn- und Reaktionsmechanismus weiter zu stärken, der im Falle eines vermuteten oder bestätigten Ausbruchs von Tierseuchen aktiviert wird, um einen Echtzeit-Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden und der Kommission über die epidemiologische Lage sicherzustellen, die Koordinierung der Risikobewertungs- und Kontrollmaßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern und eine angemessene Kommunikation mit allen einschlägigen Interessenträgern, insbesondere Landwirten und Verbrauchern, sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>begrüßt, dass die EU bereits im Jahr 2023 die Hälfte ihres für 2030 angestrebten Ziels, den Verkauf und den Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin um 50 % zu reduzieren, erreicht hatte; betont, dass diese Bemühungen fortgesetzt werden müssen und ein von der EU koordiniertes Konzept zur Prävention und Erkennung von Tierseuchen eingerichtet werden sollte, das frühzeitige Überwachungs-, Impf- und Biosicherheitsmaßnahmen umfasst, um einen Anstieg von Tierseuchen zu verhindern, der die Erreichung des Ziels zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes gefährden könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, fortschrittliche Diagnoseinstrumente, prädiktive Modellierung und Dekontaminierungstechniken zu entwickeln; fordert die Kommission auf, eine weitere Verschärfung der EU-Tierschutzstandards in Betracht zu ziehen, um die Nutzviehhaltung zu schützen, wobei auch Bestimmungen zur Reduzierung oder zum Ausschluss von Wildtierpopulationen, die ein Infektionsrisiko darstellen, sowie gegebenenfalls zur gezielten Impfung von Tieren als Ergänzung zu einer verantwortungsvollen Selektion und Zucht von Nutztieren vorgesehen werden sollten, was dazu beitragen kann, das Auftreten endemischer und neu auftretender Krankheiten einzudämmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Rolle des Tierarzneimittelsektors anzuerkennen und den Sektor bei seinen Bemühungen zu unterstützen, Biotechnologien vom Labor in die landwirtschaftlichen Betriebe zu bringen, indem sie die Regulierungsverfahren beschleunigt und strafft, Biotechnologien im Bereich der Tiergesundheit finanziert und weiter ausbaut, Landwirte und die breite Öffentlichkeit über deren Vorteile informiert, die Qualifizierung und Umschulung von Arbeitskräften fördert und die Datenerhebung sowie den Einsatz künstlicher Intelligenz in landwirtschaftlichen Betrieben und im Tiergesundheitssektor unterstützt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Überwachung und Berichterstattung über diese direkten und indirekten Kosten zu verbessern, um die Wirksamkeit und Geschwindigkeit der Unterstützungsmaßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten zu erhöhen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die FAO ein neues Instrument namens OutCosT (OUTbreak COSting Tool) entwickelt hat, das es den Ländern ermöglicht, die finanzielle Belastung im Zusammenhang mit Tierseuchenausbrüchen zu bewerten und Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung zu ergreifen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>unterstützt die Forderung einer Gruppe von Mitgliedstaaten an die Kommission, den Ansatz der EU zur Bekämpfung von Tierseuchen sofern möglich und je nach Tierart und Krankheit anzupassen, indem Impfungen als vorbeugende Maßnahme und Teil eines breiteren Instrumentariums eingesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>betont jedoch, dass die Impfung weitaus wirksamer ist, wenn sie durch Biosicherheits- und Überwachungsmaßnahmen ergänzt wird; unterstreicht, dass Impfmaßnahmen mit Programmen zur genetischen Selektion für immunologische Resistenz kombiniert werden müssen, um einen langfristigen Schutz zu gewährleisten, insbesondere für einheimische Rassen und Rassen in gefährdeten Gebieten; betont, dass die Bemühungen in diesem Bereich intensiviert und durch zugängliche und erschwingliche Impfungen, die korrekte Anpassung der Biosicherheitsmaßnahmen an die Risikostufe sowie zusätzliche und spezifische Mittel für die betroffenen Landwirte in der GAP nach 2027 unterstützt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>betont, wie wichtig ein koordinierter Ansatz für die Tiergesundheit ist, der proaktive Investitionen in Forschung, Überwachungssysteme, Impfstoffentwicklung und kurative Behandlungsoptionen umfasst, um sowohl bekannte als auch neu auftretende Krankheiten zu bekämpfen; nimmt die Entwicklung von sogenannten DIVA-Impfstoffen (Differenzierung zwischen infizierten und geimpften Tieren) zur Kenntnis, die es ermöglichen, zwischen Tieren, die mit einem Krankheitserreger infiziert wurden, und solchen, die dagegen geimpft wurden, zu unterscheiden; fordert die Kommission daher auf, den neuesten wissenschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen und die Verordnung (EU) 2016/429<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/429/oj).</FIELD></FOOTNOTE> mit dem Ziel zu überarbeiten, eine neue Gesundheitsstatuskategorie mit der Bezeichnung „seuchenfrei durch Impfung“ zu schaffen; fordert die Kommission auf, im Rahmen von Horizont Europa Investitionen in Forschung und Entwicklung im Bereich DIVA-Impfstoffe zu fördern und deren Einsatz bei Landwirten zu beschleunigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>fordert die Kommission auf, Investitionen in die Biosicherheit in landwirtschaftlichen Betrieben durch eine Aufstockung der Finanzmittel, auch außerhalb der GAP, zu unterstützen; fordert die Kommission ferner auf, die Tierschutzmaßnahmen im EU-Agrarsektor zu verstärken, indem sie die Forschung, den gemeinsamen Erwerb, die Bevorratung und die Bereitstellung von Tierimpfstoffen, neuen Antigenen und Diagnosereagenzien sowie immunologischen Tierarzneimitteln auf EU-Ebene durch einen Mechanismus zur Vorsorge und Früherkennung koordiniert und die Entwicklung dieser Erzeugnisse innerhalb der EU fördert; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass für diesen Mechanismus angemessene Mittel bereitstehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>fordert die Einrichtung strategischer Vorräte, um im Falle neuer Epidemien schneller reagieren zu können; betont, dass in den Mitgliedstaaten dringend ein zentralisiertes und harmonisiertes Datenbanksystem für Tierimpfungen eingerichtet werden muss; weist darauf hin, dass ein solches System die Rückverfolgbarkeit stärken, die Seuchenüberwachung verbessern, eine rechtzeitige Reaktion auf Ausbrüche unterstützen und zur allgemeinen Wirksamkeit der EU-Politik in den Bereichen Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit beitragen würde; stellt fest, dass eine umfassende Impfdatenbank die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erleichtern und die Einhaltung von EU-Standards sichern würde und wertvolle Erkenntnisse für die Politikgestaltung, die Forschung und das nachhaltige Management der Tiergesundheit liefern könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>unterstützt die Erforschung neuer Technologien zur Inaktivierung von Viren in Lebensmitteln wie der Hochdruckverarbeitung, die sich als vielversprechende Methode zur Erhaltung der Lebensmittelsicherheit und -qualität erwiesen hat; betont, dass spezifische Tierernährung und Futterzusammensetzungen wichtig sind, um die Ausbreitung bestimmter Krankheiten zu verhindern und die allgemeine Tiergesundheit und -resilienz zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Präventions-, Impf- und Eindämmungsplänen für diese Krankheiten die regionalen Behörden zu unterstützen, mit ihnen zusammenzuarbeiten und Landwirte zu konsultieren, wobei die Keulung von Tieren so weit wie möglich vermieden werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>94.</NO.P>fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU, Interessenträgern aus der Branche und internationalen Partnern, um sicherzustellen, dass Ressourcen wirksam zugewiesen werden und dass Wissen ausgetauscht wird, um das Management und die Prävention von Krankheiten zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>95.</NO.P>fordert die Kommission auf, die EU-Mittel für Tilgungs- und Bekämpfungsprogramme in den EU-Mitgliedstaaten aufzustocken; empfiehlt die Einrichtung umfassender Systeme zur wirtschaftlichen Unterstützung, einschließlich Ausgleichsregelungen, die die gesamte Lieferkette abdecken, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Parteien und insbesondere Nutzviehhalter angemessene Unterstützung erhalten; betont, dass bei schweren Tierseuchenausbrüchen, die erhebliche wirtschaftliche Verluste verursachen, beschleunigte Finanzhilfen bereitgestellt werden müssen, um Unsicherheit abzubauen und die wirtschaftliche Kontinuität aufrechtzuerhalten; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bewertung von Unterstützungsanträgen zu straffen, unnötige administrative Hindernisse zu beseitigen und klare Fristen für die Auszahlung von Beihilfen festzulegen, damit die Landwirte ihre Tätigkeiten besser planen und stabilisieren können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>96.</NO.P>begrüßt den Vorschlag der Kommission in ihrem Paket zur Vereinfachung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der GAP für 2025, die Möglichkeiten der GAP zur finanziellen und operativen Unterstützung von Landwirten, die von Naturkatastrophen, widrigen klimabedingten Wetterereignissen oder Tierseuchen betroffen sind, durch die Einführung einer zusätzlichen Krisenzahlung zu stärken, die die die Mitgliedstaaten aus Mitteln für die Entwicklung des ländlichen Raums bereitstellen könnten; ist der Ansicht, dass die künftige GAP auch die Fähigkeit der Landwirte, die Ausbreitung von Tierseuchen und Epidemien zu bewältigen, aktiv unterstützen muss, insbesondere durch die Bereitstellung deutlich höherer Mittel für Krisenmanagementinstrumente und die Reserve für Krisen im Agrarsektor, mit denen betroffene Landwirte rasch und wirksam unterstützt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>97.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Initiative durch die Weiterentwicklung von Risikomanagementsystemen zu ergänzen, die für Krisensituationen im Zusammenhang mit Tierseuchen geeignet sind, unter anderem durch einen erleichterten Zugang zu Versicherungssystemen und Anlagefonds; fordert die Kommission auf, die Schaffung eines neuen europäischen Rückversicherungsinstruments vorzuschlagen, mit dem die Risiken im Zusammenhang mit neuen Tierseuchen abgesichert werden können, und dafür zu sorgen, dass alle landwirtschaftlichen Betriebe Zugang zu Versicherungsverträgen zum Schutz vor Tierseuchen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>98.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Durchführbarkeit der Einrichtung eines Europäischen Tiergesundheitsfonds zu prüfen, um bei Seuchenausbrüchen rasche und gerechte Unterstützung zu leisten; betont, dass es angesichts der von verschiedenen Tierkrankheiten ausgehenden Risiken unerlässlich ist, Mittel für die genetische Verbesserung von Tieren bereitzustellen, um krankheitsresistentere Rassen zu züchten und so die Ernährungssicherheit der EU im Falle potenzieller Gesundheitskrisen zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>99.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, mit internationalen Handelspartnern zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass regional begrenzte Handelsverbote und anerkannte Verfahren zur Inaktivierung von Krankheitserregern wie beispielsweise Kochen und langes Pökeln akzeptiert werden, wodurch unnötige wirtschaftliche Schäden für die Viehwirtschaft in der EU verringert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>100.</NO.P>fordert die Kommission mit Nachdruck auf, in bestimmten Fällen die Durchführbarkeit eines Ringfencing-Mechanismus zu prüfen, der auf Maßnahmen zur Biosicherheit und auf Tierhaltungspraktiken basiert, und dessen Anwendbarkeit im internationalen Kontext gemeinsam mit den zuverlässigsten Handelspartnern der EU zu bewerten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>101.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Risiken zu bewerten, die sich aus der zunehmenden Zahl wildlebender Huftiere ergeben, sowie deren Auswirkungen auf die Tiergesundheit, die öffentliche Gesundheit und die biologische Vielfalt zu untersuchen; erachtet es in diesem Zusammenhang als notwendig, horizontale Maßnahmen zu ergreifen, mit denen diese Überpopulation angemessen bewältigt werden kann;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Handelsaspekte</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>102.</NO.P>betont, dass der Viehwirtschaft in der Europäischen Union besonders anfällig für verschiedenste externe Schocks ist, darunter Gesundheitskrisen, extreme Wetterereignisse, Preisschwankungen und Störungen der Lieferketten sowie zunehmender Wettbewerb aus Drittländern, deren Erzeugnisse nicht immer den hohen Standards der EU in den Bereichen Umwelt, Tierschutz, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit entsprechen, was die von den Landwirten geäußerten Bedenken hinsichtlich mangelnder Gegenseitigkeit und unlauteren globalen Wettbewerbs erklärt; unterstreicht daher, dass für gerechte Wettbewerbsbedingungen auf dem internationalen Markt gesorgt werden muss, um die wirtschaftliche Lebensfähigkeit europäischer Unternehmen zu sichern und auf Gegenseitigkeit beruhende Standards in Handelsabkommen zu verankern; fordert daher, die Anfälligkeit des Sektors bei der Aushandlung von Handelsabkommen zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>103.</NO.P>fordert die Schaffung eines speziellen Instruments innerhalb des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens, das gezielte Unterstützung für Agrarsektoren, einschließlich des Viehzuchtsektors, bereitstellt, die aufgrund der Auswirkungen bestehender Handelsabkommen von Störungen betroffen sein könnten oder Anpassungen benötigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>104.</NO.P>weist vor dem Hintergrund, dass der Verbrauch tierischer Erzeugnisse und insbesondere von Fleisch in der EU bestenfalls stagniert, die weltweite Nachfrage nach tierischem Eiweiß jedoch voraussichtlich zunehmen wird, darauf hin, dass die wirtschaftliche Bedeutung von Ausfuhren und der Positionierung der EU als weltweit führende Kraft im Bereich einer klima- und tierfreundlichen Landwirtschaft, die Wissen, Technologie und Verfahren für den Übergang zur Nachhaltigkeit auf die globalen Märkte exportiert, anerkannt werden sollte, wobei gleichzeitig die Ernährungssouveränität der EU gewahrt werden muss;  betont, dass dadurch Forschung, Innovation, Investitionen und Beschäftigung angekurbelt werden könnten; unterstreicht, dass in diesem Zusammenhang Investitionen in einen hochwertigeren Nutzviehbestand und in die genetische Rückverfolgbarkeit immer wichtiger werden, um der weltweiten Nachfrage nach tierischen Erzeugnissen mit hohem Nährwert gerecht zu werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>105.</NO.P>bedauert, dass die hohen Standards und Ziele der EU in den Bereichen Gesundheit, Tierschutz, Umwelt und weitere Aspekte der Nachhaltigkeit nicht immer von ihren Handelspartnern geteilt werden; besteht darauf, dass die Nutzviehhalter in der EU daher weder auf den internationalen Märkten noch auf dem EU-Binnenmarkt unter gleichen Wettbewerbsbedingungen mit Erzeugern aus Drittländern konkurrieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>106.</NO.P>stellt fest, dass alle auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten Lebensmitteleinfuhren zwar den einschlägigen und hohen EU-Standards für die Enderzeugnisse entsprechen müssen, die unabhängig davon gelten, ob das Erzeugnis im Inland hergestellt oder eingeführt wird, dass jedoch für eingeführte Erzeugnisse in der Regel keine Produktionsanforderungen (sogenannte „Verarbeitungs- und Produktionsmethoden“) gelten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>107.</NO.P>besteht darauf, dass im Einklang mit den Schlussfolgerungen der Kommission zur Anwendung der Gesundheits- und Umweltstandards der EU auf eingeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse und Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse ein politischer Spielraum besteht, um die Anwendung der Gesundheits-, Umwelt- und Tierschutzanforderungen in Bezug auf Verarbeitungs- und Produktionsmethoden auf eingeführte Erzeugnisse in einer Weise zu verfolgen, die mit den WTO-Regeln vereinbar ist; erkennt an, dass vor der Anwendung von Produktionsstandards auf Einfuhren – wie im Bericht der Kommission dargelegt – stets eine Einzelfallbewertung vorzunehmen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>108.</NO.P>fordert die Kommission auf, für eine größere Kohärenz zwischen ihrer Handels- und Nachhaltigkeitspolitik zu sorgen, indem sie die Gegenseitigkeit von Umwelt-, Tiergesundheits- und Tierschutzstandards in allen Erzeugungssphasen durch Spiegelklauseln in allen ausgehandelten Handelsabkommen verankert, um sicherzustellen, dass eingeführte Erzeugnisse, die nicht den EU-Standards entsprechen, nicht auf den EU-Markt gelangen; fordert die Kommission auf, angemessene und strenge Einfuhrkontrollen durchzuführen und diese auszubauen, um inländische Erzeuger und die Verbraucher in der EU zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>109.</NO.P>fordert die Kommission auf, durch eine Aufstockung der Mittel für EU-Agrarerzeugnisse, einschließlich tierischer Erzeugnisse, eine finanziell solide EU-Absatzförderungspolitik zu stärken und dafür zu sorgen, dass geografische Angaben im internationalen Handel als wichtiger Pfeiler für Qualität, Rückverfolgbarkeit und ländliche Entwicklung weiterhin unterstützt werden; betont, dass ein erheblicher Teil der geografischen Angaben in Europa auf den Nutzviehsektor zurückzuführen ist, darunter Erzeugnisse wie Käse, Wurstwaren, Schinken und Frischfleisch, die das Ergebnis von Fachwissen sind, das über Generationen weitergegeben wurde, sowie von Herstellungsverfahren, die eng mit ihren Herkunftsregionen verbunden sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>110.</NO.P>betont, dass mit Qualitätsbezeichnungen nicht nur die Arbeit der Erzeuger hervorgehoben, sondern auch traditionelle Verfahren geschützt und die Vielfalt der europäischen Gastronomie gefördert werden und dazu beitragen wird, die kulturelle Identität der Herstellungsbetriebe zu bewahren; unterstreicht ferner, dass eine klare und genaue Kennzeichnung wichtig ist, um die Rückverfolgbarkeit von Erzeugnissen zu verbessern und die Verbraucher vor irreführenden Vermarktungspraktiken sowohl außerhalb als auch innerhalb der EU zu schützen, wie z. B. die Verwendung von „europäisch klingenden“ oder ähnlichen Namen, die fälschlicherweise darauf hindeuten, dass Erzeugnisse aus der EU oder aus der Region stammen oder von hoher Qualität sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>111.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Landwirte in ihren Bemühungen um die Einhaltung der EU-Standards weiter zu unterstützen, um einen Verlust an Wettbewerbsfähigkeit und eine anschließende Verlagerung der EU-Erzeugung in Drittländer mit niedrigeren Standards in den Bereichen Tierschutz, Erzeugung und Sozialwesen zu verhindern und sicherzustellen, dass die Erzeuger Zugang zu Finanzmitteln zur Verbesserung der Tiergenetik haben, damit die Wettbewerbsfähigkeit durch Qualität statt durch Quantität gestärkt wird;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°     °</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>112.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>