<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0158</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Unternehmertum von Frauen in ländlichen Gebieten, Inselregionen und Gebieten in äußerster Randlage</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0058/2026 - Berichterstatterin: Elżbieta Katarzyna Łukacijewska)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 30. April 2026 zu dem Unternehmertum von Frauen in ländlichen Gebieten, Inselregionen und Gebieten in äußerster Randlage (2024/2124(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 8 und 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 204 vom 26.7.2006, S. 23, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2006/54/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 132 vom 17.5.2023, S. 21, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2023/970/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 188 vom 12.7.2019, S. 79, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2019/1158/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025“ (COM(2020)0152),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. März 2025 mit dem Titel „Ein Fahrplan für die Frauenrechte“ (COM(2025)0097),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Strategie des Europäischen Investitionsfonds (EIF) und der EIB-Gruppe zur Gleichstellung der Geschlechter und zum wirtschaftlichen Empowerment von Frauen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1060/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2021 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“ (COM(2021)0345),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Mai 2022 mit dem Titel „Die Menschen in den Mittelpunkt stellen – nachhaltiges und inklusives Wachstum sichern – das Potenzial der Gebiete in äußerster Randlage der EU erschließen“ (COM(2022)0198),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Programm für Frauen in Führungspositionen des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts und des Europäischen Innovationsrats,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gleichstellungspläne des Europäischen Forschungsraums,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Mai 2022 zur Förderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen durch Unternehmertum und Selbstständigkeit<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 465 vom 6.12.2022, S. 54.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2021 zum Thema „Eine stärkere Partnerschaft mit den EU-Gebieten in äußerster Randlage“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 117 vom 11.3.2022, S. 18.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 174 AEUV,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2022 zu den Inseln der Europäischen Union und Kohäsionspolitik: aktuelle Situation und zukünftige Herausforderungen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 493 vom 27.12.2022, S. 48.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 8. Dezember 2022 zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung: die Barcelona-Ziele für 2030<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 484 vom 20.12.2022, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen vom 28. September 2018 zu den Rechten von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht 10/2021 des Europäischen Rechnungshofs vom 26. Mai 2021 mit dem Titel „Gender Mainstreaming im EU-Haushalt: Auf Worte sollten nun Taten folgen“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter (A10-0058/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen in ländlichen Gebieten, Inselregionen und Gebieten in äußerster Randlage eine Schlüsselrolle bei der Dynamik der lokalen Wirtschaft, der Tragfähigkeit des Agrarsektors und der Erhaltung des kulturellen Erbes spielen und eine tragende Säule für den territorialen Zusammenhalt, die soziale Nachhaltigkeit und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit in ländlichen Gebieten darstellen; in der Erwägung, dass sie trotz dieses unverzichtbaren Beitrags nach wie vor mit rechtlichen, finanziellen, kulturellen und infrastrukturbezogenen Hindernissen konfrontiert sind, die das Unternehmertum von Frauen und die vollständige Verwirklichung ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit einschränken; in der Erwägung, dass Frauen in ländlichen Gebieten in vielen Mitgliedstaaten unverhältnismäßig stark von dem mangelnden Zugang zu erschwinglicher Kinderbetreuung sowie dem Mangel an angemessenen Verkehrsverbindungen, digitaler Infrastruktur, geschlechtersensiblen Unterstützungssystemen und Freizeitmöglichkeiten betroffen sind, was die Möglichkeiten einer uneingeschränkten Teilnahme am Arbeitsmarkt einschränkt und der psychischen Gesundheit abträglich ist; in der Erwägung, dass ein Großteil der von Frauen in ländlichen Gebieten geleisteten Arbeit nach wie vor informell und unbezahlt ist und in den amtlichen Statistiken oft nicht erfasst wird, was die Unsichtbarkeit ihres Beitrags zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung noch verstärkt; in der Erwägung, dass der ländliche Raum ein integraler Bestandteil der europäischen Lebensweise ist, der ein einzigartiges Gleichgewicht zwischen traditionellem Erbe und Fortschritt widerspiegelt und dessen Kontinuität von der Anerkennung und wirksamen Einbeziehung von Frauen in die Prozesse der ländlichen Entwicklung abhängt; in der Erwägung, dass etwa 30 % der EU-Bevölkerung in ländlichen Gebieten leben, die etwa 83 % des gesamten Gebiets der EU ausmachen; in der Erwägung, dass diese Regionen für die wirtschaftliche Stabilität, den sozialen Zusammenhalt und die Wettbewerbsfähigkeit der EU von entscheidender Bedeutung sind<FOOTNOTE><FIELD> Gemäß der Modellierung auf Ebene der lokalen Verwaltungseinheiten (Local Administrative Units, LAU) von 2018 anhand der Bevölkerungsdaten der JRC und von Eurostat, Atlas of Demography.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass es in der Verantwortung der EU liegt, bei der Durchführung all ihrer Maßnahmen die Gleichstellung von Frauen und Männern im Einklang mit den Verträgen zu fördern; in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union als ein grundlegender Wert der EU, als ein Grundrecht und als ein wesentlicher Grundsatz der Europäischen Säule sozialer Rechte verankert ist; in der Erwägung, dass in Artikel 8 AEUV der Grundsatz des Gender Mainstreaming festgelegt ist, wonach der Gleichstellungsaspekt in alle Politikbereiche und Programme einbezogen werden muss; in der Erwägung, dass bisher kein Mitgliedstaat die vollständige Gleichstellung der Geschlechter erreicht hat und die Fortschritte nach wie vor schleppend sind, wobei die Mitgliedstaaten im Gleichstellungsindex 2019 der EU durchschnittlich 67,4 von 100 Punkten erreichen, was einer Verbesserung um lediglich 5,4 Punkte gegenüber 2005 entspricht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass das wirtschaftliche Wohlergehen und der wirtschaftliche Erfolg von Frauen nicht von der Achtung der Grundrechte entkoppelt werden können, einschließlich des Rechts auf ein Leben ohne geschlechtsspezifische Gewalt und des Rechts auf körperliche Selbstbestimmung durch den Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten, wozu auch der Zugang zu sicherer und legaler Betreuung bei Schwangerschaftsabbrüchen in der gesamten EU zählt; in der Erwägung, dass die Gewährleistung eines sicheren und respektvollen Arbeitsumfelds, das frei von Belästigung und Geschlechterstereotypen ist, die Karrierechancen von Frauen stärkt und eine Kultur des gegenseitigen Respekts, der Verantwortung und der Würde fördert; in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen folglich erheblich zu ihrer Sicherheit und ihrem Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt beiträgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass das Beschäftigungsgefälle zwischen Männern und Frauen in ländlichen Gebieten bei 13 Prozentpunkten (im Vergleich zu 10 Prozentpunkten in Städten) liegt und in einigen Mitgliedstaaten 20 Prozentpunkte übersteigt, wobei die Erwerbsbeteiligungsquote von Frauen laut Eurostat-Daten im Jahr 2022 nur 31,6 % betrug; in der Erwägung, dass sich der durch das geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle verursachte wirtschaftliche Verlust auf etwa 370 Mrd. EUR pro Jahr beläuft, während eine Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter zu einem Anstieg des BIP der EU um bis zu 3,15 Bio. EUR bis 2050 führen könnte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass der Bevölkerungsrückgang besondere Herausforderungen für ländliche Gebiete, Inselregionen, Berggebiete und Gebiete in äußerster Randlage darstellt, und sowohl mit der Herausforderung als auch mit der Chance verbunden ist, das Unternehmertum in diesen Gebieten attraktiver zu machen und die Unternehmensgründung sowie das dauerhafte Leben in diesen Gebieten zu ermöglichen, da die Abwanderung junger Menschen und Frauen, die auf der Suche nach besseren Chancen sind, den Generationenwechsel, die Vitalität der Gemeinschaften und die langfristige wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigt; in der Erwägung, dass in der EU die Zahl der relativ jungen Frauen, die aus dem ländlichen Raum wegziehen, tendenziell höher ist als die Zahl der relativ jungen Männer, was unter anderem eine Folge von Hindernissen, etwa der Isolation und des begrenzten Spektrums an Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, sein kann; in der Erwägung, dass diese demografischen Tendenzen die sozioökonomische Entwicklung einiger ländlicher Gebiete behindern können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass Landwirtinnen nach wie vor mit Ungleichheiten konfrontiert sind, insbesondere beim Zugang zu Land, Ausbildung und Finanzierung; in der Erwägung, dass aus Statistiken hervorgeht, dass Unternehmerinnen bei der Beschaffung von Finanzmitteln und Kapital auf mehr Schwierigkeiten stoßen als Männer; in der Erwägung, dass 30 % der Unternehmer in der EU Frauen sind, diese aber nur 2 % der verfügbaren bankenunabhängigen Finanzierung erhalten; in der Erwägung, dass diese Zahl während der Pandemie offenbar auf 1 % gesunken ist<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission und Europäische Investitionsbank, „<STRING ITALIC="on">Funding women entrepreneurs:How to empower growth</STRING>“ (Finanzierung von Unternehmerinnen: Wie Wachstum gefördert werden kann), Juni 2020.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass Unternehmerinnen Daten zufolge trotz geringerer finanzieller Unterstützung mehr Einnahmen erzielen<FOOTNOTE><FIELD> European Women in VC, Experior Venture Fund und Unconventional Ventures, „Funding in the CEE Region – Through the Lens of Gender Diversity and Positive Impact“ (Finanzierung in der MOE-Region aus der Perspektive der Geschlechtervielfalt und des positiven Einflusses), 2021, https://ceereport2021experiorvc.unconventional.vc/.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass gezielte praktische Unterstützung, z. B. Mikrokredite, Mentoring und Verwaltungsvereinfachung, wirksame Instrumente zur Förderung des Unternehmertums sein können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen in Grenzregionen, Berggebieten, Gebieten in äußerster Randlage und in abgelegenen Regionen Herausforderungen und Hürden gegenüberstehen, die durch isolierte Lage, eine alternde Bevölkerung und eingeschränkte Dienste zusätzlich verschärft werden; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote von Frauen in Gebieten in äußerster Randlage fast durchgängig unter dem EU-Durchschnitt liegt, wobei im Jahr 2020 der größte Unterschied mit 38,5 Prozentpunkten erreicht wurde; in der Erwägung, dass auch die Jugendarbeitslosigkeit in manchen Gebieten in äußerster Randlage außerordentlich hoch ist<FOOTNOTE><FIELD> Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Outermost regions at a glance – assets, challenges and opportunities“ (Regionen in äußerster Randlage auf einen Blick – Trümpfe, Herausforderungen und Chancen) (SWD(2022)0133).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen, die in Inselregionen und Gebieten in äußerster Randlage leben, mit zusätzlichen Schwierigkeiten und besonderen Hindernissen konfrontiert sind, was der geografischen Isolation, der geringen Bevölkerungsdichte, der Alterung der Bevölkerung und dem Mangel an grundlegenden öffentlichen und privaten Dienstleistungen – also Faktoren, die die sozioökonomischen Unterschiede verschärfen und den Zugang zu Beschäftigung, Ausbildung und unternehmerischen Möglichkeiten einschränken – geschuldet ist; in der Erwägung, dass die Förderung der Beteiligung von Frauen am digitalen und innovativen Unternehmertum die wirtschaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit stärkt; in der Erwägung, dass Frauen in ländlichen Gebieten der östlichen Grenzregionen nach wie vor mit den Folgen des Krieges in der Ukraine konfrontiert sind, einschließlich Sicherheitsbedrohungen, Unterbrechungen der Lieferketten und hybrider Risiken, die das Unternehmertum sowie den Zugang zu Dienstleistungen und Finanzmitteln behindern; in der Erwägung, dass die Bewältigung dieser kombinierten Herausforderungen gezielte und differenzierte europäische öffentliche Maßnahmen im Einklang mit Artikel 349 AEUV sowie spezielle Maßnahmen erfordert, die den besonderen Anfälligkeiten von Grenzregionen Rechnung tragen, damit die vollständige wirtschaftliche, soziale und politische Inklusion von Frauen in diesen Gebieten sichergestellt ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen, die in den Berggebieten Europas leben, häufig mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, die ihr unternehmerisches Potenzial einschränken, darunter schwierige Verkehrsverbindungen sowie eingeschränkter Zugang zu digitaler Infrastruktur, Kinderbetreuungsdiensten, Ausbildungsmöglichkeiten und finanzieller Unterstützung; in der Erwägung, dass Frauen in den Berggebieten Europas nicht nur als Arbeitnehmerinnen oder Unternehmerinnen, sondern auch als Miteigentümerinnen und Entscheidungsträgerinnen in lokalen wirtschaftlichen Unternehmungen gestärkt werden sollten; in der Erwägung, dass die Schaffung von Zweckgesellschaften und genossenschaftlichen Eigentumsstrukturen es Frauen ermöglichen kann, gemeindenahe Unternehmen gemeinsam zu besitzen, zu verwalten und von ihnen zu profitieren; in der Erwägung, dass solche Modelle, wie zahlreiche Initiativen des Privatsektors gezeigt haben, eine inklusive Governance fördern, die wirtschaftliche Unabhängigkeit stärken und dazu beitragen, den Wert in Berggebieten zu erhalten, wodurch das kollektive Unternehmertum, die gemeinsame Verantwortung und die nachhaltige regionale Entwicklung für Frauen und Mädchen gefördert werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen 52 % der europäischen Bevölkerung und 34,4 % der Selbstständigen in der EU ausmachen und nur 30 % der Start-up-Unternehmen von Frauen gegründet werden<FOOTNOTE><FIELD> Global Entrepreneurship Monitor, Sonderbericht, „<STRING ITALIC="on">Women’s Entrepreneurship 2020/21:Thriving Through Crisis</STRING>“ (Weibliches Unternehmertum 2020/21: Erfolgreich durch die Krise), London, 2021.</FIELD></FOOTNOTE>, was sowohl ihre zunehmende Beteiligung als auch das ungenutzte Potenzial für weibliches Unternehmertum belegt; in der Erwägung, dass in der Wirtschaft tätige Frauen nicht nur Wirtschaftswachstum und Beschäftigung generieren, sondern auch nachhaltigere und inklusivere Geschäftsmodelle vorantreiben, die bei den Indikatoren für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung besser abschneiden und ihren Arbeitskräften mit größerer Wahrscheinlichkeit Ausbildungsmöglichkeiten bieten (EIB, 2021); in der Erwägung, dass heterogene Entscheidungsgremien bessere, inklusivere und nachhaltigere Ergebnisse erzielen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen in ländlichen Gebieten aufgrund der Isolation, des eingeschränkten Zugangs zu Schutzdiensten und einer schwächeren Sicherheitsinfrastruktur in Kriegszeiten sowie bei Invasionen und Konflikten häufig unverhältnismäßig stark von sexueller Gewalt betroffen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen in ländlichen Gebieten in Entscheidungsprozessen und Leitungsgremien, zum Beispiel in landwirtschaftlichen Genossenschaften, bei Sozialpartnern und in Kommunalregierungen, häufig unterrepräsentiert sind<FOOTNOTE><FIELD> Institut für Europäische Umweltpolitik, „What is the link between gender equality and agriculture sustainability?“ (Worin besteht der Zusammenhang zwischen der Gleichstellung der Geschlechter und der Nachhaltigkeit der Landwirtschaft?), September 2021.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass Frauen in Führungs- und Entscheidungspositionen als entscheidende Vorbilder für die nächste Generation dienen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass der Zugang zu zuverlässigen, vergleichbaren, nach Geschlecht und Gebiet aufgeschlüsselten Daten eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, die Lage von Frauen in ländlichen Gebieten genau zu verstehen und dementsprechend wirksame öffentliche Maßnahmen zu konzipieren, umzusetzen und zu bewerten, die den Bedürfnissen von Frauen angemessen Rechnung tragen und zum Abbau von Ungleichheiten beitragen, da die vollständige Integration von Frauen in die Landwirtschaft und das Wirtschaftsleben zur Verwirklichung der Ziele der EU in Bezug auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, die Gleichstellung der Geschlechter und die nachhaltige Entwicklung beiträgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die sogenannten traditionellen Geschlechterrollen und Stereotype nach wie vor die Arbeitsteilung im Haushalt und in der Gesellschaft beeinflussen; in der Erwägung, dass die Vereinbarkeit des Berufslebens, insbesondere des Unternehmertums, mit dem Familienleben nach wie vor schwierig ist und insbesondere für Frauen weiterhin eine große Herausforderung darstellt; in der Erwägung, dass dieses Problem insbesondere in ländlichen Gebieten, Berggebieten und Inselregionen sowie in Gebieten in äußerster Randlage akut ist, in denen die Verfügbarkeit öffentlicher Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheitsversorgung, Mobilität und Kinderbetreuung, begrenzt ist; in der Erwägung, dass dieser Mangel an Infrastruktur und Unterstützungsmechanismen die Chancengleichheit untergräbt, Frauen daran hindert, ihr unternehmerisches Potenzial voll auszuschöpfen, die uneingeschränkte Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt einschränkt und die Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Gebieten verschärft; in der Erwägung, dass Frauen, die kleine Unternehmen in ländlichen Gebieten gründen, dazu beitragen, der Entvölkerung von Dörfern entgegenzuwirken; in der Erwägung, dass das Unternehmertum von Frauen durch intersektionale und ganzheitliche Maßnahmen gefördert werden sollte, die ihre gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt sicherstellen, das geschlechtsspezifische Lohngefälle verringern und die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts auf dem Arbeitsmarkt bekämpfen sowie generell Geschlechterstereotype, Belästigung und Diskriminierung in der Arbeitswelt und darüber hinaus beseitigen; in der Erwägung, dass die Unterschiede beim Zugang zum Sozialschutz für selbstständig erwerbstätige Frauen und mitarbeitende Ehepartnerinnen – auch im Hinblick auf Renten, Krankheitsurlaub und Urlaub aus familiären Gründen – das geschlechtsspezifische Lohn- und Rentengefälle verschärfen und dem Unternehmertum entgegenwirken; in der Erwägung, dass unbezahlte Betreuungs- und Hausarbeit zumeist von Frauen geleistet wird, was sich auf ihre Beschäftigung und ihre Laufbahnentwicklung auswirkt und zum geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälle beiträgt; in der Erwägung, dass die ungleiche Verteilung und Unterbewertung von Betreuungs- und Hausarbeit in Verbindung mit Diskriminierung und Geschlechterstereotypen die Zeit und die Mobilität von Frauen sowie ihren Zugang zu sozialen Rechten und Chancen in ländlichen und abgelegenen Gebieten nach wie vor einschränken, was zu einem Verlust an unternehmerischem Potenzial und einer geringeren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben führt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich häuslicher und sexueller Gewalt, psychologischen, wirtschaftlichen und Online-Missbrauchs und des Stalking, eine Verletzung der Menschenrechte darstellen, einschließlich des Rechts auf körperliche Autonomie und Integrität sowie des Rechts auf ein diskriminierungsfreies Leben; in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen in ländlichen und abgelegenen Gebieten, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt werden, beim Zugang zur Justiz und zu Schutz, Unterstützungsdiensten und Versorgungsdiensten in Bezug auf sexuelle und reproduktive Gesundheit mit zusätzlichen Hindernissen konfrontiert sind, was auf Faktoren wie eine abgeschiedene Lage, fehlende Infrastruktur, eingeschränkter Zugang zu spezialisierten Diensten, die digitale Kluft und soziale Stigmatisierung zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass diese Hindernisse häufig eine hohe Dunkelziffer, eine größere Gefährdung, den fehlenden Zugang zu Unterstützungsdiensten und die Straflosigkeit der Täter nach sich ziehen; in der Erwägung, dass sie die uneingeschränkte Teilhabe von Frauen am sozialen, wirtschaftlichen und politischen Leben in ländlichen Gebieten behindern, da es an Schutznetzwerken und spezialisierten Dienstleistungen mangelt und traditionelle Geschlechterrollen weiterhin eine große Rolle spielen, und die Schutzbedürftigkeit von Frauen erhöhen, Situationen der Ausgrenzung aufrechterhalten und ihre Fähigkeit zur Ausübung der Grundrechte einschränken; in der Erwägung, dass die Beseitigung dieser Hindernisse eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und die harmonische Entwicklung des ländlichen Raums ist; in der Erwägung, dass junge Frauen in ländlichen Gebieten häufiger Gewalt ausgesetzt sind als in Städten, und dass laut einer Studie der Weltgesundheitsorganisation jede dritte Frau weltweit körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren hat, wobei junge Frauen in ländlichen Gebieten unverhältnismäßig stark davon betroffen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen in Bezug auf die Beschäftigung in ländlichen Gebieten bestehen, die sich auf etwa 13 % (gegenüber 10 % in städtischen Gebieten) belaufen; in der Erwägung, dass diese Unterschiede in einigen Mitgliedstaaten 20 Prozentpunkte übersteigen; in der Erwägung, dass diese Unterschiede auf EU-Ebene seit 2012 relativ stabil geblieben sind; in der Erwägung, dass in mehr als der Hälfte der Mitgliedstaaten geschlechtsspezifische Ungleichheiten in ländlichen Gebieten stärker ausgeprägt sind als in Städten; in der Erwägung, dass viele Frauen auch aufgrund prekärer Beschäftigungsbedingungen, wie Saisonarbeit, oder in anderen Fällen durch die Übernahme „unsichtbarer“, unbezahlter Aufgaben als mithelfende Ehepartnerinnen in landwirtschaftlichen Familienbetrieben stärker gefährdet sind, was häufig zu einem mangelnden Zugang zu Sozialschutz oder Leistungen bei Mutterschaft führt; in der Erwägung, dass Frauen sich in ländlichen und benachteiligten Regionen eher für eine unternehmerische und selbstständige Tätigkeit entscheiden als Frauen in städtischen und wirtschaftlich wohlhabenden Regionen; in der Erwägung, dass selbstständige Erwerbstätigkeit eine Form von Arbeit sein kann, die dazu beiträgt, Arbeitsplätze zu schaffen und die Arbeitslosigkeit von Frauen zu senken, wofür jedoch die Entwicklung eines angemessenen sozialen Schutzes erforderlich ist; in der Erwägung, dass der Frauenanteil unter den selbstständig Erwerbstätigen in ländlichen Gebieten 38 % beträgt; in der Erwägung, dass Frauen in prekären Formen von Selbstständigkeit überrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass Frauen gleichzeitig eine wichtige Triebkraft für den wirtschaftlichen Wohlstand und die soziale Eingliederung in ländlichen Gebieten sind, insbesondere durch unternehmerische Initiative, deren Förderung eine strategische Priorität für die nachhaltige Entwicklung der EU darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass unternehmerische Initiative Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt; in der Erwägung, dass Frauen im ländlichen Raum beim Zugang zu Bildung auf größere Hindernisse stoßen als Männer; in der Erwägung, dass in der EU der Anteil der Landbevölkerung mit mindestens grundlegenden digitalen Kenntnissen im Jahr 2019 um 14 % niedriger war als der Anteil der Stadtbevölkerung (48 % gegenüber 62 %); in der Erwägung, dass die digitale Inklusion eine wesentliche Voraussetzung ist, um sicherzustellen, dass Frauen und Mädchen Zugang zu hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung und zum Arbeitsmarkt haben, beispielsweise durch die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten, sowie zu Fernarbeit, Innovations- und Beschäftigungsmöglichkeiten – unabhängig davon, ob vor Ort oder über das Internet –, und von der Dynamik der technologischen und unternehmerischen Innovation profitieren; in der Erwägung, dass die Förderung des uneingeschränkten Zugangs von Frauen zu allen Bildungsebenen, unter anderem in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Kunst und Technik (MINKT), und zu Finanzbildung von entscheidender Bedeutung ist, wenn man bedenkt, dass es, wie aus dem im September 2024 veröffentlichten Draghi-Bericht über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit hervorgeht, doppelt so viele männliche Absolventen der MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) gibt wie weibliche – Unterschiede, die sich bei der Berufswahl nach der Schulbildung weiter verschärfen, zumal es fast viermal so viele Männer wie Frauen gibt, die im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) tätig sind – und dass Bildung somit eine Schlüsselrolle beim Abbau geschlechtsspezifischer Unterschiede, bei der Diversifizierung der beruflichen Fähigkeiten und bei der Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Gebiete spielen kann; in der Erwägung, dass die digitale Integration zu ihrer wirtschaftlichen Autonomie, dem territorialen Zusammenhalt und der Modernisierung des Agrarsektors und des Wirtschaftsgefüges beiträgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass Bildung ein wichtiges Instrument ist, um die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen zu fördern, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede zu beseitigen und die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen; in der Erwägung, dass eine umfassende und altersgerechte Sexualerziehung in der gesamten EU dringend erforderlich ist, da dies ein wesentliches Mittel zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen und zur Förderung der Gleichstellung von frühester Kindheit an ist; in der Erwägung, dass Frauen zwar im Durchschnitt besser ausgebildet sind als Männer, aber in MINKT-Berufen nach wie vor unterrepräsentiert sind und diese Branchen oft aufgrund anhaltender Diskriminierung und Stereotypisierung verlassen; in der Erwägung, dass mehr EU-Investitionen in Bildungs-, Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme erforderlich sind, um gleiche Wettbewerbsbedingungen in den MINKT-Bereichen zu schaffen und sicherzustellen, dass neu entstehende Branchen wie künstliche Intelligenz bestehende geschlechtsspezifische Verzerrungen nicht reproduzieren; in der Erwägung, dass Mentoring-Programme, von Frauen geführte Unternehmerzentren und die Unterstützung nichtstaatlicher Organisationen, die sich für die Stärkung der Rolle von Frauen in MINKT-Bereichen einsetzen, wichtig sind; in der Erwägung, dass eine durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in allen Politikbereichen und in allen Aspekten der EU-Haushaltsplanung erforderlich ist, einschließlich einer ausreichenden Finanzierung von Sensibilisierungskampagnen auf EU-Ebene über verfügbare Programme und Finanzierungsmöglichkeiten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zahl der in der Landwirtschaft tätigen Frauen in den letzten Jahren langsam angestiegen ist; in der Erwägung, dass EU-weit nur 30 % der landwirtschaftlichen Betriebe von Frauen bewirtschaftet werden; in der Erwägung, dass diese landwirtschaftlichen Betriebe in der Regel kleiner sind als die von Männern bewirtschafteten, ein geringeres Einkommen erzielen und weniger Zugang zu finanzieller Unterstützung haben; in der Erwägung, dass diese Zahl verschleiert, dass es in den einzelnen Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede gibt, was die Vertretung von Frauen in der Landwirtschaft anbelangt; in der Erwägung, dass Frauen häufig die Verantwortung für die Betriebsführung mit ihren Partnern teilen, ohne Anspruch auf den mit dieser Tätigkeit verbundenen Status oder Sozialschutz zu haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen zumindest auf der Ebene der Betriebsführung verhältnismäßig weniger Unterstützung aus beiden Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erhalten als Männer; in der Erwägung, dass dies darauf zurückzuführen ist, dass Frauen in der Regel kleinere landwirtschaftliche Betriebe führen, weniger Land besitzen und einen geringeren Zugang zu formaler Bildung und Fachausbildung haben<FOOTNOTE><FIELD> Blanca Casares Guillen, „Women in Rural Development: Integrating a gender dimension into policies for rural areas in Europe“ (Frauen in der ländlichen Entwicklung: Einbeziehung der Geschlechterdimension in die Politik für den ländlichen Raum in Europa). Europäische Gesellschaft für Evaluierung, Rotterdam 2021.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass Frauen beim Zugang zu Land mit mehr Hindernissen konfrontiert sind als Männer, da in ländlichen Gebieten das Modell „vom Vater an den Sohn“ nach wie vor weitverbreitet ist; in der Erwägung, dass die im Durchschnitt geringere Größe der von Frauen geleiteten Betriebe sowie die allgemein umweltfreundlicheren und diversifizierteren Produktionsmodelle, die sie verfolgen, ihren Zugang zu Bankkrediten ebenfalls erschweren<FOOTNOTE><FIELD> Camille Tourtelier, Monica Gorman, Saoirse Tracy, „Influence of gender on the development of sustainable agriculture in France“ (Einfluss des Geschlechts auf die Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft in Frankreich), Journal of Rural Studies, 2023.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass diese Merkmale ihre Betriebe jedoch widerstandsfähiger gegenüber Klima- und Marktschwankungen machen und ihre Übertragung erleichtern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen mit Behinderungen bei der Gründung eigener Unternehmen mehr Schwierigkeiten haben können; in der Erwägung, dass das Unternehmertum älterer Frauen nicht gefördert wird, obwohl sie als ein wertvolles und ungenutztes Potenzial für das Wirtschaftswachstum angesehen werden sollten, insbesondere in ländlichen Gebieten, in denen die Alterung der Bevölkerung schneller voranschreitet als in städtischen Gebieten; in der Erwägung, dass die Förderung des Unternehmertums von Migrantinnen große Chancen für ihre Integration in den Arbeitsmarkt bieten und ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit und Selbstbestimmung fördern kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass die Landwirtschaft in diesen ländlichen Gebieten eine entscheidende Rolle bei der Erhaltung der natürlichen Ressourcen, der Gewährleistung der Ernährungssicherheit, der Förderung der wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Entwicklung und der Unterstützung von Gemeinschaften spielt; in der Erwägung, dass die aktive Beteiligung von Frauen entlang der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette – von der Erzeugung über die Verarbeitung bis hin zum Vertrieb und zur Innovation – ein wesentlicher Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit, Qualität und Nachhaltigkeit des Sektors ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zahl der Frauen, die landwirtschaftliche Betriebe leiten, in der gesamten EU zwar zunimmt, diese jedoch nach wie vor eine Minderheit darstellen; in der Erwägung, dass im Jahr 2020 nur 31,6 % der Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe in der EU Frauen waren<FOOTNOTE><FIELD> Eurostat, „Farmers and the agricultural labour force – statistics“ (Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitskräfte – Statistiken).</FIELD></FOOTNOTE> und diese im Durchschnitt nur 12 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche bewirtschafteten; in der Erwägung, dass von Frauen geführte landwirtschaftliche Betriebe tendenziell kleiner sind und ein geringeres Einkommen und einen geringeren Zugang zu finanzieller Unterstützung als die von Männern geführten landwirtschaftlichen Betriebe haben; in der Erwägung, dass aus dieser Statistik nicht hervorgeht, dass sich das Ausmaß, in dem Frauen in der Landwirtschaft vertreten sind, von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat stark unterscheidet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass die meisten Frauen, die in der Landwirtschaft oder im Agrar- und Lebensmittelsektor arbeiten, im Rahmen von atypischen Verträgen oder Teilzeitverträgen beschäftigt sind; in der Erwägung, dass Landwirte unter 40 Jahren nur 12 % aller landwirtschaftlichen Betriebe in der EU bewirtschaften und davon nur 3 % junge Landwirtinnen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass in ländlichen Gebieten, in denen lokale Traditionen und eng verbundene Gemeinschaften häufig ein Eckpfeiler der Gesellschaft sind, die Vermittlung praktischer, zukunftsorientierter Kompetenzen an junge Menschen – insbesondere Mädchen – dazu beitragen wird, sicherzustellen, dass sie sich entfalten und die Stärke ihres Erbes in das digitale Zeitalter übertragen können; in der Erwägung, dass mit der rechtlichen Anerkennung und der sozialen Absicherung von Frauen, die in der Landwirtschaft, im traditionellem Handwerk oder im kreativen Bereich arbeiten, zur lokalen wirtschaftlichen Resilienz und Entwicklung, zur Bewahrung des kulturellen Erbes und zum Generationenwechsel beigetragen wird; in der Erwägung, dass Frauen in ländlichen Gebieten häufig schlechter bezahlt werden als Männer und es von entscheidender Bedeutung ist, gleiches Entgelt für gleiche Arbeit sicherzustellen, um das Unternehmertum attraktiver zu machen und sowohl die Gründung von Unternehmen als auch ein nachhaltiges Leben im ländlichen Raum zu ermöglichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen im ländlichen Raum – sei es mit handwerklich hergestellten Konserven, dem Catering mit Produkten direkt vom Hof oder innovativen Lebensmitteln – oft eine Vorreiterrolle spielen, wenn es darum geht, lokales Erbe mit unternehmerischem Denken zusammenzubringen und so starke und nachhaltige Unternehmen zu schaffen, die ihre Gemeinschaften mit Nahrungsmitteln versorgen und die lokale Esskultur für künftige Generationen erhalten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass das LEADER-Programm durch die Einbeziehung lokaler Interessenträger in die Gestaltung und Umsetzung von Strategien, die Entscheidungsfindung und die Zuweisung von Ressourcen für die Entwicklung ihrer ländlichen Gebiete ein besonders wirksames Instrument zur Unterstützung weiblicher Führungskräfte und Unternehmerinnen in ländlichen Gebieten ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass die Unterstützung der Beteiligung von Frauen am digitalen und innovativen Unternehmertum die wirtschaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere in Inselregionen und Gebieten in äußerster Randlage, stärkt, indem sie dazu beiträgt, Hindernisse zu überwinden, die durch die abgeschiedene Lage entstehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass die Stärkung der Rolle von Frauen in der europäischen Landwirtschaft und der ländlichen Wirtschaft nicht nur für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter, sondern auch für die Förderung einer nachhaltigen ländlichen Entwicklung im Einklang mit dem Ziel der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung Nr. 5 zur Gleichstellung der Geschlechter von wesentlicher Bedeutung ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen im ländlichen Raum eine entscheidende Rolle bei der Erhaltung und Bereicherung klassischer und traditioneller Kleidung spielen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AE.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen in der EU derzeit nur 1-2 % der Risikokapitalfinanzierung erhalten, was deutlich macht, dass geschlechtergerechte Finanzierungsinstrumente gestärkt und ein gleichberechtigter Zugang zu Investitionsmöglichkeiten sichergestellt werden müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AF.</NO.P>in der Erwägung, dass nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten und die Konsultation der Interessenträger von wesentlicher Bedeutung sind, um Maßnahmen für das Unternehmertum im ländlichen Raum zu entwickeln, mit denen den spezifischen Bedürfnissen von Frauen wirksam Rechnung getragen werden kann; in der Erwägung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Auswirkungen der Agrarpolitik auf Frauen besser berücksichtigen müssen, um die besonderen Herausforderungen, mit denen Frauen in der Landwirtschaft konfrontiert sind, zu meistern;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Stärkung der Rolle von Unternehmerinnen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>betont, dass Unternehmerinnen, auch aus abgelegenen Gebieten und Gebieten in äußerster Randlage, wichtige Triebkräfte für Innovation, Zusammenhalt und Wettbewerbsfähigkeit in ländlichen Gebieten, Inselgebieten und Gebieten in äußerster Randlage sind; fordert, dass der Zugang zu allen Formen der Finanzierung, insbesondere zu Innovationsfinanzierung, maßgeschneiderten Unterstützungsprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sowie Chancen in der grünen und der digitalen Wirtschaft verbessert wird, damit Unternehmerinnen uneingeschränkt an aufstrebenden Märkten teilnehmen können; fordert die Ausweitung des Zugangs zu privaten Investitionen und die Förderung von Möglichkeiten auf dem freien Markt; betont, dass Unternehmerinnen in vollem Umfang von dem strategischen Fahrplan für den Kompass für Wettbewerbsfähigkeit der EU profitieren müssen, der darauf abzielt, die Dynamik Europas wiederherzustellen und sein Wirtschaftswachstum anzukurbeln, indem ein günstiges Umfeld für junge innovative Start-up-Unternehmen geschaffen, die industrielle Führungsrolle in wachstumsstarken Branchen auf der Grundlage bahnbrechender Technologien gefördert und die Verbreitung von Technologien in etablierten Unternehmen und KMU gefördert wird; fordert zu diesem Zweck, dass sich die EU-Politik stärker darauf konzentriert, in allen europäischen Politikbereichen, soweit dies angemessen ist, einen bereichsübergreifenden und integrierten Ansatz zu verfolgen, der der Realität und den Herausforderungen der Regionen in äußerster Randlage Rechnung trägt; beharrt darauf, dass jeder Mensch in Europa das Recht und die Möglichkeit, sich in seiner Heimatregion ein erfüllendes Leben aufzubauen, und somit ein Recht zu bleiben haben sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter von grundlegender Bedeutung für die Verwirklichung der Agenda für wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand der Union ist, da die uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt, am Unternehmertum und am Innovationssystem die Produktivität erhöht und ein inklusives und nachhaltiges Wachstum fördert, wodurch die globale Wettbewerbsfähigkeit der Union insgesamt gestärkt wird; betont, dass das Fehlen zugänglicher und erschwinglicher Dienstleistungen im Bereich der Kinderbetreuung weiterhin eines der größten Hindernisse für die volle Teilhabe von Frauen an Unternehmertum und am Arbeitsmarkt in ländlichen und abgelegenen Gebieten und Inselregionen ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, Investitionen in die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung im Rahmen von Programmen, die über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und den Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert werden, Vorrang einzuräumen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Mechanismen zur Unterstützung des Unternehmertums von Frauen in ländlichen Gebieten zu stärken, insbesondere durch die Erleichterung des Zugangs zu Krediten, Innovationen und geeigneten Finanzinstrumenten, wodurch die wirtschaftliche Autonomie von Frauen und die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten gefördert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert, dass Programme entwickelt werden, mit denen dafür gesorgt wird, dass Frauen Zugang zu Bildung in Bereichen wie Digitalisierung, Finanzen und Unternehmensverwaltung haben, unter anderem im Zuge marktorientierter Initiativen und Partnerschaften mit der Privatwirtschaft; fordert, dass Unternehmertum und Innovation gefördert werden, etwa durch strukturierte Mentoring-Netzwerke und Peer-Learning-Plattformen, insbesondere in Bereichen wie Digitalisierung, Finanzen und Verwaltung; hält ferner Sensibilisierungsinitiativen für besonders wichtig, um die Verfügbarkeit und den Nutzen dieser Netzwerke und Plattformen bei Landwirtinnen bekannt zu machen und so eine stärkere Beteiligung und die Stärkung von in der Landwirtschaft tätigen Frauen zu fördern; hebt den potenziellen Wert einer ergebnisorientierten EU-Unterstützung hervor, wenn es darum geht, dazu beizutragen, lokal ausgerichtete Initiativen wie unter anderem Unternehmensnetzwerke einzurichten, die das Unternehmertum von Frauen und das Engagement der Gemeinschaft in ländlichen Gebieten stärken und gleichzeitig die Kooperation der Privatwirtschaft für alle Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum, einschließlich Frauen, fördern; stellt fest, dass die Führung eines Unternehmens Arbeitsplätze und Einkommen schaffen und somit einen Mehrwert für Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt schaffen kann; weist auf den Erfolg von Projekten hin, mit denen Mentoring und Peer-Learning unter Unternehmerinnen gefördert werden; fordert die Kommission auf, bei der Gestaltung und Ausweitung strukturierter Mentoring- und Peer-Learning-Programme in der gesamten EU auf solchen erfolgreichen Initiativen aufzubauen und daraus zu lernen, um sicherzustellen, dass Unternehmerinnen uneingeschränkt von den Strukturen für den Wissensaustausch und die Unterstützung profitieren können; erachtet es als wichtig, bereits in einer frühen Phase des Bildungswegs tätig zu werden, um gegen Geschlechterstereotypen vorzugehen, die den Zugang von Frauen zu bestimmten Wirtschaftszweigen und Führungspositionen nach wie vor einschränken, um für Chancengleichheit zu sorgen und den Beitrag von Frauen zur wirtschaftlichen und sozialen Dynamik von ländlichen Gebieten, Inselgebieten, Bergregionen und Gebieten in äußerster Randlage zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, für eine gleichberechtigte Unterstützung des Unternehmertums von Frauen durch gezielte Unterstützungsmaßnahmen und Ressourcen zu sorgen, sei es in den Bereichen MINKT, IKT, Sozialwirtschaft, Verkehrsdienstleistungen, Handwerk und Betreuungs- und Pflegeunternehmen oder anderen Bereichen; betont, dass es wichtig ist, junge Frauen in ländlichen Gebieten, die in traditionell von Männern dominierte Berufsfelder eintreten, zu unterstützen, ihren wachsenden Erfolg und die zunehmende Offenheit vieler Unternehmen für weibliche Talente und auf Frauen zurückgehende Innovationen anzuerkennen und gleichzeitig weiterhin eine inklusive und unterstützende Kultur am Arbeitsplatz zu fördern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Mentoring- und Schulungsprogramme für Unternehmerinnen zu fördern und dabei Mütter, die nach dem Mutterschafts- oder Elternurlaub auf den Arbeitsmarkt zurückkehren, und Eltern kleiner Kinder in ländlichen Gebieten besonders zu berücksichtigen, damit sie an solchen Programmen teilnehmen und gleichzeitig ihren Betreuungspflichten nachkommen können und damit die unverhältnismäßige Belastung, mit der sich Frauen konfrontiert sehen, verringert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Programme zur Unterstützung von von Frauen geleiteten Unternehmen zu entwickeln, etwa in Form von Schulungen zu Unternehmertum und Management, lokalen Unternehmensnetzwerken und Wissensaustausch in Bezug auf Schlüsselindustrien, wobei ländliche Gebiete, Inselregionen und Gebiete in äußerster Randlage in besonderem Maße zu berücksichtigen sind; fordert verstärkte Schulungen zu den EU-Binnenmarktvorschriften, zur Nutzung von Online-Plattformen für den elektronischen Handel und zur Teilnahme an internationalen Handelsmessen; betont, dass die Verbesserung des Zugangs von Unternehmerinnen zu Ausfuhrmärkten die Wettbewerbsfähigkeit, die Resilienz und den Mehrwert des Wirtschaftslebens im ländlichen Raum erhöht; stellt fest, dass Frauen im ländlichen Raum durch vermehrten Zugang zu erschwinglichen Internetdiensten, durch die Bereitstellung maßgeschneiderter Schulungsprogramme, die auf den Stärken von Frauen aufbauen, und durch die Unterstützung von Maßnahmen, die eine gleichberechtigte Teilhabe fördern, zunehmend dazu bereit sind, Hürden zu überwinden und aktive und führende Rollen in der digitalen Wirtschaft zu übernehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>regt die Schaffung von Netzwerken von Frauengenossenschaften und -vereinigungen im Agrar- und Lebensmittelsektor an, um nachhaltige, kreislauforientierte Geschäftsmodelle mit lokalem Mehrwert zu fördern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem ökologischen/biologischen Landbau, der handwerklichen Verarbeitung und dem Direktverkauf liegen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>begrüßt die Zusage der Kommission, eine Plattform für Landwirtinnen als Forum für Diskussionen und den Austausch über bewährte Verfahren einzurichten, um die Teilhabe und Chancengleichheit im Agrar- und Lebensmittelsektor zu verbessern; fordert die Kommission auf, dem Parlament jährlich einen Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der Plattform vorzulegen; fordert die Kommission ferner auf, dafür zu sorgen, dass die Arbeit dieser Plattform bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung künftiger politischer Initiativen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums gebührend berücksichtigt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, die Erfolgsgeschichten von Unternehmerinnen im ländlichen Raum und in Gebieten in äußerster Randlage im Rahmen von Öffentlichkeitskampagnen, auch in den herkömmlichen und den sozialen Medien, zu verbreiten und ins Rampenlicht zu rücken, um Sichtbarkeit, Zuversicht und das gemeinschaftliche Engagement zu stärken; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es wichtig ist, Finanzwissen zu entwickeln und sich dabei insbesondere an Frauen zu richten, da es beim Finanzwissen ein geschlechtsspezifisches Gefälle gibt – so schnitten in einer von der Kommission durchgeführten Finanzwissensumfrage Männer in der EU im Durchschnitt um 18 Prozentpunkte besser ab als Frauen<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission, „Monitoring the level of financial literacy in the EU“ (Monitoring der Finanzkompetenz in der EU), Flash-Eurobarometer-Umfrage 525, 2023.</FIELD></FOOTNOTE>; fordert Maßnahmen, die darauf abzielen, Frauen in ihren Gemeinschaften dazu zu bewegen, auf lokale und Bottom-up-Ansätze zurückzugreifen, und unter anderem Netzwerke zu fördern, mit denen die Beteiligung von Frauen gefördert wird; fordert gezielte Kampagnen zur Darstellung eines modernen Bilds von Frauen in der Landwirtschaft, um junge Frauen für unternehmerische Tätigkeiten im Agrarsektor zu gewinnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) auf, gemeinsam mit den Sozialpartnern weiterhin die wesentlichen Hürden für Beschäftigung und Unternehmertum von Frauen zu untersuchen, auch in Gebieten in äußerster Randlage, Inselregionen oder abgelegenen Regionen, und inspirierende Maßnahmen zur Überwindung dieser Hürden für Wachstum und Wohlstand vorzuschlagen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, von Frauen geführte Unternehmen zu unterstützen, indem sie rechtliche und fachliche Beratung bereitstellen, den Austausch über bewährte Verfahren ermöglichen und Unternehmerinnen helfen, die Isolation in ländlichen Gebieten zu überwinden und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, und indem der Anteil von Unternehmerinnen und selbstständig erwerbstätigen Frauen in ländlichen Gebieten in der EU erhöht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, auf den Analysen und Erkenntnissen des EIGE in Bezug auf das Unternehmertum und die selbstständige Erwerbstätigkeit von Frauen in allen Mitgliedstaaten aufzubauen, und dabei die Erhebung hochwertiger, vergleichbarer Daten und kohärente Messgrößen für den Zugang zu Finanzmitteln, Überlebensraten von Unternehmen, Wachstum, sektorale Vertretung und Innovation sicherzustellen, vergleichende jährliche Scorecards auf EU- und nationaler Ebene zu veröffentlichen, um Fortschritte zu überwachen, strukturschwache Gebiete (einschließlich abgelegener Gebiete, Inselregionen, Gebiete in äußerster Randlage und ländlicher Gebiete) zu ermitteln und Transparenz zu fördern, bewährte Verfahren und unternehmerische Erfolgsgeschichten, die vom EIGE dokumentiert wurden – wie Mentoring-Netze, inklusive Investitionsprogramme, Unternehmenszentren für Frauen und Peer-to-Peer-Netze –, zu ermitteln und auszubauen, und sie im ländlichen Raum zu verbreiten, gezielte Finanzierungsinstrumente, Garantieregelungen und Initiativen zum Kapazitätsaufbau auf der Grundlage der vom EIGE ermittelten Hindernisse (z. B. Netzwerkdefizite, Verzerrungen bei Finanzierungsentscheidungen, fehlende Rollenmodelle) vorzuschlagen, um die Umsetzungslücke zu schließen, und den nationalen und regionalen Behörden technische Unterstützung und Kapazitätsaufbau anzubieten, damit die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in die Programme des Unternehmertums integriert wird, wobei die Angleichung an die Methodik des EIGE, bewährte Verfahren und den Rahmen für den Gleichstellungsindex sicherzustellen ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten zu erheben, um einen umfassenden Überblick über die sozioökonomische Lage von Frauen in ländlichen Gebieten zu ermöglichen und die geschlechtsspezifische Dimension bei der Gestaltung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen und Programmen zur Entwicklung ländlicher Gebiete zu berücksichtigen; betont, dass Folgenabschätzungen im Hinblick auf die Gestaltung dieser Vorschläge wichtig sind, um die Ziele der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei der Entwicklung des ländlichen Raums verwirklichen zu können; fordert nachdrücklich, dass nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten in die Evaluierungen der EU-Programme aufgenommen werden, damit sichergestellt werden kann, dass mittels öffentlicher Investitionen das Unternehmertum von Frauen wirksam gefördert und dazu beigetragen wird, das geschlechtsspezifische Gefälle beim Zugang zu Finanzmitteln und wirtschaftlichen Möglichkeiten zu überbrücken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>unterstützt die Strategie der Kommission für eine Europäische Spar- und Investitionsunion sowie die Schaffung und Ausweitung inklusiver Finanzinstrumente, einschließlich eines mit einem Gütesiegel gekennzeichneten EU-Anlagekontos, um den Zugang zu Finanzmitteln für von Frauen geführte EU-Unternehmen zu verbessern und zu erleichtern; weist darauf hin, dass die Geschlechtergleichstellung in der Strategie durchgängig berücksichtigt werden sollte; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einführung von „Finance Europe“, einem Gütesiegel für langfristige Anlage- und Sparprodukte der EU, die 70 % ihrer Vermögenswerte in europäische Unternehmen investieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen Fonds für Gründerinnen einzurichten, mit dem von Frauen geführte Unternehmen gezielt finanziell unterstützt und Anlagemöglichkeiten für sie geschaffen werden können; hebt hervor, dass ein solcher Fonds die Investitionskraft des EIF steigern würde, was Beteiligungen an Private-Equity- und Risikokapitalfonds anbelangt, und gleichzeitig dazu beitragen würde, die geschlechtsspezifische Finanzierungslücke zu schließen und EU-weit wettbewerbsfähig zu sein; fordert Maßnahmen im Einklang mit der Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2022/2381 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen (ABl. L 315 vom 7.12.2022, S. 44, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2381/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, um gegen geschlechtsspezifische Verzerrungen beim Zugang zu Finanzmitteln vorzugehen, einschließlich eines europäischen Netzes von Investoren, die sich der wichtigen Notwendigkeit eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses bewusst sind, und spezieller Instrumente und Ziele (z. B. in Bezug auf Mikrofinanzierung, Garantien und Eigenkapital), die auf von Frauen geführte KMU im ländlichen Raum zugeschnitten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont, dass Unternehmerinnen im ländlichen Raum das Potenzial haben, lokale Ideen in EU-weite Erfolgsgeschichten zu verwandeln; begrüßt die Weiterentwicklung moderner digitaler Instrumente sowie die Personenverkehrs- und die Handelsfreiheit innerhalb der EU, die von Frauen geführte Unternehmen im ländlichen Raum unterstützen und ihnen die Möglichkeiten geben, neue Märkte zu erschließen, grenzübergreifend zusammenzuarbeiten und Kunden in ganz Europa ihre authentischen, lokalen Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen; stellt fest, dass zwar einige lokale Produkte und Dienstleistungen unerschlossenes Potenzial auf europaweiter Ebene aufweisen, manche Mitgliedstaaten jedoch geografisch bedingt nicht dazu in der Lage sind, grenzübergreifend wirtschaftlich tätig zu sein;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>nimmt die zunehmende Dynamik und das klare Bekenntnis zu Investitionen in digitale Infrastruktur, Kompetenzentwicklung und inklusive digitalpolitische Maßnahmen zur Kenntnis, wodurch interessante Möglichkeiten geschaffen werden, um die Rolle von Frauen im ländlichen Raum zu stärken und sicherzustellen, dass sie in vollem Umfang vom digitalen Wandel profitieren; hebt die große Bedeutung gezielter Investitionen in die digitale Infrastruktur, Umschulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die Kompetenzentwicklung und einen inklusiven Rahmen für die Digitalpolitik hervor, mit denen dafür gesorgt wird, dass Frauen in ländlichen Gebieten und insbesondere Frauen in Inselregionen und in Gebieten in äußerster Randlage uneingeschränkt am digitalen Wandel teilhaben können, und fordert, dass derlei Investitionen getätigt werden; fordert die Kommission auf, den bürokratischen Aufwand zu verringern; betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter für einen erfolgreichen digitalen Wandel grundlegend ist, da die uneingeschränkte Beteiligung von Frauen in digitalen Sektoren Innovationskraft und wirtschaftliche Resilienz fördert; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den Zielen aller digitalen Strategien und Kompetenzprogramme Berücksichtigung findet, um sicherzustellen, dass Frauen gleichermaßen von den Chancen profitieren, die die sich im Wandel begriffene digitale Wirtschaft bietet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die nationalen Bildungssysteme – einschließlich der beruflichen Bildung und der Hochschulbildung sowie der Bildungssysteme in ländlichen und abgelegenen Gebieten – einen soliden Zugang zu digitalen Kompetenzen und Bildung in den MINT-Fächern bieten, und zwar in einer Weise, die sowohl Mädchen als auch Jungen befähigt, ihr Potenzial voll auszuschöpfen; betont, dass unternehmerische Laufbahnentscheidungen – auf nicht stereotype Weise – gefördert werden müssen und dass die Gleichstellung der Geschlechter sowie Finanzkompetenz in die Lehrpläne aufgenommen werden müssen; betont, dass Mentoring-Programme, weibliche Vorbilder und Partnerschaften zwischen Schulen, Hochschulen, Unternehmen und Organisationen der Zivilgesellschaft wichtig sind, um Mädchen für eine Laufbahn im MINT-Bereich zu begeistern; fordert, dass Ziele im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter in den Aktionsplan für digitale Bildung aufgenommen werden und gezielte Finanzierungsmaßnahmen auf EU- und nationaler Ebene zur Unterstützung von Frauen und Mädchen in neuen digitalen Bereichen wie KI, Datenwissenschaft und saubere Technologien ergriffen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert gezielte Maßnahmen, um den Zugang von Frauen zu Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten sowie zu Informationen zu Schulungen über das Führen von Unternehmen, zu von der EU finanzierten Programmen sowie zu Programmen zur Finanzierung von Unternehmen in ländlichen Gebieten, Inselregionen und Gebieten in äußerster Randlage zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert, dass Programme zur Förderung von Innovationen im ländlichen Raum ausdrücklich Maßnahmen umfassen, die sich gezielt an Frauen richten, z. B. durch niederschwellige Informationsdienste, frauenspezifische Innovationsworkshops und die aktive Ansprache von Betriebsleiterinnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, traditionelle Fertigkeiten von Frauen im ländlichen Raum, wie das Fertigen von Bekleidung und das Weben von Körben, als wesentliche Kulturgüter, die das kulturelle Erbe bewahren und wirtschaftliche Chancen schaffen, anzuerkennen und zu fördern, insbesondere da Frauen häufig eine zentrale Rolle im Agrartourismus, im Handwerk, in der handwerklichen Lebensmittelerzeugung, in der Direktvermarktung und in regionalen Wertschöpfungsketten spielen; fordert Investitionen in Berufsbildungsprogramme, die auf Frauen und Mädchen im ländlichen Raum zugeschnitten sind, die sie in die Lage versetzen, ein nachhaltiges Einkommen zu erwirtschaften sowie die Existenzgrundlage ihrer Familien zu sichern; betont ferner, dass Frauen dazu beitragen können, die digitale Kluft zu überbrücken und ihr enormes Potenzial als Innovatorinnen, Unternehmerinnen und kommunale Führungspersönlichkeiten in der Gemeinschaft zu erschließen, was den Weg für inklusivere, dynamischere und resilientere Gesellschaften ebnet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>unterstreicht, dass Risikokapital, das in von Frauen geführte Unternehmen im ländlichen Raum fließt – mit dem Ziel, die vollständige Einbeziehung und Stärkung von Frauen in ihrer ganzen Vielfalt zu gewährleisten –, ein starkes Vertrauenssignal darstellt, das das Selbstvertrauen der Unternehmerinnen stärkt und ihre Sichtbarkeit im Unternehmensökosystem erhöht; weist außerdem auf das Potenzial hin, das sich durch Business Angels ergibt, die in noch früheren Phasen der Unternehmensgründung Unterstützung leisten können, indem sie Startkapital anbieten, um Unternehmerinnen in der Anfangsphase zu unterstützen; stellt fest, dass Business Angels bereit sind, neue oder unerprobte Ideen zu unterstützen, insbesondere wenn sie Potenzial erkennen, was die Zukunftsvisionen und das Engagement der Gründerinnen anbelangt; betont, dass diese Art der Unterstützung in ländlichen Gebieten, in denen Unternehmen traditionelle Finanzierungskriterien möglicherweise nicht erfüllen, von großer Bedeutung ist; weist darauf hin, dass große Risikokapitalfonds auf Städte ausgerichtet sind und Risikokapitalgeber häufig in Städten ansässig sind, während Business Angels häufig stärker vor Ort tätig sind und ein persönliches Interesse daran haben, ländliche Gemeinschaften zu unterstützen und Frauen als treibende Kraft für die lokale wirtschaftliche Erneuerung zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert gezielte Maßnahmen für einen verbesserten Zugang zu Land, Finanzmitteln sowie beruflicher und allgemeiner Bildung, einschließlich flexibler Möglichkeiten, insbesondere für Frauen, die in die Landwirtschaft einsteigen oder ein Unternehmen gründen wollen; betont, dass strukturelle und institutionelle Hürden überwunden werden müssen, beispielsweise Hürden bei der Erlangung einer Rechtsstellung in Bezug auf landwirtschaftliche Betriebe, Steuer- und Sozialvorschriften, durch die Frauen, die gemeinsam mit ihrem Partner einen landwirtschaftlichen Betrieb führen, benachteiligt werden, und administrative Hürden im Hinblick auf Eigentumsrechte an landwirtschaftlichen Betrieben, durch die Frauen benachteiligt werden; hebt hervor, dass alle Frauen, die unternehmerisch tätig werden möchten, zu diesem Schritt ermutigt werden sollten, denn die Gründung eines Unternehmens kann Arbeitsplätze schaffen und Einkommen generieren und damit auch einen Mehrwert für die ganze Gesellschaft erbringen; fordert landwirtschaftliche Genossenschaften und Erzeugerorganisationen, die im Rahmen der GAP gefördert werden, auf, in ihren Leitungsgremien Richtwerte für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis einzuführen, um für einen gleichberechtigten Zugang von Frauen zu Entscheidungsstrukturen zu sorgen; betont, dass eine solche Beteiligung die Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Unternehmen verbessert, indem das Innovationspotenzial und die Managementfähigkeiten von Frauen genutzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>betont, dass Programme zur Förderung des Zugangs von Frauen zum Unternehmertum und zu selbstständiger Erwerbstätigkeit in ländlichen Gebieten gezielt auf Frauen in prekären Situationen wie Wanderarbeiterinnen (insbesondere jene, die im landwirtschaftlichen Bereich tätig sind), Frauen mit Behinderungen, Langzeitarbeitslose sowie ältere Frauen ausgerichtet sein sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Unternehmertum von Frauen zu fördern, einschließlich spezifischer Netzwerke für Unternehmensnachfolge und Mentoring, und Finanzierungsprogramme oder Unterstützungsmaßnahmen, einschließlich zentraler Leitlinien, so zu gestalten, dass kleinere Unternehmen und Interessenträger Zugang zu ihnen haben und der Verwaltungsaufwand in einem angemessenen Verhältnis zur Unternehmensgröße steht, da von Frauen geführte Unternehmen bzw. landwirtschaftliche Betriebe im Schnitt kleiner sind als von Männern geführte Unternehmen bzw. landwirtschaftliche Betriebe; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass sich auch Einzelpersonen oder kleinere Organisationen einen Überblick über Fördermöglichkeiten verschaffen und diese beantragen können und dabei Unterstützung erhalten; fordert die Kommission auf, spezifische Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen junge Frauen in der Landwirtschaft und junge Unternehmerinnen im Agrar- und Lebensmittelbereich unterstützt werden, unter anderem finanzielle Anreize und Initiativen zur Beseitigung von Hindernissen, was den Zugang zu Land und die Betriebsnachfolge anbelangt; hebt hervor, dass der Generationenwechsel für die Aufrechterhaltung und Entwicklung der landwirtschaftlichen Tätigkeit, mit der die Ernährungssicherheit gewährleistet und für lebendige ländliche Gemeinschaften gesorgt wird, von wesentlicher Bedeutung ist; fordert die Kommission auf, insbesondere spezifische Maßnahmen für junge Landwirtinnen im Rahmen der GAP vorzuschlagen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>bestärkt die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften darin, die bestehenden Struktur- und Investitionsfonds der EU zu nutzen, um Unternehmerinnen und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, gezielt zu fördern; betont, dass Sensibilisierungs- und Informationskampagnen zu auf EU-Ebene vorhandenen und geplanten Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmerinnen in ländlichen Gebieten notwendig sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert die Einrichtung eines beschleunigten Verfahrens für den Zugang zu Finanzmitteln und öffentlichen Aufträgen für Kleinst- und Kleinunternehmen, die von Frauen in ländlichen Gebieten geführt werden; betont, dass dieser Mechanismus eine Verringerung des Verwaltungsaufwands und eine Vereinfachung der Verfahren sowie die Einführung von Start-up-Vorschüssen, die die Aufnahme von Geschäftstätigkeiten ermöglichen, umfassen sollte; betont den hohen Stellenwert von Mikrokrediten bei der Stärkung der finanziellen Inklusion von Frauen, indem die marktbezogenen und sozialen Möglichkeiten für eine Einbindung in die Finanzmärkte optimal genutzt werden; befürwortet öffentliche und private Fonds, die Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung, Vielfalt und Inklusion umsetzen; würdigt Beispiele, bei denen private Fonds zugesagt haben, das Verhältnis von Frauen und Männern zu erfassen und zu verfolgen und jährlich Ergebnisse zu veröffentlichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert die Kommission auf, gezielt angemessene Finanzmittel im Rahmen der einschlägigen Programme vorzusehen, um von Frauen geführte Unternehmen in ländlichen und abgelegenen Gebieten, vor allem in innovativen Sektoren und der Tourismusbranche, zu unterstützen, und zwar durch geeignete Maßnahmen im Rahmen einschlägiger Programme, wenn möglich; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Problem der unverhältnismäßigen Unterrepräsentation von Menschen mit Behinderungen – insbesondere von Frauen mit Behinderungen – auf dem Arbeitsmarkt anzugehen, indem spezifische Maßnahmen eingeführt werden, darunter angemessene Anreize und Unterstützungsleistungen für Arbeitgeber und Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen einstellen, und zwar unter Berücksichtigung der Kapazitäten von Kleinst- und Kleinunternehmen sowie im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip; betont, dass die Beschäftigung von Frauen mit Behinderungen auch in KMU und durch Selbstständigkeit mithilfe gezielter Maßnahmen sowie Arbeitsplatzquoten für Menschen mit Behinderungen und Ausbildungswege, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sind, gefördert werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass das Unternehmertum von Frauen in ländlichen Gebieten, Inselregionen und Gebieten in äußerster Randlage im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Zeit nach 2027 angemessen unterstützt wird, auch durch Finanzierungen im Rahmen einschlägiger Programme wie der GAP, einschließlich POSEI, „Horizont Europa“, des LEADER-Programms und des Programms „Digitales Europa“; hebt hervor, dass es wichtig ist, von Frauen geführten Unternehmen, Genossenschaften und gemeinschaftlichen Projekten im ländlichen Raum den Zugang zu EU-Finanzmitteln zu erleichtern; fordert die durchgängige Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in sämtlichen Politikbereichen und Haushaltsplänen, da dadurch ermöglicht würde, dass die EU-Politik wirklich allen Frauen, insbesondere Unternehmerinnen, dient; erklärt erneut, dass es einer umfassenden EU-Strategie für das Unternehmertum von Frauen in ländlichen Gebieten, Inselregionen und Gebieten in äußerster Randlage bedarf, und fordert, dass dieser Strategie ausdrücklich zweckgebundene Mittel zugewiesen werden und dafür Finanzierungsmechanismen geschaffen werden; fordert darüber hinaus die Kommission auf, die Zweckbindung der für das LEADER-Programm vorgesehenen Mittel beizubehalten oder zu erhöhen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das LEADER-Programm auszubauen, indem sie den Verwaltungsaufwand für die lokalen Behörden verringern und den Zugang vereinfachen, die lokale Eigenverantwortung für kommunale Entwicklungsprojekte fördern und die Beteiligung von Frauen in lokalen Aktionsgruppen unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>bedauert den unzureichenden Zugang zu Kinderbetreuungs- sowie Pflege- und Betreuungsdiensten für Unternehmerinnen in ländlichen Gebieten; spricht sich für Investitionen in Betreuungs- und Pflegeinfrastruktur sowie die Unterstützung familienfreundlicher Maßnahmen für Familien in all ihrer Vielfalt aus, um die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Unternehmerinnen zu fördern; bestärkt die Mitgliedstaaten und die Regionen darin, im Einklang mit Artikel 349 AEUV spezifische Maßnahmen für die Gebiete in äußerster Randlage zu entwickeln, wobei der Isolation, der Alterung der Bevölkerung und dem Mangel an Dienstleistungen Rechnung zu tragen ist und Maßnahmen zu ergreifen sind, die an die Umstände, unter denen Frauen in diesen Gebieten leben, angepasst sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>weist darauf hin, dass Vereinfachung wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verwaltungs- und Berichterstattungspflichten zu vereinfachen, einschließlich zentraler Leitlinien, damit kleine von Frauen geführte Unternehmen, Genossenschaften und Gemeinschaftsinitiativen ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand Zugang zu Finanzmitteln haben, und für einen gezielten Zugang zu finanzieller Unterstützung durch EU-Finanzierungsprogramme zu sorgen, um das Unternehmertum von Frauen zu fördern, einschließlich spezifischer Netzwerke für Unternehmensnachfolge und Mentoring;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Durchgängige Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, eine umfassende, altersgerechte Bildung sowie die Einbeziehung digitaler Kompetenzen und Fächer sicherzustellen, auch in Bezug auf ländliche und abgelegene Gebiete, und für einen soliden Zugang zu digitalen Kompetenzen und Bildung im Bereich MINKT zu sorgen, und zwar auf geschlechtersensible Weise, mit der gegen Stereotypen vorgegangen wird und Mädchen befähigt werden, ihr volles Potenzial auszuschöpfen; fordert die Kommission auf, eine umfassende und altersgerechte Bildung und Erziehung von Jungen und Mädchen in Bezug auf Sexualität und Beziehungen sicherzustellen, in deren Rahmen Geschlechterstereotypen hinterfragt werden und über das Konzept der Einwilligung sowie die damit zusammenhängenden Rechte aufgeklärt wird, und dabei eine inklusive Bildung auf der Grundlage des gegenseitigen Respekts und der Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten und gleichzeitig die uneingeschränkte Befähigung junger Frauen zur gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt zu fördern, da die Stärkung der wirtschaftlichen Stellung für die Förderung einer wettbewerbsfähigeren und widerstandsfähigeren Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>appelliert an die Kommission und die Mitgliedstaaten, in enger Zusammenarbeit mit Eurostat, nationalen statistischen Ämtern und regionalen Beobachtungsstellen die systematische Erhebung, Analyse und Verbreitung zuverlässiger und aktueller statistischer Daten sicherzustellen, die nach Geschlecht, Alter, Gebiet und Sektor aufgeschlüsselt sind und als Grundlage für evidenzbasierte öffentliche Maßnahmen dienen; stellt fest, dass Folgenabschätzungen für die Gestaltung dieser Vorschläge wichtig sind, um die Ziele der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei der Entwicklung des ländlichen Raums verwirklichen zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>betont das revolutionäre Potenzial von KI, Online-Plattformen und Telearbeitstools, wenn es darum geht, die wirtschaftliche Teilhabe von Frauen im ländlichen Raum zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, geschlechtersensible Schulungen, Notfalldienste und Infrastrukturen zur Verfügung zu stellen, um die Auswirkungen von Krisen in ländlichen und abgelegenen Gemeinschaften sowie in Gemeinschaften in äußerster Randlage zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass bei ihrer Reaktion auf humanitäre Krisen Menstruationshygieneartikel zum standardmäßigen Bestandteil ihrer Notfallmaßnahmen gehören;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass der Rechnungshof in seinem Sonderbericht 10/2021 über das Gender-Mainstreaming im EU-Haushalt festgestellt hat, dass die Kommission das Gender-Mainstreaming nicht angemessen umgesetzt und nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten und Indikatoren in nicht ausreichendem Maße verwendet hat; betont insbesondere, dass der Europäische Rechnungshof bedauert, dass das System der Direktzahlungen im Rahmen der GAP „keinen Raum für Maßnahmen zur Förderung von Frauen“ lässt, und festgestellt hat, dass „eine geschlechtsspezifische Analyse der Einkommensstützung, die Landwirten durch Direktzahlungen gewährt wird, einschließlich der Einkommensverteilung und ihres Zusammenhangs mit dem Grundbesitz, förderfähigen Flächen und Zahlungsempfängern, eindeutig erforderlich ist“; stellt fest, dass aufgrund der Tatsache, dass von Frauen geführte landwirtschaftliche Betriebe im Schnitt kleiner sind als von Männern geführte landwirtschaftliche Betriebe, Landwirtinnen durch ein flächenbezogenes Direktzahlungssystem unweigerlich benachteiligt werden; hält es für höchst bedenklich, dass in diesem Hinblick keine Verbesserungen vorgenommen wurden, weder im Rahmen der derzeitigen GAP noch in dem am 16. Juli 2025 veröffentlichten Entwurf;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Sensibilisierungskampagnen und Programme zum Kapazitätsaufbau in Bezug auf die sozialen und Arbeitnehmerrechte von Frauen zu fördern, insbesondere in ländlichen und abgelegenen Gebieten, einschließlich der Rechte auf Sozialschutz, Mutterschutz, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, um ihre umfassende und sachkundige Beteiligung am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu stärken;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Traditionelle Kultur und Handwerkskunst </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>lobt die Gemeinschaften, die das lokale Erbe und die lokalen Traditionen bewahren und Initiativen fördern und wertschätzen, mit denen die von Frauen geführte lokale Landwirtschaft gestärkt und traditionelle Handwerke erhalten und unterstützt werden, die häufig durch lokale Frauenverbände und Landfrauenorganisationen, kulturelle Gruppen, Denkmäler und Museen entwickelt und gepflegt werden; stellt fest, dass diese Aktivitäten einen wesentlichen Beitrag zur Diversifizierung der Wirtschaft, zur Erhaltung des kulturellen und immateriellen Erbes, zur Förderung des nachhaltigen Tourismus und zur Stärkung der kulturellen Anerkennung innerhalb der lokalen Gemeinschaft – eines oft vernachlässigten und unterschätzten Aspekts ländlicher Wirtschaftsräume – leisten; betont ferner, dass die aktive Beteiligung von Frauen an diesen Aktivitäten den sozialen Zusammenhalt, die territoriale Identität und die Attraktivität ländlicher Gebiete stärkt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>unterstreicht, dass Vereinigungen organisierter Landwirtinnen und Landfrauenverbände das Rückgrat der unternehmerischen, sozialen und kulturellen Entwicklung im ländlichen Raum bilden und daher eine wichtige Rolle spielen; fordert, dass diese Organisationen strukturell gestärkt und in die Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen, insbesondere in die Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen und Mentoring-Programmen sowie in die Aufklärung zur Gesundheitsversorgung und die Beratung von Start-up-Unternehmen, einbezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>weist auf das enorme Potenzial traditioneller Handwerke und der lokalen Kreislaufwirtschaft hin, insbesondere für Frauen, die in prekären Verhältnissen leben, darunter ältere Frauen, Frauen mit Behinderungen, Migrantinnen und Frauen, die in Armut leben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, generationsübergreifendes und multikulturelles Unternehmertum und auf Handwerkskunst beruhende Wertschöpfungsketten mit Bildungs- und Finanzierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>betont, dass viele von Frauen geführte Unternehmen in ländlichen Gebieten klein sind und häufig auf vielfältigen Tätigkeiten und der Multifunktionalität der Landwirtschaft beruhen, z. B. Landwirtschaft in Kombination mit Tourismus, Handwerk oder sozialen Dienstleistungen; fordert Unterstützungsprogramme, in denen diese Kombinationen ausdrücklich berücksichtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>betont, dass Frauen durch die handwerkliche Herstellung traditioneller Bekleidung, Stickereien und Webarbeiten und durch ihr Wissen um lokale Materialien und Muster, das von Generation zu Generation weitergegeben wird, dazu beitragen, das kulturelle Erbe lebendig zu halten und es gleichzeitig mit ihrer eigenen Kreativität und Innovation zu bereichern; stellt fest, dass Frauen nicht nur zum Erhalt von Techniken beitragen, sondern auch neue Generationen dazu anregen, Authentizität, Qualität und Identität in der Mode für Frauen in all ihrer Vielfalt wertzuschätzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>spricht sich für die Förderung von Programmen für lebenslanges Lernen aus, die an Frauen in ländlichen Gebieten gerichtet sind ihnen die Möglichkeit bieten, ihre Kenntnisse regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen und neue Kompetenzen zu erwerben; betont, dass die förmliche Anerkennung früher erworbener Kompetenzen wichtig ist, um Erfahrungen, die außerhalb formaler Bildungskontexte gemacht wurden, zu würdigen und die Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern; empfiehlt ferner die Umsetzung spezifischer Initiativen für die digitale Inklusion von älteren Frauen in ländlichen und abgelegenen Gebieten sowie in Gebieten in äußerster Randlage, mit denen bezweckt wird, die digitale Kluft zwischen den Generationen und Regionen zu verringern und gleichzeitig die Autonomie dieser Frauen sowie ihre soziale Teilhabe und vollständige Integration in die digitale Wende zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>stellt fest, dass die Bemühungen an der Basis nicht nur zur Wahrung altüberlieferter landwirtschaftlicher Methoden und traditioneller Handwerke beitragen, sondern auch als lebendiger Ausdruck kulturellen Erbes dienen und dabei häufig die Leistungen und Verdienste der Frauen und Mädchen für die Gemeinschaft und die Menschheit im Allgemeinen gewürdigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen in ländlichen Gebieten zu fördern, um einen positiven Standard für geistige Gesundheit von älteren Frauen im ländlichen Raum zu schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>fordert eine stärkere Sichtbarmachung der Talente und des Einsatzes von Handwerkerinnen und Landwirtinnen, da die einzigartigen Erzeugnisse dieser Gemeinschaften für Touristen attraktiv sind und dadurch nachhaltige wirtschaftliche Chancen und konkrete Beispiele für ländliches und kulturelles Erbe geschaffen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>fordert mehr Unterstützung für die Erhaltung jahrhundertealter handwerklicher Traditionen wie Weberei, Stickerei, Töpferei, handwerkliche Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung sowie für lokale Wertschöpfungsketten und Agrartourismus, die durch zahlreiche von Frauen geleitete Verbände im ländlichen Raum gefördert werden; würdigt die wichtige Rolle von Landfrauenverbänden bei der Erhaltung des kulturellen Erbes und der Stärkung des sozialen Zusammenhalts und nimmt erfolgreiche Beispiele aus Irland zur Kenntnis, etwa die Irish Countrywomen’s Association und lokale Frauengruppen, die sich der Förderung von Kompetenzen, gemeinschaftlichem Engagement und wirtschaftlichen Chancen für Frauen im ländlichen Raum widmen; fordert die Kommission auf, solche Initiativen in der gesamten EU als Mittel zur Unterstützung ländlicher Wirtschaftsräume, zum Erhalt traditioneller Handwerke und zur Stärkung der Rolle von Frauen im ländlichen Raum zu fördern und anzuerkennen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>unterstützt die Schaffung eines spezifischen thematischen Teilprogramms für Frauen in ländlichen Gebieten im Rahmen der Strategiepläne der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), das aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums finanziert wird und darauf abzielt, die Beschäftigung und das Unternehmertum von Frauen durch Chancen im Bereich Agrartourismus, die Entwicklung „digitaler Dörfer“ und die Stärkung einer nachhaltigen Landwirtschaft zu fördern, indem der Zugang von Landwirtinnen zu Land, Krediten, Finanzinstrumenten, Kompetenzen und beruflicher Leistung durch Schulungsprogramme und Beratungsdienstleistungen verbessert wird und die Beteiligung von Frauen an Lokalen Aktionsgruppen und territorialen Partnerschaften, die im Rahmen des LEADER-Programms entwickelt wurden, gestärkt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>fordert, dass Textil- und Handwerksbetriebe von Frauen im ländlichen Raum in den Plänen der Mitgliedstaaten zur nationalen und regionalen Wirtschaftsentwicklung berücksichtigt werden, wobei insbesondere die Rolle von privatwirtschaftlichen Partnerschaften bei der Ausweitung des Marktzugangs zu beachten ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>fordert die Kommission auf, in abgelegenen Gebieten, Inselregionen und Gebieten in äußerster Randlage das Bewusstsein für die auf EU-Ebene verfügbaren Finanz- und sonstigen Instrumente zur Förderung des Unternehmertums zu schärfen, um Frauen in diesen Gebieten dazu zu ermutigen, sich an unternehmerischen Projekten zu beteiligen, und Möglichkeiten für eine selbstständige Erwerbstätigkeit zu schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>spricht sich für die Förderung freiwilliger Kennzeichnungen für Kleinerzeuger in entlegenen Inselregionen aus, um Produkten, die zu großen Teilen von Frauen hergestellt, verarbeitet oder vermarktet wurden, mehr Sichtbarkeit zu verleihen; ist der Ansicht, dass diese Kennzeichnungen vor allem mit Blick auf Initiativen zur gemeinschaftlichen Verarbeitung entwickelt werden sollten, um von Frauen geführte Unternehmen bei der lokalen Wertschöpfung und Vermarktung zu stärken; empfiehlt, diese Kennzeichnungen mit bestehenden regionalen Marken und Initiativen zu verknüpfen, um die Umsetzung und Akzeptanz zu erleichtern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Landwirtschaft, Fischerei und die Agrar- und Lebensmittelversorgungskette</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>würdigt die Resilienz von Frauen in Landwirtschaft und Fischerei und ihren damit einhergehenden Beitrag zur Ernährung unserer Gesellschaft, zum Wachstum der lokalen Wirtschaft und zum Aufbau starker Gemeinschaften in der gesamten EU und insbesondere in ländlichen Gebieten und Inselregionen sowie in Gebieten in äußerster Randlage;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>betont, dass der Beitrag von Frauen in der Landwirtschaft und der Entwicklung des ländlichen Raums, auch in familiengeführten Betrieben, konsequenter sichtbar gemacht, anerkannt und wertgeschätzt werden muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, praktische Hürden für den Grundbesitz und die Rechtsnachfolge von Frauen zu beseitigen, um einen geschlechtergerechten Zugang zu Land, Krediten, Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Kohäsionspolitik, Beratungsdienstleistungen, Innovationsförderung und Erbrechten sicherzustellen; hebt hervor, dass die GAP enger auf die Grundsätze des Gender-Mainstreaming und der Geschlechtergleichstellung abgestimmt werden muss; hält es für wichtig, dass die Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der GAP eine gezielte, geschlechtergerechte Unterstützung für Landwirtinnen bieten, einschließlich landwirtschaftlicher Beratungsdienstleistungen und Beratung zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Mutterschafts- und Pflegeurlaub, psychischer Gesundheit und Zugang zu Gesundheitsdiensten; fordert Vertretungsorganisationen auf, die Beteiligung von Vertreterinnen und Sprecherinnen zu fördern und hervorzuheben, damit der Anteil von Frauen in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten angemessen repräsentiert wird; fordert, dass die von Frauen geleistete landwirtschaftliche Arbeit, insbesondere die Arbeit zur Unterstützung von Ehegatten und Partnern, berücksichtigt wird, um eine stärkere Anerkennung der Arbeit und der Rechte von Frauen zu erreichen; betont, dass viele Frauen zwar jahrelang arbeiten, diese wertvolle Erfahrung jedoch nicht in Führungspositionen oder wichtige Entscheidungspositionen mündet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>betont, dass leitende Stellen in landwirtschaftlichen Betrieben nach wie vor überwiegend von Männern besetzt sind, was die starke Unterrepräsentation von Frauen in Führungspositionen in der Landwirtschaft deutlich macht; ist der Ansicht, dass diese Situation dringend nach öffentlichen Maßnahmen und spezifischen Instrumenten verlangt, um den Zugang von Frauen zu Führungs- und Entscheidungspositionen zu fördern, Chancengleichheit zu gewährleisten, die Kompetenzen von Frauen anzuerkennen und den Generationswechsel zu unterstützen; betont, dass Frauen in ländlichen Gebieten, darunter auch Frauen mit Behinderungen, durch wirtschaftliche wie auch soziale Aktivitäten eine entscheidende Rolle bei der Stärkung lokaler Gemeinschaften spielen, dass sie jedoch in Entscheidungsstrukturen nach wie vor unterrepräsentiert sind; empfiehlt, dass Programme zur Förderung der Landwirtschaft und der Entwicklung des ländlichen Raums mit klaren Zielvorgaben für die ausgewogene Repräsentation von Männern und Frauen in Führungspositionen in landwirtschaftlichen Betrieben und in Organisationen des Primärsektors ergänzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>weist darauf hin, dass viele Ehepartnerinnen, die in landwirtschaftlichen Betrieben arbeiten, im Falle einer Scheidung oder Trennung von ihrem Ehepartner oder nach dessen Tod nicht ausreichend geschützt sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit landwirtschaftlichen Interessengruppen zusammenzuarbeiten, um Modelle zu entwickeln, bei denen die soziale Sicherheit, das gemeinsame Unternehmertum und Erbrechte stärkere Berücksichtigung finden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten zum Grundeigentum, zu Führungspositionen in der Landwirtschaft und zum informellen Beitrag von Frauen zu sammeln, um Frauen zu mehr Handlungsfähigkeit zu verhelfen und fundierte politische Entscheidungen zu ermöglichen, die den Stärken und Talenten von Frauen Rechnung tragen; begrüßt die Absicht der Kommission, eine EU-Beobachtungsstelle für landwirtschaftliche Nutzflächen einzurichten; begrüßt die von Kommissionsmitglied Christophe Hansen in seiner „Vision for Farming and Food“ (Zukunftsperspektive für Landwirtschaft und Ernährung) vorgeschlagene Einrichtung einer europäischen Bodenbeobachtungsstelle und betont, dass im Rahmen dieser Beobachtungsstelle nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten erhoben werden müssen; fordert die Kommission auf, etwaige rechtliche Lücken zu ermitteln, durch die Frauen daran gehindert werden, Land zu erwerben oder zu erben, und politische Empfehlungen zu formulieren, um dem entgegenzuwirken; fordert die Kommission auf, spezifische Maßnahmen für junge Landwirtinnen im Rahmen der GAP vorzuschlagen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>fordert die Kommission auf, spezifische Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen junge Frauen in der Landwirtschaft und junge Unternehmerinnen im Agrar- und Lebensmittelbereich unterstützt werden, unter anderem finanzielle Anreize und Initiativen zur Beseitigung struktureller und kultureller Hindernisse, was den Zugang zu Land und die Nachfolge in landwirtschaftlichen Betrieben anbelangt; unterstreicht die wesentliche Bedeutung des Generationswechsels für die Aufrechterhaltung und Entwicklung der landwirtschaftlichen Tätigkeit, die sowohl für die Ernährungssicherheit als auch für den Erhalt lebendiger ländlicher Gemeinschaften grundlegend ist; fordert eine Aufstockung des Mittelanteils der GAP, der für Maßnahmen vorgesehen ist, mit denen gezielt Landwirtinnen unterstützt werden, um die Geschlechtergleichstellung in ländlichen Gebieten zu fördern und die sozioökonomische Inklusion von Frauen in der Landwirtschaft zu verbessern; fordert die Kommission insbesondere auf, spezifische Maßnahmen für Junglandwirtinnen im Rahmen der GAP vorzuschlagen, da es im Rahmen der Regelung für Junglandwirte innerhalb des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft derzeit nicht möglich ist, Frauen Vorrang einzuräumen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>spricht sich insbesondere dafür aus, dass im künftigen GAP-Haushalt spezifische Maßnahmen für Junglandwirtinnen, insbesondere in den Gebieten in äußerster Randlage, vorgesehen werden, die den Zugang zu Krediten, Land und Innovationen erleichtern, um den Generationswechsel in Gebieten sicherzustellen, die besonders vom Risiko der Landaufgabe betroffen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, Frauen in ländlichen Gebieten gezielt zu informieren, zu schulen und zu unterstützen, damit sie sich an Entscheidungs- und Beratungsprozessen in ihren Gebieten, etwa in Gemeinde- und Schulräten, Genossenschaftsräten und Gewerkschaftsräten, beteiligen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>fordert nachdrücklich geschlechtergerechte Auswahlkriterien und spezielle Maßnahmen im Rahmen beider Säulen der GAP, um Landwirtinnen und von Frauen geführte Unternehmen im ländlichen Raum mit spezifisch auf sie zugeschnittenen Informations- und Beratungsdiensten zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, eine stärkere soziale und wirtschaftliche Inklusion in ländlichen Gebieten zu fördern und für Chancengleichheit und die aktive Beteiligung von Frauen und besonders schutzbedürftigen Gruppen zu sorgen; betont, dass EU-Finanzmittel genutzt werden müssen, um resiliente, nachhaltige und gut vernetzte Gebiete zu schaffen, in denen der universelle Zugang zu sicheren, zugänglichen und hochwertigen öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen, einschließlich Bildung, Gesundheitsversorgung, Mobilität, digitaler Infrastruktur und sozialer Dienstleistungen, gewährleistet ist, um die lokale wirtschaftliche Entwicklung und den regionalen Zusammenhalt, die Attraktivität ländlicher Gebiete und ihren Beitrag zum Wohlergehen der Gesellschaft insgesamt zu stärken, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dies sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>betont, dass eine gute Vernetzung in ländlichen Gebieten nicht nur für die wirtschaftliche Entwicklung, sondern auch für Sicherheit und Gesundheit von wesentlicher Bedeutung ist, und weist darauf hin, dass zuverlässige Kommunikationsnetze eine entscheidende Rolle spielen können, wenn es darum geht, auf Situationen geschlechtsspezifischer Gewalt zu reagieren, rechtzeitigen Zugang zu medizinischer Versorgung in Notsituationen sicherzustellen und die Sicherheit und das Wohlergehen im Allgemeinen zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, Investitionen in die digitale Vernetzung und die Verkehrskonnektivität im Rahmen der Bemühungen zur Schaffung inklusiver und sicherer ländlicher Gemeinschaften Vorrang einzuräumen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>bekräftigt, dass die Attraktivität von Berufen im Zusammenhang mit Landwirtschaft, Viehzucht, Fischerei, dem maritimen Sektor und der Umwelt in den Gebieten in äußerster Randlage aufgrund ihrer strukturierenden Rolle auf wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ebene gestärkt werden muss, wobei vor allem Frauen die Zielgruppe bilden sollten und besondere Unterstützung für jüngere Generationen bereitgestellt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>betont, dass die meisten Geräte, Werkzeuge und Materialien, die in der Landwirtschaft genutzt werden, für durchschnittliche männliche Körpereigenschaften konzipiert sind, wodurch es Frauen nur begrenzt möglich ist, sie sicher und effizient zu verwenden; bedauert, dass die fehlende Berücksichtigung geschlechtsspezifischer physischer Eigenschaften beim Design zu den übermäßigen körperlichen Anforderungen an Frauen beiträgt und sie von der Landwirtschaft abhält; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung und den Vertrieb ergonomischer Geräte und Materialien zu unterstützen, die auf den Bedarf von Frauen zugeschnitten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>betont, dass der Beruf des Landwirts attraktiver gestaltet werden muss, insbesondere für die jüngeren Generationen und für Frauen; hält es für wesentlich, dass der Stigmatisierung der Landwirtschaft als Berufsfeld ein Ende gesetzt wird, indem verdeutlicht wird, dass moderne Landwirtschaft auch Unternehmertum, Innovation und Mehrwert bedeutet; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in ihre Strategien und Initiativen Maßnahmen aufzunehmen, mit denen Landwirtschaft als tragfähiger Beruf mit guten Perspektiven gefördert wird, der traditionelle und unternehmerische Aspekte vereint;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gleichberechtigter Zugang zu Infrastruktur, Dienstleistungen und Sozialschutz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>betont, dass der gleichberechtigte Zugang zu Infrastruktur und hochwertigen Dienstleistungen wie Hochgeschwindigkeitsinternet, einem zuverlässigen und nachhaltigen Verkehrssystem, Wasserdienstleistungen, Kinderbetreuungs- und Bildungsangeboten, Pflege- und Betreuungsdiensten für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, rechtzeitigem Zugang zu grundlegender medizinischer Versorgung und grundlegenden Sozialdiensten sowie anderen grundlegenden Dienstleistungen wie Post- und Bankdienstleistungen die Grundlage dafür ist, dass Frauen in Inselregionen, ländlichen Gebieten, abgelegenen Gebieten und Gebieten in äußerster Randlage am Wirtschafts- und Bildungsleben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können; stellt fest, dass dafür gesorgt werden muss, dass es in ländlichen Gebieten Schulen vor Ort gibt; fordert die Mitgliedstaaten auf, die lokale Bevölkerung zu etwaigen Schließungen öffentlicher Schulen zu konsultieren und in solchen Fällen echte Alternativen vorzuschlagen; fordert nachdrücklich dazu auf, eine geschlechtersensible Mobilitätspolitik im ländlichen Raum einzuführen, die sichere, zuverlässige und erschwingliche öffentliche Verkehrsmittel, nachfrageorientierte Dienstleistungen, sichere Haltestellen und Routen sowie Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Belästigung umfasst; fordert die Kommission auf, Strategien und Instrumente auszuarbeiten, mit denen die Anbindung dieser Regionen, insbesondere im Falle der Gebiete in äußerster Randlage, durch ein POSEI-Verkehrsförderprogramm sichergestellt wird, um die Bleibeperspektiven vor Ort zu sichern, indem Bedingungen für alle und insbesondere für Frauen geschaffen werden, in diesen Regionen zu bleiben, und um Möglichkeiten in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Unternehmertum zu eröffnen und auszuweiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>weist darauf hin, dass die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Aufteilung der Haushalts- und Betreuungspflichten zwischen den Geschlechtern geschaffen werden müssen, damit die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben gegeben ist, die Frauen benötigen, um unternehmerisch tätig zu werden und sich selbstständig zu betätigen; fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, in soziale Unternehmen, Genossenschaften und Unternehmensmodelle im Bereich der Pflege und Betreuung zu investieren, die die Rolle von Frauen im ländlichen Raum stärken und gleichzeitig auf lokale Erfordernisse reagieren, und für angemessene Dienstleistungen im Bereich der Kinderbetreuung, der Pflege älterer Menschen und des Wohlergehens der Gemeinden zu sorgen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Barcelona-Ziele umzusetzen und sicherzustellen, dass dieser Bedarf durch Investitionen in zugängliche und erschwingliche Pflege- und Betreuungsdienste von hoher Qualität gedeckt wird; begrüßt die von einigen Mitgliedstaaten in diesem Bereich bereits ergriffenen Maßnahmen, fordert sie nachdrücklich auf, die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vollständig umzusetzen und anzuwenden, und fordert die Kommission auf, dies wirksam zu überwachen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>hebt hervor, dass das Unternehmertum von Frauen in den Bergregionen und entvölkerten Regionen Europas dazu beiträgt, die Vitalität von Gemeinden in Höhenlagen zu steigern und die Dynamik der Gebirgsdörfer zu erhalten, fragile Ökosysteme zu schützen und dafür zu sorgen, dass das Leben an sehr hoch gelegenen Orten auch weiterhin mit Zukunftsperspektiven und Stolz erfüllt ist und einen guten Zugang zu Ressourcen und Dienstleistungen bietet, die insbesondere den Bedürfnissen von Frauen entsprechen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>stellt fest, dass saisonabhängige Wirtschaftsaktivitäten, etwa in Bereichen wie Erntearbeit und Tourismus, sowie Entvölkerung zu einer stärkeren Isolation und Gefährdung von Frauen und Mädchen führen; hält es für besonders wichtig, diesen Hindernissen durch bessere Vernetzung, gezielte Finanzierung und lokale Unterstützungsnetzwerke entgegenzutreten, um das Potenzial von Unternehmerinnen in Berggebieten voll auszuschöpfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>stellt fest, dass sich die Unzulänglichkeit der Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Betriebe in vielen Mitgliedstaaten vor allem für Landwirtinnen negative Folgen hat; fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Dienste auszubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, neue generationenübergreifende Wohnkonzepte für ländliche Gebiete zu prüfen, mit denen die Bereiche Wohnen, Pflege und Betreuung sowie Gemeinschaftsleben für junge Familien und ältere Menschen kombiniert und neue Impulse für die ländliche Entwicklung gegeben werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>betont, dass Frauen, die in ländlichen Gebieten, Inselregionen und Gebieten in äußerster Randlage leben, überdurchschnittlich stark von einem eingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung betroffen sind, etwa wenn es um Zugang zu Rechten und Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit oder der psychischen Gesundheit geht, wodurch bestehende Ungleichheiten verschärft werden und die uneingeschränkte Ausübung ihrer Grundrechte beeinträchtigt wird; betont, dass das Fehlen medizinischer Infrastruktur, der Mangel an Fachkräften im Gesundheitswesen sowie geografische und verkehrsbedingte Hindernisse zusätzliche Hürden für die rechtzeitige Bereitstellung einer angemessenen Versorgung darstellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, für einen gleichberechtigten, erschwinglichen, rechtzeitigen und kontinuierlichen Zugang zu grundlegenden Gesundheitsdiensten in diesen Gebieten zu sorgen, innovative Lösungen wie mobile Arztpraxen, lokale Versorgungseinheiten, und Telemedizin zu fördern und Kliniken für die primäre Gesundheitsversorgung sowie erforderlichenfalls die grenzüberschreitende Pflege und gezielte Präventionsprogramme zu stärken, um einen gerechten Zugang zur Gesundheitsversorgung und sozialen und territorialen Zusammenhalt sicherzustellen; betont ferner, dass sichergestellt werden muss, dass angemessene Hilfs- und Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit zur Verfügung stehen, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Frauen in diesen Regionen zugeschnitten sind, um dem erhöhten Risiko von Isolation, Stress und Burnout entgegenzuwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>hält fest, dass Frauen mit Behinderungen im Unternehmertum in ländlichen Gebieten, Inselregionen und Gebieten in äußerster Randlage unterrepräsentiert sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Bildung, Beschäftigung, Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen im ländlichen Raum, Schulungsprogramme und Networking-Veranstaltungen für Frauen mit verschiedenen Arten von Behinderungen zugänglich gemacht werden; betont, dass digitales Unternehmertum und Möglichkeiten der Telearbeit für Frauen mit eingeschränkter Mobilität in geografisch isolierten Gebieten besonders wertvoll sein können; spricht sich für den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Regionen aus, wenn es darum geht, die Förderung des Unternehmertums an Frauen mit Behinderungen anzupassen; stellt fest, dass Verbesserungen der Barrierefreiheit im Unternehmensumfeld im ländlichen Raum nicht nur Unternehmerinnen und Unternehmern mit Behinderungen, sondern auch älteren Unternehmerinnen und Unternehmern und der Gemeinschaft im Allgemeinen zugutekommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>hebt die besonderen wirtschaftlichen Herausforderungen der östlichen Grenzregionen hervor, darunter begrenzte Beschäftigungsmöglichkeiten und Lohnungleichheiten; weist insbesondere auf die hohe Arbeitslosigkeit von Frauen und jungen Menschen in diesen Regionen hin, die weit über dem EU-Durchschnitt liegt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gezielte Programme zu entwickeln, mit denen das Unternehmertum unterstützt, der Zugang zu Land und Finanzmitteln für Junglandwirtinnen erleichtert und die wirksame Nutzung der Instrumente der GAP und der Kohäsionspolitik sichergestellt wird, um so die Resilienz und Entwicklung dieser Regionen zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>betont, dass Pflege- und Betreuungsarbeit, sei es für einen kranken Verwandten, ein Kind oder einen älteren Menschen, nach wie vor überwiegend von Frauen übernommen wird, was allzu oft dazu führt, dass Frauen ihre berufliche Laufbahn unterbrechen oder aufgeben; hebt hervor, dass erschwingliche und hochwertige Dienstleistungen, insbesondere Kinderbetreuung, ausgebaut und zugänglich gemacht werden müssen, um die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben, einschließlich der Fortführung unternehmerischer Projekte, zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der GAP eine integrierte zentrale Anlaufstelle einzurichten, die einen Bereich speziell für Frauen in ländlichen Gebieten umfasst und online zugänglich ist; betont, dass diese Einrichtung eine interaktive Karte der verfügbaren Finanzierungsinstrumente, standardisierte Antragsvorlagen und Beratungsdienste für die Erstellung von Unternehmenskonzepten und Projektplänen zur Verfügung stellen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>ist der Ansicht, dass im Rahmen der Kohäsionspolitik die Rolle von Frauen, die in den Gebieten in äußerster Randlage der EU leben, besser gestärkt und die Geschlechtergleichstellung sowie die wirksame Umsetzung der Strategie der EU für die Gleichstellung der Geschlechter in den Gebieten in äußerster Randlage gefördert werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>betont, dass das Unternehmertum von Frauen auf kleinen Inseln einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt, zur Nachhaltigkeit, zur Stärkung der lokalen Identität und zur nachhaltigen Entwicklung darstellt; weist darauf hin, dass der räumlich begrenzte Markt auf Inseln und in abgelegenen Gebieten die Entwicklung der Landwirtschaft und implizit die unternehmerischen Initiativen von Frauen in diesem Bereich einschränkt und eine Herausforderung im Hinblick auf das Unternehmertum darstellt; fordert in diesem Zusammenhang die politischen Entscheidungsträger der EU und die nationalen Behörden auf, dies in den Blick zu nehmen, um für gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmerinnen auf Inseln und in abgelegenen ländlichen Gebieten zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit der europäischen Säule sozialer Rechte für einen wirksamen Zugang zum Sozialschutz für selbstständig erwerbstätige Frauen und mithelfende Ehefrauen sowie Partnerinnen in landwirtschaftlichen und handwerklichen Kleinstunternehmen zu sorgen, einschließlich angemessener Ansprüche auf Rente und Urlaub aus familiären Gründen sowie Mutterschafts- und Elternurlaub;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gewalt</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>verurteilt alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, die eine Verletzung der Grundrechte von Frauen darstellt und ihre Autonomie und wirtschaftliche Teilhabe, auch in Form von Unternehmertum, einschränkt; fordert die Mitgliedstaaten auf, Frauen im ländlichen Raum, die von Gewalt betroffen sind, gezielt und vorrangig Unterstützung, Schutzmaßnahmen und zugängliche Ressourcen bereitzustellen, um ihre Sicherheit, ihre Würde und ihren Zugang zur Justiz sicherzustellen, auch während des Wiederaufbaus nach Konflikten und bei Bemühungen um Friedenskonsolidierung; betont, dass die Art und die Bedingungen der Arbeit von Frauen in ländlichen Gebieten und in Inselregionen, sowie ihre physische Isolation, sie anfälliger für geschlechtsspezifische Gewalt machen; fordert umfassende Maßnahmen zur Prävention von häuslicher, wirtschaftlicher, sexualisierter und psychischer Gewalt, begleitet von Sensibilisierungsmaßnahmen und der Bereitstellung von Dienstleistungen wie Hotlines, Unterstützungsdiensten und sicheren Unterkünften, sowie wirksame Maßnahmen, um der Straflosigkeit ein Ende zu setzen; betont, dass gezielte Kampagnen in ländlichen Gebieten erforderlich sind, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen und das Bewusstsein dafür zu schärfen, insbesondere in Gemeinschaften, in denen Frauen aufgrund der Zwänge durch traditionelle Geschlechterrollen und wirtschaftliche oder familiäre Abhängigkeiten häufig keine Hilfe suchen oder nicht aus Situationen des Missbrauchs ausbrechen; fordert die EU und alle Mitgliedstaaten erneut auf, das Übereinkommen von Istanbul zu ratifizieren und für dessen Umsetzung unter angemessener Finanzierung zu sorgen und sicherzustellen, dass Frauen in ländlichen Gebieten, Inselregionen und Gebieten in äußerster Randlage gleichberechtigten Zugang zu Dienstleistungen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>betont den hohen Stellenwert des Zugangs zu vertraulichen Dienstleistungen in ländlichen Gebieten und der Verfügbarkeit von Frauenhäusern für Frauen und Kinder, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind; weist auf den Standard für Frauenhäuser gemäß dem Übereinkommen von Istanbul hin, wonach pro 10 000 Einwohner ein Platz für eine Familie vorhanden sein sollte; bedauert, dass der Zugang zu Frauenhäusern in ländlichen Gebieten begrenzt ist; fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, spezialisierten Frauenorganisationen ausreichende finanzielle Unterstützung und Ressourcen für die Einrichtung und Verwaltung von Frauenhäusern und die Aufrechterhaltung eines solchen Angebots in den betroffenen Gebieten zur Verfügung zu stellen; fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden nachdrücklich auf, aktiv eine Kultur des Respekts, der Würde und des gegenseitigen Verständnisses zu fördern und dabei den Schwerpunkt auf die Stärkung ländlicher und schutzbedürftiger Gemeinschaften von Frauen und Mädchen zu legen; betont, dass ein offener Dialog, ein auf die Überlebenden ausgerichteter Diskurs, kollektive Verantwortung für Gewaltprävention und positive Bildungsinitiativen zu Empathie führen und die kollektive Heilung fördern können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, die Errichtung von Denkmälern oder Gedenkstätten zu unterstützen, die der Schmerz- und Leidensgeschichte von Frauen in Nachkriegskonflikten gewidmet sind, einschließlich Verbrechen, die in geografisch gefährdeten Gebieten wie ländlichen Räumen begangen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>fordert die Einführung von Maßnahmen zur Unterstützung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Überlebenden, darunter gezielte Schulungen, Stellenvermittlung, Zuschüsse für Unternehmertum und Mikrokredite, damit sie sicher ins Erwerbsleben eintreten oder zurückkehren können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2024/1385 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (ABl. L, 2024/1385, 24.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1385/oj).</FIELD></FOOTNOTE> den besonderen Bedürfnissen von Opfern in ländlichen Gebieten und Inselregionen in vollem Umfang Rechnung getragen wird; betont, dass die Belange ländlicher Gebiete in die nationalen Umsetzungspläne einbezogen werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, EU-Finanzierungsinstrumente, einschließlich der Fonds für die Kohäsionspolitik und die Entwicklung des ländlichen Raums, zu nutzen, um die Bemühungen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt zu unterstützen, wozu auch die Entwicklung gezielter Strategien gehört, mit denen sich sicherstellen lässt, dass Opfer in diesen Gebieten einen gleichberechtigten Zugang zur Justiz und zu Schutz und Unterstützung haben, was unter anderem die Einrichtung von mobilen Stellen für Opferhilfe, Hotlines in ländlichen Gebieten und gemeinschaftsbasierten Diensten sowie die Durchführung von Sensibilisierungskampagnen umfasst, die auf die Bevölkerung in ländlichen Gebieten zugeschnitten sind; betont, dass die digitale Kluft überwunden und die Infrastruktur verbessert werden muss, um Meldungen und den Zugang zu Dienstleistungen zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>betont, dass der fehlende oder untergeordnete Status von Frauen, die im landwirtschaftlichen Betrieb ihres Ehemanns/Partners arbeiten, zu ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit beiträgt; stellt fest, dass die niedrigeren Beschäftigungsquoten von Frauen, Hindernisse bei der Erbschaft von Nutzflächen oder der Übernahme elterlicher landwirtschaftlicher Betriebe sowie der eingeschränkte Zugang zu Krediten und Finanzmitteln ähnliche Auswirkungen haben und das Risiko von häuslicher Gewalt und wirtschaftlichem Missbrauch erhöhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass das Unternehmertum von Frauen in ländlichen Gebieten, Berg-, Grenz- und Inselregionen sowie Gebieten in äußerster Randlage im Rahmen des MFR für die Zeit nach 2027 umfassend unterstützt wird; bekräftigt, dass die Geschlechtergleichstellung in allen MFR-Programmen durchgängig berücksichtigt werden muss; betont, dass EU-Finanzierungsprogramme wie der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der Europäische Sozialfonds Plus, der Fonds für einen gerechten Übergang, Interreg und insbesondere die GAP, die Kohäsionspolitik, Horizont Europa und das Programm „Digitales Europa“, durch spezifische Maßnahmen zur Förderung der aktiven Beteiligung von Frauen, zur Unterstützung der Gründung und Konsolidierung ländlicher Unternehmen sowie zur Förderung von Innovation und Digitalisierung ergänzt werden müssen; hält es ferner für besonders wichtig, Frauen einen vereinfachten und wirksamen Zugang zu EU-Mitteln zu ermöglichen, und zwar nicht nur für landwirtschaftliche Unternehmen, sondern auch für Genossenschaften, lokale Vereinigungen und von Frauen geleitete Gemeinschaftsprojekte, um den territorialen Zusammenhalt, die Geschlechtergleichstellung und die wirtschaftliche Vitalität der Gemeinschaften in ländlichen Gebieten, Inselregionen und Gebieten in äußerster Randlage zu stärken; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit von speziell an Frauen in ländlichen Gebieten gerichteten Finanzierungsmöglichkeiten zu verbessern, unter anderem durch gezielte Informations- und Werbekampagnen zur Sensibilisierung und Verbreitung; begrüßt die jüngste Ankündigung der Europäischen Investitionsbank, ihren Rahmen für Nachhaltigkeitsanleihen um zwei neue soziale Ziele – die Geschlechtergleichstellung und die Stärkung der wirtschaftlichen Stellung von Frauen – zu erweitern, womit sie die Einbeziehung der Geschlechterdimension in die Finanzierung voranbringt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>spricht sich entschieden gegen die Zentralisierung der Finanzierung im Rahmen der Kohäsionspolitik aus, da die Unterstützung von Frauen mittels der kohäsionspolititischen Fonds dann vom Wohlwollen und der Mittelzuweisung der nationalen Regierungen abhängen und nicht auf regionaler Ebene erfolgen würde; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, die Grundsätze der Multi-Level-Governance und ortsbezogene Lösungen sowie das Partnerschaftsprinzip, wie es in den Verträgen verankert ist, zu achten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>unterstützt die Strategie der Kommission für eine Europäische Spar- und Investitionsunion sowie die Schaffung und Ausweitung inklusiver Finanzinstrumente, einschließlich eines mit einem Gütesiegel gekennzeichneten EU-Anlagekontos, um den Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmen in der EU zu verbessern und zu erleichtern; fordert ein maßgeschneidertes Anlagekonto, das speziell für Frauen, die in benachteiligten Gebieten leben, konzipiert ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>begrüßt alle Beispiele, mit denen das Engagement von Frauen in der Landwirtschaft gewürdigt und das Bewusstsein für nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken, die in europäischen Traditionen verwurzelt sind, gefördert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>unterstreicht, dass bei Maßnahmen zur Förderung des Unternehmertums von Frauen in ländlichen Gebieten, Inselregionen und Gebieten in äußerster Randlage ein intersektionaler Ansatz zur Anwendung kommen muss, der dem Umstand Rechnung trägt, dass die Erfahrungen von Frauen und ihr Zugang zu Chancen von unterschiedlichen, sich überschneidenden Faktoren geprägt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>betont, dass die verschiedenen EU-Initiativen und EU-Finanzierungsprogramme intersektional konzipiert und umgesetzt werden müssen, um die vielfältigen und sich überlagernden Schwierigkeiten, mit denen Frauen konfrontiert sind, anzugehen und sicherzustellen, dass keine Unternehmerin ausgeschlossen wird oder ohne angemessene Unterstützung zurückbleibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>unterstreicht, dass alle Akteure des Finanzsystems mobilisiert werden müssen, um den Zugang von Frauen zu Finanzmitteln zu verbessern, und fordert zu diesem Zweck die Erarbeitung einer europäischen Charta für den gleichberechtigten Zugang zu Finanzmitteln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die EU eine umfassende und integrierte Strategie für das Unternehmertum von Frauen in ländlichen Gebieten, Inselregionen und Gebieten in äußerster Randlage annehmen muss, in der klare Zielsetzungen, messbare Ziele und koordinierte Maßnahmen im Rahmen der verschiedenen Finanzierungsinstrumente der EU festgelegt sind; fordert, dass dieser Strategie spezifische, verlässliche und angemessene Finanzmittel sowie zweckgebundene Finanzierungsinstrumente zugewiesen werden, die auf die Besonderheiten dieser Gebiete zugeschnitten sind, um einen gleichberechtigten Zugang zu sichern, Innovation und Digitalisierung zu fördern und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU zu stärken und eine angemessene Unterstützung seitens der Mitgliedstaaten sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>unterstreicht, dass die LEADER-Initiative und die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung wesentlich zur Geschlechtergleichstellung und zur Stärkung der lokalen Eigenverantwortung beitragen; fordert, dass diese Ansätze beibehalten, gestärkt und klar abgegrenzt werden, wobei der Zugang für von Frauen geführte Initiativen vereinfacht werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, den Frauenhandel und die Zwangsprostitution mit einer umfassenden Strategie zu bekämpfen, die Prävention, wirksame Strafverfolgung, grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie Unterstützung und Schutz der Opfer umfasst; betont, dass Frauen in der Lage sein müssen, selbst zu entscheiden, welcher Art von Arbeit sie nachgehen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>94.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>