<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0159</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Bankenunion – Jahresbericht 2025</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0079/2026 - Berichterstatterin: Evelyn Regner)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 30. April 2026 zu dem Thema „Bankenunion – Jahresbericht 2025“ (2025/2136(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Mai 2025 zu dem Thema „Bankenunion – Jahresbericht 2024“<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0105.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Folgemaßnahmen der Kommission zu der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2025 zu dem Thema „Bankenunion – Jahresbericht 2024“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das von der Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlichte Dokument mit dem Titel „Feedback on the European Parliament’s resolution on Banking Union – annual report 2024“ (Feedback zur Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Thema „Bankenunion – Jahresbericht 2024“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den EZB-Jahresbericht vom 28. April 2025 zur Aufsichtstätigkeit 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht 2024 des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) vom 26. Juni 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Annahme der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2024/1640 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849 (ABl. L, 2024/1640, 19.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1640/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und der Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (ABl. L, 2024/1624, 19.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1624/oj).</FIELD></FOOTNOTE> sowie auf die Einrichtung der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA)<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1620 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 (ABl. L, 2024/1620, 19.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1620/oj).</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Umsetzung der Basel-III-Standards, insbesondere auf die Annahme von Änderungen der Eigenkapitalrichtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ABl. L, 2024/1619, 19.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1619/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und der Eigenkapitalverordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1623 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf Vorschriften für das Kreditrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das operationelle Risiko, das Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze (Output-Floor) (ABl. L, 2024/1623, 19.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1623/oj).</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Annahme der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2795 der Kommission vom 24. Juli 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den Geltungsbeginn der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2795, 31.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2024/2795/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung vom 24. April 2024 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/3752, 17.9.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3752/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung vom 24. April 2024 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/3753, 17.9.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3753/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung vom 24. April 2024 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/3754, 17.9.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3754/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung vom 23. April 2024 über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems (EDIS),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Spar- und Investitionsunion – Eine Strategie zur Förderung von Wohlstand und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit in der EU“ (COM(2025)0124),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom 10. April 2024 mit dem Titel „Much more than a market – Speed, security, solidarity: empowering the Single Market to deliver a sustainable future and prosperity for all EU Citizens“ (Weit mehr als ein Markt – Geschwindigkeit, Sicherheit, Solidarität – Stärkung des Binnenmarkts zur Schaffung einer nachhaltigen Zukunft und von Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger der EU),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Euro-Gruppe vom 11. März 2024 zur Zukunft der Kapitalmarktunion und die Erklärung der Euro-Gruppe vom 16. Juni 2022 zur Zukunft der Bankenunion und die Folgemaßnahmen der Euro-Gruppe dazu vom 28. April 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Veröffentlichungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht mit den Titeln „Disclosure of cryptoasset exposures“ (Offenlegung von Risikopositionen in Kryptowerten) und „Cryptoasset standard amendments“ (Änderungen an Kryptowert-Standards), die beide am 17. Juli 2024 veröffentlicht wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Veröffentlichung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht vom 25. April 2024 mit dem Titel „Core Principles for effective banking supervision“ (Grundsätze für eine wirksame Bankenaufsicht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Financial Stability Review (Finanzstabilitätsbericht) der EZB vom 17. November 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Veröffentlichung des Finanzstabilitätsrats vom 9. November 2015 mit dem Titel „Principles on Loss-absorbing and Recapitalisation Capacity of G-SIBs in Resolution“ (Grundsätze für die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungsfähigkeit von in Abwicklung befindlichen global systemrelevanten Banken),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Finanzstabilitätsrats vom 10. Oktober 2023 mit dem Titel „2023 Bank Failures: Preliminary lessons learnt for resolution“ (Bankenausfälle 2023: Erste Erkenntnisse für die Abwicklung),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Aufsichtsprioritäten des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) für 2025-2027,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Halbjahresbericht des SRB an die Euro-Gruppe vom November 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht vom 10. Juli 2025 mit dem Titel „Banks interconnections with non-bank financial intermediaries“ (Verbindungen zwischen Banken und Nichtbanken-Finanzintermediären),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Ergebnis der EU-weiten Transparenzübung 2025 der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde vom Dezember 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht 12/2023 des Europäischen Rechnungshofs vom 12. Mai 2023 mit dem Titel „EU-Aufsicht über Kreditrisiken von Banken: Die EZB hat ihre Bemühungen verstärkt, aber es bedarf weiterer Schritte, um die Sicherheit zu erhöhen, dass Kreditrisiken angemessen gesteuert und abgedeckt werden“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärungen von Claudia Buch, Vorsitzende des Aufsichtsgremiums der EZB, in den Anhörungen im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments vom 27. März 2025, 15. Juli 2025 und 5. November 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärungen von Dominique Laboureix, Vorsitzender des SRB, in den Anhörungen im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments vom 3. März 2025, 15. Juli 2025 und 5. November 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Risikobewertungsberichte der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde vom Juni 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2019 zum ausgewogenen Verhältnis von Frauen und Männern bei Nominierungen für Positionen im Bereich Wirtschaft und Währung auf EU-Ebene<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 23 vom 21.1.2021, S. 105.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 zur Stärkung der internationalen Rolle des Euro<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 494 vom 8.12.2021, S. 118.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A10-0079/2026),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bankenunion die Stabilität des Bankensektors – und somit des Finanzsystems – wahren, über Steuergelder finanzierte Bankenrettungen verhindern, die Resilienz stärken, eine geordnete Abwicklung ermöglichen, die Marktfragmentierung verringern, den Einlegerschutz stärken und die Wettbewerbsfähigkeit, grenzüberschreitende Tätigkeiten sowie den Zugang zu Finanzmitteln verbessern und auf diese Weise Kosten für Bankkunden senken soll; in der Erwägung, dass Bankdienstleistungen wichtig für Bürger und Unternehmen sind; in der Erwägung, dass die Bankenlandschaft und unterschiedlichen Bankenstrukturen in der EU vielfältig sind; in der Erwägung, dass das Risiko in Zusammenhang mit der Systemrelevanz („too big to fail“) noch nicht vollständig angegangen wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bankenunion gewährleisten soll, dass Banken widerstandsfähig und in der Lage sind, künftigen Finanzkrisen standzuhalten; in der Erwägung, dass ausfallende Banken ohne Einsatz von Steuergeldern und mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Realwirtschaft abgewickelt werden und dass die Marktfragmentierung durch Einführung harmonisierter Vorschriften für den Finanzsektor verringert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass ein starker und diversifizierter Bankensektor von entscheidender Bedeutung für das Wirtschaftswachstum, die Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und Start-up-Unternehmen und die Sicherstellung des Übergangs zu einer grünen und einer digitalen Wirtschaft ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass im Rahmen der Bankenunion, die aus dem SSM und dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) besteht, Aufsicht und Krisenmanagement aufeinander abgestimmt werden und ein hohes Maß an Einlagensicherung sichergestellt wird, wobei die Bankenunion jedoch ohne ein EDIS unvollendet bleibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass eine vollendete Bankenunion eine positive Entwicklung für Bürgerinnen und Bürger und die EU-Wirtschaft darstellen und die Grundlage für ein stabileres Bankensystem, die Reduzierung von Systemrisiken, verbesserten Wettbewerb, bessere Wahlmöglichkeiten für Verbraucher, erweiterte Möglichkeiten für grenzüberschreitende Bankgeschäfte und den Zugang zu Finanzdienstleistungen für Kleinanleger, höhere Wirtschaftsinvestitionen, einen besseren Zugang zu Finanzmitteln für Haushalte und Unternehmen und geringere Kosten für Bankkunden bieten würde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass Nichtbanken-Finanzintermediäre (NBFI oder „Schattenbanken“) nach wie vor nicht Teil der Architektur der Bankenunion sind, wodurch der EU-Bankensektor anfällig für Risiken ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass Finanzstabilität eine Voraussetzung für eine wirksame Geldpolitik und ein widerstandsfähiges Finanzsystem ist; in der Erwägung, dass sich die EU bereits auf die Umsetzung des Basel-III-Rahmens geeinigt hat und dass sie die Basel-III-Standards mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Bankensektors sowie auf internationale Entwicklungen umsetzen sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Aggression Russlands gegen die Ukraine und ihre wirtschaftlichen und sozialen Folgen direkt und indirekt auf den EU-Bankensektor auswirken und auch künftig auswirken werden; in der Erwägung, dass die Banken in der EU eine entscheidende Rolle dafür spielen, dass die Sanktionen, die von der EU aufgrund des Angriffs gegen Russland verhängt wurden, laufend umgesetzt und eingehalten werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass eines der Hauptziele der Bankenunion darin besteht, dass die Steuerzahler nicht die Kosten für Abhilfemaßnahmen tragen sollten, wenn eine Bank ausfällt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass der Klimawandel, die Umweltzerstörung sowie der Übergang zu einer CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-armen Wirtschaft Risiken für die Finanzstabilität bergen können und bei der Bewertung der Risiken für Banken berücksichtigt werden sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass ein digitaler Euro die Effizienz, Resilienz, finanzielle Inklusion, Innovation und das öffentliche Vertrauen in Bezug auf Zahlungen in der EU verbessern und die internationale Rolle des Euro stärken würde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die Banken in der EU seit 2022 dank der verzögerten Transmission der Maßnahmen zur Verschärfung des geldpolitischen Kurses Rekordgewinne erzielt haben; in der Erwägung, dass mehrere Mitgliedstaaten befristete Bankenabgaben eingeführt haben, um sicherzustellen, dass Banken einen fairen Beitrag leisten, und gleichzeitig die Stabilität und den sozialen Zusammenhalt zu wahren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Kommission in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Spar- und Investitionsunion“ vom März 2025 verpflichtet hat, „entscheidende Schritte zur Weiterentwicklung der Bankenunion [zu] unternehmen, unter anderem indem sie prüft, wie [...] Fortschritte in Bezug auf das europäische Einlagenversicherungssystem erzielt werden können“, aber seitdem noch keinen Vorschlag in Bezug auf die Vollendung der Bankenunion vorgelegt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass Banken ein Grundpfeiler unserer Wirtschaft sind und der Bankensektor zu den strategisch wichtigsten Wirtschaftszweigen gehört; in der Erwägung, dass Stabilität, Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von grundlegender Bedeutung sind, um sicherzustellen, dass sich das Finanzsystem an globale Herausforderungen anpassen, Innovationen fördern und den Bedürfnissen von Unternehmen und Bürgern wirksam gerecht werden kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass E-Geld-Token zunehmend genutzt werden und immer enger mit Banken innerhalb der Bankenunion verflochten sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Allgemeine Erwägungen </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>begrüßt die Fortschritte, die in den letzten zehn Jahren beim SSM und beim SRM erzielt wurden; fordert eine uneingeschränkte und zügige Vollendung der Bankenunion, auch durch Fortsetzung der Arbeiten zur Einrichtung ihrer dritten Säule – d. h. des EDIS –, sowie Maßnahmen zur Vertiefung der Marktintegration und zur Erleichterung des wirksamen Umlaufs von Kapital und Liquidität innerhalb von Bankengruppen; betont, dass die Bankenunion ein inklusiveres, wettbewerbsfähigeres und nachhaltigeres Finanzsystem stützen muss, das mit dem sozialen Zusammenhalt und dem grünen und dem digitalen Wandel im Einklang steht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die Kommission auf, vorrangig auf die Vollendung der Bankenunion und der Spar- und Investitionsunion hinzuarbeiten; betont, dass diese für die Bürgerinnen und Bürger, für KMU und für die Realwirtschaft von großer Bedeutung sind, da sie zu Resilienz, nachhaltigem Wohlstand, hochwertigen Arbeitsplätzen und Finanzstabilität beitragen; betont, dass eine stärker integrierte Bankenunion das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Banken fördern würde; betont, dass es eines starken und soliden Rahmens bedarf, der auf klaren Regeln und Verpflichtungen beruht und Anstürme auf Banken verhindert, die Finanzstabilität und Wettbewerbsfähigkeit verbessert und den Bankensektor der EU stärkt; hebt hervor, dass die Vollendung der Kapitalmarktunion in Verbindung mit der Entwicklung der Bankenunion bessere Bedingungen für die Finanzierung der europäischen Wirtschaft schaffen wird, und zwar sowohl für Haushalte als auch für Unternehmen, die immer noch weitgehend auf Bankkredite angewiesen sind, um Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern, und gleichzeitig zur Widerstandsfähigkeit der europäischen Wirtschaft beitragen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass die Zinssätze, die privaten Haushalten und KMU in den Mitgliedstaaten angeboten werden, stark voneinander abweichen; fordert die Kommission auf, Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, mit denen allen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen ein besserer Zugang zu Finanzmitteln geboten wird, insbesondere KMU, die dringend auf Kapital zu fairen und wettbewerbsfähigen Zinssätzen angewiesen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass dem Bankensektor bei der Finanzierung des grünen und des digitalen Wandels eine entscheidende Rolle zukommt; hebt die Vereinfachungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen hervor, mit denen Kohärenz gewährleistet, Doppelarbeit verringert und die Verpflichtungen in Bezug auf Banken-, Offenlegungs- und Risikomanagementvorschriften angeglichen werden sollen; weist auf die Empfehlung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung hin, höhere Eigenkapitalanforderungen für gestrandete Vermögenswerte vorzuschreiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>bedauert die nach wie vor bestehenden Hindernisse für grenzüberschreitende Bankdienstleistungen für Privatkunden; betont das Potenzial einer integrierten Bankenunion, den Wettbewerb und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher bei Bankdienstleistungen für Privatkunden zu verbessern, unter anderem durch bessere Möglichkeiten für die Erbringung von grenzüberschreitenden Bankdienstleistungen für Privatkunden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>begrüßt die Fortschritte bei den Verhandlungen über sowohl die Online- als auch die Offline-Funktion des digitalen Euro; begrüßt, dass der digitale Euro das Potenzial birgt, das Bargeld zu ergänzen und zu bewahren und gleichzeitig für eine bessere finanzielle Souveränität und Autonomie der EU zu sorgen und zu finanzieller Teilhabe beizutragen; begrüßt die Fertigstellung der allgemeinen Ausrichtung des Rates zum digitalen Euro im Dezember 2025 und erachtet es als wesentlich, dass das Parlament seinen eigenen Standpunkt so zeitnah wie möglich fertigstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>ist der Auffassung, dass bei der Verbesserung des Geschlechterverhältnisses in Finanzinstituten, insbesondere auf der Führungsebene, nur begrenzte Fortschritte erzielt wurden; betont, dass durch vielfältige Führungsstrategien und einen besseren Zugang zu Finanzmitteln für von Frauen geführte Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen, „Gender in entrepreneurship“ (Gleichstellungsfragen im Unternehmertum), 2017, S. 5 f.</FIELD></FOOTNOTE> Governance, Innovation und Wirtschaftsleistung verbessert werden können; fordert Finanzinstitute, Interessenträger, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, wirksame Strategien zur Förderung der Vielfalt anzunehmen, geschlechtsspezifische Unterschiede zu überwachen und den Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter in Aufsichts- und Investitionsrahmen zu integrieren, um in der gesamten EU einen inklusiven Zugang zu Kapital sicherzustellen; bekräftigt, dass nach Auffassung des Parlaments Kandidatenlisten, die ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis aufweisen, aufrechterhalten und bei künftigen Stellenbesetzungen vorrangig berücksichtigt werden sollten; betont, dass es wichtig ist, in den Organe und Einrichtungen der EU, die für die Bankenunion zuständig sind, auf allen Managementebenen ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>merkt an, dass sich die Rentabilität und die Resilienz der Banken in der EU nach den Zinserhöhungen der EZB erheblich verbessert haben<FOOTNOTE><FIELD> Maneely, M./Ratnovski, L., „Bank Profits and Bank Taxes in the EU“ (Bankgewinne und Bankenabgaben in der EU), IWF, Juli 2024.</FIELD></FOOTNOTE> und auch im Jahr 2025 hoch waren; betont, dass diese Rentabilität und Resilienz die dringend benötigten Investitionen in die EU-Wirtschaft sowie die Bereitstellung von Finanzmitteln für Haushalte und Unternehmen, insbesondere für KMU und Start-up-Unternehmen, sowie für junge Fachkräfte erleichtern können; hebt hervor, dass Banken für die Unterstützung von KMU und der lokalen Wirtschaft von großer Bedeutung sind, und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass jegliche Regulierung einem risikosensitiven Ansatz folgt; betont, dass Kreditinstitute, die staatliche Beihilfen erhalten, strengen Vorgaben in Bezug auf Dividenden, Rückkäufe und variable Vergütung unterliegen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass das ordnungsgemäße Funktionieren und die Glaubwürdigkeit der Bankenunion zudem die uneingeschränkte Achtung und wirksame Durchsetzung des Verbraucherschutzrechts der EU im Bankensektor voraussetzen; betont, dass Kreditinstitute davon absehen müssen, unfaire Vertragsbedingungen und Geschäftspraktiken, insbesondere im Zusammenhang mit Hypotheken- und Privatkundenkrediten, anzuwenden; hebt hervor, dass Verbrauchern, einschließlich Kreditnehmern, wirksamer Schutz, Rechtssicherheit sowie Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen geboten werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten und die zuständigen Behörden in diesem Zusammenhang auf, dafür zu sorgen, dass im Falle von Verstößen konsequente Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen greifen; betont ferner, dass es wichtig ist, einen angemessenen Schutz von Erstwohnungen, insbesondere im Falle anfälliger Haushalte, sicherzustellen, wobei die Größe der Wohnung sowie der Umstand berücksichtigt werden sollten, ob Kreditnehmer bereits einen wesentlichen Teil ihres Darlehens – wie etwa 50 % des ursprünglichen Darlehens – zurückgezahlt haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>begrüßt, dass der AMLA eine wichtige Rolle dabei zukommt, das Vorgehen der EU gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verstärken; fordert in diesem Zusammenhang eine einheitliche Umsetzung, eine verstärkte Zusammenarbeit, den Austausch von Informationen sowie eine koordinierte Durchsetzung in der gesamten EU; betont, dass es einer effizienten Zusammenarbeit zwischen der AMLA und den Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) sowie den Aufsichtsbehörden bedarf; betont, dass die AMLA bei ihrer Aufsichts- und Regulierungstätigkeit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Koordinierung Folge leisten muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass eine solide, verhältnismäßige, kohärente und fristgerechte Finanzberichterstattung mit Blick auf die Aufsicht und Stabilität von entscheidender Bedeutung ist; betont, dass Rechtssicherheit, Vorhersehbarkeit und Stabilität für den Bankensektor von großer Bedeutung sind und dass Vereinfachungen nicht zu einer Abschwächung von Standards in Bezug auf Aufsicht, Verbraucherschutz oder Stabilität führen dürfen; betont, dass es weiterer Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung und Vereinfachung bedarf, wobei es diese Standards zu wahren gilt; fordert einen ausgewogenen und stärker integrierten Ansatz, der unter anderem standardisierte Definitionen, ein gemeinsames Datenverzeichnis sowie ein gemeinsames Anfragenregister vorsieht, damit unnötige Komplexität aufseiten der Behörden verhindert, Doppelarbeit verringert, die Datenqualität verbessert und gleichzeitig die Robustheit des Rahmens für die Bankenunion gewahrt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>würdigt die in institutioneller und regulatorischer Hinsicht erzielten Fortschritte, die zu einer stärkeren Resilienz der Banken im Euro-Währungsgebiet beigetragen haben; stellt fest, dass nach wie vor erhebliche Hindernisse bestehen, wenn es darum geht, das Potenzial des EU-Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen voll auszuschöpfen; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Einrichtungen der EU auf, zur Verwirklichung der Ambitionen konkrete Maßnahmen zur Vollendung der Spar- und Investitionsunion und des Binnenmarkts zu ergreifen und in diesem Zusammenhang die Vereinfachung voranzubringen und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern; fordert die Kommission auf, in ihrem Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Bankensektors im Jahr 2026 sinnvolle Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Banken in der EU vorzuschlagen, mit denen gleichzeitig die wesentliche Rolle der Banken bei der Finanzierung der – für die Verwirklichung des grünen und des digitalen Wandels der Union erforderlichen – Investitionen gewahrt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont, dass die Aufsichtsbehörden angesichts der anhaltenden geopolitischen Unsicherheit, der potenziell überbewerteten Aktienmärkte und der jüngsten Turbulenzen in den USA infolge der undurchsichtigen Kreditvergabe im Nichtbankensektor (Privatkreditsektor) eine zukunftsorientierte Perspektive beibehalten und Risiken ausreichend überwachen sollten und dass die Banken angemessene Kapitalpuffer vorhalten und operative Resilienz aufweisen sollten; betont in diesem Zusammenhang, dass die Beaufsichtigung von Nichtbanken-Finanzintermediären sowie deren Resilienz verbessert werden müssen; betont, dass eine umsichtige Aufsicht in der Gegenwart Steuerzahler, Einleger und die Realwirtschaft vor Verlusten in der Zukunft schützen kann;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Aufsicht </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass die Banken, die dem SSM unterliegen, im zweiten Quartal 2025 eine aggregierte harte Kernkapitalquote (CET1-Quote) von 16,12 % und eine Eigenkapitalrendite (RoE) von 10,11 % aufwiesen, während die Quote der notleidenden Kredite auf 2,22 % sank und die Quote der Stufe-2-Kredite bei 9,59 % lag<FOOTNOTE><FIELD> EZB, „Supervisory Banking Statistics – Second Quarter 2025“ (Statistik der Bankenaufsicht für das zweite Quartal 2025).</FIELD></FOOTNOTE>; betont, dass das Kreditrisiko überwacht werden muss und gleichzeitig ausreichend Kapital und Liquidität für die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors bewahrt werden müssen; betont, dass diese Fortschritte bei Maßnahmen zur Risikominderung nicht mit entsprechenden Fortschritten bei der Risikoteilung einhergingen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>weist auf ungünstige makroökonomische Bedingungen und geopolitische Erschwernisse hin, die zu einer Verschlechterung der Qualität von Vermögenswerten führen könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>stellt fest, dass Banken zunehmend mit NBFI zu tun haben, was potenzielle Risiken birgt, die von Liquiditäts- bis hin zu Gegenparteirisiken reichen, und fordert eine umfassende europäische Aufsicht über den NBFI-Sektor; betont, dass internationale sowie EU-Einrichtungen wiederholt auf die Risiken hingewiesen haben, die der Nichtbankensektor – insbesondere aufgrund seiner zunehmenden Verflechtung mit dem traditionellen Bankensektor – birgt; unterstützt das Vorhaben, systemweite Stresstests zur Bewertung der Widerstandsfähigkeit der Kernmärkte durchzuführen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, mögliche Unzulänglichkeiten des aufsichtlichen Instrumentariums zu untersuchen, auch im Hinblick auf Liquiditäts- und Systemrisiken, und gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz der Finanzstabilität vorzuschlagen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>begrüßt die Finalisierung und Umsetzung des Basel-III-Rahmens, der die Widerstandsfähigkeit in der EU stärken wird; stellt fest, dass andere Länder eine weniger ehrgeizige Umsetzungsagenda verfolgt haben; betont, dass es in einigen anderen Ländern und Gebieten nach wie vor an Klarheit bezüglich der Umsetzung der Basel-III-Standards mangelt; weist darauf hin, dass der SSM wiederholt angemerkt hat, dass durch eine Umsetzung der grundlegenden Überarbeitung der Handelsbuchsvorschriften (FRTB) die Widerstandsfähigkeit der Banken in der EU gestärkt und ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht beeinträchtigt würde; fordert die Kommission auf, Gleichwertigkeitsbeschlüsse in Bezug auf Länder und Gebiete, die diese Standards nicht umsetzen, zu überprüfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>nimmt eine Veröffentlichung der EZB<FOOTNOTE><FIELD> Behn, M. &amp; Reghezza, A., „Capital requirements: a pillar or a burden for bank competitiveness?“(Kapitalanforderungen – Stütze oder Hindernis für die Wettbewerbsfähigkeit von Banken?), Occasional Paper Nr. 376, EZB, Frankfurt, 2025.</FIELD></FOOTNOTE> zur Kenntnis, in der es heißt, dass hohe Eigenkapitalanforderungen die Wettbewerbsfähigkeit der Banken nicht beeinträchtigen, sondern vielmehr die Widerstandsfähigkeit der Banken und ihre Fähigkeit sicherstellen, die Wirtschaft während des gesamten Zyklus zu finanzieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>bedauert, dass es zunehmend zu Schließungen von Bankfilialen kommt, von denen Gemeinschaften in prekärer oder geografisch peripherer Lage betroffen sind; weist auf das Recht der Bürger auf Zugang zu grundlegenden Finanzdienstleistungen hin; unterstreicht, dass kleinere Banken eine wichtige Rolle dabei spielen, Haushalten und kleinen Unternehmen den Zugang zu Finanzdienstleistungen zu ermöglichen; betont, dass die Vielfalt der Geschäftsmodelle im Bankensektor die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems verbessert; betont, wie wichtig Digitalisierung und künstliche Intelligenz sind, um die Effizienz des Bankensektors zu stärken; nimmt jedoch mit Besorgnis den KI-bedingten Verlust von Arbeitsplätzen zur Kenntnis; fordert die Kreditinstitute auf, Umschulungsmaßnahmen umzusetzen und bei automatisierten Entscheidungen eine Aufsicht durch Menschen sicherzustellen; betont, dass es die Qualität von Arbeitsplätzen, faire Bedingungen sowie einen gleichberechtigten Zugang zu Banken aufrechtzuerhalten gilt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>weist auf die spezifischen Risiken im Zusammenhang mit Kryptowerten hin, ist sich jedoch auch der Chancen bewusst, die diese bieten, etwa in Form von auf Euro lautenden Stablecoins; fordert eine konsequente und innovationsfördernde Aufsicht, damit sichergestellt wird, dass Innovationen dem öffentlichen Interesse dienen; fordert die Behörden der EU und der Mitgliedstaaten auf, entsprechende Risikoexponierungen zu überwachen, Risiken anzugehen, gegen spekulative Praktiken vorzugehen, Finanzkriminalität zu bekämpfen und die Verbraucher zu schützen; hebt die Bedeutung globaler Standards in diesem Bereich hervor;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>fordert die Kommission, die EBA und die zuständigen nationalen Behörden in der Bankenunion auf, als notwendige Ergänzung zum bankbasierten Finanzstabilitätsrahmen der Union für eine strikte, kohärente und getreue Anwendung und Durchsetzung der Kryptowerte-Verordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937 (ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 40, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1114/oj.</FIELD></FOOTNOTE> zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass Stablecoins mit Mehrfachemission aus Drittländern Unwägbarkeiten für EU-Banken bergen; hebt hervor, dass es zu Aufsichtsarbitrage zwischen verschiedenen Jurisdiktionen kommen könnte, was wiederum einen Ansturm auf Banken in der EU verursachen und Spillover-Effekte haben könnte;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Abwicklung </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>begrüßt die Reform des Krisenmanagements im Bankensektor und der Einlagensicherung (CMDI), da mit dieser für Kohärenz beim Krisenmanagement und bei der Einlagensicherung gesorgt und die Stabilität gestärkt wird sowie Ersparnisse und Steuerzahler geschützt und eine bessere Verwendung öffentlicher Gelder im Falle einer Abwicklung sichergestellt werden, sofern dies im öffentlichen Interesse liegt, wobei hierfür ein klarer regulatorischer Rahmen vorgegeben wird; betont, dass kleinere und mittlere Banken Flexibilität benötigen und die einschlägigen Behörden über wirksame Instrumente, Daten und Entscheidungsmechanismen verfügen müssen, damit eine widerstandsfähige und sozial verantwortliche Bankenunion gewährleistet werden kann und diese Behörden wirksam auf Bankenausfälle reagieren und die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen können, wobei dies durch einen Regelungsrahmen unterstützt werden muss, der die Entwicklung der Banken fördert und zu einer widerstandsfähigen und in finanzieller Hinsicht stabilen Bankenunion beiträgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>begrüßt die am 19. November 2025 erzielte vorläufige Einigung zwischen Parlament und Rat über die Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts, da durch eine weitere Angleichung des Insolvenzrechts und der Restrukturierungsverfahren die Vollendung der Bankenunion gefördert werden könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>betont, dass bei Bankenausfällen zunächst Anteilseigner, Gläubiger oder branchenfinanzierte Mechanismen haftbar gemacht werden sollten und dass öffentliche Mittel – im Einklang mit den Prinzipien der verantwortungsvollen Fiskalpolitik, der sozialen Gerechtigkeit und der Marktdisziplin – nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollten, da die Inanspruchnahme von Steuergeldern für die Abwicklung von Banken vermieden werden muss; betont, dass eine kontinuierliche und wirksame Überwachung der Einhaltung der Aufsichts- und Abwicklungsvorschriften erforderlich ist, mit denen die Glaubwürdigkeit und wirksame Umsetzung der Instrumente im Falle eines Bankenausfalls sichergestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>weist darauf hin, dass eine ausreichende Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) von wesentlicher Bedeutung dafür ist, einen belastbaren Abwicklungsrahmen zu schaffen und den Behörden die Flexibilität zu geben, in einer Krise geeignete Abwicklungsstrategien anzuwenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>weist darauf hin, dass Banken während der Abwicklung weiterhin grundlegende Dienstleistungen erbringen müssen; betont, dass es eines klaren und berechenbaren Rahmens bedarf, mit dem insbesondere Einleger geschützt und kleinere Kunden und Unternehmen, darunter auch KMU, unterstützt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>begrüßt den einheitlichen Abwicklungsfonds als vollständig vergemeinschaftetes, branchenfinanziertes Sicherheitsnetz; bekräftigt die Forderung nach einer vollständigen Ratifizierung des Übereinkommens zur Änderung des Vertrags zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus, mit der die Glaubwürdigkeit und Abwicklungsfähigkeit sowie die Widerstandsfähigkeit des Euro-Währungsgebiets gestärkt werden soll; hebt das Ziel hervor, die Steuerzahler im Falle einer Abwicklung zu schützen, und weist erneut darauf hin, dass über die vereinbarte gemeinsame Letztsicherung hinaus keine zusätzlichen Mittel der Steuerzahler für ausfallende Banken verwendet werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>weist darauf hin, dass die Nullgewichtung von Staatsanleihen ein Problem darstellen könnte, das es im Einklang mit den internationalen Standards anzugehen gilt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Einlagensicherung </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>bekräftigt seine entschiedene Unterstützung für die weitere Entwicklung eines EDIS als dritte Säule der Bankenunion; weist darauf hin, dass der Vorschlag für ein EDIS 2015 vorgelegt wurde; betont, dass ein gemeinsames Einlagensicherungssystem unerlässlich ist, um einen einheitlichen Einlegerschutz in der gesamten Union sicherzustellen, die Finanzstabilität weiter zu stärken und die verbleibenden Verbindungen zwischen Banken und Staaten erheblich zu verringern; betont, dass die Beiträge zu einem EDIS dem Risikoprofil der einzelnen teilnehmenden Sektoren Rechnung tragen sollten; betont ferner, dass es wichtig ist, die vollständige Anwendung der geltenden Vorschriften sicherzustellen und EU-Banken auf diese Weise in die Lage zu versetzen, Unternehmen in der gesamten EU effizient zu finanzieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>begrüßt die Annahme des CMDI-Pakets als positiven Schritt, mit dem die nationalen Einlagensicherungssysteme gestärkt, das Vertrauen in den Bankensektor erhöht und die operativen und rechtlichen Bedingungen für den Übergang zu einem gemeinsamen EU-Schutz für Einleger und Steuerzahler auf verlässliche Weise sukzessiv verbessert werden; weist auf den Standpunkt des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments von 2024 zur Einrichtung eines EDIS hin; fordert den Rat nachdrücklich auf, bei den entsprechenden Verhandlungen Fortschritte zu erzielen; fordert den neuen Präsidenten der Euro-Gruppe auf, die Beratungen über dieses Thema so bald wie möglich wieder aufzunehmen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Europäischen Zentralbank, dem einheitlichen Abwicklungsausschuss und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>