<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0161</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Durchsetzung von Rechenschaftspflicht und Gerechtigkeit angesichts der anhaltenden Angriffe Russlands auf die Zivilbevölkerung in der Ukraine</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0201, 0204, 0211, 0215 und 0277/2026)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 30. April 2026 zu der Durchsetzung von Rechenschaftspflicht und Gerechtigkeit angesichts der anhaltenden Angriffe Russlands auf die Zivilbevölkerung in der Ukraine (2026/2700(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine vorherigen Entschließungen zur Ukraine und zu Russland,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Genfer Konventionen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Übereinkunft zwischen dem Europarat und der Ukraine vom 25. Juni 2025 über die Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 26. Juni 2025, vom 18. Dezember 2025 und vom 19. März 2026,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 2. März 2022, in der die Aggression Russlands gegen die Ukraine als Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen verurteilt wird, und die Resolution vom 14. November 2022 zur Förderung von Rechtsschutz und Wiedergutmachung für die Aggression gegen die Ukraine,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Aufbau des Internationalen Zentrums für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 136 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass nunmehr vier Jahre vergangen sind, seit Russland seinen unrechtmäßigen, unprovozierten und ungerechtfertigten groß angelegten Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen und fortgesetzt hat, nachdem es zuvor bereits im Jahr 2014 die Krim annektiert und Teile des Donbas besetzt hatte, und zwar unter eklatanter Verletzung der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine mit schwerwiegenden Folgen für die humanitäre Lage, die Wirtschaft, die Umwelt und die gesamte Region; in der Erwägung, dass Russland sich bei seinem Angriffskrieg von einer nationalistischen imperialistischen Ideologie leiten lässt, die Teil eines weit gefächerten Bündels von Zielen ist, die sich gegen den Westen und seine Interessen und Werte richten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland vorsätzlich und wiederholt Zivilpersonen und zivile Objekte, auch die Energieinfrastruktur und Gesundheitseinrichtungen, ins Visier genommen hat, was schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, einschließlich der Genfer Konventionen und des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, darstellt; in der Erwägung, dass Russland, als es im vergangenen Winter immer wieder die zivile Energieinfrastruktur der Ukraine ins Visier nahm, Millionen von Menschen in der Ukraine gezwungen hat, teilweise ohne Strom, Heizung und fließendes Wasser bei eisigen Temperaturen auszuharren; in der Erwägung, dass die anhaltenden, systematischen und gezielten Angriffe auf die Energieinfrastruktur zu weitverbreiteten Stromausfällen führen, von denen unter anderem Krankenhäuser und grundlegende Dienstleistungen betroffen sind, wodurch das Leben der Zivilbevölkerung gefährdet wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Streitkräfte Russlands in jüngster Zeit die Luftangriffe mit Drohnen, Gleitbomben, Marschflugkörpern und ballistischen Raketen auf Großstädte in der Ukraine, darunter Kyjiw, Charkiw, Dnipro, Odessa und Saporischschja, intensiviert haben, was zu einer erheblichen Anzahl an zivilen Opfern und zur großräumigen Zerstörung von Wohngebieten geführt hat; in der Erwägung, dass Russland im April 2026 eine beispiellose Zahl von Angriffen auf die Ukraine ausgeführt hat, bei denen mindestens 75 Zivilpersonen getötet und mehr als 400 Menschen verletzt wurden; in der Erwägung, dass nach Angaben des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) seit dem 24. Februar 2022 mehr als 15 500 Zivilpersonen getötet und mehr als 43 000 verletzt wurden, wobei die tatsächlichen Zahlen deutlich höher sein dürften;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass nach Angaben von UNICEF mehr als 3 200 Kinder in der Ukraine getötet oder verletzt wurden, mehr als ein Drittel der Kinder in der Ukraine nach wie vor als Vertriebene an anderen Orten leben und Tausende von Schulen und Bildungseinrichtungen beschädigt oder zerstört wurden, sodass jedes dritte Kind nicht täglich zur Schule gehen kann; in der Erwägung, dass die unabhängige internationale Untersuchungskommission der Vereinten Nationen für die Ukraine im März 2026 zu dem Schluss kam, dass die Staatsorgane Russlands durch die Deportation, die Zwangsverbringung und das Verschwindenlassen von Kindern aus der Ukraine Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen haben; in der Erwägung, dass die EU Russland und Belarus mehrmals aufgefordert hat, für die sichere und bedingungslose Rückkehr aller ukrainischen Kinder und anderer Zivilisten, die deportiert oder an andere Orte verbracht wurden, in die Ukraine zu sorgen; in der Erwägung, dass zurückgekehrte Kinder berichten, dass sie „Umerziehungsmaßnahmen“ der Staatsorgane Russlands über sich ergehen lassen mussten, mit denen darauf abgezielt wurde, ihre ukrainische Identität zu tilgen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Weltgesundheitsorganisation seit dem 24. Februar 2022 mindestens 2 881 Angriffe auf Gesundheitspersonal, Gesundheitseinrichtungen, Krankenwagen und medizinische Lager in der gesamten Ukraine dokumentiert hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen anerkannt hat, dass Russland für alle Verstöße gegen das Völkerrecht in der oder gegen die Ukraine zur Rechenschaft gezogen werden und die rechtlichen Folgen seiner völkerrechtswidrigen Handlungen tragen muss, einschließlich der Wiedergutmachung der durch diese Handlungen verursachten Schäden; in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen auch anerkannt hat, dass ein internationaler Entschädigungsmechanismus für Schäden, Verluste oder Verletzungen infolge der völkerrechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation eingerichtet werden muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) im März 2023 Haftbefehle gegen Wladimir Putin und Marija Lwowa-Belowa wegen des Kriegsverbrechens der Deportation und widerrechtlichen Verbringung ukrainischer Kinder erlassen hat; in der Erwägung, dass der IStGH anschließend Haftbefehle gegen vier hochrangige Offiziere der Streitkräfte Russlands – Wiktor Sokolow, Sergei Kobylasch, Sergei Schoigu und Waleri Gerassimow – erlassen hat, die beschuldigt werden, Angriffe auf zivile Objekte und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleitet zu haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland unter Verstoß gegen die Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten systematisch mehr als 1 700 Stätten des Kulturerbes der Ukraine und mehr als 2 500 Kulturinfrastrukturobjekte, darunter Museen und Archive, ins Visier genommen und beschädigt hat; in der Erwägung, dass die UNESCO Schäden an mehr als 500 Kulturerbestätten in der Ukraine verzeichnet hat, insbesondere infolge wiederholter Angriffe Russlands mit Marschflugkörpern, ballistischen Raketen und Drohnen; in der Erwägung, dass dazu Stätten von außergewöhnlichem universellem Wert gehören, insbesondere die Sophienkathedrale in Kyjiw und das historische Zentrum von Odessa, das unmittelbar in der Folge des Angriffskriegs Russlands in die Liste des gefährdeten Welterbes aufgenommen wurde; in der Erwägung, dass die vorsätzliche Zerstörung der kulturellen Identität eine zusätzliche Dimension des Schadens darstellt, der dem Volk der Ukraine zugefügt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass der fortgesetzte Einsatz von Marschflugkörpern, ballistischen Raketen und Drohnen durch Russland in der Nähe von Nuklearanlagen in der Ukraine, auch in der Sperrzone von Tschornobyl, wodurch die neue sichere Schutzhülle des Kernkraftwerks Tschornobyl schwer beschädigt wurde, ein erhebliches und dauerhaftes Risiko für die nukleare Sicherheit darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU sich weiterhin dafür stark macht, die Verantwortlichen für Kriegsverbrechen und andere schwerste Verbrechen uneingeschränkt zur Rechenschaft zu ziehen, dauerhafte Anstrengungen fordert, damit der Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine seine Arbeit aufnehmen kann, und zudem einen Beitrag in Höhe von 10 Mio. EUR zur Finanzierung eines Vorbereitungsteam leistet, das die institutionellen, logistischen und organisatorischen Grundlagen des Sondergerichtshofs vorbereiten soll;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU am 16. Dezember 2025 das Übereinkommen des Europarats zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine unterzeichnet hat, damit die zivilen Opfer entschädigt werden können; in der Erwägung, dass am Rande der 135. Tagung des Ministerkomitees des Europarats am 14. Mai 2026 in Chișinău eine Internationale Schadensersatzkommission für die Ukraine eingerichtet werden soll; in der Erwägung, dass das 2023 eingerichtete Schadensregister als Verzeichnis zulässiger Schadenersatzansprüche für von Russland verursachte Schäden dient und ein wichtiges Instrument ist, damit die Ukraine sowie ihre Bürgerinnen und Bürger Wiedergutmachung nach dem Völkerrecht erlangen können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Rechtssache Ukraine und Niederlande gegen Russland am 9. Juli 2025 Russland für weitverbreitete und eklatante Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen hat, die es unter Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention seit 2014 in dem von ihm im Osten der Ukraine begonnenen Konflikt begangen hat, darunter auch den Abschuss des Fluges MH17 im Juli 2014;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass durch einen künftigen Waffenstillstand oder künftige Friedensverhandlungen laufende und künftige Prozesse zur Durchsetzung der Rechenschaftspflicht nicht behindert, verzögert oder gefährdet werden dürfen; in der Erwägung, dass nach dem Völkerrecht die Durchsetzung der Rechenschaftspflicht und Frieden einander verstärkende Erfordernisse sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt erneut auf das Allerschärfste den schonungslosen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und dessen vorsätzliche Angriffe auf Wohngebiete und zivile und kritische Infrastruktur, und verurteilt aufs Schärfste die jüngsten verderbten Angriffe Russlands auf Zivilpersonen im April 2026;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>bekräftigt seine Forderung, dass Russland seine Angriffe auf die Zivilbevölkerung und die zivile Infrastruktur umgehend, vollständig und bedingungslos einstellt, sämtliche Streitkräfte aus dem international anerkannten Hoheitsgebiet der Ukraine abzieht, keine Deportationen und rechtswidrigen Adoptionen mehr durchführt, dem Einsatz von Folter und unmenschlicher Behandlung ein Ende setzt und alle inhaftierten, entführten und rechtswidrig adoptierten Zivilpersonen freilässt und zurückkehren lässt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>bekräftigt seine unverbrüchliche Solidarität mit dem tapferen Volk der Ukraine sowie seine Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und unterstreicht das naturgegebene Recht der Ukraine zur Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>hebt hervor, dass Russlands Angriffskrieg einen eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht und die Charta der Vereinten Nationen sowie einen beispiellosen Angriff auf die europäische Sicherheit darstellt; unterstreicht, dass die führenden Entscheidungsträger Russlands und seiner Verbündeten für ihre Rolle bei dem Verbrechen der Aggression, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Straftaten gegen das Völkerrecht zur Rechenschaft gezogen werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt mit großer Besorgnis fest, dass der Staat Russland und seine Vorgängerin, die Sowjetunion, nie für ihre Verbrechen zur Rechenschaft gezogen wurden, auch nicht für das Massaker von Katyn, dessen wahre Geschichte Moskau erneut in direktem Widerspruch zu den Beweisen und seinen eigenen vorherigen Geständnissen zu verzerren versucht, und die massenhafte Deportation ganzer Nationen nach Sibirien, wodurch eine Kultur der Straflosigkeit verfestigt wurde, die durch die während der beiden Tschetschenien-Kriege begangenen Kriegsverbrechen, durch die Aggression Russlands gegen Georgien im Jahr 2008, durch seine militärische Intervention in Syrien und seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine seit 2014 fortgesetzt wurde und die weitere Gräueltaten ermöglicht; ist der Ansicht, dass die anhaltende Verherrlichung von Persönlichkeiten wie dem berühmt-berüchtigten Gründer des sowjetischen Sicherheitsapparats und Architekt des Staatsterrors, Feliks Dzierżyński, einschließlich der kürzlich erfolgten Benennung der Akademie des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation nach ihm, und die systematische Leugnung, Verzerrung und sogar Rechtfertigung der von der Sowjetunion gegen besetzte Völker und die Bewohner des Gebiets der heutigen Russischen Föderation begangenen Verbrechen eine explizite Aufrechterhaltung dieser Kultur der Straflosigkeit darstellen und einen klaren Hinweis auf die Werte geben, die von den Machthabern in Russland vertreten werden; ist daher der Ansicht, dass die Brutalität Russlands in der Ukraine, die von der politischen Führung und den höchsten militärischen Strukturen mit Unterstützung wichtiger Teile der Gesellschaft angetrieben wird, systemischer Natur ist und eine tief verwurzelte imperialistische Politik widerspiegelt, die untrennbar mit Gewalt, Unterdrückung und Blutvergießen verbunden ist; warnt davor, dass jede Erwartung einer künftigen Änderung nicht nur unbegründet, sondern gefährlich naiv wäre, wenn jetzt nicht entschlossen für die Durchsetzung der Rechenschaftspflicht gesorgt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>hält es für sehr bedauerlich, dass die internationalen Bemühungen immer noch nicht ausreichen, um der Aggression Russlands ein Ende zu setzen; fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und ihre Partnerländer nachdrücklich auf, den Druck auf Russland zu erhöhen und ihre militärische Unterstützung für die Ukraine – insbesondere in den Bereichen Luftabwehr und Fähigkeiten zu weitreichenden Schlägen – massiv aufzustocken, um die Zivilbevölkerung und die kritische Infrastruktur der Ukraine zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>würdigt die Arbeit der unabhängigen internationalen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen für die Ukraine bei der Untersuchung mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen und -verstöße, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und ähnlicher Verbrechen und begrüßt, dass das Mandat dieser Untersuchungskommission verlängert wurde; weist die Behauptungen Russlands, es nehme ausschließlich militärische Ziele ins Visier, entschieden zurück; weist erneut darauf hin, dass die Untersuchungskommission festgestellt hat, dass die Streitkräfte Russlands systematisch Zivilpersonen und zivile Objekte ins Visier genommen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>spricht sich dafür aus, dass der Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine eingerichtet wird und rasch seine Arbeit aufnimmt, und fordert alle EU-Mitgliedstaaten auf, ihm beizutreten; begrüßt die Zusage der Niederlande, in der Anfangsphase des Sondergerichtshofs als Gaststaat zu fungieren, und regt an, sich verstärkt darum zu bemühen, die Arbeiten an dem entsprechenden Angebot für die zweite Phase zum Abschluss zu bringen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Einrichtung des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine weiter zu unterstützen, dafür zu sorgen, dass er so bald wie möglich seine Arbeit aufnimmt, und sich für eine breitere internationale Unterstützung für den Sondergerichtshof einzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>würdigt, dass Eurojust und seine gemeinsame Ermittlungsgruppe entscheidend daran mitwirken, dass diejenigen, die für in der Ukraine begangene Verbrechen verantwortlich sind, tatsächlich zur Rechenschaft gezogen werden können; fordert die Kommission auf, die dauerhafte Finanzierung des Internationalen Zentrums für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine über Dezember 2026 hinaus zu sichern und dabei dafür Sorge zu tragen, dass alle erhobenen Beweismittel weiterhin uneingeschränkt dem künftigen Sondergerichtshof übertragen werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>zollt den ukrainischen und internationalen Organisationen der Zivilgesellschaft Anerkennung, die Russlands Kriegsverbrechen in der Ukraine dokumentieren sowie Opfer und Zeugen unterstützen; begrüßt, dass die Beratende Mission der EU für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine diesen Organisationen sowohl gesondert als auch im Rahmen der Beratungsgruppe für das Thema Gräuelverbrechen, die entscheidend an der Stärkung der Rechenschaftsmechanismen mitwirkt, dauerhaft Unterstützung zuteilwerden lässt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass eine Möglichkeit geschaffen werden muss, auch alle Personen zur Rechenschaft zu ziehen, die das Verbrechen der Aggression qua Amt anleiten oder ermöglichen können, auch hochrangige Personen im Politik-, Militär- und Justizapparat; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass sich das Verfahren zur Durchsetzung der Rechenschaftspflicht auch auf die Richter des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation und die Mitglieder der Staatsduma erstrecken sollte, die durch ihr Abstimmungsverhalten die Annexion von Gebieten der Ukraine gebilligt haben, wodurch sie unmittelbar dazu beigetragen haben, das Verbrechen der Aggression zu ermöglichen, wobei vorrangig diejenigen, die hierfür die größte Verantwortung tragen, zur Rechenschaft zu ziehen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>hebt hervor, dass es die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord in der Ukraine uneingeschränkt unterstützt; weist erneut darauf hin, dass die Mitgliedstaaten gemäß dem Römischen Statut verpflichtet sind, Personen, gegen die ein Haftbefehl des IStGH vorliegt und die in ihr Hoheitsgebiet einreisen, festzunehmen und dem IStGH zu überstellen; bringt seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die USA Sanktionen gegen den IStGH und seine Staatsanwälte, Richter und Bediensteten verhängt haben und damit dessen gesamte laufende Ermittlungs- und Strafverfolgungstätigkeit untergraben, was einen folgenreichen Angriff auf das System der internationalen Gerichtsbarkeit darstellt; fordert die Kommission auf, die Blocking-Verordnung umgehend zu aktivieren, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre diplomatischen Bemühungen dringend zu intensivieren, um den IStGH als unverzichtbaren Eckpfeiler des internationalen Justizsystems zu schützen und zu sichern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>prangert an, dass Russland gestohlenes Getreide aus den besetzten Gebieten der Ukraine ausführt, und unterstreicht, dass diese Form der Aneignung ein Kriegsverbrechen darstellen könnte; fordert, dass Sofortmaßnahmen ergriffen werden, um der Ausfuhr von und dem Handel mit widerrechtlich angeeignetem Getreide ein Ende zu setzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>befürwortet die Vollmitgliedschaft der EU in der Internationalen Schadenersatzkommission für die Ukraine; fordert die Mitgliedstaaten auf, alle förmlichen Verfahren für ihren Beitritt rasch abzuschließen und mithin der Internationalen Schadensersatzkommission die rasche Aufnahme ihrer Tätigkeit zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont, dass alle Rechenschaftsmechanismen wirksam koordiniert werden müssen, damit keine Doppelarbeit geleistet wird, für Effizienz gesorgt ist und die negativen Folgen für Opfer und Zeugen so gering wie möglich gehalten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Kommission auf, zügig eine Delegation der EU bei den internationalen Organisationen mit Sitz in Den Haag – zu denen derzeit der Internationale Strafgerichtshof, der Internationale Gerichtshof und die Organisation für das Verbot chemischer Waffen zählen – zu eröffnen, auch damit sich die EU wirksam an diesen wichtigen neuen, ebenda einzurichtenden internationalen Strukturen beteiligen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>begrüßt die lang erwartete Billigung eines EU-Darlehens in Höhe von 90 Mrd. EUR für die Ukraine durch den Rat; erwartet im Einklang mit den Erläuterungen der Kommission auf der Plenartagung im Februar 2026, dass die Flexibilitätsregelung ordnungsgemäß angewandt wird, die in dem Paket in Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung zur Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2026/467 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Februar 2026 zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027 (ABl. L, 2026/467, 26.2.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2026/467/oj).</FIELD></FOOTNOTE> als Ausnahmeregelung niedergelegt ist; bekräftigt seine Forderung, zu ermitteln, wie sich auf legalem Wege die Verteidigung und der Wiederaufbau der Ukraine unter Verwendung der liquiden Mittel der im Zuge von EU-Sanktionen immobilisierten staatlichen Vermögenswerte Russlands unterstützen lassen, etwa durch Entschädigungszahlungen, die von der Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine festgelegt werden, wobei es unter anderem vorrangig gilt, die Instandsetzung der neuen Schutzhülle um das Kernkraftwerk Tschornobyl zu finanzieren, nachdem Russland diese Hülle durch Drohnenangriffe beschädigt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>begrüßt die Annahme des 20. Sanktionspakets gegen Russland; nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Instrument zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken verhindert werden soll, dass sensible Technologien auf Umwegen über Drittländer dorthin ausgeführt werden; besteht darauf, dass die Sanktionen erst aufgehoben werden, wenn ein Friedensabkommen ausgehandelt ist und dauerhaft umgesetzt wird; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das Problem der Umgehung von Sanktionen systematisch anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert den Rat und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die EU-Sanktionen gegen Russland strikt befolgt und auf alle Personen und Einrichtungen ausgeweitet werden, die mit ihren Entscheidungen die Begehung von Kriegsverbrechen und anderen schweren Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung in der Ukraine ermöglichen oder zu deren Begehung beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert die Organe und Einrichtungen der EU, insbesondere den Europäischen Auswärtigen Dienst, auf, mit den staatlichen Stellen der Ukraine zusammenzuarbeiten und eine aktive Kommunikationskampagne in ganz Europa und weltweit anzuführen, um das Bewusstsein für die von Russland und seinen Verbündeten begangenen Kriegsverbrechen zu schärfen und um Unterstützung für die Durchsetzung von Rechenschaftspflicht und Gerechtigkeit zu werben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>bekräftigt, dass die Deportation und Zwangsverbringung ukrainischer Kinder einen schwerwiegenden Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht und eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte darstellt; begrüßt die Initiative der Kommission, gemeinsam mit der Ukraine und Kanada im Mai 2026 in Brüssel ein hochrangiges Treffen der Internationalen Koalition für die Rückkehr ukrainischer Kinder auszurichten; fordert die Mitgliedstaaten, die der Internationalen Koalition noch nicht beigetreten sind, auf, diesen Schritt unverzüglich nachzuholen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>verurteilt die systematischen Versuche Russlands, die Geschichte, Kultur, Sprache und Identität der Ukraine auszulöschen; weist darauf hin, dass das Ausmaß der durch die Aggression Russlands verursachten Zerstörung gigantisch ist und dass die unmittelbaren Schäden an der Kulturinfrastruktur und dem Kulturerbe der Ukraine mit Stand April 2026 auf über 4 Mrd. EUR geschätzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>unterstreicht, dass Russland mit seinem Angriffskrieg und seinen gezielten Angriffen auf die Industrie- und Energieinfrastruktur schwere und lang anhaltende Umweltschäden in der Ukraine verursacht hat, darunter die Zerstörung von Ökosystemen und die Kontamination von Wasser und Boden; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, alle Initiativen zur Dokumentation der durch den Krieg Russlands verursachten Umweltzerstörung sowie die Bemühungen um die Durchsetzung von Rechenschaftspflicht und Entschädigungszahlungen zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>bekräftigt das unerschütterliche Engagement der EU für den Wiederaufbau der Ukraine und seine Bereitschaft, zur Erholung der Wirtschaft der Ukraine und zur Wiederrichtung der zivilen und kritischen Infrastruktur der Ukraine beizutragen; betont, dass die Ukraine-Fazilität von strategischer Bedeutung ist, wenn es darum geht, die Widerstandsfähigkeit der Ukraine zu stärken, den Wiederaufbau des Landes zu beschleunigen und es auf dem Weg zu nachhaltiger Entwicklung und der Mitgliedschaft in der EU zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten, der Regierung und der Werchowna Rada der Ukraine, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Europarat, dem Kongress der Vereinigten Staaten, dem Internationalen Strafgerichtshof und den Staatsorganen Russlands</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>