<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0162</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Förderung der demokratischen Resilienz in Armenien</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0195, 0196, 0198, 0199 and 0200/2026)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 30. April 2026 zu der Unterstützung der Widerstandsfähigkeit der Demokratie in Armenien (2026/2701(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Armenien,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 23 vom 26.1.2018, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2018/104/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das von der Nationalversammlung Armeniens am 26. März 2025 verabschiedete Gesetz zur Einleitung des Prozesses zum EU-Beitritt Armeniens,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 11. März 2026 im Europäischen Parlament in Straßburg gehaltene Rede des Ministerpräsidenten Armeniens Nikol Paschinjan,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Presseerklärung vom 3. Dezember 2025 im Anschluss an die sechste Tagung des Partnerschaftsrates EU-Armenien,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Annahme der Strategischen Agenda für die Partnerschaft zwischen der EU und Armenien,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Resilienz- und Wachstumsplan EU-Armenien und die Investitionszusagen der EU im Rahmen von Global Gateway,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des politischen und sicherheitspolitischen Dialogs zwischen der EU und Armenien vom 3. Februar 2026,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2025/211 des Rates vom 30. Januar 2025<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/211, 31.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/211/oj.</FIELD></FOOTNOTE> zur Verlängerung des Mandats der Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2026/894 des Rates vom 21. April 2026<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2026/894, 22.4.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/894/oj.</FIELD></FOOTNOTE> zur Einrichtung der Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Armenien (EUPM Armenia) im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2024/2010 des Rates vom 22. Juli 2024<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2010, 23.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2010/oj.</FIELD></FOOTNOTE> zur Annahme der ersten Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte Armeniens,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Ratifizierung des Rahmenabkommens über die Beteiligung an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zwischen der Europäischen Union und Armenien<FOOTNOTE><FIELD> Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Republik Armenien an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union (ABl. L, 2025/1553, 31.7.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2025/1553/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, die in der gemeinsamen Presseerklärung vom 3. Dezember 2025 im Anschluss an die sechste Tagung des Partnerschaftsrates EU-Armenien begrüßt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 8. August 2025 abgehaltenen Friedensgipfel von Washington,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Bedarfsermittlungsmission des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (BDIMR der OSZE) über die am 7. Juni 2026 stattfindende Parlamentswahl in Armenien und die Arbeit des Europarats zu Wahlstandards, Medienfreiheit und Informationsintegrität,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. April 2015 zu dem 100. Jahrestag des Völkermords an den Armeniern<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 328 vom 6.9.2016, S. 2.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 136 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen der EU und Armenien in eine neue Phase eingetreten sind, die durch ein höheres Maß an politischem Engagement und erweiterte sicherheitspolitische Beziehungen gekennzeichnet ist; in der Erwägung, dass diese Beziehungen auf gemeinsamen Werten wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten beruhen; in der Erwägung, dass der Partnerschaftsrat EU-Armenien eine neue strategische Agenda als wichtigen Schritt zur Stärkung der bilateralen Beziehungen angenommen hat, die sich auf Demokratie, Justizreform, Menschenrechte und eine Vielzahl weiterer Bereiche erstreckt und auf dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft aufbaut; in der Erwägung, dass die EU ihre unerschütterliche Unterstützung für die Reformagenda Armeniens, die Bemühungen des Landes zur Abwehr hybrider Bedrohungen, die im Dialog über die Visaliberalisierung erzielten Fortschritte sowie den mit 270 Mio. EUR ausgestatteten Resilienz- und Wachstumsplan der EU für Armenien bekräftigt hat; in der Erwägung, dass Armenien in den letzten Jahren bedeutende Reformen durchgeführt hat; in der Erwägung, dass weitere Verbesserungen nach wie vor unerlässlich sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament Armeniens am 26. März 2025 das Gesetz über die Einleitung des Prozesses des EU-Beitritts Armeniens angenommen und damit den Wunsch des Landes nach einer EU-Mitgliedschaft zum Ausdruck gebracht hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die neue Strategische Agenda, die im Dezember 2025 angenommen wurde und auf einer vollständigen Umsetzung des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft aufbaut, ein breites Spektrum von Bereichen abdeckt, darunter Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Justizreform und Menschenrechte; in der Erwägung, dass Armenien mit dieser Auswahl der Bereiche deutlich macht, dass es souverän für demokratische Standards und Rechtsstaatlichkeit gemäß den Normen und Werten der EU eintritt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass das achte Gipfeltreffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft und das allererste Gipfeltreffen EU-Armenien nacheinander am 4./5. Mai 2026 in Jerewan stattfinden werden, womit ein historisches Zeichen dafür gesetzt wird, dass Europa hinter Armenien steht; in der Erwägung, dass das Gipfeltreffen EU-Armenien, an dem der Präsident des Europäischen Rates, die Präsidentin der Kommission und die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik teilnehmen werden, zu konkreten Ergebnissen in den bilateralen Beziehungen führen soll, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Konnektivität in den Bereichen Energie, Verkehr und digitale Infrastruktur sowie auf Frieden, Sicherheit und Wohlstand im Südkaukasus liegen soll;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rat am 21. April 2026 im Rahmen der GSVP die EUPM Armenien eingerichtet hat, um einen weiteren Beitrag hin zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Demokratie Armeniens und seiner Fähigkeit für die Krisenbewältigung zu leisten; in der Erwägung, dass Armenien im Rahmen der Mission dabei unterstützt werden soll, die vielschichtigen Bedrohungen wie ausländischer Informationsmanipulation und Einflussnahme, Cyberangriffe und illegale Finanzströme zu bewältigen; in der Erwägung, dass mit der Einrichtung der Mission bestätigt wird, dass der Schutz der Demokratie nun ein Grundpfeiler der Partnerschaft EU-Armenien ist; in der Erwägung, dass die EUPM Armenien die institutionellen Strukturen Armeniens strategisch beraten und beim Aufbau von Kapazitäten unterstützen wird, um ihnen dabei zu helfen, auf solche Bedrohungen zu reagieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass am 7. Juni 2026 in Armenien die Parlamentswahl stattfinden wird, die nicht nur für die inländische Konsolidierung der Demokratie, sondern auch für die Nachhaltigkeit des Friedens, Reformen und eine engere Zusammenarbeit mit der EU von strategischer Bedeutung ist; in der Erwägung, dass die Integrität der Wahl davon abhängt, dass die Voraussetzungen für freie, faire und wettbewerbsorientierte Wahlen, starke Institutionen, unabhängige Medien und wirksame Schutzmaßnahmen gegen Desinformation, illegale Finanzierung, Stimmenkauf und andere Formen böswilliger Einflussnahme gegeben sind; in der Erwägung, dass das BDIMR Bedenken in Bezug auf die Vorbereitung von Wahlkommissionen, die Cybersicherheit, vorzeitigen Wahlkampf, die missbräuchliche Verwendung von Verwaltungsressourcen, die Offenlegung der Wahlkampffinanzierung und die Polarisierung der Medien geäußert hat; in der Erwägung, dass ausländische Einflussnahme – insbesondere die systematischen hybriden Operationen Russlands, die es mithilfe seiner Handlanger durchführt, darunter Desinformationskampagnen, Cyberoperationen, wirtschaftlicher Druck und die Mobilisierung von Helfershelfern vor Ort – immer häufiger über inländische Multiplikatoren wie bestimmte religiöse Akteure und oligarchische Netze erfolgt, was Parallelen zu den jüngsten Wahlen in Moldau und Georgien aufweist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass Wladimir Putin bei seinem Treffen am 1. April 2026 mit dem Ministerpräsidenten Armeniens Nikol Paschinjan Druck auf ihn ausgeübt hat, damit er dem inhaftierten russisch-armenischen Milliardär Samwel Karapetjan die Teilnahme an der bevorstehenden Wahl in Armenien gestattet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass der EUMA weiterhin eine entscheidende Funktion zukommt, wenn es darum geht, zur Stabilität, zur Vertrauensbildung und zur Sicherheit der Menschen in Konfliktgebieten beizutragen; in der Erwägung, dass der Rat das Mandat der EUMA am 30. Januar 2025 um zwei Jahre verlängert hat; in der Erwägung, dass die EUMA eine entscheidende Stabilisierungsfunktion für das Gebiet entlang der armenisch-aserbaidschanischen Grenze übernimmt; in der Erwägung, dass sie auch dazu beiträgt, die Lage vor Ort zu beobachten und darüber Bericht zu erstatten sowie die Vertrauensbildung zwischen Armenien und Aserbaidschan zu unterstützen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass der Friedensprozess zwischen Armenien und Aserbaidschan erheblich an Dynamik gewonnen hat und dass geplant wird, multimodale Transitverbindungen durch das Hoheitsgebiet Armeniens aufzubauen, mit denen das Kerngebiet Aserbaidschans – unter uneingeschränkter Achtung der Souveränität, territorialen Unversehrtheit und Gerichtsbarkeit Armeniens – mit der Autonomen Republik Naxçıvan verbunden werden soll, und ist der Ansicht, dass dies ein wichtiges Instrument zur Verringerung der wirtschaftlichen Abhängigkeit Armeniens von Russland darstellt; in der Erwägung, dass die EU diesen Prozess im Rahmen der Konnektivitätspartnerschaft zwischen der EU und Armenien und der Initiative „Crossroads of Peace“ uneingeschränkt unterstützt;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>bekräftigt sein festes Vertrauen in die Zusage der staatlichen Stellen Armeniens, für freie, faire und transparente Wahlen zu sorgen, und bringt seine Unterstützung für ihre Bemühungen zum Ausdruck, demokratische Institutionen vor Einflussnahme von außen zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass die im Juni 2026 in Armenien anstehende Parlamentswahl frei, fair, wettbewerbsorientiert und friedlich durchgeführt wird, und weist darauf hin, dass allein das armenische Volk darüber entscheidet, wie diese Wahl ausgeht; betont, dass während des gesamten Wahlzyklus dafür gesorgt werden muss, dass die Wahlverwaltung unabhängig ist, gleiche Wahlkampfbedingungen für alle Kandidatinnen und Kandidaten herrschen, der Medienpluralismus gewährleistet ist und die Grundfreiheiten uneingeschränkt geachtet werden; fordert, dass wirksame Schutzmaßnahmen gegen Desinformation, illegale Finanzierung, Stimmenkauf und Nötigung getroffen werden, die Wahlinfrastruktur besser geschützt wird, die Wahlkampffinanzierung transparent gestaltet wird und Initiativen zur Faktenprüfung sowie die Zivilgesellschaft unter anderem durch Informationsaustausch und Frühwarnmechanismen unterstützt werden; fordert, dass umfassende internationale und nationale Wahlbeobachtungsmissionen eingerichtet werden, unter anderem seitens des BDIMR, und dass mit diesen Missionen uneingeschränkt zusammengearbeitet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste ausländische Informationsmanipulation und Einmischung sowie sonstige hybride Bedrohungen, die sich gegen Armenien richten, insbesondere solche, die von Russland und seinen Handlangern ausgehen und unter anderem in Form von Cyberangriffen und illegaler politischer Finanzierung erfolgen sowie darin bestehen, inländische Akteure – einschließlich oligarchischer Netze – zu nutzen, um diese Bedrohungen zu verstärken; betont, dass diese Bedrohungen struktureller und langfristiger Natur sind und dass nachhaltige Anstrengungen erforderlich sind, um die Widerstandsfähigkeit der Demokratie über den Wahlzyklus hinaus zu stärken; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die EUPM Armenien eingerichtet wurde, und fordert, dass die EU ihre Unterstützung durch strategische Kommunikation, Medienkompetenz, Kapazitätsaufbau im Bereich der Cybersicherheit und eine strukturierte Zusammenarbeit mit Online-Plattformen verstärkt; fordert die staatlichen Stellen Armeniens auf, für die uneingeschränkte Achtung der Rechte der Oppositionsparteien, der Unabhängigkeit der Justiz und des Rechts auf freie Meinungsäußerung zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>weist auf die besonderen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Anwesenheit einer beträchtlichen russischen Gemeinschaft, einschließlich Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, in Armenien hin und betont, dass Wachsamkeit geboten ist, sollte der Versuch unternommen werden, diesen Umstand für Einmischung in die Wahl auszunutzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>begrüßt, dass die Beziehungen zwischen der EU und Armenien derzeit einen Aufschwung erleben und dass Armenien sich unverändert für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie ambitionierte politische und wirtschaftliche Reformen einsetzt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>begrüßt, dass die neue Strategische Agenda für die Partnerschaft zwischen der EU und Armenien angenommen wurde, dass Fortschritte bei der Umsetzung der Vereinbarung über eine engere wirtschaftliche Partnerschaft erzielt wurden, der Dialog über die Visaliberalisierung vorangetrieben wurde und der Resilienz- und Wachstumsplan weiter umgesetzt wird; begrüßt in diesem Zusammenhang die legislativen und politischen Bemühungen Armeniens, mit denen die Beziehungen zur EU vertieft werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>begrüßt, dass am 4./5. Mai 2026 in Jerewan das achte Gipfeltreffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft und das allererste Gipfeltreffen zwischen der EU und Armenien stattfindet, und erachtet dies als einen außerordentlichen und richtungsweisenden Erfolg; ist der Ansicht, dass mit der aufeinanderfolgenden Ausrichtung beider Gipfeltreffen in Jerewan auf politischer Ebene unmissverständlich signalisiert wird, dass Europa geschlossen hinter Armenien steht und dass die EU entschlossen ist, Armeniens Agenda für Frieden, Reformen und Resilienz zu unterstützen; fordert die Staats- und Regierungschefs der EU und Armeniens auf, diese Gelegenheit zu nutzen, um ambitionierte und konkrete Ergebnisse zu erzielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>begrüßt, dass Rechtsvorschriften angenommen wurden, mit denen zum Ausdruck gebracht wird, dass das Land die EU-Mitgliedschaft anstrebt, und fordert die EU-Organe und die staatlichen Stellen Armeniens auf, diese politische Entscheidung durch konkrete Maßnahmen zu unterstützen, denen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte zugrunde liegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die Kommission, den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit mit Armenien in den Bereichen demokratische Staatsführung, Rechtsstaatlichkeit, Justizreform, Korruptionsbekämpfung, Cybersicherheit und Widerstandsfähigkeit gegenüber hybriden Bedrohungen zu intensivieren und die Unterstützung für unabhängige Medien, die Zivilgesellschaft, lokale Institutionen und eine reformorientierte öffentliche Verwaltung zugänglicher zu gestalten; fordert, dass zur Unterstützung dieser Bemühungen eine enge Abstimmung mit internationalen Partnern erfolgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>befürwortet nachdrücklich, dass sich Armenien anhaltend für Frieden, Aussöhnung und die vollständige Normalisierung der Beziehungen zu Aserbaidschan einsetzt; begrüßt die im Friedensprozess erzielten Fortschritte und fordert beide Seiten auf, auf ein umfassendes, rechtsverbindliches Friedensabkommen hinzuarbeiten; betont, dass dauerhafter Frieden nur dann möglich ist, wenn die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit und die Unverletzlichkeit der Grenzen geachtet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>spricht sich angesichts vergleichbarer Erfahrungen mit Wahlbeeinflussung für einen von der EU ermöglichten verstärkten Informationsaustausch und eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Republik Moldau aus;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>bekräftigt seine Unterstützung für die Rechte der Armenier Bergkarabachs, einschließlich des Schutzes ihrer Identität, ihres Eigentums und ihres kulturellen Erbes sowie ihres Rechts auf eine sichere, ungehinderte und würdevolle Rückkehr unter angemessenen internationalen Garantien; fordert, dass diejenigen, die für die Zerstörung des kulturellen und religiösen Erbes Armeniens verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden und dass eine internationale Bewertungsmission entsandt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>verurteilt, dass Aserbaidschan armenische Kriegsgefangene, Inhaftierte und Geiseln unrechtmäßig festhält; fordert, dass sie sofort und bedingungslos freigelassen werden; nimmt die bisher unternommenen Schritte zur Kenntnis und fordert weitere vertrauensbildende Maßnahmen; fordert, dass das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte in vollem Umfang geachtet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert die EU auf, Armenien unter anderem im Rahmen des Resilienz- und Wachstumsplans stärker finanziell und technisch zu unterstützen, wobei der Schwerpunkt darauf liegen sollte, die Widerstandsfähigkeit der Institutionen, die Energiesicherheit, die E-Governance und die wirtschaftliche Diversifizierung zu stärken sowie strukturelle Abhängigkeiten in kritischen Branchen wie Energie, Verkehr und Infrastruktur abzubauen; fordert die Regierung Armeniens auf, die Reformen weiter voranzutreiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>begrüßt, dass die EUMA-Strategie für die Zivilgesellschaft angenommen wurde; hält dies für einen wichtigen Schritt, um die Zusammenarbeit der Mission mit der Zivilgesellschaft Armeniens über ihr zentrales Mandat zur Sicherheitsüberwachung hinaus auszuweiten, und fordert die EUMA auf, ihre Kontakte zu demokratischen Akteuren vor Ort, Gemeinschaftsorganisationen und unabhängigen Medien als Teil ihres Beitrags zur demokratischen Resilienz zu festigen; würdigt die Anstrengungen, die die Zivilgesellschaft Armeniens unternommen hat, um die Kampagnen zur Einflussnahme aus dem Ausland, die Cyberangriffe und die Desinformation im Internet zu untersuchen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>begrüßt die anhaltenden Bemühungen um eine Normalisierung der Beziehungen zwischen Armenien und der Türkei und sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Stabilität, Aussöhnung und Konnektivität in der Region; fordert beide Seiten auf, auch künftig nach Treu und Glauben weitere vertrauensbildende Maßnahmen zu ergreifen, zu denen auch die Wiederöffnung der Grenzen gehört, und somit einen wichtigen Beitrag zur Stabilität, Aussöhnung und Konnektivität in der Region zu leisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Republik Armenien, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, dem Europarat und den Vereinten Nationen zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>