<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0163</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Notwendigkeit gezielter strafrechtlicher Bestimmungen und die Verantwortung der Plattformen, Cybermobbing und Belästigung im Internet wirksam zu bekämpfen</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0206, 0213 und 0235/2026)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 30. April 2026 zu der Notwendigkeit gezielter strafrechtlicher Bestimmungen und der Verantwortung der Plattformen, Cybermobbing und Belästigung im Internet wirksam zu bekämpfen (2026/2693(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere die Artikel über die Würde des Menschen, das Recht auf Leben, das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Rechte des Kindes, die Rechte der Opfer, die Privatsphäre in der Kommunikation und den Schutz personenbezogener Daten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 83 Absätze 1 und 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 335 vom 17.12.2011, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2011/93/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 57, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2012/29/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Opferschutzrichtlinie),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 303 vom 28.11.2018, S. 69, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2018/1808/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2024/1385 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1385, 24.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1385/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Leitlinien der Kommission vom 10. Oktober 2025 für Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen im Internet gemäß Artikel 28 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2022/2065<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/5519, 10.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5519/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Februar 2026 mit dem Titel „Aktionsplan gegen Cybermobbing ‚Sicherer online, gemeinsam stärker‘“ (COM(2026)0071),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 25. November 2025 mit dem Titel „Cyberbullying: Insights from science, policy and legislation“ (Cybermobbing aus der Perspektive der Wissenschaft, der Politik und der Rechtsetzung),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Mai 2022 mit dem Titel „Eine digitale Dekade für Kinder und Jugendliche: die neue europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder (BIK+)“ (COM(2022)0212),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. Dezember 2021 mit dem Titel „Ein inklusiveres und besser schützendes Europa: Erweiterung der Liste der EU-Straftatbestände um Hetze und Hasskriminalität“ (COM(2021)0777) und den als Anhang beigefügten Vorschlag für einen Beschluss des Rates,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2024 zur Erweiterung der Liste der EU-Straftatbestände um Hetze und Hasskriminalität<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/5733, 17.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5733/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften gegen Cybermobbing einschließlich des irischen „Coco’s Law“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Rede von Jackie Fox, Mutter von Coco Fox, vom 10. März 2026 im Europäischen Parlament anlässlich des Internationalen Frauentags,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Strategie der Kommission vom 8. Oktober 2025 für die Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen 2026-2030 (COM(2025)0725),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2025 zu dem Schutz von Minderjährigen im Internet<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2026/1708, 24.4.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1708/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 136 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der Begriff „Cybermobbing“ auf ein Verhalten bezieht, das im Wege von digitalen Technologien ausgeübt wird und hauptsächlich bezweckt oder bewirkt, Menschen, insbesondere Kinder oder junge Menschen, wiederholt oder unablässig zu erniedrigen, gesellschaftlich auszugrenzen, zu missbrauchen, zu belästigen oder zu verletzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Cybermobbing zunehmend zu einem Problem wird, was auch aus dem Aktionsplan der Kommission gegen Cybermobbing hervorgeht; in der Erwägung, dass 18,3 % der Kinder weltweit Cybermobbing im Wege von elektronischen Nachrichten oder Beiträgen in den sozialen Medien erfahren haben; in der Erwägung, dass in Europa etwa jedes sechste Kind im Alter von 11 bis 15 Jahren angibt, Opfer von Cybermobbing gewesen zu sein; in der Erwägung, dass die Zahl der Jugendlichen, die unter Cybermobbing leiden, zwischen 2018 und 2022 bei Jungen um 25 % und bei Mädchen um annähernd 25 % gestiegen ist; in der Erwägung, dass Cybermobbing in den letzten fünf Jahren stets der ausschlaggebende Grund war, aus dem die Hotlines der Safer-Internet-Zentren kontaktiert wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Eurobarometer-Umfrage von 2025 zur digitalen Dekade ergab, dass 92 % der EU-Bürgerinnen und -Bürger der Ansicht sind, dass die öffentlichen Stellen dringend tätig werden müssen, um Kinder vor Cybermobbing und Belästigung im Internet zu schützen, was verdeutlicht, dass dringend koordinierte Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit die schädlichen Auswirkungen von Cybermobbing in allen Mitgliedstaaten verhindert, bewältigt und eingedämmt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass diejenigen unverhältnismäßig stark von Cybermobbing betroffen sind, die in mehrfacher Hinsicht angreifbar sind, darunter Frauen und Mädchen, Angehörige der LGBTIQ+-Gemeinschaft, junge Menschen, Kinder mit Behinderungen, Angehörige von Minderheiten, Migrantinnen und Migranten und von Rassismus betroffene junge Menschen, und dass der Schaden durch diese sich überschneidenden Ursachen für Diskriminierung noch verschlimmert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass Cybermobbing und Belästigung im Internet, darunter auch bildbasierter Missbrauch, für die Opfer – insbesondere Minderjährige – schwerwiegende und dauerhafte Folgen haben, beispielsweise psychologische Schäden und soziale Entfremdung, und in Extremfällen zum Tod führen können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass Cybermobbing in vielen Fällen als eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt verstanden werden muss, unter anderem bei der nicht einvernehmlichen Verbreitung intimer Bilder sowie bei koordinierten Hasskampagnen und Angriffen auf in der Öffentlichkeit stehende Frauen; in der Erwägung, dass die künstliche Intelligenz Cybermobbing eine neue, gefährliche Dimension verleiht, im Rahmen derer vorrangig Frauen und Kinder ins Visier genommen werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass Cybermobbing eine grenzüberschreitende Dimension aufweist, da es häufig über Plattformen der sozialen Medien, Nachrichtenanwendungen, Spielumgebungen und andere Online-Räume erfolgt; in der Erwägung, dass es zu einer der größten Gefahren für die Sicherheit und das Wohlergehen von Minderjährigen und jungen Menschen in der EU im Internet geworden ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass es weder auf EU-Ebene noch auf internationaler Ebene eine gemeinsam festgelegte rechtliche Definition des Begriffs „Cybermobbing“ gibt; in der Erwägung, dass es in den Mitgliedstaaten einen beträchtlichen rechtlichen Flickenteppich gibt, was die Definition des Begriffs „Cybermobbing“ und die Strafen dafür anbelangt, was zu einem ungleichen Maß an Schutz für die Opfer und Rechtsunsicherheit für die Strafverfolgungsbehörden führt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass mehrere Mitgliedstaaten gezielte strafrechtliche Bestimmungen gegen Cybermobbing erlassen haben; in der Erwägung, dass mit nationalen Rechtsvorschriften wie dem irischen „Coco’s Law“ versucht wird, gegen schädliches Verhalten im Internet, einschließlich der nicht einvernehmlichen Verbreitung intimer Bilder und schwerwiegender Belästigung im Internet, vorzugehen; in der Erwägung, dass die Kommission am 9. Dezember 2021 vorgeschlagen hat, „Hasskriminalität“ in die Liste der EU-Straftatbestände gemäß Artikel 83 Absatz 1 AEUV aufzunehmen; in der Erwägung, dass dieser Vorschlag nicht – wie erforderlich – einstimmig von den Mitgliedstaaten unterstützt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die Präsidentin der Kommission in ihrer Rede zur Lage der Union 2025 angekündigt hat, eine Expertengruppe einzusetzen, die zur Sicherheit von Kindern im Internet und zu möglichen Altersbeschränkungen für den Zugang zu den sozialen Medien beraten soll; in der Erwägung, dass die Ko-Vorsitzenden der Präsidentin der Kommission voraussichtlich bis zum Sommer 2026 über die Ergebnisse und Empfehlungen der Gruppe Bericht erstatten werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass das Geschäftsmodell bestimmter Online-Plattformen Anreize für die Verbreitung hasserfüllter Inhalte setzt und somit zu einem unsicheren Online-Umfeld für Minderjährige, Frauen sowie Angehörige der LGBTIQ+-Gemeinschaft oder anderer Minderheiten beiträgt; in der Erwägung, dass die Kommission im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste eine Reihe von Untersuchungen gegen sehr große Anbieter von Online-Diensten im Zusammenhang mit Cybermobbing und Belästigung eingeleitet hat;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Aktionsplan der Kommission gegen Cybermobbing</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>begrüßt den Aktionsplan der Kommission gegen Cybermobbing als Rahmen zur Bekämpfung von Cybermobbing, einschließlich der im Aktionsplan vorgeschlagenen Definition, die eine kohärente statistische Bewertung und den Austausch über bewährte Verfahren sowie eine strengere Umsetzung und Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften ermöglichen würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>begrüßt, dass der Schwerpunkt des Aktionsplans gegen Cybermobbing auf Prävention und digitaler Kompetenz als wirksamen langfristigen Instrumenten liegt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in altersgerechte digitale Bildung und in Medienkompetenz zu investieren, um sicherzustellen, dass Kinder aus allen sozioökonomischen Verhältnissen Zugang zu diesen Ressourcen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>bekräftigt seine Forderung an die Mitgliedstaaten, umfassende nationale Pläne gegen Cybermobbing einzuführen und wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Strafen für Straftaten im Zusammenhang mit Cybermobbing vorzusehen, wobei die Schwere des Verhaltens ebenso zu berücksichtigen ist wie die Schutzbedürftigkeit des Opfers;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>ist der Ansicht, dass es den Opfern möglich sein sollte, Cybermobbing auf einfache Weise zu melden; stellt fest, dass im Aktionsplan gegen Cybermobbing eine Online-Sicherheits-App gegen Cybermobbing als benutzerfreundlicher und EU-weiter interoperabler Meldemechanismus vorgesehen ist, der dazu dient, die Meldung, die koordinierte Unterstützung und die Erhebung von Beweismitteln zu zentralisieren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Strafrecht</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>ist besorgt, dass Cybermobbing und bild- oder videobasierter Missbrauch trotz der legislativen und politischen Maßnahmen, die auf EU-Ebene und auf einzelstaatlicher Ebene getroffen wurden, in der EU weiterhin zunehmen, was darauf hindeutet, dass bestehende Instrumente wie die Verpflichtungen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste und die Vereinheitlichung im Sinne der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt möglicherweise nicht ausreichen, um das Problem in seinem ganzen Ausmaß und seiner vollen Schwere anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass im Aktionsplan gegen Cybermobbing keine Maßnahmen auf EU-Ebene im Bereich des Strafrechts vorgesehen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob es eines stärker harmonisierten Ansatzes auf EU-Ebene bedarf, um den Begriff des Cybermobbings zu definieren; fordert die Kommission auf, zu untersuchen, ob Cybermobbing, einschließlich der nicht einvernehmlichen Verbreitung von intimen Inhalten, auf EU-Ebene als besonders schwere Straftat mit grenzüberschreitender Dimension anerkannt werden sollte; bekräftigt seine Unterstützung dafür, Hasskriminalität in die Liste der EU-Straftatbestände nach Artikel 83 Absatz 1 AEUV aufzunehmen, wodurch die schwerwiegendsten Formen von Cybermobbing abgedeckt werden könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, dass gut ausgestattete Strafverfolgungsbehörden, was angemessene personelle Ressourcen, technisches Fachwissen und IT-Infrastruktur umfasst, ein unverzichtbarer Bestandteil der wirksamen Bekämpfung von Cybermobbing sind; fordert die Kommission und Europol auf, die Ermittlungskapazitäten der Mitgliedstaaten zu erhöhen, auch für die Bekämpfung von Cybermobbing über Landesgrenzen hinweg;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>ersucht die Mitgliedstaaten, sich über bewährte Verfahren hinsichtlich ihrer juristischen Konzepte auszutauschen; betont, dass Präventions-, Bildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen, die sich an Kinder, Eltern und Lehrkräfte richten, sowie der digitalen Kompetenz und der Wiedergutmachung im Zuge dieser Bemühungen Vorrang eingeräumt werden sollte, insbesondere wenn Minderjährige beteiligt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert, dass die überarbeitete Opferschutzrichtlinie zügig umgesetzt und angewendet wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Online-Plattformen und das Gesetz über digitale Dienste</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Plattformen dafür verantwortlich gemacht werden, Cybermobbing zu verhindern und zu bekämpfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass das Geschäftsmodell bestimmter Online-Plattformen Anreize für die Verbreitung hasserfüllter Inhalte setzt und somit dazu beiträgt, dass das Online-Umfeld insbesondere für Minderjährige, Frauen und Angehörige der LGBTIQ+-Gemeinschaft oder anderer Minderheiten immer unsicherer wird; hebt die Rolle hyperpersonalisierter Empfehlungssysteme hervor, bei denen Hetze in den Vordergrund gerät und weniger spaltende Inhalte in den Hintergrund gerückt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>hebt hervor, dass im Gesetz über digitale Dienste einige Aspekte von Belästigung und Cybermobbing behandelt werden, insbesondere in Artikel 28, mit dem die Anbieter bereits verpflichtet werden, für ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen zu sorgen; lenkt die Aufmerksamkeit auf die im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste vorgelegten Leitlinien der Kommission, in denen dargelegt wird, wie Plattformen sicherstellen können, dass die Nutzung ihrer Dienste für Minderjährige sicher ist; stellt fest, dass sehr große Online-Plattformen es in erheblichen Maße versäumt haben, diese Maßnahmen umzusetzen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Artikel 28 des Gesetzes über digitale Dienste und die Melde- und Abhilfebestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste, die sich auf den Schutz der Opfer von Cybermobbing auswirken, konsequenter durchzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert die Kommission auf, anhängige Durchsetzungsverfahren abzuschließen, Untersuchungen zu Verstößen gegen Artikel 28 des Gesetzes über digitale Dienste, worunter auch von Empfehlungssystemen ausgehende systemische Risiken fallen, einzuleiten und die Verpflichtung von Plattformen zur Meldung und Entfernung von Inhalten konsequent durchzusetzen; lehnt alle Versuche, das Gesetz über digitale Dienste wieder aufzuschnüren, entschieden ab; weist darauf hin, dass der Zugang von Forschern im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste unerlässlich ist, damit die Rechtsetzung auf Fakten gestützt ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert die Kommission auf, ihrer Ankündigung nachzukommen, Leitlinien für vertrauenswürdige Hinweisgeber zu Cybermobbing herauszugeben, um die Rolle der Hinweisgeber bei der Bekämpfung von illegalen Inhalten zu präzisieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>bedauert, dass es derzeit keinen Rechtsrahmen gibt, der es ermöglichen würde, Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet aufzudecken, und fordert die Kommission auf, rasch tätig zu werden, um sicherzustellen, dass freiwillige Mechanismen eingerichtet worden sind, anhand derer Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern gemeldet werden können; betont, dass die Plattformen verpflichtet sind, für einen sicheren digitalen Raum für Kinder zu sorgen, in dem ihre Grundrechte geachtet werden und der Schutz der Daten aller Nutzer gewährleistet wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Weitere Maßnahmen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>ist besorgt über den zunehmenden Einsatz von KI zu missbräuchlichen Zwecken, was die Erzeugung von Deepfakes, das Klonen von Stimmen und nicht einvernehmliche intime Inhalte einschließt; bekräftigt, dass „Nudify-Apps“ im Zuge der Verhandlungen zum KI-Omnibus im Rahmen der Verordnung über künstliche Intelligenz verboten werden müssen; fordert die Anbieter auf, unverzüglich den in Artikel 50 der Verordnung über künstliche Intelligenz festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf Transparenz und Wasserzeichen nachzukommen, um sicherzustellen, dass mit KI erzeugte Inhalte eindeutig gekennzeichnet werden, damit die schädlichen Auswirkungen von Deepfakes, insbesondere auf Minderjährige, gemindert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die Kommission auf, zu bewerten, ob bestehende Pflichten zur Risikobewertung und -eindämmung gemäß dem EU-Recht Anbieter von Online-Spielen angemessen abdecken, und zwar insbesondere diejenigen, die Echtzeit-Kommunikationsmöglichkeiten anbieten, über die Minderjährige Cybermobbing ausgesetzt sein könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>weist auf die Verpflichtungen im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste hin, wonach Minderjährige vor schädlichen Inhalten und alle Nutzer vor Inhalten, mit denen zu Gewalt oder Hass aufgestachelt wird, geschützt werden müssen; fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten zu überwachen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>weist darauf hin, dass der Schutz und die Unterstützung der Opfer von Cybermobbing verstärkt werden müssen; ist besorgt darüber, dass Opferschutzorganisationen aufgrund mangelnder finanzieller Mittel zunehmend unter Druck stehen; fordert eine verstärkte und dauerhafte EU-Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft, Beratungsdiensten und Opferunterstützungsdiensten sowie die Aufnahme von Maßnahmen zur Prävention von und zur Reaktion auf Cybermobbing in die nationalen Strategien für psychische Gesundheit, wobei das Augenmerk in erster Linie auf Minderjährige und andere schutzbedürftige Gruppen gerichtet werden sollte;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>