<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0170</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Negative handelsbezogene Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den Stahlmarkt der Union</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0012/2026 - Berichterstatterin: Karin Karlsbro)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Mai 2026 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Eindämmung der negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den Stahlmarkt der Union (COM(2025)0726 – C10-0245/2025 – 2025/0726(COD))</STRING></TI><NOTE>(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)</NOTE><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2025)0726),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C10-0245/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 75 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 23. April 2026 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 60 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel (A10-0012/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, die im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe C) veröffentlicht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST><TXTLST><IDENT TCLINK="YES"><STRING BOLD="on">P10_TC1-COD(2025)0726</STRING></IDENT><OTTXT><TI><STRING BOLD="on">Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 19. Mai 2026 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2026/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Eindämmung der negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den Stahlmarkt der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/2170</STRING></TI><NOTE><STRING ITALIC="on">(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2026/1384.)</STRING></NOTE></OTTXT></TXTLST><TXTLST><ANNEX><TI>ANLAGE ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG</TI><STI><STRING BOLD="on">Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Einfuhr von Stahlerzeugnissen aus Russland </STRING></STI><P>Seit Beginn des Kriegs haben die Union und ihre Mitgliedstaaten beispiellose Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftlichen Abhängigkeiten von Russland zu mindern und darauf hinzuwirken, dass die Wirtschaftstätigkeit der Union nicht dazu beiträgt, die Kriegsanstrengungen Russlands zu fördern.</P><P>Mit diesen Maßnahmen wurden die Handelsströme in vielen verschiedenen Branchen wie dem Stahlsektor deutlich eingeschränkt, die Abkopplung vorangetrieben und zur Widerstandsfähigkeit der Union beigetragen, aber auch gezeigt, dass die Union in der Lage ist, geeint und entschlossen zu handeln, wenn ihre Werte und strategischen Interessen auf dem Spiel stehen.</P><P>Gleichzeitig muss die Union weiterhin ihre Aufmerksamkeit auf die Bereiche richten, in denen nach wie vor Abhängigkeiten vorliegen, insbesondere im Hinblick auf bestimmte Stahlerzeugnisse, deren Einfuhr noch nicht uneingeschränkt verboten ist.</P><P>Vor allem sind im Einklang mit den Übergangsbestimmungen, die in den einschlägigen restriktiven Maßnahmen festgelegt wurden, die der Rat angenommen hat<FOOTNOTE><FIELD> Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/512/oj), und Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/833/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, einige eingeschränkte Einfuhren aus Russland im Stahlsektor noch bis zum 30. September 2028 zulässig. Im Sinne einer schrittweisen, beständigen Diversifizierung sind diese Einfuhren durch Kontingente gedeckelt, deren Mengen jährlich sinken.</P><P>Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission weisen auf den institutionellen Rahmen hin, der für restriktive Maßnahmen gilt, und betonen, dass die einschlägigen restriktiven Maßnahmen, die vom Rat angenommen wurden, den Weg hin zu einem vollständigen Ausstieg aus den übrigen Einfuhren russischer Stahlerzeugnisse, insbesondere Brammen, bis zum 30. September 2028 untermauern.</P></ANNEX></TXTLST></SDOCTA>