<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0171</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Überprüfung ausländischer Investitionen in der Union</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0061/2025 - Berichterstatter: Raphaël Glucksmann)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Mai 2026 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überprüfung ausländischer Investitionen in der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates (COM(2024)0023 – C9-0011/2024 – 2024/0017(COD))</STRING></TI><NOTE>(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)</NOTE><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2024)0023),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 114 und 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9-0011/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 10. Juli 2024<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6027, 23.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6027/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 20. November 2024<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/290, 24.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/290/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 75 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 10. Februar 2026 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 60 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel (A10-0061/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest<FOOTNOTE><FIELD> Dieser Standpunkt ersetzt die am 8. Mai 2025 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte P10_TA(2025)0102).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und der Kommission, die im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe C) veröffentlicht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST><TXTLST><IDENT TCLINK="YES"><STRING BOLD="on">P10_TC1-COD(2024)0017</STRING></IDENT><OTTXT><TI><STRING BOLD="on">Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 19. Mai 2026 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2026/... des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überprüfung ausländischer Investitionen in der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2019/452</STRING></TI><NOTE><STRING ITALIC="on">(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2026/1386.) .</STRING></NOTE></OTTXT></TXTLST><TXTLST><ANNEX><TI>ANLAGE ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG</TI><STI><STRING BOLD="on">Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Notwendigkeit weiterer Maßnahmen im Zusammenhang mit ausländischen Investitionen und wirtschaftlicher Sicherheit</STRING><FOOTNOTE><FIELD> Diese Erklärung wurde im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Verordnung (EU) 2026/1386 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2026 über die Überprüfung ausländischer Investitionen in der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2019/452 (ABl. L, 2026/1386, 26.6.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2026/1386/oj) vereinbart.</FIELD></FOOTNOTE></STI><P>Das Europäische Parlament und die Kommission stimmen darin überein, dass die Union ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleiben muss, damit ausländische Investitionen, insbesondere in strategischen Sektoren, zum Wirtschaftswachstum und zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen.</P><P>Die beiden Organe räumen jedoch ein, dass bestimmte Investitionen das Risiko bergen, strategische Abhängigkeiten zu schaffen und die Widerstandsfähigkeit des Binnenmarkts zu beeinträchtigen. Diese Entwicklungen könnten die wirtschaftliche Sicherheit der Union schwächen und ihren technologischen Vorsprung, ihre wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und ihre Fähigkeit zur Schaffung von Arbeitsplätzen gefährden.</P><P>Vor diesem Hintergrund halten es die beiden Organe für vorrangig, auf Unionsebene eine Bewertung vorzunehmen und die erforderlichen weiteren Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Risiken zu begegnen und die wirtschaftliche Sicherheit der Union zu wahren, damit ausländische Investitionen in der Union weder strategische Abhängigkeiten noch technologische Lücken vergrößern.</P><P>Die Kommission beabsichtigt, eine Initiative zu ergreifen, um im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Union gezielte Bedingungen für ausländische Investitionen in sorgfältig ausgewählten heimischen strategischen Sektoren festzulegen, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie zu stärken und den vorgenannten Risiken zu begegnen.</P><P>Das Europäische Parlament würdigt diesen Entschluss und ist bereit, seine Rolle als Mitgesetzgeber in vollem Umfang wahrzunehmen und einen solchen Vorschlag rechtzeitig zu prüfen.</P></ANNEX></TXTLST></SDOCTA>