<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2026)0173</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">EU-Usbekistan über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit </STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0102/2026 - Berichterstatter: Ilhan Kyuchyuk)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2026 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits (09190/2025 – C10-0280/2025 – 2024/0260(NLE))</STRING></TI><NOTE>(Zustimmung)</NOTE><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (09190/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits (6300/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das vom Rat gemäß den Artikeln 207 und 209 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C10-0280/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine nichtlegislative Entschließung vom 20. Mai 2026<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2026)0174.</FIELD></FOOTNOTE> zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 107 Absätze 1 und 4 und Artikel 117 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A10-0102/2026),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Usbekistan zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>